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Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien (Gewerberecht, arbeitsrechtliche Besonderheiten, Entsendungen, Bau- und Montagearbeiten, umsatzsteuerliche Abwicklung) Leipzig, den 22. November 2012

Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

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Gewerberecht, arbeitsrechtliche Besonderheiten, Entsendungen, Bau- und Montagearbeiten, umsatzsteuerliche Abwicklung

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Page 1: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in

Italien

(Gewerberecht, arbeitsrechtliche Besonderheiten, Entsendungen, Bau- und Montagearbeiten,

umsatzsteuerliche Abwicklung)

Leipzig, den 22. November 2012

Page 2: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

Vertragspartner

Wirtschaftsauskünfte über Hausbank

Wirtschaftsauskünfte über italienische Auskunftei

Handelsregisterauszug (Vertretungsberechtigung?)

Bilanzen der letzten Jahre

Besuch vor Ort

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Veröffentlichte Bilanzen

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Arbeitsgemeinschaften (Associazione Temporanea di Imprese – ATI)

horizontal und vertikal

keine BGB - Gesellschaft

gesamtschuldnerische Haftung

notariell beglaubigte Mandatierung des federführenden Unternehmens (Vollmacht)

Innenvertrag

Verbot der anderweitigen Teilnahme

Möglichkeit der Teilnahme vor förmlicher Begründung der ATI

stille Gesellschaft (associazione in partecipazione) verboten

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Page 5: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

1341. Allgemeine Vertragsbedingungen

Die durch einen der Vertragsteile im voraus aufgestellten allgemeinen Vertragsbedingungen sind gegenüber dem anderen wirksam, wenn dieser sie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kannte oder bei Anwendung der gewöhnlichen Sorgfalt hätte kennen müssen.

In jedem Fall sind, wenn sie nicht einzeln schriftlich angenommen werden, diejenigen Bedingungen unwirksam, die zugunsten desjenigen, der sie im voraus aufgestellt hat, Haftungsbeschränkungen, die Befugnis zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Aussetzung seiner Ausführung festsetzen oder die zu Lasten der anderen Vertragspartei Verwirkungen, Beschränkungen der Befugnis zur Erhebung von Einwendungen, die Einschränkung der Vertragsfreiheit in den Beziehungen zu Dritten, die stillschweigende Verlängerung oder Erneuerung des Vertrages, Schiedsklauseln oder Abänderungen der Zuständigkeit der Gerichte verfügen.

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1342. Allgemeine Vertragsbedingungen

Bei Verträgen, die durch Unterzeichnung von Formblättern oder Vordrucken geschlossen werden, die zur einheitlichen Regelung bestimmter Vertragsverhältnisse im voraus aufgestellt worden sind, gehen die dem Formblatt oder dem Vordruck hinzugefügten Klauseln den Klauseln des Formblatts oder des Vordrucks, mit denen sie unvereinbar sind, vor, selbst wenn diese letzteren nicht ausgestrichen worden sind.

Außerdem ist die Bestimmung des zweiten Absatzes des vorhergehenden Artikels zu beachten.

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Subunternehmervergaben bedürfen immer der Zustimmung des Auftraggebers

c.c. Art. 1656 c.c.

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Page 8: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

Der Unternehmer darf die Ausführung des Werkes oder des Dienstes nur dann an einen Subunternehmer vergeben, wenn er vom Besteller dazu ermächtigt worden ist.

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1656. Vergabe an einen Subunternehmer

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1676. Rechte der Gehilfen des Unternehmers gegenüber dem Besteller

Diejenigen, die in Abhängigkeit vom Unternehmer ihre Leistungen erbracht haben, um das Werk herzustellen oder den Dienst zu leisten, können unmittelbar gegen den Besteller klagen, um das zu erlangen, was ihnen geschuldet wird, und zwar bis zur Höhe der Schuld, die der Besteller gegen den Unternehmer in dem Zeitpunkt hat, in dem sie die Klage erhoben haben.

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Das Risiko der Direktklage des AN des

Subunternehmers aus Art. 1676 C.C.

Keine Surrogation, sondern selbständige Klage

Keine vorherige Klage des AN gegen Subunternehmer erforderlich

Kein Arbeitsverhältnis mit AG

aber gesamtschuldnerische Haftung mit Subunternehmer

und Stellung eines nichtbevorrechtigten Gläubigers

Vertragliche Vorsorge

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Gewerberecht

grundsätzlich genehmigungsfreie Tätigkeiten

für Haustechnik aber besondere Qualifikationen erforderlich. Deutsche Unternehmen benötigen Heimatzulassung. Nachweis in der Regel über EG-Bescheinigung der Handwerkskammer

bei Niederlassung: Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bei örtlicher Handelskammer (DIA)

Konformitätserklärungen für Kunde, Verwender, Gemeinde, Versorgungsunternehmen (Gas, Strom, Wasser)

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Page 12: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

Entsendung

EG-Bürger:

keine Aufenthaltsgenehmigung

keine Arbeitsgenehmigung

bis zu 3 Monaten Aufenthaltserklärung bei Quästur, danach gemeindliche Meldepflicht

Ausweisdokument

Versicherungsbestätigung

Nicht EG-Bürger:

Reisepass

gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung im EG-Entsendestaat

Meldung an Immigrationsbehörde

Beantragung Aufenthaltsgenehmigung binnen 8 Tagen

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Page 13: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

Arbeitsrechtliche Besonderheiten

zwingende Vorschriften gelten für alle AN, auch wenn es sich um Entsendungen handelt, insbesondere Mindestvergütung (Tarifverträge)

Ausnahme: Bloße Montagearbeiten bis zu 8 Tagen

Arbeitszeiten: im wesentlichen vergleichbar mit Deutschland

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Page 14: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

Sozialversicherung

SOKA – DAV / ULAK Freistellung von den italienischen Baukassen auf Antrag

sonstige Sozialversicherungen: Früher E101, heute Vordruck A1

Entsendezeitraum jetzt 24 Monate (kein Formular E102 mehr)

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Auf der Baustelle

Bauleitungen (Geometer, Architekt, Dipl-Ing.)

Lichtbildausweis des Unternehmens für jeden AN

Bestätigung Sozialversicherung Vordruck A1

kein "D.U.R.C." (Documento unico di Regolaritá Contributiva), sondern Unbedenklichkeitsbescheinigung der deutschen Sozialversicherungsbehörden (bei öffentlichen Aufträgen immer, bei privaten nur, wenn es sich um baugenehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt).

Arbeitsschutz (Gesetzesdekret 81/2008):

Sicherheitskoordinator

Sicherheits- und Koordinierungsplan

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Page 16: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

Qualifikation

bis € 150.000 Eintragung Handelsregister

über € 150.00 SOA – Zertifizierung erforderlich

„SOA – Societá Organismi di Attestazione“ privatrechtliche, öffentlich rechtlich zugelassene Zertifizierungsgesellschaften:

a) ISO

b) allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

c) technisch – organisatorische Voraussetzungen

d) wirtschaftlich – finanzielle Voraussetzungen

bei ausländischen EG-Gesellschaften nicht erforderlich; diese müssen die Voraussetzungen erfüllen, die nach Heimatrecht gelten würden.

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Page 17: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

Zurverfüngstellung von Zulassungvoraussetzungen ("avvalimento")

Für die Qualifikation kann man sich der Zulassungsvoraussetzungen Dritter bedienen, auch der SOA

Abschluss eines Vertrages und Erklärungen

Vertragsabschluss entbehrlich bei Konzerngesellschaft

gesamtschuldnerische Haftung

anderweitiges Teilnahmeverbot

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Page 18: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

Wesentliche Unterschiede zu Deutschland

Mißtrauensprinzip

Formalien überaus wichtig

Steuerprüfungen

Mißverhältnis Kontrollen-Sanktionen

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Page 19: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

DBA – ITALIEN 1989

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung vom 18.10.1989.

Prüfungsreihenfolge bei DBA-Fragen.

Anrechnungsmethode / Freistellungsmethode

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Page 20: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

Betriebsstätte (Art. 5 DBA)

Feste Geschäftseinrichtung (Die „vier steuerlichen Wände“)

Im Gegensatz zum Repräsentanzbüro

Bauausführungen und Montagen von mehr als 12 Monaten

Ständiger Vertreter mit Abschlußvollmacht

Aber nicht der Handelsvertreter

Und nicht das bloße Auslieferungslager

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Page 21: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

Umsatzsteuer

Bei Unternehmen als Kunden: reverse charge (auto-fattura), bei Privatkunden Beantragung Steuernummer in Pescara oder Fiskalvertreter

Warenlieferungen: bei Unternehmen umsatzsteuerfrei (ID-Nummern auf Rechnung), bei Privatleuten bis zu einen Jahresumsatz von € 27.888,67 deutsche Mehrwertsteuer

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Page 22: Rechtsfragen in Bezug auf Restaurierungsleistungen in Italien

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Wolf Michael KühneRechtsanwalt und Avvocato

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