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Referat: „Das Konzil von Trient“ (1545 – 1563) Gliederung: 1. Einleitung 2. Das Konzil von Trient (1545-1563) 2.1 der Historische Kontext 2.2 Gegenreformation oder katholische Reformation? 2.3 die drei Tagungsperioden 2.4 das Bilderdekret 2.5 Auswirkungen auf die Kunst in Italien und Spanien – 2.5.1 Der Fall Paolo Veronese 2.5.2 Francisco Ribalta 3. Fazit 2. Das Konzil von Trient 2.1 der Historische Kontext - Seit Reichstag in Worms 1521 Verurteilung Luthers immer wieder die Forderung nach einem Konzil - Nürnberger Reichstag 1522-23 alle Reichsstände „freies christliches Konzil in deutschen Landen“ gefordert Rom Ablehnung - Clemens VII. (1523-34) Taktik des Ausweichens verfolgt - Fürchtete durchgreifende Reformforderungen und Anfechtung seiner Wahl als illegitim Geborener auf einem Konzil - Gleichzeitig Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Karl V. und dem König Franz I. von Frankreich - Krönung des Kaiser Karl V. 1530 Papst Clemens VII. stimmt der Berufung eines Konzils unter unerfüllbaren Bedingungen zu - Paul III. (1534-49) erkennt, dass ein Konzil unumgänglich ist - Karl V. 1536 Aufenthalt i n Rom Konzil vereinbart und mit einer Bulle nach Mantua (23.5.1537) einberufen - Versuch gescheitert - Grund: Frankreich sperrte sich aus Opposition gegen Karl V.; Heinrich VIII. von England suchte es zu verhindern, der Schmalkaldische Bund lehnte Teilnahme ab - Weitgehende Bedingungen des Herzogs von Mantua führten dazu, dass das Konzil am 8.10.1537 nach Vicenza verlegt wird - Päpstlichen Legaten warten vergebens auf eine Beschickung - 21.5.1539 Konzil „ad beneplacitum“ suspendiert - Folgezeit Karl V. Unionspolitik mittels Religionsgesprächen

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Ausführliche Ausarbeitung zum Bilderdekret von 1563. Das Konzil von Trient und seine wichtigsten Inhalte werden ebenso vorgestellt wie das Bilderdekret, sein Inhalt, die zeitgenössische Beurteilung und die Umsetzungen in Italien und Spanien sowie kritische Standpunkte zeitgenössischer und moderner Kunsthistoriker.

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Referat: „Das Konzil von Trient“ (1545 – 1563)

Gliederung:

1. Einleitung2. Das Konzil von Trient (1545-1563)

2.1 der Historische Kontext2.2 Gegenreformation oder katholische Reformation? 2.3 die drei Tagungsperioden2.4 das Bilderdekret2.5 Auswirkungen auf die Kunst in Italien und Spanien –

2.5.1 Der Fall Paolo Veronese 2.5.2 Francisco Ribalta

3. Fazit

2. Das Konzil von Trient 2.1 der Historische Kontext

- Seit Reichstag in Worms 1521 Verurteilung Luthers immer wieder die Forderung nach einem Konzil

- Nürnberger Reichstag 1522-23 alle Reichsstände „freies christliches Konzil in deutschen Landen“ gefordert Rom Ablehnung

- Clemens VII. (1523-34) Taktik des Ausweichens verfolgt- Fürchtete durchgreifende Reformforderungen und Anfechtung seiner Wahl als

illegitim Geborener auf einem Konzil- Gleichzeitig Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Karl V. und dem König

Franz I. von Frankreich - Krönung des Kaiser Karl V. 1530 Papst Clemens VII. stimmt der Berufung

eines Konzils unter unerfüllbaren Bedingungen zu- Paul III. (1534-49) erkennt, dass ein Konzil unumgänglich ist- Karl V. 1536 Aufenthalt i n Rom Konzil vereinbart und mit einer Bulle nach

Mantua (23.5.1537) einberufen - Versuch gescheitert- Grund: Frankreich sperrte sich aus Opposition gegen Karl V.; Heinrich VIII.

von England suchte es zu verhindern, der Schmalkaldische Bund lehnte Teilnahme ab

- Weitgehende Bedingungen des Herzogs von Mantua führten dazu, dass das Konzil am 8.10.1537 nach Vicenza verlegt wird

- Päpstlichen Legaten warten vergebens auf eine Beschickung - 21.5.1539 Konzil „ad beneplacitum“ suspendiert- Folgezeit Karl V. Unionspolitik mittels Religionsgesprächen - Einigung mit den Protestanten Regensburger Reichstag 1541 scheiterte

Paul III. Konzilsplan wieder aufgegriffen- Konzil in Trient Beginn Allerheiligen 1542 festgesetzt - Reichsstände akzeptiert und Legaten, es erschienen nur wenige Prälaten- Spannung zwischen Kaiser und Papst nicht beseitigen (Grund: Papst

Neutralität in den Auseinandersetzungen Karls mit Frankreich)- 6.7. 1543 Suspendierung Konzil durch Papst ohne neuen Termin

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- Sieg Karls über Frankreich 1544 Friedensvertrag von Crépy (18.9.1944), Verpflichtet Papst zur Beschickung eines Konzils Paul III. am 19.11.1544 in Trient einberufen

- Ziele: Überwindung der religiösen Spaltung, Kirchenreform, Befreiung von den ungläubig beherrschten Christen

- Plan Karl V. war es, die Protestanten militärisch zu unterwerfen und dann zu zwingen am Konzil teilzunehmen

- Konzilsentscheidungen von Reichswegen her durchgeführt werden so die religiöse Einheit wieder hergestellt werden

- Eröffnung des Konzils am 15.3.1545

2.2 Gegenreformation oder katholische Reformation?

- Mitte des 16. Jh. innerhalb der Kirche Reformprozess ein, der sich auf den Charakter der bildenden Künste nachhaltig auswirkte

- Leopold von Ranke 1842 in den Schlusssätzen seiner Deutschen Geschichte im Zeitalter der Reformation von einem Zeitalter „der Gegenreformation“ gesprochen Bezeichnung , die von katholischen Kirchenhistorikern lange Zeit abgelehnt wurde

- Grund: dieser Prozess ausschließlich auf eine Konterposition gegen das Luthertum und andere reformatorische Strömungen einengte und ausblendete, dass es seit langem innerlkirchliche Reformbestrebungen gab die in dieser Zeit zur Entfaltung drängten

- katholische Reform statt Gegenreformation hat ihre Wurzeln in der konziliaren Ära des 15. Jh. Selbstreform der Glieder anstrebte, eine „Erneuerungsbewegung“, die , von einzelnen Zentren ausgehend, von unten nach oben forstschreiten sollte

- die devotio moderna (neue Frömmigkeit) religiöse Bewegung innerhalb der spätmittelalterlichen Kirche. Sie entstand im ausgehenden 14. Jahrhundert in den Niederlanden und verbreitete sich im 15. Jahrhundert vor allem in Nordwestdeutschland. Im 16. Jahrhundert verlor sie an Kraft, wirkte jedoch im Denken der deutschen Renaissance-Humanisten und der Reformatoren fort.

- darüber hinaus in den Klosterreformen und ging in einen christlichen Humanismus über für diesen war der Erasimianismus prototypisch

- Luthers Idenn fanden großen Widerhall in Italien, so dass man durchaus von einem Kryptoprotestantismus (bezeichnet eine Folge versteckter Religionsausübung der während der Konfessionalisierung einsetzenden Versuche der Rekatholisierung.) gesprochen werden kann

- vor allem in Venedig, das viele transalpine Handelsbeziehungen unterhielt mit den Ideen der deutschen Reformatoren bestens vertraut waren Unterscheid besteht darin, dass es in Italien zu keiner konfessionellen Abspaltung kam so wurde, trotz der Kritik an einem allzu weltlich agierenden Papsttum (Julius II:; Leo X.) die Suprematie des Pontifex nicht in Frage gestellt

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- eine sehr wichtige Rolle im Erneuerungsprozess spielte indes der von Ignatius von Loyola ins Leben gerufene Jesuitenorden, dem eine asketische Radikalität eigen war

- die Societas Jesu ging von Spanien aus, ebenso eine ins Extreme gesteigerte Mystik wie die der Teresa von Avila,

- man hat daher von einer „Hispanisierung“ der römischen Kirche gesprochen- all diese Tendenzen fanden schließlich einen Eingang in das Tridentinum,

das Konzil von Trient (1545-63)

2.3 die drei Tagungsperioden

- Kurie achtete darauf, dass keine „basisdemokratischen“ Kräfte beteiligt wurden

- Stimmberechtigt waren lediglich die Bischöfe, Ordensgeneräle und je drei Äbte als Vertreter von Mönchskongregationen mit gebündelt nur eine Stimme

- organisiert nicht wie früher nach Nationen, sondern nach Stimmberechtigung der einzelnen Mitglieder

- kam den Vorstellungen der Kurie entschieden zugute, zumal dafür gesorgt war, dass die italienischen Bischöfe, die sich den von den Legaten überbrachten päpstlichen Weisungen williger fügten, die Mehrheit stellten

- Abstimmungen über die in den Theologenkongregationen und der Plenarversammlung gefassten Beschlüsse wurden in sog. Sessionen veröffentlicht

Erste Tagungsperiode (1545-48)

- im Wesentlichen um dogmatische Fragen, die kontroverstheologisch der Sicherung der Lehrtradition der römischen Kirche dienten

- Wortlaut der Vulgata (lateinische Bibeltext bezeichnet, der seit der Spätantike die bis dahin gebräuchlichen, in Umfang und Qualität verschiedenen, älteren lateinischen Übersetzungen der Bibel (Vetus Latina) abgelöst hat.) alleinige Basis sein, keine humanistische Übersetzung und zweite Glaubensquelle die schriftlichen Zeugnisse der Kirche und nicht die sola scriptura (lat. „allein die Schrift“), die den theologischen Grundsatz der Reformation und der reformatorischen Theologie bezeichnet. Nachdem die Bibel die hinreichende Vermittlerin der Heilsbotschaft ist und keiner Ergänzung durch kirchliche Überlieferungen bedarf.

- Frage der Sakramente Sieben Sakramente festgelegt, priesterlich ausgeteilten Sakramente durch ex opere operato, also durch ihren Vollzug unmittelbar wirksam

- zeitweilig nach Bologna verlegt, Gebiet des Kirchenstaates, noch mehrt dem Einfluss des Papstes zu unterstellen und einer Einwirkung von Seiten des Kaiser zu entziehen

Zweite Tagungsperiode (1551-1552)

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- Themen wie Abendmahl, Buße und letzte Ölung und die Festschreibung alter Dogmen

Dritte Tagungsperiode (1562-1563)

- Pius IV. hatte die Prälaten und Stände, darunter auch evangelischen Fürsten einberufen, auch Franzosen das erste Mal anwesend

- Residenzpflicht der Bischöfe, um die Errichtung von Priesterseminaren zur Hebung des Bildungsstands der Pfarrer sowie um die Definition von Fegefeuer, Heiligenverehrung und Ablass

- Über die drei genannten Themen wurde nicht mehr diskutiert, Dekrete selbst tragen alle Merkmale der Eile und des Drucks, unter denen sie zustande kamen, an sich: Konzilsleitung versuchte so schnell wie möglich die Auflösung herbeizuführen, (S. 196) da man den Tod des Papstes Pius IV. und die dann mögliche Wahl eines Nachfolgers durch das Konzil befürchtete

Alle Dekrete des Konzils in einer Bulle von Papst Pius IV. ausdrücklich bestätigt Zeitalter der Konfessionalisierung begann

Konfessionalisierung:

- Wurzelt in dem bereits früh einsetzenden Bestreben zunächst bei den Protestanten, dann aber auch bei den Katholiken, ihre Lehre und die daraus resultierenden Grundprinzipien der Kirchenverfassung durch ausformulierte, dogmatisch ab- und auszugrenzende Bekenntnisse - oder lateinisch confessiones, daher die Bezeichnung „Konfessionalisierung“ – gegen Missverständnisse oder Abweichungstendenzen im Inneren und nach außen gegenüber den Konkurrenzkirchen abzusichern

- Katholische Kirche der Neuzeit ebenso ein Produkt der Konfessionalisierung des 16. Jh. wie ihre protestantischen Konkurrenzkirchen

2.4 Das Bilderdekret

- bereits vor der dritten Tagungsperiode des Konzils in den 40er Jahren des 16. Jh., mehrere katholische Theologen mit der Ablehnung der Bilder durch die Reformatoren auseinandergesetzt:

o 1522 Hieronymus Emser Gegenschrift gegen Karlstadt veröffentlicht o 1522 Johann Eck eine Schrift auf die Nachricht von den Wittenberger

Ausschreitungen „De non tollendis Christi et sanctorum imaginibus“ Eck zu dieser Zeit noch keine Kenntnis von der Kampfschrift Karlstadts „Von Abtuung der Bilder“

o Grundlage für die Verteidigung der Bilder ist das Inkarnationsdogma: Der unsichtbare Gott ist durch die Menschwerdung sichtbar und für die Kunst darstellbar geworden. Im Übrigen beruft sich Eck zur Begründung der Bilderverehrung auf die geläufigen Argumente aus der kirchlichen Tradition, angefangen von der Abgar- und Veronika-Legende bis hin zu Gregor dem Großen

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- Umfangreichste Monografie über die Bilder in dieser Epoche ist das Buch „De imaginibus“ des Juristen Konrad Braun (1547)

- Ital. Theologen, die sich mit dem reformatorischen Ikonoklasmus auseinandersetzten:

o 1542 in Lyon ein Traktat des Dominikaners Ambrosius Catharinus Politi über die Heiligenverehrung Kapitel über die Verehrung der Bilder Jesus Christi und der Heiligen gewidmet

Weist zu Beginn auf das hohe Alter des Bilderkults in der christlichen Welt hin

In der Gegenwart hätten aber die neuen Ikonoklasten, gestützt auf die Werke des Erasmus und Luthers, mit satanischer Wut an vielen Orten die Bilder demoliert

Im Blick auf die theologische Argumentation der Reformatoren betont Politi, im Alten Testament werde nicht das Bild schlechthin verboten, sondern nur (S. 195) die Anfertigung eines Götzenbildes zum privaten kultischen Gebrauch

Der neutestamentliche Bilderkult wird mittels der Inkarnation begründet: der Sohn Gottes ist einer von uns geworden und deshalb im Bild darstellbar. Er hat viele Brüder mit sich in die Herrlichkeit genommen, die wie er verehrt und ohne Verletzung eines Gebotes dargestellt werden dürfen

o Jacopo Nacchianti, Dominikaner und Bischof von Chioggia (seit 1544) behandelt in einem Exkurs seines 1557 in Venedig erschienen Römerbrief-Kommentars den Gebrauch und die Verehrung der Bilder in der Kirche Gottes.

Hebt ebenso wie Politi die Altertümlichkeit des Gebrauch der Bilder in der Kirche hervor

Ihre Verehrung gilt nicht dem materiellen Bild, sondern dem abgebildeten Heiligen

Dadurch unterscheidet sich die christliche Bilderverehrung von der heidnischen Idololatrie

- Unmittelbare Ursache, dass überhaupt noch ein Bilderdekret Aufnahme in die Beschlüsse fand, waren die Verhältnisse in Frankreich:

o Während des ersten Hugenotten-Krieges, insbesondere gegen Ende des Jahres 1561, war es zu „Reinigungen“ zahlreicher Kirchen durch die Reformierten gekommen

o Kardinal Guise wünschte deshalb unbedingt, dass das Konzil in der Bilderfrage ein Reformdekret (also kein dogmatisches Dekret, das eine längere Debatte erfordert hätte, erlasse, um die Schwankenden zu befestigen

o Als Diskussionsgrundlage, um eine schnelle Verabschiedung der von ihm gewünschten Dekrete zu ermöglichen, führte der Kardinal, eine von Theologen der Sorbonne verfasste Sentenz in die Debatte ein, die bei dem Religionsgespräch mit den Calvinisten in St. Germain-en-Laye (28.01. – 11.02. 1562) vorgelegen hatte

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Inhalt des Dekrets zusammengefasst: (nach Andreas Kummer S. 509)

1. Nicht nur die Anbringung und die Erhaltung von Bildern christlichen Inhalts im Gotteshaus, sondern auch deren Verehrung sind erlaubt; letztes gebührt allerdings nicht dem Bild selbst, sondern dem dargestellten Gegenstand (»honos… refertur ad prototypa«).

2. Die Bischöfe (bzw. die geistlichen Oberen) werden aufgefordert, mittels bildlicher Darstellungen der christlichen Heilslehre das Volk zu bilden und im Glauben zu stärken (»Illud vero diligenter doceant episcopi, per historias myste-riorum nostrae redemptionis, picturis, vel aliis similitudinibus expressas, erudiri & confirmari populum in articulis fidei commemorandis, & assidue recolendis«).

3. Die Bilder dürfen keine Irrlehren zum Inhalt haben. Bilder, welche das Göttliche darstellen, sind dem Volke zu erklären, um eine Verwechslung der Darstellung mit dem Gegenstand, dem sie gilt, zu vermeiden. Jegliches Element des Aberglaubens, der Unzucht und des Profanen in den Bildern und im Bilderkult sei zu unterbinden. Den Bischöfen, ohne deren Erlaubnis keine »ungewohnten« Bilder im Sakralraum angebracht werden dürfen, wird aufgetragen, abusivem [Missbrauch] Gebrauch der Bilder energisch zu begegnen.

Bedeutung:

- Konzil bezog keine gänzlich neue Position in dogmatischer Hinsicht, sondern beharrte im Grundsatz auf einem seit dem 2. Nicänischen Konzil im Jahr 787 gültigen Standpunkt

- im Vorfeld gab es auch im katholischen Lager bereits herbe Kritik an der Bilderverehrung

- Konzil folgte denn Kirchenmännern, welche religionsschädlichen Folgen des Ikonoklasmus befürchteten

- gelehrte Geistliche hatten gegenüber den Vorwürfen der Ikonoklasten in eingehenden Untersuchungen Nutzen und Berechtigung der Bilderverehrung sowie des Bildergebrauchd herausgestellt.

Schwäbische Jurist Konrad Braun in der Vorrede seiner ca. 1547 vollendeten Schrift „De imaginibus“:

„Besuche eine beliebige Kirche, die der Bilder beraubt ist, und betrachte die Leute, die das Wort Gottes hören. Nach der Predigt wirst du alle ohne jede Andacht und Ordnung aus der Kirche fliehen sehen. Gehe dann in eine Kirche, die mit Ausmalungen und Bildern geschmückt ist. Nach der Predigt wirst du viele Andächtige sehen, die in der Kirche verweilen, vor den Altären die Knie beugen und das, was sie gehört haben, in Gestalt leibhaftiger Figuren sich schweigend veranschaulichen sowie dem Gedächtnis einprägen und die obendrein Gott und den Heiligen gebührende Verehrung erweisen.“

aus dieser Argumentation, dieser in der katholischen Tradition wurzelnder Vorstellungen wurde das Bilderdekret des Tridentinum geboren, um schließlich zu

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einem ganz wesentlichen Ingredienz kirchlicher Selbstdarstellung in der nachkonziliaren Epoche zu werden

Kritik:

- keine genaue Festlegung der gewünschten Themen und ihrer Darstellungsweise letzte Entscheidung dem Bischof übertragen war in Zweifelsfällen zu konsultieren

- daraus folgt eine wahre inquisitorische Kontrolle der Künste, in der neben dem Bischof auch das Tribunal seine Funktion erhielt

- Bringt keine Weiterführung oder Entscheidung in irgend einer Frage innerkatholischer Bildertheologie

- Steht damit auf der gleichen Ebene wie alle anderen Dekrete des Konzils o Wie sie sucht es zunächst die Abgrenzung zu den Häretikern, ohne

jemanden näher oder namentlich zu nennen o Aus der Vorgeschichte des Textes geht hervor, dass die in dieser Zeit vor

allem in Frankreich als bedrohlich empfundene reformierte (Zwinglianisch-Calvinistische) Auffassung vom sakralen Bild verurteilt werden soll

o Während so in dem dogmatischen Teil die harte Linie mittelalterlich-katholischer Traditionen ohne Kompromisse aufrecht erhalten wird, sucht das Konzil die von den Reformatoren gegeißelten Missstände mittels Anweisung an die Bischöfe in den Griff zu bekommen

- Ist ein Flickwerk geblieben- Unter Zeitdruck und kurzsichtigen kirchenpolitische Erwägungen zustande

gekommen, leidet es vor allem an seiner dogmatischen Unausgereiftheit - Überwiegende Mehrheit der Konzilsväter sah die Bilderfrage wie die des

Purgatoriums und des Ablasses wohl nicht als vollgewichtige dogmatische Fragen, sondern eher als de Bereich der Volksfrömmigkeit angehörenden Nebensachen an

- Aus diesem Grund auch als letztes und unter großer Eile behandelt

Beurteilung des Dekrets in der Forschung:

- einer Frage, die in der Forschung immer wieder nachgegangen wird, ist die Diskussion um die Frage nach den künstlerischen Auswirkungen der katholischen Reform allgemein und das Dekret im besonderen, betreffend

- Einfluss auf das Kunstschaffen kontrovers diskutiert in den zwanziger Jahren des 20. Jh. Diskussionen zw. Werner Weisbach und Nikolaus Pevsner als Beispiel

- schätzen die kunst- und kulturgeschichtlichen Folgen sehr unterschiedlich ein - Weisbach: sah in ihr entscheidende Ursache für Entstehung der Barockkunst- Pevsner: im Manierismus den adäquaten Ausdruck katholisch-

reformatorischer Geistigkeit - beide Positionen heute durchweg sehr skeptisch eingeschätzt These von

Weisbach nahezu auf allgemeine Ablehnung

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- Kunstwissenschaft beschäftigt sich seit einigen Jahrzehnten mit der Suche nach einem ‚tridentinischen Stil‘, das heißt, nach einer Kunstströmung, die jenseits von Manierismus und Barock Ausdruck jenes Geistes sei, den das Bilderdekret verkörpere.

- Forschungen stützen sich jedoch zumeist wenig auf den Wortlaut des Bilderdekrets, sondern auf die reiche Traktatliteratur, welche in seinem Gefolge entstand

2.5 Auswirkungen auf die Kunst in Italien und Spanien

Auswirkungen:

- Dekret steht am Beginn der sich von da an bis in die jüngste Gegenwart fortsetzende Zensur- und Gängelungsversuche der religiösen Kunst in den folgenden Epochen der Kunst durch den Klerus

- Noch während des Pontifikats Pius IV. erhält der „Hosenmaler“ („Braghettone“) Daniele da Volterra den Auftrag, die nackten Figuren des „Jüngsten Gerichts“ von Michelangelo zu übermalen

- Im 18. Jh. wird die Bekleidung „unanständiger“ Körperteile fortgesetzt- Noch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, unter dem Pontifikat des

Papstes Pius XII., entfaltete eine von dem Kardinal Celso Constantini geleitete Behörde, der die Begutachtung und Genehmigung religiöser Kunstwerke und ihre Einteilung in „unanständige, blasphemische“ und „gute, fromme“ oblag vor allem in Italien

- Im Jahr 1959 ließ der Papst Johannes XXIII. Die Nacktheit der barocken Putti an den Pfeilern der St. Peter Kirche i n Rom mit Lappen aus rosa Gips bekleiden

Spanien:

- Sonderolle Spaniens gegenüber restlichen Europa als Kette von zeitlichen Verschiebungen bestimmter historischer Prozesse beschreiben

- Land Ende 15. Jh. und zu Beginn des 16. Jh. deutlichen Entwicklungsvorsprung, zu diesem frühen Zeitpunkt, vielen auch sprachlich voneinander geschiedenen Kulturen der Iberischen Halbinsel 1. Zu nationalen Regierung gefunden 2. Eine eigene Richtung in der Kirchenpolitik, die im folgenden kaum Angriffspunkte für die Kritik der Reformatoren ließ

- Intensive Rezeption erasmistischer Ideen einerseits eine der römischen Kirche vergleichbare Verweltlichung in der Renaissance verhindert und strenge Kontrolle der zentral organisierten Inquisition war andererseits der Garant, dass niemand Gelegenheit hatte, genügend Kräfte zu sammeln, um das System mit einer neuen Ideologie erfolgreich von außen zu verändern

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- Tridentinum zwar von einer starken spanischen Delegation mitgetragen, doch fand das erwähnte Bilderdekret auf der Iberischen Halbinsel scheinbar kein Angriffsziel

- Auch fehlten in Spanien zunächst Kunsttheoretiker und (S.248) Künstler, wie Giovanni Andrea Gilio in Italien, die die Forderungen nach strenger Beachtung des decoro, d.h . eine dem Ort angemessene Themenwahl und Darstellungsweise, zum Inhalt ihrer Traktate gemacht hätten

- Im Gegenteil, der herausragendste Kunstschriftsteller dieser Zeit, der Hieronymitenmönch und Chronist des Escorialbaues, José de Sigüenza, verteidigte noch 1605 klar die Kunst gegen eine starke Reglementierung

- Hatte sich Sigüenza für eine klare Trennung der zwischen profanen und religiösen Aufgabenstellungen ausgesprochen und im Sinne der Renaissance in der Kunst nach der historischen Wahrheit gesucht, so wurde im ersten Drittel des 17. Jh. zunehmend Moralpostulate zum einzigen Gestaltungskriterium, die eine immer mehr von der beengten Perspektive der Inquestition beeinflusste spanische Kirche formuliert hatten

2.5.1 Der Fall Paolo Veronese

Auftrag:

- Maler Auftrag erhalten, dass durch einen Brand zerstörte „Abendmahl“ von Tizian im Refektorium der Mönche von San Giovanni e Paolo in Venedig neu zu malen Bild zeigen!

- Kurz nach Beendigung des „Abendmahls“ am 18. Juli 1573 vor ein Inquisitionsgericht geladen

- Grund: er habe das decoro nicht beachtet - Unterlagen des Prozesses haben sich teilweise im Staatsarchiv von Venedig

erhalten haben,- Prozess unter dem Vorsitz eines päpstlichen Legaten und des Patriarchen von

Venedig - Anstoß vor allem die vielen Nebenszenen im Treppenbereich der vorderen

Bildebene erregt

Bildbeschreibung:

- Eingebunden in eine festliche dreiteilige Loggia, auf altrömische Triumphbogen zurückgehende Pathosformel des Triptychons variiert

- Dreizehn Meter breite Gemälde Vielzahl von Figuren in voller Lebensgröße- Klar gegliederter Bildaufbau, in dem die Figuren ausreichend Spielraum haben

und nicht Wirkung einer Häufung - Christus nimmt die Bildmitte ein gemeinsam mit Petrus und Johannes durch

die zentrale Bogenstellung visuell besonders hervorgehoben - Auf der Bildbühne Figuren von ausgesuchter Schönheit - Speisenmeister in einem schimmernden Gewand Physiognomie schon im 18.

Jh. zu recht mit der pseudoantiken Vitelius-Büste in Verbindung gebracht

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- War im Dogenpalast privilegierten Malern zugängig Veronese und Tintoretto haben sie gemalt/ gezeichnet

- Figur gehört zu der Gruppe von Figuren, die beim Verhör als suspekt erschienen

- Befragt nach seiner Verrichtung antwortet Veronese: „Ein Vorschneider (scalco), von dem ich gedacht habe, dass er zu seinem Vergnügen dorthin gekommen wäre, um zu sehen, wie die Sachen bei Tisch vor sich gingen.“

- Gab sich das argwöhnische Tribunal mit dieser Auskunft erst einmal zufrieden, fielen schon kurze Zeit später die entscheidenden Fragen nach der Bedeutung des aus der Nase blutenden Dieners, bewaffneter, weintrinkender deutscher Landesknechte und des Narrenzwergs mit einem Papagei (siehe Folie zusammenfassen)

- Antwort: „Zur Zierde, wie man es macht“, der Hinweis auf den flächenfüllenden „ormamento“ der angesichts der gewaltigen Bildfläche zur Notwendigkeit geworden war, stieß jedoch ebenso wie der Versuch, sich in Anlehnung an ein geflügeltes Wort des Dichters Horaz auf die Freiheit der Kunst zu berufen, auf Unverständnis

- In den Augen der Inquisition konnten bemängelten Figuren auf gar keinen Fall zum Haushalt des Besitzers des Abendmahl-Saals gehören, und so wurde – an die Adresse des Malers gerichtet – offen ausgesprochen, was jenseits der anfänglichen Querelen um das Thema der Darstellung den eigentlichen Grund der Vorladung ausgemacht haben muss: „Wisst ihr nicht, dass sie in Deutschland und in anderen von der Ketzerei verheerten Orten die Gewohnheit haben, mit ihren Bildern voller Albernheiten die Angelegenheiten der heiligen katholischen Kirche zu erniedrigen und ins Lächerliche zu ziehen, um so die falsche Lehre den unwissenden oder unverständlichen Leuten beizubringen?“

- Nur wenige Jahre nach Abschluss des Tridentinum, sollte wohl hier ein Exempel statuiert werden, denn nur selten hat sich die Inquisition in bildertheologischen Fragen eingemischt

- Fälle: Sandro Botticelli auf dem ein der Häresie Verdächtigter zur Darstellung gelangt war, kurzerhand verdecken lassen

- Michelangelos Jüngstes Gericht von Daniele da Volterra Lendenschürzen zu malen

- Veronese wurde aufgefordert, beanstandeten Darstellungen innerhalb von drei Monaten auf eigene Kosten so abzuändern, dass sie einem Abendmahl angemessen seien

- Umging diese Auferlegung geschickt, in dem er lediglich den Bildtitel änderte, der in der Gestalt der weiterhin sichtbaren lateinischen Inschrift noch heute die scheinbar mühelose Wandlung der Darstellung zum Gastmahl im Hause Levi dokumentiert

zeigt sich, dass Veronese geschickt argumentiert, warum er die Figuren in dieser Weise platziert

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Referat: „Das Konzil von Trient“ (1545 – 1563)

verweist auf Michelangelo und das Jüngste Gericht Figuren drum herum nur Dekor, um Bildfläche zu füllen

2.5.2 Francisco Ribalta

- In den Werken Ribaltas nach 1611 herrscht als Grundthema die Darstellung visionärer Glaubenserfahrungen

- Thema besaß gerade für Valencia eine besondere Bedeutung in den Jahren um 1600 eine Reihe von frommen Mönchen und Nonnen Visionen zuteilwurden, in denen ihnen Christus oder die Jungfrau Maria begegneten

- zudem zeigten sie ein starkes kreatives Engagement, weshalb sie von den Valencianern wie Heilige verehrt wurden und suchte ihr Andenken, auch wenn eine Kanonisierung von päpstlicher Seite abgelehnt wurde, wie das der „anerkannten“ Heilige zu pflegen

- 1612 starb in Valencia der Pater Francisco Jerónimo Simón, der schon zu Lebzeiten wegen seines asketischen und mildtätigen Lebenswandels verehrt worden war

- zu seinen religiösen Meditationen gehörte unter anderem , nachts die Straße zum Richtplatz einzuschlagen und dabei über den Leidensweg Jesu nachzudenken

- dabei widerfuhr ihm mehrfach die Erscheinung des gekreuzigten Christus in Begleitung von Maria, Magdalena und Johannes und gefolgt von Soldaten und Trompetenbläsern, welche die bevorstehende Hinrichtung ankündigen

- Simón erlebte, wie sich Christus die Haare aus dem Gesicht strich und den Pater anblickte, worauf er ihn entzückt umarmte

- auch soll der Pater in der Extase Christus gefolgt sein und die Kreuzigung miterlebt haben

- erschüttert von diesen Erlebnissen, brach Simón eines Nachts auf der Straße zusammen und verstarb wenige Tage später

- gegen den Widerstand des Ordens und der päpstlichen Verweigerung ihn selig zu sprechen, erfuhr er in Valencia große Verehrung

- Ribalta erhielt des Auftrag, für die Pfarrkirche Simóns, San Andrés, ein Bild zu malen, das für den Altar der Grabkapelle des Priesters bestimmt war

Bildbeschreibung:

- Simon in einer Straße in Valencia, rechts am Bildrand kniend, gerade im Begriff, den im Bildzentrum heran schreitenden, ein riesiges Kreuz tragenden Christus zu umarmen

- links von ihm im Hintergrund erkennt die Soldaten und Trompetenbläser, rechts Maria und Johannes

Fazit:

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Referat: „Das Konzil von Trient“ (1545 – 1563)

- zeigt sich, dass das Dekret und die Forderung nach dem Decoro auf der einen Seite zur einer gewissen Selbstzensur der Künstler geführt hat

- Dekret an sich sehr vage, eher die spätere Traktatliteratur bestimmt, wie die Kunst im Sinne der katholischen Reform auszusehen hat

- Inquisition und Kontrolle der Bildwerke wird bei Verdachtsfällen schnell konsultiert

- Spanien und die ständige Inquisition nehmen eine Sonderrolle ein unter Philipp II.bestreben Kunst im Sinne des Tridentinum zu schaffen

- Bis heute gibt es in der Forschung die Diskussion, ob es eine tridentinische Kunst gegeben hat