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Regierungsarbeit in Sachsen 2014-2017 Halbzeitbilanz Umsetzung der Wahlprüfsteine der Sächsischen Industrie- und Handelskammern

Regierungsarbeit in Sachsen 2014-2017 Halbzeitbilanz · Betriebs und Erhalts eines effizienten ÖPNV/SPNV-Netzes für alle Nutzer im Rahmen der Daseinsvorsorge . Finanzielle Sicherstellung

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Regierungsarbeit in Sachsen 2014-2017

Halbzeitbilanz

Umsetzung der Wahlprüfsteine der Sächsischen Industrie- und Handelskammern

Herausgeber:

Industrie-und Handelskammer ChemnitzGeschäftsbereich Industrie/AußenwirtschaftStraße der Nationen 2509111 ChemnitzTel.: 0371 6900-1250

Industrie- und Handelskammer DresdenGeschäftsbereich Standortpolitik und KommunikationLanger Weg 401239 DresdenTel.: 0351 2802-220

Industrie- und Handelskammer zu LeipzigGeschäftsbereich GrundsatzfragenGoerdelerring 504109 LeipzigTel.: 0341 1267-1259

Redaktionsschluss: Mai 2017

Auszugsweise Verwendung nur mit Quellenangabe

© Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen 2017

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 1

Inhaltsverzeichnis

Editorial ................................................................................................................................ 2

Wirtschaftsstandort Sachsen ............................................................................................. 3

Infrastruktur verbessern (IT-Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV) ............................ 3

Standortvermarktung und -entwicklung vorantreiben ......................................................... 9

Sicherheit für die sächsische Wirtschaft erhöhen ..............................................................14

Bürokratieabbau in der Verwaltungspraxis konsequent vorantreiben ...............................17

Solide Haushaltspraxis fortführen .....................................................................................21

Nachhaltige Energie- und Rohstoffpolitik ........................................................................25

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ......................................32

Investitions- und Innovationskraft, insbesondere der KMU, stärken ..................................32

Internationalisierung der sächsischen Wirtschaft weiter unterstützen ................................43

Fachkräftesicherung ..........................................................................................................47

Sicherung des Fachkräftebedarfs durch zukunftsorientierte Bildungspolitik ......................47

Rückkehrer ansprechen, Zuwanderung erleichtern ...........................................................53

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 2

Editorial Zur Landtagswahl 2014 haben die sächsischen Industrie- und Handelskammern Wahlprüf-steine aufgestellt und darin aus Sicht der Wirtschaft Leitlinien für die Regierungsarbeit in Sachsen bis 2019 formuliert. Seit gut zweieinhalb Jahren trägt nun die Koalition aus CDU und SPD Verantwortung für die Entwicklung des Freistaates. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, eine erste Bilanz zu ziehen und auf das Erreichte zurückzublicken, gleichzeitig aber auch bestehende Anliegen der Wirtschaft aufzugreifen und deren Umsetzung anzumahnen. Dabei steht auch die Oppo-sition in der Pflicht, sich durch parlamentarische Initiativen und eine sachgerechte Öffentlich-keitsarbeit für das weitere Vorankommen des Freistaates einzusetzen. National und international kann sich der Standort Sachsen im Wettbewerb der Regionen in-zwischen respektabel behaupten. Bei der Wirtschaftsleistung erreicht der Freistaat im deutschlandweiten Vergleich eine gute Position. Auch die Arbeitslosigkeit ist heute so niedrig wie nie nach der politische Wende 1990. Ferner sind mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 die finanzpolitischen Weichen im Grundsatz richtig gestellt. In vielen Bereichen gibt es aber noch Handlungsbedarf. Die vorliegende Übersicht greift zahlreiche Handlungsfelder der Landespolitik auf, die für die Wirtschaft in Sachsen wichtig sind. Sie vergleicht die Inhalte des Koalitionsvertrages mit den Wahlprüfsteinen der sächsischen Industrie- und Handelskammern und deren Umsetzung. Auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode treten wir weiter für einen vertrauensvollen Dialog mit den Mitgliedern des Sächsischen Landtags, der Sächsischen Staatsregierung und allen Verwaltungsbehörden in Sachsen ein. Ein gemeinsamer Kurs im Freistaat Sachsen ist angesichts der zunehmenden globalen Unsicherheiten wichtiger denn je. Die sächsischen Industrie- und Handelskammern stehen bei der Umsetzung der noch offenen Forderungen als Partner zur Verfügung. Chemnitz, Dresden und Leipzig, im Mai 2017 Dr. h. c. Franz Voigt Dr. Günter Bruntsch Kristian Kirpal Präsident Präsident Präsident IHK Chemnitz IHK Dresden IHK zu Leipzig

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Wirtschaftsstandort Sachsen Um die Attraktivität Sachsens als Wirtschafts- und Lebensort aufrecht zu erhalten, sind Instandhaltung und Ausbau der digitalen und öffentlichen Infrastruktur, die Sicherheit in der sächsischen Wirtschaft und eine selbstbewusste Standortvermarktung unter Einbeziehung aller Regionen, von hoher Bedeutung. Die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit in diesen Bereichen begünstigt die Fachkräftesicherung, führt zu steigenden Unternehmens-investitionen, neuen Unternehmensansiedlungen und erleichtert die Investorenakquise in Sachsen. Forderung der IHK:

Breitbandausbau mit mehr als 50 Mbit/s flächendeckend vorantreiben

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Bedarfsgerechte Versorgung mit schnellem Internet in ganz Sachsen - Flächendeckende Breitbandversorgung von 50 Mbit/s bis 2018 - Unterversorgte Gebiete sollen Zugang zu schnellem Internet bekommen

Umsetzung:

- Aufstockung der Landesförderung im Rahmen des Förderprogramms „Digitale Offensive Sachsen“

- Digitalisierungsstrategie des Freistaates 2016 nimmt Ausbauziele der EU in den Blick (bis 2020 sollen nicht weniger als die Hälfte aller Haushalte in Europa mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s versorgt sein)

- Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen beim Breitbandausbau mit neuer Förderrichtlinie DiOS – EFRE, um bis zu 500 Mbit/s zu gewährleisten

Bewertung: Der Freistaat Sachsen rangiert bei der Breitbandversorgung (50 Mbit/s) im Bundes-ländervergleich auf den hinteren Plätzen. Die Aufstockung des Förderprogramms wird nicht ausreichen, um den Rückstand Sachsens bei der Breitbandversorgung zeitnah ausgleichen zu können. Die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s ist trotz der Zuschüsse von Bund und Land schwerlich realisierbar. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, muss es zudem Entwicklungspläne für den Breitbandausbau geben, die sich an der Entwicklung der zukünftigen Nachfrage weit über die 50 Mbit/s-Marke hinaus orientieren. Höhere Übertragungsraten sollten in gewerblichen Gebieten schnellstmöglich realisiert werden. Die aktuelle Fördervielfalt erschwert zusätzlich die Transparenz. Im Ergebnis führt ein Ausbau mit Zuwendungen in vielen Fällen zu kleinteiligen Lösungen für einzelne Gemeinden bzw. Gemeindeteile und Gewerbegebiete, für die eine Unterversorgung nachgewiesen werden kann. Großflächige Lösungen sind somit kaum möglich. Insgesamt bedarf es einer aktiveren Unterstützung der Kommunen.

Infrastruktur verbessern (IT-Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV)

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Forderung der IHK:

Zügige Umsetzung der sächsischen Projekte des Bundesverkehrs-wegeplans sowie der Staatsstraßenprojekte im Landesverkehrsplan, insbesondere durch Gewährleistung eines kontinuierlichen Planungsvorlaufs und Sicherung der Finanzierung

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Anmeldungen für Bundesverkehrswegeplan mit höchster Priorität umsetzen und gegebenenfalls weitere Projekte aufnehmen

- Planungsvorlauf für prioritäre Straßen- und Schienenverkehrsprojekte schaffen - Ortsumfahrungen sollen den überörtlichen Verkehr beschleunigen und die Bürger entlasten - Erhalt und Ausbau haben Vorrang vor Neubau - Ausbau‐ und Erhaltungsstrategie für Staatsstraßen

Umsetzung:

- A72 befindet sich zwischen Borna und Leipzig immer noch im Bau - Neubau Bundesstraße B178 zwischen A4 und Landesgrenze zu Polen noch nicht

abgeschlossen - B 169 Salbitz-AS A14 Döbeln Nord steckt nach wie vor im Planungsverfahren fest - Neubau B 87 zwischen Leipzig und Torgau ist nur ein Projekt

des weiteren Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan 2030 - Hohe Zahl von Projekten im vordringlichen Bedarf

Bewertung: Um eine schnelle Fertigstellung zu ermöglichen, müssen die teilweise erheblichen Unter-schiede im Fortschritt verschiedener Bauabschnitte unbedingt ausgeglichen werden. Die Projekte im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und im Landesverkehrs-plan sollen frühzeitig geplant und auf Finanzierbarkeit geprüft werden, um einen baldigen Baubeginn zu gewährleisten.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 5

Forderung der IHK:

Verbesserung der Schienenfernverkehrsanbindung in Sachsen, speziell der Region Chemnitz

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Streckenausbau Dresden‐Berlin - Anbindung des südwestsächsischen Raums an den

Schienenpersonenfernverkehr - Elektrifizierung und Ausbau der Bahnstrecke Chemnitz-Leipzig - Vollständige Elektrifizierung der Sachsen-Franken-Magistrale bis Nürnberg

Umsetzung:

- Elektrifizierung Dresden-Görlitz und Chemnitz-Leipzig, Ausbau Mitte-Deutschland-Verbindung Weimar-Gößnitz und Neubau DD-Prag als Projekte des potenziellen Bedarfs

- Elektrifizierung Hof-Nürnberg als vordringlicher Bedarf im BVWP 2030 Bewertung:

Die im Bundesverkehrswegeplan veröffentlichten Projekte des potenziellen Bedarfs haben geringe Chancen auf Realisierung. Eine zügige Planung des Freistaates ist Voraussetzung, um die Schienenverkehrsanbindung in Sachsen zu verbessern. Gegenüber dem Bund und der Deutschen Bahn AG ist weiter mit Nachdruck auf Verbesserungen der Fernverkehrs-anbindung, speziell in Südwestsachsen, hinzuwirken.

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Forderungen der IHK:

Bereitstellung von Investitionsmitteln für die technische Infrastruktur des ÖPNV sowie Stärkung der Stadt-Umlandbeziehungen durch Sicherung des Betriebs und Erhalts eines effizienten ÖPNV/SPNV-Netzes für alle Nutzer im Rahmen der Daseinsvorsorge

Finanzielle Sicherstellung des Schülerverkehrs im ÖPNV durch ausreichende Ausstattung der Kreise mit Mitteln zur Beförderung im Ausbildungsverkehr

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Anbindung des ländlichen Raums an die Ballungszentren durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sichern

- Fortsetzung der Busförderung mindestens auf bisherigem Niveau - Vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel in stärkerem Maße

den Aufgabenträgern zur Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung stellen

- Bildung einer Strategiekommission für einen leistungsfähigen öffentlichen Verkehr in Sachsen

- Einführung eines Bildungstickets für den ÖPNV, Vorschlag bis 31.12.2015 - Anschaffung von Hybrid- und Elektrobussen sowie Modernisierung von

Straßen-, Stadt‐, und Regionalbahnfahrzeugen finanziell unterstützen Umsetzung:

- 2015 gab es ein ÖPNV- Landesinvestitionsprogramm mit 140 Mio. € und 2016 mit circa 131,5 Mio. € für die Förderung von ÖPNV-Investitionsmaßnahmen

- Es wurde eine ÖPNV-Strategiekommission gebildet, ein Basisgutachten wurde im April 2016 veröffentlicht und erste Handlungsempfehlungen sollen 2017 vorliegen

- Das Bildungsticket wird innerhalb der Modellregion MDV getestet - Die Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln der Aufgabenträger ist problembehaftet, da

diese Mittel teilweise in eine Rücklage fließen sollen

Bewertung:

Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Rahmen eines ÖPNV-Investitionsprogramms ist ein wichtiger Schritt für den Erhalt und Ausbau der kommunalen und städtischen Infrastruktur. Die Verwendung der Mittel soll sich in Zukunft verstärkt an den Handlungsempfehlungen der Basiskommission orientieren, um effiziente Bauvorhaben zu finanzieren. Die Regio-nalisierungsmittel dürfen nicht teilweise als Rücklagen einbehalten werden, sondern sollten in gegenwärtige Projekte fließen. Die Förderkulisse des Freistaates muss optimiert werden. Förderungen sollten in der Zweckbindung stringent sein, aber in der Anwendung keine zu starren Regelungen enthalten.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 7

Forderung der IHK:

Ausreichende finanzielle Ausstattung der Gebietskörperschaften zur Instandhaltung der kommunalen Infrastruktur

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Kommunale Selbstverwaltung weiter stärken - Sanierungsprogramm für kommunale Ingenieurbauwerke - Einsatz beim Bund für Fortsetzung und Verstärkung der bewährten Städtebauförderung - Wohnraumförderung intensivieren im Zusammenhang mit sozialem Wohnungsbau - LEADER-Förderung sowie fachspezifischen Förderprogramme für Schulhausbau und

kommunalen Straßenbau - Finanzielle Mittel, welche der Bund für verschiedene kommunale Aufgabenbereiche zur

Verfügung stellt, sollen ohne Abschläge an die kommunale Ebene weitergeleitet werden

Umsetzung:

- Das Investitionsprogramm „Brücken in die Zukunft“ der Sächsischen Aufbaubank wird genutzt, um die kommunale Infrastruktur weiter zu stärken

- Die Sächsische Aufbaubank fördert verschiedene Projektvorhaben der kommunalen Infrastruktur

Bewertung:

Der finanzielle Handlungsspielraum der Kommunen für die Instandhaltung ihrer Infrastruktur ist zu gering. Ein Teil der im Investitionsprogramm „Brücken in die Zukunft“ verwendeten Mittel wäre ohnehin im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an die entsprechenden Kommunen geflossen. Eine zukünftige Ausweitung des Investitionsprogramms ist empfehlenswert, um die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen und mithin die Standort-attraktivität für Unternehmen zu steigern.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 8

Forderung der IHK:

Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf den zunehmenden LKW-Verkehr

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag Umsetzung:

- Grenzüberschreitende Infrastruktur entspricht bis auf A17 weitestgehend dem Status von 2007

Bewertung: Der Landesverkehrsplan Sachsen 2025 weist auf die wachsende Bedeutung des (internationalen) LKW-Verkehrs hin, dennoch gibt es keine merklichen Anstrengungen, diesem Fakt Rechnung zu tragen. Die reale Verkehrsbelastung etwa der A4 im Bereich Dresden liegt mittlerweile regelmäßig über denen bei Ausbau angenommenen Zahlen. Die grenznahen Regionen sollen bei der Verbesserung der Bedingungen für den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr mit LKWs durch einen intensiven Dialog der Landesregierung mit den tschechischen Bezirksverwaltungen unter Einbeziehung der IHKs unterstützt werden. Momentan ist dieser Dialog unzureichend.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 9

Standortvermarktung und -entwicklung vorantreiben Forderung der IHK:

Marketingaktivitäten des Freistaates unter Einbeziehung aller Regionen Sachsens besser koordinieren

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Die Standortkampagne „So geht sächsisch“ soll weiterentwickelt werden, um den Bekanntheitsgrad Sachsens weiter auszubauen

- Alle Akteure und Partner von Wirtschaft, Tourismus, Kunst, Kultur und Sport sollen in das Projekt miteinbezogen werden

Umsetzung:

- Fokus auf sächsische Innovationen, Wirtschaftsleistungen, Forschung, Kunst, Kultur und Sachsen als Universitätsstandort

- Das Budget der Kampagne wurde für den Doppelhaushalt 2017/2018 von 8 auf 4 Millionen € reduziert

- Es ist keine Einbeziehung regionaler Akteure spürbar Bewertung:

Seit den fremdenfeindlichen Übergriffen im Jahr 2016 hat Sachsen einen Imageschaden erlitten. Die im Rahmen der Standortvermarktung erstellte Kampagne „So geht sächsisch“ ist nicht zielführend und weist im derzeitigen Kontext für die Öffentlichkeit einen kontroversen Charakter auf. Die Ausweitung der Kampagne „Weltoffenes Sachsen“ inklusive verstärkter Auseinandersetzung mit diesen Vorfällen ist unbedingt notwendig, um das Image Sachsens als Lebensort wieder zu verbessern. Die Marketingaktivitäten des Freistaates müssen ebenfalls besser koordiniert werden, um alle Regionen Sachsens in ihrer Attraktivität zu steigern.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 10

Forderung der IHK:

Intensivierung der Kooperation der Wirtschaftsförderung Sachsen mit regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften für eine branchen- und Regionen übergreifende Investorenakquise

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Die Wirtschaftsförderung Sachsen wird weiter mit kommunalen Ebene und in Abstimmung mit den kommunalen Wirtschaftsförderungen für die Ansiedlung von Unternehmen an Standorten auch außerhalb der Ballungszentren werben

- Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH u.a. in den Bereichen Innovationsfähigkeit, Vernetzung, Bestandspflege und Größenwachstum von Unternehmen sowie der Außenwirtschaft

Umsetzung:

- Die Wirtschaftsförderung Sachsen verweist in ihrem Internetauftritt auf die verschiedenen Möglichkeiten der Investitionsförderung sächsischer Wirtschaftsfördergesellschaften

- Es sind wenige Initiativen zur stärkeren Abstimmung und Zusammenarbeit der Akteure erkennbar

Bewertung:

Durch die fehlende enge Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderung Sachsen mit den regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften werden vorhandene Potenziale nicht ausge-schöpft und das Investitionsgeschehen in den Freistaat bleibt unter seinen Möglichkeiten. Investitionen sind ein bedeutender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und den Wohlstand, deshalb sollte der Fokus auf eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der Investorenakquise liegen, um die sächsische Wirtschaft weiterhin auf Kurs zu halten.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 11

Forderung der IHK:

Stärkere Fokussierung auf das sächsische Innovationspotenzial im Rahmen der Standortvermarktung

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag Umsetzung:

- Die Print-Kampagne „Innovatives Sachsen“ wird in verschiedenen Wirtschaftsblättern veröffentlicht

- Das Thema Wirtschaft und Innovation wird in der Internetpräsenz der Kampagne „So geht sächsisch“ aufgegriffen

- Die sächsische Innovationskraft wird stark von der Wirtschaftsförderung Sachsen beworben

Bewertung:

Die Bewerbung Sachsens als Innovationsstandort über Print- und Onlinemedien ist ein wichtiges Mittel, um ein investitionsfreundliches Klima zu schaffen. Die bestehenden Kam-pagnen sollten weiterhin auf diesem hohen Niveau fortgesetzt werden, um auch zukünftig eine hohe Tragweite zu garantieren.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 12

Forderung der IHK:

Unterstützung sächsischer Kommunen bei der Erstellung von Städteentwicklungs-/Einzelhandelskonzepten zur Stärkung der Innenstädte

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Im Koalitionsvertrag wurden keine konkreten Vorhaben genannt, aber die Überlagerung der Städtebauförderung mit den Fördergebieten der EFRE-Stadtentwicklung soll zukünftig möglich sein

- Fördermöglichkeiten von nicht-investiven Maßnahmen durch ESF-Mittel soll ebenfalls verbessert werden

Umsetzung:

- Fortsetzung der EFRE-Städtegebietsförderung - Der IHK-Handelsatlas ist finanziell unterstützt worden - Kofinanzierung des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

Bewertung:

Die Fortsetzung des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Rahmen der Bund-Länder-Programme zur Städtebauförderung trägt im besonderen Maß zu der Erstellung von innovativen und zukunftsgerichteten Städteentwicklungskonzepten bei. Der durch die Sächsische Staatsregierung kofinanzierte Handelsatlas der sächsischen Industrie- und Handelskammern ist eine gute Grundlage für kommunale Konzepte, Förderung von inte-grierten Entwicklungskonzepten und interkommunalen Handlungsmöglichkeiten. Um die Aktualität des behördeninternen Handelsflächeninformationssystems (HAFLIS) zu gewähr-leisten, bedarf es einer Unterstützung der Kommunen.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 13

Forderung der IHK:

Öffentliche Daseinsvorsorge im ländlichen Raum bedarfsorientiert sichern

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Stärkung der Unter- und Mittelzentren - Stabile und verlässliche Finanzausstattung der Kommunen im ländlichen Raum - Gegenüber der EU und dem Bund Einsatz für Umsatzsteuerfreiheit kommunaler Unternehmen

sowie für den Erhalt der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung als Daseinsvorsorgeleistung der Kommunen

- Auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes sollen die Zusammenarbeit von Städten mit ihrem Umland intensiviert und gemeinsame Projekte besonders gefördert werden

- Angebote der Daseinsvorsorge regional stärker vernetzen und gegebenenfalls stärker arbeitsteilig bereitstellen durch Unterstützung interkommunaler Kooperationsnetzwerke

- Landeseigenes Förderprogramm „Demografie“ finanziell aufstocken - Gemeinden und Landkreise sollen neben LEADER-Förderung auch die fachspezifischen

Förderprogramme für Schulhausbau und kommunalen Straßenbau nutzen können - Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) kommen nur im Ausnahmefall in Betracht

Umsetzung:

- Situative und investive Förderungen wie beispielsweise durch LEADER-Förderung, Förderung der Regionalentwicklung und Förderprogramm „Demografie“

- Höhere Zuweisungen durch den Finanzausgleich Bewertung: Bisher gibt es keine konkreten Umsetzungsstrategien für eine bedarfsorientierte Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, speziell für den ländlichen Raum jenseits der Mittel-zentren. Die punktuellen Förderungen des ländlichen Raumes und die marginal höhere finanzielle Ausstattung durch den kommunalen Finanzausgleich müssen durch eine allgemeine Zielsetzung und konkreten Handlungsmaßnahmen gesteuert werden, um der Pflicht der öffentlichen Daseinsvorsorge auch im ländlichen Gebieten nachkommen zu können. Zusätzlich muss der finanzielle Spielraum der Kommunen weiterhin gesteigert werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 14

Sicherheit für die sächsische Wirtschaft erhöhen Forderung der IHK:

Regionalen Hochwasserschutz weiter verbessern, Wirtschaft bei eigenen präventiven Maßnahmen finanziell unterstützen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Verbesserung des Hochwasserschutzes - Unterstützung der Bürger bei der Planung und Durchführung der Eigenvorsorge

Umsetzung:

- Mit einem Ausgabenvolumen von 178 Millionen € im Jahr 2016 wurden Baumaßnahmen für den regionalen Hochwasserschutz finanziert

- Fertigstellung von Hochwasserschutzanlagen unter anderem in Mulda und Wiesa - Keine konkreten Unterstützungsprogramme für Unternehmen

Bewertung: Im vergangen Jahr wurden erhebliche Verbesserungen im Hochwasserschutz in Sachsen erzielt und der weiterhin hohe Mittelzufluss garantiert die Erstellung und Realisierung weiterer Konzepte zur Schadensprävention. Die Landesregierung sollte neben dem regionalen Hochwasserschutz auch ein auf finanzielle Unterstützung basierendes Anreiz-system für die Wirtschaft einführen, um über die direkte Finanzierung von Baumaßnahmen hinaus präventiven Hochwasserschutz voranzutreiben. Weiterhin sollte schon heute für den Schadensfall eine unbürokratische Förderrichtlinie für die sächsische Wirtschaft zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines ressortübergreifenden sächsischen Handlungskonzeptes in Betracht zu ziehen. Dazu gilt es, entsprechende Verantwortlichkeiten zuzuweisen und transparent zu machen.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 15

Forderung der IHK:

Polizeipräsenz zur Erhöhung der Sicherheit der Wirtschaft unter Beachtung der besonderen Probleme in den Grenzregionen landesweit deutlich erhöhen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Sicherheit in den Grenzregionen nachhaltig gewährleisten - Rücknahme des im Jahr 2010 zusätzlich beschlossenen Stellenabbaus bei der Polizei - Anhebung der Zahl der Neueinstellungen von Polizeianwärtern von derzeit 300 auf künftig 400 - Prüfung des Personalbedarfs bei der sächsischen Polizei durch eine Fachkommission bis

Ende 2016 Umsetzung:

- Maßnahmenpaket für ein starkes Sachsen: o Der geplante Stellenabbau bei der Polizei soll gestoppt und bis 2026 sukzessiv

zusätzlich 1.000 Stellen bei der Polizei geschaffen werden o Steigerung der Ausbildungskapazität für Polizeianwärter auf 600 Anwärter o Anstieg der Stellenzahl bei der Wachpolizei von 350 auf 600 Stellen o Verabschiedung einer Sicherheitsvereinbarung zwischen der IHK zu Leipzig, der

Handwerkskammer zu Leipzig und der Polizeidirektion, untersetzt durch konkrete Maßnahmen

Bewertung:

Die Rücknahme des geplanten Stellenabbaus und der zukünftige Personalaufbau für den Schutz im Landesinneren und an den Grenzen waren erforderlich. Die geplanten Maßnahmen müssen nun auch konsequent umgesetzt werden. Die Leipziger Polizei kooperiert mit ortsansässigen Wirtschaftsverbänden, um die gemeinsamen Sicherheits-bemühungen zu intensivieren. Diese Bemühungen können als Vorbild für weitere regionale Partnerschaften dienen und sollten im gesamten Freistaat umgesetzt werden. Die mögliche Abstufung der Polizeidirektion Chemnitz von einer Großstadtdirektion auf eine Flächendienststelle mit den entsprechenden personellen Folgen sollte dringend überdacht werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 16

Forderung der IHK:

Unterstützung der sächsischen Wirtschaft bei sicherheitsrelevanten Unternehmensprozessen (IT-Sicherheit, Wirtschaftskriminalität usw.), zum Beispiel durch Informationsangebote und -kampagnen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Mittelstand beim Übergang ins digitale Zeitalter begleiten und stärken - Einstellung von 100 Spezialisten in den kommenden zwei Jahren bei der Polizei, etwa

in den Bereichen Cybercrime und IT-Forensik Umsetzung:

- Formulierung einer Digitalisierungsstrategie „Sachsen Digital“ mit Maßnahmen zur Informations- und Cybersicherheit

- Einstellung von 100 IT-Experten bei der Polizei in den Bereichen Cybercrime und IT-Forensik hat begonnen

- Informationsveranstaltungen wurden durchgeführt und weitere sind in Kooperation mit den Kammern geplant

Bewertung:

Kleine und mittelständische Unternehmen brauchen angesichts steigender Cyberkriminalität umfassende Unterstützung bei der Planung sicherheitsrelevanter Unternehmensprozesse. Der Aufbau von Ressourcen innerhalb der Polizei ist ein erster Schritt zur Abwehr und Bekämpfung von Cyberkriminalität, wenngleich die Einstellung von 100 IT-Spezialisten angesichts deren begrenzter Verfügbarkeit eine große Herausforderung darstellen dürfte. Zudem ist es wichtig, die sächsische Wirtschaft durch staatliche Informationsangebote und -kampagnen rund um das Thema IT-Sicherheit zu informieren, damit Unternehmungen selbst effiziente und präventive Maßnahmen ergreifen können.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 17

Moderne öffentliche Verwaltung Die öffentliche Verwaltung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Wirtschaft und Staat. Sie erlegt den Unternehmen verschiedene Pflichten auf und ist ebenso ein wichtiger Partner, wenn es um die Bereitstellung von Fördermitteln und der Gewährleistung eines erfolgsversprechenden unternehmerischen Umfelds geht. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Bereiche Bürokratie, personelle Arbeitsfähigkeit und die Konsolidierung des öffentlichen Haushalts auf die Bedürfnisse sächsischer Unternehmen abgestimmt sind.

Bürokratieabbau in der Verwaltungspraxis konsequent vorantreiben

Forderung der IHK:

Verlässliche Fristen für die Bearbeitung von Anträgen durch die Verwaltung schaffen, stärkere Anwendung der Genehmigungsfiktion

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Übermäßige Belastung sächsischer Unternehmen durch Normen, Richtlinien und Auflagen zukünftig deutlich verringern

- Wartezeiten bei der Fördermittelbewilligung durch Genehmigungsfiktionen begrenzen - Das Vergabegesetz sollte bis spätestens 2017 überarbeitet und an europarechtliche

Vorgaben angepasst werden, dabei sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung, soziale und ökologische Kriterien für das neue Vergabegesetz geprüft werden

Umsetzung:

- Ansätze sind bei den Immissionsschutzrichtlinien und Genehmigungsverfahren zu erkennen - Genehmigungsfiktionen werden nicht umgesetzt

Bewertung:

Gegenwärtig sind keine flächendeckenden Maßnahmen zur Reduzierung von Bearbei-tungszeiten erkennbar. Bürokratische Hürden werden nicht abgebaut und die sächsische Wirtschaft wird dadurch geschwächt. Maßnahmen zum Bürokratieabbau und Vereinfachung der Fördermittelbewilligung, inklusive einer verstärkten Anwendung der Genehmigungs-fiktion, müssen ergriffen werden, um für die kleinen und mittelständischen Unternehmen Planungssicherheit zu gewährleisten. Vorhandene Ermessensspielräume sollten durch Ämter und Behörden stärker genutzt werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 18

Forderung der IHK:

Nachhaltige Sicherung der personellen Arbeitsfähigkeit und stärkere Verankerung des Dienstleistungsgedankens in den Behörden

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- „Wir wollen […] eine leistungs- und wettbewerbsfähige, dialogorientierte und kooperative Verwaltung, die als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Arbeitswelt effizient arbeitet und innovativ, transparent sowie bürgernah ist.“

- Ein Personalbedarfsplan wird bis 2016 erstellt Umsetzung:

- Der Bericht der Personalkommission dient als Vorlage für die Planung einer „Ausbildungsoffensive“ zur Gewährleistung der personellen Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung

- Die Schaffung eines „Personalpool-Demografie“ wurde beschlossen

Bewertung:

Der Abschlussbericht der Personalkommission deutet auf einen hohen, altersbedingten Einstellungsbedarf hin. Bis zum Jahr 2030 müssen laut Bericht 51 Prozent der Stellen im Landesdienst neu besetzt werden. Neben Polizisten, Lehrern, Richtern und Staatsanwälten werden in allen Bereichen der Landesverwaltung junge, engagierte Fachkräfte gesucht. Der von der Landesregierung angekündigten „Ausbildungsoffensive“ müssen nun umfangreiche Maßnahmen folgen, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 19

Forderung der IHK:

Ausbau des E-Government zur Erleichterung der Interaktion zwischen Verwaltung und Unternehmen durch sachsenweit einheitliche Lösungen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Zur Erleichterung der Interaktion von Unternehmen mit der Verwaltung sollen die Angebote des E-Government ausgebaut und sachsenweit vereinheitlicht werden

- Im Rahmen der Digitalen Agenda sollen die elektronische Verwaltung als Standortfaktor für die Wirtschaft und Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger weiter ausgebaut, verwaltungsinterner und -externer Informationsaustausch digitalisiert und die Verwaltungsmodernisierung vorangetrieben werden.

Umsetzung:

- Ein sächsisches E-Government-Gesetz wurde verabschiedet und einheitliche Lösungen sollen umgesetzt werden

- Weiterhin unterschiedliche IT-Systeme in Behörden Bewertung:

Die Verabschiedung eines E-Government-Gesetzes ist ein wichtiger Schritt für eine erleichterte Kommunikation zwischen Verwaltung und Wirtschaft. Die damit einhergehende Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sollte konsequent verfolgt und zusätzlich an der Vereinheitlichung der IT-Systeme in den Behörden gearbeitet werden, um die Interaktion zwischen Freistaat und Unternehmen nicht unnötig zu erschweren. Für die Verwaltungs-modernisierung wurden zum Teil schnell Insellösungen geschaffen. Der Freistaat sollte hierbei durch Nutzung seiner Richtlinienkompetenz klare Qualitätskriterien definieren.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 20

Forderung der IHK:

Straffung und unbürokratische Umsetzung von Förderprogrammen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Die Koalition will auf die Zusammenfassung und Vereinfachung von Förderrichtlinien sowie auf die Reduzierung förderbedingter Berichts- und sonstiger Statistikpflichten hinwirken und bei dafür geeigneten Förderinstrumenten Gemeinkostenpauschalen einführen

- Übertragung von Förderprogrammen auf die Sächsische Aufbaubank mit einem einheitlichen Standard, um Förderverfahren zu vereinfachen

- Wartezeiten bei der Fördermittelbewilligung durch Genehmigungsfiktionen begrenzen Umsetzung:

- Schaffung einer ESR-EFRE Rahmenrichtlinie, um EU-Vorgaben „eins zu eins“ umzusetzen - Zusammenfassung von Richtlinien im Bereich Technologie und berufliche Bildung

Bewertung: Es gibt keine spürbaren Erleichterungen, einheitliche Standards und Verfahren sind nicht erkennbar. Beispielsweise erfordert der Einsatz von Pauschalen nach wie vor erhebliche Nachweispflichten. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist ausreichend Planungssicherheit durch einfache und schnelle Fördermittelgewährung wichtig. In Anbe-tracht der zurzeit starken zeitlichen Schwankungen bei der Bearbeitung von Förderanträgen und einer hohen Informations- und Nachweispflicht der Unternehmen besteht seitens der Landesregierung dringender Handlungsbedarf.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 21

Solide Haushaltspraxis fortführen Forderung der IHK:

Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auf kommunaler sowie auf Landesebene fortsetzen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Verwirklichung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen steht, mit Ausnahme der prioritären Maßnahmen, unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit

- Keine Neuverschuldung sondern Tilgung Umsetzung:

- Weiterführung der Konsolidierung im Doppelhaushalt 2017/2018 - Keine hinreichende Entlastung auf kommunaler Ebene

Bewertung:

Die weiterhin vorgesehene Konsolidierung des Haushalts auf Landesebene, vergleichsweise hohe Investitionsquoten und die Fortsetzung der Schuldentilgung sind Markenzeichen der sächsischen Finanzpolitik. Die Kommunen müssen noch besser hinsichtlich ihrer Finanz-ausstattung unterstützt werden, um ihrerseits Haushaltskonsolidierung vorantreiben zu können. Interessenkonflikte zwischen den kreisfreien und den kreisangehörigen Kommunen müssen vermieden werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 22

Forderung der IHK:

Solidarität und Effizienz im kommunalen Finanzausgleich besser ausbalancieren

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Kommunale Finanzausstattung solidarisch so weiterentwickeln, dass sowohl dem Freistaat als auch den Kommunen nach Ablaufen des Solidarpaktes II und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen 2020 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Gestaltungsspielräume für freiwillige Aufgaben und für Investitionen erhalten bleiben

Umsetzung:

- Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 wurde erzielt und Sachsen erhält ab 2020 800 Millionen Euro mehr aus dem Finanzausgleich

- keine Neuregelungen für den kommunalen Finanzausgleich, die Anreize für eine wirtschaftsfreundliche Hebesatzpolitik beinhalten

- Die Zuweisungen steigen in den kommenden zwei Jahren leicht an Bewertung:

Die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und die zukünftig steigenden Zuweisungen an die Kommunen sind tendenziell positive Entwicklungen. Anreize für eine wirtschaftsfreundliche Hebesatzpolitik im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sind jedoch ausgeblieben. Sie sind zügig umzusetzen, um eine bessere Balance zwischen Solidarität und Effizienz im Rahmen des Finanzausgleichs zu gewährleisten und die Kommunen flächendeckend auf zukünftige Entwicklungen vorzubereiten.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 23

Forderung der IHK:

Hohe Investitionsquoten im Landeshaushalt aufrechterhalten

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Der Investitionsanteil an den Haushaltsausgaben soll auch künftig im Spitzenbereich der deutschen Länder liegen

Umsetzung:

- Die Investitionsquote von jeweils 15,7 Prozent für die kommenden beiden Jahre ist bundesweit führend, aber sie stellt einen leichten Rückgang gegenüber den Vorjahren dar

Bewertung:

Die Investitionen des Staatshaushalts als wichtiger Faktor, um Wirtschaftsaktivitäten anzukurbeln, sollten sich auf dem Niveau der Vorjahre verstetigen und in Zukunft nicht sukzessiv reduziert werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 24

Forderung der IHK:

Vermeidung von Steuererhöhungen aller Art

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag zum Thema Steuererhöhungen, jedoch Einsatz beim Bund für eine Reform der Grundsteuer

Umsetzung:

- Bisher sind auf Landesebene keine Steuererhöhungen geplant, aber viele Kommunen erhöhen ihre Realsteuern, um die mangelnde Finanzausstattung zu kompensieren

- Kommunen haben durch eine Änderung des sächsischen Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit erhalten, Tourismusabgaben zu erheben; ein Verbot für die Erhebung nicht zweckgebundener sogenannter „Bettensteuern“ beziehungsweise Kulturförderabgaben wurde indes nicht umgesetzt

Bewertung:

Die mit der Anpassung des Kommunalabgabengesetzes geschaffene Möglichkeit zur Erhebung von kommunalen Tourismusabgaben und Gästetaxen in nahezu allen Gemeinden beeinträchtigt die Attraktivität Sachsens als Reisedestination und belastet Hoteliers und andere vom Tourismus abhängige Branchen. Die gleichzeitige Verankerung eines Verbots für nicht zweckgebundene „Bettensteuern“ bzw. „Kulturförderabgaben“ wäre wünschenswert gewesen. Die Grunderwerbsteuer, bei der die Länder über die Hoheit der Festsetzung des Steuer-satzes verfügen, darf in Sachsen nicht angehoben werden. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sollten Anreize für eine wirtschaftsfreund-liche Hebesatzpolitik gesetzt werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 25

Nachhaltige Energie- und Rohstoffpolitik Im Zuge der Nachhaltigkeitsbestrebungen ist es wichtig, einen Ausgleich zwischen gegenwärtigen und zukünftigen Perioden wirtschaftlichen Handels zu schaffen. Die Aufgabe des Staates ist, neben der Erfüllung von energie- und klimapolitischen Zielen, auch Unternehmen beim Übergang zu nachhaltigen Formen des Wirtschaftens zu unterstützen, beispielsweise durch Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in den Betrieben. Forderung der IHK:

Konsequente Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms sowie der Rohstoffstrategie des Freistaats unter regelmäßiger Beteiligung aller involvierten Akteure

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Die Bereitstellung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung ist für den Freistaat Sachsen eine wichtige Aufgabe

- Die sächsische Rohstoffstrategie soll umgesetzt und weiterentwickelt werden - Das Energie- und Klimaprogramm Sachsen wird aktualisiert

Umsetzung:

- Umsetzungsbericht zum Energie- und Klimaschutzprogramm - Starkes Engagement für die sächsischen Braunkohlestandorte - Erstellung einer Windpotentialstudie für den Freistaat

Bewertung:

Die weitere Nutzung von Braunkohle ist mit Hinblick auf eine stabile und wirtschaftliche Energieversorgung – speziell in der Grundlast – wichtig. Weitergehende Initiativen und Strategien im Sinne des Maßnahmenplans des Energie- und Klimaprogramms und der Rohstoffstrategie Sachsen müssen umgesetzt werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 26

Forderung der IHK:

Potenziale der Umweltallianz Sachsen besser ausschöpfen (Ausbau der unternehmensnahen Aktivitäten, z. B. Erleichterung von Genehmigungsprozessen)

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag Umsetzung:

- Es wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Potenziale der Umweltallianz Sachsen besser zu nutzen

Bewertung: Der Ausbau der Umweltallianz wurde versäumt, zudem wurden Aktivitäten und Einfluss eingeschränkt. Ein enger Abstimmungsprozess zwischen den Partnern der Umweltallianz ist wieder herzustellen. Die Potenziale werden von Seiten der Landesregierung verkannt. Die Möglichkeiten der Umweltallianz, beispielsweise Unterstützung bei der Einrichtung eines Umweltmanagementsystems, sollten unbedingt genutzt werden, um betriebliches Nach-haltigkeitsmanagement in den Unternehmen anzuregen und zu fördern.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 27

Forderung der IHK:

Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebots der Sächsischen Energieagentur (SAENA) um das Thema Materialeffizienz

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Beratungsleistungen der Sächsischen Energieagentur sollen ausgeweitet und Programme zur Modernisierung der Wärmeerzeugung und Verbesserung der Energieeffizienz vorangebracht werden

Umsetzung:

- Die Leistungen der Sächsischen Energieagentur wurde nicht um den Aspekt der Materialeffizienz im Rahmen des Dienstleistungsangebots erweitert

Bewertung:

Beratungsangebote für Unternehmen im Bereich der Materialeffizienz können, neben Bemühungen zur Energieeffizienz, ebenfalls einen Beitrag für nachhaltiges Wirtschaften auf betrieblicher Ebene sein. Die Sächsische Energieagentur sollte deshalb Dienstleistungs-angebote zum Thema Materialeffizienz anbieten.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 28

Forderung der IHK:

Förderprogramme für die Wirtschaft zur Verbesserung des Energie- und Ressourcenmanagementsystems

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Unternehmen durch Beratungs- und Förderangebote bei der Energieeffizienz unterstützen Umsetzung:

- Die Sächsische Energieagentur leistet umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen Bewertung:

Die Sächsische Energieagentur leistet bei der Steigerung der Energieeffizienz einen wichtigen Beitrag. Indem sie auf Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Kommunen hinweist und diese bei Bestrebungen zur Energieeffizienz unterstützt, ist sie ein unerlässlicher Partner für Staat und Wirtschaft. Diese Bemühungen sollten auch in Zukunft weiter verstetigt werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 29

Forderung der IHK:

Weiterentwicklung des Gewerbeenergiepasses zu einem Energie- und Ressourcenmanagementsystem

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag Umsetzung:

- Der Gewerbeenergiepass ist weiterhin nutz- und förderbar, wurde jedoch nicht zum Ressourcenmanagementsystem weiterentwickelt

Bewertung:

Der Gewerbeenergiepass ist ein wertvolles Instrument, um Unternehmen für vorbildliches Energiemanagement zu belohnen und durch eine Zusatzförderung des Freistaates mehr Energieeffizienz anzuregen. Mit Hinblick auf die wachsende Bedeutung nachhaltiger und effizienter Nutzung von Rohstoffen ist die Erweiterung des Gewerbeenergiepasses um ein Ressourcenmanagementsystem angebracht, um auch ebendiese Bemühungen seitens der Unternehmen zu würdigen.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 30

Forderung der IHK:

Ausbau der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten zur Aufbereitung und stofflichen Nutzung heimischer Rohstoffvorkommen und Sekundärrohstoffströme

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Unterstützung und weitere Vernetzung der sächsischen Rohstoffwirtschaft und -wissenschaft im Geokompetenzzentrum Freiberg e.V.

Umsetzung:

- Digitalisierung sächsischer Rohstoffdaten im Rahmen des Projektes ROHSA

Bewertung:

Gerade bei den Bemühungen um eine nachhaltige Energie- und Rohstoffpolitik für Unternehmen müssen Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung erfolgen, damit heimische Rohstoffvorkommen und Sekundärrohstoffströme für die Produktionsprozesse der Wirtschaft besser genutzt und gegebenenfalls neue Möglichkeiten erschlossen werden können. Gegenwärtig sind diese Bemühungen noch zu gering und sollten daher stärker im Rahmen der Nachhaltigkeitsbestrebungen priorisiert werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 31

Forderung der IHK:

Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes für Wasserkraftanlagen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag Umsetzung:

- Das Wasserentnahmeentgelt für Wasserkraftanlagen wurde gestrichen. Bewertung:

Die Sächsische Staatsregierung muss daran festhalten, dass auch zukünftig kein Wasser-entnahmeentgelt von Betreibern der Wasserkraftanlagen erhoben wird.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 32

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Sachsen baut auf einem starken Fundament kleiner und mittelständischer Unternehmen. Sie bilden den Grundstein für wachsenden Wohlstand und sichern zahlreiche Arbeitsplätze. Daher sollten sowohl hohe Innovations- und Investitionskraft als auch internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMUs Ziel einer guten Wirtschaftspolitik der sächsischen Staats-regierung sein.

Investitions- und Innovationskraft, insbesondere der KMU, stärken

Forderung der IHK:

Schaffung einer einheitlichen Förderkulisse im Freistaat Sachsen in der EU-Förderperiode 2014-2020

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Die EU-Fördermittel nach 2020 sollen für die Regionen auf höchstmöglichem Niveau zur Verfügung stehen und Disparitäten zwischen den Regionen infolge des EU-Strukturmittelfonds in begründeten Fällen ausgeglichen werden

Umsetzung:

- Unterschiedliche Förderregionen in Sachsen (insbesondere Fördermittelgefälle zu Ungunsten der Region Leipzig)

- Es sind keine gezielten Aktivitäten zum Ausgleich der Disparitäten erkennbar Bewertung:

Eine ungleichmäßige Ausstattung der sächsischen Regionen mit EU-Fördermitteln lässt die unterschiedliche Wirtschaftskraft in Sachsen noch weiter divergieren und untergräbt den eigentlichen Sinn von Strukturfonds. Die sächsische Landesregierung muss unbedingt geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine einheitliche Entwicklung in allen Landesteilen zu ermöglichen. Dazu ist unter anderem ein Ausgleichsfonds aus Landes-mitteln aufzulegen.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 33

Forderung der IHK:

Praxistaugliche Ausgestaltung der GRW- und Mittelstandsrichtlinie, insbesondere durch Flexibilisierung der wiederholten Inanspruchnahme

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Im Rahmen des Programms „Regionales Wachstum“ werden Investitionszuschüsse, sogenannte „kleine“ GRW, bereitgestellt

Umsetzung:

- Mehrfachförderung wurde umgesetzt - Investitionsförderungen sind nun auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen anwendbar

Bewertung:

Mit der Ausgestaltung der GRW- und Mittelstandsrichtlinie wird, im Sinne der Mehr-fachförderung, ein kontinuierlicher Strom bei der Investitionsförderung sichergestellt. Die Erweiterung der Förderung auch auf die Sicherung von Arbeitsplätzen ist positiv und sollte beibehalten werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 34

Forderung der IHK:

Alternative Finanzierungsinstrumente für Unternehmen, wie z. B. Bürgschaften, Beteiligungen und Nachrangdarlehen, weiterentwickeln

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Aufnahme von weiteren Branchen in die Mikrodarlehensförderung - Darlehen, revolvierende Fonds und Bürgschaften sollen bevorzugt eingesetzt werden - Konsortialdarlehen bei der Sächsischen Aufbaubank - Einrichtung eines revolvierenden Fonds (Fusionsfonds) unter Beteiligung der Bürgschaftsbank

und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen mit dem Ziel, Arbeitsplätze und Firmensitze bei Unternehmenszusammenschlüssen und –nachfolgen zu sichern

Umsetzung:

- Ein Konsortialdarlehensprogramm wurde erstellt - Ein Fusionsfonds ist nicht zustande gekommen bzw. nicht nutzbar - Die Richtlinie-Mikrodarlehen wurde erneuert und um Branchen erweitert

Bewertung:

Mit dem Konsortialdarlehensprogramm und der erneuerten Richtlinie-Mikrodarlehen wird die Förderung von Unternehmen weiter flexibilisiert und besser an ihre Unternehmensaktivitäten angepasst. Neu festgelegte Branchenausschlüsse sind jedoch zurückzunehmen. Um Unternehmen bei Zusammenschlüssen und Nachfolgen besser unterstützen zu können, bedarf es nicht zwingend neuer Förderinstrumente, sondern einer deutlichen Flexibilisierung bereits vorhandener Angebote. Den Leitfaden „Bürgschaften/Beteiligungen“ zur Prüfung der Förderwürdigkeit von Unternehmensnachfolgen gilt es abzuschaffen.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 35

Forderung der IHK:

Konsequente Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates unter Einbeziehung der Ergebnisse der Enquete-Kommission des Sächsischen Landtags mit regelmäßigen Statusberichten

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Sächsische Innovationsstrategie sowie die wesentliche Ergebnisse der Enquetekommission „Strategien für eine zukunftsorientierte Technologie- und Innovationspolitik im Freistaat Sachsen“ grundsätzlich umsetzen

Umsetzung:

- Auf die Innovationsstrategie wird kaum Bezug genommen und ebenso kein Statusbericht erarbeitet

- Pläne für den Bau eines Kompetenz- und Innovationszentrums „Smart Hub System“, um die sächsische Innovationskraft zu fördern und Dresden als Europas führenden Halbleiterstandort weiter auszubauen

Bewertung:

Eine konsequentere Ausrichtung der Wirtschaftspolitik mit Hinblick auf die Innovations-förderung sächsischer Unternehmen ist unerlässlich, um weiteren Wohlstand und Wachstum für die Bevölkerung zu generieren. Auf die Innovationsstrategie muss in Zukunft mehr Bezug genommen und zur Evaluierung der eigenen Arbeit Statusberichte angefertigt werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 36

Forderung der IHK:

Weiterführung der sächsischen Verbundinitiativen unterstützen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Gezielte Unterstützung von Kooperationen sächsischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen mithilfe von Branchennetzwerken, Verbundinitiativen und Clustern

Umsetzung:

- Die Richtlinie Clusterförderung wurde in Kraft gesetzt - Keine weiteren Anstrengungen erkennbar

Bewertung:

Die Fokussierung auf sogenannte Cluster, um wissenschaftliche und unternehmerische Expertise zu bündeln, ist ein vielversprechendes Werkzeug, um Investitions- und Innovationskraft sächsischer kleiner und mittelständischer Unternehmen zu stärken. Weitere Anstrengungen, beispielsweise durch die Erstellung und Unterstützung von Verbund-initiativen und Branchennetzwerken, können weitere Triebfedern für eine positive Entwicklung sein und sollten daher von der Regierung unterstützt werden. Bisher erfolgte jedoch keine Förderung der vorhandenen Verbundinitiativen.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 37

Forderungen der IHK:

Sicherung einer nachhaltigen Förderung und Finanzierung von Forschung, Entwicklung, Innovation und Technologietransfer durch:

1. Schärfung der Zielstellungen der sächsischen Technologieförderung in Richtung KMU insbesondere mittels der Verfolgung des Grundsatzes der Technologie- und Branchenoffenheit sowie der konsequenten Ausrichtung der Förderprogramme an der in Sachsen vorzufindenden Betriebsgrößen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Innovative, branchen- und technologieoffene Mittelstandsförderung mit dem Ziel der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit

- Neben Investitionsförderung soll die Förderung von Innovation deutlich ausgeweitet werden - Technologieförderung bleibt weiterhin technologie- und branchenoffen und soll den

Bedürfnissen der kleinen und mittelständischen Unternehmen besonders Rechnung tragen Umsetzung:

- Die einzelbetriebliche Förderung von Forschung und Entwicklung richtet sich schwerpunktmäßig an KMUs, geht aber teilweise darüber hinaus

- Branchen- und Technologieoffenheit ist gegeben Bewertung:

Die starke Orientierung staatlicher Förderaktivitäten auf kleine und mittlere Unternehmen bei zeitgleicher Branchen- und Technologieoffenheit ist begrüßenswert und sollte von der Landesregierung unabhängig von der Strukturfondsförderung in Zukunft verstetigt werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 38

2. Fortführung der Würdigung von Innovationsaktivitäten bei der Investitionsförderung

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag Umsetzung:

- Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung werden bei der GRW-Förderung berücksichtigt

Bewertung:

Die Anerkennung von Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung erleichtert beson-ders innovativen Firmen die Investitionsförderung. Gleichzeitig wird ein Anreiz für Unter-nehmen gesetzt, stärker Innovationsaktivitäten auszuüben, wenn sich dies auch positiv bei der Investitionsförderung auswirkt.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 39

3. Stärkung des betrieblichen Innovationsmanagements und der Innovationskultur in Unternehmen durch gezielte Personalförderung

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Fördermaßnahmen im Technologieförder- und Innovationsbereich - wie InnoPrämie und Innovationsassistenten - auch in Zukunft finanziell ausreichend absichern

- Kofinanzierung von ESF und EFRE geförderten Projekten durch den Freistaat beibehalten Umsetzung:

- Die sächsische Technologieförderung ist mit InnoExperts und InnoTeam Fördermaßnahmen der ESF-Technologieförderung deutlich erweitert worden

Bewertung:

Die Erweiterung der sächsischen Technologieförderung durch Technologieförderung aus dem Europäischen Sozialfonds wird gut angenommen. InnoExperts und InnoTeam sind geeignete Mittel, um innovative Prozesse in Unternehmen anzuregen und sollten zukünftig für mehr Unternehmen zur Verfügung stehen.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 40

4. Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers von sächsischen

Hochschulen und Forschungseinrichtungen in sächsische KMU durch die Förderung spezialisierten Personals (Transfermanager, Transferassistenten)

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Gründung einer Innovationsplattform, um Projektpartner aus Wirtschaft und Wissenschaft schneller zusammenzuführen

- Einführung von Technologiescouts, um die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Forschung weiter zu verbessern

- Bessere Verwertung des durch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen generierten Wissens durch Technologietransferstellen mit dem Ziel, Konzeptionsideen aus der Forschung zu einem tragfähigen Geschäftsmodell zu entwickeln

Umsetzung:

- Mit dem Programm „Transferassistenten“ wird gezielt Personal gefördert und eine Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Forschung geschaffen

- Entwicklung von futureSAX zu einer Innovationsplattform des Freistaates erfolgreich umgesetzt

Bewertung:

Die Förderung spezialisierten Personals durch sogenannte Transferassistenten verknüpft die Entstehung und anschließende Verwendung von Wissen mit bzw. in kleinen und mittelstän- dischen Unternehmen in Sachsen und ermöglicht somit die Nutzung von wissenschaftlichen Knowhows für ebendiese Unternehmen. In Zukunft sollten jedoch Doppelstrukturen vermieden werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 41

5. Verbesserung der Risikokapitalfinanzierung durch Stärkung des

Technologiegründerfonds Sachsen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Über die Frühphase hinaus sollen Gründungen besser mit Zuschüssen, Bürgschaften, Beteiligungen und Risikokapital gefördert werden

- Bedingungen für den Einsatz und die Akquise von privatem Wagniskapital verbessern und für steuerliche Anreize stark machen

Umsetzung:

- Neuauflage des Technologiegründerfonds ist erfolgt und Risikokapital steht vorwiegend technologieorientierten Firmen zur Verfügung

Bewertung:

Der Technologiegründerfonds bietet Risikokapitalfinanzierungen für Technologie-Firmen zu attraktiven Konditionen. An dieser Art der Finanzierung ist grundlegend festzuhalten, um auch mittelständischen und innovativen Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung zu ermöglichen.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 42

Forderung der IHK:

Verkürzung und Entbürokratisierung der Antrags- und Bewilligungsprozesse für öffentliche Fördermittel, z. B. durch die Gleichschaltung der Abrechnungsrichtlinien der EU und des Freistaates

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine zusätzlichen Bedingungen für die Fördermittelgewährung durch den Freistaat, die über die Anforderungen der Europäischen Union hinausgehen

- Erarbeitung eines Konzept, wie soziale und tarifliche Standards bei Förderprogrammen berücksichtigt werden können

- Vereinfachung von Förderanträgen durch eine gezielte Reduzierung von Berichtspflichten - Wartezeiten bei der Fördermittelbewilligung durch Genehmigungsfiktionen begrenzen - Sächsische Förderprogramme in Forschung und Entwicklung unbürokratisch und im Interesse

kleingliedriger Unternehmensstrukturen einfach und niederschwellig gestalten Umsetzung:

- Es gibt keine spürbaren bürokratischen Erleichterungen, jedoch haben sich die Bewilligungszeiten verkürzt

- ESF-EFRE Rahmenrichtlinie für EU-Vorgaben „eins zu eins“ umgesetzt Bewertung:

Die Verkürzung der Bewilligungszeiten bei Fördermittelanträgen ist ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit der Antragssteller. Zusätzlich sollte sich die Landesregierung für eine spürbare Entbürokratisierung einsetzen und weitere Hürden zur Fördermittelgewährung hinsichtlich der Vereinbarkeit von sozialer und unternehmerischer Gerechtigkeit besser abwägen. In der Praxis gibt es Einschränkungen der Förderprogramme durch förderfremde Kriterien.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 43

Internationalisierung der sächsischen Wirtschaft weiter unterstützen

Forderung der IHK:

Konsequente Umsetzung und regelmäßige Kontrolle der Leitlinien des Freistaates zur Außenwirtschaft

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Prüfung der Öffnung des Landesbürgschaftsprogramms für strategische Engagements mittelständischer Unternehmen im Ausland

- Innovationspotenzial der sächsischen Unternehmen auf internationalen Märkten durch eine grundlegende Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsstrategie und Messeförderung stärken

Umsetzung:

- Die Leitlinien zur Außenwirtschaft werden kontinuierlich umgesetzt - Die Evaluierung der Leitlinien für 2016 ist noch in Arbeit

Bewertung:

Für die kommenden zwei Jahre sind die Bemühungen zur Erfüllung der Ziele der sächsi-schen Außenwirtschaftsstrategie weiter voranzutreiben und durch eine baldige Evaluation an aktuelle Entwicklungen anzupassen.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 44

Forderung der IHK:

Unterstützung bei der Erschließung neuer und aufstrebender Auslandsmärkte für die sächsische Exportwirtschaft durch Unternehmerreisen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag Umsetzung:

- Es gibt Unternehmerreisen zu wichtigen Handelspartnern für Sachsen und zur Erschließung neuer Auslandsmärkte

- Die Wirtschaftsförderung Sachsen unterstützt Unternehmerreisen aktiv Bewertung:

Die Wirtschaftsförderung Sachsen und verschiedene Ministerien leisten hierbei wichtige Arbeit. Die Unternehmer sind auch in Zukunft bei Reisen zu potenziellen Handelspartnern von der Landesregierung zu unterstützen und im Nachgang bei der Planung sich an-schließender Schritte im Rahmen der Erweiterung von Exportbestrebungen zu begleiten.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 45

Forderung der IHK:

Weiterer Ausbau der Außenwirtschaftsinitiative Sachsen (AWIS) als Koordinierungsinstrument aller sächsischen Außenwirtschaftsaktivitäten

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag Umsetzung:

- Fortführung der Arbeit der Außenwirtschaftsinitiative Sachsen - Durchführung einer Internationalisierungsoffensive für exportunerfahrene Unternehmen

bis Ende 2018

Bewertung:

Die Außenwirtschaftsinitiative ist ein wichtiges Koordinierungsinstrument, um sächsische Unternehmen ideal auf internationale Märkte vorzubereiten und zu präsentieren. Besonders positiv hervorzuheben ist die geplante Export-Neueinsteiger-Initiative für außenwirtschaftlich unerfahrene Unternehmen. Weitere Verbesserungen, zum Beispiel bei der Koordinierung der Wachstumsmärkte sowie eine engere Kooperation und Abstimmung der Bündnispartner sollten zukünftig angestrebt werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 46

Forderung der IHK:

Intensivere Nutzung bestehender internationaler Partnerschaften des Freistaates und der kommunalen Gebietskörperschaften einschließlich sächsischer Kontaktstellen im Ausland zum Ausbau von Wirtschaftskooperationen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag Umsetzung:

- Das bestehende Kontaktnetz wird intensiv genutzt - Unternehmen können an sächsischen Delegationsreisen teilnehmen

Bewertung:

Delegationsreisen zu aufstrebenden Märkten sichern einen fortwährenden Dialog mit den entsprechenden Partnern und Regionen. Positiv hervorzuheben ist das sächsische Programm zur Einladung ausländischer Delegation nach Sachsen und die Möglichkeit, von Unternehmensvertretern an Delegationsreisen mit der Politik teilzunehmen.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 47

Fachkräftesicherung Die Fachkräftesicherung in den Unternehmen ist ein wichtiger Grundstein für wachsenden Wohlstand und die Zukunftsfähigkeit eines Landes. Sie ist zu einem zentralen Anliegen heutiger Wirtschaftspolitik geworden, so klagen viele branchenspezifische Unternehmen schon seit längerer Zeit über das Ausbleiben von notwendigem Fachpersonal. Um dieser negativen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt entgegen zu wirken, kann der Staat unter anderem bildungspolitische Maßnahmen, Maßnahmen zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte und Integrationsmaßnahmen für Zugewanderte ergreifen, um den Fachkräftebedarf in den Unternehmen sichern zu helfen.

Sicherung des Fachkräftebedarfs durch zukunftsorientierte Bildungspolitik

Forderung der IHK:

Stärkung der dualen Berufsausbildung, Darstellung als attraktive Alternative zum Hochschulstudium, z. B. mittels einer gemeinsamen Kampagne von Wirtschaft und Staatsregierung

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Unter anderem mit den Kammern Rahmenbedingungen für mehr qualifizierte Ausbildungsplätze schaffen

- Fachkräftebedarf durch die Stärkung der dualen Berufsausbildung und eine verbesserte Anpassung des Schulunterrichts an die Bedürfnisse des Handwerks sicherstellen

- Positionspapier des Landesausschusses für Berufsbildung zur Stärkung der dualen Ausbildung nach Möglichkeit umsetzen

Umsetzung:

- Verabschiedung der Sächsischen Fachkräfterichtlinie und Fortführung der Arbeit der Fachkräfteallianz

- Einführung eines Meisterbonus - Aufnahme der verbindlichen Berufsorientierung an Allgemeinbildenden Schulen in das

neue Schulgesetz Bewertung:

Die Arbeit der Fachkräfteallianz einschließlich der regionalen Fachkräfteallianzen als wichtige Maßnahme zur Fachkräftesicherung sollte auch in Zukunft weiter durch die Landesregierung unterstützt werden. Das Positionspapier des Landesausschusses für Berufsbildung im Zuge der Bestrebungen zur Stärkung der dualen Berufsausbildung ist weiterhin zu Rate zu ziehen. Allerdings ist darauf zu achten, für die duale Berufsausbildung auch mit den Industrie- und Handelskammern zugeordneten Berufen zu werben. Der Meisterbonus sollte auch auf Fachwirte ausgeweitet werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 48

Forderung der IHK:

Sicherung eines flächendeckenden Berufsschulnetzes und Erhalt von Fachklassen in den Regionen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Konzeptionierung der Schulnetzplanung im berufsbildenden Bereich in Verantwortung des Kultusministeriums in Abstimmung mit den Schulträgern und Partnern der dualen Berufsausbildung

Umsetzung:

- Das neue Schulgesetz sieht eine Mindestschülerzahl von 550 in Berufsschulzentren vor Bewertung:

Das novellierte Schulgesetz sieht zum Vorteil der Berufsschulzentren mittlerweile eine Mindestschülerzahl von 550 anstelle von 750 vor. Dies stellt einen wichtigen Schritt für den Erhalt von Fachklassen in den Regionen dar. In Zukunft sollte der angelaufene Dialog mit den Partnern der dualen Berufsausbildung intensiviert werden und Vorschläge der Industrie- und Handelskammern stärkere Beachtung finden. Die Fach- und Branchenverteilung für die regionalen Berufsschulstandorte ist im Sinne von Kompetenzzentren weiter zu entwickeln.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 49

Forderung der IHK:

Unterstützung der Kommunen beim bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Die Angebote der Kindertagesstätten sollen bedarfsgerecht gestaltet und die Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertagesstätten weiter erhöht werden

- Verbesserung des Betreuungsschlüssels von Kindergärten und -krippen Umsetzung:

- Der Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten wurde seit 2015 auf 1:12,5 und ab 2016 auf 1:12 verbessert

- Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurde ebenfalls eine jährliche Verbesserung für die Kinderkrippen auf 1:5,5 und 1:5 für 2017/2018 festgeschrieben

- Förderung von Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen Bewertung: Kinderbetreuungsangebote stellen einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit zur Fachkräftesicherung dar. Die Verbesserung des Betreuungsschlüssels und die Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen sollen deshalb auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode konsequent fortgesetzt werden. Darüber hinaus müssen Qualitätsmaßstäbe in den Kindertageseinrichtungen etabliert und kontrolliert werden. Gleiches gilt für die Ausbildung von Erziehern.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 50

Forderung der IHK:

Höheres Engagement des Freistaates zur Halbierung der Abbruchquoten in allen Bildungsbereichen bis 2020 durch:

1. Weiteren Ausbau eines qualitativ hochwertigen Ganztagsschulsystems

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Voraussetzungen schaffen, damit Schulen weiterhin eigenverantwortlich flächendeckend qualitativ hochwertige Ganztagesangebote vorhalten können

Umsetzung:

- Es sind keine gezielten Initiativen erkennbar Bewertung:

Für den Ausbau der sächsischen Ganztagsschulen sind unbedingt weitere Initiativen zu erstellen und umzusetzen. Schulen als Lernort und gleichzeitig als Zentren für soziale Interaktion und Freizeitaktivitäten fördern das Lernen intensiver und haben somit signi-fikanten positiven Einfluss auf die schulischen Leistungen ihrer Schüler.

2. Mittelfristige und verlässliche Standortplanung für Schulen und Berufsschulen

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Schulen im ländlichem Raum erhalten und für diese abweichende Mindestschülerzahlen ermöglichen

- Grundschulen sollen jahrgangsübergreifend unterrichten dürfen Umsetzung:

- Novelle des Schulgesetzes stärkt Schulen im ländlichen Raum und reduziert die notwendigen Klassenstärken

Bewertung:

Mit der Senkung der notwendigen Klassenstärken erfolgte ein grundsätzliches Bekenntnis zu Schulstandorten im ländlichen Raum. Die Landesregierung sollte sich bei der weiteren Umsetzung des Schulgesetzes darauf konzentrieren, die Hürden für Schulen in ländlichen Gebieten zu senken, um den Bedarf an schulischen Einrichtungen flächendeckend durch eine verlässliche Standortplanung zu gewährleisten.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 51

3. Fokussierung auf bewährte Informationsmöglichkeiten und Programme zur Berufs- und Studienorientierung

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Berufs- und Studienorientierung früher beginnen, sie sowohl an Gymnasien wie auch an Oberschulen dauerhaft etablieren, ihre Qualität erhöhen und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern stärken

- Systematische Berufsorientierung bleibt Bestandteil der Fachkräftestrategie – künftig mit entsprechenden Praktika in allen Schularten bereits ab der 7.Klasse

Umsetzung:

- Für Schüler in allgemeinbildenden Schulen ist ein Betriebspraktikum Pflicht - Landesförderkonzeption „Erfolgreicher Übergang Schule-Beruf“ für 100 Millionen Euro bis

2020 mit der Verstetigung von „Berufseinstiegsbegleitung“ und „Praxisberater an Schulen“ als zentrale Maßnahmen sowie der Weiterentwicklung regionaler Kooperationsstrukturen

Bewertung:

Erste Maßnahmen sind zu erkennen, allerdings reichen diese nicht aus, um eine qualitativ hochwertige Berufs- und Studienorientierung junger Schüler und Absolventen zu garantieren. Die Berufsorientierung an Gymnasien ist beispielsweise noch unzureichend. Die Mittel für die Landeskonzeption sind effizient einzusetzen und gegebenenfalls ist eine Erhöhung beziehungsweise Umstrukturierung der Maßnahmen notwendig. Das Qualitätssiegel für Berufs- und Studienorientierung sollte noch stärker vermarktet werden. Im Rahmen der Fachkräfteallianz müssen künftig auch Projekte für die Berufsorientierung förderfähig sein.

4. Intensivierung der wirtschaftsbezogenen Weiterbildung des pädagogischen Personals

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag Umsetzung:

- Keine neuen Initiativen erkennbar Bewertung:

Da keine neuen Initiativen erkennbar sind, herrscht auch in diesem Bereich sofortiger Handlungsbedarf. Verpflichtende wirtschaftsbezogene Weiterbildungen sollten eingeführt werden. Beispielweise könnten Angebote wie der „Tag der Wirtschaft“ ausgeweitet werden, um ein Interesse an wirtschaftsnahen Themen und Berufen zu wecken. Zudem ist die Teilnahme am Arbeitskreis Schule Wirtschaft zu intensivieren.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 52

5. Gewährleistung der Durchlässigkeit des Bildungssystems in alle Richtungen, d. h. von Berufsausbildung zum Studium und umgekehrt (Studienabbrecher)

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Werbung für Förderfähigkeit im Teilzeitstudium sowie im dualen bzw. berufsbegleitenden Studium, um für eine Aufhebung der Altersgrenzen im Sinne lebenslangen Lernens beim Bund

- Verbesserung der individuellen Förderung und des Übergangsmanagements Schule-Ausbildung-Beruf sowie einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Berufsberatung

Umsetzung:

- Tendenziell ist Durchlässigkeit gegeben - Keine neuen Initiativen sind zu erkennen

Bewertung: Das sächsische Bildungssystem bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten zum Einstieg und zur Umorientierung innerhalb der einzelnen Bildungswege. Die Landesregierung sollte bildungs-politische Maßnahmen ergreifen, um die Durchlässigkeit des Bildungssystems stärker der Öffentlichkeit zu kommunizieren, auf Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen und ihre Angebote bei der Berufsberatung und beim Übergang Schule-Ausbildung-Beruf aus- zuweiten. Forderung der IHK:

Verpflichtende Einführung des Schulfaches „Wirtschaft“ mit Praxisanteilen, um das Verständnis für unternehmerisches Handeln und die Wertschätzung des Unternehmertums zu verbessern

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag

Umsetzung:

- Bisher ist sind keine Maßnahmen dahingehend geplant

Bewertung:

Die Einführung eines Fachs oder einzelner Lerninhalte mit einschlägigem, wirtschaftlichem Bezug zu unternehmerischem Handeln ist bis heute ausgeblieben. Das Lernangebot sollte um ein etwaiges Schulfach erweitert werden, da vor allem ein besseres Verständnis für die Bedeutung der Wirtschaft für das Leben der (jungen) Menschen und die Wertschätzung für unternehmerisches Handeln erhöht und die potentielle Berufswahl durch Tätigkeiten mit wirtschaftlichem Bezug erweitert wird.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 53

Rückkehrer ansprechen, Zuwanderung erleichtern Forderung der IHK:

Aufbau eines sächsischen Fachkräfteportals, insbesondere zur Gewinnung von Rückkehrern, in Zusammenarbeit mit den regionalen Portalbetreibern

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Einrichtung einer zentralen Anwerbungsplattform Umsetzung:

- Diskussionen mit regionalen Partnern erfolgte - Konzept wird erstellt und soll noch 2017 umgesetzt werden

Bewertung:

Das Erstellen einer zentralen Anwerbungsplattform für Fachkräfte war ein im Koalitions-vertrag formuliertes Anliegen und wird mit reichlich Verspätung wohl erst in diesem Jahr umgesetzt werden. Mit Hintergrund des starken Fachkräftebedarfs in einigen Branchen ist eine schnelle Umsetzung unbedingt notwendig und sollte als eine prioritäre Maßnahme für die weitere Arbeit der Landesregierung gelten.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 54

Forderung der IHK:

Förderung des Auslandsmarketings der Hochschulen und Berufsakademien zur Gewinnung ausländischer Studierender und deren Bindung an den regionalen Arbeitsmarkt

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Keine Aussagen im Koalitionsvertrag Umsetzung:

- Es sind keine konkreten Initiativen spürbar Handlungsbedarf:

Die Gewinnung ausländischer Studierender für den sächsischen Arbeitsmarkt durch geeignete Initiativen kann zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beitragen. Dieses Potenzial muss von allen Akteuren stärker erkannt und genutzt werden.

Regierungsarbeit in Sachsen 2014 bis 2017 – Halbzeitbilanz Seite 55

Forderung der IHK:

Weiteres Engagement im Bund für erleichterte Rahmenbedingungen bei der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag:

- Durch eine gezielte Zuwanderungspolitik von Fachkräften soll Sachsens Zukunft gesichert und die Chancen im internationalen Wettbewerb verbessert werden

Umsetzung:

- Es sind von sächsischer Seite keine Initiativen in Richtung Zuwanderungsgesetz erkennbar Bewertung:

Die Gehaltsgrenzen der Blauen Karte EU, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung orientieren, sind für sächsische Unternehmen teilweise zu hoch und somit hinderlich für die Fachkräfte-Zuwanderung aus Drittstaaten. Die Landesregierung soll sich im Bundesrat für weitere Initiativen zur Erleichterung der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten einsetzen.