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Risikoabsicherung im Verkehrsgewerbe. Über uns. Die Versicherungs- und Rentenberater AG Kanzlei für Versicherungs- und Sozialversicherungsrecht Behördliche Erlaubnis zur Rechtsberatung im Sachgebiet Versicherungsrecht. Die Organe. Vorstand - PowerPoint PPT Presentation
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Risikoabsicherung im Verkehrsgewerbe
DVR AG 2
Über uns ...
Die Versicherungs- und Rentenberater AG
Kanzlei für Versicherungs- und Sozialversicherungsrecht
Behördliche Erlaubnis zur Rechtsberatung im Sachgebiet Versicherungsrecht
DVR AG 3
Die Organe...
Vorstand
Dieter Olejar, Versicherungsberater, Vorstandsvorsitzender
Aufsichtsrat
Klaus-Dieter Wolf, Dipl. Volksw., Aufsichtsratsvorsitzender
Joachim Stecker, Wirtschaftsprüfer
Josef Bühlmaier, Steuerberater
DVR AG 4
Die Ausübungsberechtigten...
Dieter Olejar, Versicherungsberater *)
Christian Huckele, Rechtsanwalt und Versicherungsberater **)
Sigmar Langbein, Rechtsbeistand und Rentenberater
Brigitte Krug, Versicherungsberaterin*****)
Konrad Krug, Versicherungsberater*****)
DVR AG 5
Die Spezialabteilungen...
Technisches Risk- und Qualitätsmanagement
Dipl. Ing. Wolfgang Albrecht
Dipl. Ing. Hans Peter Hepp
Kooperationen
Vera Wingerter***), Volljuristin, Versicherungsberaterin
DVR AG 6
Zulassungen...
Erlaubnis nach Art.1 § 1 RBerG
durch den Präsidenten des Landgerichts Heilbronn:
AZ 371 E-117/2001; AZ 371 E-028/1995*); AZ 371 E-142/2003**);
AZ 371 E-104/2000***);
Landgericht Frankenthal: AZ. 371E 01/98, AZ. 371E 10/98*****)
Handelsregister Nr.: HRB 2018-Bes.; Amtsgericht Vaihingen
Handelsregister Nr.: HRB 3211; Amtsgericht Ludwigshafen*****)
DVR AG 7
Was dürfen wir...
Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern bei...
..der Vereinbarung, Änderung und Prüfung von Versicherungsverträgen ..der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall..Abschluss neuer und Kündigung bestehender Versicherungsverträge. ..Verwaltung der Versicherungsdokumente und Durchführung aller
versicherungsrelevanten Vorgänge.
DVR AG 8
Unsere Geschäftsfelder...
Riskmanagement und -Controlling
Revision Sachversicherungen
Ranking von Versicherungsge-sellschaften und Vermittlern (Makler u. Agenten)
Gutachten und Testate in den Erlaubnisbereichen
Schadensabwicklung und Schadenmanagement
Übernahme der Vertragsver-waltung ggf. Auslagerung der Versicherungsabteilung
Personenversicherungen, Beratung zu Personenver-sicherungen (Leben, Unfall, Kranken- und Rentenver-sicherung, Betriebliche Altersversorgung)
Berufsunfähigkeitsberatung
Rentenberatung
DVR AG 9
Unser heutiges Thema:
Der schlimmsteschlimmste, denkbare Fall ist eingetreten..
DVR AG 15
?... WAS NUN ?!
DVR AG 16
Was kommt nach dem ersten Schock ?
Sie werden eingeholt werden, von...
der Presse und von der Sensationslust der Öffentlichkeit,
den Behörden, Ihrem Versicherer, Ihrer Bank, den Anspruchstellern und ihren Anwälten
DVR AG 17
Nur wenige fragen...
Wie geht es Dir ? Kann oder darf ich Dir helfen ? Wie geht Deine Familie damit um ?
DVR AG 18
Sie werden sich fragen...
Hab ich auch alles richtig gemacht... Was kann oder muß ich
unternehmen... Was kommt wohl auf mich zu ... Wer kann mir richtig helfen... Komme ich wohl über den Berg....
DVR AG 19
Daraus ergibt sich die Gliederung der Veranstaltung
Öffentlichkeit & Presse Interessen der Behörden Interessen der Institutionen Meine Interessen als Unternehmer
Maßnahmen vorstellen
DVR AG 20
Öffentlichkeit & Presse
Die zentralen Fragen sind:
Wie müß ich mich verhalten ? Wie gehe ich mit der Sensationslust um ? Wie kann ich meine Familie und meine
Mitarbeiter schützen ?
DVR AG 21
Interessen von Behörden...
Aufklärung des Sachverhalt, Schadenursache, Gefahrenumstände
Klärung der Schuldfrage
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
DVR AG 22
Interessen der Institutionen (Versicherer und Banken)...
Haftung nach Grund und Höhe
Geräuschlose Schadenabwicklung
Schadenersatz durch Versicherer
Prüfung von Regressmöglichkeiten
DVR AG 23
Meine Interessen als Unternehmers...
Schnelle unbürokratische Hilfe und Entschädigung !
Wie vertrete ich meine Interessen gegenüber den Behörden und Institutionen ?
Was bedeutet dies Konkret ?
DVR AG 24
Planen Sie den Notfall
Ein Notfall ist gekennzeichnet durch eine extreme, plötzliche Situation Personenschaden und Getötete hohen finanziellen Aufwendungen Öffentlichkeitsinteresse extremen nicht definierbaren Auswirkungen
DVR AG 25
Welche Kriterien muss eine Notfallplanung erfüllen ?
Klar, verständlich (unverständlich), kurz, prägnant sein.
Die Aufgaben müssen definiert und adressiert sein
Die Aufgabenstruktur und Hierarchie ist zu definieren
Die Verantwortungsebene muß beschrieben sein (Befehlsgewalt)
Nichts tun ohne Rechtsbeistand
Alle Kommunikations-
adressen sind vorzuhalten
Die Meldesysteme sind zu definiern (Polizei, STA, Regierungspräsidium, Gewerbeaufsicht, Versicherer, Anwälte, Gutachter)
Notfallmeldesystem ist einzurichten
Penetranztest ist durchzuführen
DVR AG 26
Was passiert bei einem Unfall nicht nur psychologisch?
Das eigene Personal steht zumindest unter Schock
Die Zeugen, Polizei und Rettungsdienste sind am Unfallort und stellen Fragen
Die Rückmeldung an das betreffende Unternehmen geht in Deutschland schnell (im Stundenbereich)
Im Ausland ist das Meldeverfahren mehrere Stunden betragen (manchmal erfährt der Unternehmer dies durch die Medien zuerst)
DVR AG 27
Nach der Erstversorgung und Rettung….
Räumen der Unfallstelle Beschlagnahmung des
Fahrzeuges die Zeit der Gutachter
und Verkehrsexperten Zeugenaussagen,
Vernehmungsprotokolle Ermittlungsakten zur
Einsicht beantragen Presse stellt sich ein
DVR AG 28
Vorort Sein ist wichtig… Für den Mitarbeiter / Fahrer Für die Betroffenen Die Behörden
Aber Achtung !Keine unbedachten Angaben
machen
DVR AG 29
Welche Dokument werden angefordert werden ?
Fahrzeugdaten, Baumusterbeschreibung TÜV;
Sicherheitsüberprüfung Reifen, Reifenbuch Fahrereinweisung,
Fahrtenbuch Arbeitsverträge,
Reisekostenabrechnung des Fahrers
Fahrtenschreiber Diensteinsatzpläne
Fahrzeugübergabeprotokolle
ASiG, UVV; BGV A1 D29, G25 Formale Schadenmeldung Qualifizierte
Schadenmeldungen Leasing oder
Finanzierungsverträge Dispositionsunterlagen
nach BGH 12.11.85 /4/StR 578/85 und VO (EWG) Nr. 3820/85 ff.
DVR AG 30
Dispositionsunterlagen nach BGH 12.11.85 /4/StR 578/85 und VO (EWG) Nr. 3820/85 ff.
Was sagt diese Regelung, bzw. Urteil ?
Ein Disponent kann wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden, wenn nach dem aufgestellten Organisationsplänen der Fahrer den ihm erteilten Auftrag nur unter Verletzung der Bestimmungen über die Lenk- und Ruhezeiten erfüllen kann.
DVR AG 31
Zusammenhang des BGH Urteils mit der VO (EWG) Nr.: 3820/85 ff.
Zielt auf…
die Zuverlässigkeitsprüfung
Bußgeld Strafandrohung Gewerbeuntersagung
nach (GüKG, PBefG)
Ausdrücklich erwähnt wird die ausdrückliche Überwachung des Unternehmens bzw. des Unternehmers
DVR AG 32
EUGH Entscheidung vom 18.01.01, Az. C-297/99
Es besagt bzw. beschäftigt sich mit der Verpflichtung des Fahrers, alle übrigen bzw. sonstigen Arbeitszeiten in das Fahrtenschreiberschaublatt, einzutragen.
(Artikel 15/ VO 3821/85)
Dieses Urteil wird in verschiedenen Ländern der EU in Urteilen zitiert.
DVR AG 33
Wir haben bisher nicht von Versicherungen gesprochen !
Können Sie sich vorstellen warum?
DVR AG 34
Nach dem VVG ist der Versicherer verpflichtet, in die Schadenprüfung einzutreten
Ein VU benötigt bzw. geht davon aus:
Die Ermittlungsakten der Behörden um die Haftung nach Grund und Höhe zu prüfen.Dass ein Unternehmen alle Gesetze und Verordnungen einhält.Dass alle relevanten Unterlagen für die Nachweise der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, abrufbar beim Unternehmen vorliegt.
DVR AG 35
Verhalten gegenüber dem Versicherer im Großschadenfall
Nicht ohne anwaltliche Unterstützung Nicht ohne eigenen Gutachter Nach dem VVG müssen alle
zumutbaren Unterlagen die der Versicherer anfordert auch geliefert werden.
Die Schadenregulierung liegt eindeutig beim Versicherer
DVR AG 36
Der Versicherer prüft… Besteht Versicherungsschutz Obliegenheitsverletzungen (vorvertragliche
Anzeigepflicht und Obliegenheitsverletzungen im Schadenfall)
Prüft Regressmöglichkeiten auch gegen den eigenen Versicherungsnehmer
Schadenablehnung / oder Rücktritt im Kaskobereich
DVR AG 37
Verhalten gegenüber Ihrem Versicherer bei Vertragsverhandlungen
Wählen Sie Partner aus, die das Geschäft können.
Haben Sie Mut eigene Klauseln zu formulieren. Die AKB sind nur eine Grundlage (AGB des Versicherers)
Sichern Sie die Katastrophe und nicht den Kleinschaden ab.
Schalten Sie Ihre Verbände ein um Rahmenverträge platzieren zu können.
DVR AG 38
Welche Klauseln sind wichtig…
Regiekostenklausel Regressverzichtsklausel Seetransprotklausel Erweiterte Tierklausel
DVR AG 39
Wie können Sie die Prämienforderung Ihres Versicherers überprüfen ?
Die Faustformel lautet:
∑ aller Schäden + ∑aller Schadenrückstellungen * Prämienfaktor = Bedarfsprämie;
Prämienfaktor liegt zwischen 1,3 und 1,55;
DVR AG 40
Wichtige Adressen…
www.Spengler.de www.madocon.de www.tueg.de www.dvrag.de www.arrima.de
DVR AG 41
Ausblick auf gesetzliche Änderungen
GPSGVermittlerrichtlinieVVG Novellierung
Solvency II
Tun Sie alles, dass dies Tun Sie alles, dass dies nicht zur Wirklichkeit nicht zur Wirklichkeit werden kann !werden kann !