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Risikoabsicherung im Verkehrsgewerbe

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Risikoabsicherung im Verkehrsgewerbe. Über uns. Die Versicherungs- und Rentenberater AG Kanzlei für Versicherungs- und Sozialversicherungsrecht Behördliche Erlaubnis zur Rechtsberatung im Sachgebiet Versicherungsrecht. Die Organe. Vorstand - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Risikoabsicherung  im Verkehrsgewerbe

Risikoabsicherung im Verkehrsgewerbe

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DVR AG 2

Über uns ...

Die Versicherungs- und Rentenberater AG

Kanzlei für Versicherungs- und Sozialversicherungsrecht

Behördliche Erlaubnis zur Rechtsberatung im Sachgebiet Versicherungsrecht

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DVR AG 3

Die Organe...

Vorstand

Dieter Olejar, Versicherungsberater, Vorstandsvorsitzender

 Aufsichtsrat

Klaus-Dieter Wolf, Dipl. Volksw., Aufsichtsratsvorsitzender

Joachim Stecker, Wirtschaftsprüfer

Josef Bühlmaier, Steuerberater

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DVR AG 4

Die Ausübungsberechtigten...

Dieter Olejar, Versicherungsberater *)

Christian Huckele, Rechtsanwalt und Versicherungsberater **)

Sigmar Langbein, Rechtsbeistand und Rentenberater

Brigitte Krug, Versicherungsberaterin*****)

Konrad Krug, Versicherungsberater*****)

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DVR AG 5

Die Spezialabteilungen...

Technisches Risk- und Qualitätsmanagement

Dipl. Ing. Wolfgang Albrecht

Dipl. Ing. Hans Peter Hepp

Kooperationen

Vera Wingerter***), Volljuristin, Versicherungsberaterin

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DVR AG 6

Zulassungen...

Erlaubnis nach Art.1 § 1 RBerG

durch den Präsidenten des Landgerichts Heilbronn:

AZ 371 E-117/2001; AZ 371 E-028/1995*); AZ 371 E-142/2003**);

AZ 371 E-104/2000***);

Landgericht Frankenthal: AZ. 371E 01/98, AZ. 371E 10/98*****)

 

Handelsregister Nr.: HRB 2018-Bes.; Amtsgericht Vaihingen

Handelsregister Nr.: HRB 3211; Amtsgericht Ludwigshafen*****)

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DVR AG 7

Was dürfen wir...

Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern bei...

..der Vereinbarung, Änderung und Prüfung von Versicherungsverträgen ..der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall..Abschluss neuer und Kündigung bestehender Versicherungsverträge. ..Verwaltung der Versicherungsdokumente und Durchführung aller

versicherungsrelevanten Vorgänge.

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DVR AG 8

Unsere Geschäftsfelder...

Riskmanagement und -Controlling

Revision Sachversicherungen

 

Ranking von Versicherungsge-sellschaften und Vermittlern (Makler u. Agenten)

Gutachten und Testate in den Erlaubnisbereichen

Schadensabwicklung und Schadenmanagement

Übernahme der Vertragsver-waltung ggf. Auslagerung der Versicherungsabteilung

Personenversicherungen, Beratung zu Personenver-sicherungen (Leben, Unfall, Kranken- und Rentenver-sicherung, Betriebliche Altersversorgung)

Berufsunfähigkeitsberatung

Rentenberatung

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Unser heutiges Thema:

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Der schlimmsteschlimmste, denkbare Fall ist eingetreten..

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?... WAS NUN ?!

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Was kommt nach dem ersten Schock ?

Sie werden eingeholt werden, von...

der Presse und von der Sensationslust der Öffentlichkeit,

den Behörden, Ihrem Versicherer, Ihrer Bank, den Anspruchstellern und ihren Anwälten

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Nur wenige fragen...

Wie geht es Dir ? Kann oder darf ich Dir helfen ? Wie geht Deine Familie damit um ?

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Sie werden sich fragen...

Hab ich auch alles richtig gemacht... Was kann oder muß ich

unternehmen... Was kommt wohl auf mich zu ... Wer kann mir richtig helfen... Komme ich wohl über den Berg....

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Daraus ergibt sich die Gliederung der Veranstaltung

Öffentlichkeit & Presse Interessen der Behörden Interessen der Institutionen Meine Interessen als Unternehmer

Maßnahmen vorstellen

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Öffentlichkeit & Presse

Die zentralen Fragen sind:

Wie müß ich mich verhalten ? Wie gehe ich mit der Sensationslust um ? Wie kann ich meine Familie und meine

Mitarbeiter schützen ?

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Interessen von Behörden...

Aufklärung des Sachverhalt, Schadenursache, Gefahrenumstände

Klärung der Schuldfrage

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

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Interessen der Institutionen (Versicherer und Banken)...

Haftung nach Grund und Höhe

Geräuschlose Schadenabwicklung

Schadenersatz durch Versicherer

Prüfung von Regressmöglichkeiten

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Meine Interessen als Unternehmers...

Schnelle unbürokratische Hilfe und Entschädigung !

Wie vertrete ich meine Interessen gegenüber den Behörden und Institutionen ?

Was bedeutet dies Konkret ?

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Planen Sie den Notfall

Ein Notfall ist gekennzeichnet durch eine extreme, plötzliche Situation Personenschaden und Getötete hohen finanziellen Aufwendungen Öffentlichkeitsinteresse extremen nicht definierbaren Auswirkungen

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Welche Kriterien muss eine Notfallplanung erfüllen ?

Klar, verständlich (unverständlich), kurz, prägnant sein.

Die Aufgaben müssen definiert und adressiert sein

Die Aufgabenstruktur und Hierarchie ist zu definieren

Die Verantwortungsebene muß beschrieben sein (Befehlsgewalt)

Nichts tun ohne Rechtsbeistand

Alle Kommunikations-

adressen sind vorzuhalten

Die Meldesysteme sind zu definiern (Polizei, STA, Regierungspräsidium, Gewerbeaufsicht, Versicherer, Anwälte, Gutachter)

Notfallmeldesystem ist einzurichten

Penetranztest ist durchzuführen

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Was passiert bei einem Unfall nicht nur psychologisch?

Das eigene Personal steht zumindest unter Schock

Die Zeugen, Polizei und Rettungsdienste sind am Unfallort und stellen Fragen

Die Rückmeldung an das betreffende Unternehmen geht in Deutschland schnell (im Stundenbereich)

Im Ausland ist das Meldeverfahren mehrere Stunden betragen (manchmal erfährt der Unternehmer dies durch die Medien zuerst)

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Nach der Erstversorgung und Rettung….

Räumen der Unfallstelle Beschlagnahmung des

Fahrzeuges die Zeit der Gutachter

und Verkehrsexperten Zeugenaussagen,

Vernehmungsprotokolle Ermittlungsakten zur

Einsicht beantragen Presse stellt sich ein

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Vorort Sein ist wichtig… Für den Mitarbeiter / Fahrer Für die Betroffenen Die Behörden

Aber Achtung !Keine unbedachten Angaben

machen

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Welche Dokument werden angefordert werden ?

Fahrzeugdaten, Baumusterbeschreibung TÜV;

Sicherheitsüberprüfung Reifen, Reifenbuch Fahrereinweisung,

Fahrtenbuch Arbeitsverträge,

Reisekostenabrechnung des Fahrers

Fahrtenschreiber Diensteinsatzpläne

Fahrzeugübergabeprotokolle

ASiG, UVV; BGV A1 D29, G25 Formale Schadenmeldung Qualifizierte

Schadenmeldungen Leasing oder

Finanzierungsverträge Dispositionsunterlagen

nach BGH 12.11.85 /4/StR 578/85 und VO (EWG) Nr. 3820/85 ff.

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Dispositionsunterlagen nach BGH 12.11.85 /4/StR 578/85 und VO (EWG) Nr. 3820/85 ff.

Was sagt diese Regelung, bzw. Urteil ?

Ein Disponent kann wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden, wenn nach dem aufgestellten Organisationsplänen der Fahrer den ihm erteilten Auftrag nur unter Verletzung der Bestimmungen über die Lenk- und Ruhezeiten erfüllen kann.

Page 31: Risikoabsicherung  im Verkehrsgewerbe

DVR AG 31

Zusammenhang des BGH Urteils mit der VO (EWG) Nr.: 3820/85 ff.

Zielt auf…

die Zuverlässigkeitsprüfung

Bußgeld Strafandrohung Gewerbeuntersagung

nach (GüKG, PBefG)

Ausdrücklich erwähnt wird die ausdrückliche Überwachung des Unternehmens bzw. des Unternehmers

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EUGH Entscheidung vom 18.01.01, Az. C-297/99

Es besagt bzw. beschäftigt sich mit der Verpflichtung des Fahrers, alle übrigen bzw. sonstigen Arbeitszeiten in das Fahrtenschreiberschaublatt, einzutragen.

(Artikel 15/ VO 3821/85)

Dieses Urteil wird in verschiedenen Ländern der EU in Urteilen zitiert.

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Wir haben bisher nicht von Versicherungen gesprochen !

Können Sie sich vorstellen warum?

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Nach dem VVG ist der Versicherer verpflichtet, in die Schadenprüfung einzutreten

Ein VU benötigt bzw. geht davon aus:

Die Ermittlungsakten der Behörden um die Haftung nach Grund und Höhe zu prüfen.Dass ein Unternehmen alle Gesetze und Verordnungen einhält.Dass alle relevanten Unterlagen für die Nachweise der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, abrufbar beim Unternehmen vorliegt.

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Verhalten gegenüber dem Versicherer im Großschadenfall

Nicht ohne anwaltliche Unterstützung Nicht ohne eigenen Gutachter Nach dem VVG müssen alle

zumutbaren Unterlagen die der Versicherer anfordert auch geliefert werden.

Die Schadenregulierung liegt eindeutig beim Versicherer

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Der Versicherer prüft… Besteht Versicherungsschutz Obliegenheitsverletzungen (vorvertragliche

Anzeigepflicht und Obliegenheitsverletzungen im Schadenfall)

Prüft Regressmöglichkeiten auch gegen den eigenen Versicherungsnehmer

Schadenablehnung / oder Rücktritt im Kaskobereich

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Verhalten gegenüber Ihrem Versicherer bei Vertragsverhandlungen

Wählen Sie Partner aus, die das Geschäft können.

Haben Sie Mut eigene Klauseln zu formulieren. Die AKB sind nur eine Grundlage (AGB des Versicherers)

Sichern Sie die Katastrophe und nicht den Kleinschaden ab.

Schalten Sie Ihre Verbände ein um Rahmenverträge platzieren zu können.

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Welche Klauseln sind wichtig…

Regiekostenklausel Regressverzichtsklausel Seetransprotklausel Erweiterte Tierklausel

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Wie können Sie die Prämienforderung Ihres Versicherers überprüfen ?

Die Faustformel lautet:

∑ aller Schäden + ∑aller Schadenrückstellungen * Prämienfaktor = Bedarfsprämie;

Prämienfaktor liegt zwischen 1,3 und 1,55;

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Wichtige Adressen…

www.Spengler.de www.madocon.de www.tueg.de www.dvrag.de www.arrima.de

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Ausblick auf gesetzliche Änderungen

GPSGVermittlerrichtlinieVVG Novellierung

Solvency II

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Tun Sie alles, dass dies Tun Sie alles, dass dies nicht zur Wirklichkeit nicht zur Wirklichkeit werden kann !werden kann !