117
THÜRINGER FACHHOCHSCHULE FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung Studienjahrgang: 2017/2018 LERNZIELE Lernziele und Lehrinhalte sind die korrespondierenden Elemente des Studiums und damit der nachfolgenden Stoffgliederungspläne. Lernziele wenden sich primär an die Studierenden, Lehrende orientieren sich eher an den Lehrinhalten. Beide Elemente vereinen sich im Lernergebnis. Die Lernziele haben, wie aus der Gestaltung der Stoffgliederungspläne erkennbar, für das Studium lenkende Funktion. Sie bewirken den Erwerb von Kompetenzen (Kennt- nisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten); die Lehrinhalte (und Lehrmethoden) sind die dafür erforderlichen Instrumente. Die Lernziele sind verbal beschrieben und zusätzlich mit einer Lernzielstufe ( bis ) gekennzeichnet, die den Grad der Lernintensität fest- legt. Im Einzelnen sind die Lernzielstufen wie folgt definiert: Stufe 1: Kennen und Wiedergeben (Reproduktion) Der Studierende soll Kenntnisse über ein Wissensgebiet besitzen und sein Wissen ohne zusätzliche Verarbeitung wiedergeben können. Stufe 2: Ordnen und Verstehen (Reorganisation) Der Studierende soll erworbenes Wissen in seinen Zusammenhän- gen ordnen und selbstständig verarbeitet wiedergeben können. Stufe 3: Anwenden (Transfer) Der Studierende soll das erworbene Wissen auf neue Sachverhalte übertragen und dabei insbesondere konkrete Probleme (Fälle) sach- und formgerecht lösen können. Stufe 4: Problemlösendes Denken (Analyse) Der Studierende soll das Gelernte kritisch bewerten können und in der Lage sein Probleme größeren Schwierigkeitsgrades zu bearbei- ten; dabei soll er die Fähigkeit zeigen eigene Lösungsansätze zu entwickeln. Eine Stufe höheren Grades umfasst dabei immer die Stufen niedrigeren Grades. Diese Lernzielstufen stellen eine fachspezifische Modifikation der im Strukturplan des Deutschen Bildungsrates allgemein angesprochenen Taxonomie dar. Ihre Verwen- dung bedarf für den Rechtsbereich einer weiteren Präzisierung, weil dieser Bereich weitgehend anwendungsorientiert ist und die Methodik und Technik der Rechtsan- wendung generell beherrscht werden müssen. Ist also für ein Rechtsgebiet oder für Teile davon eine niedrigere Lernzielstufe als die Stufe 3 ausgewiesen, so ist dadurch die Anwendung des Rechtsstoffes am Fall nicht ausgeschlossen. Eine niedrigere Lernzielstufe reduziert hier nur die Anforderungen an die "Tiefe" und die systemati- sche Durchdringung der Rechtskenntnisse in einem bestimmten Bereich. Das zu Beginn eines Stoffgliederungsplanes aufgeführte Gesamtziel formuliert den Beitrag einer jeden Lehrveranstaltung am ganzheitlichen Ausbildungsergebnis. - 3 -

RNZIELE LE - thueringen.de · Die Lernziele sind verbal beschrieben und zusätzlich mit einer Lernzielstufe ( bis ) gekennzeichnet, die den Grad der Lernintensität fest-legt. Im

  • Upload
    vanbao

  • View
    214

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

THÜRINGER FACHHOCHSCHULE FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine

Verwaltung Studienjahrgang: 2017/2018

LERNZIELE

Lernziele und Lehrinhalte sind die korrespondierenden Elemente des Studiums und damit der nachfolgenden Stoffgliederungspläne. Lernziele wenden sich primär an die Studierenden, Lehrende orientieren sich eher an den Lehrinhalten. Beide Elemente vereinen sich im Lernergebnis. Die Lernziele haben, wie aus der Gestaltung der Stoffgliederungspläne erkennbar, für das Studium lenkende Funktion. Sie bewirken den Erwerb von Kompetenzen (Kennt-nisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten); die Lehrinhalte (und Lehrmethoden) sind die dafür erforderlichen Instrumente. Die Lernziele sind verbal beschrieben und zusätzlich mit einer Lernzielstufe ( bis ) gekennzeichnet, die den Grad der Lernintensität fest-legt.

Im Einzelnen sind die Lernzielstufen wie folgt definiert:

Stufe 1: Kennen und Wiedergeben (Reproduktion) Der Studierende soll Kenntnisse über ein Wissensgebiet besitzen und sein Wissen ohne zusätzliche Verarbeitung wiedergeben können.

Stufe 2: Ordnen und Verstehen (Reorganisation) Der Studierende soll erworbenes Wissen in seinen Zusammenhän-gen ordnen und selbstständig verarbeitet wiedergeben können.

Stufe 3: Anwenden (Transfer) Der Studierende soll das erworbene Wissen auf neue Sachverhalte übertragen und dabei insbesondere konkrete Probleme (Fälle) sach- und formgerecht lösen können.

Stufe 4: Problemlösendes Denken (Analyse) Der Studierende soll das Gelernte kritisch bewerten können und in der Lage sein Probleme größeren Schwierigkeitsgrades zu bearbei-ten; dabei soll er die Fähigkeit zeigen eigene Lösungsansätze zu entwickeln.

Eine Stufe höheren Grades umfasst dabei immer die Stufen niedrigeren Grades.

Diese Lernzielstufen stellen eine fachspezifische Modifikation der im Strukturplan des Deutschen Bildungsrates allgemein angesprochenen Taxonomie dar. Ihre Verwen-dung bedarf für den Rechtsbereich einer weiteren Präzisierung, weil dieser Bereich weitgehend anwendungsorientiert ist und die Methodik und Technik der Rechtsan-wendung generell beherrscht werden müssen. Ist also für ein Rechtsgebiet oder für Teile davon eine niedrigere Lernzielstufe als die Stufe 3 ausgewiesen, so ist dadurch die Anwendung des Rechtsstoffes am Fall nicht ausgeschlossen. Eine niedrigere Lernzielstufe reduziert hier nur die Anforderungen an die "Tiefe" und die systemati-sche Durchdringung der Rechtskenntnisse in einem bestimmten Bereich.

Das zu Beginn eines Stoffgliederungsplanes aufgeführte Gesamtziel formuliert den Beitrag einer jeden Lehrveranstaltung am ganzheitlichen Ausbildungsergebnis.

- 3 -

Inhaltsübersicht

Seite 1. Studienfachgruppe Recht

Grundlagen des Rechts / Methodenlehre ........................................................... 7 Staats- und Verfassungsrecht ............................................................................ 9 Europarecht ..................................................................................................... 13 Allgemeines Verwaltungsrecht ......................................................................... 18 Kommunalrecht ................................................................................................ 32 Öffentliches Dienstrecht ................................................................................... 39 Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, Umweltrecht ........................................ 44 Jugend- und Sozialrecht .................................................................................. 67 Staatsangehörigkeits-, Personenstands- und Ausländerrecht .......................... 69 Privatrecht ........................................................................................................ 75

2. Studienfachgruppe Wirtschafts- und FinanzlehreVolkswirtschaftslehre ....................................................................................... 81 Betriebswirtschaftslehre ................................................................................... 84 Öffentliche Finanzen ........................................................................................ 90

3. Studienfachgruppe Verwaltungs- und SozialwissenschaftenVerwaltungslehre ............................................................................................. 99 Informations- und Kommunikationstechnologie .............................................. 106 Politikwissenschaft/Soziologie ........................................................................ 109 Psychologie/Kommunikations- und Verhaltenstraining ................................... 111

4. Wahlpflichtveranstaltungen 115

Ablaufplan/-übersicht des Studienganges 2017 ....................................... 117

Ausbildungsübersicht ...................................................................................... 118

- 4 -

1. Studienfachgruppe

Recht

- 5 -

- 6 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

30 Studienfach Grundlagen des Rechts / Methodenlehre

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die Studierenden sollen einen Überblick über die verschiedenen Rechtsge-biete gewinnen. Sie sol-len methodisch-technische Kenntnisse und Fähigkeiten erwer-ben, die in allen juristi-schen Studienfächern notwendig sind.

Begriff des Rechts – Abgrenzung des Rechts zu anderen Re-

geln– des sozialen Zusammenlebens– positives und überpositives Recht

Überblick über die Rechtsgebiete – Bedeutung und Kriterien der Abgrenzung

Juristische Methodik – Bedeutung für alle Rechtsfächer– Umgang mit der juristischen Literatur– Strukturen, Arten und Funktionen von

Rechtsnormen– Auslegung und Analogie– Einführung in die Rechtsanwendung

Methodik und Technik fachwissenschaftlichen Arbeitens – Kennenlernen und Einsetzen verschiede-

ner Arbeitsmittel– Bedeutung des eigenständigen Arbeitens– Möglichkeiten und Grenzen des Kommen-

tierens in Vorschriftensammlungen

Methodik und Technik der Anfertigung von schriftlichen Leistungsnachweisen

4

2

16

4

4

- 7 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

30 Studienfach Grundlagen des Rechts / Methodenlehre

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die Studierenden sollen methodisch-technische Kenntnisse und Fähigkei-ten zu Gutachten- und Bescheidtechnik vertie-fen.

Klausurtechnik – Das Arbeiten an der Klausur, die vorberei-

tende Tätigkeit– Klausurbeispiele und Lösungen

Bescheidtechnik – Allgemeine Grundsätze der Bescheidtech-

nik– Bescheidbeispiele

Methodik der Anfertigung einer Diplomarbeit

14

10

6

- 8 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

40 Studienfach Staatslehre, Staats- und Verfassungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Allgemeine Staatslehre

Der Studierende soll den Staat als völkerrechtli-ches Subjekt, seine Auf-gaben und Staatsformen erkennen und unter-scheiden können.

Wissenschaften vom Staat – Überblick

Staatsbegriff – Drei-Elementen-Lehre

Staatsaufgaben – Grundformen

Staatsformen – Typologie der wichtigsten Staatsformen

und Staatsverbindungen

6

Verfassungsgeschichte

Der Studierende soll so-wohl die Entwicklung ge-samtstaatlicher als auch landesstaatlicher Verfas-sungen zurückverfolgen können.

Grundzüge der Verfassungsgeschichte 1. Gesamtstaatliche Entwicklung– Verfassung des Deutschen Reiches von

1849 – Verfassung des Deutschen Reiches von

1871 – Verfassung des Deutschen Reiches von

1919 – Nationalsozialistische Gewaltherrschaft– Verfassungsrechtliche Entwicklung in

Deutschland seit 1945

2. Landesstaatliche Entwicklung– Verfassung des Landes Thüringen von

1921 – Verfassung des Freistaats Thüringen von

1993

6

- 9 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

40 Studienfach Staatslehre, Staats- und Verfassungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Verfassungsrecht

Der Studierende soll die Grundordnungsentschei-dungen des Grundgeset-zes und der Thüringer Landesverfassung dar-stellen können.

Verfassungsgrundsätze – Republik– Demokratie– Rechtsstaat– Sozialstaat– Bundesstaat

Grundrechte

Allgemeiner Teil 1. Grundbegriffe und Grundstrukturen– Grundrechtsgewährleistungen– Funktionen– Rechtsträger– Drittwirkung

2. Technik der Grundrechtsprüfung– Eingriff– Schutzbereich– Schrankenlehre

Besonderer Teil – Freiheitsrechte– Gleichheitsrechte

10

14

Übungen 4

- 10 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

30 Studienfach Staatslehre, Staats- und Verfassungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die Bedeutung der Verfas-sungsorgane beschrei-ben, deren Legitimation zum Handeln erkennen und die gewaltengeteilte Wirkung bewerten kön-nen; auch soll er die Grundlagen des parla-mentarischen Regie-rungssystems darstellen können.

Verfassungsorgane des Bundes und des Frei-staats Thüringen – Bundestag/Landtag (einschl. Gesetzge-

bungsverfahren); – Bundestags-/Landtagswahlen; – Bundesrat; – Gemeinsamer Ausschuss; – Bundespräsident; – Bundesregierung/Landesregierung

15

Grundrechte – Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4, 5, 8 - 15) – Gleichheitsrechte (Art. 3) Verfassungsbeschwerde

15

- 11 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

60 Studienfach Staatslehre, Staats- und Verfassungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Wiederholung und Vertie-fung

Verfassungsorgane des Bundes und des Frei-staates

10

Vertiefung der Wertent-scheidungen des Grund-gesetzes sowie des Funktionierens des Staates.

Staatszielbestimmungen sowie Strukturprinzi-pien nach dem GG und der Thüringer Verfas-sung - Präambel des GG und der Thüringer Ver-

fassung, insbesondere Art. 20, 20a, GG

- Art. 15, 20, 30 – 33 Thüringer Verfassung

Staatsorganisation - Verfassungsorgane des Bundes und des

Freistaats Thüringen

36

Grundrechte - Freiheits- und Gleichheitsrechte anhand

von Gerichtsentscheidungen und prakti-schen Fällen

Übungen 14

- 12 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 30 Studienfach Europarecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Geschichte und Gegen-wart des europäischen Integrationsprozesses Die Studierenden sollen Geschichte und Gegen-wart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können.

Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses – Gründung und Entwicklung der Europäi-

schen Union (EU), – Vertrag von Lissabon, – aktuelle Beitrittsvorhaben zur EU Das institutionelle Gleichgewicht der Organe

4

Organe und Ein-richtungen der EU Die Studierenden sollen anhand der europäischen Verträge die Organe und Einrichtungen der EU und deren Verhältnis zueinander erläutern können.

Zusammensetzung und Rechtsstellung, Auf-gaben und Befugnisse sowie Beschlussfas-sung der Organe (Art. 13 ff. EUV) und Einrich-tungen der EU, insbesondere – Europäisches Parlament, – Rat, – Europäische Kommission, – Europäischer Rat, – Gerichtshof der Europäischen Union

6

Quellen des Unionsrechts und Verhältnis zum natio-nalen Recht Die Studierenden sollen die Quellen des Unions-rechts kennen lernen und verstehen, wie sich Uni-onsrecht zum nationalen Recht verhält.

Primärrecht – insbesondere EUV, AEUV, Grund-

rechtecharta im Überblick, – unmittelbare Geltung und Anwendbarkeit

des primären Unionsrechts Sekundärrecht – insbesondere Verordnungen, Richtlinien,

Beschlüsse im Überblick, – ausnahmsweise unmittelbare Wirkung von

Richtlinien, – Gebot der richtlinienkonformen Auslegung, – Effizienzgebot („effet utile“)

6

- 13 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 30 Studienfach Europarecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Grundsatz vom Vorrang des Unionsrechts – Rechtsprechung des EuGH – Rechtssprechung des BVerfG Das Verhältnis von Unionsrecht und nationa-len Grundrechten

Die Kompetenzordnung der EU Die Studierenden sollen beschreiben können, wel-che Kompetenzen die Union besitzt und wie sich diese von den mitglied-staatlichen Kompetenzen abgrenzen.

Abgrenzung der Zuständigkeiten der Union von denen der Mitgliedstaaten sowie Zuläs-sigkeit der Ausübung einer Zuständigkeit – Schrankentrias nach Art. 5 EUV – Prinzip der begrenzten Einzelermächti-

gung, – Subsidiaritätsprinzip, – Verhältnismäßigkeitsprinzip Die Kompetenzverteilungsregeln der Art. 3 – 6 AEUV – ausschließliche Zuständigkeiten, – geteilte Zuständigkeiten, – unterstützende Zuständigkeiten Rechtsnatur der Europäischen Union („Staatenverbund“) Supranationalität und Intergouvernementalität

4

Gesetzgebungsverfahren und Vollzug des Unions-rechts Die Studierenden sollen einen Überblick darüber erhalten, wie die Verträge geändert werden können, wie europäische Gesetz-gebungsakte zustande kommen und wie Unions-recht vollzogen wird.

Das ordentliche und das vereinfachte Ände-rungsverfahren der Verträge (Art. 48 EUV) Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Art. 289 Abs. 1 AEUV) und das besondere Ge-setzgebungsverfahren (Art. 289 Abs. 2 AEUV) Der Vollzug des Unionsrechts durch die Union selbst und durch die Mitgliedstaaten

4

- 14 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 30 Studienfach Europarecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Übungen

Die Studierenden sollen in der Lage sein, das Er-lernte sowohl auf Fälle als auch auf aktuelle europa-politische/-rechtliche Fra-gestellungen anzuwen-den.

Gutachterliche Prüfung und Entscheidung von Standardproblemen bei der Anwendung von Unionsrecht

Betrachtung und Bewertung aktueller europa-politischer/-rechtlicher Fragestellungen an-hand des Unionsrechts

6

- 15 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 30 Studienfach Europarecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Rechtsbeziehungen zwischen EU, Bund und Ländern Die Studierenden sollen die Rechtsgrundlagen der Übertragung von Hoheits-rechten auf die EU sowie die Mitwirkungsrechte der Länder in EU-Angelegenheiten kennen lernen.

Die Mitgliedsstaaten als „Herren der Verträge“

Die Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU (Art. 23 Abs. 1 GG)

Die Rolle der nationalen Parlamente (Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union)

Die Überwachung des Subsidiaritätsprinzips (Protokoll über die Anwendung der Grundsät-ze der Subsidiarität und der Verhältnismäßig-keit, Art. 23 Abs. 1a GG)

Die Mitwirkung der Bundesländer in Angele-genheiten der EU, insbesondere über den Bundesrat (Art. 23 Abs. 2, 4 – 7 GG) Das Lissabon-Urteil des BVerfG

6

Der Binnenmarkt, insbe-sondere Grundfreiheiten und Wettbewerbsrecht Die Studierenden sollen einen Überblick über die Grundfreiheiten des Bin-nenmarkts erhalten und wichtige diesbezügliche Urteile des EuGH kennen lernen. Zudem sollen sie einen Überblick über das Wett-bewerbsrecht der Union bekommen und anhand des Beihilferechts erken-nen, welchen Einfluss das EU-Recht auf das deut-sche Verwaltungsverfah-rensrecht hat.

Allgemeine Grundfreiheitslehren Die Warenverkehrsfreiheit (Art.34 – 37 AEUV) – „Dassonville-Formel“, – „Keck-Formel“, – „Cassis-de-Dijon-Formel“ Die übrigen Grundfreiheiten des Binnenmarkts Das Verbot wettbewerbsbeschränkender Ver-einbarungen und Verhaltensweisen (Art. 101 AEUV) und das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV) Das Verbot staatlicher Beihilfen (Art. 107 – 109 AEUV), insbesondere – Notifizierungsverfahren der Kommission

(Art. 108 Abs. 3 AEUV), – Rückabwicklung unionsrechtwidriger Bei-

hilfen nach nationalem Verwaltungsrecht (Art. 48 VwVfG)

6

- 16 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 30 Studienfach Europarecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Weitere wichtige Politik-felder der EU

Die Studierenden sollen einen Überblick über wei-tere wichtige Politikfelder der EU erhalten.

Agrar- und Fischereipolitik (Art. 38 ff. AEUV)

Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Art. 67 ff. AEUV)

Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 119 ff. AEUV)

Regionalpolitik, insbesondere EU-Strukturfondförderung (Art. 174 ff. AEUV)

Umweltpolitik (Art. 191 ff. AEUV)

Die Außenpolitik (Art. 21 ff. EUV) und die in-ternationale Rolle der EU

6

Grundrechte und Unions-bürgerschaft

Die Studierenden sollen die Unionsgrundrechte und deren Herleitung so-wie die Unionsbürger-schaft kennen lernen.

Die Grundrechtecharta der EU und deren Rechtserkenntnisquellen (EMRK und gemein-same Verfassungsüberlieferungen der Mit-gliedstaaten – Art. 6 EUV)

Die Unionsbürgerschaft (Art. 20 ff. AEUV)

3

Die Verfahren vor der Unionsgerichtsbarkeit

Die Studierenden sollen die wichtigsten Verfahren vor der Unionsgerichts-barkeit kennenlernen.

Überblick über die Verfahren vor der Unions-gerichtsbarkeit, insbesondere – Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258,

259 AEUV), – Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV),– Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267

AEUV)

3

Übungen

Die Studierenden sollen in der Lage sein, das Er-lernte sowohl auf alle Fäl-le als auch auf aktuelle europapolitische/-rechtliche Fragestellun-gen anzuwenden.

Gutachterliche Prüfung und Entscheidung von Standardproblemen bei der Anwendung von Unionsrecht

Betrachtung und Bewertung aktueller europa-politische/-rechtliche Fragestellungen anhand des Unionsrechts

6

- 17 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Verwaltung und Verwaltungsrecht Der Studierende soll die Einordnung des Verwal-tungsrechts in die Rechtsordnung verstehen und die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts kennenlernen.

Begriff der öffentlichen Verwaltung – öffentliche Verwaltung als Teil der

Staatstätigkeit; Abgrenzung von Gesetz-gebung, Regierung, Rechtsprechung (ne-gative Definition)

– "positive" Definitionsmerkmale des Ver-waltungsbegriffes

– Arten der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsrecht – Verwaltungsrecht als Teil des öffentlichen

Rechts – allgemeines und besonderes Verwaltungs-

recht – Außenrecht und Innenrecht

2

Der Studierende soll öf-fentliches- und Privatrecht anhand (einfacher) Fall-gestaltungen unterschei-den können.

Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht – Bedeutung der Unterscheidung – die Abgrenzungstheorien (Interessen-

Subordinations- und Sonderrechtstheorie) – Fiskalverwaltung u. Verwaltungsprivat-

recht

2

Der Studierende soll die Grundstrukturen der Ver-waltungsorganisation in ihrer Bedeutung für das Verwaltungsrecht kennen lernen.

die Abgrenzung in der Fallbearbeitung und Bescheiderstellung Grundstrukturen der Verwaltungsorganisation – Verwaltungsträger – Körperschaften, Anstalten, Stiftungen – Beliehene – Organ und (organisatori-

scher/funktioneller) Behördenbegriff – Organisationsgewalt – unmittelbare und mittelbare Staatsverwal-

tung

1

- 18 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungshandelns in ihrer grundsätzlichen Bedeutung für jedwedes Rechtshandeln der Ver-waltung (fallrelevant) ver-stehen.

Materielle Grundsätze des Verwaltungshan-delns – Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Vorrang

und Vorbehalt des Gesetzes, Wesentlich-keitstheorie)

– Gleichheitsgrundsatz – Verhältnismäßigkeitsprinzip – Treu und Glauben – Wirtschaftlichkeit

2

Rechtsquellen des Verwaltungsrechts – Verfassung – formelle Gesetze – Rechtsverordnungen – Satzungen – Gewohnheitsrecht – Völkerrecht und EU-Recht – Exkurs: mittelbare Außenwirkung von

Verwaltungsvorschriften und Rolle des Richterrechts

1

Der Studierende soll, ausgehend vom Aufbau der konditional gefassten Rechtsnorm, die Unter-scheidung von gebunde-nen und Ermessensent-scheidungen begreifen und anwenden lernen, insbesondere die Struktur von Ermessensentschei-dungen und rechtliche Grenzen des Ermessens erkennen.

Grundprinzipien der Rechtsanwendung – Struktur der Rechtsnormen – „Wenn - Dann“ - Programmierung und die

Einordnung von Ermessen und (unbe-stimmten) Rechtsbegriffen

– Stufen der Rechtsanwendung Ermessen und unbestimmter Rechtsbegriff – Entschließungs- und Auswahlermessen – Ermessensreduzierung – Ermessensschranken und –fehler – unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurtei-

lungsspielraum

2

4

- 19 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Verwaltungshandeln Der Studierende soll ei-nen Überblick über die verschiedenen Hand-lungsformen der öffentli-chen Verwaltung erhal-ten.

Handlungsformen im Überblick

2

Der Studierende soll den Verwaltungsakt als eine der wichtigsten Hand-lungsformen verstehen und anhand der einzelnen Merkmale umfassend auf Fallgestaltungen anwen-den können.

Begriff des Verwaltungsaktes (§ 35 ThürVwVfG) – geschichtliche Entwicklung und gegenwär-

tige Bedeutung – Begriffsmerkmale – Funktion und Bedeutung des Verwal-

tungsaktes (materiell-, verfahrens-, voll-streckungs- und prozessrechtlich)

Arten der Verwaltungsakte – befehlende, gestaltende, feststellende,

dingliche Verwaltungsakte – begünstigende und belastende Verwal-

tungsakte – Verwaltungsakte mit Drittwirkung – mitwirkungsbedürftige Verwaltungsakte

8

Nebenbestimmungen – Bedeutung – Arten und rechtliche Qualifizierung – Rechtsschutzmöglichkeiten

4

- 20 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll den Verwaltungsvertrag von anderen Verträgen und Handlungsformen unter-scheiden können, die verschiedenen Arten von Verwaltungsverträgen, ihre Rechtmäßigkeitsvo-raussetzungen und die Grundzüge der Abwick-lung der Vertragsverhält-nisse kennen lernen.

Verwaltungsvertrag – Begriff und Abgrenzung des Verwaltungs-

vertrages – Arten des Verwaltungsvertrages – koordinations- und subordinationsrechtli-

che Verträge – Verpflichtungs- und Verfügungsverträge Inhaltliche Beschränkungen – allgemeine Nichtigkeitsgründe – zusätzliche Nichtigkeitsgründe für subor-

dinationsrechtliche Verträge

2

Rechtsfolgen der Fehlerhaftigkeit – allgemeine Nichtigkeitsgründe – zusätzliche Nichtigkeitsgründe für subor-

dinationsrechtliche Verträge

2

Verwaltungsverfahren im Überblick Der Studierende soll einen Überblick über die rechtlichen Vorausset-zungen bei der Durchfüh-rung eines Verwaltungs-verfahrens erhalten und die verfahrensmäßigen Anforderungen an den Erlass eines Verwal-tungsaktes auf Fallgestal-tungen anwenden können (Bescheidtechnik).

Begriff und Arten des Verwaltungsverfahrens – Legaldefinition – Amts- und Antragsverfahren – Regelverfahren und förmliches Verwal-

tungsverfahren – Anwendungsbereich fachgesetzlicher Ver-

fahrensvorschriften (SGB-X, AO) – Mitwirkung anderer Behörden, Amtshilfe Ablauf eines Verwaltungsverfahrens – Einleitung – Beteiligte und Beiladung – Ausschluss und Befangenheit – Verfahrensgrundsätze

• Untersuchungsgrundsatz • Auskunft und Beratung • Beweismittel • Anhörung • Akteneinsicht • Geheimhaltung

– Mitwirkung anderer Behörden, Amtshilfe

1

1

- 21 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes

Der Studierende soll ei-nen Überblick über die möglichen Fehlerarten und deren rechtliche Konsequenzen erhalten sowie die Korrekturmittel für formelle und materielle Fehler im Verwaltungs-verfahren kennen lernen.

Rechtsfolgen der Fehlerhaftigkeit – Rechtswidrigkeit und Anfechtbarkeit– Nichtigkeit– Folgen von Verfahrensfehlern– (Berichtigung, Heilung, Unbeachtlichkeit)– Umdeutung– Teilrechtswidrigkeit

4

Der Studierende soll an-hand von Fallgestaltun-gen zur Rechtmäßig-keitsprüfung eines Ver-waltungsaktes in die An-fertigung eines Gutach-tens und eines Beschei-des eingeführt werden.

Rechtmäßigkeitsüberprüfung eines Verwal-tungsaktes Erforderlichkeit der Ermächtigungsgrundlage – Befugnis zum Handeln durch Verwal-

tungsakt– formelle Rechtmäßigkeit

• Zuständigkeit• Verfahren• Begründung

– materielle Rechtmäßigkeit• Erfüllung der Tatbestandsmerkmale• allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraus-

setzungen (Bestimmtheit, Gleichheit,Möglichkeit, Verhältnismäßigkeit)

• Rechtsfolge

4

Fallrepetitorium

Der Studierende soll an-hand einfacher Fragestel-lungen und Aktenauszü-gen in der Lage sein, das Erlernte konsequent an-zuwenden.

Übungsfälle: gutachterliche Prüfungen und einfache Be-scheide erstellen.

8

- 22 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes Der Studierende soll die verschiedenen Arten der Bekanntgabe eines Ver-waltungsaktes kennen und ausgehend von ihren rechtlichen Besonderhei-ten anwenden lernen.

Adressat eines Verwaltungsaktes – Bekanntgabe gegenüber den Beteiligten

• Beteiligungsfähigkeit und Beteiligte, Handlungsfähigkeit

• Bekanntgabe an Personenmehrheiten – Bekanntgabe an Vertreter

• gesetzliche Vertretung • Bevollmächtigte

Arten der Bekanntgabe – Bekanntgabe mittels einfachem Brief – öffentliche Bekanntgabe – förmliche Bekanntgabe mittels Zustellung

• VwZG und ThürVwZVG • Begriff der Zustellung • Zustellung an Bevollmächtigte

1

– Zustellung durch die Behörde • Zustellung gegen Empfangsbestäti-

gung (-bekenntnis) • vereinfachte Zustellung

– Zustellung durch die Post

• Zustellung mittels eingeschriebenem Brief

• Zustellung mit Zustellungsurkunde – Sonderarten der Zustellung

• Ersatzzustellung • Heilung von Zustellungsmängeln

1

- 23 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Verwaltungsvollstreckung Der Studierende soll die Möglichkeiten der Verwal-tungsvollstreckung, die Unterscheidung zwischen Beitreibung und Verwal-tungszwang und die ver-schiedenen Arten der Zwangsmittel kennenler-nen und Verwaltungsakte aller Art vollstrecken und Rechtsbehelfe hiergegen behandeln können.

Notwendigkeit gesetzlicher Ermächtigung und Rechtsgrundlagen – VwVG und ThürVwZVG – Vollstreckungsvoraussetzungen

• befehlende VA als Vollstreckungstitel • Vollstreckbarkeit nach

§ 19 ThürVwZVG

1

Vollstreckung wegen einer Handlung, Duldung oder Unterlassung – Verwaltungszwang – Arten der Zwangsmittel

• Ersatzvornahme • Zwangsgeld • hilfsweise: Zwangshaft • unmittelbarer Zwang

– allgemeine Vollstreckungsgrundsätze • Auswahl des Zwangsmittels nach

VwVG und ThürVwZVG – Ablauf des Verwaltungszwangsverfahrens

• Androhung, Festsetzung und Anwen-dung des Zwangsmittels

• Besonderheiten nach ThürVwZVG (Entbehrlichkeit der Festsetzung)

• Einstellung der Vollstreckung

2

1

Vollstreckung öffentlich-rechtlichen Geldforde-rungen – Beitreibung – (besondere) Vollstreckungsvoraussetzun-

gen – Durchführung der Vollstreckung

1

Grundzüge von Rechtsbehelfen in der Zwangsvollstreckung mit Bezügen zur ZPO

1

- 24 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Gutachten und Bescheid Der Studierende soll, aufbauend auf den im Grundstudium erworbe-nen Kenntnissen, in der Lage sein, zu Fällen gutachterlich Stellung zu nehmen und Bescheide zu entwerfen.

Anfertigung eines Gutachtens – Wesen, Inhalt und Form des Gutachtens

• Besonderheiten in der Klausur – Methodik der gutachterlichen Fallbearbei-

tung • Erfassen der Aufgabe • Lösung • Syllogismus und Lösungsansatz • Schemata • Hilfsgutachten

– Planung der Darstellung und Niederschrift

2

Anfertigung von Bescheiden – Vorüberlegungen – Aufbau eines Bescheids – Bescheidkopf und Einleitung – Tenor (Verfügungssatz)

• allgemeine Grundsätze der Tenorie-rung und Anforderungen an die inhalt-liche Bestimmtheit

• (Hauptsache-) Entscheidung • Nebenbestimmungen • Anordnung der sofortigen Vollziehung • Androhung eines Zwangsmittels • Kostenentscheidung

4

– Begründung • tatsächliche Begründung • rechtliche Begründung, einschließlich

Darstellung von Ermessensentschei-dungen und Begründung der Anord-nung der sofortigen Vollziehung

2

– Rechtsbehelfsbelehrung • Erforderlichkeit • notwendiger und fakultativer Inhalt • Rechtsfolgen fehlerhafter Rechts-

behelfsbelehrung • Muster für Rechtsbehelfsbelehrungen

1

– Wiedereinsetzung • Wiedereinsetzungsverfahren und –

gründe

1

- 25 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Widerspruchsverfahren Der Studierende soll den Sinn und Zweck des Widerspruchsverfahrens verstehen und die Not-wendigkeit eines Vorver-fahrens beurteilen kön-nen.

Wesen und Bedeutung des Widerspruchsver-fahrens – Rechtsnatur des Widerspruchsverfahrens

• Zuordnung zum Verwaltungsverfahren • Abgrenzung zu anderen Rechts-

behelfen • Gegenvorstellung • Aufsichtsbeschwerde • Petition

– Zweck und Notwendigkeit des Wider-spruchsverfahrens

2

Durchführung des Widerspruchsverfahrens (Übersicht) – Einleitung und Devolutiveffekt – Entscheidung über den Widerspruch

• Abhilfeprüfung der Ausgangsbehörde • Entscheidung der Widerspruchs-

behörde • Struktur des Vorverfahrens

– Beendigung

- 26 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die Zulässigkeit des Wider-spruchs im Einzelnen prüfen können.

Zulässigkeit des Widerspruchs – Auslegung des Rechtsbehelfsbegehrens – zuständigkeitsbezogene Voraussetzungen

• Zulässigkeit des Verwaltungsrechts-weges

• Zuständigkeit der Widerspruchsbehör-de

– Statthaftigkeit des Widerspruchs – beteiligungsbezogene Voraussetzungen

• Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit • Vertretung

– Ordnungsmäßigkeit der Widerspruchser-hebung • Form des Widerspruchs • Widerspruchsfrist

– Widerspruchsbefugnis und -interesse – Zuständigkeit zur Entscheidung über den

Widerspruch • nächsthöhere Behörde als Wider-

spruchsbehörde • Ausgangsbehörde als Wider-

spruchsbehörde • Widerspruchsbehörde in Selbstver-

waltungsangelegenheiten • Ausschüsse und Beiräte

2

Der Studierende soll die Begründetheit des Wider-spruchs im Einzelnen prüfen können.

Begründetheit des Widerspruchs – Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes – Rechtsverletzung des Widerspruchs-

führers – Reformatio in peius

4

- 27 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll in der Lage sein, selbst-ständig Abhilfeentschei-dungen und Vorlage-schreiben sowie Wider-spruchsbescheide ent-werfen zu können.

Abhilfe- und Widerspruchsbescheid – äußere Gestaltung

• Form der Abhilfeentscheidung und des Vorlageschreibens

• Form des Widerspruchsbescheids • Entscheidungssatz (Tenor)

– inhaltliche Gestaltung • Entscheidung bei unzulässigem Wi-

derspruch • Entscheidung bei begründetem Wider-

spruch • Anfechtungswiderspruch • Verpflichtungswiderspruch

– Begründung – Kostenentscheidung – Zustellung

4

Fallrepetitorium Der Studierende soll an-hand übersichtlicher Fra-gestellungen und Akten-auszügen in der Lage sein, das Erlernte in ei-nem Repetitorium fallge-recht anzuwenden.

Übungsfälle: gutachterliche Prüfung einzelner Klagearten

gutachterliche Widerspruchsverfahren

Aktenauszugsklausuren mit vorgeschaltetem Gutachten und praxisgerechtem Bescheid-entwurf

2

4

4

- 28 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 70 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Verwaltungsprozessrecht Der Studierende soll die Klagearten unterscheiden sowie anhand von Fällen die Zulässigkeit und Be-gründetheit einer Klage prüfen können.

Aufbau und Abgrenzung der Verwaltungsge-richtsbarkeit

Gerichtliche Verfahrensgrundsätze

Einteilung und Bedeutung der Klagearten (Überblick) – Gestaltungsklagen – Leistungsklagen – Feststellungsklagen

1

Klagearten im Einzelnen – Gestaltungsklagen

• Anfechtungsklage, Zulässigkeit und Begründetheit

• sonstige Gestaltungsklagen (Überblick)

– Leistungsklagen • Verpflichtungsklage (Arten), Zulässig-

keit und Begründetheit • allgemeine Leistungsklage, Zulässig-

keit und Begründetheit – Feststellungsklagen

• allgemeine Feststellungsklage, Zuläs-sigkeit und Begründetheit

• Fortsetzungsfeststellungsklage, Zuläs-sigkeit und Begründetheit

– Normenkontrollklage, Zulässigkeit und Begründetheit

3

Der Studierende soll er-läutern können, welche Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes, je nach dem Streitgegenstand, in Betracht kommen.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 123 VwGO) – Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anord-

nung der aufschiebenden Wirkung • Prüfungsaufbau

– Antrag auf Erlass einer einstweiligen An-ordnung • Prüfungsaufbau

– Kollisionsfälle

2

- 29 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 70 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Aufhebung von Verwaltungsakten Der Studierende soll in der Lage sein, praxisge-recht die Aufhebung be-standskräftiger Entschei-dungen zu beurteilen.

§§ 48 – 51 Thür VwVfG – Voraussetzungen der Aufhebung rechts-

widriger und rechtmäßiger VA`s – Wiederaufgreifen des Verfahrens nach

§ 51 Thür VwVfG

8

2

Öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen Der Studierende soll die verschiedenen Schaden-ersatz-, Ausgleichs- und Wiederherstellungsan-sprüche des Bürgers bei Beeinträchtigung seiner Rechte durch staatliches Verhalten kennen- lernen.

Staatshaftungsgesetz vom 12. Mai 1969, übergeleitetes DDR-Staatshaftungsrecht – Voraussetzungen – Vorzüge gegenüber anderen Anspruchs-

grundlagen Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG – materiell-rechtliche Voraussetzungen – Haftungsbeschränkungen – Verwirklichung des Anspruchs Folgenbeseitigungsanspruch – Grundlagen – Voraussetzungen und Inhalt öffentlich – rechtlicher Unterlassungsanspruch – Grundlagen – Voraussetzungen und Inhalt Gemeinsamkeiten / Unterschiede beider An-sprüche

4

6

4

4

- 30 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 70 Studienfach Allgemeines Verwaltungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Fallrepetitorium Der Studierende soll an-hand komplexer Frage-stellungen und Aktenaus-zügen in der Lage sein, das Erlernte in einem Repetitorium prüfungsge-recht anzuwenden.

Übungsfälle: gutachterliche Prüfung ausgesuchter Klagear-ten

gutachterliche Widerspruchsverfahren

außer - und gerichtlicher vorläufiger Rechts-schutz

Aktenauszugsklausuren mit vorgeschaltetem Gutachten und praxisgerechtem Bescheid-entwurf

Aktenauszugsklausuren, die nur einen Be-scheidentwurf verlangen

4

8

4

2

18

- 31 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 60 Studienfach Kommunalrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll eine Einführung in das Kom-munalrecht erhalten und die Strukturen des kom-munalen Verfassungs-rechts aufzeigen können. Dabei sollte der Standort des Kommunalrechts erkannt werden.

Geschichtliche Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland – Völkerwanderung – 11./12. Jahrhundert – 15./16. Jahrhundert – 16./17. Jahrhundert – Absolutismus – Wiedererweckung der kommunalen

Selbstverwaltung (Freiherr vom Stein) – Gemeindeverfassungs- und Gemeindefi-

nanzgesetz für Preußen – Deutsche Gemeindeordnung (DGO) – Nachkriegsentwicklung in der Bundesre-

publik und in der DDR

4

Begriffliche Grundlagen und Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung – Begriffe des Kommunalrechts – Rechtsquellen – Stellung des heutigen Kommunalrechts

2

Der Studierende soll die verfassungsrechtliche Verankerung der kommu-nalen Selbstverwaltung erklären können.

Verfassungsrechtliche Grundlagen der kom-munalen Selbstverwaltung – Bestandsgarantie nach dem Grundgesetz – Selbstverwaltungsgarantie nach dem

Grundgesetz und nach dem Landesrecht

4

Der Studierende soll das Zusammenspiel der ver-schiedenen Verwaltungs-träger auf einzelne Fälle anwenden können.

Aufgaben der in Thüringen vorhandenen kommunalen Gebietskörperschaften – Kreisangehörige Städte u. Gemeinden – Kreisfreie Städte – Erfüllende Gemeinde Eigener Wirkungskreis übertragener Wirkungskreis – Große kreisangehörige Städte – Verwaltungsgemeinschaften Landrat als untere Staatliche Verwaltungs-behörde – Landkreis

6

- 32 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 60 Studienfach Kommunalrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die Gebietskörperschaft "Gemeinde" als Aufga-benträgerin zur Verwirkli-chung des Gemeinwohls erkennen können u. dabei die Mitwirkung der Ge-meindebevölkerung am kommunalen Geschehen beschreiben können.

Gemeinde als Gebietskörperschaft – Einwohner – Bürger – Gemeindeeinrichtungen – Teilhaberechte und Bürgerbeteiligung – Bürgerantrag, Bürgerbegehren, Bürger-

entscheid

10

Der Studierende soll die Einordnung der Aufgaben in die verschiedenen Wir-kungskreise vornehmen und die verschiedenen Aufgaben der Gemeinde unterscheiden können.

Aufgaben der Gemeinde – Prinzip der Allzuständigkeit – Selbstverwaltungsaufgaben im eigenen

Wirkungskreis – Auftragsangelegenheiten im übertragenen

Wirkungskreis

10

Der Studierende soll die Organisationsstruktur und die innere Gemeindever-fassung hinsichtlich Or-gane und Rechtsträger beschreiben können.

Gemeindevertretung Bürgermeister Beigeordnete – Begriff – Zuständigkeit – Beschlussfassung – Mitglieder – Ausschüsse – Kontrolle der Verwaltung

14

Der Studierende soll We-sen und Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft sowie der Erfüllenden Gemeinde erkennen und an Beispielen erläutern können.

Verwaltungsgemeinschaft – Begriff – Aufgaben – Organe – Bedienstete – Finanzen

2

Der Landkreis soll als Selbstverwaltungskörper-schaft erklärt werden können.

Landkreis – Aufgaben – Organe

2

Übungen 6

- 33 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Kommunalrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die grundlegenden Bestim-mungen für die Zusam-mensetzung und das Tätigwerden des Ge-meinderats sowie die Rechte und Pflichten der Gemeinderatsmitglieder beherrschen.

Die Gemeindeorgane (Vertiefung und Änderungen aufgrund der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 28. Januar 2003) – Gemeinderat

• Mitglieder • Unvereinbarkeit von Amt und

Mandat • Vertretungsverbot • Ausschluss wegen persönlicher Betei-

ligung • Rechte und Pflichten der Mitglieder • Ausschüsse

– Bürgermeister

• Aufgaben des Bürgermeisters • Rechte und Pflichten des Bürgermeis-

ters • Vertretung des Bürgermeisters, Beige-

ordnete

14

Der Studierende soll den Geschäftsgang in seinen Einzelheiten überblicken und entsprechende Fälle größeren Schwierigkeits-grades lösen können.

Geschäftsordnung und Geschäftsgang – Geschäftsordnung

• Vorbereitung der Sitzungen • Festlegung der Tagesordnung • Erstellung von Sitzungsunterlagen • Erstellung von Beschlussvorlagen • Einladung zu den Sitzungen • Leitung der Sitzungen • Ausschluss von Mitgliedern des Ge-

meinderats – Anträge

a) zur Geschäftsordnung b) Sachanträge

– Beschlussfähigkeit – Formen der Abstimmungen – Wahlen – Niederschrift

10

Der Studierende soll Bedeutung und Aufgabe der Ortschaftsverfassung erkennen.

Ortschaftsverfassung – Ortschaften – Ortsbürgermeister – Ortschaftsrat

2

- 34 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Kommunalrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll über die wesentlichen Einzel-heiten des Satzungser-lassverfahrens unterrich-tet sein.

Gemeindliches Satzungsrecht (Vertiefung) – Rechtssetzungsbefugnis – Erstellung des Satzungsentwurfs – Beschlussfassung – Vorlage der Satzung bei der Rechtsauf-

sichtsbehörde – Ausfertigung – Bekanntmachung – Inkrafttreten – Thüringer Bekanntmachungsverordnung – Rechtsfolgen bei Verfahrens- oder Form-

vorschriften – Heilung von Verfahrensfehlern

10

Übungen 4

- 35 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 70 Studienfach Kommunalrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die staatliche Aufsicht über die Gemeinden kennen und verstehen.

Staatliche Aufsicht über Gemeinden – Wesen und Bedeutung – Aufsichtsgrundsatz und Aufsichtsmittel

• Informationsrecht • Beanstandungsrecht • Anordnungsrecht • Ersatzvornahme • weitere Aufsichtsmittel

– Rechtsaufsicht – Fachaufsicht – Rechtsschutz bei rechtsaufsichtlichen

Maßnahmen

8

Der Studierende soll Or-gane, Geschäftsgang, Rechtssetzungsbefugnis und die staatliche Auf-sicht über die Landkreise vertieft erfassen.

Die Landkreisorgane (Vertiefung und Änderungen aufgrund der Thüringer Kommunalordnung – ThürKO vom 28. Januar 2003) – Kreistag

• Mitglieder • Ausschüsse

– Landrat • Aufgaben des Landrats • Rechte und Pflichten des Landrats • Vertretung des Landrats, Beigeordnete

Geschäftsgang – anzuwendende Vorschriften Rechtssetzungsbefugnis – Kreisrecht

• Inhalt der Satzungen • Anschluss- und Benutzungszwang • Verfahren

7

- 36 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 70 Studienfach Kommunalrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die wirtschaftliche Betäti-gung der Gemeinden und Landkreise soll vom Stu-dierenden verstanden werden. Der Studierende soll die Möglichkeit und die Zweckmäßigkeit der Privatisierung kommuna-ler Aufgaben kennen und erläutern können.

Staatliche Aufsicht Wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden und Landkreisen – Gründung, Übernahme und Erweiterung

wirtschaftlicher Unternehmen – öffentlich-rechtliche Formen – privatrechtliche Formen Privatisierung kommunaler Aufgaben – privatisierbare Aufgaben – formelle Privatisierung – materielle Privatisierung

16

Der Studierende soll die Grundsätze des Kommu-nalen Wahlrechts erläu-tern sowie entsprechende Fälle aus der Praxis lösen können.

Kommunales Wahlrecht – Wahlberechtigung – Wählbarkeit – Wahlkreise – Stimmbezirke – Wählerverzeichnis – Wahlschein – Briefwahl – Wahl der Gemeinderatsmitglieder – Wahl des Bürgermeisters – Wahl der Kreistagsmitglieder und des – Landrats – Wahlanfechtung – Wahlprüfung

12

Der Studierende soll die einzelnen Formen der kommunalen Gemein-schaftsarbeit kennen und verstehen.

Kommunale Gemeinschaftsarbeit privatrechtliche Formen Grundsätzliches und Vertiefung – Arbeitsgemeinschaften – Zweckvereinbarungen – Zweckverbände

10

- 37 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 70 Studienfach Kommunalrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll Be-sonderheiten des ThürKWBG kennen und anwenden können.

Kommunale Wahlbeamte – Geltungsbereich – Begriff – Ernennung – Stellenausschreibung – Ruhestand und Entlassung

4

Der Studierende soll die kommunalen Spitzen ver-bände in Thüringen ken-nen und ihre Aufgaben verstehen.

Kommunale Spitzenverbände in Thüringen – Thüringischer Landkreistag – Gemeinde- und Städtebund Thüringen

2

Übungen 11

- 38 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50

Studienfach Öffentliches Dienstrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die Studierenden sollen auf Tätigkeiten im Prakti-kum vorbereitet werden und grundlegende Rechtsvorschriften in ausgewählten Fällen anwenden können.

Beamtenrecht Recht des öffentlichen Dienstes im Rechtssys-tem Verfassungsrechtliche Grundlagen Gesetzgebungszuständigkeiten und Rechts-quellen Grundlagen aus anderen Rechtsgebieten Grundbegriffe des Beamtenrechts Personalgewinnung im Öffentlichen Dienst Begründung und Veränderung des Beamten-verhältnisses Ernennung Fehlerhafte Ernennung Instrumente der Personalwirtschaft Laufbahnrecht – Laufbahnbewerber Rechtsstellung des Beamten – Allgemeine Pflichten

30

- 39 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50 Studienfach Öffentliches Dienstrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die Studierenden sollen auf Tätigkeiten im Prakti-kum vorbereitet werden und grundlegende Rechtsvorschriften in ausgewählten Fällen an-wenden können.

Arbeits- und Tarifrecht Einordnung in das Rechtsgefüge des Sozial-staates Rechtsquellen Grundbegriffe des Individualarbeitsrechts Grundbegriffe des kollektiven Arbeitsrechts Tarifverträge im öffentlichen Dienst Individualarbeitsrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst – Zustandekommen des Arbeitsverhältnis-

ses – Anbahnungsverhältnis Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis

20

- 40 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Öffentliches Dienstrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die Studierenden sollen zum Einsatz in der Per-sonalverwaltung befähigt werden. Sie sollen in der Lage sein, typische beamtenrechtliche Ent-scheidungen zu treffen.

Beamtenrecht Rechtsstellung des Beamten – Pflichten bei der Amtsausübung Folgen mangelhafter Pflichterfüllung Laufbahnrecht – andere Bewerber – Laufbahnwechsel – Landespersonalausschuss (Funktionen

und Aufgaben) Arbeitszeit Urlaub Personalaktenrecht Rechtsschutz im Beamtenverhältnis – Nichtförmliche Rechtsbehelfe – Förmliche Rechtsbehelfe Grundzüge des Besoldungs- und Versor-gungsrechts einschließlich der besoldungs-rechtlichen Nebenbestimmungen vor allem für – Beihilfe – Trennungsgeld – Reisekosten

15

- 41 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Öffentliches Dienstrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die Studierenden sollen zum Einsatz in der Per-sonalverwaltung befähigt werden. Sie sollen in der Lage sein, typische ar-beits- und tarifrechtliche Entscheidungen zu tref-fen.

Arbeits- und Tarifrecht Kollektives Arbeitsrecht

– Koalitionsrecht – Tarifvertragsrecht – Arbeitskampfrecht – Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Individualarbeitsrecht der Angestellten und Arbeiter (TV-L/TVöD)

– Allgemeine arbeitsrechtliche Pflichten – Tarifvertragliche Pflichten – Eingruppierung – Arbeitszeit – Entgeltrechtliche Regelungen – Instrumente der Personalwirtschaft

Maßnahmen bei Pflichtverletzungen

– Abmahnung Grundzüge des Rechts der Auszubildenden im öffentlichen Dienst Beteiligung nach personalvertretungsrechtli-chen, Schwerbehinderten- und Gleichstel-lungsvorschriften

25

- 42 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 60 Studienfach Öffentliches Dienstrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll durch vertiefte und erwei-terte Kenntnisse befähigt werden, auch schwierige personal- rechtliche Ent-scheidungen zu treffen.

Beamtenrecht Personalvertretungsrecht Grundzüge des Thüringer Personalvertre-

tungsgesetzes Beendigung des Beamtenverhältnisses – Ruhestand – Entlassung – Nachversicherung Disziplinarrecht – Grundzüge des Thüringer Disziplinarge-

setzes Aktuelle Entwicklungen des Beamtenrechts Vertiefende Übungen

30

Arbeits- und Tarifrecht Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutz Arbeitsgerichtliches Verfahren Aktuelle Entwicklungen des Arbeits- und Tarif-rechts Vertiefende Übungen

30

- 43 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50 Studienfach Polizei- und Ordnungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Allgemeines Ordnungsrecht Der Studierende soll die Rechtmäßigkeit von Poli-zei- und Ordnungsverfü-gungen gutachtlich beur-teilen und diese erstellen können.

Sicherheitsbehörden des Bundes Sicherheitsbehörden des Landes Thüringen Rechtmäßigkeit von Ordnungs- und Polizeiverfügung: Auswahl der Befugnisnorm – Spezialnorm – Standardmaßnahme – ordnungsbehördliche/polizeiliche General-

klausel Tatbestandsmerkmale der ordnungsbehördli-chen/polizeilichen Generalklausel – öffentliche Sicherheit – öffentliche Ordnung – Gefahr Ordnungs-/Polizeipflicht der Adressaten – Verhaltensverantwortliche – Zustandsverantwortliche – Notstandsadressaten

2

2

16

- 44 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50 Studienfach Polizei- und Ordnungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Grundzüge des materiel-len Straf- und Ordnungs-widrigkeitenrechts Der Studierende soll – die grundlegenden

Regelungen des All-gemeinen Teils des StGB und des OWiG kennen, insbes. auch die Unterschiede zwi-schen beiden Rechts-gebieten verstehen

Allgemeines – Geltungsbereich des Strafgesetzbuches

und des Gesetzes über Ordnungswidrig-keiten

– wesentliche Grundsätze des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts • Rückwirkungsverbot • Analogieverbot • Opportunitätsprinzip, Legalitätsprinzip • Grundsatz „Im Zweifel für den Ange-

klagten“

6

– die Grundlagen der Strafbarkeit und Ahn-dung bei der Lösung einfacher Fälle heran-ziehen können.

Grundlagen der Strafbarkeit und Ahndung – Straftat / Ordnungswidrigkeit

• Tatbestand; Verwirklichung durch Handeln oder Unterlassen

• Rechtswidrigkeit, Rechtfertigungs-gründe (exemplarisch)

• Schuld; Schuldfähigkeit, Vorsatz, Fahr-lässigkeit, Schuldausschließungs-gründe

10

– ausgewählte Tatbe-stände erläutern und eine Subsumtion zu einzelnen Tatbestandsmerk-malen vornehmen können.

Einzelne Tatbestände – Exemplarische Subsumtion anhand

von z.B. • Körperverletzung • Diebstahl • Sachbeschädigung

4

- 45 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50 Studienfach Polizei- und Ordnungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Grundzüge des formellen Ordnungswidrigkeiten-rechts Der Studierende soll den Gang von Verwar-nungsverfahren und Buß-geldverfahren darstellen und Maßnahmen durch-führen.

Das Verwarnungsverfahren – Ablauf – Die Verwarnung Das Bußgeldverfahren – Verhältnis von Verwaltungsbehörden und

Polizei – Sachverhaltsermittlung – Abschluss der Ermittlungen – Bußgeldbescheid – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

2

8

- 46 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 20 Studienfach Polizei- und Ordnungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Allgemeines Ordnungsrecht Der Studierende soll ord-nungsbehördliche Ver-ordnungen gutachtlich beurteilen und erstellen können.

Rechtmäßigkeit von ordnungsbehördlichen Verordnungen – Formelle Rechtmäßigkeit – Materielle Rechtmäßigkeit

14

Übungen 6

- 47 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 35 Studienfach Polizei- und Ordnungsrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Besonderes Ordnungsrecht Der Studierende soll die Grundprobleme des Gewerberechts unter Be-rücksichtigung verfas-sungsrechtlicher Aspekte beherrschen, gewerbe-rechtliche Maßnahmen kennen und anwenden können.

Gewerberecht – Gefahrenabwehr nach der Gewerbeord-

nung (Gewerbebegriff, Gewerbefreiheit, Gewerbearten und Regelinstrumentari-um)

25

Gaststättenrecht – Regelungen des Thüringer Gaststätten-

gesetzes

10

- 48 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Baurecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll eine Einführung in das öffentli-che Baurecht erhalten.

Überblick über das öffentliche Baurecht: - Kerngebiete des öffentlichen Baurechts - Abgrenzung zum privaten Baurecht - Baurecht und Eigentumsordnung - Gesetzgebungszuständigkeiten und Rechts-

quellen

2

Der Studierende soll die Bedeutung der Bauleit-planung als Planungs-instrument verstehen.

Aufgaben, Funktionen und Ziele der Bauleit-planung: - Gewährleistung einer geordneten städtebau-

lichen Entwicklung - Planungshoheit - Planungspflicht - Stärkung des Umweltschutzes - Konfliktbewältigung

2

Der Studierende soll die beiden Arten von Bauleit-plänen voneinander ab-grenzen und das Verhält-nis zueinander darstellen können.

Arten der Bauleitpläne: - Flächennutzungsplan - Bebauungsplan Verhältnis von Flächennutzungsplan und Be-bauungsplan: - Entwicklungsgebot - Parallelverfahren

3

Der Studierende soll den Regelungsinhalt der Bau-leitpläne kennen, erläu-tern und anwenden kön-nen.

Wesentlicher Inhalt der Bauleitpläne, insbe-sondere Darstellungen im Flächennutzungs-plan und Festsetzungen im Bebauungsplan

8

- 49 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Baurecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll den Planungsprozess mit der Abwägung unter Beachtung der Verfah-rensregelungen steuern können.

Normales Verfahren zur Aufstellung von Bau-leitplänen Vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen Materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für Bauleitpläne Rechtsnatur der Plangenehmigung

12

Der Studierende soll Mängel in der Bauleitpla-nung erkennen können und ihre Rechtsfolgen kennen.

Grundsatz der Planerhaltung - Mängel bei Verfahrens- und Formvorschrif-

ten - Mängel im Verhältnis von Flächennut-

zungsplan zum Bebauungsplan - Mängel bei der Abwägung - Beachtlichkeit und Unbeachtlichkeit von

Mängeln

3

Der Studierende soll die Instrumente zur Siche-rung der Bauleitplanung darstellen können.

Sicherung der Bauleitplanung - Veränderungssperre - Zurückstellen von Baugesuchen

3

Der Studierende soll wissen, welche Möglich-keiten es gibt, die Unwirksamkeit von Bau-leitplänen geltend zu machen.

Überblick über die Rechtsbehelfe gegen Be-bauungspläne

1

Übungsprogramm Bau-recht Der Studierende soll dazu in der Lage sein, das Er-lernte anzuwenden.

Übungen zu den genannten Lehrzielen 6

- 50 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Baurecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll be-urteilen können, ob ein Bauvorhaben baugeneh-migungspflichtig, oder verfahrensfrei ist oder dem Genehmigungs-freistellungsverfahren unterliegt.

Anwendungsbereich der ThürBO – Begriff der baulichen Anlage – fiktive bauliche Anlagen Begriffsbestimmungen im Bauordnungsrecht – Gebäude – Gebäudeklassen – Sonderbauten – Aufenthaltsräume – Vollgeschosse – Gemeinschaftsanlagen – Garagen – Stellplätze – Werbeanlagen Grundsatz der Genehmigungspflicht – Errichtung, Änderung und Nutzungsände-

rung von Anlagen Ausnahmen von der Genehmigungspflicht – Verfahrensfreiheit – Genehmigungsfreistellung – Fliegende Bauten – Öffentliche Bauten Verhältnis der Baugenehmigung zu anderen Genehmigungen – Konzentrationsnormen nach dem BIm-

SchG und anderen Fachgesetzen

6

- 51 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Baurecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll den Ablauf der einzelnen Ver-fahren darstellen und überprüfen können.

Bauantrag – Zuständigkeit – Antragsbefugnis – Form und Inhalt Genehmigungsfreistellungsverfahren – Monatsfrist für den Baubeginn – Steuerungsmöglichkeit der Gemeinde

• Umleitung in vereinfachtes Bauge-nehmigungsverfahren

• Verkürzung der Monatsfrist für den Baubeginn

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und „normales“ Baugenehmigungsverfahren – jeweiliger Anwendungsbereich – Mitwirkung der Gemeinde

• Stellungnahme und bauplanungsrecht-liches Einvernehmen

– Beteiligung anderer Behörden – Nachbarbeteiligung – Versagung oder Erteilung der Baugeneh-

migung, eventuell Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

8

- 52 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Baurecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll wis-sen, welche Zulässig-keitsvoraussetzungen in welchem Verfahren zu prüfen sind und die Zu-lässigkeit von Bauvorha-ben beurteilen können.

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit – Begriff des Vorhabens § 29 BauGB – Vorhaben im Geltungsbereich eines quali-

fizierten Bebauungsplans • Übereinstimmung mit den Festsetzun-

gen des Bebauungsplans • Ausnahmen und Befreiungen • gesicherte Erschließung

– Vorhaben im nicht oder nicht qualifiziert

beplanten Innenbereich • Abgrenzung des Innenbereichs • Einfügungsgebot und übrige Voraus-

setzungen des § 34 I und III BauGB • faktisches Baugebiet nach

§ 34 II BauGB – Vorhaben im Außenbereich

• privilegierte und sonstige Vorhaben • Zulässigkeitsvoraussetzungen

– Vorhaben während der Planaufstellung

• Voraussetzungen des § 33 BauGB Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit – allgemeine Anforderungen nach

§ 3 ThürBO – Anforderungen an das Grundstück – Abstandsflächen

• Grundsatz der Erforderlichkeit • Ausnahmeregelungen • Berechnung der Tiefe • Tiefe im Regelfall und Ausnahmen

– Baugestaltung Zulässigkeit nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften – Wasserrecht und Naturschutzrecht Prüfprogramme der einzelnen Verfahren

10

- 53 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Baurecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll Baugenehmigungsbe-scheide entwerfen kön-nen.

Baugenehmigungsbescheide – Form – Umfang der Begründungspflicht – Nebenbestimmungen – Abweichungen – Kostenentscheidung – Bekanntgabe an Bauherr, Nachbar und

Gemeinde – Geltungsdauer – Baubeginn

3

Der Studierende soll die besonderen Formen der baurechtlichen Genehmi-gung kennen und erläu-tern können.

Vorbescheid und Teilbaugenehmigung – Gegenstand – Verfahren – Bindungswirkung – Geltungsdauer

3

Der Studierende soll das System des Nachbar-schutzes kennen.

Überblick über den Nachbarschutz – nachbarschützende Vorschriften im Bau-

ordnungsrecht und im Bauplanungsrecht – Nachbarschutz in Verbindung mit dem

Gebot der Rücksichtnahme – Nachbarwiderspruch

3

Übungsprogramm Bau-recht Der Studierende soll dazu in der Lage sein, das Erlernte anzuwenden.

Übungen zu den genannten Lehrzielen

7

- 54 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 30 Studienfach Baurecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll den gerichtlichen Rechts-schutz im öffentlichen Baurecht kennen.

Überblick über die gerichtlichen Rechts-schutzmöglichkeiten Rechtsschutz gegen Bauleitpläne – Normenkontrolle – Inzidentkontrolle – Verfassungsbeschwerde Rechtsschutz für den Bauherrn – Klage auf Erteilung einer Baugenehmi-

gung Rechtsschutz für die Nachbarn – Klage gegen eine erteilte Baugenehmi-

gung

5

Der Studierende soll bestimmte Eingriffsmaß-nahmen erläutern kön-nen.

Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden – Baueinstellung – Nutzungsuntersagung – Baubeseitigung

5

Übungs- und Vertiefungs-programm Baurecht Der Studierende soll dazu in der Lage sein, das Er-lernte prüfungsgerecht anzuwenden.

Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte des Grund- und Hauptstudiums anhand von Beispielen und Übungen

20

- 55 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Umweltrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Einführung Der Studierende soll den Umweltschutz als Einheit von Maßnahmen kennen, deren Aufgabe es ist, die Natur und den menschli-chen Lebensraum vor negativen Einflüssen zu bewahren, dauerhaft zu sichern und umweltbe-wusst zu entwickeln.

Hauptprinzipien des Umweltschutzes – Vorsorgeprinzip – Verursacherprinzip – Kooperationsprinzip

4

Naturschutzrecht Der Studierende soll wis-sen, wie die Gesetzge-bungszuständigkeiten im Bereich des Naturschut-zes verteilt sind, die wich-tigsten Rechtsvorschriften und den wesentlichen Regelungsgehalt darstel-len können. Er soll die Einbindung des nationa-len Naturschutzrechts in das europäische Recht im Überblick kennen. (Anm.: An dieser Stelle sollen die Studierenden einen Überblick erhalten; die Auswirkungen des EU-Rechts werden je-weils beim betroffenen Lehrinhalt erläutert).

Gesetzgebungszuständigkeiten, Rechtsquel-len und Umsetzung des europäischen Natur-schutzrechts in das deutsche Naturschutz-recht – Europäische Richtlinien (insbesondere

FFH-Richtlinie) – Bundesnaturschutzgesetz – Thüringer Gesetz über Naturschutz und

Landschaftspflege

2

- 56 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Umweltrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die wesentlichen Grundsätze und Ziele sowie die Bedeutung des Natur-schutzes und der Land-schaftspflege erläutern können.

Grundsätze und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege – Sicherung der Lebensgrundlagen des

Menschen und der Voraussetzungen für seine Erholung in Natur und Landschaft: • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des

Naturhaushaltes • Regenerations- und Nutzungsfähigkeit

der Naturgüter • Biologische Vielfalt • Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erho-

lungswert von Natur und Landschaft

2

Der Studierende soll dar-legen können, welche behördlichen Anordnun-gen getroffen werden, um dem Grundsatz der Umweltverträglichkeit im Einzelfall Rechnung zu tragen und entspre-chende Fälle bearbeiten können.

Gewährleistung der Umweltverträglichkeit von Maßnahmen als behördliche Aufgabe – Begriff „Eingriff“ – Definition Rechtliche Behandlung von Eingriffen – Genehmigungspflicht nach dem ThürNatG

• Zuständigkeiten • Verfahren • Materielle Voraussetzungen • Genehmigung von Eingriffen mit der

Anordnung von Ausgleichsmaßnah-men, Ersatzmaßnahmen oder der For-derung einer Ersatzzahlung

• Untersagung von Eingriffen – Genehmigungspflicht nach anderen Fach-

gesetzen – ungenehmigte Eingriffe

8

- 57 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Umweltrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die möglichen Unterschutz-stellungen aufzeigen, abgrenzen und vorberei-ten können. Er soll einfa-che Fälle zum Schutz von Flächen und Biotopen lösen können.

Schutz von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur – Schutzgebiete und Schutzobjekte:

Alle Arten von Schutzgebietstypen, vor al-lem Naturschutzgebiete, Landschafts-schutzgebiete, Naturdenkmäler und ge-schützte Landschaftsbestandteile

– Unterschutzstellung:

• Verfahren • Rechtscharakter • Inhalt • Rechtswirkungen • Registrierung • einstweilige Sicherstellung

– gesetzlich geschützte Biotope

7

Der Studierende soll wissen, dass das Betre-tungsrecht in der freien Landschaft gewährleistet ist.

Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung – Umfang des Betretungsrechts

• gesetzliche Einschränkungen • behördliche Einschränkungen • private Einschränkungen

1

Der Studierende soll die für Naturschutz und Landschaftspflege zu-ständigen Behörden ken-nen, sowie deren Aufga-benbereiche beschreiben können.

Organisation – Oberste, Obere und Untere Naturschutz-

behörden – Landesanstalt für Umwelt und Geologie – Stiftung Naturschutz Thüringen – Naturschutzbeiräte – Beauftragte für Naturschutz

1

Der Studierende soll die einschlägigen Ordnungs-widrigkeitenvorschriften kennen.

Bußgeldtatbestände

1

- 58 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Umweltrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Übungsprogramm Naturschutzrecht Der Studierende soll das Erlernte anwenden kön-nen.

Übungen zu den bei der Eingriffsregelung und den Unterschutzstellungen genannten Lehr-zielen

6

Immissionsschutzrecht I (Grundlagen) Der Studierende soll die Bedeutung des Immissi-onsschutzrechts für den Schutz der Lebensberei-che darstellen können.

Darstellung der Lebensbereiche als Einheit – Land, Luft und Wasser

1

Der Studierende soll die Gesetzgebungszustän-digkeiten und die wich-tigsten immissionsschutz-rechtlichen Vorschriften kennen. Er soll die Ein-bindung des nationalen Immissionsschutzrechts in das europäische Recht im Überblick kennen. (Anm.: An dieser Stelle sollen die Studierenden einen Überblick erhalten; die Auswirkungen des EU-Rechts werden je-weils beim betroffenen Lehrinhalt erläutert).

Gesetzgebungszuständigkeiten, Rechtsquel-len und Umsetzung des europäischen Immis-sionsschutzrechts in das deutsche Immissi-onsschutzrecht – Europäische Richtlinien (insbesondere

IVU-Richtlinie) – Bundes-Immissionsschutzgesetz – BIm-

SchG – Verordnungen zur Durchführung des BIm-

SchG (insbesondere 4. und 9. Verord-nung)

– Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten des Immissionsschutzes und des Treibhaus-gas-Emissionshandels

1

Der Studierende soll die verschiedenen Ansatz-punkte des Immissions-schutzes verstehen.

Arten des Immissionsschutzes – anlagenbezogener Immissionsschutz – produktbezogener Immissionsschutz – gebietsbezogener Immissionsschutz – verhaltensbezogener Immissionsschutz

1

- 59 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Umweltrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die wichtigsten Gesetzesbe-griffe kennen, erläutern und bei der Lösung von Fällen anwenden können.

Begriffsbestimmungen im Immissionsschutzrecht – immissionsschutzrechtliche Anlage – Immission – Emission – Gefahren – erhebliche Nachteile oder Belästigungen – Allgemeinheit, Nachbarschaft – Stand der Technik – Luftverunreinigung – schädliche Umwelteinwirkungen

4

Der Studierende soll die wesentlichen Inhalte der technischen Regeln dar-stellen können.

TA-Lärm, TA-Luft, DIN-Normen – Rechtsnatur und Bedeutung der techni-

schen Regeln – inhaltlicher Überblick

1

- 60 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 30 Studienfach Umweltrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Immissionsschutz- recht II

Der Studierende soll be-urteilen können, welche Anlagen einer Genehmi-gung bedürfen, welche Voraussetzungen für die Zulassung bestehen, den jeweiligen Verfahrensab-lauf beschreiben und ent-sprechende Fälle lösen können.

Genehmigungsbedürftige Anlagen – Genehmigungspflicht nach der 4. BIm-

SchV – Umfang der Genehmigungspflicht – UVP-Pflicht Genehmigungsverfahren und Genehmigung – Genehmigungsfähigkeit

formelle Voraussetzungen Zuständigkeit • Ablauf des einfachen und

förmlichen Genehmigungsverfah-rens, einschließlich UVP

materielle Voraussetzungen • immissionsschutzrechtliche

Anforderungen nach § 6 BImSchG – Genehmigung

• Nebenbestimmungen • Rechtswirkungen, insbesondere Kon-

zentrationswirkung

10

Der Studierende soll die verschiedenen Möglich-keiten des Einschreitens der Behörde darstellen und einfache Vorgänge bearbeiten können.

Nachträgliche Kontrolle – Vorsorgeanordnung – Gefahrenanordnung – Untersagung von Anlagen – Stilllegung von Anlagen – Beseitigung von Anlagen – Widerruf der Genehmigung

5

Der Studierende soll die Anforderungen an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen und die Pflichten der Betreiber aufzeigen, die Eingriffsmöglichkeiten darstellen und einfache Vorgänge bearbeiten können.

Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen – Rechtsgrundlagen – Anwendungsbereich – Grundpflichten der Betreiber – zusätzliche Anforderungen – Anordnungen im Einzelfall – Untersagungen nach § 25 BImSchG

4

- 61 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 30 Studienfach Umweltrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die für den Immissionsschutz zuständigen Behörden kennen und deren Aufga-benbereiche beschreiben können.

Organisation der Behörde – Oberste Landesbehörde, Landesverwal-

tungsamt, Landratsämter und kreisfreie Städte

– Genehmigungsbehörde – Überwachungsbehörde

1

Der Studierende soll die einschlägigen Straf- und Ordnungswidrigkeitenvor-schriften kennen.

Bußgeldtatbestände Straftatbestände

1

Der Studierende soll die Bedeutung des Bundes-bodenschutzgesetzes kennen.

Geltungsbereich Begriffe – Boden – Schädliche Bodenveränderung – Altlast Verhältnis zum Immissionsschutzrecht

3

Übungsprogramm Umweltrecht Der Studierende soll dazu in der Lage sein, das Er-lernte anzuwenden.

Übungen zu den genannten Lehrzielen mit Einbeziehung des Lehrstoffes aus dem Grundstudium.

6

- 62 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 35 Studienfach Umweltrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Wasserrecht

Der Studierende soll wis-sen, wie die Gesetzge-bungszuständigkeiten im Wasserrecht verteilt sind und den wesentlichen Regelungsinhalt darstel-len können. Er soll die Einbindung des nationa-len Wasserrechts in das europäische Recht im Überblick kennen. (Anm.: An dieser Stelle sollen die Studierenden einen Überblick erhalten; die Auswirkungen des EU-Rechts werden je-weils beim betroffenen Lehrinhalt erläutert).

Gesetzgebungszuständigkeiten, Rechtsquel-len und Umsetzung des europäischen Was-serrechts in das deutsche Wasserrecht – Europäische Richtlinien (insbesondere

Wasserrahmenrichtlinie) – Wasserhaushaltsgesetz – Thüringer Wassergesetz

2

Der Studierende soll den sachlichen Geltungsbe-reich der Wassergesetze darstellen können.

Gewässerbegriff: – oberirdische Gewässer – Grundwasser Niederschlagswasser kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung

1

- 63 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 35 Studienfach Umweltrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die Gewässer einteilen kön-nen und die Eigentums-ordnung kennen.

– Gewässer erster Ordnung – Gewässer zweiter Ordnung – Eigentumsverhältnisse

1

Der Studierende soll die Grundtatbestände des Wasserrechts kennen und gegeneinander ab-grenzen können.

Benutzung – echte Gewässerbenutzung – unechte Gewässerbenutzung Unterhaltung – Begriff – Unterhaltungslast – Träger der Unterhaltungslast Ausbau – Begriff – Verpflichtung zum Ausbau Anlagen in, an, unter und über dem Gewässer – Begriff – Errichtung, Veränderung oder Beseitigung

3

- 64 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 35 Studienfach Umweltrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die verschiedenen wasser-rechtlichen Gestattungen kennen und beurteilen können, welche Maß-nahmen einer Gestattung bedürfen. Er soll wissen, welche Voraussetzungen für die Zulassung beste-hen und entsprechende Fälle lösen können. -

Wasserrechtliche Gestattungen

a)Gestattungen für Benutzungen von Gewäs-sern:

– gestattungsfreie Benutzungen – Erlaubnis, gehobene Erlaubnis und Bewil-

ligung • Begriffe • Rechtsgrundlagen • Verfahren (Überblick) • Materielle Voraussetzungen • Erteilung oder Versagung der Gestat-

tungen • Nebenbestimmungen • Auswirkungen auf Dritte • Rücknahme, Widerruf und nachträgli-

che Auflagen

b)Gestattungen für den Ausbau von Gewäs-sern:

– Planfeststellung und Plangenehmigung

• Begriffe • Rechtsgrundlagen • UVP-Pflicht

– Materielle Voraussetzungen

11

c)Gestattungen für Anlagen in, an, unter und über Gewässern:

– Genehmigung für die Errichtung, Verände-

rung oder Beseitigung • Begriff • Rechtsgrundlage • Materielle Voraussetzungen

- 65 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 35 Studienfach Umweltrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die für das Wasserrecht zu-ständigen Behörden ken-nen und deren Aufgaben-bereiche beschreiben können.

Organisation und Aufgaben der Behörden – Oberste, Obere und Untere Wasserbehör-

den – Technische Fachbehörde – Vollzug der Wassergesetze und Gewäs-

seraufsicht.

1

Der Studierende soll die einschlägigen Straf- und Ordnungswidrigkeitenvor-schriften kennen.

Bußgeldtatbestände Straftatbestände

1

Der Studierende soll die Bedeutung des Bundes-bodenschutzgesetzes kennen (siehe Studien-plan Immissionsschutz-recht II, Seite 2).

Verhältnis zum Wasserrecht 1

Übungs- und Vertiefungs-programm Umweltrecht Der Studierende soll bei umweltrelevanten Vorha-ben beurteilen können, welche Rechtsvorschrif-ten aus den einzelnen Teilbereichen des Um-weltrechts einschlägig sind, in welchem Verhält-nis diese Vorschriften zueinander stehen und entsprechende Fälle lösen können.

Klausuren und Fälle aus der Praxis zu um-weltrechtlichen Verfahren und Gestattungen aus den Bereichen Naturschutzrecht, Immis-sionsschutzrecht und Wasserrecht.

14

- 66 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50 Studienfach Jugend- und Sozialrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll so-zialrechtliche Entschei-dungen treffen können.

Grundlagen des Sozialrechts Überblick Sozialgesetzbuch Abgrenzung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch u. a. Sozialhilfe (SGB XII) – Hilfe zum Lebensunterhalt – Grundsicherung im Alter und bei Er-

werbsminderung – Hilfen zur Gesundheit – Eingliederungshilfe für behinderte Men-

schen – Hilfe zur Pflege – Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer

Schwierigkeiten – Hilfen in anderen Lebenslagen – Einsatz des Einkommens und Vermögens – Verpflichtungen anderer

4

2

4

40

- 67 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 20 Studienfach Jugend- und Sozialrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die sozialrechtliche Grundsi-cherung für Arbeitssu-chende sowie die Kinder- und Jugendhilfe kennen lernen.

Überblick SGB II Überblick SGB VIII

10

10

- 68 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

30 Studienfach Staatsangehörigkeits-, Personen-stands- und Ausländerrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Den Studierenden wer-den Grundkenntnisse des Ausländer-, Staatsange-hörigkeits- und Perso-nenstandsrechts vermit-telt. Schwerpunkte bilden die wichtigsten Rechts-vorschriften innerhalb der jeweiligen Sachgebiete. Die praktische Umset-zung des erworbenen Wissens erfolgt durch die Lösung einfacher Fallbei-spiele.

1. Staatsangehörigkeits-recht

Geschichte und rechtliche Ausprägung der StAng

– Wurzeln – Anknüpfungsprinzipien

• Abstammungsprinzip • Territorialprinzip

– völkerrechtliche Grundsätze des StAng-Rechts der Staaten • Staatenlosigkeit; Mehrstaatigkeit

Das deutsche StAng-Recht – Deutscher i.S.d. StAG vom 22.07.1913 /

21.08.2002 – Deutscher i.S.d. GG, Art. 116 Abs. 1; – Erwerb / Verlust der dt. StAng; – Besonderheiten des Erwerbs nach

1. u. 2. StARegG

10

Einbürgerung – Allgemeine Verwaltungsvorschrift

zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 13.12.2000

Behördliche Zuständigkeiten – Landesrechtliche Regelung

- 69 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

30 Studienfach Staatsangehörigkeits-, Personen-stands- und Ausländerrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

2. Personenstandsrecht Der Standesbeamte – Rechtsquellen; – Begriff und Stellung; – Eignung, Bestellung, Wirkungsbereich; – Aufgaben; – Abgrenzungsfragen Beurkundung im PStR – Beurkundung von Personenstandsfällen

und familienrechtlichen Erklärungen – Eintragung von Randbemerkungen – Ausstellen von Personenstandsurkunden

und deren Beweiskraft – Berichtigungen in Personenstandsbüchern Beweiskraft von Personenstandsbüchern / Einsicht – Rechtsgrundlagen für die Einsichten der

Personenstandsbücher – Beweiskraft der Personenstandsbücher – Erteilung von Personenstandsurkunden – Aufbewahrung der Personenstandbücher – Information zur Umsetzung des Lebens-

partnerschaftsgesetzes Öffentlich-rechtliche Namensänderung – behördliche Namensänderung; – gesetzliche Vorschriften; – Abgrenzung zur Namensänderung im bür-

gerlichen Recht; – Regelung, Verfahren, Zuständigkeiten

8

- 70 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

30 Studienfach Staatsangehörigkeits-, Personen-stands- und Ausländerrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

3. Ausländerrecht Rechtsquellen und rechtsgeschichtlicher Kurzüberblick – Völkerrechtsgrundsätze der Ausländerbe-

handlung / Völkervertragsrecht • regime national • Meistbegünstigung • EG-Ausländer

– Entwicklung des AuslR der BRep; – ausländerpolitische Grundsätze und Ziele

8

Ausländerbegriff – positiver/negativer Ausländerbegriff; – Abgrenzungsfragen; – Definition des Ausländers nach AufenthG

Bestimmungen des AufenthG vom 30.07.2004 – Ermessensbeschränkungen; – Aufenthaltsgenehmigungspflicht; – Pass- und Ausweispflicht; – Differenzierung der Aufenthaltstitel; – Erteilung, Verlängerung, Erlöschen der

Aufenthaltsgenehmigung; – Familiennachzug; – Aufenthaltsverfestigung; – erleichterte Einbürgerung; – ausländerrechtliches Verfahren; – Rechtsbehelfe

Übungen 4

- 71 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

20 Studienfach Staatsangehörigkeits-, Personen-stands- und Ausländerrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die Studierenden werden mit dem besonderen aus-länderrechtlichen Status von EU-Angehörigen vertraut gemacht. Die von der Bundesrepublik Deutschland eingegan-genen Verpflichtungen aus int./zwischenstaatlichen Vereinbarungen im Hin-blick auf einzelne Aus-ländergruppen werden vorgestellt.

Die Studierenden erwer-ben Grundkenntnisse zum deutschen Asylrecht. Möglichkeiten und Gren-zen einer Neukonzeption des StAng-Rechts wer-den erörtert. Die Studie-renden sollen Vor- und Nachteile von Staatenlo-sigkeit bzw. Mehr-staatigkeit erkennen. Neueste Entwicklungen im dt. Namensrecht sowie eine Einführung in das int. Familienrecht stehen im Mittelpunkt des Perso-nenstandsrechts. Die praktische Umsetzung des erworbenen Wissens erfolgt durch die Lösung von Fallbeispielen.

1. Staatsangehörigkeits-recht

Neueste Gesetzesprojekte zum dt. StAngR – Änderung nach dem Zuwanderungsgesetz

v. 30.07.2004 • Einführung des ius soli • Aufgabe des Grundsatzes der Vermei-

dung von Mehrstaatigkeit

4

- 72 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

20 Studienfach Staatsangehörigkeits-, Personen-stands- und Ausländerrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

2. Personenstandsrecht Entwicklung des dt. Namensrechts – neuste Rechtssprechung – Anerkennung ausländischer Entscheidun-

gen in Ehesachen – Eheschließungen im Ausland – Namensführung der Ehegatten und Kinder

nach ausländischem Recht – Anerkennung ausländischer Adoptionen Bescheidtechnik – Erstellung von Musterbescheiden im öf-

fentlichen Namensänderungsrecht

8

3. Ausländerrecht Aufenthaltsrecht der EU-Ausländer – EWG-Vertrag, Artikel 48; – Personenfreiheiten; – Aufenthaltsgesetz/EWG

• Verhältnis zum AuslG • Einzelbestimmungen • Aufenthaltserlaubnis-EU • Familienangehörige • Verbleibeberechtigte • Einschränkung der Freizügigkeit • Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

6

Aufenthaltsrechtliche Situation türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland – Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; – Beschlüsse Nr. 2/76 und Nr. 1/80 des As-

soziationsrates • Aufenthalt und Beschäftigung türki-

scher Arbeitnehmer • Familienangehörige

Europäisches Niederlassungsabkommen v. 13.12.1955 – Vergünstigungen im Ausländerrecht; – Ausweisungsbeschränkung/-schutz

- 73 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden:

20 Studienfach Staatsangehörigkeits-, Personen-stands- und Ausländerrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Asylrecht – Neuregelung des Art. 16 GG; – verfassungsrechtliche Regelung des

Art. 16 a GG • Schutzbereich • Eingriffe in das Grundrecht • verfassungsrechtliche Rechtfertigung;

– Asylverfahren, Zuständigkeiten, Rechts-schutz bei Ablehnung

Übungen 2

- 74 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 50 Studienfach Privatrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die Studierenden sollen – die Systematik im

Bürgerlichen Recht als der zentralen Ma-terie des Privatrechts anwendungsorientiert darstellen,

– die wesentlichen Rechtsinstitute, insbes. die vertragli-chen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, die in der Verwal-tungspraxis von Be-deutung sind, in ihren Voraussetzun-gen und Rechtsfolgen problembewusst er-klären,

– überschaubare Fälle methodisch folgerich-tig und inhaltlich ver-tretbar lösen.

Einführung, Begriff und Quellen des Privat-rechts, Geschichte und Systematik des BGB Allgemeine Lehren – Rechtssubjekte

• Natürliche Personen • Juristische Personen

– Rechtsobjekte – Lehre vom Rechtsgeschäft

• Arten der Rechtsgeschäfte (einseitige / mehrseitige Verpflichtungs- und Verfü-gungsgeschäfte, Abstraktionsprinzip)

• Geschäftsfähigkeit • Willenserklärung (Tatbestand, Ausle-

gung, Abgabe und Zugang) • Zustandekommen von Verträgen

2

2

2

18

– Abschluss von Rechtsgeschäften durch Dritte (Stellvertretung) • Zulässigkeit • Sonstige Voraussetzungen • Grenzen der Vertretungsmacht • Vertreter ohne Vertretungsmacht

– Fehlerhafte Rechtsgeschäfte/Nichtigkeit

• Nichtigkeit (§§ 116 – 118, 125, 134, 138 BGB)

• Anfechtung

– Bedingte Rechtsgeschäfte, Fristen, Ver-jährung

4

10

5

Übungen 7

- 75 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Privatrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die Studierenden sollen – die Systematik im

Bürgerlichen Recht als der zentralen Ma-terie des Privatrechts anwendungsorientiert darstellen,

– die wesentlichen Rechtsinstitute, insbes. die vertragli-chen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, die in der Verwal-tungspraxis von Be-deutung sind, in ihren Voraussetzun-gen und Rechtsfolgen problembewusst erklären,

– überschaubare Fälle methodisch folgerich-tig und inhaltlich ver-tretbar lösen.

Recht der Schuldverhältnisse – Begründung des Schuldverhältnisses

• durch Rechtsgeschäft • durch Gesetz

– Inhalt des Schuldverhältnisses • Stück- und Gattungsschulden • Schickschuld, Bringschuld, Holschuld

2

4

– Beendigung des Schuldverhältnisses durch insbes. • Erfüllung • Aufrechnung • vertragliches Rücktrittsrecht

4

– Forderungsabtretung, Gesamtschuld

2

– Pflichtverletzungen im Schuldverhältnis • Nichterfüllung (Verzögerung, Unmög-

lichkeit) • Schlechterfüllung

– Verletzung von Nebenpflichten

6

– Haftung für Dritte (§ 278 BGB)

1

– Einzelne Schuldverhältnisse kraft Rechts-geschäft • Kaufvertrag incl. Gewährleistungsrecht • Sonstige Vertragstypen im Überblick

– Einzelne Schuldverhältnisse kraft Geset-

zes • Ungerechtfertigte Bereicherung

(§§ 812, 816, 818 BGB) • Unerlaubte Handlung (§§ 823 I und

weitere ausgewählte unerlaubte Hand-lungen)

– Schadenrecht

• Begriff des Schadens • Arten des Schadens • Umfang des Schadens

4

4

1

- 76 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Recht Stunden: 40 Studienfach Privatrecht

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Sachenrecht – Eigentum

• Erwerb von Berechtigten und Nichtbe-rechtigten

• Bedeutung des Grundbuches – Eigentumsschutz durch Herausgabe-, Be-

seitigungs- und Unterlassungsansprüche Familienrecht – Überblick über die grundlegenden Institute Erbrecht – Überblick über die grundlegenden Institute

4

2

2

Übungen 4

- 77 -

- 78 -

2. Studienfachgruppe

Wirtschafts- und Finanzlehre

- 79 -

- 80 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 40 Studienfach Volkswirtschaftslehre

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die Grundprobleme und die Notwendigkeit des Wirt-schaftens erläutern kön-nen.

Grundlagen der Volkswirtschaftslehre – zentralökonomische Sachfragen – Notwendigkeit des Wirtschaftens – ökonomisches Prinzip

4

Der Studierende soll die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft verste-hen.

– Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen – soziale Marktwirtschaft

3

Der Studierende soll die volkswirtschaftlichen Pro-duktionsfaktoren erläutern können sowie ihre Bedeu-tung und Kombination verstehen.

– Produktionsfaktor Arbeit – Arten der Arbeitsteilung – Ursachen und Auswirkungen der Arbeits-

losigkeit – Produktionsfaktor Boden – Produktionsfaktor Kapital – Investitionsarten – Kombination der Produktionsfaktoren – Produktionsfunktion (Kosten- und Erlös-

funktion, Ertragsgesetz)

11

Die Studierenden sollen das Geschehen an den Märkten als wesentliches Element der Volkswirt-schaft erkennen und auf den Preisbildungsprozess anwenden können sowie Hintergründe und Auswir-kungen von Eingriffen in die Preisbildung darstel-len können.

Marktformen – Marktarten – Markttypen – Bestimmungsgründe der Nachfrage – Bestimmungsgründe des Angebotes – Preisbildung auf unterschiedlichen

Märkten – Gleichgewichtspreis – festgesetzte Höchstpreise – festgesetzte Mindestpreise

6

Der Studierende soll die gesamtwirtschaftlichen Elemente und Zusam-menhänge unter Berück-sichtigung der staatlichen Aktivitäten erkennen und den Geld- und Güterkreis-lauf erläutern können.

– einfacher Wirtschaftskreislauf – erweiterter Wirtschaftskreislauf

4

- 81 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 40 Studienfach Volkswirtschaftslehre

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die Grundbegriffe der volks-wirtschaftlichen Gesamt-rechnung und deren Auf-bau erläutern können; deren Notwendigkeit als Grundlage für die Wirt-schaftspolitik sowie für die staatliche und kom-munale Planung verste-hen.

– Bruttonationaleinkommen und Bruttoin-landsprodukt

– Entstehungsrechnung – Verteilungsrechnung – Verwendungsrechnung – Veränderung des Bruttoinlandsproduktes – reales und nominales Wachstum

6

Der Studierende soll die Funktionen des Geldes und die Geldmengen kennen; die Giralgeld-schöpfung und die Ver-kehrsgleichung des Gel-des verstehen sowie die Ursachen und Wirkungen der Inflation darstellen können.

– Funktionen des Geldes – Darstellung der Geldmengen – Giralgeldschöpfung – Binnenwert des Geldes – Ursachen und Wirkung von Störungen der

Geldwertstabilität

6

- 82 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 20 Studienfach Volkswirtschaftslehre

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-

werte Der Studierende soll die Aufgaben und Organisa-tion der Europäischen Zentralbank, den Einsatz der geldpolitischen In-strumente sowie die Ziele der Geldpolitik darstellen können.

– Bundesbankgesetz – Aufgaben der Europäischen Zentralbank – Organisation der Europäischen Zentral-

bank – Europäische Wirtschafts- und Währungs-

union – Einsatz und Wirkung der geldpolitischen – Instrumente der EZB – Ziele und Strategien der Geldpolitik

5

Der Studierende soll die wichtigsten wirtschaftspo-litischen Ziele darstellen können.

– gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht – magisches Vier- und Sechseck – Einzelziele der Wirtschaftspolitik – Zielkonflikte

6

Der Studierende soll die wichtigsten Konjunkturin-dikatoren, die Konjunktur-schwankungen und die antizyklische Fiskalpolitik erläutern können.

– Konjunkturindikatoren – Phasen im Konjunkturzyklus – Instrumente und Grenzen der

antizyklischen Fiskalpolitik

4

Der Studierende soll die Bedeutung der außen-wirtschaftlichen Bezie-hungen verstehen und die Instrumente der Außen-wirtschaftspolitik erläutern können.

– Bedeutung des internationalen Handels – Außenwert des Geldes – Wechselkursbildung – Auswirkung der Veränderungen der

Wechselkurse

5

- 83 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 30 Studienfach Betriebswirtschaftslehre

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die Grundlagen und -begriffe der Betriebswirtschafts-lehre verstehen und die öffentliche Verwaltung als Betrieb verstehen.

Gegenstand und Methoden der Betriebswirt-schaftslehre – Grundbegriffe – Betriebswirtschaftslehre als theoretische

und angewandte Wissenschaft – Betrieb als Objekt der Betriebswirtschafts-

lehre – öffentliche Verwaltung als Betrieb

3

Der Studierende soll die Bedeutung der Produkti-onsfaktoren verstehen.

Betriebliche Produktionsfaktoren – betriebliche Ziele – menschliche Arbeitsleitung – Betriebsmittel (insbesondere Abschrei-

bung) – Werkstoffe und deren Beschaffung

5

Der Studierende soll die Zielrichtungen und Prinzi-pien der Betriebe darstel-len und die Ziele abgren-zen können.

– Merkmale der Unternehmensformen – Arten und Aufgaben der öffentlichen Be-

triebe

5

- 84 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 30 Studienfach Betriebswirtschaftslehre

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die Grundlagen des Rech-nungswesens kennen lernen und die Unter-schiede zwischen Kame-ralistik und doppelter Buchführung aufzeigen können.

Grundlagen des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung – Grundlagen des neuen Steuerungsmo-

dells – Unterscheidung von Kameralistik und

kaufmännischer Buchführung – Doppik in der öffentlichen Verwaltung – Reformkonzepte des öffentlichen Rech-

nungswesens

8

Der Studierende soll Grundzüge der doppelten Buchführung anwenden können und Einblicke in die Anwendung der Dop-pik in der kommunalen und staatlichen Verwal-tung erhalten.

– Grundbegriffe der kaufmännischen doppelten Buchführung • Inventar • Bilanz • Bilanzveränderungen

6

Der Studierende soll die Bedeutung der Be-griffspaare des Rech-nungswesens darstellen können.

Begriffspaare des betrieblichen Rechnungs-wesens – Einzahlung – Auszahlung – Einnahmen – Ausgaben – Ertrag – Aufwand – Leistung – Kosten

3

- 85 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 50 Studienfach Betriebswirtschaftslehre

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-

werte Der Studierende soll die im Grundstudium erwor-benen Kenntnisse zur Doppik wiederholen und sich weitere betriebswirt-schaftliche Grundlagen der Doppik aneignen.

Grundlagen der Doppik 2

Der Studierende soll Buchführungen auf Be-stands- und Erfolgskon-ten vornehmen können, Erfolgsrechnungen und einfache Jahresabschlüs-se erstellen sowie Bilan-zen auswerten können.

– Bilanzveränderungen

– Buchungen auf Bestandskonten

– Buchungssätze

– Aufwendungen und Erträge

– Gewinn- und Verlustrechnung

– Vorsteuer und Umsatzsteuer

– Buchung der Abschreibung

– Buchung von Nachlässen

– Rechnungsabgrenzungsposten

– Buchung von Krediten

– Buchungen im Personalbereich

– Bilanzkennzahlen und Bilanzanalyse

2

2

2

4

4

2

4

4

4

4

2

4

- 86 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 50 Studienfach Betriebswirtschaftslehre

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-

werte Der Studierende soll sich mit besonderen Fra-gestellungen bei der Ein-führung der Doppik in der öffentlichen Verwaltung auseinandersetzen. -

Organisation der Umstellung auf die Doppik

2

Die kommunale Bilanz – Die Struktur einer kommunalen Bilanz – Erfassung und Bewertung des Sachlagen-

vermögens in der Eröffnungsbilanz

4

Der Studierende soll ei-nen Überblick über Mög-lichkeiten der Finanzie-rung erhalten.

Betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Finanzierung – Möglichkeiten der Innenfinanzierung – Möglichkeiten der Außenfinanzierung – Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung – kreditähnliche Finanzierungen

4

- 87 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 70 Studienfach Betriebswirtschaftslehre

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die statischen und dynami-schen Verfahren der In-vestitionsrechnung beur-teilen und anwenden können.

Statische Verfahren der Wirtschaftlichkeits-rechnung – Kostenvergleichsrechnung – Gewinnvergleichsrechnung – Rentabilitätsrechnung – Amortisationsrechnung

18

Dynamische Verfahren der Wirtschaftlichkeits-rechnung – Finanzmathematische Grundlagen – Kapitalwertmethode – Annuitätenmethode

10

Der Studierende soll die Grundlagen, den Aufbau sowie die Aufgaben und den Zweck der Kosten-rechnung einschließlich deren Stellung innerhalb des betrieblichen Rech-nungswesens aufzeigen können.

Grundlagen der Kosten- und Leistungsrech-nung – Aufgaben der Kosten- und Leistungsrech-

nung – Aufbau der Kosten- und Leistungsrech-

nung – Kostentheoretische Grundlagen

6

Der Studierende soll die Kostenrechnungssysteme kennen und die De-ckungsbeitragsrechnung in einfachen Fällen durch-führen können.

Unterscheidung der Kostenrechnungssysteme – Istkostenrechnung – Plankostenrechnung – Normalkostenrechnung – Vollkostenrechnung – Teilkostenrechnung – Deckungsbeitragsrechnung

4

- 88 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 70 Studienfach Betriebswirtschaftslehre

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll die Teilgebiete der Kosten-rechnung kennen lernen und Gebührenkalkulatio-nen für öffentliche Einrichtungen vornehmen können.

Kostenartenrechnung – Erfassung verschiedener Kostenarten – Kalkulatorische Kosten – Betriebsergebnis und Unternehmenser-

gebnis Kostenstellenrechnung – Grundsätze für die Bildung von Kosten-

stellen – Betriebsabrechnungsbogen (BAB) – Bildung von Zuschlagssätzen Kostenträgerrechnung – Divisionskalkulation – Äquivalenzziffernkalkulation – Zuschlagskalkulation

8

8

8

Vertiefende Anwendung des Erlernten

Übungen 8

- 89 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 60 Studienfach Öffentliche Finanzen

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der/Die Studierende soll 1. die Bedeutung und

Wirkung der öffentli-chen Finanzwirtschaft aufzeigen und erklä-ren können

Einführung in die öffentliche Finanzwirtschaft

Träger der Finanzpolitik Rechtsgrundlagen Aufgaben, Ziele und Instrumente der öffentli-chen Finanzwirtschaft

Einnahmen der öffentlichen Finanzwirtschaft Gliederung der öffentlichen Einnahmen

2

2. die Grundlagen und wesentlichen Bestim-mungen zu den Steu-ern, Gebühren und Beiträgen erläutern können

Steuern Begriff, Zweck und Rechtfertigung der Steuern Steuerliche Grundbegriffe Bundes-/Landessteuern Kommunale Steuern (Arten, Berech-nung/Festsetzung am Beispiel der Grund- oder Gewerbesteuer) Gebühren und Beiträge (Begriff, Arten, Fest-setzung und Entrichtung) sonstige laufende Einnahmen (übrige öffentlich-rechtliche Einnahmen, Ein-nahmen aus privatwirtschaftlicher Betätigung)

20

3. über das Verfahren bei der Gewährung von Zuwendung etc. informiert sein

– Zuwendungen – Begriffliche Abgrenzung – Bewilligungsverfahren, Bewirtschaftungs-

bestimmungen – Verwendungsnachweise und Rückforde-

rungen

4. die Grundlagen und wesentlichen Bestim-mungen zum Finanz-ausgleich erläutern können

– Finanzausgleich • Begriff, Zielsetzung und Formen des

Finanzausgleiches • Länderfinanzausgleich • Kommunaler Finanzausgleich • ausgewählte Finanzausgleichsleistun-

gen (Umlagen, Zuweisungen)

5. die Subsidiarität der Kreditaufnahme, ihre Voraussetzungen und Grenzen erläutern können

– Kredite • Begriffe, Formen der öffentlichen Ver-

schuldung • Voraussetzungen für die Aufnahme • Grenzen der Verschuldung

- 90 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 60 Studienfach Öffentliche Finanzen

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

6. die Ausgabearten, ihre Gliederungsmög-lichkeiten und ihre wesentlichen Wirkun-gen kennen

Ausgaben der öffentlichen Finanzwirtschaft – Gliederung (in administrativer, fiskalischer

und ökonomischer Hinsicht) – Ausgabewirkungen

7. den Begriff des Haus-haltsrechts kennen, die einschlägigen Vorschriften anwen-den und den Kreislauf erläutern können

Einführung in das Haushaltsrecht – Begriffe des Haushaltsrechts – Rechtsquellen (Überblick) – Verfassung, Gesetze – Verordnungen, Verwaltungsvorschriften – Haushaltskreislauf von der Aufstellung bis

zur Entlastung

2

8. die allgemeinen Haushaltsgrundsätze beurteilen und würdi-gen können

Aufstellung des Haushaltsplanes Zuständigkeit, materielle Voraussetzungen Allgemeine Grundsätze der Haushaltswirt-schaft Grundsätze der Einnahmebeschaffung

6

9. die Gliederung und Systematik des Haus-haltsplanes beherr-schen und über die Bestandteile und An-lage informiert sein

Grundsätze der Vorherigkeit und Öffentlichkeit Haushaltsplan – Bedeutung und Inhalt – Bestandteile und Anlagen – Haushaltssystematik (Gliederung und

Gruppierung)

12

10. die Veranschlagungs-grundsätze und sonst. Regelungen, die bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zu beachten sind, be-herrschen

Veranschlagungsgrundsätze (einschl. Aus-nahmen) Regelungen für einzelne Ansätze: Investitio-nen Verpflichtungsermächtigungen Kalkulatorische Kosten, Erstattungen, innere Verrechnungen, Sammelnachweise

6

Deckungsgrundsätze Gesamtdeckung Zweckbindung von Einnahmen Deckungsfä-higkeit von Ausgaben Übertragbarkeit von Ausgaben

6

Übungen 6

- 91 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 80 Studienfach Öffentliche Finanzen

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-

werte Der/Die Studierende soll 1. einen Haushaltsplan

teilweise aufstellen können

– Haushaltsplan, seine Bestandteile und

Anlagen – Haushaltsgrundsätze – Echte und unechte Deckungsfähigkeit – Bildung von Haushaltsresten – Kreditwirtschaft – Kreditähnliche Rechtsgeschäfte (z.B. Lea-

sing) – Verpflichtungsermächtigungen – Kassenkredite

6

2. die Rücklagen- und Vermögenswirtschaft erläutern können

Bildung, Anlegung und Verwendung der Rück-lagen Vermögenserwerb, Vermögensveräußerung

2

3. die Bedeutung der Finanzplanung darle-gen können

– Finanz- und Investitionsplanung – Vermögenswirtschaft

2

4. die Haushaltssatzung erstellen, die Bestim-mungen für die Ge-nehmigung und die vorl. Haushaltsfüh-rung anwenden kön-nen

Haushaltssatzung (Schwerpunkt) Haushaltsgesetz – Rechtsnatur, Bedeutung – Form und Inhalt – Zustandekommen und Genehmigung – Vorläufige Haushaltsführung

4

5. die Vorschriften über die Verwaltung der Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze anwenden können

Ausführung des Haushaltsplanes – Bewirtschaftung von Einnahmen und Aus-

gaben – Stundung, Niederschlagung, Erlass – Zuweisung der Haushaltsmittel – Haushaltswirtschaftliche Sperren – Anordnungswesen – Anordnungsbefugnis und –zwang – Arten und Formen der Zahlungsanordnun-

gen – Ausnahmen, sonstige Buchungsanord-

nungen – Feststellungsvermerke – Haushaltsüberwachung

8

- 92 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 80 Studienfach Öffentliche Finanzen

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-

werte 6. die Aufgaben zur

über- und außerplan-mäßigen Mittelbereit-stellung lösen

– Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben

– Begriff und Bedeutung, Voraussetzungen und Bewilligungsverfahren

– Ermittlung des Mehrbedarfs

4

7. die Änderungsmög-lichkeiten des Haus-halts beschreiben und das Verfahren darstel-len können

– Voraussetzungen und Verfahren für kommunale und staatliche Nachtrags-haushalte

2

8. die Grundzüge des Kassenrechts darstel-len und einfache Vor-gänge abwickeln kön-nen

Kassenrecht – Bedeutung, Aufgaben, Organisation – Zahlungsverkehr – Verwaltung der Kassenmittel und der

Wertgegenstände – Kassenbestandsverstärkung (Rücklagen-

entnahme, Kassenkredit) – Buchführung

4

9. in Grundzügen den kassenmäßigen Ab-schluss und die Haushaltsrechnung beherrschen

– Rechnungslegung – Vorbereitung des Jahresabschlusses (mit

Bildung von HAR/HER, Abwicklung von HR und KR)

– Jahresrechnung – Bedeutung, Bestandteile, Anlagen – kassenmäßiger Abschluss – Haushaltsrechnung – Abwicklung von Überschüssen und Fehl-

beträgen

4

10. die Bedeutung des Neuen Kommunalen Finanzwesens (NKF) und der kommunalen Doppik verstehen

– Entwicklung des Neuen Kommunalen Fi-nanzwesens

– Grundsätzliche Unterschiede zwischen dem kameralen und dem doppischen Haushaltsrecht

– Ziele der Neuen Steuerungsmodelle – Output- und Produktorientierung des NKF

4

- 93 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 80 Studienfach Öffentliche Finanzen

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-

werte 11. die rechtlichen Grund-

lagen des NKF ken-nen lernen

– Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG)

– Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (ThürGemHVDoppik)

8

12. Struktur und Inhalt des Haushalts nach dem NKF verstehen

– Haushaltssystematik des NKF – Verwaltungsvorschrift über die kommuna-

len Produkte und Konten Verwaltungsvor-schrift (VwV Produkte und Konten)

– Produktrahmenplan und Produktplan – Produktbegriff und Produktbildung – Kontenrahmenplan und Kontenplan – Inhalt des Ergebnisplans und des Finanz-

plans – Gliederung des Haushaltsplans in Teilplä-

ne – Umlagen und interne Leistungs-

verrechnung – Verwaltungsvorschrift über die Muster zum

Neuen Kommunalen Finanzwesen (VV NKF-Muster)

8

13. die Regelungen zur produktorientierten Haushaltsplanung und Haushaltsbewirtschaf-tung nach dem NKF verstehen und an-wenden

– Aufstellung des Haushaltsplanes (Ergeb-nisplan, Teilergebnisplan, Finanzplan, Teilfinanzplan)

– Planungsgrundsätze

– Deckungsgrundsätze

– Haushaltsausgleich

– Behandlung von Überschüssen und Fehl-beträgen

– Allgemeine Rücklage und zweckgebunde-ne Rücklagen

4

- 94 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 80 Studienfach Öffentliche Finanzen

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-

werte 14. die rechtlichen Rege-

lungen zur Inventur und Bewertung ken-nen und anwenden

– Inventur und Inventar – Inventur- und Bewertungsvereinfachungs-

regelungen – Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für

Vermögen, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten

– Bewertungsvorschriften für die Eröff-nungsbilanz nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik, der Thürin-ger Gemeindebewertungsverordnung (ThürGemBV) und der Verwaltungsvor-schrift zur Thüringer Gemeindebewer-tungsverordnung (VwV-ThürGemBV)

– Abschreibungen – Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der

Abschreibungstabelle für Gemeinden (VwV Abschreibungstabelle)

– Rückstellungen – Sonderposten

8

15. die Übergangs-regelungen für die Umstellung auf die kommunale Doppik kennen und anwen-den

– Haushaltseinnahmereste – Haushaltsausgabereste – Kasseneinnahmereste – Kassenausgabereste – Negative Reste

4

16. die Grundzüge des Jahresabschlus-ses und des Ge- samtabschlusses kennen

– Bestandteile und Anlagen des Jahresab-schlusses

– Allgemeine Grundsätze für die Gliederung – Ergebnisrechnung – Finanzrechnung – Teilrechnungen – Bilanz – Anhang – Rechenschaftsbericht – Anlagenübersicht – Forderungsübersicht – Verbindlichkeitenübersicht – Bestandteile und Anlagen des Gesamtab-

schlusses – Grundlagen für die Aufstellung des Ge-

samtabschlusses

4

17. Übungen 4

- 95 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre Stunden: 80 Studienfach Öffentliche Finanzen

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll Fälle im Zusammenhang mit Festsetzung von Abga-ben sowie von Zuweisun-gen und Umlagen des Finanzausgleichs sachge-recht lösen können.

Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung durch Vertiefung der Lerninhalte anhand von Bei-spielen und Übungen – Recht der Einnahmen

Steuern Gebühren Beiträge Finanzausgleich

16

Der Studierende soll Fälle im Zusammenhang mit der Aufstellung und Aus-führung der staatlichen und kommunalen Haus-halte sachgerecht lösen können.

– Aufstellung des Haushaltsplanes – Haushaltssystematik – Haushaltsausgleich – Haushaltsgrundsätze – Kreditwirtschaft – Kostenrechnende Einrichtungen

18

– Ausführung des Haushaltsplanes – Einziehung der Einnahmen – Bewirtschaftung – Anordnungsrecht – Haushaltsüberwachung

18

– Kassenrecht

4

– Jahresrechnung und Rechnungsprüfung

4

Der Studierende soll Kenntnisse des Neuen Kommunalen Finanzwe-sens vertiefen und Fälle sachgerecht lösen.

– Übungen zur Vertiefung NKF 20

- 96 -

3. Studienfachgruppe

Verwaltungs- und Sozialwissenschaften

- 97 -

- 98 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Verwaltungs- und Sozialwissenschaften Stunden:

50 Studienfach Verwaltungslehre

Abschnitt: Verwaltungsorganisation

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende – lernt die Aufgaben

und Funktionen der Verwaltung kennen

– versteht die Organisa-tion als allgemeine Form der Festlegung sozialer Beziehungen für arbeitsteiliges Zu-sammenwirken

– kennt den Strategie-begriff und erläutert seine Bedeutung für Modelle

– erfasst Organisieren als methodisches Vorgehen

– kennt zweckmäßige Erhebungstechniken im Vorfeld organisato-rischer Maßnahmen. und

A Gestaltung und Steuerung der Verwaltung 1. Grundlagen der Verwaltungslehre

• Begriffe • Gegenstand

1

2. Ziele und Aufgaben der Verwaltung • Verwaltungsfunktionen • Ziele des Verwaltungshandels

1

3. Öffentliche Aufgaben • Aufgabenarten • Sach- und Formalziele • Aufgabenkritik

2

4. Politik und Gesellschaft • Verwaltung und Politik • Verwaltung und Wirtschaft

1

B Wesen und Zweck der Organisation

1. Organisation • Begriffe • Institutionen • Leistungen

1

2. Organisationstheorie • Klassische, neoklassische und

moderne Ansätze

2

3. Organisationsstruktur • Aufgabenanalyse • Aufgabensynthese • Zentralisation und Dezentralisation

2

4. Konfigurationen • Stellenarten • Leitungsspanne • Organisationsmodelle

3

5. Koordination • Schnittstellen • Kommunikation

1

- 99 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Verwaltungs- und Sozialwissenschaften Stunden:

50 Studienfach Verwaltungslehre

Abschnitt: Verwaltungsorganisation

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

6. Delegation • Kompetenz • Verantwortung

1

7. Organisationsgestaltung • Motivation • Arbeitszufriedenheit

2

C Voraussetzungen und Mittel des Organi-sierens

1. Strategien • Visionen und Werte • Strategische und operative Faktoren

2

2. Modelle • Begriffe • Vorstellung ausgewählter Modelle

3

D Hierarchiebezogene Organisations-strukturen

1. Organigramme • Zweck • Elemente und Verknüpfung

1

2. Aufgabenstrukturen, Aufgabenverteilung und Funktionsanalyse • Funktionalität • Dokumentation und Verwaltung

2

3. Ermittlung der zeitlichen Auslastung und Aufgabenschwerpunkten • Funktionalität • Dokumentation und Verwaltung

3

4. Stellenbeschreibung • Bestandteile • Anforderungsdaten

2

- 100 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Verwaltungs- und Sozialwissenschaften Stunden:

50 Studienfach Verwaltungslehre

Abschnitt: Verwaltungsorganisation

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

E Prozessbezogene Organisationsstrukturen

1. Sachverhalte zum Prozessmanagement • Prozessebenen • Prozesstypen • Prozess-Management-Modell

3

2. Prozessvision und Leistungsanalyse • Begriffe • Qualitätsfunktionen

2

3. Prozessplanung und –dokumentation • Hierarchische Strukturierung • Grundregeln zur Dokumentation • Folgestruktur-Darstellung

3

F Erhebung von Zeit- und Mengendaten

1. Ablaufanalyse- und Zeitsynthese-Modelle • Ablaufarten und Ablaufartenanalyse • Zeitarten und Zeiten-Synthese

3

2. Zeiterhebung • Schätzen, Beobachten • Multimomentaufnahme • Selbstaufschreibung

3

3. Mengenerhebung • Begriffe • Struktur und Arbeitsmenge

2

Übung 4

- 101 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Verwaltungs- und Sozialwissenschaften Stunden:

30 Studienfach Verwaltungslehre

Abschnitt: Statistik

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen die Studierenden folgen-de Fähigkeiten besitzen: Grundbegriffe und Me-thoden der Statistik – verstehen,

– erläutern können,

– anwenden können

Sie sollen statistische Ergebnisse sachgerecht interpretieren sowie die Gefahr von Fehleranwen-dungen erkennen kön-nen. Durch das Kennenlernen der Möglichkeiten und Übung in der Handha-bung von EXCEL werden die Studierenden in die Lage versetzt, das Da-tenmaterial auswerten zu können. und

A Grundlagen der Statistik

1. Grundbegriffe der Statistik • Bedeutung der Statistik • Bestands- und Bewegungsmassen • Merkmalsarten

1

2. Anlage einer statistischen Untersuchung • Untersuchungszwecke • Fragenkataloge

1

3. Untersuchungsarten • Primär- oder sekundärstatische Unter-

suchung • Ein- oder Mehrzweckuntersuchung • Quantitative oder qualitative Untersu-

chung • Vollerhebung oder Teilerhebung

1

4. Untersuchungsmethoden • Befragung • Beobachtung • Experiment

1

5. Organisatorische Vorbereitung und Durch-führung • Befragung • Beobachtung • Experiment

1

6. Darstellung • Tabellen • Grafiken

2

7. Interpretation • Fehlerquellen • Manipulationsmöglichkeiten

1

- 102 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Verwaltungs- und Sozialwissenschaften Stunden:

30 Studienfach Verwaltungslehre

Abschnitt: Statistik

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

B Deskriptive Statistik

1. Niveau und Struktur einer statistischen Masse • Statistische Verteilungen • Mittelwerte • Streuungsmaße

5

2. Zeitliche Entwicklung von statistischen Größen • Beschreibung von einfachen Zeitreihen • Indices • Komponenten von Zeitreihen • Verfahren zur Trendbestimmung • Prognosen

5

3. Zusammenhang zwischen mehreren sta-tistischen Größen • Beziehungszahlen • Regressions- und Korrelationsanalyse

5

C Induktive Statistik

1. Stichproben • Problemstellung • Möglichkeiten von Auswahlverfahren • Verteilung der Stichprobenmittelwerte • Schlussfolgerungen auf die Grundge-

samtheit • Bestimmung des Stichprobenumfangs

3

2. Geschichtete Stichproben • Schichtungsmerkmale • Aufteilung des Stichprobenumfangs

1

Übung 3

- 103 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Verw altungs- und Sozialw issenschaften Stunden:

50 Studienfach Verwaltungslehre

Abschnitt: Management

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die Studierenden sollen – die Planung als ein

Instrument zur Vorbe-reitung der Aufgaben-erfüllung erkennen

– kennt Techniken zur Ideenfindung, des Al-ternativvergleichs bis hin zur Ablaufplanung und anwenden

– Einblicke in das New Public Management gewinnen

– Verfahren zur Bewer-tung von Projekter-gebnissen anwenden

– Personalbemessun-gen durchführen

– Qualitätsansprüche bestimmen

– Kundenzufriedenheit interpretieren

Qualitätsstandards entwi-ckeln. und

Wiederholung

4

A Planungs- und Entscheidungsprozesse

2

• Begriff • Planungssysteme • Planungsarten • Planungsprozess

B Planungs- und Entscheidungstechniken

6

• Übersicht • Planungshilfsmittel • Informationstechniken • Auswahltechniken • Ablaufplanungstechniken

C Grundzüge des New Public Managements

4

• Managementfunktionen • Managementinstrumente • Qualitätsmanagement • Controlling

D Projekt-Management

1. Projektvorbereitung • Planungsvoraussetzungen • Planungsdurchführung

2

2. Projektvorbereitung • Genehmigung • Realisierung

1

3. Projektbewertung • Wirtschaftlichkeit • Rentabilität

4

4. Projekt-Controlling • Aufgaben • Funktionen

1

- 104 -

Abschlussstudium

Studienfachgruppe Verw altungs- und Sozialw issenschaften Stunden:

50 Studienfach Verwaltungslehre

Abschnitt: Management

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

E Produktivitäts-Management

1. Personalmanagement • Grundlagen • Personalführung • Führungsstilmodelle

3

2. Personalbemessung • Personalbedarf • Personalbemessungs-Verfahren • Ermittlung des Personalbedarfs

5

3. Produktivitäts-Controlling • Begriffe • Modell

3

F Qualitäts-Management

1. Qualität und Kundenzufriedenheit • Qualitätseinheiten und Merkmale • Qualitätsanforderungen und Prüfung • Qualitäts-Management-Modell

3

2. Dialogsystem • Service • Beschwerde

3

3. Forderungssystem • Qualitätsstandards

2

4. Präventionssystem • ISO-Normen

2

Übungen 5

- 105 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Verw altungs- und Sozialw issenschaften Stunden:

30 Studienfach Informations- und

Kommunikationstechnologie

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende – ist sich darüber im

Klaren, dass sein zu-künftiger Arbeitsplatz multifunktional sein wird

– mit der modernsten Technik vertraut sein muss, damit er sie ra-tionell einsetzen kann

– versteht Funktion und Funktionsweise ein-zelner Baugruppen und Bestandteile des PC

– gewinnt einen Über-blick über die periphe-ren Geräte

– kennt die Bedeutung des Betriebssystems

– erkennt die Anwen-dungsmöglichkeiten von

• Word und • PowerPoint

bis

A Informations- und Kommunikationstechnik und ihre Komponenten

1. Aufbau, Funktion und Arbeitsweise der Datenverarbeitung • Eingabe • Verarbeitung • Ausgabe

2

2. Hardware • Zentraleinheit • Eingabegeräte • Ausgabegeräte

2

3. Software • System- und Anwendersoftware • Programmiersprachen

2

4. Betriebssysteme • Varianten • Benutzeroberflächen

2

B Rechtliche Regelungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikations- Technik

1. Datenschutz • Aufgaben des Datenschutzes • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) • Thüringer Datenschutzgesetz

(ThürDSG)

2

2. IT-Sicherheit beim Betrieb von dezentralen IT-Systemen • Sicherheitskriterien • Risikobeurteilung • Sichere Informationsverarbeitung und

Kommunikation

4

- 106 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Verw altungs- und Sozialw issenschaften Stunden:

30 Studienfach Informations- und

Kommunikationstechnologie

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

C Praxis am PC

1. Textverarbeitung

Übungen mit Word • Bearbeitung, Gestaltung von Texten • Erstellen von Tabellen • Textbausteinen • Dokumentvorlagen • Serienbriefen

8

2. Präsentationen

Übungen mit PowerPoint • Erstellung und Bearbeitung von • Folien • Notizseiten • Bildschirmpräsentationen • Mastereinstellungen

8

- 107 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Verw altungs- und Sozialw issenschaften Stunden:

30 Studienfach Informations- und

Kommunikationstechnologie

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende – erhält einen Überblick

zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im In-ternet

– bekommt Informatio-nen zum Einführungs-stand des E-Government

– soll das Internet als ein weiteres Hilfsmittel zweckmäßig anwen-den

– nutzt die Anwen-dungsmöglichkeiten für

– statistische Auswer-tungen

– Entscheidungsfindun-gen

– soll eigenständig Da-tenbanken anlegen u.a.

• Datenbank-strukturen

• Beziehungen • Masken • Berichte

bis

A Das Internet

1. IT-Sicherheit im Internet • Internetaufbau • Browser

2

2. Angriffe und Datenmissbrauch • Datensicherung • Viren • Infizierung • Datenverschlüsselung

4

B E-Government – Grundlage für eine moderne Verwaltung

• Grundlagen • Ziele und Aufgaben • Anforderungen und Qualitätssicherung

4

C Praxis am PC

1. Tabellenkalkulation

Übungen mit Excel • Darstellung von Informationen • Excel Funktionen • Bearbeitung und Gestaltung • graphische Auswertung

10

2. Datenbankverwaltung

Übungen mit ACCESS • Datenbank • Datenfeld und –satz • Aufbau von Formularen • Datenbankfunktionen • Tabellenbeziehungen • Datenbankauswertungen • Erstellen von Berichten

10

- 108 -

Grundstudium

Studienfachgruppe Verwaltungs- und Sozialwissenschaften Stunden:

30 Studienfach Politikwissenschaft, Soziologie

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Politikwissenschaft Der Studierende soll das Profil sowie einen Grund-riss der Disziplin Politik-wissenschaft kennenler-nen und skizzieren kön-nen.

Methoden der Politikwissenschaft, das politi-sche System der Bundesrepublik Deutschland sowie Politikfelder

– Politische Theorien – die politische Kultur – organisiertes Interesse im politischen Pro-

zess – das Parteiensystem – aktuelle Gegenstände (z. B. Bildungs-,

Gesundheits-, Umweltpolitik)

15

Soziologie Der Studierende soll Be-dingungen und Strukturen des sozialen Handelns beschreiben können.

Grundlagen menschlichen Handelns

– Soziologie als Wissenschaft, Gegenstand und Fragestellung • Normen, Werte • Gesellschaft, Kultur • Macht, Herrschaft • Institution, Organisation

15

Sozialisationsprozess, Ineinander von Ver-gesellschaftung und Individuierung

– Sozialisation • familiale Sozialisation • schulische und berufliche Sozialisation

Der Studierende soll den Einfluss von Gruppen auf individuelles Verhalten erkennen.

Verhalten in Gruppen und Organisationen

– Gruppe • Gruppenbegriffe, Position, Rolle, Status • Gruppenstrukturen und -prozesse • Gruppen in Organisationen

Struktur der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland

– Struktur und Entwicklung der Gesellschaft • Sozialstruktur • soziale Schichtung • sozialer Wandel • Risikogesellschaft

- 109 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Verwaltungs- und Sozialwissenschaften Stunden:

30 Studienfach Politikwissenschaft, Soziologie

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Politikwissenschaft Der Studierende soll das Spezifische der Politik-wissenschaft erkennen.

Politische Systeme im Vergleich – westliche Regierungssysteme Internationale Konflikte und Kooperation – internationale Probleme; Unterentwicklung – Krise der Peripherie

15

Soziologie Der Studierende soll die strukturellen Bedingthei-ten organisatorischen Handelns erkennen und kritisch beurteilen.

Individuum und Organisation – Merkmale bürokratischer Organisation – (Max Weber) – Verhaltenssteuerung in Organisationen – Konflikte in Organisationen – Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung – Identifikation/Distanzierung von der Be-

rufsrolle – Gruppen in Organisationen

15

- 110 -

Grundstudium

Studienfachgruppe

Verwaltungs- und Sozialwissenschaften Stunden:

30 Studienfach Psychologie / Kommunikati-

ons- und Verhaltenstraining

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll grundlegende psycholo-gische Erkenntnisse kennen lernen und befähigt wer-den, mit ihnen kritisch umzugehen. Wichtige Dimensionen des Verhal-tens und Erlebens sollen aus verschiedenen Per-spektiven erklärt werden können.

Grundbegriffe – Psychologie als Wissenschaft, Gegen-

stand, Fragestellung und Anwendungsbe-reiche

Überblick über die psychologischen Richtungen – Schulen der Psychologie

Tiefenpsychologie Behaviorismus Kognitivismus Humanistische Psychologie

15

Der Studierende soll wichtige Prozesse der Wahrnehmung beurteilen und Fehlermöglichkeiten erkennen und reduzieren können.

Psychologie der Wahrnehmung – Wahrnehmung von Situationen und Per-

sonen – Personenbeurteilung – Verzerrungen und Deutungen bei der

Wahrnehmung

Der Studierende soll er-kennen, welche Persön-lichkeitsmodelle den ver-schiedenen Verhaltenser-klärungen zugrunde lie-gen.

Persönlichkeitspsychologie – Persönlichkeit – Typologien und Eigenschaftstheorien – Struktur und Schichttheorien – Lerntheoretisches Modell – Humanistische Theorie – Diagnostik (Intelligenz- u. Persönlichkeits-

tests)

Der Studierende soll handlungsverursachende Faktoren, besonders im Hinblick auf die Leis-tungsmotivation, im Pro-zess der Personalführung einschätzen können.

Motivationstheorien – Motivation

• Motivationsbegriff • Inhaltstheorien Bedürfnistheorie von

Maslow Zwei-Faktoren-Theorie von Herzberg

• Prozesstheorien Kognitive Motivations-theorie (Vroom, Heckhausen)

- 111 -

Grundstudium

Studienfachgruppe

Verwaltungs- und Sozialwissenschaften Stunden:

30 Studienfach Psychologie / Kommunikati-

ons- und Verhaltenstraining

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Der Studierende soll Grundbedingungen der Informationsaufnah-me und -verarbeitung kennen.

Methoden und Techniken des geistigen Arbei-tens – Gedächtnis

• Ultrakurz-, Kurzzeit-, Langzeitgedächt-nis

• Bedingungen des Behaltens

Der Studierende soll Lern- und Arbeitstechni-ken anwenden können.

– Lerntheorien • Klassische Konditionierung • Instrumentelle Konditionierung • Kognitive Lerntheorie • Lerntechniken • Selbstmanagement/Zeitplanung

Die Studierenden sollen die Grundlagen der Kommunikation erfahren sowie wichtige rhetori-sche Mittel in Übungen einsetzen und Kurzvor-träge halten.

Grundlagen der Kommunikation Einsatz rhetorischer Mittel – Sprechtechnik – Ausdruckstechnik Vortragstechnik – Vortragsarten – Gliederung und Ausarbeitung des Vortra-

ges

15

- 112 -

Hauptstudium

Studienfachgruppe Verwaltungs- und Sozialwissenschaften Stunden:

30 Studienfach Psychologie / Kommunikati-

ons- und Verhaltenstraining

Lehrziel Lehrinhalt Zeitricht-werte

Die Studierenden sollen Einstellungen und Erwar-tungen der Bürger ein-schätzen können. Sie sollen Ansätze für bür-gernahes, publikums-orientiertes Verwaltungs-handeln kennen lernen.

Bürger und Verwaltung – Einstellungen des Bürgers zur Verwaltung – Konzept der Bürgernähe – bürokratische Strukturen der Verwaltung – Konflikte zwischen Bürgern und Verwal-

tung – Maßnahmen zur Verbesserung der Bür-

gernähe

15

Der Studierende soll die grundlegenden Einfluss-größen und Gestaltungs-elemente im Führungs-prozess kennen.

Was ist Führung? – Grundbegriffe

– Management, Leitung, Führung – Das kybernetische Modell der Führung

Welche Ziele will Führung erreichen? – Führungsziele Innere und äußere Bedingungen von Führung – Menschenbild und Führungsverhalten

– Bedingungen der Führungssituation Führungsprozess, Führungsmittel – Motivation, Kontrolle, Information

Der Studierende soll die wichtigsten theoretischen Erklärungen des Füh-rungsverhaltens kennen.

Führungstheorien – Eigenschaftstheorie – Verhaltenstheorie – Situationstheorie

Der Studierende soll die verschiedenen Führungs-stile kennen und den si-tuationsgerechten Einsatz beurteilen können.

Führungsstil – Klassifikationskriterien – Ein-/mehrdimensionale Ansätze – Wirkung von Führungsstilen

Der Studierende soll Ge-spräche, Verhandlungen und Diskussionen organi-satorisch und inhaltlich vorbereiten, durchführen und beurteilen können.

Kommunikation – Eröffnung – Diskussionslenkung – Diskussionsergebnisse – Einbeziehung verschiedener Standpunkte – besondere Gesprächsformen (Beratung,

mündliche Prüfung)

15

- 113 -

- 114 -

4. Wahlpflichtveranstaltungen Die Themen der Wahlpflichtveranstaltungen werden zu Beginn des Hauptstudiums bekannt gegeben.

- 115 -

- 116 -

Ausbildungsübersicht

Studiengang Prüfungs-fach

Grundstudium Prakti-kum 1

Hauptstudium Prakti-kum 2

Abschlussstudium Prakti-kum 3

Summe Curriculum in %

SWS Gesamt SWS Gesamt SWS Gesamt

1. Recht Grundlagen des Rechts/Methodenlehre 30 30 60 2,7% Staats- und Verfassungsrecht 40 30 60 130 5,9% Europarecht 30 30 60 2,7% Allgemeines Verwaltungsrecht 50 40 70 160 7,2% Kommunalrecht 60 40 70 170 7,7% Öffentliches Dienstrecht 50 40 60 150 6,8% Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, Umweltrecht 130 90 100 320 14,5% Jugend- und Sozialrecht 50 20 70 3,2% Staatsangehörigkeits-, Personenstands- und Ausländerrecht 30 20 50 2,3% Privatrecht 50 40 90 4,1% 2. Wirtschafts- und Finanzlehre Volkswirtschaftslehre 40 20 60 2,7% Betriebswirtschaftslehre 30 50 70 150 6,8% Öffentliche Finanzen 60 80 80 220 10,0% 3. Verwaltungs- und Sozialwissenschaften Verwaltungslehre 50 30 50 130 5,9%% Informations- und Kommunikationstechnologie 30 30 60 2,7% Politikwissenschaft, Soziologie 30 30 60 2,7% Psychologie/Kommunikations- und Verhaltenstraining 30 30 60 2,7%

Stoffvermittlung 0 790 0 0 650 0 0 560 0 2000

Besondere Lehrformen Vertiefungsfächer 120 120 5,4% Fächerübergreifende Lehrveranstaltungen ; Seminare 46 46 2,1% Projekte 28 28 1,3% Klausurenkurs / Übungen 15 15 0,7%

2209 100 %

- 118 -

Studiengang Prüfungs-fach

Grundstudium Prakti-kum 1

Hauptstudium Prakti-kum 2

Abschlussstudium Prakti-kum 3

Summe Curriculum in %

SWS Gesamt SWS Gesamt SWS Gesamt

Wahlfach Sprachen

60 60 120

0

0

0

Aufsichtsarbeiten und Leistungsnachweise (4) 16 (6) 39,6 (6) 39,6 0

Zwischen- und Laufbahnprüfung (4) 16 (6) 39,6 0

Arbeitsgemeinschaften 40 40 80

2409

- 119 -