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ROBA Transportbeton GmbH
PREISLISTE01.April 2014
Chemnitz • Dresden • Senftenberg • Leipzig • Merseburg
2 Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Transportbeton GmbH • Chemnitz • Dresden • Senftenberg • Leipzig • Merseburg
Werk Chemnitz • Saydaer Straße 11 • 09125 Chemnitz
Tel.: 0371 / 51 71 05 Fax: 0371 / 85 31 27
Werk Dresden • Waltherstraße 26 • 01067 Dresden
Tel.: 0351 / 86 73 510 Fax: 0351 / 86 73 520
Werk Senftenberg • Güterbahnhofstraße • 01968 Senftenberg
Tel.: 03573 / 79 51 93 Fax: 03573 / 79 51 95
Werk Leipzig • Brahestraße 9 • 04347 Leipzig
Tel.: 0341 / 24 50 112 Fax: 0341 / 23 12 129
Werk Merseburg • An der B91 • 06217 Merseburg
Tel.: 03461 / 54 15 11 Fax: 03461 / 54 15 14
Lieferabrufe für Transportbeton sind mindestens 24 Stunden vor dem Betonierbeginn aufzugeben. Betonagen größer als 100m3 bzw. mit Betonpumpe sind mindestens 48 Stunden vor Betonierbeginn zu bestellen. Kurzfristige Bestellungen, die unter Vorbehalt entgegengenommen worden sind, berechtigen bei verzögerter Anlieferung nicht zur Berech-nung von Wartezeiten. Fahrer von Transportmischern dürfen keine Bestellungen entgegen nehmen.
1. Firma, Kundennummer, Name und Telefonnummer des Bestellers 2. Genaue Bezeichnung und Lage der Baustelle bzw. des Einbauortes 3. Betonierbeginn (Datum/Uhrzeit) 4. Abnahmegeschwindigkeit (m3/h) 5. Einsatz einer Autobetonpumpe (Mastgröße) 6. Besonderheiten beim Einbau, wie Rohr- oder Kübelentladung 7. Auswahl der richtigen Betonsorte: •BesondereEignung(z.B.fürBetonpfähle,Unterwasserbeton,Hallenbodenu.a.) •Festigkeitsklassen •Expositionsklassen •Konsistenz •Größtkorn •Festigkeitsentwicklung •ArtderVerwendung(unbewehrterBeton,Stahlbeton,Spannbeton)
Für die richtige Auswahl der Betonsorte ist allein der Besteller verantwortlich! Er hat sich von der Richtigkeit der Lieferung vor der Entladung zu überzeugen.
DieHerstellung,LieferungundÜberwachungdesBetonserfolgtnachDINEN206-1undDIN1045-2 inder jeweilsgültigen Fassung. Sonstige Vorschriften werden gesondert aufgeführt.DerNachweisderDruckfestigkeitfürlangsamerhärtendeBetoneerfolgtnach56Tagen,fürsehrlangsamerhärtendeBetonenach 91 Tagen.Aus technischen Gründen können wir für unsere Betone nur eine Farbgleichheit im Sinne der ausgeschriebenen Sichtbeton- klassen erfüllen.
AufWunschkann jedeandereRezepturundSonderbetoneaufAnfragegeliefertwerden.HierfürsindvorderLieferungErst- prüfungen erforderlich, die gesondert berechnet werden.
InderPreislistewerdendieExpositionsklassenmitdenhöchstenAnforderungenandenBetonausgewiesen.UntergeordneteExpositionsklassensindeingeschlossen.EinzigeAusnahmeistderFrostangriffmitTaumittelbeimäßigerDurchfeuchtung.
AllePreisesindfreibleibendundverstehensichfür1m3 verdichteten Boden +- 3% frei Baustelle im Umkreis von 15km um unsere Werke.FürTransportentfernungenüber15kmwerdenZuschlägenachgesonderterVereinbarungberechnet.AllePreisezzgl.Mehrwertsteuer.DieaufdieserSeiteaufgeführtenZuschlägeundZusatzleistungensindwieunsereTransporteundPumpleistungen,nichtskontierbar!
Leitfaden zu Bestellungen von Transportbeton
Qualität
Sonderbetone
Expositionsklassen
Preise
Bestellung
Leipzig
Chemnitz
Senftenberg
Dresden
Merseburg
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14
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3Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Transportbeton GmbH • Chemnitz • Dresden • Senftenberg • Leipzig • Merseburg
1) Lieferung auf Anfrage
Preisliste Beton
32 1101 3000 88,00 C1 steif 16 1101 2000 90,00 8 1101 1000 92,00 C 8/10 32 1103 3000 91,00 F3 weich 16 1103 2000 93,00 8 1103 1000 95,00 32 1201 3000 90,00 C1 steif 16 1201 2000 92,00 8 1201 1000 94,00 X0 WA C 12/15 32 1203 3000 93,00 F3 weich 16 1203 2000 95,00 8 1203 1000 97,00
32 1301 3000 92,00 C 16/20 C1 steif 16 1301 2000 94,00 8 1301 1000 96,00
32 1401 3000 94,00 C 20/25 C1 steif 16 1401 2000 96,00 8 1401 1000 98,00
32 1501 3000 96,00 C 25/30 C1 steif 16 1501 2000 98,00 8 1501 1000 100,00
32 1531 3000 98,00 1531 3200 101,00 1531 3500 100,00 XF1 XA1 WA C 25/30 C1 steif 16 1531 2000 100,00 1531 2200 103,00 1531 2500 102,00 8 1531 1000 102,00 1531 1200 105,00 1531 1500 104,00
32 1313 3000 95,00 1313 3200 98,00 1313 3500 97,00 XC1/2 WA C 16/20 F3 weich 16 1313 2000 97,00 1313 2200 100,00 1313 2500 99,00 8 1313 1000 99,00 1313 1200 102,00 1313 1500 101,00
32 1423 3000 98,00 1423 3200 101,00 1423 3500 100,00 XC3 WA C 20/25 F3 weich 16 1423 2000 100,00 1423 2200 103,00 1423 2500 102,00 8 1423 1000 102,00 1423 1200 105,00 1423 1500 104,00
32 1533 3009 100,00 1533 3209 103,00 1533 3409 102,00 XC4 XF1 WA C 25/30 F3 weich 16 1533 2009 102,00 1533 2209 105,00 1533 2409 104,00 8 1533 1009 104,00 1533 1209 107,00 1533 1409 106,00
32 1533 3000 101,00 1533 3200 104,00 1533 3400 103,00 XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 F3 weich 16 1533 2000 103,00 1533 2200 106,00 1533 2400 105,00 8 1533 1000 105,00 1533 1200 108,00 1533 1400 107,00 32 1653 3000 104,00 1653 3200 107,00 1653 3400 106,00 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 WA C 30/37 F3 weich 16 1653 2000 106,00 1653 2200 109,00 1653 2400 108,00 8 1653 1000 108,00 1653 1200 111,00 1653 1400 110,00
32 1773 3200 110,00 XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 WA C 35/45 F3 weich 16 1773 2200 112,00 8 1773 1200 114,00
32 1783 3200 111,00 C 35/45 F3 weich 16 1783 2200 113,00 8 1783 1200 115,00 32 1883 3200 113,00 XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 WA C 40/50 F3 weich 16 1883 2200 115,00 8 1883 1200 117,00 32 1983 3200 115,00 C 45/55 F3 weich 16 1983 2200 117,00 8 1983 1200 119,00
unbewehrte Bauteile in nicht beton- angreifender Umgebung
bewehrte Bauteile inoffenenGebäudenundFeuchträumen
bewehrte Außenbauteile
bewehrte Außenbauteile bei chemisch schwachem Angriff mit hohem Wasser-eindringwiderstand
bewehrte Gründungs- und Innenbauteile Bauteile unter Wasser
unbewehrte Außenbauteile
Außenbauteile beichemischmäßi-gem Angriff (SO4
2- ≤ 600 mg/l)
Außenbauteile bei chemisch starkem Angriff (SO4
2- ≤ 600 mg/l), Frostangriff bei mäßigerWasser- sättigungmitTaumittel
geeignet für Expositionsklassen
Bewehrungs- korrosion
Kar
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Vers
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mittlere Festigkeitsentwicklung
Sorten- nummer
Sorten- nummer
Sorten- nummer
€ / m3 € / m3 € / m3
schnelle Festigkeitsentwicklung
langsame Festigkeitsentwicklung
Feuc
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klas
se
Kon
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Grö
ßtko
rn
Beton- korrosion
Beton- festigkeits-
klasse
Normalbeton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2
Preise frei Baustelle -netto1
4 Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Transportbeton GmbH • Chemnitz • Dresden • Senftenberg • Leipzig • Merseburg
Preisliste Beton
1) Lieferung auf Anfrage
32 1533 3000 101,00 1533 3200 104,00 1533 3400 103,00 XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 16 1533 2000 103,00 1533 2200 106,00 1533 2400 105,00 8 1533 1000 105,00 1533 1200 108,00 1533 1400 107,00
32 1533 3005 103,00 1533 3205 106,00 1533 3405 105,00 XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 F3 weich 16 1533 2005 105,00 1533 2205 108,00 1533 2405 107,00 8 1533 1005 107,00 1533 1205 110,00 1533 1405 109,00
32 1653 3000 104,00 1653 3200 107,00 1653 3400 106,00 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 WA C 30/30 16 1653 2000 106,00 1533 2200 109,00 1653 2400 108,00 8 1653 1000 108,00 1533 1200 111,00 1653 2400 110,00
F2 32 1542 3100 105,00 1542 3300 108,00 plastisch 16 1542 2100 107,00 1542 2300 110,00
F3 32 1543 3100 106,00 1543 3300 109,00 weich 16 1543 2100 108,00 1543 2300 111,00
F2 32 1692 3307 115,00 plastisch 16 1692 2307 117,00
F3 32 1693 3307 116,00 weich 16 1693 2307 118,00
F3 32 1653 3106 106,00 1653 3306 109,00 1653 3506 108,00 weich 16 1653 2106 108,00 1653 2306 111,00 1653 2506 110,00
F3 32 1773 3306 112,00 1773 3506 111,00 weich 16 1773 2306 114,00 1773 2506 113,00
F3 32 1783 3306 113,00 1783 3506 112,00 weich 16 1783 2306 115,00 1783 2506 114,00
F3 32 1693 3306 115,00 weich 16 1693 2306 117,00
F3 32 1653 3007 107,00 1653 3207 110,00 1653 3407 109,00 weich 16 1653 2007 109,00 1653 2207 112,00 1653 2407 111,00
F3 32 1773 3207 113,00 1773 3407 112,00 weich 16 1773 2207 115,00 1773 2407 114,00
F2 32 1532 3107 103,00 1532 3307 106,00 1532 3507 105,00 plastisch 16 1532 2107 105,00 1532 2307 108,00 1532 2507 107,00
F3 32 1533 3107 104,00 1533 3307 107,00 1533 3507 106,00 weich 16 1533 2107 106,00 1533 2307 109,00 1533 2507 108,00
F2>5 32 1538 3107 108,00 1538 3307 111,00 1538 3507 110,00 fließfähig 16 15382107 110,00 1538 2307 113,00 1538 2507 112,00
F2 32 1652 3107 106,00 1652 3307 109,00 1652 3507 108,00 plastisch 16 1652 2107 108,00 1652 2307 111,00 1652 2507 110,00
F3 32 1653 3107 107,00 1653 3307 110,00 1653 3507 109,00 weich 16 1653 2107 109,00 1653 2307 112,00 1653 2507 111,00
F2>5 32 1658 3107 111,00 1658 3307 114,00 1658 3507 113,00 fließfähig 16 16582107 113,00 1658 2307 116,00 1658 2507 115,00
F3 32 1783 3207 114,00 1783 3407 113,00 weich 16 1783 2207 116,00 1783 2407 115,00
Beanspruchungs-klasse 2 Bodenfeuchte und nichtstauendes Wasser
ohne Taumittelangriff SO3
2- < 600mg/l
mit Taumittelangriff SO3
2- < 600mg/l
XM2 beizusätzlicherOber-flächenbehandlung
XM2 beizusätzlicherOber-flächenbehandlung
starke Verschleiß-beanspruchung
vertikale Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich vonVerkehrsflächen
Beanspruchungs-klasse 2 drückendes und nicht-drückendes Wasser und zeitweise aufstau-endes Sickerwasser
taumittel- behandelte Verkehrsflächen
geeignet für Expositionsklassen
Bewehrungs- korrosion
Kar
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Fros
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chem
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Vers
chle
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Ang
riff
mittlere Festigkeitsentwicklung
Sorten- nummer
Sorten- nummer
Sorten- nummer
€ / m3 € / m3 € / m3
schnelle Festigkeitsentwicklung
langsame Festigkeitsentwicklung
Feuc
htig
keits
klas
se
Kon
sist
enzk
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ßtko
rn
Beton- korrosion
Beton- festigkeits-
klasse
Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (hWe) gemäß DAfStb-Richtlinie (WU-Richtlinie)
Beton mit Frost- und Tausalzwiderstand (LP-Beton) nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2
FD-Beton gemäß DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“
Beton mit hohem Verschleißwiderstand
Beton für Industriefußböden
Preise frei Baustelle -netto1
XC4 XD1 XS1 XF2/3 XA1 WA C 25/30
XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 XM2 WA C 30/37
XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 XM1 WA C 35/45
XC4 XD3 XS3 XF2/3 XA3 XM2 WA C 35/45
XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37
XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 XM2 WA C 30/37
XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37
XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37
XC4 XF1 XA1 WA C 25/30
XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA1 XM1 WA C 35/45
XC4 XD3 XS3 XF2/3 XA3 XM2 WA C 35/45
5Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Transportbeton GmbH • Chemnitz • Dresden • Senftenberg • Leipzig • Merseburg
1) Lieferung auf Anfrage
Preisliste Beton
32 1673 3400 107,00 C 30/37 16 1673 2400 109,00 8 1673 1400 111,00
32 1773 3200 110,00 1773 3400 109,00 C 35/45 16 1773 2200 112,00 1773 2400 111,00 8 1773 1200 114,00 1773 1400 113,00
32 1773 3600 113,00 XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 WA C 35/45 F3 weich 16 1773 2600 115,00 8 1773 1600 117,00
32 1533 3104 102,00 1533 3304 105,00 1553 3504 104,00 XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 F3 weich 16 1533 2104 104,00 1533 2304 107,00 1553 2504 106,00 8 1533 1104 106,00 1533 1304 109,00 1553 1504 108,00
32 1592 3104 108,00 1592 3304 111,00 16 1592 2104 110,00 1592 2304 113,00
32 1425 3008 103,00 1425 3208 106,00 1425 3408 105,00 16 1425 2008 105,00 1425 2208 108,00 1425 2408 107,00
32 1655 3008 109,00 1655 3208 112,00 1655 3408 111,00 16 1655 2008 111,00 1655 2208 114,00 1655 2408 113,00
32 1775 3208 115,00 16 1775 2208 117,00
32 1535 3008 106,00 1535 3208 109,00 1535 3408 108,00 16 1535 2008 108,00 1535 2208 111,00 1535 2408 110,00
F2 plastisch
XC4 XD3 XS1 XF4 XA1 WA C 25/30
XC3 WA C 20/25
XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 WA C 30/37
XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 WA C 35/45
XC4 XF1 XA1 WA C 25/30
32 1673 3104 106,00 1673 3304 109,00 1673 3504 108,00 XC4 XD2 XS1 XF2/3 XA2 WA C 30/37 16 1673 2104 108,00 1673 2304 111,00 1673 2504 110,00 8 1673 1104 110,00 1673 1304 113,00 1673 1504 112,00
32 1773 3304 111,00 1773 3504 110,00 XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 WA C 35/45 16 1773 2304 113,00 1773 2504 112,00 8 1773 1304 115,00 1773 1504 114,00
32 1783 3304 112,00 1783 3504 111,00 XC4 XD3 XS3 XF2/3 XA3 WA C 35/45 F3 weich 16 1783 2304 114,00 1783 2504 113,00 8 1783 1304 116,00 1783 1504 115,00
32 1783 3600 114,00 XC4 XD3 XS3 XF2/3 XA3 WA C 35/45 F3 weich 16 1783 2600 116,00 8 1783 1600 118,00
XC4 XD2 XS2 XF3 XA2 WA F3 weich SO42- ≤ 1500 mg/l
SO42- ≤ 3000 mg/l
SO42- < 600 mg/l
Lieferung auf Anfrage
Außenbauteile bei chemisch schwachem Angriff
Kappenbeton
Außenbauteile bei chemisch mäßigemAngriff SO4
2- ≤ 600 mg/l
Außenbauteile bei chemisch starkem Angriff SO4
2- ≤ 600 mg/l
SO42- ≤ 6000 mg/l
geeignet für Expositionsklassen
Bewehrungs- korrosion
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mittlere Festigkeitsentwicklung
Sorten- nummer
Sorten- nummer
Sorten- nummer
€ / m3 € / m3 € / m3
schnelle Festigkeitsentwicklung
langsame Festigkeitsentwicklung
Feuc
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keits
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se
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sist
enzk
lass
e
Grö
ßtko
rn
Beton- korrosion
Beton- festigkeits-
klasse
Sulfatbeständiger Beton1
Beton nach ZTV-ING (abweichend von DIN EN 206-1 und DIN 1045-2)
Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536
Straßenbeton nach ZTV-Beton StB 071
Preise frei Baustelle -netto1
F3 weich
F5 fließfähig
6 Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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20 F 4 920 10054 99,00 30 F 5 erdfeucht 8 920 10062 101,00 40 F 6 920 10072 103,00
20 F 4 920 10056 104,00 30 F 5 920 10063 106,00
20 F 4 erdfeucht 8 920 10055 100,00
plastisch 8
erdfeucht 2
32 930 10031 90,00
32 930 10032 92,00
920 10027 117,- 920 10028 127,- 920 10029 127,00
5 N/mm2 971 60000 130,00 4 N/mm2 450±30 2 971 40000 135,00 3 N/mm2 971 20000 140,00
SM 20 20 N/mm2 920 10082 99,00 SM 30 30 N/mm2 920 10083 101,00
SM 30 30 N/mm2 trocken 2 920 10614 104,00
erdfeucht 920 10052 99,00 plastisch 920 10053 104,00
erdfeucht 920 10061 101,00 plastisch 920 10065 106,00
VGM 600 600 kg/m3 fließfähig 2 92010087 127,00
600 kg/m3 erdfeucht 8 920 10089 125,00
25 N/mm2
32 952 30000 103,00 10 N/mm2 16 952 20000 105,00 8 952 10000 107,00
32 953 30000 105,00 15 N/mm2 steif 16 953 20000 107,00 8 953 10000 109,00
32 955 30000 107,00 16 955 20000 109,00
1 N/mm2 fließfähig 2 94010042 105,00
FKM 20 20 N/mm2 8
FKM 30 30 N/mm2 8
Sand-Kies-Mischung
für die Anwendung in Gebäuden
für Heizflächen
Rüttelbeton
Sandmischung
SKM 600 zum Verlegen
Dränbeton
Dämmer zur Schutzrohr- und Hohlraumverfüllung
HGT 7 unter Asphalt
HGT 15 unter Beton
Anpumpmischung
PLB 1,6 1600 kg/m3 PLB 1,4 1400 kg/m3 PLB 1,2 1200 kg/m3
Einkehrmischung mit Mehrzement
Feinkornmischung
Vergussmasse
Zement SKM
SKM
Verwendungs-zweck
Bezeichnung
Bezeichnung
Bezeichnung
Bezeichnung
Bezeichnung
Bezeichnung
Bezeichnung
Art des Bindemittels
Druckfestig- keitsklasse
Biegezug- festigkeits-klasse
Zement- gehalt
Zement- gehalt
Druck- festigkeit
Druck- festigkeit
Druck- festigkeit
Konsistenz
Konsistenz
Konsistenz
Konsistenz
Konsistenz
Konsistenz
Größt- korn
Größt- korn
Größt- korn
Größt- korn
Größt- korn
Größt- korn
Bezeichnung
Artikelnummer
Artikelnummer
Artikelnummer
Artikelnummer
Artikelnummer
Artikelnummer
ArtikelnummerArtikelnummer Artikelnummer
Artikelnummer
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3€ / m3 € / m3
€ / m3
Preisliste für Sonderprodukte 1
1) Lieferung auf Anfrage
Preise frei Baustelle -netto1
Preise frei Baustelle -netto1
Preise frei Baustelle -netto1
Preise frei Baustelle -netto1
Preise frei Baustelle -netto1
Preise frei Baustelle -netto1
Preise frei Baustelle -netto1
Preise frei Baustelle -netto1
mittlere Festigkeitsentwicklung schnelle Festigkeitsentwicklung langsame Festigkeitsentwicklung
Sandmischung
Sand-Kies-Mischung
Dränbeton
Dämmer
Hydraulisch gebundene Tragschicht ZTV-B StB 07
Anpumpmischung
Poren-Leichtbeton1
7Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Laborleistungen
Betonzusatzmittel
Saisonzuschlag
Warmbeton
Mindermengen
Arbeitszeiten
Entladezeiten
Rohrentladung
Anderung von Abrufen
Rückbeton/Entsorgung
Selbstabholer
Lieferscheinausdruck
Zuschläge und Zusatzleistungen
Diese Leistungen vergeben wir zum Teil weiter. Bitte fordern Sie unsere separate Preisliste an.
Betonzusatzmittel, welche nicht in der Rezeptur enthalten sind, werden nach besonderer Vereinbarung zugegeben und berechnet.
HatderBestellerhinsichtlichdesFabrikatseinenbesonderenWunsch,be-haltenwirunsdieÄnderungderPreisevor.IndiesemFallundbeibeigestell-tenProduktengarantierenwireineeinwandfreieDosierunggemäßAnwei-sungderHerstellerfirma,eineGarantiefürdieWirksamkeitderZusatzmittelbzw.dieBetongüteübernehmenwirjedochnicht.
Die erhöhten Vorhalte- und Betriebskosten unserer Transportbetonwerke währendderkaltenJahreszeitwerdengesondertberechnet.
Um die in den geltenden Vorschriften geforderte Frischbetontemperatur zu gewährleisten,wirdderBetonangewärmt.
MaßgebendfürdenganztägigzumAnsatzkommendenAufpreissindfolgen-de Lufttemperaturen, ermittelt um 6.00 Uhr am Standort der Mischanlage:
ab ≤ +5°C
Lieferbereitschaft unserer Transportbetonwerke behalten wir uns ausdrück-lich vor.
Unseren Preisen liegt eine Mindestabnahme je Lieferung Beton von 6 m³ zugrunde.BeikleinerenMengenmüssenwireinenAufpreiszuderan6m³fehlenden Menge berechnen. Ausgenommen ist die einmalige Restmenge bei einem Betoniervorgang.
Mindermengenzuschlag
Regelarbeitszeit: Montag bis Freitag von 06.00 bis 18.00 Uhr. Danach auf AnfrageundwirberechnenfolgendeZuschläge:
Montag bis Freitag von 18.00-20.00 Uhr Samstag von 6.00-13.00 Uhr
UnserenPreisenliegteineEntladezeit,AnkunftBaustellebisEndeEntladung,von6Minuten/m³zugrunde.
FürdarüberhinausgehendeEntladezeitenberechnenwirjeMinute
ErfolgtderEinbauüberdieinderDINEN206-1undderDIN1045-2angege-beneVerarbeitungszeithinaus,entfälltunsereGewährleistung.
Bei Entladezeit mittels Schüttrohr berechnen wir
Für Abbestellungen von disponierten Mengen am Liefertag oder Abbestellungen außerhalb der Arbeitszeit unserer Disponenten werden wir die Kosten anhand unserer Aufwendungen berechnen.
Wird die bestellte Menge nicht oder nur teilweise abgenommen, gilt der Auftrag trotzdemalsausgeführt.DiebestellteBetonmengeistvollständigzubezahlen.Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Entsorgung. Entstehende Entsorgungs-kosten berechnen wir mit:
Entsorgung von Rückbeton
FürTransportbetonabWerkgewährenwireinenSelbstabholerrabattvon
WirdeinLieferscheinmitSoll/Ist-Ausdruckgewünscht,soberechnenwirdiesen mit
3,00 €/m3Saisonzuschlag (15.11.-15.03.)
4,00 €/m3
4,00 €/m3
4,00 €/m3
14,00 €/m3
50,00 €/m3
nach Aufwand
5,00 €/m3
1,50 €/m3
1,00 €/min
15,00 €
Verzögerer (VZ) pro Stunde Verzögerungszeit Fließmittel (FM)
2,00 €/m3
2,50 €/l
8 Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Betontechnische Hinweise
Expositionklassen zum Schutz der Bewehrung (1-3) und zum Schutz des Betons (4-6)
Fundamente ohne Bewehrung und ohne Frost; Innenbauteile ohne Bewehrung
Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad und Waschküche in Wohngebäuden); Beton, der ständig in Wasser getaucht ist
Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile
Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z. B. offene Hallen, Innen räume mit hoher Luftfeuchtigkeit z. B. in gewerb lichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feucht räumen von Hallenbädern und in Viehställen
Außenbauteile mit direkter Beregnung Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrs flächen; Einzelgaragen
Solebäder; Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind
Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbe anspruchung; Fahrbahndecken; direkt befahrene Parkdecks Außenbauteile in Küstennähe
Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen
Kaimauern in Hafenanlagen Außenbauteile
Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen, soweit nicht XF4; Betonbauteile im Sprühnebelbereich von Meerwasser
offene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser
Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden; Überwiegend horizontale Bauteile im Spritzwas serbereich von taumittelbehandelten Verkehrs flächen; Räumerlaufbahnen von Kläranlagen; Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone Behälter von Kläranlagen; Güllebehälter
Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen; Bauteile in betonangreifenden Böden
Industrieabwasseranlagen mit chemisch angrei fenden Abwässern; Futtertische der Landwirtschaft; Kühltürme mit Rauchgasableitung Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge
Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luft- oder vollgummibereifte Gabelstapler
Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch elastomer- oder stahlrollenbereifte Gabelstapler; Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden; Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z. B. Tosbecken
X0
XC1
XC2
XC3
XC4 XD1
XD2
XD3 XS1
XS2
XS3 XF1
XF2
XF3
XF4 XA1
XA2
XA3 XM1
XM2
XM3
Für Beton ohne Bewehrung
trocken oder ständig nass
nass, selten trocken
mäßige Feuchte
wechselnd nass und trocken mäßige Feuchte
nass, selten trocken
wechselnd nass und trocken salzhaltige Luft, aber kein unmittelbarer Kontakt mit Meerwasser
unter Wasser
Tidebereiche, Spritzwasser- und Sprühnebelbereiche mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel
mäßige Wassersättigung, mit Taumittel
hohe Wassersättigung, ohne Taumittel
hohe Wassersättigung, mit Taumittel chemisch schwach angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Ta b. 2
chemisch mäßig angreifende Um gebung nach DIN FB 100, Tab. 2 und Meeresbauwerke
chemisch stark angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Tab. 2 mäßige Verschleiß- beanspruchung
starke Verschleiß- beanspruchung
sehr starke Verschleiß- beanspru chung
Klassen Beschreibung der Umgebung
Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen
• Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko
• 1. Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung
• 2. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser
• 3. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser
Mindestdruck- festigkeitsklassen
C8/10a)
C16/20
C16/20
C20/25
C25/30 C30/37 • C25/30 (LP)
C35/45c) • C30/37 (LP)
C35/45h) • C30/37 (LP)h) C30/37 • C25/30 (LP)
C35/45c) • C30/37 (LP)
C35/45 • C30/37 (LP) C25/30
C35/45c) • C25/30 (LP)
C35/45c) • C25/30 (LP)
C30/37 (LP) C25/30
C35/45c), f) • C30/37 (LP)f)
C35/45e), f) • C30/37 (LP)e), f) Schutzmaßnahmen erforderlich
C30/37 • C25/30 (LP)
C35/45d) • C30/37 (LP) C30/37 Oberflächenbehandlung erforderlich
C35/45g) • C30/37 (LP)
• 4. Frostangriff mit und ohne Taumittel
• 5. Betonkorrosion durch chemischen Angriff
• 6. Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung
9Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Beispiel für die Verwendung des Betons
a) Nur für Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall.
b) Bei Verwendung von Luftporenbeton, z.B. aufgrund gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse XF,eineFestigkeitsklasseniedriger.IndiesemFalldarfFußnote c nicht angewendet werden.
c)BeilangsamundsehrlangsamerhärtendenBetonen (r< 0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druck- festigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeits-klasseistauchindiesemFallanProbekörpernimAltervon28Tagenzubestimmen.IndiesemFalldarf Fußnote b nicht angewendet werden.
d)BeiOberflächenbehandlungdesBetonsz.B. VakuumierenundFlügelglätteneineFestigkeitsklasseniedriger.
Betontechnische Hinweise
Industriebau
bewehrt außen, wech-selnd nass, trocken und FrostXC4, XF1
mäßigerchemischerAngriffXC4, XD2, XF3, XA2
Industrieboden stark beanspruchtstark chemischXD3, XA3, XM*
BohrpfahlXC4, XF1, (XA1)
Sauberkeitsschicht Fundament unbewehrtX0
bewehrt, stark bean- sprucht, TausalzXD3, XF4, XM*
unbewehrt,Industrie- fläche,Tausalz XF4
bewehrt innen und außen, wechelnd nass, trocken und Frost, schwacher chemischer Angriff, Chloridangriff XC4, XD1, XF1 (XA1)
e) Bei – chemischem Angriff der Expositionsklasse XA3 oder stärker,
– hoher Fließgeschwindigkeit von Wasser und Mit- wirkung von Chemikalien sind Schutzmaßnahmen für den Beton – wie Schutzschichten oder dauerhafte Bekleidungen erforderlich, wenn nicht ein Gutachten eineandereLösungvorschlägt.
f)BeiNichtangabederSulfatbeständigkeitsinddie Expositionsklassen XA2 und XA3 hinsichtlich des Sulfat- angriffs aus Grundwasser bis 600 mg/l geeignet.
g)NurmitbauseitsaufgebrachtenHartstoffennach DIN1100.
h)BeidirektbefahrenenParkdecksAusführungnurmitzusätzlichenMaßnahmen(z.B.rissüberbrückendeBe-schichtung,s.a.DAfStbHeft526)
10 Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Beispiel für die Verwendung des Betons
bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und FrostXC4, XF1
bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und FrostXC4, XF1
wechselnd nass und FrostXC4, XF1, XA1
KappenbetonXC4, XD3, XF4
BohrpfahlXC4, XF1, (XA1)
(XA...) - wenn erforderlich, muss Betonkorrosion durch chemischen Angriff berücksichtigt werden.
Schall-schutzwandXC4, XD2, XF3
SprühnebelXC4, XD1, XF2
Brücken- pfeiler
Überbau
Pfahlkopf
Kanalsohle
Wasserwechel-zoneXC4, XD2, XF3 (XA2)
bewehrt nass, selten trocken Fundament bewehrt XC2
bewehrt nass, selten trocken Fundament bewehrt XC2
Sauberkeits-schicht Fundament unbewehrtX0
Estrichbewehrt innen trockenXC1
wechselndNässeund Frost(WU-Richtlinie) XC4, XF1 (XA1)
Hochbau
Ingenieurbau 1
11Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Geltung der Bedingungen1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aus-schließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese geltenauchfürallekünftigenGeschäftsbeziehungen,auchwennsienichtnochmals ausdrücklich vereinbart werden.1.2. Spätestensmit der Entgegennahme derWare oder Leistunggelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder AuftragsbestätigungendesKundenunterHinweisaufseineeigenenGeschäfts-bzw.Einkaufsbedingungenwirdhiermitausdrücklichwi-dersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungensindnurwirksam,wennwirsieschriftlichbestätigen.
2. Angebot, Vertragsschluss und Vollmacht2.1.UnsereAngebotesindfreibleibendundunverbindlich.VerträgesowieihreÄnderungenundErgänzungenbedürfengrundsätzlichderSchriftform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherun-gen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.Nebenabredenbedürfen in jedemFallunsererschriftlichenBestätigung.2.2.IstderKäuferKaufmanni.S.d.HGB,sogiltdiedenLieferscheinunterzeichnendePersonunsgegenüberalszurAbnahmederLie-fe-rungenundLeistungenundzurBestätigungdesEmpfangsbe-voll-mächtigt,sowieunserLieferverzeichnis/SortenverzeichnisdurchUn-terzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, ver-späteter,verzögerterodersonstsachwidrigerAbnahmehatunsderKäuferunbeschadtseinerVerpflichtungzurZahlungdesKauf-preisesfürMehraufwendungenoderFolgekostenzuentschädigen,esseidenn,dieVerweigerungoderVerspätungberuhtaufGründen,die wir zu vertreten haben.
3. Preise3.1.DenPreisbestimmungenliegengrundsätzlichunserejeweilsgül-tigenPreislistenzuzüglichderjeweiligengesetzlichenUmsatzsteuerzugrunde.BeischriftlichenAuftragsbestätigungensinddieinunse-rerAuftragsbestätigunggenanntenPreisezuzüglichder jeweilsge-setzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Bei Mengenmehrungen oder –minderungenerfolgteinePreisanpassunggemäßdervereinbartenEinheitspreise.3.2. Nach Vertragsschluss sind für unsere Lieferungen und Leistun-gen Preiserhöhungen zulässig, wenn sie auf Veränderungen vonpreisbildenden Faktoren beruhen, die für uns unvorhersehbar waren undnachVertragsschlussentstandensind.DiePreiserhöhungmussihrerHöhenachdurchdieVeränderungderpreisbildendenFaktorengerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigtwerden.FürAufträge,dienichtausdrücklichfestePreisebeinhalten, gilt der am Tage der Lieferung/Leistung gültige Listenpreis.3.3. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbe-sondere für Zement, Kies, Sand, Energie, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigungberechtigt,unserenVerkaufspreisentsprechendanzupassen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmanni.S.d.HGB,dieinnerhalbvon4MonatennachVertrags-schluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werdensollen.3.4.DiePreisefürLieferungenundLeistungenverstehensich,fallsnicht anders vereinbart, ab Werk (ohne Transport- und Nebenkosten). ZusätzlicheLieferungenundLeistungenwerdengesondertberech-net.
3.5.WerdenPreisefürLieferungenfreiBestimmungsortvereinbart,gelten diese unter der Voraussetzung voller Ausnutzung der La-dekapazitätenundzügigerEntladung(m³ längstens in6Min.).BeiNichtauslastungderLadekapzitätenund/oderÜberschreitungzügi-gerEntladezeiten (m³ längstens in6Min.) trägtderKäuferdiezu-sätzlichenFracht-und/oderStillstandskostenundhaftetfürausderVerzögerungfolgendeSchäden.3.6. Für die Anlieferung durch LKW ist eine Zufahrtsstraße Vorausset-zung,diemiteinemLKWvon40tGewichtbefahrenwerdenkann.Isteine solche Zufahrtsstraße nicht vorhanden oder nicht befahrbar, hat derKäuferdiedaduchentstehenenMehrkostenzutragen.3.7.ZuschlägefürLieferungenaußerhalbdernormalenGeschäfts-zeitenoderinderkaltenJahreszeitwerdenindividuellanlässlicheinerPreisabsprachevereinbartundbleibenvorbehalten.
4. Gewichts-und MengenermittlungGewichtundMengeunterliegendenzulässigenToleranzen.Alsmaß-gebend für die Fakturierung gilt das in unserem Lieferwerk von uns mit amtlich geprüften Waagen ermittelte Gewicht bzw. die hieraus fol-gendeMenge.DerKundeistjederzeitberechtigt,dieGewichts-undMengenermittlung auf eigene Kosten zu überprüfen. Ge-wicht oder Menge der Ware muß sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor derEntladunggerügtwerden.VerspäteteRügensindunbeachtlich.
5. Zahlung5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen bin-nen14TagennachRechnungsstellungohneAbzugzahlbar.Über-schreitet der Kunde das Ziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in HöhedesgesetzlichenZinssatzeslautBGBzuberechnen.Nehmenwir Kontokorrent zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zuberechnen.ZahlungenfürFrachtsindohneAbzugsofortfällig.5.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden,ZahlungenzunächstaufdessenältereSchuldenanzurech-nen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berech-tigt,dieZahlungzunächstaufdieKosten,dannaufdieZinsenundzuletzt aufdieHauptleistunganzurechnen.Zahlungsanweisungen,Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, unter Berechnung aller Ein-ziehungs- und Diskontspesen.5.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügenkönnen.ImFallevonSchecksundWechselngiltdieZah-lung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wurde.5.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach-kommt – also insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder der Kunde seine Zahlungen einstellt -, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit desKundeninFragestellen,soistdiegesamteRestschuldsofortfällig,auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, Vorauszahlungen oder Si-cherheitsleistungen zu verlangen.5.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minde-rung,auchwennMängelrügenbzw.Gegenansprüchegeltendge-macht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechts-kräftigfestgestelltwordenoderunstreitigsind.
12 Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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8.2. Die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes erfolgt nach den Allgemeinen Technischen Vorschriften - und soweit solche be-stehen-ZusätzlicheTechnischenVorschriften.AngabeninunserenjeweilsgültigenBeschreibungen(z.B.Eignungsprüfungen,amLie-ferwerk ausliegende Rezepturen) über die Zusammensetzung des VertragsgegenstandessindVertragsinhaltsoweitsieindenZusätz-lichen Technischen Vorschriften als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dienenimmer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand man-gelfreiist,wobeiinjedemFallGrenzwerteumToleranzenab-weichen dürfen.8.3.InAbweichungvondergesetzlichenFristfürMängelansprücheleistenwirlängstensfüreinenZeitraumvoneinemJahrGewährda-für,dassderVertragsgegenstandfreivonMängelsistunddieeven-tuell vereinbarte Beschaffenheit hat, soweit sich nicht zwingend aus demGesetzeinlängererZeitraumfürMängelansprücheergibt,oderwireineGarantieübernommenhaben.DieFristfürMängelansprü-che beginnt mit Gefahrübergang (vgl. Ziffer 7.).8.4.Der Kunde hatMängel nach deren Feststellung unverzüglichschriftlichanzuzeigen.DieAnzeigesetzteineProbeentnahme(Her-stellungeinesProbewürfels)voraus.DieProbeentnahmeistunsfrüh-zeitiganzuzeigenundfindet,soweitdiesvonunserwünschtist,inGegenwartunseresBeauftragtenstatt.Probewürfelgeltennurdannals Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsgemäß hergestellt und behandelt wordensind. Bei nicht form- oder fristgerichter Rüge gilt der Beton als ge-eignet. 8.5. IstderVertragsgegenstand fehlerhaftoder fehlen ihmzugesi-cherte Eigenschaften, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sons-tigerMängelansprücheErsatz. Ist derKunde an einer Ersatzliefe-rung/-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand derErsatzlieferung/-leistungunverhältnismäßigimVergleichzudemVorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner WahlHerabsetzungderVergütungoderRückgängigmachungdesVertrageszuverlangen.EineRückgängigmachungdesVertragesistausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach einerRückgewährentziehen.8.6.Mängelansprücheentfallen,wennderKäuferodereinevonihmbevollmächtigtePersonunserenBetonmitZusätzen,Wasser,Trans-portbeton anderer Lieferanten oder Baustellenbeton vermengt oder sonstverändertodervermengenoderverändernlässtoderverzögertabnimmt.8.7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Män-gelansprüche fürdieVertragsgegenständeundschließensonstigeMängelansprüchejeglicherArtaus.
9. FremdüberwachungBeauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der obersten Bauaufsichtbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Be-triebsstundenjederzeitundunangemeldetdiebelieferteBaustellezubetretenundProbenzuentnehmen.
10. Haftung10.1. Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen fürSchäden–gleichauswelchemRechtsgrund–,wennwir,unse-re gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Be-triebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben.10.2.DieHaftunggegenüberdemKundenwirdaußerinFällendesVorsatzesunddergrobenFahrlässigkeitausgeschlossen.DiesgiltnichtfürSchädenausderVerletzungdesLebens,desKörpersoderderGesundheit,dieaufeinerfahrlässigenPflichtverletzungunserer-
6. Liefer- und Leistungszeit6.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.6.2.DerKunde kann uns 24StundennachÜberschreitung einesunverbindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Lie-fer-/Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Kunde kann neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsscha-densnurverlangen,wennunsVorsatzodergrobeFahrlässigkeitzurLast fällt; wobei unsere Haftung auf vorhersehbare Schäden be-grenzt ist.6.3. Der Kunde kann uns im Falle des Verzuges schriftlich eine an-gemesseneNachfristmitdemHinweissetzen,dasserdieAnnah-me des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftlicheErklärung vomVertrag zurückzutretenoderSchadens-ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Schadensersatzan-spruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeitunsererseitszu.DieHaftungistaufvorherseh-bareSchädenbegrenzt.DerAnspruchaufLieferung/LeistungistindenFällenderZiffer6.3.ausgeschlossen.6.4.Wirduns,währendwir inVerzugsind,dieLieferung/Leistungdurch Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so haf-ten wir gleichwohl nach Maßgabe der Ziffern 6.2. und 6.3., es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetretenwäre.6.5. Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine ver-bindliche Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreitungdes Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer-/Leis-tungsfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nachZiffer6.2.,Satz3;Ziffer6.3.sowieZiffer6.4.diesesAbschnitts.6.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung we-sentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eintretendeMaterialbeschaffungsschwierigkeiten, Be-triebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel,Mangel anTransportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunternehmern oder deren Nachunternehmern eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leis-tung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen An-laufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.6.7.WenndieBehinderunglängerals10Tagedauert,istderKundenach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.6.8.WirsindjederzeitzuTeillieferungenundTeilleistungenberechtigt.
7. GefahrübergangDie Leistungsgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an diedenTransportausführendePersonübergebenwordenistoderzwecksVersendungunserMischwerkverlassenhat. ImZweifel istdasaufdemLieferscheinvermerkteÜbergabedatumausschlagge-bend. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
8. Mängelansprüche8.1. Für die richtige Auswahl der Betonsorte- und menge ist allein der Käuferverantwortlich.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
13Preise Stand 01.04.2014 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Transportbeton GmbH • Chemnitz • Dresden • Senftenberg • Leipzig • Merseburg
seitsodereinervorsätzlichenoderfahrlässigenPflichtverletzungei-nesunsererErfüllungsgehilfenberuhenoderfürSchädennachdemProdukthaftungsgesetz10.3.UnsereHaftungistbeiVerletzungwesentlicherVertragspflich-ten auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit wir diePflichtverletzungnur leicht fahrlässig zu vertreten haben.EineweitergehendeHaftungfürMangelfolgeschädenistausgeschlossen.DieHaftungfürleichtfahrlässigePflichtverletzungenistbeinichtver-tragswesentlichenPflichtenausgeschlossen.Diesgiltnicht,soweitwir in der Lage sind, Deckung für den eingetretenen Schaden im RahmenbestehenderBetriebs-oderProdukthaftpflichtversicherun-gen zu erhalten.10.4. Sollte aus statischen Gründen eine Fasernzugabe (z.B. Stahl oder Kunststoff) in den Beton eingebracht werden, erfolgt diese Fa-sernzugabe ausschließlich entsprechend der Kundenvorgaben (Art undMengederFasern).EineHaftungfürfehlendestatischeEigen-schaftenundhierausfolgendeSchädenwird–soweitgesetzlichzu-lässig–ausgeschlossen.10.5.WerdenvomKundenoderDrittenandenLiefergegenständenunsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorge-nommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keineMängelansprüche.
11. Umfassender Eigentumsvorbehalt11.1.BiszurErfüllungallerForderungen,dieunsausderGeschäfts-beziehunggegendenKundenjetztoderkünftigzustehen,werdenunsdiefolgendenSicherheitengewährt,diewiraufVerlangennachunserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.11.2. Der von uns gelieferte Beton bleibt unser Eigentum (Vorbe-haltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ord-nungsgemäßenGeschäftsverkehrzuverarbeitenundzuveräußern.EinordnungsgemäßerGeschäftsverkehrimSinnedieserBedingun-gen liegtnichtvor,wennbeiVeräußerungendesKundenoderbeidessensonstigenVerfügungenoderHandlungenzugunstenDritterdie Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. VerpfändungenoderSicherheitsübereignungenderVorbehaltswaresindunzulässig.11.3. Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verar-beitungoderUmbildungerfolgenstetsfürunsalsHersteller,jedochohne Verpflichtung für uns.11.4.ImFallederVerbindungoderVermischungderVorbehaltswaremit anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wirMiteigentümerdieserSache; unserAnteil bestimmt sich nachdemWertverhältnisderSachenzurZeitderVerbindungoderVermi-schung.IstjedochdieVorbehaltswarealsHauptsacheanzusehen,soerwerbenwirdasAlleineigentum.ImFallederVerbindungderVor-behaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem BaugrundstückeseinesBestellersinHöhedesTeils,derdemWertder Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten.11.5.DieausderWeiterveräußerung/-verarbeitungodereinemsons-tigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden For-derungentrittderKundebereitsjetztsicherungshalberinHöhedesKaufpreisesderVorbehaltswareanunsab.DerKundeistermächtigt,diese Forderungen für uns einzuziehen. Die Einziehungsermächti-gungentfällt,wennderKundeseinenZahlungsverpflichtungenunsgegenübernichtordnungsgemäßnachkommt.IndiesemFallesindwir berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretung offen zu legen.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
11.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkun-den-soweitsiesichinseinemBesitzbefinden-auszuliefern.DiePflichtbestehtentsprechendbeieinerZwangsvollstreckungin uns gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögens-rechte;derKundehatunsunverzüglichüberdieZwangsvollstre-ckungMitteilungzumachen;eristaußerdemverpflichtet,denPfändungsgläubigerschriftlichaufunsereRechtehinweisen.11.7.MachenDrittschuldner eine Abtretung davon abhängig,dass die gesamte dem Kunden aus einem Bauvertrag zustehen-de Forderung abgetreten werden muss, so tritt der Kunde bereits jetztsicherungshalberdieihmzustehendeForderunginvollemUmfange an uns ab. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen.11.8. Hat der Abnehmer oder Auftraggeber des Käufers mitdiesemzuden„zusätzlichenVertragsbedingungenfürdieAus-führung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB – StB)“ oder diesen entsprechenden Bedingungen anderer Auf-traggeberderöffentlichenHandeinenVertraggeschlossen,sogilt in teilweiser Abänderung der vorstehendenBedingungen:Der in 10.5. vereinbarte Forderungsübergang erstreckt sich aufalleForderungendesKäufersausdemVertragundseinenNachträgenmitseinemAbnehmeroderAuftraggeber,zudessenErfüllungderKäuferüberdieVorbehaltswareverfügthat,ohneRücksicht auf die Höhe unserer Kaufpreisansprüche. HievonausgenommenistdieindenForderungendesKäufersenthal-tene Umsatzsteuer.
12. Konzern-VerrechnungsklauselWir sind berechtigt, mit allen Forderungen – gleichgültig welcher Art–gegenübersämtlichenForderungendesKunden,diedie-sem gegen uns und gegen mit uns verbundenen Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Fälligkeit der Forderungen,aufzurechnen.
13. Sonstige Bestimmungen13.1.Soweitgesetzlichzulässig istunserSitzausschließlicherGerichtsstandfürallesichausdemVertragsverhältnisunmittel-bar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.13.2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamteRechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01.04.2014
ROBA Transportbeton GmbHChemnitz • Dresden
Senftenberg • Leipzig • Merseburg
Werk ChemnitzTel.: 0371 / 51 71 05 Fax: 0371 / 85 31 27
Saydaer Straße 11 09125 Chemnitz
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Güterbahnhofstraße 01968 Senftenberg
Tel.: 03573 / 79 51 93 Fax: 03573 / 79 51 95
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Brahestraße 9 04347 Leipzig
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