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ISSN 0720-3489 7 2008 Är zteblatt Baden-Württemberg E 1041 63. Jahrgang Gentner Verlag Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Göppingen (Foto: Stadt Göppingen) Neu: Fortbildungs- konten für Kammer- mitglieder (Seite 312) www.aerzteblatt-bw.de

Ärzteblatt Baden-Württemberg 7-2008 · ÄBW 07 • 2008 307 Inhalt 07 • 2008 Ärzteblatt Baden-Württemberg Göppingen Seit dem zweiten Jahrhundert nach Christus lässt sich eine

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ISSN 0720-3489

72008

ÄrzteblattBaden-Württemberg

E 1041

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Göppingen (Foto: Stadt Göppingen)

Neu: Fortbildungs-konten für Kammer-

mitglieder (Seite 312)

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ÄBW 07 • 2008 307

Inhalt 07 • 2008

ÄrzteblattBaden-Württemberg

GöppingenSeit dem zweiten Jahrhundert nach Christus lässt sich eine Besiedelung der Region um Göppingen (Foto: Stadt Göppingen), das am Fuße des Hohenstaufen liegt, nachweisen. Archäologische Funde deuten auf einen römischen Gutshof im Bereich der Oberhofenkirche hin. Auf dem Berg ließ Friedrich I., späterer Herzog von Schwaben, um das Jahr 1070 die Burg „Stauf“ erbauen und begründete somit das Adels­geschlecht der „Staufer“. Erstmalig 1110 erwähnt, wurde Göppingen bereits 1273 württembergisch. Seither weilten die württembergischen Monarchen häufig zu Göppingen – wohl nicht zuletzt wegen des Sauer­brunnens. Der Sauerbrunnen ist eine Quelle, die seit mindestens 1404 als Heil­ und Kurbad genutzt wird. Während Graf Eberhard III. von Württemberg während eines Kuraufenthaltes 1417 zu Tode kam, erholte

sich einer seiner Nachfolger, Herzog Christoph von Württemberg, um 1550 in den schwefelhaltigen Quellen so gut, dass er in den folgenden Jahren das Bad ausbauen ließ. Seitdem trägt es den Namen Christophsbad. Außerdem ließ der Herzog, um sich und seinen Erben einen angenehmen Aufenthalt in Göppingen zu ermöglichen, das Renaissanceschloss in der Stadt erbauen. Durch einen Vertrag aus dem Jahre 1747 haben bis heute alle Göppinger Bürger das Recht, sich kostenlos Sauerbrunnenwasser abzufüllen.Die Versorgung der Bevölkerung mit heilsamem Wasser war den Ärzten Göppingens und der Umgebung zweifelsohne stets hilfreich. Ebenso unterstützt und berät die Baden­Württembergische Bank Ärzte kompetent in allen wirtschaftlichen Fragen. Ihre Ansprechpartnerin in Göppingen ist VermögensManagerin Petra Tusoni, die Sie telefonisch unter (0 71 61) 67 22­76, per Fax unter (0 71 61) 67 22­85 oder im Internet unter www.bw­bank.de/heilberufe erreichen.

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Dr. Jan Geldmacher: „Die Ent­Individualisierung in der Medizin“

4. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden­Württemberg

Kleinräumige Versorgungsanalyse

Wie gut ist die Weiterbildung in Baden­Württemberg?

Erster Ortenauer Ärztetag

Neues aus der Finanzwelt

Pflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Ärztinnen und Ärzte

Menschen mit geistiger Behinderung beim Arzt – bei uns ganz normal?

www.aerzteblatt-bw.de

✴Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Baden­Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, der Meinhardt Congress GmbH, Leipzig, und der MSD Sharp & Dohme GmbH, Haar, bei.

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308 ÄBW 07 • 2008

Die Ent-Individualisierung in der Medizin

Unter wirtschaftlicher Behand­lungsweise ist zu verstehen: Von allen verfügbaren wissen­

schaftlich bewährten, Krankheiten vorbeugenden, lindernden und hei­lenden Methoden diejenigen anzu­wenden, welche unter Berücksichti­gung der physischen, sozialen und beruflichen Eigenart des Erkrankten die Krankheit und Arbeitsunfähigkeit am gründlichsten, schnellsten und wohlfeilsten beseitigt.“

So beginnen die ersten Arznei­mittelrichtlinien des Reichsaus­schusses Ärzte Krankenkassen vom 15. 05. 1925. In dieser Zeit der wirt­schaftlichen Not, wenige Jahre nach dem Ende des ersten Weltkriegs, wurde der individuelle Patient in den Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt. Als die Arzneimittelricht­linien 10 Jahre später vom Reichs­arbeitsministerium formuliert wur­den, wurde diese Festlegung gestri­chen. Die Begründung ist mir nicht bekannt, wahrscheinlich hatte das Wohl des Einzelnen hinter den Be­dürfnissen der „Volksgemeinschaft“ zurückzustehen. Trotz der wirtschaft­lichen Probleme, die 1925 ja alle Be­reiche des Lebens betrafen, wurde weiter formuliert: „Letzten Endes ist aber stets das wirksamste Heilmittel auch das billigste.“ Unsere aktuellen Arzneimittelrichtlinien von 1993 führten dies fort mit: „Für die Ver­ordnung von Arzneimitteln ist der therapeutische Nutzen gewichtiger als die Kosten.“

Unter dem Druck permanent steigender Ausgaben im Gesund­heitswesen wurden seit 1977 zahl­reiche „Reform“­(Spar­)Gesetze erlas­sen. Gemeinsame Elemente waren bei allen neben dem meist geschei­terten Versuch, durch Strukturände­rungen eine Kostendämpfung zu er­reichen, Maßnahmen, wie Budgetie­rung, Ausgrenzung von Leistungen, Hürden vor der Neuaufnahme von Leistungen. Recht konsequent wur­de dabei die Verantwortung für die

damit nötige Rationierung von der politischen Ebene auf die Patienten und die Selbstverwaltung gescho­ben. „Mehr Eigenverantwortung“ bedeutete für den Patienten mehr Eigenbeteiligung, „Stärkung der Selbstverwaltung“ meist nur, dass die Verteilung zu knapper Mittel von Krankenkassen und Ärzten gemein­sam zu verantworten war.

Unter der von vielen Seiten ge­teilten und immer wieder lautstark vorgetragene Annahme, dass die wirtschaftlichen Probleme der Kran­kenversorgung durch mangelnde Rationalität und durch Verschwen­dung knapper Ressourcen bedingt seien, schien es attraktiv, die Evidenz­basierte Medizin geradezu als Allheil­mittel zur Lösung der Probleme an­zusehen. Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen definierte 2001 EBM als „evidenz­gestützte, an Patientenpräferenzen orientierte und auf ärztlicher Erfahrung fußende Me­dizin.“ Der Rat wies deutlich darauf hin, dass insbesondere in Bereichen, in denen sich Leistungserbringer und Entscheidungsträger mit ethischen, juristischen, politischen und ökono­mischen Problemen konfrontiert seh­en, diese allein durch den Rückgriff auf die wissenschaftliche medizi­nische Evidenz nicht gelöst werden können. Hierzu zählte der Rat zum Beispiel wertorientierte Fragen einer angemessenen Kosten­Nutzen­Relati­on, die Ressourcenallokation (speziell unter Budgetbedingungen), den Aus­gleich zwischen Einzelinteressen und Gemeinwohl sowie die Forderung nach einer gerechten und sozial ver­träglichen Gesundheitsversorgung.

Dies führte zur Entwicklung der sogenannten „Evidence based Health Care“, bei der mit den Werkzeugen der EBM unter fast ausschließlicher Bewertung der externen Evidenz Allokationsent­scheidungen vorbereitet werden. In wissenschaftlichen Studien wer­den Kollektive verglichen, anders

sind Ergebnisse nicht möglich. Das Institut für Qualität und Wirtschaft­lichkeit im Gesundheitswesen arbei­tet auf dieser Basis. Es liefert die wissenschaftliche Grundlage für Ent­scheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Umsetzung erfolgt in dessen Beschlüssen. Dabei können natürlich nicht alle individu­ellen Patientenprobleme berücksich­tigt werden. Deshalb sind Öffnungs­klauseln zum Teil gesetzlich, zum Teil im Beschlusstext oder in den tra­genden Gründen des Beschlusses vorhanden. Wir müssen den Mut haben, dies auch umzusetzen.

Uns muss bewusst sein, dass für die Lösung zahlreicher Patienten­probleme aus den verschiedensten Gründen keine hochwertigen wis­senschaftlichen Grundlagen beste­hen, dass der Patient dennoch ein Recht auf eine Behandlung hat, eine Behandlung, bei der auch seine Präferenzen berücksichtigt werden. Dem steht unter Umständen die Rechtsprechung des BSG entgegen, die als Grundlage der Leistungs­pflicht der GKV nicht mehr wie frü­her den Stand der medizinischen Erkenntnis im Sinne eines wissen­schaftlich begründeten Konsenses von Fachexperten sieht, sondern nur noch „evidenzbasierte“ Studien­ergebnisse akzeptiert.

Ärzte und die evidenz­basierte Medizin sind in erster Linie dem Patientenwohl verpflichtet. Wir müs­sen wachsam sein, dass das wert­volle Instrument der EBM nicht miss­braucht wird zur Begründung der Rationierung medizinischer Leistun­gen. Wenn es 1925, in einer Zeit des großen Mangels möglich war, das Wohl des individuellen Patienten in den Mittelpunkt ärztlichen Handelns zu stellen, sollte dies auch heute gelingen. ■

Dr. Jan Geldmacher Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen

Vereinigung Baden-Württemberg

Editorial

Dr. Jan Geldmacher

Gemeinsam innovativ:AOK Baden-Württemberg und MSD

Mit FOSAVANCE® 5600:• Verringern Sie das Risiko für Frakturen an

Wirbelsäule und Hüfte1

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wirtschaftlich

2

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FOSAVANCE® 70 mg/2800 I.E. Tabletten/FOSAVANCE® 70 mg/5600 I.E. Tabletten(Alendronsäure als Natriumalendronat 3 H

2O und Colecalciferol)

Zusammensetzung: 1 Tbl. enth.: Arzneilich wirksame Bestandteile: FOSAVANCE® 70 mg/2800 I.E. Tabletten: 70 mg Alendronsäure als Natriumalendronat 3 H

2O und 70 Mikrogramm (2800 I.E.) Colecalciferol (Vitamin D

3). FOSAVANCE®

70 mg/5600 I.E. Tabletten: 70 mg Alendronsäure als Natriumalendronat 3 H2O und 140 Mikrogramm (5600 I.E.) Colecalci-

ferol (Vitamin D3). Weitere Bestandteile: Mikrokristalline Cellulose (E 460), Lactose, Mittelkettige Triglyceride, Gelatine,

Croscarmellose-Natrium, Sucrose, hochdisperses Siliciumdioxid, Magnesiumstearat (Ph. Eur.) (E 572), Butylhydroxytolu-ol (Ph. Eur.) (E 321), Stärke, modifiziert (Mais), Aluminiumnatriumsilicat (E 554). Anwendungsgebiete: FOSAVANCE®

70 mg/2800 I.E. Tabletten: Therapie der postmenopausalen Osteoporose bei Patienten mit Risiko für einen Vitamin-D-Mangel. FOSAVANCE® vermindert das Risiko für Wirbel- und Hüftfrakturen. FOSAVANCE® 70 mg/5600 I.E. Tabletten: Therapie der postmenopausalen Osteo porose bei Patienten mit Risiko für einen Vitamin-D-Mangel, die keine zusätzliche Vitamin-D-Supplementierung erhalten. FOSAVANCE® vermindert das Risiko für Wirbel- und Hüftfrakturen. Gegenan-zeigen: Überempfindlichkeit gegenüber einem der Wirkstoffe oder der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels. Erkrankungen des Ösophagus und andere Faktoren, welche die ösophageale Entleerung verzögern, wie Strikturen oder Achalasie. Unfähigkeit, für mindestens 30 Minuten aufrecht zu stehen oder zu sitzen. Hypocalcämie. Schwangerschaftund Stillzeit: FOSAVANCE® Tabletten dürfen während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden. Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung: Tabletten enthalten Lactose und Sucrose. Lokale Irritationen des oberen Gastrointestinaltrakts möglich, besondere Vorsicht bei Patienten mit aktiven gastrointestinalen Erkr., wie Dysphagie, Erkr. des Ösophagus, Gastritis, Duodenitis, Ulzera oder Patienten mit schweren gastrointestinalen Erkrank. innerhalb des letzten Jahres wie z. B. peptisches Ulkus, aktive gastrointestinale Blutungen od. chirurgische Eingriffe im oberen Gastrointestinaltrakt außer Pyloroplastik. Sorgsam auf Anzeichen u. Symptome, die auf mögliche ösophageale Reakt. hinweisen, achten (Präp. absetzen). Knochen-, Gelenk- und/oder Muskelschmerzen, selten stark und/oder mit Einschränkungen der Beweglichkeit verbunden möglich, meist reversibel nach Absetzen. Osteonekrose des Kiefers meist bei Krebspatienten unter intravenösen Bisphosphonaten berichtet, selten auch unter oralen Bisphosphona-ten bei Osteoporosepatienten. Vorsicht bei Krebs, Chemotherapie, Strahlentherapie, Kortikosteroiden, schlechter Mund-hygiene, Parodontitis, bei diesen Patienten während der Therapie kieferchirurgische Eingriffe vermeiden. Niereninsuff. m. einer glomerulären Filtrationsrate unter 35 ml/min. Kinder. Andere mögl. Ursachen einer Osteo porose neben Östro-genmangel u. Alter sollten berücksichtigt werden. Eine bestehende Hypocalcämie vor Beginn der Therapie ausgleichen, andere Störungen des Mineralstoffwechsels (wie Vit.-D-Mangel, Hypoparathyreoidismus) sollten ebenfalls ausreichend behandelt werden (Serum-Calcium u. Sympt. einer Hypocalcämie überwachen); insbes. bei Patienten unter Glucocorti-

coiden bes. wichtig. Vitamin D3 kann Hypercalcämie und/oder Hypercalciurie verstärken, bei Patienten mit Krankheiten

mit einer unkontrollierten Überproduktion von Calcitriol Urin und Serum-Calcium überwachen. Der Vitamin-D-Gehalt von FOSAVANCE® 70 mg/2800 I.E. Tabletten ist nicht zur Behandlung eines Vitamin-D-Mangels geeignet, evtl.individuell zusätzliche Substitution erwägen. Patienten mit Malabsorption nehmen möglicherweise nicht genügend Vitamin D auf. Nebenwirkungen: Nebenwirkungen während klinischer Studien und/oder nach Markteinführung von Alendronat: Kopf-schmerzen. Uveitis, Skleritis, Episkleritis. Bauchschmerzen, Dyspepsie, Verstopfung, Durchfall, Flatulenz, ösophageales Ulkus, Dysphagie, aufgetriebenes Abdomen, saures Aufstoßen, Übelkeit, Erbrechen, Gastritis, Ösophagitis, ösophageale Erosionen, Meläna, Ösophagusstriktur, oropharyngeale Ulzerationen, Perforationen, Ulzera und Blutungen im oberen Gastrointestinaltrakt. Hautausschlag, Pruritus, Erythem, Ausschlag mit Photosensitivität, schwere Hautreaktionen ein-schließlich Stevens-Johnson-Syndrom und toxische epidermale Nekrolyse. Muskuloskelettale (Knochen-, Muskel- oder Gelenk-) Schmerzen (selten stark). Symptomatische Hypocalcämie, meist bei Patienten mit entsprechenden prädispo-nierenden Faktoren. Vorübergehende Symptome einer Akute-Phase-Reaktion (Myalgie, Unwohlsein und selten Fieber), üblicherweise bei Therapiebeginn. Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich Urtikaria und Angioödem. Erfahrungen nach Markteinführung: Schwindel. Vertigo. Osteonekrose des Kiefers. Gelenkschwellungen. Asthenie, peripheres Ödem. Asymptomatische, leichte und vorübergehende Abnahmen des Serum-Kalziums und -Phosphats. Dosierung: Die empf. Dos. beträgt eine Tbl. 1mal wöchentl. auf nüchternen Magen mind. 30 Min. vor dem ersten Essen od. Trinken u. vor Einnahme jeglicher anderer Arzneimittel mit einem vollen Glas (200 ml) Leitungswasser (kein Mineralwasser!). Nach Einnahme innerhalb von 30 Min. nicht wieder hinlegen. Dosierungsempf. der Fach- u. Gebrauchsinfo. strengstens ein-halten. Verschreibungspflichtig. Packungsgrößen: FOSAVANCE® 70 mg/2800 I.E. Tabletten: 4 (N1), 12 (N1) oder 40 Tabletten (Klinikpackungen). FOSAVANCE® 70 mg/5600 I.E. Tabletten: 4 (N1), 12 (N1) oder 2 Tabletten (Klinikpackun-gen). Stand: 10/2007

Weitere Einzelheiten enthalten die Fach- und Gebrauchsinformationen, deren aufmerksame Durchsicht wir empfehlen.

Pharmazeutischer Unternehmer:Merck Sharp & Dohme Ltd.Hertford Road, HoddesdonHertfordshire EN11 9BUVereinigtes Königreich

Deutsche Vertretung:MSD SHARP & DOHME GMBH Lindenplatz 1, 85540 Haar

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310 ÄBW 07 • 2008

Bei der Delegiertenversamm-lung der Landesärztekammer am 21. Juni standen zahlreiche

Satzungsänderungen an; unter an-derem wurden die Wahlordnung, die Haushaltsordnung und -richtlinien sowie das Reisekostenstatut der Körperschaft novelliert. Weitere Tagesordnungspunkte waren unter anderem die Aussprache über den Tätigkeitsbericht der Kammer sowie der Bericht von Prof. Dr. Georg Marckmann, Vorsitzender des Gesundheitsrats Südwest, über die jüngsten Aktivitäten seines Gremiums.

Zuvor hatte Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg, in ihrem Bericht zur Lage angekündigt, dass die Körperschaft noch in diesem Jahr damit beginnen werde, alle baden-württembergischen Ärz-tinnen und Ärzte mit Fortbildungs-

ausweisen auszustatten, in denen die bundesweit eindeutige so genannte „Einheitliche Fortbildungsnummer“ codiert ist. Nach den Worten der Kammerpräsidentin können diese Fortbildungsnummern bei Fortbil-dungs-Veranstaltungen vorgelegt, von den Veranstaltern erfasst und dann zugeordnet zu den Fortbil-dungsdaten elektronisch an die zu-ständigen Ärztekammern übermittelt werden. Durch dieses Verfahren bleibt es der Kammer erspart, Millio-nen von Teilnehmerbescheinigungen beim Antrag auf Ausgabe des Fort-bildungszertifikates zu prüfen.

Im Hinblick auf die Ärztliche Weiterbildung kündigte Dr. Wahl an, dass die Landesärztekammer die Nöte und Wünsche der weiterzubil-denden und weiterbildenden Kolle-ginnen und Kollegen differenziert erheben wird, um Ansatzpunkte zur Verbesserung der Situation

Fortführung des eGK-Tests in der Testregion Heilbronn

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg beschließt, eine Ent-scheidung über eine Kündigung des geschlossenen Vertrages zu den eGK-Tests in der Testregion Heil-bronn bis zur Vorlage der für Ende 2008 angekündigten Evaluations-ergebnisse der Hochschule Heil-bronn zu vertagen.

Suchtkranke Ärzte therapieren statt sanktionieren

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert das Bundes-ministerium für Gesundheit als Ver-ordnungsgeber auf, § 21 der Zulas-sungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte ZV) an den aktuellen Stand der Suchtmedizin anzupassen. Insbe-sondere soll suchtkranken Ärztinnen und Ärzten, die eine entsprechende

Therapiemaßnahme erfolgreich durchlaufen haben und anschließend in eine krankheitsbezogene Beob-achtung durch ihre Ärztekammer einwilligen, in dieser Zeit nicht mehr eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung verwehrt bzw. eine be-stehende Zulassung entzogen wer-den. Daher ist die starre Fünf-Jahres-frist in der § 21 Ärzte ZV zu streichen und durch eine individuelle Problem-lösungsstrategie zu ersetzen, die zwischen zuständiger Landesärzte-kammer, Kassenärztlicher Vereini-gung und der approbationserteilen-den Behörde im Konsens erarbeitet und umgesetzt wird. Hierbei müssen Belange der Patientensicherheit vor-rangig Berücksichtigung finden.

Entbürokratisierung und Erleichterung der Substitutions-behandlung Opiatabhängiger

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert erneut eine

4. Vertreterversammlung der LÄK BWbenennen und entwickeln zu können (siehe gesonderter Beitrag auf Seite 312).

Breiten Raum im Bericht der Präsidentin und in der anschließen-den Diskussion mit den Delegierten nahm das Thema „elektronische Gesundheitskarte“ ein; die Kammer-präsidentin hatte zu dieser Thematik bereits in der Juni-Ausgabe des Ärzteblattes im Editorial Stellung bezogen. Jetzt lag ein Beschluss-antrag des Kammervorstands zur weiteren Vorgehensweise vor. Obwohl die Thematik von den Dele-gierten äußerst kontrovers diskutiert wurde, stimmten schließlich rund zwei Drittel der Ärztevertreter dem Vorstandsantrag zu (siehe unten), sodass nun die Vorlage der Evalua-tionsergebnisse (Ende 2008) abge-wartet wird, bevor eine Entschei-dung über das weitere Vorgehen in dieser Sache getroffen wird. OE

Novellierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), bei der die medizinische Behand-lung Opiatabhängiger nicht mit strafrechtlichen Mitteln reguliert wird. Da die Apothekerverbände eine Erleichterung der Wochenend- und Feiertagsvergabe und der Bündelungsverordnung verhindert haben, fordert die Vertreterver-sammlung den Vorstand der Landes-ärztekammer auf, auf die Apotheker-kammer einzuwirken, dann selbst die unmittelbare Vergabe zu über-nehmen.

Kein Unterlaufen des Ärztetarifvertrages

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg missbilligt mit allem Nachdruck Initiativen von (kommu-nalen) Krankenhausträgern, Ärztinnen und Ärzte in Service- oder Tochtergesellschaften zu Bedingungen unterhalb des Tarif-

Beschlüsse der Vertreterversammlung

Kammern und KV

Kammern und KV

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vertrages-Ärzte anzustellen und sie anschließend als Leiharbeit-nehmer/innen in den Kliniken zu beschäftigen.

Krankenhausfinanzierung neu ordnen

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg appelliert an die Landesregierung, auf Bundesebene und im Land alles zu unternehmen, damit die Finanzausstattung der Krankenhäuser so schnell wie möglich verbessert wird.

Die jahrelange Kostendämp-fungspolitik im Gesundheitswesen und die Deckelung der Krankenh-ausfinanzen haben tiefe Spuren in der Gesundheitsversorgung hinter-lassen. Inzwischen fürchten viele Krankenhäuser um ihre Existenz. Die Sparpolitik führt bereits jetzt zur unvermeidlichen Rationierung ärztlicher Leistungen. Durch Stellen-abbau bei gleichzeitiger Fallzahl-erhöhung und Verweildauerver-kürzung hat sich die Arbeit in den Krankenhäusern in unerträglicher Weise verdichtet.

Die Krankenhausfinanzierung muss deshalb neu geordnet werden. Die Deckelung der Krankenhaus-budgets ist aufzuheben. Die Refi-nanzierung der Krankenhausaus-gaben muss sichergestellt sein, wobei auch die tariflichen Lohn-erhöhungen voll berücksichtigt werden müssen. Weiter ist es nötig, bisher unterbliebene Investitionen bei den Krankenhäusern jetzt nachzuholen, um die Leistungsfähig-keit der baden-württembergischen Gesundheitsversorgung zu sichern.

Fahrradabstellplätze

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Vorstände aller ärztlichen Körperschaften auf, die jeweiligen Geschäftsstellen mit sicheren und zeitgemäßen Fahr-radabstellplätzen zu versehen.

Alle Beschlüsse einschließlich Begründungen finden Sie im Inter-netauftritt der Landesärztekammer: www.aerztekammer-bw.de. ■

Bundesweit werden mahnende Stimmen laut, die auf eine drohende Unterversorgung im

ärztlichen Bereich in der Zukunft hinweisen. Man weiß, dass die Menschen älter werden und daher mehr ärztliche Betreuung brauchen werden, man weiß, dass viele jüngere Ärzte nicht in die Praxis wollen. Andererseits ist die Sicher-stellung der vertragsärztlichen Ver-sorgung eine der Hauptaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).

Mit neuen Techniken versucht man hier, im Rahmen einer klein-räumigen Versorgungsanalyse Lösungen und Wege für die Zukunft zu schaffen. Dr. Monika Stolz, Arbeits- und Sozialministerin von Baden-Württemberg, hat sich An-fang Juni über diese neuen Mög-lichkeiten bei der KVBW informiert. Der Chefstatistiker der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Thomas Kopetsch, stellte das neuartige Computerprogramm zur Bedarfsplanung vor. Dr. Gisela Dahl, Vorstandsmitglied der KVBW und zuständig für Sicherstellung und Zulassung, konnte Fragen zur Situation in Baden-Württemberg erläutern.

Nachdem die Arztzahlen in der Bundesrepublik Deutschland jahre-lang anstiegen, ist mittlerweile eine Trendwende im Bereich der ärzt-lichen Versorgung erkennbar. In ländlichen strukturschwachen Ge-bieten lassen sich jetzt schon Lücken in der medizinischen Versorgung erkennen, obwohl die Versorgungs-grade zum Teil noch weit von der Unterversorgung entfernt sind, wie sie in neuen Bundesländern zu fin-den sind. Jedoch kann die Sicher-stellung der vertragsärztlichen Ver-sorgung nicht gewährleistet werden, wenn Maßnahmen gegen Unterver-sorgung erst dann erfolgen, wenn diese bereits flächendeckend ein-getreten ist.

Die demografischen Faktoren der Einwohner und der daran gekoppel-te lokale Morbiditätsgrad müssen berücksichtigt werden, nicht allein die Einwohnerzahl an sich kann die Bedarfsplanung steuern. Die Realität der Patientenwanderung, für die Pa-tienten anfallende Reisezeiten sowie die Erreichbarkeit der Arztpraxen müssen in die Betrachtung miteinbe-zogen werden. Die isolierte Betrach-tung von Nachfrageeinheiten ohne Bezug zur räumlichen Lage zu den Angebotseinheiten lässt keine Aus-sage über räumlich/zeitliche Erreich-barkeit treffen.

Die KBV hat eine sogenannte visualisierte Realität geschaffen, ein Modell zur Bewertung von Patien-tenströmen. Hier kann berechnet werden, wie sich die Niederlassung eines Vertragsarztes zusätzlich zu dem bestehenden Vertragsarztsitz auswirken könnte, die eventuellen Arztkontakte einer Neuniederlas-sung können ungefähr berechnet werden, ebenso aber auch, wie sich die Praxisneugründung am Standort X auf das wirtschaftliche Überleben der Praxen am benach-barten Standort auswirken könnte. Auch die Versorgungsqualität einer Gemeinde kann aus Sicht der Pati-enten beurteilt werden. Mit dieser visualisierten dynamischen klein-räumigen Versorgungsanalyse lässt sich die Versorgungssituation auf verschiedenen regionalen Ebenen realitätsnah wiedergeben.

Im Hinblick auf sich verändernde Gegebenheit in der medizinischen Versorgung kann die Zukunft der Sicherstellung im Interesse von Patient und Arzt realitätsnah ange-dacht werden. Auch der Ministerin erschien das Tool am Ende der Präsentation als wertvoller Beitrag in der politischen Diskussion und Gestaltung von zukünftiger medizi-nischer Versorgung, insbesondere für den ländlichen Raum in Baden-Württemberg. ■

Kleinräumige Versorgungsanalyse

312 ÄBW 07 • 2008

Um der Frage nachzugehen, welche Qualität die Weiterbil-dung in Baden-Württemberg

hat, wollen der Weiterbildungsaus-schuss und der Vorstand der Landes-ärztekammer Baden-Württemberg in diesem Jahr die hiesige Weiter-bildung evaluieren.

Hintergrund

Befragungen aus anderen Bundesländern, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden, haben eine große Unzufriedenheit der Krankenhausärztinnen und Kranken-hausärzte mit den zu langen Ar-beitszeiten, dem großen Zeitdruck, dem immensen Verwaltungsauf-wand und der fehlenden zeitlichen und inhaltlichen Strukturierung der Weiterbildung gezeigt. Vor dem Hin-tergrund der Zuspitzung des Nach-wuchsmangels in der Medizin soll mit einer Umfrage und der Nutz-barmachung ihrer Ergebnisse den Weiterbildenden eine Möglichkeit gegeben werden, ihre Bemühungen um eine gute Weiterbildung syste-matisch zu evaluieren, weil davon ausgegangen wird, dass ein hoch-wertiges Weiterbildungsangebot

einerseits eine Zufriedenheit der be-ruflichen Tätigkeit und andererseits einen wesentlichen Wettbewerbs-vorteil für Klinik und Praxis dar-stellen können.

Die Ärztekammern Hamburg und Bremen haben im Zeitraum von Ende 2006 bis Anfang 2007 eine Befragung bei Assistenzärztinnen und Assistenzärzten zur aktuellen Situation in der Weiterbildung durchgeführt. Dabei hat die Ärzte-kammer Hamburg zusätzlich noch die Weiterbildungsbefugten um die Beantwortung eines Fragebogens gebeten. Erste Ergebnisse wurden im Mai 2007 veröffentlicht. Darauf-hin hat die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ dem Vor-stand der Bundesärztekammer empfohlen, eine bundesweite Befra-gung zur Qualität der Weiterbildung einheitlich nach diesem Konzept durchzuführen.

Online-Befragung: Beispiel Hamburg

Zunächst wurden in Hamburg alle Weiterbildungsbefugten (in Bremen nur an den Kranken-häusern) angeschrieben und um Rückmeldung der Anzahl ihrer Wei-terbildungsassistenten gebeten. Für die Online-Befragung wurden Code-nummern als Zugangsberechtigung vergeben, die den Weiterbildungs-befugten zusammen mit einer Ver-fahrensbeschreibung in der entspre-chenden Anzahl der Assistenten per Post zugestellt wurden. Die Weiter-leitung der Unterlagen an die Assis-tenten oblag den zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzten. Die Online-Fragebögen enthielten eine Plausibilitätskontrolle. Sie konnten über einen dreimonatigen Zeitraum (12/2006 bis 02/2007) über ein Online-Portal ausgefüllt werden. Nach Abschluss der Aktion wurden sämtliche Daten ausgewertet. Die Ergebnisse der Hamburger Befra-

gung sind im dortigen Internetauf-tritt unter www.aekh.de einsehbar.

Evaluation 2008 in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden voraussichtlich gegen Jahresende die Weiterbildungsbefugten sowohl im stationären wie im nieder-gelassenen Bereich angeschrieben und über die Einzelheiten der Evaluation informiert. Wie in Ham-burg soll sowohl ein Fragebogen an die Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten als auch an die Weiterbildungsbefugten geschickt werden.

Im Assistentenbogen werden dem Hamburger Beispiel folgend neben fakultativen Angaben zur Person folgende Themenbereiche erfragt:

Vermittlung von Fachkompetenz, Fehlerkultur, Lernkultur, Anwendung von Evidence based medicine, Entscheidungskultur, Betriebskultur, Führungskultur und Globalbeurtei-lung.

Der Fragebogen für die Weiter-bildungsbefugten beinhaltet Fragen zur Wochenarbeitszeit, zum Arbeits-zeitgesetz und Vereinbarkeit mit der Weiterbildung und zur Rotation. Ferner werden Einschätzungen zur Motivation sowie zum Fort- und Weiterbildungsbudget erfragt.

Ausblick

Noch sind nicht alle Verfahrens-fragen abschließend geklärt. Über den weiteren Fortgang des Projektes werden wir Sie auf unserer Homepage und in den folgenden Ärzteblättern auf dem Laufenden halten. ■

Dr. med. Michael SchulzeVorsitzender des Ausschusses

„Ärztliche Weiterbildung“der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Wie gut ist die Weiterbildung in Baden-Württemberg?

Dr. med. Michael Schulze

Neu: Fortbildungskonten für alle Kammermitglieder

Ab sofort können Kammermitglieder ihre absolvierten Fortbildungen online im sog. „Fortbildungskonto“ erfassen. Zugang im Internet: www.aerztekammer-bw.de/25 unter „Fortbildungskonto online“, weitere Informationen auch im nächsten Heft.

Wichtiger Hinweis:

Für die befristete Sonderregelung „Zertifikat zum Wunsch-termin“ kann das Fortbildungskonto nicht genutzt werden. Hierfür muss ausschließlich das separate Antragsverfahren verwendet werden, Zugang im Internet unter „Fortbildungs-zertifikat zum Wunschtermin“. Daher Sicherheit jetzt: Teilnehmerbescheinigungen sofort einreichen – Fortbildungszertifikat später.

Kammern und KV

Kammern und KV

ÄBW 07 • 2008 313

Im Mittelpunkt des ersten Ortenauer Ärztetags Ende Mai stand das regionale Netz der

medizinischen Versorgung. Rund 80 Personen nahmen an der hoch-karätigen Veranstaltung teil, der man gerne mehr Besucher gewünscht hätte.

„Es ist ein Novum, dass eine Kreisärzteschaft in Südbaden einen eigenen Ärztetag veranstaltet“, lobte Südbadens Kammerpräsident Dr. Gerhard Schade. Er wies darauf hin, dass es sich nicht etwa um einen rein politischen Tag handele, sondern auch um eine Fortbildungs-veranstaltung, die gleichermaßen für Kliniker wie auch für Nieder-gelassene geeignet sei. Großen Wert legte Dr. Schade in diesem Zusam-menhang auf die Feststellung: „Die strikte Trennung zwischen ambulant und stationär ist im Fluss – und das ist gut so.“

Als gelebtes Beispiel für die konstruktive Zusammenarbeit zwi-schen Praxen und Kliniken stellte

Dr. Andreas Jakob, Chefarzt der Onkologie am Klinikum Offenburg, die regionale Palliativ-Versorgung vor. Der Referent ist auch Grün-dungsmitglied von PalliMed Ortenau e. V., einem Netzwerk für Schmerz-medizin, dem zwölf Palliativ-Exper-ten angehören. PalliMed will unnöti-ge Einweisungen vermeiden und das Sterben zuhause ermöglichen. Der Verein arbeitet eng mit der Brückenpflege, Niedergelassenen sowie Kliniken zusammen und bietet den rund 1700 Ortenauer Ärztinnen und Ärzten unter anderem auch die Mitarbeit in einem Palliativ- Qualitätszirkel an.

Neben den umfangreichen Infor-mationen über die Palliativmedizin standen auch weitere kurz gefasste Fortbildungsvorträge auf dem Pro-gramm: Prostatakarzinom, Wundver-sorgung, Schmerztherapie, Knochen-metastasen sowie Patientenauto-nomie am Lebensende. Außerdem beschäftigten sich Arbeitsgruppen mit der Notfalldienstordnung

der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, den Möglich-keiten der Gründung von Notfall-praxen in der Ortenau sowie den Ergebnissen des Deutschen Ärzte-tags in Ulm.

Der Vorsitzende der Kreisärzte-schaft Ortenau, Dr. Karlheinz Bayer, zeigte sich am Ende sehr zufrieden mit dem ersten Ortenauer Ärztetag: „Unsere Tagung machte deutlich, dass es notwendig ist, dass sich die Ärzteschaft künftig noch enger zu-sammenschließt. Wir werden den Ärztetag daher auch in Zukunft veranstalten, etwa im Zwei-Jahres-Rhythmus, jeweils mit aktuellen Themen.“ „Ziel sei nicht nur der Austausch und die Information untereinander, sondern auch die Einbindung von Patienten und Nicht-Patienten“, so Dr. Bayer. Das hervorragende Presseecho auf den Ersten Ortenauer Ärztetag und die Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigen den Ver-anstalter in seiner Bewertung. OE

Erster Ortenauer Ärztetag

Die Kampagne der Kassen-ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und

der KV Bayerns gegen den Gesund-heitsfonds in der geplanten Form wird nach wie vor sehr positiv von Ärzten, Psychotherapeuten und Patienten angenommen. Bereits 71.142 Unterschriften sind aktuell in der KVBW eingegangen; in Baden-Württemberg und Bayern zusam-men sind es sogar über 100.000!

Wir wollen den verantwortlichen Politikern auf Landes -und Bundes-

ebene durch eine hohe Anzahl von Unterschriften deutlich machen, wie wenig Akzeptanz der Gesundheits-fonds in der Öffentlichkeit genießt.

Deshalb erneut die Bitte: Infor-mieren Sie sich durch das Informa-tionsmaterial in Ihrer Praxis über die drohende Verschlechterung unserer medizinischen Versorgung.

Unterschreiben auch Sie auf einer der Unterstützerlisten. Wir sammeln lediglich die Anzahl der Unter-schriften, selbstverständlich wird niemand namentlich genannt. ■

Verordnungsforum

Die aktuelle Ausgabe des Verordnungsforums der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) widmet sich dem Schwerpunkt nieder-

molekulare Heparine (NMH). Viele Mitglieder hatten den Wunsch geäußert, sich eingehend über die rationale Verordnung dieser Substanzgruppe zu informieren, denn die Zulassungsindikationen und Dosierungen sind sehr unterschiedlich und das macht es schwer, die Kosten richtig zu vergleichen. Das Verordnungsforum gibt dem nieder-gelassenen Arzt einen verständlichen Leitfaden an die Hand, um NMH auf Basis des aktuellen Stands der Forschung wirtschaftlich einzusetzen. Tipps zum Einsatz der NMH in der kurzfristigen Überbrückung der antikoagulatorischen Therapie sowie ein kurzer Ausblick über neue orale ge-rinnungshemmende Substanzen runden den Leitfaden ab. Das Verordnungsforum kann im Internetauftritt der KVBW heruntergeladen werden: www.kvbawue.de (Mitglieder/Publikationen/Verordnungsforum). ■

314 ÄBW 07 • 2008

Am 1. Juli startete der Vertrag zur hausarztzentrierten Ver-sorgung (HZV) zwischen der

AOK Baden-Württemberg, dem Hausärzteverband und MEDI (das ÄBW berichtete). „Erstmals geht damit der Sicherstellungsauftrag für die ambulante hausärztliche Ver-sorgung von der Kassenärztlichen Vereinigung auf eine Krankenkasse über“, kommentierte Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Der Hausarzt wird zum Lotsen für den Patienten. „Wir sind gespannt, wie sich dieses in Deutschland bewähren wird“, sagte der KVBW-Vorsitzende.

Für die Vertragspartner erklärte Dr. Berthold Dietsche, Landesvor-sitzender des Deutschen Hausärzte-verbandes: „Wir sind sehr zufrieden. Die Resonanz der Ärzte ist noch besser als wir erwartet hatten – die Vertragsschulungen werden außer-

ordentlich gut besucht.“ Der Vorsit-zende von MEDI Baden-Württem-berg, Dr. Werner Baumgärtner, er-gänzte: „Es ist entscheidend, dass der Arzt im Vergleich zum KV-System unter dem Strich deutlich profitiert: Statt Blindflug bei der Honorierung ärztlicher Leistungen mit floatenden Punktwerten und Mengendeckelung gibt es jetzt attraktivere und sicher kalkulierbare Pauschalen auf Euro-basis ohne Fallzahlbegrenzung.“ „In der neuen HZV-Versorgung fließt das Geld endlich dahin, wo es gebraucht wird“, unterstrich Dr. Rolf Hoberg, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, „sodass letztlich vor allem die Patienten von der neu-en Versorgungsstruktur profitieren.“

Neben der Abrechnung ist die KV weiter für zentrale Bereiche der ambulanten Versorgung zustän-dig, zum Beispiel für die Zulassung von Ärzten, für die Qualitätssiche-rung und Prüfung von Leistungen. „Die AOK hat wohlweislich die

Notfallversorgung weiter der KV übertragen“, betonte Hoffmann-Goldmayer. Das weite Feld der Beratung und Interessenvertretung der Mitglieder gehört ebenfalls nach wie vor zum Aufgabenspektrum der KV, die auf ihrer Homepage umfas-send über den neuen Vertrag infor-mieren wird. „Als wichtigste Bot-schaft ist herauszustellen, dass kein Hausarzt und kein Versicherter an diesem Vertrag teilnehmen muss!“, so Dr. Hoffmann-Goldmayer. Für alle Nichteingeschriebenen stellt die KV nach seinen Worten wie in den letzten 50 Jahren auch die flächendeckende, wohnortnahe haus- wie fachärztliche Versorgung sicher. Dies ist bisher trotz des be-stehenden Nachwuchsmangels in der Medizin immer noch gelungen. „Und daran wollen wir im Interesse unserer Mitbürger festhalten und nehmen diesen Auftrag als Körper-schaft sehr ernst“, unterstrich der KVBW-Vorsitzende. ■

Hausarztzentrierte Versorgung

60 Jahre Marburger Bund in Nordwürttemberg

Am 2. Juni 1948 wurde der Marburger Bund für Nord-württemberg gegründet, damals als eigenständiger Landesverband. Die Gründungsväter wollten damit

den Krankenhausärzten eine Interessenvertretung geben. Schon damals ging es um die zentralen gewerkschaftlichen Aufgaben, nämlich die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, zu denen auch eine angemessene Bezahlung gehört. Diese Aufgaben stehen auch heute noch im Mittelpunkt der Arbeit des Marburger Bundes. Rund zwölf Jahre nach der Gründung haben sich die in Nord- und Südwürttemberg, in Nord- und Südbaden bestehenden „Landesverbände“ zum „Landesverband Baden-Württemberg“ zusammen-geschlossen. In den 60 Jahren seiner nord-württem-bergischen Geschichte hat der Marburger Bund stetig die Mitgliederzahl vergrößern können. Aus seinen Reihen gehen seit jeher Persönlichkeiten hervor, die sich neben der Verbandsarbeit auch in der Ärztekammer engagieren, so beispielsweise die derzeitige Präsidentin der Landes-ärztekammer, Dr. Ulrike Wahl, und ihr Amtsvorgänger, Prof. Dr. Friedrich-W. Kolkmann. ■

Blankoformular-bedruckung

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat auf die sogenannte

Blankoformular-Bedruckung hin-gewiesen. Dabei wird von der Praxiscomputersoftware sowohl das eigentliche Formular als auch der Formularinhalt generiert und mittels Laserdrucker auf Sicher-heitspapier ausgegeben. Das Verfahren wird seit Anfang 2003 bundesweit angeboten. Die Vorteile: Zum einen entfällt die Bevorratung sämtlicher vertrags-ärztlicher Formulare, zum anderen werden veraltete Nadeldrucker ersetzt und der Geräuschpegel in der Praxis deutlich reduziert. Die KVBW hat Informationen zu

dem Verfahren auf ihrer Website www.kvbawue.de bereitgestellt. Neben einem Merkblatt finden sich ein Registrierungs- und Bestell-formular sowie das Verzeichnis zer-tifizierter Praxissoftware-Systeme. Die Kosten für das Sicherheitspapier werden von den Krankenkassen ge-tragen, es ist in den Größen DIN A4 und A5 erhältlich. Alle vertrags-ärztlichen Formulare können so ana-log den Original-Formularen erzeugt werden. Einzige Ausnahme sind Rezepte (Muster 16), die aus Sicher-heitsgründen nicht im Blankover-fahren erstellt werden dürfen; das Originalformular kann jedoch über Laserdrucker beschriftet werden, so die KVBW. ■

Kammern und KV

45. KONGRESS DER SÜDWESTDEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR INNERE MEDIZINLebensphasen, Geschlecht und Innere Erkrankungen:Was sollte der Internist von diesen Beziehungen wissen?

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316 ÄBW 07 • 2008

Günstiger Urlaub in den USA

Wer diesen Sommer in die USA reist, kann von dem starken Euro beziehungsweise schwachen US-Dollar profitieren. In den Vereinigten Staaten zahlt man derzeit für Waren und Dienstleistungen nur 1 Euro, die in Deutschland etwa 1,12 Euro kosten. Auch in Ungarn und Kroa-tien bietet der Euro einen Kaufkraft-vorteil (siehe Grafik).

Oft ist der Urlaub in EU-Ländern teurer als hierzulande. Das gilt bei-spielsweise für beliebte Ferienländer wie Italien, Spanien, Österreich und Frankreich. Einen Kaufkraftnachteil von gut 20 Prozent müssen bei-spielsweise Dänemark-Reisende hinnehmen.

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Gegenüber dem vergangenen Jahr günstiger geworden ist neben den USA auch ein Urlaub in Groß-britannien. Hier können Reisende Nutzen aus dem schwächeren Wech-selkurs des englischen Pfundes zie-hen. Galt Großbritannien im vorigen Sommer noch als ähnlich teuer wie Dänemark, so ist die Kaufkraft des Euro mit 96 Cent inzwischen nur wenig niedriger als daheim in Deutschland.

Das Schaubild verdeutlicht die Kaufkraftvorteile bzw. -nachteile in ausgewählten Urlaubsländern. Zur Ermittlung des Urlauber-Euro ver-gleicht man die Kaufkraft des Euro im Inland mit seiner Kaufkraft im Ausland. Dabei werden das unter-schiedliche Preisniveau und beim Umtausch in andere Währungen zu-dem der Wechselkurs berücksichtigt.

Kabinett beschließt Jahressteuergesetz 2009

Am 18. 06. 2008 ist das Jahres-steuergesetz 2009 im Kabinett be-schlossen worden. Das Gesetz um-fasst verschiedene Bereiche des Steu-errechts. Die Maßnahmen betreffen unter anderem die Gesundheitsförde-rung, die Bekämpfung von Steuer-straftaten oder extremistischen Verei-nen bis hin zur Eigenheimzulage und Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts. Nachfolgend beispiel-haft einige wichtige Punkte des Gesetzes im Überblick (lt. BMF):–   Neue Altersgrenze für Kinder 

bei der EigenheimzulageDie Kinderzulage wird weiterhin

für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Alters-grenze für Kinder vom 27. auf das 25. Lebensjahr, wie sie das Steuer-änderungsgesetz 2007 vorsah, bleibt unberücksichtigt.–   Neue Besteuerung  

von EhegattenAb dem Jahr 2010 soll für

Doppelverdiener-Ehepaare ein so genanntes „optionales Faktor-

verfahren“ eingeführt werden. Konkret sollen Ehepaare nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen können, sondern gemeinsam nach Steuerklasse IV besteuert werden. Durch das neue Verfahren soll der Splitting-Vorteil durch die gemeinsame Besteuerung auf beide verteilt werden. –   Steuerfreiheit für betriebliche 

GesundheitsförderungUm Arbeitgeber zu ermuntern,

künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförde-rung der Mitarbeiter durchzuführen, sollen diese von der Besteuerung befreit werden. –   Keine Umsatzsteuer  

für HeilbehandlungenAmbulante und stationäre Heil-

behandlungen werden von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit.–   Schulgeld nicht nur bei  

deutschen Schulen absetzbarKünftig soll Schulgeld, das bei

Privatschulen, die sich im euro-päischen Ausland (und im euro-päischen Wirtschaftsraum) befinden, anfällt, auch als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar sein. Dies soll dann nicht mehr auf dreißig Prozent des Schulgeldes gelten, sondern auf einen steuerlich wirksamen Höchst-betrag von 3.000 Euro beschränkt werden. Dieser Betrag soll jährlich um 1.000 Euro verringert werden. Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule schicken, können das Schulgeld ab 2011 demnach nicht mehr von der Einkommensteuer absetzen.–   Keine Gewerbesteuer  

für den ArztberufDie Einnahmen der freien Be-

rufe, damit auch die der Ärzte, blei-ben von der Gewerbesteuer befreit. Das hat das Bundesverfassungsge-richt (BVerfG) in einem Ende Mai veröffentlichten Beschluss bestätigt.

Laut BVG üben freie Berufe kein Gewerbe aus. Diese Verfassungslage stehe in Einklang mit dem Grund-gesetz. Die Gewerbesteuerfreiheit

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Tätigkeits­bericht der LÄK

Der Tätigkeitsbericht 2007/08 der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist auf

CD-ROM erschienen. Auf 252 Seiten informiert er ausführlich über die Arbeit der Kammer und ihrer Gremien. Die CD kann kostenlos bei der Ärzt-lichen Pressestelle bezogen werden: Telefon (07 11) 7 69 89 99, Telefax (07 11) 76 45 23, E-Mail [email protected] Tätigkeitsbericht kann auch im Internetauftritt der Kammer (www.aerztekammer-bw.de) eingesehen beziehungsweise heruntergeladen werden. ■

sei ein Ausgleich für bestimmte Leistungen und Regelungen, die dem allgemeinen Nutzen zugute kommen und denen die Freiberuflichkeit unter-liege. So seien etwa die wohnortnahe medizinische Versorgung sowie Not- und Nachtdienste Gegenleistungen, welche die Ärzte für die Befreiung von der Gewerbesteuer erbrächten, heißt es in dem Beschluss.

Energieverbrauch der Heizung oft unterschätzt

Deutsche Haushalte verbrauchen die meiste Energie für die Heizung. Rund 87 Prozent der von Haushalten insgesamt benötigten Endenergie ent-fallen auf die Erzeugung von Wärme – davon 75 Prozent auf die Raumheizung, weitere 12 Prozent auf warmes Wasser. Wer also dauerhaft sparen will, muss seine Heizkosten konsequent senken.

Vielen Hausbesitzern sind die enormen Einsparpotenziale in ihren Häusern nicht bewusst. Wer jedoch nicht an eine energieeffiziente Sanie-rung denkt, verschenkt Geld und Energie. Das macht sich auch am bundesweiten Energieverbrauch be-merkbar, denn die deutschen Haushalte verbrauchen insgesamt mehr End-energie als die gesamte Industrie oder der Verkehrssektor. Mit knapp 30 Prozent liegen die privaten Haus-halte an der Spitze der Energiever-braucher.

In den letzten zehn Jahren haben sich die Preise für Heizenergie im Durchschnitt mehr als verdoppelt, Öl ist sogar mehr als drei Mal so teuer. Es lohnt sich also, in Dämmung, Wärmeschutzfenster und eine moderne Heizung mit erneuerbaren Energien zu investieren.

Für die Finanzierung der Sanierung stehen zinsgünstige Förderkredite der staatlichen KfW Förderbank zur Verfü-gung. Zudem bietet der Staat für viele Maßnahmen attraktive Zuschüsse an, beispielsweise für den Einbau von Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Holzpelletheizungen. Wer clever finanziert, kann die Kreditraten größten-teils aus den eingesparten Heizkosten tilgen. So hält sich die Kostenbelastung in Grenzen. Aber auch schon der ein-fache Dreh am Heizungsventil hilft, viel Geld und Energie zu sparen. Denn die optimale und angenehme

Raumtemperatur liegt in Wohnräumen bei 19 bis 20 Grad. Jedes Grad darüber erhöht die Heizkosten um rund sechs Prozent – Geld, das sich problemlos sparen lässt.

Arzt-Pleiten sind selten, aber es werden mehr

Obwohl die Stimmung unter den deutschen Ärzten nicht sehr gut ist und manch einer sich Sorgen um seine wirtschaftliche Zukunft macht, gibt es in Deutschland nach wie vor nur sehr wenige Praxisinsolvenzen.

Nach Angaben des Wirtschafts-dienstleisters Creditreform haben 2007 nur 230 der fast 140.000 deutschen Arzt- und Zahnarztpraxen Insolvenz angemeldet. 2006 waren es 220 Insol-venzen. Die über alle Unternehmen gemittelte Quote beträgt Creditreform zufolge 90 Insolvenzen auf 10.000 Fir-men. Damit leiden Ärzte vergleichs-weise selten an Zahlungsunfähigkeit. Bei den Ärzten gebe es jedoch Besorg-nis erregende Entwicklungen. Die Zahl der Insolvenzen bei Facharztpraxen stieg zwischen 2006 und 2007 um 13, die der Zahnarztpraxen um zehn Prozent. Gleichzeitig sank die Zahl aller Unternehmensinsolvenzen um 14,4 Prozent. ■

318 ÄBW 07 • 2008

Die Berufsschullehrer der 3 Berufsschulen in Süd­württemberg haben dem

Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bei einem Ge­dankenaustausch mitgeteilt, Aus­zubildende würden sich bisweilen darüber beklagen, dass ausbildende Ärztinnen und Ärzte ihre ange­henden Medizinischen Fachange­stellten über das gesetzlich zulässige Maß in der Arztpraxis arbeiten lassen oder Pflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht einhalten. Der Autor dieses Kurz­beitrags wurde daher gebeten, die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz in diesem Blatt darzulegen und zu veröffent­lichen.

1.   Arbeitszeiten

Der Bundesgesetzgeber hat alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, Jugendliche, das heißt Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, nur bis zu maximal 8 Stunden täglich (ohne Pausen) und bei einer 5­Tage­Woche nicht mehr als 40 Stunden/Woche (ohne Pausen) zu beschäftigen (§ 8 Abs. 1 JArbSchG). Der Berufsschulunterricht (siehe auch Punkt 3.) wird darauf ange­rechnet! Für diejenigen niedergelas­senen Ärztinnen und Ärzte, die den Mustervertrag für die Beschäftigung von auszubildenden Medizinischen Fachangestellten der Landesärzte­kammer Baden­Württemberg mit Tarifbindung abgeschlossen haben, lässt der Manteltarifvertrag aller­dings zu, dass die Arbeitszeit auf bis zu 5 1/2 Tage in der Woche verteilt wird und der Arbeitgeber für ju­gendliche Auszubildende die täg­liche Arbeitszeit auf bis zu 9 Stun­den und die wöchentliche Arbeits­zeit auf bis zu 40 Stunden verlängert (§ 6 Abs. 5 MTV). Da nach dem Musterausbildungsvertrag der

Landesärztekammer die durch­schnittliche wöchentliche Ausbil­dungszeit 38,5 Stunden/Woche be­trägt, sind 1,5 Stunden der Arbeits­zeit Überstunden, wenn eine Aus­zubildende zwischenzeitlich das eine oder andere Mal anstelle von 38,5 Stunden/Woche bis maximal 40 Stunden/Woche ausgebildet wird. Wird an einem Brückentag nach einem Feiertag nicht gearbei­tet, darf der Praxisinhaber die aus­gefallene Arbeitszeit in den nächs­ten 5 zusammenhängenden Wochen dergestalt auf die Werktage vertei­len, dass die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser 5 Wochen eben­falls 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit für Jugend­liche darf dann ohne Tarifbindung maximal 8,5 Stunden (§ 8 Abs. 2 JArbSchG), mit Tarifbindung wieder maximal 9 Stunden betragen (§ 6 Abs. 5 MTV).

2.   Ruhepausen

Der Praxisinhaber muss den in seiner Arztpraxis beschäftigten Jugendlichen im Voraus feststehen­de Ruhepausen von angemessener Dauer gewähren. Bei einer Arbeits­zeit ohne Tarifbindung von mehr als 4,5 Stunden (mit Tarifbindung von mehr als 5 Stunden) bis zu 6 Stun­den müssen die Ruhepausen min­destens 30 Minuten betragen, bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen die Ruhepausen mindestens 60 Minuten betragen. Als Pause gilt nur eine Arbeits­unterbrechung von mindestens 15 Minuten (§ 11 Abs. 1 JArbSchG). Die Ruhepausen müssen zeitlich an­gemessen bestimmt werden. Eine Ruhepause darf daher frühestens eine Stunde nach Aufnahme der Tätigkeit und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen. Außerdem dürfen Jugendliche ohne Tarifbindung ohne Ruhe­

pausen nicht länger als 4,5 Stunden, mit Tarifbindung nicht länger als 5 Stunden beschäftigt werden (§ 11 Abs. 2 JArbSchG, § 6 Abs. 5 MTV). Das bedeutet, dass der Praxisinhaber seiner jugendlichen Mitarbeiterin bei einer Arbeitszeit von zum Bei­spiel 5,5 Stunden mindestens eine Ruhepause von 30 Minuten zwi­schen dem Beginn der 2. und dem Ende der 4,5. Arbeitsstunde einräu­men muss. Ein anderes Beispiel: Bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden müssen der jugendlichen Mitarbei­terin zwischen dem Beginn der 2. und dem Ende der 7. Arbeitsstunde Ruhepausen von mindestens einer Stunde gewährt werden. Hier emp­fiehlt sich eine Aufteilung in 2 oder 3 Ruhepausen. Ruhepausen werden auf die Arbeitszeit auch jugendlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht angerech­net (vgl. § 6 Abs. 1 MTV).

3.   Freistellung  zum Berufsschulunterricht

Der Arzt hat seine Auszubilden­den für die Teilnahme am Berufs­schulunterricht freizustellen und sie zum Besuch der Berufsschule anzuhalten (§ 14 BBiG, § 9 Abs. 1 JArbSchG). Die Freistellungspflicht erstreckt sich auch auf die Fahrten von und zur Berufsschule und den Berufsschulunterricht. Beginnt der Unterricht in der Berufsschule vor 9.00 Uhr, darf der Arzt die Auszu­bildende vorher nicht in der Praxis beschäftigen. Dies gilt sogar für Beschäftigte, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG). Am so­genannten Hauptberufsschultag, an dem die Unterrichtszeit mindestens 5 Stunden einschließlich der Pausen beträgt, hat der Praxisinhaber seine jugendliche Auszubildende am Nachmittag von der Arbeit freizu­stellen. Am sogenannten Neben­

Pflichten nach dem Jugendarbeits­schutzgesetz für Ärztinnen und Ärzte

Redaktion:Prof. Dr. iur.

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berufsschultag werden die Fahrten zur und von der Berufsschule sowie die konkrete Unterrichtszeit einschließ­lich der Pausen auf die Arbeitszeit der Auszubildenden angerechnet (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 JArbSchG).

4.   Samstagsbeschäftigung

An Samstagen dürfen Jugendliche ohne Tarifbindung nicht beschäftigt werden (§ 16 Abs. 1 JArbSchG). Aus­nahmsweise ist eine Samstagsbeschäfti­gung möglich, wenn der Praxisinhaber seine Auszubildende im ärztlichen Not­falldienst einsetzt. Dann sollen aber mindestens 2 Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben. Und der Praxisinhaber muss in diesem Fall seiner Auszubildenden die für Jugend­liche zwingend vorgeschriebene 5­Tage­Woche (§ 15 JArbSchG) durch Freistel­lung an einem anderen berufs­schulfreien Arbeitstag derselben Woche gewähren (§ 16 Abs. 2 JArbSchG).

Für auszubildende Medizinische Fachangestellte mit dem Musterarbeits­vertrag der Landesärztekammer und mit der damit verbundenen Tarifbin­dung gilt die 5 1/2­Tage­Woche. Sie können bis Samstagmittag 12.00 Uhr auch in der regulären Sprechstunde beschäftigt werden. Die Höchstarbeits­zeiten nach Punkt 1. müssen beachtet werden.

5.   Gesundheitsuntersuchungen

Eine Jugendliche darf, wenn sie erstmals eine Ausbildung beginnt, nur beschäftigt werden, wenn sie 1. inner­halb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstunter­suchung) und 2. demjenigen, der die Jugendliche beschäftigen will (aus­bildender Arzt), eine vom erstunter­suchenden Arzt ausgestellte Bescheini­gung vorliegt (§ 32 JArbSchG). Die durchgeführte Jugendarbeitsschutzun­tersuchung ist daher Einstellungsvor­aussetzung für eine angehende Medizi­nische Fachangestellte. Der Praxis­inhaber hat sich ferner vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres, also spätestens bis zum Ende des 12. Monats nach der Einstellung, die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, dass die Jugendliche nachuntersucht worden ist (1. Nachuntersuchung, § 33 JArbSchG). Für den Umfang der

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen haben die Gewerbeaufsichtsämter in den Landratsämtern – das sind die zuständigen Behörden für die Über­wachung des Jugendarbeitsschutzes – Untersuchungsbögen entwickelt, die vom untersuchenden Arzt benutzt werden müssen und dort angefordert werden können. Beide Untersuchungen dürfen auf Kosten des Gewerbeauf­sichtsamts auch vom ausbildenden Arzt durchgeführt werden, was allerdings nicht empfohlen wird. Eine weitere Nachuntersuchung nach 12 Monaten kann die Jugendliche nur beanspru­chen, wenn sie noch nicht 18 geworden ist (§ 34 JArbSchG).

Von den medizinischen Jugend­arbeitsschutzuntersuchungen sind Arbeitsschutzuntersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Bio­stoffverordnung sowie die arbeits­medizinischen Vorsorgeunter­suchungen nach dem Recht der Unfall­versicherung (SGB VII) zu unterscheiden. Ein bestimmtes Lebensalter, ab dem diese Vorsorgeuntersuchungen durch­geführt werden müssen, ist nicht vor­gegeben. Diese Untersuchungen treten also gleichrangig neben die Jugend­arbeitsschutzuntersuchungen. Inhaltlich handelt sich ebenfalls um Pflichtunter­suchungen, das heißt, der Praxisinhaber muss sie seinen Mitarbeiterinnen an­bieten. Die Erstuntersuchung, die nur einmal im Leben einer Arbeitnehmerin stattfindet, ist allerdings – anders als die Jugendarbeitsschutzuntersuchung – keine Einstellungsvoraussetzung, son­dern Beschäftigungsvoraussetzung mit der Folge, dass der Praxisinhaber eine angehende medizinische Fachangestell­te ohne diese Untersuchungen zwar schon einstellen, aber noch nicht be­schäftigen darf. Die Erstuntersuchung nach den G­42­Grundsätzen hat das Ziel, zu verhindern, dass eine Arbeit­nehmerin in der Arztpraxis durch eine dort mögliche Infektion geschädigt wird. Die Anamnese, Beratung und Untersuchung zielt daher vor allem auf das Immunsystem ab und wird auch einen unterschiedlichen Umfang haben, je nachdem, in welche Praxis eine an­gehende medizinische Fachangestellte eintritt. Unterschieden werden bei der G­42­Untersuchung 2 Blöcke, nämlich der Elementarteil und der Spezialteil. Im Elementarteil wird eine hausärztliche Untersuchung mit einer Berufsanam­

320 ÄBW 07 • 2008

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nese und entsprechenden Laborun­tersuchungen (Blutbild, Blutzucker, Leber, Niere) empfohlen. Im Spezial­teil sind 42 Krankheitserreger ge­nannt, die der untersuchende Arzt im Blick haben muss, wenn er die spezi­elle Infektionsgefährdung bei dem neuen Arbeitsplatz berücksichtigt. Die 1. Nachuntersuchung wird nach 12 Monaten, jede weitere Nachunter­suchung nach 36 Monaten empfoh­len. Durchgeführt werden dürfen die arbeitsmedizinischen Vorsorgeunter­suchungen nur von Fachärzten für Arbeitsmedizin oder Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Die früher von den Berufsgenossen­schaften ausdrücklich geforderte Ermächtigung für Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen ist entfallen.

Abgegrenzt werden muss von der Erstuntersuchung nach den G­42­Grundsätzen die arbeitsmedi­zinische Vorsorgeuntersuchung der Augen und des Sehvermö­gens vor Aufnahme einer Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen nach den G­37­Grundsätzen. Der Praxis­inhaber muss sie einer angehenden medizinischen Fachangestellten ebenfalls anbieten (§ 6 Bildschirm­arbeitsverordnung). Sie ist aber im Gegensatz zur Untersuchung nach

den G­42­Grundsätzen keine Einstel­lungsvoraussetzung. Durchgeführt werden darf sie von Fachärzten für Arbeitsmedizin oder Ärzten/ Betriebsmedizin sowie Fachärzten für Augenheilkunde. Bezahlt werden müssen alle arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vom Praxisinhaber. Außerdem hat er seinen Auszubildenden eine Hepa­titis­B­Impfung auf seine Kosten anzubieten.

Von den Jugendarbeitsschutz­untersuchungen und den arbeits­medizinischen Vorsorgeunter­suchungen ist noch die allgemeine Einstellungsuntersuchung vor jeder Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu unterscheiden. Sie ist gesetzlich nicht gefordert, hat aber das Ziel, die Eignung einer Bewerberin für die Tätigkeit in der Arztpraxis festzu­stellen, um einerseits das aus den zukünftigen Belastungen resultie­rende gesundheitliche Risiko für die Bewerberin zu vermeiden und ande­rerseits Einstellungsrisiken für den Praxisinhaber so weit wie möglich zu minimieren (hohe Ausfallzeiten, eingeschränkte Leistungsfähigkeit oder Gefahr für Dritte). Empfohlen wird, dass auch diese Einstellungs­untersuchung auf Veranlassung und zum Schutz des Praxisinhabers nur von einem Facharzt für Arbeitsmedi­zin oder einem Arzt mit der Zusatz­bezeichnung Betriebsmedizin durch­geführt wird.

Aufgrund der vorgenannten 4 verschiedenen Gesundheitsunter­suchungen, deren Kosten nur bei der Jugendarbeitsschutzunter­suchung nicht vom Praxisinhaber getragen werden muss, wird emp­fohlen, die angehende medizinische Fachangestellte zu einem Facharzt für Arbeitsmedizin oder einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebs­medizin zu schicken, ihr den Vor­druck des Gewerbeaufsichtsamts über die Jugendarbeitsschutzunter­suchung mitzugeben und die/den Kollegen/in zu bitten, in die arbeits­medizinische Vorsorgeuntersuchung die allgemeine Einstellungsunter­suchung zu integrieren. In diesem Fall hat der Praxisinhaber der Jugendlichen zusätzlich nur anzu­bieten, die Bildschirmarbeitsplatz­untersuchung beim Facharzt für

Augenheilkunde durchführen zu lassen.Beispiel nach dem JArbSchG/SGV VII:

Einstellung am 01. 08. 2008 (16 Jahre): Angebot zur Hepatitis B­Impfung – wenn möglich – bis zum 01. 02. 2008, Einstellungs­/Vorsorgeuntersuchung vor dem 01. 08. 2008 bei Facharzt für Arbeits­medizin oder Arzt, Betriebsmedizin, 1. Nachuntersuchung bei Facharzt für Arbeitsmedizin oder Arzt Be­triebsmedizin, bis zum 31. 07. 2009, fakultativ (soweit noch unter 18) 2. Nachuntersuchung bis zum 31. 07. 2010.

6.   Sanktionen

Wer als Praxisinhaber bei der Beschäftigung von Jugendlichen seinen Pflichten nach dem Jugend­arbeitsschutzgesetz nicht nach­kommt, handelt ordnungswidrig. Die Gewerbeaufsichtsämter können die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bei Vorsatz bis zu 15.000 Euro und bei Fahrlässigkeit (§ 17 Abs. 2 OWiG) bis zu 7.500 Euro ahn­den (§ 58 Abs. 1 und 3 JArbSchG). Wird durch die Pflichtverletzung eine jugendliche Mitarbeiterin in ihrer Gesundheit oder Arbeitskraft gefährdet, handelt es sich um eine Straftat. Das kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geld­strafe bestraft werden (§ 58 Abs. 5 JArbSchG).

Wer als Praxisinhaber bei der Beschäftigung von Jugendlichen seinen Pflichten nach dem Arbeits­schutzgesetz, der Biostoffverord­nung und der Bildschirmarbeits­verordnung sowie im Recht der Unfallversicherung (SGB VII) nicht nachkommt, handelt ebenfalls ord­nungswidrig. Die Arbeitsschutz­behörde oder das Gesundheitsamt kann ihm bei Vorsatz eine Geld­ buße bis 5.000 Euro und bei Fahr­lässigkeit (§ 17 Abs. 2 OWiG) eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro auf­erlegen. Im Recht der Unfallver­sicherung kann die Berufsgenossen­schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bei Vorsatz eine Geldbuße bis 10.000 Euro und bei Fahrlässigkeit (§ 17 Abs. 2 OWiG) eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro verhängen (§§ 209, 210 SGB VII). ■

Veranstaltungshinweis

Die Baden­Württembergische Bank (BW­Bank) veranstaltet in Heilbronn ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer­Seminar für Heilberufler.

Termin:Mittwoch, 1. Oktober 2008, 19.00 Uhr

Veranstaltungsort: BW­Bank Heilbronn, Allee 11, 74072 Heilbronn

Seminarinhalte:• Neugründung oder Übernahme• Kooperationsformen• Praxiswertermittlung• Investitionsplanung• Praxiskosten• Finanzierung• Öffentliche Fördermittel• Absicherung der Existenz

Die Teilnahme ist kostenlos.

Information und Anmeldung:BW­Bank Heilbronn, Telefon (0 71 31) 8 84­2 96

Rechtsfragen

ÄBW 07 • 2008 321

Vermischtes

Von den 10,7 Millionen Men-schen in Baden-Württemberg haben ein bis zwei Prozent

Einschränkungen des Lernens und der Selbstständigkeit, die wir als geistige Behinderung bezeichnen. Diese Benennung ist sozialrechtlich relevant, jedoch bei Betroffenen, Angehörigen und zunehmend Fachleuten wenig akzeptiert. Im folgenden Text werden wir auch von intellektueller Behinderung oder wesentlichen Lernbeeinträch-tigungen sprechen.

Am 31. 12. 2006 gab es 7.173 hausärztlich tätige niedergelassene Allgemeinärzte und Internisten in Baden-Württemberg (KVBW Versorgungsbericht 2007, www.kvbawue.de/index.php?id=1155). Auf einen haus-ärztlich tätigen Arzt bzw. Ärztin kamen demnach 1.492 Einwohner. Kinderärzte sind bei dieser Betrach-tung ausgenommen. Wir beschrän-ken uns auf erwachsene betroffene Menschen, von denen allerdings viele, die bei ihren Eltern leben, auch im jungen Erwachsenenalter noch „ihren“ Kinderarzt aufsuchen. Auch Spezialambulanzen stehen nicht im Mittelpunkt, sondern die reguläre ärztliche Alltagsversorgung.

Damit kämen 15–30 Menschen mit wesentlichen Lernbeeinträchti-gungen auf eine hausärztliche Praxis. Bezieht man alle Vertragsärzte ein, wird das Verhältnis noch günstiger. Über Häufigkeit, Qualität und förder- oder hinderliche Bedingungen des Einzelkontakts zwischen beiden Partnern ist damit nichts gesagt.

Große Veränderungen für Hausärzte, Fachärzte und behinderte Menschen

Große Veränderungen in der ärztlichen Versorgung und den

Lebensformen wesentlich lernbe-einträchtigter Menschen stehen an.

Alterstruktur der niedergelas-senen Ärzte und Diversifizierung der haus- und fachärztlichen Versorgung sorgen auf der vertragsärztlichen Seite für Bewegung. Alterung behin-derter Menschen, Zunahme gemein-denaher Wohnformen, Einführung persönlicher Budgets und die noch junge Selbstverständlichkeit, medizi-nische Diagnostik und Behandlung behinderten Menschen in gleichem Maß wie (noch) nichtbehinderten zugänglich zu machen, werden die Zahl notwendiger Haus- und Facharztkontakte erhöhen (www.sozialministerium-bw.de/de/Dezentralisierung_von_ Einrichtungen_fuer_Menschen_ mit_Behinderung/120865.html). Sind wir darauf vorbereitet? Was erleben Menschen mit intellek-tueller Behinderung in der nieder-gelassenen Praxis? Was brauchen sie? Was brauchen Ärzte? Was gelingt, was misslingt?

Gibt es Daten zur Situation?

Eine Kultur partizipativer Studien zur Bedarfslage betroffener Men-schen ist in Deutschland erst im Ge-burtsstadium. Studien oder Exper-tenaussagen benennen in der Regel von Dritten – Angehörige, Wohn-heimmitarbeiter, Ärzte – wahrge-nommene ambulante Versorgungs-defizite. Eine Studie, die unserer Frage am nächsten kommt, soll näher beleuchtet werden.

Im November 2001 wurden 125 Interviews mit Angehörigen und Wohnbetreuern von Menschen mit geistiger Behinderung in Rhein-land-Pfalz durchgeführt. In circa 80 Prozent der Interviews waren die betroffenen Menschen mit anwesend. (Abendroth M, Naves R:

Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit geistigen und mehr-fachen Behinderungen – Potentiale und Defizite in Rheinland-Pfalz, Ev. Fachhochschule Rheinland-West-falen-Lippe Bd. 50, Bochum 2003).

Mit einer Ausnahme konsul-tierten alle Befragten regelmäßig ihren Hausarzt. Heimbewohner hatten 8,8 Kontakte im Jahr zu Niedergelassenen, zuhause lebende Menschen 6,5 Kontakte. Auf dem Land besuchte niemand eine Spezi-alambulanz. Jede/r Fünfte gab Pro-bleme mit der Fahrt zum Arzt auf-grund der Entfernung oder fehlen-den Barrierefreiheit an. Jährliche Gesundheitschecks erfolgten bei 34 (27 Prozent), behinderungs-bezogene Verlaufsdiagnostik war bei nur 28 Personen die Regel. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln gab es Schwierigkeiten mit Kostenträgern und Fachhandel, nicht mit Haus-ärzten. Menschen im ländlichen Raum waren mit Kommunikations-hilfen (Talker, Symbolkarten, Gebär-densprache) unterversorgt. Physio-therapieverordnungen wurden in einigen Fällen gekürzt oder nicht bewilligt. Je schwerer ein Mensch behindert war, desto eher bestan-den Probleme bei der aktuellen Diagnosefindung oder der Durch-führung von Untersuchungen. Die Hälfte der Interviewpartner fühlte sich ausführlich beraten. 38 Prozent fanden den Arzt/die Ärztin offen, 22 Prozent gaben an, dass er/sie sich viel Zeit nähme. Rund ein Fünf-tel beklagte lange Wartezeiten, Zeitmangel und mangelndes Ein-fühlungsvermögen. Wohnheim-mitarbeiter waren kritischer als Angehörige.

Die geringere Zahl von Arzt-kontakten wurde mit „Arztmüdig-keit“ und erhöhtem Aufwand für die Fahrt zum Arzt interpretiert.

Menschen mit geistiger Behinderung beim niedergelassenen Arzt –

bei uns ganz normal?

Dr. med. Birgit Berg MPH (Harvard)

Rudi Sack

Dr. med. Gisela Dahl

ÄBW 07 • 2008322

Zum Vergleich: Die Gmünder Ersatz-kasse gibt für ihre Versicherten mitt-lere 16,3 Arztkontakte im Jahr 2004 an (http://media.gek.de/downloads/magazine/GEK-Report-Ambulant-aerztliche-Versorgung-2006.pdf). Behinderung sollte zunächst ein Grund sein, Ärzte eher häufiger zu sehen. Das trifft zu für das Kindes-alter, in dem die grundlegende medizinische Diagnostik erfolgt. Betroffene erwachsene Menschen könnten auf der Grundlage häu-figerer Hospitalisationen in der Kind-heit weniger gern zum Arzt gehen. Auch niedriger Sozialstatus und sub-jektiv erlebte Diskriminierung sind zwei unabhängige Risikofaktoren für das Fernbleiben von medizi-nischer Behandlung (Wamala S et al. Perceived discrimination, socioeconomic disadvantage and refraining from seeking medical treatment in Sweden. J Epidemiol Comm Health 2007 May; 61 (5): 409–15). Bauliche oder kommunika-tive Barrieren aufseiten der Praxen könnten davon abhalten, einen Hausarzt aufzusuchen. Ein zurück-haltenderes Überweisungsverhalten von Hausärzten könnte zu weniger Arztkontakten mit Fachärzten ande-rer Gebiete, z. B. HNO- oder Augen-ärzten beitragen.

Situation in Baden-Württemberg aus Sicht der Lebenshilfe

Der Landesverband der Lebens-hilfe Baden-Württemberg befragte ehrenamtliche Vertreter der ört-lichen Lebenshilfevereine sowie Mit-arbeiter von deren landesweit ver-teilten, eher kleinen Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinde-rung dazu, wie der Kontakt zu nie-dergelassenen Ärzten erlebt wird. 67 Orts- und Kreisvereinigungen sowie 25 weitere Mitgliedsorganisa-tionen des Landesverbandes wurden angeschrieben, 45 (50 Prozent) ant-worteten. Gefragt wurde, ob Men-schen mit geistiger Behinderung das örtliche allgemein- und fachärztliche Angebot gut nutzen können. Wei-tere Fragen bezogen sich auf die Verordnung von Heilmitteln und Hausbesuchen. Erfreuliche 34 der Antwortenden (76 Prozent) bejahten die Frage nach guter Nutzung nie-dergelassener Haus- und Fachärzte ohne Einschränkung. Neun gaben Schwierigkeiten an, darunter waren fünf mit rundweg negativen Erfah-rungen. Meistgenannter Grund war mangelnde Erreichbarkeit der Praxis wie Lage im Obergeschoss ohne Aufzug oder zu große Entfernung vom Wohnort. Direkt dahinter ran-gierte die wahrgenommene man-gelnde Erfahrung im Umgang mit betroffenen Menschen. Auf Ängste werde mit Ungeduld reagiert. Ohne Begleitpersonen würden betroffene Menschen nicht ernst genommen. Zeitmangel, unverständliche Erklä-rungen und unzureichende psychia-trisch-psychotherapeutische Ver-sorgung wurden ebenfalls benannt. In einem Fall mussten behinderte Menschen vor der Praxis auf dem Hausflur warten.

Bei Heilmittelverordnungen und möglichen Hausbesuchen ergab sich ein weniger positives Bild. Immerhin noch 19 Antwortende (42 Prozent) gaben keine Probleme an. 26 (58 Prozent) bejahten Probleme in diesen Bereichen. Dazu gehört zögerliche Verordnung von Heil-mitteln, generelle Verweigerung der Verordnung von Hausbesuchen für Physiotherapie, Schwierigkeiten mit Folgeverordnungen, Zwangs-pausen ohne Betrachtung des

Einzelfalls und vermehrte Zweifel an Therapiewirksamkeit oder Patienten-motivation. Diese Probleme haben in den letzten Jahren zugenommen.

Die meisten Kontakte zwischen Menschen mit wesentlichen Lern-beeinträchtigungen und niederge-lassenen Ärzten verlaufen demnach aus Sicht der Begleitpersonen gut. Sehr negative Ausreißer im wert-schätzenden Umgang kommen vor, wie das Beispiel separaten Wartens vor der Praxis zeigt. Deutliche Schwierigkeiten gibt es bei den Heilmittelverordnungen und das bei einer Klientel, die vielfach z. B. Physiotherapie zur Erhaltung ihrer eingeschränkten komplexen Muskel-funktionen – Beispiel Greifen – braucht.

Wie sieht die komplementäre Einschätzung der Ärzte aus? Dazu wurde kein Fragebogen verschickt, sondern die vorhandenen Erfah-rungen in der KVBW aufgegriffen.

Anmerkungen aus Sicht der KVBW

Menschen mit wesentlichen Lernbeeinträchtigungen sind als Patienten in der niedergelassenen Praxis willkommen, denn sie brau-chen ärztliche Hilfe und Begleitung. Jeder Arzt, jede Ärztin, die Erfahrung mit diesen Patienten hat, erinnert sich an individuelle bereichernde Situationen, die man nicht missen möchte. Gerade im direkten Kontakt gibt es jedoch Verbesserungsbedarf. So sehr Wohnheimmitarbeiter sich selbst auch als notwendige Fürspre-cher für „ihre“ Bewohner erleben, so können sie im Einzelfall aus Sicht des niedergelassenen Arztes auch eine Barriere in der Beziehung zum Patienten darstellen. Dies ist vor allem dann möglich, wenn Mitarbei-ter mit Gruppen von Menschen mit intellektueller Behinderung in die Praxis kommen. Der einzelne behin-derte Patient gerät dann leicht in den Hintergrund. Vorrangig wird die Zeitnot der Begleitpersonen, die zur Eile mahnen. Im konkreten Praxis-gespräch sollte der einzelne Mensch ermutigt werden, sich mit einfachen Mitteln/in einfacher Sprache selbst auszudrücken. Kommunikationshilfen sind noch wenig verbreitet. Realität

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ist, dass Begleiter öfter mit vorge-fassten Deutungen dessen, was der Patient hat und was er/sie braucht, in die Praxis kommen. Nicht selten kommt es vor, dass Therapie-Über-zeugungen begleitender Personen die direkte Untersuchung und Kon-taktaufnahme des Arztes beeinträch-tigen. Es wird zu häufig über den Patienten statt mit ihm gesprochen. Verwunderlich ist manches Mal die Anzahl und Kombination anderenorts verordneter Psychopharmaka, die im Einzelfall die Frage nach einer medi-zinisch-psychiatrisch begründeten oder eher einer umfeldorientierten Indikation aufkommen lassen. Sehr problematisch ist, dass verordnete Ruhe bei akuten fieberhaften Erkran-kungen häufiger nicht eingehalten wird, da in der Wohneinrichtung „tagsüber niemand da“ sei. Hier ist mehr logistische Flexibilität erforder-lich. Selbstverständlich gibt es auch aufseiten der Ärzte nicht nur positive Haltungen. Es ist daher sinnvoll, extreme Erlebnisse wie das Warten außerhalb der Praxis direkt anzuspre-chen und wenn dies ohne Erfolg bleibt, sich durchaus zur Klärung an die KVBW zu wenden. Es mehren sich Anzeichen dafür, dass soziale Aspekte und partizipative Sichtweisen gegen-über Menschen mit intellektueller Be-hinderung bei der nachwachsenden Generation von jung niedergelas-senen Ärzten und Ärztinnen stärker verankert sind als in den älteren Generationen.

Erster Lösungsversuch der aufgezeigten Probleme kann sein, besser einzeln mit den Patienten in die Sprechstunde zu kommen. Bei vorheriger Absprache können eine ganze Reihe betroffener Men-schen auch allein in der Sprech-stunde sein. Schulungsmaßnahmen für Wohnbereichsmitarbeiter und Betreuer sind wünschenswert. Not-wendig ist auch, im Gespräch mit den Krankenkassen eine verbesserte Vergütung der medizinischen Ver-sorgung von Menschen mit geistiger Behinderung zu erreichen.

Neben möglichen baulichen, kommunikativen und finanziellen Barrierefaktoren sind auch die gesundheitlichen Risiken bei Menschen mit intellektueller Be-hinderung stärker zu beachten.

Besondere gesundheitliche Risikofaktoren

Sinnesbeeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten sind häufig mit intellektueller Behinderung assoziiert. Eine populationsbezogene Studie in den Niederlanden gab für Störungen des Sehens eine Häufigkeit von 13,8 Prozent, verg-lichen mit 1,4 Prozent in der älteren Normalbevölkerung (< 55 J.) und für Blindheit von 5,0 Prozent, ver-glichen mit 0,5 Prozent in der älteren Normalbevölkerung an (van Splunder J et al. Eye, 2006 Sep; 20 (9): 1004–10). Alarmierend war die Tatsache, dass anlässlich der Studiendurchführung die Diagnose bei 106 Personen – und damit 40 Prozent der überhaupt Betrof-fenen – erstmals gestellt wurde. Hörstörungen sind keineswegs sel-tener. Ebenfalls in den Niederlanden wurde bei 21 Prozent der institutio-nalisiert lebenden Menschen mit leichter geistiger Behinderung eine Hörstörung festgestellt (Evenhuis HM et al. J Intellekt Disabil Res, 2001 Oct; 45 (Pt 5): 457–64). Gerade bei Menschen mit wesentlichen Lernbe-einträchtigungen gibt es noch große Defizite in der regelmäßigen Abklä-rung vorhandener oder neu hinzu-kommender Seh- und Hörstörungen. Verlaufskontrollen ab dem jungen Erwachsenenalter sind nicht ausrei-chend im Bewusstsein der Betreuer und der Ärzteschaft etabliert. Psychi-atrische Störungen sind ebenfalls häufig. Circa ein Drittel der Men-schen mit wesentlichen Lernbeein-trächtigungen sind davon betroffen. Hinzu kommen Verhaltensauffällig-keiten als Kommunikationsersatz für fehlende sprachliche oder andere Ausdrucksformen. Schmerz, Isolati-on, Ablehnung einer speziellen An-forderung kann so transportiert wer-den und erfordert von Betreuern und Ärzten immer wieder die Offen-heit, einem möglichen rationalen Grund des Verhaltens nachzugehen, ehe es als „behinderungsbedingt“ der Aufmerksamkeit entgleitet bzw. symptomatisch-pharmakologisch behandelt wird.

Menschen mit intellektueller Behinderung werden bisher unzu-reichend von präventiven und

gesundheitsfördernden Aktivitäten in der Normalbevölkerung erreicht. Sie sind häufiger über- oder unter-gewichtig und nicht ausreichend geimpft.

Fazit und Ausblick

Die zunehmende Individuali-sierung der Gesellschaft bezieht auch Menschen mit intellektueller Behinderung ein. Gemeindenahes Wohnen und die Nutzung gemeinde-üblicher Einrichtungen, darunter ärztlicher Praxen, werden zuneh-men.

Der Arzt-Patienten-Kontakt bei Menschen mit wesentlichen Lern-beeinträchtigungen wird bisher wenig thematisiert. Um ihn weiter zu verbessern, steht die Überprü-fung der eigenen Haltung und der-jenigen des Praxispersonals an erster Stelle, gefolgt von Überlegungen zur Praxisorganisation. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wo der gegebe-nenfalls höhere Zeitaufwand für Patienten mit intellektueller Behin-derung in der Vergütung berück-sichtigt ist.

Aufseiten der Wohnbetreuer be-hinderter Menschen ist tatsächlich partizipative Begleitung des erkrank-ten Menschen notwendig.

Strebt man gleiche Abklä-rungschancen für nichtbehinderte und behinderte Menschen an, fallen diagnostische Bereiche mit besonde-rem Nachholbedarf auf, insbesonde-re das Seh- und Hörvermögen, ge-folgt von differenzierter Ursachen-forschung für Verhaltensauffällig-keiten.

Ein Stimmungsbild der Lage in Baden-Württemberg aus Sicht inter-essierter Begleiter geistig behinder-ter Menschen ergab ein ermuti-genderes Bild als erwartet, jedoch mit Problembereichen vor allem in der Heilmittelverordnung, aber auch im konkreten Kontakt.

Uns interessieren Ihre Erfah-rungen und Ihre Sichtweise als niedergelassener Arzt oder Ärztin im Umgang mit betroffenen Patienten. Wie machen Sie es und was wünschen Sie sich für Patienten mit geistiger Behinderung, für deren Begleiter, für Ihr Personal und für sich? ■

Autoren:Dr. med. Birgit Berg MPH (Harvard), RP Stuttgart, Abt. Landesgesundheitsamt, Landesarzt, Nordbahnhofstr. 135, 70191 Stuttgart, E-Mail: [email protected]

Rudi Sack, Geschäftsführung Landesverband der Lebenshilfe, Jägerstr. 12, 70174 Stuttgart

Dr. med. Gisela Dahl, Vorstand KVBW, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart

Vermischtes

ÄBW 07 • 2008324

Vermischtes

Berufsordnungen für Fachangestellte

Der Verband medizinischer Fachberufe e. V. hat Anfang Juni Berufsordnungen für

Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte verabschiedet. Die darin formulier-ten Standards sind Grundsätze des beruflichen Selbstverständnisses und sollen sowohl den Patienten als auch den Partnern und Politikern im Gesundheitswesen deutlich machen, welche Rolle die Berufe in der Ge-sellschaft innehaben. Als Berufs-pflichten werden unter anderem die Anerkennung der Würde des Patienten und dessen Recht auf eine individuelle, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung und Versorgung, die Beachtung der Schweigepflicht und die Berücksich-tigung des Umweltschutzes defi-niert. Selbstreflexion der Arbeit und Umsetzung einer Fehlerkultur wer-den als Merkmale professionellen Arbeitens benannt. Die Berufsord-nungen haben freiwilligen Charak-ter. Sie sind im Internet unter www.vmf-online.de veröffentlicht. ■

112 jetzt europaweit

Seit Anfang Juni funktioniert die Notrufnummer 112 in 26 der 27 EU-Staaten. Bei Unfällen und

anderen Notlagen im europäischen Ausland kann man diese Nummer in allen EU-Staaten außer Bulgarien wählen. Die EU-Kommission hat eine Website (www.ec.europa.eu/112) mit Informationen über die Verfüg-barkeit der Nummer in Europa und die Reaktionszeiten der Notruf-zentralen eingerichtet. Bei letzteren schneidet Deutschland schlecht ab: Bis ein Anruf angenommen wird, können in der Bundesrepublik bis zu 60 Sekunden vergehen – in den meisten anderen Ländern sind es höchstens 20 Sekunden. ■

Ärzte gewerbesteuerfrei

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Einkünfte der freien Berufe

(Ärzte, Anwälte, Journalisten) auch künftig nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleich-heitsgrundsatz konnten die Karls-ruher Richter in ihrem Ende Mai veröffentlichten Urteil nicht erken-nen (Az.: 1 BvL 2/04). Es gebe nach wie vor gewichtige Gründe, zwischen Gewerbetreibenden und freien Berufen zu unterscheiden. ■

Selektivverträge: Neuer Verband

Die drei größten fachüber-greifenden Verbände für niedergelassene Ärzte haben

Ende Juni eine gemeinsame Genossenschaft für frei verhandelte Selektivverträge gegründet. MEDI Deutschland, der Bundes-verband der Ärztegenossenschaften Deutschlands und der NAV-Virchow-Bund wollen mit dem Bundes-verband MEDI-Genossenschaften (BVMG) die Bündelung der Kräfte für Vertragsgestaltung und Vertrags-umsetzung erzielen. Der BVMG wird demnach Vertragsgemein-schaft, aber auch Dienstleister für die Abrechnung von Selektiv-verträgen sein. ■

Anfang Juni zog ein Brand den Operationstrakt des Klinikums Konstanz so stark in Mitleiden-

schaft, dass dort bis auf Weiteres nicht operiert werden kann. Um den Operationsbetrieb aufrecht zu er-halten, errichtete der Sanitätsdienst der Bundeswehr innerhalb weniger Tage auf dem Klinikgelände ein Container-Operationszentrum.

Die hochwertig ausgestatteten Container sind Elemente mobiler Rettungszentren, die üblicherweise bei Auslandseinsätzen der Bundes-wehr eingesetzt werden.

Das Material wurde mit zehn Sattelschleppern aus einer Ulmer Kaserne verlegt. Am Aufbau waren unter anderem 60 Soldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und ein 120-Tonnen-Kran beteiligt. Insgesamt wurden rund 15 Tonnen Zeltmaterial und über 100 Tonnen Container entladen, aufgebaut und ausgerichtet. Anschließend ging es an die medizinische Geräteaus-stattung der Container; Fachperso-nal baute die Geräte auf und nahm sie in Betrieb. Es folgte die Installa-tion von Klimaanlagen und Elektrik. Am Ende übernahm ein ABC- Abwehrbataillon die gründliche Desinfektion des OP-Zentrums. Nach einer Abklatsch-Untersuchung durch das örtliche Gesundheitsamt erfolgt die Freigabe der keimfreien Räume für den Betrieb. ■

Aufbau des mobilen Operationszentrums in Konstanz

Mobiles Container-Operationszentrum der Bundeswehr

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Vermischtes

Als ob das Tagesgeschäft nicht schon fordernd genug wäre, sehen sich Klinikärzte und Verantwortliche im Umfeld eines Krankenhauses heute immer stärker mit Entscheidungen auf den Feldern Management und Betriebswirtschaftslehre konfrontiert. „Nicht nur die Chefarzttätigkeit wird zunehmend durch Managementaufgaben beeinflusst, weshalb heute auch von Ober- und teilweise sogar erfahrenen Assistenzärzten hierzu ein gehobener Wissensstand erwartet wird“, erklärt Prof. Dr. Christian Ernst (Universität Hohenheim). Das PVS-Seminar „Medical Business Management im Krankenhaus“ setzt genau hier an: Themen wie Wirtschaftlichkeitsprüfung und Erlösoptimierung gehören genauso dazu, wie juristische Grundlagen, Personalverantwortung und Medizin-controlling. Die PVS-Akademie bietet die Fortbildung im Rahmen eines Wochenend-Programms an. Sechs Module, beginnend am 17. Oktober 2008, führen im zweiwöchentlichen Abstand zur Erlangung des Zerti-fikats Medical Business Management (MBM). Renommierte Hochschul-dozenten, wie auch erfahrene Praktiker vermitteln fundierte Manage-ment-Kompetenz. Als Tagungsort bietet die PVS-Akademie ein gleicher-maßen modernes wie leistungsförderndes Ambiente. In kleinen Gruppen werden die Teilnehmer jeweils am Freitagnachmittag (16.00 bis 21.00 Uhr) und samstags (09.00 bis 18.00 Uhr) geschult. Die Teilnahmegebühr beträgt 2.200 Euro zzgl. MwSt. (Frühbucherrabatt 2.000 Euro zzgl. MwSt.).

Die bisherigen Absolventen konnten die vermittelten Lerninhalte regel-mäßig für Wissens- und Kompetenzgewinn am Arbeitsplatz nutzen. Dr. M. Kotzerke fühlt sich als Absolvent des MBM den Herausforderungen des Alltaggeschäfts wesentlich besser gewachsen und sagt: „Das ge-wonnene Wissen spart mir Zeit und ermöglicht es mir, mich stärker auf mein Kerngeschäft zu konzentrieren.“ Ähnlich beurteilt es Frau K. Krüger, die darauf hinweist: „Als Absolventin des MBM trete ich auch gegenüber Kollegen und Chefpersonal bei diesem Themenbereich wesentlich sicherer und selbstbewusster auf.“

Die PVS-Fortbildung „Medical Business Management für das Kranken-haus“ richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Pflegedienstleitung, Mitarbeiter/-innen aus den Bereichen Prävention und Rehabilitation, im Gesundheitsbereich tätige Juristinnen und Juristen und Verwaltungs-bedienstete in Kliniken. Der erfolgreiche Abschluss wird durch ein gemeinsames Zertifikat der PVS-Akademie und der Uni Hohenheim bestätigt. Bei der Landesärztekammer ist die Maßnahme als Aner-kennung mit 96 Punkten beantragt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Fragen zum Programm beantwortet Ihnen Dr. Hans-Christoph Kneféli gerne unter Tel.: (07 11) 72 01-1 06 oder informieren Sie sich im Internet unter www.pvs-akademie.de

Fortbildungsangebot an der PVS-Akademie im Oktober 2008

„Medical Business Management für das Krankenhaus“ Handlungsfähigkeit durch Management-Kompetenz

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Hörscreening für Neugeborene wird GKV-Leistung

FAQ zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung

Finanzielle Situation der Krankenhäuser

Die wirtschaftlichen Reserven der baden-württembergischen Krankenhäuser sind nach

Überzeugung von Ministerpräsident Günther Oettinger und Sozial-ministerin Dr. Monika Stolz weitest-gehend ausgeschöpft. Eine deut- liche Verbesserung der Finanzierung der Betriebskosten ist nach ihren Worten angesichts unausweichlicher Kostensteigerungen dringend nötig, sonst drohe weiterer Personalabbau und damit eine Verschlechterung der Patientenversorgung. Gemein-sam mit Bayern habe das Land eine Bundesratsinitiative gestartet, um die finanzielle Situation der Kran-kenhäuser zu verbessern. Oettinger und Stolz erklärten ferner, dass der Übergang zur monistischen Krankenhausfinanzierung, bei der die Investitionsförderung durch die Krankenkassen erfolgt, der falsche Weg sei. ■

Im Rahmen der Früherkennungs-maßnahmen für Kinder wird es künftig auch eine Früh-

erkennungsuntersuchung auf Hör-störungen bei Neugeborenen als Leistung der Gesetzlichen Kranken-versicherung (GKV) geben. Das beschloss der Gemeinsame Bundes-

ausschuss (G-BA) Ende Juni. Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesund- heit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstan-dung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2009 in Kraft. ■

Die Bundesärztekammer beant-wortet auf ihrer Internetseite häufig gestellte Fragen zum

Tarifvertrag zur betrieblichen Alters-versorgung, beispielsweise „Für welche Arbeitgeber und Arbeit-nehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?“

oder „Welche Leistungen zahlt der Arbeitgeber für Teilzeit- und Vollzeit-beschäftigte und Auszubildende?“. Die „Frequently Asked Questions“ sind zu finden unter www.bundesa-erztekammer.de (Ärzte/Ambulante Versorgung/Arzthelferin/ Medizinische Fachangestellte). ■

ÄBW 07 • 2008326

TermineThema38. Klinisch-Neurowissenschaft-liches Kolloquium

K TerminMi, 16. 07. 2008, 17.00–19.00 Uhr

7 Info

>>> Ort: Bezirkskrankenhaus Günzburg, Hörsaal, Haus 63a, I. Stock, 89312 GünzburgVeranstalter: Neurochirurgische Klinik der Universität UlmLeitung: Prof. Dr. H.-P. Richter, Ärztlicher Direktor der Neurochirurgischen Klinik der Universität UlmAuskunft/Anmeldung: Ltd. OA Prof. Dr. G. Antoniadis, OA Dr. R. König oder Dr. T. Schmidt, Neurochirurgische Klinik der Universität Ulm/Günzburg, Tel. (0 82 21) 96 00 (Zentrale)

ThemaAkademie für Psychotherapie Pforzheim Polster

K TerminBlockkurse: A) 80 Std.-Kurs: f. Facharztprüfung Allg./Allg. u. Innere/Gyn. B) sowie zum Aufschlag PZG (§4 Nr. 2 HV) und Akupunktur-zertifizierungC) 40 Std.-Kurs: f. Facharztprüfung; übrige FacharztweiterbildungenTermine: 80 Stunden: 17.–19. 07. 2008 (Do–Sa) sowie 19. 09. 2008 (Fr) und 13.–15. 11. 2008 (Do–Sa) sowie 23. 01. 2009Balintgruppe enthalten (zusätzlich 2x1 Doppelstunde nach Absprache bei Kurs 2)40 Stunden: 17.–19. 07. 2008 (Do–Sa) und 19. 09. 2008 (Fr)Balintgruppe enthaltenEinstieg zum 05./06. 09. 2008 (Fr/Sa)Weiterbildung zum Zusatztitel: fachgebundene Psychotherapie

7 Info

>>> Ort: Akademie für Psychotherapie Pforzheim Polster, Ebersteinstr. 39, 75177 PforzheimAuskunft/Anmeldung: Dr. med. W. Polster; Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax 35 32 23, E-Mail: [email protected]; www.afpp.de

Thema1. Kardiologiesymposium am Klinikum Schwäbisch Gmünd/Stauferklinik

K TerminSa, 19. 07. 2008, 9.00–12.45 Uhr

7 Info

>>> Ort: Margaritenhospital, Großer Fortbildungsraum, Weißensteiner Str. 33, 73525 Schwäbisch GmündWiss. Leitung: Dr. S. Nagenrauft, Ltd. Arzt Kardiologie, Klinikum Schwäb. GmündAuskunft/Anmeldung: Astrid Peck, Sekretariat Prof. Hebart, Tel. (0 71 71) 70 11-3 02, E-Mail: [email protected]

ThemaPsychosomatische Grundkenntnisse und -versorgung

K Termin20. 07.–08. 11. 200840-Std. Aufbaukurs Psycho-somatische Grundversorgung (mit ärztlicher Gesprächsführung und Balintgruppe)27. 07.–16. 11. 200840-Std. Kurs Psychosomatische Grundkenntnisse in der Facharzt-weiterbildung (inkl. verbale Inter-vention und Balintgruppe)Termine am Wochenende, jeweils max. 14 Teilnehmer, Quereinstiege möglich

7 Info

>>> Ort: Medizinische Akademie des IB, Heubergstr. 90/92, 70180 StuttgartLeitung: Frau Dr. I. Rothe-Kirchberger, E-Mail: [email protected]: Frau Frank, Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail: [email protected]

Thema40. Internationaler Seminar-kongress CMIG in Grado/Italien

K Termin24.–29. 08. 2008 (So–Fr)von der Ärztekammer Berlin zertifizierte Veranstaltung

7 Info

>>> Ort: Grand Hotel Astoria, Grado (Italien)Veranstalter: Collegium Medicinae Italo-Germanicum in Zusammenarbeit mit der BundesärztekammerAuskunft: Sekretariat des CMIG, Frau Brancato, Tel. (0 30) 40 04 56-3 62, E-Mail: [email protected]; www.cmig.de

ThemaFortbildungsveranstaltungen Karl-Olga-Krankenhaus GmbHGastroenterologie und Infektiologie

K TerminMi, 10. 09. 2008, 19.30–21.30 UhrSonographie-Kolloquium Abdomensonographie mit Fallkonferenz (Sonographie der Gallenwege/Pankreas)Ort: Konferenzraum Ebene 5, CharlottenbauVoranmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfreiMi, 17. 09. 2008, 18.30–20.30 UhrInfektiologie-Kolloquium mit Fallkonferenz im ZIS (Immunsuppression und Infektion)Ort: Diakonieklinikum, HörsaalTeilnahme kostenfreiSa, 11. 10. 2008, ganztägigRefresherkurs mit praktischen Übungen: Abdominelle Sono-graphie nach DEGUM-RichtlinienOrt: Konferenzraum Ebene 5, Charlottenbau und EndoskopieVoranmeldung erforderlich bis 05. 10. 2008Kosten: 260 Euro17.–19. 10. 2008 (Fr–So), ganztägigGrundkurs „Abdominelle Sonographie“ nach DEGUM-RichtlinienOrt: Konferenzraum Ebene 5, Charlottenbau und Ebene 6Voranmeldung erforderlich bis 10. 10. 2008Kosten: 460 Euro

7 Info

>>> Veranstalter: Karl-Olga-Kranken-haus GmbH, Dr. Eckhart Fröhlich, Innere Klinik I, Gastroenterologie und Infektiologie, Hackstr. 61, 70190 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Beate Thieme, Tel. (07 11) 26 39-24 06, Fax 26 39-24 80, E-Mail: fortbildung.innere1@ karl-olga-krankenhaus.de

ThemaSchmerztherapie-Praxisseminar

K Termin12.–14. 09. 2008Beginn freitags, 18.30 Uhr, Ende sonntags, 12.30 Uhr„Muskulatur/Triggerpunkte“

7 Info

>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum, DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1, 73033 GöppingenAuskunft/Anmeldung: Elfriede Andonovic, Tel. (0 71 61) 97 64-76, Fax 97 64 77, E-Mail: [email protected]; www.schmerzzentrum-goeppingen.de

ThemaPsychosomatische und Psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung

K TerminSa, 13. 09. 2008 Psychotherapeutisches Seminar: Der ErstantragKosten: 100 EuroSept./Okt. 2008Aufstockkurs Psychosomatische Grundversorgung (30 Std.)Kosten: 380 Euro15.–21. 09. 2008 (Mo–So)Psychosomatische Grundversorgung (50 Std.)Kosten: 580 Euro15.–20. 09. 2008, zzgl. 5 FolgesamstageFortlaufende Balintgruppe im Rahmen der Psychosomatischen Grundversorgung (30 Std.)Kosten: 470 EuroSa, 27. 09. 2008Psychotherapeutisches Seminar: Vom Erstgespräch bis zum TherapieabschlussKosten: 100 Euro2008–2010Start: 6 Blockkurse, 08.–11. 10. 2008 (Mi–Sa)Zusatzweiterbildung Psychotherapie – fachgebunden –Kosten: 100 Euro

7 Info

>>> Die Veranstaltungen finden in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg statt.Auskunft/Anmeldung: AK Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Südbaden e. V., Hauptstr. 8, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85, E-Mail: [email protected]

Termine

ÄBW 07 • 2008 327

ThemaElisabeth-Kübler-Ross-Akademie® für Bildung und Forschung

K Termin15.–19. 09. 2008Beginn montags, 9.00 Uhr, Ende freitags, 17.00 UhrWeiterbildung für die Zusatz-bezeichnung „Palliativmedizin“ für Ärztinnen und Ärzte, BasiskursKosten: 550 Euro (inkl. Verpflegung)

7 Info

>>> Ort: Tagungsbereich der Evang. Diakonissenanstalt, Rosenbergstr. 40, 70176 Stuttgart Leitung: Dr. Dietmar Beck, Dr. phil. Annedore NapiwotzkyAuskunft/Anmeldung: Hospiz Stuttgart, Gudrun Bosch, Herta Krauß, Tel. (07 11) 2 37 41-53, Fax 2 37 41-54

ThemaHohenheimer Homöopathiekurse zur Erlangung der Zusatz-bezeichnung: B-, D- und F-Kurs

K Termin17.–21. 09. 2008 (Mi–So)

7 Info

>>> Ort: Haus Birkach, 70599 StuttgartVeranstalter: Dozenten des LV Baden-Württemberg des DZVHÄ Auskunft/Anmeldung: Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen, Tel.: (0 71 61) 92 36 63; E-Mail: [email protected]; www.hohomkurse.de

ThemaInterdisziplinäre Bad Schönborner Schmerzkonferenzen

K Terminjeweils donnerstags, 19.30–21.00 Uhr mit Patienten-vorstellung und Diskussion18. 09. 2008„Phytotherapie bei Schmerzpatienten“Referent: F. Ilkhanipur, Gernbach16. 10. 2008„Moderne medikamentöse Therapie schmerzhafter diabetischer Polyneuropathien“Referent: PD Dr. R. Wörz, Bad Schönborn

7 Info

>>> Ort: Gotthard-Schettler-Klinik, Prof.-Kurt-Sauer-Str. 4, 76669 Bad Schönborn, OT MingolsheimAuskunft/Anmeldung: Sekretariat PD Dr. R. Wörz, Friedrichstr. 73, 76669 Bad Schönborn, Tel. (0 72 53) 3 18 65, Fax 5 06 00, E-Mail: [email protected]

Thema9. Stuttgarter Schmerztag

K TerminSa, 20. 09. 2008, 9.00–13.00 Uhr„Update Psychosomatik des chronischen Schmerzes“ parallel mit Trainings-Workshops

7 Info

>>> Ort: GENO-Haus, Heilbronner Str. 41, 70191 StuttgartVeranstalter: Onkologischer Schwerpunkt Stuttgart e. V., Rosenbergstr. 38, 70176 StuttgartAuskunft/Anmeldung: Cornelia Junack, Sekretariat, Tel. (07 11) 6 45 58-80, Fax 6 45 58-90, E-Mail: [email protected]; www.osp-stuttgart.de

ThemaCurriculum Algesiologie Heidelberg – Intensivkurs zur Schmerztherapie in 8 Modulen

K TerminDie nächsten 2 Termine: jeweils samstags, 9.30–18.00 Uhr20. 09. 2008„Schmerz bei Tumorpatienten und Palliativmedizin – Besonderheiten der Schmerztherapie im Alter“Dr. J. Beck, Dr. M. Schuler, Prof. M. Zimmermann18. 10. 2008„Kopfschmerz – Entstehung, Behandlung und Vermeidung bei Kindern und Erwachsenen“Prof. G. Haag, Dipl.-Psych. H. Seemann, Prof. M. Zimmermann

7 Info

>>> Ort: Pathologisches Institut, Im Neuenheimer Feld 220/221, 69120 HeidelbergAuskunft/Anmeldung: Valentina Bopp, Kursmanagement, Tel. (0 62 21) 88 11-40, Fax 88 11-42, Mobil (01 71) 7 43 45 47, E-Mail: [email protected]

ThemaCurriculum Psychosomatische Grundversorgung

K Terminjeweils samstags, 9.00–17.00 Uhr20. 09., 15. 11. 200817. 01., 07. 03., 09. 05. 2009jeweils mittwochs, 17.00–22.00 Uhr15. 10., 03. 12. 200804. 02., 22. 04. 2009zusätzlich Balintgruppe dienstags, 20.00 Uhr, Beginn 15. 01. 2009

7 Info

>>> Ort/Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft Psychosomatische Grundversorgung, c/o Universitäts-klinikum für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Am Hochsträß 8, 89081 UlmAuskunft/Anmeldung: Edith Robinson-Kollmetz (vormittags 10.00–12.00 Uhr), Tel. (07 31) 50 06 19 01, E-Mail: [email protected]

Thema65. Psychotherapie-Seminar Freudenstadt „Neue Sexualität – Neue Lüste?“

K Termin21.–26. 09. 2008 (So–Fr)

7 Info

>>> Ort: Hotel Teuchelwald, Schömberger Str. 9, 72250 FreudenstadtWiss. Leitung: Prof. Dr. H. SchneiderAuskunft/Anmeldung: Prof. Dr. Hartmut Schneider, Klinik Hohenfreudenstadt, Tripsenweg 17, 72550 Freudenstadt, Tel. (0 74 41) 5 34-7 11, Fax 5 34-7 07, E-Mail: [email protected]; www.pt-seminar-freudenstadt.de

ThemaBodenseefortbildung Anästhesie-, Intensiv-, Notfall- und Schmerzmedizin

K TerminDi, 23. 09. 2008, 19.00 Uhr„Therapie beim akuten Myocard-infarkt – Indikationen für Frühlyse und PTCA/Stent-Implantation“Referent: PD Dr. Detlev Jäger, Kardiologie (Medizinische Klinik II), Klinikum Friedrichshafen

7 Info

>>> Ort: Neues Schloss Meersburg, Schlossplatz 12, 88709 MeersburgVeranstalter: Klinikum Friedrichshafen GmbH, Klinik für Anästhesie, Prof. Dr. D. Schwender, Röntgenstr. 2, 88048 FriedrichshafenAuskunft: Heidrun Lütje, Sekretariat, Tel. (0 75 41) 96-13 91, E-Mail: [email protected]

ThemaSeminar: „Klinisch-phänomenologische Homöopathie in der Pädiatrie“

K Termin26.–28. 09. 2008 (Fr–So)Dozenten: Drs. M. Dorcsi-Ulrich, S. Kruse, K. Adam, S. SchetzekKosten: 240 Euro (inkl. Verpflegung)

7 Info

>>> Ort: Fürstensaal, Badstr. 634, 72401 Haigerloch-Bad ImnauAuskunft/Anmeldung: Dr. Hannelore Schraegle, Nußfeldstr. 35, 76332 Bad Herrenalb, Tel. (0 70 83) 85 76, Fax 52 68 76, E-Mail: [email protected]

ThemaPsychosomatische Grundversorgung

K Terminjeweils Fr–So Kurs II: 26.–28. 09. 2008Kurs III: 17.–19. 10. 2008Kurs IV: 12.–14. 12. 2008

7 Info

>>> Ort: Praxis, Schillerstr. 12, 69115 HeidelbergAuskunft/Anmeldung: Dr. A. Oberweis-Nienburg, Tel. (0 62 21) 91 56 93, E-Mail: [email protected]

ThemaDiabetes-Akademie Bad Mergentheim e. V.

K Termin10.–11. 10. 2008 (Fr–Sa)MEDIAS 2 – TrainingsseminareWeitere Informationen: MEDIAS 2 Büro, Tel. (0 79 31) 5 94-1 70, Fax 5 94-8 91 70, E-Mail: [email protected]; www.medias2.deKosten: 230 EuroSa, 25. 10. 2008, Beginn 9.45 UhrHerbstkongress 2008Leitung: Prof. Dr. Haak, Chefarzt Diabetes Zentrum MergentheimKosten: 50 Euro

7 Info

>>> Ort: Diabetes Zentrum Mergentheim, Theodor-Klotzbücher- Str. 12, 97980 Bad MergentheimAuskunft/Anmeldung: Diabetes- Akademie Bad Mergentheim e. V., Tel. (0 79 31) 80 15, E-Mail: [email protected]

Termine

ÄBW 07 • 2008328

Zum Gedenken Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

Onkologische Termine

Ursula Proske, Freiburg * 25. 06. 1918 † 02. 03. 2003Dr. med. Christel Menges, Mannheim * 12. 01. 1935 † 12. 12. 2007Dr. med. Hannspeter Reis, Ludwigsburg * 03. 12. 1924 † 01. 02. 2008Dr. med. Helmtrudis Pesendorfer, Esslingen * 17. 01. 1911 † 19. 02. 2008Doctor-Medic/IMF Klausenburg Felix-Otto Spreitzer, Bad Schussenried * 15. 05. 1932 † 24. 02. 2008Dr. med. Anneliese Langer, Heilbronn * 26. 02. 1918 † 08. 03. 2008Dr. med. Günther Wilhelm, Sigmaringen * 04. 09. 1922 † 09. 03. 2008Dr. med. Maria-Theresia Bonekamp, Hechingen * 25. 07. 1928 † 05. 05. 2008Dr. med. Artur Kiefer, Renchen * 15. 06. 1920 † 05. 05. 2008Dr. med. Helmut Hochstetter, Ravensburg * 26. 09. 1917 † 09. 05. 2008Prof. Dr. Heinrich Wiesener, Zell * 30. 11. 1918 † 10. 05. 2008Dr. med. Hans-Herbert Gruber, Pfullingen * 27. 11. 1949 † 12. 05. 2008Dr. med. Helmut Grünler, Ulm * 21. 03. 1922 † 15. 05. 2008Dr. med. Herbert Finkelde, Heilbronn * 15. 05. 1912 † 23. 03. 2008Dr. Dr. med. IM Temeschburg Nicolae Cotreanti, Bad Mergentheim * 16. 01. 1932 † 25. 04. 2008Dr. med. Hartmut Schönfeld, Bad Rappenau * 30. 03. 1926 † 04. 05. 2008Dr. med. Helmut Höger, Aalen * 25. 02. 1948 † 05. 05. 2008Dr. med. Elfriede Zwilling, Geislingen * 27. 10. 1923 † 05. 05. 2008Dr. med. Eva Hümmelchen, Winnenden * 27. 01. 1922 † 09. 05. 2008Dr. med. Albert Spang, Stuttgart * 25. 06. 1914 † 10. 05. 2008Dr. med. Lothar Staudenmaier, Schwäbisch Gmünd * 07. 01. 1921 † 10. 05. 2008Dr. med. Wolfgang Kerb, Neckargemünd * 13. 10. 1961 † 16. 05. 2008Dr. med. Joachim Schmidt, Volkertshausen * 30. 03. 1920 † 23. 05. 2008Dr. med. Kurt Fraesle, Lahr * 10. 08. 1918 † 25. 05. 2008Dr. med. Wilhelm Seiler, Schwaikheim * 14. 04. 1920 † 25. 05. 2008Dr. med. Manfred Jope, Pforzheim * 31. 01. 1924 † 29. 05. 2008Dr. med. Dagmar Rüdt-Walther, Heidelberg * 18. 07. 1948 † 03. 06. 2008

ThemaOnkologischer Schwerpunkt Stuttgart

K TerminOSP-Kolloquium:jeweils dienstags, 19.00 Uhr15. 07. 2008„Vorstellung und Verabschiedung der aktualisierten OSP-Leitlinie Ovarial-Karzinom“Ort: Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart, Hörsaal29. 07. 2008„Antikoagulation bei onkologischen Patienten“Ort: Marienhospital Stuttgart, Krankenpflegeschule19. 08. 2008„Fertiprotekt® – Möglichkeiten des Fertilitätserhaltes bei onkologischen Erkrankungen“Ort: Klinikum Stuttgart – Krankenhaus Bad Cannstadt, Hörsaal

02. 09. 2008„Die neue WHO-Klassifikation maligner Lymphome (2008)“Ort: Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart, Hörsaal23. 09. 2008„,Peritonealkarzinose und Peritonectomie/Hypertherme Cytostatika-Perfusion (HIPEC)“Ort: Klinikum Stuttgart – Krankenhaus Bad Cannstadt, HörsaalOSP-Kolloquium mit Schmerz-therapie und Palliativmedizin/RSZ-Kolloquium:Di, 26. 08. 2008, 19.15 Uhr„Wirbelsäulen-Schmerz: Wann ist eine Operation indiziert?“Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, Hörsaal

7 Info

>>> Veranstalter: Onkologischer Schwerpunkt Stuttgart e. V., Rosenbergstr. 38, 70176 StuttgartAuskunft/Anmeldung: Cornelia Junack, Sekretariat, Tel. (07 11) 6 45 58-80, Fax 6 45 58-90, E-Mail: [email protected]; www.osp-stuttgart.de

ThemaTheorie und Praxis der Psycho-somatischen Grundversorgung

K Terminjeweils freitags, 18.15–22.15 Uhr10. 10. 2008, 13. 03. 2009jeweils samstags, 18.15–22.15 Uhr11. 10., 22. 11. 2008, 24. 01., 14. 02., 14. 03. 2009jeweils mittwochs, 9.30–16.15 Uhr22. 10., 05. 11. 2008, 14. 01. 2009Kosten: 950 Euro (Psychosomatische Grundversorgung, inkl. Balintgruppe)500 Euro (Psychosomatik im Rahmen der Facharztweiterbildung, inkl. Balintgruppe)

7 Info

>>> Ort: Abteilung Medizinische Psychologie, Bergheimer Str. 20, 69115 HeidelbergOrganisation: Dr. Dipl.-Psych. M. Schwab, Med. Universitätsklinik Heidelberg, Tel. (0 62 21) 56 87 74 oder 56 86 49Auskunft/Anmeldung: Sekretariat HIT, Tel. (0 62 21) 8 95 30 30, www.hit-heidelberg.de

Thema13. Jahrestagung des Rheuma-zentrums Württemberg am Universitätsklinikum Tübingen„Infekt und Rheuma – Borreliose, reaktive Arthritis, Impfungen bei immunsupprimierten Patienten, septische Arthritis u. a.“

K TerminSa, 18. 10. 2008, Beginn 9.30 Uhr

7 Info

>>> Ort: CRONA Kliniken, Großer Hörsaal (Ebene B04, Raum 210), Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 TübingenVeranstalter: Rheumazentrum WürttembergAuskunft/Anmeldung: Doz. Dr. I. Günaydin, Rheumaambulanz, Med. Klinik und Poliklinik II, Tel. (0 70 71) 2 98 40 95, E-Mail: [email protected]

ThemaDGfM-Herbstsymposium 2008 „DRG-System 2009 – Es könnte so einfach sein…“

K TerminFr, 24. 10. 2008, 9.30–17.00 UhrKosten: 195 Euro, (DGfM-Mitglieder: kostenfrei, Anmeldung erforderlich)

7 Info

>>> Ort: Dorint Kongresshotel Mannheim, Friedrichsring 6, 68161 MannheimWeitere Informationen: www.medizincontroller.de/news.phpAnmeldung: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich und formlos per E-Mail an: symposium2008@ medizincontroller.de

Thema„Therapie chronischer Wunden – Wundmanagement“

K Termin24.–25. 10. 2008 (Fr–Sa)

7 Info

>>> Ort: Insel Reichenau bei Konstanz, Seehotel SeeschauVeranstalter: Deutsches Institut für Wundheilung, Fritz-Reichle-Ring 8, 78315 RadolfzellLeitung: Dr. Stephan Eder, Dr. Wolf-Rüdiger KlareAuskunft/Anmeldung: Deutsches Institut für Wundheilung, Tel. (0 77 32) 9 39-15 25, Fax 9 39-25 25, E-Mail: [email protected]; www.deutsches-wundinstitut.de

ThemaAktualisierung der Fachkunde und Kenntnisvermittlung gemäß Röntgenverordnung

K TerminMi, 29. 10. 2008, 10.00–18.00 UhrKurs zum Erwerb der erforder-lichen Kenntnisse im Strahlen-schutz in der Röntgendiagnostik für ÄrzteKosten: 90 Euro

7 Info

>>> Ort: Evangelische Diakonissenan-stalt, Rosenbergstr. 40, 70176 StuttgartAnmeldung: per Fax (07 11) 9 91 14 90 oder per Post: Diakonie-Klinikum, Institut für Radiologie, Rosenbergstr. 38, 70176 StuttgartWeitere Informationen: www.diakonie-klinikum.de/medizin-und-pflege/medizinische-abteilungen/radiologie

Termine

ÄBW 07 • 2008 329

Landesärztekammer Baden-WürttembergGeschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.laek-bw.de

Der schriftliche Teil der Ab-schlussprüfung für Arzthelfe-rinnen beginnt am 17. November und wird am 18. und 20. Novem-ber 2008 fortgesetzt. Die Termine der mündlichen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirks-ärztekammern bzw. den Berufs-schulen jeweils mitgeteilt. Die Anmeldefrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. September 2008 (vgl. §§ 7 und 10 der Prü-fungsordnung für die Abschluss-prüfung der Arzthelferinnen der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Ärzteblatt 4/88).

Landeseinheitliche Abschlussprüfung Winter 2008/2009 für Arzthelferinnen

Symposium zu Medikamenten-missbrauch und -abhängigkeit

Mit Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit beschäftigt sich das Symposium, das der Ausschuss „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg ausrichtet.

Termin:Mittwoch, 19. November 200810.00–16.00 UhrOrt:Räume des CVJM, Büchsenstraße, Stuttgart

Im Fokus stehen die Benzo-diazepine, die ein hohes Miss-brauchs- und Abhängigkeits-potenzial bergen. Selbst kleinste Mengen können – über einen längeren Zeitraum eingenom-men – Suchterscheinungen erzeugen. Ärztinnen und Ärzte tragen daher eine besondere Verantwortung – sowohl beim Verordnen von Benzodiazepinen als auch beim Erkennen eines Medikamentenmissbrauchs oder einer -abhängigkeit.Die Beiträge des Symposiums

befassen sich mit Themen wie Abhängigkeitsentwicklung, Verschreibungspraxis mit Inter-ventionsmöglichkeiten sowie mit Fragen zur geeigneten Entzugs-therapie.Die Themen im Einzelnen:Begrüßung und EinführungDr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien, Vorsitzender des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landes-ärztekammerVerordnung von Psychophar­maka insbesondere unter dem Aspekt der Abhängigkeitsent­wicklung – ÜbersichtsreferatPD Dr. med. Tom Bschor, Berlin Verschreiben und sich verschreiben lassen: Zur problematischen Versor­gung mit Benzodiazepinen; eine epidemiologische Analyse – Ergebnisse des Forschungs­projektes des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtfor­schung in Zusammenarbeit mit dem BfarM (2005–2007)Prof. Dr. phil. Peter Raschke, Hamburg Leitfaden der Bundesärzte­kammer zur Medikamenten­abhängigkeitProf. Dr. med. Götz Mundle, Hornberg Ambulante oder stationäre Entzugstherapie bei Benzodiazepinen – zur differentiellen Indikation und VorgehensweiseProf. Dr. med. Anil Batra, Tübingen Mittagspause Interventionen für Medika­mentenabhängige im Allgemeinkrankenhaus: Ergebnisse einer randomisier­ten KontrollgruppenstudiePD Dr. phil. Hans-Jürgen Rumpf, Lübeck Psychopharmaka in Alten­ und PflegeheimenProf. Dr. med. Wilhelm Niebling, Titisee-Neustadt Medikamentenabhängigkeit aus Sicht der BeratungsstelleNN

Bitte abtrennen

Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected]

Anmeldung

Name/Vorname/Titel

Facharztbezeichnung

Geburtsdatum

Anschrift

Telefon Fax

E-Mail

Datum Unterschrift

(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)

Anabolika und psychotrophe Medikamente im Breitensport und als Lifestyle­MedikamentePD Dr. med. Leo Hermle, Göppingen ResuméeDr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien

Das Symposium ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Bekanntmachungen

330 ÄBW 07 • 2008330

Vorankündigung

Müde? Freudlos? Unzufrieden? Hamsterrad? Trotz mehr Arbeit nicht mehr Arbeitszufriedenheit? Insuffizienzgefühle?

Ärztinnen und Ärzte gehören zu den vier am meisten vom Burn-out-Syndrom betroffenen Berufs-gruppen. Der Ausschuss „Arztbe-ruf und Familie“ der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg lädt ein zu einem Symposium

„Das Burnout-Syndrom bei Ärzten“

Termin:Samstag, 11. Oktober 200810.00–14.00 Uhr

Bitte abtrennen

Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected]

Anmeldung

Name/Vorname/Titel

Facharztbezeichnung

Geburtsdatum

Anschrift

Telefon Fax

E-Mail

Datum Unterschrift

(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)

Programm:10.00–10.15 UhrBegrüßungDr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärzte-kammer Baden-WürttembergEinführung und Moderation Dr. Helga Schulenberg, Vorsitzende des Ausschusses „Arztberuf und Familie“ Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung

10.15–11.00 UhrBurnout – Krankheit oder Modeerscheinung?Dr. Karlheinz Bayer, Bad PeterstalFA Allgemeinmedizin, Chirotherapie, Notfallmedizin, Badearzt, Mitglied des Aus-schusses „Arztberuf und Familie“

Zielgruppe:Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt.

Termine:Mittwoch, 27. August 2008Donnerstag, 11. September 2008Dienstag, 11. November 2008jeweils 11.00 Uhr s.t. bis ca. 19.00 Uhr

Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal.

Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Der Kurs ist gem. § 18 a Abs. 2 RöV).Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstüt-zung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt.

Kursinhalte:– Arbeitsweise der Ärztlichen

Stelle: Normen– Arbeitsweise der Ärztlichen

Stelle: Anforderungen, Gona-denschutz, Einstelltechniken

– Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie

– Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte

– Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenz-werte, Dosis-CT): Äquivalent-dosis, CTDI, DLP, Recht-fertigung

– Leitlinien der Bundesärzte-kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität

– Was ist neu in der digitalen Welt

– Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung

– Repetitorium– Abschlusstestat für RöV

Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst

Veranstaltungsort:Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch

Teilnahmegebühr:je Kurs 90,– Euro (inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung), Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar.

Kursrücktritt:Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bear-beitungsgebühr von 30,– Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.

Anmeldung:Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmer-zahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV

Bekanntmachungen

ÄBW 07 • 2008 331

Bekanntmachungen

Bezirksärzte- kammer Nordwürttemberg

Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

11.00–11.45 UhrDas Burnout­Syndrom bei Ärzten in DeutschlandDr. Maxi Braun, UlmAssistenzärztin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universitäts-klinikum Ulm, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

11.45–12.15 Uhr Imbiss

12.15–13.00 UhrPrävention des Burnout und seine BehandlungProf. Dr. Gerhard Reister, Bad TeinachFA Psychotherapeutische Medizin, Psychoanalytiker (DGPT), Balintgruppenleiter, Teamsupervisor, Organisations-berater, Gruppenlehranalytiker (DAGG)

13.00–13.45 UhrFragen und DiskussionDr. Helga Schulenberg, Dr. Karlheinz Bayer, Dr. Maxi Braun, Prof. Dr. Gerhard Reister

13.45–14.00 UhrResümeeDr. Helga Schulenberg

Ort: Landesärztekammer Baden- Württemberg, Jahnstr. 38a, 70597 Stuttgart-DegerlochDie Teilnahme ist kostenfrei.Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten auf das Fortbildungs-zertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.

Dr. Helga SchulenbergVorsitzende des Ausschusses „Arztberuf und Familie“

Bitte abtrennen

Bezirksärztekammer NordwürttembergJahnstraße 5 70597 Stuttgart Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Anmeldung zum Impfkurs – Basisqualifikation bei der Bezirksärztekammer NW, Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch Hiermit melde ich mich verbindlich zum Impfkurs für Ärzte ■ am Samstag, 11. Oktober 2008 von 09.00–17.30 Uhr an.

Name/Vorname/Titel

tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung)

■ angestellt ■ niedergelassen

Anschrift

Datum Unterschrift

Teilnehmergebühr: 82,– Euro (inkl. Verpflegung). Teilnehmerzahl begrenzt. Bei kurzfristigen Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,– Euro bzw. bei Nichterscheinen die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.

9.00–17.30 UhrLeitung und Moderation:Dr. med. G. Pfaff, Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt

Programm (Stand 01. 04. 2008):

9.00–9.05 UhrBegrüßungDr. med. U. Schuss, Mitglied des Vorstandes der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg

9.05–9.10 Uhr BegrüßungDr. med. G. Pfaff, Landesgesundheitsamt Stuttgart

9.10–9.25 UhrGeschichte des ImpfwesensDr. med. U. Schuss, Mitglied des Vorstandes der Bezirksärztekammer NW

9.25–9.45 UhrStellenwert des Impfens– Daten zu impfpräventablen

Erkrankungen und– Impfraten

in Baden-Württemberg– Grundzüge des Infektions-

schutzgesetzesDr. med. G. Pfaff, Stuttgart

9.45–10.30 UhrDie aktuellen STIKO­Empfehlungen– Impfkalender für Säuglinge,

Kinder, Jugendliche und Senioren

– Impfaufklärung, Kontraindikationen

– Impfabstände/Impfreaktionen– Dokumentation der ImpfungDr. med. J. Leidel, Köln

10.30–11.00 Uhr Pause

11.00–12.00 Uhr Indikationsimpfungen – Impfungen bei besonderer

beruflicher Exposition– Impfungen bei Grund-

erkrankungen – Impfungen gegen Meningo-

kokken der Gruppe C – Tollwutprophylaxe – Tuberkulose: Testung

als Alternative zur ImpfungDr. med. E. Plassmann, Mühldorf

12.00–12.45 Uhr Mittagspause

12.45–13.30 UhrDie Zecken als Krankheits­überträger – Epidemiologie der Früh-

sommermeningoencephalitis (FSME)

– Konsequenzen für die Impfempfehlung in Baden-Württemberg

– Borreliose/Krankheitsbild und Verbreitung

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. P. Kimmig/Dipl.-Biol. R. Oehme, Stuttgart

Impfkurs für Ärzte/ Basisqualifikation

(entsprechend der Empfehlung der Bundesärztekammer zur Durchführung von Schutzimpfungen)

Termin:Samstag, 11. Oktober 2008

332 ÄBW 07 • 2008332

Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74

13.30–14.30 UhrImpfungen im internationalen Reiseverkehr – Individuelle Beratung bei

Reisen innerhalb Europas und bei Fernreisen

– Neue Tollwutempfehlungen – MalariaprophylaxeDr. Dr. med. P. C. Döller, Tübingen

14.30–15.00 Uhr Pause

15.00–15.45 Uhr Aktives Impfmanagement– Wer Patienten motivieren will,

muss mehr tun als nur ein Poster ins Wartezimmer zu hängen.

– Welche Aufgaben kann die Arzthelferin übernehmen?

– Informationswege in der Praxis – Recall – ein konsequentes

Erinnerungssystem– IGeL: ein wichtiger Baustein

in der Prävention– Rechtslage, Motivation,

AufklärungDr. med. U. Enzel, Schwaigern

15.45–16.30 Uhr Rotavirus­ImpfungDr. M. Rose, Frankfurt (angefragt)

16.30–17.15 Uhr Humane Papilloma­ Viren­Impfung/HPV – Aktueller StandPD Dr. med. A. Clad, Freiburg/Br.

17.15–17.30 UhrAbschlussdiskussion

17.30–17.35 UhrAusgabe der Teilnahme­bescheinigungen

Änderungen des Programms bleiben vorbehalten.

Diese Veranstaltung wird von den Firmen Sanofi Pasteur MSD GmbH und Baxter unterstützt.

Im Rahmen der zertifizierten Fortbildung erhalten Sie hierfür 8 Fortbildungspunkte.

Ort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch

Teilnahmegebühr: 82,00 Euro (inkl. Verpflegung), 51,00 Euro (inkl. Verpflegung) für Arbeitslose oder in Elternzeit

Anmeldung und Auskunft:Bezirksärztekammer NordwürttembergJahnstraße 5 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-0/-5 70Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected]

Für die Arzthelfer/innen/ medizinische Fachangestellten wird eine separate Impfveran­staltung angeboten, und zwar am Mittwoch, 15. Oktober 2008 von 14.30–18.00 Uhr – allerdings nur bei entsprechend hoher Anmeldezahl.

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Nach der Anordnung von Zulas-sungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags-arztsitze zur Übernahme/Wieder-besetzung ausgeschrieben:

AugenheilkundeKreis GöppingenEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: S-01078

AugenheilkundeKreis LudwigsburgBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: S-02078

ChirurgieKreis EsslingenBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: S-03078

Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)OstalbkreisBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: S-04078

Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)Kreis EsslingenEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 04. 2009Chiffre: S-06078

Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)EsslingenEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 07. 2008Chiffre: S-07078

Hausärztliche Praxis(Innere Medizin)Kreis LudwigsburgEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: S-08078

Hausärztliche Praxis(Innere Medizin)Kreis EsslingenBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: S-09078

Hausärztliche Praxis(Innere Medizin)Main-Tauber-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: S-10078

Hausärztliche Praxis(Innere Medizin)Kreis EsslingenBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 01. 07. 2009Chiffre: S-11078

Haut- und GeschlechtskrankheitenKreis LudwigsburgBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: S-12078

Innere Medizin (fachärztlich)Main-Tauber-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: S-13078

KORTEKORTERECHTSANWÄLTE

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Bekanntmachungen

ÄBW 07 • 2008 333

Bekanntmachungen

Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50

Innere Medizin (fachärztlich)OstalbkreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: S-14078

Kinder- und JugendmedizinKreis EsslingenEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: S-15078

Psychosomatische Medizin und PsychotherapieHohenlohekreisEinzelpraxisZeitpunkt: sofortChiffre: S-16078

Psychologische PsychotherapieOstalbkreisEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: S-17078

UrologieKreis HeilbronnEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: S-18078

Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon (07 11) 78 75­34 59.Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 08. 2008 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden­Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart, schriftlich einzureichen.Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho-therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben.

Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)Kreis CalwEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: K-01078

Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)Kreis CalwBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: K-02078

Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)Stadtkreis PforzheimEinzelpraxisZeitpunkt: sofortChiffre: K-03078

Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)Rhein-Neckar-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: K-04078

Hausärztliche Praxis (Innere Medizin)Rhein-Neckar-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-05078

Hausärztliche Praxis (Innere Medizin)Rhein-Neckar-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: K-06078

HNO-HeilkundeStadtkreis KarlsruheEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 12. 2008Chiffre: K-07078

HNO-HeilkundeStadtkreis KarlsruheEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 12. 2008Chiffre: K-08078

HNO-HeilkundeKreis Baden-Baden/ RastattEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 12. 2008Chiffre: K-09078

Kinder- und JugendmedizinRhein-Neckar-KreisBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: K-10078

Orthopädie(Rheumatologie)Rhein-Neckar-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: sofortChiffre: K-11078

Neurologie und Psychiatrie Kreis FreudenstadtBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: K-12078

Psychologische PsychotherapieStadtkreis MannheimEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: K-13078

Bezirksärztekammer NordbadenGeschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40

Bezirksberufsgericht für Ärzte in Karlsruhe

Durch Verfügung des Ministe-riums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 30.06.2008 Az. 55-5415.2-1.2 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 23) mit Wirkung vom 01. Juli 2008 für die Dauer der restlich laufenden Amts-periode bis 17. März 2012

HerrRalf KrausRichter am Landgericht KarlsruheStrählerweg 14576227 Karlsruhe

zum stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirksberufs-gerichts für Ärzte in Karlsruhe bestellt.

334 ÄBW 07 • 2008334

Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho-therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben.

Hausärztliche PraxisOrtenaukreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 04. 2009Chiffre: F-01078

Hausärztliche PraxisKreis WaldshutBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: sofortChiffre: F-02078

Hausärztliche PraxisKreis LörrachBerufsausübungs-gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 02. 01. 2009Chiffre: F-03078

Hausärztliche PraxisKreis LörrachBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 02. 01. 2009Chiffre: F-04078

Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)Stadtkreis FreiburgEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: F-05078

Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)Kreis LörrachEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: F-06078

Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)Kreis RottweilEinzelpraxisZeitpunkt: sofortChiffre: F-07078

Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)Kreis Breisgau-HochschwarzwaldEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: F-08078

Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)Stadtkreis FreiburgEinzelpraxisZeitpunkt: ab 01. 10. 2008 Chiffre: F-09078

AugenheilkundeKreis Breisgau-HochschwarzwaldBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: sofortChiffre: F-10078

AugenheilkundeKreis Breisgau-HochschwarzwaldEinzelpraxisZeitpunkt: sofortChiffre: F-11078

AugenheilkundeKreis WaldshutEinzelpraxisZeitpunkt: sofortChiffre: F-12078

Frauenheilkunde und GeburtshilfeOrtenaukreisEinzelpraxisZeitpunkt: sofortChiffre: F-13078

Haut- und GeschlechtskrankheitenKreis TuttlingenEinzelpraxisZeitpunkt: sofortChiffre: F-14078

Kinder- und JugendmedizinKreis RottweilBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: F-15078

Kinder- und JugendmedizinKreis EmmendingenBerufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: F-16078

OrthopädieOrtenaukreisEinzelpraxisZeitpunkt: 02. 01. 2009Chiffre: F-17078

Psychiatrie und PsychotherapieKreis WaldshutEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: F-18078

Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61­11 97.Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 08. 2008 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden­Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen.Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Psychosomatische Medizin und PsychotherapieStadtkreis HeidelbergEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: K-14078

Psychosomatische Medizin und PsychotherapieStadtkreis HeidelbergEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 04. 2009Chiffre: K-15078

Psychosomatische Medizin und PsychotherapieRhein-Neckar-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: ab 01. 12. 2008Chiffre: K-16078

Psychosomatische Medizin und PsychotherapieRhein-Neckar-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: K-17078

Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61­11 97.Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 08. 2008 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden­Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen.Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Bekanntmachungen

ÄBW 07 • 2008 335

40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung

In der neuen Weiterbildungsord-nung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbe-zeichnung ist u. a. die Absolvie-rung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat.Termine:Freitag, 10. Oktober 200814.00–17.30 UhrSamstag, 11. Oktober 20089.00–17.30 UhrSonntag,12. Oktober 20089.00–15.00 UhrFreitag, 24. Oktober 200814.00–18.15 UhrSamstag, 25. Oktober 20089.00–17.30 UhrSonntag, 26. Oktober 20089.00–14.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 8/2008)

Vorankündigung:Freitag, 20. Februar 200914.00–17.30 UhrSamstag, 21. Februar 20099.00–17.30 UhrSonntag, 22. Februar 20099.00–15.00 UhrFreitag, 6. März 200914.00–18.15 UhrSamstag, 7. März 20099.00–17.30 UhrSonntag, 8. März 20099.00–14.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 4/2009)

Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Chefarzt am Kreiskrankenhaus LaupheimOrt: Ärztehaus, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 35 PersonenGebühr: jeweils 350,– EuroDie Veranstaltungen sind bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit jeweils 40 Fort-bildungspunkten angemeldet.

Bezirksärztekammer SüdwürttembergGeschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“

Niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Krankenhausärzte und Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken angestellt sind, sind seit dem 01. 07. 2004 gesetzlich verpflich-tet, sich fortzubilden. Erworben werden müssen 250 Fortbil-dungspunkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 be-schlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu for-dern, haben Ärztinnen und Ärzte heute die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fortbil-dungskategorie sie ihre CME-Punkte sammeln möchten. Damit wurde der Weg frei, die Fortbildung zeit- und orts-unabhängig auch über Print-medien, CD-ROMs und Online-Fortbildung zu gestalten.Die Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ wurde von der Bezirksärztekammer Süd-württemberg auf der Basis des Curriculums der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin entwickelt und ist von der Landesärztekammer Baden- Württemberg mit 10 Punkten anerkannt.Für weitere Informationen oder zur Bestellung der CD-ROM (39,– Euro) wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse.

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INNERE

Refresher 19. - 23. Nov. 2008, Freiburg

40 CME - Punkte

Kursort:

Aula des Kollegiengebäudes IAlbert – Ludwigs – Universität FreiburgPlatz der Universität 3, 79085 Freiburg

Preise:

490,- € (Fachärzte); 460,- € (Assistenzärzte)Einzeltage: 115,- €/Tag (Fach- und Assistenzärzte)

Anmeldung / Information: www.fomf.de

01801 – 95 96 97

Wissenschaftliche Leitung:

Prof. Dr. Drs. h. c. H. Blum – Universitätsklinikum Freiburg

Prof. Dr. Dr. h. c. R. Mertelsmann – Universitätsklinikum Freiburg

Prof. Dr. C. Bode – Universitätsklinikum Freiburg

Prof. Dr. V. Hach-Wunderlei – KH Nordwest Frankfurt a. M.

Prof. Dr. H.-H. Peter – Universitätsklinikum Freiburg

Prof. Dr. J. Müller-Quernheim – Universitätsklinikum Freiburg

Prof. Dr. W. G. Zoller – Katharinenhospital Stuttgart

Prof. Dr. J. Seufert – Universitätsklinikum Freiburg

Prof. Dr. F. Keller – Universitätsklinikum Ulm

Behandelte Themenbereiche:

Kardiologie – Pneumologie – Hämatologie / Onkologie –

Gastroenterologie – Rheumatologie – Angiologie – Nephrologie – Endokrinologie – Infektiologie - Geriatrie

FomF GmbH – Limesstraße 2 – 65719 Hofheim am Taunus www.fomf.de - [email protected] - Tel. / Fax: 01801 – 95 96 97

● Update in den neuesten diagnostischen und

therapeutischen Leitlinien

● Refresherkurs für Internisten, Allgemeinmediziner

und Assistenzärzte mit über 40 Stunden umfassende

Fortbildung

Abteilung Innere Medizin I

Weitere Kurse:Kardio / Pneumo 02. - 04. Oktober 2008, Zürich

Gastro / Diabetes 28. - 30. November 2008, Zürich

336 ÄBW 07 • 2008336

Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbe-ginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahme-gebühr fällig.Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 11 Fortbil-dungspunkten angemeldet

Homepage für den Arzt – Grundkurs

Das Seminar vermittelt die tech-nischen Kenntnisse, die erforder-lich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraus-setzung.Termin:Samstag, 22. November 20089.00–15.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 16/2008)Leitung: Dr. Oleg Subkov, DettenhausenOrt: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 TübingenMindestteilnehmerzahl: 8Gebühr: 99,– Euro (inkl. Verpflegung)Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbe-ginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahme-gebühr fällig.Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 10 Fortbil-dungspunkten anerkannt.

Fallseminare „Palliativmedizin“

Nach der Weiterbildungsordnung 2006 können Ärztinnen und Ärzte die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ nach den Über-gangsbestimmungen erwerben, wenn sie vor dem 01. 05. 2006 eine mindestens 12-monatige

regelmäßige und überwiegende Tätigkeit in der Palliativmedizin innerhalb der letzten 8 Jahre sowie umfassende Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in diesem Bereich nachweisen können. Dies kann entweder geschehen durch:– Nachweis einer 12-monatigen

Tätigkeit bei einem Weiter-bildungsbefugten oder

– durch dokumentierten Nachweis über die palliativ-medizinische Versorgung von 25 Patienten innerhalb von 5 Jahren oder

– durch 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision.

Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die die letztgenannte Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I–III, angeboten.

Fallseminare Module I–IITermin:24.–31. Januar 2009 (Sa–Sa)

Modul I: 24.–27. Januar 2009 (Sa–Di)Modul II: 28.–31. Januar 2009 (Mi–Sa)(Anmeldungs-Nr. 1/2009)Teilnehmerzahl: 20 PersonenGebühr: 845,– Euro

Fallseminare Module IIITermin: 25.–28. März 2009 (Mi–Sa)(Anmeldungs-Nr. 2/2009)Teilnehmerzahl: 20 PersonenGebühr: 425,– Euro

Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit jeweils 40 Fort-bildungspunkten anerkannt.

Vorankündigung

Grundlagen der Medizinischen Begutachtung

Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gut-

Rhetorik-Seminar: Reden vor Gruppen

Termin:Samstag, 11. Oktober 20089.00–18.00 UhrLeitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, UlmOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 8Gebühr: 120,– Euro(Anmeldungs-Nr. 2008-2)Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbe-ginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahme-gebühr fällig.Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 11 Fortbil-dungspunkten angemeldet

Pädiatrische Notfälle

Termin:Samstag, 11. Oktober 20089.00–15.00 UhrLeitung: Dr. Hörtling, Leiter des Notarztdienstes RavensburgOrt: Krankenhaus St. Elisabeth, Elisabethenstr. 15, 88212 RavensburgGebühr: 90,– Euro(Anmeldungs-Nr. 24/2008)Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 10 Fortbil-dungspunkten angemeldet.

Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren

Termin:Samstag, 22. November 20089.00–18.00 UhrLeitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, UlmOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 8Gebühr: 120,– Euro(Anmeldungs-Nr. 2008-3)

Impfseminar

Termin:Samstag, 6. September 20089.00–17.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 11/2008)Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Vizepräsident der Bezirks- ärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfreiDie Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 8 Fortbildungs-punkten angemeldet.

Fallseminare „Medizinische Begutachtung“

Termine:Samstag, 13. September 20089.00–16.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 21/2008)Samstag, 20. September 20089.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 22/2008)Leitung: Dr. med. Gisela Herterich, Fortbildungsbeauftragte der Bezirksärztekammer SüdwürttembergOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 15 PersonenGebühr: jeweils 95,– EuroDie Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit jeweils 8 Fort-bildungspunkten angemeldet.

Psychoonkologie – psychologische Begleitung von und heilsamer Umgang mit Krebspatienten

Termin:Samstag, 18. Oktober 20089.00–13.45 Uhr(Anmeldungs-Nr. 17/2008)Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg Ort: Cafe-Restaurant Eiszeit, Eywiesenstr. 8, 88212 RavensburgGebühr: 50,– EuroDie Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 6 Fortbildungs-punkten angemeldet.

Bekanntmachungen

ÄBW 07 • 2008 337

Bekanntmachungen

Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergHerausgebergremium: Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender), Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard SchadeVerantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE)Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 E-Mail: [email protected] und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,Anzeigenverkaufsleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected]: Angela Grüssner (Leitung) Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected]: Christian Hennig (verantwortlich)Abonnement/Einzelhefte: Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg Postfach 13 63, 82034 Deisenhofen Telefon (0 89) 8 58 53-5 55 Telefax (0 89) 85 85 36 25 51 Z. Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 51 vom 1. 1. 2008 gültig.Gesamtherstellung:Layout: GreenTomato Süd GmbH, Forststraße 131, 70193 StuttgartDruck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Leibnizstraße 5, 97204 HöchbergBezugspreise:Inland: jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 18,00 € (inkl. der jeweils gültigen MwSt.). EU-Länder-Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 25,20 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 25,20 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten.Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.Bezugsbedingungen:Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonne-ments verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht.Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entspre- chen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein-sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vor-ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur MonatsmitteISSN 0720-3489Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden.

ImpressumKassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-1 21 00

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Nach der Anordnung von Zulas-sungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags-arztsitze zur Übernahme/Wieder-besetzung ausgeschrieben:

Haut- und GeschlechtskrankheitenKreis Ulm (Stadt)EinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: R-01078

Innere Medizin (fachärztlich)Kreis Ulm (Stadt)Berufsausübungs-gemeinschaftsanteilZeitpunkt: 01. 01. 2009Chiffre: R-02078

Frauenheilkunde und GeburtshilfeKreis ReutlingenEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: R-03078

Kinder- und JugendmedizinKreis ReutlingenEinzelpraxisZeitpunkt: sofortChiffre: R-04078

Psychosomatische Medizin und PsychotherapieKreis Ulm (Stadt)EinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: R-05078

Psychologische PsychotherapieKreis BiberachEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: R-06078

Psychologische PsychotherapieKreis TübingenEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2008Chiffre: R-07078

Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon (07 11) 78 75­34 59.Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 08. 2008 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden­Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart, schriftlich einzureichen.Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

achten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungs-trägern und von Gerichten be-antragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sach-kenntnisse werden ihnen aller-dings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundes-ärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine:Freitag, 27. Februar 20099.00–17.45 UhrSamstag, 28. Februar 20099.00–17.30 UhrFreitag, 13. März 20099.00–16.05 UhrSamstag, 14. März 20099.00–16.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 3/2009)Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Geschäftsführer der Bezirks-ärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 40 PersonenGebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs-unterlagen und Verpflegung)Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 32 Fortbil-dungspunkten anerkannt.

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Individuell nach AbspracheDr. med. Walz, Rosengasse 17, 89073 Ulm

Auskunft/Anmeldung:Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected]

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