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Bereich Straßenverkehr Die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland (2017 Seite 565) bekanntgemacht. Bereich: Verkehrsrecht A. 1.2 Verkehrsblatt - Sammlung Nr. S 2310 VZKat Katalog der Verkehrszeichen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Sie enthält auch die Neubekanntmachung des VZKat Katalog der Verkehrszeichen

S 2310 Prospekt · Jedes Verkehrszeichen, Gefahrenzeichen oder Richt-zeichen hat seine eigene Bedeutung. Die Bedeutung sollte zusammen mit dem Symbol gut einprägbar

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Page 1: S 2310 Prospekt · Jedes Verkehrszeichen, Gefahrenzeichen oder Richt-zeichen hat seine eigene Bedeutung. Die Bedeutung sollte zusammen mit dem Symbol gut einprägbar

Bereich Straßenverkehr Die Änderung

der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

(VwV-StVO) wurdedurch das Bundesministerium

für Verkehr und digitale Infrastruktur im

Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland

(2017 Seite 565)

bekanntgemacht.

Bereich: Verkehrsrecht A. 1.2

Verkehrsblatt - Sammlung Nr. S 2310

VZKat

Katalog

der

Verkehrszeichen

Bundesministerium für Verkehr

und digitale Infrastruktur

Sie enthält auch die Neubekanntmachung des

VZKat – Katalog der Verkehrszeichen

Page 2: S 2310 Prospekt · Jedes Verkehrszeichen, Gefahrenzeichen oder Richt-zeichen hat seine eigene Bedeutung. Die Bedeutung sollte zusammen mit dem Symbol gut einprägbar

Jedes Verkehrszeichen, Gefahrenzeichen oder Richt-zeichen hat seine eigene Bedeutung. Die Bedeutung sollte zusammen mit dem Symbol gut einprägbar sein.

Da es zu Verkehrszeichen zum Teil vielfältige ausfüh-rungsvarianten gibt, wird der Hauptzeichennummer eine Unternummer hinzugefügt. Haupt- und Unter-nummer sind durch einen Bindestrich verknüpft. Diese numerische Festlegung ist für die Erstellung von Beschilderungsplänen, das Beschaffungswesen sowie für die Schilderfertigung und -lagerung von Bedeutung.

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VzKatKatalog der Verkehrszeichen

Der VzKat enthält alle Verkehrszeichen und deren Varianten gemäß der StVO und die, die durch Verord-nung des BMVI mit

Verkehrsblatt-Verlautbarung ein-geführt wurden. Er erfasst alle bundesweit einge-führten und damit amtlich zugelassenen Verkehrs-zeichen und -einrichtungen.Loseblatt-Sammlung, DIN A4, 114 Seiten

Verkehrsblatt-Sammlung Nr. S 2310 34,25 E

Sind Sie bereits Bezieher des Verkehrszeichenkataloges und sind zur Fortsetzungslieferung vorgesehen, liefern wir Ihnen den neuen VZKat nach Erscheinen automatisch zum Sonderpreis.

Der VZKat ist auch lieferbar als PDF-Datei

auf CD-ROM

Verkehrsblatt-CD-ROM Nr. C 2310 26,40 E

VzKatKatalog der Verkehrszeichen

Der VzKat enthält alle Verkehrszeichen und deren Varianten gemäß der StVO und die, die durch Verord-nung des BMVI mit

Verkehrsblatt-Verlautbarung ein-geführt wurden. Er erfasst alle bundesweit einge-

Bereich: Verkehrsrecht A. 1.2

Verkehrsblatt - Sammlung Nr. S 2310

VZKat

Katalog

der

Verkehrszeichen

Bundesministerium für Verkehr

und digitale Infrastruktur

Bestellen Sie Ihr Exemplar des

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Auszug aus der Begründung: Die Verwaltungsvorschriften im Straßenverkehr und die diese begleitenden Verwaltungsvorschrif-ten unterliegen einer ständigen Evaluierung und Weiterentwicklung. Durch die Änderung im Mai 2017 wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO auf den aktuellen Stand gebracht.

Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die Entlastung der Polizei von den Aufgaben der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten und der Neuerlass des Verkehrszei-chenkataloges (VZKat).

Im Nachgang zum Neuerlass der StVO im Jahr 2013 wird der Inhalt nun auch im VZKat umgesetzt. Durch

die Aufnahme neuer Zusatzzeichen (u.a. für elektrofahrzeuge, Maut-verkehrs und Wohnmo-bile) trägt die Vorschrift den sich weiterentwik-kelnden Gegebenheiten Rechnung.

Verkehrszeichen sind in Deutschland die wichtigste Maßnahme zur Regelung des VerkehrsVerkehrszeichen sind allgemein als Straßenschilder bekannt. Sie sollen gut lesbar und verständlich sein.

Sie sind behördlich festgelegt und müssen von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden.

Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzei-chen und Richtzeichen, einschließlich der Fahrbahn-markierungen, sowie Zusatzschilder (Zusatzzeichen) zu den Verkehrszeichen.

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Bei Verkehrszeichen mit variablen Inhalten werden im VZKat in der Regel nicht alle möglichen Ausführungs-varianten wiedergegeben. Die bildliche Darstellung beschränkt sich dann auf das in der StVO enthaltene Verkehrszeichenbeispiel. Im Hinblick auf die kon-krete Ausführung solcher Verkehrszeichen und ihre möglichen Varianten findet sich ein Hinweis auf das entsprechende Regelwerk, z.B.:

RWB – Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von AutobahnenVerkehrsblatt-Dokument Nr. B 5745 17,40 E

RWBA – Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf BundesautobahnenVerkehrsblatt-Dokument Nr. B 5713 19,40 E

RWVZ – Richtlinien für Wechselverkehrszeichen an BundesfernstraßenVerkehrsblatt-Dokument Nr. B 6738 13,70 E

RSA – Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Textausgabe 1995 / Stand: Juni 2017 mit Kommentaren zu den Än-derungen in StVO, VwV-StVO und VzKat 2017

Mit der Verkündung einer Neufassung der StVO vom 1. April 2013, der darauf bereits zum 1. September 2009 angepassten VwV-StVO und des gerade aktuell erneuerten Verkehrszeichenkatalogs zum 30. Mai 2017 wurden insbesondere die Regelungen zur Beschilderung neu gefasst und die Verkehrszeichen neu geordnet.

Um eine Brücke zwischen den immer noch gültigen RSA aus dem Jahre 1995 und dem stark veränderten Vorschriftenumfeld zu schaffen, wurde die Textausgabe um redaktionelle Anmerkungen ergänzt.

Kirschbaum-Verlag, DIN A4, 185 Seiten

Verkehrsblatt-CD-ROM Nr. B 5711 27,80 E

Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbau-werken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen

Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 5756 3,90 E

Die vollständigen Angaben zu den Artikeln finden Sie in unserem Online-Shop unter

www.verkehrsblatt.de.

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Straßenverkehrs-Ordnung

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßen-verkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist eine Verwal-tungsvorschrift des Bundesverkehrsministeriums in Deutschland. Sie regelt die Umsetzung der Straßen-verkehrs-Ordnung und die Ausführung von Verkehrs-einrichtungen durch die kommunalen Straßenver-kehrsbehörden und Straßenbauämter. Die Vorschrift basiert auf § 6 Straßenverkehrsgesetz.

Die in der Öffentlichkeit wenig bekannte VwV-StVO enthält zu fast jedem Paragraphen der StVO Erläuterungen und An-weisungen.

VwV-StVOAllgemeine Verwaltungsvorschriftzur Straßenverkehrs-OrdnungVerkehrsblatt-Dokument Nr. B 3404 14,80 E

StVO StraßenverkehrsordnungVerkehrsblatt-Dokument Nr. B 3401 14,50 E

Beide Artikel auch lieferbar als PDF-Datei auf CD-ROM:

VwV-StVOVerkehrsblatt-CD-ROM Nr. C 3404 10,40 E

StVOVerkehrsblatt-CD-ROM Nr. C 3401 10,15 E

Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 3401 - Vers. 12/16

1

StVO

Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 3401

- Dokumentation

StVOStraßenverkehrs-Ordnung

- Dokumentation

Bereich: Verkehrsrecht

A. 1

StVOStraßenverkehrs-Ordnung

Verkehrsblatt - Dokument - Nr. B 3401

#B 3401 StVO Titel

07.12.2010, 11:22 Uhr

1

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RGSTRichtlinien für Großraum- und SchwertransporteMit Einführung des Verfahrens-management Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) be-stand Änderungsbedarf an den Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST). Der

Bund-Länder-Fachausschuss Straßen-verkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten (BLFA-StVO/

OWi) hat daraufhin die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der RGST beschlossen, die dem steigenden Transportaufkommen und der zunehmenden Digitalisie-rung des Antragsverfahrens Rechnung tragen soll. Sowohl Antragssteller als auch Genehmigungs-/Erlaubnisbehörden sollten gleichermaßen durch eine effi ziente und schnelle Verfahrensabwicklung entlastet werden.

DIN A4, 24 Seiten

Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 3420 9,20 E

RGSTRichtlinien für Großraum- und SchwertransporteMit Einführung des Verfahrens-management Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) be-stand Änderungsbedarf an den Richtlinien für Großraum- und

Bund-Länder-Fachausschuss Straßen-verkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten (BLFA-StVO/

Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 3420

Richtlinien für Großraum-

und Schwertransporte

– RGST 2013 –

Bundesministerium für Verkehr

und digitale Infrastruktur

Abteilung Landverkehr

Thema:Großraum- und Schwertransporte

Antrag für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransportelieferbar als

➞ ausfüllbare PDF-Datei

mit Verknüpfungen zu den Regelwerken (RGST, Aus-zügen aus der StVO, VwV-StVO und der StVZO)

➞ einfach am PC ausfüllen, mailen, speichern, ausdrucken

Verkehrsblatt-CD–ROM Nr. C 2560 25,15 E

Antrag für die Durchführung von

Form

ular n

ach

RGST

201

3 - V

ers.

01/1

4

Dortmund

Vordruck Nr. V 2560 - Vers. 01/14

Antrag auf Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten

Vom Antragsteller auszufüllen

Nur von der Behörde auszufüllen

Antragsteller:

Sachbearbeiter/in:

Telefon (Durchwahl):

Telefax:

Zimmer Nr.:

Aktenzeichen:

E-Mail:

Geschäftszeichen:

Behörde / Anschrift:

e-Mail:

Telefon:

Telefax:

Zur Verfügung von:

Verantwortlicher Disponent/in:

1.Für die Zeit vom

bis einschließlich

Fahrten (Anzahl)

KonvoiZahl der Fahrzeuge

La

st-

Le

er-F

ahrt

janein

Von (Abgangsort und genaue Anschrift der Ladestelle)

nach (Empfangsort und genaue Anschrift der Empfangsstelle)

2. Kraftfahrzeug - Art

Ladung

L a

s t

f a

h r t

- Ac

hsko

n g

urat

ion

Anhänger - Art

KennzeichenKraftfahrzeug

Anhänger

Gesamt-

länge (m)

breite (m)

höhe (m)

Transporthöhe

absenkbar auf (m)

Gewicht (tatsächlich) (t)

Zugfahrzeug (t)Anhänger (t)

L a s t fahrt

L e e r fahrt

Die Ladung ragt nach vorn

m und / oder nach hinten

m über das Fahrzeug hinaus.

Lastfahrt Achsfolge 1. Achse2. Achse 3. Achse

4. Achse5. Achse

6. Achse 7. Achse 8. Achse9. Achse

10. Achse

Achslast in t

Achsabstand in m

Räder je Achse

Lastfahrt Achsfolge 10. Achse 11. Achse 12. Achse 13. Achse 14. Achse 15. Achse 16. Achse 17. Achse 18. Achse19. Achse

Achslast in t

Achsabstand in m

Räder je Achse

Reifen- / Doppelreifenbreite

der maximalen Achslast

m Spurweite

m zwischen den Außenkanten der äußeren Räder gemessen.

3.1 Fahrtweg / Geltungsbereich

siehe Anlage

Ausnahmegenehmigung gem. §§ 46 Abs. 1

Nr. 5 und 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von

Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge

und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.

Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO zur Durchfüh-

rung von Großraum- und/oder Schwertransporten; die

erforderliche(n) Ausnahmegenehmigung(en) gem.

§ 70 StVZO lag(en) der Erlaubnisbehörde vor.

Ich/Wir beantrage(n) gem. §§ 44, 46 und 47 StVO eineEinzel-

Dauer-

RGST

§29StVO

§44StVO

§46StVO

StVZO70§

§47StVO

Antrag für die Durchführung von Antrag für die Durchführung von

Form

ular n

ach

RGST

201

3 - V

ers.

01/1

4

Dortmund

Vordruck Nr. V 2560 - Vers. 01/14

L e

e r

f a h

r t

- Ac

hsko

n g

urat

ione

n Ab hier ausfüllen, wenn eine erlaubnisp ichtige Leerfahrt beantragt wird.

Leerfahrt Achsfolge 1. Achse 2. Achse 3. Achse 4. Achse5. Achse

6. Achse 7. Achse8. Achse

9. Achse10. Achse

Achslast in t

Achsabstand in m

Räder je Achse

Leerfahrt Achsfolge 10. Achse 11. Achse 12. Achse 13. Achse 14. Achse 15. Achse 16. Achse 17. Achse18. Achse

19. Achse

Achslast in t

Achsabstand in m

Räder je Achse

3.2 Fahrtweg / Geltungsbereich der Leerfahrt

siehe Anlage

Opt

iona

l

Antragsrelevante Mitteilungen

Referenz-Antragsident:

Ab hier immer auszufüllen.

I.

II.

Bescheinigungen

Bei Transporten über mehr als 250 km Wegstrecke mit Fahrzeugen, deren Maße und Gewichte die Grenzwerte in Nr. V. 4 / Nr. lll. 4 VwV-StVO

zu § 29 Abs. 3 /§ 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO überschreiten, sind beizufügen:

1. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung bis zu 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind,

eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter

welchen Gesamtkosten die Schienenbeförderung bzw. eine gebrochene Beförderung Schiene/Straße möglich ist.

2. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung mehr als 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind oder

ein Gewicht von 72 t überschreiten,

eine Bescheinigung der nächsten Wasser- und Schiffahrtsdirektion darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen

Gesamtkosten die Beförderung auf dem Wasser bzw. eine gebrochene Beförderung Wasser/Straße möglich ist.

Die Bescheinigung(en) liegt/liegen dem Antrag bei: ja

nein, ein Transport auf dem Schienen- oder Wasserweg ist

undurchführbar oder unzumutbar, weil

(ausführliche Begründung)

Handelt der Antragsteller im Auftrag eines anderen, ist eine Vollmacht diesem Antrag beizufügen.

Erklärung zur Haftung

Mir/Uns ist bekannt, dass der Transport eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellt und ich/wir alle Kosten zu übernehmen haben,

die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.

Mir/Uns ist bekannt, dass der/die Straßenbaulastträger und die Straßenverkehrsbehörde keine Gewähr dafür übernehmen, dass die

Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können und den/die Straßenbaulastträger im Rahmen

der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Versicherungsp icht trifft.

Ort, Datum

Unterschrift

Firmenstempel

Im Fall quali zierter elektronischer Signatur entfallen Unterschrift und Firmenstempel

Formular

drucken

Formular

mailen

§VwV

46zu

Nr. V.VwV

zu

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Merkblatt für die Ausrüstung der privaten, fi rmeneigenen Begleitfahrzeuge für Großraum- und Schwertransporte

Begleitfahrzeuge im Sinne dieses Merk-blattes sind Fahrzeuge mit aufgesetz-ter Wechselverkehrszeichen-Anlage, die speziell für die Absicherung von Großraum- und Schwertransporten - hierzu zählen auch Autokrane - gebaut wurden und auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörden ein-gesetzt werden können.

DIN A4, 8 Seiten – mit den Regelplänen für die private Begleitung von Groß-

raum-/Schwertransporte als Beilage

Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 3422 8,40 E

Begleitfahrzeuge im Sinne dieses Merk-blattes sind Fahrzeuge mit aufgesetz-ter Wechselverkehrszeichen-Anlage, die speziell für die Absicherung von Großraum- und Schwertransporten - hierzu zählen auch Autokrane - gebaut wurden und auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörden ein-gesetzt werden können.

raum-/Schwertransporte als Beilage

Verkehrsblatt-Dokument Nr.

- Dokumentation

Merkblatt

über die Ausrüstung

von privaten Begleitfahrzeugen

zur Absicherung von

Großraum- und

Schwertransporten

– 2015 –

Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 3422

Die Verkehrs-Akademie Dortmund bietet bun-desweit Konferenzen, Seminare, Workshops und Inhouse-Schulungen zu zahlreichen Themen des Verkehrswesens an, darunter auch zum Thema:

Großraum- und/oder Schwertransporte Ausnahmegenehmigungen,

denn immer öfter werden Ausnahmen von Vorschrif-ten der StVO beantragt, und eine ermessensfehler-freie Verwaltungsentscheidung bedarf sorgfältiger Abwägung zwischen den öffentlichen Belangen und den besonderen Interessen der Betroffenen. Informationen unter:

www.verkehrs-akademie.de/index.php/ausnahmegenehmigungen

Verkehrs-Akademie Dortmund GmbHSchleefstraße 14 • D-44287 Dortmund

Telefon: 0231 / 129 70 36

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Borgmann GmbH & Co. KG

Schleefstraße 14 • D-44287 DortmundTelefon: (0231) 12 80 47 • FAX: (0231) 12 56 40

eMail: [email protected] • Internet: www.verkehrsblatt.de

– Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland

Der Verkehrsblatt-Verlag veröffentlicht im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), amtliche Bekanntmachungen für das Verkehrswesen.24 Hefte, Erscheinungsweise 2 x monatlich plus Jahresinhaltsverzeichnis

L 9170_10/2019

Bundesministeriums fürund digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland

Der Verkehrsblatt-Verlag veröffentlicht im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), amtliche Bekanntmachungen für das Verkehrswesen.24 Hefte, Erscheinungsweise 2 x monatlich

Bundesministerium für Verkehrund digitale Infrastruktur

68. Jahrgang 2014 Ausgegeben zu Bonn

K 4431 A

Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland

DIGITALSie erhalten Zugang zum Download-Archiv, in dem Sie auf die Verkehrsblätter im PDF-Format zugreifen können, die innerhalb des Bezugszeitraumes Ihres Digital-Abonnements erschienen sind. Am Tage der amtlichen Verkündung werden Sie per E-Mail über neue Ausgaben informiert.

Jahresbezugspreis ● Einzelnutzung 68,00 €● Mehrbenutzerlizenz 110,00 €

Als bereits registrierter Bezieher der Printausgabe erhalten Sie das DIGITAL zum ermäßigten Preis (68,00 € abzgl. 15%).

Bestellungen unter: www.verkehrsblatt.de/docs/abo.php

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fi nden Sie auf den Seiten 8 und 9 dieser Broschüre.

. . . damit Sie auf dem Laufenden bleiben

PrintBezugspreise:● Jahres-Abonnement (Druckausgabe) 78,60 €● Probeabonnement 6 Ausgaben (Der Bezug endet automatisch!)

Sonderpreis statt 19,65 € nur 15,00 €

● Probeheft kostenlos

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 01.07.2019Publikationen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Publikationen1. Der Verkehrsblatt-Verlag veröffentlicht im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digita-le Infrastruktur (BMVI), amtliche Bekanntmachungen für das Verkehrswesen (einschließlich der Gesetze und Verordnungen) sowie durch Erlass für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland eingeführte Richtlinien, Technische Bestimmungen sowie Vorschriften im „Verkehrsblatt“ (VkBl.) bzw. als Sonderdrucke (Dokumente, Sammlungen, Vordrucke) zum „Verkehrs-blatt“. Das „Verkehrsblatt“ erscheint 14-tätig, jeweils zur Monatsmitte und zum Monatsende.2. Der Verkehrs- und Wirtschafts-Verlag veröffentlicht Schriftwerke zur Ver-kehrswirtschaft. 3. Die im „Verkehrsblatt“ beinhaltete Dokumentation amtlicher Texte stellt einen Auszug der Gesamtdokumentation dar, die amtliche Veröffentlichun-gen aus allen Bereichen des Verkehrswesens zusammenfasst und, soweit aktuell, für den Interessenten verfügbar hält. Auch ausgewählte Texte, die in anderen Verlagen erscheinen, sind in unterschiedlichen Werken enthal-ten und können über den Verkehrsblatt-Verlag bezogen werden. Viele Do-kumentationen (überwiegend B-Dokumente) sind Bestandteil umfangreicher Loseblatt-Sammlungen. Neben den B-Dokumenten (Broschüren und Bücher) und C-Dokumenten (CD-ROM-Ausgaben) werden Loseblatt-Sammlungen (S-Dokumente) und amtliche Vordrucke (V-Dokumente) sowie Arbeitsmaterialien (M-Dokumente) und EDV-Programme (E-Dokumente) angeboten.AktualisierungDie Dokumentationen werden auf der Basis amtlicher Veröffentlichungen wie z.B. im „Verkehrsblatt“ (VkBl.), „Bundesgesetzblatt“ (BGBl.) oder „Bundesan-zeiger“ (BAnz.) laufend aktualisiert. Preise und TermineDie Angabe von Preisen und Terminen erfolgt nach bestem Wissen und ist ohne Gewähr. Es werden die am Liefertag gültigen (ggf. gebundenen) Laden-preise berechnet. Die Rechnung ist sofort zahlbar, ohne jeden Abzug.Berechnung, Versandkosten und Zahlungsweise1. Alle im Katalog veröffentlichten Artikel können direkt beim Verkehrsblatt-Verlag bezogen werden – soweit vorrätig. Bei der Bestellung ist die Doku-menten-, Sammlungs- oder Vordruck-Nummer sowie die gewünschte Anzahl anzugeben. 2. Die Preise sind in Euro ausgewiesen und enthalten die gesetzliche Mehr-wertsteuer, die auf der Rechnung ausgewiesen wird. Soweit für den Artikel eine ISBN-Nummer vorhanden ist, handelt es sich um einen verbindlichen Preis. Lieferungen in Nicht-EU-Länder werden ausschließlich in US-$ be-rechnet. Die Zahlung muss auf das jeweilige, in der Rechnung angegebene Landes-Konto erfolgen.3. Der Bezug der Zeitschrift Verkehrsblatt ist für Kunden im In- und Ausland versandkostenfrei. Die Auslieferung sonstiger Artikel (z.B. Dokumentationen) des Verlags inner-halb Deutschlands erfolgt für Privatkunden ab einem Bestellwert von 20,00 Euro unentgeltlich (Konditionen für Händler bitte gesondert anfordern); für Be-stellungen von geringerem Wert werden jeweils pauschal 2,95 Euro Portokos-ten berechnet. Die Portokosten für Auslieferungen außerhalb Deutschlands trägt unabhängig vom Bestellwert der Kunde.Die Rechnung liegt der Lieferung bei. Ausnahme: Die Portokosten für Ergänzungslieferungen trägt unabhängig von deren Wert der Kunde. Die Höhe richtet sich nach Versandart und Gewicht. 4. Luftpost: Auf Wunsch kann eine Lieferung per Luftpost erfolgen. Die Ge-bühren richten sich nach dem Gewicht der Sendung und der Entfernung; sie werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 5. Abonnement des „Verkehrsblatt“: Die Bestellung gilt jeweils für ein Kalen-derjahr zum genannten Abo-Preis inkl. Porto und MwSt. und verlängert sich automatisch für das folgende Jahr, wenn nicht spätestens bis zum 15. No-vember des Vorjahres die Kündigung beim Verlag vorliegt. Adressänderungen sind schnellstmöglich dem Verkehrsblatt-Verlag mitzutei-len (dabei ist sowohl die alte als auch die neue Anschrift zu nennen). Zum Verkehrsblatt erscheinende Sonderdrucke können Abonnenten zum Sonderpreis beziehen. Dieser Sonderpreis gilt einmalig je Abonnement und ist nach Erscheinen bis zum 31.12. des nachfolgenden Kalenderjahres gül-tig.

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Optional zum Bezug des Verkehrsblatts (print und/oder digital) kann ein Zugang zum digitalen Archiv der Zeitschrift hinzugebucht werden. Der Nut-zungszeitraum gilt jeweils für ein Kalenderjahr zum genannten Bezugspreis inkl. MwSt. und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens bis zum 15. November des Vorjahres gekündigt wurde. Die Nutzung des digitalen Archivs ist nur in Verbindung mit einem Abonnement des Verkehrsblatts möglich, kann jedoch separat wieder gekündigt werden. 6. Bestellmöglichkeiten: per Telefon-Rufnummer +49 (0) 231 12 80 47: Mon-tag-Donnerstag: 8.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.00 bis 14.30 Uhr. In der übrigen Zeit steht ein Anrufbeantworter unter derselben Rufnummer zur Verfügung. Per Telefax: +49 (0) 231 12 56 40. Per Post: Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG, Schleefstraße 14, D-44287 Dortmund. Per E-Mail: [email protected]. Per Internet: www.verkehhrsblatt.de.7. Rücksendung: Tonträger (MC + CD), Videos, DVDs, PC-Programme und CD-ROM sind vom Umtausch ausgeschlossen (außer bei berechtigten Rekla-mationen innerhalb von drei Monaten nach Kauf). 8. Lieferzeit: Die Fakturierung/Postauslieferung am Lager verfügbarer Titel er-folgt bei Bestellungen bis 10 Uhr innerhalb von 48 Stunden. Lieferhindernisse werden dem Kunden mitgeteilt. Vorübergehend fehlende Titel oder solche, die noch nicht erschienen sind, werden automatisch vorgemerkt, sofern sie nicht vom Kunden ausdrücklich abbestellt wurden. 9. Widerruf (ausführlicher Text siehe unten): Nichtgewerbliche Kunden kön-nen ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen mit Schreiben an den Verlag widerrufen (ausgenommen Zeitschriftenabonnements). Für Rücksendungen von Waren bis zu einem Wert von Euro 40,00 trägt der Kunde die Portokos-ten. Grundsätzlich kann nur Ware in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand zurückgenommen werden. AGB Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht (13.06.2014) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu-gerechnet werden kann (§ 13 BGB).

– Widerrufsbelehrung –Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KGSchleefstraße 14D – 44287 DortmundTel.: +49 (0) 231 – 128047FAX: +49 (0)231 – 125640E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wi-derrufen, informieren. Sie können dafür das „Widerrufsformular“ auf unserer Homepage (www.verkehrsblatt.de) für Sie bereitgestellte Widerrufsformular downloaden und verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens bin-nen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zu-

Page 12: S 2310 Prospekt · Jedes Verkehrszeichen, Gefahrenzeichen oder Richt-zeichen hat seine eigene Bedeutung. Die Bedeutung sollte zusammen mit dem Symbol gut einprägbar

rückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren bis zu einem Warenwert von Euro 40,00. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Ei-genschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.– Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung –

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Ton- oder Videoauf-nahmen (z.B. DVD, CD-ROM, CD, Musik- oder Videokassetten) oder von Computersoftware in einer versiegelten Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. 2. Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. 3. Ein Widerrufsrecht besteht außerdem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten, sofern der Wert des Abonnements 200 Euro nicht übersteigt. Link zur OS-PlattformOnline-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung:Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected] sind gesetzlich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass die für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle die Allgemeine Verbraucherschlich-tungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, ist (www.verbraucher-schlichter.de). Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass wir zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren die-ser Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit sind.