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Donnerstag, 31.03.2011 Ausgabe 4 Jahrgang 2 1050 Jahr-Festwoche Nienburg (Saale) 17. - 26.06.2011 noch 77 Tage Vergessen Sie nicht, Verwandte und Bekannte einzuladen. Liebe Leute, lasset Euch sagen, die Uhr für Wedlitz und Wispitz hat „1.060“ geschlagen. Die Organisatoren sind so fein, deshalb laden sie Euch herzlich ein, viele große und kleine Gäste zum großen und lustigen Feste. Ohne Pause findet statt die Sause vom 10. bis 12. Juni im Waldstadion zu Wedlitz und Wispitz. Wir haben etwas für den Durst, auch Kuchen, Fisch und eine Wurst. Musik, Spiel und Tanz für Jedermann, von Nah und Fern kommt alle ran! Macht Euch einen roten Punkt im Ka- lender und stellt den Kalender auf einen Ständer! Dass Ihr nicht vergesst, ihn, den Termin! 1.060 Jahr Wedlitz Wispitz Aufruf zum Frühjahrsputz 2011 Hiermit bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, sowie alle Verbände und Vereine, wel- che sich am diesjährigen Frühjahrsputz beteiligen möchten, sich in der Stadtverwal- tung der Einheitsgemeinde Stadt Nienburg (Saale) zu melden. Der geplante Termin für den Frühjahrsputz ist der 15. und 16.04.2011. Falls Sie Interesse haben und sich aktiv beteiligen möchten, teilen Sie dies bitte bis spätestens 07.04.2011 dem Ordnungsamt mit. Bei der Rückmeldung bitte die Zahl der Teilnehmer, Einsatzgebiet und Stellplatz des gesammelten Mülls angeben, damit für einen reibungslosen Abtransport gesorgt werden kann. Die Bereitstellung von Handschuhen und Müllsäcken erfolgt durch den Abfallwirt- schaftsbetrieb. Die Beschaffung wird durch die Verwaltung organisiert. Frohe Ostern ! Unterm Baum im grünen Gras sitzt ein kleiner Osterhas! Putzt den Bart und spitzt das Ohr, macht ein Männchen, guckt hervor. Springt dann fort mit einem Satz und ein kleiner frecher Spatz schaut jetzt nach, was denn dort sei. Und was ist´s? Ein Osterei! Zum bevorstehenden Osterfest wünsche ich allen Einwohnern der Stadt Nienburg (Saale) und ihrer Ortsteile sowie allen Lesern unseres „SAALEKURIERS“ schöne Stun- den mit Ihren Familien. Ihr Bürgermeister Markus Bauer

Saalekurier 2011 04 Layout 1daten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/saalekurier... · 2011. 3. 30. · Donnerstag, 31.03.2011 Ausgabe 4 Jahrgang 2 estwoche Nienburg (Saale) -

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  • Donnerstag, 31.03.2011 Ausgabe 4Jahrgang 2

    1050 Jahr-FestwocheNienburg (Saale)

    17. - 26.06.2011

    noch77 Tage

    Vergessen Sie nicht, Verwandte

    und Bekannte einzuladen.

    Liebe Leute, lasset Euch sagen,die Uhr für Wedlitz und Wispitz hat„1.060“ geschlagen.

    Die Organisatoren sind so fein,deshalb laden sie Euch herzlich ein,viele große und kleine Gästezum großen und lustigen Feste. Ohne Pause findet statt die Sausevom 10. bis 12. Juni im Waldstadionzu Wedlitz und Wispitz.

    Wir haben etwas für den Durst,auch Kuchen, Fisch und eine Wurst.Musik, Spiel und Tanz für Jedermann,von Nah und Fern kommt alle ran!

    Macht Euch einen roten Punkt im Ka-lender

    und stellt den Kalender auf einenStänder!

    Dass Ihr nicht vergesst, ihn,den Termin!

    1.060 Jahr Wedlitz Wispitz

    Aufruf zum Frühjahrsputz 2011Hiermit bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, sowie alle Verbände und Vereine, wel-che sich am diesjährigen Frühjahrsputz beteiligen möchten, sich in der Stadtverwal-tung der Einheitsgemeinde Stadt Nienburg (Saale) zu melden. Der geplante Termin für den Frühjahrsputz ist der 15. und 16.04.2011.Falls Sie Interesse haben und sich aktiv beteiligen möchten, teilen Sie dies bitte bisspätestens 07.04.2011 dem Ordnungsamt mit.Bei der Rückmeldung bitte die Zahl der Teilnehmer, Einsatzgebiet und Stellplatz desgesammelten Mülls angeben, damit für einen reibungslosen Abtransport gesorgtwerden kann.Die Bereitstellung von Handschuhen und Müllsäcken erfolgt durch den Abfallwirt-schaftsbetrieb. Die Beschaffung wird durch die Verwaltung organisiert.

    Frohe Ostern !

    Unterm Baum im grünen Gras sitzt ein kleiner Osterhas! Putzt den Bart und spitztdas Ohr, macht ein Männchen, guckt hervor. Springt dann fort mit einem Satz undein kleiner frecher Spatz schaut jetzt nach, was denn dort sei. Und was ist´s? EinOsterei!

    Zum bevorstehenden Osterfest wünsche ich allen Einwohnern der Stadt Nienburg(Saale) und ihrer Ortsteile sowie allen Lesern unseres „SAALEKURIERS“ schöne Stun-den mit Ihren Familien.

    Ihr BürgermeisterMarkus Bauer

  • Gottesdienste03.04. Lätare

    Freuet euch mit Jerusalem!09.00 Uhr Altenburg, Kirche (Aniol)10.15 Uhr Nienburg,

    Stadtkirche (Aniol)10.15 Uhr Nienburg, Gemeindehaus;

    Kindergottesdienst (A. Blail u. Team)

    14.00 Uhr Gerbitz, Winterk., (Dr. Kuhn)

    10.04. Judika Gott, schaffe mir Recht!

    14.00 Uhr Neugattersleben; Gottesdienst im Pfarrhaus

    14.00 Uhr Latdorf, Kirche; Gottesdienst mit Taufe undKonfirmanden (Schmidt)

    09.00 Uhr Wispitz, Kirche (Aniol)10.15 Uhr Nienburg,

    Stadtkirche (Aniol)

    17.04. Palmarum / Palmsonntag09.00 Uhr Altenburg, Kirche (Aniol) 10.15 Uhr Nienburg,

    Stadtkirche (Aniol)14.00 Uhr Gramsdorf,

    Pfarrhaus (Dr. Kuhn)

    21. 04. Gründonnerstag14.00 Uhr Gerbitz, Kirche;

    Abendmahlsgottesdienst (Schmidt)

    17.00 Uhr Neugattersleben; Tisch-abendmahl im Pfarrhaus

    18.00 Uhr Latdorf, Pfarrhaus; Gottesdienst mit Tischabendmahl (Schmidt)

    22.04. Karfreitag09.00 Uhr Wedlitz, Kirche; Abend-

    mahlsgottesdienst (Aniol)10.15 Uhr Nienburg, Stadtkirche;

    Abendmahlsgottesdienst (Aniol)

    23.04. Karsonnabend18.00 Uhr Altenburg, Kirche; Abend-

    mahlsgottesdienst (Aniol)21.00 Uhr Latdorf, Kirche;

    Osternacht (Müller)

    24.04. Ostersonntag10.15 Uhr Nienburg, Stadtkirche;

    Abendmahlsgottesdienst (Aniol)

    10.15 Uhr Nienburg, Gemeindehaus;Kindergottesdienst (M. Blail und Team)

    14.00 Uhr Neugattersleben; Gottesdienst im Pfarrhaus

    25.04. Ostermontag10.00 Uhr Wispitz, Kirche; Regional-

    gottesdienst (Aniol)

    01.05. Quasimodogeniti Wie die neugeborenen Kindlein

    09.00 Uhr Altenburg, Kirche (Aniol)10.15 Uhr Nienburg,

    Stadtkirche (Aniol)14.00 Uhr Gramsdorf, Kirche;

    Apfelblütenfest, Goldene Konfirmation mit Abendmahl (Schmidt)

    08.05. Misericordias DominiDie Erde ist voll der Güte des Herrn.

    09.00 Uhr Wedlitz, Kirche (Aniol)10.15 Uhr Nienburg,

    Stadtkirche (Aniol)

    Informationen der Kirchengemeinden

    Jahrgang 2 / Ausgabe 4 / 31.03.2011

    2

    DER SAALEKURIER

    Katholische Gemeinde

    01.04.10.00 Uhr Andacht im DRK-Senioren-

    wohnkarree Nienburg

    03.04. 4. Fastensonntag (Laetare)08.30 Uhr Hl. Messe St. Nikolaus -

    Nienburg (Saal)

    05.04.08.20 Uhr Gottesdienst St. Nikolaus -

    Nienburg (Saal)

    10.04. 5. Fastensonntag (Judica)08.30 Uhr Hl. Messe St. Nikolaus -

    Nienburg (Saal)

    12.04. 08.20 Uhr Kreuzwegan-dacht Schlosskirche Nienburg

    17.04. Palmsonntag (Palmarum)08.30 Uhr Hl. Messe St. Nikolaus -

    Nienburg (Saal)

    21.04. Gründonnerstag20.30 Uhr Anbetungsstunde

    Schlosskirche - Nienburg

    22.04. Karfreitag15.00 Uhr Karfreitagsliturgie

    Schlosskirche - Nienburg

    24.04. Ostersonntag10.00 Uhr Hl. Messe Schlosskirche -

    Nienburg

    27.04.15.00 Uhr Frauenkreis in Nienburg

    01.05. Weisser Sonntag08.30 Uhr Hl. Messe Schlosskirche -

    Nienburg

    06.05.10.00 Uhr Andacht im DRK

    Seniorenkarree Nienburg

    Jeden 1. Donnerstag imMonat

    in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 18,

    Marktplatz 1 in Nienburg (Saale).

    Sprechstunde der Schiedsstelle derStadt Nienburg

    (Saale)

    Ihr Dachdecker in Nienburg

    Rudolf-Breitscheid-Str. 37

    06429 Nienburg

    Tel. 03 47 21 / 30 41 5

    Funk 01 74 / 38 39 34 3

    Rosenkranz & Gutsche GbRDachdeckerbetrieb

    Unsere Leistungen: Dachdeckerarbeiten aller Art

    Dachklempnerarbeiten

    Schornsteinkopfsanierung

    Wärmedämmung

    Zimmererarbeiten

    Eigener Gerüstbau

    Abbrucharbeiten

    Fassadentechnik

    Trockenbau

  • April / Mai 2011

    In Nienburg (Saale)

    04.04. Frau Luise Endl zum 94. Geburtstag

    04.04. Frau Ingeborg Hesse zum 76. Geburtstag

    04.04. Frau Waltraud Meyer zum 70. Geburtstag

    04.04. Herr Gerhard Schmidt zum 79. Geburtstag

    05.04. Herr Hans Donath zum 78. Geburtstag

    05.04. Herr Georg Janzen zum 70. Geburtstag

    05.04. Frau Ruth Kunze zum 75. Geburtstag

    05.04. Frau Liselotte Reinicke zum 92. Geburtstag

    06.04. Frau Inge Krahlisch zum 74. Geburtstag

    08.04. Frau Gisela Böttcher zum 84. Geburtstag

    08.04. Frau Christel Gerunde zum 72. Geburtstag

    08.04. Frau Anneliese Hupe zum 74. Geburtstag

    08.04. Frau Edith Langnickel zum 88. Geburtstag

    08.04. Frau Helga Ziegler zum 73. Geburtstag

    09.04. Herr Manfred Pfeil zum 73. Geburtstag

    09.04. Herr Wilfried Reinicke zum 70. Geburtstag

    10.04. Frau Renate Pohl zum 75. Geburtstag

    11.04. Herr Werner Conrad zum 80. Geburtstag

    11.04. Frau Doris Kaiser zum 75. Geburtstag

    11.04. Herr Horst Naumann zum 81. Geburtstag

    12.04. Herr Rudolf Ziesecke zum 84. Geburtstag

    13.04. Frau Else Bonet zum 85. Geburtstag

    13.04. Frau Ursula Wachsmuth zum 78. Geburtstag

    14.04. Herr Albert Hoßbach zum 85. Geburtstag

    14.04. Frau Ursula Lorenz zum 76. Geburtstag

    14.04. Herr Willy Verstege zum 86. Geburtstag

    15.04. Herr Hans-Georg Barkow zum 72. Geburtstag

    15.04. Frau Lucie Bock zum 86. Geburtstag

    15.04. Frau Anna Donath zum 90. Geburtstag

    15.04. Herr Friedrich Herrmann zum 73. Geburtstag

    15.04. Frau Ingrid Rentzsch zum 73. Geburtstag

    16.04. Frau Renate Richter zum 76. Geburtstag

    16.04. Herr Otto Rittmeyer zum 78. Geburtstag

    17.04. Frau Ingeborg Korn zum 78. Geburtstag

    17.04. Frau Gisela Kürschner zum 76. Geburtstag

    17.04. Herr Gustav Lorenz zum 80. Geburtstag

    17.04. Frau Ruth Schwarze zum 74. Geburtstag

    19.04. Frau Theresia Henning zum 79. Geburtstag

    19.04. Frau Hella Korn zum 74. Geburtstag

    19.04. Herr Karl-Otto Wagner zum 76. Geburtstag

    20.04. Herr Werner Sowieja zum 76. Geburtstag

    20.04. Frau Inge Tschirpig zum 81. Geburtstag

    22.04. Frau Waltraud Schöne zum 83. Geburtstag

    23.04. Herr Gerhard Richter zum 73. Geburtstag

    25.04. Frau Gerda Hellmuth zum 80. Geburtstag

    25.04. Herr Rolf Immenroth zum 73. Geburtstag

    25.04. Herr Walter Kowalski zum 80. Geburtstag

    25.04. Frau Erna Laue zum 80. Geburtstag

    25.04. Frau Margarete Mittelstaedtzum 94. Geburtstag

    26.04. Frau Vera Friemert zum 75. Geburtstag

    26.04. Frau Gerda Karow zum 81. Geburtstag

    27.04. Herr Heinrich Bischoff zum 76. Geburtstag

    28.04. Frau Gertrud Friedel zum 79. Geburtstag

    28.04. Herr Dieter Naunapper zum 71. Geburtstag

    29.04. Frau Christel Göhler zum 73. Geburtstag

    29.04. Herr Jakob Scheifele zum 72. Geburtstag

    29.04. Frau Ursula Schlieter zum 73. Geburtstag

    30.04. Frau Lieselotte Abrah zum 82. Geburtstag

    30.04. Herr Heinz Koch zum 70. Geburtstag

    30.04. Herr Werner Vogel zum 84. Geburtstag

    30.04. Frau Hildegard Zachert zum 79. Geburtstag

    01.05. Frau Gertrud Paproth zum 78. Geburtstag

    02.05. Herr Gerhard Kreiser zum 73. Geburtstag

    02.05. Herr Dr. Reinhard Schäfer zum 76. Geburtstag

    03.05. Herr Werner Großmann zum 70. Geburtstag

    03.05. Frau Reinhilde Mühling zum 93. Geburtstag

    03.05. Herr Gustav Thiering zum 85. Geburtstag

    03.05. Frau Elsbeth Ziesecke zum 86. Geburtstag

    04.05. Frau Gerda Regener zum 82. Geburtstag

    05.05. Frau Gertrud Grey zum 90. Geburtstag

    05.05. Frau Ingelore Voigt zum 72. Geburtstag

    05.05. Herr Karl-Heinz Weider zum 74. Geburtstag

    05.05. Frau Edith Westphal zum 85. Geburtstag

    06.05. Herr Hans Brehme zum 72. Geburtstag

    06.05. Herr Siegfried Falke zum 71. Geburtstag

    06.05. Frau Thea Last zum 76. Geburtstag

    In Nienburg (Saale) OT Altenburg

    08.04. Frau Selma Meyer zum 93. Geburtstag

    09.04. Frau Else Lorbach zum 91. Geburtstag

    22.04. Frau Paula Franke zum 91. Geburtstag

    24.04. Frau Edith Bauer zum 78. Geburtstag

    24.04. Frau Renate Kloß zum 81. Geburtstag

    In Nienburg (Saale) OT Borgesdorf

    24.04. Frau Anneliese Mlejnek zum 78. Geburtstag

    In Nienburg (Saale) OT Gerbitz

    06.04. Frau Sophie Ulrich zum 87. Geburtstag

    08.04. Herr Josef Filz zum 75. Geburtstag

    11.04. Frau Helga Fritz zum 86. Geburtstag

    12.04. Herr Franz Witschel zum 76. Geburtstag

    15.04. Frau Isolde Berger zum 80. Geburtstag

    18.04. Herr Kurt Wollschlaeger zum 89. Geburtstag

    18.04. Herr Gerd Zühlke zum 71. Geburtstag

    19.04. Herr Hermann Woche zum 70. Geburtstag

    21.04. Frau Irma Golibrzuch zum 89. Geburtstag

    24.04. Frau Irma Funke zum 87. Geburtstag

    27.04. Frau Waltraud Pietsch zum 76. Geburtstag

    29.04. Frau Hannelore Witschel zum 71. Geburtstag

    02.05. Herr Günther Riegler zum 74. Geburtstag

    03.05. Frau Brigitte Kubicki zum 73. Geburtstag

    04.05. Frau Hanna Funke zum 81. Geburtstag

    In Nienburg (Saale) OT Grimschleben

    27.04. Frau Hanna Schmidt zum 77. Geburtstag

    In Nienburg (Saale) OT Jesar

    04.04. Herr Fritz Rudnick zum 76. Geburtstag

    02.05. Herr Albert Beglau zum 71. Geburtstag

    In Nienburg (Saale) OT Latdorf

    11.04. Frau Christa Müller zum 75. Geburtstag

    14.04. Frau Gudrun Kürscher zum 72. Geburtstag

    18.04. Herr Richard Münzer zum 90. Geburtstag

    18.04. Frau Renate Stiewe zum 70. Geburtstag

    23.04. Herr Ingolf Döring zum 70. Geburtstag

    25.04. Herr Dieter Müller zum 77. Geburtstag

    28.04. Frau Gertrud Arndt zum 82. Geburtstag

    28.04. Herr Wolfgang Schuchardt zum 77. Geburtstag

    29.04. Frau Ingeborg Richter zum 77. Geburtstag

    03.05. Herr Peter Lorenz zum 70. Geburtstag

    06.05. Frau Marga Zörner zum 79. Geburtstag

    In Nienburg (Saale) OT Neugattersleben

    04.04. Herr Theodor Meierrisse zum 80. Geburtstag

    07.04. Herr Horst Schwabe zum 77. Geburtstag

    17.04. Frau Agnes Pflug zum 75. Geburtstag

    20.04. Frau Inge Kodrzynski zum 77. Geburtstag

    22.04. Frau Charlotte Fuß zum 78. Geburtstag

    23.04. Frau Christa Schwabe zum 75. Geburtstag

    26.04. Herr Paul Jordan zum 73. Geburtstag

    30.04. Herr Helmut Fichtner zum 75. Geburtstag

    02.05. Frau Margot Karls zum 86. Geburtstag

    02.05. Frau Luise Schleicher zum 70. Geburtstag

    03.05. Frau Elsbeth Fichtner zum 78. Geburtstag

    03.05. Herr Heinz Koch zum 80. Geburtstag

    03.05. Frau Renate Stelzner zum 70. Geburtstag

    06.05. Herr Karl Donnig zum 81. Geburtstag

    In Nienburg (Saale) OT Wedlitz

    04.04. Herr Franz Schröter zum 70. Geburtstag

    17.04. Herr Otto Hädicke zum 80. Geburtstag

    27.04. Frau Elfriede Voigt zum 79. Geburtstag

    04.05. Frau Irmgard Schnitzer zum 86. Geburtstag

    In Nienburg (Saale) OT Wispitz

    18.04. Herr Hans-Georg Forisch zum 76. Geburtstag

    21.04. Herr Helmut Bauermeister zum 72. Geburtstag

    02.05. Frau Hildegard Forisch zum 78. Geburtstag

    Herzlichen Glückwunsch

    zum Geburtstag am ...

    Herzlichen Glückwunsch

    zum Geburtstag am ...

    Herzlichen Glückwunsch zum50-jährigen Ehejubiläumam 04. März 2011 Edeltraud und Heinz Koch im OT Neugattersleben und am 12. März 2011 Sieglinde und Horst Ulrich im OT Latdorf.

    Dazu übermitteln wir die herzlichsten Grüße, verbunden mit den besten Wünschen für weitere gemeinsame glückliche und harmonische Jahre.

    Jahrgang 2 / Ausgabe 4 / 31.03.2011

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    DER SAALEKURIER

  • Jahrgang 2 / Ausgabe 4 / 31.03.2011

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    DER SAALEKURIER

    Historischer Festumzug soll Geschichte der Stadt

    wiederspiegelnDie Stadt Nienburg feiert in diesemJahr ihr 1050- jähriges Stadtjubiläum. Aus diesem Anlass findet im Rahmender Festwoche am 26. Juni 2011 dergroße Historische Festumzug um14.00 Uhr statt. Er wird die historische Geschichte derStadt Nienburg (Saale) und der dazu-gehörigen Region darstellen.

    Auch Sie können mitwirken!!!

    Umsetzbare Ideen und Vorschläge,aber auch Werkzeuge, Kleidung u.ä.,für die Gestaltung des historischenFestumzuges im Bereich des Hand-werks, der Industrialisierung der Stadtund natürlich Moden aus der Kindheitund vergangenen Zeiten nehmen wirgerne auf.Meldungen sind bis Ende April 2011noch möglich!

    Für die Vorführung und Darstellung dereinzelnen Bilder im Umzug werden drin-gend aktive Teilnehmer jeden Alters ge-sucht.

    Wenn Sie als Privatperson, aber auchals Unternehmen, Institution usw. In-teresse haben, uns als Statist in his-torischer Kleidung zu Fuß u. ä., Modeoder mit einem Fahrzeug unterstüt-zen möchten, dann melden Sie sichbitte bei

    Frau Andrea Günzler, Agnesstraße 25, 06429 Nienburg, Telefon: 034721/ 23517 oder Herrn Roland Kloß, Marktplatz 9, 06429 Nienburg, Telefon: 034721/ 309202

    Kloß Koordinator

    Der Bereitschaftsdienst ist bei Notfällen unter der Rufnummer:

    03925 / 299040der Leitstelle des Salzlandkreises zuerreichen.

    Notfälle sind zum Beispiel:• wenn eine gegenwärtige Gefahr be-

    steht, bei der das schädigende Er-eignis bereits begonnen hat oderunmittelbar oder in allernächsterZeit mit an Sicherheit grenzenderWahrscheinlichkeit bevorsteht,

    • wenn eine Gefahr für Leib undLeben besteht,

    • wenn die öffentliche Sicherheit undOrdnung gefährdet sind.

    Bereitschaftsdienstder Stadt Nienburg

    (Saale)

  • Die 32. Session des NCC e. V. ist seitwenigen Tagen beendet. Eine tolle Zeitfür jeden eingefleischten Karnevalisten.Alle Veranstaltungen waren wie immergut besucht. Unsere Fans und Besu-cher haben uns bei unseren einstu-dierten Programmen mit viel Beifalltatkräftig unterstützt. Sodass es füruns Karnevalisten immer ein neues Er-lebnis ist, vor diesem fantastischen Pu-blikum aus Nienburg und der Regionauf der Bühne zu stehen.Wir danken nochmals mit dieser Ver-öffentlichung unserem treuen Publikumfür die tolle Partystimmung im Klub-haus bei unseren Veranstaltungensowie beim großen Rosenmontagsum-zug in Halle.Weiterhin möchte ich mich im Namendes Karnevalsvereins bei allen Vereinen

    stadt und auf die 33. Karnevalssessionintensiv vorbereiten. Wir freuen unsschon jetzt auf diese Höhepunkte undhoffen wieder auf die Unterstützung un-serer treuen Fangemeinde aus nahund fern.

    Roland KloßVorsitzender

    und Teilnehmern für die Teilnahme undUnterstützung des großen Rosensonn-tagsumzuges in Nienburg bedanken.Ein besonderer Dank gilt der Stadtver-waltung Nienburg und der Polizei fürdie materielle und personelle Absiche-rung des Umzuges.Nach einem kurzen Luftholen werdensich die Nienburger Karnevalisten aufdie 1050 Jahrfeier unserer Heimat-

    Jahrgang 2 / Ausgabe 4 / 31.03.2011

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    DER SAALEKURIER

    Ihr Anzeigenberater:Christoph Koch

    Telefon 0 53 02/43 [email protected]

    Dankeschön!

    Au Pairin Zürich

    Von einer jungen Familiein Zürich wird ein Au Pairfür die Unterstützung beider Betreuung einer klei-nen Tochter (5 Monate)und für die Mithilfe imHaushalt gesucht. Kostund Logis frei. Taschen-geld nach Vereinbarung.

    Bei Interesse bitte meldenunter 0041 79 7687675

    Zum Bierpott

    20Jahre

    „Runner vonne Kante un rinn bei Nante“

    Feierlichkeiten:Büffets außer Haus, Spezialitäten vom Pferd

    Gaststätte „Zum Bierpott“Frank Naumann

    Gatterslebener Str. 9

    06429 Nienburg (Saale)

    Tel. 034721 / 22741

    Montag Ruhetag

    Dienstag bis Sonntag

    von 17:05 bis 23:05 Uhr

    Wir wünschen unseren Kunden

    ein frohes Osterfest!

    Speiserestaurant „Zum Schiffchen“Nienburg/Saale Rudolf-Breitscheid-Str.1

    Fon: (+49) 34721-22264E-mail: [email protected]

    Öffnungszeiten:Di. bis So.

    von 11.00-23.00 UhrMontags Ruhetag

    Wir wünschen all unseren Gästen, Freunden, Bekannten und der Familiefrohe und angenehme Osterfeiertage.

    Familie Engel + Team

  • Jahrgang 2 / Ausgabe 4 / 31.03.2011

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    DER SAALEKURIER

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

    Stadt Nienburg (Saale)Der BürgermeisterMarktplatz 106429 Nienburg (Saale)

    Öffentliche Ausschreibung von Fischereipachtverträgen

    AusschreibungAusbildungsplatz Verwaltungsfachangestellte/rDie Stadt Nienburg (Saale)

    bietet zum 01.08.2011

    einen Ausbildungsplatzfür die Ausbildung zum/zurVerwaltungsfachangestellten

    an.

    Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten er-fordert grundsätzlich mindestens einen guten Realschulab-schluss.

    Die gesundheitliche Eignung muss in jedem Fall nachgewie-sen werden. Wir erwarten vom Auszubildenden Selbstän-digkeit im Denken und Handeln, Kontaktfreudigkeit,Teamfähigkeit, ein korrektes und freundliches Auftretensowie ein hohes Maß an Fleiß und Engagement. Wir bieteneine anspruchsvolle Ausbildung im öffentlichen Dienst und

    eine tarifgerechte Bezahlung während dieser Zeit. Die Aus-bildung ist vornehmlich als berufliche Erstausbildung gedacht.

    Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten dauert3 Jahre.

    Ausführliche Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben,Lebenslauf mit Lichtbild, aktuelles Zeugnis und eventuelleBeurteilungen) richten Sie bitte bis zum 15. April 2011 an die

    Stadt Nienburg (Saale)Personalabteilung Marktplatz 0106429 Nienburg (Saale)

    Nienburg (Saale), den 22.02.2011

    gez. BauerBürgermeister

    Die Stadt Nienburg (Saale) beabsichtigt

    den Kuhnenteich im Ortsteil Gerbitz

    mittels eines Fischereipachtvertragesab dem 01.01.2012 neu zu verpachten.

    Dieser Teich, gelegen in der GemarkungGerbitz, Flur 7, Flurstück 135 hat einereine nutzbare Wasserfläche von0,2600 ha.

    Die Pachtzeit beträgt 12 Jahre.Der jährliche Pachtzins beträgt

    25,00 €.

    Interessenten richten ihre Bewerbun-gen für den Fischereipachtvertrag bittean die

    Stadt Nienburg (Saale)LiegenschaftenMarktplatz 106429 Nienburg (Saale)

    gez. BauerBürgermeister

    Die Stadt Nienburg (Saale) beabsichtigt

    den Teich am Sportplatz im Ortsteil Gerbitz

    mittels eines Fischereipachtvertrages abdem 01.01.2012 neu zu verpachten.

    Dieser Teich, gelegen in der Gemar-kung Gerbitz, Flur 3, Flurstück 124/2hat eine reine nutzbare Wasserflächevon 0,5400 ha.

    Die Pachtzeit beträgt 12 Jahre.Der jährliche Pachtzins beträgt

    25,00 €.

    Interessenten richten ihre Bewerbun-gen für den Fischereipachtvertrag bittean die

    Stadt Nienburg (Saale)LiegenschaftenMarktplatz 106429 Nienburg (Saale)

    gez. BauerBürgermeister

    Die Stadt Nienburg (Saale) beabsichtigt

    den Borgesdorfer Teich

    mittels eines Fischereipachtvertragesab dem 01.01.2012 neu zu verpachten.

    Der Borgesdorfer Teich, gelegen in derGemarkung Pobzig, Flur 5, Flurstück26 hat eine reine nutzbare Wasserflä-che von 0,4000 ha.

    Die Pachtzeit beträgt 12 Jahre.Der jährliche Pachtzins beträgt

    25,00 €.

    Interessenten richten ihre Bewerbun-gen für den Fischereipachtvertrag bittean die

    Stadt Nienburg (Saale)LiegenschaftenMarktplatz 106429 Nienburg (Saale)

    gez. BauerBürgermeister

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    DER SAALEKURIER

    Osterfeueram 23. April 2011 19.00 Uhr in Gramsdorf, ehemalige Deponie

    am 23. April 2011 19.00 Uhrin Borgesdorf am Sportplatz

    am 23. April 2011 19.00 Uhrin Neugattersleben am Weidengraben

    am 23. April 2011 19.00 Uhr in Latdorf am Gerätehaus

    am 23. April 2011 19.00 Uhrin Wedlitz am Sportplatz

    am 23. April 2011 20.00 Uhrin Gerbitz am Jugendklub

    am 23. April 2011 20.00 Uhrin Nienburg (Saale) am SteinbruchRichtung Sportplatz

    Unter dem Motto “Ferienspaß zur Fe-rienzeit” findet das diesjährige Som-merferiencamp vom 08.08. - 12.08.2011 in Nienburg (Saale), Sportparkder Freundschaft, am Steinbruch statt.Gemeinsam wollen wir die Natur er-kunden, eine Ausflug durchführen,baden gehen, Spaß bei Sport undSpiel haben, ein Abschlussfest orga-nisieren und, und, und. Viele Überra-schungen stehen für Euch bereit, wirerwarten Euch mit Spannung.

    Der Jugendarbeiter der Stiftung evan-gelische Jugendhilfe St. Johannis Bern-burg, der 1. FSV Nienburg e.V. und dieStadt Nienburg (Saale) organisieren ge-meinsam eine abwechslungsreiche Fe-rienwoche für Kinder und Jugendlicheim Alter von 8 - 14 Jahren. Die hohen Teilnehmerzahlen der ver-

    gangenen Jahre zeigen uns, welchhohe Bedeutung diese freizeitpädago-gische Maßnahme in den Sommerfe-rien bei den Kindern und Jugendlichen,aber auch bei Eltern spielt. Mit diesem fünftägigen Zeltlager möch-ten wir alle Kinder und Jugendlichender Einheitsgemeinde Nienburg (Saale)und der Region ansprechen, die in denSommerferien aus verschiedenstenGründen mit ihren Eltern nicht in Ur-laub fahren können, aber auch Kinder,die in den Sommerferien eine sinnvolleFreizeitgestaltung suchen.Wie in den vergangenen Jahren bittenwir die Teilnehmer, ihre eigenen Zeltemitzubringen. Der Eigenanteil pro Kind beträgt, wie inden vergangenen Jahren 50,00 € beiVollverpflegung.Aus organisatorischen Gründen möchtenwir alle interessierten Eltern bitten, denAnmeldecoupon bis zum 17.06.2011auszufüllen und bei Herrn Kloß einzu-reichen.Im Vorfeld der Sommerferienaktionwird der Jugendarbeiter Anfang Juli zueiner Elternversammlung einladen, wounter anderem der Unkostenbeitrag zuentrichten ist.

    Wichtiger Hinweis: Eltern mit einemund mehreren teilnehmenden Kindern

    können für diese Ferienmaßnahmebeim Jugendamt des Salzlandkreiseseine einmalige finanzielle Unterstützungbeantragen. Formulare sind bei HerrnR. Kloß erhältlich. Für weitere Fragen und Informationensteht Ihnen Herr R. Kloß, Stiftung Evan-gelische Jugendhilfe St. Johannis Bern-burg, Marktplatz 9 persönlich odertelefonisch (034721/309202)gernzur Verfügung.

    Feriencamp 2011! Hallo Kids, hallo Teenies!Mit diesem Aufruf möchten wir schon jetzt bei Euch die Lust

    wecken, auch in diesem Jahr bei unserem traditionellen Sommerferiencamp dabei zu sein!

    Anmeldung für das Sommerferiencamp 2011

    Bitte hier abtrennen und zurücksenden!Stiftung Ev. Jugendhilfe St. Johannis BernburgBereich Landjugendz. Hd. Herr Roland KloßMarktplatz 906429 Nienburg (Saale)

    Name Vorname Geburtsdatum

    Vollständige Wohnanschrift

    Telefon Krankenkasse

    Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter

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    DER SAALEKURIER

    Einfach nur „Danke“…..

    sagt die Stadtverwaltung Nienburg (Saale) für das von Familie Rehak, Inhaber des EDEKA-Marktes inNienburg (Saale), gesponserte Bild des Wasserturms in Großformat.

    Im neu gestalteten Bürgerbüro der Stadt Nienburg (Saale) ist es jedem Besucher zugänglich.

    Außerdem haben sich viele kleine „Mäuse“, „Zwergenländer“, „Kastanienhofbewohner“ und „Storchen-nestküken“ über die kostenlos von Familie Rehak gelieferten Süßigkeiten zu den Faschingsfeiern gefreut.

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    DER SAALEKURIER

    1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nienburg (Saale)

    vom 31. Mai 2010Aufgrund der § 7 i.V.m. §§ 6 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der StadtNienburg (Saale) in seiner Sitzung am 01. Februar 2011 folgende Satzung beschlossen.

    Artikel I

    Die Hauptsatzung der Stadt Nienburg (Saale) vom 31. Mai 2010 (Amts- und Informationsblatt „DER SAALEKURIER“ Nr.4 vom 05. Juni 2010) wird wie folgt geändert:

    1. § 16 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

    Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine bekannt zu machende Angelegenheit oder Be-standteil einer bekannt zu machenden Angelegenheit oder eignet sich der bekannt zu machende Text wegen seinesUmfanges nicht oder nicht in vollem Wortlaut zur Bekanntmachung, so kann diese durch Auslegung im Bürgerbüroder Stadt Nienburg (Saale), Marktplatz 9, während der Öffnungszeiten ersetzt werden.

    2. § 16 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:

    Diese Schaukästen befinden sich an folgenden Standorten:

    Stadt Nienburg (Saale): Marktplatz 1OT Altenburg, Dorfstraße 23OT Grimschleben, Latdorfer Straße 1OT Jesar, Jesar Nr. 27

    Ortschaft Standort der SchaukästenGerbitz Hauptstraße 28 und

    Bauernweg 7Latdorf gegenüber dem Grundstück Bernburger Straße 23Neugattersleben Bauerberg 3,

    Thälmannplatz 2 und Schäfershof 1

    Pobzig Pobziger Hauptstraße 6, OT Borgesdorf: Straße des Sozialismus 9,OT Gramsdorf: Straße des Friedens 16Wedlitz gegenüber dem Grundstück Wedlitzer Hauptstraße 31; OT Wispitz: Parkplatz am Friedhof in der Wispitzer Hauptstraße

    Artikel II

    Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut Hauptsatzung in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fas-sung im Amts- und Informationsblatt der Stadt Nienburg (Saale) „DER SAALEKURIER“ öffentlich bekannt zu machen.

    Artikel III

    Diese 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nienburg (Saale) tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung inKraft.

    Nienburg (Saale), 21. März 2011.

    gez. BauerBürgermeister (Siegel)

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

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    DER SAALEKURIER

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

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    DER SAALEKURIER

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

    Bekanntmachung

    Stadt Nienburg (Saale)

    Standort: Schlossstraße 14, Nienburg (ehem. Malzfabrik)

    Öffnungszeiten: jeden Dienstag von 8.00 bis 18.00 Uhr

    Ortsteil Wedlitz:

    Standort: Wedlitzer Hauptstr. 01, WedlitzÖffnungszeiten: jedes 1. Wochenende im Monat

    Freitag von 10.00 bis 16.00 UhrSamstag von 10.00 bis 15.00 Uhr

    Ortsteil Gerbitz

    Standort: Nienburger Allee 20, GerbitzÖffnungszeiten: jedes 2. Wochenende im Monat

    Freitag von 10.00 Uhr bis 16.00 UhrSamstag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

    Ortsteil Gramsdorf

    Standort: Am Schulteich, GramsdorfÖffnungszeiten: jedes 3. Wochenende im Monat

    Samstag von 9.00 bis 12.00 UhrMontag von 13.00 bis 17.00 Uhr

    Ortsteil Pobzig

    Standorf: Pobziger Hauptstraße 3, PobzigÖffnungszeiten: jedes 4. Wochenende im Monat

    Samstag von 9.00 bis 12.00 UhrMontag von 13.00 bis 17.00 Uhr

    Die Stadt Nienburg (Saale) hat mit dem Salzlandkreis die Bereitstellung von Grüngutcontainern vereinbart.

    In der Stadt Nienburg (Saale) erfolgt einmal wöchentlich die Annahme von Grüngut. In den nachfolgend aufgeführtenOrtsteilen wird den Bürgern die Möglichkeit geboten, einmal monatlich ihr Grüngut zu den angegebenen Öffnungszeitenanzuliefern.

    Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass nur Grüngut angenommen wird.

    Nachfolgend sind Standort und Öffnungszeiten der Stadt Nienburg (Saale) und der jeweiligen Ortsteile aufgeführt:

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    DER SAALEKURIER

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

    Der Stadtrat hat gemäß § 51 a derGemeindeordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993(GVBl. LSA S. 568) in der Fassung derBekanntmachung vom 10.08.2009(GVBl. LSA S. 383) in derzeit gültigenFassung in seiner Sitzung am 01. Feb-ruar 2011 folgende Geschäftsordnungfür den Stadtrat und seine Ausschüssebeschlossen.

    I. AbschnittSitzungen des Gemeinderates

    § 1Einberufung, Einladung, Teilnahme

    (1) Der Vorsitzende des Stadtrates be-ruft den Stadtrat im Einvernehmen mitdem Bürgermeister ein. Der Vorsitzendebestimmt Ort und Zeit des Zusammen-tritts und legt die Tagesordnung fest. Die Tagesordnung ist der Einladung bei-zufügen. Sie muss über die anstehendenBeratungspunkte hinreichend Aufschlussgeben.Soweit diese nach der Geschäftsordnungim nichtöffentlichen Teil zu behandelnsind, sind sie in der Tagesordnung ent-sprechend zu kennzeichnen.

    (2) Der Tagesordnung sind die für dieVerhandlung erforderlichen Unterlagengrundsätzlich beizufügen.

    (3) Sollen Satzungen, Verordnungen,Tarife und Verträge behandelt werden,sind diese als Entwürfe oder, soweitdies wegen des Umfangs nicht möglichist, auszugsweise der Einladung beizu-fügen. Gründe der Vertraulichkeit dürfendem nicht entgegenstehen.

    (4) Der Stadtrat ist einzuberufen, wennes die Geschäftslage erfordert oderwenn es ein Viertel der Mitgliederunter Angabe des Verhandlungsgegen-standes beantragt. Der Stadtrat soll jedoch mindestenseinmal im Vierteljahr einberufen werden.

    (5) Die Einladung hat so rechtzeitig wiemöglich zu erfolgen. Zwischen Einladungund Sitzung müssen mindestens zehn(10) volle Kalendertage liegen. Die vorstehende Frist gilt als gewahrt,wenn die Einladung zwölf (12) Kalen-

    dertage vor der Sitzung zur Post gege-ben wurde. In Notfällen kann der Stadt-rat vom Vorsitzenden ohne Frist,formlos und nur unter Angabe der Ver-handlungsgegenstände einberufen wer-den. Dies gilt nicht, wenn eine Sitzungdes Stadtrates vor Erschöpfung der Ta-gesordnung abgebrochen werdenmuss (§ 13 Abs.5). In diesem Fall kanndie Sitzung zur Erledigung der restlichenTagesordnungspunkte am folgenden Ar-beitstag (Montag bis Freitag) fortgesetztwerden. Eine erneute schriftliche La-dung sowie die Einhaltung einer Fristsind nicht erforderlich. Die in der Sit-zung nicht anwesenden Stadträte sindvon dem neuen Termin unverzüglich zuunterrichten.

    (6) Wer nicht oder nicht rechtzeitig ander Sitzung teilnehmen kann, soll diesdem Vorsitzenden des Stadtrates vorder Sitzung anzeigen. Auch, wer eineSitzung vorzeitig verlassen will, hat denVorsitzenden davon zu unterrichten.

    § 2 Änderung der Tagesordnung

    (1) Die Erweiterung der Tagesordnungin nicht öffentlicher Sitzung um Angele-genheiten ist nur in dringenden Fällenund mit Zustimmung der gesetzlichenMitgliederzahl des Stadtrates zulässig. Die Dringlichkeit ist zu begründen.

    (2) Die Absetzung von Angelegenheitenvon der Tagesordnung oder die Änderungder Reihenfolge der Tagesordnungs-punkte kann mit einfacher Mehrheitder anwesenden Stadträte entschiedenwerden.

    § 3Öffentlichkeit von Sitzungen

    (1) Alle Einwohner haben das Recht, anöffentlichen Sitzungen des Stadtratesteilzunehmen.

    (2) Sind die für Zuhörer vorgesehnenPlätze besetzt, können weitere Interes-senten zurückgewiesen werden.

    (3) Zuhörer sind nicht berechtigt, in Sit-zungen das Wort zu ergreifen oder sich

    selbst an der Verhandlung zu beteiligen.

    § 4Ausschluss der Öffentlichkeit

    (1) Durch Beschluss des Stadtrateskann der Ausschluss der Öffentlichkeitvon der Sitzung oder von einzelnen Ta-gesordnungspunkten angeordnet wer-den. Wegen ihres vertraulichenCharakters werden in der Regel innichtöffentlichen Sitzungen behandelt:

    a) Personalangelegenheiten, so weites nicht gesetzlich vorgeschrie-ben ist,

    b) Angelegenheiten des übertrage-nen Wirkungskreises, deren nichtöffentliche Behandlung im Einzelfall von der Fachaufsichtsbehörde verfügt ist,

    c) Grundstücksangelegenheiten (Ewerb, Veräußerung und Belastung),

    d) Ausübung des Vorkaufsrechtes,e) Kreditgewährung und Kreditauf-

    nahme sowie vergleichbare Rechtsgeschäfte,

    f) Angelegenheiten der Rechnungs-prüfung, soweit nicht in öffentli-cher Sitzung zu behandeln,

    g) Vergabeangelegenheiten (Auftragsvergabe),

    h) Planungsvorhaben vor Offenlegung,

    i) Rechtsstreitigkeiten,j) sonstige Angelegenheiten, deren

    Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch denStadtrat im Interesse des öffentlichen Wohles oder im Interesse einzelner Bürger beschlossen wird.

    (2) Tagesordnungspunkte für nichtöf-fentliche Sitzungen sind so bekannt zumachen, dass der Zweck der Nichtöf-fentlichkeit nicht gefährdet wird.

    § 5 Sitzungsverlauf

    (1) Die Sitzungen des Stadtrates sindgrundsätzlich in folgender Reihenfolgedurchzuführen:

    Geschäftsordnung für den Stadtrat Nienburg (Saale) und seine Ausschüsse

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    DER SAALEKURIER

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

    1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit,

    2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung,

    3. ggf. Einwohnerfragestunde nachMaßgabe der Hauptsatzung,

    4. Genehmigung der Nieder-schrift(en) der letzten Sitzung(en)des Stadtrates,

    5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und die Ausführung gefasster Beschlüsse,

    6. Abwicklung der Tagesordnungs-punkte,

    7. Anfragen und Mitteilungen, 8. Schließung der Sitzung.

    (2) Die einzelnen Punkte der Tagesord-nung kommen in der dort festgelegtenReihenfolge zur Beratung und Abstim-mung. Über Sitzungsgegenstände, die in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt werden,wird vor oder, in der Regel, nach denSitzungsgegenständen der öffentlichenSitzung beraten und abgestimmt.

    § 6Anregungen und Beschwerden

    der Einwohner

    Die Einwohner der Stadt haben dasRecht, sich mit Anregungen und Be-schwerden an den Stadtrat zu wenden.Antragsteller sollen über die Stellung-nahme des Stadtrates möglichst in-nerhalb von 6 Wochen unterrichtetwerden. Ansonsten ist ein Zwischen-bescheid zu erteilen.

    § 7 Anfragen

    (1) Jedes Mitglied des Stadtrates istberechtigt, schriftliche Anfragen, diesich auf die Angelegenheiten der Stadtbeziehen, an den Bürgermeister zurichten. Anfragen, die im Rat behandelt werdensollen, sind mindestens 5 Werktagevor Beginn der Ratssitzung dem Bür-germeister zuzuleiten.

    (2) Jeder Stadtrat ist berechtigt, nachErledigung der Tagesordnung (§ 5Abs.1) einer Ratssitzung, bis zu 3mündliche Anfragen, die sich nicht aufdie Tagesordnung der Ratssitzung be-ziehen dürfen, an den Bürgermeisterzu richten.

    Ist eine sofortige Beantwortung nichtmöglich, kann der Fragesteller auf eineBeantwortung in der nächsten Ratssit-zung oder auf eine schriftliche Beant-wortung innerhalb eines Monatesverwiesen werden.

    (3) Eine Aussprache findet nicht statt.

    § 8Beratung der Sitzungsgegenstände

    (1) Nach den Erläuterungen und denBegründungen des Bürgermeistersoder seines Vertreters zu den Gegen-ständen der Tagesordnung, ggf. nachVortrag von Sachverständigen, eröffnetder Vorsitzende die Beratung zum je-weiligen Tagesordnungspunkt.

    (2) Die Mitglieder des Stadtrates, diewegen persönlicher Beteiligung gemäߧ 31 der Gemeindeordnung des LandesSachsen-Anhalt (GO LSA) von der Be-ratung und Beschlussfassung ausge-schlossen sein könnten, haben diesdem Vorsitzenden vor Beginn der Be-ratung unaufgefordert mitzuteilen.

    (3) Ein Mitglied des Stadtrates darf inder Sitzung nur dann sprechen, wennihm der Vorsitzende das Wort erteilt.Das Wort kann wiederholt werden. Der Vorsitzende des Stadtrates erteiltdas Wort möglichst in der Reihenfolgeder Wortmeldungen. Der Bürgermeisterhat das Recht, im Stadtrat zu allen An-gelegenheiten zu sprechen. Bei Wortmeldungen zur „Geschäfts-ordnung“ ist das Wort außer der Reihesofort zu erteilen.

    (4) Die Redner sprechen grundsätzlichvon ihrem Platz aus, sofern ein Red-nerpult aufgestellt ist, vom Pult aus.Die Anrede ist an den Stadtrat, nichtan die Zuhörer zu richten. Die Redner haben sich an den zur Be-ratung stehenden Antrag zu halten undnicht vom Thema abzuweichen. Die Re-dezeit eines Mitgliedes des Stadtratesbeträgt im Regelfall höchstens 10 Mi-nuten je Tagesordnungspunkt. Ein Ratsmitglied darf höchstens zweimal (2x) zum selben Tagesordnungs-punkt sprechen. Die Redezeit kanndurch Beschluss des Rates verlängertoder verkürzt werden. Anträge zur Ge-schäftsordnung bleiben davon unbe-rührt.

    (5) Während der Beratung sind nur zu-lässig:

    a) Anträge zur Geschäftsordnung,b) Zusatz- oder Änderungsanträge

    oder Anträge auf Zurückziehungdes zu beratenden Antrages.

    (6) Der Vorsitzende des Stadtratesund der Antragsteller haben das Rechtzur Schlussäußerung. Die Beratungwird vom Vorsitzenden des Stadtratesgeschlossen.

    § 9Sachanträge

    (1) Anträge sind schriftlich beim Vor-sitzenden des Stadtrates einzureichenoder zur Niederschrift zu diktieren. Außerhalb der Sitzung können Anträgeauch beim Bürgermeister eingereichtwerden. Über die rechtzeitig eingegan-genen Anträge zur Tagesordnung ent-scheidet der Stadtrat.

    (2) Anträge können, solange darübernoch nicht abgestimmt wurde, zurück-genommen werden. Ein zurückgenom-mener Antrag kann von einem anderenMitglied des Stadtrates aufgenommenwerden mit der Wirkung, dass überden aufgenommenen anstelle des zu-rückgenommenen Antrages abge-stimmt wird.

    § 10Geschäftsordnungsanträge

    (1) Folgende Anträge könne jederzeitgestellt werden:

    a) Schluss der Aussprache,b) Schluss der Rednerliste,c) Verweisung an einen Ausschuss

    oder den Bürgermeister,d) Absetzung einer Angelegenheit

    von der Tagesordnung oder Vertagung,

    e) Festsetzung sowie Verlängerungoder Verkürzung der Redezeit,

    f) Unterbrechung oder Aufhebungder Sitzung,

    g) Ausschluss oder Wiederherstel-lung der Öffentlichkeit,

    h) Rücknahme von Anträgen,i) Anhörung von Personen, insbe-

    sondere von Sachverständigen.j) Feststellung des Mitwirkungsver-

    botes eines Stadtratmitglieds,k) Antrag auf Feststellung der

    Beschlussunfähigkeit des Stadt-rates im Verlauf der Sitzung.

    (2) Über diese Anträge entscheidetder Stadtrat vorab.

  • Jahrgang 2 / Ausgabe 4 / 31.03.2011

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    DER SAALEKURIER

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

    (3) Meldet sich ein Stadtrat „zur Ge-schäftsordnung“ durch Aufheben bei-der Hände, so muss ihm das Wortaußerhalb der Reihe erteilt werden. Esdarf dadurch kein Sprecher unterbro-chen werden. Bemerkungen zur Geschäftsordnungdürfen nicht länger als 3 Minuten dauern.Sie dürfen sich mit der Sache selbstnicht befassen, sondern nur den Ge-schäftsordnungsantrag begründen.

    § 11Abstimmungen

    (1) Nach Schluss der Beratung odernach Annahme des Antrages auf„Schluss der Beratung“ lässt der Vor-sitzende des Stadtrates abstimmen.

    (2) Über jeden Antrag oder Beschluss-vorschlag ist gesondert abzustimmen.

    (3) Stehen mehrere Anträge zur Ab-stimmung, so wird über sie in dernachstehenden Reihenfolge abge-stimmt:

    a) Anträge zur Geschäftsordnung,b) Anträge von Ausschüssen - über

    sie ist vor allen anderen Anträgenzum gleichen Sitzungsgegenstandabzustimmen,

    c) weitergehende Anträge - als weitergehend sind solche Anträge anzusehen, die einen größeren Aufwand erfordern odereine einschneidendere Maßnahmezum Gegenstand haben,

    d) früher gestellte Anträge vor später gestellten, sofern der spätere Antrag nicht unter Buchstabe a) bis c) fällt.

    e) In Zweifelsfällen entscheidet derVorsitzende des Stadtrates.

    (4) Wurde ein Antrag oder ein Be-schluss vorschlag zuvor in einem Aus-schuss vorberaten, gibt der Vorsitzendedes Stadtrates vor der Abstimmungdie Beschlussempfehlung des Aus-schusses bekannt.

    (5) Vor jeder Abstimmung hat der Vor-sitzende des Stadtrates die Frage,über die abgestimmt werden soll, so zuformulieren, dass sie mit „Ja“ oder„Nein“ beantwortet werden kann.

    (6) Es wird grundsätzlich durch Hand-zeichen abgestimmt. Mit der Mehrheitder anwesenden Mitglieder kann einenamentliche Abstimmung verlangt wer-den.

    (7) Die Stimmen sind durch den Vor-sitzenden des Stadtrates oder einemvon ihm Beauftragten zu zählen. DasAbstimmungsergebnis ist unmittelbarnach der Abstimmung durch den Vor-sitzenden bekannt zu geben. Er hatfestzustellen, ob der Antrag angenom-men oder abgelehnt ist.

    (8) Wird das Ergebnis von einemStadtrat angezweifelt, so ist die Ab-stimmung zu wiederholen und das Er-gebnis mit der Zahl der Gegenstimmenund Stimmenthaltungen festzuhalten.

    § 12Wahlen

    (1) Wahlen werden nur in den gesetzlichausdrücklich genannten Fällen durch-geführt. Sie werden geheim mit Stimm-zetteln vorgenommen; es kann offengewählt werden, wenn kein Mitglied wi-derspricht.

    (2) Zur Vorbereitung und Durchfüh-rung von Wahlen von Personen werdenaus der Mitte des Stadtrates mehrereStimmzähler bestimmt. Das Verfahrender Wahl richtet sich nach § 54 Abs.3 GO LSA.

    (3) Für Stimmzettel sind äußerlich glei-che Zettel zu verwenden. Die Stimm-zettel sind zu falten.

    (4) Die Stimmzettel sind so vorzuberei-ten, dass jeder Kandidat durch einKreuz kenntlich gemacht werden kann.Die farbliche Markierung soll einheitlichsein, um Rückschlüsse auf die Stim-men gebende Person zu vermeiden.Bei weiterer Beschriftung, Gestaltungoder fehlender Kennzeichnung desStimmzettels ist die Stimme ungültig.

    (5) Ungültig sind Stimmen, sofern derStimmzettel

    a) nicht als amtlich erkennbar ist,b) einen Stimmabgabevermerk

    enthält,c) den Willen des Wählers nicht

    zweifelsfrei erkennen lässt,d) einen Zusatz oder Vorbehalt

    enthält.

    (6) Die Auszählung der Stimmen hat inAnwesenheit der Mitglieder des Stadt-rates zu erfolgen.

    (7) Gewählt ist die Person, für die dieMehrheit der anwesenden stimmbe-rechtigten Mitglieder gestimmt hat.

    Wird diese Mehrheit nicht erreicht, sofindet ein zweiter Wahlgang statt. Imzweiten Wahlgang ist die Person ge-wählt, für die die meisten Stimmen ab-gegeben wurden.Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stim-mengleichheit, so entscheidet das Los,das der Vorsitzende zu ziehen hat. Der Vorsitzende gibt das Wahlergebnisunmittelbar nach der Wahl bekannt.

    § 13Unterbrechung, Übertragung

    und Vertagung

    (1) Der Vorsitzende des Stadtrateskann die Sitzung unterbrechen. Er hatdie Sitzung zu unterbrechen, wenn aufAntrag eines Mitgliedes des Stadtratesein entsprechender Beschluss von derMehrheit der anwesenden Stadtrats-mitglieder gefasst wird. Die Unterbre-chung soll im Regelfall nicht länger als15 Minuten dauern.

    (2) Der Stadtrat kann a) Tagesordnungspunkte zur noch-

    maligen Beratung an den mit derVorbereitung befassten Aus-schuss zurückverweisen und dieBeratung oder Entscheidung zuTagesordnungspunkten dem mitder Vorbereitung befassten be-schließenden Ausschusses übertragen,

    b) Tagesordnungspunkte zur erneuten Vorbereitung an den Bürgermeister zurückverweisen,

    c) die Beratung über einzelne Punkteder Tagesordnung vertagen oder

    d) die Tagesordnungspunkte durcheine Entscheidung in der Sache abschließen.

    (3) Über entsprechende Anträge istsofort abzustimmen. Der Schlussantraggeht bei der Abstimmung der Verwei-sungs-, dieser dem Vertagungsantragvor. Wird einem Antrag stattgegeben,sind die bei der Antragstellung vorlie-genden Wortmeldungen noch zulässig.

    (4) Jeder Antragsteller kann bei dem-selben Punkt der Tagesordnung nureinen Verweisungs-, Vertagungs- oderSchlussantrag stellen.

    (5) Nach 23:00 Uhr werden keine wei-teren Tagesordnungspunkte aufgerufen.Der in der Beratung befindliche Tages-ordnungspunkt wird abschließend be-handelt. Danach ist die Sitzung zuschließen. Die restlichen Tagesord-

  • Jahrgang 2 / Ausgabe 4 / 31.03.2011

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    DER SAALEKURIER

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

    nungspunkte sind, sofern das Verfah-ren nach § 1 Abs. 3 Sätze 6-8 nichtzur Anwendung kommt, in der nächst-folgenden Sitzung des Stadtrates anvorderster Stelle abzuwickeln.

    § 14Protokollführer

    Der Vorsitzende des Stadtrates bestelltauf Vorschlag des Bürgermeisterseinen Beamten oder einen Angestelltender Stadtverwaltung als Protokollführer.

    § 15Sitzungsniederschrift

    (1) Die Niederschrift wird als Be-schlussprotokoll geführt. Über denMindestinhalt gemäß § 56 Abs. 1 GOLSA hinaus, muss die Sitzungsnieder-schrift enthalten:

    a) Ort, Tag, Beginn und Ende der Sitzung sowie etwaige Sitzungs-unterbrechungen,

    b) Genehmigung der Sitzungs-niederschrift(en) der vorangegan-genen Sitzung(en),

    c) Namen der fehlenden Mitgliederdes Stadtrates,

    d) Vermerke darüber, welche Stadträte verspätet erschienen,

    e) Feststellung der Ordnungsmä-ßigkeit der Einladung,

    f) Feststellung der Beschlussfähigkeit,g) Eingaben und Anfragen,h) die Angabe, ob die Beratung

    über die einzelnen Tagesord-nungspunkte öffentlich oder nichtöffentlich stattgefunden hat,

    i) sonstige wesentliche Inhalte derSitzung.

    (2) Die Niederschrift ist in der Regelallen Stadträten in einer Frist von 14Tagen zuzusenden.

    (3) Angelegenheiten, die in nichtöffent-licher Sitzung behandelt wurden, sindgesondert zu protokollieren und im ver-schlossenen Umschlag mit dem Auf-druck „Vertraulich“ zu versenden.

    (4) Einwendungen gegen die Nieder-schrift sind dem Vorsitzenden schriftlichzuzuleiten. Der Stadtrat entscheidet inder nächsten Sitzung, ob und in wel-cher Weise die Niederschrift zu be-richtigen ist. Wird der Einwendungnicht entsprochen, so ist das Mitglieddes Stadtrates berechtigt, die Auf-nahme einer entsprechenden Erklä-rung in der Niederschrift zu verlangen.

    (5) Zur Erleichterung der Aufnahme derNiederschriften ist es dem Protokoll-führer gestattet, Tonbandaufzeichnun-gen zu fertigen. Nach Fertigstellung,Unterzeichnung und Genehmigung derNiederschrift sind die Tonbandaufnahmenzu löschen.

    (6) Der Vorsitzende und jedes Mitglieddes Stadtrates können verlangen, dassihre Erklärungen in der Niederschriftfestgehalten werden.

    § 16Aufhebung der Beschlüsse

    des Stadtrates

    (1) Die Aufhebung eines Beschlussesdes Stadtrates kann von einem Drittelder Anzahl der Mitglieder oder vomBürgermeister beantragt werden.

    (2) Wird ein solcher Antrag durch Be-schluss des Stadtrates abgelehnt, sokann ein entsprechender Antrag nichtvor Ablauf von 6 Monaten erneut ge-stellt werden.

    (3) Ein Aufhebungsantrag ist unzuläs-sig, soweit in Ausführung des Be-schlusses des Stadtrates bereitsRechte Dritter entstanden sind unddiese Rechte auch für die Zukunft nichtmehr ohne vertretbaren Aufwand ab-gelöst werden können.

    § 17Ordnung in den Sitzungen

    (1) Der Vorsitzende sorgt für die Auf-rechterhaltung der Ordnung in den Sit-zungen und achtet auf die Einhaltungder Geschäftsordnung. Er übt dasHausrecht aus.

    (2) Wer gegen die Geschäftsordnungverstößt, die Würde der Versammlungverletzt oder sich ungebührlich oder be-leidigend äußert, wird vom Vorsitzen-den des Stadtrates unter Nennung desNamens „zur Ordnung“ gerufen.Hat ein Redner in derselben Sitzungeinen wiederholten Ordnungsruf erhal-ten und gibt er Anlass zu einem weite-ren Ordnungsruf, so kann ihm derVorsitzende das Wort entziehen, so-fern er ihn bei dem vorhergehendenOrdnungsruf darauf aufmerksam ge-macht hat. Entsprechendes gilt, wenn ein Stadt-ratsmitglied vom Verhandlungsgegen-stand abschweift und vom Vorsitzenden„zur Sache“ gerufen wurde.

    Ist einem Mitglied des Stadtrats dasWort entzogen, so darf es zu diesemPunkt der Tagesordnung nicht mehrsprechen.

    (2) Der Vorsitzende des Stadtrateskann einen Redner, der vom Gegen-stand der Beratung abkommt, zurSache verweisen. Auf diese Verpflich-tung kann jeder Stadtrat den Vorsit-zenden durch Zuruf hinweisen.

    (3) Redet jemand, dem das Wort nichterteilt wurde, so muss ihm das Wortentzogen werden.

    (4) Der Vorsitzende des Stadtrateskann einem Redner, der eine festge-setzte Redezeit überschreitet, dasWort entziehen, wenn er ihn bereitsauf den Ablauf der Redezeit hingewiesenhat.

    (5) Der Vorsitzende des Stadtrateskann ein Stadtratsmitglied bei unge-bührlichem oder wiederholt ordnungs-widrigen Verhalten von der Sitzungausschließen.

    (6) Der Stadtrat kann ein Mitglied, daswiederholt Zuwiderhandlungen gegendie zur Aufrechterhaltung der Ordnungerlassenen Anordnungen begangenhat, für höchstens vier (4) Sitzungenausschließen.

    (7) Wird die Ordnung in einer Sitzunggestört und gelingt es dem Vorsitzen-den nicht, sie wieder herzustellen, sokann er die Sitzung unterbrechen.

    § 18Ordnungsmaßnahmen gegenüber Zuhörern

    (1) Der Ordnungsgewalt und demHausrecht des Vorsitzenden des Stadt-rates unterliegen alle Personen, diesich während einer Sitzung im Sit-zungssaal aufhalten.

    (2) Entsteht während einer Sitzung desStadtrates unter den Zuhörern stö-rende Unruhe, so kann der Vorsitzendedes Stadtrates, nach vorheriger An-kündigung, den für die Zuhörer be-stimmten Teil des Sitzungssaalesräumen lassen, wenn die störende Un-ruhe auf andere Weise nicht zu besei-tigen ist.

    (3) Hat der Vorsitzende des Stadtrateszu einer Sitzung vorsorglich Polizeischutz

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    16

    DER SAALEKURIER

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

    angefordert, so teilt er das zu Beginnder Sitzung dem Stadtrat, einschließ-lich der Gründe hierfür, mit.

    II. AbschnittFraktionen

    § 19Fraktionen

    (1) Die Fraktionen müssen dem Vorsit-zenden des Stadtrates von ihrer Bil-dung schriftlich Kenntnis geben. Dabeiist auch mitzuteilen, wer zum Vorsit-zenden der Fraktion bestellt wurde.Der Zusammenschluss von Stadträtenwird mit schriftlicher Mitteilung an denVorsitzenden des Stadtrates wirksam.Veränderungen sind dem Vorsitzendenstets mitzuteilen.

    (2) Ein Mitglied des Stadtrates kannnicht mehreren Fraktionen angehören.

    III. AbschnittAusschüsse des Gemeinderates

    § 20Verfahren in den Ausschüssen

    (1) Soweit durch Gesetz nichts Abwei-chendes bestimmt ist, finden für dieAusschüsse des Stadtrates die Be-stimmungen dieser Geschäftsordnungentsprechend Anwendung.

    (2) In jeder Ausschusssitzung sind dieTagesordnungspunkte

    a) Mitteilungen,b) Beantwortung von Anfragen,c) Anregungen vorzusehen.

    (3) Die Niederschrift ist allen Aus-schussmitgliedern zuzuleiten und zu-sätzlich den übrigen Mitgliedern desStadtrates.

    (4) Mitglieder des Stadtrates, die demAusschuss nicht angehören, abereinen Antrag gestellt haben, über den

    in der Ausschusssitzung beraten undbeschlossen wird, erhalten fristgerechteine Einladung zu dieser Sitzung sowiedie den Antrag betreffende Sitzungs-vorlage.

    (5) Die Ausschüsse können beschließen,zu einzelnen Punkten ihrer Tagesord-nung in den Sitzungen Sachverständigeund Einwohner zu hören. Diese habenbei nichtöffentlichen Sitzungen den Sit-zungsraum zu verlassen, bevor in derAbgelegenheit diskutiert wird, zu dersie gehört werden sollen.

    (6) Berührt eine Angelegenheit das Ar-beitsgebiet mehrerer Ausschüsse, sokönnen diese zu gemeinsamen Sitzun-gen zusammentreten.

    § 21Beratende Ausschüsse

    Soweit durch Gesetz oder die Ge-schäftsordnung nichts anderes gere-gelt ist, finden die Sitzungen allerAusschüsse öffentlich statt. Zeit, Ortund Tagesordnung der Sitzung sindortsüblich bekannt zu machen.

    IV. AbschnittUnterrichtung der Öffentlichkeit

    und Presse§ 22

    Unterrichtung der Öffentlichkeit und Presse

    (1) Die Öffentlichkeit und die Pressesind über die Tagesordnung der Sit-zungen des Stadtrates sowie über denwesentlichen Inhalt der von ihm ge-fassten Beschlüsse zu unterrichten.

    (2) Für die Unterrichtung ist der Bür-germeister zuständig.

    (3) Für die beratenden Ausschüssedes Stadtrates gelten die Absätze 1und 2 entsprechend.

    (4) Tonbandaufzeichnungen können aufAntrag zugelassen werden.

    V. AbschnittSchlussvorschriften, Inkrafttreten

    § 23Auslegung der Geschäftsordnung

    Bei Zweifeln über Auslegung und An-wendung der Geschäftsordnung ent-scheidet der Vorsitzende desStadtrates. Erhebt sich gegen seineEntscheidung Widerspruch, so ent-scheidet der Stadtrat mit einfacherMehrheit.

    § 24Abweichungen von der

    Geschäftsordnung

    Von den Vorschriften der Geschäfts-ordnung kann nur im Einzelfall und nurdann abgewichen werden, wenn ge-setzliche Bestimmungen nicht entge-genstehen und kein Mitglied desStadtrates widerspricht.

    § 25Sprachliche Gleichstellung

    Personen- und Funktionsbezeichnun-gen gelten jeweils in weiblicher undmännlicher Form.

    § 26Inkrafttreten

    Die Geschäftsordnung tritt mit Be-schlussfassung am 01. Februar 2011in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ge-schäftsordnung vom 20.01.2010außer Kraft.

    Nienburg (Saale), 01. Februar 2011

    gez. AlstVorsitzender des Stadtrates (Siegel)

    Dr. med. vet. Iris GregoriusTierarztpraxisThomas-Müntzer-Straße 1f06406 BernburgTel.: 03471 / 3009210 Funk: 0172 / 9027575Fax: 03471 / 3009211

    Die Ausgabe des Hühnerimpfstoffeserfolgt am Samstag, 16.04.2011 zufolgenden Zeiten in:Borgesdorf,Bushaltestelle 08.45 UhrGramsdorf 09.00 UhrPobzig, am alten Konsum 09.20 UhrGerbitz, am Dorfkrug 09.40 Uhr

    In der Praxis wird der Hühnerimpf-stoff ab 10.30 Uhr ausgegeben.Bitte Hühner morgens nicht tränken,Impfbescheinigung und ein kleinesGefäß mitbringen.Kosten pro Bestand (bis 25 Tiere): 4,- EURO

    Hühnerimpfung(Pflichtimpfung gegen atypische Geflügelpest)

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    DER SAALEKURIER

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

    betreffend die Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehin-derungen und -gefährdungen, ruhestörenden Lärm, Tier-haltung, offene Feuer im Freien, beim Betreten vonEisflächen sowie durch mangelhafte Hausnummerierung

    Aufgrund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes überdie öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.September 2003 (GVBI. LSA Nr.32/2003 S. 214) in der zurzeit geltenden Fassung hat derStadtrat der Stadt „Nienburg (Saale)“ in seiner Sitzung am01.02.2011 für das Gebiet der Stadt Nienburg (Saale) fol-gende Verordnung erlassen:

    § 1 Begriffsbestimmungen

    Im Sinne dieser Verordnung sind:

    a) Straßen:alle Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Durchfahrten, Tunnel,Über- und Unterführungen, Durchgänge sowie Treppen, soweitsie für den öffentlichen Verkehr genutzt werden, auch wennsie durch Grünanlagen führen oder im Privateigentum stehen;zu den Straßen gehören Rinnsteine (Gossen), Straßengräben,Böschungen, Stützmauern, Trenn-, Seiten-, Rand- und Si-cherheitsstreifen neben der Fahrbahn sowie Verkehrsinselnund Grünstreifen;

    b) Fahrbahnen:diejenigen Teile der Straßen die dem Verkehr mit Fahrzeugendienen sowie Nebenfahrbahnen die dem Führen von Pferdenund Großvieh dienen;

    c) Gehwege: diejenigen Teile der Straßen die grundsätzlich dem Verkehrder Fußgänger dienen und durch Bordsteine oder in andererWeise von der übrigen Straßenfläche abgegrenzt sind. AlsGehwege gelten auch die an den Seiten von Straßen langführenden Streifen ohne Unterschied, ob sie erhöht oderbefestigt sind oder nicht, ferner Hauszugangswege und -durchgänge;

    d) Radwege: diejenigen Teile der Straßen oder die selbstständigen Ver-kehrsanlagen, die grundsätzlich dem Radfahrverkehr dienenund die durch Bordsteine oder in anderer Weise von derüblichen Straßenfläche abgegrenzt sind;

    e) Gemeinsame Rad- und Gehwege:diejenigen Teile der Straßen oder die selbstständigen Ver-kehrsanlagen, die dem gemeinsamen Verkehr der Fußgängerund dem Radverkehr dienen und die durch Bordsteine oder inanderer Weise von der üblichen Straßenfläche abgegrenzt sind;

    f) Reitwege:diejenigen Teile der Straßen oder die selbstständigen Ver-kehrsanlagen, die nur dem Reiten oder dem Führen vonPferden dienen und durch Bordsteine oder in andererWeise von der üblichen Straßenfläche abgegrenzt sind;

    g) Fahrzeuge:Schienenfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, be-spannte Fahrzeuge, Fahrräder, Krankenfahrstühle dagegennicht Schubkarren und Handwagen, Kinderwagen, Rodel-schlitten, und Selbstfahrzeuge ohne Motor;

    h) Anlagen: alle der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Parks, Grün-flächen, Sport- und Spielplätze.

    § 2 Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen

    1) An Gebäudeteilen, die unmittelbar an der Straße liegen,sind Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf den Dächern lie-gende Schneemassen, die den Umständen nach eine Gefahrfür Personen und Sachen bilden, unverzüglich zu entfernenoder Sicherheitsmaßnahmen durch Absperrungen bzw. Auf-stellen von Warnzeichen zu treffen.

    2) Stacheldraht, scharfe Spitzen, andere scharfkantige Ge-genstände sowie Vorrichtungen, durch die im StraßenverkehrPersonen verletzt und Sachen beschädigt werden können,dürfen entlang von Grundstücken nur in einer Höhe von min-destens 2,50 m über den Erdboden angebracht werden.

    3) Frisch gestrichene Gegenstände, Wände, Einfriedungen,die sich auf oder an Straßen befinden, müssen durch auf-fallende Warnschilder kenntlich gemacht werden, solangesie abfärben.

    4) Es ist verboten, Straßenlaternen, Lichtmasten, Mastender Fernmeldeleitungen, Pfosten von Verkehrszeichen undStraßennamenschildern, Feuermelder, Brunnen, Denkmäler,Bäume (deren Stamm, Äste und Zweige sich nicht aus-schließlich über Privatgrundstücke befinden), Kabelvertei-lerschränke und sonstige oberirdische Anlagenteile undGebäude, die der Wasser- und Energieversorgung dienen,zu erklettern.

    5) Kellerschächte und Luken, die in den öffentlichen Ver-kehrsraum hineinragen, dürfen nur geöffnet sein, solangees die Benutzung erforderlich macht, in diesem Fall sind sieabzusperren oder zu bewachen oder in der Dunkelheit sozu beleuchten, dass sie von Verkehrsteilnehmern unmittel-bar erkannt werden können.

    § 3 Ruhestörender Lärm

    1) Unbeschadet der Vorschriften der Geräte- und Maschi-nenlärmschutzverordnung- 32. BImSchV-, des Gesetzes überdie Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) und des § 117des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind folgende Ru-hezeiten zur Vermeidung von Belästigungen nicht nur un-erheblicher Art und von Beeinträchtigungen der Gesundheitund der Erholung zu beachten:

    an Werktagen die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.

    Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Stadt „Nienburg (Saale)“

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    DER SAALEKURIER

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

    2) Während der Ruhezeiten sind alle Tätigkeiten und Ver-anstaltungen verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personenwesentlich stören.Zu diesen Tätigkeiten und Veranstaltungen zählen insbe-sondere

    a) der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten,die nicht unter die Geräte- und Maschinenlärmschutz-verordnung-32. BImSchV- fallen, insbesondere von Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen sowie Pumpen,

    b) das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen, Hämmern und Holzhacken, auch auf offenenBalkonen und bei geöffneten Fenstern und

    c) der Betrieb und das Abspielen oder Spielen von Beschallungsanlagen, Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten

    3) Das Verbot des Absatzes 2 gilt nicht

    1. für Tätigkeiten, die der Verhütung oder Beseitigung einer Gefahr für höherwertige Rechtsgüter dienen und

    2. für Arbeiten landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe, wenn diese Arbeiten üblich sind.

    4) Innerhalb geschlossener Ortschaften hat in den Fällen, indenen das Straßenverkehrsrecht und die Rechtsvorschriftenüber Garagen und Einstellplätze keine Anwendung finden,bei der Benutzung und dem Betrieb von Fahrzeugen jedesnach den Umständen vermeidbare Geräusch zu unterbleiben.Insbesondere ist die Abgabe von Schallzeichen sowie dasAusproben und geräuschvolle Laufenlassen von Motorenverboten.

    5) Der Gebrauch von Werkssirenen und anderen akusti-schen Signalgeräten, deren Schall außerhalb des Werks-geländes unbeteiligte Personen stört, ist verboten. DasVerbot gilt nicht für die Abgabe von Warn- und Alarmzeichen(einschließlich Probebetrieb).

    § 4 Tierhaltung

    1) Haustiere und andere Tiere sind so zu halten und in derÖffentlichkeit so zu führen, dass die Allgemeinheit nicht ge-fährdet wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Tierenicht durch lang andauerndes Bellen, Heulen oder andereGeräusche die Nachbarn in ihrer Nachtruhe stören. Die be-sonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft bleibenhiervon unberührt.

    2) Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege beauf-tragten Personen sind verpflichtet zu verhüten, dass ihr Tierauf Straßen und in Anlagen unbeaufsichtigt umherläuft,Personen oder Tiere anspringt, anfällt oder beißt.

    3) In Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hundefrei umherlaufen zu lassen. Auf Sport- und Spielplätzen dürfenHunde nicht mitgenommen werden.

    4) Tierhalter und Personen, die mit der Führung oderPflege von Tieren beauftragt sind, sind verpflichtet zu ver-

    hüten, dass Tiere Straßen und Anlagen verunreinigen. BeiVerunreinigung ist der Tierhalter und die mit der Führungund Pflege beauftragte Person zur unverzüglichen Beseiti-gung verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Anliegerwird hierdurch nicht berührt.

    5) Das Füttern von wild lebenden Tauben und herrenlosenKatzen ist im gesamten Stadtgebiet verboten.

    § 5 Offene Feuer im Freien

    1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Brauchtums-,Lager- oder anderen offenen Feuer einschließlich Flämmenist verboten. Ausgenommen von offenen Feuern sind mobileoder stationäre Grillgeräte/-anlagen. Ausnahmen für dieUnterhaltung von Oster- Brauchtums-, Lager- oder anderenoffenen Feuern bedürfen der Genehmigung durch das Ord-nungsamt der Stadt Nienburg (Saale). Diese Genehmigungersetzt nicht die Zustimmung des Grundstückseigentümersoder sonst Verfügungsberechtigen. Andere Bestimmungen,nach denen offene Feuer gestattet oder verboten sind (z.B.Abfallbeseitigungsrecht), bleiben unberührt.

    2) Jedes zugelassene Feuer im Freien ist dauernd durcheine erwachsene geeignete Person zu beaufsichtigen. Bevordie Feuerstelle verlassen wird, ist sie abzulöschen.

    § 6 Eisflächen

    1) Das Betreten der Eisflächen von Gewässern ist verboten.

    2) Es ist verboten,

    1. die Eisflächen mit Fahrzeugen zu befahren,

    2. Löcher in das Eis zu schlagen oder zu bohren sowie Eis zu entnehmen.

    § 7 Hausnummern

    1) Die Eigentümer oder Verfügungsberechtigten haben ihrebebauten Grundstücke mit der von der Stadt Nienburg fest-gesetzten Hausnummer zu versehen.Die Hausnummer ist auf eigene Kosten zu beschaffen, an-zubringen, sowie zu unterhalten und im Bedarfsfall zu er-neuern. Das gilt auch bei einer notwendig werdendenUmnummerierung.

    2) Als Hausnummer sind arabische Zahlen zu verwenden.Bei Hausnummern mit zusätzlichen Buchstaben sind dieseals Kleinbuchstaben anzufügen. Die Hausnummer muss vonder Fahrbahnmitte der Straße aus, zu der das Grundstückgehört, sicht- und lesbar sein.

    3) Wird für ein Grundstück eine neue Hausnummer festge-legt, darf die alte Hausnummer während einer Übergangszeitvon einem Jahr neben der neuen Hausnummer angebrachtsein. Die alte Nummer ist rot zu durchkreuzen, so dass sienoch lesbar bleibt.

    4) Die Hausnummern sind wie folgt anzubringen:wenn der Hauseingang an der Frontseite liegt, neben oderüber dem Hauseingang, wenn der Hauseingang an der Seite

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    DER SAALEKURIER

    oder der Rückseite des Gebäudes liegt, an der der Straßezugewandten dem Hauseingang nächstliegenden Gebäu-deecke, wenn der Hauseingang bei Eckgrundstücken aneiner anderen als der bestimmungsmäßigen Seite liegt, ander Gebäudeecke der bestimmungsmäßigen Straße, diedem Hauseingang am nächsten liegt, bei mehreren Eingän-gen ist jeder Hauseingang mit einer Nummer zu versehen, liegt das Gebäude mehr als 5 m hinter der Straßenbegren-zungslinie, ist die Hausnummer an der Straße, und zwarneben dem Zugang oder der Zufahrt anzubringen.

    5) Sind mehrere Gebäude, für die unterschiedliche Haus-nummern festgesetzt sind, nur über einen gemeinschaftlichenPrivatweg von der Straße aus zu erreichen, so ist von denjeweiligen Grundstückseigentümern oder Verfügungsbe-rechtigten ein Hinweisschild mit Angabe der betreffendenHausnummern an der Einmündung des Weges anzubringen.Das Anbringen der Hinweisschilder ist von den Vorderliegernzu dulden.

    § 8 Ausnahmen

    Die Behörde kann von den Geboten und Verboten dieserVerordnung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen.Diese Ausnahmen sollen schriftlich beantragt und erteiltwerden. Sie sind auf Verlangen der Sicherheitsbehörde oderder Polizei vorzulegen.

    § 9 Ordnungswidrigkeiten

    Ordnungswidrig im Sinne des § 98 (1) des Gesetzes über öf-fentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalthandelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen

    1) § 2 (1) Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf Dächern lie-gende Schneemassen nicht unverzüglich entfernt oder keineSicherheitsmaßnahmen durch Absperrungen oder Aufstellenvon Warnzeichen trifft,

    2) § 2 (2) Stacheldraht, scharfe Spitzen, andere scharf-kantige Gegenstände sowie Vorrichtungen, durch die imStraßenverkehr Personen verletzt und Sachen beschädigtwerden können, entlang von Grundstücken in einer Höhe in-nerhalb von 2,50 m über den Erdboden anbringt,

    3) § 2 (3) frisch gestrichene Gegenstände, Wände oderEinfriedungen nicht durch auffal-lende Warnschilder kenntlichmacht,

    4) § 2 (4) Straßenlaternen, Lichtmasten, Masten oderFernmeldeleitungen, Pfosten von Verkehrszeichen und Stra-ßennamenschildern, Feuermelder, Brunnen, Denkmäler,Bäume (deren Stamm, Äste und Zweige sich nicht aus-schließlich über Privatgrundstücke befinden), Kabelvertei-lerschränke und sonstige oberirdische Anlagenteile undGebäude, die der Wasser- und Energieversorgung dienen,erklettert,

    5) § 2 (5) Kellerschächte und Luken bei Benutzung nichtabsperrt, bewacht oder in der Dunkelheit beleuchtet,

    6) § 3 (2) während der Ruhezeiten die untersagten Tätig-keiten ausübt,

    7) § 3 (4) bei der Benutzung und dem Betrieb von Fahr-zeugen nicht verhindert, dass jedes nach den Umständenvermeidbare Geräusch unterbleibt,

    8) § 3 (5) Werkssirenen und andere akustische Signalge-räte, außer zur Abgabe von Warn- und Alarmzeichen oderfür den Probebetrieb, gebraucht,

    9) § 4 (1) seine Tiere nicht so hält und beaufsichtigt, dassjemand gefährdet wird und nicht verhindert, dass Tieredurch lang andauerndes Bellen oder ähnliche Geräusche dieNachbarn in ihrer Nachtruhe stören,

    10) § 4 (2) nicht verhütet, dass Hunde unbeaufsichtigt um-herlaufen, Personen anspringen oder anfallen oder beißt,

    11) § 4 (3) in Grün- und Erholungsanlagen Hunde frei um-herlaufen lässt und auf Sport und Spielplätzen Hunde mit-nimmt,

    12) § 4 (4) nicht verhütet, dass Tiere Straßen oder Anla-gen verunreinigen und bei Verunreinigungen die Verpflich-tung zur Säuberung nicht erfüllt,

    13) § 4 (5) wild lebende Tauben oder herrenlose Katzen imStadtgebiet füttert,

    14) § 5 (1) Oster-, Brauchtums- ,Lager- und andere offeneFeuer anlegt oder flämmt,

    15) § 5 (2) jedes zugelassenen Feuer im Freien nicht dau-ernd durch eine erwachsene geeignete Person beaufsichtigtund die Feuerstelle vor dem Verlassen nicht ablöscht,

    16) § 6 (1) Eisflächen betritt,

    17) § 6 (2) Eisflächen mit Fahrzeugen befährt, Löcher indas Eis schlägt oder bohrt oder Eis entnimmt,

    18) § 7 (1) als Eigentümer oder sonst Verfügungsberech-tigter sein bebautes Grundstück nicht mit der festgesetztenHausnummer versieht oder diese nicht beschafft, nicht anb-ringt, nicht unterhält oder nicht erneuert,

    19) § 7 (2-5) unzulässige Ziffern oder Buchstaben verwen-det, die alte Hausnummer länger als ein Jahr neben derneuen Hausnummer anbringt, die Vorschriften über das An-bringen der Hausnummern nicht beachtet oder ein Hin-weisschild mit Angabe der betreffenden Hausnummernnicht anbringt, sofern das Gebäude nur über einen gemein-schaftlichen Privatweg von der Straße aus zu erreichen ist,

    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu5.000 Euro geahndet werden.

    § 10 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

    1) Diese Gefahrenabwehrverordnung tritt eine Woche nachihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Nienburg (Saale)in Kraft.

    2) Sie tritt zehn Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten außer Kraft.

    Nienburg, den 10.03.2011

    gez. BauerBürgermeister (Siegel)

    Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nienburg (Saale)

  • Jahrgang 2 / Ausgabe 4 / 31.03.2011

    20

    DER SAALEKURIER

    Arbeitsplan des Heimatvereins Nienburg / Saale e.V.

    für April und Mai 2011*07. April Bastelarbeiten zu Ostern in der Ökostation Neugattersleben05. Mai Thematische Veranstaltung

    Vorschläge und weitere Hinweise erbeten. *Änderungen vorbehalten

    Dank an SponsorenAuch in diesem Schuljahr hat unsereSchule an der Aktion Sportsponsoringteilgenommen und dankt den Sponsorenfür ihre großzügige materielle Unter-stützung:- Brennstoffhandel Helmut Sattler- E-Neukauf Rehak- Meyer & Hesse GbR- Physiotherapie Fuhrmeister

    Mit Hilfe der Gelder konnten wir Sport-artikel einkaufen, die für die Sportar-beitsgemeinschaften benötigt wurden.

    Dankeschön sagen die Schüler der Se-kundarschule „Happy Children“ sowiedie Schulleitung und alle Kollegen undKolleginnen

    Frühjahrs-deichschauenan Gewässern1. Ordnung

    BodeAbschnitt:Neugattersleben bis Nienburg

    Treffpunkt:Brücke (Park) Neugattersleben

    Datum:05. Mai 2011

    Uhrzeit:09.00 Uhr

    Dank an NCCAm 26. und 27. Februar 2011fanden im Klubhaus „MaximGorki“ die Karnevalsveranstal-tungen für die Rentner und dieKinder statt. Wir danken demNCC herzlich dafür, dass unsGelegenheit gegeben wurde, aufbeiden Veranstaltungen unserkleines Programm aufzuführen.Obwohl wir sehr aufgeregtwaren, hatten wir Spaß daran,zum ersten Mal vor so vielenLeuten aufzutreten.

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    Fahrzeuginnenausstattung

    01.04.2011 19.00 UhrJahreshauptversammlung der Freiwilli-gen Ortsfeuerwehr Neugattersleben imFeuerwehrgerätehaus (verschoben vom 26.03.2011)

    02.04.2011 09.00 UhrGroße Frühlingsexkursion (Saalewande-rung) der Ökostation Neugattersleben.Treffpunkt in Bernburg; FähranlegerSchlossseite

    16.04.2011 06.00 UhrVogelbörse im Gutshof Neugattersleben

    16.04.2011 10.00 UhrKreatives Gestalten zur Osterzeit in derÖkostation Neugattersleben

    24.04.2011 11.00 UhrOstereier suchen im Parkhof (Schlosspark)

    29.04.2011 19.00 UhrJahreshauptversammlung des Kinder-und Jugendzentrum Neugatterslebene.V. im Jugendfeuerwehrgerätehaus

    30.04.2011 10.00 UhrGartentag in der Ökostation Neugattersleben

    30.04.2011 10.00 UhrAltpapiersammelaktion in Neugatters-leben; organisiert von der Jugendfeu-erwehr Neugattersleben und demKinder- und Jugendzentrum Neugat-tersleben e.V.

    27.04.2011 - 01.05.2011Minigolf - Bundesjugend-Länderpokal;organisiert vom VfB 21 Neugattersle-ben e.V.

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  • Jahrgang 2 / Ausgabe 4 / 31.03.2011

    21

    DER SAALEKURIER

    Am vergangenen Dienstag waren dasVorstandsmitglied Guido Raulin undProkurist Dennis Schulze von der örtli-chen Volksbank getreu ihrem Motto „Inder Region – für die Region“ auf denSpuren ihrer Gründungsväter zu Gastin Nienburg (Saale). Anlass für diesenBesuch war die Einladung von Bürger-meister Markus Bauer im Rahmen derFestplanung für das 1050 jährige Be-stehen der Stadt Nienburg. Stadt undVolksbank sind mittlerweile über 150Jahre mit einander vereint, fand dochdie Volksbank Börde-Bernburg eG inNienburg am 14. April 1860 ihren Ur-sprung. Nach herzlichem Empfang durchdie stellvertretende BürgermeisterinChristel Patz, die Vorsitzende des „För-derverein Kultur- und Denkmalpflegesowie der Heimatpflege der Stadt Nien-burg" Doris Kemper und das ehemaligeVorstandsmitglied der Volksbank WernerVogel begann der Rundgang in Nienburg.

    Gestartet wurde bei frühlingshaftenTemperaturen vor dem derzeit einge-hüllten Rathaus am Marktbrunnen.Nach interessanten Erläuterungen zurMonatssäule, dem Glockenspiel unddem Gebäude der Adolf-Meyer-Stiftung,in dem heute das DRK ansässig ist, ging

    es die Poststraße in Richtung Klosterentlang. An der Kreuzung links, vorbeian der „Roten Schule“ und der altenMalzfabrik, die erahnen ließ, wie enormdas industrielle Wachstum seinerzeitwar, gelangten die Vertreter der Volks-bank schließlich zu den Häusern, indenen die ersten Geschäfte des dama-ligen „Vorschusskassenvereins zu Nien-burg“ als Vorgänger unserer heutigenVolksbank abgewickelt wurden. Ge-gründet wurde der Vorschusskassen-verein im Jahre 1860 durch denSchmiedemeister G. Knauf, denSchiffseigner A. Klaus und den Holz-händler L. Zufelde. Für die heutige Zeitundenkbar ist, dass die Bankgeschäftein den privaten Wohnräumen der Mit-glieder vorgenommen worden sind. „Was dem einzelnen nicht möglich ist,das vermögen viele …“ – mit diesemZitat von Friedrich-Wilhelm Raiffeisenbegann die Geschichte der Volksbankenund Raiffeisenbanken in Deutschland.Aber genau das ist es, was wirtschaft-lichen Erfolg ausmacht. Dabei geht esnicht um kurzfristige Entwicklungen,sondern um Nachhaltigkeit. Das Motto„1050 Jahre Nienburg – Eine Stadt imWandel der Zeit“ unterstreicht diessehr anschaulich.

    Letztes Etappenziel der Führung warder Marktplatz vor dem Rathaus. Letzt-lich waren sich alle einig, der Nachmit-tag war sehr informativ und sorgtegleichzeitig für eine noch stärkere Ver-bundenheit zwischen Stadt und Volks-bank. Die genossenschaftlichen Wertewie Nachhaltigkeit, Stabilität, Nähe undTradition sowie der Einstand für dieMenschen und deren Interessen inihrer Region genießen auch in Zukunftoberste Priorität. Wir bedanken unsbei allen Beteiligten sehr herzlich fürden spannenden und informativenNachmittag und freuen uns auf die wei-tere Zusammenarbeit.

    Volksbank in Nienburg auf dem Pfad der Gründung

    v.l. Dennis Schulze, Guido Raulin, Doris Kemper, Werner Vogel und

    Christel Patz

    Aktive Umweltbildung:

    Natur erleben, schützen!

    Höhepunkte bis Juni 2011:• 16.04. Kreatives Gestalten

    zur Osterzeit, 10 bis 13 Uhr

    • 30.04. Gartentag- Tipps für 2011,

    10 bis 13 Uhr

    • 28.05. Großer Tag der Kräuter,

    10 bis 16 Uhr

    • 11.06. Tag der offenen Tür

    mit Erdbeertag, 10 bis 16 Uhr

    • 25.06. Bauerngarten und

    Gesunde Ernährung, 10 bis 14 Uhr

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    Förderstedter Straße 4

    Tel.:/Fax: 034721 - 2 25 49 / 2 22 26

    www.oekostation-neugattersleben.de

    Volksbank in Nienburg auf denSpuren ihrer Gründungsväter

    Wir danken unseren treuen Kundendes Hofladens, Freunden, Bekanntenund Geschäftspartnern für das ent-gegengebrachte Vertrauen und diegute Zusammenarbeit.

    Dr. Bernd SchwalenbergWarte 8

    06429 NienburgTel./Fax: 034721-22580

    Wir wünschen ein frohes Osterfest.

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    DER SAALEKURIER

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    IMPRESSUM

    DER SAALEKURIERAmts- und Informationsblattder Stadt Nienburg (Saale)

    Herausgeber:Stadt Nienburg (Saale)Marktplatz 106429 Nienburg (Saale)Telefon 034721 / 309 - 0Telefax 034721 / 309 - 110Email [email protected]

    Redaktion:Frau Sabine JännertTelefon 034721 / 309 - 112Email [email protected]

    Anzeigenannahme:tst touristik service teamHerr KochTelefon 05302 / 4358Telefax 05302 / 6140Email [email protected]

    Satz / Layout:tst touristik service teamCachanring 18a38159 VecheldeTelefon 05302 / 4358Telefax 05302 / 6140Email [email protected]

    Druck:Salzland-DruckGmbH & CoKGLöbnitzer Weg 1039418 StaßfurtTelefon 03925 / 9620Telefax 03925 / 962 - 210Email [email protected]

    Erscheinungsweise / Auflage:monatlich in einer Auflage von3.785 Exemplaren

    Für Anzeigenveröffentlichungen gilt die zurZeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht ge-lieferte Zeitungen infolge höherer Gewaltoder anderer Ereignisse kann nur Ersatzdes Betrages für ein Einzelexemplar gefor-dert werden. Weite r gehende Ansprücheinsbesondere aus Schadensersatz sind aus-drücklich ausgeschlossen.

    Die nächste Ausgabe erscheint am Donnerstag, den 05. Mai 2011.

    Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Donnerstag, der 21. April 2011.

    Am 16.02.2011 fiel die Schule aus.Alle Kinder zogen in bunten Kostümenin das Klubhaus. Dort angekommen,suchte sich jede Klasse einen Tisch.Nach einem Lied vom Chor kamen derElferrat und das Prinzenpaar, Clara Engelund Paul Müller, auf die Bühne. Küssenwar nicht erlaubt, aber sie hielten tapferHändchen. Jede Klasse zeigte ein kleinesProgramm. Die Darbietungen warenoft lustig. Nach einer Tanzrunde spieltendie 1. Klassen das Ampelspiel. Die 2.Klassen kuschelten mit einem Luftballonbeim Ballontanz. Der Stuhltanz war das

    Spiel der 3. Klassen. Sie zeigten großenEinsatz. Nun spielten die 4. Klassendas weltberühmte Kutscherspiel mitviel Ausdauer. In den Tanzpausen gabes viele Spieleinlagen, lustige Reden,natürlich auch Pfannkuchen, Schoko-küsse und viele Süßigkeiten…Am Mittag aßen wir alle noch leckereNudeln und Tomatensoße. Wir möchtenuns bei allen fleißigen Helfern bedankenund freuen uns auf den nächsten Fa-sching im Klubhaus.

    Von Lea Rothmann und ihren Freundinnen

    Fasching in der Grundschule Nienburg (Saale)

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    DER SAALEKURIER

    Im Jahr 2007 wurde auf Initiative un-seres Bürgermeisters Herr MarkusBauer und des Jugendarbeiters HerrnRoland Kloß der Kultur- und Sporttagfür Kinder und Jugendliche in Nienburg(Saale) aus der Taufe gehoben. Diese kulturell- sportliche Veranstal-tung ist im Bereich der Jugendhilfe derEinheitsgemeinde zu einem echten Hö-hepunkt in der Kinder- und Jugendar-beit geworden. Auf Grund des Interesses bei den Kin-dern und Jugendlichen hat diese Ver-anstaltung eine besondere Tradition. In enger Zusammenarbeit mit derStadt Nienburg (Saale), der Stiftung ev.Jugendhilfe St. Johannis Bernburg,dem Kreisjugendamt Bernburg, demDRK Bernburg, dem Polizeirevier Bern-burg, den Freiwilligen Feuerwehren derEinheitsgemeinde Nienburg (Saale),dem THW Ortsverband Bernburg, demFSV Nienburg 1990 e.V., dem 1. FSVNienburg e.V., dem Kreissportbund,der Barmer Ersatzkasse, den freienTrägern der Jugendhilfe, den Bildungs-einrichtungen der Stadt Nienburg undden Jugendeinrichtungen der Einheits-gemeinde wird auch in diesem Jahrder 4. Kultur – und Sporttag unterdem Motto „Sport & Fun gegen Frust& Gewalt“ vorbereitet.

    Der Bürgermeister als Schirmherr die-ser Veranstaltung möchte ein öffentli-ches Zeichen für die Wichtigkeit deroffenen Kinder- und Jugendarbeit imländlichen Raum setzen und eine klarePosition zum Thema Gewalt in unsererGesellschaft beziehen.

    Wir rufen alle Jugendlichen der Ein-heitsgemeinde und der Region auf, ob aus Vereinen, Bildungsträgern, Ju-gendeinrichtungen oder auch Cliquen,sich am Samstag, den 21.05.2011,von 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr am4. Kultur- und Sporttag im Sportparkder Freundschaft in Nienburg, in denverschiedenen Sportarten zu beteili-gen und ein wahrnehmbares Zeichenan die Öffentlichkeit zu senden:

    „Wir sind dabei! – Wir sind gegenGewalt aller Art in unserer

    Gesellschaft“.

    Diese Veranstaltung soll ganz im Zei-chen von Sport, Spiel, Spaß und Kulturstehen. Zu folgenden Wettkämpfenrufen wir o. g. Interessengruppen auf:

    Turniere im Kleinfeldfußball in der Al-tersklasse 10-14 Jahre und in der Al-tersklasse 15- 21 Jahre, ein Turnierim Beach- Volleyball für gemischteMannschaften im Alter von 15 bis 22Jahre sowie Wettkämpfe in derLeichtathletik zur Ablage des Sport-

    abzeichens. In allen drei Turnieren wer-den um die begehrten Wanderpokaledes Bürgermeisters der Stadt Nien-burg (Saale) die Kräfte gemessen. Weiterhin werden sich einige Koopera-tionspartner, wie die Freiwillige Feuer-wehr Nienburg, das PolizeirevierBernburg, das DRK Bernburg und einigeandere Institutionen den Teilnehmernund Gästen präsentieren und Informa-tionen über ihre Arbeit geben. Die Veranstalter erhoffen sich auch indiesem Jahr ein großes Teilnehmerfeldbei den Sportturnieren, viele Besucher,Interessierte und Gäste sowie für dieVeranstaltung schönes Wetter.Ganztätig sorgt der 1. FSV Nienburge.V. für eine optimale Versorgung (Ver-pflegung) der jugendlichen Teilnehmerund Besucher.Anmeldungen für die Sportwettkämpfewerden ab sofort entgegen genommen.Bis zum 10. Mai 2011 können sichalle o.g. Interessengruppen aus derEinheitsgemeinde und der Region beiHerrn Kloß Jugendarbeiter der Einheits-gemeinde, 06429 Nienburg (Saale),Marktplatz 9 schriftlich oder mündlich(Telefon: 034721/ 309202), anmel-den. Für inhaltliche und organisatori-sche Fragen steht er natürlich auchzur Verfügung.

    Roland Kloß Jugendarbeiter

    Aufruf zum 4. Kultur- und Sporttag 2011

    In Nienburg im Senioren-Wohnkarreevon 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr am 31.März 2011; 14. April 2011; 28. April2011; 12. Mai 2011

    In Latdorf im Dorfgemeinschaftshausjeweils von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr am 06. April 2011; 04. Mai 2011;01. Juni 2011

    In Wedlitz im Dorfgemeinschaftshausjeden 2. Mittwoch im Monat von 15Uhr bis 16 Uhr, nächste Sprechstundeam 13. April 2011

    In Gerbitz in der Pflegedienststelle,Nienburger Str. 12 jeden 1. Montagim Monat von 15 Uhr bis 17 Uhr,nächste Sprechstunde am 04. April2011

    Stadtseniorenrat Nienburg (Saale)

    Die Sprechzeiten des Stadtseniorenrates Nienburg (Saale):

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    Marie holt sich in Bitterfeld den Landesmeistertitel in der Altersklasse U11

    Siegerehrung in der Altersklasse U11 (v.l.n.r.): 3. Platz Natalie Kühnberg (SG Badminton Burg),

    2. Platz Maria Kuse (SV L. Staßfurt) und 1. Platz Marie Lücke (FSV Nienburg 1990)

    Das Nienburger Nachwuchstalent MarieLücke ließ bei den diesjährigen Bad-minton-Einzelmeisterschaften ihres Jahr-gangs U11 nichts anbrennen. Souveränholte sie sich vor wenigen Tagen in Bit-terfeld den Titel in der Einzelkonkur-renz. In der Turnierliste an Position dreigesetzt, da sie ein Wertungsturniernicht bestreiten konnte, begann sieihren Siegeszug ohne Satzverlust gegendie Konkurrentinnen aus Bobbau, Burg,Merseburg und Staßfurt. Spieltechnischwusste sie wieder einmal zu überzeugen.Sie sicherte sich dadurch klare Erfolge.Einzig gegen die Mitfavoritin MariaKuse aus Staßfurt war die Anfangs-phase von Nervosität geprägt, den-noch konnte am Ende des Spiels eindeutlicher 21:15 und 21:10 Sieg unddamit der Landesmeistertitel bejubeltwerden. Bei den Jungen hatten dieNienburger Pascal Totzke im Teilnehmer-feld. Sein Auftaktspiel gegen Titus Born-träger (Kröllwitz) ging mit 13:21/13:21 verloren. Danach galt es auf derVerlierer-Seite einige Plätze in der Wer-tung aufzuholen. Trotz toller kämpferi-scher Einstellung war leider nur nochein Erfolg gegen den Bobbauer SpielerMax Lohmann mit 21:13 und 21:8möglich. Die drei folgenden Spiele gegenPaul Dingethal, Anton Buchholz (beideStaßfurt) und erneut dem KröllwitzerTitus Bornträger gingen danach deutlich

    verloren. Technische Nachteile verhin-derten immer wieder mögliche Spieler-folge über die Konkurrenz. Als Endstandkonnte er den 8. Platz sichern.Bei den Meisterschaften der Ak U11kamen nur die Jungen- und Mädchen-einzel zur Austragung.Für die Saalestädter fand mit dem Er-folg von Marie die Erfolgsserie des Vor-jahres ihre Fortsetzung.Nachdem für die erst 11-jährige imletzten Herbst die Qualifikation in dieLandesrangliste U 15 geglückt war,setzte sie sich auch bei den Regional-

    meisterschaften Dessaus an die Spitze.Im Jahrgang U13 gelang ihr im Einzelder erste Platz. Den konnte sie gleich-falls auch im Mädchendoppel mit ihrerPartnerin Sophie Dreyer (SG MedizinBernburg) erringen. Pascal Totzke er-kämpfte sich bei diesem Turnier in derU11 die Bronzemedaille. Bei den dannfolgenden Landeseinzelmeisterschaftender Ak U13 überraschten Marie undPascal erneut mit tollen Platzierungen.Während Pascal mit seinem StaßfurterPartner Anton Buchholz im Jungen-doppel den 3. Platz belegten, schafftees unsere Spielerin mit Maria Kuse(ebenfalls aus SFT) den Vize-Meistertitelzu holen. Im Einzel gelang ihr dannauch noch der unerwartete Bronzerang.Komplettieren konnte das gute Ab-schneiden auch das MädchendoppelNicole Hillmann/Klara Lücke in den Al-tersklassen U17 und U19 antretend.Beide konnten bei den Einzelmeister-schaften dieser Jahrgänge jeweils dieBronzemedaille erkämpfen. Mit weite-ren vorderen Platzierungen in den Ein-zelwertungen der Regional- bzw. denLandesranglisten schafften Nienbu