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Sicherheits- und Innentüren ZK OIT KSi WAT Ersatzteil- und Zubehör-Übersicht: Gültig ab 01.07.2011

Sicherheits- und Innentüren...CEP 04547-004 [email protected] CH Hörmann Schweiz AG CH-4702 Oensingen [email protected] CN Hörmann Beijing Door Production Co. Ltd. 100176 Beijing,

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Sicherheits- und Innentüren

ZK

OIT

KSi

WAT

Ersatzteil- und Zubehör-Übersicht: Gültig ab 01.07.2011

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2 Ersatzteil- und Zubehör-Übersicht: ZK / OIT / KSi / WAT / 07.2011

Hörmann Niederlassungen und Vertretungen

Hörmann KG Verkaufsgesellschaft

Upheider Weg 94-98, D-33803 Steinhagen

Postfach 12 61, D-33792 Steinhagen

Telefon 0 52 04 - 9 15-0, Telefax 0 52 04 -915 277

Internet: www.hoermann.de, www.hoermann.com

Verkaufsniederlassungen in Deutschland

Hörmann NL BerlinIndustriestraße 12-1415366 Dahlwitz-HoppegartenTel. 03342 3896-0Fax 03342 3896-11

Hörmann NL HamburgSüderstraße 224568 KaltenkirchenTel. 04191 8087-0Fax 04191 8087-10

Hörmann NL MünchenLise-Meitner-Straße 1085662 HohenbrunnTel. 08102 785-0Fax 08102 785-200

Hörmann NL BremenMittelwendung 2528844 WeyheTel. 04203 8166-3Fax 04203 8166-65

Hörmann NL HannoverIndustriestraße 430916 IsernhagenTel. 0511 97253-0Fax 0511 773390

Hörmann NL NürnbergAm Pestalozziring 1191058 ErlangenTel. 09131 6068-0Fax 09131 601248

Hörmann NL ErfurtWandersleber Straße 1799192 ApfelstädtTel. 036202 24-0Fax 036202 24-119

Hörmann NL HerneSchloßstraße 3044653 Herne-Wanne-EickelTel. 02325 9289-0Fax 02325 9289-10

Hörmann NL SteinhagenAn der Jüpke 533803 SteinhagenTel. 05204 1005-0Fax 05204 7500

Hörmann NL FrankfurtHanauer Landstraße 8863538 GroßkrotzenburgTel. 06186 2007-0Fax 06186 2007-50

Hörmann NL Köln/BonnRobert-Bosch-Straße 6 a53919 WeilerswistTel. 02254 609-0Fax 02254 609-25

Hörmann NL StuttgartIndustriestraße 1871272 RenningenTel. 07159 1635-0Fax 07159 1635-10

Hörmann NL FreisenBahnhofstraße 4366629 FreisenTel. 06855 993-0Fax 06855 9044

Hörmann NL LeipzigGewerbeallee 1704821 BrandisTel. 034292 61-600Fax 034292 61-829

Internationale Verkaufsgesellschaften

A Hörmann Austria Ges. mbHA-5310 [email protected]

B Hörmann Belgium NV/SAB-3700 [email protected]

BG Hörmann Bulgaria EOODBG-1510 [email protected]

BR Hörmann Brasil Portas LtdaBR - Sao Paulo SPCEP [email protected]

CH Hörmann Schweiz AGCH-4702 [email protected]

CN Hörmann Beijing Door Production Co. Ltd.100176 Beijing, P.R. [email protected]

CZ Hörmann Česká republika s.r.o.CZ-252 [email protected]

DK Hörmann Danmark ASDK-8920 [email protected]

E Hörmann España, S.A.E-08228 [email protected]

EST Hörmann Eesti OüEST-76505 [email protected]

F Hörmann France SASF-95500 [email protected]

GB Hörmann UK Ltd.GB-LeicestershireLE67 [email protected]

GR Hörmann Hellas Ltd.GR-19400 [email protected]

H Hörmann Hungária Kft.H-2310 Szigetszentmikló[email protected]

HK Hörmann (Hong Kong) Ltd.North Point,Hong [email protected]

HR Hörmann Hrvatska d.o.o.HR-10000 [email protected]

I Hörmann Italia S.r.l.I-38015 Lavis (Trento)[email protected]

IND Hörmann India Pvt. Ltd.Andheri (W)IN-Mumbai 400 [email protected]

KZ Hörmann KazakhstanKZ-05000 4 [email protected]

LT Hörmann Lietuva UABLT-02244, [email protected]

N Hörmann A/S NorgeN-4640 Sø[email protected]

NL Hörmann Nederland BVNL-3771 MB [email protected]

PP Hörmann Portugal, Lda.P-2710 - 297 [email protected]

PL Hörmann Polska sp.z.o.o.PL-62-052 [email protected]

RO Hörmann Romania S.R.L.RO-77042 Chiajna, [email protected]

RUS Hörmann Russia OOORUS-196626Sankt [email protected]

S Hörmann Svenska ABS-70369 Ö[email protected]

SK Hörmann Slovenska republica s.r.o.SK-821 04 [email protected]

SRB Hörmann Serbia d.o.o.SRB-11271 [email protected]

TR Hörmann Yapi Elemanlari Tic Ltd. Sti.A34788 Tasdelen-Ümraniye,[email protected]

UA Hörmann Ukraine TOVUA-04176 [email protected]

UAE Hörmann Middle East [email protected]

USA Hörmann LLCUSA-60538 Montgomery, [email protected]

USA Hörmann Flexon LLCUSA-15056 Leetsdale, [email protected]

Details zu unseren Landesgesellschaften und den zugehörigen Niederlassungen finden sie unter www.hoermann.com

Ausländische Vertretungen

AUS AZ BIH BRN BY CY DOM DZ ET FIN GE GR HR IL IND IRL IS KZ L LV M

MDOM PE RA RC RCH ROU SCG SLO SYR THA TN UAE

Zahlungsbedingungen für Deutschland

Preise in € zuzüglich Porto und Verpackung.

Frachtfreie Artikel sind separat gekennzeichnet.

Die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet.

Rücknahme und Umtausch gelieferter Ware ist ausgeschlossen.

Es gelten die Lieferungs- und Montagebedingungen

(Stand 1.6.2003)

Mit Erscheinen dieser Preisliste ist die bisherige Ersatzteil-Preisliste

für ZK / OIT / KSi / WAT ungültig.

Urheberrechtlich geschützt! Vervielfältigungen, auch

auszugsweise, bzw. Weiterleitung sind untersagt.

Änderungen vorbehalten.

Vertragspartner der Interseroh AG

Unsere Verpackungen werden erfasst, stofflich

verwertet und somit dem Materialkreislauf

zurückgeführt.

Damit erfüllen wir alle Anforderungen der

Verpackungsverordnung.

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3Ersatzteil- und Zubehör-Übersicht: ZK / OIT / KSi / WAT / 07.2011

Inhalt Seite

Garnituren ■ 4

Panikverschlüsse mit Stangengriff DIN EN 1125 ■ 8

Schlösser ■ 9

Profilzylinder 1 ■ 1

Türschließer 1 ■ 2

Bänder 1 ■ 3

Dichtungen 1 ■ 6

Verglasungsrahmen 1 ■ 7

Lüftungsgitter / Briefeinwurfklappe / Türspion 1 ■ 9

Schwellenprofile 2 ■ 0

Sonstiges 2 ■ 1

Ersatzteil-Bestellformular 2 ■ 4

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4 Ersatzteil- und Zubehör-Übersicht: ZK / OIT / KSi / WAT / 07.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

ZK / OIT / KSi / WATGarnituren

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Drückergarnitur mit abgegerundetem Kurzschild Stück

schwarz (PPN) 534820 _______ /St.

rot (PA) 534480 _______ /St.

braun (PA) 534498 _______ /St.

weiß (PA) 534501 _______ /St.

gelb (PA) 534510 _______ /St.

Alu (BB gelocht) 449909 _______ /St.

Alu (PZ gelocht) 449910 _______ /St.

Edelstahl (BB gelocht) 694118 _______ /St.

Edelstahl (PZ gelocht) 694093 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Wechselgarnitur mit abgerundetem Kurzschild Stück

schwarz (PA) 534722 _______ /St.

rot (PA) 534730 _______ /St.

braun (PA) 534749 _______ /St.

weiß (PA) 534757 _______ /St.

gelb (PA) 534765 _______ /St.

Alu (PZ gelocht) 449912 _______ /St.

Edelstahl (BB gelocht) 694128 _______ /St.

Edelstahl (PZ gelocht) 694130 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Drückergarnitur mit Rosette Stück

schwarz (PA) 544914 _______ /St.

rot (PA) 544922 _______ /St.

braun (PA) 544957 _______ /St.

weiß (PA) 544949 _______ /St.

gelb (PA) 544930 _______ /St.

Alu (BB gelocht) 538272 _______ /St.

Alu (PZ gelocht) 538280 _______ /St.

Edelstahl (BB gelocht) 694127 _______ /St.

Edelstahl (PZ gelocht) 694092 _______ /St.

✔ ZK / OIT

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5Ersatzteil- und Zubehör-Übersicht: ZK / OIT / KSi / WAT / 07.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

ZK / OIT / KSi / WATGarnituren

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Wechselgarnitur mit Rosette Stück

schwarz 545015 _______ /St.

rot 545023 _______ /St.

braun 545058 _______ /St.

weiß 545040 _______ /St.

gelb 545031 _______ /St.

Alu (PZ gelocht) 538302 _______ /St.

Edelstahl (BB gelocht) 694129 _______ /St.

Edelstahl (PZ gelocht) 694131 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Badezellengarnitur mit abgerundetem Kurzschild Stück

schwarz 534676 _______ /St.

rot 534684 _______ /St.

braun 534692 _______ /St.

weiß 534706 _______ /St.

gelb 534714 _______ /St.

Alu 449911 _______ /St.

Edelstahl 694119 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Badezellengarnitur mit Rosette Stück

schwarz 545112 _______ /St.

rot 545120 _______ /St.

braun 545155 _______ /St.

weiß 545147 _______ /St.

gelb 545139 _______ /St.

Alu 538299 _______ /St.

Edelstahl 694132 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Drückergarnitur mit abgerundetem Kurzschild, neutral

(ohne Hörmann-Logo) Stück

schwarz 690038 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Drückergarnitur mit Rosette, 7 mm Vierkant (Frankreich) Stück

schwarz 690475 _______ /St.

✔ ZK / OIT

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

ZK / OIT / KSi / WATGarnituren

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Drückergarnitur mit abgegerundetem Kurzschild,

Kaba gelocht Stück

schwarz 544710 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Antipanik-Drückergarnitur für ZK / OIT Stück

schwarz 690190 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Antipanik-Wechselgarnitur für ZK / OIT Stück

schwarz 690191 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Zubehörpaket KSi (Wechselgarnitur + Profilzylinder) Stück

Aluminium 694271 _______ /St.

✔ KSi

Sicherheits-Wechselgarnitur ES1 für KSi Stück

Aluminium 694268 _______ /St.

Edelstahl 694269 _______ /St.

✔ KSi

Sicherheits-Drückergarnitur ES1 für KSi Stück

Aluminium 694285 _______ /St.

Edelstahl 694286 _______ /St.

✔ KSi

Sicherheits-Wechselgarnitur ES1 - Antipanik Stück

Alu 690284 _______ /St.

Edelstahl 690416 _______ /St.

✔ KSi

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7Ersatzteil- und Zubehör-Übersicht: ZK / OIT / KSi / WAT / 07.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

ZK / OIT / KSi / WATGarnituren

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Zubehörpaket Si-F Stück

schwarz 690187 _______ /St.

weiß 690725 _______ /St.

✔ Si-F

Sicherheits-Wechselgarnitur Kaba (ohne Ziehschutz) Stück

Aluminium 690017 _______ /St.

Edelstahl 690913 _______ /St.

✔ KSi

Sicherheits-Drückergarnitur Kaba (ohne Ziehschutz) Stück

Aluminium 690461 _______ /St.

✔ KSi

FS-Sicherheits-Wechselgarnitur ES1 für WAT Stück

Aluminium 632783 _______ /St.

Edelstahl 632965 _______ /St.

✔ WAT

FS-Sicherheits-Drückergarnitur ES1 für WAT Stück

Aluminium 632732 _______ /St.

Edelstahl 632750 _______ /St.

✔ WAT

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

ZK / OIT / KSi / WATPanikverschlüsse mit Stangengriff DIN EN 1125

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Getriebeeinheit mit Hebelarm und Abdeckschild Stück

Kunststoff schwarz 271889 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Griffstange, Länge 1150 mm Stück

rot 271890 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Kurzschild mit Drücker Stück

schwarz 271893 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Antipanikschloss PZ-gelocht, mit geteilter Nuss,

Durchgangsfunktion D Stück

DIN links 271899 _______ /St.

DIN rechts 271902 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Kurzschild mit Knopf Stück

schwarz 271891 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Antipanikschloss PZ-gelocht mit Wechselfunktion E Stück

DIN links 271904 _______ /St.

DIN rechts 271906 _______ /St.

✔ ZK / OIT

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

ZK / OIT / KSi / WATSchlösser

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Einsteckschloss mit Wechsel, pz-gelocht, Dornmaß 55 mm Stück

mit Kunststofffalle, DIN links 545805 _______ /St.

mit Kunststoffalle, DIN rechts 545813 _______ /St.

mit Stahlfalle, DIN links 694037 _______ /St.

mit Stahlfalle, DIN rechts 694038 _______ /St.

mit Edelstahlstulp, DIN links 545937 _______ /St.

mit Edelstahlstulp, DIN rechts 545945 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Badezelleschloss Stück

DIN links 31585 _______ /St.

DIN rechts 31593 _______ /St.

mit Edelstahlstulp, DIN links 690691 _______ /St.

mit Edelstahlstulp, DIN rechts 690690 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Behördeneinsteckschloss Klasse 4 mit Wechsel, pz-gelocht,

Dornmaß 55 mm, Edelstahlstulp Stück

DIN links 694068 _______ /St.

DIn rechts 694069 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Riegelschloss DGM (ohne Falle / ohne Nuss) Stück

DIN links 694110 _______ /St.

DIN rechts 694111 _______ /St.

✔ DGM

Einsteckschloss für Rundzylinder Stück

DIN links 539406 _______ /St.

DIN rechts 539414 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Einsteckschloss mit 7 mm Nuss (Frankreich) Stück

DIN links 540951 _______ /St.

DIN rechts 540390 _______ /St.

✔ ZK / OIT

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr./Komm.:

*Angaben unbedingt vom Typenschild übernehmen!

Auftrags-Nr.: Typ:

Kunden-Name: Laderampe Nr.: Baujahr:

Versand-Anschrift: Serien.-Nr.:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

ZK / OIT / KSi / WATSchlösser

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Einsteckschloss für „ZK li/re verwendbar“ Stück

links / rechts verwendbar 690629 _______ /St.

✔ ZK li/re verwendbar

Antipanikschloss mit Wechsel Stück

Stulp verzinkt, DIN links 538400 _______ /St.

Stulp verzinkt, DIN rechts 538418 _______ /St.

Stulp V2A, DIN links 691088 _______ /St.

Stulp V2A, DIN rechts 691089 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Antipanikschloss mit geteilter Nuss Stück

Stulp verzinkt, DIN links 539295 _______ /St.

Stulp verzinkt, DIN rechts 539309 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Mehrfach-Verriegelungsschloss KSi 40-1, WK2 Stück

DIN links 694292 _______ /St.

DIN rechts 694293 _______ /St.

✔ KSi

KSi-Antipanikschloss mit Wechsel Stück

DIN links 690282 _______ /St.

DIN rechts 690283 _______ /St.

✔ KSi

Mehrfach-Verriegelungsschloss Si-F Stück

DIN links 690186 _______ /St.

DIN rechts 690185 _______ /St.

✔ Si-F

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

ZK / OIT / KSi / WATProfilzylinder

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Profilzylinder Stück

27,5 + 35,5 mm 31550 _______ /St.

27,5 + 35,5 mm, gleichschließend 694136 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Profilzylinder mit Dreholive Stück

27,5 + 35,5 mm 694114 _______ /St.

✔ ZK / OIT

Profilzylinder mit Bohrschutz, beidseitig Stück

27,5 + 40,5 mm 694270 _______ /St.

✔ KSi / WAT

Profilzylinder mit Bohrschutz, beidseitig, mit Freilauffunktion,

für Antipanikgarnitur Stück

27,5 + 40,5 mm 690281 _______ /St.

✔ KSi

Nachschlüssel für KSi Profilzylinder mit Sicherungskarte

(Kopie der Sicherungskarte erforderlich) Stück

27,5 + 40,5 mm 690046 _______ /St.

✔ KSi

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12 Ersatzteil- und Zubehör-Übersicht: ZK / OIT / KSi / WAT / 07.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

ZK / OIT / KSi / WATTürschließer

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Obentürschließer HDC 35 Stück

mit Gleitschiene und Hebel 273317 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi / WAT

Obentürschließer TS 2000 Stück

mit Montageplatte 694036 _______ /St

✔ ZK / OIT

Obentürschließer TS 4000 Stück

mit Montageplatte 271434 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi / WAT

Obentürschließer TS 5000 Stück

mit Gleitschiene und Hebel 548529 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi

Montageplatte für schmale Zargen Stück

für Gleitschiene 690890 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi / WAT

Montageplatte für TS 4000 / TS 5000 Stück

549380 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi / WAT

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13Ersatzteil- und Zubehör-Übersicht: ZK / OIT / KSi / WAT / 07.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

ZK / OIT / KSi / WATBänder

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Flügelteil V0020 Stück

verzinkt 694222 _______ /St.

vernickelt 694241 _______ /St.

Edelstahl 690025 _______ /St.

✔ ZK

Flügelteil V0020, gehärtet Stück

verzinkt 690951 _______ /St

✔ ZK

Rahmenteil V1100 Stück

verzinkt, DIN links 690237 _______ /St.

verzinkt, DIN rechts 690189 _______ /St.

✔ ZK

Rahmenteil V8100 Stück

verzinkt 694142 _______ /St

RAL 9016 690126 _______ /St

vernickelt 690831 _______ /St

Edelstahl 690024 _______ /St

✔ ZK

Rahmenteil V8100-18 WF Stück

verzinkt 690229 _______ /St

✔ ZK

V0026 WF mit Stiftsicherung Stück

verzinkt 690301 _______ /St

vernickelt 690324 _______ /St

Edelstahl 690329 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi

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14 Ersatzteil- und Zubehör-Übersicht: ZK / OIT / KSi / WAT / 07.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

ZK / OIT / KSi / WATBänder

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

V0026 WF Stück

verzinkt 690300 _______ /St

vernickelt 690323 _______ /St

Edelstahl 690328 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi

2x

2x

2x

Zubehörpaket für V0026 Stück

verzinkt 690339 _______ /St

vernickelt 690340 _______ /St

Edelstahl 690341 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi

Rahmenteil V1000-01 WF Stück

verzinkt 690299 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi

Rahmenteil V1000-03 (für ZK li / re) Stück

verzinkt 690892 _______ /St

✔ ZK li / re verwendbar

Rahmenteil V8000 WF Stück

verzinkt 690298 _______ /St

vernickelt 690320 _______ /St

Edelstahl 690325 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi

Rahmenteil V8000 WF U Stück

verzinkt 690457 _______ /St

✔ ZK / OIT

Rahmenteil V8000-18 WF Stück

verzinkt 690526 _______ /St

✔ ZK / OIT

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ZK / OIT / KSi / WATBänder

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Rahmenteil V8000 WF-ASR

(Schrauben sind bauseits zu stellen, M5 x 12) Stück

vernickelt 632971 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi

Rahmenteil K3172 WF

(Schrauben sind bauseits zu stellen, M5 x 12) Stück

vernickelt 273347 _______ /St

✔ ZK

VX7939/120 Stück

matt verchromt 690228 _______ /St

vernickelt 690219 _______ /St

Edelstahl 690218 _______ /St

✔ OIT / KSi

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ZK / OIT / KSi / WATDichtungen

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Beipackbeutel Stück

Dichtung a 4,95 m 30899 _______ /St.

✔ ZK

Beipackbeutel Stück

Dichtung a 5,70 m 694277 _______ /St.

✔ OIT / KSi

Beipackbeutel für ZK li/re Stück

Dichtung a 4,95 m 690700 _______ /St.

✔ ZK li / re verwendbar

Beipackbeutel für WAT Stück

Dichtung a 5,70 m 690720 _______ /St.

✔ WAT

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ZK / OIT / KSi / WATVerglasungsrahmen

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Verglasungsrahmen komplett für LA 5 Stück

BRM-Breite 625 694021 _______ /St

BRM-Breite 750 694022 _______ /St

BRM-Breite 875 694023 _______ /St

BRM-Breite 1000 694024 _______ /St

✔ ZK / OIT

Verglasungsrahmen komplett für LA 6 Stück

BRM-Breite 625 694025 _______ /St

BRM-Breite 750 694026 _______ /St

BRM-Breite 875 694027 _______ /St

BRM-Breite 1000 694028 _______ /St

✔ ZK / OIT

Verglasungsrahmen komplett für LA 7 Stück

BRM-Breite 625 694029 _______ /St

BRM-Breite 750 694030 _______ /St

BRM-Breite 875 694031 _______ /St

BRM-Breite 1000 694032 _______ /St

✔ ZK / OIT

Dichtung für Verglasungsrahmen (LA5, LA6 & LA7) Meter

690154 _______ /m

✔ ZK / OIT

Rundverglasung Rahmen Ø 300 mm

(pro Tür werden 2 Stück benötigt!) Stück

Aluminium 694107 _______ /St

Edelstahl 690903 _______ /St

✔ ZK / OIT

Rundverglasung Rahmen Ø 400 mm

(pro Tür werden 2 Stück benötigt!) Stück

Aluminium 690343 _______ /St

Edelstahl 690344 _______ /St

✔ ZK / OIT

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ZK / OIT / KSi / WATVerglasungsrahmen

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Rundglas ESG klar 6 mm Stück

für Rundverglasung Ø 300 mm 694109 _______ /St

für Rundverglasung Ø 400 mm 690345 _______ /St

✔ ZK / OIT

Dichtung für Rundverglasung Meter

690507 _______ /m

✔ ZK / OIT

Schraube 4,2 x 22 mm, für die Rundverglasungsmontage Stück

632552 _______ /St

✔ ZK / OIT

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ZK / OIT / KSi / WATLüftungsgitter / Briefeinwurfklappe / Türspion

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Lüftungsgitter 295 x 120 mm (bis BRM 749 mm) Stück

weiß 694138 _______ /St

braun 694140 _______ /St

✔ ZK / OIT

Lüftungsgitter 455 x 90 mm (ab BRM 750 mm) Stück

weiß 694137 _______ /St

braun 694139 _______ /St

schwarz 270899 _______ /St

Lüftungsgitter 425 x 76 mm (Typ 461) komplett Stück

Aluminium 690843 _______ /St

Briefeinwurfklappe, lose Stück

690170 _______ /St

Weitwinkelspion, lose Stück

98841 _______ /St

✔ ZK / OIT /KSi

Weitwinkelspion, lose Stück

691798 _______ /St

✔ WAT

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ZK / OIT / KSi / WATSchwellenprofile

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Alu-Anschlagsprofil mit Dichtung Stück

für BRM 875 mm 690574 _______ /St

für BRM 1000 mm 690576 _______ /St

für LD 900 mm 690575 _______ /St

✔ ZK / OIT /KSi

Doppellippendichtung, lose Meter

690480 _______ /m

✔ ZK / OIT /KSi

Halbrundschwelle Meter

Länge 1090 mm 690031 _______ /St

Länge 1215 mm 690512 _______ /St

✔ ZK / OIT /KSi

Alu-Profil mit Doppellippendichtung Stück

für BRM 750 mm 690285 _______ /St

für BRM 875 mm 690286 _______ /St

für BRM 1000 mm 690287 _______ /St

Sonder 690333 _______ /St

✔ ZK / OIT /KSi

absenkbare Bodendichtung Meter

_______ /St

✔ WAT

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ZK / OIT / KSi / WATSonstiges

Artikel Beschreibung Art.-Nr. Menge €

Türkantriegel Stück

16 x 250 mm gelb 690153 _______ /St

20 x 250 mm gelb 690946 _______ /St

✔ ZK / OIT

Etikettenlöser Stück

690348 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi / WAT

Abdeckkappen für Dübellöcher Stück

315088 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi / WAT

Musterecke Stück

ZK mit Wabeneinlage und Eckzarge, Band V 8120 692268 _______ /St

OIT mit Mineralwolleinlage und Eckzarge, Band V8026 WF 692266 _______ /St

OIT mit Röhrenspaneinlage und Eckzarge, Band V8026 WF 692267 _______ /St

✔ ZK / OIT / KSi / WAT

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Notizen

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- - - 11860 Montage im Stundenlohn gegen Nachweis

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3 = kg 4 = Stunden

+ MwSt.

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I. Lieferungsbedingungen

§ 1 AllgemeinesUnsere Lieferungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Sie gelten ausschließlich. 1. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungsbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.Diese Lieferungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa 2. anderslautende Bedingungen des Lieferers verlieren hiermit ihre Gültigkeit.Unternehmer - nachstehend Besteller genannt - im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist eine natürliche oder 3. juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).Besteller = Abnehmer und Verwender von gütegesicherten Produkten verpflichtet sich, den mit der Güteüberwachung 4. beauftragten neutralen Prüfinstituten jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewährleisten und eine Überprüfung der Qualität zuzulassen. Die etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Abnehmer bzw. Verwender kostenlos.Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Begriffe und Definitionen nach den International 5. Commercial Terms (INCOTERMS) in der Fassung 2000.

§ 2 Angebot und AbschlussUnsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht 1. bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Für Art und Umfang ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. 2. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Unterlagen, wie z. B. Muster, Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt werden. Nebenabreden oder Zusicherungen müssen schriftlich festgehalten werden. Bei Erzeugnissen, die auf Bestellung gesondert geliefert werden, gilt der Vertrag nach unserer schriftlichen Bestätigung als abgeschlossen, auch wenn über die Ausführung noch Klarstellungen erfolgen müssen, die Lieferzeit und Preis beeinflussen. Der Lieferer behält sich Konstruktions- und Formveränderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Aussehen nicht grundsätzlich geändert werden. Eine Änderung des Preises tritt hierdurch nicht ein. Teillieferungen sind zulässig.An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und 3. Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

§ 3 Preise und ZahlungsbedingungenDie Preise gelten „ab Werk“ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der 1. Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten einschließlich Verpackung, ausgenommen bei Kleinteilen und Ersatzteilen. Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet.Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach 2. unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.Treten nach Abgabe des Angebots Materialpreiserhöhungen ein oder werden Steuern oder Abgaben erhöht, so ist der 3. Lieferer berechtigt, seine Preise entsprechend anzugleichen.Montagekosten werden separat berechnet.4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur 6. Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln.Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, 7. unbestritten oder durch uns anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen 8. Vertragsverhältnis beruht.Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, 9. nicht aber an Zahlungsstatt angenommen. Die Kosten für Wechsel, Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.Unsere Forderungen werden unabhängig von einem Zahlungsziel und von der Laufzeit hereingenommener 10. gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden und/oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte sind wir auch berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wir können ferner die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und auf Kosten des Bestellers die Rückgabe der Ware verlangen oder uns in ihren Besitz setzen, ohne dass dem Besteller ein Zurückbehaltungs- oder ähnliches Recht zusteht. Wir sind berechtigt, die zurückgenommenen Waren durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf unsere offenen Forderungen zu verwerten.

§ 4 GefahrübergangDie Lieferung erfolgt „ab Werk“. 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim 2. Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über.Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen 3. Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.Vorstehende Ziff. 1 - 4 gelten auch für Teillieferungen. 4. Bei frachtfreier Lieferung ist das Transportmittel sofort vom Besteller zu entladen. Wartezeiten gehen stets zu Lasten 5. des Bestellers. Bei Lieferung frei Baustelle versteht sich der vereinbarte Preis stets frei LKW an befahrbarer Straße ebenerdig angefahren. Das Abladen einschließlich Transport zur Verwendungs- oder Lagerstelle obliegt dem Besteller, der im Verzugsfall insoweit Kosten und Gefahr des Abladens bzw. Stapelns bzw. Einlagerns bzw. Rücktransportes zu tragen hat.Der für den Besteller an der Abladestelle auftretende Empfänger gilt als ermächtigt, die Ladung verbindlich 6. anzunehmen.Bei Lieferung mit Glasbestandteilen werden Glasbruch-Schäden nur anerkannt, wenn der Lieferer ersatzpflichtig ist und 7. der Besteller oder für ihn bei der Entgegennahme der Ware Auftretende auf dem Lieferschein sofort die Glasmängel reklamiert. Vom Besteller gerügte Mängel berechtigen nur dann zur Verweigerung der Abnahme, wenn diese die Gebrauchsfähigkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen.

§ 5 LieferzeitenDie vom Lieferer genannten Lieferzeiten rechnen vom Tage der technischen Klarstellung des Auftrages (endgültige 1. Klärung von z. B. Maßen, Zubehörteilen und Sonderausstattungen) bis zum Tage der Bereitstellung bzw. Fertigstellung. Die termingerechte Erledigung von Aufträgen setzt u.a. voraus, dass der Besteller seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag in jeder Beziehung nachkommt. Die vom Lieferer genannten Termine und Fristen sind solange unverbindlich, als sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Lieferer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere vom Lieferer nicht zu vertretende nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Lieferers oder deren Unterlieferanten eintreten – berechtigen den Lieferer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.Der Besteller kann uns erst dann eine Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen, wenn der bestätigte Liefertermin um 2. mehr als drei Wochen überschritten ist. Diese Nachfrist muss angemessen sein und mindestens drei Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern der Verzug auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person einschließlich ihrer Tötung, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftpflichtgesetz, bei Garantien und einem kaufmännischen Fixgeschäft.

§ 6 EigentumsvorbehaltDie gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche und Forderungen, gleich 1. aus welchem Rechtsgrund. Bei fortlaufender Kundenbeziehung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Saldoforderung des Lieferers.Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen des 2. ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt bis auf jederzeitigen Widerruf und solange er uns gegenüber nicht mit Zahlungen im Verzug ist. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung im Ganzen oder in Teilen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferers ist nicht gestattet, solange der Eigentumsvorbehalt des Lieferers besteht. Alle Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in voller Höhe an 3. den Lieferer abgetreten und zwar bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Lieferers. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an. Nimmt der Besteller die ihm zustehende Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit seinem Abnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit die Kontokorrentforderung gegenüber dem Abnehmer in voller Höhe an die Lieferer ab. Auch diese Abtretung nimmt der Lieferer hiermit an. Nach erfolgter Saldierung tritt anstelle der Kontokorrentforderung der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, die die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte. Im Falle des Einbaus der Vorbehaltsware in ein Gebäude gelten die Regelungen des vorstehenden Absatzes über die Forderungszession aus dem Werkvertrag des Bestellers mit seinem Auftraggeber entsprechend. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einbeziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.Die Verarbeitung, Umbildung oder der Einbau von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware wird durch den Besteller 4. für den Lieferer unentgeltlich vorgenommen und verwahrt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum des Lieferers stehenden Sachen verbunden oder verarbeitet, so erwirbt der Lieferer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der verbundenen / verarbeiteten Sache zum Zeitpunkt der Verbindung/Verarbeitung. Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware oder aus anderen Gründen dem Besteller Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte zustehen, werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten ebenfalls an uns im Vorfeld abgetreten. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung auch aus Eventualverbindlichkeiten, die wir ggf. im Interesse des Bestellers eingegangen sind. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen nachhaltig mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben. Wir sind jederzeit berechtigt, die Geschäfts- und Betriebsräume des Bestellers zur Feststellung des Vorhandenseins von Eigentumsvorbehaltsware zu betreten.Der Besteller ist verpflichtet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Liefergegenstand gegen Feuer, 5. Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern.Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer unverzüglich Mitteilung von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen 6. einen dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstand zu machen und ihm Abschriften von den Pfändungsverfügungen und -protokollen zu übersenden. Er hat darüber hinaus alles zu unternehmen, um die Durchführung der Zwangsvollstreckung abzuwenden.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur 7. Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Besteller unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen.

§ 7 MängelansprücheAnsprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß 1. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Etwaige Mängel sind dem Lieferer nach Art und Umfang spezifiziert schriftlich anzuzeigen. Bei nicht frist- und/oder formgemäßer Rüge gilt die Ware als genehmigt.Der Lieferer ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung 2. berechtigt.Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung/Auftragsbestätigung des Herstellers 3. als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend 4. macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Lieferer beruhen. Soweit dem Lieferer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person einschließlich ihrer Tötung und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für die Zeit von 10 Jahren ab Kaufdatum erhält der Besteller eine Garantie auf die sichere Funktion des Hörmann-5. Garagentores. Für die Zeit von 5 Jahren ab Kaufdatum erhält der Käufer eine Garantie auf Federn, Drahtseile, Laufrollen, Scharniere und Umlenkrollen für Garagentore unter normaler Beanspruchung von max. 5 Torbetätigungen (Auf/Zu) pro Tag. Für Ersatzlieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist. Der Garantieanspruch gilt nur für das Land, in dem das Hörmann-Garagentor gekauft wurde. Die Ware muss auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand. Die vollständig ausgefüllte Garantiekarte mit dem Kaufbeleg einschl. Datum gilt als Nachweis für den Garantieanspruch. Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Hörmann-Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie zu ersetzen. Kosten für Aus- und Einbau, sowie Versandkosten übernehmen wir nicht. Ersetze Teile werden unser Eigentum. Ausgeschlossen sind Schäden durch/an: normale Abnutzung, unsachgemäßen Einbau und unterlassene Pflege und Wartung, unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung, fahrlässige oder mutwillige Zerstörung, äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Salze, Laugen, Säuren, anormale Umwelteinflüsse, mechanische Beschädigung durch unsachgemäßen Transport und Montage, Grundierungen und sonstigen Oberflächenschutz, falsche oder nicht rechtzeitig erfolgte Schutzanstriche, Reparatur durch nicht qualifizierte Personen, Verwendung von Teilen fremder Herkunft ohne Zustimmung des Herstellers und Entfernen oder Unkenntlichmachen der Produktnummer. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, 6. beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern der Besteller seiner in Ziffer 1. geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der § 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 BGB ein Jahr.Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch den Lieferer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.7. Weitergehende vertraglich oder deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb 8. insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche wegen Sachmängeln abzutreten.9. Die normale Abnutzung z. B. an Verschleißteilen wie Federn stellt keinen Sachmangel dar.10. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig und/oder 11. nicht ausreichend gewesen sei. Zur Mängelprüfung Beauftragte sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns berechtigt.

§ 8 HaftungsbeschränkungenBei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet der Lieferer im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für 1. den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers. Die Haftung des Lieferers bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person einschließlich 2. ihrer Tötung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden 3. Leistungshindernisses (§§ 311 Abs. 2, 311 a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.

§ 9 VerjährungDer Nacherfüllungsanspruch des Bestellers verjährt vorbehaltlich der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 – 1. Bauwerkverwendungssachen 5 Jahre – ; 479 BGB – Rückgriffansprüche – in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Dementsprechend ist das Recht auf Rücktritt und Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.Für Ansprüche aus Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate; mindestens 2. aber läuft sie bis zum Ende der anfänglichen Gewährleistungspflicht.Für Ansprüche aus dem ProdHaftG, in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist sowie bei Verletzung des 3. Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person einschließlich ihrer Tötung und einer gegebenen Garantie bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 10 SchlussbestimmungenEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.1. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Dies gilt auch hinsichtlich der 2. Abänderung der Schriftformklausel.Dem Lieferer bleibt es vorbehalten, nach seiner Wahl vor den Gerichten am Sitz des Bestellers zu klagen. Ansonsten ist 3. ausschließlicher Gerichtsstand für beide Beteiligten Bielefeld.Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz des jeweiligen Lieferwerks oder Auslieferungslagers des Lieferers, für die 4. Zahlungspflicht des Bestellers der Sitz der Hörmann KG Verkaufsgesellschaft in Steinhagen.Bei Schriftstücken ist die deutsche Fassung verbindlich.5. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise 6. unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

II. MontagebedingungenSofern der Lieferer neben der Lieferung der Kaufsache auch oder ausschließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen:

§ 1 MontagevoraussetzungenFalls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lieferung nicht vollständig ist, hat der Besteller den 1. Lieferer spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unterrichten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt.Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu 2. lagern.Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure vom Lieferer gestellt. Diesen 3. sind je nach Absprache genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung beizustellen.Nicht zu unseren Leistungen gehören: Das Abladen vom Waggon bzw. LKW, der Transport aller Teile bis zur 4. Einbaustelle, sämtliche Verglasungen, die nicht zu unserem Lieferumfang gehören, Abdichtungsarbeiten zwischen Bauteil und Baukörper, Erd-, Maurer- und Betonarbeiten einschließlich des Vergießens der Ankerlöcher und Zargen, die Gestellung von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie bei elektrisch betriebenen Toren, Türen und Fenstern die Elektroinstallation.Das handwerksübliche Werkzeug wird vom Lieferer gestellt. 5. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, müssen bauseitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Etwa 6. erforderliche Ankeraussparungen müssen nach den Zeichnungen vor Beginn der Montagearbeiten bauseits angelegt sein, damit die Monteure nach Eintreffen auf der Baustelle sofort mit den Einbauarbeiten beginnen können. Etwaige Wartezeiten, die durch verspätetes Anlegen der Ankeraussparungen oder aus sonstigen vom Lieferer nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden besonders berechnet. Der Besteller ist zur Vorgabe eines oder mehrerer Meterrisse pro Geschoss verpflichtet. Der vorgegebene Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben. Ein verschließbarer Aufenthaltsraum für die Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile muss bauseits zur Verfügung gestellt werden, ebenso elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung sowie das erforderliche Hilfsmaterial zum Festklemmen der eingebauten Teile bis zum Abbinden der Anker.Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum vereinbarten Termin möglich ist, insbesondere dass alle 7. notwendigen Vorarbeiten, wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein. Der Besteller hat den Lieferer spätestens 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin schriftlich zu verständigen, ob die Montage zu dem vereinbarten Termin möglich ist. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicherheitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere 8. bezüglich Schweißarbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller den Lieferer von der Schadensersatzpflicht freizustellen. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein 9. verschließbarer Aufenthaltsraum für Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile benötigt wird, ist dies dem Besteller vorab mitzuteilen und von diesem bauseits zur Verfügung zu stellen.Sofern die zu montierende Konstruktion mit Elektroantrieb versehen ist, ist die erforderliche Elektro-Installation und das 10. Anschließen und Einstellen der Geräte bauseits auszuführen. Nach der Montage ist seitens des Bestellers folgendes zu beachten: Die eingebauten Tore, Türen, Zargen und Fenster 11. dürfen frühestens 2 Tage nach dem Zumörteln der Ankerlöcher für den Verkehr freigegeben werden.

§ 2 StundenlohnarbeitenWird eine Montage nicht pauschal, sondern nach Aufwand durchgeführt, werden die Montagearbeiten im Stundenlohn 1. abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung etc. Es gelten die jeweils gültigen Montagerichtpreislisten des Lieferers. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß § 3 der Lieferbedingungen zu erfolgen.2.

§ 3 AbnahmeDer Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und verpflichtet, diese in einem schriftlichen 1. Montageprotokoll abzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht innerhalb einer ihm vom Lieferer 2. bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Von der Abnahme an bestehen gegen den Lieferer keine Mängelansprüche aus § 634 Nr. 1 - Nr. 3 BGB mehr bezüglich 3. bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält.

§ 4 VerjährungMängelansprüche des Bestellers aus der Montage verjähren in einem Jahr seit der Abnahme. Die Verjährungsfrist des 1. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt hiervon unberührt.

Lieferungs- und Montagebedingungen (Stand 1.6.2003)

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