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Inhalt
1. Social Sciences/ Sozialwissenschaften .................................................................... 3
Gegenstand .................................................................................................................... 3
Studienanforderungen ................................................................................................... 4
berufliche Tätigkeitsfelder ............................................................................................. 4
2. Allgemeine Informationen zum Studium ................................................................. 5
Bachelor- und Masterstudiengänge ............................................................................... 5
Modularisierung ............................................................................................................. 5
Workload und Leistungspunkte ..................................................................................... 5
Prüfungen ....................................................................................................................... 6
Lehrveranstaltungsformen ............................................................................................. 7
3. Aufbau des Studiums Bachelor of Arts (B.A.) Social Sciences ................................... 8
Modulinhalte .................................................................................................................. 8
weitere Aspekte des Studiums ....................................................................................... 9
empfohlener Studienverlauf ........................................................................................ 10
weiterführende Studiengänge ..................................................................................... 11
4. Studienordnung ................................................................................................... 12
5. Praktikumsordnung .............................................................................................. 16
6. Der Weg zum Studienplatz im Studiengang Social Sciences an der JLU .................. 18
Zulassungsvoraussetzungen ......................................................................................... 18
Bewerbungsverfahren .................................................................................................. 19
Zulassungsbescheid und Immatrikulation ................................................................... 20
Semesterbeitrag ........................................................................................................... 20
Fristen und Termine ..................................................................................................... 21
7. Studienbeginn ...................................................................................................... 21
Wohnen und BAföG ..................................................................................................... 21
Studieneinführungswoche ........................................................................................... 22
Chipkarte ...................................................................................................................... 22
Der Studienort Gießen – Die Justus-Liebig-Universität ............................................... 23
8. Modulbeschreibungen der Module der ersten Studiensemester ........................... 23
9. Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs ...................................... 32
10. Informations- und Beratungsangebote der Justus-Liebig-Universität ..................... 34
Impressum: Herausgeber Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen Redaktion Frank Uhlmann Stand August 2019 Druck Druckerei der JLU Druckdatum/Anzahl 21.08.2019 / 200
Datei: Z:\ZSB\Daten\A - Bachelor-Master of Arts\BA of Arts\BA Social Sciences\S-BBSc-Aug19.docx
3
Liebe Lesende,
ein Studium geht immer mit zahlreichen Veränderungen einher. Als Student*in befassen Sie sich
sehr intensiv mit neuen Themen in neuer Umgebung, lernen viele Menschen kennen, und oft ändern
sich auch Ihre gesamten Lebensumstände.
Dieser Studienführer soll Sie unterstützen, zumindest einige der Fragen zu beantworten, die sich
Ihnen im Zusammenhang mit einem Studium der Social Sciences (Sozialwissenschaften) an der
Justus-Liebig-Universität (JLU) stellen können.
Dabei richtet sich diese Broschüre insbesondere an
� Studieninteressierte, die einen ersten Einblick in Studieninhalte und Studienstrukturen suchen,
� Studienanfänger/innen, die Fragen zum Start ins Studium an der Justus-Liebig-Universität ha-
ben und
� Hochschulwechsler/innen, die sich über die Besonderheiten des Studiums an der Justus-Liebig-
Universität informieren möchten
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist bemüht, den Studienführer stets auf dem neuesten Stand zu
halten. Angesichts kurzfristiger Änderungsmöglichkeiten kann dafür aber keine Gewähr übernom-
men werden. Die aktuell bindenden Rahmenrichtlinien für das Studium finden Sie immer in den
Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) im Internet unter http://www.uni-giessen.de/mug.
1. Social Sciences/ Sozialwissenschaften
Gegenstand
Die Sozialwissenschaften untersuchen die Erscheinungsformen des gesellschaftlichen Zusammenle-
bens von Menschen. Nicht verwechselt werden dürfen die Sozialwissenschaften dabei mit anderen
Fächern wie der Sozialen Arbeit. Während Soziale Arbeit versucht, im Einzelfall praktische soziale
Probleme gemeinsam mit dem Klienten in dessen Umfeld zu lösen, nehmen die Sozialwissenschaf-
ten eine weitere, allgemeinere Perspektive ein. Ihr Gegenstand ist die Analyse von Gesellschaft,
ihren Teilbereichen, deren Strukturen, Bedingungen und Entwicklungen sowie deren Wechselwir-
kungen mit den Handlungen einzelner Akteure.
Leitfragen sind u.a.:
� Wie und wodurch entstehen gesellschaftliche Strukturen?
� Wie verändern sie sich?
� Wie wirken sie auf einzelne Akteure ein und wie wirken Akteure auf Strukturen ein?
Der Bachelorstudiengang Social Sciences ist ein gemeinsamer Studiengang des Instituts für Sozio-
logie und des Instituts für Politikwissenschaft am Fachbereich 03 (Sozial- und Kulturwissenschaf-
ten) der Justus-Liebig-Universität Gießen. Merkmal des Studiengangs ist die Verschränkung der
beiden sozialwissenschaftlichen Fachdisziplinen Soziologie und Politikwissenschaft. Während die
Soziologie die oben genannten Leitfragen auf die Gesamtgesellschaft und einzelne Teilbereiche
Informationen dieser Broschüre basieren auf der Speziellen Ordnung für den Studiengang Social Sciences/ Sozialwissenschaften
Stand: August 2019 – Änderungen nach Erscheinen sind möglich! Rechtlich verbindlich sind die Regelungen in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG):
www.uni-giessen.de/mug/7/findex35.html
4
wie bspw. Familie, Geschlecht oder Arbeitsorganisationen bezieht, untersucht die Politikwissen-
schaft diese im Hinblick auf die politische Ordnung von Gesellschaften.
Ziel des Studiengangs ist es, den Studierenden über eine solide Ausbildung in einem grundständi-
gen sozialwissenschaftlichen Studiengang die für den Berufseinstieg notwendigen Grundkompe-
tenzen und Schlüsselqualifikationen zu vermitteln. Diese liegen in der selbständigen Aneignung
und kritischen Beurteilung soziologischer und politikwissenschaftlicher Theorien, in der Anwen-
dung empirischer und statistischer Methoden sowie in sog. Soft Skills wie Ausdrucks-, Kommuni-
kations- und Teamfähigkeit der Studierenden.
Studienanforderungen
Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der Sozialwissenschaften ist die Fähigkeit und Bereit-
schaft zur kritischen Auseinandersetzung mit soziologischen und politikwissenschaftlichen Theorien
und zur vertieften Betrachtung sozialer und politischer Phänomene aus unterschiedlichen Perspek-
tiven. Angesichts der Komplexität gesellschaftlicher Zusammenhänge ist eine einwandfreie schrift-
liche und mündliche Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit wichtig. Vorteilhaft ist außerdem In-
teresse an sozialen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Da ein bedeuten-
der Teil der Fachliteratur nur in englischer Sprache vorliegt, ist deren Verständnis unerlässlich.
berufliche Tätigkeitsfelder
Die im Studium Social Sciences vermittelten Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen Ihnen den
Zugang zu einem äußerst breiten Tätigkeitsspektrum. Allerdings vermittelt das Studium wenig Al-
leinstellungsmerkmale, so dass die Absolvent*innen in vielen Feldern mit Bewerber/innen aus an-
deren Studien- und Ausbildungsrichtungen konkurrieren. Hier empfiehlt sich, dass Sie bereits im
Studium ein eigenes Profil entwickeln, dieses z.B. durch Praktika schärfen und damit aktiv und
selbstbewusst am Arbeitsmarkt auftreten. Tätigkeiten für Sozialwissenschaftler/innen bieten sich
häufig u.a. in folgenden Bereichen:
� Planung und Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden
� Parlamentarische Dienste in Bund, Ländern und Gemeinden
� Parteien und Fraktionen in Bund, Ländern und Gemeinden
� internationale Dienste und Organisationen
� Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf nationaler und internationaler Ebene
� Verbände und Interessenvertretungen
� kulturelle und politische Initiativen
� Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet)
� Öffentlichkeitsarbeit, PR, Marketing und Werbung
� Markt-, Medien- und Meinungsforschung
� Politikberatung (Campaigning, Public Affairs)
� sozialwissenschaftliche Lehr- und Forschungseinrichtungen
� Einrichtungen des Bildungswesens (politische Bildung, insbesondere Erwachsenenbildung, au-
ßerschulische Jugendbildung, Weiterbildung)
5
2. Allgemeine Informationen zum Studium
Bachelor- und Masterstudiengänge
Bei den Bachelor- und Masterstudiengängen handelt es sich um eine gestufte Studienstruktur bzw.
um ein zweistufiges System von Abschlüssen.
Mit dem Bachelor erwerben Sie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss bzw. den ersten aka-
demischen Grad. Er ermöglicht Ihnen sowohl den Einstieg in die Berufstätigkeit als auch, ein weiter-
führendes Masterstudium aufzunehmen. Die Studiendauer von Bachelorstudiengängen beträgt in
der Regel drei Jahre bzw. sechs Studiensemester.
Masterstudiengänge sind weiterführende Studiengänge, die den Abschluss eines Bachelorstudien-
gangs oder eines vergleichbaren Studiengangs voraussetzen. Sie können entweder direkt im An-
schluss an ein Bachelorstudium oder nach einiger Zeit der Unterbrechung (z.B. aufgrund einer Be-
rufstätigkeit oder Familienphase) studiert werden. Ein Masterstudiengang dauert in der Regel zwei
Jahre und führt zu einem akademischen Abschluss, der im Niveau mindestens dem bisherigen Uni-
versitätsdiplom entspricht und anschließend eine Promotion ermöglicht.
Inhaltlich führt ein Masterstudiengang das Studienprogramm eines Bachelorstudiengangs entweder
weiter und vertieft es wissenschaftlich bzw. forschungsorientiert oder der Studiengang bildet einen
stärker anwendungsbezogenen, wissenschaftlich vertieften Schwerpunkt.
Als konsekutiv wird ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelorstudiengang und ei-
nem direkt darauf aufbauenden Masterstudiengang besteht. Oft können aber auch Masterstudien-
gänge aus fachverwandten Studienbereichen gewählt werden, sofern die Voraussetzungen durch
das bisherige Studium gegeben sind. Welche Voraussetzungen verlangt werden, um ein Masterstu-
dium aufnehmen zu können, regelt die jeweilige Studienordnung des Masterstudienganges.
Modularisierung
Bachelor- und Masterstudiengänge sind modularisiert, d.h., sie sind in einzelne Module gegliedert.
Ein Modul bündelt thematisch, systematisch und/oder methodisch zusammenhängende Inhalte
und setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungstypen in diesem Themenbereich zusammen (z.B.
Vorlesung und Übung oder Vorlesung, Praktikum und Seminar). Module können Pflicht-, Wahl-
pflicht- oder Wahlmodule sein.
Um das Studium erfolgreich abschließen zu können, müssen Sie sämtliche vorgegebenen Module
absolvieren und bestehen. Dazu müssen Sie in jedem Modul eine oder mehrere Prüfungen abge-
legen, die in die Endnote eingehen.
Zahl, Umfang und Inhalte der Module, die Voraussetzungen, unter denen die Module absolviert
werden können, sowie Prüfungsverfahren sind in den fachspezifischen Bestimmungen der jewei-
ligen Fächer geregelt.
Da Module oft über mehrere Semester laufen und zum Teil Voraussetzung für nachfolgende Mo-
dule sind, ergibt sich in modularisierten Studiengängen in der Regel eine klare Struktur mit einem
relativ festen Stundenplan.
Workload und Leistungspunkte
Festgelegt ist auch der Arbeitsaufwand (Workload), der für jedes Modul erforderlich ist, um sich
die Inhalte anzueignen und die Prüfungen bestehen zu können. Dabei wird für jedes Modul bei
der Entwicklung des Studienganges ein Gesamtwert an Stunden berechnet, in den eingehen
� der Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltung (Präsenzzeit),
� Zeiten der Vor- und Nachbereitung,
6
� Aufwand z.B. für die Prüfungsvorbereitung, das Abfassen eines Protokolls oder die Vorberei-
tung eines Seminarvortrages und
� der Zeitaufwand für die Prüfung selbst.
Der Workload für ein Studienjahr ist in der Regel mit 1800 Stunden veranschlagt. Das sind 900
Stunden pro Semester und entspricht ca. 40 Stunden pro Woche, also einer Vollzeitarbeitsstelle.
Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls werden Leistungspunkte, sogenannte Credit Points
(CP) vergeben. Die Bewertung mit CP erfolgt nach den Regeln des "European Credit Transfer Sys-
tem", kurz „ECTS“. So bewertete Veranstaltungen, die an anderen Hochschulen – z. B. bei einem
Auslandsstudium – besucht und mit Prüfungen abgeschlossen wurden, können im Bachelor- oder
Masterstudiengang anerkannt werden, die inhaltliche Passung vorausgesetzt. Dabei entsprechen
jeweils 30 Arbeitsstunden für das Studium in einem Modul einem CP. Leistungspunkte sind also
ein Maß für den geforderten Workload im Studium. Module können unterschiedlich umfangreich
sein. So können sie nur drei, aber auch zwölf CP umfassen. Pro Studiensemester werden bei durch-
schnittlich 900 Arbeitsstunden 30 CP erreicht. Ein gesamtes Bachelor-Studium umfasst bei einer
Regelstudienzeit von sechs Semestern mindestens 180 CP, ein viersemestriger Master-Studien-
gang 120 CP.
Prüfungen
Der Lernerfolg wird regelmäßig überprüft. In jedem Modul werden studienbegleitend Prüfungs-
leistungen in unterschiedlicher Form verlangt, z. B. als Klausur, Referat oder Praktikumsbericht.
Dabei können Prüfungen entweder modulbegleitend oder modulabschließend durchgeführt wer-
den. Im ersten Fall findet je eine Prüfung zu den einzelnen Modulbestandteilen wie Vorlesung
oder Seminar statt. Im anderen Fall wird der Stoff des gesamten Moduls in einer Prüfung behan-
delt. Welche Prüfungen abgelegt werden müssen, ist in der jeweiligen Modulbeschreibung aufge-
führt.
Haben Sie alle Leistungen erfolgreich erbracht, ist die Prüfung im Modul bestanden. Die Note geht
als Fachnote in das Abschlusszeugnis ein. Die traditionellen, umfangreichen Abschlussprüfungen
wie in den Diplom- oder Magisterstudiengängen gibt es nicht mehr. Den Abschluss des Studiums
bildet die Bachelor-Arbeit (auch Thesis genannt), eine dreimonatige wissenschaftliche Hausarbeit
zu einem selbstgewählten Thema aus Ihrem Studienfach.
Zu beachten ist, dass diese Prüfungen nur begrenzt wiederholbar sind, entweder als Ausgleichsprü-
fungen für nicht bestandene Teilprüfungen oder als Wiederholungsprüfung zum Stoff des gesamten
Moduls. Sind alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft, wird dieses Modul als nicht erfolg-
reich abgeschlossen gewertet. Handelt es sich dabei um ein Pflichtmodul, bedeutet dies, dass das
Studium in diesem Studiengang nicht fortgesetzt und abgeschlossen werden darf.
Im Studiengang Social Sciences ist mit der Anmeldung zu einem Modul automatisch auch die An-
meldung zu den Modulprüfungen verbunden. Die Anmeldung zu den Modulen des ersten Semesters
erfolgt im Rahmen der Studieneinführungswoche. Anmeldungen zu den Modulen aller weiteren Se-
mester sind spätestens in der letzten Woche des vorausgehenden Semesters möglich, indem sich
die Studierenden selbst über das elektronische Verwaltungssystem FlexNow anmelden.
Der Rücktritt von der Prüfungsanmeldung ist in diesem Studiengang bis spätestens 3 Tage vor dem
Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich, muss aber dem zuständigen Prüfungsausschuss
mitgeteilt werden. Bei Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen ist der allein auf die 3-Tages-Frist
gestützte Rücktritt ausgeschlossen. Hier ist der Rücktritt dem zuständigen Prüfungsausschuss
schriftlich mitzuteilen.
Bei Vorliegen triftiger Gründe wie Krankheit ist der Rücktritt von der Prüfung auf Antrag auch inner-
halb der Frist von 3 Tagen möglich. Der Antrag muss sofort nach Bekanntwerden der Gründe beim
7
zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Die Gründe müssen glaubhaft gemacht und bei
Krankheit muss mit dem Antrag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dafür muss ein Formular
verwendet werden, das auf der Internetseite des akademischen Prüfungsamtes Geisteswissenschaf-
ten heruntergeladen werden kann (www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss/kra). Im Zweifelsfall
kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Als triftiger Grund gilt auch die Krankheit eines vom
Prüfling überwiegend allein zu versorgenden Kindes, das bis zum Beginn des jeweiligen Semesters
das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Entscheidung über die Anerkennung der Gründe
muss vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Lehrveranstaltungsformen
Die Studieninhalte werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt:
� In einer Vorlesung werden i.d.R. grundlegende Lehrinhalte einer größeren Studierendengruppe
durch Vortrag vermittelt.
� Seminare haben etwa Schulklassengröße. Studierende beteiligen sich durch Diskussion, Referat
und/ oder wissenschaftliche Hausarbeit. Seminare, die zu Studienbeginn Grundlagen vermit-
teln, werden oft Proseminare genannt.
� In Übungen bearbeiten die Studierenden zur Vertiefung des Stoffes konkrete Beispiele.
� Kolloquien dienen der vertiefenden Diskussion einzelner Teilgebiete und richten sich i.d.R. an
Studierende fortgeschrittener Semester.
Der Umfang einer Lehrveranstaltung wird in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. Hat eine
Lehrveranstaltung einen Umfang von zwei SWS, bedeutet dies, dass sie ein Semester lang jede Wo-
che zwei Stunden lang stattfindet. Der übliche Umfang von Lehrveranstaltungen beträgt zwei oder
vier SWS. Dabei dauert eine SWS wie eine Schulstunde 45 Minuten, zwei SWS dementsprechend 90
Minuten, die i.d.R. ohne Pause abgehalten werden. Ist als Veranstaltungszeit z.B. 10-12 Uhr ange-
geben, beginnt die Veranstaltung i.d.R. um 10.15 Uhr und endet um 11.45 Uhr, es sei denn, die
Zeitangabe ist mit dem Zusatz 10s.t. versehen. S.t. bedeutet hier „sine tempore“, lat. für „ohne Zeit“,
d.h. die Veranstaltung beginnt pünktlich um 10.00 Uhr und endet entsprechend um 11.30 Uhr. Pro
Woche sind ca. 20 SWS an Lehrveranstaltungen vorgesehen, in manchen Semestern etwas mehr, in
anderen weniger. Nicht eingerechnet sind dabei die Zeiten der Vor- und Nachbereitung von Lehr-
veranstaltungen, für Referate, Hausarbeiten und zur Klausurvorbereitung.
Die Termine der Lehrveranstaltungen werden rechtzeitig vor Semesterbeginn im Vorlesungsver-
zeichnis bekanntgegeben. I.d.R. wird im Studiengang Social Sciences zu einem Thema eine Vorle-
sung angeboten, begleitend dazu aber mehrere Seminare, um den Stoff in kleinen Gruppen intensiv
vertiefen zu können. Welche Seminare Sie wählen, entscheiden Sie selbst. Das bedeutet, dass Sie
Ihren Stundenplan selbst zusammenstellen. Wie das geht, erfahren Sie in der Studieneinführungs-
woche vor Beginn des ersten Semesters.
gebräuchliche Abkürzungen
AStA Allgemeiner StudentInnen-Aus-
schuss, die gewählte Interessen-
vertretung aller Studierenden
CO/ KO Kolloquium
c.t. cum tempore (lat.: mit Zeit), die
Lehrveranstaltung beginnt 15 Mi-
nuten nach der angegebenen Zeit
(akademisches Viertel)
eVV elektronisches Vorlesungsver-
zeichnis
FB Fachbereich
JLU Justus-Liebig-Universität Gießen
K Kurs
LN Leistungsnachweis
LV Lehrveranstaltung
PS Proseminar
8
S/ SE Seminar
SS/ SoSe Sommersemester (1. April bis
30.September)
s.t. sine tempore (lat.: ohne Zeit), die
Lehrveranstaltung beginnt pünkt-
lich zur angegeben Zeit
StEW Studieneinführungswoche
SWS Semesterwochenstunde
Ü Übung
WS Wintersemester (1. Oktober bis
31. März)
VL Vorlesung
VV Vorlesungsverzeichnis
3. Aufbau des Studiums Bachelor of Arts (B.A.) Social Sciences
Der Studiengang Social Sciences umfasst insgesamt folgende 16 Module:
Die Module verteilen sich idealtypisch wie folgt auf die Regelstudienzeit von sechs Semestern:
Sem.
1. Basismodule Poli-
tikwissenschaft
B1a, B2, B3
Basismodule
Soziologie
B1b, B2, B4
Methodenmodule
M5, M6, M7, M8
Praxismodule
P9, P10
2.
3.
4. Themenmodule
(min. zwei)
T11, T12, T13
Lehrforschungs-
projekt T14
5.
6. Thesismodul T15
Modulinhalte
Besondere inhaltliche Schwerpunkte des Studienganges Social Sciences bilden die Bereiche „Medien
und Kommunikation“, „Geschlechterverhältnisse“ und „European Studies“. Dabei lassen sich die 16
Module unterschiedlichen Bereichen zuordnen:
� Der Basisbereich dient der Vermittlung der Grundlagen, Theorien und Kernbereiche der Politik-
wissenschaft und Soziologie (Module B1a bis B4, insgesamt 52 CP).
Basisbereich
B1a Grundlagen der Politikwissenschaft
B1b Grundlagen der Soziologie
B2 Politische und soziologische Theorie
B3 Politische Ökonomie/ Internationale Bezie-
hungen
B4 Soziales Handeln und Kommunikation/
Sozialisation
Methodenbereich
M5 Methodeneinführung
M6 Erhebungsverfahren
M7 Statistik und quantitative Analyseverfahren
M8 Methodenvertiefung
Praxisbereich
P9 Techniken des wissenschaftlichen
Arbeitens
P10 Praktikum
Themenbereich
T11 Kommunikation und Medien/ Kultu-
ren und Konflikt
T12 Sozialer und politischer Wandel/ In-
ternationale Beziehungen und
Gesellschaftsvergleich
T13 Soziale Ungleichheit und Geschlech-
terverhältnis/ Institutionen und
Politikfelder
T14 Lehrforschungsprojekt
T15 Thesis-Modul
9
Themen sind u.a. politikwissenschaftliche und soziologische Begriffe zur Beschreibung und Ana-
lyse der gesellschaftlichen Gegenwart; grundlegende Strukturen und Prozesse moderner Ge-
sellschaften; Gegebenheiten des eigenen politischen und sozialen Systems im Vergleich zu glo-
balen Entwicklungen; Grundfragen von Gesellschaft und Politik, auf die soziologische und poli-
tische Theorien Antworten geben; der Zusammenhang von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik
im nationalen und internationalen Kontext; Strukturen und Entwicklungen des Weltsystems
und die relevanten Theorien der internationalen Beziehungen; grundlegende und spezifische
Formen sowie Dynamiken und Paradoxa sozialen Handelns und menschlicher Kommunikation.
� Gegenstand des Methodenteils mit den Modulen M5 bis M8 und insgesamt 40 CP sind die
Techniken und Methoden, mit denen theoretische sozialwissenschaftliche Überlegungen em-
pirisch überprüft werden können.
Die Themen umfassen die Möglichkeiten und Grenzen empirischer Sozialforschung, Fragen der
Vorbereitung und Durchführung quantitativer und qualitativer Erhebungsverfahren sowie de-
ren Auswertung mittels statistischer Verfahren.
� Der Praxisteil mit den Modulen P9 und P10 und insgesamt 22 CP umfasst zum einen Vorberei-
tung, Durchführung und Nachbereitung des studienbegleitenden Berufspraktikums sowie die
Vermittlung fachübergreifender Schlüsselqualifikationen wie die Einführung in das wissen-
schaftliche Arbeiten, EDV-Übungen, Argumentations- und Präsentationstechniken sowie fach-
sprachliche Elemente.
� Die vertiefenden Themenmodule T11 bis T13 mit insgesamt 42 CP wenden die Grundlagen des
Basisbereichs auf aktuelle Fragestellungen an. Dabei verbinden sie politikwissenschaftliche und
soziologische Elemente und integrieren jeweils verwandte Inhalte.
Themen sind “Kommunikation und Medien/ Kulturen und Konflikt“ (T11), „Sozialer und politi-
scher Wandel/ Internationale Beziehungen und Gesellschaftsvergleich” (T12) sowie “Soziale
Ungleichheit und Geschlechterverhältnis/ Institutionen und Politikfelder” (T13).
Die Belegung von zwei der angebotenen Themenmodule ist obligatorisch, ein Themenmodul
kann durch den Erwerb von 14 CP in Modulen aus angrenzenden Disziplinen ersetzt werden.
Die Auswahl der zwei obligatorischen Themenmodule bestimmen die Studierenden. Die Rei-
henfolge der Belegung der Themenmodule in den Semestern 4, 5 und 6 ist freigestellt.
� Das Lehrforschungsprojekt (T14, 12 CP) dient der selbständigen Bearbeitung eines konkreten,
eingegrenzten Forschungsprojektes und verbindet so die Lehrinhalte der theoretischen mit je-
nen der empirischen Module.
� Den Abschluss des Studiums bildet das Thesis-Modul (T15, 12 CP), in dem eine Fragestellung
des Faches in einem Zeitraum von drei Monaten selbständig nach wissenschaftlichen Metho-
den bearbeitet und die Ergebnisse sachgerecht dargestellt werden müssen.
weitere Aspekte des Studiums
Integraler Bestandteil des Studiums sind ein Pflichtpraktikum und berufspraktische Veranstaltun-
gen, in denen die im Studium erworbenen Fachkenntnisse und Qualifikationen in unterschiedlichen
Berufsfeldern erprobt und weiterentwickelt werden können.
Das Praktikum (P10, 12 CP) umfasst die Teilnahme an praktikumsvorbereitenden Veranstaltungen so-
wie die Praktikumsdurchführung im Umfang von mindestens 240 Stunden. Das entspricht sechs Wo-
chen in Vollzeitarbeit. Das Praktikum soll zwischen dem 3. und 4.Semester absolviert werden. Als
Prüfungsleistung gilt der Praktikumsbericht. Näheres regelt die Praktikumsordnung (s. Kapitel 5).
Das Praktikumsprogramm ist auf die drei Schwerpunkte Medien und Kommunikation, Geschlech-
terverhältnisse und European Studies ausgerichtet und führt die Absolventinnen und Absolventen
des Studiengangs gezielt in mögliche Berufsfelder ein.
10
Darüber hinaus ist der B.A.-Studiengang international ausgerichtet, ausgewählte Veranstaltungen
werden in englischer Sprache angeboten. Zudem wird der Einstieg in analoge Studienangebote im
Ausland ermöglicht und von der JLU unterstützt. Ausländischen Studierenden steht der Studiengang
offen, vor allem über die etablierte Zusammenarbeit im Erasmus-Programm. Das internationale
Lehr- und Forschungsprofil des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften kommt dieser Ziel-
setzung entgegen; ständige Kooperationen bestehen mit etwa 20 Universitäten in EU-Mitgliedsstaa-
ten sowie mit Norwegen, der Türkei und Russland und mit allen Institutionen der Europäischen
Union. Am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften besteht ein Erasmus-Büro, das Ihnen In-
formation und Beratung bei der Vorbereitung eines Aufenthaltes im europäischen Ausland anbietet:
www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institute/ifp/international/erasmus.
Im 6.Semester wird die Abschlussarbeit (Thesis) angefertigt. Die Bearbeitungsdauer dafür beträgt
drei Monate. Das Thema der Thesis wählen Sie in Absprache mit einem Prüfungsberechtigten. Es
muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Eine Rückgabe des Themas ist einmalig bis zu acht
Wochen nach Ausgabe unter Vorlage einer sachlichen Begründung in schriftlicher Form zulässig.
Nach der Rückgabe wird unverzüglich erneut ein Thema ausgegeben, dessen Rückgabe ausgeschlos-
sen ist. Auf Antrag des Prüflings kann die Thesis in englischer Sprache abgefasst werden, wenn eine
entsprechende Bewertung gesichert ist.
empfohlener Studienverlauf
Sem. Modul CP
1 B1a POL
VL/K –
4 CP
B1a POL
PS – 4 CP
B1b SOZ
VL/K – 4 CP
B1b SOZ
PS – 4 CP
M5 EMP
VL – 5 CP P9 Wiss.
Arb.
PS – 4 CP
30 M5 EMP
PS – 5 CP
2 B2 POL
VL – 4 CP
B2 POL
PS – 4 CP
B2 SOZ
VL – 4 CP
B4 SOZ
VL – 1 CP
M6
ERH
VL –
3 CP
M6
ERH
VL –
3 CP
P9 EDV
Ü – 3 CP 32
B4 SOZ
PS – 3 CP
M6 ERH
Ü – 4 CP
P9 A&P
Ü – 3 CP
3
B3 POL
VL – 1 CP
B3 POL
VL – 3 CP B2 SOZ
PS – 4 CP
B4 SOZ
VL – 3 CP M7 STAT I
VL – 3 CP
P10 PV
1 CP
24 B3 POL
PS – 3 CP
B3 POL
PS – 3 CP
B4 SOZ
PS – 3 CP
P10 Praktikum – 8 CP 8
11
Sem. Modul CP
4 T11
VL – 4 CP
T11
S – 5 CP
T11
S – 5 CP
M7
STAT
II
VL –
3 CP
M7
STAT
Ü – 4
CP
P10 PN
3 CP 33
M8 EDV
S – 5 CP
T14 LFP I
S – 4 CP
5 T12
VL – 4 CP
T12
S – 5 CP
T12
S – 5 CP
M8 METH
S – 5 CP
T14 LFP II
8 CP 27
6 T13
VL – 4 CP
T13
S – 5 CP
T13
S – 5 CP
T15 Thesis
12 CP 26
Die Gesamtnote wird gebildet, indem die Summe der gewichteten Modulnoten (Note jedes Moduls
mit den dem Modul zugewiesenen CP multipliziert) durch die Gesamtzahl der CP dividiert wird unter
Ausschluss der unbenoteten Module P9 und P10 sowie des benoteten Moduls M5. Mit der Anmel-
dung zur Thesis können Sie entscheiden, dass ein vollständiges Modul nicht in die Berechnung der
Gesamtnote eingeht (ausgeklammert wird). Das ausgeklammerte Modul muss bestanden sein. Auf
dem Zeugnis wird die Grundlage der Gesamtnotenbildung vermerkt. Die Note des Thesis-Moduls
geht dreifach in die Berechnung ein.
weiterführende Studiengänge
Eine Fortsetzung sozialwissenschaftlicher Studien ist u.a. in konsekutiven Master-Studiengängen an
der Justus-Liebig-Universität möglich. Hier werden der politikwissenschaftlich orientierte Master-
studiengang „Demokratie und Governance“ (M.A.) und der soziologisch ausgerichtete Masterstudi-
engang „Gesellschaft und Kulturen der Moderne“ (M.A.) angeboten. Voraussetzung für die Zulas-
sung ist der Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang. Auch der Übergang zu Master-
studiengängen anderer Hochschulen, z. B. im Bereich „Public Administration“ oder „European Stu-
dies” kann möglich sein.
12
4. Studienordnung
In der Studienordnung sind die Rahmenbedingungen für den Studiengang sowie die Rechte und
Pflichten sowohl der Universität als auch der Studierenden dargelegt. Die Studienordnung regelt
u.a. Zulassunsgvoraussetzungen, Studieninhalte sowie Zahl und Umfang der Prüfungen. Es emp-
fiehlt sich, die Studienordnung sorgfältig zu lesen, um sich mit den Anforderungen und Regeln des
Studiums frühzeitig vertraut zu machen und keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Die
aktuelle Version der Studienordnung finden Sie immer unter www.uni-giessen.de/mug/7/fin-
dex35.html/7_35_03_1. Der Verweis „AllB“ bei den einzelnen Paragraphen bezieht sich auf die „All-
gemeine Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge“. Dort sind sämtliche grund-
sätzlichen Regelungen für alle Bachelor- und Master-Studiengänge der JLU niedergelegt. Die aktu-
elle Version der AllB finden Sie immer unter www.uni-giessen.de/mug/7/7_34_00_1.
Spezielle Ordnung für den Bachelorstudiengang „Social Sciences“ (Sozialwissenschaften) des Fachbereichs 03 – Sozial- und Kulturwissenschaften – der Justus-Liebig-Universität Gießen
vom 19.04.2006 in der Fassung des 8.Änderungsbeschlusses vom 07.02.2018
§ 1 (zu § 1 Abs. 1)
Der Bachelor-Studiengang Social Sciences
führt zu einem berufsqualifizierenden Ab-
schluss und umfasst sechs Semester.
§ 2 (zu § 1 Abs. 2)
Das Studium vermittelt Grundlagen und we-
sentliche Forschungsergebnisse in den Fä-
chern Soziologie und Politikwissenschaft und
bildet in der Anwendung empirischer und sta-
tistischer Methoden aus. Die Studierenden
sollen die selbständige Aneignung und kriti-
sche Beurteilung sozialwissenschaftlicher
Theorien und Methoden lernen und zu eigen-
verantwortlicher Arbeit auf theoretischem,
empirischem und praktischem Gebiet befä-
higt werden. Ziel des Studiengangs ist u.a. die
Förderung der Urteils-, Ausdrucks-, Kommuni-
kations- und Teamfähigkeit der Studierenden
sowie die Befähigung zur kritischen Analyse
gesellschaftlicher Sachverhalte. Zum Studium
gehören ein Pflichtpraktikum und ein Lehrfor-
schungsprojekt, in dem die Studierenden ihre
im Studium erworbenen Fachkenntnisse und
Qualifikationen in unterschiedlichen inhaltli-
chen Bereichen praktisch erproben und wei-
terentwickeln können und mit denen ihnen
der Übergang in das Berufsleben erleichtert
werden soll.
§ 3 (zu § 2)
Der Fachbereich 03 Sozial- und Kulturwissen-
schaften der Justus-Liebig-Universität Gießen
verleiht nach erfolgreich abgeschlossenem
Studium den Grad eines Bachelor of Arts.
§ 4 (zu § 5 AllB)
Die Module sind in Anlage 2 beschrieben.
§ 5 (zu § 5 Abs. 4 und § 8 AllB)
Innerhalb der Module kann die Zulassung zu
bestimmten Veranstaltungen vom erfolgrei-
chen Abschluss modul-begleitender Prüfun-
gen abhängig gemacht werden. Entspre-
chende Vorgaben sind in den Modulbeschrei-
bungen (Anlage 2) angegeben.
§ 6 (zu § 6 Abs. 1 AllB)
Der Studiengang umfasst 16 Module ein-
schließlich des Thesis-Moduls.
§ 7 (zu § 6 Abs. 1 AllB)
(1) Die Module des Studienganges umfassen
8-16 Leistungspunkte (CP). (Anlage 2).
(2) Der Umfang der Module beträgt
13
– 16 CP (Modul B2)
– 14 CP (Module T11, T12, T13)
– 12 CP (Module P10, T14, T15)
– 10 CP (Module B3, B4; M5, M6, M7, M8, P9)
– 8 CP (Module B1a, B1b)
Studierende müssen an einem Berufsfeld-
bzw. Tätigkeitsfeld-Praktikum im Rahmen des
Moduls M10 teilnehmen. Näheres regelt die
Praktikumsordnung (Anlage 3).
§ 8 (zu § 9 Abs. 1 Satz 1 AIIB)
Studierende müssen an einem Berufsfeld-
bzw. Tätigkeitsfeld-Praktikum im Rahmen des
Moduls P10 teilnehmen. Alternativ können
berufsfeldorientierende Kurse aus dem
ZfbK/AFK-Bereich im Gesamtumfang von min-
destens 12 CP eingebracht werden. Näheres
regelt die Praktikumsordnung (Anlage 3).
§ 8a (zu § 7 AIIB)
(1) Voraussetzung für die Zulassung zu Mo-
dulprüfungen ist die regelmäßige Teilnahme
an den für ein Semester geplanten und durch-
geführten Sitzungen der Lehrveranstaltung.
Vorlesungen sind von dieser Regelung ausge-
nommen.
(2) Bei Versäumen von mehr als der Hälfte der
für ein Semester geplanten und durchgeführ-
ten Sitzungen muss die Veranstaltung wieder-
holt werden.
(3) Zulassungen zur Prüfung vor Ende der
Lehrveranstaltungszeit eines Semesters erfol-
gen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der
Regelungen der Abs. 1 und 2.
§ 9 (zu § 10 Abs. 1 Satz 1 AllB und § 34 AIIB)
(1) Der Prüfungstyp (modulabschließend oder
modulbegleitend) ist jeweils in den Modulbe-
schreibungen (Anlage 2) festgelegt.
(2) Die Ausgleichsprüfung entspricht in Form,
Umfang und Dauer der nicht bestandenen
Prüfungsleistung, wenn nicht anders in den
Modulbeschreibungen bestimmt.
(3) Bei Nichtbestehen des Moduls findet eine
Wiederholungsprüfung statt. In Modulen mit
einer Modulabschlussprüfung gibt es zwei
Wiederholungsprüfungen. Die erste Wieder-
holungsprüfung in Modulen mit einer Modul-
abschlussprüfung entspricht in Form, Umfang
und Dauer der nicht bestandenen Prüfungs-
leistung, wenn nicht anders in der Modulbe-
schreibung bestimmt. Die zweite Wiederho-
lungsprüfung in Modulen mit Modulab-
schlussprüfung findet nach Maßgabe der Prü-
fenden als 120- bis 180-minütige Klausur oder
als 30- bis 60-minütige mündliche Prüfung
statt.
In Modulen mit modulbegleitenden Prüfun-
gen findet eine Wiederholungsprüfung statt,
wenn die Ausgleichsprüfung nicht zum Beste-
hen des Moduls führt. Die Wiederholungsprü-
fung in Modulen mit modulbegleitenden Prü-
fungen findet nach Maßgabe der Prüfenden
als 120- bis 180-minütige Klausur oder als 30-
bis 60-minütige mündliche Prüfung statt.
Bis zu drei nicht bestandene Module können
nach Wahl der/des Studierenden jeweils ein-
mal wiederholt werden.
§ 10 (zu § 10 Abs. 1 Satz 3 AllB)
Die Verfahren zur Notenbildung (in Prozen-
tanteilen) sind in den Modulbeschreibungen
(Anlage 2) festgelegt. Die Bewertung der Prü-
fungsleistungen erfolgt gemäß §§ 28, 29 AllB.
§ 11 (zu § 10 Abs. 3 Satz 1 AllB)
(1) Prüfungsformen sind: Essay, Forschungs-
präsentation, Hausarbeit, Klausur, mündliche
Prüfung, Portfolio (z. B. mit Essays, Exzerpten,
Take-Home-Test, Protokollen), Praktikumsbe-
richt (nur Modul P10), Projektarbeit, Proto-
koll, Referat/Posterpräsentation mit/ohne
Ausarbeitung, Take-Home-Test, For-
schungstagebuch, Gruppenkolloquium, e-
Tools.
(2) Klausuren haben eine Länge von 90 bis 120
Minuten, mündliche Prüfungen von 15 bis 30
Minuten. Der Umfang einer Hausarbeit be-
trägt in den Basismodulen (B1a-P10) bis zu
4.000 Wörter, in den Themenmodulen (T11,
T12, T13) sowie im Lehrforschungsprojekt
(T14) bis zu 5.000 Wörter.
(3) Die Kombination zweier Prüfungsformen
ist möglich. Bei unterschiedlichen Prüfungs-
formen ist sicherzustellen, dass der gemein-
same Workload einer einzelnen, vollumfängli-
chen Prüfungsleistung äquivalent ist. Die For-
men der Prüfung werden zu Beginn der jewei-
ligen Veranstaltungen mitgeteilt.
14
(4) Wenn Vorleistungen im Modul gefordert
werden, müssen sie erbracht werden, um das
Modul erfolgreich abzuschließen. Sie sind un-
benotet. Noten können zu Orientierungszwe-
cken mitgeteilt werden.
(5) Vorleistungen sind: Exzerpte, Impulsrefe-
rat, Kurzklausur, Mitschriften, Reflektionspa-
piere, Rezensionen, Seminarbericht, Zusam-
menfassungen, Literaturrecherche, Poster,
Präsentation, Online-Test, ethnographische
Erkundung.
(6) Kurzklausuren haben eine Länge von bis zu
60 Minuten. Die Länge von schriftlichen Leis-
tungen beträgt bis zu 2.000 Wörter. Bei der
Wahl anderer Vorleistungen ist auf einen
äquivalenten Workload zu achten.
(7) Prüfungs- und Vorleistungen können auch
in Form einer Gruppenarbeit zugelassen wer-
den, wenn der als Prüfungs- oder Vorleistung
zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandida-
tinnen und Kandidaten aufgrund der Angabe
von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen
objektiven Kriterien, die eine eindeutige Ab-
grenzung ermöglichen, deutlich unterscheid-
bar und bewertbar ist und die Anforderungen
nach den Abs. 2 bzw. 6 erfüllt. Studierende
können zur Erbringung von geringumfängli-
chen Studienleistungen, die den Zweck haben,
ihre wissenschaftliche Mitwirkung an Lehrver-
anstaltungen didaktisch zu fördern, aufgefor-
dert werden. Studienleistungen sind grund-
sätzlich unbenotet.
(8) Als Studienleistungen können alle Leis-
tungsformen ausgewählt werden, die nicht
Prüfungsleistungen sind.
§ 12 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AllB)
(1) Der Studienverlauf ist in Anlage 1 beschrie-
ben.
(2) Der Bachelor-Studiengang Social Sciences
ist in ein dreisemestriges Studium der Basis-
Module und ein dreisemestriges Studium der
Themen-Module gegliedert. Die Basis-Module
umfassen Kernbereiche der Politikwissen-
schaft und Soziologie. In den Themen-Modu-
len werden die fachlichen Qualifikationen in-
tegrierend vertieft. Die Belegung von zwei der
angebotenen Themenmodule (T11, T12, T13)
ist obligatorisch, ein Themenmodul kann
durch den Erwerb von 14 CP in Modulen aus
angrenzenden Disziplinen ersetzt werden. Die
Auswahl der zwei obligatorischen Themenmo-
dule bestimmen die Studierenden. Die Rei-
henfolge der Belegung der Themenmodule in
den Semestern 4, 5 und 6 ist freigestellt.
(3) Parallel zum Studium von Basis- und The-
men-Modulen werden in Methoden-Modulen
(M5, M6, M7, M8) die Grundlagen und Tech-
niken des empirischen Arbeitens und in den
praxisorientierten Modulen (M9, M10) an-
wendungsrelevante Kompetenzen (EDV, be-
rufspraktische Erfahrungen, Forschungspla-
nung und Forschungsumsetzung) erworben.
§ 13 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1 AllB)
Die Regelstudienzeit für den Bachelor-Studi-
engang beträgt sechs Semester.
§ 14 (zu § 12 Abs. 3)
(1) Für die Module B1a, B1b, M5, P9 sowie P10
gibt es keine Teilnahmevoraussetzungen.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme an den
Modulen M2, M3 und M4 ist die Anmeldung
zu den Modulen B1a und B1b.
(3) Voraussetzung für die Teilnahme am Mo-
dul M6 ist die Anmeldung zum Modul M5.
(4) Voraussetzung für die Teilnahme an den
Modulen M7 und M8 ist die Anmeldung zu
den Modulen M5 und M6.
(5) Voraussetzung für die Teilnahme an den
Modulen T11 bis T14 ist die Anmeldung zu den
Modulen B1 bis M6 sowie P9.
(6) Für Teilzeitstudierende trifft der Prüfungs-
ausschuss angemessene Regelungen.
§ 15 (zu § 13 AllB)
Der Studiengang Bachelor Social Sciences be-
ginnt jeweils im Wintersemester.
§ 16 (zu § 20 Abs. 3 AllB)
Bei der Meldung zum Thesis-Modul muss die
Anmeldung zu Modulen im Umfang von 120
CP nachgewiesen werden.
15
§ 17 (zu § 23 Abs. 1 Satz 1 AllB)
Die Meldung zur Prüfung einer Veranstaltung
erfolgt automatisch mit der Anmeldung zu
dieser Veranstaltung.
§ 18 (zu § 25 Abs. 2 AllB)
Die Prüfungen finden in der Regel als Einzel-
prüfungen statt. 2 bis maximal 3 Kandidatin-
nen/Kandidaten können einen gemeinsamen
schriftlichen Antrag auf Gruppenprüfung an
den Prüfungsausschuss stellen. Die/der Aus-
schussvorsitzende entscheidet im Einverneh-
men mit der Prüferin/dem Prüfer. Die Dauer
der Gruppenprüfung beträgt maximal 90 Mi-
nuten.
§ 19 (zu § 26 Abs. 4 AllB)
Die Thesis kann in englischer oder deutscher
Sprache abgefasst werden.
§ 20 (zu § 26 AllB Abs. 5)
Die Bearbeitungsdauer der Thesis beträgt drei
Monate. Das Thema der Thesis wird von ei-
ner/einem Prüfungsberechtigten dem Prü-
fungsausschuss vorgeschlagen und vom Prü-
fungsausschuss ausgegeben. In jedem Semes-
ter gibt es zwei Anmeldetermine für die The-
sis.
§ 21 (zu § 26 Abs. 6)
Eine Rückgabe des Themas der Thesis ist ein-
malig bis zu acht Wochen nach Ausgabe unter
Vorlage einer sachlichen Begründung in
schriftlicher Form zulässig. Nach der Rückgabe
wird unverzüglich erneut ein Thema gemäß §
20 ausgegeben, dessen Rückgabe ausge-
schlossen ist.
§ 22 (zu § 31 Abs. 1 AllB)
(1) Die Gesamtnote wird gebildet, indem die
Summe der gewichteten Modulnoten (Note
jedes Moduls mit den dem Modul zugewiese-
nen CP multipliziert) durch die Gesamtzahl der
CP dividiert wird unter Ausschluss der un-be-
noteten Module P9 und P10 sowie des beno-
teten Moduls M5.
(2) Die/der Studierende kann mit der Anmel-
dung zur Thesis entscheiden, dass ein voll-
ständiges Modul nicht in die Berechnung der
Gesamtnote eingeht (ausgeklammert wird).
Das ausgeklammerte Modul muss bestanden
sein. Auf dem Zeugnis wird die Grundlage der
Gesamtnotenbildung vermerkt.
(3) Die Note des Thesis-Moduls geht dreifach
in die Berechnung ein.
§ 23 (zu § 32 AllB)
Für jede Studierende/jeden Studierenden
wird eine tabellarische Zusammenstellung der
Prüfungsleistungen in deutscher Sprache an-
gefertigt, die die Modultitel, das Datum der
Prüfungen sowie die Noten der Modulprüfun-
gen und der Thesis enthält.
§ 24 (zu § 33 Satz 2 AllB)
Die eine modulbegleitende Prüfung betreffen-
den Akten können nach Rücksprache mit der
Prüferin/dem Prüfer und dem Prüfungsaus-
schuss binnen sechs Wochen nach Prüfungs-
ende eingesehen werden.
§ 25
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröf-
fentlichung in Kraft und gilt für alle Studieren-
den, dir ihr Studium zum Wintersemester
2018/19 beginnen.
16
5. Praktikumsordnung
Ordnung für Berufs- und Tätigkeitsfeldpraktika im Studiengang Social Sciences (Sozialwissen-schaften) mit dem Abschluss Bachelor of Arts des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften
an der Justus-Liebig-Universität Gießen
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Ziel und Inhalt
§ 2 Praktikumsausschuss
§ 3 Durchführung der berufspraktischen Ausbildung
§ 4 Nachweis, Anerkennung und Bewertung
§ 1 Ziel und Inhalt
(1) Diese Ordnung regelt das Berufs- und Tä-
tigkeitsfeldpraktikumsmodul im Studiengang
B.A. Sozialwissenschaften / Social Sciences.
(2) Mit der Durchführung der Praktika soll der
Austausch zwischen universitärer Ausbildung
und beruflicher Praxis intensiviert und
dadurch das Studium sinnvoll ergänzt werden.
Für die Studierenden ist dieser Austausch mit
folgenden Zielen verbunden:
� Die Tätigkeit während des Praktikums soll
über das bloße Kennen lernen und die
passive Beobachtung möglicher Arbeits-
bereiche hinausgehen. Die Praktikan-
ten/Praktikantinnen sollen nach Möglich-
keit realistische Einblicke in Tätigkeitsfel-
der erhalten und durch die Einbindung in
konkrete Arbeitsprozesse (z.B. im Rah-
men von Projekt- oder Teamarbeiten) be-
rufsrelevante Erfahrungen gewinnen. Da-
bei sollen den Praktikanten/innen nach
einer entsprechenden Einarbeitungszeit
konkrete Aufgaben übertragen werden,
damit sie sich mit den tatsächlichen Ar-
beitsweisen und -abläufen im Tätigkeits-
feld der jeweiligen Praktikumsgeber ver-
traut machen können. Anzustreben ist,
Praktikanten/Praktikantinnen fachlich
und persönlich so in das Organisationsge-
füge und die Arbeitsstruktur zu integrie-
ren, dass sie im Rahmen ihres Arbeitszu-
sammenhanges teilweise selbständige
und eigenverantwortliche Tätigkeiten
übernehmen können.
� Die Arbeit in einem Tätigkeitsfeld soll es
ermöglichen, die im Studium erworbe-
nen Kenntnisse und Qualifikationen in
der Praxis anzuwenden, fehlende Wis-
sensbereiche zu erkennen, zusätzliche
Qualifikationen zu erwerben sowie Anre-
gungen für die weitere Studiengestaltung
und ggf. auch für die Abschlussarbeit zu
erhalten.
� Damit verbunden soll das Praktikum den
Studierenden helfen, Aufschlüsse dar-
über zu gewinnen, ob die Orientierung
auf ein Tätigkeitsfeld tatsächlich den Fä-
higkeiten und persönlichen Eigenschaf-
ten entgegenkommt.
(3) Durch die Erfahrung mit praxisbezogenen
Problemen wirtschaftlicher, technischer, or-
ganisatorischer und sozialer Art soll das Ver-
ständnis von Forschung und Lehre an der Uni-
versität gefördert und der Zusammenhang
von Studium und Praxis deutlich gemacht
werden. Insbesondere sollen betriebliche Zu-
sammenhänge, Mitarbeiterführung und Ma-
nagement kennen gelernt werden. Berufs-
praktische Ausbildungen im Ausland, die den
obengenannten Zielen und Inhalten entspre-
chen, sind empfehlenswert und werden ge-
mäß § 4 anerkannt.
§ 2 Praktikumsausschuss
(1) Der Praktikumsausschuss ist zuständig für
die Beratung und Anerkennung der Praktika.
Dem Praktikumsausschuss gehören an: zwei
17
Professorinnen/Professoren des Fachbe-
reichs, zwei wissenschaftliche Mitarbeiterin-
nen/Mitarbeiter des Fachbereichs, zwei Stu-
dierende des Studiengangs sowie eine nicht-
wissenschaftliche Mitarbeiterin/ein nichtwis-
senschaftlicher Mitarbeiter mit beratender
Stimme.
(2) Die Mitglieder des Praktikumsausschusses
und ihre Vertretungen werden vom Fachbe-
reichsrat auf die Dauer von drei Jahren ge-
wählt, die studentischen Mitglieder für ein
Jahr. Die Wiederwahl ist zulässig. Das Vor-
schlagsrecht für die Wahl liegt bei den Grup-
pen des Fachbereichs. Der Praktikumsaus-
schuss wählt in seiner konstituierenden Sit-
zung eine Professorin/Professor als Vorsit-
zende/Vorsitzenden sowie eine Stellvertrete-
rin/Stellvertreter für die Dauer von drei Jah-
ren. Der Praktikumsausschuss kann die Ge-
schäftsführung ordnen.
(3) Der Praktikumsausschuss erlässt Richtli-
nien für die Anerkennung der in § 3 Absatz 2
genannten Vorpraktika und Berufsausbildun-
gen sowie für Art und Umfang der in § 4 Ab-
satz 1b genannten Abschlussberichte.
§ 3 Durchführung der Berufs- und Tätigkeits-feldpraktika
(1) Das Berufs- und Tätigkeitsfeldpraktikum ist
entsprechend der Speziellen Ordnung des
Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaf-
ten der Justus-Liebig-Universität Gießen für
den Studiengang Sozialwissenschaften / Social
Sciences mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“
verpflichtend und Voraussetzung zur Erlan-
gung des akademischen Grades „Bachelor of
Arts“.
(2) Das Praktikum umfasst die Teilnahme an
praktikumsvorbereitenden Veranstaltungen
gemäß der zugehörigen Modulbeschreibung
(vgl. Modulhandbuch BA Sozialwissenschaf-
ten / Social Sciences, Modul M10) sowie die
Praktikumsdurchführung im Umfang von min-
destens 240 h (entspricht 6 Wochen in Voll-
zeitarbeit).
(3) Für Berufs- und Tätigkeitsfeldpraktika eig-
nen sich alle Betriebe und andere Einrichtun-
gen zukünftiger Berufsfelder des Studien-
gangs Sozialwissenschaften / Social Sciences.
In der Regel werden Tätigkeiten in:
� Planung und Verwaltung in Bund, Län-
dern und Gemeinden,
� Parlamentarischen Diensten in Bund,
Ländern und Gemeinden,
� Parteien und Fraktionen in Bund, Ländern
und Gemeinden,
� internationalen Dienste und Organisatio-
nen,
� Nichtregierungsorganisationen auf natio-
naler und internationaler Ebene,
� Verbänden und Interessenvertretungen,
� kulturellen und politischen Initiativen,
� Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen,
Internet),
� Öffentlichkeitsarbeit, PR, Marketing und
Werbung,
� Markt-, Medien- und Meinungsfor-
schung,
� Politikberatung (Campaigning, Public Af-
fairs),
� sozialwissenschaftlichen Lehr- und For-
schungseinrichtungen,
� Einrichtungen des Bildungswesens (poli-
tische Bildung, insbesondere Erwachse-
nenbildung, außerschulische Jugendbil-
dung, Weiterbildung) anerkannt.
Der Praktikumsausschuss ist berechtigt, diese
Liste zu ergänzen oder zu verändern, wenn
dies aufgrund von Änderungen des Berufsfel-
des des Studiengangs Sozialwissenschaf-
ten/Social Sciences, die entweder durch Ab-
solventenbefragungen, allgemein zugängliche
Berufsinformationen oder andere geeignete
Quellen bekannt wird, für die berufliche Ori-
entierung der Studierenden sinnvoll ist. Ein-
schlägige Vorpraktika und Berufsausbildun-
gen können ganz oder teilweise anerkannt
werden. Auslandspraktika, beispielsweise im
Rahmen des Leonardo da Vinci-Programms
der EU, sind grundsätzlich möglich, sofern da-
bei die Anforderungen der Praktikumsord-
nung in angemessenem Umfang erfüllt wer-
den.
(4) Die Studierenden sollen während ihres
Praktikums entweder in das laufende Tages-
geschäft des Praktikumsträgers eingebunden
18
werden oder im Rahmen einer oder mehrerer
Projektaufgaben für den Aufgabenbereich ty-
pische, aber über das Tagesgeschäft hinausge-
hende, Aufgaben bearbeiten. Praktika, in de-
nen überwiegend hospitiert werden soll, kön-
nen daher nur in begründeten Ausnahmefäl-
len anerkannt werden.
(5) Vor Beginn eines Berufs- und Tätigkeits-
feldpraktikums können sich die Studierenden
durch den Praktikumsausschuss beraten las-
sen und sich über empfohlene Tätigkeiten und
Inhalte des gewählten Praktikums informie-
ren.
(6) Ein Praktikum soll in der Regel als zusam-
menhängendes Blockpraktikum im Umfang
von mindestens 6 Wochen durchgeführt wer-
den. Eine Aufteilung eines Praktikums in meh-
rere Teilabschnitte ist dann möglich, wenn
dadurch Ziele und Inhalte des Praktikums (vgl.
§ 1) nicht gefährdet werden.
(7) Jeder Abschnitt des Berufs- und Tätigkeits-
feldpraktikums ist genehmigungspflichtig. Die
Genehmigung eines Abschnittes muss recht-
zeitig schriftlich beim Praktikumsausschuss
unter Angabe des Betriebes, der Art und der
Dauer der vorgesehenen Tätigkeit beantragt
werden. Die Genehmigung ist erteilt, wenn
der/die Vorsitzende dies durch seine/ihre Un-
terschrift bestätigt hat.
§ 4 Nachweis, Anerkennung und Bewertung
(1) Die Anerkennung des Berufs- und Tätig-
keitsfeldpraktikums erfolgt durch die Beschei-
nigung des Praktikumsausschusses, vertreten
durch die oder den Vorsitzenden. Diese Be-
scheinigung weist die erfolgreiche Teilnahme
nach und beinhaltet die Abschlussnote.
Zur Erlangung dieses Nachweises legt der/die
Studierende dem Praktikumsausschuss im
Original folgende vollständige Unterlagen vor:
a. qualifizierte Zeugnisse, mindestens je-
doch Bescheinigungen der Betriebe über
Dauer und Inhalt der abgeleisteten Ab-
schnitte des Berufs- und Tätigkeitsfeld-
praktikums;
b. qualifizierter Abschlussbericht, beste-
hend aus Teilberichten über den Inhalt
der abgeleisteten Abschnitte der berufs-
praktischen Ausbildung, die vom Betrieb
als sachlich richtig abgezeichnet sein
müssen;
c. Abschlusszeugnisse im Falle beruflicher
Ausbildungen.
(2) Aufgrund der vorgelegten Unterlagen führt
der/die Vorsitzende die Anerkennung und Be-
wertung des Moduls durch. Bei beruflichen
Ausbildungen werden die dort erzielten Beno-
tungen übernommen.
(3) Kann es auf Grund der vorgelegten Unter-
lagen nicht zu einer Anerkennung kommen, so
kann der Praktikumsausschuss zusätzliche
Auflagen beschließen.
6. Der Weg zum Studienplatz im Studiengang Social Sciences an der JLU
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für das Studium Social Sciences an der JLU ist die Allgemeine Hochschul-
reife (Abitur oder ein vergleichbarer Abschluss), die Fachhochschulreife, eine Meisterprüfung oder
der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Nicht erforderlich für die Zulassung sind ein Nach-
weis von Fremdsprachenkenntnissen oder ein Praktikumsnachweis (Vorpraktikum).
Gegenwärtig (Stand: Wintersemester 2019/20) ist der Studiengang an der JLU zulassungsbe-
schränkt. Das bedeutet zunächst nur, dass i.d.R. mehr Bewerbungen eingehen, als Studienplätze zur
Verfügung stehen. Deshalb muss die Universität unter den Bewerber/innen eine Auswahl treffen.
19
Ob dies in Zukunft auch so sein wird, lässt sich nicht voraussagen. Informationen zu möglichen Zu-
lassungsbeschränkungen finden Sie ca. ab Mai (für das folgende Wintersemester) auf der Homepage
der JLU unter www.uni-giessen.de/studium/bewerbung.
Zulassung für das erste Fachsemester
In uni-intern zulassungsbeschränkten Studiengängen wird an der JLU entsprechend der Vergabever-
ordnung Hessen vorgegangen. An dieser Stelle stellen wir die wichtigsten Fakten über das Verfahren
dar. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter:
www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/erststudium/ba_la_rechtswiss/quoten
Wenn sich für Social Sciences/Sozialwissenschaften mehr Personen bewerben, als Studienplätze
vorhanden sind, muss die Universität auswählen, wer einen Studienplatz bekommt.
Von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden
� 20% nach Wartezeit
� 80% in einem Hochschulauswahlverfahren (HAV) der Universität vergeben.
Wartezeit ist definiert als die Zeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und
der Bewerbung vergeht, abzüglich von Studienzeiten an deutschen Hochschulen. „Wartelisten“, auf
denen Bewerber/innen auf bessere Plätze rutschen würden, gibt es nicht. Sie müssen sich für jedes
Semester neu bewerben!
Alle Bewerber/innen werden zunächst nach ihrer Wartezeit in eine Rangreihe gebracht. Es werden
so viele Bewerber/innen zugelassen, wie Studienplätze in dieser Quote zu vergeben sind. Die War-
tezeit der/des letzten Zugelassenen entspricht damit der erforderlichen Mindestwartezeit für das
Zulassungsverfahren für dieses eine Semester. Die Wartezeit wird somit nicht vorher festgelegt und
ist für jedes Semester individuell.
Die restlichen Studienplätze werden im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens (HAV) vergeben.
Dabei wird für den Studiengang Social Sciences/Sozialwissenschaften aktuell nur die Durchschnitts-
note der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt. Alle verbliebenen Bewerber/innen werden
anhand ihrer Durchschnittsnote in eine Rangreihe gebracht, wobei nicht nach Abitur und Fachhoch-
schulreife unterschieden wird, und es werden wieder so viele Bewerber/innen zugelassen, wie Stu-
dienplätze in dieser Quote zu vergeben sind. Dabei bestimmt erneut die/der letzte Zugelassene den
erforderlichen Grenzwert (=NC).
Zulassung für ein höheres Fachsemester
Wenn Sie sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben möchten, müssen Ihre
Studienzeiten (mindestens ein Fachsemester) aus einem anderen Studium anerkannt werden.
Für die Anerkennung von Prüfungs- bzw. Studienleistungen bzw. die Anrechnung von Studienzeiten
muss ein Antrag beim Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften der JLU gestellt werden
(Kontaktdaten s. Kapitel 9). Ein entsprechendes Formular wird auf der Website bereitgestellt.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester, die an das Studierendensek-
retariat der JLU gerichtet werden muss, gelten die üblichen Fristen (siehe unten). Auch in den hö-
heren Fachsemestern bestehen z. T. Zulassungsbeschränkungen. Eine Zulassung kann nur erfolgen,
wenn Studienplätze frei werden.
Siehe auch: www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/hoeheresemester
Bewerbungsverfahren
Das Studium Social Sciences kann gegenwärtig nur zum Wintersemester begonnen werden. Voraus-
setzung ist in jedem Fall eine frist- und formgerechte Bewerbung, auch bei einem Hochschulwechsel
im höheren Semester. Eine Einschreibung ohne vorherige Bewerbung ist an der JLU nicht möglich.
20
Bewerbung über uni-assist
Alle Studieninteressierten mit einem ausländischen Bildungsabschluss (unabhängig von ihrer
Staatsangehörigkeit) bewerben sich über
� uni-assist e.V.
11507 Berlin
www.uni-assist.de
Dort werden die Anträge zentral geprüft.
Bei Fragen zum Verfahren, wenden Sie sich bitte an das
� Studierendensekretariat/Ausländerzulassung
Goethestr. 58
35390 Gießen
Tel. 0641/ 99-16400
Infos unter www.uni-giessen.de/internationales/studierenjlu/bewerbung
Bewerbung direkt an der JLU
Studieninteressierte, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, bewerben sich
direkt an der
� Universität Gießen
Studentensekretariat
Goethestr. 58
35390 Gießen
Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Universität Gießen laufen
� für einen Studienbeginn im Oktober (Wintersemester) vom 01.06. bis 15.07.
� für einen Studienbeginn im April (Sommersemester) vom 01.12. bis 15.01 (nur für eine Bewer-
bung zu einem höheren Semester relevant).
Informationen und der Link zum Online-Bewerbungsportal stehen jeweils sechs Wochen vor Bewer-
bungsschluss im Internet zur Verfügung: www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/portal
Zulassungsbescheid und Immatrikulation
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, wird Ihnen dies in einem Zulassungsbescheid schrift-
lich mitgeteilt. Anschließend müssen Sie innerhalb einer Frist, die im Bescheid genannt ist, weitere
Unterlagen vorlegen und gegenüber der JLU erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen (Ein-
schreibung oder Immatrikulation). Erst dadurch „gehört“ Ihnen der Studienplatz endgültig. Lassen
Sie diese Frist verstreichen, wird die Zulassung zurückgenommen und der Studienplatz ggf. anders
vergeben.
Semesterbeitrag
Gegenwärtig gibt es in Hessen keine Studiengebühren. Jede/r Studierende muss jedoch vor jedem
Semester den Semesterbeitrag rechtzeitig entrichten, da sonst die Einschreibung zum ersten bzw.
die Rückmeldung zu den folgenden Semestern nicht möglich ist. Der Semesterbeitrag gilt für jeweils
ein Semester, beträgt gegenwärtig (Stand: Wintersemester 2019/20) für das erste Semester 290,51
€ und enthält:
� 131,09 € für das Semesterticket (s.u.)
21
� 8,22 € Semesterbeitrag für die studentische Selbstverwaltung
� 83,70 € Semesterbeitrag für das Studentenwerk (Mensen, Cafeterien, Wohnheime, Beratung)
� 50,00 € Verwaltungskostenbeitrag
� 15,00 € Pfand für den Chipkarten-Ausweis (entfällt in den folgenden Semestern)
� 1,50 € Theaterticket
� 1,00 € Fahrradleihsystem
Alle weiteren Informationen zur Überweisung des Semesterbeitrags erhalten Sie mit dem Zulas-
sungsbescheid.
Fristen und Termine
� 01.Juni bis 15.Juli: Bewerbungsfrist für das Wintersemester (Ausschlussfrist)
Eine Bewerbung ist nur innerhalb dieser Frist möglich. Außerhalb davon ist das Online-Bewer-
bungsformular nicht freigeschaltet und kann nicht ausgefüllt werden. Später eingehende Be-
werbungen werden nicht berücksichtigt. Es gilt der Eingang der vollständigen Unterlagen bei
der JLU. Ein ausgefülltes Online-Formular reicht nicht aus, ebenso wenig das Datum des Post-
stempels.
� zwei Wochen vor Bewerbungsschluss: Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangs-
berechtigung müssen aufgrund der Bearbeitungszeiten darauf achten, dass die Bewerbungsun-
terlagen bereits zu diesem Zeitpunkt bei uni-assist eingegangen sind.
� Ende Juli/Anfang August (Wintersemester): In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden
die Zulassungsbescheide in der Regel ab diesem Zeitpunkt versandt.
� Ende August/ Anfang September: in der Regel Ende der Einschreibefrist
7. Studienbeginn
Nach der Einschreibung im Studierendensekretariat sind Sie ab dem 1. Oktober (bzw. 1. April) Stu-
dent/in der Universität. Ihren Studienausweis können Sie ab dem 1. September (bzw. 1. März) als
Fahrkarte für den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und den Nordhessischen Verkehrsverbund
(NVV) nutzen. In diesen drei Gebieten schließt das auch die Züge der Deutschen Bahn (aber nicht
ICE, IC, EC) mit ein. Mit dem Ausweis können Sie zudem die meisten Veranstaltungen des Stadtthe-
aters Gießen kostenlos besuchen und haben im Sommersemester freien Eintritt in die Freibäder der
Stadtwerke Gießen. Informationen zu diesen Vergünstigungen finden Sie auf der Webseite des All-
gemeinen Studierendenausschusses: www.asta-giessen.de
Im Wintersemester beginnt die Veranstaltungszeit in der Regel Mitte Oktober und endet Mitte Feb-
ruar, im Sommersemester beginnt sie in der Regel Mitte April und endet Mitte Juli (genaue Termine
unter: www.uni-giessen.de/studium/semesterzeiten).
Wohnen und BAföG
Mit Fragen zur Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. zu
den Studentenwohnheimen wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk. Auf dessen Webseite fin-
den Sie auch den Wohnheimantrag.
� Studentenwerk - Abteilung Förderung bzw. Abteilung Wohnen
Otto-Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen; Tel. (0641) 400080
22
Internet: www.studentenwerk-giessen.de
Infos zur Wohnungssuche: www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn/wohnen
Studieneinführungswoche
Vor Vorlesungsbeginn findet für Studienanfänger/innen die Studieneinführungswoche („StEW“)
statt.
Die Studieneinführungswoche erleichtert Ihnen den Einstieg ins Studium. Hier können Sie in Klein-
gruppen unter Leitung von Studierenden in einem höheren Semester Ihres Studienganges (sog.
Mentor/innen) alle Fragen besprechen, die sich in Zusammenhang mit Ihrem Studienbeginn stellen.
Sie werden den Stundenplan für das erste Semester erstellen, den Studienablauf detailliert kennen
lernen, die Universität mit ihren wichtigsten Einrichtungen sowie die Stadt erkunden und eine Ein-
führung in Studientechniken und in den typischen „Unijargon“ erhalten. Erstsemesterfeten und
Kneipenbummel runden das umfangreiche Programm ab, das Ihnen natürlich auch genügend Gele-
genheit bietet, andere Studierende kennen zu lernen. Die Einladung mit den Terminen der Eröff-
nungsveranstaltung der Studieneinführungswoche erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid oder
im Internet unter: www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn.
Chipkarte
Mit der Immatrikulation erhalten Sie zunächst einen vorläufigen Studierendenausweis, den Sie wäh-
rend der StEW gegen Ihre persönliche Chipkarte eintauschen. Dabei handelt es sich um ein „multi-
funktionale Werkzeug“ mit vielen Funktionen, auf die Sie im Studienalltag zurückgreifen können
bzw. sogar müssen.
Die Chipkarte
� dient als Studierendenausweis mit Lichtbild
� dient als Semesterticket
Mit der Chipkarte können Sie während des gesamten Semesters alle Verkehrsmittel des Rhein-
Main-Verkehrsverbundes (RMV) und des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) sowie die
Regionalzüge der Deutschen Bahn AG (nicht ICE, EC, IC) benutzen, die durch das RMV- und das
NVV-Gebiet fahren, ohne eine Fahrkarte zu kaufen.
Das Semesterticket ist bereits einen Monat vor Studienbeginn gültig (im Wintersemester also
ab dem 01.September, im Sommersemester ab dem 01.März). Solange Sie in dieser Zeit immat-
rikuliert sind, aber noch keine Chipkarte ausgehändigt bekommen haben, dient Ihr vorläufiger
Studierendenausweis zusammen mit dem Personalausweis als Semesterticket.
weitere Informationen: www.asta-giessen.de/service/semesterticket-
� dient als Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek,
� verfügt über eine Bezahlfunktion für Dienste des Studentenwerkes (Mensa, Kaffeeautomaten,
Waschmaschinen in Wohnheimen, Kopierer, www.uni-giessen.de/studentenwerk) und
� ermöglicht die Verschlüsselung und Signierung von E-Mails, die rechtsverbindliche Anmeldung
zu Prüfungen und Veranstaltungen, den sicheren Zugang zu personalisierten Webdiensten
(zum Beispiel Lernplattform, Benutzerdatenbank) sowie die Zugangskontrolle für begrenzten
Parkraum und sensible Bereiche.
Weitere Funktionen sind in Planung. Über die Funktionalitäten der Chipkarte werden Sie zu Beginn
Ihres Studiums im Rahmen der Studieneinführungswoche umfassend informiert.
23
Der Studienort Gießen – Die Justus-Liebig-Universität
Gießen, die „Kulturstadt an der Lahn“, liegt in Mittelhessen, rund 70 km nördlich von Frankfurt am
Main. Die Region zeichnet sich durch eine landschaftlich ansprechende Lage im Lahntal, zwischen
Vogelsberg, Taunus und Westerwald aus und bietet ein reiches kulturelles Angebot und vielfältige
Freizeitaktivitäten. Der Wohnraum für Studierende ist ausreichend, die Lebenshaltungskosten sind
vergleichsweise gering und die Verkehrsanbindungen in alle Richtungen durch Autobahn, öffentli-
che Verkehrsmittel und die Nähe zum Frankfurter Flughafen sind sehr gut. Gießen ist eine junge
Stadt und in Deutschland diejenige Stadt mit der höchsten Studierendendichte: Auf die knapp
85.000 Einwohner/innen kommen zirka 28.800 Studierende der Justus-Liebig-Universität und noch
einmal knapp 11.000 Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen. Das Leben, das Kul-
turangebot, das Stadtbild und auch die Gastronomie in Gießen sind so durch die Studierenden maß-
geblich geprägt. Durch die hohe Studierendendichte kommen Menschen, die sich für ein Studium
an der Justus-Liebig-Universität entscheiden, schnell in Kontakt mit anderen. Für Studienanfänge-
rinnen und -anfänger aller Fächer wird zudem in jedem Semester eine systematische Einführung
angeboten: Die Zentrale Studienberatung führt in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachberei-
chen jeweils kurz vor Vorlesungsbeginn die Studieneinführungswoche durch.
Die Justus-Liebig-Universität ist eine Volluniversität mit elf Fachbereichen und mehreren wissen-
schaftlichen Zentren. Im Bereich der Kultur- und Geisteswissenschaften können die Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften und die Psychologie sowie verschiedene sprach-, literatur-, geschichts-
und kulturwissenschaftliche, aber auch künstlerische Fächer im Rahmen von Staatsexamens-, Ba-
chelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen für alle Schulstufen studiert werden. Mit der Medizin,
der Zahn- und der Veterinärmedizin, den Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie und der Biologie
sowie dem kompletten Spektrum der klassischen Naturwissenschaften bietet die Universität Gießen
eine einmalige Fächerkonstellation, die interdisziplinäres Studieren und Forschen im Bereich der
Lebenswissenschaften fördert.
8. Modulbeschreibungen der Module der ersten Studiensemester
Zu jedem Modul gibt es eine Modulbeschreibung, in der u.a. Kompetenzziele, Modulinhalte, Lehr-
veranstaltungs- und Prüfungsformen innerhalb des Moduls festgelegt sind. Auf den folgenden Sei-
ten finden Sie die Beschreibungen der Module des ersten Studienjahres. Die aktuellen Modulbe-
schreibungen finden Sie immer in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) unter
https://www.uni-giessen.de/cms/mug/7/findex35.html/7_35_03_1. Die dort hinterlegten Modul-
beschreibungen sind rechtlich bindend.
Modulübersicht
1.Semester
� B1a Grundlagen der Politikwissenschaft
(VL)
� B1a Grundlagen der Politikwissenschaft
(PS)
� B1b Grundlagen der Soziologie (VL)
� B1b Grundlagen der Soziologie (PS)
� M5 Methodeneinführung: Empirische So-
zialforschung (VL)
� M5 Methodeneinführung: Empirische So-
zialforschung in der Praxis (PS) � P9 Techniken des wiss. Arbeitens (PS)
2.Semester
� B2 Politische Theorie (VL)
� B2 Politische Theorie (PS),
� B2 Soziologische Theorie (VL)
24
� B4 Soziales Handeln und Kommunikation
(VL)
� B4 Soziales Handeln und Kommunikation
(PS)
� M6 Erhebungsverfahren (VL)
� M6 Erhebungsverfahren (VL)
� M6 Erhebungsverfahren (Ü) � P9 Techniken des wiss. Arbeitens (Ü)
� P9 Techniken des wiss. Arbeitens (Ü)
3. Semester
� B2 Soziologische Theorie (PS)
� B3 Politische Ökonomie (VL)
� B3 Politische Ökonomie (PS)
� B3 Internationale Beziehungen (VL mit
CO)
� B3 Internationale Beziehungen (PS)
� B4 Sozialisation (VL)
� B4 Sozialisation (PS)
� M7 Statistik und quantitative Analysever-
fahren (VL) � P10 Praktikum (Vorbereitung)
4. Semester
� M7 Statistik und quantitative Analysever-
fahren (VL)
� M7 Statistik und quantitative Analysever-
fahren (Ü)
� M8 Methodenvertiefung (S)
� P10 Praktikum (Nachbereitung)
� T11 Kommunikation und Medien/ Kultu-
ren und Konflikt (VL)
� T11 Kommunikation und Medien/ Kultu-
ren und Konflikt (S)
� T11 Kommunikation und Medien/ Kultu-
ren und Konflikt (S) � T14 Lehrforschungsprojekt (S)
5. Semester
� M8 Methodenvertiefung (S)
� T12 Sozialer und politischer Wandel/ In-
ternationale Beziehungen und Gesell-
schaftsvergleich (VL)
� T12 Sozialer und politischer Wandel/ In-
ternationale Beziehungen und Gesell-
schaftsvergleich (S)
� T12 Sozialer und politischer Wandel/ In-
ternationale Beziehungen und Gesell-
schaftsvergleich (S) � T14 Lehrforschungsprojekt (S)
6. Semester
� T13 Soziale Ungleichheit und Geschlech-
terverhältnis/ Institutionen und Politikfel-
der (VL)
� T13 Soziale Ungleichheit und Geschlech-
terverhältnis/ Institutionen und Politikfel-
der (S)
� T13 Soziale Ungleichheit und Geschlech-
terverhältnis/ Institutionen und Politikfel-
der (S) � T15 Thesismodul
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9. Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs
Dekanat
Das Dekanat leitet den Fachbereich und ist unter anderem für die Studien- und Prüfungsorganisa-
tion zuständig.
� Karl-Glöckner-Straße 21, Haus E, Raum 209
Tel. 0641-99-24001
� Dekanin
Prof. Dr. Ingrid Miethe
Karl-Glöckner-Straße 21, Haus E, Raum 209
35394 Gießen
Tel. 0641/ 99-23000
� Prodekanin für Forschung
Prof. Dr. Andrea Gawrich
Karl-Glöckner-Str. 21, Haus E, Raum 201a
35394 Gießen
Tel. 0641-99-23136
� Studiendekan
Aufgabe des Studiendekans ist die Wahrung und Verbesserung der Qualität der Lehre. Er ist
Ansprechpartner der Studierenden in allen allgemeinen Fragen des Studiums und der Lehre. Zu
seinen Aufgaben gehören der Vorsitz im Studienausschuss des Fachbereichs, die beratende
Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Studiengänge, die Kontrolle der Durchführbarkeit von
Lehrveranstaltungen sowie Mitarbeit bei der Evaluation der Lehre (unter studentischer Beteili-
gung).
Prof. Dr. Elmar Schlüter
Karl-Glöckner-Str. 21E, Raum E017
35394 Gießen
Tel. 0641- 99-23240
Praktikum/ praktische Studienzeiten
Informationen zu den Praktika finden Sie in diesem Studienführer und unter www.uni-gies-
sen.de/cms/fbz/fb03/stud/soz/ba-soz.
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Ablauf von Prüfungen, zum Anmeldungs-
verfahren und den Prüfungsanforderungen. Auch die Anerkennung von bereits erbrachten Prü-
fungsleistungen wird beim Prüfungsamt beantragt.
� Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften
Karl-Glöckner-Straße 5A
35394 Gießen
� zuständig für Sozialwissenschaften/Social Sciences
Sandra Schmalz, Raum 103
Telefon: 0641-98442-171, Fax: 0641-98442-179
E-Mail: [email protected]
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Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag: 09.30 – 11.30 Uhr
Mittwoch: 13.00 – 15.00 Uhr
(Bitte während der Sprechstunden nicht anrufen)
Studienfachberatung
An die Studienfachberatung können Sie sich wenden, wenn Sie
� Fragen zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung, zu gewünschten Spezialisie-
rungen etc. im Studium haben,
� unsicher sind, ob Sie für das Studium „geeignet" sind,
� Hilfestellung und Unterstützung bei der Zusammenstellung des individuellen Studien- und Prü-
fungsplans benötigen.
Studienfachberatung für den Studiengang B.A. Social Sciences
� Prof. Dr. Herbert Willems
Institut für Soziologie
Karl-Glöckner-Str. 21, Haus E, Raum 005
Telefon: 0641-99-23200
Sprechstunde dienstags 15.30-16:30 Uhr
Studienberatung der Fachschaft
„Alle Studierende eines Fachbereiches bilden die Fachschaft", so die Definition laut Hochschulge-
setz. Umgangssprachlich versteht man unter der „Fachschaft" die Gruppe von hochschulpolitisch
aktiven Studierenden, deren Aufgabe u.a. die Interessenvertretung der Studierenden ist. Die Fach-
schaft Sozial- und Kulturwissenschaften bietet ebenfalls eine Studienberatung an, in der Sie mit Stu-
dierenden über das Studium, den studentischen Alltag u. ä. sprechen können.
� Fachschaft 03 Gesellschaftswissenschaften an der JLU
Karl-Glöckner-Straße 21, Haus E, Raum E019a (Fachschaftsraum)
Studienkoordination
Die Studienkoordination ist instituts- bzw. fachbereichsübergreifend für den Gesamtablauf des Stu-
diengangs und die Abstimmung der Veranstaltungen zuständig. Sollte es hierbei zu Problemen kom-
men, wenden Sie sich bitte an
� Dr. Michael Hoffmann
Karl-Glöckner-Straße 21, Haus E, Raum 208d
Tel. 99-23005
Sprechzeiten: www.uni-giessen.de/fbz/fb03/dekanat/pers/studkor/hoff/cpmh
� Michael Berls M.A.
Karl-Glöckner Straße 21, Haus E, Raum 209
Tel. 99-23004
Sprechzeiten: Mo 14.00 – 15.00 Uhr, Mi. 11.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Bitte während der Sprechstunden nicht anrufen!
weitere Informationen
� https://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb03/stud/soz/ba-soz
34
10. Informations- und Beratungsangebote der Justus-Liebig-Universität
An der JLU Gießen stehen Ihnen zahlreiche Informations- und Beratungseinrichtungen zur Verfü-
gung, die Sie vor und während Ihres gesamten Studiums in den unterschiedlichsten Situationen un-
terstützen.
„Call Justus“ – Studierenden-Hotline der Uni Gießen
Die Studierenden-Hotline „Call Justus“ ist die erste Anlaufstelle für telefonische Anfragen von Stu-
dieninteressierten und Studierenden bei Fragen rund um das Studium an der Justus-Liebig-Univer-
sität Gießen.
Dort erhalten Sie Auskunft zu:
� Studienangeboten
� Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte
� Bewerbungsverfahren
� Semesterbeitrag, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation
� Fachwechsel und Hochschulortwechsel
� Sprechzeiten und Adressen der Studienfachberater/innen
� Sprechzeiten und Adressen der Zentralen Studienberatung und anderer universitärer Bera-
tungsstellen
und auf Wunsch Informationsmaterial per Post.
„Kann man an der Universität Gießen Materialwissenschaften oder Medizin studieren? Bis wann
muss ich mich bewerben? Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wann ist die Studieneinführungswo-
che? Wie und bis wann muss ich mich rückmelden?“ Mit diesen und vielen anderen Anliegen können
sich Interessierte an die Studierenden-Hotline, kurz „Call Justus“, wenden.
Komplexere Anliegen leitet „Call Justus“ an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierenden-
sekretariates bzw. der Zentralen Studienberatung weiter oder vermittelt zu anderen Einrichtungen
der Universität, z.B. zu Fachbereichen, Prüfungsämtern, Beratungseinrichtungen, dem Studenten-
werk etc.
� „Call Justus“ – Studierenden-Hotline
Sprechzeiten: Mo-Fr 9.00 – 16.00 Uhr Tel: 0641/ 99 16 400
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung informiert und berät Sie in allen Phasen Ihres Studiums:
� bei der Studienwahl über Studienmöglichkeiten, -anforderungen und -inhalte und bei Fragen
und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für ein Studium ergeben
können.
� bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung: Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen
sowie -verfahren, Überbrückungsmöglichkeiten von Wartezeiten etc.
� in der Studieneingangsphase und bei der Studienplanung
� bei individuellen Fragen und Schwierigkeiten im Studienverlauf: Orientierungsschwierigkeiten,
Unsicherheit bei der „richtigen“ Fächerwahl, Zusatzqualifikationen, Studien-, Lern-, Arbeits-
und Prüfungs(vorbereitungs)problemen, Studienunterbrechung, Studienfachwechsel oder -ab-
bruch, psychischen Problemen und vieles mehr.
� Studierende in bestimmten Lebenslagen (Studium mit Behinderung oder chronischer Krank-
heit, Studieren mit Kind, Bewältigung schwieriger Phasen im Studium usw.) und
� während der Studienausgangsphase und beim Übergang in die Arbeitswelt.
Die Berater/innen orientieren sich an den methodischen Standards professioneller Beratung. Die
Beratung ist vertraulich und ergebnisoffen. Sie erhalten professionelle Unterstützung bei der Suche
35
nach Informationen und ihrer Verarbeitung und Einordnung sowie bei der Reflexion studienbezoge-
ner Fragestellungen und Probleme. Die Berater/innen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, wenn Sie sich
in Ihrem Studium beeinträchtigt fühlen, z. B. durch Unsicherheit, Entscheidungskonflikte, Arbeits-
störungen, Prüfungsangst, Kommunikationsschwierigkeiten.
Kurzinformationen erhalten Sie in der Offenen Sprechstunde (für die Sie sich nicht anmelden müs-
sen) oder auch während der Telefonsprechstunde. Für ein ausführliches Beratungsgespräch sollten
Sie einen Termin vereinbaren, am besten telefonisch über „Call Justus“ oder in der Sprechstunde,
ggf. auch per Mail.
� Zentrale Studienberatung – Büro für Studienberatung
Goethestraße 58, 35390 Gießen
Öffnungszeiten und offene Sprechstunde:
Mo, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr, Di, Do: 15.00 - 17.00 Uhr
Telefonsprechstunde: Mo, Di, Do u. Fr 13.00 – 15.00 Uhr, Tel: 0641 / 99 16 223 (über Call Justus)
www.uni-giessen.de/studium/beratung/zsb
Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende
Beratung zu Studium (Studienwahl und -entscheidung, Bewerbung für den Studienplatz mit Härte-
fall- oder Nachteilsausgleichantrag, Studiengestaltung, Fehlzeiten und Urlaubssemester, Nachteils-
ausgleich bei Prüfungen, technische Hilfsmittel, Studienassistenz und andere Angebote der Univer-
sität): Internet: www.uni-giessen.de/studium/behindertenberatung
� Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende in der Zentralen Studienbe-
ratung
Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen
Offene Sprechstunde in der Regel Do 12:30 bis 14:30 Uhr
Aktuelle Termine sind auf oben genannter Internetseite aufgeführt. Termine außerhalb der Offenen
Sprechstunde sowie Anfragen können telefonisch zu den Bürozeiten Dienstag bis Donnerstag unter
0641/99 16216 sowie über die Studierenden-Hotline Call Justus (s.o.) oder davon unabhängig per E-
Mail vereinbart werden.
Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Studienfinanzierung, Finanzierung von personellen Hil-
fen und technischen Hilfsmitteln, Unterstützung bei sonstigen sozialen Fragen und Schwierigkeiten;
Wohnheimplätze mit Sonderausstattung etc.):
� Studentenwerk Gießen / Beratung & Service
Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen
Tel.: 0641/40008 160
Offene Sprechstunde Mo - Fr 12.00 – 14.30 Uhr, Termine nach Vereinbarung
Beratung durch Studierende im Autonomen Referat für Studierende mit Behinderung und chro-nischer Erkrankung (ABeR) im AStA der JLU Gießen
� Otto-Behaghel-Straße 25d, 35394 Gießen
Tel: 0641-9914800
Mail: [email protected]
Internet: http://asta-giessen.de/autonome-referate/referat-fuer-studierende-mit-behinde-
rung-und-chronischer-erkrankung/
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Studieren mit Kind /mit familiären Verpflichtungen
www.uni-giessen.de/studium/mitkind und www.kind-und-studium.de
Beratung zum Studium (Studienwahl, Studiengestaltung, Urlaubssemester, Schwierigkeiten bei
Veranstaltungsteilnahme, Prüfungen) und allen Fragen sonst zum Studium mit Kind:
� Zentrale Studienberatung (siehe oben)
Beate Caputa-Wießner
Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Termin für ein Beratungsgespräch, am besten telefonisch
über „Call Justus – Studierendenhotline“ (s. o.)
Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Unterstützung bei finanziellen und sozialen Fragen und
Schwierigkeiten; Kinderbetreuung und Tagesmütter, kostenloses Mensaessen, Wohnheimplätze
u.a.m.):
� Netzwerk Studieren mit Kind in der Allgemeinen Sozialberatung des Studentenwerkes
Studentenhaus, Familienservicestelle, Otto-Behaghel-Straße 25
Tel.: (0641) 4 00 08-166
offene Sprechstunde: Mo. – Fr. 12.00 – 14.30 Uhr
Akademisches Auslandsamt
Das Akademische Auslandsamt berät und unterstützt sowohl ausländische Staatsbürger, die an der
JLU studieren (möchten), als auch Studierende der JLU, die einen Studienaufenthalt im Ausland pla-
nen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner: www.uni-giessen.de/internationales
Beratung zum Studium und Praktikum im Ausland:
� Meike Röhl
Sprechzeiten: Mo. und Mi. 10.00 – 12.00 Uhr, Do. 14.00 – 16.00 Uhr
Tel: +49 (0)641 99 12136/66
Beratung für internationale Studierende:
� Patrycja Zakrzewska und Kleopatra Chroni
Sprechzeiten: Mo., Mi. und Fr. 10.00 – 12.00 Uhr
Tel.: +49 (0)641 99 12143/74
Informationen im Internet:
Justus-Liebig-Universität: www.uni-giessen.de/
Informationen zum Studium: www.uni-giessen.de/studium/
Studiengang Social Sciences: www.uni-giessen.de/studium/studienangebot/bachelor/sowi