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stadtblatt stadtblattonline jeden Mittwoch ab 12 Uhr www.heidelberg.de Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg – 23. Jahrgang - Ausgabe Nr. 51 - 16. Dezember 2015 Aus dem Gemeinderat 2/3 Stadtwerke 8 Bekanntmachungen 9-15 Kultur und Freizeit 16 Ein starkes Signal für Integration Nahezu einstimmig hat der Ge- meinderat am 10. Dezember 2015 dem Konzept der Stadtverwal- tung zur Integration von Flücht- lingen zugestimmt. Danach sol- len in allen Stadtteilen vorüber- gehend Unterkünfte in einer Größenordnung von meist 100 Personen geschaffen werden. „Integration gelingt dann, wenn je- der einzelne Stadtteil Verantwor- tung übernimmt. Das ist für uns der viel bessere Weg als Massenunter- künfte in Sporthallen“, betonte Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner. Bis auf zwei Gegenstim- men stimmten alle Mitglieder des Gemeinderats dem Konzept zu. „Ein starkes Signal“, dankte der Oberbürgermeister sowohl den Mit- gliedern des Gemeinderates als auch den Bezirksbeiräten, die bereits vor- ab informiert worden waren. Kern des Konzepts ist eine Liste mit 14 Standorten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen in den Stadtteilen. Vor dem Hinter- grund der aktuellen Zugangszahlen rechnet die Stadt damit, dass im kommenden Jahr in Heidelberg für voraussichtlich 1.500 bis 1.800 Men- schen auf der Flucht zusätzliche Un- terkünfte benötigt werden. Darauf möchte sich die Stadt bereits jetzt vorbereiten, um Massenlager in Sport- hallen oder Zeltlagern zu verhindern. Bezirksbeiräte und Stadtteilvereinsvor- sitzende wurden am 7. Dezember über das Integrationskonzept informiert. Dabei hatten rund 100 Bezirksvertre- ter nahezu einstimmig Unterstützung für das dezentrale Konzept signalisiert, mit dem Heidelberg flexibel auf die Zuweisung von Flüchtlingen reagieren kann. Fortsetzung auf Seite 5 Gemeinderat stimmt vorübergehenden Flüchtlingsunterkünften in allen Stadtteilen zu Die Stadt möchte Flüchtlinge in vorübergehenden Unterkünften mit überschauba- rer Größe in allen Heidelberger Stadtteilen integrieren. Foto: Rothe Mathematikon Das Mathematikon ist von der Klaus Tschira Stiftung am vergange- nen Freitag feierlich an die Univer- sität Heidelberg übergeben worden. Dr. Klaus Tschira hatte das Gebäu- de, in dem Wissenschaftler und Stu- dierende der Mathematik und Informatik forschen und lernen, der Universität geschenkt. Der Platz vor dem Eingang des Mathematikons heißt jetzt nach dem im Frühjahr verstorbenen Stifter, der seit Jahr- zehnten mit vielen Projekten die Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik förderte. Mehr auf Seite 5 Ehrung für Klaus Tschira Am Samstag, 19. Dezember, ist Ein- kaufen in der Innenstadt bis 22 Uhr möglich. Neben dem stimmungsvol- len Weihnachtsmarkt laden auch die Langer Einkaufssamstag Geschäfte zum gemütlichen Ein- kaufsbummel ein. Nicht nur in der Hauptstraße, auch in den Seitenstra- ßen findet man viele ausgefallene Ge- schenkideen. Das Parkhaus P12 Schloss/ Kornmarkt ist seit dem 15. November wieder geöffnet und vereinfacht das Parken in der Altstadt. Die Buden auf dem Hei- delberger Weihnachts- markt haben an die- sem Tag bis 23 Uhr geöffnet. Am 19. Dezember City-Geschäfte bis 22 Uhr offen In dieser Ausgabe Grundsteinlegung Für das Bildung-, Betreu- ungs- und Bürgerhaus B³ am Gadamerplatz wurde jetzt der Grundstein gelegt. Seite 6 OB-Interview Über die Rolle der Kommun- nen bei der Begrenzung von Treibhausgasen sprach OB Dr. Eckart Würzner mit dem Stadtblatt. Seite 7 Kulturkalender Zwischen den Jahren hat Heidelberg viel zu bieten. Eine Auswahl auf Seite 16 Weihnachtsshopping in der Hauptstraße. Foto: Rothe

stadtblatt stadtblattMittwoch ab 12 Uhr - Welcome to nginx!ww2.heidelberg.de/stadtblatt/2015/2015_51_stablakompl.pdf · dagogisches Praktikum in PHV. Wie sieht der Alltag einer freiwilligen

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Mittwoch ab 12 Uhr

www.heidelberg.de

Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg – 23. Jahrgang - Ausgabe Nr. 51 - 16. Dezember 2015

Aus dem Gemeinderat 2/3

Stadtwerke 8

Bekanntmachungen 9-15

Kultur und Freizeit 16

Ein starkes Signal für Integration

Nahezu einstimmig hat der Ge-meinderat am 10. Dezember 2015 dem Konzept der Stadtverwal-tung zur Integration von Flücht-lingen zugestimmt. Danach sol-len in allen Stadtteilen vorüber-gehend Unterkünfte in einer Größenordnung von meist 100 Personen geschaffen werden.

„Integration gelingt dann, wenn je-der einzelne Stadtteil Verantwor-tung übernimmt. Das ist für uns der viel bessere Weg als Massenunter-künfte in Sporthallen“, betonte Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner. Bis auf zwei Gegenstim-men stimmten alle Mitglieder des Gemeinderats dem Konzept zu. „Ein starkes Signal“, dankte der Oberbürgermeister sowohl den Mit-gliedern des Gemeinderates als auch den Bezirksbeiräten, die bereits vor-ab informiert worden waren.

Kern des Konzepts ist eine Liste mit 14 Standorten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen in den Stadtteilen. Vor dem Hinter-

grund der aktuellen Zugangszahlen rechnet die Stadt damit, dass im kommenden Jahr in Heidelberg für voraussichtlich 1.500 bis 1.800 Men-schen auf der Flucht zusätzliche Un-terkünfte benötigt werden. Darauf möchte sich die Stadt bereits jetzt vorbereiten, um Massenlager in Sport-hallen oder Zeltlagern zu verhindern.

Bezirksbeiräte und Stadtteilvereinsvor-sitzende wurden am 7. Dezember über das Integrationskonzept informiert. Dabei hatten rund 100 Bezirksvertre-ter nahezu einstimmig Unterstützung für das dezentrale Konzept signalisiert, mit dem Heidelberg flexibel auf die Zuweisung von Flüchtlingen reagieren kann. Fortsetzung auf Seite 5

Gemeinderat stimmt vorübergehenden Flüchtlingsunterkünften in allen Stadtteilen zu

Die Stadt möchte Flüchtlinge in vorübergehenden Unterkünften mit überschauba-rer Größe in allen Heidelberger Stadtteilen integrieren. Foto: Rothe

Mathematikon

Das Mathematikon ist von der Klaus Tschira Stiftung am vergange-nen Freitag feierlich an die Univer-sität Heidelberg übergeben worden. Dr. Klaus Tschira hatte das Gebäu-de, in dem Wissenschaftler und Stu-dierende der Mathematik und Informatik forschen und lernen, der Universität geschenkt. Der Platz vor dem Eingang des Mathematikons heißt jetzt nach dem im Frühjahr verstorbenen Stifter, der seit Jahr-zehnten mit vielen Projekten die Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik förderte.

Mehr auf Seite 5

Ehrung für Klaus Tschira

Am Samstag, 19. Dezember, ist Ein-kaufen in der Innenstadt bis 22 Uhr möglich. Neben dem stimmungsvol-len Weihnachtsmarkt laden auch die

Langer Einkaufssamstag

Geschäfte zum gemütlichen Ein-kaufsbummel ein. Nicht nur in der Hauptstraße, auch in den Seitenstra-ßen findet man viele ausgefallene Ge-

schenkideen. Das Parkhaus P12 Schloss/Kornmarkt ist seit dem 15. November wieder geöffnet und vereinfacht das Parken in der Altstadt. Die Buden auf dem Hei-delberger Weihnachts-markt haben an die-sem Tag bis 23 Uhr geöffnet.

Am 19. Dezember City-Geschäfte bis 22 Uhr offen

In dieser Ausgabe

Grundsteinlegung

Für das Bildung-, Betreu-ungs- und Bürgerhaus B³ am Gadamerplatz wurde jetzt der Grundstein gelegt.Seite 6

OB-Interview

Über die Rolle der Kommun-nen bei der Begrenzung von Treibhausgasen sprach OB Dr. Eckart Würzner mit dem Stadtblatt. Seite 7

Kulturkalender

Zwischen den Jahren hat Heidelberg viel zu bieten. Eine Auswahl auf Seite 16

Weihnachtsshopping in der Hauptstraße. Foto: Rothe

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Aus dem Gemeinderat stadtblatt - 16. Dezember 20152

Stimmen aus dem Gemeinderat

2 Aus dem Gemeinderat

Stimmen aus dem Gemeinderat

CDUAlfredJakob

Liebe Heidelbergerinnen,Liebe Heidelberger,

Die Tagesordnung der letzten großen Gemeinderatssitzung vor Weihnach-ten war sehr umfangreich.

Einer der wichtigsten Punkte, Punkt 7: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bergheim Erweiterung Marriott Ho-tel. Bereits in der vorangegangenen Bürgerfragestunde wurde diese Bau-maßnahme von Bürgerseite stark kriti-siert und keinesfalls akzeptiert.

Nun aber hat das Bürgerliche Lager im Gemeinderat mit nicht zu erwartender Mehrheit (19 zu 25 Ja-Stimmen) die Abstimmung für die geplante Erweite-rung für sich entscheiden können. Pla-ner, Architekten, Bauherr und vor al-lem die Stadt Heidelberg können nun endlich nach 3-jährigem Streitfall wie-der ruhig schlafen. Ein vorweihnacht-liches Geschenk für alle!

Die Zeit vor Weihnachten sollte für uns alle und vor allem für uns Chris-ten eine besinnliche Zeit sein und so sollten wir auch mit christlichen Wer-ten über die Flüchtlingsfrage urteilen und die Menschlichkeit dabei nicht vergessen.

Um eine „Ausgrenzung“ und die da-mit verbundenen Probleme zu vermei-den, hat der Stadtrat sich darauf geei-nigt, gemäß des Vorschlages der Stadt Heidelberg, den einzelnen Stadtteilen eine bestimmte Anzahl von Flüchtlin-gen, nach einem bereits vorhandenen Verteilungsschlüssel zuzuweisen. Da-mit diese aus ihren Heimaten vertrie-benen Menschen hier mit unseren Heidelberger Bürgern in Bürgernähe leben können.

Wir alle können mithelfen, in dem wir nicht benötigten Wohnraum zur Ver-fügung stellen. Denn wir sollten nicht vergessen, dass auch Jesus mit seinen Eltern Maria und Joseph auf der Flucht war!

Für uns Stadträtinnen und Stadträte wünsche ich mir die besten Entschei-dungen für unsere schöne Stadt. Wir sollten nach vorne schauen und Mut aufbringen!

wir eben diese nicht zusammenhalten. Ich durfte begabte Kinder kennenler-nen, deren Eltern nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, dass sich diese Be-gabungen auch frei entfalten können. Ich lernte Senioren kennen, deren beein-druckende Lebensleistung sie nicht da-vor schützte, dass sie nun ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können. Ich sehe Menschen, die für andere da sind ohne zu bevormunden und das in den Mittelpunkt stellen, was den Men-schen ausmacht − seine Würde.

Ob es nun Kinder, Alte, Arme oder Flüchtlinge sind. Sie alle haben ihren einzigartigen Wert, der sich nicht an den Kosten messen lassen sollte, die sie ver-ursachen, sondern an dem Mehrwert, den sie für die Gemeinschaft stiften −einfach dadurch, dass es sie gibt. Mein Adventskalender bringt mich von „Tür“ zu „Tür“ der Einsicht näher, dass Weih-nachten kein Kaufrausch des Überbie-tens ist, sondern das was uns zusammen-halten sollte, die Achtung, der Respekt und die Zuneigung für unseren Nächs-ten. Ich wünsche Ihnen und Ihren Fami-lien ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2016.Tel.: 06221 58-4715-0/[email protected]

Fraktionsgemeinschaft

GAL/HDp&e/generation.hd

Judith Marggraf

Vor 8 Jahren

... haben wir erstmals den Antrag ge-stellt, den Kindergartenbesuch für El-tern aus der unteren Einkommensgrup-pe kostenfrei zu stellen. Die Idee kam aus dem damals vorgelegten Armutsbe-richt der Stadt, der belegte, dass v.a. Al-leinerziehende in dem Dilemma sind, Kinderbetreuung zu brauchen um arbei-ten zu können, dann aber in der Kosten-falle landen, weil sie Lohn oder Gehalt wieder in die Kinderbetreuung investie-ren müssen. Der Plan war, in drei Stufen vom 3. bis zum 1. Kindergartenjahr diese Beitrags-freiheit zu realisieren. Im letzten Haus-halt konnten wir dafür leider keine Mehrheit im Gemeinderat finden, aber jetzt, mit dem Haushalt 2015/2016, ist die Beitragsfreiheit für die drei Jahre Kindergartenzeit komplett und wir wer-den darüber nachdenken, ob man sie auch auf die Betreuung der unter 3jähri-gen ausweiten kann. Kinder dürfen kein

Konkret wurde schon beschlossen, die Kosten für Freiflächen und Straßen zu begrenzen und die Radwegbrücke am Hauptbahnhof zu verschieben. Auch ist zu prüfen, ob durch eine Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen sowie Zwischennutzungen alter Gebäu-de weitere Erträge erzielt werden kön-nen. Außerdem sollte man Bauträger und Profiteure stärker in die Vermark-tung einbeziehen, um Marketingkosten zu sparen. Schließlich ist es fraglich, be-reits jetzt den intakten Czernyring zwi-schen Czernybrücke und Max-Jarecki-Straße neu zu bauen, wo noch gar keine Bauaktivitäten im Umfeld anstehen. Sollten weitere Maßnahmen nötig sein, sollen diese immer im Gemeinderat be-schlossen werden, um die Kosten im Auge zu behalten. Wir werden jedenfalls weiterhin genau hinsehen und die Ent-wicklung begleiten. Auch müssen die Erfahrungswerte bei der Entwicklung für die Konversionsprozesse die Grund-lage für eine Projektbegleitung sein.Tel.: 06221 [email protected]

SPDMathiasMichalski

Mein Adventskalenderzum Mitmachen

Als jemand, der sich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagiert, möchte ich wissen, was in meiner Stadt vor sich geht. Dabei hilft es sich mit den Akteu-ren vor Ort auszutauschen und auch mal in die Bereiche zu gehen, mit denen ich in meinem Alltag wenig Berührung habe. Zurzeit bin ich in Heidelberg un-terwegs und besuche und arbeite jeden Tag bis Heiligabend in einer Sozialein-richtung mit. Dabei lerne ich unheim-lich viele engagierte Haupt- und Ehren-amtliche kennen.

Was treibt mich an? Die Neugier und die Wissbegier herauszufinden, wie der Einsatz von Menschen für Menschen funktioniert und die Gelegenheit gerade dafür Zeit zu haben, was natürlich nicht jeder so ohne weiteres möglich machen kann. Heidelberg ist eine Stadt, der es in fast allen Bereichen gut geht. Fast al-len? Ja, aber eben nur fast. Auch bei uns gibt es Menschen, denen es nicht so gut geht und ohne eine vernünftige Sozial-struktur in unserer Gesellschaft können

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürger gesegnete Weihnachten und viel Gesundheit und Frieden für das Neue Jahr 2016. Mögen all Ihre Wün-sche in Erfüllung gehen!Ihr Stadtrat Alfred JakobTel. 06221 58-47160,[email protected]

Bündnis 90/Die GrünenFelixGrädler

Bahnstadt – Erfolgsmodell mit Defizit

Im letzten Gemeinderat 2015 standen viele Themen der Bahnstadt auf der Agenda, so auch die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2016 und die Deckung des Defizits. In der von uns geforderten Klausursitzung zum Thema Bahnstadt in der Vorwoche hat die Stadtverwal-tung dargestellt, wie es zum Defizit mit einer Prognose der Kosten bis 2022 von aktuell 41 Mio. Euro kam. Sinnvolle und wichtige Maßnahmen wie eine wei-tere Kita, hochwertige Freiflächen, Aus-gleichsmaßnahmen, Betriebsverlagerun-gen, grundsätzliche Teuerung und höhere Kosten durch die schnelle Ent-wicklung seien laut Verwaltung aus-schlaggebend. Die hohe Nachfrage vor allem nach Wohnungen macht die Bahnstadt zu einem Erfolgsmodell für Heidelberg. Die Bahnstadt hat bereits über 2.600 Einwohner und ca. 1.000 Arbeitsplätze. Wir denken, dass auch die Bürger*innen und die Stadt von der hochwertigen Entwicklung profitieren, die wir zu großen Teilen mitbeschlossen haben.

Jedoch ist es auch die Aufgabe der Poli-tik für eine transparente Kostenentwick-lung zu sorgen. Es ist schwierig zu ver-mitteln, wie es innerhalb von drei Jahren zu einer Defizitprognose von 0 auf 41 Mio. Euro kommt, zumal die damals versprochenen Immobilienverkaufsprei-se von 2.800 Euro je Quadratmeter weit überschritten werden und mit der Kon-version noch viel größere Aufgaben auf uns warten. Daher haben wir einen An-trag gestellt und die Stadtverwaltung ge-beten weitere Einsparmöglichkeiten zu prüfen. Es steht nicht im Gegensatz sinnvolle Maßnahmen zu fordern und fördern und im Gegenzug nach weiteren Einnahme- und Einsparmöglichkeiten zu schauen.

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Aus dem Gemeinderat 3

Armutsrisiko sein und deshalb braucht es gerade in den Bereichen Betreuung und Bildung neben guten Angeboten auch entsprechende Unterstützung.

DIEHEIDELBERGER

LarissaWinter-Horn

Erweiterung Marriott-Hotel

Mit allen Stimmen unserer Fraktion und klarer Mehrheit hat der Gemeinde-rat der Erweiterung des Marriott Hotels zugestimmt. Nach zahlreichen Sitzun-gen, Planungsänderungen, einer frühzei-tigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Gutachten waren sämtliche Anforderun-gen im Hinblick auf die Umweltverträg-lichkeit, die Gestaltung und Kosten-übernahme für den Penta-Park und die Uferterrasse mit öffentlicher Nutzung etc. erfüllt und die Kosten hierfür von Seiten des Investors getragen. Nachdem der Gemeinderat hierbei stets den Kurs vor gegeben und signalisiert hatte, das Projekt zu befürworten, hatte der Ge-meinderat auch aus Gründen des Ver-trauensschutzes die Pflicht, jetzt endgül-tig zuzustimmen. Wir sind zudem der Meinung, dass durch das Projekt nicht nur die Grünflä-che deutlich aufgewertet wird und wei-terhin der Öffentlichkeit zugänglich bleibt, sondern durch die Terrasse am Ufer auch ein weiterer wichtiger Teil der „Stadt an den Fluss“ realisiert werden [email protected]

FDPKarlBreer

Tausend Dank denFlüchtlingshelfern

Anna-Sophie ist 21, kommt aus Nord-deutschland und absolviert ein sozialpä-dagogisches Praktikum in PHV. Wie sieht der Alltag einer freiwilligen Flücht-lingshelferin aus? • Homecare - Betreu-ung der Flüchtlinge in meist überfüllten Warteräumen. Hier, wo so viele Natio-nalitäten, Religionen und Temperamen-te aufeinandertreffen, gilt es nicht nur Tee und Kaffee anzubieten, sondern auch positive Stimmung zu verbreiten. •

Schallemission. Plötzlich weht also Wind bei der Kirchheimer Mühle und Grenzhof! Vorher: Wind bläst nur am Hang. Das ist alles lobbygetriebener Un-sinn. Windkraftanlagen haben in BW nichts verloren und Klimahysterie passt mit dem verfrühten Abschalten unserer sicheren Kernkraftwerke so wenig zu-sammen wie Selbstmord aus Angst vor dem Tode. EEG [email protected]

BunteLinkeHildegardStolz

Der Bebauungsplan-entwurf Mark Twain Village Südstadt geht …

… in die zweite Runde. Einiges wurde bereits aufgrund von Eingaben geändert.

Essensausgabe • Befragung: Besondere Vorkommnisse auf der Flucht, Gesund-heitszustand, Familie, Bildung etc. • Kinderbetreuung • Da Anna-Sophie sehr sportlich ist, bietet sie einen Lauf-treff an und verteilt selbstorganisierte Sportkleidung. Für all dies erhält sie kei-nen Lohn, nicht einmal Fahrgeld. Aber das Lächeln der Kinder, die Dankbarkeit und Wertschätzung der Flüchtlinge, die Erfahrungen mit den unterschiedlichs-ten Kulturen wiegen dies auf. Am 20.12. endet ihr Praktikum. Die Flüchtlinge und Kollegen werden sie vermissen. Tausend Dank an Anna-Sophie stellver-tretend für alle Flü[email protected]

Die Linke/PiratenAlexanderSchestag

Ist Heidelberg bereit fürdie Zombie-Apokalypse?

Eine solch scheinbar unsinnige Frage stellten die Piraten in NRW, aber mit ernstem Hintergrund. Sie wollten wis-sen, inwieweit das Land auf Katastro-phen vorbereitet ist. Die Frage stellt sich auch Kommunen. Ein großes Problem ist angesichts kaum noch vorhandener Sirenen die Warnung der Bevölkerung. Ein sinnvolles Instrument bei größeren menschengemachten Unglücken oder Naturkatastrophen ist daher der Einsatz des Warnsystems KATWARN, das Mannheim bereits nutzt. Es warnt bei Katastrophen per App, Mail oder SMS, zeigt den Ort des Unglücks an, gibt Ver-haltensregeln und teilt mit, wenn sich das betroffene Gebiet ausdehnt. Wir plädieren dafür, den Einsatz von KAT-WARN auch für Heidelberg [email protected]

AfDMatthiasNiebel

Wer Wind sät … wirdSturm ernten

Die Windrad-„Bürgerbeteiligung” ende-te in der befürchteten Farce. Wirtschaft-liche Bedenken werden ebenso beiseite-gewischt wie Bedenken gegen Grund-stücksentwertung, Schattenwurf oder

Doch immer noch sind aus unserer Sicht die Bebauung zu dicht, zu wenig öffentli-cher Raum, zu wenige und schlecht ver-netzte Grünflächen, zu massive Baukör-per geplant. Ein weiterer ungesunder „Hotspot“ im Stadtklima ist vorprogram-miert. Es bleiben zu wenige Freiheiten für künftige Entwicklungen. Wir haben nicht zugestimmt. Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen im Stadtblatt und auf der Homepage der Stadt zur Offenlage-zeit. Sie können nochmals Einsprüche vorbringen, konkrete Vorschläge sind [email protected]

Sofienstraße wird erneuertDie Fahrbahn der Sofienstraße zwi-schen Friedrich-Ebert-Anlage und Neckarstaden ist in einem schlechten baulichen Zustand und muss drin-gend erneuert werden. Die Maßnah-me soll in den Sommerferien 2016 durchgeführt werden. Der Gemeinde-rat hat hierfür einstimmig die Geneh-migung erteilt. Ursprünglich war die Erneuerung der Sofienstraße für das Jahr 2017 vorgesehen, die Maßnahme soll jedoch vorgezogen werden, damit sie vor dem Umbau der Haltestelle Hauptbahnhof Nord ab Ende 2016 abgeschlossen werden kann. (Gemein-derat am 10. Dezember)

Geh- und Radwegbrücke am Hauptbahnhof zurückgestellt Die Umsetzung der Geh- und Rad-wegbrücke über die Gleise am Haupt-bahnhof wird zurückgestellt. Das hat der Gemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. Die bisherige Planung einer Harfenbrücke soll nicht weiter verfolgt werden. Zu einem spä-teren Zeitpunkt kann eine Brücke am gleichen Standort geplant und umge-setzt werden, dann wohl auch mit ei-

Aus den Sitzungen des Gemeinderates

ner anderen Konstruktion. (Gemein-derat am 10. Dezember)

Zuschuss Enjoy JazzDer Zuschuss der Stadt Heidelberg an die Enjoy Jazz GmbH wird für 2015 um 10.000 Euro auf 80.520 Euro er-höht. Der Haupt- und Finanzaus-schuss hat einstimmig der Steigerung zugestimmt. (Haupt- und Finanzaus-schuss am 2. Dezember 2015)

Stützwanderneuerung Klingentorstraße Die Stützmauer der Klingentorstraße 8 bis 10 weist Schäden auf. Da die histo-rische Mauer in Baulast der Stadt Hei-delberg steht, muss eine Sanierung durchgeführt werden. Dem hat der Haupt- und Finanzausschuss bei einem Kostenvolumen von 185.000 Euro zu-gestimmt. Geplanter Baubeginn ist im Mai 2016. (Haupt- und Finanzaus-schuss am 2. Dezember 2015)

Gemeinderat onlineWeitere Meldungen aus dem Ge-meinderat und den Ausschüssen sind unter www.heidelberg.de/gemeinderat zu finden.

In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte.

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Aktuelles stadtblatt - 16. Dezember 2015

Kurz gemeldet

Müllabfuhr um WeihnachtenAufgrund der Weihnachtsfeier-tage verschieben sich schon ab 19. Dezember die Abholtermine der Müllabfuhr. Betroffen sind die Restmüll-, Bioabfall- und Papier-behälter, die Gelben Säcke/Tonnen sowie die Papierbündelsammlung, Glas- und Speisereste-Entsorgung für Gewerbe. So wird die Leerung von Montag, 21. Dezember, auf Samstag, 19. Dezember, von Diens-tag, 22., auf Montag, 21. Dezember, von Mittwoch, 23., auf Dienstag, 22. Dezember, von Donnerstag, 24., auf Mittwoch, 23. Dezember und von Freitag, 25., auf Donners-tag, 24. Dezember vorgezogen.

BürgerbeauftragterDas Büro des Bürgerbeauftragten ist von Donnerstag, 17. Dezember, bis Donnerstag, 7. Januar 2016, ge-schlossen. Ab Mittwoch, 13. Januar 2016, ist Gustav Adolf Apfel wieder jeweils mittwochs von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr sowie donners-tags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr erreichbar.

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Baustellen der Woche

Im Neuenheimer FeldWestliche Parallelstraße zur Berliner Straße nördlich der Mönchhofstraße zwischen Haltestellen Bunsen-Gym-nasium West und Technologiepark bis voraussichtlich Ende Dezember 2015 gesperrt; Busse der Linien 31 und 37 werden umgeleitet.

Rudolf-Diesel-StraßeBis voraussichtlich Ende April 2016 halbseitig gesperrt mit Einbahnre-gelung in Richtung Speyerer Straße. Buslinie 33 in Fahrtrichtung Em-mertsgrund wird umgeleitet.

A 5/L 637Behinderungen durch Sanierung der Brücke über den Neckar bis Ende 2015 sowie der Autobahnbrücke über die L 637 nördlich des Heidel-berger Kreuzes bis Januar 2016; ta-geweise Einschränkungen auf L 637.

Kurfürsten-AnlageBis 22. Dezember einspurige Ver-kehrsführung Richtung Hauptbahn-hof, auch Radverkehr betroffen.

Weitere Infos zu den Baustellen unter www.heidelberg.de/baustellen.

Baustellen der Woche

Im Neuenheimer FeldIm Neuenheimer Feld

Daniel Vernet, Journalist der französi-schen Tageszeitung Le Monde, spricht vier Wochen nach den Terroranschlä-gen darüber, wie Paris die Morde verar-beitet. Anschließend wird er mit Erika Mursa, Folker Zöller und Guilhem Zumbaum-Tomasi diskutieren. Mode-rieren wird der ehemalige Bundestags-abgeordnete Gert Weisskirchen. Die Veranstaltung im Montpellier-Haus, Kettengasse 19, findet am Mittwoch, 16. Dezember, 20 Uhr, statt.

Paris danach

Präventionspreis vergebenInterkulturelle Theatergruppe belegte Platz eins

Die Jüdische Kultusgemeinde Hei-delberg hat vergenenen Freitag den vom Verein „Sicheres Heidelberg“ ausgeschriebenen Heidelberger Prä-ventionspreis 2015 gewonnen.

Die Theatergruppe der Gemeinde, junge Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen, lernen durch die Fi-guren und Rollen des Musicals „Ana-tevka“ andere Lebensentwürfe kennen

und verstehen. Durch die gemeinsame Arbeit schafft es die Gruppe, eine inter-kulturelle Einheit zu werden.

Den zweiten Preis errang das Gloria-Kino für seine „Film-Specials" für Schüler zum Thema Prävention. Mit dem dritten Preis würdigte die Jury das Engagement des Sportkreises Heidelberg, der derzeit rund 100 Flüchtlingen regelmäßig Sport ermöglicht. (www.sicherheid.de)

Dr. h.c. Manfred Lautenschläger (r.) und der Rektor der Hochschule für Jüdische Studien, Prof. Dr. Johannes Heil (2.v.r.), übergaben den Preis. Foto: Rothe

Haus der JugendDas Haus der Jugend, Heidelbergs äl-testes Jugendhaus, wird baulich und konzeptionell weiterentwickelt. Bevor sich die Architekten ans Werk machen, erhalten Jugendliche die Chance, ihre Ideen in die Planung einzubringen, damit ihre Freizeitinteressen Berück-sichtigung finden. Jugendliche ab 13 Jahren können das über „Whats App“ tun. Dazu müssen sie sich einwählen unter 0157 92347881 und als Zu-gangswort „Haus der Jugend“ eingeben. Profile und Rufnummern bleiben ge-schützt. (www.hausderjugend-hd.de)

Gespräch mit Flüchtlingen und Helfern

Wie fördert die Stadt Heidelberg die Integration von Menschen auf der Flucht? Und welche Beiträge können Asylsuchende zum Gelingen leisten? Um diese und andere Fragen ging es bei einem Besuch von Oberbürgermeis-ter Dr. Eckart Würzner kürzlich bei der Aktion #HolDenOberbürgermeister in der Flüchtlingsunterkunft in Kirchheim. Im Internationalen Café InCa, das von der Caritas gemeinsam mit Mosaik Heidelberg betrieben wird, sprach der OB mit Menschen auf der Flucht und Helfern. Mosaik Heidel-berg, eine freie christliche Kirche, die als Verein organisiert ist, hatte mit ih-rem Vorschlag in der 22. Abstimmungsrunde von #HolDenOberbürger-meister die meisten Stimmen erhalten. (www.holdenoberbuergermeister.de und www.getthemayor.com) Foto: Dittmer

BürgerfestDie Stadt Heidelberg lädt am Sonntag, 10. Januar 2016, von 11.30 bis 17 Uhr zu ihrem Bürgerfest auf das ehemalige US-Militärgelände Campbell Barracks in der Südstadt ein. Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner wird um 11.30 Uhr seine Neujahrsansprache halten. Zudem gibt es Informationen zur Ent-wicklung der Konversionsflächen und über andere städtische Projekte. Zahl-reiche Vereine sorgen für ein buntes Programm mit Vorführungen und Musik. Mehr zum Programm in den nächsten Stadtblatt-Ausgaben.

AbwasserkostenDer Gemeinderat hat am 10. Dezem-ber beschlossen, die Abwassergebühren ab 2016 zu erhöhen, um unter anderem die Investitionen im Abwasserbereich auszugleichen. Die Abwassergebühr liegt aktuell einheitlich bei 90 Cent pro Kubikmeter. Ab 2016 wird für die zen-trale Beseitigung die Gebühr auf 1,10 Euro festgesetzt. Für die dezentrale Be-seitigung über ein Abfuhrfahrzeug gel-ten künftig separate Sätze. Die Satzung mit den neuen Gebühren ist auf Seite 12 dieser Ausgabe zu finden.

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Daran arbeite die Verwaltung mit Hochdruck. Als Beispiele nannte der Oberbürgermeister die Bahnstadt und

5Aktuelles

Ein starkes Signal für IntegrationFs. von Seite 1 - Geplante Standorte in den Stadtteilen wurden in öffentlicher Gemeinderatssitzung vorgestellt

In allen Stadtteilen sollen vorüberge-hend Unterkünfte für Flüchtlinge entstehen, hat jetzt der Gemeinderat beschlossen. Kommendes Jahr rech-net die Stadt mit voraussichtlich 1.500 bis 1.800 Menschen auf der Flucht, die zusätzliche Quartiere be-nötigen. Das Konzept der Stadtver-waltung für die Integration von Flüchtlingen umfasst eine Liste der geplanten Standorte mit möglichen Platzkapazitäten (siehe Grafik rechts).

Überwiegend sollen auf ungenutzten Grundstücken, Freiflächen oder Park-plätzen Pavillons errichtet werden, die sich einfach wieder zurückbauen lassen. Auch wenn Standorte für mehr Plätze geeignet sind, möchte die Stadtverwal-tung die Einheiten auf maximal 150 Personen begrenzen, um eine gute Inte-gration zu ermöglichen. Die meisten Standorte sollen nur vorübergehend ge-nutzt werden. Die Stadt erschließt sich damit ein Potenzial, um handlungsfähig zu sein. „Unser Ziel ist es, mittel- bis langfristig ein ausreichendes Wohnungs-angebot für alle Bevölkerungsschichten zu haben“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Würzner. „Wir brauchen Wohn-raum, Wohnraum, Wohnraum. Und zwar für alle Bevölkerungsgruppen.“

die Konversionsflächen in der Süd-stadt, wo im Januar mit der Sanierung begonnen werde. Hier sollen insge-

Mathematikon und Klaus-Tschira-Platz eingeweihtNeues Gebäude an der Mönchhofstraße, Ecke Berliner Straße, ist Geschenk des Stifters an die Universität

Dringend benötigte Räumlichkei-ten bietet das Mathematikon an der Mönchhofstraße, Ecke Berli-ner Straße, Studierenden und Wis-senschaftlern der Mathematik und Informatik an der Universität Hei-delberg.

Der Physiker, SAP-Mitgründer und Stifter Dr. h. c. Klaus Tschira hat das Gebäude der Universität und damit auch dem Land Baden-Württemberg geschenkt. Mit dem Mathematikon werden die Institute und Einrichtun-gen der Fakultät für Mathematik und Informatik und das Interdisziplinäre Zentrum für Wissenschaftliches Rech-nen (IWR) an einem Ort zusammen-geführt. Im sechsgeschossigen Bau sind unter anderem Hörsaal, Semi-narräume und Gruppenarbeitsräume untergebracht.

Anlässlich der Eröffnung hat Oberbür-germeister Dr. Eckart Würzner auch den „Klaus-Tschira-Platz“ feierlich

eingeweiht. Der rund 850 Quadrat-meter große Platz befindet sich direkt vor dem Haupteingang an der Süd-seite des Gebäudes. Mit der Benen-nung möchte die Stadt an das gesellschaftli-che Engagement Dr. h. c. Klaus Tschiras erinnern. „Ich danke der Klaus Tschira Stiftung herzlich für dieses großartige En-gagement“, betonte Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner.

Im Oktober 2015 hatte der Gemeinderat der Benennung des Platzes nach dem Stifter und Mäzen zugestimmt, der im März 2015 im Alter von 74 Jahren verstor-ben ist. Platz und Neu-bau wurden von der Klaus Tschira Stiftung

Das Mathematikon mit dem Klaus-Tschira-Platz im Vordergrund. Das Gebäude schenkte Dr. h.c. Klaus Tschira der Universität. Foto: Rothe

samt 1.400 Wohnungen entstehen, 70 Prozent davon als preiswerte Miet- und Eigentumswohnungen. Auch auf der Konversionsfläche „Hospital“ in Rohrbach seien 600 Wohnungen in Planung. „Wir bereiten außerdem sei-tens der Verwaltung ein wohnungspo-litisches Konzept vor, mit dem Ziel, in allen Stadtteilen bezahlbaren Wohn-raum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen.“ Deshalb, so Würzner, sei es jetzt auch ausgeschlossen, die Konver-sionsflächen ausschließlich für die Flüchtlingsunterbringung zu nutzen: „Wir wollen keine Gettos, sondern Wohnraum für alle.“ eu

Menschen auf der Flucht

Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden Informationen rund um das Thema Menschen auf der Flucht unter www.heidelberg-fluechtlinge.de. Hier gibt es auch den Info-Flyer „Menschen auf der Flucht“ zum Download. Er ist in gedruckter Form in den Bürgerämtern und in vielen weite-ren öffentlichen Institutionen er-hältlich.

Kleine Einheiten für bis zu 150 Personen sollen entstehen. Grafik: Peh und Schefcik

errichtet. Im Jahr 2011 hatte Klaus Tschira für sein außerordentliches En-gagement als Mäzen und Förderer der Naturwissenschaften, der Informatik

und der Mathematik die Richard-Benz-Medaille der Stadt Heidelberg für Kunst und Wissenschaft erhalten. (www.klaus-tschira-stiftung.de) lgr

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Aktuelles stadtblatt - 16. Dezember 20156

„Ein identitätsstiftender Ort“Grundstein zu B³ am Gadamerplatz in der Bahnstadt gelegt

Grundsteinlegung: (v.l.) Peter Bresinski, Dr. Joachim Gerner, Oberbürgermeister Dr.Eckart Würzner, Peter Donn, Stephan Brühl und Hans-Jürgen Heiß Foto: Buck

Aus dem Gemeinderat

Mobilitätsnetz: Brücken-Neubau über die A5Die Brücke der Eppelheimer Straße über die Bundesautobahn A5 soll im Rahmen des Mobili-tätsnetzes erneuert werden. Mit dem Neubau wird der spätere sechsstreifige Ausbau der Auto-bahn möglich. Zudem soll die Straßenbahnlinie 22 nach Eppel-heim künftig zweigleisig über die Brücke geführt werden. Die Kosten für die Stadt Heidelberg betragen voraussichtlich rund 4,25 Millionen Euro.

Erweiterung Marriott-HotelGrünes Licht für die Erweiterung des Marriott-Hotels: Am 10. De-zember hat deer Gemeinderat den Vorhabenbezogenen Bebauungs-plan „Bergheim – Erweiterung Marriott-Hotel“ samt Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den fortgeschriebenen Durchführungs-vertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mehrheitlich be-schlossen. Nun kann die Bauge-nehmigung für das Vorhaben erteilt werden. Zwischen der Vangerow-straße 16–18 und dem Neckar soll ein Hotel der Marriott-Sparte „Re-sidence Inn“ errichtet werden.

Gratis-Jahresabo für ÖPNV Wer in Heidelberg ab 1. Januar 2016 sein Fahrzeug freiwillig ab-meldet, den belohnt die Stadt Heidelberg im Rahmen des För-derprogramms „Umweltfreund-lich mobil“. Einmalig gibt es ein VRN-Jahresticket der „Rhein-Neckar Verkehr GmbH“ und des „Verkehrsverbundes Rhein-Ne-ckar GmbH“ im Wert von derzeit 960 Euro. Der 100 Prozent-Zu-schuss zum Rhein-Neckar-Ticket kann beim Amt für Umwelt-schutz, Gewerbeaufsicht und Energie beantragt werden.

Neues vom Heidelberg-PassGute Nachrichten für Inhaber des Heidelberg-Passes und Heidel-berg-Passes+: Ab dem 1. Januar 2016 wird für alle Kinder ab Voll-endung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt das Eltern-entgelt für den Besuch eines Kin-dergartens übernommen. Das hat der Gemeinderat am 10. Dezem-ber einstimmig beschlossen. Ein-kommensschwache Familien können so leichter ihren Kindern den Besuch einer Kindertagesein-richtung ermöglichen. Bisher galt die Regelung nur für das letzte und vorletzte Kindergartenjahr.

Neuer Jugendgemeinderat gewähltErneut hohe Beteiligung - Konstituierende Sitzung am 25. Februar 2016

Mit einer erneut hohen Wahlbeteili-gung ist am 12. Dezember die sechs-te Jugendgemeinderatswahl zu Ende gegangen. 48 Prozent der wahlbe-rechtigten Heidelberger Schülerin-nen und Schüler gingen an ihren je-weiligen Schulen und im Haus der Jugend an die Urnen.

32 Kandidatinnen und Kandidaten hatten sich um die 30 Sitze beworben. Gewählt wurden 15 junge Frauen so-wie 15 junge Männer im Alter von 14 bis 19 Jahren. Gewählt wurden (in al-phabetischer Reihenfolge):

Für die Gymnasien:Nikita Aliaksiuk (Helmholtz-Gymna-sium), Nadja Badarne (ehem. St. Ra-phael-Gymnasium), Noah Buchheit (Internationale Gesamtschule Heidel-berg), Shiva Darabi (ehem. Bunsen- Gymnasium), Julius Fabini (Hölderlin-Gymnasium), Enes Günay (Helmholtz-Gymnasium), Erich Kaiser (St.

Für das Bildung-, Betreuungs- und Bürgerhaus B³ am Gadamerplatz in der Bahnstadt ist am Montag, 14. Dezember, der symbolische Grund-stein gelegt worden.

„Mit dem Bildungs-, Betreuungs- und Bürgerhaus B³ entsteht im Herzen der Bahnstadt ein belebter und identitäts-stiftender Ort für Menschen aller Ge-nerationen“, sagte Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner. Er legte gemein-sam mit Dr. Joachim Gerner, Bürger-meister für Familie, Soziales und Kultur, Peter Bresinski, Geschäftsfüh-rer der Bau- und Servicegesellschaft mbH Heidelberg (BSG), Architekt Peter Donn von Datscha Architekten aus Stuttgart und Stephan Brühl, Lei-ter des Amtes für Schule und Bildung, den Grundstein für das Gebäude.

Der neue Gebäudekomplex wird eine dreizügige, inklusive Ganztagesgrund-schule mit Sporthalle, eine Kindertages-einrichtung sowie ein Bürgerhaus mit öffentlichem Café, Mehrzweckräumen und einem Bürgersaal vereinen. „Das Bildungs-, Betreuungs- und Bürgerhaus ist ein weiterer Meilenstein in der Ent-wicklung der Bahnstadt: Familien er-wartet ein zukunftsfähiges Kita- und Grundschulkonzept mit Entwicklungs-

option. Wir bauen hier eine neue, eine zusätzliche Kita und eine Schule, weil so viele Familien in die Bahnstadt ziehen. Ein schöneres Zeichen für die Entwick-lung einer Stadt gibt es nicht“, sagte Dr. Würzner. „Nach der erfolgreichen IGH-Sanierung bringen wir auch für B³ unse-re große Kompetenz aus der Errichtung, Sanierung und Bewirtschaftung von Immobilien ein“, ergänzte BSG-Ge-schäftsführer Peter Bresinski.

Start 2017/2018Die Arbeiten zum IBA-Projekt B³ ha-ben im August begonnen. Der nun be-ginnende Rohbau wird voraussichtlich zehn Monate in Anspruch nehmen. Zum Schuljahresbeginn 2017/18 soll das Bildungs-, Betreuungs- und Bür-gerhaus in Betrieb gehen. Die Baukos-ten betragen rund 31,6 Millionen Euro.

www.heidelberg-bahnstadt.de. chb

Raphael-Gymnasium), Lucienne-So-phie Marme (St. Raphael-Gymnasium), Fürozan Naderi (Bunsen-Gymnasium), Livia Polte (Bunsen-Gymnasium), Nel-ly Reinstorf (Bunsen-Gymnasium), Yannick Scharf (Elisabeth v. Thadden-Schule); Lukas Stähle (Helmholtz-Gymnasium), Philipp v. Wolff- Metter-nich (ehem. St. Raphael-Gymnasium), Hannah Wachter (Kurfürst-Friedrich-Gymnasium)

Für die Haupt-, Förder-, Real- und Gemeinschaftsschulen: Henna Butt, (Internationale Gesamt-schule), Albiona Istrefaj (Geschwister-Scholl-Schule), Seyed Djawad Razawi (ehem. Realschule Eppelheim), Jonas Schädel (Geschwister-Scholl-Schule).

Für die Beruflichen Schulen: Saman Butt (Julius-Springer-Schule), Tayfun Caglar (F + U Berufsschule), Eleysa Dereli (Willy-Hellpach-Schu-le), Mike Gilski (ehem. F + U Berufs-

schule), Petra Guntermann (Willy-Hellpach-Schule), Björn Erik Lützen (Willy-Hellpach-Schule), Naima Mo-hamed (Willy-Hellpach-Schule), Pat-ricia Mullaj (Willy-Hellpach-Schule), Nadim Naamnih (Willy-Hellpach-Schule), Shanika Moya Nesta Posch (Willy-Hellpach-Schule), Edona Sel-lova (Julius-Springer-Schule)

Da sich für die Haupt- und Förder-schulen, Realschulen und Gemein-schaftsschulen nicht genügend Kandi-datinnen und Kandidaten beworben hatten, rücken entsprechend der Sat-zung des Jugendgemeinderats Bewer-berinnen und Bewerber aus den ande-ren Schulformen nach.

Die konstituierende Sitzung des Ju-gendgemeinderates findet am 25. Feb-ruar 2016 um 17 Uhr im Rathaus statt.

Mehr unter www.jugendgemeinderat.heidelberg.de. eu

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7Aktuelles

„Auf lokaler Ebene enorm viel bewegt“Oberbürgermeister Dr. Würzner zur Rolle der Kommunen bei der globalen Reduzierung der Treibhausgase

In Paris haben die Staaten der Welt gerade einen historischen Klimaver-trag beschlossen: Die Welt soll nur 1,5 Grad wärmer werden, die globa-len Treibhausgase sollen möglichst bald sinken.

Als Präsident des Netzwerks „Energy Cities“ hat Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner beim Klimagipfel in Paris die Interessen von rund 1.000 eu-ropäischen Kommunen vertreten. Dort war er auch an dem historischen Schul-terschluss der drei großen internationa-len Städtenetzwerke zum Klimaschutz beteiligt – der Schulterschluss soll der Stimme von Städten und Gemeinden mehr Gewicht verleihen. Im Stadtblatt berichtet Dr. Würzner von den Ver-handlungen auf internationalem Parkett.

Welche Eindrücke bringen Sie aus Paris mit?

Dr. Würzner: Es ist großartig, wenn so viele Menschen aus aller Welt ge-meinsam beraten, wie man das Klima nachhaltig schützt. Und es ist ein tolles Gefühl, an einer Kurskorrektur betei-ligt zu sein. Wir können, wenn wir wollen – wir müssen diesen Weg nur konsequent gehen. In den letzten 20 Jahren seit der Rio-Konferenz haben wir auf lokaler Ebene enorm viel be-

wegt. Doch um die Klimaerwärmung zu stoppen, muss global, national und auf kommunaler Ebene noch viel mehr getan werden.

Warum sind die Städte beim Klimaschutz so wichtig?

Dr. Würzner: Städte sind die Instanz, die vor Ort konkret handelt und den Kampf gegen den Klimawandel aktiv vorantreibt. Die Städte sind der Schlüssel, um die internationale Ver-

einbarung zur Klimarettung in die Praxis umzusetzen. Aber dafür brau-chen sie mehr Entscheidungsspielraum und konkrete Unterstützung. Die Städte sind wichtiger Akteur, wenn-gleich wir in Paris nur begleitend aktiv werden konnten. Immerhin waren über die Städtevertretungen in Paris rund 60 Prozent der Weltbevölkerung vertreten!

Was fordern die Kommunen konkret?

OB Dr. Würzner (3.v.r.) neben Michael Bloomberg, ehemaliger Bürgermeister von New York (2. v.r.) und der Bürgermeisterin von Paris, Anne Hidalgo. Am Redner-pult ist Laurent Fabius, Verhandlungsführer bei den Klimagesprächen, zu sehen.

Dr. Würzner: Für die Kommunen for-dern wir Förderprogramme für Klima-schutzmaßnahmen zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten, höhere Einspei-severgütung für erneuerbare Energien wie bei uns in Deutschland über das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG,) und finanzielle Unterstützung von regi-onalen Energieagenturen und lokalen Stadtwerken. Allgemein fordern wir die Einführung verbindlicher Flottenver-brauchsgrenzwerte für die Autoindust-rie, die stärkere Förderung von For-schung bezüglich klimafreundlicher Materialien oder auch das Verbot des Anbaus von Nahrungsmitteln zur Ener-giegewinnung. Die Botschaften haben wir in Paris positioniert.

Was trägt Heidelberg zum Klimaschutz bei?

Dr. Würzner: Unter den Städten gilt Heidelberg weltweit als einer der Vorrei-ter in Sachen Klimaschutz. Wir haben zum Beispiel in den vergangenen zehn Jahren den gesamten Energieverbrauch städtischer Liegenschaften um über 50 Prozent reduziert. Die Bahnstadt ist zu 100 Prozent CO2-frei. Derzeit arbeiten wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern an der Umsetzung eines ambitionierten Ziels: Bis 2050 soll Hei-delberg klimaneutral werden. cca

Die Abfallgebühren werden ab dem neuen Jahr um durchschnitt-lich 10,9 Prozent erhöht. Dies hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2015 entschieden.

Dennoch muss ein Vier-Personen-Haushalt in Heidelberg immer noch im Schnitt 20 Prozent weniger als vor zehn Jahren für die Abfallentsorgung bezahlen. Das liegt an den betriebli-chen Optimierungsmaßnahmen und guten wirtschaftlichen Erfolgen der städtischen Abfallentsorgung sowie der korrekten Abfalltrennung durch die Heidelberger Bevölkerung.

Grund für die Erhöhung der Gebühren sind allgemeinen Kostensteigerungen sowie sinkende Gebühreneinnahmen in den letzten Jahren. Die durch-schnittlichen Abfallgebühren für einen Vier-Personen-Haushalt werden sich von derzeit 94 bis 104 Euro auf neu

Die Abfallgebühren werden 2016 erhöht Gebühren sind trotzdem noch 20 Prozent unter dem Niveau von vor 10 Jahren

0

30

60

90

120

150

Durchschnittliche Abfallgebühren für einen Vier-Personen-Haus-halt im Jahresvergleich (in Euro):

2005 201620132008

135

10899

119

102 bis 113 Euro pro Jahr erhöhen (siehe dazu auch die Bekanntmachung ab Seite 9). Trotz dieser Gebührener-höhung liegt Heidelberg immer noch unter dem landesweiten Durchschnitt in Höhe von circa 150 Euro im Jahr 2014.

Die letzte Erhöhung der Abfallge-bühren gab es 2005. Erhöht wurden sie um durchschnittlich 8 Prozent auf 116 bis 154 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt. Seit 2005 konn-ten sie jedoch wieder gesenkt werden um durchschnittlich 10 Prozent in 2008 und in Form der gebührenfreien Bioabfalltonne in 2013. Das ist umso bemerkenswerter, als dass die Stadt Heidelberg im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württemberg und im Bundesgebiet ihren Bürgerinnen und Bürgern eines der umfassend-sten Abfallwirtschaftssysteme anbietet. (www.heidelberg.de/abfall) cca

Durchschnittliche Abfallgebühren für einen Vier-Personen-Haushalt im Jahresvergleich (in Euro)

Mit 108 Euro Abfallgebühren im Jahr für einen Vier-Personen-Haushalt liegt Heidelberg weit unter dem Landesschnitt von 150 Euro. Grafik: Stadt HD

Foto: Energy Cities

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ImpressumStadtwerke Heidelberg GmbHUnternehmenskommunikationKurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 HeidelbergTelefon: 06221 513-0

E-Mail: [email protected]: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Julia Kühner-LößlFotos: Stadtwerke Heidelberg, Fotolia, Sven EhlersAlle Angaben ohne Gewähr

Immer einen Besuch wert: Bäder im WinterViel Abwechslung für Familien in den Heidelberger Hallenbädern

Kaltes Schmuddelwetter, dunkle Jah-reszeit und wenig Lust nach draußen zu gehen? Dann besuchen Sie doch wieder einmal eines der Heidelberger Hallenbäder. Für Familien eine echte Alternative, wenn der Bewegungs-drang der Kinder groß und das Wetter schlecht ist. Bewegung im Wasser macht Spaß und tut gut.

Gerade im Rohrbacher Hasenleiserbad und dem Ziegelhäuser Köpfel kommen Kinder und Familien auf ihre Kosten: Je-den Samstag laden die Bäder zwischen 15 und 17 Uhr mit vielen Wasserspielsa-chen zum freien Spielen ein. Für das To-ben und Planschen sind extra zwei Bah-nen im Schwimmerbecken reserviert. Immer zu haben ist auch die Spielebox, die voller Spielsachen steckt und die Sie vom Bad-Team bekommen.

Kunterbunter Weihnachtsspaß Weihnachtlich, bunt und laut wird es am Samstag, den 19. Dezember, beim Kunterbunten Weihnachtsspaß im Ha-senleiser. Zwischen 14 und 18 Uhr steht das ganze Bad zum Spielen, Toben und Planschen zur Verfügung. Das Animati-onsteam baut eine Riesenlaufbahn zum Klettern auf, lädt zu Tauchwettbewer-ben, Spielen oder dem Malen mit Fin-gerfarben ein. Zirkusluft schnuppern können Kinder bei den Angeboten des Kulturfensters Heidelberg und auch der Weihnachtsmann schaut vorbei. Das

Bad ist an diesem Tag nur für den Ba-despaß geöffnet. Badeschluss ist daher um 18 Uhr. Außerdem wird bei dieser Veranstaltung fotografiert.

Sauna mit KindernSaunabaden ist zur Stärkung der Ab-wehrkräfte genau das Richtige und auch für Kinder geeignet. In nördlichen Län-dern ist es fast schon selbstverständlich – und auch im Köpfel- und Hasenleiser-bad kann die ganze Familie zusammen in die Sauna gehen. Im Köpfel gibt es je-den Sonntag Familiensauna, im Hasen-leiser freitags bis sonntags. Achten Sie dabei auf die Signale des Kindes und bleiben Sie nicht zu lange. In der Biosau-na im Hasenleiser können Sie den Sau-nabesuch mit ihren Kindern sehr gut ausprobieren, denn ihre Temperatur liegt bei angenehmen 50 Grad.

Sport und FitnessAuch für sportbegeisterte Eltern bieten die Hallenbäder Köpfel, Hasenleiser und das City-Bad viele Möglichkeiten. Wer im Wasser trainiert, unterstützt sei-ne Gesundheit: Die Muskeln werden stärker und die Ausdauer verbessert sich. Außerdem werden Rücken und Gelenke durch den Auftrieb im Wasser entlastet. Im Köpfel schwimmen Sie da-bei mit Blick ins Freie und können an zahlreichen Kursen oder mit Ihren Jüngsten am Babyschwimmen teilneh-men. Auch im sportlichen City-Bad

oder im bunten Hasenleiser finden zahlreiche Kurse für Erwachsene statt. Beim Aquajogging, -biking oder -jum-ping, oder beim Brust- und Kraul-schwimmen kann man sich fit halten.

Schwimmkurse für KinderAuch für Kinder und Jugendliche gibt es viele Kurse. Die Partner der Bäder, der SV Nikar und die DLRG, bieten sie für ganz verschiedene Altersstufen an. Die Bindung zwischen Kind und Eltern wird beispielsweise durch das Babyschwim-men (für Babys von 3 bis 24 Monaten) und das Kleinkinderschwimmen (für Kinder von 2 bis 3 Jahren) gestärkt. Für Kinder ab 4 Jahren gibt es Anfänger- und Fortgeschrittenenschwimmen. Da-

bei gewöhnen sie sich spielerisch an die Bewegung im Wasser und lernen die Grundlagen für das freie Schwimmen bis zur Abnahme des Seepferdchen-Ab-zeichens. Außerdem stehen Kurse zum Erwerb des Vielseitigkeitsabzeichens Trixi und des Jugendschwimmabzei-chens in Bronze auf dem Programm. Und beim Inklusionsschwimmen kön-nen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam schwimmen lernen. Mehr Infos finden sich auf der Webseite der Bäder unter dem Reiter Aquafitness- und Schwimmkurse.

Für mehr Infos besuchen Sie die Bäder im Netz unter www.swhd.de/baeder.

Beim Kunterbunten Weihnachtsspaß am Samstag, den 19. Dezember, steht das ganze Hasenleiserbad zwischen 14 und 18 Uhr zum Spielen zur Verfügung.

Weihnachtszeit im ENERGIEladenGanz im Zeichen der nahenden Weih-nachten steht der ENERGIEladen in der Hauptstraße 120 in den nächsten Tagen: Schauen Sie mit Ihren Kindern am Samstag, den 19. Dezember, zwi-schen 11 und 19 Uhr vorbei. Denn

dann können Ihre Kinder leckere Lebkuchen verzieren.

Vorab anmelden können Sie sich direkt im Laden oder per E-Mail an [email protected].

Für alle, die noch nach einem Weih-nachtsgeschenk suchen, bietet der Laden Bädergutscheine an – genau das Richtige für badebegeisterte Freunde oder Famili-enangehörige. Außerdem können Sie sich im virtuellen Energiesparshop um-sehen, welche Produkte, Geräte und Techniken es gibt, um sparsam mit Energie umzugehen und sie dann be-quem nach Hause liefern lassen. Und falls Sie bei allem Weihnachtsstress ein-mal vergessen haben, Ihr Handy aufzula-den, können Sie das direkt im Laden nachholen.

Der ENERGIEladen ist von Montag bis Freitag zwischen 10 und 19 Uhr geöff-net, samstags zwischen 10 und 16 Uhr.

Termine

KundenzentrumAm Donnerstag, den 17. Dezember, ist das Kundenzentrum der Stadtwerke Heidelberg in der Kurfürsten-Anlage 42-50 wegen einer Betriebsversamm-lung nur bis 14 Uhr geöffnet. Der ENERGIEladen in der Hauptstraße 120 hat zwischen 10 und 19 Uhr offen.

Hallenbad Hasenleiser Das Hallenbad Hasenleiser ist am Samstag, den 19. Dezember, wegen der Veranstaltung Kunterbunter Weihnachtsspaß ausschließlich für Kinder und Jugendliche reserviert. Die Sauna bleibt geschlossen. Bade- und Veranstaltungsschluss ist um 18 Uhr.

8 stadtblatt – 16. Dezember 2015

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Bekanntmachungen 9

Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Gebührenverzeichniszur Abfallgebührensatzung

(Abfallgebührenverzeichnis - GebVerz-AGS)

1. Restmüllbehälter1.1 Die Gebühren betragen:1.1.1 ohne den Service des Raus- und Reinstellens (Teilservice)

Für einen 60-Liter-BehälterJahresgebühr 90,00 Euro / JahrLeistungsgebühr im Bedarfssystem 2,80 Euro / Leerung

Für einen 120-Liter-BehälterJahresgebühr 90,00 Euro / JahrLeistungsgebühr- bei wöchentlicher Leerung 291,20 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 145,60 Euro / Jahr- im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 5,60 Euro / Leerung- für Spitzenmengen in von der Stadt hierfürausgegebenen Säcken 5,60 Euro / Sack

Für einen 240-Liter-BehälterJahresgebühr 180,00 Euro / JahrLeistungsgebühr- bei wöchentlicher Leerung 582,40 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 291,20 Euro / Jahr- im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 11,20 Euro / Leerung

Für einen 660-Liter-BehälterJahresgebühr 495,00 Euro / JahrLeistungsgebühr- bei wöchentlicher Leerung 1.601,60 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 800,80 Euro / Jahr- bei zweimal wöchentlicher Leerung 3.203,20 Euro / Jahr- im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 30,80 Euro / Leerung

Für einen 1100-Liter-BehälterJahresgebühr 825,00 Euro / JahrLeistungsgebühr- bei wöchentlicher Leerung 2.667,60 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 1.333,80 Euro / Jahr- bei zweimal wöchentlicher Leerung 5.335,20 Euro / Jahr- im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 51,30 Euro / Leerung

1.1.2 inklusive des Services des Raus- und Reinstellens bei satzungskonformen Standplätzen (Vollservice)

Für einen 60-Liter-BehälterJahresgebühr 90,00 Euro / JahrLeistungsgebühr im Bedarfssystem 3,10 Euro / Leerung

Für einen 120-Liter-BehälterJahresgebühr 90,00 Euro / JahrLeistungsgebühr- bei wöchentlicher Leerung 306,80 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 153,40 Euro / Jahr- im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 5,90 Euro / Leerung

Für einen 240-Liter-BehälterJahresgebühr 180,00 Euro / JahrLeistungsgebühr- bei wöchentlicher Leerung 603,20 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 301,60 Euro / Jahr- im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 11,60 Euro / Leerung

Für einen 660-Liter-BehälterJahresgebühr 495,00 Euro / JahrLeistungsgebühr- bei wöchentlicher Leerung 1.643,20 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 821,60 Euro / Jahr

Bekanntmachung

18. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 10.12.2015

Auf Grund der §§ 4 Absatz 1, 11 und 142 der Gemeindeordnung in der Fassung der Be-kanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870) geändert worden ist, der §§ 17 Absatz 1, 20 Absatz 1 und 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch § 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) geändert worden ist, der §§ 9 Absatz 1, 10 Absatz 1 und 28 des Landesabfallgesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 370), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 802) geändert worden ist, des § 7 der Gewerbeabfallverordnung vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 23 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, sowie der §§ 2 Absatz 2 bis 4, 13 Absatz 1 und 3, 14, 15 und 18 des Kommunalabgaben-gesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 10.12.2015 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1 Änderung der Abfallgebührensatzung

Die Abfallgebührensatzung vom 19. Dezember 1996 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Dezem-ber 1996), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. November 2013 (Heidelberger Stadtblatt vom 4. Dezember 2013, berichtigt im Heidelberger Stadtblatt vom 18. Dezember 2013), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu diesen noch die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzu.“ 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für die Restmüllbehälter und Restmüll-Großraumbehälter bis 5 m3 setzt sich die Benut-zungsgebühr aus einer nach Behältergröße gestaffelten Jahresgebühr und Leistungsgebühr zu-sammen.“ b) In Absatz 3 wird Buchstabe a) wie folgt gefasst: „a) Die Restmüllbehälter werden wöchentlich geleert. Durch schriftlichen Antrag kann für den 120-Liter-, 240-Liter-, 660-Liter- sowie den 1 100-Li-ter-Restmüllbehälter eine 14-tägliche Leerung gewählt werden. Bei Bedarf besteht die Möglich-keit, die Restmüllbehälter, Restmüll-Großraumbehälter bis 5 m3 und Pressbehälter in den Zwi-schenwochen zur gebührenpflichtigen Zwischenleerung bereitzustellen. Zusätzliche sonstige Leerungen sind nach Vereinbarung möglich. Durch schriftlichen Antrag kann für den 120-Liter-, 240-Liter-, 660-Liter- sowie 1 100-Liter-Restmüllbehälter die Leerung im Bedarfssystem gewählt werden, bei dem die Abfallbehälter an den vorgegebenen Abholtagen nur dann geleert werden, wenn der Bedarf durch äußerlich er-kennbares Bereitstellen signalisiert wird. In Einzelfällen, die mit der Stadt abgestimmt sind, werden die 660-Liter- und 1 100-Liter-Rest-müllbehälter im Voll- und Teilservice zweimal wöchentlich geleert.“c) Dem Absatz 3 wird folgender Buchstabe d) angefügt: „d) In Streusiedlungen werden Restmüll-, Bioabfall-und Papierbehälter nur 14-täglich oder im Bedarfssystem geleert; die Leerungen im Bedarfssystem erfolgen hier ebenfalls nur 14-täglich.“ d) Absatz 10 wird wie folgt gefasst: „(10) Bei Großraumbehältern größer als 5 m3 und bei Behältern für gepressten Abfall bemisst sich die Gebühr nach der Abfallmenge sowie den Personal-, Fahrzeug- und Behälterkosten.“ e) Absatz 11 wird aufgehoben. f) Die Absätze 12 bis 17 werden die Absätze 11 bis 16. g) Im neuen Absatz 13 werden die Wörter „nach Maßgabe des Absatzes 12 Satz 1“ durch die Wörter „nach Maßgabe des Absatzes 10“ ersetzt. h) Der neue Absatz 15 wird wie folgt gefasst: „(15) Bei der Selbstanlieferung in der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen sowie auf Recycling-höfen wird eine Gebühr pro Anlieferung, pro Stückzahl oder nach dem Abfallgewicht erhoben.“ 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 werden die Wörter „auf Antrag“ gestrichen. b) In Absatz 6 wird die Angabe „bzw.“ durch die Wörter „oder der“ ersetzt. 4. Die Anlage (Abfallgebührenverzeichnis) zu § 4 Absatz 1 der Abfallgebührensatzung erhält die aus dem Anhang zu dieser Satzung ersichtliche Fassung.

Artikel 2Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Heidelberg, den 10.12.2015Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemOEine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Aus-nahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für

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Bekanntmachungen stadtblatt - 16. Dezember 201510

- Behältermiete 28,70 Euro / Monat

Für einen 35 m³-Großraumbehälter - je Tonne Restmüll 127,00 Euro- Behältermiete 54,90 Euro / Monat

Hinzu kommen nach Nr. 4.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren der Abfälle.

1.3 Die Gebühren für Pressbehälter betragen:für einen Behälter für gepressten Abfall - je Tonne Restmüll 127,00 Euro

Hinzu kommen nach Nr.4.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren der Abfälle.

1.4. Bei zugelassenem Verdichten des Restmülls (§ 15 Abs. 8 S. 2 der Abfallwirtschaftssat-zung) wird ein Gebührenzuschlag von 70% der ohne Verpressung zu zahlenden Leistungs-gebühr erhoben.

2. Behälter für Abfälle zur Verwertung2.1 Die Gebühren für Bioabfallbehälter betragen:2.1.1 ohne den Service des Raus- und Reinstellens (Teilservice)

Für einen 120-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei- bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei- für Zwischenleerungen gebührenfrei- für Spitzenmengen in von der Stadt hierfür ausgegebenen Säcken 1,00 Euro / Sack

Für einen 240-Liter-Bioabfallbehälter- bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei- bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei- für Zwischenleerungen gebührenfrei

2.1.2 inklusive des Services des Raus- und Reinstellens (Vollservice)

Für einen 120-Liter-Bioabfallbehälter- bei wöchentlicher Leerung 15,60 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 7,80 Euro / Jahr- für Zwischenleerungen gebührenfrei

Für einen 240-Liter-Bioabfallbehälter- bei wöchentlicher Leerung 20,80 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 10,40 Euro / Jahr- für Zwischenleerungen gebührenfrei

2.1.3 Für das Raus- und Reinstellen bei nicht satzungskonformen Standplätzen (Komfort-service) sind folgende, gegenüber den Gebühren Nr. 2.1.2, zusätzlichen Gebühren zu ent-richten:

Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter die in Nr. 1.1.3 b) und c) dieses Gebührenver-zeichnisses festgelegten zusätzlichen Gebühren.

2.2 Die Gebühren für Papierbehälter aus Haushaltungen betragen:2.2.1 ohne den Service des Raus- und Reinstellens (Teilservice) Bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei

Für einen 660-Liter-Papierbehälter- bei wöchentlicher Leerung 240,60 Euro / JahrFür einen 1.100-Liter-Papierbehälter- bei wöchentlicher Leerung 401,00 Euro / Jahr

2.2.2 inklusive des Services des Raus- und Reinstellens (Vollservice)

Für einen 120-Liter-Papierbehälter- bei 14-täglicher Leerung 7,80 Euro / Jahr

Für einen 240-Liter-Papierbehälter- bei 14-täglicher Leerung 10,40 Euro / Jahr

Für einen 660-Liter-Papierbehälter- bei wöchentlicher Leerung 282,20 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 20,80 Euro / JahrFür einen 1.100-Liter-Papierbehälter- bei wöchentlicher Leerung 447,80 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 23,40 Euro / Jahr

- bei zweimal wöchentlicher Leerung 3.286,40 Euro / Jahr- im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 31,60 Euro / Leerung

Für einen 1100-Liter-BehälterJahresgebühr 825,00 Euro / JahrLeistungsgebühr- bei wöchentlicher Leerung 2.714,40 Euro / Jahr- bei 14-täglicher Leerung 1.357,20 Euro / Jahr- bei zweimal wöchentlicher Leerung 5.428,80 Euro / Jahr- im Bedarfssystem, für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 52,20 Euro / Leerung

1.1.3 Für das Raus- und Reinstellen bei nicht satzungskonformen Standplätzen (Komfort-service) sind folgende, gegenüber den Gebühren nach Nr. 1.1.2 zusätzliche Gebühren zu entrichten:

a) Für einen 60-Liter-Behälter bei Abholung im Bedarfssystem- in der Komfortstufe 1 14,10 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 2 28,20 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 3 42,30 Euro / Jahrb) Für einen 120-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung- in der Komfortstufe 1 28,20 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 2 56,40 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 3 84,60 Euro / Jahrbei 14-täglicher Leerung oder Abholung im Bedarfssystem- in der Komfortstufe 1 14,10 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 2 28,20 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 3 42,30 Euro / Jahrc) Für einen 240-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung- in der Komfortstufe 1 56,40 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 2 112,80 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 3 169,20 Euro / Jahrbei 14-täglicher Leerung oder Abholung im Bedarfssystem- in der Komfortstufe 1 28,20 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 2 56,40 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 3 84,60 Euro / Jahrd) Für einen 660-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung- in der Komfortstufe 1 155,60 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 2 311,20 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 3 466,80 Euro / Jahrbei 14-täglicher Leerung oder Abholung im Bedarfssystem- in der Komfortstufe 1 77,80 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 2 155,60 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 3 233,40 Euro / Jahre) Für einen 1100-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung- in der Komfortstufe 1 259,60 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 2 519,20 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 3 778,80 Euro / Jahrbei 14-täglicher Leerung oder Abholung im Bedarfssystem- in der Komfortstufe 1 129,80 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 2 259,60 Euro / Jahr- in der Komfortstufe 3 389,40 Euro / Jahr

1.2 Die Gebühren für Restmüll-Großraumbehälter betragen:

Für einen 2,5 m³-Großraumbehälter

JahresgebührEuro / Jahr

LeistungsgebührEuro / Jahr

gesamtEuro / Jahr

bei 14-täglicher Abholung 937,50 3.031,60 3.969,10

bei einm. Abholung/Woche 1.875,00 6.063,20 7.938,20

bei zweim. Abholung/Woche 3.750,00 12.126,40 15.876,40

bei jeder Zwischenleerung und sonstigen Abholung 116,60 Euro / Abh.

Für einen 5 m³-Großraumbehälter

JahresgebührEuro/Jahr

LeistungsgebührEuro/Jahr

gesamtEuro/Jahr

bei 14-täglicher Abholung 1.875,00 6.063,20 7.938,20

bei einm. Abholung/Woche 3.750,00 12.126,40 15.876,40

bei zweim. Abholung/Woche 7.500,00 24.252,80 31.752,80

bei dreim. Abholung/Woche 11.250,00 36.379,20 47.629,20

bei fünfm. Abholung/Woche 18.750,00 60.632,00 79.382,00bei jeder Zwischenleerung und sonstigen Abholung 233,20 Euro / Abh.

Für einen 10 m³-Großraumbehälter - je Tonne Restmüll 127,00 Euro

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Bekanntmachungen 11

Handwerk und Gewerbe entstehenden Kosten sind anlässlich der Anlieferung von dem An-lieferer zu erstatten. Die jeweilige Höhe der Kosten wird allgemein bekannt gemacht.

10. Abholung von Sperrmüll10.1 Sperrmüllabholung aus Haushaltungen- bis 3 m³ gebührenfrei- je weiterem angefangenen Kubikmeter 34,90 Euro / m³- Vollservice - je angefangene halbe Stunde 20,60 Euro

10.2 Express-Sperrmüll aus Haushaltungen ( max. 3 m³) 79,00 Euro / Auftrag- je weiterem angefangenen Kubikmeter 34,90 Euro / m³- Vollservice - je angefangene halbe Stunde 20,60 Euro

Bekanntmachung

8. Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.2015

Auf Grund der §§ 4 Absatz 1, 11 und 142 der Gemeindeordnung in der Fassung der Be-kanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870) geändert worden ist, der §§ 17 Absatz 1, 20 Absatz 1 und 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch § 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) geändert worden ist, der §§ 9 Absatz 1, 10 Absatz 1 und 28 des Landesabfallgesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 370), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 802) geändert worden ist, sowie des § 7 der Gewerbeabfallverordnung vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 23 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 10.12.2015 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1 Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

Die Satzung über Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Hei-delberg vom 18. Dezember 1997 (Heidelberger Stadtblatt vom 24. Dezember 1997), die zuletzt durch Satzung vom 21. November 2013 geändert worden ist (Heidelberger Stadtblatt vom 4. Dezember 2013, berichtigt im Heidelberger Stadtblatt vom 18. Dezember 2013), wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 3 Abfallarten und Abfallbesitzer“

b) Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Haushaltungen, die auch nach zumutbarer Zerkleine-rung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen.“ c) Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien beste-hende Abfälle im Sinne von § 3 Absatz 7 KrWG.“d) Absatz 13 wird wie folgt gefasst: „(13) Abfälle zur Verwertung (Wertstoffe) sind beispielsweise Glas, Weißblech, Aluminium, Papier, Kartonagen, Styropor, Schrott, Elektronikschrott, Altreifen, Kork, Holz, Textilien und Kunststoffe.“ e) Absatz 16 wird wie folgt gefasst: „(16) Abfälle zur Beseitigung sind Abfälle, die weder stofflich noch energetisch oder auf andere Weise verwertet werden.“ f) Absatz 17 wird wie folgt gefasst: „(17) Erzeuger von Abfällen sind alle natürlichen oder juristischen Personen, durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen, oder alle Personen, die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vornehmen, die eine Veränderung der Beschaffenheit oder der Zu-sammensetzung dieser Abfälle bewirken.“ g) Dem Absatz 19 wird folgender Absatz 20 angefügt: „(20) Streusiedlungen sind Siedlungen im Außenbereich gemäß dem Baugesetzbuch und die Fennenbergerhöfe, der Grenzhof, der Kurpfalzhof und das Klärwerk Nord.“ 2. § 4 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Handelsbetriebe, die 1. Lebensmittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Haushaltswaren, Körperpflegemittel,2. elektrische und elektronische Geräte,3. Baustoffe oder Heimwerkerbedarf,4. aufwendig verpackte Waren anderer Art oder5. Produkte, die nach bestimmungsgemäßem Gebrauch als Problemabfall gemäß § 3 Absatz 8 zu beseitigen sind,

an Endverbraucher abgeben, sollen an der Verkaufsstätte in geeigneter Form auf die abfall-wirtschaftliche Bedeutung der Produkte und ihrer Verpackung hinweisen, insbesondere auf die verfügbaren Möglichkeiten zur stofflichen und gegebenenfalls energetischen Verwertung der Abfälle.“ 3. In § 5 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „besser umweltverträgliche“ durch das Wort „um-weltverträglichere“ ersetzt. 4. § 6 wird wie folgt gefasst:

2.2.3. Für das Raus- und Reinstellen bei nicht satzungskonformen Standplätzen (Komfortser-vice) sind folgende, gegenüber den Gebühren nach Nr. 2.3.2 zusätzliche Gebühren zu entrichten:

Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter bei 14-täglicher Leerung sowie für einen 660-Liter und1.100-Liter-Behälter bei wöchentlicher und 14-täglicher Leerung die in Nr. 1.1.3 a) bis d) dieses Gebührenverzeichnisses festgelegten zusätzlichen Gebühren.

3.1 Die einmalige Gebühr für den Erwerb des für die Abholung im Vollservice und im Komfortservice erforderlichen Aufklebers (§ 3 Abs. 6) beträgt 5,00 Euro / Aufkleber

3.2 Die Bearbeitungsgebühr für den jährlichen erneuten Anschluss an die öffentlich-recht-liche Abfallentsorgung (§ 3 Abs. 8) beträgt 15,00 Euro / Bereitst.

3.3 Die Gebühr für eine Änderung der Zahl, Art, Größe, des Entsorgungsrhythmus oder der Serviceart der Abfallbehälter (§ 3 Abs. 9, S. 4) beträgt: 15,00 Euro / Änderung

4.1 Die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren von Abfällen aller Behälter betragen1. je Stunde Arbeitszeit pro Mitarbeiter 37,00 Euro2. je Betriebsstunde des Leerungsfahrzeuges einschließlich der anteiligen An- und Abfahrtszeita) Absetzkipper 37,30 Eurob) Abrollkipper 43,10 Euroc) Müllwagen, Umleerwagen 45,30 Euro

zuzügl. der für die abgeholte Abfallmenge bei der Benutzung der Abfallentsorgungsanlage aufgrund der Nr. 7 zu erhebenden Gebühr.

4.2 Gebühr für das separate Anfahren aller Behälter bis 5 m³ zur Abfallentsorgung 29,80 Euro / Anfahrt

Hinzu kommen nach Nr. 1.1.1, 1.1.2 und 1.2 die Gebühren für die Zwischenleerung oder sonstige Leerung.

4.3 Gebühr für das separate Stellen und Holen aller Behälter bis 5 m³ 28,30 Euro / Transport

Hinzu kommen nach Nr. 1.1.1, 1.1.2 und 1.2 die Gebühren für die Zwischenleerung oder sonstige Leerung.

5. Die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren unerlaubt abgelagerter Abfälle werden nach der unter Nr. 4 getroffenen Regelung erhoben.

6.1 Gebühren für die Entsorgung von nicht recyclingfähigem Erdaushub und Bauschutt - an den Recyclinghöfen (maximal bis 100 kg) 7,20 Euro / Anlieferung- in der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen ( maximal 1000 kg ) 72,00 Euro / Tonne

6.2 Anlieferung von recyclingfähigem Bauschutt, Sperrmüll, Holz, Flach- und Spiegelglas, Teppichboden, Baumstämme und Baumwurzeln an den Recyclinghöfenbis ca. ½ m³ (= ½ Kofferraumladung) 4,00 Euro / Anlieferungbis ca. 1 m³ (= Kofferraumladung) 8,00 Euro / Anlieferung

7. Gebühren für die Entsorgung einer Gewichtstonne Abfall/Wertstoff in der Abfallentsor-gungsanlage Wieblingen7.1 Die Gebühr beträgt:- je Tonne Restmüll, je Tonne Sperrmüll 127,00 Euro- je Tonne Grünschnitt aus Handel, Handwerk und Gewerbe 43,60 Euro

7.2 Die der Stadt Heidelberg durch die Fremdentsorgung asbesthaltiger Abfälle sowie Mine-ralfaserabfälle entstehenden Kosten sind bei der Anlieferung von dem Anlieferer zu erstat-ten. Die jeweilige Höhe der Kosten wird allgemein bekannt gemacht.

7.3 Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Brückenwaage in der Abfallentsorgungs-anlage Wieblingen:Die Gebühr je Wiegung beträgt 7,90 Euro. In der Gebühr ist das Zurückwiegen des leeren Fahrzeuges und die Ausstellung eines Wiegescheines inbegriffen.

8. Anlieferung von Altreifen bis zu 4 Stück 2,90 Euro / Stück8.2 Anlieferung von Feuerlöschern und GasflaschenFeuerlöscher ( Halon ) 74,90 Euro / StückFeuerlöscher ( Pulver + CO2) 22,50 Euro / StückGasflaschen0,450 kg 3,80 Euro / Stück0,465 kg 3,80 Euro / Stück1,750 kg 7,50 Euro / Stück6,000 kg 15,00 Euro / Stück11,000 kg 18,00 Euro / Stück33,000 kg 37,50 Euro / Stück

9. Die der Stadt Heidelberg durch die Fremdentsorgung von Sonderabfällen aus Handel,

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Bekanntmachungen stadtblatt - 16. Dezember 201512

in § 15 genannten Anforderungen, können die Benutzer gegen Zahlung der in der Ab-fallgebührensatzung vorgesehenen zusätzli-chen Gebühr gemäß § 3 Absatz 5 der Abfall-gebührensatzung den Service des Raus- und Reinstellens durch die Beauftragen der Stadt beantragen (Komfortservice). Haben sich die Benutzer für den Teilservice nach Satz 2 ent-schieden, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Abfallbehälter am von der Stadt fest-gelegten Tag der Entleerung (Absatz 1 Satz 2) am nächsten zum Grundstück gelegenen, mit den Entsorgungsfahrzeugen der Stadt an-fahrbaren Straßenrand - möglichst auf dem Gehweg - rechtzeitig zur Entleerung bereit-stehen und die von den Beauftragten der Stadt entleerten Abfallbehälter unverzüglich nach der Entleerung wieder an ihre Stand-plätze zurückgestellt werden.“ b) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Ist entgegen § 15 Absatz 1 ein Zugang zu den Standplätzen nicht möglich, sind die Be-hälter von den Benutzern in der nächstgele-genen ausgebauten und anfahrbaren Straße zur Entleerung bereitzustellen. Andernfalls unterbleibt die Abfuhr bis zum nächsten re-gelmäßigen Abfuhrtermin. Die in Satz 1 ge-nannte Pflicht besteht auch in nicht ausge-bauten Straßen, bei Straßen- und Kanalbauarbeiten oder sonstigen Zugangs-hindernissen. Die Stadt kann den Aufstel-lungsort vorschreiben. Sie kann in diesen Fällen vorübergehend gemeinsam zu benut-zende Behälter aufstellen.“9. § 17 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) In Heidelberg anfallender Erdaushub und Bauschutt ist auf eine durch die Stadt bestimmte Deponie anzuliefern, soweit er nicht verwertet wird oder von der Entsor-gung ausgeschlossen ist. Die jeweilige Benut-zungsordnung dieser Deponien ist zu beach-ten. Kleinmengen bis zu 100 Kilogramm können an den Recyclinghöfen, Mengen bis 1 000 Kilogramm in der Abfallentsorgungs-anlage Wieblingen oder bei einer von der Stadt bekannt gegebenen anderen Annahme-stelle angeliefert werden.“ 10. § 18 wird wie folgt gefasst:

„§ 18 Sperrige Abfälle, unregelmäßig anfallen-

de Abfälle (Sperrmüll)(1) Sperrige Abfälle, die nicht in Behälter auf-genommen werden können und nicht nach § 9 von der Entsorgung oder vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen sind, werden gesondert abgefahren. Das gleiche gilt für die auf unbebauten Grundstücken unregelmäßig anfallenden Abfälle. (2) Für Sperrmüll finden in jedem Stadtteil zwei Mal pro Kalenderjahr an von der Stadt vorgegebenen Terminen Abholungen für den gesamten Stadtteil statt. Jeder Haushalt kann diese Abholtermine in Anspruch nehmen, wenn er sich dazu schriftlich vorher anmel-det. Bei zusätzlichem Bedarf kann jeder Haushalt eine gesonderte Abholung verein-baren (Express-Sperrmüll). (3) Bei Großwohnanlagen erfolgt die Abho-lung des Sperrmülls abweichend von Absatz 2 nur im Rahmen eines für die gesamte Groß-wohnanlage gesondert vereinbarten Termins. Eine gesonderte Abholung von Sperrmüll einzelner Wohnungen innerhalb der Groß-wohnanlage ist nur auf Antrag in besonderen Ausnahmefällen möglich. (4) Der Sperrmüll ist transportfähig am Ab-fuhrtag bis 6 Uhr früh an der Grundstücks-

grenze zu der Straße bereitzustellen, die für das Entsorgungsfahrzeug anfahrbar ist. Er muss leicht zugänglich sein und gut sichtbar zu ebener Erde liegen. Nur in Ausnahmefäl-len darf Sperrmüll auf dem Gehweg oder am Straßenrand gelagert werden; hierbei ist si-cherzustellen, dass Fußgänger und Fahrzeuge nicht behindert werden. Einzelne Sperrmüll-gegenstände dürfen eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten. Von den Gegenständen darf keine Verlet-zungsgefahr oder Gefahr der Fahrzeugbe-schädigung ausgehen. Die Sperrmüllgegen-stände sind getrennt nach Holz, Möbel, Altmetall, Elektrogeräten und sonstigem Sperrmüll bereitzustellen. Die Sperrmüll-menge darf bei jedem Termin nicht mehr als 10 m3 betragen. Bleiben nach der Sperrmüll-abfuhr Rückstände und Verschmutzungen zurück, sind diejenigen zu deren Beseitigung verpflichtet, die die Abfuhr beantragt ha-ben.“ 11. In § 21 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „Wieblingen“ die Wörter „und bei den Recyclinghöfen“ eingefügt. 12. In § 23 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Grundstückseigentümer sowie die nach § 7 Absatz 1 und 2 sonstigen Verpflichteten haben den Beauftragten der Stadt über alle, die öffentliche Abfallwirtschaft betreffenden Fragen Auskunft zu geben, etwa über die Art, Beschaffenheit und Menge des Abfalls sowie über den Ort des Anfalls.“ 13. „§ 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LAbfG“ durch die Angabe „§ 28 Absatz 1 Nr. 1, Abs. 2 LAbfG“ ersetzt. b) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 30 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LAbfG“ durch die Angabe „§ 28 Absatz 1 Nr. 2 bis 5 LAbfG“ ersetzt.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Heidelberg, den 10.12.2015Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemOEine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund die-ses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Ge-meindeordnung für Baden-Württemberg un-beachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekannt-machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Form-vorschrift unter Bezeichnung des Sachver-halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art gel-tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

㤠6 Entsorgungspflicht

(1) Eine Verpflichtung der Stadt zur Entsor-gung von Abfällen besteht im Rahmen des § 20 Absatz 1 KrWG, soweit Abfälle angefallen und überlassen sind.(2) Als überlassen gelten Abfälle, die in die von der Stadt zu diesem Zweck den Benut-zern zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (Hol-System) eingebracht sind. (3) Im Bring-System gesammelte Abfälle zur Verwertung und Problemabfälle aus Haus-haltungen sind mit der Übergabe an den Re-cyclinghöfen während den Öffnungszeiten, der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen oder mit dem Einfüllen in die von der Stadt sonst zur Verfügung gestellten Depotcontai-ner überlassen. (4) Abfälle, die - soweit zulässig - unmittelbar zur Abfallentsorgungsanlage Wieblingen ge-bracht werden, gelten als überlassen, wenn sie dort während den Öffnungszeiten in der vor-geschriebenen Form übergeben werden. Das Nähere bestimmt die Benutzungsordnung der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen. (5) Die Entsorgungspflicht umfasst auch die in unzulässiger Weise abgelagerten Abfälle im Sinne von § 20 Absatz 3 KrWG und § 9 Absatz 3 LAbfG.“ 5. § 7 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Grundstückseigentümer, denen Erb-bauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen, sind be-rechtigt und im Rahmen der Überlassungs-pflicht nach § 17 KrWG verpflichtet, ihre Grundstücke an die Einrichtung der öffentli-chen Abfallentsorgung anzuschließen, diese zu benutzen und die auf ihren Grundstücken anfallenden Abfälle - soweit keiner der Aus-schlussgründe nach § 9 vorliegt oder in den folgenden Absätzen etwas anderes bestimmt ist - der Stadt zu überlassen.“ 6. § 10 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Im Übrigen besteht ein Benutzungs-zwang gemäß § 7 nicht,1. soweit Abfälle nach § 9 von der Abfallent-sorgung ausgeschlossen sind. 2. soweit Abfälle, die keine gefährlichen Ab-fälle im Sinne von § 3 Absatz 5 KrWG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Abfallver-zeichnis-Verordnung sind, durch gemeinnüt-zige Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. 3. soweit Abfälle, die keine gefährlichen Ab-fälle im Sinne von § 3 Absatz 5 KrWG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Abfallver-zeichnis-Verordnung sind, durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, wenn und soweit dies der Stadt nachgewiesen wird und nicht überwiegende öffentliche In-teressen entgegenstehen.“ 7. § 15 Absatz 1 Satz 6 wird gestrichen. 8. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die Abfallbehälter werden durch Beauf-tragte der Stadt von und zu den Standplätzen befördert, sofern diese den in § 15 genannten Anforderungen entsprechen (Vollservice). Etwas anderes gilt nur, wenn die Benutzer gemäß § 3 Absatz 4 der Abfallgebührensat-zung auf den Service des Raus- und Reinstel-lens verzichten (Teilservice) oder in sonstigen Fällen, in denen die Abfallgebührensatzung Abweichungen vorsieht. Entsprechen die Standplätze für die Abfallbehälter nicht den

Bekanntmachung

31. Satzung zur Änderung der Abwasser-satzung vom 10.12.2015

Auf Grund von § 46 Absatz 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389), das zuletzt durch Gesetz vom 16. Dezember 2014 (GBl. S. 777) geändert worden ist, §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Okto-ber 2015 (GBl. S. 870) geändert worden ist, und §§ 2, 8 Absatz 2, 11, 13, 15, 17, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 10.12.2015 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1Änderung der Abwassersatzung

Die Abwassersatzung vom 18. Dezember 1980 (Heidelberger Amtsanzeiger vom 19. Dezember 1980), die zuletzt durch Satzung vom 18. Dezember 2014 (Heidelberger Stadtblatt vom 23. Dezember 2014), geän-dert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Öffentliche Abwasseranlagen sind ins-besondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainage-wasser, durch die die öffentlichen Abwasser-anlagen entlastet werden, Regenrückhalte-becken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rück-halteanlagen für Niederschlagswasser (u. a. Mulden- und Rigolen-Systeme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungs-anlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Stadt zur öffent-lichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehö-ren nicht die Grundstücksentwässerungsan-lagen mit den Anschlusskanälen. Die An-schlusskanäle gehören auch dann nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen, wenn und soweit sie im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünanlagen liegen.“2. § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Jedes Grundstück muss durch einen An-schlusskanal (Mischkanalisation) oder durch zwei besondere Anschlusskanäle für Schmutz- und Niederschlagswasser (Trenn-kanalisation) an die öffentlichen Sammelka-näle angeschlossen werden.“3. § 19 Absatz 1, 1. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst: „- je m3 Schmutzwasservom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 0,90 €,ab dem 1. Januar 2016 1,10 €.“ 4. § 26 Absatz 8 Satz 6 wird aufgehoben.

Artikel 2Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Ja-nuar 2015 in Kraft.

Heidelberg, den 10.12.2015Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister

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Bekanntmachungen 13

berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstü-cke an die Einrichtung für die Abwasserbe-seitigung nach § 1 Absatz 1 anzuschließen und den Inhalt der Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Stadt zu überlas-sen. An die Stelle des Grundstückseigentü-mers tritt der Erbbauberechtigte. (2) Die Benutzungs- und Überlassungs-pflicht nach Absatz 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3) Von der Verpflichtung zum Anschluss und der Benutzung der Einrichtung ist der nach Absatz 1 und 2 Verpflichtete nach § 46 Absatz 5 Satz 1 des Wassergesetzes auf An-trag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss und die Benutzung we-gen seines die öffentlichen Belange überwie-genden Interesses an der eigenen Beseiti-gung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaft-lich unbedenklich ist. § 46 Abs. 5 Satz 2 des Wassergesetzes bleibt unberührt.

§ 3 Betrieb der Kleinkläranlagen und

geschlossenen Gruben (1) Die Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben sind nach den allgemein anerkann-ten Regeln der Technik vom Grundstücks-eigentümer auf eigene Kosten herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Die was-serrechtlichen und baurechtlichen Bestim-mungen bleiben unberührt. Vom Betreiber ist eine Selbstüberwachung seiner Abwas-seranlagen nach Maßgabe des § 61 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und des § 51 Absatz 1 des Wassergesetzes durchzuführen. (2) In die Kleinkläranlagen und geschlosse-nen Gruben dürfen keine Stoffe eingeleitet werden, die geeignet sind,1. die Funktionsfähigkeit der Kleinkläran-lagen und geschlossenen Gruben zu beein-trächtigen,2. die bei der Entleerung, Abfuhr und Be-handlung eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Abwasserreinigungsanlagen in ihrer Funktion zu beeinträchtigen, zu beschädi-gen oder zu zerstören. (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Abwassersatzung in der jeweils gelten-den Fassung über1. die Ausschlüsse nach § 5 Absatz 1 und 2 für Einleitungen in die Kleinkläranlagen oder geschlossenen Gruben;2. den Einbau, den Betrieb, die Unterhal-tung, die Erneuerung sowie die Entleerung und Reinigung von Abscheidevorrichtun-gen gemäß § 12 Absatz 1 und 2 auf ange-schlossenen Grundstücken entsprechend.

§ 4Entsorgung der Kleinkläranlagen und

geschlossenen Gruben(1) Die Entsorgung der Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben erfolgt regelmä-ßig, mindestens jedoch in den von der Stadt für jede Kleinkläranlage und geschlossene Grube unter Berücksichtigung der Herstel-lerhinweise, der DIN-4261, der DIN EN 12566, der Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sowie der was-serrechtlichen Entscheidung festgelegten Abständen oder zusätzlich nach Bedarf.

(2) Die Stadt kann die Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben auch zwischen den nach Absatz 1 festgelegten Terminen und ohne Anzeige nach § 5 Absatz 2 entsorgen, wenn aus Gründen der Wasserwirtschaft ein sofortiges Leeren erforderlich ist.

§ 5Anzeigepflicht, Zutrittsrecht, Auskünfte

(1) Der Grundstückseigentümer hat der Stadt binnen eines Monats anzuzeigen 1. die Inbetriebnahme und das Verfahren (Art der Abwasserbehandlung) von Klein-kläranlagen oder geschlossenen Gruben; 2. den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks, wenn auf dem Grundstück Kleinkläranlagen oder geschlossene Gruben vorhanden sind. Bestehende Kleinkläranlagen oder geschlos-sene Gruben sind der Stadt vom Grund-stückseigentümer oder vom Betreiber der Anlage innerhalb eines Monats nach Inkraft-treten dieser Satzung anzuzeigen. (2) Der Grundstückseigentümer hat der Stadt den etwaigen Bedarf für eine Entlee-rung vor dem für die nächste Leerung festge-legten Termin anzuzeigen. Die Anzeige hat für geschlossene Gruben spätestens dann zu erfolgen, wenn diese bis auf 50 cm unter Zu-lauf angefüllt ist.(3) Den Beauftragten der Stadt ist ungehin-dert Zutritt zu allen Teilen der Kleinkläran-lagen oder geschlossenen Gruben zu gewäh-ren1. zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung eingehalten werden;2. zur Entsorgung der Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben nach § 4 Absatz 1 und 2.(4) Der Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben jederzeit zum Zweck des Abfahrens des Abwassers zugäng-lich sind und sich der Zugang in einem ver-kehrssicheren Zustand befindet.(5) Der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen sind verpflichtet, alle zur Durchführung dieser Satzung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.(6) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatz 1 Nummer 2 der bisherige Grundstückseigen-tümer für die Abfuhrgebühren bis zum Zeit-punkt des Eingangs der Anzeige bei der Stadt.

§ 6 Haftung

(1) Der Grundstückseigentümer haftet der Stadt für Schäden infolge mangelhaften Zu-standes oder unsachgemäßer oder satzungs-widriger Nutzung seiner Kleinkläranlagen oder geschlossenen Gruben. Er hat die Stadt von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Mehrere Ersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.(2) Kann die Entsorgung der Kleinkläranla-gen und geschlossenen Gruben wegen höhe-rer Gewalt, Betriebsstörung, Witterungs-einflüssen, Hochwasser oder aus ähnlichen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig durch-geführt werden, hat der Grundstückseigen-tümer keinen Anspruch auf Schadensersatz.

II. Gebühren § 7

Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemOEine Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften der Gemeindeordnung für Ba-den-Württemberg oder aufgrund dieses Ge-setzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Ge-meindeordnung für Baden-Württemberg un-beachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekannt-machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Form-vorschrift unter Bezeichnung des Sachver-halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art gel-tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bekanntmachung

Satzung der Stadt Heidelberg über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssat-zung – EntS) vom 10.12.2015

Auf Grund von § 46 Absatz 4 des Wasserge-setzes für Baden-Württemberg vom 3. De-zember 2013 (GBl. S. 389), das zuletzt durch Gesetz vom 16. Dezember 2014 (GBl. S. 777) geändert worden ist, §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung in der Fassung der Be-kanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870) geändert worden ist, und §§ 2, 8 Ab-satz 2 und 13 des Kommunalabgabengeset-zes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491) geändert wor-den ist, hat der Gemeinderat der Stadt Hei-delberg am 10.12.2015 folgende Satzung beschlossen:

I. Allgemeines § 1

Öffentliche Einrichtungen, Begriffsbe-stimmung

(1) Die Stadt Heidelberg betreibt die un-schädliche Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen und des gesammelten Ab-wassers aus geschlossenen Gruben als öffent-liche Einrichtung. (2) Die Abwasserbeseitigung nach Absatz 1 umfasst die Abfuhr und Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen sowie des Inhalts von geschlossenen Gruben ein-schließlich der Überwachung des ordnungs-gemäßen Betriebs dieser Anlagen durch die Stadt oder von ihr beauftragte Sachverständi-ge im Sinne des § 46 Absatz 6 Satz 3 in Ver-bindung mit § 75 Absatz 1 Satz 3 des Wasser-gesetzes.

§ 2Anschluss und Benutzung

(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Kleinkläranlagen oder geschlossene Gruben vorhanden sind, sind nach Maßgabe des § 46 Absatz 1 und 2 des Wassergesetzes

Gebührenmaßstab (1) Die Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung nach § 1 dieser Sat-zung eine Benutzungsgebühr. (2) Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die mit der Messeinrichtung des Abfuhrfahr-zeugs gemessene Menge des Abfuhrguts, die bei jeder Abfuhr mit der Messeinrichtung des Abfuhrfahrzeugs zu messen und vom Grund-stückseigentümer zu bestätigen ist.

§ 8 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Abtransports des Abfuhrgutes Eigentü-mer des Grundstücks ist.(2) Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuld-ner. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 9 Gebührenhöhe

(1) Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 beträgt die Abfuhrgebühr 1. für geschlossene Gruben bei Leerung län-ger als 6 Wochen 0,90 € / m32. für geschlossene Gruben bei Leerung alle 6 Wochen 0,90 € / m33. für geschlossene Gruben bei Leerung alle 4 Wochen 0,90 € / m34. für Kleinkläranlagen (Ausfaulgruben) 0,90 € / m35. für Kleinkläranlagen (Absetzgruben) 0,90 € / m3(2) Ab dem 1. Januar 2016 beträgt die Ab-fuhrgebühr 1. für geschlossene Gruben bei Leerung län-ger als 6 Wochen 7,36 € / m32. für geschlossene Gruben bei Leerung alle 6 Wochen 7,27 € / m33. für geschlossene Gruben bei Leerung alle 4 Wochen 7,11 € / m34. für Kleinkläranlagen (Ausfaulgruben) 13,12 € / m35. für Kleinkläranlagen (Absetzgruben) 16,32 € / m3(3) Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.

§ 10Entstehung, Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der In-anspruchnahme der Einrichtung.(2) Die Gebühren sind zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.

III. Ordnungswidrigkeiten§ 11

Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Ab-satz 1 der Gemeindeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 den Inhalt von Kleinkläranlagen oder geschlossenen Gruben nicht der Stadt überlässt; 2. Kleinkläranlagen und geschlossene Gru-ben nicht nach den Vorschriften des § 3 Ab-satz 1 herstellt, unterhält oder betreibt; 3. entgegen § 3 Absatz 2 Stoffe in die Anla-gen einleitet, die geeignet sind, die bei der Entleerung, Abfuhr und Behandlung einge-setzten Geräte, Fahrzeuge und Abwasserrei-nigungsanlagen in ihrer Funktion zu beein-trächtigen, zu beschädigen oder zu zerstören;

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Bekanntmachungen stadtblatt - 16. Dezember 201514

OrtsüBliche Bekanntmachung

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Heidelberg-Süd-stadt“

Aufgrund von § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geän-dert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung der Be-kanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. GBl. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 55), hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg in seiner Sitzung am 10.12.2015 folgende Satzung be-schlossen:

§ 1Festlegung des Sanierungsgebietes

Das Gebiet, welches sich über die Konversi-onsflächen Mark-Twain-Village und Camp-bell Barracks in der Südstadt erstreckt, wird förmlich als Sanierungsgebiet „Heidelberg-Südstadt“ festgelegt.Die genaue Abgrenzung des Sanierungsge-biets ergibt sich aus beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

Ergänzend hierzu sind nachfolgend diejeni-gen Flurstücke aufgeführt, die vom Sanie-rungsgebiet erfasst werden:2282, 2463, 2463/6, 2493/2, 2518/4, 2518/5, 2521/1, 2531, 2531/11, 2531/12, 2531/13, 2537, 2537/5, 2537/6, 2545, 2549, 2550, 2555, 2559, 2562, 2563, 2564, 2565, 2566, 2567, 2572, 2574, 2577, 2581, 2587, 2588, 2590, 2591, 2592, 2593, 2594, 2600, 2600/4, 2641, 20823, 20833/2, 20845, 21325, 21330, 21330/1, 21356/3Im Lageplan enthalten sind auch folgende, allerdings nicht sichtbar dargestellte, Flurstü-cke:2463/102, 2521/105, 2522/105, 2523/106, 2524/106, 2525/105, 2526/107, 2527/104, 2528/109, 2529/108, 2530/108, 2531/111, 2532/107, 2534/107, 2535/103, 2536/107,

2537/107, 2538/106, 2539/108, 2540/103, 2542/7, 2543/104, 2543/105, 2545/3, 2549/2, 2549/3, 2550/3, 2555/1, 2556/1, 2557/1, 2558/1, 2559/1, 2560, 2560/1, 2561/1, 2562/1, 2563/1, 2564/1, 2565/1, 2566/2, 2566/3, 2567/1, 2567/106, 2568/101, 2568/103, 2569/101, 2578/101, 2581/101, 2591/101, 2591/104, 2592/101, 2592/104, 2607/1, 21124, 21330/102, 21330/103

§ 2Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfas-senden Verfahren durchgeführt. Damit fin-den die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 des Bauge-setzbuches Anwendung.

§ 3Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über ge-nehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

§ 4 Zeitliche Befristung

Die Durchführung der Sanierungsmaßnah-me wird auf eine Dauer von 15 Jahren befris-tet.

§ 5Inkrafttreten

Die Satzung wird gemäß § 143 Baugesetz-buch mit ihrer Bekanntmachung rechtsver-bindlich.

Heidelberg, den 11.12.2015gez. Dr. Eckart WürznerOberbürgermeister

Jedermann kann die Satzung über die förmli-che Festlegung des Sanierungsgebietes „Hei-delberg-Südstadt“ im Technischen Bür-geramt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten.

Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungs-gebäude Prinz Carl, EG, Kornmarkt 1, 69117 HeidelbergTelefon: 06221-58 25250Öffnungszeiten: Montag 8.00 bis 12.00 UhrDienstag 8.00 bis 16.00 Uhr

4. entgegen § 3 Absatz 3 Nummer 1 in Ver-bindung mit § 5 Absatz 1 und 2 der Abwas-sersatzung von der Einleitung ausgeschlosse-ne Abwässer oder Stoffe in Kleinkläranlagen oder geschlossene Gruben einleitet oder die vorgeschriebenen Höchstwerte für einleitba-res Abwasser nicht einhält; 5. entgegen § 3 Absatz 3 Nummer 2 in Ver-bindung mit § 12 Absatz 1 und 2 der Abwas-sersatzung die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheidevorrichtungen nicht vornimmt; 6. entgegen § 5 Absatz 3 dem Beauftragten der Stadt nicht ungehinderten Zutritt ge-währt. (2) Die Vorschriften des Landesverwaltungs-vollstreckungsgesetzes bleiben unberührt. (3) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Kommunalabgaben-gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leicht-fertig den Anzeigepflichten nach § 5 Absatz 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.

IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 12 Übergangsbestimmung

Soweit Abgabenansprüche nach dem bisheri-gen Satzungsrecht bis einschließlich zum 31. Dezember 2014 bereits entstanden sind, gel-ten anstelle dieser Satzung die Satzungsbe-stimmungen, die im Zeitpunkt der Entste-hung der Abgabenschuld gegolten haben.

§ 13Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Ja-nuar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gru-bensatzung vom 5. November 1992 (Heidel-berger Amtsanzeiger vom 3. Dezember 1992), die zuletzt durch Satzung vom 18. Dezember 2014 (Heidelberger Stadtblatt vom 23. Dezember 2014) geändert worden ist, rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezem-ber 2014 außer Kraft.

Heidelberg, den 10.12.2015Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemOEine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund die-ses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Ge-meindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg wegen Ge-setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekannt-machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Form-vorschrift unter Bezeichnung des Sachver-halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Beim Referat des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Grafikdesignerin/Grafikdesignerin der Abteilung Markenkommunikation zu besetzen. Die Stelle ist befristet für die Dauer eines Jahres. Bei entsprechender Bewährung kann eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt werden.

Die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 02. Januar 2016 bei der

Stadtverwaltung HeidelbergPersonal- und OrganisationsamtPostfach 10 55 20, 69045 Heidelberg

oder per E-Mail an: [email protected]

Mittwoch 8.00 bis 16.00 UhrDonnerstag 8.00 bis 17.30 UhrFreitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbe-achtlich1. eine nach § 214 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be-zeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-ten,2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Ab-satz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-ungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beacht-liche Mängel des Abwägungsvorgangs,wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr nach die-ser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gel-tend gemacht worden sind.

Hinweis: Die Stadt Heidelberg hat gemäß § 143 Absatz 2 BauGB die Verpflichtung, dem Grundbuchamt die von der Sanierungssat-zung betroffenen Grundstücke einzeln zu benennen. Das Grundbuchamt hat danach in die Grundbücher der betroffenen Grund-stücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (sogenannter Sanierungs-vermerk).

Heidelberg, den 14.12.2015STADT HEIDELBERGStadtplanungsamt

Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemOEine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund die-ses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Ge-meindeordnung für Baden-Württemberg un-beachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekannt-machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht

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Bekanntmachungen 15

Die Verfügungen mit den lfd. Nummern 1-3 und ihre vollständige Begründung können bei der Stadt Heidelberg (Vermessungsamt), Gaisbergstraße 7, 69115 Heidelberg, wäh-rend der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr) im Zimmer 205 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Verfü-gungen mit den lfd. Nummern 1-3 kann jeweils innerhalb eines Monats bei der Stadt Heidelberg (Vermessungsamt), Gaisberg-straße 7, 69115 Heidelberg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Hinweis:1. Die Verfügungen gelten einen Monat nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben (§41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG).2. Die Benennungen wurden faktisch bereits vollzogen. Die neuen Straßen- und Platzna-menschilder sind bereits angebracht.

Stadt HeidelbergVermessungsamtgez. Hielscher

Bekanntmachung

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg ‒ Anstalt des öffentlichen Rechts ‒ Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart

Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbei-tragsveranlagung für 2016 ist der 01.01.2016Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2015 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2016 keinen Meldebogen erhalten ha-ben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur-Meldung begründet sich auf § 20 des Geset-zes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehver-wertungsgenossenschaften) sind zum 1. Fe-bruar 2016 meldepflichtig. Die uns bekann-ten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2016 einen Meldebogen.

Meldepflichtige Tiere sind: PferdeSchweineSchafe (bis 9 Mon. alt meldepflichtig, ab 10 Mon. alt melde- u.beitragspflichtig)Bienenvölker (sofern nicht beim Landesver-band gemeldet)HühnerTruthühner/PutenNicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel

Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.Nicht meldepflichtig sind: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Dam-wild, Wildschweine)Esel, Ziegen, Gänse und EntenWerden bis zu 49 Hühner und/oder Trut-hühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner.

Für 2015 wird Anfang des Jahres 2016 der in HIT durchschnittlich gehaltene Rinderbestand 2015 abgefragt und in ei-ner Jahresendabrechnung abgerechnet. Hierbei werden die jeweiligen tatsächli-chen Haltungszeiten der Tiere lt. HIT-Eintrag berücksichtigt. Für Weidehal-tungen und Pensionsbetriebe heißt dies, dass auch hier die Veranlagung mit dem Jahresdurchschnitt lt. HIT berechnet wird.

Zur Ermittlung der Anzahl der gehaltenen Ziegen in Baden-Württemberg, fragt die Tierseuchenkasse auf freiwilliger Basis die Ziegenzahlen ab. Sollten Sie keinen Melde-bogen erhalten haben, so können Sie die An-zahl Ihrer gehaltenen Ziegen auch formlos schriftlich, mit Angabe Ihrer Adressdaten an unten stehende Anschrift melden, faxen oder mailen.Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand.Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim Kreisveterinäramt gemeldet werden.Es wird noch auf die Meldepflicht von Bie-nenvölkern hingewiesen. Es sind die Bienen-völker bei der Tierseuchenkasse Baden-Würt-temberg meldepflichtig die nicht in einem der Imkerverbände gemeldet sind.

Bitte beachten Sie, wenn sich die Anzahl an Bienenvölker im laufenden Jahr um mehr als 20 %, mindestens 10 Völker erhöht, so be-steht eine Nachmeldepflicht. Mitglieder ei-nes Imkerverbands melden bitte beim Imker-verband. Alle anderen bei der Tierseuchenkasse. In der Zeit vom 1. April bis 30. September ist je Bienenvolk ein Able-ger frei (nicht nachmeldepflichtig).Unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, sind Schweine, Schafe und/oder Ziegen bis 15.01.2016 selbstständig an die HI-Tierdatenbank zu melden. Nähere Informationen und Kon-taktdaten erhalten Sie über das Informati-onsblatt welches mit dem Meldebogen ver-schickt wird, bzw. auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.Weiteres zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, sowie über die einzelnen Tier-gesundheitsdienste, finden Sie auch auf unse-rer Homepage unter www.tsk-bw.de.

Tierseuchenkasse Baden-WürttembergAnstalt des öffentlichen RechtsHohenzollernstr. 10R, 70178 StuttgartTelefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail: [email protected], Internet: www.tsk-bw.de

die Verletzung der Verfahrens- oder Form-vorschrift unter Bezeichnung des Sachver-halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art gel-tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

ÖFFentliche BekanntmachungDer Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seinen Sitzungen am 26.03.2015, 23.07.2015 und 08.10.2015 in dieser Rei-henfolge nachstehende Verfügungen be-schlossen:

1. Die Freifläche neben dem ehemaligen An-wesen der Anna Blum in der Theaterstraße 10 einschließlich des dort angelegten städtischen Spielplatzes wird „Anna-Blum-Platz“ be-nannt. Anna Blum (1843-1917) erfährt diese Würdigung aufgrund ihres sozialen Wirkens für arme Frauen und Kinder und ihrer Wohl-tätigkeit gegenüber der Stadt Heidelberg. Eine Zuordnung von Hausnummern ist zum jetzi-gen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

2. Der östlich der OEG-Trasse zwischen Maaßstraße und Grenzhöfer Weg verlaufen-de Teil der Wieblinger Adlerstraße wird in „Neckarhäuser Straße“ umbenannt. Die Auswahl des Namens trägt den in der Umge-bung bereits vorhandenen, ebenfalls auf Ortsnamen basierenden Bezeichnungen Rechnung. Mit der Umbenennung können für diesen Straßenabschnitt wieder eindeuti-ge Lagebezeichnungen mittels Straßenna-men- und Hausnummernzuordnung herge-stellt werden.

3. Die Freifläche südlich des Seminar- und Institutsgebäudes des Mathematikons auf dem Universitätsgelände im Neuenheimer Feld wird „Klaus-Tschira-Platz“ benannt. Mit der Benennung wird das außergewöhnli-che Engagement von Klaus Tschira (1940-2015) für den Wissenschafts- und For-schungsstandort Heidelberg gewürdigt. Eine Zuordnung von Hausnummern ist zum jetzi-gen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

service

Herausgeber: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg, Tel9. 06221 58-12000, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de; Amtsleitung: Achim FischerRedaktion: Eberhard Neudert-Be-cker (neu), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Eu-ler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck)

Grafik: Claudia KölblDruck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbHVertriebs-Hotline: 0800 06221-20

impressum

BürgerserViceZentrale telefonische Anlaufstelle der Stadt Heidelberg: Tel. 06221 58-10580 oder 115, Lob und Kritik: Telefon 06221 58-11580; Rathaus, Zimmer 204

BürgerBeauFtragterGustav Adolf Apfel, Tel. 06221 58-10260; Rathaus, Zimmer 216. Öff-nungszeiten: Mi 9-12 und 13-15 Uhr, Do 9-12 und 13-17 Uhr

kinDerBeauFtragteKinderbeauftragte in den Stadtteilen – Infos: www.heidelberg.de/kinderbeauf tragte. E-Mail: kinderbeauftragte@heidel berg.de

recYclinghÖFeÖffnungszeiten: Kirchheim/Oftershei-mer Weg, Wieblingen/AEA/Mittelge-wannweg: Mo-Fr 8-16 Uhr, Sa 8-15 Uhr; Emmertsgrund/Müllsauganlage, Ziegelhausen/Parkplatz Stiftsmühle, Erzeugergroßmarkt: Mo-Fr 8-12 Uhr, 13-16 Uhr, Sa 8-15 Uhr,

Abfall-Hotline: 06221 58-29999

BürgerÄmterDie Öffnungszeiten der Bürgerämter stehen im Internet unter www.heidel berg.de/buergeramt, Tel. 06221 58-17000

schWimmBÄDerHallenbad im DHCTel. 06221 513-2873Mo 14-19.30 Uhr, Di 7-14 Uhr und 16-21.30 Uhr, Mi 7-18 Uhr, Do bis Sa 7-19.30 Uhr, So 8.30 -14.30 UhrHallenbad KöpfelTel. 06221 513-2880Mo-Mi, Fr 7-22 Uhr, Do 11-22 Uhr, Sa und So 8.30-19.30 UhrHallenbad HasenleiserTel. 06221 513-2871Mo, Mi, Fr 15-22 Uhr, Di 15-18 Uhr, Do 16.30-22 Uhr, Sa 13-19.30 Uhr, So 10-18 Uhr

Weitere Infos: www. swhd.de >Bäder

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Kultur und Freizeit stadtblatt - 16. Dezember 2015 16

Von Konzerten über Theater bis SilvesterpartysEine Auswahl kultureller Veranstaltungstipps rund um die Feiertage

Für alle, die über Weihnachten und Silvester etwas unternehmen möch-ten, hat Heidelberg einiges zu bieten. Hier eine Auswahl:

KonzerteDie Ensembles Schola Heidelberg und ensemble aisthesis geben am Freitag, 18. Dezember, 20 Uhr, ihr Weihnachtskonzert in der Peterskirche.

Der Freundeskreis des Festivals „Heidel-berger Frühling“ lädt am 18. Dezember, 18 Uhr, zum Adventskonzert in die Je-suitenkirche ein. Organist Markus Uhl und das Vokalensemble Nobiles prä-sentieren ein buntes Programm von gre-gorianischem Hymnus über Bachs Or-gelwerke bis hin zu Weihnachtsliedern.

Das Weihnachtskonzert mit Werken von Bach, Vivaldi und Corelli des Phil-harmonischen Barock Orchesters Heidelberg findet am Sonntag, 20. Dezember, 19.30 Uhr, im Rokokothea-ter bei „Winter in Schwetzingen“ statt.

Bachs „Messe h-Moll“ wird von der Heidelberger Studentenkantorei, ei-nem international renommierten Vo-kal-Solisten-Quartett und dem Ba-rockorchester l’arpa festante am Sonntag, 20. Dezember, um 17 Uhr in der Heiliggeistkirche aufgeführt.

Das „Weihnachtsoratorium“ von Bach erklingt am Samstag, 26. Dezember, ab 11.30 Uhr in der Heiliggeistkirche. Erst werden beim Oratorium für Kinder die Kantorei der Friedenskirche und die Kammerphilharmonie Mannheim von Sängern erzählerisch unterstützt. Um 17 Uhr folgt Bachs beliebtes Werk.

Am Sonntag, 27. Dezember, sind die Lautten Compagney Berlin und Sti-pendiaten der Austria Barock Akade-mie mit „Wie schön leuchtet der Mor-genstern“ und „Sperare - Disperare“ im Rokokotheater Schwetzingen zu hören.

Das Philharmonische Orchester spielt Offenbach und Strauß beim Sil-vesterkonzert am Donnerstag, 31. De-zember, 18 Uhr, in der Stadthalle und beim Neujahrskonzert im Marguerre-Saal am Freitag, 1. Januar, 18 Uhr.

Das Kloster Stift Neuburg lädt am 31. Dezember, 16 Uhr, zum Silvesterkon-zert in die Klosterkirche.

Die Württembergische Philharmo-nie gastiert am Dienstag, 5. Januar, um 20 Uhr mit der „Dreikönigsgala Neu-jahrkonzert“ in der Stadthalle.

Studierende und Lehrer der Staatli-chen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim lassen beim 35. Heidelberger Kammermusik-festival vom 5. bis 17. Januar in der Al-ten Aula der Uni, dem Prinz Carl und dem Theater im Augustinum Werke von Barock bis Moderne erklingen.

Theater und OperDas Theater und Orchester Heidel-berg bietet unter anderem Mozarts „Le nozze di Figaro“, das Musical „Cabaret“, das Märchenspiel „Hänsel und Gretel“ und die Schauspiele „Der nackte Wahnsinn“ und „Die Ratten“ im Mar-guerre-Saal sowie die deutsche Erstauf-führung der Oper „Didone Abbando-nata“ im Rokokotheater Schwetzingen.Im Zwinger 1 wird „Ami goes Home“ am 23., 28. (20 Uhr) und 26. Dezember (19 Uhr) aufgeführt. Die Schauspiele „Tschick“ sind am Freitag, 18., und „Unschuld“ am Dienstag, 29. Dezem-ber (20 Uhr), zu sehen. Am 31. Dezem-ber, 18 Uhr, gibt es „Carolyn Frank and Friends“. Im Zwinger 3 läuft „Michael Kohlhaas“ am Donnerstag, 17. (19 Uhr), und Freitag, 18. Dezember (11 Uhr).Infos: www.theaterheidelberg.de.

Das Zimmertheater führt die Komö-die „Die Wunderübung“ täglich (außer 22. bis 24. Dezember, 4. und 5. Januar) um 20 Uhr (sonntags 17 Uhr) auf. In-fos: www.zimmertheaterhd.de.

Das TaeterTheater zeigt das Pantomi-men-Duo Bodecker & Neander mit

Das Junge Theater zeigt mehrmals das Zauber-Märchen „Der satanarchäolügenialkohöllische Wunschpunsch“. Foto: Taake

„Hereingeschneit“ am 17., 18., 19. (20 Uhr) und 20. Dezember (16, 20 Uhr). „Elf Söhne. Ein Landarzt“ ist am 26., „Das Urteil“ am 27. Dezember zu sehen (20 Uhr). Infos: www.taeter-theater.de.

AusstellungenZu „Reife Früchte ‒ junges Gemüse“ (bis 31. Januar) gibt es am Samstag, 26. Dezember, 15 Uhr, eine öffentliche Führung im Kurpfälzischen Museum (geöffnet Dienstag bis Sonntag, 10 bis 18 Uhr). Bis 10. Januar ist die Europäi-sche Quilt-Triennale zu sehen, bis 13. März „Zu Weihnachten ‒ zum Neuen Jahr“. Am Freitag, 8. Januar, 20 Uhr, öffnet „Retrospektive Elke Geiger“.

Der Heidelberger Kunstverein lädt bis 14. Februar zu „Es war einmal ein Land“ über Entwicklungen nach dem Osmanischen Reich ein. In „Trans-gender in Hoyerswerda. Wie es wirk-lich war.“ geht es um die Künstler Wilhelm Klotzek und David Polzin. Infos: www.hdkv.de.

Shows & Varieté Das Theater und Orchester Heidel-berg präsentiert die Tanzproduktion „Silver“ am Samstag, 19. Dezember, 19.30 Uhr, im Marguerre-Saal.

SilvesterpartysIm Deutsch-Amerikanischen Institut gibt es am 31. Dezember, 20 Uhr, Bauchtanz, Wahrsagerin und „Shades of Soul“. Um 22 Uhr startet in der Hal-le 02 der „Maskenball der Sinne“.

EisbahnDie Eisbahn am Karlsplatz ist bis 10. Januar geöffnet. Infos: www.heidelberg-marketing.de.

Für Kinder, Jugendliche, FamilienDas Junge Theater bietet im Zwinger 3 Kindern ab vier Jahren bis Dienstag, 22. Dezember, wochentags täglich eine Überraschung. Das Zauber-Mär-chen „Der satanarchäolügenialkohöl-lische Wunschpunsch“ ist im Alten Saal bis Montag, 18. Januar, mehrfach zu sehen.

Das Schwimmbad Hasenleiser lädt am Samstag, 19. Dezember, zum bun-ten Weihnachtsspaß. Kinder und Ju-gendliche bis 14 Jahre sind willkom-men, Kinder unter 7 Jahren in Beglei-tung.

Am Samstag, 19. Dezember, 15 Uhr, ist Märchenerzähler Dirk Nowakows-ki im Kurpfälzischen Museum zu Gast.

Der Heidelberger Weihnachtscircus gastiert vom 25. Dezember bis 3. Ja-nuar auf dem Messplatz in Kirchheim.

Weitere Termine

Weitere Veranstaltungen rund um Weihnachten und Silvester finden Sie im Internet unter www. heidelberg.de/veranstaltungen.