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Stadtpolizeiliche Statistik 2016
- 2 -
Redaktion Matthias Heinrich (verantwortlich) +49 (0)69 212 40010 [email protected]
Unter der Mitarbeit von
Gerald Glamser, Steffen Gransow, Klaus Görtz, Sabine Loos Alle Rechte vorbehalten © Stadt Frankfurt am Main Foto Deckblatt: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Fotografin: Tanja Schäfer
Bezugsadresse: Stadt Frankfurt am Main
- Stadtpolizei - Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main +49 (0)69 212 44044 +49 (0)69 212 32890 [email protected] www.ordnungsamt.frankfurt.de Im März 2017
- 3 -
Inhaltsverzeichnis Seite
Vorworte 4 - 6
Service und Organisation
Organisationsaufbau der Stadtpolizei 8
Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadtpolizei 9
Sicherheitstelefon 12
Sicherheitsmobil 13
Streifen und Ermittlungstätigkeiten
Streifendienst 15
Ermittlungs- und Auftragstätigkeiten 17
Fallzahlen nach Aufgabenbereichen
Kfz.- und Wohnsitzermittlungen 19
Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht 20
Abfallermittlungen/Buß- und Verwarnungsgeldverfahren 21
Gewerbeüberwachung und Sondernutzungskontrollen 22
Gesundheitsaufsicht 24
Aufenthaltsrecht und illegale Beschäftigung 25
Immissionsschutzrechtliche Überprüfungen 26
Besondere Tätigkeiten und Einsatzmaßnahmen
Verstöße rund ums Auto 29
Kontrollen von Hunden und gefährlichen Hunden 30
Waffenkontrollen 32
Besondere Einsatzmaßnahmen 33
Repressive Maßnahmen
Überprüfungen von Personen und Fahrzeugen 36
Sonstige repressive Maßnahmen 37
Bußgeldverfahren nach der Gefahrenabwehrverordnung 38
Einleitung von Strafverfahren durch die Stadtpolizei 39
Wachen der Stadtpolizei 40
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Liebe Frankfurterinnen und Frankfurter,
eine sichere Stadt braucht starke Partner. Dass sich die Menschen
in Hessen wohl und sicher fühlen, spiegelt sich in der jüngst veröf-
fentlichten Kriminalstatistik des Hessischen Ministeriums des Inneren
und für Sport wider. Auch wir in Frankfurt am Main warten mit insge-
samt rückläufigen Kriminalitätszahlen und besser werdenden Aufklä-
rungsquoten auf. Ebenso bestärken uns die jährlich stattfindenden
Bevölkerungsbefragungen in unserer Ansicht, dass Frankfurt am
Main eine sichere Stadt ist und dass wir mit unseren Aktionen, Pro-
jekten und Einsätzen zur Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung auf
einem guten Weg sind. Dies ist jedoch keine Selbstverständlichkeit,
sondern das Ergebnis harter Arbeit vieler Beteiligter.
Prognosen sagen voraus, dass Frankfurt am Main im Jahr 2018 die Marke von 750.000 Ein-
wohnerinnen und Einwohnern überschreiten wird. Eine wichtige Bedingung, dass sich Men-
schen in unserer Stadt ansiedeln und sich dauerhaft wohl und verbunden fühlen, ist die Gewähr-
leistung eines hohen Maßes an Lebensqualität. Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sind wichti-
ge Faktoren, dass sich Menschen bei der Wahl ihres Lebensmittelpunktes für Frankfurt am Main
entscheiden. Auch Unternehmen wählen gerne eine Stadt als Standort, in der ihre Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter gut und sicher leben können.
Neben den Sicherheitsbehörden von Bund und Land, gelingt es der Stadtpolizei des Ordnungs-
amtes als wichtigem Baustein der Frankfurter Sicherheitsarchitektur, die Sauberkeit, Sicherheit
und Ordnung in unserer Stadt objektiv immer besser zu gewährleisten sowie das subjektive Si-
cherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. Im Rahmen des täglichen Streifen- und Präsenz-
dienstes, bei Schwerpunktaktionen oder beim Besuch der Stadtteile mit dem Sicherheitsmobil
stellen sich die Bediensteten der Stadtpolizei den wachsenden Herausforderungen und helfen in
Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten Sicherheitsorganen Frankfurt am Main
zu einer sicheren und damit attraktiven und lebenswerten Stadt zu machen.
Die Erfolge unserer Stadtpolizei spiegeln sich in der seit 2010 erscheinenden Jahresstatistik
wider. Wie erfolgreich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten im Einsatz
für Ihre Sicherheit waren, zeigt die nun vorliegende „Stadtpolizeiliche Statistik 2016“. Sie gibt
Ihnen einen detaillierten Überblick über Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche, lässt Entwick-
lungen und Trends erkennen und zeigt uns auf, welchen Herausforderungen sich Sicherheitsbe-
hörden in Frankfurt am Main in den nächsten Jahren stellen müssen.
Die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer ausgereiften Sicherheitsarchitektur auf Bundes- und
Landesebene, aber auch in den Kommunen, zeigen sich in Zeiten weltpolitischer Umwälzungen.
Ich sehe uns hier in Frankfurt am Main diesbezüglich gut gerüstet und gewappnet für alle Her-
ausforderungen, die in den kommenden Jahren auf uns warten werden.
Ihr Markus Frank Dezernent für Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich freue mich sehr, Ihnen die „Stadtpolizeiliche Statistik 2016“
präsentieren zu dürfen. Sie zeigt das Tätigwerden der Stadtpoli-
zistinnen und Stadtpolizisten des Ordnungsamtes in Sachen Sau-
berkeit, Sicherheit und Ordnung in unserer schönen Stadt. Inten-
tion dieses nun im siebten Jahr veröffentlichten Tätigkeitberichts
ist es, Ihnen liebe Leserinnen und Leser aufzuzeigen, welche An-
strengungen die Stadt Frankfurt am Main unternimmt, unsere
Stadt zu dem zu verhelfen, was sie seit Jahren ist: eine lebens-
und liebenswerte Metropole im Herzen Deutschlands.
Die vielen Zahlen, Grafiken und Erläuterungen zeigen, dass es sich lohnt nach Frankfurt
am Main zu kommen oder hier zu bleiben; sei es aus privaten oder auch beruflichen Gründen.
Die Zahlenwerke der letzten Jahre erlauben, Entwicklungen in Punkto Sauberkeit, Sicherheit
und Ordnung zu erkennen, um damit unser Handeln für die Menschen in unserer Stadt passge-
nau abstimmen zu können. Immer unter der Prämisse, so präventiv wie möglich, aber gleichzei-
tig so repressiv wie nötig, komplettieren motivierte und gut ausgebildete Bedienstete der Stadt-
polizei die ausgezeichnete Arbeit anderer mit Sicherheit und Ordnung betrauter Institutionen in
Frankfurt am Main. Auf der Grundlage dieser Statistik entwickeln wir innovative und bürgernahe
Konzepte, um uns auf die sich ändernden sicherheitspolitischen Entwicklungen in der Welt, die
sich im Kleinen natürlich auch auf Frankfurt am Main auswirken, einstellen zu können.
Die nun vorliegende „Stadtpolizeiliche Statistik 2016“ zeigt in gut nachvollziehbarer Weise das
erfolgreiche, anspruchsvolle und umfangreiche Handeln der Stadtpolizistinnen und Stadtpolizis-
ten auf. Mit zeitgemäßen Handlungskonzepten sowie bürgernahem und kompetentem Auftreten
an der Seite unserer Sicherheitspartner von Bund, Land und Kommune leistet die Stadtpolizei
einen wertvollen Beitrag, dass sich Menschen in unserer Stadt sicher fühlen und gerne in Frank-
furt aufhalten.
Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen der Stadtpolizei, die tagtäglich für die Belange der
Menschen in unserer Stadt eintreten. Sie stehen mit viel Engagement, Flexibilität und Kreativität
gegen Missstände ein und machen Frankfurt zu einem lebenswerten Ort. Das positive Feed-
back, das wir von vielen Mitmenschen erfahren, bestärkt uns auf einem guten Weg zu sein für
unsere Stadt und die Menschen, die hier leben und arbeiten.
Ich wünsche Ihnen nun viele neue und interessante Einblicke beim Lesen dieser Statistik und
die Erkenntnis, dass es in anspruchsvollen Zeiten wie diesen gut aufgestellter und ausgerüsteter
Sicherheitsbehörden bedarf, damit wir auch in Zukunft in Frankfurt am Main sicher leben kön-
nen.
Ihr
Jörg Bannach
Leiter des Ordnungsamtes
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Schwerpunkte 2016
Das Jahr 2016 war geprägt von der insgesamt angespannten Sicherheitslage in Deutschland, die sich auch auf Frankfurt am Main, insbesondere hinsicht-lich der Durchführung von Groß- und Sportveranstaltungen auswirkte. Um-fangreiche Präventivmaßnahmen und eine große Zahl an Einsatzkräften wa-ren erforderlich, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in allen Berei-chen zu gewährleisten. Neben der Landespolizei war hier auch die Stadtpolizei Frankfurt am Main in besonderem Maße gefordert.
Einen besonderen Schwerpunkt bildete in der zweiten Jahreshälfte der enorme Anstieg an Dro-
gendealern und Konsumenten in den Bereichen der Düsseldorfer Straße/Niddastraße sowie
insbesondere in der B-Ebene des Hauptbahnhofs. Seitens der Landespolizei wurde hier die Bil-
dung einer besonderen Aufbauorganisation (BAO) notwendig, die seitens der Stadtpolizei durch
Streifengänge und Kontrollmaßnahmen sowie Schwerpunktkontrollen/Aktionstage in Gewerbe-
betrieben und Gaststätten des Bahnhofsviertels unterstützt wurde.
Hierdurch sowie auf Grund der geringen personellen Ressourcen kam es zu einer Verringerung
der Anzahl der „Streifenstunden“. Dennoch konnte der Anteil der Fußstreifentätigkeiten auf
nunmehr 44,3 % weiter ausgebaut werden. Das ist sehr positiv zu bewerten, sind doch die Nähe
zur Bevölkerung und die direkte Ansprechbarkeit für jedermann charakteristisch für die Arbeit
der Stadtpolizei und stets unser erklärtes Ziel.
In diesem Kontext wurde auch der Einsatz des Sicherheitsmobils optimiert. Es wurde gezielter
und bedarfsorientierter in den Stadtteilen eingesetzt, so dass zwar eine geringere Zahl an Ein-
sätzen zu verzeichnen ist, aber dennoch eine hohe Effizienz dieses Einsatzmittels erreicht wer-
den konnte.
Einen besonderen Anstieg verzeichneten im Jahr 2016 die Zahlen bei den Verstößen gegen das
Pflichtversicherungsgesetz. Dies resultiert aus der Verschärfung der Vorgehensweise seitens
der Behörden und Justiz.
Ebenso wiederum deutlich angestiegen sind die Zahlen der unangekündigten Kontrollen der
sachgerechten Verwahrung von Waffen und Munition bei den Waffenbesitzern. Dies ist auf die
Vervollständigung des zentralen nationalen Waffenregisters zurückzuführen, das neu eingeführt
wurde und somit eine Vielzahl an neuen Vorgängen zur Folge hat.
Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtpolizei, die auch 2016 mit hohem Engage-
ment und Motivation zur Sicherheit und Ordnung in Frankfurt am Main beigetragen haben, be-
danke ich mich ganz herzlich!
Ihr
Matthias Heinrich Leiter der Stadtpolizei
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Service und Organisation
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Organisationsaufbau STADTPOLIZEI
Leitung STADTPOLIZEI
FuL-Kompetenzteam
Funkleitzentrale
Task-Force-Sicherheit (TFS)
„Rund um die Uhr“
Regionale Dienstgruppen
Diensthundeführer
Umwelt-/Naturschutz Abfallrecht
Führungs- und
Lagedienst (FuL)
Ermittlungsgruppe
Immissionsschutz
Illegale Beschäftigung Aufenthaltsrecht
Gewerbe- / Gesundheitsaufsicht
Führungsstab
(FüStb)
FüStb 1 Grundsatz
FüStb 2 Aus- und Fortbildung
FüStb 3 Logistik
Assistenz
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Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadtpolizei (von A – Z)
Abfallrecht (Ermittlungen bei illegalen Mülldeponien in den Außenbereichen und illegalen Sperrmüllablagerungen, Ahndung bei „Entsorgung“ von Kleinabfällen im öffentlichen Verkehrsraum)
Ausländerrecht (Vollstreckung von Abschiebungen, Ermittlung illegaler Personen, ausländerrechtliche Überprüfungen)
Fischereirecht (Streifendienste und Sonderaktionen an den Gewässern, wie z.B. an Main und Nidda)
Gefahrenabwehr (Sofortige Störungsbeseitigung bei Unfällen, Schutz privater Rechte, Erteilung von Platzverweisen bei störendem oder gefährdendem Verhalten von Personen, Hilfeleistungen, Erstversorgung von hilflosen Personen)
Gefahrenabwehrverordnung (ehemals Polizeiverordnung) (auszugsweise: Vorgehen gegen aggressives und organisiertes Betteln, Betteln mit oder durch Kinder, zweckfremde Nutzung von öffentlichen Toilettenanlagen, Lagern zum Konsum von Betäubungsmitteln, Al-kohol- und Betäubungsmittelkonsum auf Spielplätzen und Schulhöfen, Überwachung des Leinenzwangs bei Hunden, Alkoholkonsum an den Abgängen zu den B-Ebenen, Graffitibe-kämpfung)
Gesundheitsaufsicht (Einschreiten bei Vorhandensein von Infektionsgefahren durch Schädlingsbefall und Ratten, Unterbringung von psychisch kranken Personen)
Gewerbe- und Gaststättenrecht (Kontrollen der gaststättenrechtlichen Auflagen und Konzessionen, Überprüfung des angestellten Personals hinsichtlich illegaler Beschäftigung bzw. dem Infektionsschutzgesetz, Überwachung des Reisegewerbes, der Sommergärten, Warenauslagen im Einzelhandel, Wettbüros sowie Spielotheken)
Glücksspielrecht (Kontrollen von genehmigten Tombolen und Ausspielungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, einschließlich Überprüfung der Auflagen)
Grünanlagensatzung (Einschreiten bei unangeleinten Hunden, beim Grillen, Zelten, widerrechtlichem Parken und bei Sachbeschädigungen)
Hausrecht (Durchsetzung des Hausrechts in allen städtischen Verwaltungsgebäuden)
Immissionsschutzrecht (Lärmbeschwerden bezüglich Gaststätten, aus der Nachbarschaft, bei Veranstaltungen sowie Geruchsbelästigungen)
Jugendschutzrecht (Zuführung an die Eltern in den Nachtstunden bzw. an das Jugendamt oder die Polizei bei „Heimausreißern“ sowie Überwachung des Verbots von Alkoholausschank bzw. -verkauf an Jugendliche)
Kampfhunde (Überprüfung, Ermittlung, Sicherstellung und Einziehung)
Ladenöffnungsrecht (Überwachung von Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden hinsichtlich der Einhaltung der Ladenschlusszeiten, insb. an Sonn- und Feiertagen)
Melderecht (Wohnsitzermittlungen im Auftrag städtischer Ämter oder anderer Behörden, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Meldegesetz)
Nichtraucherschutzrecht (Überprüfung von gastronomischen Betrieben hinsichtlich der Einhaltung bestehender Rauchverbote)
Personenbeförderungsrecht (Taxenkontrollen über das Mitführen der Auszüge aus den Genehmigungsurkunden, Personenbeförderungsscheinen, Eichbescheinigungen der Taxameter und Überprüfung der Sauberkeit der Fahrzeuge)
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Prostitution, Bekämpfung der verbotenen Prostitution (Die Kontrollen sollen dazu bei-tragen, dass die Bestimmungen der Sperrgebietsverordnung durch Straßenprostitution eingehalten werden)
Straftaten, Ordnungswidrigkeiten (Aufnahme von Strafanzeigen und Ordnungswidrigkei-ten, Erstattung von Amts wegen, Unterstützung der Landespolizei)
Straßenverkehrsrecht (Beschlagnahmung von Führerscheinen auf Grund richterlicher Beschlüsse, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen der Einziehung von Fahrerlaubnissen bei Vorliegen richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse, Ermittlungen bzw. Einleitung von Strafverfahren bei Missbrauch oder Fälschung von Behindertenausweisen, Gefahrenabwehr bei Trunkenheit am Steuer, unsicherer Ladung, Überwachung von gesperrten Wegen und Feldgemarkungen, Ahndung von Fahrzeugmängeln)
Straßenverkehrszulassungsrecht für Kraftfahrzeuge (Ermittlungen und Vollstreckungs-maßnahmen - Entstempelung des Kennzeichens - für die Kfz-Zulassungsstelle bei nicht vorhandenem Versicherungsschutz, bei Kraftfahrzeugsteuerschulden oder bei technischen Mängeln)
Umwelt- und Naturschutzrecht (Verhinderung bzw. Feststellung von Verstößen gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen)
Versammlungsrecht (Unterstützung der zuständigen Abteilung bei Demonstrationen und Versammlungen)
Vollzug des Schulzwangs (Zwangsweise Zuführung von Schulverweigerern an die Schulen nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes)
Waffenrecht (Kontrollen des verbotenen Waffenhandels im Reisegewerbe und Marktverkehr, verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzerinnen und -besitzern)
Wasserrecht (Feststellung wasserrechtswidriger Zustände - unzulässige Einleitung in und Entnahme aus Gewässern, Grundwassernutzungen, Verunreinigung des Erdreiches - und Unterrichtung der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt)
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Sicherheitstelefon (069-212-44044)
Seit dem Jahr 2016 besteht die Möglichkeit, auch sonstige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr statistisch nachzuweisen. Hierunter fallen beispielsweise: Nächtigen in Fahrzeugen, illegales Abstellen von Anhängern im öffentlichen Verkehrsraum, Meldung von verletzten oder wilden Tieren, Tauben füttern, Geruchsbelästigungen, Nichtraucherschutz, verbotene Ladenöffnung sowie das Verbrennen von Abfällen. Hierdurch ist die Steigerung bei den Gesamtzahlen zu erklären. Weiterhin trägt der Zuzug in die Stadt mit über 10.000 Personen jährlich zur Steigerung bei.
Anrufe beim Sicherheits-telefon
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 13.683 16.727 14.786 16.196 14.811 17.042 18.234
Lärm/Ruhestörungen (Lau-te Musik aus der Nachbar-schaft, durch Baustellen, Gaststätten, Musikgruppen in der Innenstadt usw.)
3.235 3.173 2.479 2.648 2.469 2.783 2.319
Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht (illegale Ablage-rungen, auslaufende Be-triebsstoffe, Hundekot auf den Gehwegen usw.)
2.181 1.407 1.302 1.449 1.201 1.131 716
Hunde (bellend, freilaufend, Fundhunde usw.)
504 267 240 308 325 207 156
Problemgruppen (aggressi-ve Bettler/-innen, Punker/-innen, Junkies, lagernde Personengruppen usw.)
392 507 474 869 695 697 609
Straßenverkehr (Verkehrsbehinderungen, Abschleppmaßnahmen, Ausfall von Lichtzeichenan-lagen, Baustelleneinrich-tungen usw.) * Der überwiegende Teil wurde an das Straßenver-kehrsamt abgegeben.
3.948 3.907* 3.508* 3.694* 3.600* 4.631* 4.861
Allgemeine Auskünf-te/sonstige Maßnahmen
3.423 5.964 5.389 5.538 4.765 6.235 5.877
Zuständigkeit anderer Be-hörden (Landes-/Bundespolizei, städt. Äm-ter etc.) * ohne Straßenverkehrsamt (siehe Tabelle oben)
nicht separat erhoben
1.502* 1.394* 1.690* 1.363* 1.133* 2.228
Sonstige Maßnahmen der Gefahrenabwehr
nicht separat erhoben
nicht separat erhoben
nicht separat erhoben
nicht separat erhoben
nicht separat erhoben
nicht separat erhoben
1.468
- 13 -
0
100
200
300
400
500
600
Anzahl der Einsätze Standzeiten (Stunden)
Einsätze Sicherheitsmobil
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Sicherheitsmobil
Das Sicherheitsmobil wurde im Jahr 2016 bewusst weniger häufig eingesetzt. Ziel dieser Modifi-zierung war zum einen, dass der Einsatz der Kräfte im vergangenen Jahr verstärkt auf den In-nenstadtbereich und den Hauptbahnhof konzentriert wurde, um dem dortigen Anstieg im Dro-genmilieu zu begegnen; zum anderen wurde der Einsatz des Sicherheitsmobils am Bedarf in den Stadtteilen orientiert. Die jeweiligen Einsatztermine des Sicherheitsmobils in den Stadtteilen werden in der Presse veröffentlicht, können aber auch jederzeit über die Homepage der Stadt Frankfurt am Main
„www.frankfurt.de“, unter dem Suchbegriff „Sicherheitsmobil“, abgerufen werden.
Einsätze des Sicherheits-mobils
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Anzahl der Einsätze in allen 43 Stadtteilen
132 176 134 133 107 79 74
Standzeiten (in Stunden) 516 564 523 521 466 418 147
Anzahl der Bürgergespräche 892 1.621 917 1.641 1.223 1.618 485
0
500
1000
1500
2000
Bürgergespräche 2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
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Streifen und Ermittlungstätigkeiten
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Streifendienst Der uniformierte Streifendienst, als wesentlicher Baustein der Arbeit der Stadtpolizei, ist im Jahr 2016 deutlich rückläufig gewesen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Durch den enormen Anstieg an Drogendealern und Konsumenten in den Bereichen der Düssel-dorfer Straße/Niddastraße sowie insbesondere in der B-Ebene des Hauptbahnhofs, erfolgte eine besondere Schwerpunktsetzung, die Kontrollmaßnahmen sowie Aktionstage in Gewerbebetrie-ben und Gaststätten des Bahnhofsviertels zur Folge hatte. Hierdurch konnten die Streifengänge in den Stadtteilen nicht im gleichen Umfang, wie in den Vorjahren durchgeführt werden, so dass es zu einem Rückgang auf 43.850 Streifenstunden in den Stadtteilen kam. Vor dem Hintergrund der knappen personellen Ressourcen erfolgten bedarfsorientierte interne Umsetzungen aus den regionalen Dienstgruppen, z.B. zur Task-Force-Sicherheit / der illegalen Beschäftigung, um die Einsatzfähigkeit der Stadtpolizei an die aktuellen Einsatz- und Lageerfor-dernisse anzupassen. Insofern ist auch der Rückgang der Einsatzzeiten bei den Motorrädern zu erklären, da die Mitarbeiter, die maßgeblich Motorradstreifen absolvieren, anders eingesetzt wurden. Künftig sollen wieder neue Nachwuchskräfte als Motorradfahrer/innen bei der Stadtpo-lizei ausgebildet werden. Eine personelle Modifizierung wurde auch in der neuen Innenstadtwache in der B-Ebene der Hauptwache erforderlich, da auf den erheblichen Aufgabenzuwachs reagiert werden musste. Gegenüber der vorherigen Wache in der Berliner Straße, die mit einer Stadtpolizistin/einem Stadtpolizisten besetzt wurde, ist an der Hauptwache eine dauerhafte Besetzung mit 2 Bediens-teten erforderlich. Diese müssen aus dem Streifendienst rekrutiert werden, was sich direkt auf die Streifenstunden auswirkt. Bei einer Öffnungszeit der Innenstadtwache von 66 Wochenstun-den bedeutet diese Doppelbesetzung einen Rückgang an Streifenstunden von rund 3.400 Stun-den im Jahr. Zur Verbesserung der personellen Situation konnten neue Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten im Sommer 2016 gewonnen und eingestellt werden. Diese können jedoch während ihrer 10-monatigen Ausbildung nicht in die Statistik eingerechnet werden, was ebenso zum Rückgang der Streifenstunden beiträgt. Perspektivisch soll das Stellensoll in den nächsten Jahren erhöht werden, um die Streifenstun-den weiter auszubauen. Nur dann ist realistisch eine Erhöhung der Streifenstunden zu errei-chen. Diese ist auch in Anbetracht der stetig steigenden Bevölkerungszahl und der aktuellen Sicherheitslage dringend notwendig, um auch weiterhin die Sicherheit in Frankfurt am Main zu gewährleisten. Stellenneuschaffungen und weiteres Personal sind zwingend erforderlich, um die weiterhin bestehenden Vakanzen zu schließen. Aus diesem Grund sollen auch 2017 neue Mit-arbeiter/innen gewonnen werden. Trotz der personell angespannten Lage ist es 2016 gelungen, einen neuen Rekordwert bei den Fußstreifen im Vergleich zum Gesamtstreifenaufkommen zu erzielen. Inzwischen werden mehr als 44% aller Streifenstunden „per pedes“ abgeleistet. Diese Streifenform ermöglicht, gerade im Innenstadt- und Bahnhofsbe-reich, eine effektive und unmittelbare Einwirkung auf Störer und eine direkte Ansprechbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger. So erreichte die stadtpolizeiliche Präsenz an den Brennpunkten in der City mit ei-nem Anteil von 36% den insgesamt zweithöchsten Wert seit Einfüh-rung der Stadtpolizeilichen Statistik.
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Fußstreifen – Streifengänge in den Stadtteilen
Jahr Entwicklung der Fußstreifenstunden Anteil aller Streifen im
am Gesamtstreifenaufkommen: Innenstadt-/Bahnhofsgebiet:
2010: 28,0% 34,4%
2011: 27,9% 35,9%
2012: 31,4% 32,0%
2013: 36,1% 33,7%
2014: 41,9% 37,5%
2015: 42,3% 34,7%
2016: 44,3% 36,0%
Streifenstunden 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 74.386 74.308 74.188 71.328 75.807 75.228 68.479
- davon mit Kfz. 50.355 51.109 48.620 43.657 42.153 41.259 37.318
- davon zu Fuß 20.832 20.698 23.268 25.784 31.748 31.823 30.348
- davon mit Motorrad, Fahrrad, Sicherheitsmobil
3.199 2.501 2.300 1.887 1.906 2.146 813
Streifenstunden Innenstadt / Bahnhofsgebiet
25.567 26.709 23.752 24.071 28.428 26.140 24.629
Streifenstunden in den Stadt-teilen
48.819 47.599 50.436 47.257 47.379 49.088 43.850
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
gesamt - davon mit Kfz. - davon zu Fuß
Streifenstunden
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
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Ermittlungs- und Auftragstätigkeiten Zusätzlich zu den Streifenstunden der uniformierten Kräfte werden hier die Ermittlungen und Auftragstätigkeiten ausgewiesen, die vorwiegend in ziviler Kleidung durch Bedienstete der Fachdienstgruppen durchgeführt werden. Hier hat sich der Trend der Vorjahre fortgesetzt, wonach in diesem Aufgabenbereich wieder ein Zuwachs von weiteren rund 2.000 Stunden realisiert werden konnte. Ursächlich hierfür waren im Jahr 2016 vor allem die verstärkten Einsätze bei den Gewerbekontrollen, bei der Ahndung von Verstößen gegen das Aufenthalts- und das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem wurden mehr Kontrollen bezüglich der sachgerechten Aufbewahrung von Waffen durch-geführt.
Ermittlungs- und Auftragstätigkeiten
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
in Stunden 30.378 38.653 37.901 30.180 32.360 34.495 36.595
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
Ermittlungs- und Auftragstätigkeiten
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 18 -
Fallzahlen nach Aufgabenbereichen
- 19 -
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
Ermittlungen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016 0
200
400
600
800
1000
1200
1400
Maßnahmen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Kfz- und Wohnsitzermittlungen Die Stadtpolizei nimmt in den nachstehenden Fällen die Wohnsitzermittlungen für andere Be-hörden wahr, so dass sich die Anzahl aus den zugelieferten Überprüfungsanträgen ergibt. Gleiches trifft auch auf den Rückgang bei den Kfz-Ermittlungen zu.
Ermittlungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 14.645 15.117 14.562 14.364 17.955 18.068 16.163
Kfz-Ermittlungen *
12.528 12.807 12.432 12.476 15.602 15.252 13.159
Wohnsitz-ermittlungen *
2.117 2.310 2.130 1.888 2.353 2.816 3.004
* inkl. Nachermittlungen
Maßnahmen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 1.391 1.335 1.354 1.365 1.491 1.736 1.505
Führerscheineinzüge 504 535 446 398 331 385 447
Zwangsweise Außerbetriebsetzung von Kfz.
887 800 908 967 1.160 1.181 1.058
* inkl. Nachermittlungen
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Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht Die Zahl der Abfallermittlungen ist gegenüber 2015 leicht zurückge-gangen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass weniger Bürgerbeschwerden und Hinweise auf illegale Abfallablagerungen eingegangen sind. Mit dem oben beschriebenen Rückgang einhergehend, sind auch die eingeleiteten Buß- und Verwarnungsgeldverfahren leicht rück-läufig. Das Niveau der erfolgreichen Täterermittlungen entspricht in etwa den Vorjahren.
Die eingeleiteten Verfahren im Bereich „Kleinabfälle“ sind gegenüber dem Vorjahr weiter rück-läufig, was auch auf die anhaltend intensive Überwachung durch die Stadtpolizei im Bereich der Innenstadt zurückzuführen ist. Die Verfahren im Bereich „Sonstige Abfälle“ und bei illegalen Sperrmüllablagerungen sind wie-der etwas angestiegen, bewegen sich jedoch im Rahmen der Vorjahre.
Abfallermittlungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 1.571 1.375 1.109 1.126 1.243 1.306 1.259
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
1
Abfallermittlungen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 21 -
Der Rückgang der Buß- und Verwarnungsgeldverfahren ist auf den weiterhin dauerhaften Kon-trolldruck, insbesondere in der stark frequentierten Innenstadt, zurückzuführen. Bei Kleinabfällen werden vielfach Barverwarnungen vor Ort erteilt, die nicht in die Statistik „Ab-fallermittlungen“ einfließen.
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
gesamt Kleinabfälle Sperrmüll sonstige Abfälle
Buß- und Verwarnungsgeldverfahren
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Eingeleitete Buß- und Ver-warnungsgeldverfahren
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 430 251 275 261 253 240 178
- davon Kleinabfälle 235 122 148 86 103 84 46
- davon Sperrmüll 132 79 77 97 90 93 76
- davon sonstige Abfälle 63 50 50 78 60 63 56
- 22 -
Gewerbeüberwachung und Sondernutzungskontrollen Nach der Schwerpunktsetzung im Jahr 2015 wurden die Kontrollen für vom Straßenbauamt er-teilte Sondernutzungen wieder auf das Niveau der Vorjahre zurückgeführt. Gleichzeitig wurde konsequenter sanktioniert, was zu einer annähernd gleichen Anzahl an Bußgeldverfahren führte. Der Kontrolldruck im Innenstadtbereich, insbesondere auf der Zeil, führte zu einem deutlichen Rückgang an Reisegewerbetreibenden und machte damit weniger Kontrollen notwendig. Auch hier wurde gegenüber dem Vorjahr konsequenter sanktioniert, was zu einem Anstieg der Bußgeldverfahren führte.
Durchgeführte Kontrollen
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 7.926 12.192 11.507 10.261 11.941 15.115 12.725
- davon Gewerbebetriebe
4.200 6.443 4.839 4.201 3.057 5.150 5.738
- davon Reisegewerbe
462 764 945 876 935 545 474
- davon Sondernutzungen
3.264 4.985 5.723 5.184 7.949 9.420 6.513
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
16000
gesamt - davonGewerbebetriebe
- davon Reisegewerbe - davonSondernutzungen
Durchgeführte Kontrollen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 23 -
Eingeleitete Buß- und Ver-warnungsgeldverfahren
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 1.118 2.052 2.325 2.061 2.430 2.794 2.801
- davon Gewerbebetriebe 524 957 1.032 697 493 721 789
- davon Reisegewerbe 86 161 221 175 152 42 62
- davon Sondernutzungen 508 934 1.072 1.189 1.785 2.031 1.950
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
gesamt - davonGewerbebetriebe
- davonReisegewerbe
- davonSondernutzungen
Buß- und Verwarnungsgeldverfahren
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 24 -
Gesundheitsaufsicht Die Anzahl der Maßnahmen nach dem Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz (HFEG) ist nicht steuerbar, sondern richtet sich nach den Meldungen über gefährdete Personen seitens der Hin-weisgeber, der Landespolizei, der Sozialämter oder der Gerichte. Hieraus begründet sich die jährlich schwankende Zahl der Maßnahmen. Die Anzahl von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist abhängig von der Beschwer-delage aus der Bevölkerung. Dies spiegelt sich ebenfalls in den unterschiedlichen Fallzahlen in diesem Bereich wider.
Maßnahmen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 1.511 1.235 1.005 782 745 1.216 1.123
nach dem HFEG 586 634 569 465 547 693 656
nach dem IFSG 925 601 436 317 198 523 467
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
gesamt nach dem HFEG nach dem IFSG
Maßnahmen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 25 -
Aufenthaltsrecht und illegale Beschäftigung Die Ermittlungen zur Feststellung von Scheinehen sind auf den bislang niedrigsten Wert seit Einführung der stadtpolizeilichen Statistik gesunken. Dies resultiert aus den bereits im Jahr 2015 dargestellten Änderungen im Bereich des Freizügigkeitsgesetzes EU (FreizügG EU) und setzte sich auch 2016 fort. Entgegen der Erwartungen ist die Zahl der Abschiebungen durch die Stadtpolizei in Anbetracht der aktuellen Flüchtlingssituation gegenüber dem Vorjahr nur leicht gestiegen. Hier ist abzuwar-ten, wie sich die Zahlen in den kommenden Jahren entwickeln. Die Anzahl an Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen illegaler Beschäftigung nichtdeutscher Staatsangehöriger ist wieder angestiegen. Bei den Kontrollen, hauptsächlich in Gaststättenbe-trieben, wurden vermehrt Flüchtlinge beim Arbeiten angetroffen, die über keine Arbeitserlaubnis verfügen. Auch wurden vermehrt Ausländer angetroffen, die in einem anderen EU-Land über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, in der Bundesrepublik Deutschland jedoch lediglich „Touris-tenstatus“ besitzen und somit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.
Maßnahmen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 1.072 896 781 801 729 636 683
Ermittlungen zur Fest-stellung von Schein-ehen
136 90 56 65 91 67 37
Eingeleitete Strafver-fahren nach dem Auf-enthaltsgesetz
651 466 346 437 441 449 485
Strafverfahren gegen Arbeitgeber/-innen we-gen illegaler Beschäfti-gung nichtdeutscher Staatsangehöriger
25 54 78 93 67 37 64
Abschiebungen durch die Stadtpolizei
260 286 301 206 130 83 97
0
200
400
600
800
1000
1200
gesamt ErmittlungenScheinehen
Strafverfahrennach dem
AufenthaltsG
Strafverfahrengegen Arbeitgeber
Abschiebungen
Maßnahmen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 26 -
Immissionsschutzrechtliche Überprüfungen
Die Gesamtzahl der immissionsschutzrechtlichen Überprüfungen in Gaststätten ist mit 543 Vorgängen im Vergleich zum Vorjahr leicht ge-fallen. Die Maßnahmen auf Grund von Beschwerden sowie die daraufhin ein-geleiteten Bußgeldverfahren, sind folglich in Abhängigkeit zu den o.g. Überprüfungen ebenso rückläufig. Einen sehr hohen Arbeitsaufwand stellen die vorgenommen Präventivkontrollen (4x jährlich in jedem Betrieb) bei den Shisha–Betrieben dar. Hier hat sich die Überprüfungszahl von 90 im Jahr 2015 auf 197 im Jahr 2016 mehr als verdoppelt. Diese Maßnahmen werden weiterhin einen großen Teil der Ressourcen des Immissionsschutzes in Anspruch nehmen. Zusätzlich wurden im Rahmen der EM 2016 in Frankreich im Zeitraum von 4 Wochen 167 Über-prüfungen von Public-Viewing-Veranstaltungen im Stadtgebiet vorgenommen.
Immissionsschutzrechtliche Überprüfungen in Gaststätten
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 672 618 579 600 609 628 543
aufgrund von Beschwerden 486 458 420 418 437 446 313
Bauvorprüfungsverfahren, Shisha-Bars, Präventivkontrollen etc.
186 160 159 182 172 182 230
Eingeleitete Bußgeldverfahren 55 79 59 70 88 45 32
Immissionsschutzrechtliche Überprüfungen bei Veranstal-tungen
62 56 86 95 97 77 83
- 27 -
0
100
200
300
400
500
600
Beschwerden Sonstiges
Gründe immissionsschutz- rechtlicher Überprüfungen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
0
100
200
300
400
500
600
700
800
gesamt Eingeleitete Bußgeldverfahren
Immissionsschutzrechtliche Überprüfungen / Bußgeldverfahren
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 28 -
Besondere Tätigkeiten und Einsatzmaßnahmen
- 29 -
Verstöße rund ums Auto
Die eingeleiteten Buß- und Verwarnungsgeldverfahren sind im Vergleich zu den Vorjahren in nahezu allen Bereichen zurück-gegangen.
Einzig die Ahndungen bei Parkverstößen auf den Feld- und Forstwegen sind wieder deutlich angestiegen. Im Jahr 2016 wurde dem Bereich um die Commerzbank-Arena erhöhte Auf-merksamkeit geschenkt, woraus die deutliche Zunahme zu erklären ist.
Eingeleitete Buß- und Ver-warnungsgeldverfahren
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Ruhender Verkehr (Falschpar-
ken) 3.224 4.391 5.888 4.738 4.637 4.788 4.343
- davon im öffentlichen Stra-ßenverkehr
2.574 2.854 3.609 2.451 2.224 2.828 2.049
- davon in Grünanlagen 355 1.035 1.575 1.503 1.273 1.019 831
- davon auf Feld- und Forstwe-gen
295 502 704 784 1.140 941 1.463
StVO sonstige (nicht mitgeführ-ter Führerschein, Telefonieren mit dem Handy, keine oder nicht aus-reichende Feinstaubplakette usw.)
1.482 2.847 3.919 2.977 3.545 3.182 2.503
StVZO/FZV (z.B. entstempelte
Kraftfahrzeuge, Fahrzeugmängel) 1.625 1.769 1.603 863 1.131 1.346 926
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
StVO ruhender Verkehr StVO sonstige StVZO /FZV
Buß- und Verwarngeldverfahren
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 30 -
Kontrollen von Hunden und gefährlichen Hunden
In Frankfurt am Main sind derzeit etwa 15.000 Hunde registriert. Die Kontrollen von Hunden wurden durch andere Aufgabenschwerpunkte auf das Niveau von 2010 bis 2013 zurückgenommen. Im Fokus der Kontrollen standen weiterhin die Listenhunde. Der Rückgang bei den Bußgeldbescheiden zeigt, dass die Einsicht der Hundehalterinnen und Hundehalter, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, offensichtlich weiter wächst.
Hundekontrollen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 2.724 2.667 3.455 2.944 3.804 4.279 3.298
- davon Hunde 2.269 2.356 3.158 2.593 3.441 3.889 2.892
- davon Listenhun-de
455 311 297 351 363 390 406
Eingeleitete Buß- und Ver-warnungsgeldverfahren ge-gen Halter/-innen bzw. Füh-rer/-innen von
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 305 248 334 316 562 326 249
Hunden 140 132 208 186 352 202 137
Listenhunden 165 116 126 130 210 124 112
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
gesamt - davon Hunde - davon Listenhunde
Hundekontrollen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 31 -
Beanstandungsquote in % (Bußgeldverfahren / Kontrol-len)
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Halter/innen von Hunden 6,2 5,6 6,6 7,2 10,2 5,2 4,7
Halter/innen von Listenhunden 36,3 37,3 42,4 37,0 57,9 34,2 27,6
Sicherstellungen von Hunden 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Sicherstellungen gesamt 96 82 68 82 71 68 53
0
100
200
300
400
500
600
gesamt Hunden Listenhunden
Eingeleitete Verfahren
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 32 -
Waffenkontrollen
Die Zahl der Kontrollen der sachgerechten Verwahrung von Waffen und Muniti-on ist gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich gestiegen. Dies ist auf die ange-strebte Vervollständigung des zentralen nationalen Waffenregisters und der damit einhergehenden Bereinigung des Waffenbestandes zurückzuführen. Durch die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen werden auch Fälle bekannt, in denen die waffenrechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Hieraus resultiert auch die seit 2015 anhaltend hohe Zahl der Beanstandungen. Am häufigsten ist festzustellen, dass Munition ohne entsprechende Genehmigung aufbewahrt wird und daher sichergestellt werden muss. Waffen und Munition werden auch weiterhin freiwillig abgegeben, was unter anderem auf die Mitteilungen von Erben infolge des Ablebens der Waffenbesitzer zurückzuführen ist.
Waffenkontrollen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 167 199 172 44 81 188 320
davon ohne Beanstandungen 161 196 164 43 77 139 262
davon mit Beanstandungen 6 3 8 1 4 49 58
Freiwillige Abgabe von Waffen/Munition
2010* 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Langwaffen - 38 66 37 49 135 64
Kurzwaffen - 22 76 41 44 95 105
Munition (in Schuss) - 2.000 7.300 10.266 3.011 17.909 11.547
* Die Erfassung erfolgt seit dem Jahr 2011
- 33 -
Besondere Einsatzmaßnahmen
Testkäufe Alkohol In Zusammenarbeit von Stadtpolizei, Präventionsrat sowie Jugend- und So-zialamt wurden bereits im dritten Jahr in Folge in Frankfurt am Main Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche durchgeführt. Im Jahr 2016 fanden sechs Testkauf-Aktionen in nahezu allen Frankfurter Stadtteilen statt. Bei jeder dieser Aktionen wurden zwischen 18 und 38 alkoholverkaufende Betriebe kontrolliert. Be-sonders im Fokus standen Kioske, Tankstellen, Supermärkte, Internetcafés und Trinkhallen. Begleitet wurden die intensiv geschulten jugendlichen Testkäufer/-innen durch Bedienstete der Stadtpolizei. Diese leiteten die Einsätze und führten im Anschluss an die Kontrollen die entspre-chenden Gespräche mit den Filialleitern sowie dem Verkaufspersonal. Bei insgesamt 113 erstkontrollierten Betrieben mussten 34 Zuwiderhandlungen gegen das Ju-gendschutzgesetz festgestellt werden. Das entspricht einer Beanstandungsquote von rund 30%. Darüber hinaus wurden in 49 Betrieben Nachkontrollen durchgeführt. Hier wurden 16 Verstöße festgestellt, was einer Beanstandungsquote von knapp 33% entspricht. Insgesamt mussten die Bediensteten damit in jedem dritten kontrollierten Betrieb regulierend eingreifen. Eine leider immer noch sehr hohe Quote. In allen Fällen wurden entsprechende Ord-nungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Vergleich zu den Jahren 2014 und 2015 ist jedoch eine deutliche Verbesserung der Einhal-tung des Jugendschutzgesetzes zu konstatieren. Wurden in 2014 bei 60 % der Kontrollen ent-sprechende Verstöße festgestellt, wurde den Jugendlichen im Jahr 2015 „nur“ noch in 43 % der kontrollierten Betriebe Alkohol verkauft. Diese positive Tendenz fand 2016 ihre Fortsetzung. Die Beanstandungsquote von insgesamt 32 % für alle untersuchten Betriebe stellt nahezu eine Hal-bierung der Zuwiderhandlungen gegen den Jugendschutz im Vergleich zum ersten Kontrolljahr 2014 dar.
Bedauerlich ist die Tatsache, dass die Beanstandungsquote im Jahr 2016 in den Betrieben, bei denen schon einmal eine Kontrolle mit Alkoholverkäufen an Jugendliche festgestellt werden musste, etwas höher lag als bei den erstmals kontrollierten Betrieben, was die Stadtpolizei zum Anlass nimmt, hier weitere Kontrollen durchzuführen.
0
20
40
60
80
100
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140
160
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Kontrollen gesamt Beanstandungen ohne Beanstandungen
Testkäufe Alkohol
2014
2015
2016
- 34 -
Schwerpunktkontrollen – Aktionstage Die Stadtpolizei führt regelmäßig sog. Aktionstage mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlicher Dienstgruppen und vielfach auch in unmittelba-rer Zusammenarbeit mit der Landespolizei oder anderen Sicherheitsbehörden in Gewerbebetrieben durch. Schwerpunkte der Überwachung bilden dabei Gaststätten, Spielhallen, Wett-büros, Diskotheken und das Prostitutionsgewerbe. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 279 Betriebe dieser Art – teilweise auch mehrfach – kontrolliert. Die Stadtpolizei berichtet regelmäßig in den Medien über die Ergebnisse dieser Überprüfungen. Bei den 2016 durchgeführten 39 Aktionstagen wurden insgesamt 270 Anzei-gen nach dem Gewerberecht gefertigt. In einzelnen Betrieben kam es zu Mehrfachverstößen, die zu weiteren Überprüfungsmaßnahmen führten. In 57 Fällen war entweder das ausgehängte Jugendschutzgesetz (JuSchG) abgelaufen oder nicht vorhanden bzw. wurden Jugendliche ohne die notwendige erwachsene Begleitung ange-troffen. Darüber hinaus wurden 33 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Hessische Nichtrau-cherschutzgesetz (HNRSG) gefertigt, in 25 Fällen wurde die Preisangabenverordnung (PAngV) missachtet. Bei 112 Betrieben wurden hygienische Mängel festgestellt, in 48 Fällen waren diese so gravie-rend, dass die Betriebe vorübergehend geschlossen werden mussten. Im Bewachungsgewerbe wurden 39 Verstöße festgestellt und zur Anzeige gebracht. Hier waren Zuwiderhandlungen gegen das Waffengesetz und die BewachungsVO der überwiegende Grund der Beanstandungen. 29 Personen verstießen gegen das Aufenthaltsgesetz. In 20 Fällen beschäftigten Arbeitgeber Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis. Bei 21 Personen wurden Sachverhalte festgestellt, die eine Einlieferung in die Haftzellen des Polizeipräsidiums notwendig machten. Zudem wurden 3 Personen angetroffen, gegen die ein offener Haftbefehl bestand.
- 35 -
Repressive Maßnahmen
- 36 -
Überprüfungen von Personen und Fahrzeugen
Mit 20.689 überprüften Personen wurde annähernd die Anzahl des Vorjahres erreicht, was in Anbetracht der niedrigeren Außendienstpräsenz das konsequente Einschreiten, insbesondere im Bereich des Bahnhofsgebiets, dokumentiert. Bei den Fahrzeugkontrollen ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr von rund 20% zu verzeichnen. Die Zahl pendelte sich in etwa auf dem Niveau des langjährigen Mittels ein. Dies steht in kausalem Zusammenhang zu den Rückgängen hinsichtlich der festgestellten Ver-stöße durch die Stadtpolizei im Deliktsfeld „rund ums Auto“. Ursächlich hierfür ist die subsidiäre Zuständigkeit der Stadtpolizei in diesem Aufgabenfeld.
Überprüfungen durch die Stadtpolizei
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Überprüfte Personen 19.091 16.377 18.900 17.184 17.994 20.789 20.689
Überprüfte Fahrzeuge 6.854 8.861 10.062 9.122 10.381 11.409 9.140
0
5000
10000
15000
20000
25000
Überprüfte Personen Überprüfte Fahrzeuge
Überprüfungen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 37 -
Sonstige repressive Maßnahmen Die prozentual stärkste Veränderung bei den sonstigen repressiven Maßnahmen ist im Bereich der Sicherstellungen (ohne Hunde) festzustellen. Hier ist ein Plus von knapp 40% zu verzeich-nen. Ursächlich hierfür sind die Sicherstellungen von Elektro- bzw. Hoverboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln, die ohne notwendige Fahrerlaubnis und/oder den erforderlichen Versi-cherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wurden. Dagegen haben Verstöße aus allen von der Stadtpolizei zu verfolgenden Rechtsgebieten, die finanzielle Folgen für die Täterinnen und Täter nach sich ziehen (Barverwarnungen, Ordnungs-widrigkeitenanzeigen), aus ordnungsrechtlicher Sicht erfreulicherweise um mehr als 10% nach-gelassen.
Sonstige repressive Maß-nahmen
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 19.846 21.014 23.587 16.421 18.498 23.649 22.194
Ermahnungen/Belehrungen/ Allgemeine Gefahrenabwehr
2.460 2.759 3.080 1.859 1.993 5.205 5.661
Barverwarnungen 1.178 1.021 1.001 581 763 586 507
Eingeleitete Ordnungswidrig-keitenverfahren
13.541 15.950 18.022 13.010 14.760 16.537 14.744
Platzverweise 1.823 506 833 398 422 634 456
Sistierungen 554 456 338 306 308 368 402
Einlieferungen in die Haftzellen 110 127 82 77 78 74 83
Sicherstellungen (ohne Hunde) 180 195 231 190 174 245 341
- 38 -
Bußgeldverfahren nach der Gefahrenabwehrverordnung
Es gibt nach wie vor eine große Anzahl an Bettlern in den stark frequentierten Geschäftsstraßen von Frankfurt am Main. Da diese Personen mittellos sind, bietet ein Fehlverhalten nur selten eine Basis für eine Ahndung mittels Verwarn- oder Bußgeldbescheid. Ausgesprochene Platzverweise wirken aus rechtlichen Gründen nur für 24 Stunden – mit der Folge, dass die verwiesenen Personen am nächsten Tag wieder ihren angestammten Platz ein-nehmen. Die Stadtpolizei kommt deshalb nur nach und nach zu Verbesserungen. Das Ziel die-ser Maßnahmen ist es, den Anteil aggressiv oder organisiert Bettelnder zu reduzieren. Das „stille Betteln“ ist hingegen erlaubt und bildet keine Grundlage für ein stadtpolizeiliches Ein-schreiten. Ein verbessertes Angebot zur Verrichtung der Notdurft, insbesondere bei Veranstaltungen, dem Friedberger Platz oder im Bahnhofsgebiet, hat dafür gesorgt, dass die Verstöße in diesem Be-reich einen neuen Tiefstand erreicht haben. Dies spiegelt sich im Übrigen auch bei den Anrufen am Sicherheitstelefon wider, wo ebenfalls ein Rückgang an Beschwerden zu „Wildpinklern“ fest-zustellen war. Die nach wie vor beachtliche Zahl an Ordnungswidrigkeitenanzeigen beim verbotenen Konsum von Alkohol an den Treppenabgängen unterirdischer Anlagen, insbesondere an der Hauptwa-che, der Konstablerwache und dem Kaisersack, wird es auch zukünftig erforderlich machen, dass dort weiterhin verstärkt kontrolliert wird.
Eingeleitete Verwarnungs- und Bußgeldverfahren nach der GAVO
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Aggressives Betteln oder Betteln mit oder durch Kinder
46 39 50 43 42 52 31
Verrichtung der Notdurft außerhalb von Bedürfnisanstalten
297 225 260 177 144 133 111
Konsum von Alkohol 273 210 193 138 189 263 232
0
50
100
150
200
250
300
350
Aggr. Betteln Verrichtung Notdurft Konsum Alkohol
Bußgeldverfahren nach der GAVO
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
- 39 -
Einleitung von Strafverfahren durch die Stadtpolizei
Die Anzahl aller eingeleiteten Strafverfahren durch die Stadtpolizei wird inzwischen durch die Verfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz dominiert, die sich durch verschärfte Regelun-gen zu einem Massenverfahren entwickelt haben. Hier ist auch künftig mit Anzeigen in mindes-tens gleichem Umfang zu rechnen. Im Bereich der Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz ist seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg festzustellen – dies kann auf die gestiegenen Zuwanderungszahlen zurückgeführt wer-den.
Strafanzeigen der Stadtpolizei (ohne Verstöße gegen das BtMG)
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
gesamt 1.025 991 941 1.078 753 1.275 3.122
Aufenthaltsgesetz 651 466 346 437 441 449 485
Pflichtversicherungsgesetz 96 127 146 135 89 631 2.537
Missbrauch von Ausweispapieren 32 28 36 37 11 1 5
Strafverfahren gegen Arbeitgeber/-innen wegen illegaler Beschäftigung nichtdeutscher Staatsangehöriger
25 54 78 93 67 37 64
Urkundenfälschung 17 148 160 250 20 22 26
Verbotene Prostitution § 184 e StGB
35 20 17 7 14 11 5
Umweltgefährdende Abfallbeseiti-gung
7 35 24 15 27 40 23
Verkehrsstraftaten 16 31 27 16 7 10 16
Sonstige (z.B. Steuerhinterziehung,
Sachbeschädigung, Körperverletzung, Betrug, Siegelbruch, Fischwilderei, Waf-fengesetz)
146 82 107 88 77 74 86
- 40 -
Die Wachen der Stadtpolizei
Innenstadtwache Hauptwache, B-Ebene 60311 Frankfurt am Main Telefon +49 (0)69 212 40440 Telefax +49 (0)69 212 35639 Öffnungszeiten Mo – Fr 09 – 21 Uhr Sa 11 – 17 Uhr
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