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Industrie- und Handelskammer Südthüringen Südthüringische Wirtschaft Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen Hinweise zum Rundfunkbeitrag Zwischenstand Spanien-Projekt Titel Ausbildung 5 / 2013

Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

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Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013. Die Zeitschrift der IHK Südthüringen.

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Page 1: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen

SüdthüringischeWirtschaftZeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Hinweise zumRundfunkbeitrag

ZwischenstandSpanien-Projekt

TitelAusbildung

5 / 2013

Page 2: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

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EDITORIAL

Südthüringische Wirtschaft 5/2013

Dr. Peter TrautPräsident der IHK Südthüringen

Der Ausbildungsmarkt hat sich in den letzten vier Jahren kom-plett gedreht. Die Zahl der in der heimischen Wirtschaft ange-botenen Lehrstellen übersteigt die Zahl der Schulabgänger in unserer Region inzwischen um fast 50 Prozent. Im gleichen Zeit-raum haben die Ausbildungsabbrüche, insbesondere vor Ausbil-dungsbeginn und in der Probezeit, dramatisch zugenommen. Im Klartext heißt das, dass Ausbildungsverhältnisse trotz geschlos-senen Ausbildungsvertrages oft nicht angetreten werden. Zum Schaden der betroffenen Unternehmen und das mit steigender Tendenz.

Um diesem Trend entgegen zu wirken, haben wir in der IHK Süd-thüringen die AusbildungsCard für ganz Thüringen auf den Weg gebracht. Nach schwieriger aber erfolgreicher Abstimmung mit dem Kultusministerium erhält ab sofort jeder Schulabgänger seine AusbildungsCard über die Schule ausgereicht. Bei Abschluss

eines Ausbildungsvertrages zieht das Ausbildungsunternehmen die AusbildungsCard ein. Damit wird ein Kennzeichen über den abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gesetzt. Jedoch bekommen die Unternehmen nur dann mehr Sicherheit im Ausbildungsmarkt, wenn sie das System kennen, aktiv unterstützen und fair damit umgehen.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen die AusbildungsCard ab dem kommenden Schuljahr in Thüringen präsentieren können. Wir fordern Sie als Ausbildungsbetrieb auf, mitzu-machen und die AusbildungsCard zu unterstützen. Lesen Sie auf Seite 11 wie die Karte funktioniert und was Sie und die Schulabgänger tun müssen. Ein einfaches System mit großer Wirkung, wenn es die Unternehmer und Personalentscheider kennen und einset-zen. Falls Sie tiefer in die Situation am Ausbildungsmarkt einsteigen und sich informieren wollen, wie andere Ausbildungsbetriebe mit der unzureichenden Zahl von Lehrstellen-bewerbern und fehlender Ausbildungsreife umgehen, können wir ebenfalls helfen. Wir haben unsere Ausbildungsbetriebe in Südthüringen befragt. Die Ergebnisse stehen auf der Homepage der IHK www.suhl.ihk.de und in diesem Heft auf Seite 12.

Ich empfehle Ihnen ausdrücklich die Lektüre.

Wenn man negative Entwicklungen erkennt, muss man handeln!

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TITEL: AUSBILDUNG

11 Start der Thüringer AusbildungsCard

12 Ergebnisse der Ausbildungsumfrage 2013

13 Neue und neu geordnete Ausbildungsberufe

14 Projekt „PRO-JOB“ – Sicherung der Fachkräftebedarfs

15 PRAXIS-TIPP – Das Berichtsheft

EDITORIAL

IHK-JAHRESTHEMA

3 Breitbandausbau wirtschaftlich und zügig vorantreiben

■ STANDORTPOLITIK

7 Spanische Fachkräfte haben Arbeit in den Unternehmen

aufgenommen

REGIONALMARKETING THÜRINGER WALD

19 Sonneberg verteidigt Gütesiegel „Unternehmerfreundliche

Verwaltung im Thüringer Wald“

IHK SETZT SICH EIN

20 Der neue Rundfunkbeitrag – IHK fordert weiterhin Änderungen

20 Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer IHK? – Umfrage startet

21 Allgemeine Geschäftsbedingungen – Status quo beibehalten!

21 Schienenlückenschluss Werrabahn für Bundesverkehrswegeplan

angemeldet

22 NEUES AUS BERLIN UND BRÜSSEL

■ INNOVATION UND UMWELT

23 Fördermittel schnell beantragen

24 REACH – Meldefrist beachten

25 ELMUG-Technologiekonferenz am 2./3. Juli 2013

■ EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

26 Unternehmensnachfolge – wann ist der richtige Zeitpunkt?

27 ELStAM – das neue Lohnsteuerverfahren

■ INTERNATIONAL

28 Zielmarkt Norwegen – Internationales Praxisseminar

28 Umsatzsteuer – Neue Regelungen zur Gelangensbestätigung

endgültig beschlossen

■ RECHT

30 Die Künstlersozialabgabe in der Betriebsprüfung

31 Gesundheitsförderung bis 500 Euro abgabenfrei

33 Zentrales Schuldnerverzeichnis Thüringen und neues bundesweites

Vollstreckungsportal

33 Impressum

4 Südthüringer Gewerbegebiete stellen sich vor

In dieser Ausgabe: Industriegebiet „Am Scherzer – Nord“, Steinbach-Hallenberg

~29,5 ha

~42,2 ha

~12,8 ha

~29,5 ha

~12,8 ha

19 Großer Erfolg für „t-wood TanzRausch“

32 Der neue Rundfunkbeitrag in der Praxis

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Südthüringische Wirtschaft 5/2013 3

Dem vom Markt betriebenen Breitbandausbau steht in ländlichen Räumen häufig eine fehlende Wirtschaftlichkeit entgegen. Die technischen Voraussetzungen für urbane und ländliche Hochleistungsnetze sind aber grundsätzlich gleich. Bei deren Gestaltung können Kommunen marktwirtschaftlich agieren.

Beim Breitbandausbau finden wir im ländlichen Raum im Vergleich zu städtischen Gebieten häufig folgende Situation vor: Hier leben weniger Menschen auf einer größeren Fläche. Relativ weite Strecken werden mit herkömmlichen Kupferkabeln überbrückt. Je länger ein solches Kabel ist, desto weniger Daten können in einer bestimmten Zeit übertragen werden. Das heißt, mit zunehmender Leitungslänge sinkt die Übertragungsgeschwindig-keit. Gleichzeitig sind die Ansprüche der Kunden an schnellere Netze in den letzten Jahren gestiegen. Doch nicht nur die privaten Haushalte, sondern insbesondere Unternehmen werden in Zukunft zunehmend auf leistungsfähige Breitbandan-schlüsse angewiesen sein. Fest steht: Das her-kömmliche Kupfernetz wird den steigenden Bedarf auf absehbare Zeit nicht mehr decken können.

Die zukunftsfähigste Lösung wäre, das ganze Land mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen, doch dafür gibt es kein tragfähiges Geschäftsmodell: Die zu erwartenden Einnahmen decken nicht die Kosten für Ausbau und Betrieb im vorgegebenen Abschrei-bungszeitraum ab. Der größte Teil der Kosten steckt in der Leitungsverlegung, also im Hoch- und Tiefbau. Doch wie können ländliche Räume wirt-schaftlich rentabel mit Breitband versorgt werden?

Kostengünstigere TechnologienDie fast flächendeckende Anbindung von unver-sorgten, sogenannten weißen Flecken erfolgte

in den vergangenen zwei Jahren vor allem über Funkzugangsnetze auf Basis des Funknetzstandards LTE 800. Da jede Funkzelle einen relativ großen geografischen Bereich abdecken kann, sind die Anschlusskosten im Vergleich zu kabelgebundenen Lösungen deutlich geringer. Bei Funktechnologien teilen sich alle Nutzer die Bandbreite, das heißt, je mehr Teilnehmer gleichzeitig in der Funkzelle sind, desto langsamer wird für jeden Einzelnen das „Netz“. Damit ist auch hier absehbar, dass die derzeitige Kapazität für künftige Anwendungen eventuell nicht ausreichen wird. Die aktuelle Herausforderung liegt darin, alle Haushalte mit Hochleistungs-zugängen mit Geschwindigkeiten von über 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) zu versorgen.

Der Glasfaserweg in die HaushalteUnd das ist für die Netzbetreiber teuer. Deswegen geht man schrittweise vor. Bei der Erneuerung der Breitbandinfrastrukturen werden Kupferkabel durch Glasfaserkabel überbaut. Schrittweise werden Glas-faserkabel immer näher an die Häuser der Nutzer heran und in die Häuser hinein verlegt. Im Zuge der technologischen Weiterentwicklung werden auch neue Verfahren zu einer kosteneffizienten Breitbandversorgung beitragen: So verspricht zum Beispiel die Weiterentwicklung von LTE Übertra-gungsgeschwindigkeiten von bis zu 300 Mbit/s und Funkzelle. Auch das seit einiger Zeit verfügbare

VDSL2 Vectoring ermöglicht höhere und garantierte Bandbreiten zum Teilnehmer über die herkömm-liche Kupferleitung. Hier muss nur die Glasfaser bis zum Verteiler in der Straße gebracht werden.

Schlüsselrolle KommuneDie Kommunen können zu einem schnellen und effizienten Ausbau beitragen, in dem sie die Netz-betreiber bei der Bedarfsermittlung unterstützen. Kosten senkend wirkt auch die Mitverlegung von Glasfaserkabeln oder Leerrohren bei geplanten Bauvorhaben oder die Nutzung alternativer Verlegeverfahren, wie zum Beispiel Micro-/Mini-Trenching. Dies gilt ebenso für die Mit-nutzung vorhandener Infrastrukturen. Gezielte Subventionierungen sollten als letzter möglicher Schritt eingesetzt werden, um verbleibende Wirt-schaftlichkeitslücken zu schließen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe Digitale Infrastrukturen des von der Bundesregierung einberufenen IT-Gipfels arbeiten Experten aus Politik und Telekommuni-kationsmarkt an Konzepten für eine flächende-ckende Breitbandversorgung. Das Jahrbuch der Arbeitsgruppe „Digitale Infrastrukturen“ stellt aktuelle Informationen und Entwicklungen sowie Best-Practices vor. Mehr unter www.it-gipfel.de

Breitbandausbau wirtschaftlich und zügig vorantreibenVon Jochen Schwarz, Alcatel Lucent Holding GmbH

In Thüringen sind 91 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit einer Breitbandanbindung von mindestens 2 Mbit/s im Download erschlossen. Unversorgte Regionen (weiße Flecken) sind vorwie-gend in dünn besiedelten Gebieten im ländlichen Raum bzw. in Gebieten, die nicht in der Nähe eines Versorgungsknotenpunktes liegen. Diese Versorgungsknotenpunkte liegen bei den Telekom-munikationsanbietern (TKU) an unterschiedlichen Orten. Der selbsttragende Breitbandausbau durch ein TKU erfolgt jedoch nur dann, wenn er sich auch wirtschaftlich darstellen lässt. Wenn sich am Markt kein TKU findet, das einen sich wirtschaftlich selbst tragenden Ausbau vornimmt, kann seit 2012 die Möglichkeit genutzt werden, die bei den TKU auftretende Wirtschaftlichkeitslücke durch eine Subventionierung des Ausbaus zu schließen. Dabei unterstützt das Land Thüringen die Kommune mit 75 Prozent Zuwendungen aus EFRE-Mitteln (Europäischer Fond für Regionale Entwicklung) zur

Schließung dieser Deckungslücke. Das Thüringer Wirtschaftsministerium kann seit 2012 bis 2015 12 Mio. Euro für Projekte des Breitbandausbaus in Brüssel abrufen. Die EFRE-Förderrichtlinie lässt es zu, dass in dem auszubauenden Gebiet sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen berücksichtigt werden. Zur Schließung der noch verbliebenen „weißen Flecken“ für 2013 und 2014 stehen noch ausreichend Fördermittel bereit.

Um das o. g. Ziel möglichst zügig zu errei-chen, führt das Breitbandkompetenzzentrum Thüringen, welches im Auftrag des Thüringer Wirtschaftsministeriums arbeitet und in der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen angesiedelt ist, aktuell eine Reihe an Workshops in den Regionen der „weißen Flecken“ durch, um die Kommunen im Verfahren zum Breitbandausbau voran zu bringen. Die Kommunen werden dabei im Verfahren bis zum vollzogenen Ausbau begleitet.

Der Erfolg hängt in entscheidendem Maß von der Mitarbeit der Kommune und der gemeldeten Interessenten ab. Da ein stetiger Weiterbau des Breitbandnetzes erfolgt, sind die vorliegenden Daten zur Flächenversorgung immer nur bedingt aktuell. Die Kommune sollte daher ihre vor Ort vorliegenden Informationen zur Ortsversorgung, zu im Gebiet tätigen Telekommunikationsanbietern, zu nutzbaren Trassen usw. zusammentragen, um so Synergien zu ermöglichen und den Ausbau voran zu bringen. So sind in einigen Gebieten schon Gemeinden versorgt worden, die eine Glasfaser-zuleitung (Lichtwellenleiterkabel LWL) bekamen, indem dieses in nicht mehr genutzte Wasser- oder Abwasserrohre eingezogen wurde. Aber auch Richtfunk zur Anbindung schwer zu erschließender Gemeinden sowie weitere Techniken sind möglich.

Breitbandanbindung in Thüringen

Quelle: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen)

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~29,5 ha

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~12,8 ha

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~12,8 ha

Daten und Fakten zum Industrie-gebiet „Am Schertzer - Nord“

B-Plan: rechtskräftig

Erschließung: abgeschlossen

Gesamtfläche: 11 ha Industriefläche

Grundstücke: variabel wählbar

von 2 000 m² bis 40 000 m²

Grundstückspreis: 12,00 €/m² (zzgl. Vermessung im Bedarfsfall)

Gewerbesteuer-Hebesatz: 395 v.H.

Grundsteuer-Hebesatz A: 275 v.H.

Grundsteuer-Hebesatz B: 390 v.H.

Trinkwasser: 2,75 €/m³ zzgl. Grundgebühr 98,00 €/a (Verbrauchsgebühr)

Abwasser (Volleinleiter): 2,30 €/m³ zzgl. Grundgebühr 60,00 €/a

Verkehrsanbindung: mitten in Deutschland

Autobahnanschlüsse: A 71/73 – 12 km A 4 – 45 km

Bundesstraße: B 19/B 247 – 15 km

Flughäfen: Erfurt-Weimar – 60 km

Vorteile in Steinbach-Hallenberg

• sofort bebaubare Industrieflächen

• guter Branchenmix zwischen Handwerks-, Handels-, Dienstleis-tungs- und Industriebetrieben

• unternehmerfreundliche Verwaltung mit individueller Begleitung der Gewerbeansiedlung

• 3 Kindergärten

• 1 Grundschule

• 1 Regelschule

• Gymnasium in 12 km (Schmalkalden)

• zahlreiche Kultur-, Sozial- und Sportvereine

• ausgeprägte touristischen Infrastruktur mit zahlreichen Freizeitangeboten

SÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VORSÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VOR

In der Region um Steinbach-Hallenberg hört man regelrecht das Herz der Metall- und Werk-zeugindustrie schlagen. Es ist ein traditioneller Standort und ebenso ein Standort, der heute von neuen, modernen Innovationen getragen wird.Mit über 200 Industriearbeitsplätzen pro 1 000 Einwohner hält Steinbach-Hallenberg einen Spitzenplatz in Thüringen. Zudem weist Steinbach-Hallenberg eine gesunde Mischung von Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungsbetrieben aus, die günstigste Entwicklungsbedingungen sowie vorteilhafte Branchenstrukturen und Standortvorteile hervorbringen.

Das Kernstück der Wirtschaft von Steinbach-Hallenberg bilden mehrere Gewerbestandorte am südwestlichen Stadtrand inmitten des Thüringer Waldes. Mit ihren engagierten Unter-nehmerpersönlichkeiten der bereits angesiedelten über 50 Unternehmen machen die vielfach auch international tätigen und innovativen Betriebe die Stadt Steinbach-Hallenberg zu einem Standort erfolgreicher Unternehmen.

Der jüngst erschlossene Industriegebietskomplex „Am Schertzer - Nord“ bietet für ansiedlungswillige Unternehmen ein zukunftsträchtiges Potenzial.Für potenzielle Investoren, die für die Zukunft ausreichenden Platz für ihre unternehmerischen Ideen bzw. im Rahmen einer Expansion weitere Unternehmensstandorte suchen, bietet Steinbach-Hallenberg:• voll erschlossene und sofort bebaubare Indust-

rieflächen in bester Lage inmitten der Südthü-ringer Metallregion – mitten in Deutschland

• günstigste Grundstückspreise• flexible Gewerbeflächengrößen zwischen

2 000 m² bis 40 000 m²• qualifizierte und motivierte Fachkräfte• Synergiemöglichkeiten mit der FH Schmalkalden

und TU Ilmenau• Kooperationen mit der Gesellschaft für For-

schung und Entwicklung (GFE) in Schmalkalden• eine unternehmerfreundliche Verwaltung mit

individueller Begleitung der Gewerbeansiedlung

Ein perfektes Umfeld verbindet Arbeiten und Leben in dem staatlich anerkannten Erholungsort Steinbach-Hallenberg. Von Kindergärten, Grund- und Regelschulen, 3-Felder-Halle für Sport und Kultur, einem neuen Wohngebiet bis zu altersge-rechten Wohnungen, Altenhilfezentrum, einem

funktionierenden Vereinsleben und vielen sportli-chen und traditionellen Veranstaltungen bietet die Stadt alle Annehmlichkeiten der heutigen Zeit.

In unmittelbarer Nähe von Oberhof konnten sich hier zahlreiche weltbekannte Wintersportler ent-wickeln. Sie haben den Namen ihrer Heimatstadt Steinbach-Hallenberg in die Welt getragen. Die wohl berühmtesten von ihnen sind der Olympia-sieger von 1960 im Skispringen, Helmut Recknagel, und die mehrfache Olympiasiegerin und Weltmeis-terin im Biathlon, Kati Wilhelm. Die Atmosphäre der Olympischen Spiele von Salt-Lake City, Turin oder Vancouver direkt am Rathaus zu genießen, das hat eine hohe mediale Aufmerksamkeit in ganz Deutschland hervorgerufen. Das macht die Menschen dieser Region stolz. Sie sind von der Gewissheit geprägt, dass hinter diesen sportlichen Erfolgen auch ein kleines Stück ihres Wirkens steht.Hier leben engagierte Menschen, die fest verwur-zelt in ihrer Tradition ihre Zukunft gestalten.

WirtschaftsstandortSteinbach-Hallenberg– mitten in Deutschland –

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SÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VORSÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VOR

Zu Fragen zum Wirtschaftsstandort, zu verfüg-baren Gewerbeflächen sowie zu einem ersten Informationsaustausch steht der Wirtschafts-förderer der Stadt Steinbach-Hallenberg, Herr König, jederzeit sehr gern zur Verfügung.

Quelle: Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg

Ansprechpartner:

Stadtverwaltung Steinbach-HallenbergWirtschaftsförderungWolfram KönigRathausplatz 298587 Steinbach-Hallenberg

S 036847-38035Fax 036847-38010 Y [email protected].

© Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg

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Südthüringische Wirtschaft 5/20136

Der Wirtschaftsverein „Mittelstandsverei-nigung pro Südthüringen e. V.“ veranstaltet gemeinsam mit der IHK Südthüringen, der HWK Südthüringen und den Land- und Stadt-kreisen der Region Südthüringen ein

Wirtschaftsforum Südthüringen

am 11. Juni 2013, 13:30 Uhr,im Congress Centrum in Suhl

Der Arbeitstitel des Wirtschafts-forums lautet “Zukunft Ost – auch in Südthüringen?“. Dieses Forum repräsentiert das enorme Wirtschaftspotenzial der Region Südthüringen und zeigt Strategien und Wege auf, wie die mittelständischen Unternehmen mit mutigen Ideen zum Erfolg gelangen. Als Teilnehmer dieses Forums werden Unternehmer der Region, Vertreter der Kammern, Verbände und Vereine, Abgeordnete der Thüringer Land- und Kreistage, Bürgermeister, Vertreter von Verwaltungen und insbesondere der zukünftige Unternehmernachwuchs, d. h. Schüler von Realschulen und Gymnasien einschließlich Studenten der FH Schmal-kalden und der TU Ilmenau erwartet. Das Forum steht unter der Schirmherrschaft des Thüringer Wirtschaftsministers.

Mit Professor Dr. Weissman konnte ein international hochgeachteter Wis-senschaftler gewonnen werden, der als Instituts-Chef ein in Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien tätiges Beratungsunternehmen für den Mittelstand leitet. Ebenso werden der Thüringer Wirt-schaftsminister, Matthias Machnig, weitere Persönlichkeiten von Fachhochschulen und Universitäten sowie Unternehmer-persönlichkeiten zu Wort kommen..

Weitere Informationen unter:www.mvpro-suedthueringen.deoder S 03681 8055891.

Ansprechpartner ist Martin Boy, Geschäfts-führer der Mittelstandsvereinigung pro Südthüringen e. V.

Zukunft Ost –auch in Südthüringen?Wirtschaftsforum in Suhl

STANDORTPOLITIK

Auch in diesem Jahr suchen wir wieder die besten Südthüringer Unternehmen und vergeben bereits zum neunten Mal den MuT-Preis.

Der Unternehmerpreis MuT ist eine Initiative der Tageszeitungen Freies Wort, Südthüringer Zeitung und FW Meininger Tageblatt, der IHK Südthüringen, der HWK Südthüringen sowie des Regionalmarketings Thüringer Wald. MuT steht für „Mittelstand und Thüringen“.

Mit dem Unternehmerpreis MuT zeichnen wir Persönlichkeiten und Unternehmen aus, die Südthüringens wirtschaftliche Zukunft sichern: Mit ihrem unternehmerischen Engagement, mit her-ausragenden Leistungen und oft hohen persönli-chen und wirtschaftlichen Risiken – mit Mut eben.

Ausgelobt werden der MuT-Preis „Unternehmen des Jahres“ und zwei Sonderpreise. Anlässlich

des IHK-Jahresempfangs, der voraussichtlich im September stattfinden wird, werden die Preisträger bekannt gegeben und geehrt.

Weitere Informationen zu Bewertungskriterien, Wettbewerbsbedingungen, Vorschlagsberech-tigung sowie die vollständigen Bewerbungs-unterlagen finden Sie auf der Homepage der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de

Bewerbungsschluss: 30. Juli 2013

Ihr Ansprechpartner:

Birgit HartwigS 03681 362-311Y [email protected]

MuT-Preis 2013 Bewerben Sie sich oder reichen SieVorschläge ein!

Gehörten 2012 zu den MuT-Finalisten:

Die HPT Hochwertige Phar-matechnik GmbH & Co. KG aus Neuhaus am Rennweg mitGeschäftsführer Karl-Heinz Sladek (r.)

sowie die

Glaswerk Ernstthal GmbHaus Lauscha-Ernstthal mit Peter Stahlhut, Technischer Werkleiter, und Thomas Köhler, kaufmännischer Leiter (v. l.).

IHK-HauptgeschäftsführerDr. Ralf Pieterwas überreichte die Urkunden.

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Südthüringische Wirtschaft 5/2013 7

Weil es für Südthüringer Unternehmen zunehmend schwieriger wird, Arbeits-plätze mit geeigneten Mitarbeitern zu besetzen, entschloss sich die IHK Süd thüringen im vergangenen Jahr ein Pilotprojekt zur Gewinnung spanischer Fachkräfte zu starten. Im Ergebnis einer Umfrage bei über 700 Unternehmen wurden 25 Stellenangebote im spanisch gestalteten Bereich der IHK-Homepage veröffentlicht, auf die sich nahezu 1 000 Spanier bewarben. Nach einem umfangreichen Auswahlprozess konnten Anfang Februar gemeinsam mit dem Thüringer Wirtschaftsminister Matthias Machnig, einer Vertreterin der Spanischen Botschaft sowie dem Präsi-denten und dem Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen 13 spanische Fachkräfte in Suhl begrüßt werden.

Für die Spanier begann die Zeit im kalten und schneebedeckten Thüringen mit der Bewältigung der größten Hürde, dem Erlernen der deutschen Sprache. In Zusammenarbeit mit der Volkshoch-schule (VHS) Suhl wurde, finanziert vom Bundesamt für Migration und Flücht-linge, ein vierwöchiges Sprach- und Integrationstraining organisiert. Einge-teilt in zwei Leistungsgruppen standen nun sechsmal pro Woche acht Stunden Deutsch auf dem Programm. Für alle, die die Schulbank seit Jahren nicht mehr gedrückt haben, eine riesige Herausforde-rung. Der Lehrgang diente nicht nur der Erlangung der Sprachkompetenz sondern auch der Integration durch Vermittlung deutscher Kultur und Werte.

Nachdem die Spanier während des Sprachtraining gemeinsam im Gästehaus des BCS Zella-Mehlis untergebracht waren, mussten in den meisten Fäl-len mit Arbeitsaufnahme in den Betrieben Anfang März auch neue Unterkünfte organisiert werden. Vielfach waren dabei die Unternehmen behilflich.

Zweifellos war der Wechsel in die Unternehmen für die spanischen Zuwanderer die größte Heraus-forderung. Wenngleich die Projektkoordinatorin, Frau Adriana Rodriguez-Casamayor, jederzeit unterstützend zur Seite stand, waren sie ab jetzt in ihrer neuen Umgebung weitestgehend auf sich allein gestellt. Jetzt sollte sich herausstellen, ob die vieldiskutierte Willkommenskultur in Südthüringen existiert. Ja, es gibt sie! Geschäfts-führungen und Arbeitskollegen waren bei der

Einarbeitung und Integration der neuen Kollegen sehr engagiert. Sie alle wissen, dass Thüringen aufgrund der demografischen Besonderheiten zukünftig auf Zuwanderung angewiesen sein wird. Je erfolgreicher Projekte wie diese verlaufen, umso stärker sprechen sie sich via Facebook und Web 2.0 in Spanien herum und machen potenzielle Zuwanderer auf Südthüringen aufmerksam.

Natürlich ist der Arbeitsalltag gerade in dieser Projektphase geprägt von diversen Problemen, die meist der Kommunikation geschuldet sind. Deshalb haben die Spanier während des fünfmonatigen Probearbeitsverhältnisses die Möglichkeit, im 14-tägigen Rhythmus samstags den Sprachkurs an der VHS Suhl fortzusetzen.

Aber auch fachliche Probleme können auftreten. So stellte sich bei zwei Projektteilnehmern heraus, dass die Qualifikation bezüglich der Programmierung von CNC-Maschinen nicht den Anforderungen des Unternehmers entsprach.

Um sowohl den Spaniern als auch dem betei-ligten Unternehmen einen Projektabbruch zu ersparen, organisierte die IHK eine vierwöchige Qualifikation bei einem Bildungsträger. Wenn diese erfolgreich absolviert wird, dürften auch diese beiden Spanier dem gemeinsamen Ziel des Pilotprojekts etwas näher sein, nach einem halben Jahr übernommen zu werden und sich mit ihren Familien dauerhaft in der Region zu integrieren.

Eine Erfolgsstory in diesem Sinne gibt es bereits. Der erste Spanier hat seine Lebens-gefährtin nach Südthüringen geholt. Sie arbeitet im gleichen Unternehmen und lernt nun fleißig Deutsch. Ein weiterer Spanier will im Mai seine Familie nachziehen lassen.

Ihr Ansprechpartner:

Kersten MeyS 03681 362-223Y [email protected]

Spanische Fachkräfte haben Arbeit in denUnternehmen aufgenommen

STANDORTPOLITIK

Christian Díaz Patillas hat im März seine Tätigkeit als Technischer Zeichner bei der Heltec Altersbach GmbH in Zella-Mehlis aufgenommen.

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Südthüringische Wirtschaft 5/20138

STANDORTPOLITIK

Euro beträgt die Kaufkraft je Einwohner im Jahr 2013 im IHK-Bezirk Südthüringen. Diesen Geldbetrag hat jeder Einwohner in Südthüringen durchschnittlich zum Konsum zur Verfügung. Er wird für Reisen, Ausgaben im Einzelhandel, für die Miete, das Sparen und die Altersvor-sorge verwendet. Die Kaufkraft wird von der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ermittelt. Die genaue Zusammensetzung der GfK-Kaufkraft ist Geheimnis der GfK. Die GfK-Daten sind dennoch sehr beliebt bei Ansied-lungsentscheidungen und im Standortmarketing,

weil sie bereits eher vorliegen und eine stärkere regionale Gliederung aufweisen als die exakten Daten aus der volkswirtschaftlichen Gesamt-rechnung von der amtlichen Statistik. In der Regel wird nicht die absolute Kaufkraft in Euro ausgewiesen, sondern die Kaufkraftkennziffer. Sie ergibt sich, wenn der regionale Euro-Betrag durch den Durchschnittseurobetrag für Deutschland geteilt und das Ganze mit 100 mul-tipliziert wird. Bei dieser Vorgehensweise ergibt sich dann für Südthüringen ein Kaufkraftindex von 84,4. Dieser Wert besagt, dass die Kaufkraft der Einwohner in Südthüringen 15,6 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Kaufkraftkennziffer ist in Südthüringen regional sehr unterschiedlich. Der beste Wert wird in der Stadt Suhl mit 89,1 erreicht, der schlechteste Wert ergibt sich für den Ilm-Kreis mit 83,2. In

den vergangenen fünf Jahren ist die Kaufkraft je Einwohner in Südthüringen ebenso wie überall gestiegen. Der absolute Zuwachs an Kaufkraft je Einwohner liegt in Südthüringen bei 8,2 Prozent. Am stärksten fällt der Zuwachs im Ilm-Kreis mit 9,8 Prozent aus, am schwächsten im Landkreis Sonneberg mit 6,8 Prozent. Hingegen hat sich die Kaufkraftkennziffer in den letzten fünf Jah-ren in Südthüringen um 0,6 Prozent verringert. Lediglich im Ilm-Kreis gab es einen Zuwachs um 0,8 Prozent. In allen anderen Kreisen ging die Kaufkraftkennziffer dagegen zurück, besonders stark in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg. Insgesamt ist die Kaufkraft in Deutschland stärker gewachsen, vor allem in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie in den Flächenländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

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Unter dem Motto „Logistik macht’s möglich“ wurden am bundesweiten Tag der Logistik am 18. April 2013 wieder logistische Leistungen in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Erstmals beteiligte sich auch die IHK Südthürin-gen gemeinsam mit dem Partnerunternehmen DS Smith Packaging Arnstadt GmbH und der Fraunhofer Projektgruppe Prozessinnovation der Universität Bayreuth mit einem attraktiven Angebot an diesem Aktionstag, welches vor allem dem Thema „Optimierung von Produkti-onslogistik und Lieferketten“ gewidmet war.Für die Besucher öffneten sich die Tore des Arnstädter Traditionsunternehmens, das seit Juli 2012 unter der Flagge der DS Smith Packaging zu den führenden Herstellern recyclebarer Verpackungen gehört. Dabei konnten sie haut-nah einen Blick in die Produktionsabläufe und Logistik des Unternehmens werfen. „Gerade bei Verpackungen als werbewirksamen Mittel für Produkte muss in der gesamten Lieferkette maximale Sorgfalt und größtmöglicher Schutz während der Handhabung, Lagerung und des Transports gewährleistet sein“, erläuterte Uwe Schnärz, Leiter des Qualitätswesens bei DS Smith, beim Rundgang durch die Produktion. „Insofern stellen der Aufbau kosteneffizienter und effektiver Lieferketten sowie die optimale Organisation der Produktionslogistik wesentliche Erfolgsfaktoren von DS Smith Packaging in Arnstadt dar.“

Beim Rundgang durch die Produktion erläuterte Uwe Schnärz den automatisierten Materialfluss als Teil der Intralogistik des Arnstädter Werkes.

„Logistik macht’s möglich“Tag der Logistik 2013 bei der DS Smith Packaging Arnstadt GmbH

Wussten Sie schon...

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Südthüringische Wirtschaft 5/201310

Das Kommunale-Wirtschafts-Informationssystem (KWIS) ist seit Anfang der 90er Jahre wichtige Arbeitsgrundlage im Landratsamt Ilm-Kreis. Bisher nur intern genutzt, bietet es jetzt mit erweiterten Modulen neben der Darstellung der zahlreichen Wirtschaftsunternehmen der Region auch die visuelle Darstellung der weichen Standortfaktoren des Ilm-Kreises für die breite Öffentlichkeit.

Das Standortinformationssystem gibt Infor-mationen über die vor Ort ansässigen Unter-nehmen und deren Angebote, steigert deren Bekanntheitsgrad, trägt zur Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe (Kaufkraftbindung, Lie-fer- und Absatzverflechtungen etc.) bei und stellt somit ein wichtiges Marketinginstrument für die Unternehmen des Ilm-Kreises dar.

Zielgruppen sind neben potenziellen sowie ortsansässigen Unternehmern und Fachkräften, kooperationswillige Betriebe, Studenten, die Einwohner des Ilm-Kreises, Wohnbauwillige sowie zukünftige Einwohner und nicht zuletzt Touristen, die auf komfortable Art und Weise Informationen zu allen Lebenslagen und zu

„Regionales auf einen Blick“ abrufen können. Somit ist es auch für touristische Anbieter eine kostengünstige Vermarktungsplattform.

Die verschiedensten Funktionalitäten, wie Freitext- oder Themensuche, die Umkreissuche, Treffpunkt setzen und versenden, Routenplanung zum entsprechenden Standort, die Erreichbar-keit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die verschiedenen Kartengrundlagen machen das System zu einem äußerst wirkungsvollen Marketinginstrument für alle Lebenslagen.

Neben den weichen Standortfaktoren sind in der freigeschalteten Unternehmensdatenbank zunächst etwa achtzig technologieorientierte Unternehmen enthalten. Hierüber sind bereits schon Auswertungen aus dem zukünftigen Kompetenzatlas möglich. Als Datenerfassungs-maske für das Standortinformationssystem bietet diese darüber hinaus die Möglichkeit einer sehr komfortablen, (auch Freitext-)Suche nach Technologiefeldern und -segmenten, Produkten, Kernkompetenzen, Ausrüstungen, Zertifizierungen und Netzwerkzugehörigkeit der Unternehmen.

Mit der internetbasierten Onlinelösung können sich heute noch nicht erfasste Unternehmen des Ilm-Kreises bequem über das Internet selbst eintragen. Dies erfolgt über den Login-Bereich mit Passwortschutz. Nach Prüfung und Frei-schaltung durch das Landratsamt werden diese sowohl im Standortinformationssystem als auch in der Unternehmensdatenbank sichtbar.

Das Standortinformationssystem (SIS) finden Sie unter www.ilm-kreis.de/standortinfo und die kostenfreien Einträge in der Unterneh-mensdatenbank (UDB) sind mit Login unter www.ilm-kreis.de/datenbank möglich.

Ihre Ansprechpartner:

Landratsamt Ilm-KreisFrau Astrid Schubert Frau Petra BeyerS 03628 738232 S 03628 738231

Y wirtschaftsfoerderung@ilm-kreis. de

Standortinformationssystem und UnternehmensdatenbankIlm-Kreis sind online

IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional

Die dritte Fachkräfte- und Ausbildungsmesse für Oberfranken und Südthüringen – FAMOS –

am 17. und 18. April 2013 in Sonneberg war ein voller Erfolg. Fast 80 namhafte Unternehmen, Schulen und Institutionen aus der Region zwischen Rennsteig und Main präsentierten sich den Besuchern mit mehr als 1 000 Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen. Laut Agentur für Arbeit Suhl kamen etwa 3 800 Besucher in das Sonneberger Gesell-schaftshaus, um sich über Perspektiven am regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu informieren. Auch die IHK Südthüringen war mit einem Stand vertreten, der besonders von den Schülern rege besucht wurde.

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Südthüringische Wirtschaft 5/2013 11

TITEL: AUSBILDUNG

Die Ferien sind vorbei, das Ausbildungsjahr hat begonnen. Der Ausbildungsbetrieb hat sich bestens auf den Beginn der Ausbildung vorbereitet, nach-dem er den unterzeichneten Ausbildungsvertrag bereits im Frühjahr unter Dach und Fach hatte. Das Ausbildungsverhältnis war bereits bei der IHK eingetragen. Auch die Anmeldung bei der Berufs-schule war längst erledigt. Doch dann passiert eins: Nämlich nichts. Die oder der Auszubildende erscheint nicht wie erwartet zur Ausbildung – ein Schreckenszenario. Weitere ehemalige Bewerber sind bereits untergekommen. Der Ausbildungsplatz bleibt für dieses Ausbildungsjahr unbesetzt. Ebenso der Platz in der Berufsschule – und diese erreicht vielleicht nicht die Mindestschülerzahl und verliert unter Umständen die Klasse an einen anderen Standort. Das bedeutet Stress für die übrigen Berufsschüler, die dann pendeln müssen.

Jetzt ist Schluss damit. In Trägerschaft der IHK Südthüringen startet die Thüringer Ausbildungs-Card zunächst als Pilotprojekt der Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Hand-werkskammern (HWKs) und wird vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) unterstützt, wenngleich sich das TMBWK zum ersten Projektversuch als elektronische Aus-bildungskarte zuerst querstellte (wir berichteten).

Doch nun ist es gelungen, die letzten Hürden zu nehmen und die Thüringer AusbildungsCard zu Beginn des nächsten Ausbildungsjahres 2014/2015 in konservativer Form thüringenweit zum Einsatz zu bringen. Dabei handelt es sich um eine Karte im Scheckkartenformat, die jeder Schüler im Freistaat in seinem Thüringer Berufswahlpass finden wird. Zunächst wird eine Nachlieferung an alle Abgangs- und Vorabgangsklassen erfolgen.

Das Prinzip und der Einsatz sind ganz einfach: Bewerberinnen und Bewerber führen weiterhin uneingeschränkt ihre Bewerbungsverfahren durch und können frei und ohne Zwang ihren Ausbildungsbetrieb entsprechend ihrer Berufs-wahlentscheidung auswählen. Kommt es zum Vertragsabschluss, hat der oder die Bewerber/-in die Thüringer AusbildungsCard, die von ihnen selbst ausgefüllt und unterzeichnet wird, dem Ausbildungsbetrieb zu übergeben. Der Einsatz dieser Card erfolgt einmalig pro unterzeichnetem Ausbildungsvertrag. Für die Dauer der Ausbil-dung verbleibt sie beim Ausbildungsbetrieb.

Die Freiwilligkeit beim Umgang mit der Karte birgt sicherlich auf beiden Seiten gewisse Erfolgsrisiken. Lässt sich der Ausbildungsbetrieb, der in einem stark zunehmenden Wettbewerb um die besten

Köpfe steht, auf einen Vertrag ohne Ausbil-dungsCard ein, scheitert das, wofür die Thüringer AusbildungsCard steht: Chancengleichheit, Ausbildungsgerechtigkeit, Transparenz und Pla-nungssicherheit. Ohne die AusbildungsCard könnte das Ausbildungsunternehmen, das mit dem/der Bewerber/-in den Vertrag geschlossen hatte, wieder vergeblich auf den/die Auszubildende/-n warten.

Wie mit der Thüringer AusbildungsCard umge-gangen wird, erfahren die Schülerinnen und Schüler mit Erhalt der AusbildungsCard bzw. des Berufswahlpasses in Form eines Einlegers mit den wichtigsten Fragen. Sämtliche Ausbildungsbe-triebe erhalten von den Thüringer Kammern eine Musterkarte sowie ein Informationsblatt für den Einsatz. Der Erfolg der Thüringer AusbildungsCard hängt in entscheidendem Maß vom konsequenten Einsatz sowie vom bewussten Umgang aller Beteiligter, insbesondere aber von den Ausbil-dungsunternehmen der Thüringer Wirtschaft ab.

Ansprechpartner:

Steffen SpitznerS 03681 362-151Y [email protected]

Start der Thüringer AusbildungsCard

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Südthüringische Wirtschaft 5/201312

TITEL

Die Nichtbesetzung von Ausbildungsplätzen treibt den Ausbildungsbetrieben die Sorgenfalten auf die Stirn. Knapp 35 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass die Ausbildungsplätze von den Auszubildenden im Jahr 2012 gar nicht erst angetreten wurden. Im Vorjahr waren es noch 6 Prozent. Allein dieser Umstand bestärkt die IHK Südthüringen in Zusammenarbeit mit den Thüringer IHKs und HWKs zur Einführung der Thüringer AusbildungsCard. Aber auch die Tatsache, dass rund 80 Prozent der befragten Unternehmer beklagen, dass keine geeigneten Bewerbungen vorlagen (Vorjahr: 68 Prozent), erzeugt angesichts rückläu-figer Bewerberzahlen dringend Handlungsbedarf.

Angesichts sinkender Bewerberzahlen und ungeeig-neter Bewerbungen boten 58 Prozent der befragten Unternehmen Praktikumsplätze in Vorbereitung einer Ausbildung an (Vorjahr: 39 Prozent). Ein verbessertes Ausbildungsmarketing betrieben 42 Prozent der Befragten (Vorjahr: 34 Prozent), um Auszubildende zu rekrutieren. Interessant erscheint auch die Nutzung der Angebote außerhalb der Agentur für Arbeit. Nach Einschätzung der befragten Betriebe werden die meisten Bewerber auf Ausbildungsmessen (69 Prozent), via Internet (66 Prozent) und über die IHK (59 Prozent) gewonnen. Das unterstreicht, wie wichtig die zielführende Besetzung der Themen in den Berufs-informationsmessen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, die Entwicklung der Lehrstel-lenbörsen von IHK und t-wood sowie intensivierte Ausbildungsberatung und -begleitung durch die IHK Südthüringen sind.

Auch die Übernahmechancen nach Abschluss der Ausbildung sind Kriterien für die Berufswahl der Jugendlichen. Für die Unternehmen wird es zunehmend wichtiger, die Fachkräftesicherung durch eigene Auszubildende abzusichern. Über die Hälfte der Unternehmen, 64 Prozent (Vorjahr: 57 Prozent), möchte die Mehr-heit der neu ausgebildeten Fachkräfte (75 bis 100 Prozent) übernehmen. Der Anteil der Unternehmen, die 50 bis 74 Prozent übernehmen möchten, ist gegenüber dem Vorjahr von 7 Prozent auf 22 Prozent deutlich gestiegen, während der Anteil der Unternehmen mit niedriger Übernahmequote auf 17 Prozent zurückging (Vorjahr: 25 Pro-zent). Die erhöhte Übernahmebereit-schaft der Unternehmen zeigt, dass vorrangig für den Eigenbedarf an Fachkräften ausgebildet wird, um die Jugendlichen langfristig zu binden.

Spannend gestalten sich weiterhin die Fragen nach den Ausbildungshemmnissen. Die größten Auswirkungen auf die Betriebe haben hierbei die mangelnde Ausbildungsreife vieler Schulabgänger (79 Prozent) und die unklaren Berufsvorstellungen der Bewerber (67 Prozent). Wenngleich das Krite-rium der mangelnden Ausbildungsreife im Vergleich zu den Vorjahren leicht rückläufig ist, steigt die Zahl der Jugendlichen mit unklaren Berufsvorstellungen jährlich um mehr als 10 Prozent an. Im Vergleich zu den Vorjahren sieht eine steigende Zahl der Unter-nehmen weitere Auswirkungen im Zusammenhang mit den Berufsschulen. Vor allem die Entfernung zur Berufsschule stellt aus der Sicht der Betriebe ein stark wachsendes Ausbildungshemmnis dar.

Um dem demografisch bedingten Rückgang zu begegnen, sind die Südthüringer Unternehmen zunehmend bereit, auch lernschwächeren Bewerbern eine Chance zu geben, um die angebotenen Ausbil-dungsplätze zu besetzen. Dabei unterstützen sie die Jugendlichen, die Ausbildung erfolgreich zu absol-vieren. So nutzen 46 Prozent (Vorjahr: 59 Prozent) die ausbildungsbegleitenden Hilfen der Agentur für Arbeit. Eigene Nachhilfe im Unternehmen wird von 43 Prozent (Vorjahr: 47 Prozent) angeboten. Während bei diesen Maßnahmen eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen ist, sind die Angebote der Unternehmen für Betriebspraktika für Jugendliche, die bei einem Bildungsträger ausgebildet werden, deutlich gestiegen. Hier ist ein Zuwachs um 11 auf 41 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

Dem Problem des Fachkräftedefizits durch altersbedingtes Ausscheiden von aktiven Mitar-beitern möchten die Südthüringer Unternehmen mittelfristig überwiegend durch die Rekrutierung der benötigten Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt begegnen. Dafür sprechen sich 71 Prozent der Befragten aus. Die betriebliche Weiterbildung steht wie im vergangenen Jahr auf Rang 2 der Liste mit 56 Prozent. Deutlich zunehmendes Interesse zeigen die Unternehmer hinsichtlich der Gewinnung von ausländischen Fachkräften mit knapp 14 Prozent (Vorjahr: 10 Prozent). Mit einem auf die betrieblichen Erfordernisse abgestimmten Weiterbildungsangebot, Firmenschulungen, Seminaren sowie dem erfolgreich gestarteten Spanienprojekt sieht sich die IHK Südthüringen auf dem richtigen Weg zur Unterstützung der Wirtschaft bei der Fachkräftesicherung.

An der jährlich stattfindenden IHK-Onlineumfrage zur Aus- und Weiterbildung nahmen im Jahr 2013 bundesweit 15 002 und im IHK-Bezirk Südthüringen 70 Unternehmen teil. Weitere Ergebnisse werden in den nächsten Ausgaben der Südthüringischen Wirtschaft vorgestellt.

Ihr Ansprechpartner:

Steffen SpitznerS 03681 362-151Y [email protected]

Ergebnisse der Ausbildungsumfrage 2013Berufsorientierung und Berufsvorbereitung – weiterhin Arbeitsschwerpunkte mit Schülern

Welche Ausbildungshemmnisse wirken sich auf Ihren Betrieb aus? (Mehrfachnennungen möglich)

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Südthüringische Wirtschaft 5/2013 13

TITEL

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland stellt über 360 Ausbildungsberufe zur Auswahl. So generieren die Modernisierung von bestehenden und die Entwicklung neuer Ausbildungsberufe verbesserte Ausbildungsmöglichkeiten entspre-chend den Veränderungen am Arbeitsmarkt. Die Erarbeitung neuer oder die Modernisierung bestehender Ausbildungsordnungen und ihre Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen der Länder erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, in das die an der beruflichen Bildung Beteilig-ten, also Arbeitgeber, Gewerkschaften, Bund und Länder, maßgeblich einbezogen sind.

Zum 1. August 2013 treten voraus-sichtlich folgende neue und neu geordnete Ausbildungsberufe in Kraft:

NEU:Fachkraft für Metalltechnik:

Der neue zweijährige Ausbildungsberuf „Fach-kraft für Metalltechnik“ ersetzt eine Reihe von Ausbildungsberufen, die teilweise in den 1930er Jahren verordnet wurden, z. B. Teilezurichter, Drahtzieher, Fräser, Metallschleifer, Kabeljung-werker, Federmacher, Gerätezusammensetzer, Drahtwarenmacher, Schleifer, Maschinenzusam-mensetzer, Revolverdreher. Die Ausbildung wird in vier Fachrichtungen angeboten: Montagetechnik, Konstruktionstechnik, Zerspanungstechnik sowie Umform- und Drahttechnik. Die Auszubildenden erlernen in den ersten zwölf Monaten gemein-same Kernqualifikationen aus den industriellen Metallberufen. Nach der Zwischenprüfung erfolgt eine Spezialisierung in der gewählten Fachrichtung. Nach Abschluss der Ausbildung zur „Fachkraft für Metalltechnik“ ist eine zeitliche Anrechnung auf andere Metallberufe möglich.

NEU:Stanz- und Umformmechaniker:

Der Einsatz neuer Generationen von Stanz- und Umformanlagen in Unternehmen, die zu einer erhöhten Bedarfsmeldung der Unternehmen führten, machte eine Erweiterung der Berufsgruppe Metall notwendig. Stanz- und Umformmechaniker/-innen richten Produkt ionsanlagen ein, nehmen diese in Betrieb, programmieren und parametrieren diese. Darüber hinaus planen, überwachen und optimieren sie die Prozessabläufe. So wird z. B. die „Prozesssteuerung“ im Vergleich zum Werkzeug-mechaniker stärker hervorgehoben. Die zweijährige Ausbildung „Fachkraft für Metalltechnik“ kann

auf die Lehrzeit angerechnet werden, nicht aber die erbrachten Prüfungsleistungen. Der Beruf hat eine Ausbildungsdauer von drei Jahren und keine Fachrichtungen. Zum Berufsabschluss wird eine gestreckte Abschlussprüfung führen.

TEILNOVELLIERT:Mediengestalter Digital und Print:

Die Teilnovellierung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Es gibt keine Änderungen in Bezug auf beste-hende, verpflichtende Ausbildungsinhalte, bisherige Wahlqualifikationen und die gültige Prüfungsstruk-tur. In der Fachrichtung Gestaltung und Technik wurden neue Wahlqualifikationen aus den Berei-chen Dekorvorlagenhersteller/-in, Fotolaborant/-in, Fotomedienlaborant/-in, 3-D-Grafikerstellung, Content-Erstellung und Social-Media-Marketing in die Ausbildungsordnung aufgenommen. In die Fachrichtung Beratung und Planung werden Wahlqualifikationen aus dem Bereich Social-Media hinzugefügt. Die Berufe Dekorvorlagenhersteller/-in, Fotolaborant/-in und Fotomedienlaborant/-in treten am 31. Juli 2013 außer Kraft und werden in den Mediengestalter Digital und Print durch die Wahlqualifikationen integriert.

MODERNISIERT:Fertigungsmechaniker/-in:

Fluggerätemechaniker/-in:

Kaufmann/-frau fürVersicherungen und Finanzen:

Kfz-Mechatroniker /-in:

Aktuelle Informationen zum jeweiligen Stand der Neuordnung finden Sie im Internet unter http://www.bibb.de.

Ihre Ansprechpartner:

Carmen KlotzS 03628 6130-516Y [email protected]

Heidi LeistnerS 03675 7506-255Y [email protected]

Sindy MenzS 03681 362-161Y [email protected]

Neue und neu geordnete Ausbildungsberufe 2013

Christian Tischer wurde bei der N3 Overhaul Services GmbH & Co. KG in Arnstadt als Fluggerätemechaniker ausgebildet. Dieser Beruf wird ab August 2013 mordernisiert.

© N3

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Südthüringische Wirtschaft 5/201314

TITEL

BerufskraftfahrerqualifikationErwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C/CE ab 18 Jahren für weitere Berufe möglich

In der Vergangenheit bestand lediglich für die Aus-bildungsberufe Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb die Möglichkeit, dass Auszubildende im Rahmen ihrer Berufsausbildung die Fahrerlaub-nis der Klassen C/CE oder D/DE bzw. D1/D1E auch unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-alter erwerben konnten. Der Gesetzgeber hatte zwar vorgesehen, dass dies auch in Berufen mit ähnlichen Inhalten möglich sein soll, bisher waren solche Berufe allerdings nicht genannt worden.

Zum Ende des Jahres 2012 hat sich der Bund-Länder-Fachausschuss Fahrerlaub-nis-/Fahrlehrerangelegenheiten und der

Bund-Länder-Arbeitskreis Berufskraftfahrer-qualifikation darauf verständigt, dass es ab sofort zwei weitere Berufe gibt, bei denen die Fahrerlaubnis C/CE auch unter dem derzeitigen Mindestalter von 21 Jahren erworben werden kann. Diese Berufe sind Straßenwärter/-in und Werkfeuerwehrmann/-frau. Eine Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr wird hierbei nicht berück-sichtigt. Dadurch haben Unternehmen, die diese beiden Berufe ausbilden, die Möglichkeit, dass ihre Auszubildenden bereits mit 18 Jahren die Fahrerlaubnisklassen C/CE erwerben dürfen und somit wesentlich besser einsetzbar sind. Damit erhöht sich auch die Attraktivität dieser Berufe.

Nähere Informationen über die Planung und Durchführung dieses Ausbildungsteils, anfallende Kosten und Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der IHK Südthüringen.

Ihr Ansprechpartner:

Corinna HellerS 03681 362-113Y [email protected]

In Zusammenarbeit mit weiteren Netzwerk-partnern unterstützt die IHK Südthüringen das Bundesprojekt „PRO-JOB“. Im Focus steht die qualitative Fach- und Arbeitskräftesi-cherung der Südthüringer Wirtschaft.

Das Projekt richtet sich sowohl an An- und Ungelernte, geringqualifizierte Mitarbeiter, als auch an Wiedereinsteiger ins Berufsleben. Es schafft Möglichkeiten für eine arbeitsplatzbezogene Grundbildung als Basis zur Nutzung weiterer Bildungsangebote mit der möglichen Perspektive: Abschluss einer Facharbeiterausbildung. Für Unter-nehmer bieten die Projektmitarbeiter als Service-leistung Lernstandanalysen und -beratungen als Grundlage für personalwirtschaftliche Entschei-dungen bei geplanten Umstrukturierungsmaßnah-men, Neueinstellungen, dem Einsatz neuer Technik oder der Einführung neuer Betriebsabläufe an.

Strukturveränderungen in den Unternehmen oder die Einführung neuer Fertigungsprozesse erfordern oft einen Zuwachs an fachlichen und fachübergreifenden Kompetenzen. Die Projektmitarbeiter können im Rahmen dieses Projektes bei Bedarf auch Unterstützung zur Erhöhung der Einsatzflexibilität und zur Verkürzung von Einarbeitungszeiten leisten.

Grundlagen für eine arbeitsplatzbezogene Qualifizierung sind die Erarbeitung passgenauer Anforderungsprofile der Mitarbeiter und

potenziellen Bewerber, eine individuelle Leistungs-analyse durch einen „Check In“, die den aktuellen Wissensstand ermittelt und eine persönliche Lern- und Weiterbildungsberatung umfasst.

Träger des Projektes ist das Berufsbil-dungs- und Technologiezentrum (BTZ) Rohr-Kloster. Die Förderung des Projektes „PRO-JOB“ erfolgt durch das Bundesministe-rium für Bildung und Forschung (BMBF).

Ihr Ansprechpartner:

Steffen SpitznerS 03681 362-151Y [email protected]

Lutz KallnbachS 036844 473-12Y [email protected]

Qualifizierung fördern – Zukunft sichernProjekt „PRO-JOB“ – ein Plus für Unternehmer und Mitarbeiter zugleich

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Südthüringische Wirtschaft 5/2013 15

Während der Ausbildung einen Ausbildungs-nachweis zu führen, ist in Deutschland nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, es ist auch ein wir-kungsvolles Instrument zur Sicherung der Ausbil-dungsqualität. Was muss beachtet werden, damit der Ausbildungsnachweis ordentlich geführt wird?

Täglich oder wöchentlichAuszubildende müssen während der gesamten Ausbildungszeit einen schriftlichen Ausbildungs-nachweis führen. Die Berichtshefte können in täglicher oder wöchentlicher Form geführt werden.

Ohne Nachweis keine PrüfungLaut §43 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Form und Inhalt• Die Ausbildungsnachweise sind täglich oder

wöchentlich zu führen.• Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises ist

mit dem Namen des/der Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum zu versehen.

• Das Berichtsheft kann auch in elektronischer Form geführt werden. Hierbei sind die einzelnen Wochen oder Tagesberichte auszudrucken, abzuheften und persönlich zu unterschreiben.

• Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten einerseits sowie Unterweisungen, betrieblicher Unterricht und sonstige Schulun-gen andererseits zu dokumentieren. Es bleibt dem Ausbildenden vorbehalten, über die Min-destanforderungen hinaus vom Auszubildenden die Anfertigung weitgehender Nachweise, z. B. eines Fachberichts, zu verlangen.

• Im Ausbildungsnachweis müssen auch die Themen und Inhalte des Berufsschulunterrichtes nachgewiesen werden.

• Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten und die tägliche Arbeitszeit sollten ebenfalls aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen.

Zeit für BerichteDen Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungs-zeit im Betrieb zu führen. Die erforderlichen Nach-weishefte werden dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt (§14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG).

Regelmäßig kontrollierenAusbildende und Ausbilder/-innen kontrollieren die Eintragung in den Ausbildungsnachwei-sen mindestens monatlich (§14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Mit ihrer Unterschrift und Datum bestätigen sie die Richtigkeit und Vollstän-digkeit der Eintragung. Bei minderjährigen Auszubildenden unterschreiben die gesetzlichen Vertreter in angemessenen Zeitabständen.

Hinweis:Werden die schriftlichen Ausbildungsnachweise nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht bzw. verspätet vorgelegt, liegt eine Pflichtverletzung vor, die geeignet sein kann, nach Abmahnung

eine außerordentliche Kündigung des Berufsaus-bildungsverhältnisses zu rechtfertigen (Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 20.03.2002- 2 Sa 22/02). Der Auszubildende riskiert außerdem, zur Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden.

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Ihre Ausbildungsberater:

Carmen Klotz S 03628 6130-516 Y [email protected] Leistner S 03675 7506-255 Y [email protected] Menz S 03681 362-161 Y [email protected]

PRAXIS-TIPP

Ausbildung im Unternehmen – Das Berichtsheft

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Page 18: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

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WEITERBILDUNG

Facebook-Marketing – Ein Guide für die eigene KampagneDer Vormarsch des sozialen Netzwerkes Face-book macht vor Unternehmen keinen Halt und revolutioniert die Kommunikationsmöglich-keiten zu seinen Kunden. Im Seminar werden die Chancen und Herausforderungen einer erfolgreichen Unternehmenspräsentation bei Facebook aufgezeigt. Thematisiert werden die Erstellung einer Marketingstrategie sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und wichtige Verhaltensregeln für deren Umsetzung.Im zweiten Teil des Seminars erstellen die Teilnehmer am Computer eine Fanpage für das eigene Unternehmen. Der Referent gibt dazu die Anleitung sowie nützliche Hinweise zur praktischen Arbeit mit Facebook. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern somit elementare Kenntnisse, um das derzeit wichtigste soziale Medium für das eigene Marketing sicher nutzen zu können.

Termin: 23.05.2013Ort: IHK-Bildungszentrum Suhl

WeiterbildungsstipendiumFörderung für berufliche Talente

Eine Berufsausbildung ist eine gute Grundlage für den Start ins Berufsleben. Zugleich ist eine Ausbildung der Ausgangspunkt für eine berufliche Karriere durch weitere Qualifizierung. Wer sich nach der Ausbildung konsequent beruflich weiterbildet, hat gute Chancen: Fachkräfte mit Zusatzqualifikationen sind selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gefragt.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufsein-steiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Die deutsche Wirtschaft hat einen wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Das Weiterbildungsstipendium leistet einen Beitrag dazu, mit besonders engagierten und wissensdurstigen jungen Fachkräften die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb des Förderzeitraumes Zuschüsse von insgesamt 6.000 Euro für beliebig viele förderfä-hige Weiterbildungen beantragen. Die finanziellen Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. Verteilt wird das Geld von der „Stiftung Begabtenförderung berufliche

Bildung“. Rund 300 Kammern und zuständige Stellen betreuen das Weiterbildungsstipendium vor Ort. Auch die IHK Südthüringen wählt ihre Stipendiaten aus, berät diese und zahlt die För-dergelder für die Kosten der jeweils beantragten und genehmigten Bildungsmaßnahme aus.

Im Jahr 2013 erhalten 17 junge Menschen aus dem IHK-Bezirk Südthüringen das begehrte Weiterbildungsstipendium. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten kommen aus zahlreichen Berufsfeldern. Gemeinsam ist ihnen, dass sie mehr aus ihrem Beruf machen möchten und auch nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung weiter lernen wollen. Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen.

Ihr Ansprechpartner:

Katrin Pertig� 03681 362-427� [email protected]

Ausgewählte Seminare

Die IHK Südthüringen gratuliert ganz herzlich zum Erwerb des begehrten Stipen-diums und wünscht für die Umsetzung der hoch gesteckten Ziele viel Erfolg!

Stefan Bartnik/Mechaniker für Land- und BaumaschinentechnikerDenny Baumbach/ZerspanungsmechanikerStefan Dorscht/ZimmererSven Eisenbraun/GlasapparatebauerAnne Freißlich/Kauffrau für BürokommunikationStefan Freitag/Industriemechaniker Christiane Hack/Kauffrau für Groß- und AußenhandelLena Hoffmann/Kauffrau für Spedition- und LogistikdienstleistungBettina Karl/BürokauffrauMatthias Lochner/IndustriemechanikerKarolin Mathesie/IndustriekauffrauWilliam Mohring/BerufskraftfahrerDaniel Schmidt/MechatronikerChristiane Schneider/ImmobilienkauffrauTina Vogler/Kauffrau für BürokommunikationSebastian Werner/MechatronikerPaul Zenker/Mechatroniker

Page 19: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/2013 17

Vom IAS zum BilMoG –Grundlagen der internationalen Rechnungslegung

Im Seminar wird ein Überblick über die IFRS und ihre Unterschiede zum HGB gegeben. Es wird deutlich gemacht, wie durch das Bilanzmoderni-sierungsgesetz Vorschriften der internationalen Rechnungslegung Eingang in das HGB gefunden haben. Dabei wird untersucht, welche neuen Methoden und Grundsätze das Rechnungswesen kleiner und mittlerer Unternehmen ab 2010 beeinflussen. Sehr ausführliche Seminarunter-lagen zeigen die Tragweite der Änderungen.

Termin: 05.06.2013Ort: IHK-Bildungszentrum Suhl

Grundlagen erfolgreicherTeamführung – Teamprozesseverstehen und lenkenWie wird aus einer Gruppe von Menschen mit einer gemeinsamen Aufgabe ein motiviertes und leistungsstarkes Team? Was ist zu tun, um die bekannte Formel „Die Fähigkeiten und Leistungen

eines Teams sind größer als die Summe der Einzelleistungen“ Wirklichkeit werden zu lassen? Nach diesem Seminar gelingt den Teilnehmern besser, die in der individuellen Unterschied-lichkeit begründete Verschiedenartigkeit der Wahrnehmungs- und Kommunikationsweisen, Verhaltensstile, Handlungsstrategien sowie Denkmuster jedes Einzelnen als wesentlichen Kraftquell des Teams zu erkennen und nutzbar zu machen. Sie befassen sich mit Instrumenten für ein leistungsförderndes Teamdesign und lernen die gruppendynamischen Prozesse kennen, die dem Verhalten von Menschen in Teams zugrunde liegen. Dadurch können die Entwicklungsprozesse im eigenen Team durchschaut und erfolgreich gesteuert werden.

Termin: 11.06./12.06.2013 Ort: IHK-Bildungszentrum Suhl

Erfolgreich verkaufen imAußendienstIm Seminar werden Schwerpunkte der Außendiensttätigkeit am Point of Sale (POS) sowie die dazugehörende innerbetriebliche

Aufbereitung vermittelt. Die Teilnehmer erlernen die systematische Gestaltung der Kundenbearbeitung – beginnend beim Produkt bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.

Termin: 13.06.2013 Ort: IHK-Bildungszentrum Suhl

Grundlagen ControllingDie Seminarteilnehmer lernen Aufbau, Aufgaben und Ziele des Controllings kennen und können das Controlling als unterstützende Funktion der Unternehmensführung einsetzen.

Termin: 14.06.2013 und 21.06.2013Ort: IHK-Bildungszentrum Suhl

Ihr Ansprechpartner:

Antje da Silva Santos� 03681 362-425� [email protected]

WEITERBILDUNG

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98617 MeiningenTel.: 03693-44550

AUTOHAUS HESS GMBHSchleusinger Str. 85

98646 HildburghausenTel.: 03685-79990

Schwarzburger Straße 13298724 NeuhausTel.: 03679-79900

Pfütschbergstraße 798527 SuhlTel.: 03681-39390www.autohaus-zerbs.de

Page 20: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/201318

WEITERBILDUNG

Ihre Ansprechpartner im Bildungs-zentrum der IHK Südthüringen:

SuhlKatrin Pertig � 03681 362-427Beate Rammelt � 03681 362-429Sandro Schilling � 03681 362-426Antje da Silva Santos � 03681 362-425

SonnebergHeidi Leistner � 03675 7506-255

ArnstadtCarmen Klotz � 03628 6130-516Weitere Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unter

www.qualiservice-thueringen.de oder www.suhl.ihk.de.

Datum Bezeichnung Std Ort14.05.2013 Gewinnermittlung durch Einnahmen-/Überschussrechnung 16 SHL

21.05.2013 Existenzgründerlehrgang 24 SHL

23.05.2013 Facebook-Marketing – Ein Guide für die eigene Kampagne 8 SHL

25.05.2013 Projektsteuerung und Projektkontrolle 32 SHL

03.06.2013 Geprüfter Bilanzbuchhalter 880 SHL

03.06.2013 Unterrichtung für Bewachungspersonal 40 SHL

03.06.2013 Ausbildung der Ausbilder 96 SON

03.06.2013 MS Access Aufbaukurs 20 SHL

03.06.2013 Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Lexware 24 SHL

04.06.2013 MS Excel Aufbaukurs 16 SHL

04.06.2013 MS Power Point 16 SHL

05.06.2013 Vom IAS zum BilMoG – Grundlagen der internationalen Rechnungslegung

8 SHL

05.06.2013 Telefontraining Englisch 16 SHL

07.06.2013 Windows Server 2008 R2/2012 - Administration 2 36 SHL

10.06.2013 Interner Auditor (IHK) 40 SHL

10.06.2013 Ausbildung der Ausbilder 96 SHL

11.06.2013 Grundlagen erfolgreicher Teamführung – Teamprozesse verstehen und lenken

16 SHL

12.06.2013 Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 20 SHL

12.06.2013 Aktuelles für Ausbilder 16 ARN

13.06.2013 Erfolgreich verkaufen im Außendienst 8 SHL

14.06.2013 Grundlagen Controlling 16 SHL

15.06.2013 Workshop Webseitengestaltung/Layout mit CSS 8 SHL

17.06.2013 Die steuerliche Betriebsprüfung 8 SHL

18.06.2013 Existenzgründerlehrgang 24 SHL

18.06.2013 Aktuelles Arbeitsrecht für Praktiker – Neue Entwicklungender Rechtsprechung und des Gesetzgebers

8 ARN

19.06.2013 Die Rechtsstellung des GmbH-Geschäftsführers unter dienst-vertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten

4 SHL

20.06.2013 Professionelle Pressearbeit – Grundlagen und Handwerkszeug 8 SHL

24.06.2013 Existenzgründerlehrgang 24 SON

24.06.2013 Existenzgründerlehrgang 24 ARN

28.06.2013 Grundlagen MS Project Softwaregestütztes Projektmanagement 12 SHL

01.07.2013 Angebotsanfragen erfolgreich in Aufträge wandeln - E-Mail-Coaching

6

01.07.2013 Unterrichtung für Bewachungspersonal 40 SON

03.07.2013 Qualitätsbeauftragter (IHK) 40 SHL

04.07.2013 Workshop - Word-Serienbriefe 8 SHL

11.07.2013 Workshop - Word-Vorlagen und Formulare 8 SHL

11.07.2013 MS Outlook 8 SHL

13.07.2013 Softwareüberblick Projektmanagement Softwaregestütztes Projektmanagement

8 SHL

IHK-WeiterbildungsangeboteMai - Juli 2013

Lehrgänge im Qualitätsmanagement führt die IHK vom Internen Auditor (IHK) – Modul 1 bis hin zum Qualitätsmanager (IHK) – Modul 3+4 seit vielen Jahren erfolgreich durch. Insbesondere Fachkräfte im Qualitätsmanagement aus unter-schiedlichen Branchen nutzen diese Lehrgänge, um sich zu qualifizieren und weiterzuentwickeln.

Die nächsten Termine:

Interner Auditor (IHK) – Modul 110.06.2013 - 14.06.2013

Qualitätsbeauftragter (IHK) – Modul 2 03.07.2013 - 09.07.2013

Qualitätsmanager (IHK) – Modul 316.09.2013 - 20.09.2013

Qualitätsmanager (IHK) – Modul 409.10.2013 - 15.10.2013

Die Lehrgänge finden jeweils in Vollzeit von 09:00-16:00 Uhr im IHK-Bildungszentrum in Suhl-Mäbendorf statt. Freie Plätze sind noch für alle Lehrgänge verfügbar.

Ihr Ansprechpartner:

Sandro Schilling� 03681 362-426� [email protected]

Lehrgänge im Qualitäts-management

Page 21: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

19Südthüringische Wirtschaft 5/2013

Regionalmarketing

Weit über 1 500 party-hungrige Jugendliche

waren am 13. April 2013 in der Multihalle in Meiningen im

t-wood TanzRausch. Zur Auftaktveranstaltung der neuen Eventreihe sorgten Radio TOP 40 und weitere bekannte DJs für tolle Stimmung. Rauschende Musik, Spaß haben, Freunde treffen – es war ein abwechslungsreicher und unvergesslicher Abend, der Lust auf eine Wiederholung gemacht hat.

Der unbedingt gewollte Nebeneffekt dabei: Die Veranstaltung macht t-wood.de noch bekannter. Das Internetportal steht im Fokus der gleichnamigen Jugendkampagne t-wood.de. Sie zeigt den Jugend-lichen nicht nur, dass im Thüringer Wald mehr los ist als gedacht, sondern sie erfahren auf t-wood.de

auch, dass es gute berufliche Perspektiven in der Heimat gibt – vom Ausbildungsplatz über Praktika bis hin zu Jobs in interessanten Unternehmen im Thüringer Wald.

Mit dem ersten t-wood TanzRausch ist es gelungen, gerade diese Verbindung zwischen Jugend und Wirt-schaft zu fördern. So stellten die Veranstaltungs-organisatoren den IHK-Ausbildungsbetrieben ein Kontingent an Freikarten zur Verfügung, die an ihre Azubis und jungen Fachkräfte weitergegeben werden konnten. Davon wurde reger Gebrauch gemacht. Nach dem erfolgreichen Start ist die nächste Veranstaltung nun schon fest im Plan. Im Oktober wird der Thüringer Wald wieder im t-wood TanzRausch versinken. Damit den Jugendlichen

die Zeit bis dahin nicht zu lang wird, gibt es auf t-wood.de nicht nur die besten Party-Bilder zu sehen, sondern auch viele interessante Neuigkeiten rund um die Themen: PARTYS, FREUNDE, JOBS.

Auch Unternehmen können sich auf t-wood.de einbringen. So besteht z. B. die Möglichkeit, Job-Angebote selbst einzustellen. Außerdem stehen wir als Ansprechpartner gerne zur Verfügung, wenn Sie Beiträge und Neuigkeiten über Ihre Unternehmen direkt an die Jugendlichen im Thüringer Wald adres-sieren möchten.

Ihr Ansprechpartner:Cornelia Grimm | Regionalmanagerin� 03681 362-231� [email protected]

Seit dem Jahr 2010 trägt die Stadt Sonneberg das Gütesiegel „Unternehmerfreundliche Verwaltung im Thüringer Wald“. Dieses Qualitätsprädikat gilt jedoch nicht für die Ewigkeit, sondern die Stadt muss alle drei Jahre ihre Unternehmerfreundlich-keit wieder unter Beweis stellen. Dieser erneuten Herausforderung stellte sich Sonneberg im letzten Jahr und konnte nun die Lorbeeren ernten. Nach erfolgreicher Rezertifizierung erfolgte am 17. April 2013 im Rahmen der Eröffnung der Messe FAMOS die feierliche Übergabe der neuen Plakette.

Das Gütesiegel „Unternehmerfreundliche Verwaltung im Thüringer Wald“ verfolgt das Ziel, die Unternehmen an die Region Thürin-ger Wald zu binden und sie für Neuinvesti-tionen sowie Neuansiedlungen interessant zu machen. Seit 2009 wirkt der TÜV Thü-ringen e. V. in diesem Projekt mit. Die Städte Steinbach-Hallenberg, Suhl und Schmal-kalden tragen ebenfalls das Gütesiegel.

Eventreihe „t-wood TanzRausch“ startete mit großem ErfolgNeue Wege zur Bindung junger Fachkräfte zeigen Wirkung

Sonneberg verteidigt Gütesiegel „Unternehmerfreundliche Verwaltung im Thüringer Wald“

Dr. Peter Traut, Präsident der IHK Südthüringen und Vorsitzender des forum Thüringer Wald e. V., Marco Kuhnt, Wirtschaftsförderer Stadt Sonneberg, Sibylle Abel, Bürgermeisterin Stadt Sonneberg, Thomas Schulz, Leiter TÜV-Service-Center Südthüringen (v. l.).

Page 22: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/201320

SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN+ + + + + +

Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Handelsverband Deutschland (HDE) hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den Justiziar des SWR, Herrn Dr. Hermann Eicher, verantwortlich für den Beitragseinzug der ARD-Anstalten, angeschrieben. In dem Brief wurden verschiedene praktische Probleme beim Beitragseinzug aufgegriffen. So werden eine Anpassung der Erfassungsbögen und ebenso eine Versendung rechtsbehelfs-fähiger Bescheide an die Unternehmen gefordert. Zugleich wurde der Vorschlag unterbreitet, dass der Beitragsservice der Rundfunkanstalten seine Bescheide von vornherein unter Vorbehalt stellt – das würde den Unternehmen und dem Beitrags-service eine Welle von Widersprüchen ersparen.

Der DIHK hat zudem – ebenfalls gemeinsam mit dem ZDH und dem HDE – die Vorsitzende der Minis-terpräsidentenkonferenz, die Minister präsidentin des Freistaates Thüringen, Christine Lieberknecht, angeschrieben und nochmals auf die Mehrbe-lastungen der Wirtschaft durch das neue System aufmerksam gemacht. Vielen Unternehmen werden diese Mehrbelastungen nun erst mit Zugang des Bescheides bewusst. Mit einer kurzfristigen Ände-rung der Rechtslage ist trotzdem nicht zu rechnen.

Um die politischen Entscheider weiter gezielt über die wirtschaftsfeindliche Ausgestaltung der neuen

Rundfunkfinanzierung informieren zu können, bittet die IHK Südthüringen ihre Unternehmen um Hinweise über die jetzige konkrete Ausgestaltung und Höhe ihrer neuen Rundfunkbeiträge. Mit diesen Erhebungen wird die IHK gezielt auf die Politik zuge-hen und weiterhin signifikante Änderungen beim neuen Rundfunkfinanzierungsmodell einfordern.

Weitere Informationen zum neuen Rund-funkbeitrag in der Praxis – Hinweise zum

Widerspruchs- und Klageverfahren – finden Sie auf Seite 32 in diesem Heft.

Ihr Ansprechpartner:

Tilo Werner� 03681 362-203� [email protected]

Ab Mitte Mai ist es wieder soweit: Ihre Meinung

ist gefragt. Unter Federführung des DIHK führen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine repräsentative Umfrage bei Inhabern und Geschäftsfüh-

rern durch.

Damit wollen die IHKs herausfinden, wie ihre Leistungen bei ihren Mitgliedern ankommen.

Sind Ihnen die IHK-Aufgaben bekannt? Nutzt die Wirtschaft die IHK-Dienstleistungen? Wie zufrieden sind die Unternehmer mit der Arbeit ihrer IHK? Die anschließende Analyse der Bewertungen fließt ein in einen ständigen Verbesserungs- und Optimierungsprozess. Ziel ist es, die Mitgliederbindung zwischen IHK und Unternehmen zu verfestigen und zu erhöhen.

Die IHKs haben TNS Emnid beauftragt, von 3,6 Millionen Mitgliedsunternehmen per Telefoninterview bundesweit 1 400 Unter-nehmen zu befragen. Firmen aus allen

Regionen, Branchen und Betriebsgrößengrup-pen sind dabei repräsentativ vertreten.

Unsere Bitte an alle Unternehmer, Inha-ber und Geschäftsführer: Sollten Sie zu den „Ausgewählten“ gehören, die um ein Interview gebeten werden, nehmen Sie bitte ihr demokratisches Recht wahr. Geben Sie Ihre Beurteilung ab. Ihre Mei-nung ist uns wichtig. Vielen Dank! Ihr Ansprechpartner:

Matthias Endter� 03681 362-110� [email protected]

Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer IHK?Sagen Sie uns Ihre Meinung!

© Konstantin Gastmann/pixelio.de

Der neue Rundfunkbeitrag IHK fordert weiterhin Änderungen

© Daniel Labs/pixelio.de

Page 23: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/2013 21

SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN+ + + + + +

Der gemeinsame Einsatz und die enge Zusam-menarbeit der IHK Südthüringen und der IHK zu Coburg für den Schienenlückenschluss Werrabahn haben Früchte getragen. Auf Basis der durch die beiden IHKs in Auftrag gegeben und 2012 fertiggestellten Wirtschaftlichkeits-untersuchung wurde das Projekt fristgerecht zum 28. März 2013 für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 angemeldet. Somit konnte ein wesentliches Teilziel im Ringen um eine bessere Bahnvernetzung der Regionen Südthüringen und Nordwest-Oberfranken erreicht werden.

„Als nicht zu unterschätzendes Signal“, bezeichnete Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, dass die Anmeldung des Baus der Eisenbahntrasse dabei sowohl durch den Freistaat Thüringen als auch durch den Freistaat

Bayern erfolgte. Denn die Unterstützung beider Bundesländer wird auch zukünftig notwendig sein, um das Projekt letztlich auch zu verwirklichen.

Als nächsten Schritt wird die Schienen-Projektliste durch einen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beauftragten Gutachter konsolidiert und einer Grobbewertung unterzogen. Die Veröffentlichung sämtlicher Projektanmeldungen für den BVWP 2015 durch das BMVBS ist für Ende 2013 geplant.

Ihr Ansprechpartner:

Mario Dammköhler � 03681 362-132� [email protected]

Schienenlückenschluss Werrabahn für Bundesverkehrswegeplan angemeldet

In der Ausgabe 5/2012 der Südthüringischen Wirtschaft berichteten wir über Diskussionen, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge zwischen Unternehmen zu überprüfen. Hintergrund sind Bestrebungen international tätiger deutscher Großkonzerne, das AGB-Recht umfassend zu reformieren. Ziel der Reform ist es, eine gerichtliche Kontrolle von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr, insbesondere ab einem Auftragsvolumen von über 500.000 Euro, stark einzuschränken.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) wurde gebeten, das AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen zu überprüfen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt aber noch nicht vor. Befürworter und Gegner einer Flexibi-lisierung stehen sich als etwa gleich starke Meinungsblöcke gegenüber. Das BMJ hat sich bislang nicht festgelegt. Auch innerhalb der IHK-Organisation gibt es zur Thematik unterschiedliche Auffassungen. Eine in der DIHK-Rechtsausschusssitzung am 22.11.2012 erarbeitete Beschlussvorlage, die sich für eine

Flexibilisierung des AGB-Rechts aussprach, wurde in der DIHK-Vorstandssitzung am 19.03.2013 zunächst nicht verabschiedet. Vielmehr soll die Diskussion in den Gremien und Ausschüssen der einzelnen IHKs weitergeführt werden.

Im gesamten Prozess der Positionierung zu diesem Thema hat sich die IHK Südthüringen, wie auch eine Vielzahl von Unternehmensverbänden, für eine Beibehaltung des Status quo ausge-sprochen. Gerade die gerichtliche Kontrolle des „Kleingedruckten“ hat eine wichtige Schutzfunk-tion zugunsten der schwächeren Teilnehmer auf dem Markt. Insbesondere kleine Subunternehmen oder Zulieferer können bei unangemessenen Ver-tragsstrafen durch auftraggebende Unternehmen die AGB des Auftraggebers gerichtlich überprüfen lassen. Viele dieser Vertragsklauseln in AGB haben die Gerichte für unwirksam erklärt und damit korrigierend eingegriffen. Die IHK Südthüringen setzt sich für ein schlankes, transparentes und unternehmerfreundliches Wirtschaftsrecht ein. Dies darf aber nicht zu einer Veränderung bzw. zu einem Eingriff in den Wettbewerb einseitig

zu Lasten mittelständisch geprägter Unterneh-men führen. Die IHK Südthüringen wird die kontrovers geführte Diskussion weiter begleiten.

Ihr Ansprechpartner:

Holger Fischer� 03681 362-114� [email protected]

Allgemeine Geschäftsbedingungen Status quo beibehalten!Diskussion über Änderungen weiterhin kontrovers

© Thorben Wengert/pixelio.de

© Daniel Labs/pixelio.de

Page 24: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/201322

NEUES AUS BERLIN UND BRÜSSEL

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Neue Führungsriege

Berlin. Die DIHK-Vollversammlung hat in geheimer Wahl am 21. März 2013 in Berlin nicht nur Eric Schweitzer einstimmig zum DIHK-Präsidenten gewählt. Sie hat auch seine vier Stellvertreter bestimmt.

V. l. n. r.: DIHK-Hauptgeschäftsführer Mar-tin Wansleben, Vizepräsident Peter Esser, DIHK-Präsident Eric Schweitzer und die Vizepräsidenten Paul Bauwens-Adenauer, Fritz Horst Melsheimer und Klaus Olbricht.

Alle fünf Herren sind Unternehmer und zugleich IHKPräsidenten. Für Paul Bauwens-Adenauer und Klaus Olbricht ist es die zweite Amtsperiode.

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■ Bundesmeldegesetz erspart Hotels Bürokratiekosten

Berlin. Das zum 1. Mai 2015 in Kraft tretende Bundesmeldegesetz vereinfacht die Meldepflicht der Hotelbetriebe und auch für den Gast wird es bequemer: Ihm darf dann ein vorausgefüllter Meldeschein vorgelegt werden, den er nur noch handschriftlich unterschreiben muss. Zudem werden die Aufbewahrungsfristen bundeseinheitlich auf ein Jahr nach Ankunft des Gastes festgesetzt. Durch die neuen Regelungen entfallen Bürokratiekosten in Höhe von rund 35,5 Millionen Euro. Der DIHK hatte sich im Rahmen des Bürokratieabbaus wiederholt für ein vereinfachtes Meldeverfahren in Hotels eingesetzt.

■ Gelangensbestätigung entschärft

Berlin. Im Streit um die Nachweispflichten bei EU-Ausfuhren hat die praktische Vernunft gesiegt. Der Bundesrat hat erneut die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung geändert. Damit werden alternativ zur Gelangensbestätigung

auch wieder die Speditionsbescheinigung und andere Lieferbelege als Nachweis für die Steuerfreiheit von EU-Exporten zugelassen. Die Länderkammer folgt damit Forderungen des DIHK. Wegen erheblicher Praxisprobleme hatte sich die IHK-Organisation gegen die ausschließ-liche Verwendung der Gelangensbestätigung gewandt. Die Änderungen treten zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Bis dahin können die bis Ende 2011 gültigen Nachweise verwendet werden.

■ Verbesserungen bei Mittelstands� nanzierung

Brüssel. Der Rat, die Europäische Kommission und das EU-Parlament haben sich auf die Umsetzung von Basel III in europäisches Recht geeinigt. Danach müssen Banken höhere Eigenkapitalquoten und Liquiditätspuffer für Stressphasen bereithalten. Damit die neuen Regelungen die Kreditvergabe an den Mittelstand nicht beeinträchtigen, wurden unter anderem Erleichterungen für Kredite bis 1,5 Millionen Euro beschlossen. Auch bei der Finanzierung

von Exporten gab es Verbesserungen. Hiermit wurden wesentliche Forderungen des DIHK umgesetzt. In zahlreichen Aktionen hatte sich die IHK-Organisation für die Erleichterung der Mittelstandsfinanzierung stark gemacht. Die Mitgliedstaaten müssen die Regeln bis 1. Januar 2014 in nationales Recht umsetzen.

■ Deutschland lockert Visapolitik

Berlin. Die Bundesregierung stand bei der Visa-Liberalisierung des Schengen-Raums gegenüber Drittstaaten bislang eher auf der Bremse. Dadurch wurden Geschäftsreisen unnötig erschwert, wie der DIHK seit langem kritisiert. Jetzt kommt etwas Bewegung in die Debatte. Nachdem die Bundesregierung Ende Februar in einem Schreiben an die EU-Kommission Visa-Freiheit für Reisende aus den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt hatte, sollen künftig auch Inhaber russischer Dienstpässe für Geschäfts-reisen kein Visum mehr für die Einreise nach Deutschland brauchen. Die Wirtschaft erwartet, dass diese Maßnahmen bald umgesetzt werden.

Page 25: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

INNOVATION UND UMWELT

Auch 2012 zeigte sie sich in Bestform: Mit einem Zusagevolumen von rund 63 Mio. Euro wurde in der Thüringer Technologieförderung fast der Vorjahreswert erreicht (Zusagen 2012: 66 Mio. Euro; Zusagen 2010: 41 Mio. Euro). Dank zusätzlicher Fördergeldzuweisungen durch das Thüringer Wirtschaftsministerium konnten für die Technologie-Fördertöpfe nochmals hohe Mittel mobilisiert werden. Im IHK-Bezirk Südthüringen profitierte vor allem der Ilm-Kreis mit 42 Förderzusagen über knapp sieben Mio. Euro, gefolgt vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit 11 Zusagen und knapp vier Mio. Euro und Sonneberg mit acht Anträgen über drei Mio. Euro.

Auch wenn man in diesem Jahr nicht in vollem Umfang an die Rekordjahre 2011 und 2012 anknüpfen könne, sei eine verlässliche Förde-rung für die Unternehmen und Hochschulen gewährleistet, so Michael Klughardt vom Kun-dencenter Suhl der Thüringer Aufbaubank. Die Bank plant gegenwärtig mit rund 55 Mio. Euro für alle Programmschwerpunkte. Für einzelbe-triebliche Forschungs- und Entwicklungspro-jekte stehen voraussichtlich rund 13 Mio. Euro zur Verfügung – damit wird das Vorjahresniveau um eine Mio. Euro nur leicht unterschritten. In der Verbundförderung sinken die Mittel hin-gegen deutlicher: Hier werden voraussichtlich 12 Mio. Euro bereitstehen. Dieser Rückgang ist aber konsequent, da die aktuelle EFRE-Periode in 2013 für neue Bewilligungen ausläuft.

Ganz wichtig: Alle Projekte müssen bis 2015 abge-rechnet sein. Die Frist für die Projektdurchführung wird also immer knapper; die Zeit drängt. Deshalb empfiehlt es sich, Technologie-Fördermittel jetzt so schnell wie möglich zu beantragen und die Anträge vollständig und in guter Qualität vorzulegen. Denn die Nachfrage bleibt hoch: Das beantragte Volu-men betrug bereits Ende Februar sechs Mio. Euro in der einzelbetrieblichen Technologieförderung und knapp acht Mio. Euro in der Verbundförderung.

Übrigens ist die Technologieförderung im Freistaat im Vergleich zu anderen Bundesländern breit aufgestellt und vergleichsweise gut dotiert. Neben der klassischen Förderung von Forschung und Entwicklung und der Verbundförderung – also der Förderung von gemeinsamen Projekten von Wirt-schaft und Wissenschaft – kann z. B. auch Einfüh-rung neuester Technologien bezuschusst werden. Gefördert werden z. B. neue Investitionsgüter, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durch-gesetzt haben und die nachweislich dem neuesten internationalen Stand der Technik entsprechen. Die Fördersätze betragen bei kleinen Unternehmen max. 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (jeweils mit fünf Prozent GreenTech-Zuschlag).

Personalförderung möglichDarüber hinaus existiert auch eine umfangreiche Personalförderung; so können z. B. Innovations-assistenten gefördert werden, die im Unternehmen

im FuE-Bereich eingesetzt werden. Die Innova-tionsassistenten müssen über eine natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Abschluss verfügen oder Mathematik und Informatik studiert haben. Mitarbeiter, die neu entwickelte Produkte vermark-ten, können z. B. als Technologiescouts gefördert werden; der Zuschuss kann bis zu 24.000 Euro im ersten Beschäftigungsjahr und 12.000 Euro im zweiten Beschäftigungsjahr betragen (die Förderung endet Ende 2014). Unternehmen, die Studenten oder Doktoranten an sich binden wollen, können eine Förderung über ein sogenanntes Thüringen-Stipendium in Anspruch nehmen.

Über die aktuelle Situation beim Förder-programm ZIM des Bundeswirtschafts-ministeriums wird im nächsten Heft der Südthüringischen Wirtschaft informiert.

Fördermittel schnell beantragenThüringer Technologieförderung: Solide Mittelausstattung 2013

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Page 26: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/201324

INNOVATION UND UMWELT

Am 20. März 2013 wurde im feierlichen Rahmen das Labor für Angewandte Kunststofftechnik an der Fachhochschule (FH) Schmalkalden eröffnet. Hierzu luden Professor Thomas Seul und sein Team zusammen mit dem Unternehmen Meusburger zahlreiche Unternehmens-vertreter an die Hochschule ein.

In einer Podiumsdiskussion diskutierten Unter-nehmensvertreter mit Peter Heimrich, Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und Prof. Thomas Seul von der FH Schmalkalden über die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Werkzeugbaus. Eingeladen waren Marco Schülken vom Werkzeugbau Ruhla, Dr. Thomas Zipp von der WEBER Gruppe aus Dillenburg, Andreas Sutter, Marketingleiter von Meusburger und Modesto M. Pesavento, Geschäftsführer der E-proPlast GmbH aus Schmalkalden. Peter Heimrich, selbst gelernter Werkzeugmacher, wurde zu seiner Ausbildung befragt: „In dieser Zeit habe ich Tugenden für mein ganzes Leben gelernt, wozu Pünktlichkeit, Sau-berkeit, Ordnung und Zuverlässigkeit zählen“, so Heimrich. Mit Kunststofftechnik sei heute viel mehr möglich als noch vor zehn Jahren, erzählte Thomas Zipp, der den Austausch mit den vielen kleinen Unternehmen der Branche sehr schätzt. Die Frage des Moderators Willi Schmid vom Ver-band Deutscher Werkzeug- und Formenbauer, ob der deutsche Werkzeugbau noch konkurrenzfähig sei, wurde von allen Unternehmensvertretern

bejaht. Allerdings haben einige Länder einen Vorsprung, wie Marco Schülken erzählte. „Wir müssen noch viel aktiver nach außen gehen.“ Auch Thomas Seul stellte fest, dass der deutsche Werkzeugbau im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt ist. „Unsere Stärke ist die Kompetenz der Erstausbildung. Wir müssen dafür sorgen, dass unser Know-How erhalten bleibt“, so Seul.

Der feierlichen Eröffnung und einer Begehung des Kunststofflabors folgte ein Anwendertreffen zu fachspezifischen Themen des Werkzeugbaus.

Weitere Informationen unter:www.fh-schmalkalden.de/kunststofftechnik

Kunststofflabor an der Fachhochschule Schmalkalden eröffnet

Daten zum Labor für Angewandte Kunststofftechnik der Fachhochschule Schmalkalden

Das Labor für Angewandte Kunststofftechnik unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Seul gehört zur Fakultät Maschinenbau.

Es dient einerseits der Lehre, um die in den Vorlesungen gewonnenen Kenntnisse zu ver-tiefen. Darüber hinaus bestehen Kooperationen und Partnerschaften mit Unternehmen der regionalen und überregionalen Wirtschaft, die einen Wissenstransfer zwischen Lehre und Industrie ermöglichen und fördern. Die Schwerpunkte hierbei liegen in der Produktentwicklung von Kunststoffbauteilen sowie in der Werkzeugkonstruktion.

Kernkompetenzen:• Polymerengineering von Thermoplasten• Werkzeugbau von Spritzgießwerkzeugen• Produktentwicklung in der Medizintechnik 

Neueste elektrische Spritzgießmaschine im Kunststofflabor

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Am 1. Juni 2007 trat die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in Kraft. REACH betrifft nicht allein die chemische Industrie, sondern das gesamte produzierende Gewerbe.

Alle chemischen Stoffe, die in Mengen ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder in die EU eingeführt werden, müssen künftig bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) registriert werden. Dabei muss der vorgesehene Anwendungszweck angegeben werden. Eine gute Kommunikation in der gesamten Lieferkette ist daher notwendig.

Die Frist für Stoffe, die im Mengenband zwischen 100 und 1 000 Tonnen pro Jahr in Europa produziert oder eingeführt werden, endet am 31. Mai 2013.

Mit Ablauf der ersten von drei Registrierungsfristen am 30. November 2010 wurden europaweit etwa 3 400 Stoffe in ca. 25 000 Dossiers registriert. Von den über 3 500 Stoffen, die 2013 zur Registrierung anstehen, wird für knapp 2 700 erstmalig ein Dossier abgegeben. In vielen der betroffenen Unternehmen laufen daher die Vorbereitungen auf vollen Touren. Der Anteil der beteiligten kleinen und mittelstän-dischen Unternehmen (KMU) ist dabei aufgrund der niedrigeren Tonnagen in dieser Registrierungs-phase voraussichtlich deutlich höher als 2010.

Betroffene KMU´s werden für die erfolgreiche Registrierung durch den REACH Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt.

Weitere Informationen unter:www.reach-clp-helpdesk.de

REACH – Melde frist 31. Mai beachten

Page 27: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/2013 25

INNOVATION UND UMWELT

Zum Kreativgipfel trafen sich ca. 150 Gründer, Freiberufliche Kreativwirtschaftler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Branche im März 2013 im STUDIOPARK KinderMedienZentrum Erfurt. Neben fachlichen Informationen standen die Kommunikation und Vernetzung der Akteure untereinander und mit Experten im Mittelpunkt.

In seinem Grußwort unterstrich Wirtschafts-minister Matthias Machnig die Bedeutung der elf Teilmärkte für den Standort Thüringen und dass von Thüringen kreative Impulse ausgingen und -gehen. „Trotz eines Wachstums von 2,5 Prozent gilt es noch viele Potenziale zu erschließen, dazu soll auch das neue Kreativzen-trum beitragen, das an der Bauhaus universität in Weimar errichtet wird“, sagte Machnig.

Ausgewählte Vertreter der Branche, die in ihrer Vielfalt und Individualität ihrer Lebens- und Berufspläne kaum hätten verschiedener sein können, zeichneten ein sehr authentisches und motivierendes Bild der Thüringer Kreativwirtschaft. In vier Workshops (Basislager) zu Themen wie digitaler Geschäftsmodelle, Crowdfunding oder Rechtsfragen für Kreative wurde von Experten in kompakter Form und für jeden greifbar praxisrelevantes Wissen individuell vermittelt.

Unter der Überschrift „Kreativität-Innovation-Wachstum“ soll ein Konzept entwickelt werden, um Kreative noch stärker mit KMU der gewerblichen Wirtschaft zusammen zu bringen. Dazu sollen auch bestehende Förder-instrumentarien neu ausgerichtet werden (z. B. wurde THÜRINGEN INVEST und die Mikrofinan-zierung für die Kreativwirtschaft geöffnet).

Begleitet wurde die Veranstaltung von der Präsen-tation der Ergebnisse des „Thüringer Kreativradar 2012“. Dieser kürte elf herausragende Kreativun-ternehmen aus insgesamt 130 Teilnehmern der Kreativwirtschaft. 30 Prozent mehr als im Vorjahr hatten sich am Wettbewerb beteiligt. Erneut ein Beleg für das große Potenzial Thüringens im Bereich der Kreativwirtschaft.

Der nächste Gipfel der THAK, ist der Creative Innovation Summit II am 3. und 4. Juni 2013 in Weimar. Mit spannenden

Impulsvorträgen, thematischen Diskussionen und Workshops mit dem Thema „Digital Bauhaus“ soll gezeigt werden, welche Rolle kreative Leistungen in einer immer digitaleren Zukunft spielt.

Weitere Informationen unter: www.thueringenkreativ.de/kreativgipfelwww.kreativradar.dewww.thueringensummit.dewww.thueringenpitch.de

Gipfelstürmer in der Kreativwirtschaft Erster Branchentag der Thüringer Kreativwirtschaft (THAK) macht Potenziale deutlich

Die diesjährige Konferenz »elmug4future« findet vom 2. bis 3. Juli 2013 im Ring-berghotel in Suhl statt. Hier treffen sich Fachleute der Mess- und Gerätetechnik aus Deutschland und dem deutschsprachigem Raum, um sich über Entwicklungstendenzen ihrer Arbeitsfelder zu informieren.

Das Programm setzt sich traditionell aus Fachbei-trägen von Unternehmen, Hochschulen und For-schungsinstituten zusammen. Es nimmt bewusst die fachliche Breite der Mess- und Gerätetechnik auf, um den Teilnehmern einen Blick über den Teller rand zu ermöglichen. Damit kommen Exper-ten unterschiedlicher Branchen und deren indus-triellen Applikationsfelder ins Gespräch. Durch den hohen Anteil an Referenten und Teilnehmern aus der Wirtschaft ermöglicht die Konferenz nicht nur die fachliche Weiterbildung der Teilnehmer und den Aufbau neuer Kooperationen, sondern auch die Akquisition neuer Geschäftspartner.

Der ausgeprägten Kompetenz der Thüringer Unternehmen auf dem Gebiet der Sensorik wird die Konferenz mit zwölf Fachvorträgen gerecht. Der Trend zu immer komplexeren und intelligenteren Sensoren und Sensorsystemen wird sich in den nächsten Jahren weiter fortsetzen. Die damit einher-gehende Miniaturi-sierung erfordert die Integration von Nano strukturen. Das stellt hohe Ansprüche an Entwickler und Her-steller. Für die klein- und mittelständisch geprägte Branche im Sensorland Thüringen ist das eine besonders große Herausforderung. In den Sessions „Mikro-Nano-Integration“ und „Elektroniktechno-logie“ werden diese Themenfelder behandelt. So wie immer kleiner, gilt auch – immer reiner sollen die Produkte und Technologien werden. Darum

dreht sich alles in der Session „Reine Räume“. Nicht wegzudenken ist die Thematik um Elektromobilität, dem die Konferenz als Plattform für das Projekt „sMobiliTy“ dient, um die Forschungsergebnisse eines knappen Jahres vorzustellen. Leistungselek-

tronik, Analytik, Messen, Prüfen und Normen – The-men, denen die Konferenz ebenfalls eine Session zur Verfügung stellt, zeigen die Vielfalt der elektronischen Mess- und Gerätetechnik.

Zwei einzeln buchbare Workshops zu den

Themen Prozessoptimierung in der Produk-tion sowie Normen und Prüfen runden das fachliche Programm der Konferenz ab.

Weitere Informationen unter: www.elmug4future.de

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Page 28: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/201326

EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

„Existenzgründer stärken die Wirtschaft und schaffen oft zusätzliche Arbeitsplätze“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig. Mit dem Preis werden innovative Gründungen und junge Wachstumsunternehmen unterstützt. Die Erfolgsbeispiele sollen anderen Gründern und Unternehmern Mut machen und zur Nachahmung anregen. Wirtschaftsministerium und Sponsoren stellen ein Preisgeld von über 60.000 Euro sowie attraktive Sonderpreise zur Verfügung.

Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben. In Kategorie 1 „Businesspläne für Existenzgrün-dungen“ können sich Gründungsinteressierte und Gründer bis zu einem Jahr nach dem Start

beteiligen. In Kategorie 2 werden „Erfolgreiche Jungunternehmen“ gesucht. Diese Unterneh-men sollen maximal fünf Jahre alt sein und auf der Basis einer besonderen Geschäftsidee überdurchschnittliches Wachstum bei Umsatz und Beschäftigung aufweisen. Nicht nur gute Geschäftsideen, sondern auch ihre erfolgrei-che Umsetzung sollen gewürdigt werden.

Die Teilnehmer werden intensiv beraten. Zusätzlich sind auch Seminare zu gründungsrelevanten Themen im Angebot. Mit der Prüfung und Bewer-tung der Businesspläne durch erfahrene Juroren aus der Wirtschaft erhalten die Gründer zugleich ein praxisrelevantes Feedback. Darüber hinaus profitieren die Teilnehmer von der öffentlichen Aufmerksamkeit und Werbewirkung, die mit dem Wettbewerb verbunden ist. Es entstehen Kontakte zu potenziellen Investoren und Geschäftspartnern.

„Die Teilnahme am Gründerpreis war für uns ein doppelter Gewinn“, so Martin Müller, Geschäftsführer der Aurolia Technologies GmbH aus Meiningen und einer der Preisträger 2012.

„Neben dem Preis haben wir aus der Teilnahme zahlreiche Kontakte erhalten, die für den Unter-nehmensaufbau sehr nützlich waren und sind.“

Bewerbungsschluss ist der 3. September 2013. Am 3. Dezember 2013 werden die Sieger prämiert.

Die Anmeldeunterlagen sowie weitere Dokumente stehen im Internet unter www.gruenderpreis-thueringen.de zum Download zur Verfügung.

Der Gründerpreis ist ein Projekt des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen undUnternehmertum (ThEx)*).

Ihre Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Detlef Schmidt� 03628 6130-515� [email protected]

Günter Haubold� 03675 7506-261� [email protected]

Startschuss für den „Gründerpreis Thüringen 2013“Gründer und junge Unternehmen können sich ab sofort bewerben

Anregungen und ein Erfahrungsaustausch zu einer erfolgsorientierten Unternehmensnachfolge vermitteln die IHK Südthüringen und die HWK Südthüringen auf einer Informationsveranstaltung am 22. Mai 2013, 16:00 Uhr in der IHK-Niederlassung Sonneberg,Gustav-König-Str. 27, 96515 Sonneberg.

In Podiumsrunden werden die Schritte der Unternehmensnachfolge zwischen Übergebern und Nachfolgern besprochen. Teilnehmer sind fachkompetente Berater, Vertreter von Kreditinstituten und Fördermittelgeber.

Ein weiterer aktueller Inhalt wird die optimale Notfall-planung sein. Anschließend diskutieren erfolgreiche

Übernehmer/-innen und Nachfolger/-innen in einem offenen Gespräch über ihre persönlichen Erfahrun-gen. Im Anschluss können persönliche Gespräche mit Referenten und Experten geführt werden.

Die Veranstaltung wird vom Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmer-tum (ThEx)* organisiert und ist kostenfrei.

Weitere Informationen sowie die Tages-ordnung finden Interessenten unter www.suhl.ihk.de/Veranstaltungen.

Ihr Ansprechpartner:

Günter Haubold� 03675 7506-261 � [email protected]

Unternehmensnachfolge – wann ist der richtige Zeitpunkt?

© Uwe Annas/Fotolia.com

*) ThEx ist ein Projekt der Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern und wird gefördert durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Page 29: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/2013 27

EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Nachfolger/in gesucht für Polsternäherei im Raum Sonneberg. Tätigkeitsschwerpunkt ist die Fertigung von Bezügen für die Polstermöbelindustrie. Sehr gute Maschinenausrüstung mit Industrie-, Polster- und Spezialnähmaschinen ist vorhanden. Gute Auf-tragslage mit langjährigen Auftraggebern. Derzeit 8 Arbeitsplätze besetzt. Gemietete Produktionsfläche 440 m². Günstige Anbindung an BAB 73 und Raum Coburg/Kronach. B 2013/1

Nachfolger/in gesucht für Raumausstatter im Raum Sonneberg. Das Unternehmen ist seit 1992 am regionalen Markt sehr gut etabliert. Auf 700 m² Ausstellungsfläche finden die Kunden alles zur Gestaltung von Heim, Haus und Büro: Fußboden-beläge aller verfügbaren Materialien, Fliesen, Fens-ter- und Wanddekorationen sowie Sonnenschutz. B 2013/2

Nachfolger/in gesucht für metallverarbeitendes Unternehmen in der Nähe von Schleusingen.Tätigkeitsschwerpunkte sind die Ausführung von Stanzarbeiten (Lohnfertigung) sowie der Werkzeugbau. Grundstücksgröße (vollständig erschlossen) insgesamt ca. 6 700 m², Produktions- und Büroflächen auf 3 Ebenen (geeignet z. B. für

Montage, Logistik etc.) ca. 2 000 m². Innenhof ca. 1 800 m² mit 4 Garagen und 4 Lagerhallen. Räumliche Trennung für mehrere Nutzer (Verkauf, Pacht) ist möglich. Maschinenbestand geeignet für Stanz-, Biege- und Pressarbeiten. Drehen und Fräsen im Werkzeugbau. Optimale Anbindung an BAB 73/BAB 71. E 2013/1

Metallverarbeitendes Unternehmen in Südthü-ringen bietet freie Kapazitäten. Das KMU sucht stabile Langzeit-Geschäftsverbindungen als Zulieferer oder Lohnfertiger von Stanz-, Biege- und Ziehteilen, Baugruppen oder Finalerzeugnissen. Der vorhandene Maschinenpark verfügt über einen Stanz- und Umformautomaten, Exzenter- und Hydropressen von 25 - 250 t Nennpresskraft, Schweiß- und Bohrmaschinen sowie Gleitschleif-anlagen. E 2013/2

Multimedia-Software-Unternehmen für Video-Raum/Web-Konferenzen sucht Vertriebspartner für den ständig wachsenden Markt der innovativen VIS-A-VIS-Communication. Diese Software ist für jeden Bedarf geeignet oder kann dem Bedarf durch das eigene Entwicklerteam angepasst werden. Zur Maximierung der Sicherheit wird die Software auf

den Servern des Käufers installiert. Werden Sie Partner für das Bundesgebiet oder für ein anderes Land in Europa! H 2012/2

Wir bieten interessierten Personen aus dem Bereich IT-Marketing/Vertrieb die Möglichkeit einer Ver-triebspartnerschaft für Kommunikationssoftware (Verkauf und Vertrieb) im Bundesgebiet. Erforderlich ist ein eigenes Homeoffice mit PC und Internetan-schluss. Kein Eigenkapital notwendig. Freude am Verkauf eines Produktes, das allen Bedarfsfällen der Kommunikation, dem Ideen- und Wissensaustausch und der Schulung dient, wird vorausgesetzt. Ziel-gruppen: Unternehmen, Parteien, Vereine, Familien. H 2012/3

Alle o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht!

Ihre Ansprechpartner:

Detlef Schmidt� 03628 6130-515� [email protected] e

Kooperations- und Nachfolgebörse

Bis Ende des Jahres 2013 ersetzen die elektro-nischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die altgediente Lohnsteuerkarte aus Papier. Seit Januar 2013 sind die entsprechenden Datenbanken geschaltet und die Unternehmen steigen sukzessive um. Der Verfahrenswechsel ist für alle Unterneh-men verbindlich, der individuelle Umstiegstermin kann hingegen frei bestimmt werden.

Bislang haben etwa 800 000 der drei Millionen deutschen Arbeitgeber den Umstieg zu ELStAM vollzogen. Um Unsicherheiten abzubauen, hat die IHK Südthüringen am 18. April 2013 eine Veranstaltung für ihre Mitgliedsunternehmen durchgeführt. Vor knapp 60 Teilnehmern informierte die Rechtsanwältin Daniela Karbe-Geßler (Foto), beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zuständig für alle Lohnsteuerthemen, sachkundig über das Verfahren und den Umstieg und beantwortete eine Vielzahl von Fragen. Bei Bedarf wird diese Veranstaltung im Oktober 2013 erneut angeboten.

Die Diskussion zeigte, dass der erfolgreiche Umstieg zu ELStAM im Wesentlichen von zwei Faktoren

abhängt, der eingesetzten Software und den Menschen, die in den Unternehmen den Umstieg durchführen. Derzeit sind auf dem deutschen Markt ca. 200 verschiedene Softwareanbieter aktiv, die Programme zur Lohnbuchhaltung anbieten. Nicht alle dieser Anbieter haben den Wechsel zu ELStAM bereits vollzogen. Das ist zwar unschädlich, weil für den Umstieg noch Zeit bis zum Jahresende ist. Dennoch sind die Unternehmen gut beraten, jetzt bei ihrem Hersteller anzufragen, wann das Update kommt. Dann besteht noch Zeit zum Produktwechsel, falls der Hersteller sein Soft-wareprodukt mit dem Umstieg auf ELStAM einstellt.

Vor dem Umstieg auf ELStAM sollten sich die Unter-nehmen gut auf den Schritt vorbereiten. Hierzu stellt die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Informati-onen bereit. Alle relevanten Informationen finden sich im Arbeitgeberbereich der Webseite www.elster.de. Hier wird auch ein „Leitfaden für Lohnbüros“ mit „Erster Hilfe“ angeboten, falls etwas nicht so funktioniert wie gedacht. Die Webseite wird laufend aktualisiert. Im Internetangebot der IHK Südthürin-gen finden Sie ebenfalls Informationen zu ELStAM, darunter auch den Vortrag von Frau Karbe-Geßler.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Jan Pieter Schulz� 03681 362-406� [email protected]

ELStAM – das neue Lohnsteuerverfahren

Page 30: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/201328

INTERNATIONAL

In den vergangenen Monaten hat die Einführung der sogenannten „Gelangensbe-stätigung“ als Nachweispflicht für Umsatz-steuerzwecke für viele Diskussionen gesorgt. Mittlerweile steht fest: die Gelangensbe-stätigung kommt zum 1. Oktober 2013.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2013 die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung beschlossen, mit der die Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangens-bestätigung) entschärft werden. Die Änderungen treten zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Bis dahin können durch die Unternehmen die bis Ende 2011 geltenden Nachweise weiterhin verwendet werden.

Die Verordnung und den Bundesratsbeschluss finden Sie unter:www.suhl.ihk.de – International – Aktuelles.

Seminar am 25. Juni 2013Die Gelangensbestätigung und andere Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke in Binnenmarkt

und Export – Was Exporteure wissen müssen

Der richtige Umgang mit der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel ist für Exporteure von entscheidender Bedeutung. Zu beachten sind insbesondere umfangreiche Nachweispflichten zu den sog. „Verbringungsnachweisen“, damit der Vorsteuerabzug sichergestellt ist. Nachdem sowohl der Einführungstermin als auch die konkreten Anforderungen an die „Gelangensbe-stätigung“ mehrfach geändert wurden, herrscht bei vielen Exporteuren große Unsicherheit.

Die IHK Südthüringen möchte ihre Mitgliedsun-ternehmen in einem Seminar über die konkreten Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke

heute und ab dem 1. Oktober 2013 informieren. Nach einem allgemeinen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage wird die Anwendung von „Gelangensbestätigung und Co.“ anhand ver-schiedener Praxisbeispiele eingehend erläutert.

Das Seminar findet statt am 25. Juni 2013 9:00 bis 12:30 Uhr im Bildungszentrum der IHK Südthüringen in Suhl-Mäbendorf

Die Einladung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de.

Ihr Ansprechpartner:

Tilo Werner� 03681 362-203 � [email protected]

UmsatzsteuerNeue Regelungen zur Gelangensbestätigung endgültig beschlossen

Die Platzierung eigener innovativer Produkte und Dienstleistungen auf internationalen Märkten ist für die Südthüringer Wirtschaft eine große Herausforderung. Internationale Sprach- und interkulturelle Handlungskompetenz spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Deshalb führt die IHK Südthüringen gemeinsam mit dem Europa-Service-Büro Suhl vom 2. Juni bis 8. Juni 2013 das Internationale Praxisseminar „Interkulturelle Wirtschaftskommunikation in der

Mittlersprache Englisch“ in Bergen/Norwegen durch. Südthüringer Unternehmer und Unter-nehmerinnen sowie leitende Führungskräfte der Südthüringer Wirtschaft verbessern mit der Teilnahme an den Projekten unternehmens- und praxisnah ihre internationalen Kompetenzen u. a. in der Geschäftssprache Englisch und erhalten Marktinformationen zum norwegi-schen Business und den Geschäftschancen deutscher Unternehmen aus erster Hand.

Termin „Interkulturelle Wirtschaftskommunikation in der Mittlersprache Englisch“ in Norwegen

Modul 1 – Interkulturelles und berufsbegleiten-des Sprachtraining: optional (20 Stunden)Modul 2 – Auslandsmodul Norwegen: 2. Juni bis 8. Juni 2013

Interessierte Unternehmen können sich noch anmelden. Die weiteren Informationen zu den genauen Inhalten, den Abläufen und den Kosten finden Sie unter www.suhl.ihk.de/Veranstaltungen.

Ihre Ansprechpartner:

IHK Südthüringen Tilo Werner� 03681 362-203� [email protected]

Europa-Service-Büro SuhlAstrid Friedrich� 03681 374062� [email protected]

Zielmarkt NorwegenInternationales Praxisseminar „Interkulturelle Wirtschaftskommunikation in der Mittlersprache Englisch“ in Norwegen

© Makrodepecher/pixelio.de

Page 31: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/2013 29

INTERNATIONAL

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Außenwirtschaftsveranstaltungen der IHK Südthüringen

Thema Datum/Zeit Ort Zielgruppe/Details/Branche

Seminar: Internetzollanmeldung IAA+ 17. Mai 201309:00-16:00 Uhr

Bildungszentrum IHK SüdthüringenSuhl-Mäbendorf Mitarbeiter der Exportabteilungen – branchenoffen

Internationales Praxisseminar „Interkulturelle Wirtschaftskommunika-tion in der Mittlersprache Englisch“

02.06.-08.06.2013 Bergen (Norwegen / Provinz Hordaland) Unternehmer/-innen, Geschäftsführer/-innen und leitende Führungskräfte – branchenoffen

Internationaler Vertriebspartnertag„TRADING International 2013“

14. Juni 201310:00-17:00 Uhr EEN Erfurt Handelsvertreter/-vermittler, Großhändler

sowie exportorientierte Unternehmen

Inhouse-Beratungstag Niederlande 18. Juni 2013Ganzt. im Unternehmen Unternehmer/-innen, Geschäftsführer/-innen

und leitende Führungskräfte – branchenoffen

Seminar: Zollformulare und Doku-mente zur Exportabwicklung

19. und 20. Juni 2013jeweils 09:00-16:00 Uhr

Bildungszentrum IHK SüdthüringenSuhl-Mäbendorf Mitarbeiter der Exportabteilungen – branchenoffen

Seminar: Die Gelangensbestätigung –Was Exporteure wissen müssen

25. Juni 201309:00-12:30 Uhr

Bildungszentrum IHK SüdthüringenSuhl-Mäbendorf

Mitarbeiter der Exportabteilungen und kauf-männischen Abteilungen – branchenoffen

Seminar: „Richtig Tarifieren –Die Einreihung von Waren in den Zolltarif

3. Juli 201309:00-16:00 Uhr

Bildungszentrum IHK SüdthüringenSuhl-Mäbendorf Mitarbeiter der Exportabteilungen – branchenoffen

Tel.: 0361 / 7308-600

Die Möglichkeit zur Anmeldung, weitere Informationen und die Einladung finden Sie in der Veranstaltungsdaten-bank der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de.

Ihr Ansprechpartner: Tilo Werner � 03681 362-203 � [email protected]

Ihre Anzeigenverwaltung für die Südthüringische WirtschaftHotline: 09303 982-149 | Email: [email protected]

Page 32: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/201330

PRAXIS-TIPP §§§§ §§§§§§ §§

Der Entwurf des „Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze“ (BUK-NOG) sieht vor, dass die Prüfung der Künstlersozialabgabe (KSA) in die Betriebsprüfung hinsichtlich des Gesamtso-zialversicherungsbeitrages fest integriert wird.

Mit der geplanten Änderung soll die Prüfung der Künstlersozialabgabe künftig regelmäßiger Bestandteil einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger werden. Der für den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung geltende 4-Jahres-Turnus für Betriebsprüfungen gilt dann auch für die KSA. Nach den Worten des Gesetzgebers soll dadurch in erster Linie entbürokratisiert werden, da nur noch eine einheitliche Prüfung erfolgt. Der bisherige Aufwand, Anschreiben der Arbeitgeber und Warten auf eine Antwort, könne entfallen. Die Neuregelung erfolgt zudem vor dem Hintergrund der anlaufenden elektronischen Betriebsprüfung (euBP) in der Sozialversicherung. Denn durch die euBP können alle Prüfthemen einschließlich der Künstlersozialabgabe erledigt werden.

Doch es stecken auch handfeste finanzielle Inter-essen hinter der Gesetzesänderung. In den Jahren 2007 bis 2011 haben sich die Prüfdienste der Deut-schen Rentenversicherung auf die Neuerfassung von abgabepflichtigen Unternehmen konzentriert und diese geprüft. Dazu wurde ein festgelegtes Kontingent von Arbeitgebern angeschrieben und teilweise geprüft. Ab dem Jahr 2011 wurde dann allerdings das Anschreibeverfahren eingeschränkt und damit auch die Prüftätigkeit reduziert und aus der Prüftätigkeit kaum noch Einnahmen erzielt. In der Folge musste der Künstlersozialabgabesatz von 3,9 Prozent im Jahr 2012 auf 4,1 Prozent im Jahr 2013 angehoben werden. Hält diese Entwicklung an, könnte der Abgabesatz für das Jahr 2014 weiter steigen. Das BUK-NOG, als nicht zustimmungs-bedürftiges Gesetz, soll bezüglich der Prüfung der KSA bereits nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Man erhofft sich offenbar zeitnah eine verbreiterte Basis für Beitragseinnahmen.

Die Abgabenpflicht trifft nicht nur die klassischen Verwerter, wie Verlage, Presseagenturen, Hersteller von Bild- und Tonträgern, Galerien, Kunsthändler und Werbeagenturen, sondern bereits viele Unter-nehmen, die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

für ihr eigenes Unternehmen betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen. Damit gehören praktisch alle verkaufsorientierten Unternehmen zu den Abgabepflichtigen, da eine gelegentliche Auf-tragserteilung auszuschließen ist, wenn regelmäßig einmal jährlich entsprechende Werbemaßnahmen durchgeführt werden. Unter die Abgabepflicht für beauftragte Werbung und Öffentlichkeitsarbeit fällt nicht nur die direkte Werbung, also die unmit-telbare Anpreisung des eigenen Produkts oder Unternehmens, sondern auch die indirekte Wer-bung. Dazu gehören alle Maßnahmen, die geeignet sind, ein Unternehmen in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen oder ein positives Image zu verschaffen. Die Gestaltung eines Internetauftritts, die Herausgabe von Katalogen, Broschüren oder Newslettern ist abgabepflichtig, sofern diese Leis-tungen durch Dritte (Künstler/Publizisten) erfolgen.

Ihr Ansprechpartner:

Holger Fischer� 03681 362-114� [email protected]

Die Künstlersozialabgabe in der BetriebsprüfungKünftig soll bei allen Arbeitgebern die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse geprüft werden

© Dieter Schütz/pixelio.de

Page 33: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

§§ §§§§§§§§§§ §§§§

Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, zusätzlich zum Entgelt steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen.

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbes-serung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind gemäß §3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von 500 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei und damit auch beitragsfrei zur Sozialver-sicherung. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist gerade in Branchen mit Fachkräftemangel ein proba-tes Mittel zur Arbeitnehmerbindung, auch wenn es keinen Freibetrag für eine Gehaltsumwandlung gibt.

Arbeitgeber können den Betrag verwenden für Gesundheitskurse zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und für die betriebliche Gesundheitsförderung. Darunter fallen Maßnahmen zur Änderung der Bewegungsgewohnheiten und arbeitsbedingten körperlichen Belastungen, aber auch zur Ernährung und Betriebsverpflegung. Weitere Gebiete mit zunehmender Tendenz sind Stressbe-wältigung und Suchtmittelkonsum. Die Maßnahmen kann der Arbeitgeber entweder direkt selbst anbieten oder extern durchführen lassen. Bei einer externen Durchführung muss eine entsprechende Rechnung vorliegen, die zu den Entgeltunterlagen des betrof-fenen Arbeitnehmers genommen werden muss.

Auch auf den einzelnen Arbeitnehmer zuge-schnittene individuelle Maßnahmen, wie die Erstattung von Kurskosten bei Teilnahme an einem entsprechenden Kursprogramm in einem Sportverein, können bezuschusst werden. Dabei gilt aber: Es müssen qualitätsgesicherte Anbieter sein. Die generelle Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und

Fitnessstudios ist allerdings nicht steuerbefreit. Ebenfalls denkbar sind Aktionen, die sich generell an die gesamte Belegschaft oder größere Gruppen unter den Beschäftigten richten. Geeignete Instrumente zur Erfassung der gesundheitlichen Situation im Betrieb bieten die Krankenkassen an. Insbesondere kann eine Analyse des Arbeitsunfä-higkeitsgeschehens erfolgen und arbeitsmedizini-sche Untersuchungen ausgewertet werden. Hieraus lassen sich zielgerichtete Angebote entwickeln, die sich im Idealfall dann im Krankenstand des Unternehmens positiv auswirken. Die Gesamt-kosten solcher Maßnahmen müssen teilnehmer-bezogen auf die Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Die entsprechenden Rechnungen und deren Aufteilung sowie die Teilnahmebescheinigungen gehören auch hier zu den Entgeltunterlagen.

Der Freibetrag von 500 Euro gilt pro Kalenderjahr pro Arbeitnehmer. Wird er überschritten, ist nur der übersteigende Betrag steuer- und sozialversiche-rungspflichtig. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss nicht aufwändig geteilt werden; der Arbeitnehmer kann bei einem unterjährigen Arbeitgeberwechsel den Freibetrag dann 2-fach in Anspruch neh-men. Auch bei Mehrfachbeschäftigten gibt es keine Probleme, denn der Freibetrag steht dem Arbeitnehmer je Arbeitgeber in voller Höhe zu.

Ihr Ansprechpartner:

Holger Fischer� 03681 362-114� [email protected]

Gesundheitsförderung bis 500 Euro abgabenfrei

Erfinderberatung in der IHK SüdthüringenDie IHK Südthüringen führt monatlich eine Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Hier erhalten interessierte IHK-Mitglieder eine kostenlose Erstberatung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu Kosten einschließlich För-dermöglichkeiten. Die Termine werden auch auf der Internetseite der IHK Süd thüringen unter www.suhl.ihk.de, Rubrik Veranstaltun-gen, jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk Südthüringen ansässige Anwälte stellen sich dankenswerterweise für diese Tätigkeit zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Beratungsterminen ist erforderlich.

Die Termine für 2013 sind wie folgt geplant:

16.05. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch13.06. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 15.08. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch19.09. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz17.10. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch14.11. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 12.12. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Kerstin Krüger� 03681 362-321� [email protected]

Südthüringische Wirtschaft 5/2013 31

© kautz15/Fotolia.com

Page 34: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/201332

Immer mehr Unternehmen erkundigen sich bei der IHK Südthüringen, worauf sie achten müssen, wenn sie mit dem neuen Rund-funkbeitrag nicht einverstanden sind.

Das Verfahren zum Beitragseinzug verläuft derzeit sehr unterschiedlich, insgesamt völlig intransparent. In den wenigsten Fällen ist bekannt, dass Unternehmen rechtsbehelfsfähige Bescheide erhalten. In der Regel wird der neue Rundfunk-beitrag – sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt – direkt vom Konto des Beitragspflichtigen abgebucht oder die Unternehmen erhalten

Rechnungen. Diese sind zwar faktisch Bescheide, werden aber nicht als solche deklariert und enthalten auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Ab dem 1. Januar 2012 sind alle Privatpersonen und Betriebe verpflichtet, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Verlangen schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staats-vertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.

Werden die fälligen Rundfunkbeiträge (länger als sechs Monate ganz oder teilweise) nicht geleistet,

so wird dies als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einer Geld-buße geahndet werden. Gleiches gilt, wenn der Beginn der Beitragspflicht nicht innerhalb eines Monats bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt wird. Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit erfolgt nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalten.

Unternehmen können gegen den Rundfunkbeitragsbescheid Widerspruch einlegen. Dies gilt auch, wenn der Bescheid als Rechnung bezeichnet wird und keine Rechtsbehelfsbe-lehrung enthält. Der Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, das bedeutet, der Beitrag muss trotzdem weiter gezahlt werden.

Allerdings können Unternehmen analog zum Steuerbescheid gleichzeitig auch die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Wird die Vollziehung ausgesetzt, ist eine Zahlung bis zur endgültigen Entscheidung nicht mehr notwendig. Wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung allerdings abgelehnt, kann dagegen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren beim Ver-waltungsgericht vorgegangen werden. Nur wenn das Verwaltungsgericht ausreichende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages hat, kann es insoweit die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anordnen. Die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs ist also jedenfalls nicht höher als im eigentlichen Widerspruchs- bzw. Klageverfahren.

Auf den Widerspruch erhält man einen sog. Widerspruchsbescheid von der Rundfunkanstalt bzw. vom Beitragsservice. Gegen diesen kann man dann als weiteres Rechtsmittel beim zuständigen Verwaltungsgericht Anfechtungsklage erheben und bei Unterliegen eventuell Berufung beim Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsge-richtshof des zuständigen Bundeslandes einlegen. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist nur möglich, soweit es bei der Entscheidung um Bundesrecht geht. Da Rundfunk- und Fern-sehgebühren auf Landesrecht beruhen, ist dies regelmäßig nicht der Fall. Erst nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Rechtsmittel kann eine Verfassungsbeschwerde beim Bun-desverfassungsgericht eingereicht werden.

Ihr Ansprechpartner:

Tilo Werner� 03681 362-203� [email protected]

erhalten. In der Regel wird der neue Rundfunk-beitrag – sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt – direkt vom Konto des Beitragspflichtigen abgebucht oder die Unternehmen erhalten

vertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.

Werden die fälligen Rundfunkbeiträge (länger als sechs Monate ganz oder teilweise) nicht geleistet,

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dDer neue Rundfunkbeitrag in der PraxisHinweise für Unternehmen zum Widerspruchs- und Klageverfahren

© Daniel Labs/pixelio.de

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RECHT

Page 35: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

Südthüringische Wirtschaft 5/2013 33

Herausgeber:

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-MäbendorfTelefon: 03681 362-0Telefax: 03681 362-100Internet: http://www.suhl.ihk.deE-Mail: [email protected]

Druckauflage: 12 000 Exemplare(IVW 1. Quartal 2013)

Erscheinungsweise: Neunmal jährlich

Herausgabedatum: 08.05.2013

Redaktion:

Dipl.-Medienwiss. Jana KummerE-Mail: [email protected]

Dipl.-Ök.-Päd. Birgit HartwigE-Mail: [email protected]

Titelbild:IHK Südthüringen

Verlag:

VHI Verlagsgesellschaft für Handel und Industrie,Zweigniederlassung der Robert Krick Verlag GmbH + Co. KGMainparkring 4, 97246 Eibelstadt

Anzeigenverwaltung:

Gudrun Müller, Tel. 09303 [email protected]

Anzeigenschluss:

Am 10. des VormonatsEs gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 24 vom 1. Januar 2013

Druck:

GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KGGutenbergstraße 3, 99869 Wechmar

Mit Namen oder Signum gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der IHK Südthüringen wieder.

„Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags-pflicht als Mitglied der IHK.

Haftung und Urheberrecht:

Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Herausgeber, Redaktion, Autoren und Verlag übernehmen dennoch keine Haftung für die Richtigkeit von An-gaben und Hinweisen sowie für mögliche Druckfehler.

Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe.

Diese Ausgabe enthält eine Beilage der Firma WEMAG.

Südthüringische Wirtschaft

Am 1. Januar 2013 hat das gemeinsame Vollstreckungs-portal der Länder seinen Betrieb aufgenommen. Über die Internetadresse www.vollstreckungsportal.de können Gläubiger aus ganz Deutschland gegen eine Gebühr von 4,50 Euro Informationen über ihre Schuldner und Schuldnerinnen online abrufen. Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis ist jedem gestattet, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt, beispielsweise aufgrund einer Forderung, die auf einem Vollstreckungstitel beruht.

Die Aufgaben zur Führung der Schuldnerverzeichnisse und zur Verwaltung der vom Schuldner geleisteten Vermögensauskünfte wurden in jedem Bundesland einem zentralen Vollstreckungsgericht übertragen. Für das Land Thüringen ist dies das Amtsgericht Meiningen.

Der Datenbestand der bislang in den einzelnen Bundes-ländern geführten Schuldnerverzeichnisse wird nunmehr schrittweise bundesweit zentral zusammengeführt und so für eine Online-Abfrage zugänglich gemacht. Entsprechend der Übergangsregelung in § 39 Nr. 5 EGZPO werden die bisherigen Schuldnerverzeichnisse nach § 915 ZPO für eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren nach dem 1. Januar 2013 weiter fortgeführt. Eine Übernahme der Eintragungen

aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht erfolgt nicht. Die Daten können daher weiterhin nur über das jeweils örtlich zuständige Vollstreckungsgericht ermittelt werden. Ab 1. Januar 2013 vorzunehmende Neueintragungen in das Schuldnerverzeichnis werden dagegen über das zentrale Voll-streckungsgericht erfasst und können hier abgerufen werden.

Schuldnerlisten der IHKDie IHK Südthüringen bezieht seit Jahren die Schuldnerver-zeichnisse von sämtlichen Amtsgerichten des IHK-Bezirkes und bietet den Mitgliedern von Kammern den Bezug dieser Schuldnerlisten als Dienstleistung gegen Entgelt an. Mit der Erstellung zusammengefasster Schuldnerlisten (aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht und nach den neuen Regelungen in § 882 b ff ZPO) hat die IHK Südthüringen einen externen Dienstleister, die SL select GmbH beauftragt.

Sollten Sie Interesse an dem Bezug der Schuldnerlisten über die IHK haben, melden Sie sich gern bei uns!

Ihr Ansprechpartner:

Kerstin Krüger� 03681 362-321 � [email protected]

Zentrales Schuldnerverzeichnis Thüringen und neues bundesweites VollstreckungsportalDie Änderungen des Zwangsvollstreckungsrechts haben Auswirkungen auf den Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis (§§ 882 b ff ZPO)

Herr Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, hat am 27. März 2013 die öffentliche Bestellung und Vereidigung von

Herrn Dipl.-Chem. u. Ass. d. L. Friedrich Reuss

Laubigsberg 1 Mendhausen98630 Römhildbestellt für: Sportlernahrung und allgemeine diätetische Lebensmittel

befristet bis zum 31. Dezember 2017 vorgenommen.

SachverständigenbestellungFinanzanlagenvermittler, die nicht unter dem Haftungsdach eines anderen Unternehmens stehen, bedürfen ab 1. Januar 2013 einer Erlaubnis nach § 34 f GewO. Voraussetzung dafür ist u. a., dass sie über die notwendige Sachkunde verfügen. Die rechtliche Grundlage bildet die Finanzanlagenvermitt-lerverordnung (FinVermV). Auch gebundene Versicherungs-vermittler müssen die erforderliche Sachkunde haben.

Prüfungstermine 2013 (Voraussichtliche Termine, Durchführung nach Bedarf)

19. Juni 2013 25. September 2013 27. November 2013

Anmeldeschluss ist jeweils 30 Kalender-tage vor dem Prüfungstermin.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das Formular Anmeldung zur Sachkundeprüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)“ unter www.suhl.ihk.de.

Ihr Ansprechpartner:

Christine Zohles� 03681 362-412 � [email protected]

Sachkundeprüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)“

RECHT

Page 36: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5/2013

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