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Industrie- und Handelskammer Südthüringen Südthüringische Wirtschaft Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen 1-2 / 2013 IHK-Jahresthema: Infrastruktur – Wege für morgen Konjunktur: Südthüringer Wirtschaft startet durch Neues Präsidium gewählt

Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

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Industrie- und HandelskammerSüdthüringen

SüdthüringischeWirtschaftZeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

1-2 / 2013IHK-Jahresthema: Infrastruktur – Wege für morgen

Konjunktur: Südthüringer Wirtschaft startet durch

Neues Präsidiumgewählt

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013 1

EDITORIAL

Dr. Peter TrautPräsident der IHK Südthüringen

und Vertrauen entsteht durch Transparenz. Das ist meine Handlungsmaxime in den letzten zehn Jahren Präsidentschaft in unserer IHK Südthüringen gewesen. Ähn-lich wie in der Politik ist es auch in der IHK nicht leicht, die Interessen der Regionen

und Branchen unter einen Hut zu bekommen. Doch das stete Bemühen, unsere gewählten Branchenvertreter aus und um Sonneberg, Arnstadt, Ilmenau, Hildburghausen, Meiningen, Schmalkalden und Suhl auf dem Weg der Interessenvertre-tung in der Politik mitzunehmen, Sorgen und Befürchtun-gen aufzunehmen, gemeinsam mit den Mitarbeitern der IHK zu bewerten und in die Politik zu transportieren, stellt den Schlüssel des Erfolges der Arbeit der letzten Jahre dar.

Diesen Weg werden wir fortsetzen. Eine breite Einbeziehung der Meinung unserer Unternehmer ist mir nach wie vor sehr wichtig. Ich bedanke mich für das Vertrauen, das mir die Voll-versammlung anlässlich meiner erneuten Wahl zum Präsi-

denten unserer IHK mit überwältigender Mehrheit ausgesprochen hat. Ich bin davon überzeugt, dass wir auch in der vor uns liegenden Legislaturperiode ordentliche Ergeb-nisse für unsere Region erzielen werden, denn ich weiß, dass ich auch in den nächsten Jahren auf den Sachverstand und die Konstruktivität der Mitglieder des Präsidiums und der Vollversammlung, aber auch auf die Kompetenz und Loyalität der Mitarbeiter unserer IHK setzen kann.

Als Organisation haben wir uns das Jahresthema „Infrastruktur – Wege für morgen“ gegeben. Ob es um Energienetze, Breitbandversorgung, Straßen- oder Schienenver-bindungen geht – wir werden uns als IHK einbringen und gemeinsam mit Ihnen, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, auch im Jahr 2013 um die besten Lösungen für unsere Region ringen.

Vertrauen ist die Basis einer guten Zusammenarbeit,

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IHK-JAHRESTHEMA: InfRASTRuKTuR – WEgE füR MoRgEn

4 Mobilität sichern – für Wachstum und Wohlstand

4 Werrabahn-Lückenschluss wird für Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagen

1 EDIToRIAL

n STAnDoRTPoLITIK

8 IHK-Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2013: Südthüringer

Wirtschaft startet durch

10 Überteuerte Tarife der GEMA konnten für 2013 verhindert werden

12 Saubere Teller und Töpfe – ohne Zweifel, Verbraucherschutz

steht an erster Stelle

IHK SETZT SICH EIn

14 AusbildungsCard – IHK rechnet mit der Einführung noch in

diesem Jahr

14 Budgets für die Thüringer Außenwirtschaftsförderung nicht kürzen!

14 „Schlecker-Filiale“ wurde „Drogerie am Markt“

15 IHK spricht sich für ein Azubi-Ticket aus

15 IHK für Schmalkalden als Sitz des Zentrums für Maschinenbau

n AuS- unD WEITERBILDung

16 (An)Schub für Bildung und Perspektive in Thüringen

17 Azubi-Speed-Dating: In 10 Minuten zum Ausbildungsplatz

18 Schulnetzplanung scharf diskutiert

n InnoVATIon I uMWELT

21 Investitionen für energieeffiziente Querschnittstechnologien

21 Energieeffizienz Impulsgespräche – Beratungsangebot für Unternehmen

22 Förderprogramm „Energieeffizienzmaßnahmen in KMU“ erweitert

REgIonALMARKETIng THüRIngER WALD

23 Alter Vorstand ist auch neuer Vorstand

n STARTHILfE unD unTERnEHMEnSfÖRDERung

24 Erfolg durch Vernetzung – positive Bilanz zum Beratungsnetzwerk GWT

24 Informationsveranstaltung zur E-Bilanz am 13. Februar 2013

25 Südthüringer Gründer erfolgreich beim Gründerpreis 2012

BEKAnnTMACHungEn DER IHK SüDTHüRIngEn

28 Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Holzverarbeitung nach § 66 BBiG

n RECHT I fAIR PLAY

31 Rechnungsstellung und Mahntätigkeit der Gewerbeauskunft-Zentrale sind wettbewerbswidrig

33 Anpassung der Versicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung

33 Impressum

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6 Bewährte Führungsspitze in der IHK-Vollversammlung

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IHK-JAHRESTHEMA

Infrastruktur – Wege für morgenvon DIHK-Präsident Prof. Dr. Hans-Heinrich Driftmann

Unsere Infrastruktur bringt nicht nur Menschen und Güter von A nach B, sie transportiert auch Daten auf Hochgeschwindigkeits-netzen und Energie über Stromtrassen. Eine gut ausgebaute Infrastruktur sorgt nicht nur für Mobi-lität und Erreichbarkeit, sie beeinflusst auch unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Wachstumschancen. Dabei brauchen wir eine verlässliche Infrastruktur, die modernen Ansprüchen gerecht wird. Das Mindeste ist der Erhalt der Sub-stanz. Doch marode Brücken, desolate Straßen und langsame Stellen im Schienennetz werden immer mehr zum Engpass für Mobilität. Neben der physi-schen Infrastruktur wird auch der Aspekt der Sicher-heit der IT-Netzinfrastruktur immer wichtiger, denn das Internet bietet neben allen Chancen auch ein Einfallstor für Sabotage und Wirtschaftskriminalität.

Verlässlichkeit und Sicherheit spielen gerade in der Energieinfrastruktur eine große Rolle. Erinnern wir uns: Im letzten Winter stand Deutschland kurz vor einem Stromkollaps. Schuld waren Engpässe bei der Belieferung der Kraftwerke mit Gas. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine konstante und ausreichende

Energieversor-gung besonders für die Wirtschaft ist. Der Ausbau intelligenter, verzahnter Netze ist nötig, damit wir hierzulande auch weiterhin günstige und sichere Energie für Unternehmen bereitstellen können.

Neue Netze und Speicher ebenso wie neue Kraft-werke oder auch Windräder finden jedoch nicht automatisch Zustimmung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Immer häufiger wenden sich Initiativen gegen Großbauvorhaben. Wir müssen hier auch als IHK-Organisation mithelfen, frühzeitig neue und offensive Wege der Kommunikation zu gehen, beispielsweise durch die direkte Teilnahme von

Bürgern und Unternehmen am Planungsprozess, in Bürgerforen oder im Internet. Deutschland betritt hier vielfach Neuland. Dieser Prozess benötigt Zeit, der Ausbau der Infrastruktur Geld. Am Ende steht hoffentlich ein Zuwachs an Erfahrung und Wissen – und vor allem eine bessere Infrastruktur.

Mit dem IHK-Jahresthema 2013 wollen wir neue Impulse zur Debatte beisteuern. Wenn wir heute die Herausforderungen in der Infrastruktur ange-hen, sind wir auch morgen noch wettbewerbsfähig. Infrastruktur ist Zukunft, deshalb müssen wir heute in die Wege für morgen investieren.

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Unternehmensdelegationen 2013Germany Trade & Invest unterstützt Unternehmen aus den Neuen Bundesländern (inkl. Berlin) bei der Erschließung aus-ländischer Märkte. In diesem Jahr werden folgende Delega-tionsreisen angeboten:

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Für jedes teilnehmende Unternehmen wird ein individuelles Terminprogramm mit potenziellen Geschäftspartnern und Kunden erstellt. Die Kosten des Programms (exklusive Rei-sekosten) übernimmt Germany Trade & Invest. Die Teilneh-merzahl ist begrenzt.

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/20134

IHK-JAHRESTHEMA

Mobilität sichern – für Wachstum und Wohlstandvon Dr. Peter Ramsauer, MdBBundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Wachstum und Wohlstand brauchen Mobili-tät. Umfassende Mobilität wiederum ist auf leistungsfähige und sichere Verkehrswege angewiesen.

Eine hochwertige Verkehrsinfrastruktur ist elemen-tare Voraussetzung für arbeitsteiliges Wirtschaften in der globalisierten Welt und für die Spitzenstellung Deutschland als führende Exportnation. Zugleich wachsen die Anforderungen an logistische Dienst-leistungen und möglichst nahtlose Transportketten. Zusammen mit den Mobilitätsbedürfnissen der Gesell-schaft bestimmen diese Entwicklungen die hohen Erwartungen an unsere Verkehrsnetze. Daneben muss sich der Verkehrssektor neuen Anforderungen stellen. So gehören verstärkte Anstrengungen beim Umwelt- und Klimaschutz heute ebenso zu den wesentlichen Aufgaben moderner Verkehrspolitik wie die Sicherung einer zukunftsfähigen Energieversorgung.

Die Bewältigung all dieser Aufgaben erfordert erhebliche Investitionen. Im Rahmen der Daseins-vorsorge ist es vorrangige Aufgabe des Staates, seiner Verantwortung für die Infrastruktur gerecht zu werden. Wir alle wissen: Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur stehen in Konkurrenz zu anderen politischen Aufgaben. Im Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wird es also weiterhin darauf ankommen, klug Balance zu wahren und die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Ein wichtiges Kriterium dabei muss es sein, Inves-titionen dorthin zu lenken, wo sie den größten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für

die Wirtschaft versprechen. Investitionen in unsere Verkehrswege sind dabei zweifellos zentrale Bau-steine aktiver Zukunftssicherung.

Grundlage milliardenschwerer Investitionsentschei-dungen muss eine solide und verkehrsträgerüber-greifende Netzplanung sein. Wichtiges Fundament dabei ist der neue Bundesverkehrswegeplan, den wir derzeit erarbeiten und im Jahr 2015 vorlegen werden. Er bildet die Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Berück-sichtigung finden hierbei auch die seit dem letzten Bundesverkehrswegeplan 2003 weiterentwickelten politischen und verkehrlichen Rahmenbedingungen.

Grundlage der Langfristplanung unseres Verkehrs-systems ist eine neue Verkehrsprognose, die wir derzeit mit einem Prognosehorizont für das Jahr 2030 erstellen lassen. Einbezogen darin werden alle Verkehrsarten, also Schienen-, Straßen-, Binnen-schiff-, Luft- und Seeverkehr sowie der Rad- und Fußverkehr. Die Untersuchung einzelner Infra-strukturvorhaben berücksichtigt dabei vorrangig die erwartete Verkehrsentwicklung, aber auch wei-tere Kriterien. So wird mit einer weiterentwickel-ten Bewertungsmethodik zum Beispiel der Faktor „Zuverlässigkeit des Verkehrsablaufs“ stärker als bisher einbezogen. Davon können zukünftig Pro-jekte profitieren, welche die Stör- und Stauanfäl-ligkeit von Verkehrsanlangen senken und verlässli-chere Reisezeitvorhersagen erlauben – ein Aspekt, der insbesondere aus Sicht der Logistik von hoher Bedeutung ist.

Eine glaubwürdige Rahmenplanung muss vor allem realistisch sein und ebenso eindeutige wie nach-vollziehbare Prioritäten setzen. Fest steht, dass der Verkehr – insbesondere der Güterverkehr – weiter anwachsen wird. Die vorhandenen Verkehrswege werden also künftig noch stärker beansprucht wer-den. Ein zentraler Schwerpunkt muss deshalb die Substanzsicherung sein. Denn wir können es uns nicht leisten, unsere Verkehrswege auf Verschleiß zu fahren. Dies würde die wirtschaftliche Leis-tungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft gefährden und Wachstumsimpulse verhindern. Bereits heute genießt deshalb der Substanzerhalt hohe Priorität. Ein Beispiel ist die Entwicklung der Erhaltungsaus-gaben für Ingenieurbauwerke. Nachdem im letzten Jahrzehnt für die Substanzsicherung der Brücken und Tunnel im Verantwortungsbereich des Bun-des jährlich durchschnittlich rund 300 Millionen Euro aufgewendet wurden, haben wir diese Mit-tel im letzten Jahr auf 670 Millionen Euro mehr als verdoppelt. In diesem Jahr werden wir mit 830 Mio. Euro und 2014 mit 950 Millionen Euro noch einmal deutlich mehr Geld für diese zentrale Aufgabe in die Hand nehmen. Engpassanalysen zeigen uns zudem, dass die Anzahl von Staus und Überlastungen im Straßen- sowie Schienenverkehr weiter zunimmt. Auch hier müssen wir entschieden gegensteuern. Wir tun dies, indem wir Neu- und Ausbaumaßnahmen auf wichtige Verkehrsachsen und die gezielte Beseitigung von Engpässen kon-zentrieren.

An einer strikten Priorisierung von Investitionen auf Erhalt und Engpassbeseitigung führt kein Weg vorbei. Klar ist aber auch: Wenn unser Verkehrsnetz an vielen Stellen überfüllt und in seiner Substanz gefährdet bleibt, ist eine Erhöhung der Ausgaben für Investitionen unerlässlich. Um umfassende Mobilität als Grundlage für Wachstum und Wohl-stand zu sichern, muss uns allen an einer bedarfsge-rechten Finanzausstattung und an neuen Wegen bei der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung gelegen sein.

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Im letzten Heft der Südthüringischen Wirtschaft wurde das Gutachten zum Werrabahn-Lücken-schluss vorgestellt, welches die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projektes hervorhob. Nachdem Thüringens Verkehrsminister Christian Carius bereits Anfang Januar deutlich machte, das Projekt für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 vor-schlagen zu wollen, sprach sich inzwischen auch der Kreistag des Landkreises Coburg in einer Son-dersitzung am 22. Januar 2013 für eine Aufnahme der Bahnstrecke in den BVWP aus. Der Kreistagsbe-schluss enthält zwar keine ausdrückliche Trassen-

Werrabahn-Lückenschluss wird für Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagen

empfehlung, dennoch stößt eine Trasse durch das Lautertal in der Region auf Ablehnung. Bis zum 28. März müssen Pro-jektvorschläge beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingereicht werden. Im Anschluss werden sämtliche Vorschläge von einem Gutach-ter vorgeprüft und gegebenenfalls ergänzt. Sämtliche Projektvorschläge und Bearbei-tungsschritte werden auf der Internetseite des „Projektinformationssystems - PRINS“ für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht.

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013 5

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2012 war das Jahr im Zeichen von Energie und Rohstoffen, in dem deren Bezahlbarkeit und Ver-fügbarkeit im Fokus stand. Vor allem das Atom-moratorium und die daraus resultierenden Folgen stellten die Unternehmen vor viele Fragen. Wie wollen wir künftig unseren Strom produzieren? Wie geht es mit konventioneller Energieversor-gung weiter und in welchem Verhältnis sollen die erneuerbaren Energien dazu stehen? Wie werden sich die Energiekosten entwickeln? Welche Bedeu-tung haben die Energiekosten auf den Standort Deutschland und den Erhalt der Arbeitsplätze in der Region?

Zur Beantwortung dieser Fragen wurden durch die IHK-Organisation bundesweit und in den Regionen eine Vielzahl von Veranstaltungen und Workshops durchgeführt. Es wurden Kontakte ausgebaut und neue Netzwerke geknüpft. So wurde auf dem 1. Ostdeutschen Energieforum in Leipzig, einer Gemeinschaftsveranstaltung der IHKs der neuen Bundesländer, mit Vertretern der Europa-, Bundes- und Landespolitik zu den The-men Energieversorgung, Energieverteilung und Bezahlbarkeit diskutiert.

Im Rahmen der politischen Interessenvertretung wurde durch die IHK Südthüringen die bundesweite Umlage von Netznutzungsentgelten, resultierend aus dem Ausbaubedarf der Übertragungs- und Verteilnetze auf Bundes- und Landesebene, die Senkung der Stromsteuer als Ausgleich zur EEG-Kostensteigerung und die Schaffung von Energie-speichern in Form von Vorsprachen und Stellung-nahmen gefordert.

Des Weiteren wurden in den Sitzungen der IHK-Fach- und Regionalausschüsse Vorträge durch Referenten gehalten und mit den Vertretern des Ehrenamtes intensiv über die Auswirkungen der Veränderungen am Energiemarkt und den daraus resultierenden Folgen für das operative Tagesge-schäft diskutiert.

Die IHK Südthüringen organisierte Veranstaltun-gen zu den Themen Energieeffizienz und Energie-management, um vor allem auch die kleinen und mittleren Unternehmen auf die Anforderungen im Rahmen der Energiewende vorzubereiten.

In Zusammenarbeit mit der Regionalen Planungs-gemeinschaft Südwestthüringen wurde 2012 die 1. Regionale Energiekonferenz Südwestthüringen durchgeführt. Bei diesem Expertenworkshop wur-den Strategien für die Umsetzung der Energie-

wende in der Region diskutiert. Eine Fortsetzung der Regionalen Energiekonferenz ist daher auch für das Jahr 2013 vorgesehen.

Regionale Projekte für IHK-Mitglieder

Die IHK Südthüringen hat im ersten Quartal 2012 für ihre Mitgliedsunternehmen in Kooperation mit regionalen Energieversorgungsunternehmen eine Möglichkeit geschaffen, die Nettoabgabe-preise für Strom bis Ende 2013 in einer attrak-tiven Höhe zu fixieren. Partner hierfür sind die Stadtwerke Arnstadt, Ilmenau, Meiningen, Son-neberg und Suhl/Zella-Mehlis. Mit ihnen wurde eine Rahmenvereinbarung getroffen, von der alle Mitgliedsunternehmen profitieren können. Darüber hinaus erhält das zu beliefernden IHK-Mitglied im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrages eine Beratung zu allgemeinen energie-wirtschaftlichen Fragen bis hin zu einer individu-ellen Analyse.

Durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem RKW Thüringen hatten Südthüringer Unterneh-men die Möglichkeit, sich durch geschulte RKW-Berater einer kostenlosen Impulsberatung für Energieeffizienz in Unternehmen zu unterziehen. Aufgrund der Bedeutung dieses Themas und dem Interesse aus der Unternehmerschaft wird dieses kostenlose Beratungsangebot auch 2013 durch die IHK Süd thüringen in Kooperation mit dem RKW Thüringen angeboten.

Energiewende bedeutet Netzausbau

Aus den Anforderungen der Energiewende resul-tiert der Bedarf am Um- und Ausbau der Energiein-frastruktur, wovon die Energienetze wesentlich betroffen sind. Der Ausbaubedarf im Stromübertra-gungsnetz, dem Höchstspannungsnetz, wurde im Netzentwicklungsplan Strom 2012 ermittelt und im Rahmen eines zweistufigen Konsultationsverfah-rens zur Diskussion gestellt. Die IHK Südthüringen hat sich jeweils mit Stellungnahmen am Konsulta-tionsverfahren beteiligt. Daraus folgte der von der Bundesnetzagentur bestätigte Netzentwicklungs-plan, in dem die Hinweise der IHK Berücksichtigung gefunden haben.

Um der Betroffenheit der Südthüringer Region durch mehrere Ausbaukorridore und den offenen Fragen sowie dem Diskussionsbedarf gerecht zu werden, fand im November eine Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur und dem Übertragungsnetzbetreiber der 50Hertz GmbH

statt. Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit zu Fra-gen und Diskussion mit den Experten.

Wie geht es weiter?

Das Jahresthema 2013 „Infrastruktur – Wege für Morgen“ subsummiert auch den Trassen- und Stromspeicherausbaubedarf und die damit verbun-dene Nutzen / Kosten – Betrachtung. Somit sind die Themen Energie und Rohstoffe auch 2013 erneut intensiv präsent.

Durch die Vollversammlung der IHK Südthüringen wurden im vergangen Jahr die Wirtschaftspoliti-schen Positionen 2012 beschlossen. Bereits darin widmet sich der erste Absatz dem Thema Energie. Darauf aufbauend und durch eine Umfrage verdich-tet, wurde die Erstellung der Energiepolitischen Posi-tionen der IHK Südthüringen auf die Agenda der ers-ten Jahreshälfte 2013 gesetzt. Hierfür wurden zum Jahresende 2012 über 4 400 Süd thüringer Unterneh-men online befragt. Unser Dank gilt allen Unterneh-men, die sich an der Befragung beteiligt haben.

Schlussfolgernd ist festzustellen, dass auch in diesem Jahr und sicherlich darüber hinaus die The-matik Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit von Energie und Rohstoffen im Fokus der IHK-Arbeit stehen wird.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Scheftlein � 03681 362-210� [email protected]

Rückblick IHK-Jahresthema 2012 „Energie und Rohstoffe für morgen“

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STANDORTPOLITIK

Bewährte Führungsspitze in der IHK-VollversammlungDr. Peter Traut als Präsident mit großer Mehrheit wieder gewählt

Am 15. Januar 2013 traf sich die neu gewähl-te Vollversammlung der IHK Südthüringen in Suhl zu ihrer konstituierenden Sitzung. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Wahl des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Präsidiums.

Dr. Peter Traut, Geschäftsführer der OMROS Anla-gen und Verfahrenstechnik GmbH, Hildburghausen, wurde mit großer Mehrheit als Präsident wieder gewählt. Es ist seine dritte Amtszeit.

Der alte und neue Präsident versicherte, die von ihm angestoßenen Projekte weiter zu führen bzw. zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Die Deckung des Fachkräftebedarfs liege ihm dabei ganz besonders am Herzen. Südthüringen müsse als Industrieregion noch bekannter gemacht und die Stärken der Region besser nach außen getra-gen werden. Dazu gehöre auch die weitere Etablie-rung des Regionalmarketings Thüringer Wald. Und natürlich bestehe eine der wichtigsten Aufgaben darin, das „Haus der Wirtschaft“ in die Umsetzung zu bringen. Der Neubau werde ohne zusätzliche Belastungen der Wirtschaft erfolgen, denn die in den letzten 10 Jahren praktizierten Beitragsreduzie-rungen solle es auch weiterhin geben. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas gratuliert Dr. Peter Traut zu seiner Wiederwahl als Präsident

Neben Dr. Peter Traut wurden Marina Heller (2.v.l), Vorstandsvorsitzende der Zweckver-bandssparkasse Rhön-Rennsteig, Meiningen, und Sabine Diez, Prokuristin der Diez Förder-technik und Systeme GmbH in Sonneberg in ihren Ämtern als Vizepräsidentinnen der IHK mit großen Mehrheiten wieder gewählt. Neu im Amt als Vizepräsident ist Peter Herwig, Geschäftsführer der Herwig Bohrtechnik Schmalkalden GmbH.

Neu in das Präsidium wurden gewählt (v.l.): Simone Wienhold-Engelhardt, Geschäfts-führerin Stadtwerke Ilmenau GmbH, Ilmenau; Petra Kraußer, Geschäftsführerin Holz-handel und Sägewerk Suhl Rolf Wagner GmbH, Suhl-Mäbendorf; Klaus Grötenherdt, Geschäftsführer Grötenherdt Transporte GmbH, Waldau; Steffen Heyder, Inhaber Biker- und Sportlerherberge „Alte Lache“, Gräfenroda (nicht im Bild)

Im neuen Präsidium sind damit nicht nur alle fünf Gebietskörperschaften sondern auch alle Branchen (Wahlgruppen) vertreten. Auf Grund der wachsenden Bedeu-tung der Energiewirtschaft sind erstmals Vertreter dieser Branche in der Vollversammlung und mit Simone Wienhold-Engelhardt auch im Präsidium vertreten.

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013 7

Als ehrenamtliche Rechnungsprüfer derVollversammlung wurden gewählt:

Zusätzlich zu den Kontrollen durch die ehrenamt-lichen Rechnungsprüfer wird die IHK Südthürin-gen auch durch die Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammer geprüft.

Cordula Dobrunz,ProkuristinCommerzbank AG,Filiale Suhl

Harald König,ProkuristBankhaus Max Flessa KG,Niederlassung Suhl

Der erste Beschluss der Vollversammlung bestand in der Errichtung von sechs Fachausschüssen, deren Aufgabe es ist, für die fachliche Arbeit der IHK den Input zu geben:Industrie- und Außenwirtschaftsausschuss, Handelsausschuss, Tourismusausschuss, Verkehrsausschuss, Sachverständigenausschuss und Energie- und Umweltausschuss (neu).

Frank BrösickeVorstandsvorsitzendergeb. 03.01.1960AWG Wohungs-baugenossenschaft„Rennsteig“ eG, Friedrich-König-Straße 11,98527 Suhl

Stefan MertenInhabergeb. 14.09.1958Handelsvertretung CDHHeinrich-Schütz-Straße 6,98529 Suhl

Durch mittelbare Wahl wurden weitere zwei Vollver-sammlungsmitglieder als Vertreter der Wohnungs-wirtschaft und der Handelsvertreter hinzugewählt..

Gemäß § 17 Abs. 5 der Wahlordnung der IHK Süd-thüringen vom 29.11.2011 wurden die Namen der mittelbar gewählten Mitglieder der Vollversamm-lung auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de bekannt gemacht.

Der Wahlausschuss: Wolfgang Voigt (Vorsitzender), Rolf Wagner und Klaus-Peter Riedel (v.r.) waren für die Durchführung der Wahlen des Präsidenten, der Vizepräsidenten, der weiteren Präsidiumsmitglieder und mittelbar gewählten Mitglieder der Vollversammlung verantwortlich. Er überwachte die Wahlhandlungen und entschied über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen.

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Die Südthüringer Wirtschaft ist zu Beginn des Jahres 2013 in außerordentlich guter Verfassung und wird auch weiterhin für manche positive Überraschung sorgen. Dies zeigen die Auswertung der aktuellen Konjunkturumfrage und die Auswertung von statistischen Daten, die für das vergangene Jahr bereits vorliegen.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Maß für die Wirt-schaftsleistung ist trotz der Krise in den Eurostaaten erneut gewachsen, jedoch regional unterschied-lich stark: Für Deutschland insgesamt ergibt sich ein Zuwachs um 0,7 Prozent. Thüringen insgesamt war von einer Stagnation betroffen. Südthüringen hingegen konnte ungefähr 3 Prozent BIP-Zuwachs verbuchen.

In Deutschland kamen auf der Entstehungsseite vor allem aus der Dienstleistungswirtschaft sowie dem Handel, dem Gastgewerbe und dem Verkehrsge-werbe Wachstumsimpulse. Negative Impulse kamen dagegen aus der Industrie und dem Baugewerbe. Auf der Verwendungsseite kamen positive Wachs-tumsimpulse vom privaten Verbrauch und vom

Export, negative Impulse kamen von den unterneh-merischen Investitionen.

Für Thüringen und Südthüringen liegen momen-tan lediglich belastbare Daten für die Industrie und die Bauwirtschaft vor. Unterstellt man für die anderen Branchen ähnliche Entwicklungen wie in Deutschland insgesamt, dann geben die Daten aus den erstgenannten Branchen, gewichtet nach der Zusammensetzung der Bruttowertschöpfung, den Ausschlag: In den ersten zehn Monaten des Jahres 2012 verglichen mit dem Vorjahreszeitraum verbes-serte sich der Thüringer Industrieumsatz um 0,5 Pro-zent, der Südthüringer Industrieumsatz stieg hinge-gen um 8 Prozent. Im gleichen Zeitraum musste das Thüringer Bauhauptgewerbe eine Umsatzeinbuße

um 2 Prozent verkraften, während es in Südthürin-gen vor allem wegen Infrastrukturinvestitionen im Ilm-Kreis zu Zuwächsen um 20 Prozent kam.

Diese zumeist in größeren Unternehmen erhobe-nen Daten spiegeln sich branchenübergreifend in der IHK-Konjunkturumfrage wider. Allen Branchen geht es relativ gut und alle - bis auf der Einzelhan-del und das Baugewerbe - starten auch für das Jahr 2013 durch. Daher steigt der Konjunkturklimaindika-tor um 6 Punkte und erreicht 106,1 Punkte auf der 200-Punkte-Skala.

Für das nächste Jahr erscheint eine Prognose schwie-rig. Wahrscheinlich ist, dass sich der private Verbrauch zum Wachstumstreiber entwickelt, denn die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wuchs dieses Jahr um nochmals 1,9 Prozent und die verfüg-baren Einkommen stiegen inflationsbereinigt um 0,5 Prozent. Leicht positive Impulse wird es auch bei den Investitionen geben, weil zum Teil verschobene Pro-

Südthüringer Wirtschaft startet durch

STANDORTPOLITIK

60,0

70,0

80,0

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III/02 III/03 III/04 III/05 III/06 III/07 III/08 III/09 III/10 III/11 III/12

Punk

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Konjunkturklimaindikator IHK-Bezirk Südthüringen

16,8

13,9

9,5

33,6

44,7

78,1

19,3

17,1

12,4

30,3

24,3

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Exportprognose

Investitionsprognose

Beschäftigungsprognose

positiv (%) unverändert (%) negativ (%) kein Export/ keine Investitionen (%)

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013 9

jekte in den nächsten Monaten nachgeholt werden. Für die Süd thüringer Wirtschaft wird es außerdem Zuwachspotenzial beim Export geben. Hieraus ergeben sich ca. 0,7 Prozent Wachstum für die deutsche Wirt-schaft und 1 Prozent Wachstum für die Wirtschaft in Südthüringen.

Drei wirtschaftliche Indikatoren sollen im Folgenden etwas genauer beleuchtet werden:

ExportDie Südthüringer Wirtschaft ist international auf-gestellt. Das Gastgewerbe verkauft seine Leistungen zunehmend auch an ausländische Gäste, etliche Großhändler sind im Ausland aktiv und auch Unter-nehmen aus den anderen Branchen erhalten immer wieder Aufträge jenseits der deutschen Staats-grenze. Vor allem aber wächst der Anteil der Waren, die die Industrie ins Ausland verkauft. Im dritten Quartal 2012 lag die Exportquote der Industrie-betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten bereits bei 29 Prozent. Ein Jahr zuvor lag die Exportquote bei 28,2 Prozent. Der Export steigt damit schneller als der Umsatz der Industrie insgesamt. Ähnlich wie in Deutschland insgesamt leistet der Export in Süd-thüringen somit einen positiven Wachstumsbeitrag.

InvestitionenWährend in Deutschland insgesamt der Wachs-tumsbeitrag der Bruttoanlageinvestitionen im Jahr 2012 negativ war, ist die Investitionstätigkeit in Südthüringen weiterhin rege. In den kommenden Monaten planen 76 Prozent der Unternehmen Investitionen, vor allem aus der Industrie und aus dem Gastgewerbe. Das Hauptmotiv für Investitio-nen ist der Ersatz von Verschleißteilen zum Erhalt des Kapitalstocks (49 Prozent der Unternehmen). Oft genannt wird außerdem das Rationalisierungs-motiv (20 Prozent).

BeschäftigungDas aktuelle Wirtschaftswachstum erreicht nicht die so genannte Beschäftigungsschwelle. In vie-len Unternehmen wird rationalisiert, so dass der Beschäftigungssaldo momentan leicht negativ aus-fällt. Der Trend ist jedoch bereits wieder nach oben gerichtet. Neue Stellen entstehen in den nächsten Monaten vor allem im Großhandel, in der Dienst-leistungswirtschaft und in der Industrie.

Die IHK Südthüringen dankt allen Unter-nehmen, die sich an der Konjunkturumfrage beteiligt haben. Den Gesamtbericht finden Sie unter: www.suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner:

Jan Pieter Schulz� 03681 362-406� [email protected]

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Page 12: Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

Erleichterung weit und breit. Die GEMA verzichtet für 2013 auf die Durchsetzung der angekündigten Tarifreform. Zu umstritten waren die horrenden Erhöhungen der Gebüh-ren. Die für 1. April 2013 angekündigte Tarifreform für den Veranstaltungsbereich wird in 2013 weiter verhandelt.

Die Tarifpartner, die Bundesvereinigung der Musik-veranstalter e. V. (BVMV) und die GEMA haben eine Übergangslösung auf Basis der bestehenden Tarife vereinbart, die der Veranstaltungsbranche für das Jahr 2013 Planungssicherheit bringt. Nun können alle Veranstaltungen in Clubs, Discotheken, Hotels und Gaststätten sowie auf Stadt- und Straßenfes-ten für 2013 mit den bisher gültigen Tarifen geplant und durchgeführt werden. In der Übergansregelung konnten sich die Tarifpartner auf ein Kompromiss für das Jahr 2013 einigen. Darin wurde geregelt, dass ab 1. Januar 2013 die Tarife im Veranstal-tungsbereich um fünf Prozent, für Diskotheken ab 1. April 2013 nochmal zusätzlich um zehn Prozent erhöht werden.

Der Zuschlag für den Einsatz eines Laptops/PCs bzw. selbst gebrannter CDs (so genannter Verviel-fältigungszuschlag) entfällt ab dem 1. April 2013. Dieser wird durch eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt. Gleichzeitig hat die Schiedsstelle

beim Deutschen Patent- und Markenamt das Schiedsstellenverfahren zwischen der BVMV und der GEMA fortgesetzt. Mitte 2013 wird sie eine Empfehlung zur Angemessenheit jener Tarife vorlegen, die Gegenstand des Verfahrens sind. Auf Basis dieses Vorschlages sollen die Tarife dann neu geregelt werden.

Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe etc. verständigte sich die BVMV mit der GEMA auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent seit 1. Januar 2013.

Ihr Ansprechpartner:

Gunda Karcher� 03681 362-205� [email protected]

Die überteuerten Tarife der GEMA konnten für 2013 verhindert werden

Euro je Beschäftigten verausgabten die grö-ßeren Südthüringer Industriebetriebe im Jahr 2010 für Investitionen. Alle Industriebe-triebe mit mindestens 20 Beschäftigten müs-sen einmal im Jahr der amtlichen Statistik über wesentliche betriebliche Kennzahlen Auskunft geben. Hierzu gehören auch Angaben über die betrieblichen Investitionsausgaben. In der Summe tätigten die größeren Südthüringer Industriebetriebe im Jahr 2010 Investitionen im Wert von 288,3 Mio. Euro nach 258,2 Mio. Euro in 2009 und 459,6 Mio. Euro im Jahr 2008. Die Summe der getätigten Investitionen ist jedoch nicht sehr aussagefähig, denn im Jahr 2008 waren 429 Unternehmen mit insgesamt 35 099 Beschäftigten meldepflichtig, während im Jahr 2010 421 Unternehmen mit insgesamt 33 439 Beschäftigten Angaben lieferten. Wegen unterschiedlicher Betriebsgrößen erscheint es sinnvoll, die Investitionen auf die Zahl der Beschäftigten zu normieren, denn dann können verschiedene Regionen verglichen werden. Im Landkreis Hildburghausen (9.570 Euro) und im Ilm-Kreis (11.216 Euro) investierten demnach die Betriebe überdurchschnittlich stark. Beson-ders gering waren die Investitionen im Land-kreis Schmalkalden-Meiningen (6.166 Euro). Die Betriebe in Südthüringen investierten kräftiger als in Thüringen insgesamt (8.357 Euro). In den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) wurde mehr investiert (10.730 Euro) als in den alten Bundesländern (7.785 Euro). Im Zeitver-lauf sind darüber hinaus verschiedene Trends erkennbar. Seit 1995 fallen die Investitionen je Beschäftigten in den neuen Bundesländern höher aus als in den alten Bundesländern. Dieser Trend zeigt die Aufholentwicklung der Industrie, die mit einem neuen Kapitalstock ausgestattet wird. In den neuen Bundeslän-dern investieren jedoch seit 1996 die Betriebe in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt stärker als die Thüringer Betriebe. Die Betriebe im IHK-Bezirk Südthüringen investierten ledig-lich in den Jahren 2003 bis 2005, 2007, 2008 und 2010 stärker als im Thüringer Durchschnitt. Im IHK-Bezirk Südthüringen liegen die Betriebe aus dem Ilm-Kreis nach einer zuvor durch-schnittlichen Investitionstätigkeit seit dem Jahr 2007 an der Spitze. Dagegen zeichnet sich bei den Betrieben im Landkreis Schmalkalden-Meiningen seit dem Jahr 2001 ein rückläufiger Trend ab.

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STANDORTPOLITIK

Südthüringische Wirtschaft 1-2/201310

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013 11

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Mario Dammköhler � 03681 362-132 � dammkoehler@ suhl.ihk.de

Seit Anfang Januar 2013 ist Mario Dammköhler der neue Referent für Verkehr, Raumordnung und Handel. Als Ansprechpartner für Unterneh-men der Branchen Verkehr und Handel wird er in einschlägigen Gremien an der Verbesserung

der wirtschaftlichen Standortbedingungen der Region Südthüringen mitwirken. Neben der Organisation der Fachkundeprüfungen Verkehr und der Prüfungen zur Berufskraftfahrerqua-lifikation ist er für die Betreuung des Verkehrs- und des Handelsausschusses zuständig. Zudem beantwortet er Fragen zu allen Belangen im Bereich Regional- und Bauleitplanung.

Als Spezialist für geographische Informations-systeme verfügt er insbesondere über Kompe-tenzen in den Geschäftsfeldern Raumplanung/Standortanalyse und Stadtentwicklung. Mari o Dammköhler studierte Wirtschafts- und Sozial-geographie, Stadt- und Regionalplanung und Politikwissenschaft an der TU Dresden. Er ist 27 Jahre alt und ist seit Januar 2013 in Süd-thüringen zu Hause.

Neuer AnsprechpartnerVerkehr, Raumordnung und Handel

Das 68-seitige Hochglanzmagazin „Leben, Wohnen, Arbeiten – Suhl l(i)ebenswert“ beschreibt die einzel-nen Wohngebiete und Ortsteile der Stadt Suhl mit ihren speziellen Vorzügen und Angeboten. Zudem werden Freizeit- und Ausflugsmöglichkeiten, Kultur und Vereine, aber auch Kindereinrichtungen und die medizinische Versorgung in und um Suhl übersicht-lich vorgestellt. Mit diesem Magazin wird Arbeitge-bern, die neue Mitarbeiter an sich binden möchten, die Möglichkeit gegeben, potenziellen Bewerbern die Region als attraktives Lebens- und Arbeitsum-feld schmackhaft zu machen. Alleinstehende finden ebenso wie Familien mit Kindern mit nur wenig Auf-wand das für sie optimale Wohnumfeld.

Unternehmen können das Magazin kostenlos bei der Suhler Verlagsgesellschaft anfordern:

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Leben, Wohnen & Arbeiten in Suhl

STANDORTPOLITIK

Industrie- und Außenwirtschaftsausschuss zu Gast in der Viba Nougat-Welt

Mit der Sitzung am 12. Dezember beendete der Industrie- und Außenwirtschaftsausschuss sein Arbeits- und Sitzungsjahr 2012 sowie die aktuelle Legislaturperiode. Inhaltlich standen die Informa-tion und Diskussion zu aktuellen Projekten der IHK Südthüringen sowie die Planung der Ausschuss-arbeit ab dem Jahr 2013 im Mittelpunkt.

Ein sehr interessanter Höhepunkt war die Führung durch die Nougat-Erlebniswelt. Karl-Heinz Einhäu-

ser, Geschäftsführer der Viba sweets GmbH, gab den Gästen viele interessante Informationen zur „gläsernen Praline“.

Ihr Ansprechpartner:

Tilo Werner� 03681 362-203� [email protected]

Page 14: Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

Südthüringische Wirtschaft 1-2/201312

Seit dem 1. September 2012 gilt das neue Verbraucherinformationsgesetz. Verbraucher können sich im Internet über Hygienemängel in Hotels, der Gastronomie und in lebensmittelverarbei-tenden Betrieben informieren.

Prinzipiell ist das eine sehr gute Entwicklung im Verbraucherschutz, wären damit nicht einige Problemfelder entstanden. Denn jede Behörde in Deutschland veröffentlicht individuell. Eine schnelle, einheitliche Übersicht ist nicht möglich. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Das am 1. September 2012 in Kraft getretene Verbrau-cherinformationsgestz sieht nämlich vor, dass von amtlichen Kontrolleuren festgestellte erhebliche Mängel veröffentlicht werden, bei denen ein Buß-geld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Die Behörden in den einzelnen Bundesländern ver-öffentlichen ihre Kontrollergebnisse völlig ohne bundeseinheitliche Vorgaben. Für Restaurant- und Gaststättenmeldungen gibt es keine zentrale Anlaufstelle im Netz. Stattdessen unterhält jedes Land eine eigene Seite, mitunter mehrere. Von Transparenz für den Verbraucher kann nicht die Rede sein. Sobald ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro festgesetzt ist, wird veröffentlicht. Dann steht das Ergebnis für sechs Monate im Internet. Die Veröf-fentlichung bleibt für diesen Zeitraum bestehen, auch wenn der kontrollierte Betrieb den festgestell-ten Mangel sofort nach Feststellung beseitigt hat. Es liegt auf der Hand, dass dadurch für den Betrieb große Nachteile drohen. So kann ein erheblicher Ansehensverlust entstehen und dieser wiederum zu enormen wirtschaftlichen Einbußen führen. Der sich aus der Veröffentlichung ergebende Eindruck vom Betrieb könnte auch bei schnellem Abstellen

des festgestellten Mangels nicht mehr grundlegend korrigiert bzw. vollständig beseitigt werden.

Auch ist aktuell nicht hinreichend geklärt, ob ein Bußgeldkatalog für den Bereich des Lebensmit-telsrechts existiert und wie gegebenenfalls die festgestellten Verstöße in diesen einzuordnen sind. Zwischen den Behörden dürften erhebliche Unter-schiede hinsichtlich der Festsetzung eines Bußgel-des bestehen. Zudem lässt allein die Art und Weise der Veröffentlichung viel Raum für Interpretation. Gewählte Oberbegriffe, wie z. B. Mängel bei der Instandhaltung der Betriebsräume, stellen nur eine sehr pauschale Information für die Öffentlichkeit dar. Solche Formulierungen führen nicht zu mehr Transparenz für den Verbraucher.

Aus Sicht der IHK Südthüringen können den Unter-nehmen durch diese Vorgehensweise bedenkliche wirtschaftliche bis existenzbedrohende Nachteile ent-stehen. In Anbetracht der offenen Fragen zur aktuel-len Gesetzeslage fordert die IHK das Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf, diesem Durcheinander entgegen zu wirken und bundeseinheitliche Regelungen zu treffen.

Ihr Ansprechpartner:

Gunda Karcher� 03681 362-205� [email protected]

Lebensmittelhygiene auf dem neuesten Stand

Seminar „Was der Gastwirt wissen muss“

Die IHK Südthüringen bietet 2013 wieder Termine für die gaststättenrechtliche Unter-weisung an. Lebensmittelhygiene, aktuelles nationales Lebensmittel- und Gaststättenrecht stehen im Mittelpunkt dieser Schulung.

Termine: 20. Februar 2013, 17. April 2013, 12. Juni 2013, 4. September 2013, 20. November 2013, jeweils 09:00 - 13:00 Uhr

Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Die Anmeldungsunterlagen finden Sie unter:www.suhl.ihk.de

Saubere Teller und Töpfe – ohne Zweifel,Verbraucherschutz steht an erster Stelle

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Page 15: Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

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Am 13. Dezember 2012 trafen sich die Mitglieder des Tourismusausschusses der IHK Südthürin-gen in der liebevoll restaurierten „Historischen Erbförsterei zu Dörrberg“ in Gräfenroda. Es war die letzte Sitzung in der aktuellen Legislaturperiode.

Marietta Schlütter, Geschäftsführerin des Regio-nalverbundes Thüringer Wald e. V., informierte über die Aktivitäten im letzten Jahr sowie die strategi-sche Ausrichtung. Der Wunsch nach einem besse-ren Außenmarketing für den Thüringer Wald wurde dabei deutlich herausgestellt. „Unser Fokus im Rahmen der Landestourismuskonzeption 2015 vom Freistaat liegt definitiv auf dem Thema Natur und Aktiv“, so Marietta Schlütter. „In diesem Segment werden wir in bewährter Weise unsere Marketing-aktivitäten durchführen und weiter entwickeln. Viel Kraft werden wir auch zukünftig in den Internet-auftritt investieren. Doch neben Imagebildung und Marketing für den Thüringer Wald gehören auch Infrastrukturentwicklung und Landschaftspflege zu unseren Aufgaben. Und dies bindet über 50 Prozent

unserer Kräfte“, räumte die Geschäftsführerin ein. Dadurch entstehe der Eindruck, dass zu wenig für das Außenmarketing getan werde. Dies sei nicht der Fall. Allerdings habe der Regionalverbund bei der Innenkommunikation noch Potenziale.

Die anschließende konstruktive Diskussion mit Marietta Schlütter bestätigte, dass die Kommuni-kation zu den Unternehmen bzw. Leistungsträgern nur schleppend bzw. gar nicht funktioniert. Hier sollten Strukturen genau geprüft, die Fehler in der Kommunikationskette analysiert und letzendlich beseitigt werden. Der Regionalverbund Thüringer Wald e. V. möchte deshalb noch stärker mit seinen Partnern, wie z. B. den Landkreisen, den Kommunen, der IHK und den regionalen Tourismusverbänden

zusammen arbeiten und Synergien besser nutzen. Ziel soll es sein, Landkreisen und Kommunen die Bedeutung des Tourismus für Südthüringen deut-licher aufzuzeigen. Die Schaffung von Lebensräu-men für Gäste aber besonders auch für die Ein-heimischen spielt hierbei eine große Rolle. Hohe Lebensqualität, attraktive Wohnorte und anzie-hende Ausflugsziele steigern nicht nur für poten-zielle Gäste das Image ihrer Urlaubsregion. Auch für Unternehmensansiedlungen stecken dahinter enorme Potenziale. Langfristig schafft man so eine positive Imagebildung von innen heraus, die für den Thüringer Wald unbezahlbar ist.

Ihr Ansprechpartner:

Gunda Karcher� 03681 362-205� [email protected]

Kommunikation verbessern – Synergien nutzenTourismusausschuss der IHK Südthüringen tagte im historischen Ambiente

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SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN+ + + + + +

Aufgrund deutlich gestiegener Zahlen an Mehr-fachabschlüssen von Ausbildungsverträgen sowie stark zunehmender Lösungsquoten vor Beginn der Ausbildungsverhältnisse hatte sich die IHK Südthüringen im vergangenen Jahr das Thema AusbildungsCard erneut auf die Agenda gerufen. Der ursprünglich geplanten Einführung eines elek-tronischen Systems hatten aus datenschutzrechtli-chen Gründen zu viele Hürden im Weg gestanden.

Das Projekt wurde vollständig überarbeitet, mit den Thüringer IHKs abgestimmt und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) erneut vorgelegt. Dabei bietet die neue Version der AusbildungsCard als künftiger geplan-ter Bestandteil des bewährten Thüringer Berufs-

wahlpasses sowohl dem Ausbildungsplatzbewer-ber als auch dem Ausbildungsbetrieb die optimale Möglichkeit der frühzeitigen Bindung, ohne jedoch die Selbstbestimmungsrechte des Jugendlichen bei der Auswahl seines Wunschberufs einzuschränken, durch zentrale oder dezentrale Datenerhebungen die Datenschutzbestimmungen zu verletzen oder in das Vertragsrecht einzugreifen.

Die neue AusbildungsCard bietet folgende Vor-teile: Sie verhindert Mehrfachvertragsabschlüsse, sie verbessert die Chancen für Ausbildungsplatz-suchende mit geringeren Berufswahlchancen, die durch scheinbar besetzte Ausbildungsplätze bisher benachteiligt waren. Die AusbildungsCard verbessert deutlich die Planungssicherheit für

Berufsschulen und Studieneinrichtungen bei der Ausrichtung der Fachklassen und Planung der Schülerzahlen. Und das alles ohne bürokratischen Aufwand. Nach einem finalen Abstimmungstermin mit dem TMBWK im Februar dieses Jahres rechnet die IHK Südthüringen dann mit einer zeitnahen Umsetzung bzw. Einführung der AusbildungsCard.

Ihr Ansprechpartner:

Steffen SpitznerS 03681 362-151Y [email protected]

AusbildungsCard – IHK rechnet mit der Einführung noch in diesem Jahr

„Schlecker-Filiale“ wurde „Drogerie am Markt“Erster Thüringer Drogeriemarkt nach „Schlecker-Pleite“ Ende November 2012 in Stadtilm eröffnet

„Dass wir anpacken können, haben wir schon früher unter Beweis stellen müssen, das aber für sich selbst zu tun, ist eine ganz andere Motivation“, so Liane Böske gegenüber Staatssekretär Jochen Staschew-ski, der zur Eröffnung der „Drogerie am Markt“ die Grüße des Thüringer Wirtschaftsministeriums über-brachte. Besonders hilfreich sei für sie die Beratung der IHK Südthüringen und des Netzwerkes PRO Gründen gewesen, durch die die Vorbereitung opti-mal unterstützt und begleitet wurde. Dadurch ist es ihr auch gelungen, die Fördermöglichkeiten von Bund und Land optimal zu nutzen.

Fast zwanzig Jahre war die Gründerin zuvor Mitar-beiterin von „Schlecker“ und die ersten Wochen nach dem Start geben ihr Recht, denn das Angebot erfreut sich einer wachsenden Nachfrage. Neben dem klas-sischen Drogeriebedarf hat sie auch Waren in ihr Sortiment aufgenommen, die den Wünschen vor

Ort entsprechen und für konkrete Nachfragen ihrer Kundinnen ist das Team um Liane Böske stets offen.

Insgesamt wurden bzw. werden aktuell sechs Gründungsvorhaben mit Unterstützung der Kam-mern umgesetzt – zwar eine überschaubare Zahl, die jedoch auch anderen ehemaligen Schlecker-Mitarbeiterinnen in Thüringen Mut machen sol-len, diesen Weg als Möglichkeit und Chance der Erwerbstätigkeit zu nutzen.

Einen Filmbeitrag zur Geschäftseröffnung finden Sie auch in unserer Wirtschaftssendung pro€ent im Internet unter: www.suhl.ihk.de (Mediathek).

Ihr Ansprechpartner:

Detlef SchmidtS 03628 6130-515 Y [email protected]

Um eine Reduzierung des Budgets für die Thüringer Außenwirtschaftsförderung abzuwenden, fordert die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs in einem Schreiben an das Wirtschaftsministerium, die Mittelausstattung in Höhe von 650.000 Euro aus dem Jahr 2012 ebenso für die Jahre 2013 und 2014 bereit zu stellen.

Aus Sicht der Thüringer IHKs ist eine Weiterfüh-rung der Außenwirtschaftsförderung auf diesem Niveau unabdingbar. Die Kammern plädieren für

eine einzelbetriebliche und branchenunabhän-gige Förderung und sehen dabei die Teilnahme an internationalen Fachmessen im In- und Ausland förderwürdig. Daneben sollte es den Unternehmen weiterhin möglich sein, fremdsprachige Image-materialien bezuschusst zu bekommen.

Ihr Ansprechpartner:

Ulrike KarlS 03681 362-235 Y [email protected]

Budgets für die Thüringer Außenwirtschaftsförderung nicht kürzen!

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© Rainer Sturm - pixelio.de

Page 17: Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

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SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN+ + + + + +

Fahrtkostenzuschüsse für Berufsschüler – IHK spricht sich für ein Thüringer Azubi-Ticket aus

Durch demografische Veränderungen entstandene unterfrequentierte Berufsschulklassen erforderten in Thüringen eine angepasste Schulnetzplanung mit der Folge, dass betroffene Berufsschüler län-gere Fahrzeiten bzw. Internatsunterbringung und damit höhere Aufwendungen tragen müssen. Mit der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) vom 20. Oktober 2010 fördert der Freistaat Thüringen zwar Berufsschüler mit Zuschüssen für Unter-kunft, Verpflegung und Fahrtkosten, allerdings nur diejenigen, die von sozialer Härte betroffen sind. Das hat zur Folge, dass Schüler aus Haushalten mit niedrigem bis mittlerem Einkommen erheblich benachteiligt sind und ihre Berufswahl mögli-cherweise nicht mehr kompetenzorientiert, son-dern von Rahmenbedingungen abhängig machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Zunahme von Ausbildungsabbrüchen und steigenden Ver-waltungsaufwendungen aufgrund zunehmender Gastschulanträge.

Angesichts der bereits verschärften Fachkräfte- und Ausbildungsplatz-situation ist dieser Zustand nicht weiter tragbar. Die IHK Südthüringen hat beim TMBWK einen Projektvor-schlag zur Erweiterung dieser Förde-rung für alle Thüringer Berufsschüler bzw. zur Einführung eines Thüringer Azubi-Tickets als umlagefähiges Sys-tem nach dem Prinzip des Thüringer Semestertickets eingebracht. Dieser Vorschlag wurde am 15. Novem-ber 2012 im Thüringer Landesaus-schuss für Berufsbildung angenom-men und mit den erforderlichen Empfehlungen in die politischen Fraktionen sowie beim Kultusminis-ter vorgebracht. Die IHK Südthüringen bekräftigte in einem aktuellen Ministerschreiben erneut ihre Forderung und wird den Projektverlauf konsequent weiter verfolgen.

Ihr Ansprechpartner:

Steffen SpitznerS 03681 362-151 Y [email protected]

Die IHK Südthüringen begrüßt die Initiative des Wirtschaftsministers zur Etablierung eines Thürin-ger Zentrums für Maschinenbau, um die Innovati-onskraft der Branche zu stärken.

Dem Thüringer Maschinenbau sowie den flankie-renden Querschnittstechnologien kommt für die Thüringer Wirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Aus Sicht der IHK Südthüringen ist es daher notwendig, auf bewährte und bereits vorhandene Fachkompe-tenzen auf dem Gebiet der Produktionstechnik im Maschinenbau zurückzugreifen. Aus diesem Grund hat die IHK Südthüringen gegenüber Wirtschafts-minister Machnig Schmalkalden als Standort für das Thüringer Zentrum für Maschinenbau prä-feriert. Aufgrund der starken Konzentration von Unternehmen des Bereiches Produktionstechnik im Schmalkaldener Raum und nicht zuletzt durch die Nähe zur Geschäftsstelle des Branchenclusters FerMeTh und der GFE Schmalkalden empfiehlt sich Schmalkalden als idealer Standort.

Aus Sicht der IHK Südthüringen hätte man - bei allem Respekt vor dem Wirtschafts- und Wissen-schaftsstandort Ilmenau - durch die Verortung der Koordinierungsstelle in Schmalkalden die Gelegen-heit nutzen können, das Mittelzentrum Schmalkal-den mit Blick auf dessen Kompetenzen gezielt zu stärken. Diese Chance wurde leider nicht genutzt.

Zustimmung findet indes die Intention des Wirtschaftsministers, die auszureichenden För-dermittel in solche Projekte zu geben, in denen Forschungseinrichtungen und Unternehmen kooperieren.

Wichtig ist, dass die nicht unerheblichen Mittel tatsächlich zur Stärkung der heimischen Wirt-schaft verwendet werden und nicht prioritär in Hochschulprojekte fließen. Es muss der Übergang gelingen, dass das bereits mit erheblicher Mittelausstattung in Thürin-gen generierte Wissen und Know-how der beteiligten Hochschulen und For-schungseinrichtungen von Thüringer Unter-nehmen in Produktin-novationen und somit in wettbewerbsfähige Produkte gewandelt wird. Unter dem Inno-vationsprozess versteht die IHK Südthüringen die Umwandlung von Wissen in Geld, anstatt Geld in Wissen. Die direkte Einbeziehung der Unternehmens-Cluster FerMeTh und ElMuG in den Kooperations-vertrag wäre unter diesem Aspekt wünschenswert.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Scheftlein S 03681 362-210Y [email protected]

IHK Südthüringen für Schmalkalden als Sitz des Zentrums für Maschinenbau

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AUS- UND WEITERBILDUNG

(An)Schub für Bildung und Perspektivein Thüringen Unter dem Motto “Qualifizierung und Aufstieg im Unternehmen“ startete das Thüringer Wirtschaftsminis-terium in Kooperation mit den Thüringer Kammern, Verbänden, Gewerkschaften und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen der Bundesagentur für Arbeit die Thüringer Weiterbildungs- und Qualifizie-rungsinitiative. Die Umsetzung dieser Initiative ist als aufstrebendes PaternOSTermodell geplant und im nachfolgenden Schema darstellt:

Weitere Informationen unter:www.qualiservice-thueringen.de

Ihr Ansprechpartner:

Christina EdelmannQualifizierungsberaterS 03681 362-116Y [email protected]

Bildungsprämie bis zu 50 % Förderung

Thüringer Weiterbildungsscheck bis zu 70 % Förderung

Förderung des berufsbegleitenden Masterstudiums bis zu 50 % Förderung

Meister BAföG Zuschuss + Darlehen

Förderung beruflicher Weiterbildung für Unternehmen bis zu 80 % Förderung

Die 18 Thüringer Qualifizierungsberater/-innen unterstützen diese Initiative. Sie beraten und informieren die Inhaber, Geschäftsführer und Personalleiter vor Ort individuell, entsprechend konkret vorliegender Bedarfe. Während des letzten Arbeitstreffens in der IHK Südthüringen wurden Zielstellung und inhaltliche Umsetzung der Qualifizierungsinitiative beraten. Erste Stationen der Wanderausstellung in Südthüringen sind das Bildungszentrum der IHK Südthüringen, das BTZ Rohr-Kloster der HWK Südthüringen und das Congress Centrum Suhl.

„Mittelstandsinitiative Energiewende“ gestartet

Berlin. Die Arbeiten an der Baustelle „Energie-wende“ haben viele Unternehmen verunsichert. Nicht zuletzt der starke Anstieg der Umlage für die erneuerbaren Energien erhöht den Informa-tions- und Qualifikationsbedarf. Der DIHK hat daher gemeinsam mit den Bundesministerien für Wirtschaft und für Umwelt sowie dem ZDH die „Mittelstandsinitiative Energiewende“ gestartet. Die Initiative will die Kommunikation in Richtung Mittelstand verbessern, gemeinsam neue Hilfs-angebote entwickeln sowie weitere Energieein-sparpotenziale heben und die Energieeffizienz in den Unternehmen steigern. Dazu wurde eine Ser-vicestelle im DIHK eingerichtet, wo sich mittel-ständische Unternehmen ab sofort über Förder- und Beratungsmöglichkeiten vor Ort informieren können. Um die zahlreichen Informations- und Beratungsangebote flächendeckend zugäng-lich zu machen, wurde zudem das Online-Portal www.mittelstand-energiewende.de erstellt. Jenseits der Initiative ist es wichtig, den Fort-schritt des Projekts Energiewende regelmäßig zu evaluieren. Nur wenn Fehlentwicklungen wie der unkoordinierte Zubau erneuerbarer Ener-gien oder der zu langsame Netzausbau schnell korrigiert werden, kann die Zustimmung in der Öffentlichkeit erhalten bleiben.

Reisekostenrecht vereinfacht

Berlin. Nun steht es fest: Die Reisekostenreform kommt ab 2014. Der Vermittlungsausschuss hat Ende 2012 dieser Reform zugestimmt. Betriebe und Arbeitnehmer werden damit künftig bei Dienstreisen von Bürokratie spürbar entlastet. Der DIHK hat von Beginn an das Reformvorhaben konstruktiv begleitet und sich für die anstehen-den Vereinfachungen eingesetzt.

Vorfahrt für Innovationen

Brüssel. Eine gute Nachricht für den innovati-ven Mittelstand: Ab 2014 steht Unternehmen voraussichtlich eine neue themen- und tech-nologieoffene EU-Förderlinie zur Verfügung. Für gute Ideen mit Marktpotenzial können sie dann zügig und unbürokratisch eine Förderung aus Brüssel erhalten. Dies hat der Forschungs-ausschuss des Europaparlaments im Rahmen des Pakets „Horizon 2020“ Ende letzten Jahres beschlossen. Das Parlament hat das vom DIHK unterstützte Förderinstrument „Fast Track to Innovation“ in den Gesetzestext aufgenommen. Damit ist die größte Hürde genommen - für das Inkrafttreten Ende 2013 müssen im so genann-ten Trilog nun noch die EU-Kommission und der Rat grünes Licht geben.

NEUES AUS BERLIN UND BRÜSSEL

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AUS- UND WEITERBILDUNG

In 10 Minuten zum Ausbildungsplatz3. Azubi–Speed–Dating der IHK Südthüringen

Die IHK Südthüringen möchte auch in diesem Jahr Schulabgängern und ausbildungswilligen Unter-nehmen die Möglichkeit geben, auf unkonventio-nelle Weise bei einem Azubi-Speed-Dating zuein-ander zu finden.

Das Konzept ist einfach: Zehn Minuten haben Bewerberinnen und Bewerber Zeit, sich im Gespräch mit den Unternehmensvertretern interessant zu machen und umgekehrt. Dann wird gewechselt für ein weiteres „Date“ mit dem nächsten Unternehmen.

Auf das Feedback der beteiligten Betriebe in den Vorjahren wurde reagiert und in der diesjähri-gen Auflage einige Neuerungen vorgenommen, wie ein zentraler Veranstaltungsort und früherer Termin.

Die IHK Südthüringen wird im Vorfeld aktiv in den Schulen, auf den einschlägigen Internetportalen von t-wood, der IHK und der Agentur für Arbeit sowie in den öffentlichen Medien diese Premium-veranstaltung rechtzeitig bewerben.

Termin: Mittwoch, 27. Februar 2013, 16:00 Uhr

Ort: Congress Centrum Suhl (CCS) Friedrich-König-Straße 7, 98527 Suhl

Büroberufe ade – neuer Ausbildungsberuf ab 2014Ab dem 1. August 2014 kann der neue Beruf „Kaufmann/-frau für Büromanagement“ ausgebil-det werden. Dann heißt es Abschied nehmen von den noch bestehenden Berufen „Bürokaufmann/-frau“, „Kaufmann/-frau für Bürokommunikation“ und „Fachangestellte/-r für Bürokommunika-tion“: Die drei „Oldies“ aus dem Jahr 1991 werden derzeit inhaltlich überarbeitet, aktualisiert und

schließlich zu einem einzigen Beruf zusammen-geführt.

Der neue „Kaufmann/-frau für Büromanagement“ wird Wahlqualifikationen enthalten, mit denen die Betriebe noch flexibler ausbilden können. Die bisherige Zwischenprüfung wird künftig durch eine gestreckte Abschlussprüfung abgelöst. Nach

Abschluss der Novellierungsarbeiten steht der neue dreijährige Querschnittsberuf branchenüber-greifend sowie den verschiedensten Unterneh-mensgrößen zur Verfügung. Er wird eine solide Grundlage und ein perfekter Einstieg in die beruf-liche Karriere für alle sein, die im kaufmännischen oder Dienstleistungsbereich oder im Bereich des öffentlichen Dienstes durchstarten wollen.

Interessierte Unternehmen setzen sich bitte mit der IHK Südthüringen in Verbindung:

Monika Koch,S 03681 362-414, Y [email protected]

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AUS- UND WEITERBILDUNG

Ausgewählte Seminare und Lehrgänge

Erfolgreich mit Gästenkommunizieren

Zufriedene Gäste sind das beste Marketing. Bis-her empfehlen von 10 Thüringen-Besuchern im Durchschnitt nur 2,5 die Reise nach Thüringen weiter. Der direkte Kontakt mit Gästen ist dabei gleichermaßen Herausforderung und Chance. Die empfundene Zufriedenheit ist eng verbunden mit subjektiver Wahrnehmung und der angemesse-nen Kommunikation. Im Praxis-Seminar lernen die Teilnehmer, die vielfältigen Signale in der Kommunikation von Gästen richtig zu erkennen und zu deuten.

Termin: 27. Februar 2013 Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Ihr Ansprechpartner:

Christine ZohlesS 03681 362-425Y [email protected]

Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Informationsveranstaltung in Sonneberg

28. Februar 201317:00 UhrIHK-Niederlassung SonnebergGustav-König-Str. 27

96515 Sonneberg

Die IHK Südthüringen plant in der Niederlassung Sonneberg ab April 2013 Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung zum Industriemeister Metall und Mechatronik. Die Rolle des Industriemeisters hat sich in den letzten Jahren aufgrund neuer Anfor-derungen der Wirtschaft gewandelt.

Zur Informationsveranstaltung am 28. Feb-ruar 2013 sind Interessenten herzlich eingeladen.

Fachkräftesicherung durchQualifizierung Zertifikatslehrgang IHK-Fachkraft Buchführung

Für Mitarbeiter, die sich fundierte Kenntnisse im Bereich Buchführung aneignen möchten aber auch für Praktiker, die ihre Erfahrungen theore-tisch untermauern wollen, ist dieser Lehrgang optimal geeignet. Der berufsbegleitende Lehr-gang umfasst 150 Unterrichtsstunden und nach

Abschluss und bestandenem Test erhalten die Teil-nehmer ein IHK-Lehrgangszertifikat.

Termin: 4. März 2013, 17:00 – 20:15 UhrOrt: IHK-Niederlassung Sonneberg

Ihr Ansprechpartner:

Heidi Leistner S 03675 7506-255 Y [email protected]

Gesundheitsförderung – Praktische Umsetzung im UnternehmenDie Gesellschaft und somit auch die Belegschaften der Unternehmen werden laut Statistik immer älter. Dieser Herausforderung müssen sich die Unterneh-mer stellen. Erfolgreiche Arbeit wird zukünftig in besonderem Maße abhängig sein von hoch qualifi-zierten, motivierten und gesunden Mitarbeitern. Die Seminarteilnehmer werden mit der ganzheitlichen Betrachtung der Gesundheitsförderung vertraut gemacht und über Inhalte zur Umsetzung infor-miert. Die Teilnehmer lernen einzuschätzen, wel-che Maßnahmen zielführend für ihr Unternehmen sein können und welche Unterstützung zu welchen Zeitpunkten für eine effektive Implementierung notwendig sind.

Termin: 6. März 2013 Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basiswissen für Führungskräfte in neuen FührungssituationenDie Teilnehmer lernen die Grundelemente effekti-ver Führungsarbeit und den eigenen dabei bereits erreichten Entwicklungsstand kennen. Weiterhin werden grundlegende Führungsinstrumente und ihr systematischer Einsatz betrachtet. Die Teilneh-mer erarbeiten sich den persönlich passenden Füh-rungsstil und wenden ihn bewusst an. Sie erfahren und erleben die Bedeutung ihrer Führungsverant-wortung. Die der Führungstätigkeit eigenen beson-deren Formen von Zielsetzung, -vereinbarung und -realisierung werden teilnehmerspezifisch und pra-xisnah erarbeitet.

Termin: 11. März 2013 Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Ihr Ansprechpartner:

Christine ZohlesS 03681 362-425 Y [email protected]

Schulnetzplanungscharf diskutiertThemen des Berufsbildungsausschusses der IHK Südthüringen, der Ende 2012 tagte, waren neben statistischen Ausführungen zur Ausbil-dungssituation im IHK-Bezirk, die Schulnetzpla-nung und der Beschluss einer neuen Ausbildungs-ordnung in einem Behindertenberuf. Weiterhin wurde über die Zulassung zur Abschlussprüfung bei langen Fehlzeiten diskutiert. Da dieses Thema in der Kürze der Zeit nicht abschließend beleuch-tet werden konnte, wird sich ein Unterausschuss in nächster Zeit damit beschäftigen.

Karl-Heinz Jäger, Leiter des Referates Regel-schulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und berufsbildende Schulen des Staatlichen Schul-amtes Südthüringen, erläuterte die neue Richtli-nie zur Schulnetzplanung, die am 30. Juli 2012 in Kraft trat. Diese beinhaltet Verantwortlichkeiten, Standorte und Planungsgrundsätze und ist im Amtsblatt und auf der Homepage des Thürin-ger Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachzulesen. Festgelegt wurden unter anderem Vorgaben von 1 000 Teilzeitschülern in 50 Klassen pro Schulstandort und 15 Schüler pro Berufsschulklasse, wobei eine Unterfrequentie-rung bis maximal 3 Jahre akzeptiert wird. Künftig soll für 6 Jahre geplant werden, allerdings werden zwischenzeitliche Nachbesserungen notwendig sein. Vor dem Hintergrund der aktuellen Schüler-zahlen sind nach Meinung des Schulamtes Süd-thüringen Schulzusammenlegungen unabdingbar. Als positives Beispiel wurde die Zusammenlegung der Berufsschulen Suhl und Zella-Mehlis benannt. Kritisiert wurde vom Berufsbildungsausschuss in diesem Zusammenhang die Verwendung der durch Schulzusammenlegungen freigesetzten Lehrer und die teils unnötige Übersendung Thü-ringer Schüler als Gastschüler in andere Bun-desländer. Durch die IHK Südthüringen wird die Durchsetzung einer wirtschaftsnahen Beschulung für das Schuljahr 2014/2015 angestrebt.

Im weiteren Verlauf beschloss der Berufsbil-dungsausschuss die neue Ausbildungsregelung des Behindertenberufes „Fachpraktiker für Holz-verarbeitung“. Diese ersetzt die Ausbildungsrege-lungen „Holzwerker“ und „Holzfachwerker“. Die neue Ausbildungsregelung ist in diesem Heft ab Seite 28 veröffentlicht.

Ihr Ansprechpartner:

Steffen SpitznerS 03681 362-151Y [email protected]

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Ihre Ansprechpartner im Bildungszentrumder IHK Südthüringen:

SuhlKatrin Pertig S 03681 362-427Beate Rammelt S 03681 362-429Sandro Schilling S 03681 362-426Christine Zohles S 03681 362-425

SonnebergHeidi Leistner S 03675 7506-255

ArnstadtCarmen Klotz S 03628 6130-516

Weitere Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unter

www.qualiservice-thueringen.de oderwww.suhl.ihk.de.

Datum Bezeichnung Std Ort19.02.2013 Existenzgründerlehrgang 24 SHL20.02.2013 Train the Trainer 80 SHL/SON/ARN25.02.2013 Workshop - Projektmanagement 16 SHL25.02.2013 MS Office-Anwender (IHK) - Aufbaustufe 60 SHL25.02.2013 MS Word Grundkurs 16 SHL25.02.2013 Gruppenrichtlinien in der Netzwerkpraxis 18 SHL26.02.2013 MS Excel - Grundkurs 16 SHL26.02.2013 Geprüfter Industriemeister Metall 1100 SHL26.02.2013 Aktuelles Steuerrecht 2013 8 SHL26.02.2013 Praxis-Workshop Qualitätsmanagement 8 SHL26.02.2013 Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik 1100 SHL27.02.2013 Aktuelles Steuerrecht 2013 8 SON27.02.2013 Erfolgreich mit Gästen kommunizieren 8 SHL27.02.2013 IHK-Fachkraft Montage und Service von Solaranlagen 240 ARN28.02.2013 Aktuelles Steuerrecht 2013 8 ARN01.03.2013 Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen 620 SHL01.03.2013 Windows Server 2008R2/2012 - Profi-Administration 36 SHL04.03.2013 Unterrichtung für Bewachungspersonal 40 SHL04.03.2013 MS Office-Anwender (IHK) - Grundstufe 56 SHL04.03.2013 Ausbildung der Ausbilder - Niederlassungen 96 SON04.03.2013 IHK-Fachkraft für Buchführung 150 SON05.03.2013 Aktuelles Steuerrecht 2013 8 SHL

05.03.2013 Wiedereinstieg in die 3D-Konstruktion mit Creo Parametric(ehemals Pro/ENGINEER) 80 ARN

06.03.2013 Qualitätsbeauftragter (IHK) 40 SHL06.03.2013 Gesundheitsförderung - Praktische Umsetzung im Unternehmen 8 SHL07.03.2013 Workshop - Vertiefung und Auffrischung für Datenschutzbeauftragte 8 SHL11.03.2013 IT-Netzwerkadministrator (IHK) 132 SHL11.03.2013 Netzwerkgrundlagen - Internetworking mit TCP/IP 24 SHL11.03.2013 Ausbildung der Ausbilder - Niederlassungen 96 ARN

11.03.2013 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basiswissen für Führungskräftein neuen Führungssituationen 16 SHL

12.03.2013 IHK-Fachkraft Solar-Fertiger 200 ARN13.03.2013 Die Elektronische Bilanz 8 SHL13.03.2013 Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 20 SHL18.03.2013 Gesundheitsförderung - Praktische Umsetzung im Unternehmen 8 SON18.03.2013 Existenzgründerlehrgang 24 SON19.03.2013 Vertragsstörungen im Ein- und Verkauf 8 SHL20.03.2013 Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht 8 SON21.03.2013 Erfolgsverhalten am Telefon - ziel- und kundenorientiert telefonieren 8 SHL21.03.2013 Datenschutzbeauftragter (IHK) 40 SHL25.03.2013 IHK-Fachkraft für Buchführung 150 SHL08.04.2013 Englisch für Wirtschaft und Beruf - Grundstufe 40 SHL08.04.2013 Finanzbuchhaltung mit Lexware 28 SHL08.04.2013 Gewinnermittlung durch Einnahmen-/ Überschussrechnung 20 ARN08.04.2013 Windows- und Internetgrundlagen im Beruf 16 SHL08.04.2013 Existenzgründerlehrgang - Niederlassungen 24 ARN08.04.2013 MS Access Grundkurs 20 SHL

08.04.2013 Vorbereitung auf die technische Aufstiegsfortbildung –Mathematische Grundlagen 40 SHL

08.04.2013 Ausbildung der Ausbilder 96 SHL09.04.2013 Web-Technologien mit HTML und CSS 40 SHL09.04.2013 Existenzgründerlehrgang 24 SHL10.04.2013 Geprüfter Technischer Betriebswirt 650 SHL11.04.2013 Umweltbeauftragter (IHK) 40 SHL11.04.2013 Erfolgreich verkaufen im Außendienst 8 SON12.04.2013 Projektmanager (IHK) 160 SHL12.04.2013 Basiswissen und Planung im Projektmanagement 40 SHL15.04.2013 Mitarbeiter wirkungsvoll führen - auch aus der zweiten Reihe 24 SHL15.04.2013 Gesundheitsförderung - Praktische Umsetzung im Unternehmen 8 ARN

IHK-Weiterbildungsangebote

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INNOVATION | UMWELT

Im turbulenten Jahr 2012, das von einer Krise in vielen EU-Ländern, aber auch in den USA und damit den typischen Abnehmerländern vieler Unterneh-men geprägt war, sind die Auswirkungen in der Zwischenzeit auch in vielen Unternehmen vor allem im Automobilzulieferbereich angekommen. Und, wenn die „Großen“ der Branche husten, bekom-men die kleineren Unternehmen häufig bereits die sprichwörtliche Lungenentzündung. Woran liegt das? Häufig weisen viele Zulieferunternehmen als drittes oder viertes Glied in der Supply-Chain kaum eigene Produkte oder Entwicklungen auf und set-zen ausschließlich auf das sehr wohl vorhandene Produktions-Know-how als verlängerte Werkbank. Die Mechanismen in der Krise sind immer diesel-ben. Die Kunden fertigen bisher extern zugekaufte Produkte und Baugruppen wieder im eigenen Haus und die Zulieferer bekommen das als massive Rück-gänge in den Auftragseingängen zu spüren.

Die Frage, die sich für jedes Unternehmen, aber ins-besondere für diese Zulieferunternehmen stellt, ist folgende: Wie schaffe ich es, durch eine fundierte, das ganze Unternehmen systematisch abdeckende Strategie, meine Kompetenzen so zu entwickeln und auf die richtige Weise am Markt zu platzieren, dass ich als Zulieferer nicht mehr beliebig ersetzbar bin und darüber hinaus aus dem ruinösen Preis-wettbewerb entrinnen kann? Dieser Prozess, der auch nicht von heute auf morgen erfolgen kann, benötigt einen Auslöser, der die tatsächliche Lage des Unternehmens nicht an Bilanzzahlen, welche

nur die Vergangenheit widerspiegeln, sondern an den tatsächlichen Fakten des Unternehmens fest-macht. Diese Fakten werden meist nur in ihren Auswirkungen erkannt und die wirklichen Ursa-chen bleiben im Verborgenen.

Angebote für Unternehmensanalysen im Selfasses-sementverfahren oder durch externe Berater gibt es bekanntlich viele. Das Steinbeis-Beratungszen-trum Management, Innovation und Kompetenz-entwicklung Stuttgart bietet in Zusammenarbeit mit dem Institut für Zukunftsmanagement (IFZM) die „Strategische Unternehmens-Agenda“ (SUA) an. Diese erlaubt den Unternehmern und Füh-rungskräften, anhand einer 360°-Selbstanalyse das eigene Unternehmen mit all seinen Stärken und Schwächen zu analysieren und damit die Basis für eine nachhaltig erfolgreiche Entwicklung zu schaf-fen. Die SUA-Analyse umfasst 300 Prüfpunkte in 14 Themenfeldern: Einstellungen und Grundwerte, Unternehmenskontinuität, Strategiemanagement und Aufstellung, Führung durch Teilhabe, vitale Organisation, IT und neue Medien, integrierte Per-sonalentwicklung und Talentmanagement, inno-vationsgetriebenes Markt- und Kundenverhalten, transparentes Berichtswesen, integrierte Unter-nehmenssteuerung und lernende Organisation, soziale Verantwortung bis ökologische Nachhal-tigkeit. Die bildhafte Auswertung schafft sofort Klarheit über den Ist-Stand des Unternehmens. Mehr als 200 Unternehmen verschiedenster Größe haben SUA bereits erfolgreich eingesetzt.

SUA wurde vom Institut für Zukunftsmanagement IFZM entwickelt und ist das Ergebnis von mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Beratung und Beglei-tung von Unternehmen. Den größten Nutzen bie-tet SUA bei Unternehmen ab ca. 30 Mitarbeitern, gleichgültig, ob es sich um produzierende, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen handelt. „Jedes Unternehmen kann ein Leuchtturm sein“, so die zentrale Botschaft der Autoren.

Ihr Ansprechpartner:

Volker HirschS 03681 362-413Y [email protected]

Standpunkte bestimmen und Strategien schärfenWas jetzt zu tun ist, um Ihr Unternehmen nachhaltig zukunftssicher auszurichten

Informationsveranstaltung

„Strategische Unternehmens-Agenda“ (SUA)

Termin: 28. Februar 2013Ort: IHK Südthüringen Bildungszentrum Hauptstraße 33

98529 Suhl-Mäbendorf

Weiter Informationen unter: www.suhl.ihk.de

Am 18. Dezember 2012 fand in Erfurt die Teilnehmerversammlung zum Nach-haltigkeitsabkommen Thüringen statt. Unter den 13 neuen Teilnehmern am Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen erhielten mit der LPKF Motion & Control GmbH aus Suhl, der nanoplus GmbH aus Meiningen und der TDX GmbH aus Zella-Mehlis drei Unternehmen aus dem IHK-Bezirk eine Teilnahmeurkunde.

Das Nachhaltigkeitsabkommen führt Partner und Unternehmen zu Fra-gen des nachhaltigen Wirtschaftens zusammen. Alle am Bündnis beteilig-ten eint das Grundverständnis einer nachhaltigen Entwicklung und der Wille, Verantwortung für die nächsten Generationen zu übernehmen.

Seit März 2004 besteht das Nachhaltigkeitsab-kommen Thüringen (NAT) als freiwillige Verein-barung zwischen Thüringer Landesregierung und Thüringer Wirtschaft. Seither entwickelt sich ein

lebendiges Netzwerk von Politik, Verwaltung und Wirtschaft als Plattform für Kommunikation, Information und Teilhabe.

Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen

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INNOVATION | UMWELT

Die Steigerung der Energieeffizienz soll nicht durch die Investitionskosten unnötig gehemmt werden. Zuschüsse der öffentlichen Hand sollen zu schnel-lem Handeln anreizen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-nologie fördert mit der „Richtlinie für Investiti-onszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Quer-schnittstechnologien im Mittelstand“ den Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten in so genannten Querschnittstechnologien durch hoch-effiziente Anlagen oder Aggregate. Gefördert wird konkret der Austausch von elektrischen Motoren und Antrieben, Pumpen, Raumlufttechnischen Anlagen, Druckluftsystemen und Anlagen zur Wär-merückgewinnung und zur Abwärmenutzung. För-derfähig sind Maßnahmen mit einem Netto-Inves-titionsvolumen von 5.000 Euro bis zu max. 30.000 Euro in Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten

und maximal 100 Millionen Euro Jahresumsatz. Der Zuschuss für diese „Einzelmaßnahmen“ kann bis zu 30 Prozent betragen. Förderfähig sind ebenso „Sys-temische Optimierungen“. Hier können die Kosten für den Ersatz von Beleuchtungssystemen einbezo-gen werden. Die Förderung wird als „De-Minimis“-Hilfe gewährt. Die Abwicklung des Programmes erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Eschborn.

Weitere Informationen und Antragsformularefinden Sie unter: www.bafa.de.

Ihr Ansprechpartner:

Volker HirschS 03681 362-413Y [email protected]

Investitionen für energie effizienteQuerschnittstechnologien

Die IHK Südthüringen und die RKW Thüringen GmbH kooperieren im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderten Projekt Energieeffizienz Impulsgespräche. Unter-nehmen profitieren dadurch von einem kosten-freien Impulsgespräch samt Betriebsrundgang.

Auf dieses Projekt gibt es bereits positive Resonanz aus den Unternehmen, so z. B. von Alfred Kratz, Geschäftsführer der Alfred Kratz Kunststoffe GmbH aus Trusetal: „Von einem externen Experten noch einmal die Schwachstellen aufgezeigt zu bekom-men, ist überaus hilfreich. Die Anregungen haben wir unmittelbar aufgenommen und uns in den Bereichen Energieeinsparung durch Taktung von Maschinen und Anlagen daran gemacht, dieses umzusetzen. Darüber hinaus werden wir die Abwär-menutzung und eventuell Veränderung des Kom-pressorenstandortes prüfen und wenn technisch und finanziell möglich, umsetzen. Wir bedanken uns noch einmal für die kompetenten Hinweise.“

Nutzen auch Sie dieses Beratungsangebot, denn in allen Unternehmen gibt es Optimierungspoten-ziale im Bereich Energieverbrauch. Werden diese systematisch erkannt und umgesetzt, lassen sich die Energiekosten erheblich senken. Während eines Betriebsrundgangs und eines Impulsgesprächs werden systematisch die Energieverbraucher im

Unternehmen betrachtet und Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen aufgezeigt. Das Unternehmen erhält Hinweise, ob sich eine vertiefende Energieberatung lohnt und welche Maßnahmen sich zur Erschließung der Potenziale eignen.

Ihr Ansprechpartner:

Thomas KemmerzehlS 03681 362-174Y [email protected]

Energieeffizienz ImpulsgesprächeBeratungsangebot für Mitgliedsunternehmen

Top Konditionen - Leasing und KaufTel.: +49 (0) 60 49 / 95 10-0 Fax +49 (0) 60 49 / 95 [email protected] www.roeder-hts.de

RÖDER HTS HÖCKER GmbH

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Termin: 21. Februar 2013 16:00 UhrOrt: Technologie- und Gründer- Förderungsgesellschaft Schmalkalden/Dermbach GmbH Allendestraße 68 98574 Schmalkalden

Die IHK Südthüringen und HWK Südthü-ringen geben gemeinsam mit der Tech-nologie- und Gründer-Fördergesellschaft Schmalkalden/Dermbach GmbH auf einer Informationsveranstaltung Anregungen zu einem erfolgsorientierten Innovationsma-nagement.

Schwerpunkte werden die Zeitoptimierung von Entwicklungsprozessen sowie die Finan-zierung von Forschung, Entwicklung und der Produktionseinführung unter Einbezie-hung staatlicher Fördermittel sein. Die Ver-anstaltung wird vom Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum organisiert.

Weitere Informationen unter:www.suhl.ihk.de

Information und Anmeldung:

Günter HauboldS 03675 7506-261Y [email protected]

Innovationserfolg –der pure Zufall?

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INNOVATION | UMWELT

Das Programm „Energieeffizienzmaßnahmen in KMU“ ist Bestandteil der Thüringer Energieeffizi-enz-Offensive (ThEO) und fördert qualifizierte Ener-gieberatungen, die Energiesparpotenziale nicht nur in der Gebäudehülle sondern auch in den techno-logischen Prozessen des Unternehmens aufzeigen sowie die dazugehörigen Investitionen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verar-beitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen können damit Zuschüsse für die Beratungsleistungen und daraus resu ltierende Investitionen in Anspruch nehmen.

Das Modul der Beratungsförderung umfasst dabei die Beratungsleistungen sowie die Nutzung der dafür erforderlichen Messtechnik. Gefördert wer-den dabei mit einem Zuschuss von bis zu 70 Pro-zent des Beratungshonorars bzw. der Ausgaben für Messtechnik:

• Situationsanalyse und Konkretisierung von Zie-len und Maßnahmen,

• Projektbegleitung bei der Umsetzung (wobei die Situationsanalyse hierfür Voraussetzung ist),

• Erfolgskontrolle umgesetzter Maßnahmen und gegebenenfalls Nachoptimierung,

• Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Contractingverträgen (allgemeine Bera-tungsleistungen zu Contractingmöglichkeiten im Energiebereich sowie technische Bewertung von Contractingverträgen unter den Gesichts-punkten der Ressourceneffizienz und Wirt-schaftlichkeit).

Als Erweiterung des Programms ist es möglich, die im Abschlussbericht vom Energieberater emp-fohlenen Investitionen mit einem Zuschuss zu fördern. Der Investitionszuschuss ist möglich für alle zum Investitionsvorhaben gehörenden betrieb-lich genutzten Sachanlagen und kann bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungs-fähigen Ausgaben maximal 50.000 Euro betragen.

Ihr Ansprechpartner:

Thomas KemmerzehlS 03681 362-174Y [email protected]

Förderprogramm „Energieeffizienz-maßnahmen in KMU“ erweitert

© Tobias Kaltenbach - Fotolia.com

Jugend forscht – Schüler experimentieren 2012 so viel wie noch nie 11 411 Kinder und Jugendliche haben ihre Projekte bei den Regionalwettbewerben von Jugend forscht für 2013 eingereicht. Über die Ausscheidungen der Regional- und Landeswettbewerbe werden die Bundespreisträger vom 30. Mai bis 2. Juni 2013 in Leverkusen ermittelt.

Auszubildende beteiligen sich wie Schüler und Studenten und beweisen regelmäßig ihre Innovati-onsfreudigkeit. Diese Innovationsfreudigkeit sollten die Unternehmen in der Wirtschaftsregion Thürin-ger Wald nutzen bei der Suche nach Fachkräften, die auch außerhalb der traditionellen Lösungen für neue Produkte, Dienstleistungen und Technologien tätig werden können. Leider ist die Beteiligung von Auszubildenden aus Thüringer Unternehmen ver-gleichsweise niedrig.

Eine Teilnahme am Wettbewerb kann für die jungen Forscher Motivation für weiteres Engagement bei der Entdeckung und Entwicklung von neuem sein. Diese Motivation steigt mit der spürbaren Unter-stützung durch den Ausbildungsbetrieb naturge-mäß an - und welches Unternehmen wäre nicht stolz, wenn „seine“ Preisträger bei „Jugend forscht“ seinen Namen bekannt macht?

In Thüringen beteiligen sich in diesem Jahr 217 Jun-gen und Mädchen am Wettbewerb „Schüler experi-mentieren“ (4. Klasse bis 14 Jahre) und 339 Jugend-liche (15 bis 21 Jahre) an „Jugend forscht“.

Die jungen Forscher und ihre Arbeiten kann man zu den Wettbewerbsveranstaltungen kennenlernen:• In der Region Westthüringen (u. a. Bewerber aus

dem Ilm-Kreis) am 5. März 2013, von 13:15 bis 15:15 Uhr, in der Technischen Universität Ilmenau

• In Südthüringen (u. a. Bewerber aus den Kreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Mei-ningen und Suhl) am 13. März 2013, von 10:00 bis 12:00 Uhr, im Meininger Hof in Saalfeld

Beim Landeswettbewerb Thüringen am 8. und 9. April 2013 an der Fachhochschule Jena ist die Öffentlichkeit am 9. April von 9:00 bis 12:00 Uhr zugelassen.

Anmeldeschluss für 2014 ist der 30. November 2013. Zeit genug, die eigenen Azubis gezielt auf eine Teilnahme anzusprechen. Die IHK Südthüringen unterstützt gern dabei.

Ihr Ansprechpartner:

Volker HirschS 03681 362-413 Y [email protected]

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Seit seiner Gründung im Jahr 2009 ist der Verein forum Thüringer Wald e. V. große Schritte vorangekommen. Im Dezember 2012 wurde satzungsgemäß ein neuer Vor-stand gewählt. Die Mitgliederversammlung sprach dem bisherigen Vorstand weiterhin das Vertrauen aus und bestätigte die Vorstandmitglieder in ihren Ämtern. So wurde die Basis für einen weiteren kontinuierlichen Erfolgskurs gelegt.

Imagestärkung und Netzwerke

Die Präsentation des Thüringer Waldes als Wirt-schaftsregion ist neben dem Ziel, die Vernetzung und Kooperationsbereitschaft der Unternehmen zu erhöhen, die Schlüsselaufgabe des forum Thü-ringer Wald e. V. Dessen Gründung geht auf die Initiative der IHK Südthüringen zur weiteren Pro-fessionalisierung des Regionalmarketings für den Thüringer Wald zurück. Diese Herausforderung verspricht keinen kurzfristigen Erfolg, aber mit gezielten Impulsen konnten bereits Grundsteine gelegt werden. So ist der Thüringer Wald Firmen-lauf als die sportlichste Netzwerkparty bereits zu einem festen Eintrag im jährlichen Terminkalender geworden und steckt immer mehr Unternehmen mit dem gemeinsamen Lauffieber an. Im Jahr 2013 könnte die Grenze von 2 000 Teilnehmern aus über 150 Unternehmen fallen.

Das Projekt LANGE NACHT DER INDUSTRIE Thü-ringer Wald trägt dazu bei, die Industrie als den Wachstumsmotor unserer Wirtschaftsregion zu kommunizieren und die Unternehmen als attraktive Arbeitgeber zu präsentieren. Vor allem die Jugend soll auch bei der dritten Auflage in diesem Jahr angesprochen werden, um das künftige Fachkräfte-potenzial zu sichern.

Jugend im Fokus

Das im Jahr 2010 im Rahmen der Jugendkampagne t-wood.de gestar-tete Internetportal etabliert sich immer besser als Kommunikationsplattform der Jugend im Thüringer Wald. Neben Partys sollen die Jobmöglichkeiten und Perspektiven in der Heimat noch mehr in den Mittelpunkt gestellt werden. Im Jahr 2013 wird es eine Neuausrichtung der t-wood.de Jugendevents auf drei Musikveranstaltungen als Event-Tour im Thüringer Wald geben, um die Jugend noch besser zu erreichen und positive Emotionen und Heimatverbundenheit zu erzeugen.

Das Portal t-wood.de bietet auch den Unternehmen die Möglichkeit, die Jugend über Job- oder Ausbildungsangebote, Unternehmensportraits oder andere Beiträge direkt zu erreichen, sprechen Sie uns an! Neben den genannten Events stehen auch Projekte, wie die „Unternehmerfreundliche Verwaltung im Thüringer Wald“, die Energiecamps für Schüler der 8. bis 10. Klassen oder die Vermark-tung regionaler Produkte aus dem Thüringer Wald auf der Agenda für das Jahr 2013.

ALTER VORSTAND IST AUCH NEUER VORSTANDforum Thüringer Wald e. V. hält bewährten Kurs bei

S AV E T H E D AT E S

21. August

Thüringer Wald Firmenlauf

7. November

LANGE NACHT DER INDUSTRIE Thüringer Wald

MiniLANGE NACHT DER INDUSTRIE

Thüringer Wald

13. April, 29. Juni, 26. Oktober

2013

t-wood.de Events

20. März

Ihr Ansprechpartner:

Cornelia Grimm Regionalmanagerin

S 03681 362-231Fax 03681 362-444Y [email protected]

Als Vorstand wurden wiedergewählt: IHK-Präsident Dr. Peter Traut (Bild m.) als Vorsitzender, HWK-Präsident Helmut Adamy als stellv. Vorsitzender (r.) und Vorstandsvorsitzender der Mittelstandsvereini-gung pro Südthüringen e. V. Roland Weidner als Schatzmeister (l.)

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/201324

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Die neue elektronische Bilanz (E-Bilanz) – Hintergründe, Buchungsverhalten und UmsetzungInformationsveranstaltung

Termin: 13. Februar 2013 16:00 - 18:00 Uhr

Ort: IHK Südthüringen Bildungszentrum Hauptstraße 33 98529 Suhl-Mäbendorf

Seit 2013 müssen bilanzierende Unternehmen ihre Bilanz in elektronischer Form abgeben. Die Ver-pflichtung trifft jeden, der bilanziert. Elektronisch zu übermitteln sind die Handelsbilanz, die handels-rechtliche Gewinn- und Verlustrechnung sowie die steuerliche Überleitungsrechnung beziehungsweise die Steuerbilanz im XBRL-Format.

Die Taxonomie, die die zu übertragenden Datenfel-der enthält, kann über die Webseite www.eSteuer.de heruntergeladen werden.

Es referieren:

Thomas Kassner, Steuerberater, Steuerberaterkam-mer Thüringen: „Die E-Bilanz aus Steuerberatersicht - Hintergründe, Buchungsverhalten und Umsetzungsszenarien“

Sascha Meyer, Organisationsberater Rechnungs-wesen und Jahresabschluss, DATEV eG: „Praktische verfahrenstechnische Umsetzung der E-Bilanz aus Sicht eines Softwareherstellers“

Information und Anmeldung:

Corinna Traut� 03681 362-222� [email protected]

Hinweis: Am 13. März 2013 fin-det ebenfalls zur elektronischen Bilanz ein Tagesseminar im IHK-Bildungszentrum in Suhl-Mäben-

dorf statt. In dem Seminar werden zunächst die rechtlichen Grundlagen

der E-Bilanz dargestellt. Über den Mindest umfang der zu übermittelnden Daten bis hin zu den ver-schiedenen Feldern der Taxonomie und die durch-geführte Pilotierung werden alle Aspekte der E-Bilanz beleuchtet. Über den aktuellen Sachstand der E-Bilanz erfolgt abschließend die Praxiserarbei-tung einer E-Bilanz mit dem E-Bilanz-Kit.

Information und Anmeldung:

Christine Zohles� 03681 362-425� [email protected]

Erfolg durch VernetzungKammern ziehen positive Bilanz zum Beratungsnetzwerk Gründen und Wachsen in Thüringen

Eine der zentralen Aufgaben des Gemein-schaftsprojektes der Thüringer IHKs und HWKs war die bestmögliche Vernetzung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Existenzgründer und KMU im Freistaat. Durch die sehr enge und kon-struktive Zusammenarbeit der „Thüringer Bera-tungsakteure“, d. h. der bestehenden Netzwerke, Wirtschaftsverbände, der Förderinstitutionen und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT) wurden Synergieeffekte genutzt sowie Angebote zielgruppengerecht koor-diniert und gebündelt. Dazu erfolgte auch über die Homepage www.beratungsnetzwerk-thueringen.de eine offensive Kommunikation.

Die durch das Beratungsnetzwerk Gründen und Wachsen in Thüringen (GWT) in den letzten drei Jahren erarbeiteten Leitfäden für Gründer, für die Notfallvorsorge und die Unternehmensnachfolge bieten als Online-Tool übersichtliche Informations-angebote zu verschiedenen Querschnittsthemen. Darüber hinaus wurde in der direkten Beratung und Betreuung zu gründungsrelevanten, betriebswirt-schaftlichen und Finanzierungsfragen effiziente Hilfestellung gewährt.

Ein weiteres Ziel von GWT war es, das Thema Unter-nehmensnachfolge noch stärker ins Bewusstsein

zu bringen, sowie ein entsprechendes Leistungs-angebot zu unterbreiten. Mit einer jährlichen thü-ringenweiten Veranstaltungsreihe und individuellen Beratungen gelang es, zahlreiche Unternehmer und potenzielle Nachfolger für eine frühzeitige Hinwen-dung zu diesem Thema zu sensibilisieren. Zwei regi-onale Netzwerke mit ausgewiesenen Experten ste-hen den Übergabe- und Übernahmeinteressenten im IHK-Bezirk zur Seite. Und regelmäßig mehr als 50 Teilnehmer der Veranstaltungen an drei Stand-orten in Südthüringen belegten das wachsende Interesse an der nachhaltigen Sicherung des unter-nehmerischen Lebenswerkes und der geschaffenen Arbeitsplätze. Seit 2010 erreichte GWT eine breite und bundesweite Aufmerksamkeit für das Thema Existenzgründung durch die Koordinierung der „Gründerwoche Deutschland“ in Thüringen und den „Thüringer Gründertag“.

Ab 2013 werden die Aktivitäten des GWT durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) übernommen. Dabei sollen die vom TMWAT geförderten Beratungs- und Unterstützungsangebote im Interesse von Gründern und KMU in neuer Qualität und Sicht-barkeit gebündelt und weiterentwickelt werden. Die IHK Südthüringen wird sich am aktiv beteili-gen und sich neben den bisherigen Aufgaben vor-

rangig zu den Fragen der Unternehmensnachfolge engagieren.

Ihre Ansprechpartner:

GWT und ThEx werden gefördert durch das Thürin-ger Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Techno-logie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds

Detlef Schmidt� 03628 6130-515� [email protected]

Günter Haubold� 03675 7506-261� [email protected]

Page 27: Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013 25

KooperationsbörseHolzfachmarkt mit umfangreichem Sortiment und langjährigen Geschäftsbeziehungen im Ilm-Kreis sucht einen Nachfolger/Übernehmer. Grundstücks-fläche ca. 850 m2 mit Ausstellungs-, Lager- und Frei-flächen sowie kleiner Werkstatt kann optional auch angemietet werden. G 2012/3

Burgrestaurant im idyllisch gelegenen Schloss Elgers-burg sucht zum nächstmöglichen Termin einen Nach-pächter. Das erwartet Sie: 3 Gasträume/Atrium mit insgesamt 115 Plätzen, 1 Rittersaal, 8 Pensionszim-mer, 1 Hochzeitszimmer, geräumiger Thekenbereich, komplett eingerichtete Küche, große Terrasse mit Blick über den Thüringer Wald, Burgschmiede, großer Parkplatz. Bilder und Infos unterwww.schlossrestaurant-elgersburg.de,www.elgersburg.com. J 2012/1

Jetzt Partner in einem bundesweit expandierenden Netzwerk aus rund 140 Werbeagenturen und Büro-dienstleistern werden. Erfolgreiches Unternehmens-netzwerk sucht Existenzgründer bzw. schon Selbststän-dige aus den Bereichen Büroorganisation (z. B. Berater, Buchhalter, Betriebswirte etc.) und Marketing (z.B. Desi-gner, Texter, IT-/Web Engineering etc.) zum Ausbau des Netzwerkes in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Arbeiten unter dem Schutz einer Marke, Austausch mit Partnern des Netzwerks, Profitieren von gemein-samen Kunden - zusammen erfolgreich sein. Haupt- oder nebenberuflich, auch vom Wohnsitz aus möglich. Geringes Risiko, da keine Einstiegsgebühr. A 2012/1

Multimedia-Software-Unternehmen für Video-Raum/Web-Konferenzen sucht Vertriebspartner für den stän-dig wachsenden Markt der innovativen VIS-A-VIS-Communication. Diese Software ist für jeden Bedarf geeignet oder kann dem Bedarf durch das eigene Entwicklerteam angepasst werden. Zur Maximierung der Sicherheit wird die Software auf den Servern des Käufers installiert. Werden Sie Partner für das Bundes-gebiet oder für ein anderes Land in Europa! H 2012/2

Wir bieten interessierten Personen aus dem Bereich IT-Marketing/Vertrieb die Möglichkeit einer Vertriebspart-nerschaft für Kommunikationssoftware (Verkauf und Vertrieb) im Bundesgebiet. Erforderlich ist ein eigenes Homeoffice mit PC und Internetanschluss. Kein Eigen-kapital notwendig. Freude am Verkauf eines Produk-tes, das allen Bedarfsfällen der Kommunikation, dem Ideen- und Wissensaustausch und der Schulung dient, wird vorausgesetzt. H 2012/3

Alle o.g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht!

Ihr Ansprechpartner:

Corinna Traut� 03681 362-222� [email protected]

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Südthüringer Gründer erfolgreich beim Gründerpreis 2012

Beim Gründerpreis 2012 hatten sich 103 Thüringer Existenzgründer und Jungunternehmer aus allen Wirtschaftszweigen beworben. Initiiert vom Thü-ringer Wirtschaftsministerium, wurde der Wett-bewerb vom Beratungsnetzwerk der Thüringer Wirtschaftskammern „Gründen und Wachsen in Thüringen“ (GWT) organisiert.

Von den insgesamt acht Preisen in Höhe von über 60.000 Euro sowie zwei Sonderpreisen gin-gen allein vier nach Südthüringen. Erstmals wur-den zwei Preisträger gleich doppelt prämiert; die Aurolia Technologies GmbH iG aus Schmalkalden, belegte Platz 2 in der Kategorie „Businesspläne für Existenzgründungen“ und erhielt den Sachpreis „Webbasiertes Personalbüro“.

Das Unternehmen für Oberflächenveredlung ver-knüpft seine Technologie mit einer interaktiven Datenbank zur Qualitätssicherung. „Jeder, der in einem Produktionsunternehmen arbeitet, kennt diesen Satz: Qualität darf nicht nachträglich kon-trolliert, sondern muss von vornherein geplant werden“, erklärt der Geschäftsführer der Aurolia Technologies GmbH iG, Martin Müller, das Leit-bild des im Juli 2012 gegründeten Start up’s.

Das Projekt „a2bme – Individuell optimierte Rei-seplanung mit verschiedenen Verkehrsmitteln“. wurde durch ein Team um Philipp Häfele und Christian Effertz an der Fachhochschule, Schmal-kalden entwickelt. Hierfür konnten sie einen Teil des „Preises für Innovative Gründungen“ der STIFT und zudem den Sonderpreis „Informationstech-nologie“ entgegen nehmen. Den Kern der Idee beschreiben sie so „Mit Ihrem persönlichen Mobili-tätsberater a2bme finden Sie jederzeit und überall für Sie den schnellsten, günstigsten und bequems-ten Weg von A nach B durch den Vergleich aller Beförderungsangebote“.

Das Projekt wird aktuell durch das EXIST-Gründer-stipendium gefördert, die Unternehmensgründung ist im Frühjahr 2013 geplant.

Anerkennung fand bei Preisträgern und Platzierten generell die breite Gründungsunterstützung, die durch Kammern, Gründernetzwerke und die Ein-richtungen der Wirtschaftsförderung in Thüringen gewährt wird, um die Hürden auf dem Weg zum eigenen Unternehmen erfolgreich zu meistern.

Weitere Informationen im Internet unter:www.gruenderpreis-thueringen.de

Die Südthüringer Preisträger Philipp Häfele (l.) und Christian Effertz (2.v.l.) von a2bme und Rico Zimmermann (2.v.r.) und Stefan Theer (r.) von der Aurolia Technologies GmbH iG mit dem Schirmherrn Wirtschaftsminister Matthias Machnig (m.)

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/201326

Die Platzierung eigener innovativer Produkte und Dienst-leistungen auf internationalen Märkten ist für die

Südthüringer Wirtschaft eine große Herausfor-derung. Internationale Sprach- und inter-

kulturelle Handlungskompetenz spie-len in diesem Zusammenhang eine

entscheidende Rolle. Deshalb bietet die IHK Südthüringen

wieder verschiedene inter-kulturelle und sprachför-

dernde Maßnahmen an. Südthüringer Unter-nehmer und Unter-nehmerinnen sowie leitende Führungs-kräfte der Südthü-ringer Wirtschaft verbessern mit der Teilnahme an den Projekten unterneh-mens- und praxisnah

ihre internationalen Kompetenzen u. a. in der

Geschäftssprache Eng-lisch und erhalten Marktin-

formationen aus erster Hand. In zwei Modulen ergänzen sich

interkulturelle Vorbereitung bzw. berufsbegleitendes Sprachtraining

und die Auslandsaufenthalte in Irland bzw. Norwegen.

Im ersten Halbjahr 2013 starten zwei Maßnahmen:So findet ein Internationales Praxisseminar mit Sprachkompe-

tenztraining „Interkulturelle Wirtschaftskommunikation“ in Irland sowie ein Internationales Praxisseminar „Interkulturelle Wirtschaftskommunikation in der Mittlersprache Englisch“ in Norwegen statt.

INTERNATIONAL

TÜRKEI: Beitritt zu den Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr

Die Türkei ist am 1. Dezember 2012 den Überein-kommen über ein gemeinsames Versandverfah-ren und zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Mit dem Beitritt können Waren im Rahmen des gemeinsamen Versandverfahrens zwischen den derzeitigen Vertragsparteien (EU, EFTA-Länder, Kroatien) und der Türkei transportiert werden. Darüber hinaus bringt die Erweiterung wesentliche Vereinfachun-gen für die Wirtschaftsbeteiligten, die im Handel zwischen den Vertragsparteien tätig sind. Soweit noch nicht im Zusammenhang mit dem Beitritt Kroatiens (1. Juli 2012) zu den beiden o. g. Über-einkommen geschehen, sollten Wirtschaftsbe-teiligte die erforderliche Änderung in der Bürg-schaftsurkunde vornehmen lassen.

SYRIEN: Euler Hermes übernimmt keine neuen Deckungen

Wegen des Bürgerkriegs in Syrien übernimmt der Exportkreditversicherer Euler Hermes keine neuen Deckungen mehr für Lieferungen in das Land. Jedoch bleibt der Deckungsschutz für die Abwick-lung von Geschäften unter bereits abgeschlosse-nen Verträgen im Rahmen der bestehenden Limite aufrechterhalten. Es erfolgt aber eine automati-sche Aufhebung der Deckung für künftige Versen-dungen, wenn eine Zahlung nicht spätestens drei Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist. Versichert wurden bislang ausschließlich pri-vate Besteller, die nicht von internationalen Sank-tionen erfasst waren. Die Lieferungen umfassten vor allem Textilfasern, medizinische Produkte, Verpackungsmaterial und Düngemittel. (NfA)

Europäische Union – Sonder-vorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima

Die nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima erlassenen Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, werden für die Mehr-

© Gabi-Schoenemann - pixelio.de

Internationale Praxisseminare mit Sprachkompetenztraining in Irland und Norwegen bereiten Wegauf internationale Märkte vor

TermineInternationales Praxisseminar mit Sprachkompetenztraining „Interkulturelle Wirtschafts-kommunikation“ in Irland:

Modul 1 – Interkulturelles und berufsbegleitendes Sprachtraining: 25. Februar bis 12. April 2013Modul 2 – Auslandsmodul Irland: 14. April bis 20. April 2013Termin„Interkulturelle Wirtschaftskommunikation in der Mittlersprache Englisch“ in Norwegen

Modul 1 – Interkulturelles und berufsbegleitendes Sprachtraining: optional (20 Stunden)Modul 2 – Auslandsmodul Norwegen: 2. Juni bis 8. Juni 2013

Weitere Informationen zu den genauen Inhalten, Abläufen und Kosten finden Sie unter:www.suhl.ihk.de.

Ihr Ansprechpartner:Tilo Werner� 03681 362-203� [email protected]

Page 29: Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013 27

zahl der betroffenen Präfekturen mit Wirkung vom 30.10.2012 gelockert. Lediglich für Lebens- und Futtermittel aus der Präfektur Fukushima gelten die bestehende Vorschriften zur Probenahme und Ana-lyse ohne Einschränkungen weiter. Gleichzeitig wird die Häufigkeit der Kontrollen, denen die zustän-digen Behörden der Grenzkontrollstelle oder des benannten Eingangsorts die betroffenen Sendun-gen aus Japan unterziehen, weiter verringert. Die bisher durchgeführten Kontrollen, einschließlich der Laboranalysen, haben gezeigt, dass die japani-schen Behörden die Maßnahmen zur Kontrolle von zur Ausfuhr in die Union bestimmten Lebens- und Futtermitteln korrekt und effizient anwenden. Die jetzt erlassenen Maßnahmen bleiben zunächst bis 31.03.2014 in Kraft. Für bestimmte Erzeugnisse, die hauptsächlich zwischen August und November geerntet werden, und hinsichtlich Fisch und Fische-reierzeugnissen ist eine Überprüfung der Maßnah-men vor dem 31.03.2013 vorgesehen. Die Sonder-vorschriften im Zusammenhang mit dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima sind zukünftig zusam-mengefasst in einer Durchführungsverordnung geregelt. Die bisherige Durchführungsverordnung (EU) Nr. 284/2012 (ABl. L 92 vom 30.03.2012, S. 16) wurde aufgehoben.

Bestimmte Folien aus Aluminium mit Ursprung VR China: Einleitung einer Umgehungsuntersuchung

Verordnung (EU) Nr. 973/2012 der Kommission vom 22.10.2012 zur Einleitung einer Untersuchung, betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Verordnung (EG) Nr. 925/2009 des Rates ein-geführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob durch die Einfuhren von Folien aus Aluminium mit einer Dicke von 0,008 bis 0,018 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, nicht weichgeglüht, in Rollen mit einer Breite von mehr als 650 mm und mit einem Stückgewicht von über 10 kg, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die mit der Verordnung (EG) Nr. 925/2009 des Rates

(ABl. L 262 vom 06.10.2009, S. 1) eingeführten Maßnahmen umgangen werden. Die vorstehend genannte Aluminiumfolie wird derzeit unter dem KN-Code ex 7607 11 19 (TARIC-Code 7607 11 19 20) eingereiht. Die Zollbehörden der EU sind angewiesen, die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen. Die Maßnahme endet neun Monate nach Inkraft-treten der genannten Verordnung. Hintergrund der Maßnahme ist der Antrag von vier Unionsherstellern von Folien aus Aluminium (SYMETAL S. A, EUROFOIL Luxembourg S. A., Alcomet und Hydro Aluminium Rolled Products GmbH). Die im Antrag vorgebrach-ten Argumente rechtfertigen nach Ansicht der Kom-mission eine entsprechende Untersuchung.

VR China – Lebensmittelimporte

Unternehmen, die zu gewerblichen Zwecken Lebensmittel in die VR China liefern, müssen sich seit 01.10.2012 bei der chinesischen Behörde für Qualitätskontrolle, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ) anmelden. Betroffen sind sowohl Hersteller als auch Händler. Auch der chinesische Importeur muss sich registrieren lassen. Hierzu wurde ein zweisprachiges (chinesisch/englisch) Online-Portal eingerichtet: http://ire.eciq.cn. Bei der Anmeldung sollte möglichst nur der Browser geöffnet und andere Programme geschlossen sein. Nach dem vollständigen Ausfüllen der Anmeldung wird vom System eine Registrierungsnummer und eine Bear-beitungsnummer vergeben, unter der der Anmel-der Zugang zu seinen Daten erhält und diese auch ändern kann. AQSIQ erstellt aus den eingereichten Angaben eine Datenbank, die den lokalen Import-Export Stellen bei der Prüfung von Lebensmittel-sendungen als Referenz dient und auch auf der AQSIQ-Website veröffentlicht wird.

China – Änderungen des Aufenthaltsrechts

Am 30.06.2012 hat das Ständige Komitee des nati-onalen Volkskongresses der VR China eine grundle-gende Reform des chinesischen Aufenthalts- und Einwanderungsrechts verabschiedet. Das neue

Gesetz enthält Regelungen für Ausländer, die sich in China aufhalten, dort arbeiten oder einreisen möchten. Hierzu gehören u. a. eine neue Art von Visum, Änderungen der Dauer und Voraussetzun-gen des Aufenthalts von Beschäftigten und nicht Beschäftigten sowie eine Verschärfung der Strafen für illegale Einwanderer und illegal Beschäftigte.

Europäische Union - Resolution über eine Freihandelsinitiative mit den USA verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 23.10.2012 eine Resolution verabschiedet, in der die Aufnahme von Verhandlungen für ein transatlantisches Abkom-men im nächsten Jahr unterstützt wird. Durch Handelsgespräche mit den USA sehen die Europa-abgeordneten die Möglichkeit für mehr Wachstum auf beiden Seiten des Atlantiks. In der Entschlie-ßung werden zwar die besonderen Interessen und unterschiedlichen Auffassungen beider Partner anerkannt, gleichzeitig aber auch die vielen Berei-che aufgezählt, in denen Fortschritte erzielt werden könnten. Dazu zählen die Abschaffung von Zöllen, Maßnahmen für einen besseren Marktzugang für Güter, Dienstleistungen, Investitionen und öffent-liche Aufträge sowie der Schutz von geistigem Eigentum und die Annäherung an eine gegensei-tige Anerkennung der Regulierungsstandards. Im Hinblick auf unterschiedliche Standards zwischen der EU und den USA unterstützt das EU-Parlament eine bessere Kooperation zwischen beiden Seiten. Der DIHK unterstützt die Intensivierung der bereits guten wirtschaftlichen Beziehungen und die Arbeit der Expertengruppe. Erste Priorität für die deut-schen Unternehmen sind dabei Fortschritte bei Ver-einbarkeit, Anerkennung und Harmonisierung von Regulierungen und Standards auf beiden Seiten des Atlantiks.

Ihr Ansprechpartner:

Corinna Katzung� 03681 362-232� [email protected]

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Page 30: Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

Südthüringische Wirtschaft 1-2/201328

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

§ 1 AusbildungsberufDie Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung/ zur Fachpraktikerin für Holzverarbeitung erfolgt nach dieser Ausbil-dungsregelung.

§ 2 PersonenkreisDiese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO für Personen im Sinne des § 2 SGB IX.

§ 3 Dauer der BerufsausbildungDie Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung/ zur Fach-praktikerin für Holzverarbeitung dauert drei Jahre.

§ 4 AusbildungsstättenDie Ausbildung findet in ausbildungsrechtlich anerkannten Ausbil-dungsbetrieben und Ausbildungseinrichtungen statt.

§ 5 Eignung der Ausbildungsstätte(1) Behinderte Menschen dürfen nach dieser Ausbildungsre-

gelung nur in dafür geeigneten anerkannten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen ausgebildet werden.

(2) Neben den in § 27 BBiG festgelegten Anforderungen muss die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Räume, der Ausstat-tung und der Einrichtung den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.

(3) Es müssen ausreichend Ausbilderinnen/Ausbilder zur Verfü-gung stehen. Die Anzahl der Ausbilderinnen/Ausbilder muss in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Auszubil-denden stehen. Dabei ist ein Ausbilderschlüssel von in der Regel höchstens eins zu acht anzuwenden.

§ 6 Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen(1) Ausbilderinnen/Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung

nach § 66 BBiG erstmals tätig werden, müssen neben der persönlichen, berufsspezifisch fachlichen sowie der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AEVO u. a.) eine mehr-jährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspezifische Qualifikationen nachweisen.

(2) Ausbilderinnen/Ausbilder müssen eine rehabilitationspä-dagogische Zusatzqualifikation nachweisen und dabei fol-gende Kompetenzfelder abdecken:

- Reflexion der betrieblichen Ausbildungspraxis - Psychologie - Pädagogik, Didaktik - Rehabilitationskunde - Interdisziplinäre Projektarbeit - Arbeitskunde/Arbeitspädagogik - Recht

Um die besonderen Anforderungen des § 66 BBiG zu erfüllen, soll ein Qualifizierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden.

(3) Von dem Erfordernis des Nachweises einer rehabilitati-onspädagogischen Zusatzqualifikation soll bei Betrieben abgesehen werden, wenn die Qualität der Ausbildung auf andere Weise sichergestellt ist. Die Qualität ist in der Regel sichergestellt, wenn eine Unterstützung durch eine geeig-nete Ausbildungseinrichtung erfolgt.

(4) Ausbilderinnen/Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG oder § 42m HwO bereits tätig sind, haben innerhalb eines Zeitraumes von höchstens fünf Jahren die notwendigen Qualifikationen gemäß Absatz 2 nachzuweisen.

Die Anforderungen an Ausbilderinnen/Ausbilder gemäß Absatz 2 gelten als erfüllt, wenn die behindertenspezi-fischen Zusatzqualifikationen auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können.

§ 7 Struktur der Berufsausbildung(1) Findet die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung

statt, sollen mindestens achtzehn Wochen außerhalb die-ser Einrichtung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb / mehreren anerkannten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden.

(2) Soweit Inhalte der Ausbildung nach dieser Ausbildungsre-gelung mit Inhalten der Berufsausbildung zum/zur Tischler/Tischlerin oder zum/zur Holzmechaniker/Holzmechanikerin übereinstimmen, für die aufgrund einer Regelung der IHK Südthüringen eine überbetriebliche Berufsausbildung vor-gesehen ist, soll die Vermittlung der entsprechenden Aus-bildungsinhalte ebenfalls überbetrieblich erfolgen.

(3) Von der Dauer der betrieblichen Ausbildung nach Absatz 1 kann nur in besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden, wenn die jeweilige Behinderung oder betriebs-praktische Besonderheiten die Abweichung erfordern; eine Verkürzung der Dauer durch die Teilnahme an einer überbe-trieblichen Ausbildungsmaßnahme erfolgt nicht.

§ 8 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im

Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertig-keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungs-fähigkeit).

Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Orga-nisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit die jeweilige Behinderung der Auszubildenden oder betriebsprak-tische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Holzverarbei-tung/zur Fachpraktikerin für Holzverarbeitung gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team

2. Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen 3. Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen,

Geräten und Maschinen 4. Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen

Werkstoffen 5. Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeug-

nissen 6. Behandeln von Oberflächen 7. Durchführen von Holzschutzmaßnahmen 8. Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten 9. Transportieren und Lagern

Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4. Umweltschutz 5. Information, technische und soziale Kommunikation 6. Kundenorientierung 7. Qualitätssichernde Maßnahmen

§ 9 Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildung(1) Die in dieser Ausbildungsregelung genannten Fertigkeiten,

Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähig-keit) sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kon-trollieren (berufliche Handlungskompetenz) einschließt.

Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 10 und 11 nachzuweisen.

(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbil-dungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen individu-ellen Ausbildungsplan zu erstellen.

(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungs-nachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbil-dungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schrift-lichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen und abzuzeichnen.

Die Auszubildende/der Auszubildende kann nach Maßgabe von Art oder Schwere / Art und Schwere ihrer/seiner Behin-derung von der Pflicht zur Führung eines schriftlichen Aus-bildungsnachweises entbunden werden.

§ 10 Zwischenprüfung(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischen-

prüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die im Ausbil-dungsrahmenplan (Anlage) für die ersten 18 Monate auf-geführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplä-nen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsbil-dung wesentlich ist.

(3) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstückes statt.

(4) Für den Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstückes bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er:

a) Arbeitsaufgaben erfassen, b) Zeichnungen lesen, c) Arbeitsplätze einrichten, d) Werkzeuge handhaben und Maschinen bedienen, e) Werkstoffe be- und verarbeiten, f) Oberflächen schleifen, g) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheits-

schutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kun-denorientierung und zur Qualitätssicherung berück-sichtigen,

h) die für die Prüfungsaufgabe relevanten, fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann;

2. der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen und hie-rüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen sowie Aufgabenstellungen, die sich auf die Arbeitsprobe bezie-hen, schriftlich bearbeiten;

3. als Arbeitsprobe kommt insbesondere in Betracht:Herstellen eines Werkstückes mit mindestens zwei Ver-bindungen unter Anwendung manueller und maschi-neller Bearbeitungs- und Verbindungstechniken;

4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 6 Stunden. Innerhalb dieser Zeit soll das auftragsbezogene Fachgespräch in höchstens 10 Minuten sowie die Bearbeitung der schrift-lichen Aufgaben in 90 Minuten durchgeführt werden.

(5) Die besonderen Belange des behinderten Prüfungsteilneh-mers sind bei der Prüfung zu berücksichtigen.

§ 11 Abschlussprüfung(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüf-

ling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermit-telnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsregelung ist zugrunde zu legen.

(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

1. Planung und Fertigung, 2. Fertigstellung und Qualitätskontrolle, 3. Auftragsbearbeitung und Montage, 4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

(3) Für den Prüfungsbereich Planung und Fertigung bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) auftragsbezogene Unterlagen bearbeiten, b) Arbeitsschritte planen, c) Maschinen bedienen, d) Halbzeuge be- und verarbeiten, e) Montage von Beschlägen vorbereiten,

Ausbildungsregelung für die Berufsausbildungzum Fachpraktiker / Fachpraktikerin für Holzverarbeitung nach § 66 BBiG

Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 20.11.2012 als zuständige Stelle nach § 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach § 66 Abs. 1 BBiG in Verbindung mit § 79 Abs. 4 BBiG vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) folgende Ausbildungsregelung für die Ausbildung von behinderten Menschen zum Fachpraktiker / Fachpraktikerin für Holzverarbeitung.

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013 29

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

Anlage 1 (zu § 8)

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung/zur Fachpraktikerin für Holzverarbeitung

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelndeFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat 19.-36. Monat1 2 3 4

1 Planen und Vorbereiten vonArbeitsabläufen, Arbeiten imTeam

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)

a) Arbeitsaufgaben erfassen, im Team besprechen und Durchführung vorbereitenb) Informationen und technische Unterlagen nutzenc) Arbeitsanweisungen einhalten, Gebrauchs- und Betriebsanleitungen beachten d) Skizzen anfertigen und Zeichnungen lesene) Materiallisten erstellenf) Arbeitsmittel auswählen

6

g) Arbeitsschritte planenh) Störungen im Arbeitsablauf erkennen und Maßnahmen zur Behebung einleiten 4

2 Einrichten, Sichern undRäumen von Arbeitsplätzen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)

a) Arbeitsplätze einrichten, sichern und räumen; ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigenb) Transportwege und –möglichkeiten überprüfenc) persönliche Arbeitsschutzmaßnahmen anwenden

4

d) Leitern, Arbeitsgerüste und Absturzsicherungen auswählen und nach Betriebsanweisung verwendene) Rest- und Abfallstoffe entsorgen 2

3 Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)

a) Werkzeuge, Geräte und Maschinen auswählenb) Handwerkzeuge handhaben und in Stand halten.c) Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienend) Maschinenwerkzeuge, Geräte und Maschinen pflegene) Störungen an Geräten und Maschinen erkennen und Maßnahmen zur Behebung einleiten

10

f) programmierbare Maschinen bedieneng) Schablonen, Vorrichtungen und Lehren nutzenh) Bearbeitungsfehler erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen

5

f) Oberflächenbehandlungstechniken anwenden, g) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheits-

schutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kunden-orientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitäts-sicherung berücksichtigen,

h) die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann;

2. dem Prüfungsbereich ist die Planung und Fertigung eines Rahmens, Korpusses oder Gestells zugrunde zu legen;

3. der Prüfling soll ein Prüfungsstück fertigen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen;

(4) Für den Prüfungsbereich Fertigstellung und Qualitätskon-trolle bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Arbeitsmittel zusammenstellen, b) Schablonen und Lehren nutzen, c) Maschinen bedienen, d) Beschläge montieren, e) bewegliche Teile einpassen und anbringen, f) Qualitäts- und Funktionskontrollen durchführen, g) Oberflächen schützen, h) Teile verpacken und für den Transport vorbereiten,

kann;

2. dem Prüfungsbereich ist die Ergänzung, Fertigstellung und Qualitätskontrolle des eigenen Prüfungsstückes zugrunde zu legen;

3. Die Prüfungszeit beträgt für den gesamten praktischen Teil max. 8 Stunden. Innerhalb dieser Zeit soll das auf-tragsbezogene Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt werden.

(5) Für den Prüfungsbereich Auftragsbearbeitung und Mon-tage bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Auftragsunterlagen bearbeiten, b) Berechnungen zum Materialverbrauch durchführen, c) Werk- und Hilfsstoffeigenschaften bestimmen, d) Aufbau und Funktion von Maschinen beschreiben, e) Verarbeitungstechniken festlegen, f) Verbindungstechniken festlegen, g) Montagearbeiten vorbereiten,

h) Befestigungsmittel auswählen, i) qualitätssichernde Maßnahmen darstellen

kann;

2. der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

3. die Prüfungszeit beträgt max. 180 Minuten.

(6) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirt-schaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;

2. der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(7) Die besonderen Belange des behinderten Prüfungsteilneh-mers sind bei der Prüfung zu berücksichtigen.

§ 12 Gewichtungsregelung

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

Planung und Fertigung 35 Prozent, Fertigstellung und Qualitätskontrolle 25 Prozent, Auftragsbearbeitung und Montage 30 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.

§ 13 Bestehensregelung(1) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

a. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“, b. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens

„ausreichend“ und, c. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet

worden sind.

(2) Auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs-ausschusses ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prü-fungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prü-fung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

§ 14 ÜbergangEin Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser Ausbil-dungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG ist von der/dem Auszubildenden und der/dem Ausbildenden kon-tinuierlich zu prüfen.

§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Aus-bildungsregelung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.

§ 16 Prüfungsverfahren

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung und das Prüfungs-verfahren gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Han-delskammer Südthüringen entsprechend.

§ 17 Abkürzung und Verlängerung der AusbildungszeitSoweit die Dauer der Ausbildung abweichend von dieser Ausbil-dungsregelung verkürzt oder verlängert werden soll, ist § 8 Abs. 1 und 2 BBiG/§ 27b Abs. 1 und 2 HwO entsprechend anzuwenden.

§ 18 InkrafttretenDiese Ausbildungsregelung tritt am Tag nach ihrer Veröffentli-chung im Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen in Kraft. Gleich-zeitig tritt die Regelung für die Berufsausbildung Behinderter nach §48 Berufsbildungsgesetz Holzwerker / Holzfachwerker vom 26.05.1992 außer Kraft

Ausgefertigt: Suhl, 20. November 2012

Industrie- und Handelskammer Südthüringen

gez. Dr. Peter Traut gez. Dr. Ralf PieterwasPräsident Hauptgeschäftsführer

Page 32: Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

Südthüringische Wirtschaft 1-2/201330

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelndeFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat 19.-36. Monat

1 2 3 4

4 Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)

a) Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen unterscheidenb) Holz, Furniere und Holzwerkstoffe transportieren und lagernc) sonstige Werkstoffe, insbesondere Glas, Metalle, und Kunststoffe, unterscheiden, transportieren und lagernd) Klebstoffe unterscheiden und verwendene) Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen, Holzfeuchte berücksichtigenf) Messverfahren auswählen, Messungen durchführen und Ergebnisse berücksichtigeng) Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe manuell und maschinell be- und verarbeiten

14

h) Halbzeuge unterscheiden, auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen, sowie be- und verarbeiten 4

5 Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)

a) Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe zuschneidenb) Teile nach Vorgaben formatieren, herstellen und für den Zusammenbau vorbereitenc) Verbindungen unterscheiden und herstellend) Teile auf Maßgenauigkeit und Verwendbarkeit prüfen e) Verbindungsbeschläge unterscheiden und montierenf) Werkstoffkanten beschichten und bearbeiteng) Teile zusammenbauenh) Erzeugnisse auf Maße und Funktionen prüfen

20

i) Konstruktions- und Zierbeschläge unterscheiden und montierenj) Rahmen, Korpusse oder Gestelle herstellenk) Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen nach Auftrag durchführen

18

6 Behandeln von Oberflächen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)

a) Oberflächen auf Verwendbarkeit prüfen, Teile vorbereitenb) Oberflächen bearbeiten, insbesondere schleifen 4

c) Behandlungstechniken unterscheiden und anwendend) behandelte Oberflächen kontrollieren und vor Beschädigungen schützene) Reststoffe der umweltgerechten Entsorgung zuführen

8

7 Durchführen von Holzschutzmaßnahmen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)

a) konstruktive Holzschutzmaßnahmen durchführenb) chemische Holzschutzmaßnahmen unter Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen durchführenc) Holzschutzmittel lagern, Reststoffe der umweltgerechten Entsorgung zuführen

4

8 Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8)

a) Erzeugnisse auf Vollständigkeit und Schäden prüfenb) Montage im Team vorbereitenc) Untergründe prüfen, Montagehilfen nutzend) Befestigungs- und Verbindungsmittel nach baulichen Voraussetzungen unterscheiden und anwendene) Dämm- und Dichtstoffe einsetzenf) Erzeugnisse ausrichten und montiereng) Funktionen prüfenh) Erzeugnisse und Einbauten demontiereni) Transport vorbereiten, Entsorgung veranlassen

16

9 Transportieren und Lagern

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9)

a) ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden, Transportmittel nutzenb) Materialien transportieren und lagern, vor Schäden schützen 4

a) ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden, Transportmittel nutzenb) Materialien transportieren und lagern, vor Schäden schützen 3

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr. Teil desAusbildungsberufsbildes

Zu vermittelndeFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1.-18. Monat 19.-36. Monat

1 2 3 4

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)

a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklärenb) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil- dungsvertrag nennenc) eigene Chancen auf dem Arbeitsmarkt einschätzen d) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennene) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennenf) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

während der gesamtenAusbildung zu vermitteln

2 Aufbau und Organisation desAusbildungsbetriebes

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)

a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen

und Gewerkschaften nennend) Grundlagen, Aufgaben, und Arbeitsweise der be- triebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des

ausbildenden Betriebes beschreiben

3 Sicherheit und Gesundheitsschutzbei der Arbeit

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)

a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen

zur Brandbekämpfung ergreifen

4 Umweltschutz

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

5 Information, technische und sozialeKommunikation

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5)

a) Informationen über Arbeitszusammenhänge nutzen, Informationssysteme anwenden b) Vorschriften im Umgang mit Daten beachtenc) Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellend) Fachbegriffe anwendene) Konflikte angemessen bearbeitenf) mit Kritik von Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen konstruktiv umgehen

8

g) auftragsbezogene Unterlagen bearbeitenh) Ergebnisse der Teamarbeit besprechen 6

6 Kundenorientierung

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6)

a) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit beitragenb) Terminvorgaben einhalten 4

c) Kundenwünsche entgegennehmen und weiterleitend) Kunden über den Stand der Arbeiten informieren 4

7 Qualitätssichernde Maßnahmen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 7)

a) vorgegebene Qualitätskriterien anwendenb) Zwischen- und Endkontrollen durchführen, Abweichungen feststellen und dokumentieren 4

c) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln feststellen, Maßnahmen zur Behebung ergreifend) Zeitaufwand und Materialverbrauch dokumentieren 4

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013 31

RECHT | FAIR PLAY

Für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2017 wurden auf Vorschlag der IHK Südthüringen vom Thüringer Finanzge-richt folgende Personen zu ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern gewählt:

Anschütz, HeikeFrank, RolandLeipold, SigmarRecknagel, DieterReichart, ChristophTrier, NadjaUsbeck, Bärbel

Berufung von ehrenamtlichen Richtern

Am 9. Januar 2013 wurde die öffentliche Bestellung und Vereidigung von

Dipl.-Ing. (FH) Karl Keilwerth Hinter den Gärten 2 Gräfinau-Angstedt 98704 Wolfsberg bestellt für: Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

vom Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

SachverständigenbestellungDr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, hat am 11. Dezember 2012 die öffentliche Bestellung und Vereidigung von

Dipl.-Ing. Manfred Saft Langes Tal 1 Mäbendorf 98529 Suhl bestellt für: Industriell gefertigte Möbel einschl. Stilmöbel

bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

Schon oft hat die IHK Südthüringen in den ver-gangenen Jahren vor den Angeboten verschie-dener Adressbuchverlage gewarnt. Insbesondere das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale war wiederholt Gegenstand der Berichterstattung. Das Landgericht Düsseldorf hat nun der GWE Wirt-schaftsinformationsgesellschaft mbH in seinem Urteil vom 21. Dezember 2012 (Az. 38 O 37/12) untersagt, im Nachgang zur Übersendung von Angeboten an Unternehmen, die diese unterzeich-net haben, mit Folgeschreiben wie „Rechnung“, „Mahnung“ oder „Inkasso“ zur Zahlung aufzufor-dern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gewerbeauskunft-Zentrale versendet immer wieder Angebote an vor allem kleine und mittlere Unternehmen und bietet den Abschluss eines Ver-trages an, mit dem der Unternehmer für mindes-tens zwei Jahre die Dienstleistung der Veröffent-lichung seiner Adressdaten auf der Internetseite Gewerbeauskunft-Zentrale.de kauft. Hierfür wird eine jährliche Vergütung von 569,06 Euro verlangt. Die Werbewirksamkeit dieses Angebots für das Unternehmen ist zumindest zweifelhaft.

Erschwerend kommt hinzu, dass das von der Gewerbeauskunft-Zentrale versendete Angebot den Anschein eines behördlichen Schreibens erweckt und der Unternehmer beim Überfliegen des Schrei-bens zur Ansicht gelangt, dass er zur Auskunft ver-pflichtet ist.

In diesem Fall kann sich das Unternehmen getäuscht füh-len und hat die Möglichkeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum anzu-fechten. Zusätzlich sollte das Unternehmen dann den Ver-trag auch fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeit-punkt kündigen. So wird die automatische Verlängerung des Vertrages, wie sie in den AGBs der Gewerbeauskunft-Zentrale vorgesehen ist, verhindert.

Bereits mit Urteil vom 14. Feb-ruar 2012 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 15. April 2011 (Az. 38 O 148/10) bestätigt, wonach die Angebotsformulare der GWE Wirtschaftsinfor-mationsgesellschaft mbH für Eintragungen in einer Gewerbedatenbank irreführend und damit wettbe-werbsrechtlich unzulässig sind.

Diese wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen dürf-ten auch in zivilrechtlichen Verfahren Bedeutung erhalten und betroffenen Unternehmen als Argu-ment im Rahmen einer Anfechtung dienen, die von der GWE nach Unterzeichnung eines solchen Ange-bots auf Zahlung der Vergütung verklagt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die GWE nach dieser neuen

wettbewerbsrechtlichen Entscheidung überhaupt noch gerichtlich gegen ihre Kunden vorgehen wird.

Weitere Informationen unter:www.suhl.ihk.de

Ihre Ansprechpartner:

Kerstin Krüger� 03681 362-321� [email protected]

Holger Fischer� 03681 362-114� [email protected]

Rechnungsstellung und Mahntätigkeit der Gewerbeauskunft-Zentrale sind wettbewerbswidrig

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Südthüringische Wirtschaft 1-2/201332

PRAXIS-TIPPS RECHT | FAIR PLAY §§§§§§§§§§

Erfinderberatung in der IHK SüdthüringenDie IHK Südthüringen führt monatlich eine Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen Rechts-schutzes durch. Hier erhalten interessierte IHK-Mitglieder eine kostenlose Erstberatung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu Kosten einschließlich Fördermöglichkeiten. Die Termine werden auch auf der Internetseite der IHK Süd thüringen unter www.suhl.ihk.de, Rubrik Ver-anstaltungen, jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk Südthüringen ansässige Anwälte stellen sich dankenswerterweise für diese Tätigkeit zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Beratungsterminen ist erforderlich.

Die Termine für 2013 sind wie folgt geplant:

14.02. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz14.03. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch18.04. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz16.05. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch13.06. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 15.08. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch19.09. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz17.10. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch14.11. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 12.12. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Kerstin Krüger� 03681 362-321� [email protected]

Änderungen bei MindestlöhnenDer Mindestlohn im Baugewerbe stieg am 1. Januar 2013 von 10,00 Euro auf 10,25 Euro in den neuen Bundesländern. Der Mindestlohn Dach-deckerhandwerk ist im gesamten Bundesgebiet auf 11,20 Euro angehoben worden. Für das Elektrohand-werk ist ein verbindlicher Mindestlohn von 7,56 Euro vorgegeben. Bei Gebäudereinigungsleistungen steigt der Mindestlohn von 7,33 Euro auf 7,56 Euro in den neuen und von 8,82 Euro auf 9,00 Euro in den alten Bundesländern in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten). In der Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) steigt er im Osten von 8,88 Euro auf 9,00 Euro. Im Westen verbleibt der Mindestlohn in diesem Bereich bei 11,33 Euro. Bei Sicherheitsdienstleistungen erhöht sich der Mindest-lohn in Thüringen von 7,00 Euro auf 7,50 Euro. In der Zeitarbeitsbranche gilt in den neuen Bundesländern ein Mindestlohn von 7,50 Euro seit dem 1. November 2012 bis zum 31. Oktober 2013. In der Pflegebranche erhöht sich der Mindestlohn ab 1. Juli 2013 auf 8,00 Euro.

Erleichterungen im Bilanzrecht für KleinstunternehmenDas Gesetz zu Erleichterungen für Kleinstkapital-gesellschaften bei der Rechnungslegung (Kleinst-kapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG) ist am 28.12.2012 in Kraft getreten. Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapi-talgesellschaft oder einer Personenhandelsgesell-schaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co. KG) organisiert sind, unterlagen bisher umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten lösten diese Vorgaben oft eine deutliche Belastung aus. Mit der Gesetzesänderung werden nunmehr die Vorgaben für die Rechnungsle-gung für Kleinstkapitalgesellschaften maßvoll abge-schwächt. Grundlage ist die im Frühjahr 2012 in Kraft getretene Micro-Richtlinie (2012/6/EU), die es den Mitgliedstaaten erstmals erlaubt, für Kleinstka-pitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gewähren. Das Gesetz nutzt die in der Richtlinie fest-gelegten Spielräume bei der Festlegung des Kreises der erfassten Unternehmen nahezu vollständig aus. Eine Umstellung auf eine freiwillige Offenlegung ermög-licht die Richtlinie jedoch nicht. Von der Entlastung können alle Kleinstkapitalgesellschaften profitieren, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstich-tagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: Umsatzerlöse bis 700.000 Euro, Bilanz-summe bis 350.000 Euro sowie durchschnittliche zehn beschäftigte Arbeitnehmer. Inhaltlich sieht das Gesetz folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich Rechnungslegung und Offenlegung vor: Kleinstun-ternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte

Angaben (unter anderem zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen. Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungs-tiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata). Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rech-nungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Zur Sicherung eines einheitlichen Ver-fahrens wird die elektronische Einreichung der Unter-lagen beim Betreiber des Bundesanzeigers auch für die Hinterlegung vorgeschrieben. Im Fall der Hinterlegung können Dritte auf kostenpflichtigen Antrag eine Kopie der Bilanz erhalten. Die Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt, erstmals also für Geschäfts-jahre mit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2012.

Verlängerung der Bezugsdauer für das KurzarbeitergeldDurch die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde mit Wirkung zum 14. Dezem-ber 2012 die gesetzlich auf sechs Monate begrenzte Bezugsdauer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2012 entstand, auf zwölf Monate ver-längert. Durch die Möglichkeit einer zwölfmonatigen Bezugsdauer wird den Arbeitgebern Planungssicherheit gegeben. Die Leistungen betragen wie beim Arbeitslo-sengeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsent-gelts, bei Beschäftigten die Kinder haben, 67 Prozent. Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer, wenn in einem Betrieb ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, in dem betroffenen Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, die geforderten persönlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (vor allem eine ungekündigte versicherungs-pflichtige Beschäftigung) und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit vom Betrieb unverzüglich schriftlich angezeigt wird. Die Voraussetzungen für einen erheb-lichen Arbeitsausfall sind erfüllt, wenn er auf wirt-schaftlichen Gründen, insbesondere einer schlechten Konjunkturlage oder einem unabwendbarem Ereignis (z. B. Flut) beruht, vorübergehend ist, nicht vermeidbar ist und in dem betroffenen Betrieb im Anspruchszeit-raum mindestens ein Drittel der Beschäftigten wegen des Arbeitsausfalls ein um mehr als 10 Prozent vermin-dertes Entgelt erzielt. Ein Arbeitsausfall ist vorüber-gehend, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit innerhalb der Bezugsdauer wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden kann.

Ihr Ansprechpartner:

Holger Fischer� 03681 362-114� [email protected]

Page 35: Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013 33

Herausgeber:

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-MäbendorfTelefon: 03681 362-0Telefax: 03681 362-100Internet: http://www.suhl.ihk.deE-Mail: [email protected]

Druckauflage: 12 000 Exemplare(IVW 2. Quartal 2012)

Erscheinungsweise: Neunmal jährlich

Herausgabedatum: 07.02.2013

Redaktion:

Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig(verantwortlich)E-Mail: [email protected]

Titelbild:©Wolfgang Siewert, Bonn([email protected])

Verlag:

VHI Verlagsgesellschaft für Handel und Industrie,Zweigniederlassung der Robert Krick Verlag GmbH + Co. KGMainparkring 4, 97246 Eibelstadt

Anzeigenverwaltung:

Gudrun Müller, Tel. 09303 [email protected]

Anzeigenschluss:

Am 10. des VormonatsEs gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 24 vom 1. Januar 2013

Druck:

GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KGGutenbergstraße 3, 99869 Wechmar

Mit Namen oder Signum gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der IHK Südthüringen wieder.

„Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags-pflicht als Mitglied der IHK.

Haftung und Urheberrecht:

Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Herausgeber, Redaktion, Autoren und Verlag übernehmen dennoch keine Haftung für die Richtigkeit von An-gaben und Hinweisen sowie für mögliche Druckfehler.

Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe.

Südthüringische Wirtschaft§§§§ §§§§§§§§§§§§

Ehrenamtliche Richter erfüllen in der Rechtspflege eine wichtige öffentliche Aufgabe. Sie wirken bei der mündli-chen Verhandlung und der Entscheidungsfindung mit. Sie sind dabei in gleichem Maße unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen wie die Berufsrichter.

Die IHKs unterstützen die Gerichtsbarkeit bei der Beru-fung von ehrenamtlichen Arbeits-, Handels- bzw. Finanz-richtern. Auch bei den Sozialgerichten sind Vertreter der Arbeitgeberseite zu benennen. Als unabhängige, beson-dere Verwaltungsgerichte entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit über öffentlich-rechtliche Streitig-keiten nichtverfassungsrechtlicher Art, die aus der gene-rellen Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichts-barkeit ausgegliedert sind. Die Sozialgerichtsbarkeit ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten im Zusammen-hang mit der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfall-versicherung, der Arbeitslosenversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, dem Schwerbehindertenrecht sowie Kassenarzt- und Kassenzahnarztangelegenheiten.

Die ehrenamtlichen Richter werden vom Präsidenten des Thüringer Landessozialgerichts für fünf Jahre berufen. Für die nächsten Berufungen, suchen wir interessierte Damen und Herren.

Zum ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht kann beru-fen werden, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Wohn- oder Betriebssitz im Bezirk des Sozialgerichts Meiningen unterhält. Hierzu zählen die Landkreise Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen und Son-neberg sowie die kreisfreie Stadt Suhl.

Ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeitgeber können insbesondere sein:

1. Personen, die regelmäßig mindestens einen versiche-rungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; ist ein Arbeitgeber zugleich Versicherter oder bezieht er eine Rente aus eigener Versicherung, so begründet die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Hausangestell-ten nicht die Arbeitgebereigenschaft im Sinne dieser Vorschrift;

2. bei Betrieben einer juristischen Person oder einer Per-sonengesamtheit, Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Per-son oder der Personengesamtheit berufen sind;

3. Personen, denen Prokura oder Generalvollmacht erteilt ist sowie leitende Angestellte;

4. Mitglieder und Angestellte von Vereinigungen von Arbeitgebern sowie Vorstandsmitglieder und Ange-stellte von Zusammenschlüssen solcher Vereinigungen, wenn diese Personen kraft Satzung oder Vollmacht zur Vertretung befugt sind.

Bei Interesse melden Sie sich bitte, um sich die notwendi-gen Unterlagen zuschicken zu lassen.

Ihre Ansprechpartner:

Kerstin Krüger Cindy Funk � 03681 362-321 � 03681 362-202� [email protected][email protected]

© Thorben-Wengert - pixelio.de

Ehrenamtliche Richter fürdas Sozialgericht Meiningengesucht!

Anpassung der Versicherungssummen der Berufshaftp� ichtversicherungZum 15. Januar 2013 wurden die Mindestversicherungs-summen der Berufshaftpflichtversicherung angepasst. Gemäß §§ 34 d Abs. 2 Nr. 3, 34 e Abs. 2 bzw. 34 f Abs. 2 GewO muss jeder Versicherungsvermittler, Versicherungs-berater bzw. Finanzanlagenvermittler eine Berufshaft-pflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Mindestver-sicherungssummen ergeben sich aus § 9 Abs. 2 VersVermV bzw. § 9 Abs. 2 FinVermV. Seit 15. Januar 2013 beträgt die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall

1.230.000 Euro und 1.850.000 Euro für alle Versicherungs-fälle eines Jahres. Die neuen Versicherungssummen wur-den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-logie am 2. Januar 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ihr Ansprechpartner:

Kerstin Krüger� 03681 362-321� [email protected]

Wichtige Informationen für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler

Page 36: Südthüringische Wirtschaft 1-2/2013

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