5
ff ^m > t *| GOCH T % r M t * miteinander Stadt 8 Stadtverwaltung Goch, Postfach 10 05 51, 47565 Gocli Kreis Kleve Herrn Landrat Wolfgang Spreen Nassauerallee 15 - 23 47533 Kleve Goch, 09.04.2020 Finanzbeziehungen der Kreise zu den kreisangehörigen Gemeinden; Einleitung eines Verfahrens zur Herstellung des Benehmens gem. § 55 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2020 über einen Nachtragshaushaltsplan Ihre Schreiben vom 19. und 23. März 2020 Sehr geehrter Herr Spreen, mit den vorbezeichneten Schreiben teilen Sie mir die Absicht mit, den in Ihrer Exis- tenz bedrohten selbständig Tätigen und Kleinunternehmen zeitnah nicht rückzahl- bare Soforthilfen zur Verfügung zu stellen. Hierzu sollen über einen Nachtrags- haushalt 10 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die Bereitstellung des Betrages von 10 Mio. Euro führt nach Ihren Angaben zu einem Anstieg des Hebesatzes der Kreisumlage von bisher 29,86 % auf 32,03 % 6 Abs. 1 der Haushaltssatzung). Sie geben mir in Ihren Schreiben die Gelegenheit, zu der beabsichtigten Aufstel- lung des Haushaltsentwurfes Stellung zu nehmen. Gleichzeitig bitten Sie um meine freiwillige Zustimmung, auf die in § 55 KrO NRW vorgesehene Frist zur Herstel- lung des Benehmens zu verzichten bzw. diese zu verkürzen. Meine Stellungnahme habe ich wie folgt gegliedert: 1. Verzicht/Verkürzung der Frist zur Herstellung des Benehmens 2. Stellungnahme zum Vorhaben, in einem Nachtragshaushalt 10 Mio. Euro bereit zu stellen a) Auffassung aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises Kleve in der Konferenz am 19. März 2020 b) Allgemeine Feststellungen zum Vorhaben des Kreises Kleve c) Besondere Feststellungen zu Ihrem Vorhaben im Blick auf die Stadt Goch Stadt Goch Der Bürgermeister ienstgcbäude: Markt 2 47574 Goch Zustelladresse: Postfach 10 05 51 47565 Goch Bettina Gänsen Kämmerin Fachbereichsleiterin IV Personal- und Finanzsteuerung Tel.+49 (0)28 23/320-116 Fax+49 (0)28 23/320-716 [email protected] www.goch.de Konten der Stadtkasse: Verbandssparkasse Goch BLZ 322 500 50 Konto 101 139 IBAN DE 25 3225 0050 0000 1011 39 S.W.I.F.T. WELADED1GOC Commerzbank Goch BLZ 324 400 23 Konto 830 980 900 IBAN DE 44 3244 0023 0830 9809 00 S.W.I.F.T. COBADEFFXXX Deutsche Bank Goch BLZ 324 700 77 Konto 3 067 006 IBAN DE 42 3247 0077 0306 7006 00 S.W.I.F.T. DEUTDEDD324 Postbank Köln BLZ 370 100 50 Konto 19 940 504 IBAN DE 54 3701 0050 0019 9405 04 S.W.I.F.T. PBNKDEFF Volksbank an der Niers BLZ 320 613 84 Konto 28 029 IBAN DE 10 3206 1384 0000 0280 29 S.W.I.F.T GENODED1GDL Bürgerservice: Mo u. Die 8:00 bis 16:30 Uhr Do. 8:00 bis 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr zusätzlich am 1. Samstag im Monat von 10:30 bis 12:30 Uhr 1/5

t *| GOCH · Deutsche Bank Goch BLZ 324 700 77 Konto 3 067 006 IBAN DE 42 3247 0077 0306 7006 00 S.W.I.F.T. DEUTDEDD324 Postbank Köln BLZ 370 100 50 Konto 19 940 504 IBAN DE 54 3701

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: t *| GOCH · Deutsche Bank Goch BLZ 324 700 77 Konto 3 067 006 IBAN DE 42 3247 0077 0306 7006 00 S.W.I.F.T. DEUTDEDD324 Postbank Köln BLZ 370 100 50 Konto 19 940 504 IBAN DE 54 3701

ff

^m > t * | GOCH T % r

M t * miteinander Stadt8

Stadtverwaltung Goch, Postfach 10 05 51, 47565 Gocli

Kreis Kleve Herrn Landrat Wolfgang Spreen Nassauerallee 15 - 23 47533 Kleve

Goch, 09.04.2020

Finanzbeziehungen der Kreise zu den kreisangehörigen Gemeinden; Einleitung eines Verfahrens zur Herstellung des Benehmens gem. § 55 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2020 über einen Nachtragshaushaltsplan

Ihre Schreiben vom 19. und 23. März 2020

Sehr geehrter Herr Spreen,

mit den vorbezeichneten Schreiben teilen Sie mir die Absicht mit, den in Ihrer Exis­tenz bedrohten selbständig Tätigen und Kleinunternehmen zeitnah nicht rückzahl­bare Soforthilfen zur Verfügung zu stellen. Hierzu sollen über einen Nachtrags­haushalt 10 Mio. Euro bereitgestellt werden.

Die Bereitstellung des Betrages von 10 Mio. Euro führt nach Ihren Angaben zu einem Anstieg des Hebesatzes der Kreisumlage von bisher 29,86 % auf 32,03 % (§ 6 Abs. 1 der Haushaltssatzung).

Sie geben mir in Ihren Schreiben die Gelegenheit, zu der beabsichtigten Aufstel­lung des Haushaltsentwurfes Stellung zu nehmen. Gleichzeitig bitten Sie um meine freiwillige Zustimmung, auf die in § 55 KrO NRW vorgesehene Frist zur Herstel­lung des Benehmens zu verzichten bzw. diese zu verkürzen.

Meine Stellungnahme habe ich wie folgt gegliedert:

1. Verzicht/Verkürzung der Frist zur Herstellung des Benehmens 2. Stellungnahme zum Vorhaben, in einem Nachtragshaushalt 10 Mio. Euro

bereit zu stellen a) Auffassung aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises

Kleve in der Konferenz am 19. März 2020 b) Allgemeine Feststellungen zum Vorhaben des Kreises Kleve c) Besondere Feststellungen zu Ihrem Vorhaben im Blick auf die Stadt

Goch

Stadt Goch Der Bürgermeister

ienstgcbäude: Markt 2 47574 Goch

Zustelladresse: Postfach 10 05 51 47565 Goch

Bettina Gänsen Kämmerin Fachbereichsleiterin IV Personal- und Finanzsteuerung

Tel.+49 (0)28 23/320-116 Fax+49 (0)28 23/320-716 [email protected] www.goch.de

Konten der Stadtkasse: Verbandssparkasse Goch BLZ 322 500 50 Konto 101 139 IBAN DE 25 3225 0050 0000 1011 39 S.W.I.F.T. WELADED1GOC

Commerzbank Goch BLZ 324 400 23 Konto 830 980 900 IBAN DE 44 3244 0023 0830 9809 00 S.W.I.F.T. COBADEFFXXX

Deutsche Bank Goch BLZ 324 700 77 Konto 3 067 006 IBAN DE 42 3247 0077 0306 7006 00 S.W.I.F.T. DEUTDEDD324

Postbank Köln BLZ 370 100 50 Konto 19 940 504 IBAN DE 54 3701 0050 0019 9405 04 S.W.I.F.T. PBNKDEFF

Volksbank an der Niers BLZ 320 613 84 Konto 28 029 IBAN DE 10 3206 1384 0000 0280 29 S.W.I.F.T GENODED1GDL

Bürgerservice: Mo u. Die 8:00 bis 16:30 Uhr Do. 8:00 bis 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr zusätzlich am 1. Samstag im Monat von 10:30 bis 12:30 Uhr

1/5

Page 2: t *| GOCH · Deutsche Bank Goch BLZ 324 700 77 Konto 3 067 006 IBAN DE 42 3247 0077 0306 7006 00 S.W.I.F.T. DEUTDEDD324 Postbank Köln BLZ 370 100 50 Konto 19 940 504 IBAN DE 54 3701

1. Verzicht/Verkürzung der Frist zur Herstellung des Benehmens

Mit einem Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Herstellung des Benehmens bin ich nicht einverstanden. Auch einer Verkürzung der genannten Frist stimme ich ausdrücklich nicht zu.

2. Stellungnahme zum Vorhaben, in einem Nachtragshaushalt 10 Mio. Euro bereit zu stellen

Zu Ihrem Vorhaben, in einem Nachtragshaushalt 10 Mio. Euro als nicht rückzahl­bare Soforthilfe für Kleinunternehmen bereitzustellen und dies über eine Erhöhung der Kreisumlage zu finanzieren, nehme ich wie folgt Stellung:

a) Auffassung aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises Kleve in der Konferenz am 19.März 2020

Bereits in der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und des Land­rats im Kreis Kleve am 19.03.2020 haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeis­ter aller kreisangehörigen Kommunen Ihnen einhellig mitgeteilt, dass sie Ihren Vorschlag angesichts der Hilfen, die der Bund und das Land NRW in einem Um­fang von 525 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, für überholt halten. Darüber hinaus haben alle Kolleginnen und Kollegen Ihnen nachdrücklich erklärt, dass die finan­ziellen Mittel der Städte und Gemeinden vor allem dazu eingesetzt werden müssen, Leib und Leben der Menschen im Kreis Kleve zu schützen.

b) Allgemeine Feststellungen zum Vorhaben des Kreises Kleve

Da Sie dennoch an Ihrer Absicht festhalten wollen, nehme ich inhaltlich wie folgt Stellung:

Die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans für das Haus­haltsjahr 2020 begründen Sie mit der Ausbreitung des Corona-Virus und den damit verbundenen weitreichenden bedrohlichen Folgen für die Wirtschaft. Es sei nicht nur mit einer schweren Rezession, sondern mit der Existenzvernichtung zahlreicher Unternehmen zu rechnen. Sie befürchten, dass die von Bund und Ländern bereits eingeleiteten Hilfsprogramme nicht jeden erreichen werden und insbesondere nicht jeder Notlage hinreichend Rechnung getragen wird. Aus Ihrer Sicht ist es zur Lin­derung der Folgen der Corona-Krise zwingend erforderlich, den in ihrer Existenz bedrohten selbständig Tätigen und Kleinunternehmen zeitnah nicht rückzahlbare Soforthilfen zur Verfügung zu stellen. Hierzu sollen in einem Nachtragshaushalt des Kreises Kleve 10 Mio. Euro bereitgestellt werden.

Mit einem 600 Mrd. Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds will die Bun­desregierung in der Corona-Krise Arbeitsplätze und Unternehmen retten. Dafür hat der Bundestag einen Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung in der Rekord­höhe von 156 Mrd. Euro beschlossen. Größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder mit hohen Umsatzerlösen können unter einen Schutzschirm schlüpfen; sie sol­len mit Kapital und Garantien gestärkt werden.

2/5

Page 3: t *| GOCH · Deutsche Bank Goch BLZ 324 700 77 Konto 3 067 006 IBAN DE 42 3247 0077 0306 7006 00 S.W.I.F.T. DEUTDEDD324 Postbank Köln BLZ 370 100 50 Konto 19 940 504 IBAN DE 54 3701

Das Geld aus dem Hilfsprogramm soll jedoch nicht nur großen Unternehmen zu­gutekommen. So hat der Bundestag zudem Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Mrd. Euro beschlossen. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten soll so schnell und unbürokratisch geholfen werden. Unter anderem können existenzgefährdete Kleinstunternehmen und Solo-Selbstän­dige über drei Monate Finanzspritzen in Höhe von 9.000 Euro bis 15.000 Euro bekommen. Auch wurde ein Paket für freischaffende Künstler/innen geschnürt.

Damit auch kleine Unternehmen die Corona-Krise überleben, hat das Land Nord­rhein-Westfalen zudem die Hilfsprogramme des Bundes mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 25 Mrd. Euro aufgestockt. Firmen mit zehn bis 50 Beschäftigten wer­den zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro gezahlt, da nach Aussage des Landes nahezu die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Be­trieben beschäftigt sind.

Hieran wird deutlich, dass sich sowohl der Bund als auch die Länder ihrer Verant­wortung bewusst sind und zur Rettung der Arbeitsplätze und Unternehmen schnelle und unkomplizierte Hilfen zur Verfügung stellen. Dadurch wird unter anderem ge­nau die Zielgruppe unterstützt, für die nun auf Kreisebene ein eigenes Zuschuss­programm aufgelegt werden soll. Es stellt sich daher die Frage, was Sie zusätzlich aus Kreismitteln zu unterstützen beabsichtigen. Es ist weder erkennbar, wie der Finanzbedarf in Höhe von 10 Mio. Euro ermittelt wurde, noch wie die tatsächliche Förderungswürdigkeit in jedem Einzelfall aus Sicht des Kreises objektiviert ge­währleistet werden soll und kann.

Selbst wenn die Hilfsprogramme von Bund und Ländern von Ihnen nicht als aus­reichend angesehen werden, gehört die Rettung der in ihrer Existenz bedrohten selbständig Tätigen und Kleinunternehmen nicht zu den originären Aufgaben einer Kreisverwaltung. Um den kreisansässigen kleineren und mittleren Betrieben unter die Arme zu greifen, sollte in der derzeitigen schwierigen Lage anstatt einer „klei­nen" Finanzspritze besser eine zentrale „Erste-Hilfe-Beratung" durch die Kreisver­waltung angeboten werden.

Ihr Anliegen, den selbständig Tätigen und Kleinunternehmen eine besondere Un­terstützung zu gewähren, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die Unterstützung die­ses Adressatenkreises wird aber in den Kommunen vor Ort bereits jetzt unbürokra­tisch unter hohen finanziellen Anstrengungen in täglicher Praxis umgesetzt, wie ich weiter unten noch ausführen werde. Das sind im Moment genau die schnellen Hilfen, die die Unternehmen zur Sicherung Ihrer Existenz zusätzlich zu den ein­gangs erwähnten Hilfsprogrammen von Bund und Land benötigen.

Ich bin der Auffassung, dass das von Ihnen beabsichtigte Soforthilfeprogramm we­nig zielführend ist und sich sogar die Frage stellt, ob ein solches auf das Kreisgebiet begrenztes Soforthilfeprogramm überhaupt zulässig ist oder nicht zur Wahrung der Gleichbehandlung der Unternehmen und Selbständigen zwingend auf Landes- und Bundesebene zu verorten ist.

3/5

Page 4: t *| GOCH · Deutsche Bank Goch BLZ 324 700 77 Konto 3 067 006 IBAN DE 42 3247 0077 0306 7006 00 S.W.I.F.T. DEUTDEDD324 Postbank Köln BLZ 370 100 50 Konto 19 940 504 IBAN DE 54 3701

Die Absicht, die für ein eigenes Zuschussprogramm des Kreises erforderlichen Mittel über die allgemeine Kreisumlage von den kreisangehörigen Kommunen auf­bringen zu lassen, verstößt zudem gegen das Rücksichtnahmegebot aus § 56 Abs. 3 i. V. m. § 9 KrO NRW.

Hiernach wäre zunächst vorrangig zu prüfen, ob ggfs. Einsparpotential im Kreis­haushalt zur Finanzierung des Programms gegeben ist. Zudem wird die Wirt­schaftskraft der kreisangehörigen Kommunen außer Acht gelassen.

c) Besondere Feststellungen zu Ihrem Vorhaben im Blick auf die Stadt Goch

Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2020 beträgt 14,5 Mio. € und stellt die größte Aufwandsposition im Haushalt der Stadt Goch dar. Die von Ihnen geplante Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage von derzeit 29,86% - Punkte auf 32,03%o - Punkte bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung von 1.058.670 €.

Der Haushalt der Stadt Goch für das Jahr 2020 sieht einen geplanten Überschuss in Höhe von 105.186 € vor. Die beabsichtigte Erhöhung der Kreisumlage führt da­mit zu einem Jahresfehlbetrag in einer Größenordnung von rund 1 Mio. €.

Dieser Fehlbetrag kann nicht durch Einsparungen im laufenden Haushalt kompen­siert werden. Im Ergebnis bedeutet das, dass dieser Betrag in Höhe von rund 1 Mio. € vollständig aus der Ausgleichsrücklage der Stadt Goch entnommen werden muss. Ich weise darauf hin, dass die Ausgleichsrücklage kein Sparbuch der Stadt Goch ist, sondern eine Bilanzposition des Eigenkapitals. Da diese Bilanzposition nicht zwangsläufig mit entsprechender Liquidität unterlegt ist, ist die Liquiditätsplanung ebenso anzupassen.

Die angespannte Finanzsituation der Stadt Goch, insbesondere in den Jahren 2010-2014, führte zu einem erheblichen Abbau des Eigenkapitals, der über die Aus­gleichsrücklage hinaus ebenfalls die allgemeine Rücklage reduziert hat. Wie Sie wissen, konnte die bereits im Jahr 2011 aufgezehrte Ausgleichsrücklage seit 2015 schrittweise wiederaufgebaut werden. Trotz der positiven Jahresergebnisse der ver­gangenen 5 Jahre gelang es jedoch nicht, die Folgen des Eigenkapitalabbaus voll­ständig auszugleichen.

Die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 wurde an der sog. „Null-Linie" ausgerichtet und konnte nur unter Einbeziehung von Ausschüttungsleistungen der städtischen Unternehmen in einer Größenordnung von 6,6 Mio. € erreicht werden. Die finanzielle Abhängigkeit des städtischen Haushaltes von den ausgegliederten Unternehmen im Konzernverbund haben Sie im Rahmen des aufsichtsbehördlichen Verfahrens regelmäßig kritisch bewertet. Es ist kein finanzieller Spielraum vorhan­den; ein ausgeglichener Haushalt 2020 konnte nur unter Einhaltung strenger Haus­haltskonsolidierungsmaßstäbe erreicht werden.

Die beabsichtigte Erhöhung der Kreisumlage stellt für den Haushalt der Stadt Goch eine enorme Mehrbelastung dar; es entsteht eine finanzielle Schieflage, die nicht aufzufangen ist. Und das vor dem Hintergrund, dass die Auswirkungen der Corona-

4/5

Page 5: t *| GOCH · Deutsche Bank Goch BLZ 324 700 77 Konto 3 067 006 IBAN DE 42 3247 0077 0306 7006 00 S.W.I.F.T. DEUTDEDD324 Postbank Köln BLZ 370 100 50 Konto 19 940 504 IBAN DE 54 3701

Krise den Haushalt der Stadt Goch über diese Maßnahme hinaus unmittelbar stark belasten werden.

Die Ertragssituation wird sich signifikant in diesem und auch spürbar in den fol­genden Haushaltsjahren verschlechtern. Die Steuereinnahmen werden auf Bundes­und Landesebene einbrechen, gleiches gilt für die Gewerbesteuereinnahmen. Die vorläufigen Schätzungen gehen davon aus, dass die Steuereinnahmen um rund 25% sinken werden. Das bedeutet für den städtischen Haushalt im Jahr 2020 Minderein­nahmen in Höhe von rund 8,1 Mio. €.

Viele Unternehmen reagieren bereits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Die Gewerbesteuervorauszahlungen werden herabgesetzt; Anträge auf zinslose Stundungen der Steuerzahlungen werden gestellt. Um hier eine effek­tive Unterstützung vor Ort zu leisten, werden diese Anträge schnell und unbüro­kratisch bearbeitet. Darüber hinaus werden die Vollstreckungsmaßnahmen weitest­gehend zurückgefahren.

Weitere finanzielle Belastungen werden aus den steigenden Soziallasten entstehen. Insbesondere durch die Folgen für den Arbeitsmarkt wird die Anzahl der An­spruchsberechtigten für die unterschiedlichen Unterstützungsleistungen steigen.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG NRW) hat mitgeteilt, dass die Landesregierung dem Landtag ei­nen Gesetzesentwurf zur Ergänzung des kommunalen Haushaltsrechtes vorlegen wird, der den negativen finanziellen Folgen aus der Corona-Krise Rechnung tragen soll. Im Wesentlichen geht es darum, die krisenbedingten finanziellen Auswirkun­gen zu isolieren, diese zu aktivieren und über einen Zeitraum von 50 Jahren abzu­schreiben. Darüber hinaus soll auch die Liquiditätssituation insbesondere durch die Möglichkeit von längeren Laufzeitvereinbarungen (bis zu 50 Jahre) entlastet wer­den.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die gesetzlichen Regelungen ergänzt werden und welche Konsequenzen für den Haushalt daraus entstehen. Eine abschließende Be­urteilung ist derzeit nicht möglich.

Ich bin überzeugt davon, dass die Förder- und Hilfsprogramme von Bund und Land NRW vorrangig greifen und fordere Sie nachdrücklich auf, Ihren Vorschlag bis auf Weiteres zurück zu ziehen.

Ich behalte mir ausdrücklich vor, dem Kreisausschuss meine Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung in öffentlicher Sitzung zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

/(Ulrich Knickrehm) ( Bürgermeister

5/5