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Allianz Elementar Versicherungs-AG Kaskoversicherung Kfz-Partner Tarif Kfz Gültig ab 16. März 2015 Broker Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1130 Wien, Hietzinger Kai 101–105, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70000, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, DVR: 0003565, Internet: http://www.allianz.at. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 (www.fma.gv.at) (03.15)_wes

Tarif Allianz Elementar Versicherungs-AG Kfz-Partner ... · KFZ-Kasko-Tarif Broker 03/2015 3 I. Allgemeiner Teil 1. Vertragsgrundlagen Dieser Tarif findet auf die Fahrzeug-Kaskoversicherung

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Allianz Elementar Versicherungs-AG

Kaskoversicherung

Kfz-PartnerTarifKfz

Gültig ab 16. März 2015

Broker

Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1130 Wien, Hietzinger Kai 101–105, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70000, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406,DVR: 0003565, Internet: http://www.allianz.at. Änderungen und Druckfehler vorbehalten.Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 (www.fma.gv.at) (03.15)_wes

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KFZ-Kasko-Tarif Broker 03/2015 1

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................... 1

I. Allgemeiner Teil ...................................................................................................... 3

1. Vertragsgrundlagen ................................................................................................ 3

2. Versicherungssteuer ............................................................................................... 3

3. Zahlungsweise ....................................................................................................... 3

4. Kurztarif .................................................................................................................. 3

5. Mindestprämie ........................................................................................................ 3

6. Grundsätze der Tarifanwendung ............................................................................ 4

7. Umsatzsteuer ......................................................................................................... 4

8. Garagenrisiko (Besondere Bedingung Nr. 4827) .................................................... 4

9. Wechselkennzeichen (Besondere Bedingung Nr. 4828) ......................................... 4

10. Vertragsdauer ......................................................................................................... 5 11. Bergekosten bei Totalschaden..................................................................................5 II. Besonderer Teil - Bestimmungen für die einzelnen Fahrzeugarten ....................... 6

12. Krafträder ............................................................................................................... 6

13. Pkw, Kombi, Lkw bis 1 t Nutzlast ............................................................................ 7

14. Omnibusse und Omnibusanhänger ...................................................................... 12

15. Kraftwagen zur Güterbeförderung ........................................................................ 13

16 Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge ....................................................................... 15

17 Fahrzeuge mit besonderer Verwendungsbestimmung .......................................... 15

18. Schulfahrzeuge .................................................................................................... 15

19. Probefahrtkennzeichen ......................................................................................... 15

20. Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter ..................................................... 15

21. Anhänger .............................................................................................................. 16

ANHANG ............................................................................................................................. 16

Schneepflüge, Fräsen, Miststreuer, Seilwinden, Frontlader, Raupenschlepper, etc.: ............................................................................................... 16

Schi-Doo ..................................................................................................................... 16

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KFZ-Kasko-Tarif Broker 03/2015 3

I. Allgemeiner Teil 1. Vertragsgrundlagen

Dieser Tarif findet auf die Fahrzeug-Kaskoversicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern Anwendung, denen die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB), entweder in Verbindung mit den Allgemeinen Bedingungen für die

Fahrzeug-Vollkaskoversicherung (Kollisionskaskoversicherung – KKB) oder Fahrzeug-Teilkaskoversicherung (Elementarkaskoversicherung – EKB)

zugrunde liegen. Er gilt für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die den dauernden Standort in Österreich haben.

2. Versicherungssteuer

Bei sämtlichen Prämien ist die Versicherungssteuer von derzeit 11 % eingerechnet (Bruttotarif).

3. Zahlungsweise

Die Prämien des Tarifs sind Jahresprämien, die im voraus zu entrichten sind. Eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Ratenzahlung kann vereinbart werden:

Zahlweise möglich ab

Jahresprämie von EUR Prämienzuschlag

monatlich (nur mit Abbucher möglich) vierteljährlich halbjährlich

240 80 40

6 % 5 % 3 %

4. Kurztarif

Für kurzfristige Versicherungen sind bei einer Versicherungsdauer

bis zu 3 Tagen ................................................................................................... 5 % der Jahresprämie bis zu 17 Tagen ................................................................................................. 12 ½ % der Jahresprämie bis zu 1 Monat ................................................................................................. 20 % der Jahresprämie für jeden weiteren Monat weitere....................................................................... 10 % der Jahresprämie

zu berechnen. Diese Staffel gilt auch für vorübergehende Erweiterungen des Versicherungsschutzes. Für die anschließende einmalige Verlängerung einer kurzfristigen Versicherung ist als Prämie der Differenzbetrag zwischen der ursprünglichen Prämie und der sich nach dem Kurztarif für die Gesamtlaufzeit ergebenden Prämie zu berechnen. Im Fall einer weiteren Verlängerung ist die Prämie wie bei einem Neuabschluss zu berechnen.

5. Mindestprämie Die Mindestprämie für jede einzelne Polizze beträgt in der Vollkasko EUR 45, in der Teilkasko EUR 25. Dies gilt auch für kurzfristige Verträge.

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KFZ-Kasko-Tarif Broker 03/2015 4

6. Grundsätze der Tarifanwendung

Maßgebend für die Feststellung der Fahrzeugart sind die Eintragungen im Fahrzeuggenehmigungsdokument sowie die im Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) angegebenen Verwendungsbestimmungen. Die Tatsache, dass ein Fahrzeug innerhalb eines Jahres zeitweise nicht benützt wird (z.B. mit Rücksicht auf Witterungsverhältnisse, Reparaturen), ist bei der Prämienfestsetzung berücksichtigt. Nachlässe können daher nicht eingeräumt werden. Der Listenpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Fahrzeugliste. Für Fahrzeuge älterer Baujahre sind auf Grund der erhöhten Reparaturaufwendungen im Schadenfall keine Baujahrnachlässe vorgesehen. Sonderausstattung und Zubehör: Siehe Regelungen bei den jeweiligen Fahrzeugarten.

7. Umsatzsteuer

Es gelten folgende Bestimmungen für alle Fahrzeuge: • Netto-Listenpreis: Wird für die Prämienberechnung der Netto-Listenpreis (ohne USt) herangezogen, wird im Versicherungsfall die Umsatzsteuer nicht ersetzt. Soll sich die Versicherung auch auf den Ersatz der Umsatzsteuer beziehen. Umsatzsteuer-Ersatz .................................................................... Prämienzuschlag 20 % • Brutto-Listenpreis: Wird für die Prämienberechnung der Brutto-Listenpreis (inkl. USt) herangezogen, wird im Versicherungsfall die Umsatzsteuer ersetzt. Wenn ein Versicherungsnehmer den Ersatz der Umsatzsteuer nicht beansprucht: (Besondere Bedingung Nr. 4829) ................................................ Prämiennachlass 17 %

8. Garagenrisiko (Besondere Bedingung Nr. 4827)

Für den Fall, dass das Fahrzeug durch Abmeldung (§ 43 KFG 1967) oder Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln (§ 52 KFG 1967) ununterbrochen länger als einen Monat stillgelegt ist, werden für den Zeitraum der nachgewiesenen Stillegung folgende Nachlässe eingeräumt: Vollkasko ...................................................................................... Prämiennachlass 66 2/3 % Teilkasko ..................................................................................... Prämiennachlass 33 1/3 %

9. Wechselkennzeichen (Besondere Bedingung Nr. 4828 )

Bei Zuweisung eines Wechselkennzeichens gemäß § 48 (2) KFG 1967 gilt für die bei demselben Versicherer bestehenden Fahrzeug-Kaskoversicherungen folgendes: Die höchste Prämie ist voll zu berechnen. Bei der (den) niedrigere(n) Prämie(n) der Vollkasko ................... Prämiennachlass 50 % Bei der (den) niedrigere(n) Prämie(n) der Teilkasko.................... Prämiennachlass 33 1/3 %

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10. Vertragsdauer (wahlweise 1- oder 3-Jahresverträ ge) Jährliche Kündbarkeit (Besondere Bedingung Nr . 4841)

Für die mit gegenwärtiger Versicherungsurkunde versicherten Unfall- und/oder Kaskorisken beträgt die Vertragsdauer ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls die Versicherung nicht ein Monat vor Ablauf gekündigt wird. Jährliches Kündigungsrecht nach drei Jahren für bei de Vertragspartner (Kaskoversicherung und Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung) (Besondere Bed ingung Nr. 6978) In Ergänzung der diesem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen haben beide Vertragspartner das Recht, die Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung, unabhängig von der in der Versicherungsurkunde festgesetzten Dauer, zum Ende des dritten Jahres nach Vertragsbeginn oder danach jeweils zum Ende der laufenden Versicherungsperiode unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus sonstigen rechtlichen Gründen bleibt davon unbeschadet.

11. Bergekosten bei Totalschaden (Besondere Bedingu ng Nr. 0467)

Abweichend von Artikel 2 Punkt 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Vollkaskoversicherung (Kollisionskaskoversicherung – KKB) bzw. Artikel 2 Punkt 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Teilkaskoversicherung (Elementarkaskoversicherung – EKB) ersetzt der Versicherer bei Totalschaden bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2.200 auch die notwendigen Kosten für die Bergung und die Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte, die das Fahrzeug zur Verwertung übernimmt. Diese Bedingung ist anwendbar auf - HG II: PKW, Kombi und Wohnmobile mit Verwendungsbestimmung „keine besondere Verwendung“ - HG V: LKW bis 1 t und LKW über 1 t mit Verwendungsbestimmung „gewerbsmäßig“ oder „Werksverkehr“ - HG V: Wohnmobile über 3,5 t mit Verwendungsbestimmung „keine besondere Verwendung“ - HG XI: alle Anhänger

Bergekosten bei Totalschaden.................................................................... Prämienzuschlag 2,7 %

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II. Besonderer Teil - Bestimmungen für die einzel nen Fahrzeugarten 12. Krafträder

− Motorfahrräder − Kleinmotorräder − Sonstige Motorräder und Motorräder mit Beiwagen − Motordreiräder − Krafträder zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers − Invalidenkraftfahrzeuge

12.1. Versicherungsarten

Leistungsumfang Vollkasko Teilkasko Versicherungsschutz für das versicherte Fahrzeug und die im versperrten Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch:

optimierter Selbstbehalt

mit Selbstbehalt in jedem

Versicherungsfall

ohne Selbstbehalt

Naturgewalten: Hagel, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Felssturz, Steinschlag, Lawinen, Schneedruck

versichert ohne SB 75 % der Brutto-

Jahresprämie versichert ohne SB

Brand, Explosion, Schmorschäden � versichert ohne SB 75 % der Brutto-

Jahresprämie versichert ohne SB

Diebstahl, unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Raub �

versichert ohne SB 75 % der Brutto-Jahresprämie

versichert ohne SB

Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr �

versichert ohne SB 75 % der Brutto-

Jahresprämie versichert ohne SB

Parkschäden: Kollision mit einem unbekannten Kfz

75 % der Brutto-Jahresprämie

75 % der Brutto-Jahresprämie

nicht versichert

Vandalismusschäden: mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen

75 % der Brutto-Jahresprämie

75 % der Brutto-Jahresprämie

nicht versichert

Unfallschäden: Kollision durch Fremd- und Eigenverschulden

75 % der Brutto-Jahresprämie

75 % der Brutto-Jahresprämie

nicht versichert

� Behördliche Meldepflicht

12.2. Tarifierung Die Jahresprämie ergibt sich aus dem Listenpreis laut Fahrzeugliste zuzüglich dem Wert von Sonderausstattung, Zubehör und technischer Ausrüstung. Berechnungsfaktoren: Vollkasko ............................................................................... 23,48 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko optimierter Selbstbehalt ........................................ 28,17 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko .................................................................................. 3,71 % inkl. Vers.Steuer Krafträder zur gewerbsm. Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers: ........ Anfrage Geschäftsannahme Prämienzuschläge, wie für den teilweisen Entfall des Selbstbehaltes und für Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge sowie Prämiennachlässe, wie für Garagenrisiko und Wechselkennzeichen beeinflussen die Höhe des prämienabhängigen Mindestselbstbehaltes nicht. Hingegen wirken Prämienänderungen wegen Versicherung oder Nichtversicherung von Umsatzsteuer auch auf die Höhe des Selbstbehaltes.

Krafträder: Alters-Vorteil (Besondere Bedingung Nr . 0496)

Bei Krafträdern (Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder und Motorroller) wird ein Nachlass von 20 % auf die Tarifprämie eingeräumt, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mindestens 25 Jahre alt ist (=Abschlussjahr minus Geburtsjahr mindestens 25).

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KFZ-Kasko-Tarif 03/2015 7

13. Pkw, Kombi, Lkw bis 1 t Nutzlast

− Pkw, Kombi, Wohnmobile bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t − Pkw und Kombi mit Antrieb durch elektrische Energie − Pkw und Kombi zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers − Pkw und Kombi zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern − Lkw bis 1 t Nutzlast

13.1. Versicherungsarten

Es besteht die Möglichkeit für die drei Risikogruppen (RG) einen Selbstbehalt zu wählen, ausgenommen für Verlust von Gegenständen des persönlichen Bedarfs und Kleingläser (beide immer ohne Selbstbehalt) und ausgenommen Glasschäden (fixer Selbstbehalt). In nachstehender Übersicht sind die Grund- varianten dargestellt.

RG Leistungsumfang Vollkasko Teilkasko Totalschaden schutz �

1

Versicherungsschutz für das versicherte Fahrzeug und die im versperrten Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch:

optimierter Selbstbehalt

Selbstbehalt in jedem

Versicherungs-fall

optimierter Selbstbehalt

Selbstbehalt in jedem

Versicherungsfall

Selbstbehalt in jedem

Versicherungsfall

Naturgewalten: Hagel, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Felssturz, Steinschlag, Lawinen, Schneedruck

versichert ohne SB

EUR 900,- versichert ohne SB

EUR 900,-

20% des Wieder-beschaffungs-

wertes

Brand, Explosion, Schmorschäden � versichert ohne SB

EUR 900,- versichert ohne SB

EUR 900,-

Diebstahl, unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Raub �

versichert ohne SB

EUR 900,- versichert ohne SB

EUR 900,-

Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren aller Art auf Straßen mit öffentlichem Verkehr �

versichert ohne SB

EUR 900,- versichert ohne SB

EUR 900,-

Schäden durch Tierbiss versichert ohne SB

EUR 900,- versichert ohne SB

EUR 900,-

Dachlawinen, von Gebäuden herabfallende Eiszapfen und andere Eisgebilde

versichert ohne SB

EUR 900,- versichert ohne SB

EUR 900,-

Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen und beruflichen Bedarfes (ausgenommen Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere, Mobiltelefone, PDAs (Personal Digital Assistants), Laptops und Digitalkameras, sowie Laptops, Tablets und vergleichbare mobile Computer) durch Einbruchdiebstahl bis zur Höhe von EUR 750,- �

versichert ohne SB

versichert ohne SB

versichert ohne SB

versichert ohne SB

Bruchschäden an Kleingläsern (Scheinwerfer, Blinkercellon, Innen- und Außenspiegel, Heckleuchten) ohne Rücksicht auf die Schadenursache

versichert ohne SB

versichert ohne SB

versichert ohne SB

versichert ohne SB

Bruchschäden an Front-, Seiten- und Heckscheiben sowie Schäden an Panoramaglasdächern ohne Rücksicht auf die Schadenursache �

EUR 300,- EUR 300,- EUR 300,- EUR 300,-

2

Parkschäden: Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug �

EUR 350,- EUR 900,- EUR 350,- EUR 900,-

Vandalismusschäden: mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen

EUR 350,- EUR 900,- EUR 350,- EUR 900,-

3 Unfallschäden: Kollision durch Fremd- und Eigenverschulden

EUR 350,- EUR 900,- nicht versichert

nicht versichert

� Behördliche Meldepflicht � Dieser Selbstbehalt entfällt, wenn die Reparatur ohne Austausch der Scheibe durchgeführt wird. � Behördliche Meldepflicht nur in der Teilkasko � Leistung (Wiederbeschaffungswert) nur bei Totalschaden des Kfzs (Reparatur über 75% des Wiederbeschaffungswertes)

oder bei Totalverlust des Kfzs.

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KFZ-Kasko-Tarif 03/2015 8

Allianz Full Service-Kasko (Voll- und Teilkasko) (ausgenommen für Lkw-1t zur gewerblichen Güterbeförderung)

(Besondere Bedingung Nr. 8287) Versicherungsleistung bei Teilschaden Über die zentrale Rufnummer der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft (05 9009 9009 – österreichweit zum Ortstarif) können sie bei Schadenfällen in Österreich rasch Hilfe anfordern. Montag bis Freitag, in der Zeit von 07 bis 18 Uhr bietet ihnen die Allianz Elementar ein umfassendes Serviceangebot und rasche professionelle Unterstützung im Schadenfall an. Die generelle Notwendigkeit einer schriftlichen Schadenmeldung entfällt, die telefonische Information über den Schadenfall genügt und wir organisieren für Sie die folgenden kostenlosen Allianz Full Service Leistungen - die gesamte Organisation der Reparatur von der Auswahl der zertifizierten Top-Werkstatt (Allianz

Partnerwerkstatt) bis zur Reinigung des Fahrzeuges - bei Bedarf die Abholung des Fahrzeuges vom Wohnort des Versicherungsnehmers und Rückstellung

nach erfolgter Reparatur - bei Bedarf einen kostenlosen Leihwagen der Kategorie Pkw nach Verfügbarkeit (ausgenommen sind

Kraftstoffkosten, Reinigungskosten bei übermäßiger Verschmutzung und der gemäß den Verleihbedingungen der Top-Werkstatt vorgesehene Selbstbehalt im Schadenfall, bzw. die Versicherungsprämie für den Entfall des Selbstbehaltes)

- die gesamte Schadenabwicklung sowie - die direkte Verrechnung mit der Werkstätte Die Full Service Leistungen können nur bei Reparatur des Fahrzeuges in einer Allianz-Partnerwerkstatt beansprucht werden.

13.2. Tarifierung

13.2.1. Privat- und Gewerbekunden

Die Tarifierung für Privatkunden findet Anwendung auf natürliche Personen mit Fahrzeugen ohne besondere Verwendungsbestimmung.

Die Tarifierung für Gewerbekunden findet auf die sonstigen Risken Anwendung (juristische Personen, jegliche Art der gewerblichen Verwendung).

13.2.2. Tarif-Kriterien

Für die Tarifierung von Pkw, Kombi und Lkw bis 1 t Nutzlast werden Personen- und Fahrzeugdaten herangezogen:

• Person

Natürliche Person: jede physische Person Juristische Person: Firmen jeder Art, Vereine etc.

• Alter (nur bei natürlichen Personen)

Ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr des Versicherungsnehmers.

• Listenpreis

Listenpreis im jeweiligen Baujahr (Jahr der Erstzulassung) laut Fahrzeugliste des Tarifs zuzüglich der prämienpflichtigen Werte von Sonderausstattung und Zubehör (siehe Punkt 13.3)

• Fahrzeugart

Pkw oder Kombi Lkw bis 1 t Nutzlast

• Verwendungsbestimmung

• Motorleistung in kW (nur bei Pkw und Kombi)

Maßgeblich ist die Eintragung im Typenschein (Bescheid über die Einzelgenehmigung); Bruchteile von kW sind auf volle kW aufzurunden.

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KFZ-Kasko-Tarif 03/2015 9

• Alter Kfz

ist die Anzahl der ganzen Jahre zwischen Erstzulassung des Fahrzeuges und Versicherungsbeginn (bzw. bei Nichtvorhandensein des Datums der Erstzulassung die Differenz zwischen Baujahr und Jahr des Versicherungsbeginns).

• Region

auf Basis des behördlichen Kfz-Kennzeichens (Bezirk, in dem die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt ist).

• Fahrzeugmarke

• Kraftstoffart

13.2.3. Prämiennachlässe für Privatkunden

• Bonus-/Maluseinstufung

Bei der Tarifierung von Pkw, Kombi und Lkw bis 1 Tonne wird die aktuelle Bonus/Malus-Einstufung des Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages des zu versichernden Fahrzeuges berücksichtigt, sofern auch die Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Elementar besteht oder gleichzeitig beantragt wird.

Während der Laufzeit der beantragten Kaskoversicherung erfolgt keine Änderung in der Höhe der Einstufung. Diese Tarifeinstufung gilt nicht bei kurzfristigen Verträgen.

• Fahrer-Vorteil Vollkasko (Besondere Bedingung Nr. 8 207)

Auf Grund der Angabe des Versicherungsnehmers, dass das Fahrzeug ausschließlich von dem oder den in der Versicherungsurkunde genannten Fahrer(n) (maximal 2 Personen, Alter derselben zwischen 25 und 70 Jahren) gelenkt wird, wurde in der Kfz-Kaskoversicherung ein Nachlass von 10% auf die Tarifprämie eingeräumt.

Für Versicherungsfälle, die von einem anderen als den genannten Fahrern verursacht wurden, wird der in der Versicherungsurkunde angeführte zusätzliche Selbstbehalt angerechnet.

Der Selbstbehalt wird zusätzlich zu etwaigen anderen Selbstbehalten aus diesem Vertrag vorgeschrieben.

Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung durch den Versicherer unverzüglich den Fahrer (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) zum Zeitpunkt des Unfalles zu nennen, widrigenfalls der in der Versicherungsurkunde angeführte zusätzliche Selbstbehalt bei der Abrechnung des Schadens berücksichtigt wird.

13.3. Sonderausstattung, Zubehör und technische A usrüstung

Die Versicherung von Sonderausstattung, Zubehör und technischer Ausrüstung ist eine "Versicherung auf erstes Risiko". Sie kann durch Angabe ihres Gesamtlistenpreises beantragt werden. Eine Deklaration der einzelnen Ausstattungsgegenstände ist nicht erforderlich.

Beantragte Sonderausstattung, Zubehör und technische Ausrüstung ist bis EUR 2.000 prämienfrei mitversichert. Nach Antragstellung angeschaffte Sonderausstattung, Zubehör und technische Ausrüstung ist bis zu einem Betrag von EUR 400 prämienzuschlagsfrei mitversichert.

13.4. Versicherung von Akkus und Batterien von Elek trofahrzeugen (Besondere Bedingung Nr. 8480)

Bei Elektrofahrzeugen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Batterien des Fahrzeuges. Befindet sich die Batterie nicht im Eigentum des Versicherungsnehmersn, liegt eine Versicherung für fremde Rechnung vor.

In Erweiterung von Art. 1 EKB bzw. Art. 1 KKB erstreckt sich bei Elektrofahrzeugen die Versicherung auch auf die mittelbare Einwirkung durch Blitzschlag (indirekter Blitzschlag) auf das versicherte Fahrzeug und die mitversicherte Sonderausstattung wie Akkus und Batterien, wenn diese zum Aufladen an eine externe Stromquelle angeschlossen und fix mit dem Fahrzeug

verbunden sind.

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KFZ-Kasko-Tarif 03/2015 10

Zeitraum ab der erstmaligen Zulassung Versicherungsleistung in % des

Wiederbeschaffungswertes der Batterie, maximal jedoch den beantragten Preis

Bis 12 Monate 100 13. bis 24. Monat 80 25. bis 36. Monat 60 37. bis 48. Monat 40 ab dem 49. Monat 20

Die Prämienbemessung erfolgt durch Hinzurechnung zum Fahrzeug-Listenpreis.

13.5. Deckungserweiterung Diebstahl oder Verlust vo n Gegenständen des beruflichen oder persönlichen Bedarfs – (Besondere Bedingung Nr. 83 92)

Die Versicherung bei Schäden durch Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen und beruflichen Bedarfes erstreckt sich auch auf folgende Gegenstände: Mobiltelefone, Digitalkameras, sowie Laptops, Tablets und vergleichbare mobile Computer, soferne sie nicht von außen sichtbar und im versperrten Fahrzeug aufbewahrt waren. Zusätzlich wird in Erweiterung der Besonderen Bedingung für die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung die Versicherungssumme für dieses Risiko von EUR 750,- auf EUR 2.000,- angeboten. Die Prämie für diese Deckungserweiterung beträgt jährlich EUR 21,80.

13.6. Versicherungsleistung bei Totalschaden von Le asingfahrzeugen (Besondere Bedingung Nr. 8482)

Bei Vereinbarung der Besonderen Bedingung leistet der Versicherer für die ersten 5 Jahre nach erstmaliger Zulassung des Fahrzeuges im Falle des Totalschadens (inkl. Totaldiebstahl) gemäß der nachstehenden Staffel, mindestens jedoch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

Zeitraum ab der erstmaligen Zulassung Versicherungsleistung in % des Listenpreises

exklusive Umsatzsteuer Bis 6 Monate 95% 7. bis 12. Monat 90% 13. bis 24. Monat 80% 25. bis 36. Monat 70% 37. bis 48. Monat 55% 49. bis 60. Monat 45%

Für Privatkunden ............................................................................... Prämienzuschlag 5%

Für Gewerbekunden ......................................................................... Prämienzuschlag 10%

13.7. Neuwertentschädigung und Bergekosten bei Tota lschaden (Besondere Bedignung Nr. 8481) Neuwertentschädigung

Bei einem Totalschaden (inklusive Totaldiebstahl) innerhalb von 18 Monaten ab der erstmaligen Zulassung ersetzt der Versicherer 100% des Kaufpreises, den der Versicherungsnehmer für das Fahrzeug bezahlt hat (Abänderung des Artikel 2 Punkt 1.2 der KKB bzw. EKB). Der Nachweis des Kaufpreises erfolgt durch die Ankaufsrechnung. Gilt für PKW/Kombi und LKW bis 1 t Bergekosten Abweichend von Artikel 2 Punkt 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Vollkaskover-sicherung (Kollisionskaskoversicherung – KKB) bzw. Artikel 2 Punkt 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Teilkaskoversicherung (Elementarkaskoversicherung – EKB) ersetzt der Versicherer bei Totalschaden bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2.200 auch die notwendigen Kosten für die Bergung und die Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte, die das Fahrzeug zur Verwertung übernimmt.

Neuwertenschädigung und Bergekosten bei Totalschaden für Privatkunden. Prämienzuschlag 5% Neuwertentschädigung und Bergekosten bei Totalschaden für Gewerbekunden Prämienzuschlag 10%.

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KFZ-Kasko-Tarif 03/2015 11

13.8. Grobe Fahrlässigkeit (Besondere Bedingung Nr. 8449) Der Versicherer erbringt Entschädigungsleistung auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen außer

• der Lenker hat das Ereignis herbeigeführt in einem durch Suchtgift oder Alkohol beeinträchtigtem Zustand im Sinne der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung

• es liegt ein Diebstahl vor. Gilt nur für PKW/Kombi ohne besondere Verwendung und für LKW bis 1 t zur privaten Nutzung Für Gewerbe- und Privatkunden……………………………………………………………Prämienzuschlag 2,5%

13.9. Totalschadenschutz in der Vollkasko-Versicher ung (Besondere Bedingung Nr. 8475) In Abänderung von Artikel 2 der KKB leistet der Versicherer nur im Falle des Totalschadens. Ein Totalschaden liegt vor, wenn infolge eines unter die Versicherung fallenden Ereignisses - Das Fahrzeug zerstört worden ist oder - In Verlust geraten ist und nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenmeldung wieder zur

Stelle gebracht wird oder - Die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung 75% des Wiederbeschaffungswertes gemäß Artikel

3 Punkt 1.2., übersteigt.

Der Versicherer leistet in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert abzüglich 20% Selbstbehalt. Eine Versicherungsleistung bei Teilschaden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gilt für Fahrzeuge die maximal 8 Jahre alt sind. Die Prämien berechnen sich nach dem Faktorentarif.

13.10. Oldtimer (Pkw/Kombi)

Risikoannahme: Wie bei Oldtimer Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung Listenpreis: Der Wert ist vom Sachverständigen festzustellen (gilt als Höchstentschädigungsleistung). Faktoren gemäß Fahrzeugbeschreibung Prämiennachlass ............................ 40 %

13.11. Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug (Klasse L6e ) und Vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinien 2002/24/EG (Klasse L7e)

• Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug (Klasse L6e):

Eigengewicht max. 350 kg; Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm3 (bei Antriebsart Benzin) bzw. mehr als 50 cm3 und max. 4 kW (bei anderer Antriebsart, z.B. Diesel)

• Vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinien 2002/24/EG (Klasse L7e) (z.B. optisches Aussehen wie ein 1-/ 2-sitziges Motorrad mit 4 Rädern) Eigengewicht nicht mehr als 400 kg oder bei Güterbeförderung 550 kg, max. 15 kW

13.11.1 Versicherungsarten

Leistungsumfang gemäß Punkt 13.1 (Pkw, Kombi, Lkw bis 1 t Nutzlast)

13.11.2 Tarifierung

Gemäß Punkt 13.2 (Pkw/Kombi) Die Jahresprämie ergibt sich aus dem Listenpreis des Fahrzeuges zuzüglich dem EUR 2.000,- übersteigenden Wert von Sonderausstattung, Zubehör und technischer Ausrüstung.

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KFZ-Kasko-Tarif 03/2015 12

14. Omnibusse und Omnibusanhänger

14.1. Versicherungsarten

Leistungsumfang Vollkasko Teilkasko

Versicherungsschutz für das versicherte Fahrzeug und die im versperrten Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch:

optimierter Selbstbehalt

mit Selbstbehalt in jedem

Versicherungsfall

ohne Selbstbehalt

Naturgewalten: Hagel, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Felssturz, Steinschlag, Lawinen, Schneedruck

versichert ohne Selbstbehalt

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

versichert ohne Selbstbehalt

Brand, Explosion, Schmorschäden � versichert ohne

Selbstbehalt 5 %, mind. 500

höchstens 1.500 versichert ohne

Selbstbehalt

Diebstahl, unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Raub �

versichert ohne Selbstbehalt

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

versichert ohne Selbstbehalt

Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr �

versichert ohne Selbstbehalt

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

versichert ohne Selbstbehalt

Parkschäden: Kollision mit einem unbekannten Kfz 5 %, mind. 500 höchstens 1.500

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

nicht versichert

Vandalismusschäden: mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

nicht versichert

Unfallschäden: Kollision durch Fremd- und Eigenverschulden

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

nicht versichert

� Behördliche Meldepflicht

14.2. Tarifierung

Die Jahresprämie ergibt sich aus dem Listenpreis des Fahrzeuges zuzüglich dem Wert von

Sonderausstattung, Zubehör und technischer Ausrüstung. Berechnungsfaktoren: Vollkasko ................................................................................. 6,22 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko optimierter Selbstbehalt .......................................... 6,84 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko .................................................................................. 1,40 % inkl. Vers.Steuer

14.3. Sonderausstattung

Vom Listenpreis der gesamten Ausstattungsgegenstände ist mit dem Prämiensatz 6,22 % (6,84 %) inkl. Vers.Steuer zur Vollkasko bzw. 1,40 % inkl. Vers.Steuer zur Teilkasko die zusätzliche Prämie zu ermitteln und der Jahrestarifprämie für das betreffende Fahrzeug hinzuzurechnen.

14.4. Selbstbehaltsvarianten

Es gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 15.4

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KFZ-Kasko-Tarif 03/2015 13

15. Kraftwagen zur Güterbeförderung

− Lkw über 1 t Nutzlast, Sattelzugfahrzeuge, Transportkarren, Wohnmobile mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t

− Transportkarren, Kraftwagen zur Güterbeförderung mit Antrieb durch elektrische Energie − Lkw zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers − Zugmaschinen − Motorkarren − Kühlfahrzeuge: Lkw mit Kühlaufbauten, Sattelzugmaschinen in Verwendung mit Kühlaufliegern,

Anhänger / Sattelauflieger mit Kühlaufbauten − Tankfahrzeuge zur Beförderung anderer als gefährlicher Güter: Lkw mit Tankaufbauten,

Sattelzugfahrzeuge in Verwendung mit Tankaufliegern, Anhänger mit Tankaufbauten, Tankauflieger

15.1. Versicherungsarten

Leistungsumfang Vollkasko Teilkasko

Versicherungsschutz für das versicherte Fahrzeug und die im versperrten Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch:

optimierter Selbstbehalt

mit Selbstbehalt in jedem

Versicherungsfall ohne Selbstbehalt

Naturgewalten: Hagel, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Felssturz, Steinschlag, Lawinen, Schneedruck

versichert ohne SB 5 %, mind. 500 höchstens 1.500

versichert ohne SB

Brand, Explosion, Schmorschäden � versichert ohne SB 5 %, mind. 500 höchstens 1.500

versichert ohne SB

Diebstahl, unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Raub �

versichert ohne SB 5 %, mind. 500 höchstens 1.500

versichert ohne SB

Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr �

versichert ohne SB 5 %, mind. 500 höchstens 1.500

versichert ohne SB

Parkschäden: Kollision mit einem unbekannten Kfz 5 %, mind. 500 höchstens 1.500

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

nicht versichert

Vandalismusschäden: mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

nicht versichert

Unfallschäden: Kollision durch Fremd- und Eigenverschulden

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

5 %, mind. 500 höchstens 1.500

nicht versichert

� Behördliche Meldepflicht

15.2. Tarifierung

Berechnungsfaktoren: zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern: Vollkasko ..................................................................... 7,22 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko optimierter Selbstbehalt .............................. 7,94 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko ...................................................................... 1,79 % inkl. Vers.Steuer alle anderen: Vollkasko ..................................................................... 7,12 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko optimierter Selbstbehalt .............................. 7,83 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko ...................................................................... 1,79 % inkl. Vers.Steuer

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KFZ-Kasko-Tarif 03/2015 14

Aufbauten und Ausrüstungen bei Lkw über 1 t Nutzlast sind mit dem nachstehend angeführten prozentuellen Prämienzuschlag zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Aufbauten bzw. Ausstattungsgegenstände sind die genannten prozentuellen Prämienzuschläge zu addieren und deren Summe der jeweiligen Kaskoprämie zuzuschlagen. Ausgenommen hievon sind jene Aufbauten, die in den Fahrzeuglisten als Grundbestandteil des Fahrzeuges angeführt sind und somit im Listenpreis bzw. in der Prämie bereits berücksichtigt sind.

Aufbauten bzw. Ausrüstung Zuschläge in %

Pritsche, Ladebrücke ohne Verdeck 10 Pritsche, Ladebrücke mit Verdeck (Hamburgerverdeck, Zollverschlussplane) 12 Rungen 12 Kasten/Koffer (ausgen. Kühlaufbauten) 20 Kipper 20 Sattelzugfahrzeug 5 Schlaf-/Doppelkabine 3 Vorschaltgetriebe 3 Allrad 20 Ladebordwand 10 Ladekran 25

Lkw zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers:………Anfrage Geschäftsannahme

15.3. Sonderausstattung

Vom Listenpreis der gesamten Ausstattungsgegenstände ist - sofern ein Prämienzuschlag gemäß Punkt 15.2 nicht vorgesehen ist - mit dem Prämiensatz 7,22 % (7,94 %) bzw. 7,12 % (7,83 %) inkl. Vers.Steuer zur Vollkasko bzw. 1,79 % inkl. Vers.Steuer zur Teilkasko die zusätzliche Prämie zu ermitteln und der Jahrestarifprämie für das betreffende Fahrzeug hinzuzurechnen.

15.4. Selbstbehaltsvarianten

Im Bedarfsfall können erhöhte Selbstbehalte angeboten werden. Der tarifliche Selbstbehalt lautet: 5 %, mind. EUR 500 max. EUR 1.500. Bei Erhöhung des Mindestselbstbehaltes entfällt die Maximalgrenze.

Selbstbehalt 5 %, mind. max. Prämiennachlass

390 1.500 + 10,0 %

500 1.500 tariflich

750 - - 7,5 %

1.500 - - 10,0 %

2.200 - - 15,0 %

3.000 - - 20,0 %

3.500 - - 25,0 %

4.000 - - 30,0 %

6.000 - - 40,0 %

7.500 - - 50,0 %

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KFZ-Kasko-Tarif 03/2015 15

16. Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge

Fahrzeuge, die ausschließlich zur Verwendung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und ihren Nebenbetrieben und in Betrieben land- und forstwirtschaftlicher Genossenschaften mit Ausnahme der der Gewerbeordnung unterliegenden Betriebe bestimmt sind.

− Zugmaschinen − Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (einschließlich Mähdrescher) − Motorkarren − Sonderkraftfahrzeuge, die nicht oder nicht ausschließlich auf Rädern laufen Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt 15). Bei allen Versicherungsarten: Prämiennachlass ......................................... 20 %

17. Fahrzeuge mit besonderer Verwendungsbestimmung − Abschleppwagen − Mähdrescher (die nicht unter Punkt 16 fallen) − Feuerwehrwagen, Kraftwagen für den Bergrettungsdienst − Kraftwagen für den Rettungsdienst und Krankenwagen − Leichenwagen − Müll- und Fäkalienabfuhrwagen − Fahrzeuge des Straßendienstes − Mannschaftstransportwagen des öffentlichen Sicherheitsdienstes

Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt 15).

18. Schulfahrzeuge

− Kraftwagen − Krafträder − Anhänger

Es gelten die Bestimmungen für die jeweiligen Fahrzeugarten.

19. Probefahrtkennzeichen

Risikoübernahme und Prämie:…………………………………………. Anfrage Geschäftsannahme

20. Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter

Tankfahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter im Sinne des GGBG − Lkw mit Tankaufbauten − Sattelzugfahrzeuge in Verwendung mit Tankaufliegern − Anhänger mit Tankaufbauten − Tankauflieger

20.1. Versicherungsarten Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt. 15).

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KFZ-Kasko-Tarif 03/2015 16

20.2. Tarifierung

Berechnungsfaktoren: zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern (TGS 511-517): Vollkasko ....................................................................... 7,22 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko mit eingeschränktem Selbstbehalt ............... 7,94 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko ....................................................................... 1,79 % inkl. Vers.Steuer alle anderen: Vollkasko ....................................................................... 7,12 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko mit eingeschränktem Selbstbehalt ............... 7,83 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko ....................................................................... 1,79 % inkl. Vers.Steuer

20.3. Sonderausstattung

Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt. 15).

21. Anhänger Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt. 15).

ANHANG

Schneepflüge, Fräsen, Miststreuer, Seilwinden, Fron tlader, Raupenschlepper, etc.: Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt. 15). Bei land- und forstwirtschaftlicher Verwendung: Prämiennachlass 20 %

Schi-Doo

Es gelten die Bestimmungen für Krafträder (Punkt 12).