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Technische Dokumentation
Übersicht und praktische Hinweise für Elektrotechnische Anlagen
nach Baukostenplan (BKP)
Version 04 / 01.01.2016
Gm / 01.01.2016, Rev. a
Vorwort zur Technischen Dokumentation Version 04 Die vorliegende Technische Dokumentation wurde aktualisiert und entspricht dem heutigen technischen Fortschritt und Bedürfnis der Praxis. Sämtliche inhaltlichen Angaben stammen von versierten dipl. Elektroinstallateuren, welche in unterschiedlichen Bereichen arbeiten. Die Autoren der Zusammenfassungen konnten sich zwischenzeitlich in diversen Spezialfunktionen wie Blitzschutz- oder Brandschutzfachmann weiterbilden und auch diese Erkenntnisse einfliessen lassen. Das vorliegende Dossier bietet dem Elektrofachmann die Möglichkeit, sich in den zahlreichen und komplexen elektrotechnischen Anlagen zurechtzufinden und die Übersicht zu behalten. Gleichzeitig ist die Version 04 sehr hilfreich bei der Weiterbildung zum Projektleiter mit eidg. Fachausweis oder zum dipl. Elektroinstallateur. In der vorliegenden Version 04 wurden sämtliche Inhalte dem neuesten Stand der Technik angepasst. Weitere Zusammenfassungen wurden ergänzt. Die in der Version 03 vorhandenen Fragekarten sind bewusst nicht mehr in der Dokumentation enthalten, damit sich diese etwas schlanker präsentiert. Die Fragekarten können jedoch weiterhin kostenlos auf der Homepage „electromind.ch“ heruntergeladen und zum Lernen verwendet werden. Für eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung für die Fachausweise sowie dem dipl. Elektroinstallateur arbeiten wir weiterhin mit „www.elektroweiterbildung.ch“ zusammen. Die Kursangebote sind auf „electromind.ch“ verlinkt. Bei Fragen oder Anregungen bitte E-Mail an folgende Adresse senden: [email protected] Quellenangaben: Die Quellenangaben zu einzelnen Bildern oder Texten wurden wo möglich direkt bei den Objekten platziert.
Gm / 01.01.2016, Rev. --
Inhaltsverzeichnis
BKP Beschreibung Dat./Index Seite
231.1 Hochspannungsanlage / Trafostation 01.01.16f 01
231.2 Schaltgerätekombinationen 01.01.16e 02
231.3 Blindstromkompensationsanlage 01.01.16f 03
231.4 Notstromversorgungsanlage / USV 01.01.16f 04
231.44.1 Notlichtanlage / Beleuchtung 01.01.16d 05
231.44.2 Notlichtanlage / Anlage 01.01.16f 06
232.2.1 Blitz- (LPS) und Überspannungsschutz 01.01.16h 07
232.2.2 Schutzpotentialausgleich und Erder 01.01.16h 08
232.3 Installationssysteme (Kanäle, Rohranlagen, Steigzonen) 01.01.16c 09
232.5.1 Lichtinstallationen / Beleuchtungstechnik 01.01.16c 10
232.5.2 Lichtinstallationen / Leuchtmittel 01.01.16c 11
232.5.3 Lichtinstallationen / LED 01.01.16d 12
232.71 Heizungsinstallationen / Wärmepumpe 01.01.16e 13
232.72 Lüftungsinstallationen / CO/NO Anlage 01.01.16d 14
232.76 Rauch- und Wärmeabzugsinstallationen / RWA, RDA 01.01.16e 15
236.1.1 Kommunikationsinstallationen / Kupfer 01.01.16e 16
236.1.2 Kommunikationsinstallationen / LWL 01.01.16d 17
236.18 Ruf- und Suchanlagen / Patientenruf 01.01.16b 18
236.2 Safety-Installationen / Evakuationsanlage / EVAK 01.01.16d 19
236.21.1 Brandmeldeinstallationen / BMA 01.01.16e 20
236.21.2 Brandmeldeinstallationen / Checkliste 01.01.16 21
236.31 Einbruch- und Überfallmeldeinstallationen / EMA 01.01.16c 22
236.5 Uhreninstallationen 01.01.16c 23
236.7.1 Radio- und TV-Empfangsinstallationen / TV 01.01.16c 24
236.7.2 Radio- und TV-Empfangsinstallationen / SAT 01.01.16d 25
237.1.1 Gebäudeautomation / KNX 01.01.16f 26
237.1.2 Gebäudeautomation / AMX, Audio, Video 01.01.16c 27
239.1.1 Übriges / Photovoltaik 01.01.16e 28
239.1.2 Übriges / Minergie 01.01.16f 29
239.1.3 Übriges / Brennstoffzellen 01.01.16d 30
239.1.4.1 Übriges / Brandschutz Grundlagen 01.01.16c 31
239.1.4.2 Übriges / Brandschutz Ausführung-Elektro 01.01.16c 32
239.1.4.2 Übriges / Integraler Test 01.01.16 33
239.1.5 Übriges / Arbeitssicherheit 01.01.16 34
231.1 Hochspannungsanlage / Trafostation / NISV, EI30 / 01.01.2016f / Seite 01
Tür nicht
arretieren!
fakultativ
Fluchtweg Kennzeichnung!
NIN 5.3.9.1.1 B+E
fakultativ
Eckdaten zu Trafostation:
- Spannungsebenen gemäss Swissgrid 2015
Ebene 1: Transportnetz, (Höchstspannung) 220kV / 380kV
Ebene 3: Verteilnetz überregional, (Hochspannung) 50-150kV
Ebene 5: Verteilnetz regional, (Mittelspannung) 6-35kV
Ebene 7: Verteilnetz lokal, (Niederspannung) 230V / 400V
- Keine permanente Arbeitsplätze über Trafostation, sonst
Abschirmung mit Blech an Decke (-Blech)
Gründe: unnötige Körpererwärmung, Abnahme der
Gedächtnis-Leistung, Linsentrübung (grauer Star)
- Gebäude ab 800A mit Trafostation planen
- Standard Trafogrössen: 315, 630, 800, … 2500 kVA
- Öl- oder Giessharzkühlung
- „ELIN“-Trafo mit 8 Anschlüssen emissionsarm
Persönliche Schutzausrüstung:
- Schutzausrüstung siehe Blatt Arbeitsschutz
Tesla-Meter
NISV, nicht ionisierende Strahlungsverordnung:
gilt für: Hochsp. Ltg. / Frei- und Kabelltg. / Trafo-
stationen / Eisen- und Strassenbahnen
Anlagegrenzwert (AGW) ab 1000V / Mobilfunk / Radar
/ 0 bis 300 GHz, ortsfeste Anlagen (siehe dazu NISV
Anhang 1 ff).
gilt nicht für: Handy, Mikrowellen, Kochherd
Immissionsgrenzwerte (IGW) gilt für alle Räume und
müssen überall eingehalten werden: magnetische
Flussdichte 100T, el. Feldstärke 5kV/m
Emmissionsgrenze (OMEN*), Aufenthalt von
Menschen f. längere Zeit (3-4h) z.B. Büro, Wohnungen
magn. Flussdichte 1T, el. Feldstärke 2V/m (gilt seit
2001) gesetzlich definiert!
Emmissionsgrenze (SOMEN), Aufenthalt von
Menschen f. längere Zeit (3-4h) Spital,
Patientenzimmer, Warteräume: magn. Flussdichte
0.2T, el. Feldstärke 0.2V/m erhöhter Richtwert,
Einhaltung fakultativ (Spital)
diese Werte sind einzuhalten: 0.2m ab Boden bis 2m
über Boden und 0.2m von Wand. Bei SOMEN-Wert gilt
0.4m ab Boden
3) Abdeckung 4) Verschalung
OMEN *Ort mit empfindlicher Nutzung
SOMEN *Spitäler Ort mit empfindlicher
Nutzung
Ca. Raumgrösse
mind. f. 1 Trafo:
3 x 5m (15m2)
Nur Pers. mit
Schaltberechtigung
und CPR-Kurs
Schutzausrüstung
Stufe 3
Elektromagnetische Verträglichkeit EMV:
Nieder- und hochfrequente Elektrofelder
jede elektrische Leitung strahlt unter Spannung
ein elektrisches Feld ab, auch wenn kein Strom
Nieder- und hochfrequente Magnetfelder treten
auf, Strom fliesst. Während bei niederfrequenten
Feldern die Elektro- und die Magnetfelder immer
getrennt auftreten und auch entsprechend getrennt
(einzeln) gemessen werden müssen, ist dies bei
den hochfrequenten Feld-Immissionen anders.
Elektro- und Magnetfelder sind miteinander
gekoppelt und werden in der Schweiz in der
Regel in V/m gemessen.
Massnahmen zur Feldreduktion:
Distanzierung
Feldarmer Anlageaufbau und Kabelführung
Abschirmungen
Belastung paralleler Einleiterkabel (2 parallel):
mm2 CU A NHS
50 320 400
70 420 520
95 510 640
120 600 750
150 690 870
185 800 1000
240 950 1190
300 1100 1370 Quelle: el. Anlagen gem. StV 2009, Berchtold
Ik Trafo (zirka):
160kVA = 6KA
400kVA = 15kA
800kVA = 25kA
2000kVA = 45kA
Türen mind.0.8m breit, 1,95m hoch mit
Warnschild und Schloss
Belüftung der Schalträume ist erforderlich
Kabeldurchführungen und Wände EI90
Hauseinführung gas.- und wasserdicht
Warnschilder gegen Wiedereinschalten
Erdungsgarnitur für Hochspannung
Hochspannungsprüfer
Brandmeldeanlage (empfohlen)
Prozesse geplantes Schalten und Arbeiten über 1000V AC
1. Antrag erstellen
2. Schaltauftrag erstellen
3. Schaltauftrag überprüft
4. Ausserbetriebnahme
5. Sichern
6. Verfügungserlaubnis (VE) übergeben
7. Schützen der Arbeitsstelle
8. Durchführungserlaubnis übergeben
9. Freigabe der Arbeit
10. Arbeit ausführen
11. Rückgabe und Freigabe zur Arbeit
12. Rückgabe Durchführungserlaubnis
13. Schutz der Arbeitsstelle aufheben
14. Rückgabe Verfügungserlaubnis
15. Sichern aufheben
16. Wiederinbetriebnahme
231.44.2 Notlichtanlage / Anlage / 01.01.2016f / Seite 06
EB
Einzelbatteriesystem
LPS
Gruppenbatteriesyste
m
CPS
Zentralbatteriesystem
Vorteil - wartungsfreie Batterie
- hohe Verfügbarkeit
- einfache Nachrüstung
- keine Brandschutzmassn.
- kleiner Installationsaufwand
- dezentraler Aufbau
- Sicherheitsniveau
- geringe Folgekosten
- Durchführung der
automatischen Tests
- kompakte Bauform
- in allen Gebäudearten
einsetzbar
- Architektenwünsche
leicht zu erfüllen
- problemlose Einzel-
Überwachung
- Lebensdauer Batterie
(5Jahre)
- geringe Folgekosten
- Durchführung der autom. Tests
- Grosse Anzahl Stromkreise
- Einzelstromkreisumschaltung
- zentrale Überwachung
- problemlose Einzel-
Überwachung
- für grosse Anlagen geeignet
mit Anschluss von Unter-
und Busunterstationen
- geringer Wartungsaufwand
- Lebensdauer Batterie
(10Jahre)
Nachteil - Lebensdauer Batterie
(4J.) Kosten
- hohe Entsorgungskosten
- hoher Prüfungs- und
Wartungsaufwand
- nur für kl. Lampenleitung
- bei > Umgebungstemp.
Lebensdauer tief
- Installationsaufwand
- Leistungsbegrenzung
(max.1’500W bei 1h)
- geringe Anzahl der
Sicherheitsleuchten
(max. 15-20 Leuchten)
- E60 Raum oder E60
Trennung
- Planungsaufwand
- E60 Raum
- Verkabelung mit
Funktionserhalt E60
(innerhalb des gleichen
Brandabschnitts kann man
Kabel ohne Funktionserhalt
verwenden)
- Installationsaufwand
EA
Ersatzstromaggregat
SA
Schnellbereitschaftsaggregat
SO
Sofortbereitschaftsaggregat
- versorgt innerhalb von 15s nach
Stromausfall die Sicherheitseinri.
- versorgt in max.0,5s nach
Stromausfall die Sicherheitseinr.
- versorgt bei Stromausfall die
Sicherheitseinr. ohne Unterbruch
Allgemein:
- Wartungsfaktor 0,8 berücksichtigen
- Zentrale Notlichtanlage > 8-10 Leuchten
- Einzelleuchten < als 8-10 Leuchten
Nicht zulässige Standorte für
Sicherheitsstromquellen:
- Fluchtwege
- Lüftungszentralen und Putzräume
- Lager- und Fabrikationsräume mit brennbaren Stoffen
- Aufstellungsräume für wärmetechnische Anlagen
Zentralbatterieanlagen:
- Almat Prinzip 230VAC
- Inotec Prinzip 216VDC
- AWAG Prinzip 230VAC
- Sentara Prinzip 230VAC
oder 216VDC
- Zumtobel Prinzip 230VAC
Betriebsbereitschaft / Wartung / periodische Kontrolle:
Anlageeigentümer oder Anlagebetreiber sind verantwortlich
für die Erstellung, Instandhaltung, Wartung und Kontrolle der Anlage.
- Abnahmekontrolle nach der Erstellung
- Kontrolle gemäss Hersteller min. 1x pro ½ Jahr / mit Statusanzeige 1x pro Jahr
- Kontrolle der Betriebsdauer von 30 Minuten mit Eintragung ins Kontrollbuch
- Sichtkontrolle, Funktionskontrolle, Wartung und Test manuell oder automatisch
- Es ist immer ein Kontrollbuch zu führen bei Instandhaltungsarbeiten
Lüftung
Türe
EI30
nbb
HV
HV CPS
CPS
Variante 1: CPS freistehend mind. 80cm Abstand zu
anderen Verteilungen
Variante 2: CPS in HV integriert, Abtrennung muss
mind. EI60 sein
Notlichtzentrale
mit zentral Akku
Unterverteilung mit
Spannungsüberwachung
Unterverteilung mit
Spannungsüberwachung
Normalnetz geschaltet
Notnetz
Hilfs- / Signalkontakt
Beispiel Prinzip Umschaltrelais
Normalnetz dauer
232.76 Rauch- und Wärmeabzugsinstallationen / RWA, RDA / 01.01.2016e / Seite 15
RWA sind in der Schweiz vorgeschrieben für:
- Treppenhäuser (nach Geschoss + Nutzung)
- Industrie-, Gewerbe- und Lagerräume >2’400m², mit
Sprinkler > 4’800m² (nur wenn über Terrain)
- Parkhäuser und Einstellräume für Motorfahrzeuge
> 600mm², mit Sprinkler > 3’600m² (nur wenn unter Terrain)
- Räume mit gr. Personenbelegung > 300Pers. dito Sprinkler
- Verkaufsgeschäfte und –räume > 600m² dito Sprinkler
- Atrien immer notwendig
- Hochregallager ohne Sprinkler immer, mit Sprinkler > 600m²
Diese Auflistung ist nicht abschliessend. Die BSRILI 21-15
definiert weitere Unterteilungen (siehe Art. 3.1) sowie auch
den Unterschied zwischen Anlagen mit/ohne Leistungs-
nachweis (siehe Art. 3.2 und 3.4.1)
RDA sind in der Schweiz vorgeschrieben für:
- Sicherheitstreppenhäuser, welche nicht in jedem Geschoss
über ständig ins Freie, offene Gänge und Vorplätze
verfügen (TH grösserer Druck als in Schleuse)
- Schächte von Feuerwehraufzügen
wichtige Definitionen:
- RWA mit Leistungsnachweis müssen automatisch
einschalten durch BMA, ohne Leistungsnachweis auf
Verlangen der Behörden
- Bauten ohne BMA/Sprinkler brauchen lokale, autonome
Brandmelder mindestens für die überwachten Brandabschnitte
zur Einschaltung der RWA-Anlage.
- RDA von BMA gesteuert selbstständig in Betrieb, die zu
schützenden Bereiche sind als separate Brandabschnitte zu
erstellen. Wird eine RDA von Hand in Betrieb gesetzt, darf
diese nur im Spülbetrieb wirken.
- RWA + RDA an unabhängige Stromquellen von der allg.
Stromversorgung getrennt anschliessen
- typische Rauchentwicklung: 1kg PVC ca. 500m3
1kg Holz ca. 750m3 , 1kg Diesel ca. 2’500m3
Zweck:
- Personenschutz
Flucht der Personen im Gebäude
Schutz der Feuerwehrleute
- Sachwertschutz
Verhinderung eines Einsturzes
Übermässige Beschädigung, Dämpfe
Aufgaben:
- Rauchfreihaltung der Fluchtwege
- Verhinderung des Feuersprungs
- Verqualmung und Wärmestau vermeiden
Übersicht (BSRILI 21-15)
- RWA Anlagen werden mit/ohne
Leistungsnachweis unterschieden
- RWA sollen raucharme Schichten bilden,
spülen bzw. verdünnen, Impuls-
Ventilation gewährleisten
- RWA braucht den Feuerwiderstand ent-
sprechend des nutzungsbezogenen
Brandabschnitts, mind. jedoch 30min.
- MRWA = maschinelle Entrauchung
- NRWA = natürliche Entrauchung
- LRWA = Entrauchung mit FW Lüftern
- FW-Lüfter nur bis 1.UG im Konzept
zulässig
- Einblasöffnungen müssen so angeordnet
sein, dass ein wirksamer Betrieb des
Lüfters möglich ist
- Abströmöffnungen mind. Fläche = 0.5m² ,
öffenbar mind. 0.1m und auf Zuluft-
öffnung abgestimmt
- Abström- und Nachströmöffnungen
müssen jederzeit, d.h. auch unabhängig
von Witterungseinflüssen, funktionieren
- RWA mit Leistungsnachweis werden
nach Vorliegen des Installationsattests
einer Abnahmeprüfung unterzogen
- Vertikale Flucht- und Rettungswege von
Gebäuden mit drei UG und mehr sind mit
einer Spüllüftung auszurüsten
- Liftschächte (nicht FW-Lift) können eine
autonome RWA haben, über Thermostat
im obersten Geschoss und Drehschalter
im EG gesteuert. Die Klappe ist stromlos
offen. Ist eine BMA vorhanden, kann die
Behörde verlangen, dass die Öffnung der
Klappe zusätzlich via Brandmelder bzw.
Brandfallsteuer-Baustein funktioniert.
Heissgasventilatoren für
Rauchgastemperaturen
bis 400°C
Periodische Kontrollen:
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind
periodisch zu kontrollieren
- der Kontrollturnus richtet sich nach der Art der
Anlage sowie nach den durch die Anlage
geschützten Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte
Betriebsbereitschaft und Wartung:
Anlageeigentümer oder –betreiber sind dafür
verantwortlich, dass die Rauch- und Wärme-
abzugsanlagen bestimmungsgemäss in Stand
gehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind.
M
M
Steuerschrank
Bedienstelle
Zuluft
wenn Abströmöffnung nicht auf dem Dach, dann
verteilt auf 2 möglichst gegenüberliegende Fassaden
Achtung Personenschutz
vor allem, wenn nicht auf
Dach platziert
Rauchgas
- Bedienung ab sicherem
Standort auch im Brandfall
- Betrieb, Störung, ausser
Betrieb ist anzuzeigen
Steuerschrank Bedienstelle
M
Zuluft
Abluft
als Variante
zum
Ventilator
RDA
Ventilator
Leistung kann je nach Projekt
schnell bei 15-25kW liegen
bsp. Kabel FE180/E60 3x1.5mm²
bsp. Kabel FE180/E60 5x10mm²
bsp. Kabel FE180/E60 2x2x0.8mm²
Zuleitung bsp. Kabel
FE180/E60 5x16mm²
Brandschutzplan mit RDA (Etage)
Im Vorplatz der Wohnungen herrscht ein grösserer
Druck als in der Wohnung. Allfälliger Rauch wird zu-
rück gedrückt. Im FW-Lift sowie im vertikalen
Fluchtweg ist der Druck nochmals höher. Allfälliger
Rauch im Vorplatz gelangt nicht ins Treppenhaus
oder den FW-Lift
Wohnung 1 Wohnung 2
Wohnung 3
Überdruck 50 Pa
Kraft 100N entspricht einem
Gewicht von 10kg zum Öffnen
einer 2m² grossen Türe
Prinzip RWA
Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen
Prinzip RDA
Rauchdruck-Schutzanlage BMA
Auslösung
BMA
Auslösung
Der Revisionsschalter muss
auch in der EIN Pos.
abschliessbar oder mit der
Anlagesteuerung
verbunden sein.
Behördenabsprache!
236.21.1 Brandmeldeinstallationen / BMA / 01.01.2016e / Seite 20
Brandmelder
Ansprechindikator
gem. BSRILI 3.7.4
Blitzleuchte
Alarmhorn
G51 rot, 1x2x0.8
G51, 8x2x0.8
Allgemein:
- Zweck: Personen-, Sachen- und Tierschutz
- Grundprinzip: Erfassen - Auswerten –
Alarmieren («technischer Brandschutz»)
- Meldebereiche: adressierbar oder kollektiv
Normen:
- VKF (Vereinig. Kant. Feuerversicherungen)
- Brandschutzrichtlinie 20-15 «BMA»
- SES (Verb.schw.Errichter von Sicherheitsanl.)
Tag/Nachtbetrieb:
- Tag mit/Nacht ohne Interventionszeit
- Anwesenheitsverzögerung max. 3min.
- Erkundungsverzögerung max. 5min.
- Rückstellung «Verzögerung» mind. 1x täglich
und manuell (BSRILI BMA 3.4.2)
Brandkenngrössen:
- Temperatur / Rauchkonzentration
Flackerfrequenz
Brandentstehung:
- Sauerstoff, Brennstoff, Zündenergie
Alarmsignale:
- intern: für Personal
- extern: Hilfeleister / Feuerwehr
- örtliche: anonyme Öffentlichkeit
Ansaugrauchmelder (nach EN54-20):
ASD (Aspirating smoke detector)
- primär: erkennen kalter Rauch
- sekundär: Ansaug bei Melder
Überwachungsumfang:
- Voll- / teilweise Vollüberwachung
- Teilüberwachung Personen-/Sachen
- Einrichtungsüberwachung
Installation:
- Leitung max. 250, max. 10% Spannungsabf.
- Ringleitung > 32 Melder getrennt führen
- min. 0.5m Abstand zu Gebäudeteilen
- bei Kühlzellen > 50m2 ist ein Melder nötig
- bei Vordächern mit brennbarem Material ist
ein Melder nötig
Anzahl Melder:
- in der Regel 128 Melder pro Linie (wegen Bit)
- Neubau max. 100 Melder pro Linie
- 128 Einheiten 1 pro BM, 1pro HT
2 pro Baustein
Meldertypen:
- Handfeuermelder = Handauslösung (in Treppenhäuser, Flucht-
wegen und bei Löschposten) BSRILI BMA 3.7.3, gem. EN54-11
müssen diese rot sein und mind. 15mm von der Wand vorstehen
- Wärmemelder = grosse Wärme, 20-30m2 pro Melder bis 7.5m
Raumhöhe, Melderklasse A1 (EN54-5)
- Rauchmelder = starker Rauch, bis 80m2, als Ionisation-,
optischer oder Streulichtmelder bis 6m od. 12m Raumhöhe,
über 12m Raumhöhe nur in Absprache mit Brandschutzbehörde
- Flammenmelder = sichtbare Flammen
- Gasmelder = Gasbrände nicht sichtbare Flammen
- Multisensormelder = Rauch,Wärme,Flammen,…
- Linearer Melder (mit Sender, Empfänger ev. Reflektor) für hohe
Räume wie Hallen, Säle oder Atriumbauten (Distanz 5-100m)
- EX-Melder / Brand-Detektionskabel (bsp. für Tunnel)
- Luftproberauchmelder (in Lüftungskanälen)
- Ein- / Ausgabebaustein
BMA Zentrale:
- 230 V, T+T, Akku (überwacht 12h,
nicht überwacht 24h)
- Schnittstellen: EVAK, BFS,
Entrauchung, Sprinkler,
PBX, Leitsystem, Notlicht
- In Raum mit mind. EI30
BFS
Funktionsprinzip:
Prüfpflücker
EX-Raum:
eigensicherer
Stromkreis
spezieller
Brandmelder!
nicht durch
EX-Raum
Managem. Ebene:
Bedienen, Anzeigen
Automat. Ebene:
Verarb., Ein-/Ausg.
Feld Ebene:
Sensor, Aktor
DC-Baustein:
galv. getrennt
Abstand Melder Korridor:
Rauchmelder: 15m (bis 3m Breite)
Wärmemelder: 10m (bis 3m Breite)
- Zwischenräume oberhalb Unterdecken und unterhalb Doppelböden mit Brandbelastung < 50MJ/m2 oder grösser 50MJ/m2 aber ohne Aktivierungsgefahr
wie Transformatoren, Vorschaltgeräten oder Motoren für Lüftungsklappen: keine Brandmelder nötig. BSRILI BMA 3.2.2
- Zwischenräume (Hohlboden < 20cm oder Hohldecke < 15cm) brauchen keine Brandmelder
DC-Baustein
Lift
Treppenhaus:
- bis 12m oberstes Geschoss 1 BM
> 12m jedes 3. Geschoss 1 BM
- Treppenauge < 1m2 jedes Geschoss BM
nötig
FBA
(Fernmeldetableau)
bei Feuerwehrzugang
GSM-Antenne
redundante Alarmierung
Wenn Anforderungen an Gebäude für BMA (siehe BSN Art. 13)
- (a) Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime > 20 Pers.
- (b) Hotels, Pension > 20 Personen
- (c) abgelegene, nicht vollständig erschlossene Beherbergungs-
betriebe > 20 Personen welche berggängig sind
- Verkaufsgeschäfte >1200m2
- Räume mit grosser Personenbelegung
> 300 (Kino, Theater,…) und
Verkaufsräume bis 1200m2
- Parking > 600m2,
- Hochregallager > 7.5m
- Hochhäuser > 22m
- Fahrnisbauten
- Gebäudegeometrie
a) bis 11m, b) bis 30m
c) > 30m = Hochhäuser
1= Brand
2= Störung
3= Fernalarm
4= akustisches Signal ab
5= BMZ rückstellen
6= Bedienung freigeben
nach SN054002
oC
min.
239.1.4.1 Übriges / Brandschutz Grundlagen / 01.01.2016c / Seite 31
Inhalt der Ordner:
Brandschutzvorschriften 2015 (Ordner A+B) ergänzt mit
den Rechtsgrundlagen und den Ausführungs-/Vollzugs-
bestimmungen für den Kanton Zürich (Ordner C),
All diese Gesetze, RILI und Verordnungen
sind im Internet publiziert:
http://www.gvz.ch/feuerpolizei/Brandschutzvorschriften/
BSV2015Online/tabid/819/language/de-CH/Default.aspx
Zusammengefasst ergibt sich folgende Auflistung:
1. Brandschutznorm
Eingeteilt in Bereiche A bis J
2. Brandschutzrichtlinien
bsp. BMA, Blitzschutz, Sprinkler,…
RILI Kennzeichnung von Fluchtwegen….
Art. 3.2.1 Stand d. Techn. +30min
3. Brandschutzerläuterungen
bsp. Brandmauern, Gewährleistung der Betriebs-
bereitschaft von Brandfallsteuerungen (BFS)
4. Brandschutzarbeitshilfen
bsp. Gebäude mit geringer Abmessung, Wohn-
bauten, Schulbauten
5. Merkblätter
Solaranlagen
6. Diverses
Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Blitzschutz-
leitsätze, Leitsätze für Fundamenterder,
SN_EN_50172 Sicherheitsbeleuchtung,…
7. Rechtsgrundlagen Kanton Zürich
bsp. Gebäudeversicherungsgesetz, Gesetz
Feuerpolizei,…
8. Ausführungs- und Vollzugsbest. Kt. ZH
bsp. Reglement, Verbesserung Brandschutz,
Weisung Blitzschutz
9. Weitere Normen anerk. Fachverb. + Normenorg.
bsp. Normen von EN, SEV, SUVA,…
- Bauteile müssen gem. genormter Prüfung oder anderer VKF
anerkannten Verfahren geprüft bzw. eingesetzt werden. Dazu kennt
die VKF folgende Begriffe (Feuerwiderstand):
R = Tragfähigkeit (Résistance)
E = Raumabschluss (Etanchéité)
I = Wärmedämmung (Isolation)
30 = Minutendauer siehe BS RILI / 13-15 / 3.1.1
-Tragfähigkeit: Diese spielt für den Elektriker nicht so eine grosse Rolle, weil
darunter tragende Wände oder Pfeiler fallen. D.h.: Habe ich eine tragende
Wand oder einen Pfeiler, welcher gem. Brandschutzkonzept REI90 sein
muss, ist zu prüfen, ob das verwendete Material diesem entspricht. So kann
die Folge sein, dass ein Metallpfeiler mit Gips eingekleidet werden muss,
damit REI90 erfüllt wird. Selbstverständlich darf der Elektriker in
diesem Fall die Gipsaufdopplung nicht mit Installationen irgendeiner Art
verletzen!
- Der Funktionserhalt (E) bsp. E30 steht für das Funktionieren einer
kompletten Anlage über die definierte Zeit im Brandfall. Bezogen auf
elektrische Installationen bedeutet das, die richtige Wahl bzw. Einsatz von:
Kabel (FE180/E30), Verlegung (Trasse, im Beton,…), Abzweigdosen (richtig
befestigt + mit Keramikklemmen).
- Beschaffenheit von Wänden:
Quelle:http://www.praever.ch/de/bs/reg/info/allgemeinanerkanntebauteile/Seiten/Bauteileoh
nePrüfnachweis.aspx
Alle anderen Wände müssen geprüft und zertifiziert sein, um zu belegen, dass
der nötige Brandschutz erfüllt ist. Für den Elektriker bedeutet diese Tabelle,
dass ein Backstein mit Stärke 10cm EI60 entspricht. Ist nun eine Wand mit EI60
gefordert und der Baumeister verwendet 15cm Backsteine, dürfen einzelne
Rohre bis max. 5cm eingeschlitzt werden.
Brandschutzkonzept:
- brandsichere Flucht- und Rettungswege
- Brandabschnitte definieren (baul. Begrenzungen)
- Anordnung von Flucht- und Rettungszeichenleuchten
inkl. nötige Restbeleuchtungsstärke
- Trasse und Steigzonen in Fluchtwegen entsprechend
schotten
- Installation von BMA, Sprinkler, RWA, RDA, Notbeleuchtung,
Feuerw.-Lift inkl. Schachtpumpe; alles mit Brandfallsteuerung
bzw. Brandfallmatrix, welche freigegeben werden muss Siehe BS RILI / 11-15 / QSS
Gesetzlicher Aufbau:
- über allem steht die Bundesverfassung
- das EleG (Elektrizitäts-Gesetz) steht auf der gleichen
Hierarchiestufe wie die kant. Feuerschutzgesetze
- es folgen die VKF Brandschutznormen bzw. die NIV
- weiter gibt es div. VKF Richtlinien, NIN,
RILI KBOB, EN-Normen, Techn. Normen SEV, u.v.m.
Anforderungen Funktionserhalte:
VKF
- Für die Selbstrettung und Evakuierung wird E30 gefordert.
Betrifft: EVAK, Ansteuerung + Speisung Notsysteme, Not-
und Sicherheitsbel. für Rettungswege (VKF f. Not-Bel. 30min.,
SE EN1838 fordert 60min.), Personenaufzüge mit EVAK-Schaltung
- Für die Brandbekämpfung und Intervention wird E90
gefordert. Betrifft: RWA, Wasserdruckerhöhungsanlagen und
Feuerwehraufzüge siehe BS RILI / 23-15 / 4.9
NIN 2015
- In den B+E 5.6.8 wird auf die VKF 2015 verwiesen. Weitere
detaillierte Infos in B+E 5.6.8.2 ff
Achtung: Von der Gebäudeversicherung kann projektspezifisch
ein längerer Funktionserhalt als 30min gefordert werden. Dazu
ist die jeweilige Baubewilligung massgebend.
Erläuterungen zu Begriffen im Brandschutz:
- Baustoffe werden bezüglich ihres Brandverhaltens in RF1-4 einge-
teilt (franz. reaction au feu). RF1 = kein Brandbeitrag, RF2= geringer
Brandbeitrag, RF3= zulässiger B.b., RF4= unzulässiger B.b. Zusätzlich
wird mit «cr» = kritisch gekennzeichnet, wenn sie wegen ihrer Rauch-
entwicklung und/oder dem brennenden Abtropfen/Abfallen und/oder
deren Korrosivität im Brandfall zu nicht akzeptierbaren Brandaus-
wirkung führen können.
- die Brandkennkurve definiert
einen „normalen“ Brandablauf
bezogen auf Zeit + Temperatur
Ebenfalls muss der Ofen bei
Kabeltests zum Funktionserhalt
nach dieser Kurve aufgeheizt
werden. (EN1363-1)
- bb = brennbar / nbb = nicht brennbar (alte Bezeichnungen)
239.1.4.3 / Übriges / Integraler Test / 01.01.2016 / Seite 33
BMA-Zentrale
Der integrale Test integral = zu einem Ganzen dazugehörend
Siehe dazu Brandschutzerläuterungen 108-15
«Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von
Brandfallsteuerungen» sowie SIA 2046.
Feuerwehr
Bedienstelle
Bei FW-Zufahrt/Zugang
siehe S. 19
Sprinklerprüfbox
siehe BSRILI 19-15
Lüftungsanlagen
Ausschaltung via Baustein BMA
Automatische Wiedereinschaltung nicht
gestattet, nach Brandalarm
siehe BSRILI 25-15
EVAK-Anlage
aut. Alarm via BMA möglich
RWA/RDA
durch BMA aut. angesteuert
siehe S. 15
sowie BSRILI 21-15
siehe S. 20
sowie BSRILI 20-15
Beförderungsanlagen + FW-Lifte
werden durch BMA in Fluchtebene gefahren
siehe BSRILI 23-15
Hauptverteilung Elektro
Allgemein-Netz Not-Netz
siehe S. 4
Notstromdieselgenerator Notlicht
siehe S. 5+6
siehe S. 2
- Bevor der integrale Test durchgeführt werden kann,
müssen folgende Anlagen separat durch die
Behörden abgenommen sein:
1. Brandmeldeanlagen
2. Sprinkleranlagen
3. Aufzugsanlagen, Feuerwehrlifte
4. Notstromdieselgeneratoren
5. Notlichtanlagen
Ausnahmen sind möglich, jedoch abzusprechen
- Zum Erhalt einer Bezugsbewilligung für ein Gebäude
muss ebenfalls die Blitzschutzanlage (falls ge-
fordert), abgenommen sein.
- Für einen integralen Test braucht es ein «Dreh-
buch gem. BSERL. 3.8ff
- Folgende Anlagen brauchen eine Erschliessung mit
Funktionserhalt Exx (gem. Baubewilligung):
Sprinkler, Druckerhöhungspumpen, EVAK, RWA,
RDA, FW-Lift, Schachtpumpe FW-Lift, Notstromdiesel,
Notlichtanlagen
Schachtpumpen
FW-Lifte
Druckerhöhungspumpen
bsp. Löschwasserleitungen
für Hochhäuser
Kabel FE180/Exx
Kabel FE180/Exx
Die BSE 108-15 definiert den Funktionserhalt
für Brandfallsteuerungen bei selektiver
Ansteuerung (Art. 6.4)