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Technische Dokumentation Übersicht und praktische Hinweise für Elektrotechnische Anlagen nach Baukostenplan (BKP) Version 04 / 01.01.2016

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Technische Dokumentation

Übersicht und praktische Hinweise für Elektrotechnische Anlagen

nach Baukostenplan (BKP)

Version 04 / 01.01.2016

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Gm / 01.01.2016, Rev. a

Vorwort zur Technischen Dokumentation Version 04 Die vorliegende Technische Dokumentation wurde aktualisiert und entspricht dem heutigen technischen Fortschritt und Bedürfnis der Praxis. Sämtliche inhaltlichen Angaben stammen von versierten dipl. Elektroinstallateuren, welche in unterschiedlichen Bereichen arbeiten. Die Autoren der Zusammenfassungen konnten sich zwischenzeitlich in diversen Spezialfunktionen wie Blitzschutz- oder Brandschutzfachmann weiterbilden und auch diese Erkenntnisse einfliessen lassen. Das vorliegende Dossier bietet dem Elektrofachmann die Möglichkeit, sich in den zahlreichen und komplexen elektrotechnischen Anlagen zurechtzufinden und die Übersicht zu behalten. Gleichzeitig ist die Version 04 sehr hilfreich bei der Weiterbildung zum Projektleiter mit eidg. Fachausweis oder zum dipl. Elektroinstallateur. In der vorliegenden Version 04 wurden sämtliche Inhalte dem neuesten Stand der Technik angepasst. Weitere Zusammenfassungen wurden ergänzt. Die in der Version 03 vorhandenen Fragekarten sind bewusst nicht mehr in der Dokumentation enthalten, damit sich diese etwas schlanker präsentiert. Die Fragekarten können jedoch weiterhin kostenlos auf der Homepage „electromind.ch“ heruntergeladen und zum Lernen verwendet werden. Für eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung für die Fachausweise sowie dem dipl. Elektroinstallateur arbeiten wir weiterhin mit „www.elektroweiterbildung.ch“ zusammen. Die Kursangebote sind auf „electromind.ch“ verlinkt. Bei Fragen oder Anregungen bitte E-Mail an folgende Adresse senden: [email protected] Quellenangaben: Die Quellenangaben zu einzelnen Bildern oder Texten wurden wo möglich direkt bei den Objekten platziert.

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Gm / 01.01.2016, Rev. --

Inhaltsverzeichnis

BKP Beschreibung Dat./Index Seite

231.1 Hochspannungsanlage / Trafostation 01.01.16f 01

231.2 Schaltgerätekombinationen 01.01.16e 02

231.3 Blindstromkompensationsanlage 01.01.16f 03

231.4 Notstromversorgungsanlage / USV 01.01.16f 04

231.44.1 Notlichtanlage / Beleuchtung 01.01.16d 05

231.44.2 Notlichtanlage / Anlage 01.01.16f 06

232.2.1 Blitz- (LPS) und Überspannungsschutz 01.01.16h 07

232.2.2 Schutzpotentialausgleich und Erder 01.01.16h 08

232.3 Installationssysteme (Kanäle, Rohranlagen, Steigzonen) 01.01.16c 09

232.5.1 Lichtinstallationen / Beleuchtungstechnik 01.01.16c 10

232.5.2 Lichtinstallationen / Leuchtmittel 01.01.16c 11

232.5.3 Lichtinstallationen / LED 01.01.16d 12

232.71 Heizungsinstallationen / Wärmepumpe 01.01.16e 13

232.72 Lüftungsinstallationen / CO/NO Anlage 01.01.16d 14

232.76 Rauch- und Wärmeabzugsinstallationen / RWA, RDA 01.01.16e 15

236.1.1 Kommunikationsinstallationen / Kupfer 01.01.16e 16

236.1.2 Kommunikationsinstallationen / LWL 01.01.16d 17

236.18 Ruf- und Suchanlagen / Patientenruf 01.01.16b 18

236.2 Safety-Installationen / Evakuationsanlage / EVAK 01.01.16d 19

236.21.1 Brandmeldeinstallationen / BMA 01.01.16e 20

236.21.2 Brandmeldeinstallationen / Checkliste 01.01.16 21

236.31 Einbruch- und Überfallmeldeinstallationen / EMA 01.01.16c 22

236.5 Uhreninstallationen 01.01.16c 23

236.7.1 Radio- und TV-Empfangsinstallationen / TV 01.01.16c 24

236.7.2 Radio- und TV-Empfangsinstallationen / SAT 01.01.16d 25

237.1.1 Gebäudeautomation / KNX 01.01.16f 26

237.1.2 Gebäudeautomation / AMX, Audio, Video 01.01.16c 27

239.1.1 Übriges / Photovoltaik 01.01.16e 28

239.1.2 Übriges / Minergie 01.01.16f 29

239.1.3 Übriges / Brennstoffzellen 01.01.16d 30

239.1.4.1 Übriges / Brandschutz Grundlagen 01.01.16c 31

239.1.4.2 Übriges / Brandschutz Ausführung-Elektro 01.01.16c 32

239.1.4.2 Übriges / Integraler Test 01.01.16 33

239.1.5 Übriges / Arbeitssicherheit 01.01.16 34

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231.1 Hochspannungsanlage / Trafostation / NISV, EI30 / 01.01.2016f / Seite 01

Tür nicht

arretieren!

fakultativ

Fluchtweg Kennzeichnung!

NIN 5.3.9.1.1 B+E

fakultativ

Eckdaten zu Trafostation:

- Spannungsebenen gemäss Swissgrid 2015

Ebene 1: Transportnetz, (Höchstspannung) 220kV / 380kV

Ebene 3: Verteilnetz überregional, (Hochspannung) 50-150kV

Ebene 5: Verteilnetz regional, (Mittelspannung) 6-35kV

Ebene 7: Verteilnetz lokal, (Niederspannung) 230V / 400V

- Keine permanente Arbeitsplätze über Trafostation, sonst

Abschirmung mit Blech an Decke (-Blech)

Gründe: unnötige Körpererwärmung, Abnahme der

Gedächtnis-Leistung, Linsentrübung (grauer Star)

- Gebäude ab 800A mit Trafostation planen

- Standard Trafogrössen: 315, 630, 800, … 2500 kVA

- Öl- oder Giessharzkühlung

- „ELIN“-Trafo mit 8 Anschlüssen emissionsarm

Persönliche Schutzausrüstung:

- Schutzausrüstung siehe Blatt Arbeitsschutz

Tesla-Meter

NISV, nicht ionisierende Strahlungsverordnung:

gilt für: Hochsp. Ltg. / Frei- und Kabelltg. / Trafo-

stationen / Eisen- und Strassenbahnen

Anlagegrenzwert (AGW) ab 1000V / Mobilfunk / Radar

/ 0 bis 300 GHz, ortsfeste Anlagen (siehe dazu NISV

Anhang 1 ff).

gilt nicht für: Handy, Mikrowellen, Kochherd

Immissionsgrenzwerte (IGW) gilt für alle Räume und

müssen überall eingehalten werden: magnetische

Flussdichte 100T, el. Feldstärke 5kV/m

Emmissionsgrenze (OMEN*), Aufenthalt von

Menschen f. längere Zeit (3-4h) z.B. Büro, Wohnungen

magn. Flussdichte 1T, el. Feldstärke 2V/m (gilt seit

2001) gesetzlich definiert!

Emmissionsgrenze (SOMEN), Aufenthalt von

Menschen f. längere Zeit (3-4h) Spital,

Patientenzimmer, Warteräume: magn. Flussdichte

0.2T, el. Feldstärke 0.2V/m erhöhter Richtwert,

Einhaltung fakultativ (Spital)

diese Werte sind einzuhalten: 0.2m ab Boden bis 2m

über Boden und 0.2m von Wand. Bei SOMEN-Wert gilt

0.4m ab Boden

3) Abdeckung 4) Verschalung

OMEN *Ort mit empfindlicher Nutzung

SOMEN *Spitäler Ort mit empfindlicher

Nutzung

Ca. Raumgrösse

mind. f. 1 Trafo:

3 x 5m (15m2)

Nur Pers. mit

Schaltberechtigung

und CPR-Kurs

Schutzausrüstung

Stufe 3

Elektromagnetische Verträglichkeit EMV:

Nieder- und hochfrequente Elektrofelder

jede elektrische Leitung strahlt unter Spannung

ein elektrisches Feld ab, auch wenn kein Strom

Nieder- und hochfrequente Magnetfelder treten

auf, Strom fliesst. Während bei niederfrequenten

Feldern die Elektro- und die Magnetfelder immer

getrennt auftreten und auch entsprechend getrennt

(einzeln) gemessen werden müssen, ist dies bei

den hochfrequenten Feld-Immissionen anders.

Elektro- und Magnetfelder sind miteinander

gekoppelt und werden in der Schweiz in der

Regel in V/m gemessen.

Massnahmen zur Feldreduktion:

Distanzierung

Feldarmer Anlageaufbau und Kabelführung

Abschirmungen

Belastung paralleler Einleiterkabel (2 parallel):

mm2 CU A NHS

50 320 400

70 420 520

95 510 640

120 600 750

150 690 870

185 800 1000

240 950 1190

300 1100 1370 Quelle: el. Anlagen gem. StV 2009, Berchtold

Ik Trafo (zirka):

160kVA = 6KA

400kVA = 15kA

800kVA = 25kA

2000kVA = 45kA

Türen mind.0.8m breit, 1,95m hoch mit

Warnschild und Schloss

Belüftung der Schalträume ist erforderlich

Kabeldurchführungen und Wände EI90

Hauseinführung gas.- und wasserdicht

Warnschilder gegen Wiedereinschalten

Erdungsgarnitur für Hochspannung

Hochspannungsprüfer

Brandmeldeanlage (empfohlen)

Prozesse geplantes Schalten und Arbeiten über 1000V AC

1. Antrag erstellen

2. Schaltauftrag erstellen

3. Schaltauftrag überprüft

4. Ausserbetriebnahme

5. Sichern

6. Verfügungserlaubnis (VE) übergeben

7. Schützen der Arbeitsstelle

8. Durchführungserlaubnis übergeben

9. Freigabe der Arbeit

10. Arbeit ausführen

11. Rückgabe und Freigabe zur Arbeit

12. Rückgabe Durchführungserlaubnis

13. Schutz der Arbeitsstelle aufheben

14. Rückgabe Verfügungserlaubnis

15. Sichern aufheben

16. Wiederinbetriebnahme

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231.44.2 Notlichtanlage / Anlage / 01.01.2016f / Seite 06

EB

Einzelbatteriesystem

LPS

Gruppenbatteriesyste

m

CPS

Zentralbatteriesystem

Vorteil - wartungsfreie Batterie

- hohe Verfügbarkeit

- einfache Nachrüstung

- keine Brandschutzmassn.

- kleiner Installationsaufwand

- dezentraler Aufbau

- Sicherheitsniveau

- geringe Folgekosten

- Durchführung der

automatischen Tests

- kompakte Bauform

- in allen Gebäudearten

einsetzbar

- Architektenwünsche

leicht zu erfüllen

- problemlose Einzel-

Überwachung

- Lebensdauer Batterie

(5Jahre)

- geringe Folgekosten

- Durchführung der autom. Tests

- Grosse Anzahl Stromkreise

- Einzelstromkreisumschaltung

- zentrale Überwachung

- problemlose Einzel-

Überwachung

- für grosse Anlagen geeignet

mit Anschluss von Unter-

und Busunterstationen

- geringer Wartungsaufwand

- Lebensdauer Batterie

(10Jahre)

Nachteil - Lebensdauer Batterie

(4J.) Kosten

- hohe Entsorgungskosten

- hoher Prüfungs- und

Wartungsaufwand

- nur für kl. Lampenleitung

- bei > Umgebungstemp.

Lebensdauer tief

- Installationsaufwand

- Leistungsbegrenzung

(max.1’500W bei 1h)

- geringe Anzahl der

Sicherheitsleuchten

(max. 15-20 Leuchten)

- E60 Raum oder E60

Trennung

- Planungsaufwand

- E60 Raum

- Verkabelung mit

Funktionserhalt E60

(innerhalb des gleichen

Brandabschnitts kann man

Kabel ohne Funktionserhalt

verwenden)

- Installationsaufwand

EA

Ersatzstromaggregat

SA

Schnellbereitschaftsaggregat

SO

Sofortbereitschaftsaggregat

- versorgt innerhalb von 15s nach

Stromausfall die Sicherheitseinri.

- versorgt in max.0,5s nach

Stromausfall die Sicherheitseinr.

- versorgt bei Stromausfall die

Sicherheitseinr. ohne Unterbruch

Allgemein:

- Wartungsfaktor 0,8 berücksichtigen

- Zentrale Notlichtanlage > 8-10 Leuchten

- Einzelleuchten < als 8-10 Leuchten

Nicht zulässige Standorte für

Sicherheitsstromquellen:

- Fluchtwege

- Lüftungszentralen und Putzräume

- Lager- und Fabrikationsräume mit brennbaren Stoffen

- Aufstellungsräume für wärmetechnische Anlagen

Zentralbatterieanlagen:

- Almat Prinzip 230VAC

- Inotec Prinzip 216VDC

- AWAG Prinzip 230VAC

- Sentara Prinzip 230VAC

oder 216VDC

- Zumtobel Prinzip 230VAC

Betriebsbereitschaft / Wartung / periodische Kontrolle:

Anlageeigentümer oder Anlagebetreiber sind verantwortlich

für die Erstellung, Instandhaltung, Wartung und Kontrolle der Anlage.

- Abnahmekontrolle nach der Erstellung

- Kontrolle gemäss Hersteller min. 1x pro ½ Jahr / mit Statusanzeige 1x pro Jahr

- Kontrolle der Betriebsdauer von 30 Minuten mit Eintragung ins Kontrollbuch

- Sichtkontrolle, Funktionskontrolle, Wartung und Test manuell oder automatisch

- Es ist immer ein Kontrollbuch zu führen bei Instandhaltungsarbeiten

Lüftung

Türe

EI30

nbb

HV

HV CPS

CPS

Variante 1: CPS freistehend mind. 80cm Abstand zu

anderen Verteilungen

Variante 2: CPS in HV integriert, Abtrennung muss

mind. EI60 sein

Notlichtzentrale

mit zentral Akku

Unterverteilung mit

Spannungsüberwachung

Unterverteilung mit

Spannungsüberwachung

Normalnetz geschaltet

Notnetz

Hilfs- / Signalkontakt

Beispiel Prinzip Umschaltrelais

Normalnetz dauer

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232.76 Rauch- und Wärmeabzugsinstallationen / RWA, RDA / 01.01.2016e / Seite 15

RWA sind in der Schweiz vorgeschrieben für:

- Treppenhäuser (nach Geschoss + Nutzung)

- Industrie-, Gewerbe- und Lagerräume >2’400m², mit

Sprinkler > 4’800m² (nur wenn über Terrain)

- Parkhäuser und Einstellräume für Motorfahrzeuge

> 600mm², mit Sprinkler > 3’600m² (nur wenn unter Terrain)

- Räume mit gr. Personenbelegung > 300Pers. dito Sprinkler

- Verkaufsgeschäfte und –räume > 600m² dito Sprinkler

- Atrien immer notwendig

- Hochregallager ohne Sprinkler immer, mit Sprinkler > 600m²

Diese Auflistung ist nicht abschliessend. Die BSRILI 21-15

definiert weitere Unterteilungen (siehe Art. 3.1) sowie auch

den Unterschied zwischen Anlagen mit/ohne Leistungs-

nachweis (siehe Art. 3.2 und 3.4.1)

RDA sind in der Schweiz vorgeschrieben für:

- Sicherheitstreppenhäuser, welche nicht in jedem Geschoss

über ständig ins Freie, offene Gänge und Vorplätze

verfügen (TH grösserer Druck als in Schleuse)

- Schächte von Feuerwehraufzügen

wichtige Definitionen:

- RWA mit Leistungsnachweis müssen automatisch

einschalten durch BMA, ohne Leistungsnachweis auf

Verlangen der Behörden

- Bauten ohne BMA/Sprinkler brauchen lokale, autonome

Brandmelder mindestens für die überwachten Brandabschnitte

zur Einschaltung der RWA-Anlage.

- RDA von BMA gesteuert selbstständig in Betrieb, die zu

schützenden Bereiche sind als separate Brandabschnitte zu

erstellen. Wird eine RDA von Hand in Betrieb gesetzt, darf

diese nur im Spülbetrieb wirken.

- RWA + RDA an unabhängige Stromquellen von der allg.

Stromversorgung getrennt anschliessen

- typische Rauchentwicklung: 1kg PVC ca. 500m3

1kg Holz ca. 750m3 , 1kg Diesel ca. 2’500m3

Zweck:

- Personenschutz

Flucht der Personen im Gebäude

Schutz der Feuerwehrleute

- Sachwertschutz

Verhinderung eines Einsturzes

Übermässige Beschädigung, Dämpfe

Aufgaben:

- Rauchfreihaltung der Fluchtwege

- Verhinderung des Feuersprungs

- Verqualmung und Wärmestau vermeiden

Übersicht (BSRILI 21-15)

- RWA Anlagen werden mit/ohne

Leistungsnachweis unterschieden

- RWA sollen raucharme Schichten bilden,

spülen bzw. verdünnen, Impuls-

Ventilation gewährleisten

- RWA braucht den Feuerwiderstand ent-

sprechend des nutzungsbezogenen

Brandabschnitts, mind. jedoch 30min.

- MRWA = maschinelle Entrauchung

- NRWA = natürliche Entrauchung

- LRWA = Entrauchung mit FW Lüftern

- FW-Lüfter nur bis 1.UG im Konzept

zulässig

- Einblasöffnungen müssen so angeordnet

sein, dass ein wirksamer Betrieb des

Lüfters möglich ist

- Abströmöffnungen mind. Fläche = 0.5m² ,

öffenbar mind. 0.1m und auf Zuluft-

öffnung abgestimmt

- Abström- und Nachströmöffnungen

müssen jederzeit, d.h. auch unabhängig

von Witterungseinflüssen, funktionieren

- RWA mit Leistungsnachweis werden

nach Vorliegen des Installationsattests

einer Abnahmeprüfung unterzogen

- Vertikale Flucht- und Rettungswege von

Gebäuden mit drei UG und mehr sind mit

einer Spüllüftung auszurüsten

- Liftschächte (nicht FW-Lift) können eine

autonome RWA haben, über Thermostat

im obersten Geschoss und Drehschalter

im EG gesteuert. Die Klappe ist stromlos

offen. Ist eine BMA vorhanden, kann die

Behörde verlangen, dass die Öffnung der

Klappe zusätzlich via Brandmelder bzw.

Brandfallsteuer-Baustein funktioniert.

Heissgasventilatoren für

Rauchgastemperaturen

bis 400°C

Periodische Kontrollen:

- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind

periodisch zu kontrollieren

- der Kontrollturnus richtet sich nach der Art der

Anlage sowie nach den durch die Anlage

geschützten Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte

Betriebsbereitschaft und Wartung:

Anlageeigentümer oder –betreiber sind dafür

verantwortlich, dass die Rauch- und Wärme-

abzugsanlagen bestimmungsgemäss in Stand

gehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind.

M

M

Steuerschrank

Bedienstelle

Zuluft

wenn Abströmöffnung nicht auf dem Dach, dann

verteilt auf 2 möglichst gegenüberliegende Fassaden

Achtung Personenschutz

vor allem, wenn nicht auf

Dach platziert

Rauchgas

- Bedienung ab sicherem

Standort auch im Brandfall

- Betrieb, Störung, ausser

Betrieb ist anzuzeigen

Steuerschrank Bedienstelle

M

Zuluft

Abluft

als Variante

zum

Ventilator

RDA

Ventilator

Leistung kann je nach Projekt

schnell bei 15-25kW liegen

bsp. Kabel FE180/E60 3x1.5mm²

bsp. Kabel FE180/E60 5x10mm²

bsp. Kabel FE180/E60 2x2x0.8mm²

Zuleitung bsp. Kabel

FE180/E60 5x16mm²

Brandschutzplan mit RDA (Etage)

Im Vorplatz der Wohnungen herrscht ein grösserer

Druck als in der Wohnung. Allfälliger Rauch wird zu-

rück gedrückt. Im FW-Lift sowie im vertikalen

Fluchtweg ist der Druck nochmals höher. Allfälliger

Rauch im Vorplatz gelangt nicht ins Treppenhaus

oder den FW-Lift

Wohnung 1 Wohnung 2

Wohnung 3

Überdruck 50 Pa

Kraft 100N entspricht einem

Gewicht von 10kg zum Öffnen

einer 2m² grossen Türe

Prinzip RWA

Rauch- und

Wärmeabzugsanlagen

Prinzip RDA

Rauchdruck-Schutzanlage BMA

Auslösung

BMA

Auslösung

Der Revisionsschalter muss

auch in der EIN Pos.

abschliessbar oder mit der

Anlagesteuerung

verbunden sein.

Behördenabsprache!

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236.21.1 Brandmeldeinstallationen / BMA / 01.01.2016e / Seite 20

Brandmelder

Ansprechindikator

gem. BSRILI 3.7.4

Blitzleuchte

Alarmhorn

G51 rot, 1x2x0.8

G51, 8x2x0.8

Allgemein:

- Zweck: Personen-, Sachen- und Tierschutz

- Grundprinzip: Erfassen - Auswerten –

Alarmieren («technischer Brandschutz»)

- Meldebereiche: adressierbar oder kollektiv

Normen:

- VKF (Vereinig. Kant. Feuerversicherungen)

- Brandschutzrichtlinie 20-15 «BMA»

- SES (Verb.schw.Errichter von Sicherheitsanl.)

Tag/Nachtbetrieb:

- Tag mit/Nacht ohne Interventionszeit

- Anwesenheitsverzögerung max. 3min.

- Erkundungsverzögerung max. 5min.

- Rückstellung «Verzögerung» mind. 1x täglich

und manuell (BSRILI BMA 3.4.2)

Brandkenngrössen:

- Temperatur / Rauchkonzentration

Flackerfrequenz

Brandentstehung:

- Sauerstoff, Brennstoff, Zündenergie

Alarmsignale:

- intern: für Personal

- extern: Hilfeleister / Feuerwehr

- örtliche: anonyme Öffentlichkeit

Ansaugrauchmelder (nach EN54-20):

ASD (Aspirating smoke detector)

- primär: erkennen kalter Rauch

- sekundär: Ansaug bei Melder

Überwachungsumfang:

- Voll- / teilweise Vollüberwachung

- Teilüberwachung Personen-/Sachen

- Einrichtungsüberwachung

Installation:

- Leitung max. 250, max. 10% Spannungsabf.

- Ringleitung > 32 Melder getrennt führen

- min. 0.5m Abstand zu Gebäudeteilen

- bei Kühlzellen > 50m2 ist ein Melder nötig

- bei Vordächern mit brennbarem Material ist

ein Melder nötig

Anzahl Melder:

- in der Regel 128 Melder pro Linie (wegen Bit)

- Neubau max. 100 Melder pro Linie

- 128 Einheiten 1 pro BM, 1pro HT

2 pro Baustein

Meldertypen:

- Handfeuermelder = Handauslösung (in Treppenhäuser, Flucht-

wegen und bei Löschposten) BSRILI BMA 3.7.3, gem. EN54-11

müssen diese rot sein und mind. 15mm von der Wand vorstehen

- Wärmemelder = grosse Wärme, 20-30m2 pro Melder bis 7.5m

Raumhöhe, Melderklasse A1 (EN54-5)

- Rauchmelder = starker Rauch, bis 80m2, als Ionisation-,

optischer oder Streulichtmelder bis 6m od. 12m Raumhöhe,

über 12m Raumhöhe nur in Absprache mit Brandschutzbehörde

- Flammenmelder = sichtbare Flammen

- Gasmelder = Gasbrände nicht sichtbare Flammen

- Multisensormelder = Rauch,Wärme,Flammen,…

- Linearer Melder (mit Sender, Empfänger ev. Reflektor) für hohe

Räume wie Hallen, Säle oder Atriumbauten (Distanz 5-100m)

- EX-Melder / Brand-Detektionskabel (bsp. für Tunnel)

- Luftproberauchmelder (in Lüftungskanälen)

- Ein- / Ausgabebaustein

BMA Zentrale:

- 230 V, T+T, Akku (überwacht 12h,

nicht überwacht 24h)

- Schnittstellen: EVAK, BFS,

Entrauchung, Sprinkler,

PBX, Leitsystem, Notlicht

- In Raum mit mind. EI30

BFS

Funktionsprinzip:

Prüfpflücker

EX-Raum:

eigensicherer

Stromkreis

spezieller

Brandmelder!

nicht durch

EX-Raum

Managem. Ebene:

Bedienen, Anzeigen

Automat. Ebene:

Verarb., Ein-/Ausg.

Feld Ebene:

Sensor, Aktor

DC-Baustein:

galv. getrennt

Abstand Melder Korridor:

Rauchmelder: 15m (bis 3m Breite)

Wärmemelder: 10m (bis 3m Breite)

- Zwischenräume oberhalb Unterdecken und unterhalb Doppelböden mit Brandbelastung < 50MJ/m2 oder grösser 50MJ/m2 aber ohne Aktivierungsgefahr

wie Transformatoren, Vorschaltgeräten oder Motoren für Lüftungsklappen: keine Brandmelder nötig. BSRILI BMA 3.2.2

- Zwischenräume (Hohlboden < 20cm oder Hohldecke < 15cm) brauchen keine Brandmelder

DC-Baustein

Lift

Treppenhaus:

- bis 12m oberstes Geschoss 1 BM

> 12m jedes 3. Geschoss 1 BM

- Treppenauge < 1m2 jedes Geschoss BM

nötig

FBA

(Fernmeldetableau)

bei Feuerwehrzugang

GSM-Antenne

redundante Alarmierung

Wenn Anforderungen an Gebäude für BMA (siehe BSN Art. 13)

- (a) Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime > 20 Pers.

- (b) Hotels, Pension > 20 Personen

- (c) abgelegene, nicht vollständig erschlossene Beherbergungs-

betriebe > 20 Personen welche berggängig sind

- Verkaufsgeschäfte >1200m2

- Räume mit grosser Personenbelegung

> 300 (Kino, Theater,…) und

Verkaufsräume bis 1200m2

- Parking > 600m2,

- Hochregallager > 7.5m

- Hochhäuser > 22m

- Fahrnisbauten

- Gebäudegeometrie

a) bis 11m, b) bis 30m

c) > 30m = Hochhäuser

1= Brand

2= Störung

3= Fernalarm

4= akustisches Signal ab

5= BMZ rückstellen

6= Bedienung freigeben

nach SN054002

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oC

min.

239.1.4.1 Übriges / Brandschutz Grundlagen / 01.01.2016c / Seite 31

Inhalt der Ordner:

Brandschutzvorschriften 2015 (Ordner A+B) ergänzt mit

den Rechtsgrundlagen und den Ausführungs-/Vollzugs-

bestimmungen für den Kanton Zürich (Ordner C),

All diese Gesetze, RILI und Verordnungen

sind im Internet publiziert:

http://www.gvz.ch/feuerpolizei/Brandschutzvorschriften/

BSV2015Online/tabid/819/language/de-CH/Default.aspx

Zusammengefasst ergibt sich folgende Auflistung:

1. Brandschutznorm

Eingeteilt in Bereiche A bis J

2. Brandschutzrichtlinien

bsp. BMA, Blitzschutz, Sprinkler,…

RILI Kennzeichnung von Fluchtwegen….

Art. 3.2.1 Stand d. Techn. +30min

3. Brandschutzerläuterungen

bsp. Brandmauern, Gewährleistung der Betriebs-

bereitschaft von Brandfallsteuerungen (BFS)

4. Brandschutzarbeitshilfen

bsp. Gebäude mit geringer Abmessung, Wohn-

bauten, Schulbauten

5. Merkblätter

Solaranlagen

6. Diverses

Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Blitzschutz-

leitsätze, Leitsätze für Fundamenterder,

SN_EN_50172 Sicherheitsbeleuchtung,…

7. Rechtsgrundlagen Kanton Zürich

bsp. Gebäudeversicherungsgesetz, Gesetz

Feuerpolizei,…

8. Ausführungs- und Vollzugsbest. Kt. ZH

bsp. Reglement, Verbesserung Brandschutz,

Weisung Blitzschutz

9. Weitere Normen anerk. Fachverb. + Normenorg.

bsp. Normen von EN, SEV, SUVA,…

- Bauteile müssen gem. genormter Prüfung oder anderer VKF

anerkannten Verfahren geprüft bzw. eingesetzt werden. Dazu kennt

die VKF folgende Begriffe (Feuerwiderstand):

R = Tragfähigkeit (Résistance)

E = Raumabschluss (Etanchéité)

I = Wärmedämmung (Isolation)

30 = Minutendauer siehe BS RILI / 13-15 / 3.1.1

-Tragfähigkeit: Diese spielt für den Elektriker nicht so eine grosse Rolle, weil

darunter tragende Wände oder Pfeiler fallen. D.h.: Habe ich eine tragende

Wand oder einen Pfeiler, welcher gem. Brandschutzkonzept REI90 sein

muss, ist zu prüfen, ob das verwendete Material diesem entspricht. So kann

die Folge sein, dass ein Metallpfeiler mit Gips eingekleidet werden muss,

damit REI90 erfüllt wird. Selbstverständlich darf der Elektriker in

diesem Fall die Gipsaufdopplung nicht mit Installationen irgendeiner Art

verletzen!

- Der Funktionserhalt (E) bsp. E30 steht für das Funktionieren einer

kompletten Anlage über die definierte Zeit im Brandfall. Bezogen auf

elektrische Installationen bedeutet das, die richtige Wahl bzw. Einsatz von:

Kabel (FE180/E30), Verlegung (Trasse, im Beton,…), Abzweigdosen (richtig

befestigt + mit Keramikklemmen).

- Beschaffenheit von Wänden:

Quelle:http://www.praever.ch/de/bs/reg/info/allgemeinanerkanntebauteile/Seiten/Bauteileoh

nePrüfnachweis.aspx

Alle anderen Wände müssen geprüft und zertifiziert sein, um zu belegen, dass

der nötige Brandschutz erfüllt ist. Für den Elektriker bedeutet diese Tabelle,

dass ein Backstein mit Stärke 10cm EI60 entspricht. Ist nun eine Wand mit EI60

gefordert und der Baumeister verwendet 15cm Backsteine, dürfen einzelne

Rohre bis max. 5cm eingeschlitzt werden.

Brandschutzkonzept:

- brandsichere Flucht- und Rettungswege

- Brandabschnitte definieren (baul. Begrenzungen)

- Anordnung von Flucht- und Rettungszeichenleuchten

inkl. nötige Restbeleuchtungsstärke

- Trasse und Steigzonen in Fluchtwegen entsprechend

schotten

- Installation von BMA, Sprinkler, RWA, RDA, Notbeleuchtung,

Feuerw.-Lift inkl. Schachtpumpe; alles mit Brandfallsteuerung

bzw. Brandfallmatrix, welche freigegeben werden muss Siehe BS RILI / 11-15 / QSS

Gesetzlicher Aufbau:

- über allem steht die Bundesverfassung

- das EleG (Elektrizitäts-Gesetz) steht auf der gleichen

Hierarchiestufe wie die kant. Feuerschutzgesetze

- es folgen die VKF Brandschutznormen bzw. die NIV

- weiter gibt es div. VKF Richtlinien, NIN,

RILI KBOB, EN-Normen, Techn. Normen SEV, u.v.m.

Anforderungen Funktionserhalte:

VKF

- Für die Selbstrettung und Evakuierung wird E30 gefordert.

Betrifft: EVAK, Ansteuerung + Speisung Notsysteme, Not-

und Sicherheitsbel. für Rettungswege (VKF f. Not-Bel. 30min.,

SE EN1838 fordert 60min.), Personenaufzüge mit EVAK-Schaltung

- Für die Brandbekämpfung und Intervention wird E90

gefordert. Betrifft: RWA, Wasserdruckerhöhungsanlagen und

Feuerwehraufzüge siehe BS RILI / 23-15 / 4.9

NIN 2015

- In den B+E 5.6.8 wird auf die VKF 2015 verwiesen. Weitere

detaillierte Infos in B+E 5.6.8.2 ff

Achtung: Von der Gebäudeversicherung kann projektspezifisch

ein längerer Funktionserhalt als 30min gefordert werden. Dazu

ist die jeweilige Baubewilligung massgebend.

Erläuterungen zu Begriffen im Brandschutz:

- Baustoffe werden bezüglich ihres Brandverhaltens in RF1-4 einge-

teilt (franz. reaction au feu). RF1 = kein Brandbeitrag, RF2= geringer

Brandbeitrag, RF3= zulässiger B.b., RF4= unzulässiger B.b. Zusätzlich

wird mit «cr» = kritisch gekennzeichnet, wenn sie wegen ihrer Rauch-

entwicklung und/oder dem brennenden Abtropfen/Abfallen und/oder

deren Korrosivität im Brandfall zu nicht akzeptierbaren Brandaus-

wirkung führen können.

- die Brandkennkurve definiert

einen „normalen“ Brandablauf

bezogen auf Zeit + Temperatur

Ebenfalls muss der Ofen bei

Kabeltests zum Funktionserhalt

nach dieser Kurve aufgeheizt

werden. (EN1363-1)

- bb = brennbar / nbb = nicht brennbar (alte Bezeichnungen)

Page 9: Technische Dokumentation - Electromind MUSTER.pdf · Gm / 01.01.2016, Rev. a Vorwort zur Technischen Dokumentation Version 04 Die vorliegende Technische Dokumentation wurde aktualisiert

239.1.4.3 / Übriges / Integraler Test / 01.01.2016 / Seite 33

BMA-Zentrale

Der integrale Test integral = zu einem Ganzen dazugehörend

Siehe dazu Brandschutzerläuterungen 108-15

«Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von

Brandfallsteuerungen» sowie SIA 2046.

Feuerwehr

Bedienstelle

Bei FW-Zufahrt/Zugang

siehe S. 19

Sprinklerprüfbox

siehe BSRILI 19-15

Lüftungsanlagen

Ausschaltung via Baustein BMA

Automatische Wiedereinschaltung nicht

gestattet, nach Brandalarm

siehe BSRILI 25-15

EVAK-Anlage

aut. Alarm via BMA möglich

RWA/RDA

durch BMA aut. angesteuert

siehe S. 15

sowie BSRILI 21-15

siehe S. 20

sowie BSRILI 20-15

Beförderungsanlagen + FW-Lifte

werden durch BMA in Fluchtebene gefahren

siehe BSRILI 23-15

Hauptverteilung Elektro

Allgemein-Netz Not-Netz

siehe S. 4

Notstromdieselgenerator Notlicht

siehe S. 5+6

siehe S. 2

- Bevor der integrale Test durchgeführt werden kann,

müssen folgende Anlagen separat durch die

Behörden abgenommen sein:

1. Brandmeldeanlagen

2. Sprinkleranlagen

3. Aufzugsanlagen, Feuerwehrlifte

4. Notstromdieselgeneratoren

5. Notlichtanlagen

Ausnahmen sind möglich, jedoch abzusprechen

- Zum Erhalt einer Bezugsbewilligung für ein Gebäude

muss ebenfalls die Blitzschutzanlage (falls ge-

fordert), abgenommen sein.

- Für einen integralen Test braucht es ein «Dreh-

buch gem. BSERL. 3.8ff

- Folgende Anlagen brauchen eine Erschliessung mit

Funktionserhalt Exx (gem. Baubewilligung):

Sprinkler, Druckerhöhungspumpen, EVAK, RWA,

RDA, FW-Lift, Schachtpumpe FW-Lift, Notstromdiesel,

Notlichtanlagen

Schachtpumpen

FW-Lifte

Druckerhöhungspumpen

bsp. Löschwasserleitungen

für Hochhäuser

Kabel FE180/Exx

Kabel FE180/Exx

Die BSE 108-15 definiert den Funktionserhalt

für Brandfallsteuerungen bei selektiver

Ansteuerung (Art. 6.4)