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INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ERFURT F 11862 | Oktober 2019 | www.erfurt.ihk.de FÜR NORD- UND MITTELTHÜRINGEN THÜRINGEN WÄHLT! Ratgeber Wann lohnt sich ein Firmenwagen? Titel Parteiprogramme im Fokus der Wirtschaft

THÜRINGEN WÄHLT! · Mut zum Risiko und eine innovative Idee sind wichtige Vorausset-zungen für eine erfolgreiche Gründung. In dieser Ausgabe stellen wir ... im Ausland immer mehr

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INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ERFURT

F 11862 | Oktober 2019 | www.erfurt.ihk.de

FÜR NORD- UND MITTELTHÜRINGEN

THÜRINGEN WÄHLT!RatgeberWann lohnt sich ein Firmenwagen?

TitelParteiprogramme im Fokus der Wirtschaft

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Dieter BauhausPräsident der IHK Erfurt Vorstandsvorsitzender der SparkasseMittelthüringen

derungen. Als Stichworte sind hier die demo-grafische Entwicklung mit ihren Auswirkungen auf das Fachkräftepotential und die Finanzie-rung des Landes oder die Digitalisierung sowie die Umwelt- und Energiepolitik zu nennen.

Thüringen braucht ein Leitbild, das die spezi-fischen Interessen und Potenziale des Landes berücksichtigt und klare Handlungsperspekti-ven aufzeigt. Der Staat sollte größtmöglichen Spielraum für eigenverantwortliches Handeln bieten, indem er sich auf seine Kernaufgaben beschränkt.

Nur mit einer unternehmensfreundlichen, ak-tiven Standortpolitik kann es der Landespolitik gelingen, vorhandene Wachstumspotentiale zu erschließen und das Fundament für eine kontinuierliche Prosperität des Bundeslandes zu legen.

Daher stehe ich für die soziale Marktwirtschaft in einem weltoffenen Thüringen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie ermutigen, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Gehen Sie wählen!

Ihr

KOMMENTIERT

THÜRINGEN WÄHLT – REDEN SIE MIT! ENTSCHEIDEN SIE MIT!

Am 27. Oktober 2019 wählen wir in Thüringen einen neuen Landtag. Dies haben die Thürin-ger Industrie- und Handelskammern zum An-lass genommen, ein Positionspapier mit 14 wirtschaftspolitischen Handlungsfeldern zu erarbeiten. Daraus wurden entsprechende For-derungen abgeleitet, die aus Sicht der Unter-nehmen für die Stärkung des Wirtschaftsstand-ortes Thüringen von großer Bedeutung sind.

Auf der Grundlage dieser Forderungen erfolgte die Prüfung der Wahlprogramme der Parteien. Wir haben für Sie wichtige Themen wie z.B. Fachkräftesicherung, Unternehmensgründung und -nachfolge, Bildung und Bürokratieabbau gefiltert und den Forderungen der Wirtschaft gegenübergestellt. Dies finden Sie ab Seite 16 in dieser Ausgabe. Zudem ist das Positions-papier auf unserer Homepage www.ihk.erfurt.de hinterlegt.

Damit will sich die IHK Erfurt in die Diskussion zur wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit unseres Freistaates einbringen.

Dank der guten Entwicklung der Unternehmen in den vergangenen Jahren bewegt sich die Arbeitslosigkeit auf einem historischen Tiefst-stand, die Einnahmen der öffentlichen Hand waren nie besser, die Verkehrsinfrastruktur ist größtenteils hervorragend ausgebaut und auch für Rückkehrer ist der Freistaat als Lebensmit-telpunkt wieder attraktiv.

Die Bilanz hört sich recht positiv an. Gleichwohl warten in der nahen Zukunft große Herausfor-

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Industrie- undHandelskammer ErfurtHerausgeber des IHK-Wirtschaftsmagazins

Mail [email protected]. 0361 3484-0Fax. 0361 3485-950

IHK Erfurt Arnstädter Straße 3499096 Erfurt

3 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Kommentiert

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GROSSE THEMEN

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RATGEBER

GROSSER RATGEBERTEIL 60

Aktuelle Informationen und Tipps rund um die Themen Recht und Steuern: Auch in dieser Ausgabe erwartet Sie wieder das Urteil und der Steuertipp des Monats.

AKTUELL

NEUE PLAKETTE „EHRENSACHE" 11

Um die wichtige Arbeit und das Engagement der zahlreichen ehren-amtlichen Prüfer zu würdigen, hat die IHK Erfurt unter dem Motto „Stark dank Ehrenamt" eine Plakette entwickelt.

TITELTHEMA

THÜRINGEN WÄHLT EINEN NEUEN LANDTAG 14Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl am 27. Oktober 2019 haben wir die Spitzenkandidaten der wichtigsten Thüringer Parteien um die Beantwortung der Frage „Warum sollten Unternehmer unsere Partei wählen?" gebeten. Darüber hinaus stellen wir die wirtschafts-politischen Forderungen der Thüringer IHKs den Wahlprogrammen der Parteien gegenüber.

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REGIONAL 10. Thüringer Gründertag 57

Wir vor Ort - Westfalia Mobil GmbH 59

RATGEBER Wann lohnt sich ein Firmenwagen? 60

Urteil des Monats 61

RUBRIKEN

KOMMENTIERT Thüringen wählt – Reden Sie mit! Entscheiden Sie mit! 03

KONJUNKTUR Wirtschaftsentwicklung in Thüringen von 2014 bis 2019 06

AKTUELL Symposium des Thüringer Verfassungsschutzes 08

Vollversammlung der IHK Erfurt trifft sich zur Herbstsitzung 09

Neues Führungsteam der IHK Erfurt 12

TITELTHEMA „Warum sollten Unternehmer unsere Partei wählen?" 14

Parteiprogramme im Fokus der Wirtschaft 16

PRAXIS Halbjahresbilanz Thüringer Außenhandel 46

Ohne Prüfer keine Fachkräfte 48

Vorzeitige Beendigung von Ausbildungsverhältnissen 49

Aktuelle Veranstaltungen 50

BÖRSEN 64

REGIONAL

GRÜNDERSTORY 56

Mut zum Risiko und eine innovative Idee sind wichtige Vorausset-zungen für eine erfolgreiche Gründung. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen Vision2B GmbH aus Erfurt vor.

© Vision2B

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WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG IN THÜRINGEN VON 2014 BIS 2019

Daten-Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik

Seit 2011 ist die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland durch stabiles Wirtschaftswachstum, einen hohen Beschäftigungsstand und Einkommenssteigerungen geprägt. Rahmenbedingungen, von denen die Thüringer Landesregierung in der Legislaturperiode von 2014 bis 2019 durchaus profitieren konnte.

6 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Konjunktur

Ein Blick auf ausgewählte statistische Fakten verdeutlicht die positive wirtschaftliche Ent-wicklung des Freistaates in den vergangenen Jahren. Mit einem Anstieg von 9,2 Prozent in den Jahren von 2015 bis 2018 lag das Wirt-schaftswachstum in Thüringen allerdings immer noch unter dem Bundesdurchschnitt von 11,1 Prozent und dem Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer von 10,4 Prozent. Die Produktivität (Bruttowertschöpfung je Er-werbstätigen) nahm im gleichen Zeitraum um 8,6 Prozent zu und belief sich 2018 auf mehr

als 60.000 Euro (Bundesdurchschnitt: + 6,7 Prozent, Ostdeutschland: + 8,3 Prozent). Be-sondere Erfolge verzeichnete der Thüringer Außenhandel. 2018 kam der Freistaat auf ein Gesamthandelsvolumen von 26,7 Milliarden Euro und damit knapp 18 Prozent mehr als vier Jahre zuvor.

Der Freistaat blickt außerdem auf eine posi-tive Entwicklung des Arbeitsmarktes. Nur in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz

ist die Arbeitslosenquote niedriger als in Thü-ringen. Im Jahresdurchschnitt 2018 waren noch 62.145 Personen arbeitslos gemeldet. Im Zeitraum 2015 bis 2018 hat sich die jah-resdurchschnittliche Arbeitslosenquote in Thüringen um 1,9 Prozentpunkte reduziert. Im gleichen Zeitraum war bundesweit ein Rück-gang um 1,2 Prozentpunkte zu verzeichnen. Damit verbunden war u.a. ein Anstieg der Beschäftigung. Die Zahl der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten nahm von 2015 bis 2018 um 2,5 Prozent zu.

32 Wirtschaftsmagazin 09/2019 - Praxis

TRADE-NEWSAKTUELLE INFORMATIONEN AUS DER WELT

Deutsche Wirtschaft besorgt über Weltkonjunktur

Der weltweiten Konjunktur fehlt es an Dynamik. Mit Wachstumsraten von knapp über drei Pro-zent legen Welt-BIP und Welthandel in diesem und im nächsten Jahr nur schwach zu. Interna-tionale Handelsstreitigkeiten und zunehmender Protektionismus in vielen Teilen der Welt wer-den für die Geschäfte deutscher Unternehmen im Ausland immer mehr zur Realität und zum Risiko. Dies belegen die Antworten der über 4.500 Mitgliedsfirmen der deutschen Auslands-handelskammern (AHK) im Rahmen des dies-jährigen „AHK World Business Outlook“. Als wachsendes Hindernis für die eigenen Geschäf-te betrachtet mittlerweile mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer die Wirtschaftspolitik in den jeweiligen Ländern. Die Ergebnisse der kom-pletten Auswertung finden Sie als Download auf unsere Webseite unter der Dok.-Nr. 4470926.

Durchbruch bei EU-Mercosur Ver-handlungen

Nach fast 20 Jahren wird mit dem erfolgrei-chen Abschluss der Verhandlungen über ein EU-Mercosur-Freihandelsabkommen eine ganz neue und sehr positive Seite in den deutsch-la-teinamerikanischen Wirtschaftsbeziehungen aufgeschlagen. Die EU ist der wichtigste Han-delspartner für die Mercosur-Länder (Argen-tinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay), die einen Markt mit über 250 Millionen Konsu-

menten bilden. 85 Prozent der europäischen Ausfuhren in den Mercosur unterliegen der-zeit dem Zoll, was Kosten in Höhe von jährlich vier Milliarden Euro für deutsche und andere europäische Unternehmen ausmacht. Das Ab-kommen wird nach der finalen Unterzeichnung und Ratifizierung in der Mercosur-Region fast alle Zölle sowie bedeutende nichttarifäre Handelshemmnisse abbauen und ist wieder-holt ein positiver Schritt dem zunehmenden weltweiten Protektionismus entgegenzutreten.

Die komplette Ausgabe der Trade-News mit ausführlichen Informationen zu den handels-politischen Entwicklungen steht Ihnen auf der Webseite der IHK Erfurt zum Download zur Ver-fügung:Info: www.erfurt.ihk.de, Dok.-Nr. 3769708

IHR ANSPRECHPARTNER Mark Bremer

Tel.: 0361 3484-200E-Mail: [email protected]

IN DEN KOMMENDEN 12 MONATEN IN PROZENT

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RISIKEN FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN IM AUSLAND

Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen

Nachfrage

Fachkräftemangel

Wechselkurs

Handelsbarrieren / Bevorzugung einheimischer Unternehmen

Finanzierung

Rechtssicherheit

Arbeitskosten

Energie- und Rohstoffpreise

Infrastruktur

Risiken für deutsche Unternehmen im AuslandDie wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen betrachten deutsche Unternehmen im Ausland als das größte Risiko für die kommenden zwölf Monate. Mit 51 Prozent – sogar einen Prozentpunkt mehr als in der Vorum-frage – sieht mehr als die Hälfte die Wirtschaftspolitik in den jeweiligen Ländern als Hindernis für die eigenen Geschäfte. Das Risiko einer sinkenden Nachfrage, das in den vergangenen Umfragen wiederholt zurückge-gangen war, ist aktuell wieder gestiegen. 46 Prozent der Unternehmen sehen dies als Herausforderungen für das eigene betriebliche Fortkommen an – nach zuletzt 37 Prozent bedeutet das die deutlichste Veränderung gegenüber der Vorumfrage. Die schwierige konjunkturelle Situation in vielen Ländern lässt die Nachfrage nach deutschen Waren und Dienstleistungen zurückgehen. Zudem sorgen Handelshemmnisse für Schwierigkeiten im grenzüberschreitenden Handel, so dass auch hierdurch die Nachfrage nach deutschen Produkten einge-schränkt wird.

Wie in Deutschland, so stellt auch im Ausland die schwierige Suche nach geeignetem Personal eine Heraus-forderung für deutsche Unternehmen dar. Der Fachkräftemangel wird weiterhin von knapp einem Drittel der Unternehmen als Risiko gesehen und belegt damit Platz drei. Wechselkursrisiken treten dagegen etwas in den Hintergrund. Der Euro-Außenwert hat sich in den letzten Wochen und Monaten stabil entwickelt. Das derzeitige Niveau scheint für die Unternehmen in ihren Planungen vertretbar zu sein. Nach zuletzt 33 Prozent sehen nun 29 Prozent der befragten Unternehmen dies als Risiko.

Erstmals unter den TOP 5 der Risiken für die Entwicklung deutscher Unternehmen im Ausland in den nächsten zwölf Monaten sind Handelsbarrieren bzw. die Bevorzugung einheimischer Unternehmen. Bereits seit Jahren sieht die Weltwirtschaft eine Zunahme an Handelshemmnissen. Die jüngsten Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China oder auch Zollerhöhungen der USA gegenüber der EU sind zu einem immer schwieriger werdenden weltweiten Handel hinzugekommen. Die sich zuspitzenden Handelskonflikte haben das Potenzial, bestehende Lieferstrukturen in Frage zu stellen und bremsen damit auch das weltweite Investitionsklima – zum Schaden deutscher Unternehmen und ihrer Produktions- und Wirtschaftsstandorte.

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Frühjahr 2019

Herbst 2018 Quelle: AHK World Business Outlook Frühjahr 2019

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Entwicklung der Produktivität in Thüringen

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WIRTSCHAFT TRIFFT POLITIKAm 9. September 2019 fand das zweite Kammergespräch dieses Jahres in der IHK Erfurt statt.

Präsident Dieter Bauhaus begrüßte den Mi-nisterpräsident Bodo Ramelow, Wirtschafts-minister Wolfgang Tiefensee, Arbeitsminis-terin Heike Werner, Bildungsminister Helmut Holter, die Präsidenten und Hauptgeschäfts-führer der Thüringer Industrie- und Handels-kammern und der Handwerkskammern sowie des Verbandes der Thüringer Wirtschaft. Auf der Tagesordnung standen u.a. die IHK-Kam-pagne „Macht eure Kinder stark“, die Pers-pektiven des Wirtschaftsstandortes Thü-ringen 30 Jahre nach dem Mauerfall sowie die Breitband- und Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum.

WIRTSCHAFT KRITISIERT NEUEN FEIERTAG

Der am 20. September 2019 in Thüringen erstmalig begangene neue gesetzliche Feiertag (Welt-kindertag) schränkt aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Er-furt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ein.

Die Vollversammlung der IHK hatte sich klar gegen einen zusätzlichen gesetzlichen Feier-tag in Thüringen ausgesprochen. Denn leider müssen hier wieder einmal die Unternehmer einseitig die Folgekosten eines politischen Ziels tragen. Unabhängig vom Anlass führt jeder Feiertag aus volkswirtschaftlicher Sicht zu einer Verringerung der Wirtschaftsleistung, da die wirtschaftliche Betätigung in dieser Zeit lediglich auf Bereiche mit Ausnahmere-gelungen beschränkt wird. Untersuchungen der Deutschen Bundesbank belegen, dass die Einführung eines zusätzlichen Feiertages zu einem durchschnittlichen Rückgang des Brut-toinlandsproduktes von 0,12 bis zu 0,25 Pro-zent pro Jahr führt. Bezogen auf den Freistaat Thüringen liegt der Produktionsausfall dann bei rund 70 Millionen Euro.

Zudem wurde bei der Entscheidung scheinbar nicht bedacht, dass gerade viele Berufspendler an diesem Tag ein Betreuungsproblem haben, wenn Kindergärten und Schulen geschlossen sind. Und auch Mitarbeiter deutschlandweit aufgestellter Unternehmen, so zum Beispiel Logistiker und Servicecentermitarbeiter, müs-sen trotzdem zur Arbeit erscheinen, denn die Anrufe aus ganz Deutschland gehen auch ein, wenn in Thüringen Feiertag ist. Im Rahmen der Anhörung zur Gesetzesänderung wurde die Forderung der IHK Erfurt bezüglich bundes-weit einheitlicher Feiertagsregelungen leider nicht aufgegriffen.

Aktuelle Informationenwww.erfurt.ihk.de

8 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Aktuell

SYMPOSIUM DES THÜRINGER VERFASSUNGSSCHUTZES

Im Mittelpunkt eines Symposiums des Thüringer Verfassungsschutzes und der IHK Erfurt am 9. September 2019 stand das Thema Digitale Wirtschaftsspionage.

Der Einladung des Thüringer Verfassungs-schutzpräsidenten, Stephan Joachim Kramer, waren über 100 Vertreter von Institutionen, des Bundeskriminalamtes, Landeskriminal-amtes sowie Unternehmer gefolgt, um sich über die Auswirkungen der zunehmenden Cy-ber-Angriffe auf IT-Systeme der Wirtschaft,

staatliche Institutionen etc. zu informieren. Die Entwicklung dieser neuen Art von Kri-minalität ist rasant. Die IHK Erfurt rät daher dringend, beim Schutz der IT-Infrastruk-tur und Geschäftsgeheimnisse aufzurüsten, auch in dem Wissen, dass die Etablierung von Schutzmechanismen sehr komplex ist.

Insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben fehlen oftmals die personellen und zeitlichen Ressourcen für eine Strategie zur Gefahrenabwehr. Zudem sind gut ausgebil-dete Fachkräfte und Experten schwer zu fin-den. Vor diesem Hintergrund hat es sich die IHK-Organisation zur Aufgabe gemacht, die Unternehmen bei dem Thema IT-Sicherheit vielfältig zu unterstützen. So können Firmen bei den Ansprechpartnern des durch die IHK Erfurt getragenen „Kompetenzzentrums Wirt-schaft 4.0“ fachliche Erst- und Orientierungs-beratung in Anspruch nehmen. Zudem bietet die IHK Erfurt Informationsveranstaltungen rund um die Cybersecurity an und wird eine Kooperation mit dem Landeskriminalamt ein-gehen.

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9Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Aktuell

VOLLVERSAMMLUNG DER IHK ERFURT TRAF SICH ZUR HERBSTSITZUNG

Das 78 Personen umfassende Unternehmergremium, oft auch als „Parlament der Wirtschaft“ bezeichnet, tagte am 23. September 2019 in der IHK Erfurt.

Präsident Dieter Bauhaus begrüßte zu Beginn drei neue Vollversammlungsmitglieder, die aus-scheidende Unternehmer ersetzen: Christian Salwik, Geschäftsführer TH Parkner GmbH aus Mühlhausen, Oliver Wönnmann, Geschäfts-führer FEUER powerair GmbH & Co. KG aus Werther und Dr. Tanja Zschach, Direktorin der Deutschen Bank AG aus Erfurt. Das Gremium beschäftigte sich u.a. mit dem Azubiticket und brachte eine Forderung an die Politik auf den Weg, nachdem auch zukünftig die bisherige finanzielle Beteiligung der Azubis in Höhe von 50 Euro beibehalten und der Rest vom Land übernommen werden sollte. Die IHK Erfurt wird ihr Engagement zum Deutschlandstipendium einstellen, da inzwischen der Freistaat Thürin-gen ein eigenes Förderprogramm „Thüringen

Stipendium Plus“ mit einem Mittelvolumen in Höhe von 10 Millionen Euro aufgelegt hat. Zu-dem soll in den Verhandlungen zur neuen För-derperiode darauf Einfluss genommen werden, dass die Förderung hauptsächlich für Master-studiengänge eingesetzt wird, um die bestmög-liche Bindung der Studenten an Unternehmen des Freistaates zu erreichen.

Weiterhin beschloss die Vollversammlung die Neufassung des Statutes für die Ausstellung des Elektronischen Ursprungszeugnisses, wel-ches die elektronische Beantragung weiter er-leichtern soll. Zudem wurden die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und die damit ver-bundene Entlastung des Präsidenten und der Hauptgeschäftsführung vorgenommen.

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IHK-VOLLVER-SAMMLUNG

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10 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Aktuell

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11Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Aktuell

HOHE AUSZEICHNUNG FÜR UNTERNEHMERIN AUS APOLDA

Anlässlich des 12. Unternehmerinnentages Mitteldeutschland zeichnete der Unternehmerinnenverband Thüringen Katrin Sergejew vom Apoldaer Modelabel Kaseee als engagierte und verantwortungsvolle Unternehme-rin mit dem Emily-Roebling-Preis aus.

Katrin Sergejew ist Modedesignerin, grün-dete ihr Unternehmen im Jahr 2007 in Kahla und ist seit 2009 in Apolda ansässig. Seitdem wurde sie bei der Unternehmensentwicklung regelmäßig von der IHK Erfurt begleitet: bei Fragen der Finanzierung, Ausbildung oder

Eröffnung ihres zweiten Ladengeschäftes in Weimar. Inzwischen beschäftigt Katrin Serge-jew sieben Mitarbeiter und eine Auszubilden-de. Die Unternehmerin zeigt in vorbildlicher Weise regionale Verbundenheit und setzt sich für Nachhaltigkeit ein.

NEUE PLAKETTE "EHRENSACHE: WIR SIND PRÜFER IM EHRENAMT"

Mehr als 1.804 ehrenamtliche Prüfer der IHK Erfurt sorgen dafür, dass die Prüfungen in mehr als 120 verschiedenen Ausbildungsberufen in In-dustrie und Handel reibungslos ablaufen.

Damit unterstützen sie das bewährte System der dualen Ausbildung, worum Deutschland weltweit beneidet wird. Am 10. September 2019 überreichte die Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch den ersten der neu-

en Aufkleber „Ehrensache: Wir sind Prüfer im Ehrenamt" an Christoph Schreckenberg, Ge-schäftsleiter im Schuhhaus Zumnorde Erfurt. Er engagiert sich seit vielen Jahren in einem der insgesamt 240 Prüfungsausschüsse.

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12 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Aktuell

NEUES FÜHRUNGSTEAM DER IHK ERFURT

HELFEN SIE UNS, NOCH BESSER ZU WERDEN!IHK befragt Mitgliedsunternehmen

Ab Mitte Oktober ist Ihre Meinung gefragt! In einer bundesweiten repräsentativen Umfrage unter allen Mitgliedsunternehmen möchten wir ermitteln, wie unsere Leistungen und The-men bei unseren Mitgliedsunternehmen an-kommen und insbesondere, was Sie von uns für Unterstützungsleistungen benötigen.

Unter Federführung des Deutschen Indust-rie- und Handelskammertages (DIHK) haben eine Vielzahl von Industrie- und Handels-kammern ein Marktforschungs- und Bera-tungsunternehmen beauftragt, eine Studie zu „Bedarfsgerechten Themen und Angebo-

ten“ durchzuführen. Dabei werden per On-line-Fragebogen Betriebe aus allen Branchen und Betriebsgrößen mit unter 50 Mitarbei-tern befragt.

Die Befragung ist ab 14. Ok-tober bis 8. November 2019 auf der folgenden Website online: https://kurzelinks.de/ihk-meinung

Nehmen Sie bitte die Chance zur Mitgestaltung Ihrer IHK wahr! Ihre Themen sind wichtig! Ihre Meinung zählt!

Die neue Hauptgeschäftsführerin, Dr. Cornelia Haase-Lerch (Bild Mit-te), hat vor dem Hintergrund der neuen Schwerpunktthemen die inter-ne Organisationsstruktur der IHK Erfurt weiterentwickelt und stellt das aktuelle Führungsteam vor (v.l.n.r):

Thomas Fahlbusch: stellvertretender Hauptgeschäftsführer | Abteilungsleiter Aus- und WeiterbildungSteffen Schulze: Abteilungsleiter UnternehmensförderungBernd Peter: Abteilungsleiter Zentrale Dienste | Recht und SteuernDr. Cornelia Haase-Lerch: Hauptgeschäftsführerin Romy Ziegler: Stabsstellenleiterin Unternehmenskommunikation und MarketingRené Piel: Stabsstellenleiter Regionalservice und Projekte | Digitalisierung und Fachkräftesicherung

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13Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Aktuell

NETZWERKINITIATIVE „Innenstädte erfolgreich machen" vertieft Kooperation durch Unterzeichnung eines „Letter of Intent˝

Diese Absichtserklärung festigt die im Jahr 2017 begonnene Kooperation bei Projek-ten zur Innenstadtentwicklung. Aufbauend auf den bisher erreichten Ergebnissen sollen weitere umsetzbare Strategien und Projekt-ideen entwickelt werden, um die Innenstädte Nord- und Mittelthüringens zukunftsfest zu machen.

Die Veranstaltung wurde außerdem genutzt, um eine Broschüre zu übergeben, die die bis-herigen Aktivitäten anschaulich dokumentiert und wichtige Praxistipps vermittelt.

https://kurzelinks.de/ihk-netzwerkDok.-Nr.: 4536170Neben fünf Kommunalvertretern unterzeichneten auch Dr. Klaus Sühl, Staatssekretär im Thüringer Infrastruk-

turministerium (li.) und Annette Projahn, Vizepräsidentin der IHK Erfurt (re.) die gemeinsame Absichtserklärung.

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14 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

Im Vorfeld der Landtagswahl am 27. Oktober 2019 haben die Thüringer In-dustrie- und Handelskammern ein Positionspapier mit 14 Handlungsfeldern erarbeitet. Die darin enthaltenen Forderungen hat die IHK Erfurt mit den In-halten der Wahlprogramme der sechs wichtigsten Parteien im Freistaat (CDU, SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und FDP) verglichen und gegenübergestellt.

Die Spitzenkandidaten dieser Parteien haben darüber hinaus unsere Frage: „Warum sollten Unternehmer unsere Partei wählen?“ in kurzen Statements beantwortet.

LANDTAGSWAHL 2019: IHK-FORDERUNGEN FÜR THÜRINGENS ZUKUNFT

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15 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

Zunehmende Ressourcenknappheit, Umwelt-belastungen und die sich zuspitzende Klima-krise sind große Herausforderungen – sie können aber zum Innovationsmotor für unsere Thüringer Wirtschaft werden. Unser Ziel ist, die erneuerbaren Energien zu nutzen, knappe Res-sourcen zu schonen und Müll und Schadstoffe so weit wie möglich zu vermeiden. Wir setzen damit auf eine Wirtschaft, die den Wohlstand sichert, aber zugleich eine gesunde Umwelt und soziale Gerechtigkeit im Blick hat.

Die Auswirkungen des Klimawandels werden zu erheblichen volkswirtschaftlichen Belastungen führen. Je später wir damit beginnen vorzu-sorgen, desto höher werden die Belastungen – auch in Thüringen. In Regierungsverantwor-tung haben wir deshalb das Klimagesetz ver-abschiedet und das Effizienzprogramm GREEN Invest fest im Haushalt verankert. Damit ha-ben wir Energieeffizienzmaßnahmen vor allen

Thüringen hat in den letzten Jahren beachtliche Fortschritte auf dem Weg zu einem modernen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort ge-macht. Das zeigt sich in wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstrukturen, modernen Produktions-anlagen, attraktiven Industrie- und Gewerbe-flächen, gut ausgebauten Verkehrsverbindun-gen sowie einer hohen Beschäftigungsquote. Für den wirtschaftlichen Wiederaufbau in den 90ern steht eine Vielzahl zumeist kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Thüringer SPD hat in den letzten zehn Jahren diese Entwicklung maßgeblich mitbestimmt und geprägt. Diese positive Entwicklung ist aber kein Selbst-läufer. Auch die Thüringer Wirtschaft steht vor der Aufgabe, in den kommenden Jahren durch Strukturänderungen und die Entwicklung von innovativen Produkten und Produktionspro-zessen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Allein der demografische Wandel wird dazu führen, dass das Erwerbspersonenpotenzial in Thüringen bis ins Jahr 2035 um 25 Prozent sinkt. In einigen Landkreisen wird der Rückgang sogar mehr als 30 Prozent betragen. Um die-sem Fachkräftemangel zu begegnen, braucht es eine ganzheitliche Strategie. Gleichzeitig werden mit der Digitalisierung nicht nur tech-nologische Umwälzungen, sondern auch Ver-änderungen von Berufsbildern und Arbeits-formen verbunden sein. Die Thüringer SPD hat für diese Fragen gute Antworten formuliert. Nachzulesen in unserem Regierungsprogramm unter www.spd-thueringen.de.

„WARUM SOLLTEN UNTERNEHMER UNSERE PARTEI WÄHLEN?"

BODO RAMELOWÖkonomische Fragen müssen immer auch mit der sozialen Frage verknüpft werden. Sozia-le Marktwirtschaft funktioniert nur im guten Miteinander von ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen.

In den vergangenen fünf Jahren hat in Thü-ringen die Zahl der Industriearbeitsplätze zu-genommen und die Löhne sind gestiegen, die Arbeitslosigkeit ist gesunken. Das ist auch Ver-dienst der Mitgliedsunternehmen der IHK!

Man sieht, dass gemeinsame Projekte dort, wo Kammern und die Landesregierung an einem Strang gezogen haben, erfolgreich sind. Bei-spiele sind die Fachkräftegewinnung in Vi-etnam und der Ukraine, die Integration von Flüchtlingen, die Tourismusentwicklung oder die verstärkte Förderung von Forschung und Entwicklung im gesamten Land.

Als Ministerpräsident stehe ich für eine ver-trauensvolle Zusammenarbeit mit der Thürin-ger Wirtschaft und sehe meine Aufgabe darin, stabile Rahmenbedingungen zu sichern und für den Standort Thüringen zu werben.

Um das auch in Zukunft zu tun, werbe ich für eine Fortsetzung der rot-rot-grünen Koalition und eine starke LINKE.

ANJA SIEGESMUND UND DIRK ADAMS

WOLFGANG TIEFENSEE

Weitere Informationenwww.erfurt.ihk.de

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16 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

sene Vorsorge große wirtschaftliche Schäden entstehen können. So sind etwa Kanalisati-onssysteme auszubauen. Das Problem der Bü-rokratisierung wird die AfD durch Beseitigung gängelnder Regeln effektiv angehen.

Wir setzen auf langfristige Konzepte in der Wirtschafts- und Bildungspolitik. Um die Thü-ringer Familienunternehmen als das Rückgrat unserer Wirtschaft zu entfesseln, setzen wir auf größere unternehmerische Freiheit und Bürokratieabbau. Deshalb wollen wir eine Ge-setzgebung, die auf Vertrauen basiert und den Rechtsstaat stärkt. In den ersten 100 Tagen wollen wir im Falle einer Regierungsbeteiligung 1.000 überflüssige Vorschriften abschaffen. Bei der Verabschiedung neuer Gesetze bauen wir auf das „one in, two out“-Prinzip, wonach neue Regelungen nur dann verabschiedet wer-den sollen, wenn zugleich in doppeltem Um-fang Folgekosten an anderer Stelle zurückge-führt werden.

Langfristig wollen wir einen Normenkont-rollrat als Bürokratie-TÜV einsetzen, der die Folgekosten eines Gesetzes für Bürger, Unter-nehmen und Verwaltung künftig schon im Gesetzgebungsverfahren sichtbar machen und eine bessere Rechtsetzung gewährleisten soll. Zudem wollen wir einen Standortanwalt nach österreichischem Vorbild schaffen, der im Um-weltverträglichkeitsprüfverfahren sicherstellen soll, dass sich Umweltschutz und wirtschaftli-che Vernunft auf Augenhöhe begegnen. In der Bildungspolitik wollen wir bereits in der Schule einen starken Fokus auf die Berufsorientierung legen. Die duale Ausbildung sollte gestärkt und modernisiert werden. Für Auszubildende und Unternehmen möchten wir die Ausbildung flexibler gestalten und die Fragmentierung der Ausbildungsberufe eindämmen.

in KMUs mit rund 11,1 Millionen Euro geför-dert. Durch die Digitalisierung werden sich viele Berufe von Grund auf wandeln. Deshalb setzen wir auf digitale Kompetenz sowohl im Soft- und Hardwarebereich als auch im Bereich der Medienkompetenz für Unternehmer*innen und Angestellte. Die Nachfrage nach wissen-schaftlich begleiteter Aus- und Weiterbildung fördern wir durch ein Institut für Medienkultur. Der sich verschärfende Fachkräfte- und Azubi-Mangel ist auch in Thüringen deutlich zu spü-ren, v. a. auch außerhalb der großen Städte. Wir setzen uns ein für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne, einen starken ländlichen Raum und eine funktionierende öffentliche Infrastruktur im Thüringen-Takt mit dem Azubi- und dem Thüringen-Ticket.

Die CDU Thüringen steht unverrückbar zur so-zialen Marktwirtschaft. Gute Standortbedin-gungen, Verlässlichkeit und Planungssicherheit sind dafür politische Rahmenbedingungen, die wir garantieren. Daher sind wir der Überzeu-gung, dass der Staat nicht Schiedsrichter und Spieler zugleich sein darf. Die Unternehmen können dann frei im Markt agieren, wenn der Staat sich nur für die Rahmenbedingungen zuständig sieht. Denn der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Deshalb muss er sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Dazu zählen neben der Wirtschaftspolitik besonders die Innere Sicherheit und die Bildungspolitik. Ordnung und Sicherheit sowie eine gute, viel-fältige Bildung sind die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Wirtschaft.

Wenn die jungen Menschen von heute die Fachkräfte von morgen sein sollen, müssen Wirtschaft und Schule stärker miteinander verknüpft werden. Dafür müssen wir die Regel-schule wieder zum Herzstück unserer Bildungs-

MIKE MOHRING

politik machen. Die duale Ausbildung nimmt für uns einen besonderen Stellenwert ein. Sie ist ein Grundpfeiler für den Erfolg und die hohe Qualität des Standorts Thüringen. Wir möchten die Wertschätzung der dualen Ausbildung stär-ken, indem wir ihre Chancen und Möglichkeiten in den Vordergrund rücken. Dazu gehört auch die Etablierung eines Unternehmergymnasiums als Pilotprojekt, um schon früh in jungen Men-schen den Unternehmergeist zu wecken – da-mit ihre Ideen nicht nur Ideen bleiben, sondern zu Erfolgsgeschichten werden.

Entscheidend ist für die AfD die Entlastung ins-besondere der kleinen und mittleren Unterneh-men, die für unsere Wirtschaft prägend sind. Daher lehnen wir etwa die „CO2-Steuer" ab. Die „Energiewende" hat die Energie bereits zu sehr verteuert. Wir sind auch überzeugt, dass die quasi planwirtschaftliche politische Steuerung der Energie- und der Mobilitätspolitik eine Sackgasse darstellt.

Die Zukunft unserer Wirtschaft hängt davon ab, dass wir ausbildungsfähige, leistungs-bereite Schulabsolventen haben, die in unse-re Unternehmen gehen. Hierzulande verlassen jährlich etwa 1.600 Schüler die Schulen ohne Abschluss. Das ist inakzeptabel, weil auch hier ein Teil unseres Fachkräftereservoirs liegt. Wir können es uns nicht leisten, diese jungen Leu-te dauerhaft zu alimentieren. In Thüringen ist die Nettoinvestitionsquote im internationalen Vergleich viel zu gering. Wir brauchen eine Investitionsoffensive: z.B. muss der Breit-bandausbau mit Glasfasertechnologie zügig vorangebracht werden. Auch sollten wir in die Anpassung an die Folgen des Klimawan-dels investieren. Hochwasserereignisse wie in jüngerer Zeit etwa im Kreis Schmalkal-den-Meiningen zeigen, dass ohne angemes-

BJÖRN HÖCKE

THOMAS L. KEMMERICH

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17 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

1. LANDESHAUSHALT KONSOLIDIEREN

• Die Schwerpunkte der zukünftigen Haushaltspolitik müssen Konsolidierung, Förderung des Wirtschafts-wachstums und die Erschließung von strukturellen Einsparpotentialen sein. Vor allen vor dem Hinter-grund des gegenwärtig schwierigen internationalen Umfeldes ist die Fokussierung auf das Wachstum der Thüringer Wirtschaft von großer Bedeutung.

• Eine Schuldenbremse ist in der Landesverfassung zu verankern.

• Die öffentliche Verwaltung und der Landtag sollten

bezüglich ihrer Aufgaben und Personalstärken an den Bevölkerungsrückgang angepasst werden.

• Insgesamt müssen Aufgaben reduziert, ggf. neu strukturiert werden, um Ausgaben einsparen zu können, wobei die Funktionsfähigkeit der Verwal-tungen erhalten werden muss, denn die Thüringer Wirtschaft ist auf deren effektive und moderne Arbeit angewiesen. Deshalb sind Kriterien für staat-liche Aufgaben zukünftig stärker in den Fokus zu stellen.

• Schwerpunkte der Politik: Bildung und Wissen-schaft, Arbeit und Soziales, Kultur und Kommunen

• Sicherung der Landesanteile zur vollständigen Inan-spruchnahme von EU- und Bundesmitteln

• Eintreten für die Abschaffung der Schuldenbremse • Personaleinsparungen bei Lehrkräften, Polizei und

Justiz, im Landesamt für Verbraucherschutz und in weiteren Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsor-

ge sowie nachgeordneten zahlreichen weiteren Be-hörden überwinden

• Personalentwicklungskonzept, das der demografi-schen Entwicklung gerecht wird

• Verwaltungen effizienter aufstellen und zu einem effektiven und zu leistungsfähigem Kooperations-partner für die Menschen und Unternehmen in Thü-ringen machen

• Landeshaushalt konsequent an den Herausforde-rungen der Zukunft ausrichten

• Hohe Investitionsquote mit einem besseren Mit-telabfluss, auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen, zukunftsfeste Personalausstattung der öffentlichen Hand

• Anhaltende Schuldentilgung auf allen Ebenen • Gesetzlich fixierte Konjunkturausgleichsrücklage

für regelgebundene Rücklagen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit in Zeiten von weniger stark sprudelnden Steuereinnahmen

• Entwicklung von Thüringen bis 2025 zum deutschen

Spitzenland und einer Top-Adresse in Europa für die digitale Verwaltung und das E-Government

• Fortsetzung der Etablierung von Kooperationen zwischen Verwaltung und Wirtschaft für branchen-übergreifende Angebote

• Digitalisierung von insgesamt 200 Verwaltungsleis-tungen, die bisher in Papierform beantragt werden bis 2021

• Digitalisierung der Verwaltung des Freistaates und der Thüringer Kommunen wird zum Leitthema der nächsten Legislaturperiode erhoben

• Förderung von Zukunftsinvestitionen, die mittel- oder langfristig Einsparungen für das Land bedeuten, als Beitrag zur strukturellen Entlastung des Haushalts

• Freier Zugang zu Informationen als Voraussetzung

für politische und gesellschaftliche Teilhabe, auch für effiziente öffentliche Verwaltung

• Förderung der flächendeckenden Einrichtung von Bürger*innenservicebüros

• Klare Prioritätensetzung im Landeshaushalt für Zu-kunftsinvestitionen

• Mehr Investitionen in Bildung und Forschung, die Förderung von Familien, Sicherheit und die Zu-kunftsfähigkeit des ländlichen Raumes

• Garantie zur Einhaltung der Schuldenbremse, Auf-nahme in die Thüringer Landesverfassung, konse-quente Schuldentilgung

• Verwaltung, die Unternehmen von Bürokratie ent-lastet, Verwaltungsaufwand durch Digitale Bürger-portale reduzieren

• Leistungsfähiger öffentlichen Dienst für leistungs-fähigen Staat

• Ziel: reibungsarmer, dreistufiger Verwaltungsaufbau• Landesverwaltungsamt als zentrale Bündelungsbe-

hörde

Wir haben die Forderungen der Thüringer IHKs den jeweiligen Punkten der Parteiprogramme gegenübergestellt.

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18 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Land muss nicht erledigen, was privatwirtschaftlich wirksamer und preiswerter umgesetzt werden kann,

Beschränkung auf seine Kernzuständigkeiten und Kernkompetenzen

• Investition in moderne Infrastruktur, bestens ausge-bildete Fachkräfte, familienfreundliche Verhältnisse in Dörfern/Städten, eine stabile innere Sicherheit

• Höhere Investitionsquote, um die Zukunft Thürin-gens gestalten zu können

• Gründung eines Thüringer Staatsfonds zur Finanzie-rung von Investitionen in die heimische Wirtschaft,

in Infrastruktur, Bildung, Forschung und Entwicklung • Erhalt der kleingliedrigen Verwaltungsstruktur Thü-

ringens, wo sie sich bewährt hat• Verwaltung muss, wo möglich, für die Bürger digital

erreichbar sein, Anträge online gestellt werden können• „Recht auf analoges Dasein“, Verwaltung muss auch

in Zukunft analog und physisch zugänglich sein

• Für Mehreinnahmen oder Haushaltsspielräume gilt Dreiklang aus Investitionen, Entlastungen und Schuldenabbau

• Zukunftsfeste Gestaltung der Thüringer Haushalts-politik

• Schuldenbremse inklusive Tilgungsplan und Inves-

titionsgebot soll in die Verfassung des Freistaats Thüringen aufgenommen werden

• Verbindlicher Schuldenabbauplan• Vorausgehende Aufgabenkritik bei Einsparung von

und beim Personal• Prüfung verzichtbarer oder delegierbarer Aufgaben

2. REKOMMUNALISIERUNG MIT AUGENMASS VORNEHMEN

• Grundsätzlich ist das Agieren der öffentlichen Hand auch weiterhin auf klar definierte Kernaufgaben der Daseinsvorsorge und Eingriffe im Fall von Marktver-sagen zu beschränken.

• Die durch die Kommunalordnung zugewiesenen Handlungsspielräume der Kommunen hinsichtlich wirtschaftlicher Betätigung dürfen nicht erweitert werden. Die letzte Novelle der Kommunalordnung zur Ausdehnung der kommunalen wirtschaftlichen

Tätigkeit war unnötig und wird abgelehnt. Den IHKs muss ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, um zu verhindern, dass ihre Mitgliedsunternehmen durch die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Eigenbetriebe eingeschränkt werden.

• Die Rückübertragung von kommunalen Aufgaben, die in der Vergangenheit von privatwirtschaftlichen Unternehmen erbracht wurden, ist zu unterlassen.

• Kommunen als Hauptträger der für die Allgemein-heit erforderlichen Dienstleistungen, etwa Gas-, Wasser- und Energieversorgung, Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung sowie Unterhalt von Kranken-häusern, Kultur- und Bildungseinrichtungen

• Verstärkte Zusammenarbeit kommunaler Unterneh-men und Erschließung neuer Tätigkeitsfelder

• Öffentliche Hand muss für Grundversorgung ver-antwortlich sein

• Privatisierung schränkt Mitgestaltung und demo-kratische Kontrolle stark ein

• Unterstützung der kommunalen Ebene, privatisierte Bereiche wieder in die Hand der Kommunen zu legen

• Einführung einer Privatisierungsbremse, um zu ver-hindern, dass öffentliche Unternehmen der Daseins-vorsorge nicht verkauft werden können, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Privatisierung in einem Referendum mit Mehrheit ablehnen

• Langfristige Interessen der Menschen sollen nicht

einem kurzfristigen Interesse an einmaligen finanzi-ellen Erlösen durch den Verkauf dieser Unternehmen zum Opfer fallen

• Unterstützung der Gemeinden und Landkreise bei der Rekommunalisierung, wo diese Aufgaben in der Vergangenheit privatisiert wurden

• Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Thüringen sollen in öffentlicher Hand bleiben und

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19 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Prüfung der Anzahl der Beteiligungen des Landes und weitere Reduzierung

• Kein weiterer Ausbau von Beteiligungen von landes-

eigenen Unternehmen oder von Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist

3. BÜROKRATIE ABBAUEN – MODERNE VERWALTUNG SCHAFFEN – DIGITALISIERUNG VORANTREIBEN

• Gesetzliche Regelungen dürfen nicht zu Lasten der Wirtschaft gehen. Negativbeispiele: Thüringer Bil-dungsfreistellungsgesetz, Thüringer Ladenöffnungs-gesetz, Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit, Einführung des Feiertages am 20. September.

• Der im Jahr 2017 gegründete „Beirat für Clearing“ entspricht nicht dem ursprünglich geforderten Bü-rokratieentlastungsgesetz, welches den Rahmen für zwei Richtlinien bilden sollte (Richtlinie zur Ein-richtung einer Clearingstelle Mittelstand und Richt-linie zur Standardprüfung). Da der Beirat über eine Information nicht hinausgeht, ist eine tatsächliche Einflussnahme damit nicht gegeben. Die seit langem von den Kammern geforderten KMU-Tests müssen auf den Weg gebracht werden.

• Das im Jahr 2018 beschlossene Verwaltungsreform-

gesetz wird einer zukunftsfähigen Funktional- und Verwaltungsreform nicht gerecht. Diese ist auf der Grundlage einer Aufgabenkritik zu konzipieren.

• Alle Verwaltungen sind effizient, leistungsfähig und serviceorientiert, Verwaltungsentscheidungen transparent zu gestalten.

• Häufig nachgefragte Verwaltungsakte in Form digi-taler Angebote (E-Government) müssen beschleunigt bereitgestellt und nutzerorientiert digitalisiert wer-den. Bürokratiekosten sind im Sine der Wirtschaft zu senken und Verwaltungsprozesse zu beschleunigen.

• Es wird eine Bündelung und verstärkte Transparenz von Verwaltungsleistungen im Sinne eines Portal-verbundes (intelligente Verknüpfung vorhandener Verwaltungsportale einschließlich Integration von Bürger- und Unternehmenskonten) gefordert.

• Bildungsfreistellungsgesetz für mehr Beschäftigte öffnen

• Anspruch auch in kleinen Betrieben, Azubis sollen fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr wahrnehmen können

• Kein Aufweichen der Bestimmungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei der Sonn- und Feiertagsarbeit

• Verwaltungen effizienter aufstellen und zu einem ef-

fektiven, leistungsfähigen Kooperationspartner für die Menschen und Unternehmen in Thüringen machen.

• Vollständige Umstellung der Thüringer Verwaltung bis zum 1. Januar 2023 auf elektronische Aktenführung

• Flächendeckende Verwaltungsstruktur durch Erwei-terung und Schaffung von Bürgerservicebüros in den Gemeinden entwickeln, um kurze Verwaltungswege zu erhalten

• Festhalten an bewährten Regelungen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen bei Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie bei der Ladenöffnung

• Prüfung, Optimierung der Vorschriften des Landes auf Vereinfachungen beim Digitalisierungsprozess

• Verwaltungsgebühren bei elektronischen Verwal-tungsleistungen senken

• Einrichtung eines One-Stop-Governments durch ein zentrales Portal des Freistaats mit moderner Su-chen- und Finden-Funktion und Anbindung an den Portalverbund des Bundes

• Schaffung von Infrastrukturen für elektronische Fernsignaturen, um die aktuelle Hürde der Schrift-

formerfordernis zu überwinden• Konsequente Erweiterung des Angebotes an E-Go-

vernment-Anwendungen• Gründung eines Innovationslabors für den öffentli-

chen Sektor (GovLab) zusammen mit der Wirtschaft • Erprobung neuer Technologien für den Einsatz in der

Verwaltung und Wirtschaftsstandort Thüringen für innovative Unternehmen aufwerten

• Einrichtung von Bürgerservicebüros – auch mobil –, um im ländlichen Raum Anlaufpunkte für diejenigen zu schaffen, die die digitalen Angebote der Verwal-tung nicht von zu Hause aus nutzen können oder wollen, um kurze Verwaltungswege zu erhalten

darüber hinaus zentral organisiert werden• Einheitliche Wasser- und Abwasserpreise in ganz

Thüringen und so die Benachteiligung des ländlichen Raums beenden

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20 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bekannter machen, Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern und Anerkennung von Maßnahmen vereinfachen

• Gebietsreform muss fortgesetzt werden• Bürger*innen intensiv in diese Prozesse einbeziehen• Regionale Bürger*innengutachten, Transparenz in

den Zielen und gut kommuniziertes Vorgehen als Schlüssel zu zukunftsfähigen Strukturen

• Bürger*innen sowie Akteur*innen aus Politik und Verwaltung in dialogorientierten Verfahren frühzei-tig in Entscheidungsprozessen zusammenbringen

• Stärkerer und zügiger Ausbau des Angebotes von Verwaltungsleistungen im Internet

• Alle Informationen, die mit öffentlichen Geldern durch staatliche Stellen, Forschungseinrichtungen oder private Unternehmen gewonnen wurden, der Allgemeinheit grundsätzlich frei und kostenlos zur Verfügung stellen

• Einheitliche Open-Data- und Open-API-Strategie auf Landesebene etablieren

• Förderung flächendeckender Einrichtung von Bür-ger*innenservicebüros

• Bildungsfreistellungsgesetz ist entbehrlich• Überprüfung des Kriterienkataloges für Sonn- und

Feiertagsarbeit, um Wettbewerbsfähigkeit des pro-duzierenden Gewerbes in Thüringen zu gewährleisten

• Vorhandenen Spielraum des Thüringer Ladenöff-nungsgesetzes nutzen, um Dienstleistungssektor und Einzelhandel zu stärken

• Flexiblere Regelungen im Rahmen kultureller Groß-veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen durch-setzen

• Erweiterte Möglichkeiten für die Samstagsarbeit auf strikt freiwilliger Basis prüfen

• Vermeidung bürokratischen Aufwands muss zu ent-scheidendem Kriterium der Gesetzesfolgenabschät-zung werden

• Einrichtung eines „Bürokratie-TÜV“, der aktiv Vor-schläge zur Entbürokratisierung erarbeitet

• Standarderprobungsgesetz auf den Weg bringen• Bestehende Gesetze und neue konsequent auf ihre

bürokratischen Auswirkungen überprüfen• Funktional- und Verwaltungsreform auf Basis einer

umfassenden Aufgabenkritik angehen• Landesorganisationsgesetz mit Ziel eines reibungs-

armen, in sich schlüssigen, dreistufigen Verwal-tungsaufbaus

• Keine Kreisgebietsreform per Zwang, freiwillige Fu-sionsverhandlungen konstruktiv begleiten

• Erhalt der Verwaltungsgemeinschaften • Erfolgreichen Weg freiwilliger Gemeindeneugliede-

rungen weitergehen, keine Zwangsgebietsreformen • Zügiger Ausbau der digitalen Infrastruktur und Ver-

waltung, die Unternehmen von Bürokratie entlastet• Langfristiges Ziel: In Thüringen nur noch ein staat-

liches Datennetz, das sogenannte „Thüringen-Netz“ • Im E-Government-Gesetz einen IT-Kooperationsrat

verankern, in dem Land und Kommunen zusammen-wirken

• Einrichtung eines Innovationsfonds für Projekte im Bereich der digitalen Verwaltung

• Einsatz für schnellere Umsetzung des E-Govern-ment im Land und in den Kommunen

• Anreize dafür im Thüringer E-Government-Gesetz schaffen

• Leistungsfähiges E-Government, das allen Bürger ein umfangreiches digitales Serviceangebot der Ver-waltung zur Verfügung stellt

• Ablehnung einer Gebietsreform• Verwaltungsreform auf Grundlage einer vorherigen

Aufgabenkritik • Kleingliedrige Verwaltungsstruktur Thüringens, wo

sie sich bewährt hat, erhalten• Dienstleistender Charakter der Verwaltung dort, wo

es sinnvoll ist, auch durch freiwillige Rezentralisie-rung auf Landesebene anstreben

• Thüringenweit einheitliche Standards für die digita-le Verwaltung, um die Verwaltung zu vereinfachen, bürgerfreundlicher zu machen und langfristig Kos-ten zu sparen

• Verwaltung, wo immer möglich, für die Bürger digi-tal erreichbar machen

• Anträge online stellen

• Strikte Ablehnung eines Samstagsarbeitsverbotes, mehr Handlungs- und Gestaltungsspielräume er-möglichen

• Einführung eines Standarderprobungsgesetzes, Kommunen durch Überprüfung und Vereinfachung von Standards entlasten

• Ermöglichung für die Kommunen, von aufwändigen Standards abzuweichen

• Keine neue Gebietsreform, sondern eine dynamische

Kommunal- und Verwaltungsreform zur Gestaltung einer nachhaltigen, strukturellen Zukunft Thüringens

• Einsparpotentiale in erster Linie in einer Verwal-tungsreform, der Bündelung der Wahrnehmung ma-terieller Landesaufgaben beim Land und der Reduk-tion der verbleibenden Verwaltung in Kreisen und Gemeinden

• Zunächst umfangreiche Aufgabenkritik• Verwaltungen in Thüringen bürgernaher, effizienter

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21 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

4. DEMOGRAFISCHEN WANDEL GESTALTEN

• Neue Herausforderungen im ländlichen Raum be-treffen angesichts einer alternden und sich vieler-orts verringernden Bevölkerung alle Bereiche der Daseinsvorsorge wie Bildung, Mobilität, medizini-sche Versorgung, Brandschutz und Rettungswesen oder Sicherheit. Hierzu muss das Land tragfähige Mindeststandards und -ausstattungen in den Ge-meinden definieren und aushandeln.

• Die wachsende Bedeutung der zentralen Orte hö-herer Stufe als „Infrastrukturversorger“ und Han-delsstandorte für das jeweilige Umland ist anzu-erkennen und eine Bündelung sowie gemeinsame Nutzung der technischen und sozialen Infrastruk-tur über Verwaltungsgrenzen hinweg anzustreben. Dazu bedarf es z.B. nachhaltiger Nutzungskonzepte für kommunale Einrichtungen (z.B. Schulen, Kinder-gärten) und eine vorausschauende Stadtentwick-lungspolitik (z.B. Reaktivierung von Flächenreser-ven in den Kernstädten).

• Unternehmensstandorte, die nicht in Ober- oder

Mittelzentren angesiedelt sind, müssen ebenfalls unterstützt und befördert werden, da diese auch einen wesentlich Beitrag zum Wachstum und zur Stärkung der Regionen leisten.

• Förderprogramme und öffentliche Investitionen sind am demografischen Wandel unter Beachtung zu er-wartender Auslastung von Infrastrukturen und ent-sprechender Folgekosten auszurichten.

• Der Stadtumbau ist künftig so zu organisieren, dass die Herausforderungen des Einwohnerrückganges im ländlichen Raum stärkere Beachtung finden.

• Der Ausbau und die Sicherung des schnellen Inter-nets in allen Landesteilen als Grundlage für mobile Angebote im gewerblichen Bereich (E-Government), im Gesundheitswesen (Telemedizin, mobile Sprech-stunden) im Handel (Bestellungen), im Nahverkehr (Rufbus) und bei öffentlichen Diensten (Online-Amt) sollten gewährleistet sein. Nur so können innovative Ideen und Projekte zur Bewältigung des demografi-schen Wandels umgesetzt werden.

• Demografische Entwicklung als Chance zur Umge-staltung

• Förderung eines guten Zusammenlebens der Gene-rationen mit einer entsprechenden Sozialplanung und Erhöhung der Attraktivität des ländlichen Raums für junge Familien

• Sich strukturellen Fragen öffnen und Lösungen ent-wickeln für die Thüringer Wirtschaft: Fachkräfte gewinnen, Digitalisierung, Demografie und neue Formen der Mobilität bewältigen

• Neuausrichtung der Stadt-Umland-Beziehungen bei den Vorhalteleistungen der kommunalen Daseinsvor-sorge auf Basis des Konzeptes der zentralen Orte

• Förderung von Kleinstunternehmen der Grundver-sorgung im ländlichen Raum

• Finanzielle Verstärkung des Förderprogramms zur Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum, Er-gänzung um Förderung von Barrierefreiheit

• Förderung der Initiativen zum Aufbau flächende-ckender telemedizinischer Anwendungen zur Ver-besserung der medizinischen Versorgung insbeson-dere im ländlichen Raum

• Ergänzung der Städtebauförderprogramme des Bundes um Landesprogramme für Maßnahmen zur Stärkung ländlicher Gebiete

• Mindeststandards für alle Bürgerinnen und Bürger in den zentralen Politikfeldern wie Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit, Pflege, Familie, Rente, Mobili-tät und innerer Sicherheit

• Standards für Kernbereiche öffentlicher Daseinsvor-sorge mit den kommunalen Spitzenverbänden ent-wickeln

• Mindestmaß an Infrastruktur vorhalten, ohne das ausschließlich an Nutzungszahlen zu koppeln

• Interkommunale Zusammenarbeit ausbauen• Modellregion im ländlichen Raum identifizieren• Regionale Wirtschaftsentwicklung vorantreiben• Förderanfragen aus dem ländlichen Raum mit hoher

Priorität behandeln

und moderner gestalten• Bürokratieabbau und papierarme Verwaltung• Komplette Verfügbarkeit von Verwaltungsdienst-

leistungen mittels eID (Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises)

• Transparenzgesetz für Innovationskraft im Freistaat

• Ablehnung unverhältnismäßiger Abschreckungsge-bühren

• Bündelung von Maßnahmen mit einem einheit-lichen, harmonisierten System, einer verbindlichen digitalen Akte und Best-Practice-Modellen für die Kommunen in einem E-Government-Gesetz

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2222 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Barrieren im öffentlichen Raum konsequent abbau-en und mit den Kommunen zusammenarbeiten, um Städte und Gemeinden fit fürs Alter zu machen

• Interkommunale Zusammenarbeit, vor allem auch auf Kreisebene, gezielt fördern

• Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den Städten und dem Umland unerlässlich (Busfahrplä-ne, Schulnetzplanung oder Wirtschaftsförderung)

• Förderprogramm „Soziale Stadt“ muss auch durch die Landesebene weiter finanziert werden

• Ortskerne und Zentren lebenswert erhalten, Ge-schäfte nicht weiter vor die Tore der Städte auf die grüne Wiese verlagern

• Ökologisches Bauen forcieren, sozialen Wohnraum schaffen und für die Einhaltung hoher städtebau-licher Qualität sorgen

• Innenentwicklung vor Außenentwicklung• Nachhaltige Quartiersentwicklung • Unterstützung der Kommunen bei ihrem Flächen-

management, vorhandene Förderprogramme in

Stadt und Land um eine bessere Unterstützung bei der Entsiegelung von Flächen ergänzen

• Lebendige Ortskerne als wesentliche Gradmesser für Lebensqualität und Attraktivität

• Anstreben des Null-Hektar-Zieles in Thüringen, um unsere wertvollen Böden vor weiterer Versiegelung zu bewahren

• Neue Flächeninanspruchnahme nur dann, wenn sie anderswo freigegeben werden, zum Beispiel durch die Beseitigung alter Industriebrachen

• Flächendeckende Versorgung mittels Glasfaser schleunigst vorantreiben

• Unterstützung für Kommunen und Landkreise bei Planung und Investition

• Schaffung einer Landeskoordinierung zur Nutzung von Synergieeffekten bei Infrastrukturmaßnahmen

• Etablierung sozialräumlichen Quartiersmanage-ments auch im ländlichen Raum

• Weiterentwicklung des Landesprogramms „Solidari-sches Zusammenleben der Generationen“

• Mehr in Bildung und Forschung, die Förderung von Familien, Sicherheit und die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes investieren

• Landesbehörden in den ländlichen Raum verlagern• Flächendeckende medizinische Versorgung besonders

in ländlichen Regionen sichern, Niederlassung von Allgemeinmedizinern im ländlichen Raum fördern

• Ländlicher Raum muss auch weiterhin durch In-vestitionen in Straßen, Ortsumgehungen und einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr erschloßen werden

• Erhalt von Bahnhöfen und Haltestellen in ländlichen Gebieten

• Allianz für die Innenstädte ins Leben rufen, um Ein-zelhändlern vor Ort den Rücken in der Konkurrenz mit dem Onlinehandel zu stärken

• Thüringer Kreisstädte als Kristallisationspunkte des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens stärken und ihnen eine Kreisstadtgarantie geben

• Planungsverfahren für die technische und digitale Infrastruktur vereinfachen

• Industrie- und Gewerbegebiete von Anfang an mit leistungsfähiger digitaler Infrastruktur ausstatten

• Investitionen in Landesstraßen und kommunale Straßen sowie Verkehrsinfrastruktur in bestehenden Gewerbegebieten steigern

• Besondere Pflicht der Landesregierung bei der Daseinsvorsorge, speziell für Ältere und Bürger in ländlichen Regionen

• Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs als we-sentliches Steuerungselement, den ländlichen Raum attraktiv zu gestalten und der Abwanderung der Be-völkerung Einhalt zu gebieten

• Angebot offensiv im Sinne der staatlichen Daseins-vorsorge gestalten und so das Leben im ländlichen Raum attraktiv machen

• Gute Verkehrsanbindung sowie eine verlässliche medizinische Versorgung, damit junge Familien ih-

ren Lebensmittelpunkt im ländlichen Raum behalten oder neu finden

• Deutlich stärkere Unterstützung von Arztpraxen im ländlichen Raum

• Sukzessiver Ausbau der Infrastruktur von den be-reits etablierten Standorten in ländlichere Regionen, mit Augenmerk auf das Straßen- und Wegenetz

• Einsatz nicht nur für die Bereitstellung der erfor-derlichen Mittel für die Instandhaltung von Stra-ßen und Brücken, sondern auch für ökologische Standards

• Vereinfachtes Bauplanungsrecht für die Fortent-

• Unterstützung der Entwicklung, Nutzung kleiner Gewerbegebiete, Qualitätsverbesserung der ländli-chen touristischen Betriebe und Infrastrukturen

• Einsatz für flächendeckende Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum

• Pakt für strukturschwache Regionen, Regional-

politik mit den Programmen für ländliche Räume, der Wirtschafts- und Innovationsförderung, For-schungsförderung und Städtebauförderung zusam-menführen

• Förderprogramm, das den Bau und die Sanierung von Dorf- und Stadtteilzentren schnell unterstützt

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2323 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Breitbandausbau vordringliche Aufgabe der Da-seinsvorsorge, insbesondere für die Gewerbegebiete

• Handel, Mobilität, Gesundheit und schnelles Inter-net als zentrale Fragen für den ländlichen Raum

• Lebensqualität mit einer guten digitalen Infrastruk-tur, künstlicher Intelligenz, autonomer Mobilität und Logistik dezentral in die Fläche bringen

• Brücke zwischen Stadt und Land bauen, gleichzeitig dem ländlichen Raum eine Zukunft geben und Druck vom Wohnungsmarkt in unseren Städten nehmen

• Beendigung des vermeintlichen Gegensatzes zwi-schen Stadt und Land

• Bessere Verknüpfung von Stadt und Umland• Interkommunale Infrastrukturgesellschaften und

interkommunale Zusammenarbeit stärken• Kooperation der Verwaltungen untereinander und

gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung• Überwindung der Trennung zwischen Stadt und

Land durch bedarfsgerechte, nachfrageorientierte und bezahlbare Verkehrs- und Mobilitätskonzepte

• Erleichterung des Baus von Eigenheimen und Inves-titionen im Wohnungsmarkt

• Forderung nach einer landesweiten Wohnungs-marktstrategie

• Förderung von Eigentum im angrenzenden länd-lichen Raum in Verbindung mit einer mobilen An-bindung an die städtischen Zentren

• Kommunalen Spielraum zu einer angemessenen Absenkung kommunaler Hebesätze verbessern, um Standortnachteile vor allem des ländlichen Raums abzufedern

• Künftige Ausbaumaßnahmen und Erhalt der Landes-straßen auf Grund finanzieller und demografischer Rahmenbedingungen nicht vor das „Aus“ stellen

• Priorisierung der Straßenprojekte bei Infrastruktur-baumaßnahmen, um diese zügig fertigzustellen

• Aufnahme der vollständigen Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung und der Strecke Gotha-Leinefelde in den vordringlichen Bedarf des

Bundesverkehrswegeplanes• Gestaltung des Verkehrs für alle in einem über-

schaubaren Zeitraum kostenfrei und flächendeckend

5. INFRASTRUKTUR AUSBAUEN UND ZUKUNFTSSICHER GESTALTEN

• Verkehrseinschränkungen, welche durch EU-Vorga-ben begründet sind, (Feinstaub, CO2, NOx, Lärm) sind wirtschaftsfreundlich umzusetzen. Entsprechende Maßnahmen sind im Dialog mit den Unternehmen festzulegen, damit die Erreichbarkeit der Städte für den Wirtschaftsverkehr gewährleistet bleibt.

• Die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Schie-nenverbindung im Abschnitt Weimar-Gößnitz sowie deren durchgängig zweigleisiger Ausbau bilden die Grundlage für eine zukunftsfähige Bahnanbindung Ostthüringens und müssen deshalb das prioritäre Schieneninfrastrukturvorhaben Thüringens sein.

• Die Verkehrsunternehmen des ÖPNV sind bei Pla-nung, Marketing und Vertrieb zu unterstützen. Ziel ist die Schaffung eines effektiven kombinierten

Bahn-Bus-Verkehrs mit einheitlicher Tarif- und in-tegrierter Taktfahrplanausgestaltung.

• Das Azubi-Ticket ist langfristig als Mobilitätsange-bot des ÖPNV für Auszubildende zu sichern.

• Die Glasfaserstrategie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesell-schaft, als wesentliche Voraussetzung für den Auf-bau von Mobilfunknetzen der 5. Generation (5G) sowie Gigabitnetzen, ist konsequent umzusetzen.

• Der Breitbandausbau ist unverzüglich und flächen-deckend unter Berücksichtigung der höheren Bedar-fe der gewerblichen Wirtschaft auf der Grundlage der Glasfasertechnologien bis in die Gebäudehülle und damit unabhängig von aktuell artikulierten Be-darfen vorzunehmen.

wicklung bestehender und die Ausweisung neuer Gewerbegebiete nach örtlichem Bedarf

• Schnelle Bedarfsplanung, damit sich Unternehmen in den Thüringer Kommunen zu Hause fühlen

• Errichtung einer leistungsfähigen Versorgung mit Breitband-Internetanschlüssen in ländlichen Re-gionen als wesentliche Voraussetzung, um auch außerhalb von Ballungszentren wirtschaftliche Ent-

wicklung und regional verfügbare, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu ermöglichen

• Erleichterung der Ausweisung von Wohnbauflächen im ländlichen Raum

• In den Städten Wohnraum bezahlbar halten und die kostentreibenden Faktoren reduzieren, das Wohn-raumpotenzial im ländlichen Raum besser aus-schöpfen

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2424 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Berücksichtigung des Individualverkehrs als ein wichtiger Sachverhalt bei der Stadtplanung

• Entwicklung einer Strategie zur Anbindung aller Re-gionen mit dem Bund, der Deutschen Bahn und den privaten Verkehrsgesellschaften

• Schaffung einer engen Taktung zwischen den Thü-ringer Städten

• Einsatz für kostengünstige Nahverkehrsangebote, die im ganzen Land verfügbar sind

• Finanzielle Unterstützung von Modellvorhaben für Ruftaxis und Rufbusse

• Schaffung eines flächendeckenden Thüringer Nah-verkehrsverbundes

• ÖPNV muss bezahlbar und kalkulierbar sein• Stabile Monats- und Jahresabos für den ÖPNV• Kostenloses Thüringen Ticket für Kinder und Jugend-

liche unter 18 Jahren• Ausweitung des Azubi-Tickets auf Freiwilligen-

dienstleistende, Schülerinnen und Schüler der Ober-stufe und das BVJ

• Zügige Umsetzung der Glasfaserstrategie• Bis 2022 die Gewerbegebiete, bis 2023 die Bildungs-,

Forschungs- und medizinische Versorgungseinrich-tungen sowie bis 2024 die öffentlichen Gebäude von Land und Kommunen an das Glasfasernetz anschlie-ßen

• Sicherstellung der notwendigen Landesmittel in dreistelliger Millionenhöhe

• Vorantreiben des Breitbandausbaus mit modernsten Technologien

• Verfügbarkeit eines Glasfaseranschlusses für jeden Haushalt und jedes Unternehmen bis 2025

• Andere Verkehrspolitik als wirkungsvoller Schutz gegen Lärm

• Lärmschutz in belasteten Gebieten nicht erst beim Neubau von Straßen, sondern auch im Bestand

• Schnellstmögliche Elektrifizierung der Mitte-Deut- schland-Verbindung – möglichst noch vor 2028

• Einführung eines landesweiten Thüringen-Tickets für alle Nahverkehrsstrecken, damit sich alle den öffentlichen Nahverkehr leisten können (höchstens 60 Euro pro Monat, 2 Euro pro Tag)

• Gleiche Vergünstigungen für Azubis, aber auch

Freiwilligendienstleistende, wie Studierende, z.B. ein Azubiticket

• Dieses attraktiver machen für ganz Thüringen • Vorantreiben der flächendeckenden Versorgung

mittels Glasfaser• Unterstützung von Kommunen und Landkreisen bei

Planung und Investition • Schaffung einer effektiven Landeskoordinierung zur

Nutzung von Synergieeffekten bei Infrastruktur-maßnahmen

• Weitere Stärkung des Breitbandausbaus

• Fahrverbote vermeiden, auf Anreize setzen• Ausweitung des Verkehrsverbundes Mittelthürin-

gen hin zu einem Verkehrsverbund Thüringen • Landesweiter Thüringen-Takt • Modellprojekt „Nightliner“ im ÖPNV zur Gewähr-

leistung des sicheren und kostengünstigen Trans-fers nach Hause an ausgewählten Freitagen/Sams-tagen auch in der Nacht nach Veranstaltungen

• ÖPNV durch flexible Formen wie Ruf- und Bürger-busse sowie Sammel- und Ruftaxis gezielt stärken

• Ausbau hoch leistungsfähiger Netze vorantreiben• Gemeinsam mit den Mobilfunkversorgern einen

Masterplan 5G entwickeln und die Funklöcher im Land endlich schließen

• Unterstützung der Kommunen beim Breitbandaus-bau, so dass die Fördergelder des Bundes vollstän-dig ausgeschöpft werden können

• Vereinfachung von Planungsverfahren für die tech-nische und digitale Infrastruktur

• Industrie- und Gewerbegebiete mit einer leistungs-fähigen digitalen Infrastruktur ausstatten, um für das Gigabit- Zeitalter gerüstet zu sein

• Ausbau eines landesweit getakteten Bus-Bahn-Net-zes zur Angebotsverbesserung und Anbindung länd-licher Gemeinden an die Städte und zentralen Orte

• Schaffung eines Thüringer Verkehrsverbundes mit landesweiten Tarifen und abgestimmten Takten

• Ausweitung bestehender günstiger Angebote auf ganz Thüringen und Entwicklung einer landesweit gültigen Jahresnetzkarte

• Weiterentwicklung des Azubitickets zu einer Regel-leistung

• Aufforderung an die Wirtschaft, dieses mitzufinan-zieren

• Kostenfreies Azubi-Ticket in Thüringen vollständig flächendeckend

• Abschaffung und Übernahme des Eigenbeitrages zu den Fahrtkosten auch für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe

• Vorangehen bei der Einführung der Mobilfunktech-nologie der 5. Generation (5G) in Thüringen

• Erreichen des flächendeckenden Breitbandausbaus, mindestens jedes Haus, besser jede Wohnung und jedes Geschäfts, direkt an das Glasfasernetz an-schließen

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2525 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Einführung von Fahrverboten für Verbrennungsmo-toren wird mit Sorge gesehen (Feinstaubbelastung im Straßenverkehr beständig zurückgegangen)

• Funktionierender, zuverlässiger und günstiger ÖPNV als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge

• Unterstützung der Planung und Umsetzung eines landesweiten strategischen Konzepts für den öf-fentlichen Personennahverkehr mit Bus und Bahn

• Einsatz für die Schaffung eines landesweiten Tarif-verbundes und eines damit verbundenen kostenlo-sen Azubi-Tickets

• Schaffung der infrastrukturellen Grundlagen für flächendeckende leistungsfähige Breitbandversor-gung unabdingbar für die weitere technologische und wirtschaftliche Entwicklung

• Ablehnung von Umweltzonen in Thüringen, Erwei-terung von alternativen Maßnahmen zur Einhaltung der Luftreinhaltewerte

• Keine Dieselfahrverbote im Freistaat Thüringen• Präferierung eines CO2-Zertifikatehandels in Europa • Zweigleisiger und elektrifizierter Ausbau der Mit-

te-Deutschland-Verbindung (auch über Gera hinaus)• Ausbau des Angebotes an Rufbussen und Bürger-

bussen gemeinsam mit regionalen Personenbe-förderungsunternehmen unter vollständiger Be-rücksichtigung der rechtlichen und gewerblichen Gesichtspunkte

• Ziel: Flexiblere, bedarfsgerechte und miteinander vernetzte Mobilitätsangebote des Schienenperso-nenverkehrs mit dem Fernverkehr und den weiteren Verkehrsträgern in Thüringen

• Absicherung der Nahverkehrsbedarfe in der Fläche durch integrale Taktverkehre

• Sicherstellung der Anbindung der Süd-, Ost-, West- und Nordthüringer Regionen an den ICE-Knoten Erfurt

• Begrüßung des Azubi-Tickets zur kostengünstigen ÖPNV-Nutzung

• Sicherstellung, dass das Azubi-Ticket in ganz Thü-ringen akzeptiert und anerkannt wird

• Ermöglichung des flächendeckenden Internets auf Gigabit-Basis im gesamten Bundesland bis spä-testens 2025, technologieoffen und möglichst mit Glasfaser auf dem besten Stand der Technik

• Breitbandausbau als vordringliche Aufgabe der Da-seinsvorsorge, insbesondere für die Gewerbegebiete

• Digitale Infrastruktur als Voraussetzung für Wirt-schaft 4.0

6. FACHKRÄFTE ENTWICKELN, GEWINNEN UND HALTEN

• Externe Fachkräfte müssen für Thüringen interes-siert und akquiriert werden.

• Attraktive touristische Angebote sind nicht nur für Besucher, sondern ebenfalls für die Entwicklung le-benswerter Wohnstandorte für Fachkräfte wichtig. In diesem Sinne ist auch ein besonderes Augenmerk auf attraktive Innenstädte zu lenken.

• Asylbewerber und Migranten sollten entsprechend ihrer Eignung in die Wirtschaft integriert werden. Der Zugang dieser Personengruppe zu Ausbil-dungsförderungen (assistierte Ausbildung, ausbil-dungsbegleitende Hilfen und Ausbildungsbeihilfen)

außerhalb von Einzelfallentscheidungen ist zu er-möglichen. Die Gewinnung von Auszubildenden aus Drittländern ist zu forcieren.

• Ein gesellschaftliches Klima für die Entwicklung von Unternehmerpersönlichkeiten ist zu schaffen; zudem müssen neue Ansatzpunkte zur Lösung des Problems der Unternehmensnachfolge entwickelt werden.

• Ausbildungs- und arbeitsfähigen Personen mit Mi-grationshintergrund sind die notwendigen Sprach-kenntnisse zu vermitteln und diese zu verstetigen.

• Angebot attraktiver Arbeits- und Ausbildungsbe-dingungen für Menschen aus anderen Bundeslän-dern und dem Ausland

• Gelebte Willkommenskultur für Menschen aus nah und fern neben guten Löhnen

• Verstärkte Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland erfordert eine schnellere und unbürokra-tischere Anerkennung von Berufsabschlüssen und ausreichende Möglichkeiten der Nachqualifizierung

• Intensivierung der Zusammenarbeit der Thüringer Tourismusregionen, Ausbau der länderübergreifen-

den Zusammenarbeit• Bleibeperspektiven schaffen für geflüchtete Men-

schen, die sich in Ausbildung begeben oder mittels Erwerbsarbeit den eigenen Lebensunterhalt verdie-nen, unabhängig vom Verlauf des Asylverfahrens

• Politische Begleitung und Unterstützung des Drei-klangs aus guter Arbeit/guter Lohn, Investitionsbe-reitschaft und verbesserter Vermarktung zur Siche-rung des Fachkräfte- und Nachfolgebedarfs

• Flächendeckendes qualifiziertes Sprachkursangebot implementieren zur Sicherstellung eines gleichbe-

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2626 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

rechtigten Zugangs zu Bildung und Arbeit für Ge-flüchtete/Asylbewerber und die Sprachförderung im

Landesprogramm „Start Deutsch“ bis zum Sprach-niveau B2 ausbauen

• Unterstützung der Einführung eines Einwande-rungsgesetzes auf Bundesebene mit einem einheit-lichen Fachkräftebegriff, welches den Wegfall der Vorrangprüfung, als bislang größter Zuwanderungs-hürde und die Öffnung des Arbeitsmarkts für alle beruflich Qualifizierten aus Nicht-EU-Ländern um-fassen muss

• Umsetzung einer ganzheitlichen Strategie zur Fachkräftegewinnung und -bindung mit den zu-ständigen Stellen der Landesregierung sowie den Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Kammern und Hochschulen

• Ablegen des Images Niedriglohnland Thüringen, stattdessen Anerkennung als attraktiver Ort zum Leben und Arbeiten

• Nachhaltiger Tourismus in Stadt und Land

• Auflegen eines Ausbildungsprogramms zur Gewin-nung von ausländischen Fachkräften, das maßge-schneiderte Betreuung und Sprachkurse enthält und verstärkt Menschen, unabhängig von einer so-genannten Bleibeperspektive, offensteht

• Zukünftige Fokussierung auf die Förderung von jun-gen Menschen, Frauen und Migranten legen

• Zunehmende Bedeutung der Unternehmensnach-folgen und die Zukunftssicherung für kleinere und mittlere Unternehmen

• Sicherung des Zuganges zu Angeboten für Integra-tion, Sprache und Qualifizierung für Menschen aus dem Ausland unabhängig vom Herkunftsland und der Bleibeperspektive, für Arbeitskräfte aus der EU und für Geflüchtete gleichermaßen

• Hoher Wert von arbeits- und sozialrechtlichen Standards zur Unterstützung ausländischer Fach-kräfte und Unternehmen

• Verstärkte Kooperation aller touristischen Ziele in Thüringen

• Bessere Nutzung der Strahlkraft der heutigen Leuchtturmprojekte für eine gemeinsame Touris-musstrategie

• Klare Regelung des Spurwechsels zwischen Asyl- und Einwanderungsrecht, damit Asylbewerber*in-nen bei entsprechender Qualifikation leichter eine

Arbeitserlaubnis erhalten• Aufnahme von Arbeitskräften nicht nur nach wirt-

schaftlichen oder arbeitsmarktpolitischen Interessen• Erweiterung der Angebote um Nachfolgeberatung,

damit auch bestehende Unternehmen bei der Nach-folge sicher in die Zukunft blicken können

• Zugänge zu Integrationsangeboten, Sprache und Qualifizierung und die interkulturelle Öffnung un-serer Thüringer Gesellschaft unerlässlich, um aus-ländischen Fachkräften eine langfristige Perspektive und Erfolgschancen zu geben

• Intensivierung der Fachkräftegewinnung• Erarbeitung von Ansätzen mit den Kammern und

dem Hotel- und Gaststättenverband für die Gewin-nung von Fachkräften außerhalb der Europäischen Union

• Wirksame Verankerung der Angebote und Interes-sen in der nationalen Tourismusstrategie mit den Verbänden und Organisationen des Tourismus

• Tourismusförderung muss dem Freistaat helfen • Weitere Erschließung und Popularisierung vorhande-

ner Denkmäler als Stätten der Geschichte und Kultur • Umfassende Integration von Migranten, die auf-

grund ihres Aufenthaltsrechts eine längerfristige Lebensperspektive in Thüringen haben

• Schaffung von Fördermöglichkeiten für Unterneh-men im Thüringer Mittelstandsfördergesetz, die Migranten über die eigentliche Ausbildung hinaus unterstützen

• Sicherung von Unternehmensnachfolgen und Un-terstützung von Startups

• Thematische Verankerung von Selbständigkeit und Unternehmertum in den Lehrplänen in allen all-gemeinbildenden Schulen, damit diese beruflichen Optionen frühzeitig in den Blick der Schüler geraten

• Einrichtung von Vorschaltklassen für schulpflichti-ge Kinder und Jugendliche, die dem Spracherwerb und der Auseinandersetzung mit den Grundlagen des Zusammenlebens in Deutschland dienen

• Tourismus als „Leitökonomie“• Impulse von der touristischen Entwicklung für unser

Bundesland insgesamt und speziell für die ländli-chen Gebiete

• Beitrag zur Lösung des Nachwuchs- und Nachfolge-problems bei Handwerkern und Unternehmern

• Fokus von Bildungsmaßnahmen soll neben der Ver-mittlung von grundlegenden deutschen Sprach-kenntnissen und unseren Werten vor allem auf den Erwerb von Fähigkeiten gerichtet werden, welche die Menschen nach der Rückkehr in ihr Heimatland benötigen

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2727 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Werbung auch innerhalb der Europäischen Union um Fachkräfte und um potentielle Auszubildende

• Attraktivitätssteigerung Thüringens im Wettbe-werb um internationale Talente und Fachkräfte

• Ausbau und Unterstützung der weltweiten Goethe- Institute als Anwerbeinstitute für in Thüringen dringend gebrauchte Fachkräfte

• Zukünftige Unterstützung der gezielten Anwer-bung von Fachkräften aus Drittstaaten mit der Gründung einer europäischen Fachkräfteagentur und von europäischen Ausbildungszentren in Dritt-staaten

• Erweiterung der touristischen Infrastruktur (bspw. Rad-, Wasser- und Wanderwege) und Unterstüt-zung der Hotel- und Gastronomie-Landschaft vor

allem in ländlichen Regionen • Bleibeperspektive auch für asylsuchende Men-

schen• „Spurwechsel“ ermöglichen für eine dauerhafte

Perspektive eines Lebens in Deutschland• Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas für

Unternehmertum • Einsatz für die Beibehaltung des Bestandsschutzes

bei der Unternehmensübergabe an einen Nachfol-ger und gesetzliche Regelung dessen

• Angebote für Sprachkurse, duale Berufsausbil-dungen und Qualifizierungsmaßnahmen durch europäische Ausbildungszentren in Abstimmung mit dem europäischen PES-Network und in Koope-ration beispielsweise mit den IHKs sowie HWKs

SCHULPOLITIK

• Die Anpassung von Lerninhalten an die Digitalisie-rung muss sichtbar, insbesondere die sächliche Aus-stattung im IT-Bereich dringend verbessert werden.

• Die duale Ausbildung muss Vorrang vor vollzeit-schulischen Bildungsgängen an den berufsbildenden Schulen haben.

• Projekte der Berufsorientierung, die auf stärkere Zu-sammenarbeit von Unternehmen / Schulen / Schü-

lern setzen, sind dauerhaft zu unterstützen.• Projekte zur Steigerung von Leistung und Motiva-

tion von Schülern und Schulabgängern sollten aktiv in allen Schulformen unterstützt werden.

• Praxisweiterbildung für Lehrkräfte sollen fester Bestandteil in der Aus-und Weiterbildung dieser Personengruppen werden. Die Lehrerstunden für Berufsorientierungskoordinatoren sind zu erhöhen.

w • Einsatz dafür, dass die Länder unterstützt werden – und zwar bei den Kosten für die konsequente Di-gitalisierung der Schulen

• Entwicklung von Medienkonzepten an jeder Schule, die sowohl zur fächerübergreifenden Vermittlung von Medienkompetenz als auch zur Einbeziehung moderner medialer Unterrichtsmittel Aussagen treffen

• Stärkere Unterstützung der Schulträger vom Land bei der Gewährleistung eines guten technischen Supports für Pädagoginnen und Pädagogen und Schülerinnen und Schüler

• Anteil polytechnischer Bildung erhöhen, um ihr Potenzial zur Motivation von Lernprozessen und zur

beruflichen Orientierung stärker zu nutzen • Besondere Förderung von Praxisklassen • Aus- und Aufbau erprobter Formen praxisorientier-

ten Lernens an den allgemeinbildenden Schulen• Praxisklassen und/oder Praxistag-Projekte als Re-

gelangebot in allen Teilen Thüringens • Ausbau und Fortführung der Qualifizierung von

Lehrerinnen und Lehrern für Drittfächer und von ge-eigneten Personen für den Seiten- und Quereinstieg

• Unterstützung von Lehrkräften in der Fort- und Weiterbildung, dafür Freistellungsregelungen deut-lich verbessern

• Förderung schulart- und fachübergreifender Wei-terbildungsmöglichkeiten

7. BILDUNGSSYSTEM LEISTUNGS- UND PRAXISORIENTIERT AUSRICHTEN

• Vorbereitung der zukünftigen Lehrerinnen und Leh-rer auf die Herausforderungen der Digitalisierung der Bildung

• Sinnvolle Integration digitaler Instrumente in den Unterricht durch die Lehrer

• Spürbare und flächendeckende Verbesserung der technischen Ausstattung an unseren Schulen und sinnvolle Nutzung der Chancen, die der Digitalpakt bietet

• Stärkung der beruflichen Orientierung und dualen

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28 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Zukunftstaugliche Gestaltung schulischen Lernens.• Digitalisierung im Sinne guter Bildung mittels digi-

taler Infrastruktur und Lernplattformen• Entwicklung eines Thüringenplans im Dialog mit

den Handwerkskammern und Berufsschulen, der die duale Ausbildung stärkt

• Potenziale der Zusammenarbeit zwischen Unter-nehmen und Hochschulen, etwa beim Technologie-transfer, noch stärker ausschöpfen

• Frühzeitige, praxisnahe und regional Vernetzung bei der Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung

• Besondere Förderung der Ausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen und dabei Branchen mit ho-her Personalnachfrage, insbesondere im Sozial- und Gesundheitsbereich, besonders in den Blick nehmen

• Rahmenbedingungen für gute Bildung setzen, egal welche Motivation, egal welcher Hintergrund, egal welche berufliche oder akademische Bildung

• Ausbau der berufsbegleitende Aus- und Weiterbil-dung der Lehrer*innen

• Professionalisierung von Programmen für Seitenein-steiger*innen in den Lehrberuf

• Jede Schule aus den Mitteln des seit 2019 laufenden Digitalpaktes der Bundesregierung bis 2024 mit kos-tenfreiem W-LAN ausstatten

• Bessere Lehrerqualifizierung und Lehrerweiterbil-dung bei digitalen Medien

• Thüringer Lehrer im Bereich der digitalen Bildung schulen, damit sie ihrerseits umfassend in die Lage versetzt werden, ihren Schülern frühzeitig digitale Kompetenz zu vermitteln

• Stärkung der beruflichen, duale Bildung und Einsatz dafür, dass die Gleichwertigkeit beider Wege keine leere Formel bleibt

• Unterstützung der Kommunen, Schulen, Wirtschaft und zivilgesellschaftlicher Kräfte.

• Gleichwertige Entwicklungsmöglichkeiten für alle weiterführenden Schulen – von den Regelschulen über die Gemeinschaftsschulen bis zu den Gymna-sien, eingeschlossen darin die Schulen in freier Trä-gerschaft und die Spezialgymnasien

• Zukunftslabor im Thüringer Institut für Lehrerfort-bildung, Lehrplanentwicklung und Medien

• Einsatz für eine bessere Lehrerqualifizierung und Lehrerweiterbildung bei digitalen Medien

• Nutzbarmachung der Vorteile der Digitalisierung auch für Schüler, Auszubildende und Studenten

• Gute Internetverbindung an Schulen auch auf dem Land sowie eine entsprechende technische Ausstat-tung an Universitäten als Grundvoraussetzungen dafür, um den Umgang mit digitalen Medien und ihren Einsatz zu erlernen und produktiv zu leben

• Hinwirken darauf, dass mehr junge Menschen den Weg in die duale Berufsausbildung beschreiten mit Hilfe eines umfangreichen Maßnahmenkataloges

• Umfassende Berufsorientierung inklusive unter-

schiedlicher Praktika, vorrangig in Thüringer Unter-nehmen

• Befürwortung eines nach individuellen Begabungen differenzierten Schulsystems, das dem jeweiligen Leistungsvermögen der Schüler gerecht wird

• Ausrichtung der Bildungsstandards in allen Schul-formen am höchsten Niveau

• Abitur muss wieder der verlässliche Ausweis der Studierfähigkeit werden

• Befähigung von Haupt- und Realschulabschlüssen zu qualifizierter Berufsausbildung

Ausbildung• Stärkung und Ausweitung der Berufsorientierung in

der Schule• Schaffung zusätzlicher Unterstützungs- und Hilfs-

angebote, um alle Jugendlichen für die Berufsaus-bildung fit zu machen

• Sicherstellung einer systematischen und praxisna-

hen Berufsorientierung in den Schulen• Spezifische Formate für ausreichenden und authen-

tischen Praxisbezug und Begleitung auf dem Weg in die Arbeitswelt initiieren

• Sicherstellung der Qualifizierung und Weiterbildung der Schulleitungen

• Schnelle und unbürokratische Umsetzung der Digi-taloffensive 2019 in den Schulen

• Fördermittel des Bundes aus dem Digitalpakt schnellstmöglich in die Schulen fließen lassen, damit die Schuler im weiteren Berufsleben keine Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundes-ländern haben

• Erhalt und Ausbau des dualen Systems der Berufs-

ausbildung als ein Erfolgsmodell und Vorbild für vie-le Länder sowie Anpassung an die Herausforderun-gen der modernen Industrieproduktion und Arbeit

• Weiterentwickelung der Strategie zur praxisnahen Berufsorientierung auch in Zukunft fortführen

• Berücksichtigung entsprechenden Bedürfnisse des Handwerks, der Unternehmer und Gründer

• Ausrichtung und fortlaufende Weiterentwicklung

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29 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

von Berufsorientierungstagen an Schulen soll pra-xisnah erfolgen

• Konzept der selbstverantwortlichen Schule für mehr Engagement von Schulleitungen, Lehrern und Eltern

für die Bildungschancen ihrer Kinder• Erfolgsmodell der dualen Berufsausbildung an die

moderne Industrieproduktion und die Arbeit im Handwerk anpassen

• Die Transparenz zur Vergleichbarkeit von berufli-chen Qualifikationen der höheren Berufsbildung und dem Hochschulbereich ist herzustellen.

• Digitalisierungsstrategien zur Unterrichtsgestaltung und -durchführung an den Thüringer Berufsschulen und Bildungseinrichtungen sind aktiv umzusetzen.

• Die Förderung von Fahrt- und Übernachtungskosten (z. B. Fortführung des Azubi-Tickets) für alle Auszu-bildenden und Berufsschüler in Thüringen durch den Freistaat ist kontinuierlich fortzusetzen. Der ÖPNV muss eine zumutbare Erreichbarkeit der Berufs-schulstandorte sichern.

• Die wohn- bzw. ausbildungsortnahe Beschulung im Rahmen des Thüringer Berufsschulnetzes ist zu

sichern. Hierzu ist eine langfristige Vorbereitung und umfassende Abstimmung notwendig. Der Be-griff des Berufsschulnetzes ist neu zu denken. Die Chancen und Möglichkeiten digitaler Lern- und Be-ratungsformen müssen im Zusammenhang mit dem Erhalt der Berufsschulstandorte einerseits und der Umsetzung wohnortnahen Zugangs andererseits erkannt und eingesetzt werden. Das Instrument der länderübergreifenden Gastschulanträge ist im Interesse des Zustandekommens von Ausbildungs-verhältnissen im Bereich der Landesgrenzen vor-behaltlos einzusetzen und zu entbürokratisieren. Landesfachklassen und überregionale Fachklassen sollten gezielt und gleichberechtigt verteilt werden.

• Azubiticket zur Regelleistung weiterentwickeln• Fortschreibung des Berufsschulnetzes gemeinsam

mit den Schulträgern und Verantwortlichen der be-ruflichen Bildung

• Verbesserung der Rahmenbedingungen für die be-rufliche Ausbildung in Thüringen gemeinsam mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren

• Verbesserung von Beratungsangeboten, um jungen Menschen die Vorteile einer Berufsausbildung na-hezubringen, um ihnen Alternativen zum Studium aufzuzeigen

• Stärkung von beruflicher Orientierung und dualer

Ausbildung• Digitalisierung von Ausbildungsinhalten • Schrittweise Kostenfreiheit für Jugendliche für die

Nutzung des ÖPNV

BERUFSAUSBILDUNG

• Garantie eines guten Starts ins Berufsleben, ob mit Hochschulabschluss oder Berufsausbildung

• Beginn eine anerkannten Berufsausbildung für je-de*n Jugendliche*n direkt nach der Schule

• Weiterentwicklung der kommunalen Medienzentren in Thüringen zu digitalen Schnittstellen für Schulen, welche unter anderem die IT-Administration, die Bereitstellung von Diensten und die Verwaltung der Webspaces für Schulen betreuen

• Gleiche Vergünstigungen für Azubis und Studieren-de, z.B. ein Azubiticket für höchstens 30 € im Monat

• Mehr Sicherheit für die Berufsschulstandorte durchattraktiven Schulnetzplan ermöglichen

• Erhalt von Berufsschulstandorten insbesondere im ländlichen Raum

• Berufsschulnetzplanung mittels transparenten und nachvollziehbaren Kriterien

• Sicherung einer gleichwertigen Mobilität durch ein Schüler- und Azubiticket für Schüler, Auszubildende und Studenten

• Einführung eines länderübergreifenden Azubiti-ckets in den Regionen Thüringens, in denen Auszu-bildende besonders oft in andere Bundesländer zu

Ausbildung pendeln • Regelschulen wieder ins Zentrum der Schulpolitik

rücken• Erhalt eines dichtes Berufsschulnetzes• Sicherung und Optimierung eines Flächendeckendes

Berufsschulnetzes als Rückgrat einer hochwertigen

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30 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Studium an Thüringer Hochschulen auch für beruf-lich qualifizierte Menschen, Menschen mit Behinde-

rungen oder Geflüchteten

• Vorteile der Digitalisierung auch für Schüler, Auszu-bildende und Studenten nutzbar machen

• Gute Internetverbindung an Schulen auch auf dem Land sowie eine entsprechende technische Ausstat-tung an Universitäten als Grundvoraussetzungen, um den Umgang mit digitalen Medien und ihren

Einsatz zu erlernen und produktiv zu leben• Schüler- und Auszubildendenfahrkarte, die analog

zur Semesterfahrkarte für Studenten ganz Thürin-gen abdeckt, wird als wichtige Maßnahme erachtet

• Erhalt des bewährten Berufsschulnetzes

• Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung - Meister genau so viel wert wie ein Master

• Begrüßen des Azubi-Tickets zur kostengünstigen ÖPNV-Nutzung

• Sicherstellung, dass das Azubi-Ticket in ganz Thü-ringen akzeptiert und anerkannt und damit die At-

traktivität der beruflichen Ausbildung gesteigert wird

• Forderung eines fachlich differenzierten Angebots, das den Interessen der Berufsschüler und der Ausbil-dungsbetriebe im Hinblick auf eine flächendeckende betriebs- und wohnortnahe berufsschulische Aus-bildung Rechnung trägt

HOCHSCHULEN

• Das Profil der Hochschulen muss geschärft, Spit-zenleistungen in Forschung und Hochschulbildung gefördert werden.

• Die Wirtschaft braucht praxisnah qualifizierte Hochschulabsolventen, die sich schnell und flexi-bel in betriebliche Abläufe integrieren können.

• Die Wirtschaft muss noch stärker in die Gestaltung von Studienangeboten einbezogen werden, des-halb sind duale Studiengänge auszubauen. Bereits erworbene berufliche Kompetenzen (Durchlässig-

keit) sind anzurechnen.• Das Angebot dualer Studiengänge ist auszubauen,

Praxisphasen in Studiengängen sind zu verlängern.• Die Laufbahn- und Ausbildungsberatung für leis-

tungsschwache Studenten durch die Hochschulen ist auszuweiten. Studienzweifler müssen von den Hochschulen frühzeitig bei einer Neuorientierung unterstützt werden, Angebote der IHKs für Studi-enabbrecher sind durch die Hochschulen zu unter-stützen.

Berufsausbildung im Rahmen eines Berufsschulpak-tes mit Schulträgern, Kammern und der Allianz für Aus- und Weiterbildung

• Abschaffung der starren Mindestklassengrößen, um

damit der Schließung von Berufsschulen Einhalt zu gebieten und flexibler reagieren zu können

• Dichtes Netz an Berufsschulen wird als wichtiger Standortvorteil gesehen

• Nachhaltige Sicherung der Standortvorteile der Thüringer Hochschulen, um mehr Studierende aus anderen Bundesländern und dem Ausland zu uns zu locken

• Begegnung der demografischen Entwicklung mit di-gitaler Werbung und zielgruppengerechten Marke-tingmaßnahmen

• Strategische Profilbildung der Ingenieurwissen-schaften in Thüringen

• Schaffung der Voraussetzungen für die schnellere Ausgründung aus Hochschulen durch neue Instru-mente des Zusammenwirkens für Gründungsinteres-sierte und eine professionalen Beratungsstruktur

• Test digitaler Modelle durch Unternehmen, Hoch-schulen und Schulen und Nutzung des innovativen Standortes für die nächste technologische Revolution

• Entwicklung und Produktion von batteriegetriebe-nen Lösungen durch strategische Ansiedlungen, Zusammenführen von Hochschulen, Forschungsein-richtungen sowie Unternehmen

• Thüringer Wirtschaft zum Vorreiter für Künstliche Intelligenz (KI) in der Produktion machen

• Weiterentwicklung des Mittelstand 4.0-Kompetenz-zentrums an der TU Ilmenau zu einem nationalen KI-Zentrum und Erarbeitung von bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Lösungen für die Industrie 4.0

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31 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

durch Verbund aus Hochschulen, Forschungsein-richtungen, Clustern und Netzwerken sowie Unter-nehmen

• Ausbau des dualen Hochschulstudiums in Koopera-

tion mit den Fachhochschulen• Verbesserte Beratungsangebote für junge Menschen

(Studienabbrecher), um die Vorteile einer Berufsaus-bildung als Alternativen zum Studium aufzuzeigen

• Reduzierung von weiteren Hürden, Eröffnung von flexibleren Karrierewegen

• Stärkere Ausschöpfung der Potenziale der Zusam-menarbeit zwischen Unternehmen und Hochschu-

len, etwa beim Technologietransfer• Ausbau der Kapazitäten der Dualen Hochschule, um

der hohen Nachfrage gerecht werden zu können

• Ausbau der Zusammenarbeit und die Entwick-lung komplementärer Profile voranbringen, um den „Campus Thüringen“ zu stärken

• Stärkung der beruflichen, dualen Bildung, Einsatz dafür, dass die Gleichwertigkeit beider Wege keine leere Formel bleibt

• Schärfung des Profils der Thüringer Hochschulen im Wettbewerb untereinander

• Planungssicherheit und Freiräume für die Entwick-lung der Hochschulen

• Selbstbestimmtes Studium als Leitbild einer Hoch-schulausbildung

• Gelebte Eigenverantwortung der Hochschulabsol-venten stärken

• Bekenntnis zur Kooperation zwischen Hochschu-len und der regionalen Wirtschaft, zum Beispiel bei Stiftungslehrstühlen, Sponsoring und Stipendien

• Ausbau der Beratungsangebote auch für Studieren-

de, die sich für einen Richtungswechsel entscheiden• Aufzeigen von beruflichen Alternativen zum Hoch-

schulstudium

8. UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -NACHFOLGE UNTERSTÜTZEN

• Die Landesregierung muss den Unternehmergeist stärken und die Bedeutung von Unternehmertum für die gesamte Gesellschaft unterstreichen.

• Die Unterstützung der Wirtschaft muss sich stärker im Verwaltungshandeln wiederfinden.

• Um die Fortführung bestehender Unternehmen zu si-chern, sind zielgerichtete Projekte und flexible För-derungen notwendig, die den Fokus auf den Nach-

folgeprozess legen.• Wirtschaftsförderung / Förderpolitik für mehr wett-

bewerbsfähige Unternehmen muss insbesondere:• unbürokratisch, planbar, verlässlich sein,• sich an ökonomischen Zielstellungen orientieren (z.B.

Produktivität),• vorhandene Stärken stärken und Wertschöpfungs-

ketten schließen.

• Sichtbarmachen der Arbeit und Erfolge von Unter-nehmerinnen und Gründerinnen

• Digitale Verwaltung muss Standard werden• Förderung des Wachstums unserer Unternehmen• Unterstützung ihre Vernetzung lokal und global• Hilfen bei der Nachfolgeregelung und der Unterneh-

mensgründung• Unterstützung beim Wachstum, weniger Bürokratie

und Hilfe bei der Unternehmensnachfolge für Unter-nehmerinnen und Unternehmer, die die Risiken der Selbstständigkeit tragen und in den bei überwie-gend kleinen und mittleren Betrieben wirken

• Gegenüber der Europäischen Union einfordern, dass die Programme für Beschäftigungsförderung, re-gionale Wirtschaftsförderung und Bildung gestärkt werden

• Fortsetzung der Etablierung von Kooperationen zwi-schen Verwaltung und Wirtschaft für branchenüber-

greifende Angebote• Konsequente Erweiterung des Angebots an E-Go-

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32 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Willkommenskultur für Unternehmer und Gründer• Unternehmensgründungen und -erweiterungen im

größtmöglichen Umfang fördern• Beitrag zur Lösung des Nachwuchs- und Nachfol-

geproblems bei Handwerkern und Unternehmern• Wirtschaftspolitik vor allem für die kleinen und

mittleren Thüringer Unternehmen

• Bereitstellung günstigen Risikokapitals über einen neu zu gründenden Thüringer Staatsfonds auch für Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen bestehender Unternehmen

• Gründerzentren ausbauen• Erleichterung und Förderung der Gründung von

Unternehmen

vernment-Anwendungen• Vorschriften des Landes auf Vereinfachungen bei je-

dem Digitalisierungsprozess prüfen und optimieren• Gründung eines Innovationslabors für den öffentli-

chen Sektor (GovLab) zusammen mit der Wirtschaft• Erprobung neuer Technologien für den Einsatz in der

Verwaltung und Aufwertung des Wirtschaftsstand-orts Thüringen für innovative Unternehmen

• Ausbau innovativer Projekte der Verwaltung auf Ba-sis von Blockchain-Technologien

• Entwicklung neuer Förderformate zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie des Technologietransfers

• Thüringen als attraktivstes Bundesland für Gründe-rinnen und Gründer sowie für junge Unternehmen gestalten

• Verstärkte Adressierung von Unternehmensnachfol-gen und Zukunftssicherung für kleinere und mittlere

• Stärkung der Vernetzung von Gründern und Unter-nehmen

• Digitalisierung des industriellen Mittelstands und der produktionsnahen Dienstleistungen weiter vor-antreiben

• Förderung von Modellprojekten zu digitalen Innova-tionen und digitalen Plattformen fortsetzen

• Zusätzliche finanzielle Mittel für die unbürokratische Förderung digitaler Technologien und Geschäftsmo-delle gerade kleinerer Unternehmen im Rahmen des Digital Bonus Thüringen bereitstellen

• Fortführung und Weiterentwicklung des Thüringer Kompetenzzentrums Wirtschaft 4.0 in Erfurt sowie des Kompetenzzentrums Mittelstand 4.0 in Ilmenau

• Kontinuierliche Weiterentwicklung der Industriepoli-tik in Thüringen

• Ansiedlungspolitik auf Branchen mit hohem Lohn-niveau und Produktivität fokussieren

• Ausbau und weitere Stärkung der Beratungs- und Förderstrukturen (ThEX, STIFT)

• Erweiterung der Angebote um Nachfolgeberatung • Deutlich größeres Gewicht in der Wirtschaftsför-

derung für Investitionen und Maßnahmen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendig sind

• Verstärkt grüne Akzente in der Wirtschaftsförde-rung neben der Digitalisierung setzen

• Unterstützung der Wirtschaftsförderung auf dem Weg der ökologischen Modernisierung

• Stärkere Berücksichtigung ökologischer Indikatoren bei der Wirtschaftsförderung

• Jungen Menschen das Unternehmertum als eine Möglichkeit der Selbstverwirklichung bereits früh im Bildungsprozess näherbringen

• Thematische Verankerung von Selbständigkeit und in den Lehrplänen in allen allgemeinbildenden Schulen

• Stärkung der Gründerkultur an den Hochschulen durch die Unterstützung von Gründernetzwerken, Professuren für Entrepreneurship, Digitalisierung und Entrepreneurship-Wettbewerbe

• Deutliche Verringerung von bürokratischen Hürden für die Nutzung von Förderprogrammen

• Angebot von Praxisseminaren zur Unternehmens-gründung an möglichst allen Thüringer Hochschulen

• Gründungen aus Hochschulen heraus erleichtern und Absolventen auf die Selbständigkeit vorbereiten

• Pilotprojekt „Unternehmergymnasium“ auf den Weg bringen, um mehr junge Menschen für die Selbst-ständigkeit zu begeistern und ihnen Rüstzeug dafür mitzugeben

• Praxisnahe und realistische Vermittlung von Unter-nehmertum

• Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas für Un-ternehmertum

• Evaluierung des Thüringer Hochschulgründernetz-werkes

• Einsatz hochqualifizierter Experten insbesondere aus der mittelständischen Wirtschaft als Ausgrün-

dungsmanager an den Hochschulen bzw. einem zen-tralen Experten-Campus

• Unterstützung inhabergeführter Betriebe bei der Unternehmensnachfolge

• Schaffung eines „bürokratischen Welpenschutzes“ fur Existenzgründer und Nachfolger

• Befreiung von Existenzgründern in den ersten drei Jahren nach der Gründung von möglichst vielen

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33 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

Regelungen• Schaffung eines attraktiven Wirtschaftsraums Thü-

ringen durch Experimentierräume und Öffnungs-klauseln

• Höherer Freiheitsgrad im Hinblick auf regulatorische Maßnahmen für Thüringen als digitaler und unbüro-kratischer Wirtschaftsraum

• Erleichterung wirtschaftlicher Rahmenbedingun-

gen, für die Gründung und Ansiedlung junger, for-schungsintensiver IT-Unternehmen und die Weiter-entwicklung bestehender Unternehmen

• Aktive Einbindung der Thüringer IHKs und Hand-werkskammern für eine Neuausrichtung der Exis-tenzgründerförderung

• Einhaltung und Weiterentwicklung des Thüringer Mittelstandsförderungsgesetzes

9. INNOVATIONSFÄHIGKEIT DER UNTERNEHMEN AUSBAUEN

• Die IHKs fordern die Überprüfung des Mitteleinsat-zes der auslaufenden Förderperiode hinsichtlich der Wirkung auf den Erhalt und die Stärkung der Wett-bewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die Ab-leitung entsprechender Schlussfolgerungen für die Neuprogrammierung der Innovationsförderung ab 2021 ff. Tatsächlich wirtschaftsfördernd wirkende Programme der Europäischen Union (EU-Struktur-fonds) bzw. des

• Bundes sollten prioritär mit Landesmitteln komple-mentiert werden.

• Oberste Priorität muss die Sicherung der Wettbe-werbsfähigkeit der Unternehmen haben. Insbeson-dere im Übergang der laufenden Förderperiode bis 2020 zur Fortführung bis 2027 ff. soll die Innova-tionsförderung eine der wichtigsten Säulen der För-derpolitik werden bzw. bleiben.

• Die Regionale Forschungs- und Innovationsstra-tegie für intelligente Spezialisierung für Thüringen (RIS3 Thüringen) ist als Handlungsleitfaden der In-novationspolitik des Freistaates Thüringen im Rah-

men einer Evaluation zu überprüfen und neu aus-zurichten. Die Evaluation muss die Wirksamkeit, die Vorteile und Reserven einer solchen Strategie auf-zeigen. Zudem ist deren weitere Umsetzung techno-logieoffen zu gestalten.

• Die verschiedenen Angebote des Bundes und des Freistaates Thüringen für die Qualifizierung von Un-ternehmen in der Anwendung von Schlüsseltechno-logien, wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz

• (KI), müssen zukünftig stärker aufeinander abge-stimmt und anwendungsfreundlicher ausgestaltet werden.

• Bei der Gestaltung eines innovationsfreundlichen Klimas im Freistaat ist die Gründung von techno-logieorientierten Unternehmen zu fokussieren. Gleichzeitig muss der Fokus auf einer wirtschafts-freundlichen und bürokratiearmen Ausgestaltung der Standort- und Rahmenbedingungen für innova-tive Gründer und Bestandsunternehmen in Thürin-gen liegen.

• Berücksichtigung der ostdeutschen Interessen im Rahmen der EU-Strukturfonds

• Orientierung auf die Bevölkerungsentwicklung als besondere Herausforderung

• Weiterentwicklung der Thüringer Innovationsstra-tegie über das Jahr 2020 hinaus

• Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen im Mittelpunkt

• Dauerhafter Aufbau eigener Forschungskapazitäten bei den Unternehmen

• Vorhandene Maßnahmen mit einem Fördergesetz für kleine und mittlere Unternehmen bündeln und zielgenau auf deren Bedürfnisse ausrichten

• Etablierung von Forschung und Lehre zur gesell-schaftlicher Entwicklung und Transformation in Thüringen

• Einsatz mit den anderen ostdeutschen Ländern da-für, dass wegen der besonderen Herausforderungen in Ostdeutschland ein möglichst hohes Niveau der Förderung auch in der nächsten Förderperiode ge-währleistet ist

• Gleichzeitige Weichenstellung, um die europäischen Fördermöglichkeiten jenseits der Strukturfonds noch besser für Thüringen zu nutzen

• Vereinfachte Förderverfahren für die europäischen Strukturfonds auf den Weg bringen

• Klare Prioritätensetzung in der Förderung• Effizientere und transparentere Gestaltung von

Förderprogrammen• Konzentration und Vereinfachung der Landespro-

gramme, um bessere Voraussetzungen für wichtige Investitionen in Schulen, Infrastruktur und Soziales

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34 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Entwicklung und Verbreiterung neuer Business-konzepte unter dem Aspekt der Kostenminimierung, Ressourcenschonung national sowie international für die Gesellschaft durch Start-Ups und etablierte Unternehmen

• Verbesserung der Standortbedingungen für die

Unternehmen und anzusiedelnde Betriebe, um so neben der Stärkung der Arbeitsplatzsituation auch die Steuerkraft in der Kommune zu stärken

• Vereinfachung der Melde- und Berichtspflichten etwa in den Bereichen Fördermittel, Datenschutz, Sozialversicherung und Statistik

10. VERFÜGBARKEIT UND BEZAHLBARKEIT VON ROHSTOFFEN SICHERN

• Die Forschung und Entwicklung im Bereich Energie und Rohstoffe ist auszubauen.

• Die zur Erreichung der Klimaschutzziele in den Be-reichen Wärme, Strom und Mobilität sind gleich-

rangig zu unterstützen und technologieoffen zu fördern.

• Erforderliche Übertragungs- und Verteilernetze sind ökologisch, ökonomisch und tourismusverträglich

zu schaffen• Erhöhung der Investitionsquote auf 13 Prozent• Evaluierung der Regionalen Innovationsstrategie

(RIS 3) für die neue EU-Förderperiode• Neuausrichtung und Fortentwicklung von For-

schungs- und Technologieförderung• Besondere Stellenwert von zukünftigen Verbund-

projekten von Hochschulen und Unternehmen• Systematische Förderung von Kooperationen mit

allen Hochschultypen, außeruniversitären For-schungseinrichtungen und Unternehmen

• Weiteres Vorantreiben der Digitalisierung des in-

dustriellen Mittelstands und der produktionsnahen Dienstleistungen

• Fortsetzung der erfolgreichen Förderung von Mo-dellprojekten zu digitalen Innovationen und digita-len Plattformen

• Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die unbürokratische Förderung von digitalen Technolo-gien und Geschäftsmodellen gerade kleinerer Unter-nehmen im Rahmen des Digital Bonus Thüringen

• Stärkung der Vernetzung von Gründern und Unter-nehmern sowie die Kooperation mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen

• Orientierung an den Klimaschutzzielen der Europäi-schen Union bei der Neuausrichtung der EU-Förder-politik in der Förderperiode ab 2020

• Erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes der EU-Förderprogramme, besonders für Kleinpro-jekte

• Einsatz dafür, dass auch nach 2020 eine starke und wirkungsvolle Kohäsionspolitik im Interesse Thürin-gens stattfindet

• Einrichtung von Stellen für Innovationsmanager, damit Ideen aus Thüringen, in Thüringen bis zur Ver-marktung marktfähiger Produkte umgesetzt werden

• Unterstützung von Branchennetzwerken (Cluster) • Konsequente Investition in Bildung, Digitalisierung,

Forschung und Infrastruktur • Einsatz auf Bundesebene für die Errichtung eines

KI-Transferzentrums in Thüringen • Erweiterung des Mittelstandsförderungsgesetzes

und Überprüfung seiner Wirksamkeit insgesamt

• Konsequenter Bürokratieabbau, um damit beson-ders die kleinen und mittelständischen Unterneh-men im Freistaat zu entlasten

• Überprüfung bestehender Gesetze und Prüfung neuer konsequent auf ihre bürokratischen Auswir-kungen

• Anstreben besserer Rahmenbedingungen für soge-nannte Angel-Investoren beziehungsweise Business Angels

• Befürwortung eines privatwirtschaftlich organi-sierten branchenoffenen Technologiefonds, der mit ausreichend privatem und öffentlichem Risikokapi-tal ausgestattet ist

• Ausrichtung der Programme der EU auf die Förde-rung des Binnenmarktes sowie auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Strukturen und Bedingungen

• Einsatz dafür, dass Thüringen, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen, auch künftig von den Förderprogrammen der EU profitieren

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35 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Einsatz für technologieoffene Speichersysteme für Energie aus regenerativen Quellen (Biomasse, Son-ne, Wind und Wasser)

• Ablehnung von Süd- und Südostlink• Versorgung Thüringens in absehbarer Zeit zu 100

Prozent aus erneuerbaren Energiequellen

• Einsatz für ein Biosphärenreservat im Südharz, das als eine Art Sonderwirtschaftszone Instrumente zum verstärkten Einsatz von Recyclinggips in der dortigen Gipsindustrie bereitstellt

• Nutzungsdauer der Gipslagerstätten verlängern und Erschließung neuer Abbaugebiete vermeiden

• Einsatz für die Erforschung der Langzeitwirkungen alternativer Energiegewinnungstechniken

• Energiewende dezentral gestalten• Synchronisation des Um- und Ausbaus der Erneuer-

baren Energien und den Um- und Ausbau der Netze miteinander

• Förderung des Ausbaus der Ökostromproduktion in Thüringen unter Berücksichtigung regionaler Be-

sonderheiten• Gezielte Förderung von Innovationen in der Kreis-

laufwirtschaft• Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Na-

turschätze (z. B. Gipsvorkommen in der Rüdigsdor-fer Schweiz) durch Entwicklung und Transfer neuer Verfahren (z. B. Alternativen zu Kunststoffen) und Prozesse

• Pilotprojekte und Machbarkeitsstudien zum Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen

• Vorantreiben der Erforschung von besseren Bat-teriespeichern genauso wie die Entwicklung von Brennstoffzellen

• Stärkere Abstimmung des Ausbaus von erneuer-baren Energien und dafür nötiger Stromtrassen mit den betroffenen Kommunen

• Bis 2037 den Energiebedarf unseres Freistaats durch einen Mix aus bilanziell 100 Prozent erneuer-barer Energie selbst decken

• Weiterer Ausbau von oberflächennaher Geothermie zur Wärmeerzeugung und als saisonaler Speicher

• Weitere Förderung der Erprobung der verschiedenen Ansätze für Energiespeicherung in Thüringen sowie der wirtschaftlichen Umsetzung

• Vergütung der Bereitstellung von Speichern• Optimierung von Herstellungsprozessen von der

Rohstoffgewinnung bis zum Recycling unter Nut-zung digitaler Steuerungsmöglichkeiten als wichti-ger Baustein

• Recyclingquote für wichtige Rohstoffe schrittweise erhöhen

• Schutz des Gipskarstgebiets Nordthüringen und Ausweisung eines Biosphärenreservates Südharz

zu planen sowie zügig umzusetzen. • Die Ziele Thüringens hinsichtlich der Erhöhung des

Anteils Erneuerbarer Energien müssen sich an den Bundeszielen orientieren.

• Die Entwicklung neuer Speichertechnologien ist zu unterstützen. Eine Doppelbelastung des ein- und ausgespeicherten Stroms stellt ein akutes Problem

dar. • Die Rohstoff- und Recyclingwirtschaft ist zu stär-

ken. Durch Erkundung und Neubewertung heimi-scher Rohstofflagerstätten sollte eine optimale Nutzung der heimischen Rohstoffpotentiale erfol-gen.

• Bündelung aller Kompetenzen bei der Energie – vom Netzausbau über die Erneuerbaren Energien, die Elektromobilität bis zur Energieforschung – in der Landesregierung in einem Ministerium

• Setzen auf Anreize, nicht auf Verbote, wie etwa pauschale Fahrverbote, deren Wirkung für den Kli-maschutz vernachlässigbar wären und auf Techno-logieoffenheit

• Schaffung von Anreizen mit einem Thüringer Ener-gieeffizienzgesetz zum Energieeinsparen und damit Impuls zum Klimaschutz setzen

• Weiterer Kampf gegen die Stromtrasse Süd-Link, weil Thüringen bereits zahlreiche Lasten beim Netz-ausbau trägt

• Unterstützung und Ausbau der in Thüringen ange-siedelte Speicherforschung

• Zwang zum Einsatz teurer Technologien, insbeson-dere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, so weit wie möglich beenden

• Favorisierung interessanterer Antriebskonzepte (syn-thetische Kraftstoffe, die Brennstoffzelle und der

Wasserstoffverbrennungsmotor) als den mit zahlrei-chen Nachteilen behafteten reinen Elektromotor

• Nicht grundsätzlich gegen den Einsatz erneuerbarer Energien, aber Beendigung deren Förderung durch garantierte Abnahmepreise für Neuanlagen

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36 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Fortführung und Weiterentwicklung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie, um Verantwortung für eine gesunde Umwelt und eine nachhaltige Politik

gerecht zu werden• Verankerung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes in der

Verfassung

• Prüfung, wie Antragsverfahren für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen entbürokratisiert und für

die Antragsteller vereinfacht werden können

• Wirtschaftspolitik muss, den Grenzen der natürli-chen Ressourcen und Ökosystemen Rechnung tragen

• Regionale Wirtschaftskreisläufe zur Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen in Thüringen und natür-licher Ressourcenschutz

• Konsequente nachhaltige Entwicklung der Wirt-

schaft, dass die ökologischen Notwendigkeiten mög-lichst sozialverträglich umgesetzt werden können´

• Mitnahme der Menschen in diesem Transformations-prozess hin zu einem Wirtschaftsleben ohne perma-nenten Wachstumszwang

• Anregung eines intensiven Dialogs mit den Akteuren

• Effektivere Nutzung von erneuerbaren Energien durch intelligente Energienetze und gleichzeitige Entlastung der Stromnetze

• Energiewende im Einklang mit Mensch und Natur und technologieoffener Ansatz

• Einsatz für die Abschaffung des Erneuerbare-Ener-gien-Gesetzes (EEG) über den Bundesrat

• Prädestination Thüringens als Standort für die Ent-wicklung von Power-to-X Technologien

• Chance Thüringens für Speicher- und Technologie-standort

• Nutzung von noch zu etablierenden Energiespei-chern muss Geschwindigkeit des Ersatzes fossiler Energieträger bestimmen

• Massive Investitionen in die Forschung und Ent-wicklung von Energiespeichertechnologien

• Begrüßen der Einstellung der Planungen für ein Pumpspeicherwerk Schmalwasser in Südthüringen

11. UMWELT SCHÜTZEN – WIRTSCHAFT STÄRKEN

• Vorrangig ist auf das freiwillige Engagement der Wirtschaft zu setzen, welches dementsprechend zu honorieren ist. Dafür sind Anreize statt gesetz-liche Reglementierungen zu schaffen. Verwaltungs-erleichterungen für Unternehmen mit zertifizierten Managementsystemen (EMAS, ISO 14.001, ISO 50.001) sind zu prüfen und umzusetzen.

• EU-Recht ist 1:1 umzusetzen und keine Verschärfung in deutsches Recht einzubringen. Die Überwachung der Betriebe sollte deutschlandweit nach einheitli-chen Maßstäben erfolgen.

• Betriebserweiterungen und die Errichtung neuer An-lagen sind durch entbürokratisierte und beschleu-nigte Genehmigungsverfahren zu befördern. Die Verfahren sind grundsätzlich effizient zu gestalten, wobei die Potentiale der Digitalisierung anzuwenden sind.

• Die Innovationskraft der Unternehmen ist zu fördern. Die Synergien wischen Wirtschafts- und Umweltin-teressen sind besser auszuschöpfen mit dem Ziel, Risiken für die Umwelt zu vermeiden und die Wett-bewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten.

• Einspeisung erneuerbarer Energien an der Strom-nachfrage orientieren, um die Schaffung teurer Netzinfrastruktur auf das erforderliche Maß zu be-schränken und die damit verbundenen Eingriffe in die Umwelt zu vermindern

• Angemessene Beteiligung der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien an den Netzbe-triebskosten – wie jeden anderen Stromkunden auch

• Ablehnung von SuedLink und SuedOstLink • Beendigung des Einspeisevorrangs für erneuerbare

Energien• Einsatz dafür, dass die existierenden Pumpspei-

cherkraftwerke endlich Netzzugangs- und Markt-bedingungen erhalten, um ihr Potenzial als einzige wirtschaftlich betreibbare Energiespeicher wieder zu entfalten

• Ablehnung des Neubaus von Pumpspeicherkraft-werken

• Förderung von Investitionen in Forschung und Ent-wicklung von Speichertechnologien, wenn dadurch die langfristige Ansiedlung von Industriearbeits-plätzen in Thüringen ermöglicht wird

• Ablehnung der Förderung des Vertriebs von Strom-speichern durch Subventionen auf Steuerzahlerkosten

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37 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Belastun-gen für Wirtschaft und Verbraucher, Klimaschutz gelingt im Einklang mit den Bürgern am besten

• Überprüfung des Thüringer Klimagesetzes anhand

dieses Maßstabs• Verankern des Nachhaltigkeitsprinzips als ausdrück-

liches Staatsziel in der Thüringer Landesverfassung

• Forderung nach massiven Vereinfachungen und Er-leichterungen beispielsweise beim ausufernden Zer-tifizierungsunwesen

• Umsetzung aller landespolitisch möglichen Maß-nahmen, die den Unternehmen Entlastung ver-schaffen

• Festlegung anspruchsvoller Ziele in der • Ermöglichung flexibler Lösungen, damit diese Zie-

le erreicht werden können, ohne die Akzeptanz der Menschen zu verlieren

• Forderung eines effizienteren Einsatzes von Förder-

mitteln und eine 1:1-Umsetzung der Bundes- und EU-Regelungen

• Umwelttechnologien zur Modernisierung der Wirt-schaft und für nachhaltigere Produkte

12. THÜRINGER AUSSENWIRTSCHAFT STÄRKEN

• Die Förderung des Absatzes von Produkten und Dienstleistungen im Ausland bzw. Ausbau und Aus-stattung mit praktikablen Instrumenten, die deut-lich über einen ersten Anschub hinausgehen, ist konsequent fortzusetzen.

• Angesichts des mangelnden Fortschritts in der

Welthandelsorganisation (WTO) können bilaterale Verhandlungen (z.B. CETA, JEFTA) Liberalisierungs-impulse setzen und Protektionismus bekämpfen. Die Landesregierung sollte entsprechende Verhandlun-gen unterstützen und sich damit protektionistischen Tendenzen entgegensetzen.

• Ausrichten der Außenwirtschaftsförderung noch stärker auf erfolgreiche Branchen und Absatzmärkte

• Wirtschaftliche Vorreiterrolle Thüringens bei Inno-vative Techniken der Energiegewinnung, der effizi-

ente Energieeinsatz sowie echte Einsparungen (Suf-fizienz) in der Thüringer Industrie und Wirtschaft

• Keine Handelsabkommen, die menschenrechtliche, soziale oder ökologische Standards abbauen, die Rechte von Arbeitnehmer*innen und den Schutz der Verbraucher*innen gefährden oder Sonderklage-

rechte für Konzerne beinhalten• Ablehnung von CETA, TTIP, TiSA und Co. in der vor-

liegenden Form

• Klare und verbindliche Außenwirtschaftsstrategie für Thüringen

• Gezieltere Stimulation von Exportaktivitäten • Attraktivität Thüringens für Unternehmensansied-

lungen konsequent herausstellen

• Ausrichtung der politischen Begleitung auf die für Thüringen aussichtsreichen Zielmärkte

• Ausrichtung der Imagekampagne des Freistaates an dieser Außenwirtschaftsstrategie

• Förderung der Exportchancen der Unternehmen• Weiterer Einsatz für die schnellstmögliche Beendi-

gung der Russland-Sanktionen

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38 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Noch stärkere Ausschöpfung der Potenziale der Zu-sammenarbeit zwischen Unternehmen und Hoch-

schulen, etwa beim Technologietransfer

• Passgenaue Förderinstrumente auflegen oder be-stehende weiterentwickeln für innovative Neu- und Ausgründungen

• Einrichtung besonders gut ausgestatteter IT-Zentren an Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen mit mindestens 150 Mbit/s-Anschluss als IT-Wissens-börse und Plattform für innovative Anwendungen im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung

• Einrichtung von Stellen für Innovationsmanager, da-

mit Ideen aus Thüringen auch in Thüringen bis zur Vermarktung marktfähiger Produkte umgesetzt wer-den

• Verbessern des Wissenstransfers zwischen For-schungsinstituten und Unternehmen

• Lösung zentraler Aufgaben, damit Thüringen sich als attraktiver Wirtschaftsstandort weiter entwickeln kann und die Unternehmen ihre Wettbewerbsfähig-keiten erhalten und ausbauen können

13. FÖRDERPERIODE 2012 BIS 2027 WIRTSCHAFTSFREUNDLICH GESTALTEN

• Förder- und Finanzierungsinstrumente, die den Mittelstand in die Lage versetzen, innovative Pro-dukte selbst zu entwickeln und zu vermarkten, müssen in den Mittelpunkt der Förderpolitik ge-rückt werden.

• Die Zusammenarbeit von regionaler Wirtschaft, Wissenschaft und wirtschaftsnahen Forschungs-einrichtungen muss unterstützt werden, z. B. über Anschubfinanzierungen.

• Der Wissens- und Technologietransfer zwischen KMUs und Wissenschaft ist zu stärken.

• Die Förderprogramme sind auf die bessere Unter-stützung länderübergreifender Vorhaben auszu-richten.

• Die unternehmensnahen Förderprogramme „Di-gitalbonus Thüringen“, die FTI-Richtlinie und die Förderung nach FuE-Personal Richtlinie sind fort-zuführen.

• Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Tech-nologie- und Gründerzentren sowie innovative Gründungen sind auch künftig zu unterstützen oder zu fördern.

• Förderung der mittelständischen Unternehmen als nachhaltige Wirtschaftsform betrachten

• Verstetigung und zielgerichtete Unterstützung von Zusammenarbeit und Zusammenwirken mit For-schungseinrichtungen, zum Beispiel der TU Ilmen-au und dem Fraunhofer Institut, durch staatliche Förderung

• Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen als ent-

scheidende Partner für kleine und mittlere Unter-nehmen bei Forschung und Entwicklung

• Bündelung der Förderungen für die Medienwirt-schaft an zentraler Stelle, um die Aktivitäten des Landes effektiver zu gestalten

• Einbeziehung der Strukturen der Ansiedlungs- und Gründerförderung dabei

• Fortschreibung der 10-Punkte- Agenda Mittelstand und Bündelung der Förderprogramme vor dem Hin-tergrund der neuen EU-Rahmenbedingungen in einer „Investitions- und Innovationsoffensive Mit-telstand“

• Besonderer Stellenwert von Verbundprojekten von Hochschulen und Unternehmen

• Systematische Förderung dieser Kooperationen mit allen Hochschultypen, außeruniversitären For-schungseinrichtungen und Unternehmen

• Weitere Verbesserung der wissenschaftlichen Rah-menbedingungen, damit die Forschungsschwäche in den ostdeutschen Bundesländern überwunden werden kann, verstärkt zählbare Beiträge zur Wert-

schöpfung entstehen und die Unternehmen ihre An-strengungen bei Forschung und Entwicklung spür-bar erhöhen

• Entwicklung neuer Förderformate insbesondere zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Wissen-schaft und Wirtschaft sowie des Technologietrans-fers

• Deutliche Verbesserung der Bundesfinanzierungs-quote des Thüringer Wissenschaftssystems durch Neugründungen und Neuaufnahmen von Thüringer Forschungseinrichtungen in die gemeinsam mit dem Bund finanzierten Forschungsorganisationen.

• Weiterer Ausbau der Anstrengungen in der Wissen-schaftsförderung

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39 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Gründung eines Thüringer Staatsfonds zur Finanzie-rung von Investitionen in die heimische Wirtschaft,

in Infrastruktur, Bildung, Forschung und Entwick-lung

• Schaffung von Hochschulen mit ausgeprägten Profilen durch einen ausgeprägten Wettbewerb zwischen einzelnen, die in der Lage sind, im inter-nationalen Vergleich eine wissenschaftliche Vorrei-terrolle in ihrem Bereich zu übernehmen

• Leistungsorientierte Mittelzuweisung im For-schungsbereich

• Erwerb von Drittmitteln muss ausgebaut und nicht

durch bürokratische Hürden erschwert werden• Unkomplizierte und niederschwellige Förderange-

bote als Anschubfinanzierung für kleine und mitt-lere Unternehmen (KMU)

• Thüringer Unternehmen bei ihrer individuellen Digi-talisierung unterstützen, die Informationssicherheit verbessern und innovative Geschäftsmodelle und effiziente Arbeitsablaufe ermöglichen

14. ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN UNTERNEHMER-FREUNDLICH UND UNBÜROKRATISCH GESTALTEN

• Eine föderale Gesetzgebung im Bereich des öf-fentlichen Auftragswesens ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Prinzipiell ist ein Thüringer Ver-gabegesetz entbehrlich. Ein bundeseinheitliches Vergabegesetz, das für die Länder gleichermaßen Anwendung findet, sollte auf den Weg gebracht werden.

• Die Thüringer IHKs lehnen einen vergabespezifi-schen Mindestlohn ab.

• Vergabefremde Aspekte im Thüringer Vergabege-setz, wie die Vorschriften zur Tariftreue und Ent-geltgleichheit und zur Einhaltung der internatio-nalen Kernarbeitsnormen (ILO), sind zu streichen.

• Sicherstellung, dass das Land nur noch Aufträge an Firmen vergibt, die einen höheren Thüringer Min-destlohn zahlen mit einem Vergabegesetz

• Konsequente Nutzung gesetzlicher Spielräume, etwa bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

• Kampf um ein eigenes, deutlich über dem allge-meinen Mindestlohn liegendes Mindestentgelt für

öffentliche Aufträge, welches auch in den kom-menden Jahren konsequent und zügig unter Beach-tung des Vorrangs von Tarifverträgen weiter steigen muss

• Globale Begegnung von ausbeuterischen Arbeits-verhältnissen durch Achtung der internationalen Kernarbeitsnormen

• Evaluierung des novellierten Vergabegesetzes nach vier Jahren und Überprüfung auf seine Wirkung bzw. Veränderungsnotwendigkeit in Bezug auf Tarifbin-

dung, Mitbestimmung sowie den Arbeits- und Ge-sundheitsschutz

• Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur dann an Unternehmen, wenn, sie mindestens an branchen-üblichen Tarifverträgen orientierte Vergütungen zahlen

• Aufnahme der Entgeltgleichheit als ein Vergabe-

kriterium in das Thüringer Vergabegesetz• Bevorzugte Berücksichtigung ökologisch wirt-

schaftender Betriebe bei öffentlichen Ausschrei-bungen

• Schlankes und unbürokratisches Vergabegesetz auf den Weg bringen, damit sich wieder mehr Unterneh-

men an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen und Investitionen schneller getätigt werden

• Forderung massiver Vereinfachungen und Erleichte-rungen beim Thüringer Vergaberecht

• Umsetzung aller landespolitisch möglichen Maß-

nahmen, die den Unternehmen Entlastung verschaf-fen

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40 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Landtagswahl 2019: IHK-Forderungen für Thüringens Zukunft

• Einsatz dafür, dass das Vergabegesetz nicht in das Recht der Tarifautonomie eingreifen darf, bspw. durch die Festsetzung von Vergabe-Mindestlöhnen.

• Reformation des Vergabegesetzes und Befreiung von vergabefremden Kriterien.

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43 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - KonjunkturANZEIGE

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45 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - KonjunkturANZEIGE

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46 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Praxis

Handelsstreitigkeiten, verstärkte Abschot-tungspolitik, Brexit und Unsicherheiten im Zusammenhang mit Sanktionen stellen zu-nehmend eine Herausforderung für hiesige Unternehmen dar. Bestätigt wird das durch die aktuellen Ausfuhrzahlen des Thüringer Landes-amtes für Statistik. Demnach sanken die Thü-ringer Ausfuhren im zweiten Vierteljahr 2019 um 3,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeit-raum auf einen Wert von 3,9 Milliarden Euro. Erfreulicher ist, dass der Import von Waren im gleichen Zeitraum um ein Prozent auf 2,9 Mil-liarden Euro stieg, nachdem er Anfang dieses Jahres eher auf gleichem Niveau zu 2018 lag.

Das zähe Ringen um den Brexit brachte im zwei-ten Quartal, wie bereits zum Jahresanfang, eine Belebung des Warenverkehrs mit dem Vereinig-ten Königreich. Die Briten sind damit stärks-ter Handelspartner Thüringens und das sogar einfuhr- und ausfuhrseitig. Im ersten Halb-jahr 2019 wurden Waren im Wert von knapp 562 Millionen Euro aus Thüringen exportiert. Das entspricht einem Plus von 13,6 Prozent. Im gleichen Zeitraum wurden Waren im Wert von über 472 Millionen Euro importiert (+0,3 Prozent). Jedoch bleibt abzuwarten, wie sich der Austritt Großbritanniens aus der EU zum 31. Oktober dieses Jahres gestaltet. Momentan

GETRÜBTE KONJUNKTURELLE AUSSICHTEN FÜR DIE EXPORTWIRTSCHAFT

HALBJAHRESBILANZ THÜRINGER AUSSENHANDEL

ist ein ungeregelter Brexit ohne Abkommen nicht vom Tisch. Die Amerika-First-Politik, der schwelende Handelsstreit zwischen den USA und der EU, sowie die weiterhin angespannte Lage im US-Handelskonflikt mit China sind auch im Außenhandel mit den USA spürbar. Zahlen-mäßig verringerten sich die Thüringer Ausfuh-ren in die USA von April bis Juni um minus 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Exporte in die Volksrepublik China gingen im gleichen Zeitraum sogar um 20 Prozent zu-rück. Vor mehr als fünf Jahren traten die ers-ten EU- und US-Sanktionen gegen Russland in Kraft und sind von Seiten der EU aktuell um ein weiteres Jahr auf den 23. Juni 2020 verlängert worden. Russland hat seinerseits das Embargo auf Lebensmittel aus der EU bis Ende Dezember 2020 verlängert. Aufgrund der Sanktionen wer-den Geschäfte aus Thüringen mit russischen Ge-schäftspartnern vorsichtiger getätigt. Die Aus-fuhren sanken im ersten Halbjahr um minus 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Nach dem Ausstieg der USA aus dem Atom-abkommen mit dem Iran im Mai 2018 und der anschließenden Verhängung von Sanktionen, kommt das Irangeschäft, trotz Bemühungen von Seiten der EU hinsichtlich der Erleichte-rung bei der Abwicklung von Geldtransaktionen

über INSTEX, fast gänzlich zum Erliegen. Die Thüringer Ausfuhren reduzierten sich im ers-ten Halbjahr 2019 um minus 66,1 Prozent auf 4,6 Millionen Euro und die Einfuhren fielen um minus 3,2 Prozent auf 584.000 Euro. Für die exportorientierte Thüringer Wirtschaft zeich-nen sich jedoch auch erste positive Effekte ab. Anfang dieses Jahres trat das EU-Japan Han-delsabkommens (JEFTA) in Kraft. In der Bilanz von Januar bis Juni exportierten demnach die Thüringer Unternehmen Waren im Wert von über 131 Millionen Euro nach Japan. Das ent-spricht einem Zuwachs von plus 16 Prozent. Der Import legte um plus 1,2 Prozent zu. Final bleibt abzuwarten, wie sich die zweite Jah-reshälfte entwickelt. Laut Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) sei ein Ende der Protektionismus-Spirale nicht in Sicht. Erwartet wird als bundesweites Ergebnis „eine schwache Null“, das entspreche dem schlechtesten Ergebnis seit der Finanzkri-se und dies wäre angesichts der konflikt- und krisenbeladenen Weltwirtschaft schon ein Er-folg. Die hiesigen Unternehmen benötigen gute Rahmenbedingungen, um die internationalen Herausforderungen meistern zu können. Dazu gehören mehr Investitionen in die Infrastruktur, eine ehrgeizige Unternehmenssteuerreform und Fortschritte beim Bürokratieabbau.

Die merklich schwächelnde Weltkonjunktur und die Zunahme weltweiter Konflikte bremsen den Thüringer Außenhandel und seine positive Entwicklung der letzten Jahre aus.

ROHS-RICHTLINIE – WAS WIRD GEREGELT?

Mit der ElektroStoffV wird die Richtlinie 2011/65/EU (sogenannte RoHS 2) in deutsches Recht umgesetzt. In der Verordnung finden sich: • Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

und Bereitstellen von Elektro(nik)-Geräten, z.B. Stoffbeschränkungen für Flammschutz-mittel, Weichmacher, Schwermetalle etc. (§ 3 ElektroStoffV),

• Pflichten für Hersteller (Bevollmächtigte), Importeure und Vertreiber sowie

• Bestimmungen zu Konformitätsbescheini-gung, CE-Kennzeichnung von Elektro(nik)geräten.

Für wen gilt die Regelung? Hersteller, die von ihnen beauftragten Bevoll-mächtigten oder Dritte, Importeure, Vertreiber von Elektro(nik)geräten

Aktuelle Änderungen• Ausweitung des Anwendungsbereichs auf

sonstige Elektrogeräte wie beispielsweise Kabel und Ersatzteile

• Bestehende Ausnahmen für Blei werden bis 30. Juni 2021 und neu für Cadmium bis 15. Juli 2023 befristet

Infos: www.erfurt.ihk.de, Dok.-Nr. 3747594

Erweiterte Stoffverwendungsverbote in Elektro- und Elektronikgeräten

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Internationale EEN-Kooperationsbörsen auf Messen und Fachkongressen bie-ten Fachbesuchern und Ausstellern: On-line-Präsenz vorab, persönliche Meetings mit profilgenau selbst ausgewählten Part-nern vor Ort, EEN-Betreuung vor und nach dem Event.

Singapore International Energy Week (SIEW), Fokus: Innovatives auf dem Energie-markt, 29.10.-01.11.2019, Singapur (SG)

AI in Manufacturing, Fokus: Künstliche Intelligenz, b2b für Entwickler und innova-tionswillige Produktionsunternehmen05.11.2019, Wien (AT)

TECHINNOVATION 2019, Technolo-gy-to-industry matching event, Fokus: di-gitale Dienstleistungswirtschaft, Advanced Manufactoring, urbane Lösungen und Nach-haltigkeit, 11.-13.11.2019, Singapur (SG)

Nordic Organic Food Fair / Eco Life Scandinavia, Fokus: Food& Drink, Eco/House, Kosmetik, Beauty and Natural Health13.-14.11.2019, Malmö (SE)

Formnext 2019, Fokus: additive Ferti-gung, industrieller Werkzeug- und Formen-bau, Sensorik, Design, Software, 20.11.2019, Frankfurt a.M. (DE)

Cycl`eau 2019, Fachmesse Wasserwirt-schaft, Fokus: nachhaltiges Wasser- und Abwassermanagement, Recycling, Hoch-wasserschutz, Mikroverunreinigungen, Stadtplanung und Wasser04.-05.12.2019, Straßburg (FR)

Das EU-Programm „Erasmus for Young Entre-preneurs“ steht Gründern und Jungunterneh-mern offen, die durch einen Arbeitsaufenthalt Qualifikationen für die Leitung eines KMU erwerben möchten. Zum anderen richtet es sich an erfahrene Unternehmer, die bereit sind, Existenzgründer aufzunehmen und zu betreuen.

Ziele des Programms sind der Informations- und Erfahrungsaustausch, die Weitergabe von Wissen und die Vernetzung der Unternehmer. So können etablierte Strukturen und neue Ideen voneinander profitieren.

In den letzten zehn Jahren wurden über 7.000 solcher grenzüberschreitenden Tandems in EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsländern durchgeführt. Künftig sollen auch Aufenthal-te in den USA, Israel und Singapur möglich werden. Am Programm können Existenzgrün-der mit einem tragfähigen Geschäftsplan oder

Start-ups innerhalb der ersten drei Geschäfts-jahre teilnehmen. Der Wirtschaftszweig ist da-bei nicht von Relevanz.

Die Förderung für den Jungunternehmer wird in Form von Zuschüssen zu den Reise- und Un-terhaltskosten gewährt. Dabei hängt die Höhe vom Aufenthaltsland und den tatsächlich be-nötigten Lebenshaltungskosten im Gastland ab. Die Aufenthaltsdauer kann ein bis sechs Monate umfassen und in einzelne Zeitfenster von mindestens einer Woche über maximal 12 Monate verteilt werden.

Der gastgebende Unternehmer sollte über Er-fahrung verfügen und entweder Eigentümer eines KMU sein, dieses leiten oder in dessen Leitung unmittelbar involviert sein. Dem Gast-unternehmer entstehen keine Kosten, er profi-tiert vom Engagement des Jungunternehmers und gegebenenfalls längerfristiger Zusammen-arbeit in einem neuen Markt.

Lokale Vermittlungsstellen koordinieren die Praktika und unterstützen die Teilnehmer bei der Suche nach Partnerunternehmen.

VON „ALTEN HASEN" LERNEN – SO GEHTS INTERNATIONALDas EU-Programm „Erasmus for Young Entrepreneurs“ fördert Arbeits-aufenthalte eines Gründers bei einem etablierten KMU in einem anderen EU-Staat. Eine Win-Win-Situation für Start-ups und erfahrene Unter-nehmer. Die IHK Erfurt unterstützt Sie bei der Vermittlung.

Ihre AnsprechpartnerinEva-Maria NowakTel.: 0361 3484-401E-Mail: [email protected]

Weitere Informationenwww.erasmus-entrepreneurs.eu

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48 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Praxis

„Made in Germany“ steht für Qualität – welt-weit. Doch diese Qualität kommt nicht von ungefähr. Dahinter steckt ein ausgezeichnetes und weltweit anerkanntes Berufsbildungssys-tem mit anspruchsvollen beruflichen Inhalten und Fortbildungsabschlüssen. Ein Schlüs-sel für die Qualität sind die ehrenamtlichen Prüfer. Sie setzen am Ende die Maßstäbe, an denen sich die späteren Fachkräfte messen lassen müssen.

Derzeit engagieren sich in den Industrie- und Handelskammern bundesweit 150.000 Prüfer in 30.000 Prüfungsausschüssen. Sie nehmen jährlich mehr als 600.000 Zwischen- und Ab-schlussprüfungen in der beruflichen Ausbil-dung, 60.000 Prüfungen in der Höheren Be-rufsbildung (Weiterbildung) und über 70.000 Ausbildereignungsprüfungen ab. Sie überneh-men somit eine immense Verantwortung für die Ausbildung der jungen Generation sowie die berufliche Entwicklung von Fachkräften. Damit ist eine der wichtigsten Aufgaben der IHK mit der ehrenamtlichen Tätigkeit tief in der Gesellschaft verwurzelt. In der IHK Erfurt wer-den pro Jahr 9.600 Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung realisiert. Seit der Wende sind es nunmehr 366.000 Prüfungen, die abgenom-men wurden und 250.000 Fachkräfte, die über Ausbildung und Fortbildung der Wirtschaft

Ehrenamt ist Ehrensache!www.erfurt.ihk.de/pruefer-werden

WIR SIND PRÜFER IM EHRENAMT.

#GemeinsamImEhrenamt

OHNE PRÜFER KEINE FACHKRÄFTEOhne die ehrenamtliche Tätigkeit der Prüfer wäre die hohe Qualität der Prüfungen in der Aus- und Fortbildung nicht denkbar. Mit diesem Ehrenamt übernehmen die Prüfer gesellschaftliche Verantwortung für die Unter-nehmen und deren Beschäftigte und leisten einen ganz wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

zugeführt wurden. In mehr als 120 verschie-denen Ausbildungsberufen werden Jahr für Jahr Prüfungen durchgeführt. Daneben bilden sich viele bereits ausgebildete Fachkräfte zum Meister und Fachwirt weiter, in nahezu 40 ver-schiedenen Abschlüssen. Für die Abnahme der Prüfungen hat die IHK 240 Prüfungsausschüs-se eingerichtet in denen aktuell 1.804 Prüfer ehrenamtlich tätig sind. Zum 1. Mai 2019 wurden alle Prüfer für die Dauer der nächsten fünf Jahre neu berufen. Gerade in den Zeiten des viel diskutierten Fachkräftemangels ist es von besonderer Bedeutung, dass Experten aus der Praxis ihr Fachwissen in die berufliche Bildung einbringen und so dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft in unserer Region zu sichern. Zugleich steigt jedoch auch der Druck auf die berufliche Bildung: Demo-graphie und der Trend zur Akademisierung las-sen die Teilnehmerzahlen in der dualen Aus-bildung tendenziell zurückgehen.

Weil das ehrenamtliche Engagement der Prü-fer ein Eckpfeiler der beruflichen Bildung ist, stärken es die Industrie- und Handelskammern und der DIHK mit ihrer Strategie „Berufliche Bildung 2025“. Unter dem Motto „Stark dank Ehrenamt“ sollen Bekanntheitsgrad, Wert-schätzung und gesellschaftliches Ansehen des Prüfer-Ehrenamtes erhöht werden. Die IHK Er-

furt hat dafür einen Scheibenaufkleber entwi-ckelt und stellt diesen Unternehmen, Schulen und Bildungseinrichtungen zur Verfügung, die das ehrenamtliche Engagement in der beruf-lichen Bildung mit der Bereitstellung von Prü-fern unterstützen.

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und Mitarbeit! Helfen Sie bitte mit, die berufliche Bildung zu gestalten!

Das Entsenden von Prüfern sollte für jeden Ausbildungsbetrieb Ehrensache und Teil seiner Fachkräftestrategie sein. Die Prüfertätigkeit ist nicht nur reizvoll, sondern sie bietet auch zahl-reiche Vorteile:

• kostenlose Schulungen zu Ausbildungsinhal-ten und Prüfungsabläufen

• Möglichkeit der Mitgestaltung von Prüfungsabläufen und –inhalten

• enger Kontakt zur IHK• regelmäßiger Austausch mit Fachleuten• Einblick in die Ausbildung anderer Betriebe• die Möglichkeit, ein wirtschafts- und be-

triebsnahes Prüfungswesen mitzugestalten.

Diese Vorteile überwiegen die durch Freistellung entstehenden Kosten bei weitem.

Prüfer im Ehrenamt - Scheibenaufkleber Prüfer David Meier, Prüfer im Prüfungsausschuss „Zerspanungsmechaniker" und Fachkraft für „Metalltechnik"

David Stein (dwp Service GmbH) ist Prüfer im Prüfungsausschuss „Kaufmann/-frau für Büromanagement“

Ich bin Prüfer, weil ich am Prozess der Nachwuchsgewinnung zukünftiger Fachkräfte aktiv teilnehmen kann. Prüfungen sind sehr spannend, ereignis- und abwechslungsreich. Die Vielfalt, wie Prüf-linge Arbeitsabläufe, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen bedienen, begeistert mich immer wieder aufs Neue.

Ich bin Prüfer bei der IHK Erfurt, weil ich es wichtig finde, dass auch er-fahrene Praktiker unsere Auszubildenden beim Einstieg ins Berufsleben begleiten. Und dazu ge-hört als letzte Hürde eben auch die Abschlussprü-fung vor den Prüfungs-ausschüssen der IHK.

Foto: Privat

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Weitere Auskünfte erteilt das Team Bildungsberatung Tel.: 0361 3484-160

VORZEITIGE BEENDIGUNG VON AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSEN

Je nach Zeitpunkt und Art der Kün-digung ist Folgendes zu beachten:

1. Kündigung vor AusbildungsbeginnDie Kündigung vor Ausbildungsbeginn ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht geregelt. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage aber dahingehend entschieden, dass ein Be-rufsausbildungsvertrag bereits vor Beginn ohne Einhaltung von Fristen von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden kann.

2. Kündigung in der ProbezeitWährend der Probezeit können beide Ver-tragspartner das Ausbildungsverhältnis jeder-zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen beenden. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag vereinbart und muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monaten betragen.

3. Kündigung nach der ProbezeitNach Ablauf der Probezeit können die Ver-tragspartner das Ausbildungsverhältnis nur noch kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung kann auch dann ohne Einhalten einer Kündigungsfrist erfolgen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirk-sam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsa-

chen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Bitte beach-ten Sie, dass hierzu das fehlerhafte Verhal-ten grundsätzlich vorher abgemahnt werden muss.

4. Kündigung durch BerufswechselDer Auszubildende kann das Berufsausbil-dungsverhältnis darüber hinaus mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Be-rufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

5. AufhebungsvertragDie Auflösung des Berufsausbildungsverhält-nisses im gegenseitigen Einvernehmen ist je-derzeit möglich.

Was Sie unbedingt beachten sollten:• Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.• Bei einer Kündigung nach Ablauf der Probe-

zeit ist in jedem Fall der Kündigungsgrund anzugeben.

• Bei einer Kündigung durch den Ausbilden-den ist das Kündigungsschreiben an die Eltern des Auszubildenden zu richten, so-lange dieser noch nicht volljährig ist.

• Der Betriebsrat ist vor der Kündigung zu hören.

Die Abteilung Aus- und Weiterbildung der IHK Erfurt ist über jede Kündigung oder Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses unverzüglich schriftlich zu informieren.

Hin und wieder werden Ausbildungsverhältnisse durch eine Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen unter den Vertragspartnern vorzeitig beendet.

Holger Barsam (TKK-Bildungszentrum) ist Prüfer in den Ausschüssen „Koch“ und „Geprüfter Küchenmeister“

Dr. Eva Lämmer (selbständige Dozentin) ist Prüferin im Ausschuss „Geprüfter Industriemeister Kunststoff und Kautschuk“

Ich bin Prüfer der IHK weil ich so im Ehrenamt die duale Ausbildung unterstützen und gleichzeitig das Niveau der Ausbildung überprüfen kann.

Meine Ehrenämter sind mir eine Herzensan-gelegenheit. Als Prüferin schätze ich die Sachlich-keit, Objektivität sowie Vergleichbarkeit bei der Leistungsbewertung, denn das Bewertungs-ergebnis ist nie eine Ein-zelentscheidung sondern eine Teamentscheidung.

49Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Praxis

Ihr AnsprechpartnerMario MelleTel.: 0361 3484-170E-Mail: [email protected]

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Foto: TA Foto: Privat

Haben Sie Fragen zum Prüfungswesen? Wenden Sie sich gerne an uns.

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rierten Podiumsdiskussion am 22.10.2019 in der IHK Erfurt wird die Initiative gemeinsam mit den Spitzenkandidaten der Parteien im Thüringer Landtag sowie der FDP Thüringen den bereits begonnen Meinungsaustausch in-tensivieren.

5.11.2019 | 06.11.2019 Brexit: Großbritannien als Drittland 09:00-16.00 Uhr | 09:00-13.00 Uhr Ort: IHK ErfurtInfos & Anmeldung: www.erfurt.ihk.de, Dok.-Nr. AW1915 | AW1916

Mit der Wahl von Boris Johnson ist ein Bre-xit zum Herbst 2019 wahrscheinlich. Doch was passiert, wenn das Vereinigte König-reich den Status eines Drittlands einnimmt?

Am 5. und 6. November 2019 informieren wir Sie, wie man auf den Brexit angemessen re-agieren und die internen Prozesse auf die neu-en Gegebenheiten umstellen kann. Anhand von Fallbeispielen und Übungen vermitteln wir Ihnen, am 5. November 2019, einen pra-xisnahen Einstieg in die Zollabwicklung nach dem Brexit. Am 6. November 2019 wird ver-tiefend auf die zoll- und außenwirtschafts-rechtlichen Konsequenzen für Ihr Unternehmen und die Umsetzung in der Praxis eingegangen.

20.11.2019 „Ein Stück Website, bitte!" – Veranstaltungsreihe Digitalisierung in Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen 09:00-12:00 Uhr Ort: IHK ErfurtInfos & Anmeldung: www.erfurt.ihk.de, Dok.-Nr. 145112903

22.10.2019 Podiumsdiskussion zur Thüringer Landtagswahl 2019 17:00 UhrOrt: IHK Erfurt Infos & Anmeldung bis zum 11.10.2019: www. erfurt.ihk.de, Dok.-Nr. 145123584

Mit der Landtagswahl 2019 werden die Wei-chen für die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat Thüringen in den kommenden fünf Jahren neu gestellt. Die Initiative „WIRtschaft für Thüringen“ hat die Kernbereiche des poli-tischen Handels klar definiert. In einer mode-

VERANSTALTUNGEN OKTOBER BIS NOVEMBER

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Das Auslandsgeschäft ist der Wachstumstrei-ber in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen. Im Jahr 2018 wurde mit rund 15,5 Milliarden Euro erneut ein Jahreshöchst-wert im Thüringer Export erzielt. Während in Deutschland viele Märkte gesättigt sind, exis-tieren gute Wachstumschancen im Ausland. Die Industrie- und Handelskammer Erfurt, das Enterprise Europe Network Thüringen und weitere Partner unterstützen Sie mit einem

breiten Leistungsangebot. Der erste Teil der Veranstaltungsreihe informiert interessierte Thüringer Unternehmen darüber, wie Sie Aus-landsgeschäfte richtig anbahnen und gezielt Auslandsmärkte erschließen.

Die kostenfreie Veranstaltung bietet branchen-übergreifendes Wissen und Raum für gezielten Erfahrungsaustausch. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

IHRE ANSPRECHPARTNERIN Yvonne Wächtler I Tel.: 0361 3484-221 I E-Mail: [email protected]

VERANSTALTUNGSREIHE: GESCHÄFTE IM AUSLAND

Das Auslandsgeschäft ist der Wachstumstreiber in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen. Im Jahr 2018 wurde mit rund 15,5 Milliarden Euro erneut ein Jahreshöchstwert im Thüringer Export erzielt.

TEIL 1: Anbahnung von AuslandsgeschäftenTermin: Donnerstag, 24. Oktober 201913:00–17:00 UhrOrt: maxx-solar & energie GmbH & Co. KG in WaltershausenAnmeldung: www.erfurt.ihk.de Dok.-Nr. 145122153

TEIL 2: Abwicklung von AuslandsgeschäftenTermin: Dienstag, 26. November 2019 13:00–17:00 UhrOrt: Fujitsu Technology Solutions GmbH in SömmerdaAnmeldung: www.erfurt.ihk.de Dok.-Nr. 145122154

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6.11.2019 IHK-Gründerfrühstück10:30-12:30 Uhr | RSC Heiligenstadtwww.erfurt.ihk.de, Dok.-Nr. EICNDH19

11.11.2019 Warenursprung und Präferenzen/ Lieferantenerklärungen09:00 bis 16:00 Uhr | IHK Erfurtwww.erfurt.ihk.de, Dok.-Nr. AW1912

12.11.2019 Umsatzsteuer international09:00 bis 16:00 Uhr | IHK Erfurtwww.erfurt.ihk.de, Dok.-Nr. AW1913

21.11.2019 10. Thüringer Gründertag ab 10:00 Uhr | ThEx, Erfurt Julia Bock, Tel. 0361 554675-14

Die vollständige Übersicht aller Veranstaltungen derIHK Erfurt finden Sie auf unserer Webseite unter:www.erfurt.ihk.de/termine

15. – 17.10.2019 Intensivseminar Lohn- und Gehaltsabrechnung08:00-15:00 Uhr | IHK Erfurtwww.weiterbildung-ihk-erfurt.de, Dok-Nr. PE3

15. – 17.10.2019 Herbstkurs Azubis als Energie-Scouts 09:00-14:00 Uhr | IHK Erfurt Karsten Kurth, Tel. 0363 3484-310

16.10.2019 Lebensmittelhygieneschulung 09:00-16:00 Uhr | IHK Erfurtwww.weiterbildung-ihk-erfurt.de, Dok-Nr. TG2

4. – 8.11.2019 Nach der Theorie in die Praxis - Einstieg in die Buchführung 09:00-16:00 Uhr | IHK Erfurtwww.weiterbildung-ihk-erfurt.de, Dok-Nr. FR2

4.11.2019 NUN-Netzwerktag15:00-18:00 Uhr | RSC NDHwww.erfurt.ihk.de, Dok.-Nr. NUN2019

Als Unternehmer und Führungskräfte wissen Sie, dass die rasanten Veränderun-gen und die Komplexität der Arbeitswelt permanentes am Ball bleiben erfordern und Sie über den Tellerrand hinaussehen müssen. Die Bereitschaft, Neues zu ler-nen ist Ihr Wettbewerbsvorteil!

UNSERE AKTUELLEN ANGEBOTE:Umgang mit schwierigen Situationen in der Führungspraxis – konstruktive Konfliktbewältigung Termin: 22.10.-23.10.2019Kosten: 350 EuroVeranstaltungs.-Nr. UF01

Leitung von Meetings und TeambesprechungenTermin: 22.10.2019Kosten: 250 EuroVeranstaltungs.-Nr. UF21

"Unverschämt fordernd" oder einfach nur "speziell"? – Generationen im Team Termin: 07.11.2019Kosten: 250 EuroVeranstaltungs.-Nr. UF16

Ihre AnsprechpartnerinAnja Kästner Tel.: 0361 3484-150 E-Mail: [email protected]

Viele Unternehmen erkennen in dieser Zeit den notwendigen Relaunch ihrer Website. Weniger klar ist hingegen, was ein neuer Webauftritt erreichen soll, welche Ziele damit verbunden sind und wie der Erfolg gemessen werden kann.

Dabei geht es um Ihre "Story" – die knappe, leicht erfassbare und kanalübergreifende Ge-

schichte zu Ihrem Produkt, zu Ihrer Unterneh-mensmarke, die den handfesten Nutzen für den potentiellen Kunden, den neuen gesuchten Mitarbeiter oder auch den Lieferanten be-schreibt und zum konkreten Handeln animiert. Wie das in Einklang mit knappen Budgets und begrenzten Ressourcen dennoch erfolgreich funktionieren kann, erfahren Sie im Workshop.

Der langfristige Erfolg eines Unternehmens hängt primär von der Qualität der Unternehmensführung und der Qualifikation der Führungskräfte ab.

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IHK-SEMINARE UNTERNEHMENS-FÜHRUNG

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53Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Regional 53 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Konjunktur

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54 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Regional

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55Wirtschaftsmagazin 04/2019 - Regional 55 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Konjunktur

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Die drei Gründer von Vision 2B (v.o n.u.): Heiko Ludewig, Geschäftsführer, Jan Hotzel, Leiter IT & Service, Jens Weine, Geschäftsführer.

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GRÜNDERSTORY Mut zum Risiko, eine innovative Idee und ein Gespür für Trends zeichnen erfolgreiche Gründungen aus. Das trifft auch auf die Vision2B GmbH aus Erfurt und ihre Gründer Jens Weine, Heiko Ludewig und Jan Hotzel zu.

Wer seid ihr und was macht ihr?Die Vision2B GmbH wurde am 3.Juli 2017 in Erfurt gegründet. In Zusammenarbeit mit na-menhaften Ärzten entwickelt das Unterneh-men Gesundheits-Apps für chronisch kranke Patienten mit einer Herz-, Lungen- oder Dia-betes-Erkrankung.

Was ist die Idee?Allein in Deutschland leben sechs Millionen Menschen mit einer koronaren Herzerkran-kung, sieben Millionen leiden an einer chroni-schen Lungenerkrankung und acht Millionen sind mit Diabetes konfrontiert. Ein großer Teil der Rehabilitationsmaßnahmen zielt auf eine Verbesserung der Lebensqualität im direkten Anschluss an einen Akutfall (z.B. Herzinfarkt) ab. Diese Therapien verbessern die Situation für den Patienten erheblich. Nach dem Re-ha-Aufenthalt kommen die Patienten in ihr gewohntes Umfeld zurück. Ohne Anleitung und Motivation ist ein Rückfall in alte Ver-haltensmuster vorprogrammiert. Die positive Entwicklung durch die Reha-Maßnahmen geht schnell verloren. Es ist mittlerweile be-kannt, dass eine nachhaltige Umstellung des Lebensstils mehrere Jahre benötigt. Dafür muss das notwendige Wissen über die Ein-flussfaktoren der Krankheit auf der einen Sei-te und die Möglichkeit auf diese einzuwirken auf der anderen Seite vermittelt werden.

Die Kostenträger haben ein entsprechend großes Interesse, die langfristige Effektivi-tät der von ihnen finanzierten Therapien zu verbessern. Vision2B füllt exakt diese Lücke aus. Unterhaltsame Filme vermitteln das not-wendige Wissen, welche durch Aufgaben und Wissenstests weiter vertieft werden.

Die Bewegungs-, Ernährungs- und Medika-mentenplanung lassen das neu Erlernte un-

VISION2B GMBH

mittelbar in den Alltag der Patienten fließen. Die Nutzerführung ist auf die Zielgruppe der Altersgruppe über 50 ausgelegt. Im Vorder-grund steht die Denkweise, dass kleine Schrit-te eine große Wirkung erzielen.

Was waren bisher die größten Hür-den bei der Umsetzung?Im Gesundheitssystem erwarten die Patien-ten, dass ihnen die erbrachten Leistungen durch die Kostenträger ersetzt werden. Digi-tal verfügbare Versorgungsbausteine mussten bisher individuell mit den Kostenträgern ver-einbart werden. Das war komplex und immens aufwendig.

Wie sehen eure Pläne für die nächste Zeit aus?Bisher sind wir stetig aus den laufenden Er-trägen gewachsen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz bietet uns ganz neue Möglichkeiten und Chancen. Gemeinsam mit Diabetologen und Kardiologen erweitern wir unsere Apps um Interaktionsmöglichkeiten mit den behan-delnden Ärzten. Wiederkehrende und zeitin-tensive Themen haben wir im Film- oder Lese-format hinterlegt. So kann ein Arzt in Zukunft diese Inhalte direkt auf die App des Patienten schieben und so effektiver arbeiten. Ziel ist es, die medizinische und pharmazeutische Kompetenz ins Wohnzimmer des Patienten zu tragen.

Weitere Informationenwww.vision2b.de

Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Regional

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57Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Regional

10. THÜRINGER GRÜNDERTAG 2019Im Rahmen der Gründerwoche Deutschland veranstaltet das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) am 21. November 2019 den 10. Thüringer Gründertag in Erfurt.

Erklärtes Ziel des Gründertages ist es, mehr Menschen für unternehmerisches Denken und Handeln zu begeistern und ihnen die Chancen und Möglichkeiten der unternehmerischen Selbstständigkeit aufzuzeigen. An diesem

Tag bietet das ThEx Gründungsinteressierten ab 10.00 Uhr wichtige Inputs rund um das Thema Selbstständigkeit. Der 10. Thüringer Gründertag steht unter dem Motto „Train your Start-up“, welches Training und Coaching be-nötigen Gründerinnen und Gründer, um ein marktorientiertes und erfolgreiches Business aufzubauen. Keynote und WorkshopsDie ersten Impulse des Tages wird Felix Thön-nessen mit seiner Keynote „Unternehmen gründen – 6 Punkte, die du unbedingt beach-ten musst“ liefern. Im Laufe des Tages finden Workshops, u.a. zu den Themen Kommunika-tionsstrategien, Geschäftsmodellentwicklung und Selbstcoaching statt. Weiterhin wartet ein Rahmenprogramm mit Gründertalks, einem Gründungs-Street-Food-Festival und einer Kunstausstellung auf die Gäste.

Prämierung des ThEx Awards – Der Thüringer GründerpreisAm Abend des Gründertags werden die Ge-winnerinnen und Gewinner des ThEx Awards ausgezeichnet und können sich über ein Preis-geld von insgesamt 73.000 Euro freuen. Kom-men Sie zum 10. Thüringer Gründertag und holen Sie sich das Rüstzeug für die Gründung Ihres Unternehmens – durch spannende Vor-träge, hochwertige Workshops und authenti-sche Geschichten.

10. Thüringer GründertagTermin: 21.11.2019 ab 10.00 UhrOrt: ThEx, Gustav-Freytag-Str. 1 99096 ErfurtInfo und Anmeldung: www.thex.de/gruendertag

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Friedrich Hermann übernimmt das Thüringer Büro des Senior Experten Service

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Ab sofort vertritt Friedrich Hermann die in Bonn ansässige Ehrenamtsorganisation in Thüringen. Der ehemalige Geschäftsfüh-rer der kommunalen Wohnungsgesellschaft KoWo in Erfurt löst seinen Vorgänger Rainer Schönau ab.

Seit über 30 Jahren sorgt der SES dafür, dass Fachleute aus über 50 Brachen ihr Wissen und ihre Berufserfahrung weitergeben können: in Entwicklungs- und Schwellenländern, aber auch in Deutschland. Dort unterstützt der SES mit seinem Schulprogramm Schülerinnen

STAFFELSTABSÜBERGABE IN ERFURT

Am 1. August 1994 wurde die Firma in Göllingen auf dem Gelände von Inducal gegründet und verlegte ihren Firmensitz 1998 nach Sonders-hausen. Im Bereich der Entsorgung von Elek-trogeräten gründeten sich zahlreiche kleine, regionale Unternehmen in Deutschland, die mit den Landkreisen eine separate Sammlung und Entsorgung von Elektrogräten neu installierten, so dass diese nicht mehr über den Sperrmüll entsorgt wurden. In Thüringen gründete sich der Verband KeeP e.V. mit 24 Mitgliedsfirmen, zu deren Gründungsmitgliedern auch die EGV Göllingen gehörte. Durch Gesetzgebung und Monopolisierung sind in diesem Bereich nur noch drei Thüringer Firmen in dieser Branche tätig. Die EGV Göllingen GmbH konnte sich

Elektrogeräteverwertung zieht positive Bilanz

25-JÄHRIGES BETRIEBSJUBILÄUM DER EGV GÖLLINGEN

durch die Erweiterung ihres Geschäftsfeldes behaupten. Neben dem zertifizierten Entsor-gungsfachbetrieb für gewerbliche Kunden ist die Firma seit 1998 als handwerklicher Neben-betrieb tätig. Regenerierte Elektrogeräte wie z.B. Waschmaschinen und E-Herde werden mit einer Gewährleistung von einem Jahr über einen Werksverkauf angeboten.

In Zusammenarbeit mit dem Kyffhäuserkreis und der Remondis Kyffhäuser GmbH kann die EGV wiederholt eine positive Bilanz zur Er-fassung und Verarbeitung der gesammelten Elektrogeräte über das komplexe Sammelsys-tem ziehen, was über die Jahre aufgebaut und erweitert wurde. Jeder Bürger hat die Möglich-keit seine Geräte zur Abholung anzumelden. Die sofortige Entsorgung aller Gerätearten ist an der Sammelstelle bei der EGV in Sonders-hausen im Firmensitz möglich. Weiterhin wur-

den die Schulen in dieses System integriert, so dass die Kleinsten schon lernen, dass Elektro-geräte nicht in den Abfall gehören.

Die Elektrogeräteverwertung bietet seit August 2019 Informationstage, an dem sich Gewerbe-treibende und Fachlehrer aus den Schulen des Landkreises über fachgerechte Entsorgung informieren können. Mit dem Leitbild der Fir-ma „Wiederverwertung ist der beste Weg der Entsorgung“ bietet die EGV Göllingen www.elektrogeraeteverwertung.de Interessierten die Möglichkeit, sich über Kreislaufwirtschaft in der Praxis zu informieren: Frau Hartung, Tel. 03632 770260.

Infos: www.erfurt.ihk.de, Dok.-Nr. 3747594

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und Schüler beim Lernen bis hin zur Berufs-orientierung. Jugendliche in Ausbildung be-gleitet der SES im Rahmen der Initiative VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen).

Friedrich Hermann hat die Gewinnung neuer Expertinnen und Experten ganz oben auf sei-ne Agenda gesetzt. Denn: Der SES sucht stän-dig Expertennachwuchs aus allen beruflichen Richtungen. Bundesweit sind derzeit mehr als 12.000 Fachleute beim SES registriert – über 200 von ihnen leben in Thüringen, gut 80 da-von in Erfurt und Umgebung.

Rainer Schönau (li.) übergibt den Staffelstab an seinen Nachfolger Friedrich Hermann.

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UNTERNEHMEN MIT TRADITION

Die Westfalia Mobil GmbH baut Premium-Wohnmobile in Gotha. Geschäftsführer Mike Reuer und Prokurist Philip Kahm berichten über die Erfolgsstory.

Mike Reuer: Westfalia, der Name steht für mobile Leidenschaft. 1951 beginnt die Ge-schichte der Westfalia Kastenwagen-Ausbau-ten mit einem speziellen Kundenwunsch: Son-derausstattung „Camping Box“. Das Ergebnis war so gelungen, dass die Campingbox bald in Serie produziert und der umgebaute VW-Bus zum Traumwagen der 50er-Jahre wurde, ein Multitalent als Hotel auf Rädern. Mit über 555.000 gefertigten Modellen steht Westfalia seit sechs Jahrzehnten für Qualität im Reise-mobilbau. Ein weiterer Standort sollte diese positive Unternehmensentwicklung fortsetzen.

Gotha als ZukunftsstandortMike Reuer: Westfalia feiert in diesem Jahr sein 175-jähriges Jubiläum. Die Westfalia Mobil GmbH Gotha ist das jüngste Westfalia Unternehmen der Gruppe, neben der Westfa-len Mobil GmbH in Rheda-Wiedenbrück. Dort wurde Westfalia im Jahre 1844 als Schmiede gegründet.

Die Wahl von Gotha hatte dabei verschiedene Gründe: Zum einen die geographische Lage mitten in Deutschland. Aufgrund der optimalen

Philip Kahm (li.) und Mike Reuer (re.) vor ihrem Premium-Reisemobil „James Cook".

MAXIMATOR GmbH entwickelt neuen PrüfstandEinen neuen 8000-bar-Impulsprüfstand für Dauerfestigkeits- und Werkstoffprüfungen von Einspritzkomponenten entwickelt der-zeit die Maximator GmbH Nordhausen.

Wago-Gruppe aufgenommen in „Client Test Data Programms“Die Mitgliedschaft im CTDP ermöglicht es dem Unternehmen, seine Produkte im eigenen akkreditierten Labor zu prüfen, um die Zertifizierungen für den US-Markt zu erhalten.

Neue AusbildungsverträgeBei Blank & Seegers in Nohra sind am 19. August 2019 17 neue Auszubildende be-grüßt worden. Sie werden als Kaufleute im Groß- und Außenhandel, als Fachkräfte für Lagerlogistik und als Berufskraftfahrer ausgebildet. Neben den Neulingen bildet Blank & Seegers derzeit weitere 32 Azu-bis im zweiten und dritten Lehrjahr aus. Sie werden an 30 Standorten in Thüringen eingesetzt.

Investition in LernwerkstattDer Firmenausbildungsverbund (FAV) Wartburgregion e.V. investiert am Stand-ort Merkers 330.000 Euro in die Moder-nisierung seiner Lernwerkstatt. Wirt-schaftsminister Wolfgang Tiefensee überbrachte hierzu einen Förderbescheid über rund 235.000 Euro.

Praxistage imUnstrut-Hainich-KreisDie Arbeitsgruppe „Praxistage Schlotheim“ tagte zum 2. Mal und tauschte sich zum aktuellen Stand aus. Derzeit gibt es eine gute Auswahl an beruflichen Möglich-keiten, welche die Schüler im Rahmen der Berufsorientierung in den Unternehmen absolvieren können.Fo

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59Wirtschaftsmagazin 04/2019 - Regional

WIR VOR ORT

Anbindung und des logistischen Drehkreuzes ist die Region Gotha/Erfurt eine der attraktivsten in Deutschland.

Ein weiterer Punkt ist die Qualifikation der Mit-arbeiter. In und um Gotha werden schon seit vielen Jahren Fahrzeuge produziert, es besteht also ein gutes Angebot an qualifizierten Fach-kräften. Das Startteam bestand aus 18 Mitar- beitern, inzwischen sind im Unternehmen 64 Mitarbeiter beschäftigt. Das Fachkräfteange-bot ist gut, die Besetzung neuer Stellen mit qualifizierten Mitarbeitern problemlos mög-lich. Die Bekanntheit des Unternehmens und das Lifestyle-Produkt spielen dabei auch eine wichtige Rolle. Aufgrund der guten Auftrags-lage wird die Mitarbeiterzahl sicherlich weiter wachsen.

Premiumprodukt „James Cook“Philip Kahm: Neben den etablierten Eigen-produkten wird in Gotha das Premium-Produkt „James Cook“ gebaut. Er ist ein echter Innova-tionsträger und zeigt die vielfältigen Möglich-keiten und neue Lösungen, um den kompakten Raum in einem Kastenwagen optimal zu nutzen.

Unternehmensexpansion in GothaPhilip Kahm: Aktuell werden auf einer Flä-che von 6.000 m² Reisemobile produziert. Das 20.000 m² große Grundstück bietet ausrei-chende Stellflächen und beste Expansionsmög-lichkeiten. Mit drei Hallen, eigener Schreinerei und Möbelbau wird in Gotha Stück für Stück die Produktion sowie eine eigene Entwicklung aufgebaut. Momentan werden 600 Fahrzeuge pro Jahr gebaut, die Kapazität des Werkes ist auf über 1.000 Reisemobile ausbaubar, ein wei-teres Wachstum ist möglich und auch geplant. Die Expansion des Unternehmens in den ver-gangenen beiden Jahren zeigt, wie richtig die Entscheidung für die Region Gotha war.

KURZ UND KNAPP

Neuigkeiten aus dem Kammerbezirk kurz und knapp für Sie zusammengefasst.

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Wie wirkt sich die Bereitstellung eines Firmenwagens steuerlich aus?Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kfz zur Verfügung, kann das Unternehmen sämtli-che mit dem Kfz in Zusammenhang stehende Kosten als Betriebsausgaben steuerlich abzie-hen. Ob der Arbeitnehmer jedoch einen geld-werten Vorteil versteuern muss, hängt vom Ver-wendungszweck ab: Wird das Kfz nachweislich nur betrieblich genutzt, muss der Arbeitnehmer dies nicht steuerlich berücksichtigen. Im Regel-fall darf ein Firmenwagen aber auch für Fahr-ten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte so-wie private Fahrten, also etwa Urlaubsfahrten, genutzt werden. Außer die Privatnutzung des Pkw wird, z.B. im Arbeitsvertrag, ausdrücklich

WANN LOHNT SICH EIN FIRMENWAGEN?

Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels ist die Bereitstellung eines Firmenwagens ein zusätzlicher Vorteil bei der Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften. Aber Achtung: Steuerlich gibt es einiges zu beachten.

TIPPS RECHT UND STEUERN

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Einzelnachweis bzw. FahrtenbuchBei der Nutzung eines Kfz kann der Arbeit-nehmer anstelle der 1 Prozent-Regelung auch ein Fahrtenbuch führen. Dieses bietet sich insbesondere dann an, wenn ein niedrigerer Wert für die Privatfahrten nachgewiesen werden kann. Allerdings ist die Methode sehr viel aufwendiger als die 1 Prozent-Regelung.

Beispielrechnungen1 Prozent-Regelung: Ein Arbeitnehmer nutzt seinen Dienstwagen (Bruttolistenpreis 40.000 Euro) regelmäßig auch für Privatfahrten und für den Weg zwischen Wohnung und Betrieb. Die einfa-che Entfernung beträgt 10 km. Der Arbeit-nehmer ist berechtigt, seinen Pkw auch für Privatfahrten, also etwa für Urlaubsfahrten, zu nutzen. Bei Ansatz der 1 Prozent- Rege-lung ergibt sich folgende Berechnung für die Privatnutzung: 1 Prozent von 40.000 Euro = 400 Euro je Monat zzgl. des Ansatzes des Heimwegvorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 0,03 Prozent von 40.000 Euro x 10 km = 120 Euro. Insgesamt ergeben sich also 520 Euro im Monat als geldwerter Vorteil.

Fahrtenbuchmethode:Der Arbeitnehmer kann durch ein ordnungs-gemäß geführtes Fahrtenbuch nachweisen, dass er den obigen Pkw, Bruttolistenpreis unverändert 40.000 Euro, wie folgt nutzt: 10.000 km (25 Prozent der Gesamtfahr-leistung) entfallen auf die Privatnutzung, 4.000 km (10 Prozent der Gesamtfahrleis-tung) auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und 26.000 km entfallen auf beruflich bedingte Fahrten. Die Ge-samtfahrleistung beträgt also 40.000 km im Jahr. Dem Arbeitgeber entstehen ledig-lich 8.000 Euro für die Gesamtkosten im Jahr, etwa weil das Kfz bereits vollständig abgeschrieben ist.

Auf der Grundlage des Fahrtenbuchs ergibt sich folgende Berechnung: • Für Privatfahrten 2.000 Euro (25 Prozent

von 8.000 Euro)• Für Fahrten zwischen Wohnung und

Arbeitsstätte 800 Euro (10 Prozent von 8.000 Euro)

• Lohnsteuerpflichtiger Betrag pro Jahr 2.800 Euro

• Lohnsteuerpflichtiger Betrag pro Monat 233 Euro.

ausgeschlossen. Fährt der Arbeitnehmer das Kfz auch privat, muss er einen geldwerten Vor-teil versteuern. Dieser ist nach der sogenannten 1 Prozent-Regelung (vom Bruttolistenpreis) zu berechnen und monatlich mit der Lohnabrech-nung zu versteuern. Um die Elektromobilität zu fördern, wird für neu angeschaffte Elektro- oder Hybridfahrzeuge der Bruttolistenpreis nur noch zur Hälfte angesetzt. Bei dem Ansatz der 1 Prozent-Regelung kann es vorkommen, dass der private Nutzungswert höher ist als die tatsächlichen Fahrzeugkosten. In diesem Fall kommt eine Kostendeckelung in Betracht. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhöht sich der lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteil monatlich für jeden Kilometer der Ent-

fernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises.

Entfernungspauschale und Einzelbe-wertungDer geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens darf auch gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. Dies gilt, soweit der Arbeitnehmer für den Weg zwischen Wohnung und Tätigkeits-stätte einen Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale) beanspruchen kann. Alternativ kann der Arbeit-nehmer bei der Berechnung der Höhe des geld-werten Heimwegvorteils auch die tatsächliche Nutzung des Pkw ansetzen. Dabei werden die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugrunde gelegt und mit 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Fahrt (jahresbezo-gen begrenzt auf 180 Fahrten) angesetzt.

Umsatzsteuerliche und sozialversiche-rungsrechtliche Behandlung des Fir-menwagensDer Arbeitgeber erbringt mit der Überlassung des Pkw eine sonstige Leistung an seinen Arbeit-nehmer, die der Umsatzsteuer unterliegt. Die Finanzverwaltung lässt es aus Vereinfachungs-gründen zu, wenn für die umsatzsteuerliche Be-messungsgrundlage die lohnsteuerlichen Werte herangezogen werden, aus denen die Umsatz-steuer herausgerechnet werden muss. Aller-dings ist dabei keine Kürzung des inländischen

60 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Ratgeber

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Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Lis-tenpreises, nicht aber nach besonderen Her-stellerpreislisten für Taxen und Mietwagen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 8. November 2018 III R 13/16 zur Anwen-dung der sog. Ein-Prozent-Regelung entschie-den. Listenpreis ist dabei nur der Preis, zu dem ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug als Privat-kunde erwerben könnte.

Der Fall: In dem vom BFH beurteilten Fall nutzte der Kläger sein Taxi nicht nur für sein Taxiunternehmen, sondern auch privat. Ein-kommensteuerrechtlich entschied er sich für die sog. Ein-Prozent-Regelung, d.h. er ver-steuerte für die Privatnutzung monatlich ein

Prozent des Listenpreises gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Maßgeblich ist dabei der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer. Im Streitfall leg-te der Kläger den Bruttolistenpreis aus einer vom Hersteller herausgegebenen Preisliste für Taxen und Mietwagen zugrunde. Das Finanz-amt war jedoch der Ansicht, dass der höhere, mit Hilfe der Fahrzeug-Identifikationsnummer abgefragte Listenpreis heranzuziehen sei. Im finanzgerichtlichen Verfahren hatte der Kläger zunächst Erfolg.

Das Urteil: Der BFH hob das Urteil des Finanz-gerichts auf und entschied, dass der für die

Ein-Prozent-Regelung maßgebliche Listen-preis derjenige ist, zu dem ein Steuerpflich-tiger das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte. Denn der im Gesetz erwähnte Listen-preis soll nicht die Neuanschaffungskosten und auch nicht den gegenwärtigen Wert des Fahrzeugs abbilden, vielmehr handelt es sich um eine generalisierende Bemessungsgrundla-ge für die Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw. Das Urteil betrifft zwar einen Taxiunternehmer, hat darüber hinaus aber auch Bedeutung für alle Sonderpreislisten mit Sonderrabatten, die ein Fahrzeughersteller be-stimmten Berufsgruppen gewährt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs Nr. 10 vom 06.03.2019

E-Scooter sind zumindest in den Großstädten schon ein alltägliches Bild. Überlässt der Arbeit-geber seinen Mitarbeitern einen E-Scooter, stellt sich die Frage der lohnsteuerlichen Behandlung. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen E-Scooter für die beruflich veranlassten Aus-wärtstätigkeiten zur Verfügung (z. B. Kundenbe-such in der Innenstadt), handelt es sich um steu-erfreien Reisekostenersatz. Dieser wird in Form des Fahrzeuges zur Verfügung gestellt. Bei einer Privatnutzung stellt sich die Frage, ob ein E-Scoo-ter wie ein Fahrrad oder wie ein Kraftfahrzeug zu behandeln ist. Nach der maßgebenden Elektro-kleinstfahrzeuge-Verordnung handelt es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug mit der Folge, dass die Regelungen für Elektrofahrzeuge

anzuwenden sind. Seit 2019 erlaubt der Gesetz-geber, dass für reine Elektrofahrzeuge, und dazu würde dann der E-Scooter zählen, der hälftige Bruttolistenpreis für die Bewertung des geldwer-ten Vorteils aus der Privatnutzung anzusetzen ist.

Beispiel: Arbeitgeber A überlässt seinem Arbeitneh-mer B ab August 2019 einen E-Scooter auch zur Privatnutzung und für Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte (Entfernung = 5 km). Die unverbindliche Preisempfehlung des E-Scooters beträgt 1750 Euro. Die Hälfte des Bruttolistenpreises beträgt 875 Euro (= ½ von 1.750 Euro), abgerundet auf volle Hundert Euro = 800 Euro.

Der monatliche geldwerte Vorteil ermittelt sich wie folgt:

Privatfahrten 1 Prozent von 800 Euro = 8,00 Euro

Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte 0,03 Pro-zent von 800 Euro x 5 km = 1,20 Euro

Monatlicher geldwerter Vorteil insgesamt 9,20 Euro

Die monatliche 44-Euro-Freigrenze ist auf diesen geldwerten Vorteil aufgrund der Bewertung nach der Bruttolistenpreisregelung nicht anwendbar.

Fazit: Auch die Überlassung von E-Scootern an Arbeit-nehmer muss steuerlich behandelt und geprüft werden. Bisher hat die Finanzverwaltung keine eigenen Regelungen dafür bekannt gegeben.

PRIVATE PKW-NUTZUNG IM TAXIGEWERBE: DEFINITION DES LISTENPREISES

STEUERTIPP DES MONATS

URTEIL DES MONATS

LOHNSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON E-SCOOTERN

Listenpreises bei Elektro- oder Hybridfahrzeu-gen vorzunehmen. Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens gehört zum bei-tragspflichtigen Entgelt und wird nach der glei-chen Methode wie im Steuerrecht ermittelt. Das Sozialversicherungsrecht folgt auch hinsicht-lich des Wahlrechts zwischen 0,03 Prozent pro Monat oder 0,002 Prozent Tageszuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dem Steuerrecht. Im Sozialversicherungsrecht

sind insbesondere noch folgende Besonder-heiten zu beachten: Wird der Pkw während des Bezugs von Sozialleistungen, wie z. B. Kranken-geld, weiter genutzt, darf die Pkw-Nutzung als arbeitgeberseitige Leistung zusammen mit dem Krankengeld (oder einer sonstigen Sozialleis-tung) das vorher erzielte Netto-Arbeitsentgelt um nicht mehr als 50 Euro übersteigen. Erst bei Überschreiten dieser Grenze wird die Kfz-Nut-zung sozialversicherungspflichtig.

Fazit: Da es bei der Bereitstellung eines Firmenwa-gens zahlreiche Fallstricke gibt, sollte sich der Steuerpflichtige Rat bei einem Steuerexperten suchen. Steuerberater sind u. a. zu finden im Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Thüringen unter: www.stbk-thueringen.de.

Quelle: Steuerberaterkammer Thüringen

61Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Ratgeber

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Redaktion:Dr. Cornelia Haase-Lerch, Thomas Fahlbusch, Steffen Schulze, Mark Bremer, Jens Wessely,Katharina Reinhardt, Christina Lindeskog

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Anzeigenservice: Gudrun WenskeAnzeigenleitung: Achim Hartkopf

Zur Zeit gilt die AnzeigenpreislisteNr. 27 vom Januar 2019.

Druck, Verarbeitung:Druckhaus Gera GmbH,Jacob-A.-Morand-Str. 16, 07552 Gera,Tel.: 0365 73752-0 | Fax 0365 7106520Das Magazin kostet im Verkauf 3,00 Euro.

Ausgabedatum: 10. Oktober 2019

Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK.Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Mei-nung des Verfassers, aber nicht unbedingt die Ansicht der IHK wieder. Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe. Fotomechanische Wiedergabe für den innerbetrieblichen Bedarf gestattet. Die Zeit-schrift wird IHK-Zugehörigen im Rahmen ihrer Mit-gliedschaft kostenfrei geliefert. Zur sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird bei For-mulierungen, die sich auf Personen beziehen, auf die ausdrückliche Nennung der weiblichen Form verzichtet.

IMPRESSUM

KOOPERATIONSBÖRSE AUSLAND – EEN

RECYCLINGBÖRSE

BÖRSENSie interessieren sich für ein Inserat? Dann kontaktieren Sie uns entweder telefonisch, per Mail oder senden Ihre Anfrage an die IHK Erfurt | Arnstädter Str. 34 | 99096 Erfurt zu Händen des betreffenden Mitar-beiters. Wir leiten Ihre Zuschrift umgehend dem Inserenten zu. Detaillierte Auskünfte werden zu den Inseraten nicht erteilt.

Finden Sie für sich die passende Gewerbeimmobilie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Auf der Suche nach geeigneten Nachfolgern oder Unter-nehmen, bietet Deutschlands größtes überregionales Portal „nexxt-change“ mit Chiffren-Börse für Interessenten eine sehr gute Möglichkeit, diskret und anonym den passenden Partner zu finden.

Die Datenbank des EEN mit geprüften Angeboten und Ge-suchen aus mehr als 60 Ländern weltweit ermöglicht kos-tenlose Recherchen nach Geschäfts-, Technologie- und Forschungspartnern, einen persönlichen Benachrichtigungs-dienst gemäß Ihrer Interessengebiete sowie den Eintrag Ihres eigenen Kooperationswunsches.

NACHFOLGEBÖRSE

GEWERBEFLÄCHEN-BÖRSE

IHR ANSPRECHPARTNER Berndt Kutschan, Tel.: 0361 3484-222

www.nexxt-change.org

KOOPERATIONSBÖRSE

IHR ANSPRECHPARTNER Monika Helbig, Tel.: 0361 3484-220,

[email protected]

IHR ANSPRECHPARTNER Antje Welz, Tel.: 0361 3484-218

www.ihk-recyclingboerse.de

IHR ANSPRECHPARTNER Regina Brömel, Tel.: 0361 3484-198

www.ixpos.de

IHR ANSPRECHPARTNER Eva-Maria Nowak, Tel.: 0361 3484-401

https://een-thueringen.eu

IHR ANSPRECHPARTNER Eberhard Frank, Tel.: 0361 3484-202

Inserate finden Sie auf www.erfurt.ihk.de. Bei Fragen oder Interesse kontaktieren Sie die Ansprechpartner der IHK Erfurt.

ANKÜNDIGUNG NOVEMBER

Suchen Sie neue Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Abfäl-le oder Reststoffe? Benötigen Sie selbst verwertbare Stoffe, um Ihre Anlagen optimal auszulasten? Dann starten Sie doch direkt auf dieser Seite eine kostenlose Recherche in der bun-desweiten IHK-Recyclingbörse.

Mit der Kooperationsbörse möchten die Industrie- und Han-delskammern dabei behilflich sein, bundesweit Kontakte zu potenziellen Partnerbetrieben zu knüpfen. Auf diesem Wege können insbesondere kleine und mittelständische Unter-nehmen wertvolle Synergieeffekte nutzen und ihre Wettbe-werbsfähigkeit deutlich verbessern.

IXPOS – DAS AUSSEN-WIRTSCHAFTSPORTAL

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mittelständige Unternehmen bei der Erschlie-ßung neuer Märkte. Mit projektbezogenen Maßnahmen für viele Branchen und Zielmärkte ist das Markterschließungs-programm ein Türöffner für neue Märkte. Bei iXPOS finden Sie alle Informationen zum Programm, Hinweise auf geplan-te Projekte, sowie Zielmarktstudien und Ergebnisberichte bisheriger Maßnahmen.

„Logistik ist ein System, das zunächst im Unternehmen, aber auch unternehmensübergreifend mit Lieferanten und Kunden, eine optimale Versorgung mit Materialien, Informationen, Teilen und Mo-dulen für die Produktion – und auf der anderen Seite natürlich der Märkte bedeutet.“ (Definition der Bundesvereinigung Logistik) Aufgrund der zentralen Lage, verbunden mit einer sehr gut ausge-bauten Verkehrsinfrastruktur, hat sich Thüringen zu einem bedeutendem Logistikstandort innerhalb Europas entwickelt. Namhafte Global Player haben sich hier angesiedelt. Inzwischen ist Logistik ein komplizierter Prozess. Er unterliegt der ständigen Veränderung durch fortschreitende Digitalisierung, neue Internettechnologien und zunehmende Marktanteile der Onlinewirtschaft. In der November-ausgabe des IHK-Wirtschaftsmagazins beleuchten wir die Branche und lassen Logistikunternehmen zu Wort kommen.

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64 Wirtschaftsmagazin 10/2019 - Börsen

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