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26. Studierendenrat der MLU Halle-Wittenberg Tischvorlage der 2. Sitzung des 26. Studierendenrates am 16.11.2015 Ort: Hallescher Saal [Tulpe] Zeit: 19:00 s.t. 1

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26. Studierendenrat der MLU Halle-Wittenberg

Tischvorlage der 2. Sitzung des 26. Studierendenrates am 16.11.2015

Ort: Hallescher Saal [Tulpe]

Zeit: 19:00 s.t.

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Inhaltsverzeichnis Tischvorlage

1. Bericht Referat für innere HSP 3 2. Bericht Referat für äußere HSP 6 3. Bericht Referent für Soziales 7 4. Bericht Referat für Internationales 8 5. Antrag: Menschenrechte im dig. Zeitalter 9 6. Antrag: AK Zivilklausel 11 7. Offener Brief Kontrakultur 12 8. Hastuzeit 14 9. AK Antifa 16 10. AK Inklusion 17 11. Neugründung AK „Refugees Welcome“ 18 12. Wahlsystem/ Satzungsänderung 20 13. Ausschreibung Wahlen 21

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Bericht Referat für innere Hochschul- und Bildungspolitik

Es ist vollbracht: Der ganze organisatorische Kram, Übergabe des Amtes, Schlüsselabholung und

Account-Erstellung ist erledigt, nun kann also inhaltlich gearbeitet werden. Die Gelegenheit dazu

hatte ich bereits, beispielsweise auf der Senatssitzung vom 11.11.2015. In dieser über vierstündigen

Sitzung zeigte sich die besonders von meinem Vor-Vorgänger Richard in mehreren Schreiben

angesprochene fehlende Debattenkultur, das –vorsichtig gesagt- eher instrumentelle Verhältnisse

einiger Senator*innen zu demokratischen Prozessen, sowie eine Unkenntnis der Verfahrensweisen,

welche den Studierendenrat direkt wie ein hochprofessionelles Gremium erscheinen lässt. Darüber

hinaus gab es auch inhaltlich problematische Aspekte. Gerade die Statusgruppe I, also die

Professor*innen, waren in der Lage und auch Willens sinnvolle Anliegen zu zerschießen. So traf zum

Beispiel ein von Rektorat, Forschungskommission und Personalrat bereits behandeltes und im

Wesentlichen für gut befundenes Papier mit dem Titel „Gute Arbeit in der Wissenschaft“, welches

hauptsächlich den Status Quo und bereits beschlossenes noch einmal festschreiben sollte, auf

massiven Widerstand. Die Professor*innen beschwerten sich immer wieder darüber, dass diese –

nicht neuen, sondern eigentlich allgemein akzeptierten – Regelungen ihre Autonomie einschränken

und ihnen noch mehr Papierkram bescheren würden. Die Perspektive der Beschäftigten und damit

Betroffenen blieb dabei relativ unbeachtet. Die Überlegung ob die Autonomie des eigenen Lehrstuhls

nicht hinter dem Recht der Angestellten auf halbwegs sichere Arbeitsplätze zurückstehen müsste,

wurde leider nicht getroffen. Insofern ist es gut, dass das Papier vom Rektorat erst einmal wieder

„zur weiteren Diskussion“ zurückgezogen wurde bevor es endgültig entkernt und seines Sinnes

beraubt worden wäre (oder eben sogar abgelehnt).

Neben der Senatssitzung gab es aber auch noch etwas zu tun: Dank der vielen Anregungen, die ich

bei der Übergabe mit meinem Vorgänger Daniel erhalten habe, beginne ich damit ein Konzept für

eine engere Vernetzung der studentischen Fakultätsrät*innen zu erarbeiten, wie ich es auch in

meinem Bewerbungsschreiben angekündigt hatte. Darüber hinaus habe ich mich mit dem Thema der

„Anwesenheitspflichten“ beschäftigt. Dieses Thema ist insofern relevant und aktuell als dass es

beginnend mit der Philosophischen Fakultät I an vielen Stellen gerade wieder hochkocht. Meine

Überlegungen dazu findet ihr in einem Antrag gegossen im Idealfall in der Tischvorlage. Die Idee

dahinter ist keine der inhaltlichen Selbstbespaßung, sondern der Versuch einer Versicherung, dass

der Studierendenrat hinter dem Kampf gegen Anwesenheitspflichten auf allen Ebenen steht.

Neben diesem Thema, wollte ich den Studierendenrat genauer über das Leitbild der Universität und

den Prozess, welcher zur Aufnahme einer Zivilklausel geführt hat unterrichten, leider hat sich das

Rektorat nicht unbedingt für Transparenz entschieden, da das letzte Leitbild das von 2011 ist und

auch sonst so gut wie keine Protokolle oder dafür maßgebliche Rektoratsberichte bzw. -

informationen zu finden sind. Bis kurz vor 12 Uhr am Freitag konnte auch meine Anfrage nicht

bearbeitet werden, ich werde allerdings versuchen bei unserer Sitzung darüber Auskunft geben zu

können. Auch wenn einige Webpräsenzen etwas informativer sein könnten, rechne ich aber nicht mit

größeren Schwierigkeiten.

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Gegen die Anwesenheitspflicht!

Der Studierendenrat der Universität Halle spricht sich grundsätzlich gegen Anwesenheit als Kriterium

für Prüfungszulassungen und das Abschließen von Module, besonders aber gegen die

Anwesenheitspflicht in Vorlesungen aus. Hierbei stützt er sich einerseits auf die Überzeugung, dass

das Studium eine Beschäftigung selbstbestimmter und –verantwortlicher Individuen sein sollte,

welche ihre Zeit ebenso selbstständig organisieren dürfen. Andererseits beruft er sich auf das

Landeshochschulgesetz und die darin verankerte Freiheit des Studiums.

Die Anwesenheitspflicht im Allgemeinen:

Der Begriff der „Anwesenheitspflicht“ ist nicht unumstritten, schließlich wird niemand mit

vorgehaltener Waffe gezwungen an einer Veranstaltung teilzunehmen. Im Folgenden bezieht er sich

auf die Praxis, Studierenden den Zugang zu Prüfungen und Leistungspunkten mit Verweis auf die

fehlende Anwesenheit zu verweigern, den*die Abschluss-suchende*n Student*in, also de facto zur

Anwesenheit zu verpflichten. An der Universität Halle besteht eine verwirrende Anzahl von

Regelungen zum diesem Thema. In manchen Instituten kommt mensch offensichtlich ganz ohne

Pflicht dazu aus, während andere Bereiche das ein- bis fünfmalige unentschuldigte Fehlen im

Semester ermöglichen. Ähnlich divergierend sind die Regelungen bei verschiedenen Lehrformaten:

Vorlesungen, Seminare, Übungen und Colloquien werden oft anderen Regelungen unterworfen,

manchmal aber auch den gleichen. Diese Vielzahl führt allerdings nicht zu einer größeren Lehr- und

Studienfreiheit sondern hauptsächlich zur Verwirrung von Studierenden, die sich dadurch ihrer

Rechte einmal mehr nicht bewusst sind und sich den jeweils individuellen Regelungen unterwerfen

müssen. Um als Studierendenvertretung effektiv Aufklärung leisten zu können, muss das Chaos um

die Anwesenheitspflicht beseitigt werden – eine grundsätzliche Abschaffung wäre hier zielführend.

Trotz dieser Vielzahl lassen sich mehrere Sachen feststellen:

1.) Die Pflicht zur Anwesenheit nimmt den Studierenden die Entscheidung für oder gegen eine

Veranstaltung ab. Der eigene Wissensstand, die Qualität der Veranstaltung, die Motivation der

Teilnehmer*innen oder die individuellen Rahmenbedingungen jeder*s einzelnen spielen dabei keine

Rolle.

2.) Die Pflicht ist zentrales Ergebnis der „Verschulung“ der Studiengänge durch die Bologna-Reform.

Davor war die Hochschule insgesamt sicherlich nicht viel besser, die Vorstellung Student*innen einer

so strengen Aufsicht zu unterwerfen und über ihr (Nicht-)Erscheinen Buch zu führen, war aber kaum

verbreitet. Grundsätzlich traut mensch Studierenden weniger zu und versucht sie möglichst schnell

durch den Bachelor zu schleusen – also soll der*die Student*in unbedingt anwesend sein.

3.) Die Pflicht nimmt im universitären Alltag die Rolle einer Studienleistung ein. Studienleistungen

sind Voraussetzungen um die Prüfungs- bzw. Modulleistungen abschließen zu können und

verrechnet zu bekommen. Tatsächlich ist von „Anwesenheit“ als Studienleistung weder in den

„Allgemeinen Bestimmungen zur Studien- und Prüfungsordnung“ der Universität Halle die Rede,

noch in den einzelnen Ordnungen.

4.) Die fehlende Aufnahme in die Ordnungen hat einen Grund: Die Anwesenheitspflicht ist juristisch

höchst umstritten. Im Landeshochschulgesetz wird unter §4 relativ deutlich die Freiheit des Studiums

geregelt. Diese Freiheit drückt sich in der freien Wahl der Lehrveranstaltungen oder eben der

Abwesenheit, der „Nicht-Wahl“ aus, welche nur durch für den prozessualen Ablauf der Hochschule

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unbedingt notwendige Maßnahmen behindert werden darf. Das ist bei der Anwesenheitspflicht nicht

der Fall!

5.) Auch die Landesregierung teilt unsere Rechtsauffassung, im März 2010 gab das damals noch

zuständige Kultusministerium auf eine Anfrage im Landtag bekannt, dass es „grundsätzlich“ für

Anwesenheitspflichten keine Legitimation sehe, es sei denn es ginge um Veranstaltungen mit einem

besonders partizipativen Charakter, also solche, die ohne eine ausreichende Menge mitarbeitender

Teilnehmer*innen nicht funktionieren würde.

Die Anwesenheitspflicht in Vorlesungen:

Auch wenn sich die geäußerte Kritik auf fast alle Veranstaltungen beziehen könnte, die an der

Universität Halle angeboten werden, wird die rechtliche und inhaltliche Schieflage doch besonders

bei der Anwesenheitspflicht in Vorlesungen deutlich. Hier ist offensichtlich, dass die Anwesenheit der

Studierenden keinerlei konstruktiven Effekt für die Veranstaltung hat, welche auch ganz ohne

Hörer*innen stattfinden könnte. Vorlesungen sind nicht partizipativ und es gibt keinen Hinweis

darauf, dass Studierende neben ihrer erzwungenen Anwesenheit irgendwie angesprochen werden

bzw. irgendetwas tun müssen oder dürfen. Tatsächlich erscheint diese Pflicht oft wie die

Entmündigung von Studierenden, die als nicht ausreichend eigenverantwortlich betrachtet werden,

um in der Vorlesung zu erscheinen und sich zwei Stunden lang beschallen zu lassen. Dieser

Behauptung widersprechen wir als Studierendenrat aufs Schärfste: Studierende sind individuell so

verschiedene Menschen, wie sie in der modernen Gesellschaft nun einmal vorkommen. Ihnen steht

allerdings allen die Freiheit zu, selbst entscheiden zu können, ob sie Vorlesungen besuchen oder sich

das Wissen selbst aneignen. Die Studierenden sind in der Lage selbst Verantwortung für ihre

Entscheidungen zu übernehmen und brauchen dafür keine vermeintlich pädagogisch gemeinten

Listen, die ihre selbst verwaltete Zeit protokollieren!

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Bericht der Referentin für äußere Hochschulpolitik, 13.11.2015

Ich hatte am Montag die Übergabe mit Anne. Dabei haben wir über mögliche

Themen gesprochen, die zukünftig von mir bearbeitet werden könnten. Zudem habe

ich mir Gedanken darüber gemacht, wie die Zukunft des Pressespiegels aussehen

könnte. Ich werde ihn entweder so oder eventuell in veränderter Form weiterführen.

Ansonsten finde ich mich so langsam in die Arbeit ein.

Meine Sprechstunde ist in diesem Semester immer am Mittwoch von 12 bis 14 Uhr

und nach Vereinbarung. Ansonsten könnt ihr mich seit letzten Mittwoch auch unter

[email protected] erreichen.

Liebe Grüße

Friederike

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Felix Schiedlowski 16.11.2015

Referent für Soziales

Bericht zur Sitzung des Studierendenrates

Was bisher geschah:

Mobilität: Das vor bereits zwei Wochen geschilderte Problem existiert noch immer. Wir haben weitere Zuschriften von Studierenden erhalten, welche das gleiche Problem (immer wieder) haben. Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, habe ich einen kleinen Text geschrieben, welcher auf der Stura-Seite hochgeladen wurde (und auch bei Facebook).Hier werden die Studierenden aufgefordert, sich bei uns zu melden, falls auch sie solche Probleme haben.Die Fällen werden dann in Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk an den MDV geleitet und dort direkt geprüft. So können wir zumindest den betroffenen Studierenden helfen. Darüber hinaus bleibt jedoch zu sagen, dass die Kommunikation mit dem MDV nicht funktioniert. Dieses eklatante Problem mit den Ausweisen und die mangelhafte Problemlösung seitens der Verkehrsbetriebe MDV und DB war so vertraglich nicht vereinbart...

Sonstiges:In der vergangenen Woche habe ich mich mit den beiden Sozialsprechern Sam und Eva getroffen. Wir haben uns sehr gut über unsere gemeinsame Arbeit unterhalten. Dawir alle drei zum sozialen Bereich im Stura gehören, haben wir über gemeinsame Arbeitsfelder gesprochen. So wollen wir im Bereich der Gleichstellung und im Bereich Studierenden mit Kind zusammenarbeiten. Auch über mögliche gemeinsame Veranstaltungen haben wir gesprochen.

Auch ich habe an der Hausbegehung im Stura teilgenommen (und auch einen Vorschlag gemacht). Es stellen sich wie bei jeder Hausbegehung viele Aufgaben aber Reden ist ja der erste Anfang.

Mit vielen GrüßenFelix

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Bericht des Referates für Internationales 16.11.15 Lena Schütt

Szia!

- Am Wochenende habe ich an der Klausurtagung in Wittenberg teilgenommen. (Zumindest

nehme ich das beim Schreiben an )

- Donnerstag werde ich wahrscheinlich bei einer anwaltlichen Beratung unterstützen und

übersetzen.

- Bei dem Programm für die PROMOS-Bewertungen gab es einen Zugangsfehler, so dass ich

erst am Freitag mit der Bewertung richtig anfangen konnte. Bis zum 18.11. muss alles

bewertet sein, am 24.11 ist dann die finale Kommissionssitzung.

- Für das Treffen mit den Kurssprechern des Studienkollegs suchen wir gerade einen neuen

Termin, da das geplante Treffen leider kurzfristig nicht stattfinden konnte. Im Laufe der

Woche sollten wir es aber schaffen. Themen sollen u.a. die Situation mit der neuen Leitung,

ein Advents/Winterbrunch und die generelle Zusammenarbeit von Stura und Studienkolleg

sein.

- Am 26.11. findet die nächste Sitzung des Präventionsrats statt, Thema ist unter anderem

auch die Situation mit den Geflüchteten. Sofern es meine Arbeit erlaubt werde ich hingehen.

Vielleicht ist der Termin auch für das Tandem-Projekt interessant, dann könnte noch jemand

mitkommen.

- Die Gestaltung des Info-Plakates des Referates schreitet voran. Ich habe mit Martin den

Entwurf abgestimmt und die Texte in Deutsch, Englisch und Französisch geschrieben. Die

finale Version des Textes soll dann noch auf Arabisch übersetzt werden.

- Die Facebook-Seite des Referates darf gerne gelikt und geteilt werden, ihr findet sie unter

www.facebook.com/sturahallereferatinternationales

- Meine Sprechzeiten sind dieses Semester übrigends Mi, 16-18h und Fr, 12-14h. Ansonsten

könnt ihr mich unter [email protected] immer erreichen. Die Kontaktdaten

könnt ihr gerne auch allen (internationalen) Studierenden weitergeben.

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Stellungnahme Arbeitskreis Zivilklausel der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

2012 wurde auf Vorschlag der studentischen Senator_innen eine Zivilklausel in das Leitbild der

Universität geschrieben1. Im Senat hatte sich damals eine große Mehrheit dafür ausgesprochen. Die

Zivilklausel hat damit keinen verpflichtenden Charakter. Dafür müsste sie ebenfalls in die

Grundordnung der Universität geschrieben werden. Aktuell gebe es keine „Gefährdung“ erklärte Uni-

Rektor Udo Sträter gegenüber der Hastuzeit im April 20122. „Prinzipiell“ sei es aber möglich, dass die

Klausel auch noch in die Grundordnung der Uni aufgenommen werde.

Wir als Arbeitskreis Zivilklausel der MLU sehen nun sehr wohl eine „Gefährdung“. Im Oktober wurde

ein wissenschaftlicher Aufsatz zu Herrn Varwick veröffentlicht, der seit 2013 als Professor für

Internationale Beziehungen und europäische Politik an der MLU lehrt und forscht. In dem Aufsatz

wird die Verbindung zwischen Prof. Varwick, dem Militär und der Rüstungsindustrie deutlich

aufgezeigt3.

Prof. Varwicks Forschung wurde unter anderem durch das Militärbündnis NATO, das

Verteidigungsministerium, militärpolitische Think Tanks und indirekt durch die Rüstungsindustrie

finanziert. Des Weiteren ist Prof. Varwick Mitglied des „Arbeitskreises Sozialwissenschaften und

Militär“, welcher am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in

Potsdam angesiedelt ist. Hier treten Wissenschaft und Militär in direkten Austausch. Ebenfalls in

seine Lehre werden militärische Akteure integriert. Bei Vorlesungen ist schon ein Generalleutnant

a.D. aufgetreten und in einem Seminar wurde das Planspiel der Bundeswehr durchgeführt.

Wir sehen hiermit den Gedanken einer Zivilklausel verletzt. Die Zivilklausel ist eine

Selbstverpflichtung der Uni, laut der Forschung und Lehre ausschließlich zivilen Zwecken dienen

dürfen. Zivilklausel-Gegner_innen behaupten oft, dass dies einen Eingriff in die Freiheit von

Forschung und Lehre bedeuten würde. Der Verfassungsrechtler Erhard Denninger hat bereits 2009

die Verfassungsmäßigkeit der Zivilklausel für das Errichtungsgesetz des Karlsruher Instituts für

Technologie (KIT) in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung dargelegt4.

Auch der Senat der MLU hat sich mit der Frage beschäftigt – das Ergebnis: Die Uni kann militärische

Forschung untersagen. „Das entspricht dem Auftrag der Verfassung: Weil wir ein Staat sind, von

dessen Boden nur Frieden ausgeht“, erklärte Udo Sträter damals.

Wir nehmen unseren Rektor beim Wort und fordern Sie auf, die Zivilklausel zielführend zu

diskutieren und abschließend und zeitnah in die Grundordnung der Universität aufzunehmen.

Halle (Saale), den 2.11.2015 Arbeitskreis Zivilklausel der MLU Halle-Wittenberg Unterstützer_innen: Fachschaftsrat Philosophische Fakultät I

1 Dort heißt es: „Sie [die Universität] setzt sich für die friedliche Nutzung ihrer Forschungsergebnisse ein“.

2 http://hastuzeit.de/2012/fur-den-frieden-forschen/

3 http://www.imi-online.de/2015/10/21/varwick/

4 http://www.boeckler.de/pdf/mbf_gutachten_denninger_2009.pdf

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Hi Jenny, für die kommende Sitzung am 02.11.2015 wäre es schön wenn du einen TO zu dem offenen Brief (von Kontrakultur bei der ErstiParty) einrichten könntest. Noch mal zur Erinnerung es ging um diesen:

„Offener Brief an den StuRa der MLU in Halle

Gestern fand im Volkspark die Erstsemester-Party dieses Jahres statt. Zu Besuch waren auch

Mitglieder des hiesigen Ablegers der “Identitären Bewegung”, “Kontrakultur”. Darunter Max

Stilling und Mario Müller, seit Jahren aktiver Neonazi, der bereits mehrmals als solcher auch

in der Universität geoutet wurde. Müller stand mehrfach wegen gefährlicher Körperverletzung

(er hatte u.a. zwei Personen mit einer in einen Strumpf gewickelten Hantelmutter

angegriffen), unerlaubtem Schießen mit einer Waffe und Landfriedensbruch vor Gericht.

Die Gruppe Kontrakultur ist eine studentische Bewegung und in den letzten Monaten in der

Öffentlichkeit aufgetreten, um kulturalistische und offen rassistische Hetze zu propagieren.

Sie sind bei der Bürgerversammlung in der Marktkirche durch ihr aggressives Verhalten

aufgefallen, warnen vor einem “großen Austausch” der Bevölkerung und nutzen jede

Möglichkeit, sich in Szene zu setzen, um ihre politischen Motive weiter zu verbreiten. Anders

als andere neu-rechte Gruppierungen gibt sich Kontrakultur äußerst intellektuell und es ist

davon auszugehen, dass sie sich im Unimilieu weiter festigen wollen.

Einige Personen aus der Schlange wiesen die Securities auf die Lage hin, diese verwiesen

zunächst an den Veranstalter. Obwohl Teile der Security durchaus bereit waren

durchzugreifen, blieb der Veranstalter der Überzeugung, man könne nichts tun, solange die

Gruppe von 6-7 Personen nicht selbst auffällig wird. Auch nach mehrmaligem Drängen ließ

sich daran nichts rütteln, auch wenn ein Durchgreifen sicher im Sinne des StuRas gewesen

wäre, wie versichert wurde.Es passierte also nichts und die Gruppe konnte unbehelligt bis in

den frühen Morgen weiter feiern.

Als Studenten und/oder Besucher der Party finden wir dieses Verhalten absolut inakzeptabel.

Es ist beschämend und lächerlich, dass in diesem Fall nicht vom Hausrecht gebraucht

gemacht und die Personen der Party verwiesen wurden. Denn dazu wären Veranstalter und

Securities durchaus befähigt gewesen. Noch vor einer Woche wurde zu Demonstrationen

gegen einen Naziaufmarsch aufgerufen, aber wenn es darum geht, Leute, die etwas subtiler

vorgehen, aber deshalb nicht weniger gefährlich, gewaltbereit oder menschenverachtend sind,

bloßzustellen und lediglich von der Party vor der eigenen Haustür zu verweisen, scheint der

StuRa auf einmal wie paralysiert. Sich öffentlichkeitswirksam gegen Nazis zu stellen, scheint

ein Leichtes, tatsächlich aktiv zu werden, schon schwerer. Dabei wäre der Aufwand äußerst

gering gewesen. Das Problem scheint also eher zu sein, dass man Angst vor den

Konsequenzen hatte. Aber warum sollte man sich vor der Unzufriedenheit jener, die nicht

verstehen, warum Kontrakultur auf Uniparties keinen Platz haben sollte, fürchten? Schlechte

Publicity von jenen, die sich mit Kontrakultur solidarisieren, sollte dem Studierenden Rat

nicht nur herzlich egal sein, sondern gleichzeitig auch eine Bestätigung dafür die richtige

Entscheidung getroffen zu haben.

Für uns jedenfalls gab es keinen legitimen Grund, die Gruppe nicht von der Party zu

schmeißen.Der StuRa hat sich im Gegenteil durch ein Ausbleiben von Konsequenzen eher

selbst diffamiert.

Es ist nicht das erste Mal, dass Mario Müller und seine Freunde sich ungestört auf solchen

Parties bewegen konnten, aber hoffentlich das letzte Mal. Wir fordern den StuRa und alle

Fachschaftsräte auf, sich ganz klar, gegenüber Kontrakultur zu positionieren und zwar nicht

nur auf Papier, sondern auch tatkräftig auf den kommenden Parties und Veranstaltungen. Gebt

diesen Menschen keine Plattform, auf der sie sich sicher fühlen und auf der sie vielleicht

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sogar expandieren können. Merkt euch ihre Gesichter und werft sie das nächste Mal gefälligst

raus.

Kritische Studierende und Gäste der Erstiparty“ (gepostet von: No Kontrakultur) Unter diesem TO würde ich mir wünschen, dass das Gremium weniger darüber entscheidet ob bzw. wie wir auf diesen Brief antworten, sondern eher wie sich der StuRa künftig auf seinen Veranstaltungen verhalten möchte. Sollen bestimmte politische Gruppen / Personen von unseren Veranstaltungen ausgeschlossen werden? Wenn ja wie soll das durchgeführt werden (Blacklist?)? Wer kümmert sich darum? Etc. In diesem Zusammenhang habe ich die Evaluation der ErstiParty mit Robert auch erst Mal verschoben, da ich das gern zusammen geklärt hätte. Dementsprechend wird diese dann höchstwahrscheinlich auch in der Woche nach der Sitzung stattfinden. Möglicherweise wolltest du es ja schon selbst auf die TO packen, aber oben genannte Punkte hätte ich gerne nochmal vom Gremium besprochen haben wollen. Liebe Grüße Martin

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Bericht hastuzeit zum 16.11.15

Lieber Stura,

Wir arbeiten momentan fleißig an unserer nächsten Ausgabe, welche Anfang Dezember

erscheinen wird. Am nächsten Mittwoch findet dazu unsere Endredaktion statt, bis dahin

benötigen wir also auch eure Stura-Seiten. Das Heftthema lautet diesmal “grenzenlos”, ihr dürft

gespannt sein. Für unsere internationalen Mitstudierenden soll es auch wieder einige Artikel auf

Englisch geben, 2 davon direkt im Heft, der Rest wird auf unserer Website zu finden sein. Wer

von euch auf facebook unterwegs ist, darf uns übrigens sehr gern ein “Like” schenken. :)

Ansonsten beschäftigt uns die Beschaffung von Aufstellern, in denen unsere Hefte künftig

ausgelegt werden können. Das Verteilen an den Uni-Standorten ist aufgrund verschiedener

Probleme (Platzmangel, Weigerungen von Hausmeistern oder Personal etc.) zur Farce geworden

und wir müssen und möchten diese Situation ändern. Die Aufsteller werden mithilfe von Mitteln

aus unserem hastuzeit-Konto finanziert. Ihr seid übrigens nach wie vor herzlich eingeladen, uns

einmal auf unserer Redaktionssitzung am Mittwochabend ab 19:00 zu besuchen.

Viele Grüße im Namen der gesamten Redaktion und euch eine angenehme Sitzung!

(Text: Julia Plagentz, stellvertretende Chefredakteurin der hastuzeit)

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Erklärung zu den Aufstellern:

Liebe Sturamitglieder/innen, folgendes zu den Aufstellern.

Wir haben die Genehmigung in der Weinbergmensa, im Audimax, im Melanchthonianum, und an

drei Orten im Steintorcampus unsere Aufsteller hinzustellen. Mit den Verantwortlichen ist das

abgeklärt.

Ich war bei vielen Metallfirmen und wurde dann bei der Firma Rauch und der Firma Cronberg

fündig.

Unsere Aufsteller sind 1,70 m hoch und an der Fußplatte 40 cm breit. Sie sind also hoch und schmal.

Des weiteren kann man sie nur hinstellen, weder anschrauben, noch ankleben, dass sind die

Bedingungen von den jeweiligen Hauseigentümern an unseren Standorten.

Unsere Aufsteller haben auf jeder Seite drei Fächer übereinander.

Bei der Firma Rauch kostet das 439€

Bei der Firma Cronberg kostet das 288€

Wir haben daraufhin mit der Firma Cronberg weitergearbeitet. Ihr seht in der Rechnung einmal den

Preis 576€ für 2 Aufsteller die wie oben beschrieben sind und jeweils 4 Seiten haben. Diese

Variante ist für die Weinbergmensa sehr gut, da die Studenten von allen Seiten rankommen. Im

Audimax ist das genauso, dort wird der Aufsteller gleich vorne an der Fensterfront stehen, sodass

man den von außen sieht.

Aber für die anderen 4 Standmöglichkeiten, sind 4 Seiten Quatsch, da sie immer an der Wand

angelehnt sind. Deshalb haben diese Aufsteller nur 3 Seiten und deswegen kostet das 1.072€,

wodurch wir auch nochmal sparen.

Dann seht ihr das die letzte Zeile „Anlieferung“ durchgestrichen ist, wir holen die selber ab. Einer

unserer ASQler hat einen Van und wir kommen billiger weg, wenn wir das selber machen. Die

Metallfirma Cronberg weiß darüber bescheid und ist einverstanden, wenn wir das selber abholen.

Ich werde am Montag auch auf eurer Sitzung sein und freue mich auf eure Fragen.

Eure Johanna Sommer (Chefredakteurin der hastuzeit)

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Liebes Gremium,

die ersten zwei Veranstaltungen im Rahmen der Antifaschistischen Hochschultage haben erfolgreichstattgefunden. Zur Erinnerung: In der ersten ging es um die historische Entwicklung der Linken undin der zweiten um die aktuelle Flüchtlingsdebatte. Sie waren sehr gut besucht und es fanden rege Diskussionen statt. Unsere Vorbereitungen der Abschlussveranstaltung, der Konferenz (am 5. Dezember) anlässlich des 70. Auschwitz-Gedenkjahres laufen auf Hochtouren. Auch hier nochmal zur Erinnerung: Innerhalb der Konferenz setzen sich drei Podien mit jeweils zwei Vorträgen mit dem Nachleben des Nationalsozialismus auseinander. Für genauere Infos etwa zu den Unter- und Vortragsthemen der Podien oder den eingeladenen Referenten sei an dieser Stelle noch einmal auf unsere Homepage http://antifa.uni-halle.de/ verwiesen.

Mit besten Grüßen

Eure AG Antifaschismus

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Lieber Stura,

am 12.11. ist eines unserer Mitglieder nach Berlin gefahren um den AK Inklusion auf der

Hochschultagung des deutschen Studentenwerks als „best practice Beispiel“ vorzustellen. Einen

Bericht dazu gibt es zur nächsten Sitzung.

Ich selber bin über das Wochenende zum Abschlusstreffen des Inklusionstandems des

Hildegardisvereins nach Bonn gefahren.

Am 17. Werden drei von uns nach Berlin zu einer Diversitytagung fahren.

Desweiteren findet am 19. Der nächste Termin unserer Ringvorlesung statt. Thema ist das „Zentrum

für Kompetenzentwicklung für Diversity Management in Studium und Lehre an Hochschulen in NRW“

(KomDiM) welches in NRW und Bundesweit versucht iversityakteure an Hochschulen miteinander zu

vernetzen. Über euren Besuch würden wir uns freuen.

LG Marie

Sprecherin des Arbeitskreis Inklusion des Studierendenrats der Martin-Luther-Universität Halle-

Wittenberg

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Antrag auf Gründung eines Arbeitskreises „Refugees Welcome“Antragsstellerinnen: Mirjam Sorge, Anne Geschonneck, Stella Gebauer und Anika Zorn

Lieber Studierendenrat,

seit Anfang des Semesters besuchen 51 Geflüchtete unsere Universität als Gasthörer*innen. Initiiertwurde das Projekt „Geflüchtete an die Universität“ von der Hochschulgruppe SDS.Die Linke MLU und sofort von der Universität unterstützt. Auch der letzte Studierendenrat hatte eine Unterstützung der Initiative beschlossen. So verwenden wir eine E-Mailadresse vom Studierendenrat und nutzten gelegentlich die Räumlichkeiten am Universitätsplatz 7.

Wie manchen von euch vielleicht bekannt ist, stieß das Projekt auch in der Studierendenschaft auf großes Interesse. Zur Zeit engagieren sich ca. 170 Studierende als Tandempartner*innen oder in denArbeitsgruppen „Deutschwerkstatt“ und „Freizeit“ für die Gasthörer*innen. Diese große und inspirierende Hilfsbereitschaft hat uns dazu veranlasst, hiermit die Gründung des Arbeitskreises „Refugees Welcome“ zu beantragen. Als Sprecherin schlagen wir Anika Zorn vor. Sie ist von Anfang an bei der Organisation dabei gewesen und kann als Stura-Mitglied Bindungsglied zwischen Stura und AK fungieren.

Welche Ziele würden wir als Arbeitskreis verfolgen?• Organisation der Gasthörer*innenschaft für Geflüchtete• Begleitung der Geflüchteten durch Tandempartner*innen, Deutschwerkstatt und

Freizeitangebote• Kooperation mit einer ähnlichen Initiative an der Burg • enge Zusammenarbeit mit der Universität und der Verwaltung• Vernetzung mit anderen Solidaritätsinitiativen für Geflüchtete und anderen Universitäten mit

ähnlichen Initiativen sowie Praxisprojekt Migrationsrecht• perspektivisch: Organisation von Veranstaltungen zum Thema Flucht, Migration, Integration

und Engagement für Geflüchtete, Kleiderspenden sammeln• perspektivisch: Beseitigung der Barrieren, auf die Geflüchtete stoßen, wenn sie regulär ein

Studium beginnen oder fortsetzen wollen (auch bei unvollständiger Aktenlage) nach dem Beispiel der Hochschule Magdeburg-Stendal (dazu: https://www.hs-magdeburg.de/hochschule/international/wege-an-die-hochschule/studium-fuer-gefluechtete.html)

• wöchentliche Sprechstunde• Kooperation mit Sozialsprecher*innen und Sozialreferent

Warum sollte die Vertretung der Studierendenschaft einen solchen Arbeitskreis gründen?

Die Universität sowie die Studierendenschaft sind Teil der Gesellschaft und dürfen sich ihrer Verantwortung für gesellschaftliche Belange und Probleme nicht entziehen. Dass Deutschland als Einwanderungsland gilt und wir viele Geflüchtete in den nächsten Jahren erwarten, ist bestimmt niemandem neu. Es gilt aber nicht nur, Menschen aufzunehmen und ihnen Asyl zu gewähren, sondern auch, ihnen hier Perspektiven zu bieten. Bildung, die an unserer Universität stattfindet, ist dafür ein wichtiger Schlüssel. Der Studierendenrat kann durch die Gründung dieses Arbeitskreises Verantwortung übernehmen, Integration ermöglichen und gesellschaftliche Isolationen durchbrechen.

Aber nicht nur die Geflüchteten profitieren von einer Gasthörer*innenschaft oder eventuell später sogar von einem regulärem Studium an der MLU. Auch die zahlreichen Studierenden, die sich engagieren berichten sehr positiv von den Bekannt- und Freundschaften, die sich durch das

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Tandemprogramm ergeben haben. Ebenso ermöglicht dieses Projekt Studierenden der Arabistik Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse durch den Austausch mit Muttersprachler*innen. Deutsch-als-Fremdsprache-Studis und Sprechwissenschaften-Studis erlangen durch die Deutschwerkstatt praktische Erfahrungen. Alle können sich ihr Engagement auch als ASQ „Engagiert studiert“ anrechnen lassen.

Finanzielle Vorstellungen für 2016Als Arbeitskreis möchten wir hiermit 2000 Euro beantragen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

• Druck- und Kopierkosten: 100 Euro• Flyerdruck: 200 Euro• Snacks und Getränke bei Treffen: 300 Euro• Materialien: 200 Euro• Fahrtkosten (für Veranstaltungen oder Vernetzung): 400 Euro• AG Freizeit: 250 Euro• AG Deutschwerkstatt: 250 Euro• Kooperationen: 300 Euro

Desweiteren bemühen wir uns auch um zusätzliche Fördermittel neben dem StuRa, wie bspw. den Hallianz Engagement-Fond.

Wir würden uns sehr über die Unterstützung des Studierendenrates freuen und hoffen, dass ihr dem Antrag zustimmt.

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Änderungantrag §13 Satzung:

§ 13 Wahlkreise

Für die Wahlen zum Studierendenrat bilden die einzelnen Fachschaften je einen Wahlkreis. Die

Gesamtzahl aller Wahlberechtigten wird durch 35 geteilt. Das Ergebnis dieser Division bildet die

Bezugsgröße. Das Ergebnis der Division der Zahl aller Wahlberechtigten eines Wahlkreises durch die

Bezugsgröße wird nach kaufmännischen Regeln auf- und abgerundet und ergibt so die Anzahl von

Personen, die für diesen Wahlkreis in den Studierendenrat gewählt werden. Jeder Wahlkreis

entsendet mindestens einen Vertreter.

In

§13 Anzahl der Mitglieder

Der Studierendenrat besteht aus 35 universitätsweit gewählten Mitgliedern.

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Jährlich finden an der Martin-Luther-Universität Hochschulwahlen statt. Dort werden unter anderem die Fachschaftsräte und der Studierendenrat neugewählt. Im Zuge der studentischen Selbstverwaltung werden die Wahlen von der Studierendenschaft in Kooperation mit dem Wahlamt der Uni eigenständig durchgeführt. Hierfür suchen wir eine/n Wahlleiter/in und fünf Mitglieder für den Wahlausschuss.

Ausschreibung WahlleiterIn

Der Studierendenrat sucht für die kommenden Hochschulwahlen im Mai 2016 eine/n WahlleiterIn. Diese/r gibt die Wahl und die Wahlergebnisse bekannt, überwacht die technische Durchführung und steht dem Wahlausschuss für die Wahlen der studentischen Gremien (Fachschaftsräte und Studierendenrat) als beratendes Mitglied bei. Weiterhin bestellt er/sie den Wahlprüfungsausschuss. Der ehrenamtliche Tätigkeitszeitraum beginnt spätestens am _______. Der/die Wahlleiter/in darf selbst bei der Wahl antreten. Die Aufgaben als Wahlleiter/in richten sich nach der Wahlordnung der Martin-Luther-Universität und der Satzung der Studierendenschaft und sind unter anderem: Der/die Wahlleiter/in

sichert die technische Vorbereitung und Durchführung der Wahl

führt Beschlüsse des Wahlausschusses aus und nimmt an deren Sitzungen mit beratender Stimme teil

en

hat die bekanntzumachen

Bewerber/innen sorgt für den korrekten Ablauf der Briefwahl

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Vertreter/innen ruft zusammen mit dem Wahlausschuss die konstituierende

Sitzungen ein und führt diese durch

Der/die Wahlleiter/in wird für seine/ihre Tätigkeit mit einem Betrag in Höhe von 2 0€ Genauere Informationen findet ihr in der Wahlordnung der Hochschule, der Satzung der Studierendenschaft, auf der Seite zu den Hochschulwahlen www.hochschulwahl.info und im Aufgabenblatt: https://www.stura.uni-halle.de/wp-content/uploads/2013/12/aufgaben-wahlausschuss-und-wahlleiter1.pdf Wir freuen uns auf eure Bewerbungen (Vorstellung deiner Person und Motivation) bis zum _______ an: [email protected] Geeignete Bewerber/innen werden dann zu der Sitzung voraussichtlich am _______ einladen.

Ausschreibung Wahlausschuss:

Der Studierendenrat möchte für die kommenden Hochschulwahlen im Mai 2016 einen Wahlausschuss bestellen. Dieser soll aus fünf Personen bestehen. Er plant und führt die Wahl der Studierendenschaft, sowie die Konstituierung der Fachschaftsräte und des Studierendenrates aus. Mitglieder des Wahlausschusses müssen Mitglieder der verfassten Studierendenschaft sein (erkennbar am StuRa-Logo auf eurem Studierendenausweis) und dürfen nicht selbst in der bevorstehenden Wahl kandidieren. Der Tätigkeitszeitraum beginnt spätestens am ________. Die weiteren Aufgaben richten sich nach der Wahlordnung und der Satzung. Es erwarten euch unter anderem folgende Aufgaben: Der Wahlausschuss

hat zusammen mit dem/der Wahlleiter/in die Gesamtaufsicht über die Wahlen

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bestimmt nach formalen Kriterien, welches Wahlverfahren zur Anwendung kommt

nimmt im Auftrag des/der Wahlleiter/in die Wahlvorschläge entgegen

stellt die nötigen Wahlunterlagen (Vorlagen der Niederschriften, Stimmzettel, Siegel, Urnen, etc.) bereit

bereitet die Wahlräume vor sorgt für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen bestellt die Abstimmungsausschüsse stellt Wahlergebnisse fest, überprüft Entscheidungen

benachrichtigt zusammen mit dem/r WahlleiterIn die

gewählten Vertreter/innen in den Gremien ruft zusammen mit dem/r Wahlleiter/in die konstituierende

Sitzungen ein und führt diese durch

Die Mitglieder des Wahlausschusses werden für ihre Tätigkeit mit B Hö 2 0€ P

Genauere Informationen findet ihr in der Wahlordnung der Hochschule, der Satzung der Studierendenschaft, auf der Seite zu den Hochschulwahlen www.hochschulwahl.info und im Aufgabenblatt: https://www.stura.uni-halle.de/wp-content/uploads/2013/12/aufgaben-wahlausschuss-und-wahlleiter1.pdf Wir freuen uns auf eure Bewerbungen (Vorstellung deiner Person und Motivation) bis zum ________ an: [email protected] Geeignete BewerberInnen werden dann zu der Sitzung voraussichtlich am _______ einladen.

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