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Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 1
UUnsere nsere FFreizeit für reizeit für IIhre hre
SSicherheit !icherheit !
UUnsere nsere FFreizeit für reizeit für IIhre hre
SSicherheit !icherheit !
NÖNÖVeranstaltungsgesVeranstaltungsges
etzetz
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 2
Ablöse der bisher geltenden Bestimmungen
Vereinigung mit anderen bisherigen Gesetzen, wie z.B. Veranstaltungsbetriebsstättengesetz oder
Lichtschauspielgesetz
getrennte Kompetenzen
Geltung für alle ab 1.1.2007 neu angemeldeten Veranstaltungen
ZIELStärkere Verantwortung Veranstalter Sicherheit für Besucher Anmeldesystem
Grundgedanke
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 3
Unberührt bleiben Bewilligungspflichtendie nach anderen Rechtsvorschriften, wie z.B.
Feuerpolizei
Sicherheitspolizeigesetz - Gefahrenabwehr
Gebrauchsabgabegesetz
Straßenverkehrsordnung
Gewerberecht
Luftfahrtrecht
Wasserrecht etc.
Grundgedanke
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 4
Aufrechte Genehmigungen gelten bis zum Ablauf weiter
Bewilligungen nach Tanzschulgesetz oder Lichtschauspielgesetz gelten als Bewilligungen nach diesem Gesetz
Anhängige Verfahren sind nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende zu führen
Übergangsbestimmungen
Inkrafttreten: 1.1.2007
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 5
Theatervorstellungen, Filmvorführungen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen
Öffentliche Veranstaltungen
die
allgemein zugänglich
d.h. für einen unbestimmten Personenkreis ohne persönliches Naheverhältnis (auch Tagesmitgliedschaften) bestimmt sind
und nicht
ausgenommen sind.
Begriff
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 6
Ausnahmen
juristische Personen öffentlichen Rechtes oder politische Parteien im Rahmen des gesetzlichen Wirkungsbereiches (NICHT bei
überwiegendem Unterhaltungszweck mit Verabreichung Speisen und Getränke –
z.B. Feuerwehrfest
Religionsausübung gesetzlich anerkannter Kirchen oder Religionsgemeinschaften
Glücksspiele oder Versammlungen, ebenso Vereine jeweils andere gesetzliche Regelung
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 7
Ausnahmen
in gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetriebsanlagen im dafür vorgesehenen Umfang (ZWECK)
Ausstellungen in baubehördlich bewilligten Gebäuden (ZWECK)
in Schulen, Musikschulen, Heimen, Kindergärten und Horten durch Einrichtung oder Insassen (baurechtliche Eignung)
Sportveranstaltungen, die ihrer Art nach eine Gefährdung der ZUSCHAUER nicht erwarten lassen
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 8
Ausnahmen
kulturelle und sportliche Veranstaltungen oder solche zum Zweck der Jugendbildung von
Vereinen, deren Zweck in der Pflege des Jugendlebens liegt (NICHT Tanzveranstaltungen)
Volksbrauchtum
Muster- und Warenausstellungen von Gewerbetreibenden oder von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
Filmvorführungen in Gebäuden mit Geräten, die im Haushalt verwendet werden (weniger 9 m2)
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 9
Ausnahmen
üblicher Zusammenhang mit Erwerbsausübung z.B. Messe, Modeschau, Präsentation, Werbeveranstaltungen
Spielautomaten nach NÖ Spielautomatengesetz und Glücksspiele nach dem Glückspielmonopol
Veranstaltungen der Bundestheater
Musikdarbietungen ohne Berufsmusiker
Vorträge, Kurse udgl. zu wissenschaftlichen Zwecken oder Volksbildung
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 10
Verbote
Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit
sittenwidrig oder verrohend
am Karfreitag oder 24. Dezember bei Eignung zum Stören des Charakters dieser Tage
bei Staats- und Landestrauer mit Verordnung möglich
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 11
Veranstalter
natürliche oder juristische Person
z.B. der Feuerwehrkommandant
eigenberechtigt und verlässlich
FEHLT bei
mehr als 3 Monate gerichtlicher Freiheitsstrafe
mehr als 3 Verwaltungsstrafen in 5 Jahren auf dem Gebiet des Veranstaltungs-, Suchtmittel-, Jugend- oder Gewerbewesens + Befürchtung des Missbrauchs
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 12
Veranstalter
volle Verantwortung
Betriebssicherheit der Betriebsstätte und ordnungsgemäße Durchführung
Anwesenheit während der gesamten Dauer
zumindest gemeldete Ansprechperson bis 1 Tag vor Beginn möglich
Name und Adresse muss auf sämtlichen schriftlichen Ankündigungen aufscheinen
SONST Entfernung durch Behörde möglich
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 13
Veranstalter
Veranstalter muss Maßnahmen setzen
Abweisen von Personen
Auffordern zum Verlassen
Abbruch
Überwachung dass Höchstzahl
der Besucher nicht überschritten wird
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 14
Zuständigkeit
Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung
Veranstaltung nur in einer Gemeinde
Veranstaltung erstreckt sich über mehrere Gemeinden
Veranstaltung erstreckt sich über mehrere Bezirke
bis 3.000 Besucher gleichzeitig
ab 3.000 Besucher gleichzeitig ab 50.000 Besucher gleichzeitig
Übertragungs-möglichkeit ab 500 Besuchern an BH
Grundsätzlich
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 15
Zuständigkeit
Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung
Filmvorführungen Projektionsfläche >9m2
Außen- und Innenflächen
Motorsportveranstaltungen außerhalb StVO
Tanzveranstaltungen mit technischen Hilfsmittelnz.B. Schaum-/Styroporparty
Freizeit-/Themenparks
Zurschaustellung gefährlicher Tiere
speziell
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 16
Zuständigkeit
Persönliche Bewilligung
Veranstaltungen im Umherziehen
Bewilligung zur Führung einer Tanzschule unter der Bezeichnung „Tanzschule“
Landesregierung
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 17
Fristen
Gemeinde
4 Wochen vor Beginn
Bezirksverwaltungsbeginn, Landesregierung
8 Wochen vor Beginn
sämtliche Unterlagen müssen vorliegen
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 18
Inhalt der Ameldung
WERVeranstalter samt Ansprechperson
WASBezeichnung und Gegenstand
WANN
WOBezeichnung der Betriebsstätte
samt Lageplan
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 19
Inhalt der Anmeldung
sicherheits-, brandschutz-, verkehrs- und rettungstechnisches Konzept
Gesamtheit aller Maßnahmen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten - einzelfallorientiert
sicherheitstechnisch:
Securitypersonal, besondere Zutrittsregelungen
Maßnahmen gegen störende Kräfte
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 20
Inhalt der Anmeldung
brandschutztechnisch:
erste Löschhilfe organisatorisch
Brandschutzpersonal
Evakuierungsregelungen
verkehrstechnisch:
Parkplatzregelungen
Freihaltung von Zufahrtswegen
Einweiser
sicherheits-, brandschutz-, verkehrs- und rettungstechnisches Konzept
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 21
Inhalt der Anmeldung
rettungstechnisch:
Sanitätskräfte
Notfalleinrichtungen
Verbandsmaterialbereitstellung
Konzept zur Vermeidung sanitärer Missstände ausreichende Anzahl an Toiletten
Ablauf im Umgang mit Lebensmittel
sicherheits-, brandschutz-, verkehrs- und rettungstechnisches Konzept
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 22
Inhalt der Anmeldung
Erklärung des Veranstalters über die Einhaltung sämtlicher sicherheitsrelevanten und bautechnischen Bestimmungen
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
über 500 Besucher Einsatz besonderer technischer Geräte
Gesamtbesucheranzahl
Höchstzahl von Besuchern, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 23
Inhalt der Anmeldung
Bescheinigung über die Zertifizierung mobiler Einrichtungen wie zB. Zelte, Autodrom, Schaukeln udgl.
Betriebsstättenbewilligung oder Nachweis dass eine solche nicht erforderlich ist
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 24
Überwachung
Veranstaltungsbegriff
Anmeldung
Eignung der Betriebsstätte
Einhaltung der Bestimmungen
Einhaltung der Auflagen
veranstaltungspolizeilich:
sicherheitspolizeilich:
nur auf besondere Anordnung der BH
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 25
Überwachung
Behördenorgane haben jederzeit Zutritt
Räumung möglich, wenn:
- Gründe für Untersagung
- unzumutbare Belästigung (Lärm, Rauch, etc.)
- unmittelbare Gefahr
- Überschreitung der Besucherhöchstzahl
- Verstoß gegen Jugendgesetz
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 26
Sanktionen
Verwaltungsstrafen bei:
• Veranstaltungen ohne Anmeldung
• verbotenen Veranstaltungen
• Nichterfüllung der Verpflichtungen als Veranstalter
• Fehlen einer Ansprechperson
Strafbehörde ist die BH
Strafen bis zu € 7.000.- möglich
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 27
Veranstaltungs-betriebsstätten
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 28
Bewilligung
grundsätzlich Bewilligung erforderlich
NICHT jedoch bei:
Veranstaltungsbetriebsstätten in gastgewerberechtlich bewilligten Betriebsanlagen
baubehördlich bewilligten Gebäuden wenn bereits eine Bewilligung erteilt wurde
bestehender Genehmigung innerhalb der letzten 5 Jahre für gleichartige Veranstaltung
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 29
grundsätzlich Bewilligung erforderlich
NICHT jedoch bei:
Vorlage einer TÜV-Bescheinigung (mobile Einrichtungen – keine Baubewilligung erforderlich bei Bestand bis zu 2 Wochen)
Anpassung der BautechnikVO noch ausständig
derzeit daher analog BauO
Bewilligung
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 30
Zuständigkeit
grundsätzlich wie bei Anmeldung
wenn bei Veranstaltungsbetriebstätte besondere technische Betriebseinrichtungen (Bühnenanlage mit bes. Bühnenmaschinerie) oder Betriebsmittel (erhöhte Brand und Explosionsgefahr) vorgesehen sind Nutzung der Betriebsstätte im Umherziehen Landesregierung
zusätzlich jedoch:
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 31
Verfahren
wenn zusätzlich Baubewilligung notwendigVerfahren möglichst gemeinsam- erstmalige Errichtung ODER- bewilligungspflichtige Änderung
keine Parteistellung für Anrainer
Bescheid hat dingliche Wirkung
Teilnahme der Feuerwehr wünschenswert
CHECKLISTE
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 32
Beurteilungskriterien
• Sicherheit der Besucher
• Sicherheit der Teilnehmer
• Brandschutz
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 33
Feuerwehrfeste
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 34
keine Ausnahme vom Veranstaltungsgesetz
NICHT im gesetzlichen Wirkungsbereich
Betriebsstättengenehmigung erforderlich
wenn Durchführung im Gerätehaus
muss bei Anmeldung bereits vorliegen und gilt 5 Jahre
zumeist Zuständigkeit der Gemeinde bestehen
Anmeldung 4 Wochen vor Beginn
Kommandant gilt als Veranstalter
muss auch mit Namen und zumindest FF-Adresse sichtbar aufscheinen (Plakate, Transparente etc.)
Allgemeines
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007Folie 35
Unterlagen
Objektplan mit folgendem Inhalt (analog BauO):• Fluchtwege• Notausgänge• Löscheinrichtungen• technische Einrichtungen (Küchengeräte)• Be- und Entlüftungsmöglichkeiten Geräteliste (Prüfbescheinigungen)
Betriebsbeschreibung
Lageplan mit eingezeichneten Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge