1
Im Erdgeschossbereich der SO-1 bis SO-6 sind auschliesslich zulässig, 1. ein Lebensmittelmarkt im Vollsortiment mit einer max. zulässigen Verkaufsfläche von 1.500 m², 2. Läden (z.B. Postfiliale, Kiosk, Filialen des Lebensmittelhandwerks, etc.) mit einer max. zulässigen Verkaufsfläche von zusammengerechnet weniger als 100m². Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird abweichend von Art 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 6 BayBO festgesetzt, dass 1. nur die Höhe von Dächern mit einer Neigung von weniger als 70 Grad zu einem Drittel, bei einer größeren Neigung der Wandhöhe voll hinzugerechnet wird und 2. die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m, beträgt. BAUGRENZEN 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, § 23 BauNVO) Baugrenze I. ZEICHNERISCHEN FESTSETZUNGEN SO Sonstiges Sondergebiet 11 BauNVO) - großflächiger Einzelhandel nichtstörendes Gewerbe, Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender und Wohnen. ART DER BAULICHEN NUTZUNG 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB, § 11 BauNVO ) Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstgrenze Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse als Höchstmaß hier z.B. 3 Vollgeschosse MASS DER BAULICHEN NUTZUNG 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB, § 16 BauNVO ) III 0,8 GH max. 17,50m maximal zulässige Gebäudehöhe über Bezugshöhe 293,65 ü. NN, hier z.B. 17,50m WH max. 11,75m maximal zulässige Wandhöhe über Bezugshöhe 293,65 ü. NN, hier z.B. 11,75m GEMEINDE UTTENREUTH TEILPLANÜBERSICHT MASSSTAB STAND BEARBEITER PROJEKT-NR. 1 : 1.000 29.07.2020 ha/wi 18696 P r o j k t e Stadtplanung & Freiraumplanung P 4 Allersberger Str. 185/ L1a 90461 Nürnberg Tel. (0911) 47440-81 Fax (0911) 47440-82 N BESTANDTEILE DES BEBAUUNGSPLANES ENTWORFEN: GEZEICHNET: GEPRÜFT: PROJEKT 4 ha/wi PROJEKT 4 ha/wi Änderungsvermerke: GEMEINDE UTTENREUTH ERLANGER STR. 40 91080 UTTENREUTH DER GELTUNGSBEREICH UMFASST DIE FLÄCHEN DER FLURNUMMERN 399/2, 399/3, 399/4, 399/7, 399/13, 401 und 401/8 sowie TEILFLÄCHEN DER FLUR-NR.402/2, 442/11, 442/12 und 442/43 - Gemarkung Uttenreuth. mit integrierter Grünordnung Dieser Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung besteht aus: - diesem Planblatt und - der Begründung projekt 4 stadt + freiraumplanung | allersberger straße 185/L1a 90461 nürnberg tel (0 911) 47440-81 fax -82 [email protected] PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MASSNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 1a BauGB ) Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, vgl. Textfestsetzung Nr. 10 II. TEXTFESTSETZUNGEN Entwurf Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 9 Abs. 7 BauGB) SONSTIGE PLANZEICHEN freizuhaltende Sichtfelder Kfz (50 km/h, Schenkellänge 70m), Fahrbahn derzeit in Planung Lage nur beispielhaft, der Nachweis richtet sich nach Textfestsetzung Nr. 11 Sichtfelder G Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen hier: mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belastende Flächen zum Abbruch vorgesehene Bestandsgebäude Lage Schallschutzwand mit Höhenangabe über Bezugspunkt 293,65 ü.N.N. hier z.B. 3,0m über 293,65 ü.N.N. Abgrenzung des Maßes der Nutzung WP Standort Werbepylon Umgrenzung Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze freizuhaltende Sichtfelder Radfahrer (Schenkellänge 30m) Radweg derzeit in Planung Lage nur beispielhaft, der Nachweis richtet sich nach Textfestsetzung Nr. 11 Sichtfelder Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsflächen VERKEHRSFLÄCHEN 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) St Bereich für Ein- und Ausfahrten (L= Lieferzufahrt, St=Zufahrt zur Stellplatzanlage, TG=Tiefgaragenzufahrt) Flurnummern bestehende Haupt- und Nebengebäude 10 ZEICHENERKLÄRUNG FÜR HINWEISE Bemaßung, hier: z.B. 10,0m 4 401 Das Sondergebiet "großflächiger Einzelhandel" dient vorwiegend der Unterbringung eines großflächigen Lebensmittelmarktes im Vollsortiment sowie der Unterbringung von Gewerbe, Räumen für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die das Wohnen nicht wesentlich stören und Wohnen. Im Baugebiet SO-2 sind in den Obergeschossen Wohn-, Büro- und Gewerbenutzungen sowie Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender zulässig. Einzelhandelsnutzungen werden in den Obergeschossen des SO-2 ausgeschlossen. In den Baugebieten SO-3 bis SO-6 ist in den Obergeschossen ausschließlich Wohnutzung zulässig. Anpflanzen von Bäumen, vgl. Textfestsetzung Nr. 10 7.1 Erstellung von Schallschutzwänden: Positionierung und Wandhöhen: Siehe Plandarstellung. Ausführung der Schallschutzwände - innenseitig (zum Parkplatz zeigend) hochabsorbierend Schallabsorption nach DIN EN 1793 mind. 8 dB. - Nördlicher Zugang im Bereich Schallschutzwand Innenseite West hochabsorbierend Schallabsorption nach DIN EN 1793 mindestens 8 dB. - außenseitig (zu den Nachbarn zeigend) keine Vorgaben an die Schallabsorption. - Schalldämmung nach DIN EN 1793 mindestens 24 dB. - Ausführung fugendicht. 7.2 Schalltechnische Maßnahmen Einkaufswagendepots - Positionierung und Ausrichtung der Depotöffnungen je Depot: Siehe Plandarstellung. - Dreiseitige Einhausung mit geschlossenem Dach, je Depot. Bauteile Einhausung: bewertetes Schalldämm-Maß mindestens 30 dB. Ausführung fugendicht. - Ausführung Einkaufswägen mit: - 2/3 Kunststoffkörbe und maximal 1/3-Anteil Metallkörbe. 7.3 Vorgaben für Anlieferungen und Verkehr - Lkw-Anlieferungen und Sprinter-Anlieferungen ausschließlich im Zeitraum werktags 06:00 bis 20:00 Uhr. - Lkw-Verladungen ausschließlich im geschlossenem Ladebereich bei geschlossenem Zufahrtstor. - Massive Einhausung der Tiefgaragenzufahrt ab Beginn Gebäude (ca. 3,30 m nach Grundstückszufahrt). Bewertetes Schalldämm-Maß mindestens 30 dB. - Die Innenwände und die Decke der eingehausten Tiefgaragenzufahrt sind schallabsorbierend auszu- führen. Länge der schallabsorbierenden Ausführung: mindestens 10 m. Bewerteter Schall- absorptionsgrad jeweils alpha w ≥= 0,6. - Durch Einhaltung des Stands der Lärmminderungstechnik ist u. a. eine Vermeidung von relevanten Geräuschen beim Überfahren von evtl. Regenrinnen zu gewährleisten. Evtl. Regenrinnen etc. sind so auszuführen, dass keine auffälligen Geräusche/Klappern beim Überfahren entstehen (z. B. lärmarme Ausführung mit verschraubten Gusseisenplatten). - Die Fahrwege der im Geltungsbereich ausgewiesenen Verkehrsflächen für Pkw und Lkw sowie die Tiefgaragenzufahrt sind asphaltiert auszuführen. - Folgende Nutzungszeiten für den Parkplatz des Einzelhandels sind sicherzustellen: Ausschließlich werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr. 9. Werbeanlagen Die zulässigen Werbeanlagen werden im Vorhaben- und Erschließungsplan im Planblatt "Werbeanlagen" definiert. Der geplante Standort des Pylons ist auf die Einhaltung der o. g. Sichtfelder zu überprüfen. Die Beleuchtung der Werbeanlagen sind so zu gestalten, dass eine Blendung der Verkehrsteilnehmer auf der Staatsstraße ausgeschlossen ist sowie negative Auswirkungen auf die Tierwelt vermieden werden. Pflanzgebote: Auf den im Plan gekennzeichneten Standorten sind Bäume und Sträucher der nachstehend angegebenen Pflanzqualität zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Das Pflanzgut muß den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzungen entsprechen. Ausfälle sind durch gleichwertige Neupflanzungen zu ersetzen. Die Ausführung hat in der nach Fertigstellung des Bauvorhabens folgenden Pflanzperiode zu erfolgen. Baumpflanzungen entlang der Erlanger Straße und Baumpflanzungen der Stellplatzanlage: Artenauswahl (Vorschlagsliste): Mindestpflanzqualität: Hochstamm 3 x v, m. B. 16-18, z.B. Acer campestre - Feldahorn Acer platanoides - Spitzahorn Carpinus betulus - Hainbuche Sorbus aucuparia - Eberesche Sorbus aria "Magnifica" - Mehlbeere Tilia cordata "Rancho" - Winterlinde Aus Gründen der Zuwegung, oder der Leitungsführung können die Bäume ortsnah verschoben werden. Die dargestellte Gesamtzahl und die regelmäßige Ausrichtung ist einzuhalten. Entlang der Erlanger Straße und der Stellplatzanlage ist jeweils einheitlich eine Baumart zu verwenden. Die Baumstandorte sind mit Bodendeckern zu bepflanzen oder als Rasenfläche anzulegen. Ausführung und Erhaltung der Pflanzungen: Die Ausführung hat spätestens ein Jahr nach Bezugsfertigkeit der Gebäude, zu erfolgen. Die Bäume sind fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten. Ausgefallene Bäume sind in der nächsten Pflanzperiode nachzupflanzen. 10. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern Strauchpflanzungen im Bereich der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern: Die festgesetzen Flächen sind entsprechend der aufgeführten Pflanzqualität anzulegen. Der Pflanzabstand beträgt 1,50 m. Artenauswahl (Vorschlagsliste): Mindestpflanzqualität: v.St. (vielstämmig), 3 Tr. (3 Triebe), z.B. Amelanchier laevis - Kahle Felsenbirne (60-100 cm) Cornus mas - Kornelkirsche (60-100 cm) Cornus sanguinea - Gem. Hartriegel (60-100 cm) Coryllus avellana - Haselnuss (100-150 cm, 5 Triebe) Prunus spinosa - Schlehe (60-100 cm) Rosa canina - Hunds-Rose (60-100 cm) Salix caprea - Sal-Weide (60-100 cm) 1, Art der baulichen Nutzung 2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,8 und der Zahl der Vollgeschosse sowie der Höhe der baulichen Anlagen durch Planeintrag festgesetzt. 3. Nebenanlagen Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind ausschließlich innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. 5. Abstandsflächen Die im Planblatt eingetragenen Schallschutzwände sind in Bezug auf die Lage und Höhe, gemäß den schallschutztechnischen Anforderungen festgesetzt und zulässig. Für die Schallschutzwände werden demtentsprechend geringere Abstandsflächen vorgeschrieben. Die Anzahl der auf dem Grundstück nachzuweisen Stellplätze wie folgt festgesetzt: - Für Wohnungen unter 75 Wohnfläche sind pro Wohneinheit je1 Kfz- und 1 Fahrradstellplatz nachzuweisen. - Für Wohnungen über 75 Wohnfläche sind pro Wohneinheit je 2 Kfz- und 2 Fahrradstellplätze nachzuweisen. - Für gewerblichen Nutzflächen ist pro 25m² Nutzfläche je1 Kfz- und pro 50m² Nutzfläche 1 Fahrradstellplatz nachzuweisen - Für den Verbrauchermarkt ist pro 25m² Verkaufsfläche je1 Kfz- und 1 Fahrradstellplatz nachzuweisen - Für Fillialbetriebe wie z.B. Bäcker mit Cafe ist je 25m² Nutzfläche je 1 Kfz- und 1 Fahrradstellplatz nachzuweisen. Für die Oberflächen der Stellplatzflächen werden versickerungsfähige Beläge festgesetzt (z.B. Rasenfugenplaster mit breiter Rasenfuge). Dies gilt nicht für die Fahrgassen und die Flächen für Einkaufswägen innerhalb der Stellplatzanlagen. 6. Stellplätze 7. Festsetzungen zum Schall-Imissionsschutz III. TEXTLICHE HINWEISE PRÄAMBEL >> Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Gemeinde Uttenreuth gemäß Beschluss des Gemeinderates vom ......................den Bebauungsplan U28 - Uttenreuth Mitte "Einzelhandel an der Erlanger Straße" mit integrierter Grünordnung in der Fassung vom ................... als Satzung. UTTENRETUH, DEN _______________ (SIEGEL) FREDERIC RUTH ERSTER BÜRGERMEISTER Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes und seiner Festsetzungen sind: - das Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634) - die Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.August 2007, (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B) zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) - die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017, (BGBl. I S. 3786) - die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai2017 (BGBl. I S. 1057) Bodendenkmalpflege: Soweit bei Arbeiten frühgeschichtliche oder mittelalterliche Funde oder Bodenverfärbungen auftreten, sind diese unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu melden. Funde, die im Zuge von Erd- oder Bauarbeiten gemacht werden, sind gemäß Art. 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) anzuzeigen. Hinweise zum Natur- und Artenschutz: In Bezug auf den Artenschutz sind bei der Baufeldfreimachung die gesetzlich vorgegebenen Zeiten nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG einzuhalten und demnach anfallende Rodungsarbeiten im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar auszuführen. Zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Tierwelt sind bei einer Beleuchtung außerhalb der Gebäude ausschließlich folgende Leuchtmittel zu verwenden: LED-, Natriumdampf-Niederdruck- oder Natriumdampf-Hochdruck-Lampen. Ungerichtet abstrahlende oder nach oben gerichtete Leuchten (z.B. Lichtstelen, Up-Lights) sind nicht zulässig. Hinweis zur Versickerung von Oberflächenwasser: Anfallendes unverschmutztes Oberflächenwasser aus Dach- und Hofflächen ist durch geeignete Maßnahmen direkt auf dem Grundstück zu versickern. Eine Einleitung von Regen-, Drainage-, Hang- und Sickerwasser in die Kanalisation ist nicht möglich. Anfallendes Niederschlagswasser ist nach § 55 WHG ortsnah zu versickern, verrieseln soweit wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehen. Bei der Versickerung des Niederschlagswassers muss grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Untergrund versickerungsfähig ist und der Abstand zum mittleren Grundwasserstand (ab UK Versickerungs- anlage) mindestens einen Meter beträgt. Es dürfen keine Verunreinigungen im Boden vorhanden sein. Daneben muss auch die Behandlungsbedürftigkeit des Regenwassers geprüft und bei der Beurteilung und Wahl der Versickerungsart betrachtet werden. 7.5 Vorgaben für den innerbaulichen Schallschutz und die Außenfassade - Der Nachweis des ausreichenden Schallschutzes nach Art. 62(1) Satz 1 BayBO ist für Außen- und Innenbauteile im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Die Mindestanforderungen aus der bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 sind zu beachten. - Es ist ein Nachweis zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte für Innenräume gemäß Nr. 6.2 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26.08.1998 zu erbringen. 8. Umgang mit Oberflächenwasser, Niederschlagswasser Das auf den Grundstücken anfallende Oberflächenwasser, Niederschlagwasser ist auf den Grundstücken zu versickern. Beim Bau von Zisternen und sogenannten Grauwasseranlagen sind die Bauherren auf die Meldepflicht nach der Trinkwasserverordnung gegenüber dem Gesundheitsamt hinzuweisen. Die Anlagen müssen der DIN 1988 bzw. EN 1717 entsprechen und nach den Regeln der Technik ausgeführt werden. Die Anlagen sind von einem autorisierten Fachbetrieb abzunehmen. Die Gemeinde empfiehlt das Wasser in Zisternen zwischenzuspeichern und für die Bewässerung der Pflanzflächen zu nutzen. Allgemeiner Hinweis : Gesamtplanung besteht aus drei verschiedenen Komponenten, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem hier vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem Durchführungsvertrag. gem. § 13a BauGB 4. Dächer Unter Berücksichtigung der maximalen Gebäudehöhe sind begrünte Flachdächer oder begrünte, geneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 30° zulässig. VORHABENTRÄGER: JÜRGEN MEYER ZUM AUSSICHTSTURM 16 91080 RATHSBERG EW PKW-Stellplatz gem. Vorhabenplan Fahrrad Stellplatz gem. Vorhabenplan Standort Einkaufswägen gem. Vorhabenplan 11. Sichtfelder Das Sichtfeld auf den Straßenverkehr an der Einmündung der Zufahrt in die St 2240 ist gemäß RASt mit der Seitenlänge I = 70 m in Achse der übergeordneten Straße und einem 3 m-Abstand vom neuen Fahrbahnrand in der untergeordneten Straße/Zufahrt freizuhalten. Des Weiteren ist das Sichtfeld auf bevorrechtigte Radfahrer des geplanten straßenbegleitenden Geh- und Radweges an der Einmündung der Zufahrt in die St 2240 mit der Seitenlänge IR = 30,0 m in der Radwegachse und einem 3,0 m-Abstand von der Achse des Radweges bzw. 5,0 m-Abstand vom Fahrbahnrand in der untergeordneten Straße/Zufahrt freizuhalten. Diese Sichtflächen sind von Anpflanzungen aller Art, Zäunen, Stapeln, parken-den Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen freizuhalten, die eine größere Höhe als 0,80 m über der Fahrbahn erreichen. Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder hingestellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die Dauer der Bauzeit. Hinweise zum Immissionsschutz: DIN EN 1793 und DIN 4109 liegen zur Einsicht im Bauamt der VG Uttenreuth aus. 7.4 Vorgaben für Wohnungen - Südfassade an Erlanger Straße (Abschnitt parallel zur Erlanger Straße). Lärmorientierte Grundriss- gestaltung, u.a. Schlaf- und Kinderzimmer ausschließlich nach Norden orientiert. - Keine öffenbaren Fenster (nur zu Reinigungszwecken öffenbar) von schutzbedürftigen Räumen (Aufenthaltsräume nach DIN 4109-1:2016-07, Kapitel 3.16 an der Südseite zur Erlanger Straße sowie im 5m-Bereich an Südostecke des Gebäudes. Alternativ Vorbau von Prallscheiben. Die resultierende Schalldämmung durch die Prallscheiben muss mindestens 4 dB betragen. - Schutz von Außenwohnbereichen (u. a. Dachterrassen) an der Südseite zur Erlanger Straße sowie im 5m-Bereich an der Südostecke des Gebäudes durch Volleinhausung in Form eines vertikalen Vorbaus (nach oben offen, Schalldämm-Maß Material Vorbau mindestens 24 dB). 7.6 Gebäudetechnische Anlagen - Die im Geltungsbereich vorgesehenen gebäudetechnischen Anlagen (u. a. Verflüssiger) sind gemäß des jeweiligen Standes der Technik herzustellen. Im Baugenehmigungsverfahren ist der Nachweis zu führen, dass unter Berücksichtigung der zu beurteilenden gebäudetechnischen Anlagen die zulässigen Immissionsrichtwerte gem. TA Lärm(1) an den maßgeblichen Immissionsorten (bestehende bzw. bauplanungsrechtlich zulässige benachbarte schutzbedürftige Aufenthaltsräume) tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und nachts (lauteste Nachtstunde im Zeitraum 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) eingehalten werden. 1 Sechste AVwV v. 26. 8. 98 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) h = 3,0m Vorhabenbezogener Bebauungsplan U28 - Uttenreuth Mitte 'Einzelhandel an der Erlanger Straße' Hinweise zu Altlasten: In dem Bodengutachten der GBH GmbH zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit wird unter Pkt. 5.1 eine künstliche Auffüllung mit anthropogenen Bestandteilen beschrieben. Diesem Anfangsverdacht ist durch eine orientierende Altlastenuntersuchung gem. BBodSchV nachzugehen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung können auch abfallrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Untersuchung der Schadstoffbelastung der Auffüllungen steht noch aus und ist im Durchführungsvertrag festgehalten. Mögliche Konflikte werden jedoch unabhängig davon, innerhalb des laufenden Bebauungsplanverfahrens abgeklärt. Lt. Geowissenschaftliches Büro GBH GmbH befinden sich in Teilbereichen der geplanten Bebauung, künstliche Auffüllungen. Die Schadstoffreiheit/ Unbedenklichkeit der Böden unter den Auffüllungen im Bereich der Versickerungsrigolen ist im Zuge des Aushubes nachzuweisen. Einer Versickerung kann aus wasserwirtschaftlicher Sicht nur dann zugestimmt werden, wenn sich im Umgriff der Versickerungsrigolen nachweislich kein mit Schadstoffen belasteter Boden befindet. Im Sondergebiet wird der Störgrad entsprechend einem Mischgebiet festgesetzt. Hinweis zur Ausführung der Pflanzungen Bei Pflanzungen auf Privatgrundstücken wird auf die Einhaltung des Art. 47 Abs.1 AGBGB verwiesen. Hiernach sind bei Pflanzungen über 2,0 m Höhe Mindestabstände zur Grenze von 2,0 m einzuhalten. Abstände von Bäumen zur Versorgungsleitungen Bei der Pflanzung von Bäumen ist ein Mindestabstand von 2,50m zu, am Tage des Inkrafttretens des Bebauungsplanes zu schützenden Leitungen zu beachten. Bei Unterschreitungen sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Die Neuverlegung von Versorgungsleitungen ist auf die im öffentlichen Straßenraum vorhandenen und geplanten Bäume abzustimmen. Es ist auf einen Sicherheitsabstand von mindestens 2,50m zu achten. Sollte dieser Mindestabstand unterschritten werden sind Schutzmaßnahmen durch die Versorgungsträger vorzusehen. Hinweis auf Photovoltaikanlagen Auf die Zulässigkeit von PV-Anlagen auf dem Dach, an der Fassade und im Bereich der Schallschutzwände wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (TA Lärm) bei einem Betrieb von haustechnischen Anlagen (z.B. Klimageräte, Abluftführungen, Wärmepumpen, MiniBHKW) in der Summe folgende Immissionsrichtwerte für Lärm an betroffenen fremden Wohnräumen gelten: Immissionsort im allgemeinen Wohngebiet: tags (06.00-22.00): 55 dB(A), nachts (22.00-06.00): 40 dB(A), Immissionsorte im Dorf- oder Mischgebiet: tags (06.00-22.00): 60 dB(A), nachts (22.00-06.00): 45 dB(A). Im Falle eines Nachweises über die Einhaltung der genannten Immissionsrichtwerte gelten die Regelungen der TA Lärm. Um die Einhaltung der oben angeführten Immissionsrichtwerte zu erleichtern, erfolgen folgende ergänzende Hinweise zur baulichen Gestaltung von haustechnischen Anlagen: - Bei der Anschaffung haustechnischer Aggregate wird empfohlen Geräte anzuschaffen, die dem Stand der Lärmschutztechnik entsprechen (z.B. Abgasschalldämpfer, Wärmepumpen-Splitgeräte, Aggregate mit Vollkapselung, Minimierung von Drehzahlen bzw. Strömungsgeschwindigkeiten). - Die Aufstellung von Wärmepumpen, Klimageräten, Kühlaggregaten oder Zu- bzw. Abluftführungen direkt an, oder unterhalb von umliegenden Fenstern zu geräuschsensiblen Räume (z.B. Schlafzimmer) soll vermieden werden. - Eine Errichtung geräuschemittierender Aggregate in Nischen, Mauerecken oder zwischen zwei Wänden kann bei ungünstiger Ausrichtung eine Schallpegelerhöhung aufgrund von Schallreflektion bewirken und sollte daher ebenfalls vermieden werden. - Grundsätzlich soll bei der Errichtung haustechnischer Geräte und der damit verbundenen Rohrleitungen auf eine körperschallisolierte Aufstellung bzw. Befestigung geachtet werden. - Soweit erforderlich sollen bei Blechen und sonstigen Bauteilen Maßnahmen zur Entdröhnung durchgeführt werden (z.B. Entkoppeln der Luftkanalbleche und Verkleidungselemente, Minimieren von Vibrationen). - Die Abstände zu Nachbarhäusern sollen so gewählt werden, dass die für das Gebiet gültigen Immissionsrichtwerte dort um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden (für Luftwärmepumpen vgl. Abstandstabelle gemäß Ziffer 14. 1.2 im Leitfaden „Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen Ein Leitfaden (Auszug Teil III)" [Bayerisches Landesamt für Umwelt]). - Soweit die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können, sollen weitere Schallschutz maßnahmen ergriffen werden (z.B. Abschirmung, Einbau von Schalldämpfern, Luftkanalumlenkungen, geeignete Gerätewahl) Freiflächengestaltungsplan: Zum Bauantrag ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Freiflächengestaltungsplan einzureichen. Müll Standort Müllstation gem. Vorhabenplan Verfahrensvermerke Aufstellung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren 1. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ................... ortsüblich bekannt gemacht. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgte Bekanntmachung vom ......................... 3. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 08.10.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.11.2019 bis 20.12.2019 beteiligt. 4. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 08.10.2019 wurde mit der Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .18.11.2019 bis 20.12.2019 öffentlich ausgelegt. 5. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.04.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .............2020 bis ...............2020 erneut beteiligt. 6. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.04.2020 wurde mit der Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ..........2020 bis ..........2020 erneut öffentlich ausgelegt. 7. Die Gemeinde ............................. hat mit Beschluss des Gemeinderats vom ................... den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom ................... als Satzung beschlossen. ........................................................................., den ........................... (Gemeinde Uttenreuth) (Siegel) .............................................................................................................. Frederic Ruth (1. Bürgermeister) 8. Ausgefertigt ........................................................................., den ........................... (Gemeinde Uttenreuth) (Siegel) .............................................................................................................. Frederic Ruth (1. Bürgermeister) 9. Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am ............ gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Babauungsplan ist damit in Kraft getreten. ........................................................................, den ........................... (Gemeinde Uttenreuth) (Siegel) .............................................................................................................. Frederic Ruth (1. Bürgermeister) Straßenverlauf auf Grundlage der Disskussionsgrundlage von Projekt4 EW EW EW EW P 442/11 442/12 44/9 401/27 401/22 401/24 401/21 401/23 /26 401/25 402/15 /101 /12 /97 402/13 /96 402/14 /95 396/75 402/11 /10 396/73 396/77 402/4 402/2 396/78 /76 /38 /41 /34 396/68 /37 /39 /35 396/70 /42 401/40 /71 396/72 /43 401/11 401/9 401/10 /12 399/9 401 /11 /10 401/8 /8 399/2 399/3 4/13 /9 399/4 399/6 399/8 /12 399/7 399/13 397/1 /26 402/30 402/32 402/31 /24 /28 /25 /100 402/29 /21 402/18 /22 /27 /23 404/3 399 404/2 397/2 /94 /92 /93 /20 /87 /91 402/16 /17 /99 /102 /98 461/5 /4 396/81 402/9 396/83 396/84 396/85 /88 /90 /89 /86 /5 396/80 396/79 402/8 /48 /7 396/82 396/54 396/46 /44 /47 /50 /49 /42 /43 /41 401/32 396/65 401/31 401/30 401/29 /36 396/69 401/33 /59 /55 /58 /62 /51 401/28 /56 /61 /60 /57 396/3 /9 /11 /10 462/4 462/5 461 461/2 460/4 460/5 /10 /9 461/8 460/2 460 /66 /59 /60 /58 /57 /65 /64 /63 /61 /55 /56 /67 /62 458 462/12 462/9 462/11 462/10 457/19 0 457 457/9 454/2 /24 /26 /25 /23 /18 455/17 455 442/6 442/11 442/12 44/3 44/11 44/6 42/2 42/1 HsNr. 10 HsNr. 2 HsNr. 23 6 20 16 6a 18 14 16 11 14 12 3 8 10 8 12 10a 10b 24 5a 5b 5c 18 14 6 4 7 5 9 5d 9 7 2 13 I 4 17 12 30 28 32 20 22 16 26 14 24 26 22 1 12 28 9 7 15 14 2a 11 19 10 8 6 21 12 I 5a 3 8a 1 4 29 25b 25c 27c 27d 27b 27a 25a 5 5 IV S I F III KW I F I S I F I F S I Breslauer Straße straße Straße Erlanger Straße Heinrich-Hertz-Straße 3,20 0,60 1,60 3 x Fahrrad Vordach Vordach I SO-2 GH max. 17,50m WH max. 15,50m SO-4 GH max. 13,75m WH max. 11,75m SO-3 GH max. 13,75m WH max. 11,75m SO-1 WH/GHmax. 6,50m 3,20 l =70m l =70m SO-5 WH/ GH max. 9,50m SO-6 GH max. 12,75m WH max. 11,75m IV III III III II Rad -St PKW-Stellplatzanlage PKW-Stellplatzanlage St L TG Müll/ Fahrräder h= 4,5m h=4,5m h= 3,75m WP G l =30m l =30m 4,80 0,8 h= 3,0m h=4,5m Müll h= 3,00m 10,20 1,20 0,60 Ansicht von Osten (M. 1:500) Ansicht von Süden (M. 1:500) Planzeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan (M 1: 1.000) „Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018“ - „Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet“ H Neben- anlage Ansicht von Westen (M. 1:500) ehem.Bushaltestelle Straße Straßenverlauf auf Grundlage der Disskussionsgrundlage von Projekt4 Zentrales Grün Spielfläche Einkaufs wägen Einkaufs wägen 96 STP Einkaufs wägen Einkaufs wägen R R R 4,50 6,50 7,50 6,50 8,00 4,50 7,50 Ein-/Ausfahrt Parken Markt Belieferung Markt LKW Schranke für Lieferverkehr Aufstellfläche für Lieferverkehr 6x19m Bereich Anlieferung Entladung in geschlossener Ladebucht 64 Fahrräder 3 x Fahrrad Höhe Schallschutzwand 4,5m ab 293.65 ü N.N. Höhe Schallschutzwand 4,5m ab 293.65 ü N.N. Höhenausgleich durch Rampe Höhe Schallschutzwand 3,0mab 293.65 ü N.N. Schrankenanlage 7x12mAufstellfläche für dieFeuerwehr Höhe Schallschutzwand 3,75m ab 293.65 ü N.N. 7x3mWartebereichPKW 2,65 4,50 10,00 10,00 R R fußläufige Verbindung Nord/Süd III Haus Ost III Haus Nord II III Haus West 270° 83° 94° 93° 98° 87° 84° 93° 96° 87° 82° 82° 98° 102° 86° Bereich Ein-/Ausfahrt Tiefgarage IV Haus Süd 91° 82° 98° 82° 80° 100° I 1.+2.OG Wohnen 1.+2.OG Wohnen 1.OG Wohnen 1. + 2.OG Wohnen I (Innenhof auf Supermarkt) Nebenanlagen 293,58mü.N.N. 293,34mü.N.N. 295,14mü.N.N. 295,46mü.N.N. 295,25mü.N.N. 295,60mü.N.N. .N.N. 294,26mü.N.N. 294,49mü.N.N. 294,15 293,65mü.N.N. 294,18mü.N.N. 294,00mü.N.N. 294,58mü.N.N. 294,44mü.N.N. 294,15mü.N.N. 294,58mü.N.N. 294,01mü.N.N. mü.N.N. .N. 293,58mü.N.N. 293,60mü.N.N. 293,43mü.N.N. 294,48mü.N.N. 294,40mü.N.N. 295,59mü.N.N. 109° 1.+2.OG Gewerbe 3.OG Wohnen Tür/Durchgang für Flur-Nr. 399/6 I Nebenanlage 1.+2.OG Wohnen Geländeschnitt 1 Geländeschnitt 1 Geländeschnitt 2 Geländeschnitt 2 Schnitt A-A Schnitt A-A tt B-B Schnitt B-B Schnitt C-C Schnitt C-C Geländeschnitt 3 Geländeschnitt 3 Schnitt D-D Schnitt D-D Schnitt E-E Schnitt E-E Geländeschnitt 5 Geländeschnitt 5 Geländeschnitt 4 Bauort Meyer Supermarkt Uttenreuth Erlangerstraße10, 10a, 10b, 12 91080 Uttenreuth r.: 399/2, 399/3, 399/7, 401, 401/8 355 Projekt BZUG Übersichtslageplan Vorhaben- und Erschließungsplan (M ca. 1 : 1.000) Erlanger Straße Breslauer Straße Eingang West TG-Abfahrt Eingang Nord NA +/- 0.00 = 293.65m ü.N.N. +12.75m +17.50 = 311.15m ü.N.N. +13.75m +14.50m +11.75m +11.75m +9.50m +6.50m +295,89mü.N.N. +293,37mü.N.N. +293,34mü.N.N. +296,34mü.N.N. Natürliches Gelände +1.50 = 295.15m ü.N.N. 13° 6,15 11,15 17,30 45° 30° Sonneneinfall Nachbargebäude ca.6,7m Traufhöhe bezogen auf Niveau Breslauerstraße Breslauerstraße Nr. 6 Maße sind aus der Ansicht entnommen (von der Breslauerstraße aus) Höhenverlauf an der Breslauerstraße 65° +295,37mü.N.N. +295,00mü.N.N. +294,54mü.N.N. +293,73mü.N.N. +293,44mü.N.N. +293,31mü.N.N. +293,96mü.N.N. +4.50m +17.50 = 311.15m ü.N.N. +17.00 = 310.65m ü.N.N. +14.50m +14.00m +/- 0.00 = 293.65m ü.N.N. +293,58mü.N.N. +293,44mü.N.N. Natürliches Gelände 16° Eingang Ost NA Anlieferung Eingang Bäcker Eingang Markt +/- 0.00 = 293.65m ü.N.N. +17.00 = 310.65m ü.N.N. +13.75m +15.50m +11.75m +14.00m +4.50m +6.50m Nachbargebäude Leipzigerstraße 27/29 +293,52mü.N.N. +293,66mü.N.N. +296,14mü.N.N. Natürliches Gelände 10° 16-23° 17-19° Mülleinhausung NA 1.OG Nachbargebäude Leipzigerstraße 22/24 18° 65° Sonneneinfall 45° +293,39mü.N.N. +293,58mü.N.N. +294,04mü.N.N. +293,90mü.N.N. +294,30mü.N.N. +295,50mü.N.N. +295,54mü.N.N. +295,70mü.N.N. Schallschutzwand +2.70m +293,60mü.N.N.

Traufhöhe Breslauerstraße Breslauerstraße Nr. 6 · /42 44/18 Im Erdgeschossbereich der SO-1 bis SO-6 sind auschliesslich zulässig, 1. ein Lebensmittelmarkt im Vollsortiment mit

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Page 1: Traufhöhe Breslauerstraße Breslauerstraße Nr. 6 · /42 44/18 Im Erdgeschossbereich der SO-1 bis SO-6 sind auschliesslich zulässig, 1. ein Lebensmittelmarkt im Vollsortiment mit

/42 44/18

Im Erdgeschossbereich der SO-1 bis SO-6 sind auschliesslich zulässig,1. ein Lebensmittelmarkt im Vollsortiment mit einer max. zulässigen Verkaufsfläche von 1.500 m²,2. Läden (z.B. Postfiliale, Kiosk, Filialen des Lebensmittelhandwerks, etc.) mit einer max. zulässigen Verkaufsfläche von zusammengerechnet weniger als 100m².

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird abweichend von Art 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 6 BayBO festgesetzt, dass

1. nur die Höhe von Dächern mit einer Neigung von weniger als 70 Grad zu einem Drittel, bei einer größeren Neigung der Wandhöhe voll hinzugerechnet wird und

2. die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m, beträgt.

BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, § 23 BauNVO)

Baugrenze

I. ZEICHNERISCHEN FESTSETZUNGEN

SOSonstiges Sondergebiet (§ 11 BauNVO) - großflächiger Einzelhandel nichtstörendes Gewerbe, Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender und Wohnen.

ART DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB, § 11 BauNVO )

Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstgrenze

Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse als Höchstmaß hier z.B. 3 Vollgeschosse

MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB, § 16 BauNVO )

III

0,8

GH max.17,50m maximal zulässige Gebäudehöhe über Bezugshöhe 293,65 ü. NN, hier z.B. 17,50m

WH max.11,75m maximal zulässige Wandhöhe über Bezugshöhe 293,65 ü. NN, hier z.B. 11,75m

GEMEINDE UTTENREUTH

TEILPLANÜBERSICHT

MASSSTABSTANDBEARBEITERPROJEKT-NR.

1 : 1.00029.07.2020ha/wi18696 Pro j kte

Stadtplanung &Freiraumplanung

P 4 Allersberger Str. 185/ L1a 90461 Nürnberg Tel. (0911) 47440-81 Fax (0911) 47440-82

N BESTANDTEILE DESBEBAUUNGSPLANES

ENTWORFEN:GEZEICHNET:GEPRÜFT:

PROJEKT 4 ha/wiPROJEKT 4 ha/wi

Änderungsvermerke:

GEMEINDE UTTENREUTHERLANGER STR. 40 91080 UTTENREUTH

DER GELTUNGSBEREICH UMFASST DIE FLÄCHEN DER FLURNUMMERN 399/2, 399/3, 399/4, 399/7, 399/13, 401 und 401/8 sowie TEILFLÄCHEN DER FLUR-NR.402/2, 442/11, 442/12 und 442/43 - Gemarkung Uttenreuth.

mit integrierter Grünordnung

Dieser Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung besteht aus:- diesem Planblatt und- der Begründung

proj

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PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MASSNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 1a BauGB )

Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, vgl. Textfestsetzung Nr. 10

II. TEXTFESTSETZUNGEN

Entwurf

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 7 BauGB)

SONSTIGE PLANZEICHEN

freizuhaltende Sichtfelder Kfz (50 km/h, Schenkellänge 70m), Fahrbahn derzeit in PlanungLage nur beispielhaft, der Nachweis richtet sich nach Textfestsetzung Nr. 11 Sichtfelder

G Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächenhier: mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belastende Flächen

zum Abbruch vorgesehene Bestandsgebäude

Lage Schallschutzwand mit Höhenangabe über Bezugspunkt 293,65 ü.N.N.hier z.B. 3,0m über 293,65 ü.N.N.

Abgrenzung des Maßes der Nutzung

WP Standort Werbepylon

Umgrenzung Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze

freizuhaltende Sichtfelder Radfahrer (Schenkellänge 30m) Radweg derzeit in PlanungLage nur beispielhaft, der Nachweis richtet sich nach Textfestsetzung Nr. 11 Sichtfelder

Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer ZweckbestimmungStraßenverkehrsflächen

VERKEHRSFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)

St Bereich für Ein- und Ausfahrten (L= Lieferzufahrt, St=Zufahrt zur Stellplatzanlage, TG=Tiefgaragenzufahrt)

Flurnummern

bestehende Haupt- und Nebengebäude

10

ZEICHENERKLÄRUNG FÜR HINWEISE

Bemaßung, hier: z.B. 10,0m

4

401

Das Sondergebiet "großflächiger Einzelhandel" dient vorwiegend der Unterbringung eines großflächigen Lebensmittelmarktes im Vollsortiment sowie der Unterbringung von Gewerbe, Räumen für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die das Wohnen nicht wesentlich stören und Wohnen.

Im Baugebiet SO-2 sind in den Obergeschossen Wohn-, Büro- und Gewerbenutzungen sowie Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender zulässig. Einzelhandelsnutzungen werden in den Obergeschossen des SO-2 ausgeschlossen.

In den Baugebieten SO-3 bis SO-6 ist in den Obergeschossen ausschließlich Wohnutzung zulässig.

Anpflanzen von Bäumen, vgl. Textfestsetzung Nr. 10

7.1 Erstellung von Schallschutzwänden:Positionierung und Wandhöhen: Siehe Plandarstellung.Ausführung der Schallschutzwände- innenseitig (zum Parkplatz zeigend) hochabsorbierend Schallabsorption nach DIN EN 1793 mind. 8 dB.- Nördlicher Zugang im Bereich Schallschutzwand Innenseite West hochabsorbierend Schallabsorption nach DIN EN 1793 mindestens 8 dB.- außenseitig (zu den Nachbarn zeigend) keine Vorgaben an die Schallabsorption.- Schalldämmung nach DIN EN 1793 mindestens 24 dB.- Ausführung fugendicht.

7.2 Schalltechnische Maßnahmen Einkaufswagendepots- Positionierung und Ausrichtung der Depotöffnungen je Depot: Siehe Plandarstellung.- Dreiseitige Einhausung mit geschlossenem Dach, je Depot. Bauteile Einhausung: bewertetes Schalldämm-Maß mindestens 30 dB. Ausführung fugendicht.- Ausführung Einkaufswägen mit: - 2/3 Kunststoffkörbe und maximal 1/3-Anteil Metallkörbe.

7.3 Vorgaben für Anlieferungen und Verkehr- Lkw-Anlieferungen und Sprinter-Anlieferungen ausschließlich im Zeitraum werktags 06:00 bis 20:00 Uhr.- Lkw-Verladungen ausschließlich im geschlossenem Ladebereich bei geschlossenem Zufahrtstor.- Massive Einhausung der Tiefgaragenzufahrt ab Beginn Gebäude (ca. 3,30 m nach Grundstückszufahrt). Bewertetes Schalldämm-Maß mindestens 30 dB.- Die Innenwände und die Decke der eingehausten Tiefgaragenzufahrt sind schallabsorbierend auszu- führen. Länge der schallabsorbierenden Ausführung: mindestens 10 m. Bewerteter Schall- absorptionsgrad jeweils alpha w ≥= 0,6.- Durch Einhaltung des Stands der Lärmminderungstechnik ist u. a. eine Vermeidung von relevanten Geräuschen beim Überfahren von evtl. Regenrinnen zu gewährleisten. Evtl. Regenrinnen etc. sind so auszuführen, dass keine auffälligen Geräusche/Klappern beim Überfahren entstehen (z. B. lärmarme Ausführung mit verschraubten Gusseisenplatten).- Die Fahrwege der im Geltungsbereich ausgewiesenen Verkehrsflächen für Pkw und Lkw sowie die Tiefgaragenzufahrt sind asphaltiert auszuführen.- Folgende Nutzungszeiten für den Parkplatz des Einzelhandels sind sicherzustellen: Ausschließlich werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr.

9. Werbeanlagen

Die zulässigen Werbeanlagen werden im Vorhaben- und Erschließungsplan im Planblatt "Werbeanlagen" definiert.Der geplante Standort des Pylons ist auf die Einhaltung der o. g. Sichtfelder zu überprüfen.

Die Beleuchtung der Werbeanlagen sind so zu gestalten, dass eine Blendung der Verkehrsteilnehmer auf der Staatsstraße ausgeschlossen ist sowie negative Auswirkungen auf die Tierwelt vermieden werden.

Pflanzgebote:Auf den im Plan gekennzeichneten Standorten sind Bäume und Sträucher der nachstehend angegebenen Pflanzqualität zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Das Pflanzgut muß den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzungen entsprechen. Ausfälle sind durch gleichwertige Neupflanzungen zu ersetzen. Die Ausführung hat in der nach Fertigstellung des Bauvorhabens folgenden Pflanzperiode zu erfolgen.

Baumpflanzungen entlang der Erlanger Straße und Baumpflanzungen der Stellplatzanlage:Artenauswahl (Vorschlagsliste):Mindestpflanzqualität: Hochstamm 3 x v, m. B. 16-18, z.B.Acer campestre - FeldahornAcer platanoides - SpitzahornCarpinus betulus - HainbucheSorbus aucuparia - EberescheSorbus aria "Magnifica" - MehlbeereTilia cordata "Rancho" - Winterlinde

Aus Gründen der Zuwegung, oder der Leitungsführung können die Bäume ortsnah verschoben werden. Die dargestellte Gesamtzahl und die regelmäßige Ausrichtung ist einzuhalten.

Entlang der Erlanger Straße und der Stellplatzanlage ist jeweils einheitlich eine Baumart zu verwenden. Die Baumstandorte sind mit Bodendeckern zu bepflanzen oder als Rasenfläche anzulegen.

Ausführung und Erhaltung der Pflanzungen:

Die Ausführung hat spätestens ein Jahr nach Bezugsfertigkeit der Gebäude, zu erfolgen. Die Bäume sind fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten. Ausgefallene Bäume sind in der nächsten Pflanzperiode nachzupflanzen.

10. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern

Strauchpflanzungen im Bereich der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern:Die festgesetzen Flächen sind entsprechend der aufgeführten Pflanzqualität anzulegen. Der Pflanzabstand beträgt 1,50 m.

Artenauswahl (Vorschlagsliste): Mindestpflanzqualität: v.St. (vielstämmig), 3 Tr. (3 Triebe), z.B.Amelanchier laevis - Kahle Felsenbirne (60-100 cm)Cornus mas - Kornelkirsche (60-100 cm)Cornus sanguinea - Gem. Hartriegel (60-100 cm)Coryllus avellana - Haselnuss (100-150 cm, 5 Triebe)Prunus spinosa - Schlehe (60-100 cm)Rosa canina - Hunds-Rose (60-100 cm)Salix caprea - Sal-Weide (60-100 cm)

1, Art der baulichen Nutzung

2. Maß der baulichen NutzungDas Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,8 und der Zahl der Vollgeschosse sowie der Höhe der baulichen Anlagen durch Planeintrag festgesetzt.

3. NebenanlagenNebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind ausschließlich innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig.

5. Abstandsflächen

Die im Planblatt eingetragenen Schallschutzwände sind in Bezug auf die Lage und Höhe, gemäß den schallschutztechnischen Anforderungen festgesetzt und zulässig. Für die Schallschutzwände werden demtentsprechend geringere Abstandsflächen vorgeschrieben.

Die Anzahl der auf dem Grundstück nachzuweisen Stellplätze wie folgt festgesetzt:

- Für Wohnungen unter 75 m² Wohnfläche sind pro Wohneinheit je1 Kfz- und 1 Fahrradstellplatz nachzuweisen.

- Für Wohnungen über 75 m² Wohnfläche sind pro Wohneinheit je 2 Kfz- und 2 Fahrradstellplätze nachzuweisen.

- Für gewerblichen Nutzflächen ist pro 25m² Nutzfläche je1 Kfz- und pro 50m² Nutzfläche1 Fahrradstellplatz nachzuweisen

- Für den Verbrauchermarkt ist pro 25m² Verkaufsfläche je1 Kfz- und 1 Fahrradstellplatz nachzuweisen

- Für Fillialbetriebe wie z.B. Bäcker mit Cafe ist je 25m² Nutzfläche je 1 Kfz- und 1 Fahrradstellplatz nachzuweisen.

Für die Oberflächen der Stellplatzflächen werden versickerungsfähige Beläge festgesetzt (z.B. Rasenfugenplaster mit breiter Rasenfuge). Dies gilt nicht für die Fahrgassen und die Flächen für Einkaufswägen innerhalb der Stellplatzanlagen.

6. Stellplätze

7. Festsetzungen zum Schall-Imissionsschutz

III. TEXTLICHE HINWEISE

PRÄAMBEL>> Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Gemeinde Uttenreuth gemäß Beschluss des Gemeinderates vom ......................den Bebauungsplan U28 - Uttenreuth Mitte "Einzelhandel an der Erlanger Straße" mit integrierter Grünordnung in der Fassung vom ................... als Satzung.

UTTENRETUH, DEN _______________

(SIEGEL) FREDERIC RUTH ERSTER BÜRGERMEISTER

Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes und seiner Festsetzungen sind:

- das Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634)

- die Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.August 2007, (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B) zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408)

- die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017, (BGBl. I S. 3786)

- die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai2017 (BGBl. I S. 1057)

Bodendenkmalpflege:Soweit bei Arbeiten frühgeschichtliche oder mittelalterliche Funde oder Bodenverfärbungen auftreten, sind diese unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu melden. Funde, die im Zuge von Erd- oder Bauarbeiten gemacht werden, sind gemäß Art. 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) anzuzeigen.

Hinweise zum Natur- und Artenschutz:In Bezug auf den Artenschutz sind bei der Baufeldfreimachung die gesetzlich vorgegebenen Zeiten nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG einzuhalten und demnach anfallende Rodungsarbeiten im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar auszuführen. Zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Tierwelt sind bei einer Beleuchtung außerhalb der Gebäude ausschließlich folgende Leuchtmittel zu verwenden: LED-, Natriumdampf-Niederdruck- oder Natriumdampf-Hochdruck-Lampen. Ungerichtet abstrahlende oder nach oben gerichtete Leuchten (z.B. Lichtstelen, Up-Lights) sind nicht zulässig.

Hinweis zur Versickerung von Oberflächenwasser:Anfallendes unverschmutztes Oberflächenwasser aus Dach- und Hofflächen ist durch geeignete Maßnahmen direkt auf dem Grundstück zu versickern. Eine Einleitung von Regen-, Drainage-, Hang- und Sickerwasser in die Kanalisation ist nicht möglich. Anfallendes Niederschlagswasser ist nach § 55 WHG ortsnah zu versickern, verrieseln soweit wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehen.Bei der Versickerung des Niederschlagswassers muss grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Untergrund versickerungsfähig ist und der Abstand zum mittleren Grundwasserstand (ab UK Versickerungs- anlage) mindestens einen Meter beträgt. Es dürfen keine Verunreinigungen im Boden vorhanden sein. Daneben muss auch die Behandlungsbedürftigkeit des Regenwassers geprüft und bei der Beurteilung und Wahl der Versickerungsart betrachtet werden.

7.5 Vorgaben für den innerbaulichen Schallschutz und die Außenfassade- Der Nachweis des ausreichenden Schallschutzes nach Art. 62(1) Satz 1 BayBO ist für Außen- und Innenbauteile im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Die Mindestanforderungen aus der bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 sind zu beachten.- Es ist ein Nachweis zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte für Innenräume gemäß Nr. 6.2 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26.08.1998 zu erbringen.

8. Umgang mit Oberflächenwasser, Niederschlagswasser

Das auf den Grundstücken anfallende Oberflächenwasser, Niederschlagwasser ist auf den Grundstücken zu versickern.

Beim Bau von Zisternen und sogenannten Grauwasseranlagen sind die Bauherren auf die Meldepflicht nach der Trinkwasserverordnung gegenüber dem Gesundheitsamt hinzuweisen. Die Anlagen müssen der DIN 1988 bzw. EN 1717 entsprechen und nach den Regeln der Technik ausgeführt werden. Die Anlagen sind von einem autorisierten Fachbetrieb abzunehmen. Die Gemeinde empfiehlt das Wasser in Zisternen zwischenzuspeichern und für die Bewässerung der Pflanzflächen zu nutzen.

Allgemeiner Hinweis :Gesamtplanung besteht aus drei verschiedenen Komponenten, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem hier vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem Durchführungsvertrag.

gem. § 13a BauGB

4. DächerUnter Berücksichtigung der maximalen Gebäudehöhe sind begrünte Flachdächer oder begrünte, geneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 30° zulässig.

9. Werbeanlagen

Werbeanlagen am GebäudeWerbeanlagen am Gebäude dürfen ausschließlich im Erdgeschossbereich bis zu einer Höhe von 4,50m (Oberkante der Werbeanlage) angebracht werden. Die Werbeanlagen sind als Einzelbuchstabenanlagen 1,06 m wie folgt zulässig. Für den Hauptmieter bis zu einer Gesamtbreite und einer Gesamthöhe von (REWE) 4000x1060 mm, für die Bäckerfiliale 2847x800 mm und für die weiteren Mieter der Gewerbeflächen 2504x500 mm. Die Verwendung von Leuchtbuchstaben ist zulässig.

Für die Oberschossnutzungen dürfen Schilder daneben ausschließlich im Bereich der Treppenzugänge sowie an den über den Innenhof zu erreichenden Treppenhäuser des südlichen Gebäuderiegels angebracht werden. Die Größe und Gestaltung der Schilder ist aufeinander abzustimmen.

WerbepylonAm festgesetzten Standort ist ein aus sich heraus leuchtender Werbepylon mit einer maximalen Höhe von 3500 mm und einer maximalen Breite von 1300 mm zulässig.

Eine Blendwirkung sämtlicher Werbeanlagen auf Verkehrsteilnehmer ist auszuschließen, die Leuchtwirkung ist mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg abzustimmen.

VORHABENTRÄGER:JÜRGEN MEYERZUM AUSSICHTSTURM 1691080 RATHSBERG

EW

PKW-Stellplatz gem. Vorhabenplan

Fahrrad Stellplatz gem. Vorhabenplan

Standort Einkaufswägen gem. Vorhabenplan

11. Sichtfelder

Das Sichtfeld auf den Straßenverkehr an der Einmündung der Zufahrt in die St 2240 ist gemäß RASt mit der Seitenlänge I = 70 m in Achse der übergeordneten Straße und einem 3 m-Abstand vom neuen Fahrbahnrand in der untergeordneten Straße/Zufahrt freizuhalten. Des Weiteren ist das Sichtfeld auf bevorrechtigte Radfahrer des geplanten straßenbegleitenden Geh- und Radweges an der Einmündung der Zufahrt in die St 2240 mit der Seitenlänge IR = 30,0 m in der Radwegachse und einem 3,0 m-Abstand von der Achse des Radweges bzw. 5,0 m-Abstand vom Fahrbahnrand in der untergeordneten Straße/Zufahrt freizuhalten. Diese Sichtflächen sind von Anpflanzungen aller Art, Zäunen, Stapeln, parken-den Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen freizuhalten, die eine größere Höhe als 0,80 m über der Fahrbahn erreichen. Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder hingestellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die Dauer der Bauzeit.

Hinweise zum Immissionsschutz:DIN EN 1793 und DIN 4109 liegen zur Einsicht im Bauamt der VG Uttenreuth aus.

7.4 Vorgaben für Wohnungen- Südfassade an Erlanger Straße (Abschnitt parallel zur Erlanger Straße). Lärmorientierte Grundriss- gestaltung, u.a. Schlaf- und Kinderzimmer ausschließlich nach Norden orientiert.- Keine öffenbaren Fenster (nur zu Reinigungszwecken öffenbar) von schutzbedürftigen Räumen (Aufenthaltsräume nach DIN 4109-1:2016-07, Kapitel 3.16 an der Südseite zur Erlanger Straße sowie im 5m-Bereich an Südostecke des Gebäudes. Alternativ Vorbau von Prallscheiben. Die resultierende Schalldämmung durch die Prallscheiben muss mindestens 4 dB betragen. - Schutz von Außenwohnbereichen (u. a. Dachterrassen) an der Südseite zur Erlanger Straße sowie im 5m-Bereich an der Südostecke des Gebäudes durch Volleinhausung in Form eines vertikalen Vorbaus (nach oben offen, Schalldämm-Maß Material Vorbau mindestens 24 dB).

7.6 Gebäudetechnische Anlagen- Die im Geltungsbereich vorgesehenen gebäudetechnischen Anlagen (u. a. Verflüssiger) sind gemäß des jeweiligen Standes der Technik herzustellen. Im Baugenehmigungsverfahren ist der Nachweis zu führen, dass unter Berücksichtigung der zu beurteilenden gebäudetechnischen Anlagen die zulässigen Immissionsrichtwerte gem. TA Lärm(1) an den maßgeblichen Immissionsorten (bestehende bzw. bauplanungsrechtlich zulässige benachbarte schutzbedürftige Aufenthaltsräume) tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und nachts (lauteste Nachtstunde im Zeitraum 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) eingehalten werden.

1 Sechste AVwV v. 26. 8. 98 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zumSchutz gegen Lärm - TA Lärm)

h = 3,0m

Vorhabenbezogener BebauungsplanU28 - Uttenreuth Mitte 'Einzelhandel an der Erlanger Straße'

Hinweise zu Altlasten:In dem Bodengutachten der GBH GmbH zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit wird unter Pkt. 5.1 eine künstliche Auffüllung mit anthropogenen Bestandteilen beschrieben. Diesem Anfangsverdacht ist durch eine orientierende Altlastenuntersuchung gem. BBodSchV nachzugehen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung können auch abfallrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Untersuchung der Schadstoffbelastung der Auffüllungen steht noch aus und ist im Durchführungsvertrag festgehalten. Mögliche Konflikte werden jedoch unabhängig davon, innerhalb des laufenden Bebauungsplanverfahrens abgeklärt.

Lt. Geowissenschaftliches Büro GBH GmbH befinden sich in Teilbereichen der geplanten Bebauung, künstliche Auffüllungen.Die Schadstoffreiheit/ Unbedenklichkeit der Böden unter den Auffüllungen im Bereich der Versickerungsrigolen ist im Zuge des Aushubes nachzuweisen. Einer Versickerung kann aus wasserwirtschaftlicher Sicht nur dann zugestimmt werden, wenn sich im Umgriff der Versickerungsrigolen nachweislich kein mit Schadstoffen belasteter Boden befindet.

Im Sondergebiet wird der Störgrad entsprechend einem Mischgebiet festgesetzt.

Hinweis zur Ausführung der PflanzungenBei Pflanzungen auf Privatgrundstücken wird auf die Einhaltung des Art. 47 Abs.1 AGBGB verwiesen. Hiernach sind bei Pflanzungen über 2,0 m Höhe Mindestabstände zur Grenze von 2,0 m einzuhalten.

Abstände von Bäumen zur VersorgungsleitungenBei der Pflanzung von Bäumen ist ein Mindestabstand von 2,50m zu, am Tage des Inkrafttretens des Bebauungsplanes zu schützenden Leitungen zu beachten. Bei Unterschreitungen sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Die Neuverlegung von Versorgungsleitungen ist auf die im öffentlichen Straßenraum vorhandenen und geplanten Bäume abzustimmen. Es ist auf einen Sicherheitsabstand von mindestens 2,50m zu achten. Sollte dieser Mindestabstand unterschritten werden sind Schutzmaßnahmen durch die Versorgungsträger vorzusehen.

Hinweis auf PhotovoltaikanlagenAuf die Zulässigkeit von PV-Anlagen auf dem Dach, an der Fassade und im Bereich der Schallschutzwände wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (TA Lärm) bei einem Betrieb von haustechnischen Anlagen (z.B. Klimageräte, Abluftführungen, Wärmepumpen, MiniBHKW) in der Summe folgende Immissionsrichtwerte für Lärm an betroffenen fremden Wohnräumen gelten:

Immissionsort im allgemeinen Wohngebiet:tags (06.00-22.00): 55 dB(A),nachts (22.00-06.00): 40 dB(A),Immissionsorte im Dorf- oder Mischgebiet:tags (06.00-22.00): 60 dB(A),nachts (22.00-06.00): 45 dB(A).Im Falle eines Nachweises über die Einhaltung der genannten Immissionsrichtwerte gelten die Regelungen der TA Lärm.

Um die Einhaltung der oben angeführten Immissionsrichtwerte zu erleichtern, erfolgen folgende ergänzende Hinweise zur baulichen Gestaltung von haustechnischen Anlagen:

- Bei der Anschaffung haustechnischer Aggregate wird empfohlen Geräte anzuschaffen, die dem Stand der Lärmschutztechnik entsprechen (z.B. Abgasschalldämpfer, Wärmepumpen-Splitgeräte, Aggregate mit Vollkapselung, Minimierung von Drehzahlen bzw. Strömungsgeschwindigkeiten).- Die Aufstellung von Wärmepumpen, Klimageräten, Kühlaggregaten oder Zu- bzw. Abluftführungen direkt an, oder unterhalb von umliegenden Fenstern zu geräuschsensiblen Räume (z.B. Schlafzimmer) soll vermieden werden.- Eine Errichtung geräuschemittierender Aggregate in Nischen, Mauerecken oder zwischen zwei Wänden kann bei ungünstiger Ausrichtung eine Schallpegelerhöhung aufgrund von Schallreflektion bewirken und sollte daher ebenfalls vermieden werden.- Grundsätzlich soll bei der Errichtung haustechnischer Geräte und der damit verbundenen Rohrleitungen auf eine körperschallisolierte Aufstellung bzw. Befestigung geachtet werden.- Soweit erforderlich sollen bei Blechen und sonstigen Bauteilen Maßnahmen zur Entdröhnung durchgeführt werden (z.B. Entkoppeln der Luftkanalbleche und Verkleidungselemente, Minimieren von Vibrationen).- Die Abstände zu Nachbarhäusern sollen so gewählt werden, dass die für das Gebiet gültigen Immissionsrichtwerte dort um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden (für Luftwärmepumpen vgl. Abstandstabelle gemäß Ziffer 14. 1.2 im Leitfaden „Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen Ein Leitfaden (Auszug Teil III)" [Bayerisches Landesamt für Umwelt]).- Soweit die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können, sollen weitere Schallschutz maßnahmen ergriffen werden (z.B. Abschirmung, Einbau von Schalldämpfern, Luftkanalumlenkungen, geeignete Gerätewahl)

Freiflächengestaltungsplan:

Zum Bauantrag ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Freiflächengestaltungsplan einzureichen.

Müll Standort Müllstation gem. Vorhabenplan

Verfahrensvermerke Aufstellung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren

1. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.10.2019 die Aufstellung desBebauungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ................... ortsüblich bekannt gemacht.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgte Bekanntmachung vom .........................

3. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 08.10.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.11.2019 bis 20.12.2019 beteiligt.

4. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 08.10.2019 wurde mit der Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .18.11.2019 bis 20.12.2019

öffentlich ausgelegt.

5. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.04.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .............2020 bis ...............2020 erneut beteiligt.

6. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.04.2020 wurde mit der Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ..........2020 bis ..........2020

erneut öffentlich ausgelegt.

7. Die Gemeinde ............................. hat mit Beschluss des Gemeinderats vom ................... denBebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom ................... als Satzung beschlossen.........................................................................., den ...........................(Gemeinde Uttenreuth)

(Siegel)..............................................................................................................Frederic Ruth (1. Bürgermeister)

8. Ausgefertigt........................................................................., den ...........................(Gemeinde Uttenreuth)

(Siegel)..............................................................................................................Frederic Ruth (1. Bürgermeister)

9. Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am ............ gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Babauungsplan ist damit in Kraft getreten........................................................................., den ...........................(Gemeinde Uttenreuth)

(Siegel)..............................................................................................................Frederic Ruth (1. Bürgermeister)

Straßenverlauf auf Grundlage der Disskussionsgrundlage von Projekt4

EWEW

EW

EW

P442/11

442/12

44/9

401/27401/22 401/24401/21 401/23 /26401/25

402/

15

/101

/12

/97

402/13

/96

402/14

/95

396/75

402/11/10

396/73

396/77

402/4

402/

2396/78

/76

/38

/41

/34

396/68

/37

/39/3

5 396/70

/42

401/40

/71

396/72

/43

401/11

401/9

401/10

/12

399/9

401

/11/10

401/8

/8

399/2 399/3

404/13

/9

399/

4

399/6399/8

/12

399/7

399/

13

397/1

/26

402/30

402/32

402/31

/24

/28

/25

/100

402/29

/21

402/18

/22

/27

/23

404/3

399

404/2

397/2

/94

/92

/93

/20

/87/91

402/

16

/17

/99

/102

/98

461/5

/4

396/81

402/9

396/83 396/84

396/85

/88/90/89/86/5

396/80396/79

402/8

/48

/7

396/82

396/54

396/46/44

/47

/50/49

/42/43/41

401/32

396/65

401/31401/30401/29

/36

396/69

401/33

/59/55

/58/62

/51

401/28

/56

/61/60

/57

396/3

/9/11/10

462/4

462/5

461

461/2

460/4

460/5

461/17

/10

/9

461/8

460/2

460

/66

/59 /60/58

/57

/65/64/63

/61/55/56

/67/62

458

462/12462/9

462/11462/10

457/19

457/20

457

457/9

454/2

/24

/26

/25

/23

/20455/19

/18

455/

17

455

442/6

442/11 442/12

44/344/11

44/6

42/242/1

HsNr. 10

HsNr. 2

HsNr. 23

6 20 16

6a

18

14

16

111412 3

810

8

12

10a

10b

24

5a

5b

5c

18

14

6

4

75

9

5d

9 7

2

13

I

4

17

12

3028 32

2022

16

26

14

24

26

22

1

12

28

9 7

15

14

2a

11

19

108

3 5

6

9

21

12

I

5a

3

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1

1

4

29

25b 25c

27c 27d27b

27a

25a

5

5

IVS

IF

IIIKW

IF

IS

IF

IF

SII

Bre

slau

er S

traß

e

Sudetenstraße

Stettiner Straße

Erlanger Straße

Heinrich-Hertz-Straße

3,20

0,60

1,60

3 x

Fahr

rad

Vor

dach

Vordach

I

SO-2 GHmax. 17,50mWHmax. 15,50m

SO-4GHmax. 13,75mWHmax. 11,75m

SO-3GHmax. 13,75mWHmax. 11,75m

SO-1 WH/GHmax. 6,50m

3,20

l =70m

l =70m

SO-5 WH/GHmax. 9,50m

SO-6GHmax. 12,75mWHmax. 11,75m

IV

IIIIII

III

II

Rad -St

PKW-Stellplatzanlage

PKW-Stellplatzanlage

StL

TG

Müll/ Fahrräder

h= 4,5m

h=4,5m

h= 3,75m

WP

G

l =30m

l =30m

4,80

0,8

h= 3,0m

h=4,5m

Müll

h= 3,00m

10,20

1,20

0,60

Ansicht von Osten (M. 1:500)

Ansicht von Süden (M. 1:500)

Planzeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan (M 1: 1.000)

„Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018“ - „Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet“

HNeben-anlage

Ansicht von Westen (M. 1:500)

ehem.Bushalte

stelle

Erlanger Straße

Bres

laue

r Stra

ße

Straßenverlauf auf Grundlage der Disskussionsgrundlage von Projekt4

22 Stg

18,2/30

ZentralesGrün

22 Stg

18,2/27

Spielfläche

Einkaufs

wägen

Einkaufswägen

96 STP

Einkaufswägen

Einkaufswägen

R

R

R

4,50 6,50

7,50

6,50

8,00

4,50

7,50

Ein-/Ausfahrt

Parken Markt

Belieferung

Markt LKW

Schrankefür LieferverkehrAufstellfläche für

Lieferverkehr6x19m

Bereich Anlieferung

Entladung in geschlossener Ladebucht

64 Fahrräder

3 x

Fahr

rad

Höhe Schallschutzwand 4,5m ab 293.65 ü N.N.

Höhe Schallschutzwand 4,5m ab 293.65 ü N.N.

Höhenausgleich durch R

ampe

Höhe Schallschutzwand

3,0m ab 293.65 ü N.N.

Schrankenanlage

7x12

m A

ufst

ellfl

äche

r die

Feu

erw

ehr

7x12

m A

ufst

ellfl

äche

r die

Feu

erw

ehr

7x12m A

ufstellfläche

für die Feuerwehr

Höhe Schallschutzw

and

3,75m ab 293.65 ü N

.N.

7x3m

War

tebe

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h P

KW

2,65

4,50

10,00

10,00

R

R fußläufige Verbindung Nord/Süd

III Haus Ost

III Haus Nord

II

III Haus West270°

83°

94°

93°

98°87°

84°

93° 96°87°

82°

82°

98°

102°

86°

Bere

ich

Ein-

/Aus

fahr

tTi

efga

rage

IV Haus Süd91°

82°

98° 82°

80°

100°

I

1.+2

.OG

W

ohne

n

1.+2.OG Wohnen

1.OG Wohnen

1. + 2.OG

W

ohnen

I (Innenhof auf Supermarkt)

Nebenanlagen

293,58m ü.N.N.

293,34m ü.N.N.

295,89m ü.N.N.296,40m ü.N.N.

295,14m ü.N.N.295,46m ü.N.N.

295,25m ü.N.N.

295,60m ü.N.N.

294,50m ü.N.N.

293,63m ü.N.N.

294,26m ü.N.N.

294,49m ü.N.N.

294,15m ü.N.N.

293,65m ü.N.N.

294,18m ü.N.N.

294,00m ü.N.N.

294,58m ü.N.N.

294,44m ü.N.N.

294,15m ü.N.N.

294,58m ü.N.N.

294,01m ü.N.N.

296,14m ü.N.N.

293,53m ü.N.N.

295,15m ü.N.N.

293,67m ü.N.N.

293,58m ü.N.N.

293,60m ü.N.N.

293,43m ü.N.N.

294,48m ü.N.N.

294,40m ü.N.N.

295,59m ü.N.N.

109°

DFF

DFF

DFF

DFF

DFF

DFF

DFF

DFF

DFF

DFF

DFF

DFF

DFF

1.+2.OG Gewerbe

3.OG Wohnen

DFF

DFF

Tür/Durchgang für

Flur-Nr. 399/6

I Nebenanlage

1.+2.OG Wohnen

Geländeschnitt 1

Geländeschnitt 1

Geländeschnitt 2

Geländeschnitt 2

Schnitt A-A

Schnitt A-A

Schnitt B-B

Schnitt B-B

Schnitt C-C

Schnitt C-C

Geländeschnitt 3

Geländeschnitt 3

Schnitt D-DSchnitt D-D

Schnitt E-E

Schnitt E-E

Geländeschnitt 5

Geländeschnitt 5

Geländeschnitt 4

Geländeschnitt 4

GEPRÜFTGEZEICHNET

MASSSTAB

DATUM

PLANNUMMER

Projektadresse

Auftraggeber

Bauvorhaben

Planverfasser

PlaninhaltArt der ÄnderungDatum

Nr.Gez.

Plannummer

Bauort

Meyer Supermarkt Uttenreuth

Erlangerstraße10, 10a, 10b, 1291080 UttenreuthFlur-Nr.: 399/2, 399/3, 399/7, 401, 401/8

Jürgen MeyerZum Aussichtsturm 1691080 Rathsberg

355

Bauherr

Projekt

Bezeichnung

geprüftDatumMaßstab

gezeichnetDachaufsichtdhtg

1_50013.05.2020

355-03-001

Architekt BDATim Gräßel

www.graessel-architekten.de

Konrad-Zuse-Strasse 22

91052 Erlangen

Fax 09131. 92395-60

[email protected]

Fon 09131. 92395-50VORABZUG

Übersichtslageplan Vorhaben- und Erschließungsplan (M ca. 1 : 1.000)

Erlanger Straße

Breslauer Straße

Eingang West

TG-Abfahrt Eingang Nord

NA

+/- 0.00 = 293.65m ü.N.N.

+12.75m

+17.50 = 311.15m ü.N.N.

+13.75m+14.50m

+11.75m+11.75m

+9.50m

+6.50m

+ 295,89m ü.N.N.

+ 293,37m ü.N.N.+ 293,34m ü.N.N.

+ 296,34m ü.N.N.

Natürliches Gelände

+1.50 = 295.15m ü.N.N.

6° 13°

6,15 11,15

17,30

45°30°

Sonneneinfall

Nachbargebäudeca.6,7m Traufhöhebezogen auf Niveau Breslauerstraße

Breslauerstraße Nr. 6

Maße sind aus der Ansicht entnommen(von der Breslauerstraße aus)

Höhenverlauf an der Breslauerstraße

65°

+ 295,37m ü.N.N.+ 295,00m ü.N.N.

+ 294,54m ü.N.N.

+ 293,73m ü.N.N.+ 293,44m ü.N.N. + 293,31m ü.N.N.

+ 293,96m ü.N.N.

+4.50m

+17.50 = 311.15m ü.N.N. +17.00 = 310.65m ü.N.N.

+14.50m +14.00m

+/- 0.00 = 293.65m ü.N.N.+ 293,58m ü.N.N.

+ 293,44m ü.N.N.

Natürliches Gelände

16° 7°

Eingang OstNA AnlieferungEingang BäckerEingang Markt

+/- 0.00 = 293.65m ü.N.N.

+17.00 = 310.65m ü.N.N.

+13.75m

+15.50m

+11.75m

+14.00m

+4.50m

+6.50m

NachbargebäudeLeipzigerstraße 27/29+ 293,52m ü.N.N. + 293,66m ü.N.N.

+ 296,14m ü.N.N.

Natürliches Gelände

10° 16-23°

17-19°9°

MülleinhausungNA1.OG

NachbargebäudeLeipzigerstraße 22/24

18°

65° Sonneneinfall

45°

+ 293,39m ü.N.N. + 293,58m ü.N.N.+ 294,04m ü.N.N.+ 293,90m ü.N.N.

+ 294,30m ü.N.N.

+ 295,50m ü.N.N. + 295,54m ü.N.N.+ 295,70m ü.N.N.

Sch

alls

chut

zwan

d +2.70m

+ 293,60m ü.N.N.