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02. – 06. JANUAR 2020

Tromsø - VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG... · VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG angeboten werden, sondern Zubucher-Touren sind. (Preise pro Person) Pastaparty am 03.01.2020

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TromsøPolarnacht Halbmarathon

Im nördlichen Norwe-gen, fast auf dem 70. Breitengrad, umgeben von Schären, Fjorden und spitzen Berggip-feln, liegt TROMSØ – DIE GRÖSSTE STADT NÖRDLICH DES POLARKREISES UND GASTGEBER EINES SPEKTAKULÄREN LAUFERLEBNISSES. Der Polar Night Halbmarathon ist ein Laufabenteuer der ganz besonderen Art: zu dieser Jahreszeit gibt es kaum Tageslicht und die Strecke wird mit Kerzen und Fackeln beleuchtet. Tromsø gilt als einer der chancenreichs-ten Orte, um das berühmte Nordlicht zu sehen, und nicht selten taucht es tatsäch-lich den Lauf in sein geheimnisvolles Licht. Fordern Sie sich heraus, als Teilnehmer des Halbmarathons oder als Freund und Be-gleiter, der sich von den Polarlichtern und einem abwechslungsreichen Rahmenpro-gramm verzaubern lassen will. IHR MARKUS KOBER

REISEVERANSTALTER:

02. – 06.

JANUAR

2020

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TROMSØ – POLARNACHT HALBMARATHON

Es begann 1989: Atle Halvorsen, Mitarbeiter der Flug-gesellschaft SAS in Tromsø, hatte die Vision, dass Langstreckenläufer aus der ganzen Welt Spaß daran hätten einen Marathon im Polarlicht zu laufen. Beim ersten Marathon 1990 waren 2000 norwegische und internationale Athleten dabei. Heute sind es rund 6000. Gemeinsam Grenzen überwinden. Gemeinsam mit Menschen mit gleichen Interessen etwas Großes errei-chen. „Jeder Mensch hat etwas das ihn antreibt“ und gemeinsam erreicht man das Ziel vielleicht nicht schnel-ler, aber bestimmt mit mehr Freude!

UNSER PROGRAMM:

1. Tag – 02.01.2020: Flug nach Tromsø (F)Geplant morgens Flug nach Tromsø, nördlich des Polar-kreises gelegen. Die Stadt ist bekannt für seine jahrhun-dertealten bunten Holzhäuser, den Hafen und natürlich die beeindruckende Eismeerkathedrale, die einem Eis-berg nachempfunden wurde. Vor 200 Jahren gegründet, war das „Tor zur Arktis“ häufi ger Ausgangspunkt für Ex-peditionen ins Eis. Transfer zu Ihrem Hotel am Hafen und Freizeit für erste Erkundungen. (4 ÜN)

2. Tag – 03.01.2020: Auf in die weiße Pracht! (F)Tromsø heißt nicht umsonst das „Tor zur Arktis“, rund um die Kleinstadt werden zahlreiche winterliche Aktivitä-ten angeboten. Was darf es sein? Eine gemütliche Fahrt durch die verschneite Landschaft mit dem Hunde- oder Rentierschlitten oder lieber rasant unterwegs mit dem Schneemobil? Die unberührten Weiten der Region laden zum Entdecken und Erkunden ein. Natürlich ist auch im Meer einiges los: die Finn- und Buckelwale folgen dem Zug der Heringe und auch Orcas tummeln sich zwischen November und Januar in den Fjorden rund um Tromsø. Bei einer Walsafari können wir sie mit etwas Glück ent-decken. Abends lockt ein Mitternachtskonzert in der Eis-meerkathedrale. Die Pfarr- und Seemannskirche ist das Wahrzeichen der Stadt. Bei fl ackerndem Kerzenschein können wir norwegischen Volksliedern und Hymnen lau-schen. Oder wird nehmen an der Pastaparty im Museum Polaris teil, das jedes Jahr für die Läufer veranstaltet wird.

3. Tag – 04.01.2020: Polarnacht Halbmarathon (F)Heute zählt es! Am Morgen holen wir die Startnummern für unseren Halbmarathon im Rathaus von Tromsø ab. Richtig hell wird es in dieser Jahreszeit nie, doch die Po-lartage und -nächte haben ihren ganz eigenen Zauber. Der Atem der Läufer steigt in die Luft, während sie am Stortorget im Stadtzentrum auf den Startschuss warten. Um 15:00 Uhr geht es dann los. Die Strecke führt am Ufer der Tromsøya-Insel entlang. Alle 5 km steht Was-ser für die Läufer bereit und am Ende gibt es dann den Beweis: die Medaille des Polarnacht Marathons Tromsø.

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© C.H / Innovation Norway

UNSER PROGRAMM:

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN:

+ Linienflug mit Lufthansa/SAS München – Tromsø und zurück (Rückflug via Oslo) in der Economy-Class

+ Flughafensteuern und –gebühren inkl. aktuellem Kerosinzuschlag (Stand März 2019: 112 EUR)

+ 4 Übernachtungen im Clarion The Edge Hotel, einem Hotel der gehobenen Mittelklasse

+ Unterbringung in Doppel-zimmern mit Bad oder Dusche/WC

+ Tägliches Frühstück

+ Transfers Flughafen – Hotel und zurück mit einem landes-typischen Bus lt. Programm

+ Reiseliteratur

+ Reisebegleitung ab/bis Dinkelsbühl

+ RV-Storno- & Reiseschutz – OHNE Selbstbehalt & zum Vorzugspreis*) Reiserücktrittskostenversiche-rung, Reiseabbruchversicherung, Reise-Unfallversicherung, Reise-krankenversicherung, Notfall-Ver-sicherung, Reisegepäck-Versiche-rung - alle Versicherungen ohne Selbstbehalt

oder nur RV-Reiserücktritt mit 20 % Selbstbehalt*) Reiserücktrittskostenversicherung mit 20 % Selbstbehalt

Die Kundengelder sind bei der R+V Ver-sicherung abgesichert.

*) Mit Buchung der Reise treten Sie in einen Gruppenversicherungsvertrag zwischen RV Touristik und der Hanse-Merkur Reiseversicherung AG ein, da Ihre Reise eine obligatorische Versi-cherung (Storno- & Reiseschutz oder nur Reiserücktritt) enthält. Die Versi-cherung ist ein fester Bestandteil der Buchung, kann aber auf ausdrücklichen Wunsch abgewählt werden. Wir emp-fehlen den RV-Storno- & Reiseschutz.

Am Abend findet im Ishavshotel das Polarnacht-Abendessen in Buf-fetform statt bei dem die Läufer aus nah und fern ein letztes Mal zusammenkommen.

4. Tag – 05.01.2020: Dem Nordlicht auf der Spur (F)Wenn die Aurora Borealis, das magische Nordlicht, über den Himmel flackert, dann scheint der ganze Himmel in Flammen zu stehen. Auf einem geführten Ausflug können wir heute der Leuchterscheinung auf die Spuren gehen. Hoch hinaus geht es mit der Seilbahn auf den Mt. Storsteinen (wetterabhängig). Seit 1961 bringen die Gon-deln „Robbe“ und „Eisbär“ Gipfelstürmer zur Aussichtsplattform auf 421 m ü.M. Die Sámi sind seit Jahrhunderten mit ihren Rentieren in den Nordländern unterwegs. Wir begeben uns auf die Spuren des Naturvolkes, besuchen ein Sámi Camp und erfahren mehr über die „wahren Helden der Arktik“, die Rentiere. Bei einem traditionellen Abendessen lernen wir die Kulinarik der Sámi kennen.

5. Tag – 06.01.2020: Rückflug nach Deutschland (F)Rückflug geplant mittags via Oslo nach München.

Programmänderungen, insbesondere in der Reihenfolge des Ablaufes,

vorbehalten.

An- und Abreisetag dienen ausschließlich zur Erbringung der

Beförderungsleistung.

(F= Frühstück)

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HINWEISE:

AUSKUNFT UND ANMELDUNG: REISEVERANSTALTER:

VR-BANK FEUCHTWANGEN-DINKELSBÜHL EGLuitpoldstraße 1491550 Dinkelsbühl

Markus KoberTel.: 09851/[email protected]

RAIFFEISEN- UND VOLKSBANKENTOURISTIK GMBH

Amalienstraße 9b – 11 | 80333 MünchenTel. 089 28684800 | E-Mail: [email protected]

NIEDERLASSUNG LEIPZIGKleine Fleischergasse 2 | 04109 Leipzig

www.rv-touristik.de

Einreisebestimmungen:Deutsche Staatsbürger benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der auf Wunsch den Einreisebehörden vorzule-gen ist. Angehörige anderer Staaten bzw. für Doppelstaatsbürger-schaften bitten wir vor Buchung mit uns Kontakt aufzunehmen. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich.

Gesundheit und Impfungen:Grundsätzlich sollten die Standardimpfungen gemäß aktuel-lem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes überprüft und ggf. aufgefrischt werden. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig vor Abreise Ihren Hausarzt. Weitere Hinweise fi nden Sie auch un-ter www.fi t-for-travel.de.

Klima:Die Durchschnittstemperaturen betragen im Januar – 6 C˚ bis – 2 C˚. Wir empfehlen die Mitnahme von Winterkleidung, war-me, winddichte Kleidung (Wolle) sowie eine Mütze für den Marathon sowie Regenschutz. Sollte der Weg vereist sein, so empfi ehlt es sich Laufschuhe mit Spikes zu tragen.

Reisebedingungen:Es gelten die Reisebedingungen der RV Touristik. Die Reise ist i.d.R. nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität ge-eignet. Wir bitten um Rücksprache im Einzelfall. Weitere Hin-weise erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Sie reisen in ein fremdes Land, um neue Erlebnisse und Eindrücke zu gewinnen

– genießen Sie es und vergleichen Sie bitte nicht alles mit den Verhältnissen in Deutschland.

Reiserücktritt:Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren pro Person vom Gesamtpreis fällig:

bis 60. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, ab 59. bis 46. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises; ab 45. bis 31. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises; ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 65 % des Reisepreises; ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises; ab 7. bis 1 Tag vor Rei-sebeginn: 90 % des Reisepreises; am Abreisetag bzw. bei no show: 90 % des Reisepreises.

Zahlung des Reisepreises:Mit Buchung wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Eine Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie:Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Kerosinzuschlag ent-sprechen dem Zeitpunkt der Drucklegung (März 2019). Eine Nachbelastung eventueller Erhöhungen im Rahmen der ge-setzlichen Richtlinien müssen wir uns vorbehalten.Die Angaben im Leistungsteil geben den Versicherungs-schutz nur zum Teil wieder. Die maßgeblichen Versiche-

rungsbedingungen und Tarifbeschreibungen fi nden Sie unter www.rv-touristik.de/versicherung/bedingungen.

Ombudsmann:Sollten Sie mit einer Versicherungsleistung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an die HanseMerkur. Wei-tere Schlichtungsversuche können im Anschluss an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet wer-den: Versi-cherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 E-Mail: [email protected]

Reisepreis pro Person im Doppelzimmer:mit RV-Storno- & Reiseschutz ohne Selbstbehalt 1.159 EURnur RV-Reiserücktritt mit 20 % Selbstbehalt 1.123 EUR

Reisepreis pro Person im Einzelzimmer:mit RV-Storno- & Reiseschutz ohne Selbstbehalt 1.458 EURnur RV-Reiserücktritt mit 20 % Selbstbehalt 1.422 EUR

Wöchentliches Lauftraining mit dem Kursstudio 119 EUR„e-motion“ inkl. individuellem Trainingsplan für 16 Wochenweitere Zusatzleistungen auf dem Anmeldeformular

Mindestteilnehmerzahl 11 Personen**) Bei Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl wird das Recht vorbehalten, die Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen.

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ANMELDUNG FÜR: »TROMSØ – POLARNACHT HALBMARATHON«REISETERMIN: 02. BIS 06. JANUAR 2020

REISEPREIS PRO PERSON:IM DOPPELZIMMER:

mit RV-Storno- & Reiseschutz 1.159 EURohne Selbstbehalt nur RV-Reiserücktritt 1.123 EURmit 20 % Selbstbehalt

IM EINZELZIMMER: mit RV-Storno- & Reiseschutzt 1.458 EURohne Selbstbehalt nur RV-Reiserücktritt 1.422 EURmit 20 % Selbstbehalt

POLARNACHT HALBMARATHON – 04.01.2020:Registrierung online unter https://www.msm.no/en/product/polar-night-halfmarathon-2019/ (2020)STARTGEBÜHR PRO PERSON:*

bis 30.06.2019 64 EUR ab 01.07.2019 70 EUR ab 01.11.2019 75 EUR ab 01.12.2019 81 EUR ab 01.01.2020 95 EUR

* limitiertes Kontingent. Gebühr ist nicht erstattbar. Startplatz

kann nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben wer-

den, sondern nur auf das nächste Jahr übertragen werden.

ZUSATZLEISTUNGEN:**** Bitte beachten Sie, dass die Ausfl üge nicht exklusiv für die

VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG angeboten werden,

sondern Zubucher-Touren sind. (Preise pro Person)

Pastaparty am 03.01.2020 ca. 40 EUR Polarnacht-Abendessen ca. 55 EURam 04.01.2020 Hundeschlittensafari (9 – 16 Uhr) 220 EUR Rentierschlittensafari (9 – 16 Uhr) 195 EUR

Schneemobilsafari (9 – 16 Uhr) 220 EURZuschlag für eigenes Mobil 110 EUR Walsafari (5,5 Stunden) 155 EUR Mitternachtskonzert 29 EURin der Eismeerkathedrale Nordlichttour (6 Stunden) 135 EUR Seilbahnfahrt Mt. Storsteinen 28 EURHin- und zurück Sami Rentier Camp 185 EURmit Abendessen (4 – 5 Stunden) Wöchentliches Lauftraining mit dem 119 EURKursstudio„e-motion“ inkl. individuellem Trainingsplan für 16 Wochen

BITTE RICHTEN SIE DIE ANMELDUNG AN:VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG

ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN:Per Überweisung rechtzeitig zum jeweiligen Zeitpunkt auf folgende Bankverbindung:Kontoinhaber: VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eGIBAN: DE65 7659 1000 0099 9284 93 l BIC: GENODEF1DKV

1. REISEGAST

Familienname | Vorname (wie im Pass) Geburtsdatum

Straße | Hausnummer Nationalität

PLZ | Wohnort Telefon tagsüber

E-Mail Adresse Handynummer

2. REISEGAST

Familienname | Vorname (wie im Pass) Geburtsdatum

Straße | Hausnummer Nationalität

PLZ | Wohnort Telefon tagsüber

E-Mail Adresse Handynummer

UNTERBRINGUNG

DZ EUR pro Person EZ EUR pro Person 1/2 DZ mit (Name Zimmerpartner)

HIERMIT MELDE ICH MICH UND DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN PERSONEN, ALS DE-REN VERTRETER ICH HANDLE, VERBINDLICH AN.

Die Reisebedingungen des auf der Rückseite dieses Anmelde-Coupons genannten Ver-anstalters habe ich zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Daten zur Ver-tragserfüllung verarbeitet werden dürfen.

Ort | Datum Unterschrift

Bitte Coupon in Druckbuchstaben ausfüllen, abtrennen und an die Anschrift des Vermitt-lers einsenden oder geben Sie diesen einfach dort ab.

AUSKUNFT UND ANMELDUNG:

VR-BANK FEUCHTWANGEN-DINKELSBÜHL EGLuitpoldstraße 1491550 DinkelsbühlMarkus KoberTel.: 09851/[email protected]

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN:

© zettel / Foap / Innovation N

orway

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1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung für Mitreisen-de, Vermittlung von Fremdleistungen1.1. Der Reisevertrag kommt zwischen Ihnen, dem Buchenden, und uns, dem Reiseveranstalter, dann zustande, wenn nach Informati-onserteilung iSd § 651d BGB in Verb. mit Art. 250 §§ 1ff EGBGB sowie der Übergabe des jeweils richtigen Formblattes Übereinstim-mung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für Sie, den Kunden.1.2. Ihre Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen, sollte jedoch möglichst in Textform unter Verwendung unseres For-mulars erfolgen. 1.3. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:a) mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch uns zustande.Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende, Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es Ihnen ermöglicht die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugäng-lich ist) zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.1.5. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzuste-hen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und geson-derte Erklärung übernommen haben.

2. Bezahlung: Anzahlung und Restzahlung2.1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushän-digung des Sicherungsscheines gemäß § 651t BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines, der Informationen zu Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise gibt, wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig.2.2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises einge-treten, so haben Sie bis zur erfolgten Zahlung an uns keinen An-spruch auf unsere Reiseleistungen. 2.3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsge-bühren sind sofort fällig. 2.4. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht ent-sprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal-tungsrecht Ihrerseits besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.1. zu belasten.

7. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Reiseantritt / Rücktrittskosten7.1. Rücktritt mit Entschädigungszahlung/StornogebührTreten Sie vor Reisebeginn zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit kein Fall nach Ziffer 7.3. dieser AGB vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unse-re Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis

verlangen. Die Entschädigung steht in einem prozentuellen Verhält-nis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vor Reiseantritt und der jeweili-gen Reiseart, sowie den ersparten Aufwendungen, den allenfalls zur erwartenden Einnahmen aus anderweitigen Verwendung der Reiseleistung sowie der tatsächlich zu leistenden Zahlungen an die Leistungsträger. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamt-preis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Für aus-geschriebene Reisen, bei denen die Raiffeisen- und Volksbanken Touristik GmbH als Veranstalter auftritt, gelten folgende Stornoge-bühren, sofern in der Reiseausschreibung keine anderen Stornosät-ze vereinbart werden:

bis 60. Tag vor Reiseantritt 20 %59. bis 46. Tag vor Reiseantritt 35 %45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 50 %30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 65 %14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80 %7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90 %am Anreisetag bzw. bei No-Show 90 %Flugtickets ab Ausstellung, exklusive Steuer 100 %

Wird durch Rücktritt/Storno ein Platz in einer Doppel- oder Mehr-bettkabine storniert, beträgt unser pauschalierter Schadensersat-zanspruch für den Kreuzfahrtanteil am Reisepreis des zurücktreten-den Kunden 100 %. Bei Rücktritt/Storno des Zimmerpartners bei Buchung eines Doppelzimmers, fällt zusätzlich zu den o.g. Storno-sätzen der Einzelzimmerzuschlag an.Bereits von uns getätigte und nachweislich nicht erstattungsfähige Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, nicht erstattungsfähige Anzahlun-gen für Hotels und andere Leistungen, Tickets ohne Rückerstat-tungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze von Ihnen zu begleichen.Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden ent-standen ist als die von uns geforderte, oben genannte Pauschale.7.2. Rücktrittserklärunga) Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:Sie können jederzeit uns bzw. dem Vermittler, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Stornierung/Rücktritt empfiehlt es sich zu Beweiszwecken, dies mittels Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je ange-meldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (während der Öff-nungszeiten); an Wochenenden und Feiertagen der Werktag da-nach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.

Die vollständigen AGBs können Sie unter www.rv-touristik.de ein-sehen. Diese gehen Ihnen zusätzlich mit der Reisebestätigung zu. Weitere Informationen zum Datenschutz: www.rv-touristik.de/datenschutz

Stand Juni 2018

Reiseveranstalter:RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH

Geschäftsführer: Bernhard Hofbauer, Patrik WeitzerSitz der Gesellschaft: MünchenRegistergericht München HRB Nr. 65309

AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN FORMBLATT ZUR PAUSCHALREISE NACH § 651A DES BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Raiffeisen- und Volksbanken Touristik GmbH (kurz: RV Touristik) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen RV Touristik über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz.

WICHTIGSTE RECHTE NACH DER RICHTLINIE (EU) 2015/2302

– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Rei-seleistungen.

– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Rei-severanstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschal-reise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preis-senkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geän-dert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rück-trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

– Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretba-ren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchge-führt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

– Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

– Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die RV Touristik hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden – Tel. 0611 / 5335859 E-Mail: [email protected]) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von RV Touristik verweigert werden.

– Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.

1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung für Mitreisen-de, Vermittlung von Fremdleistungen1.1. Der Reisevertrag kommt zwischen Ihnen, dem Buchenden, und uns, dem Reiseveranstalter, dann zustande, wenn nach Informati-onserteilung iSd § 651d BGB in Verb. mit Art. 250 §§ 1ff EGBGB sowie der Übergabe des jeweils richtigen Formblattes Übereinstim-mung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für Sie, den Kunden.1.2. Ihre Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen, sollte jedoch möglichst in Textform unter Verwendung unseres For-mulars erfolgen. 1.3. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:a) mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch uns zustande.Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende, Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es Ihnen ermöglicht die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugäng-lich ist) zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.1.5. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzuste-hen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und geson-derte Erklärung übernommen haben.

2. Bezahlung: Anzahlung und Restzahlung2.1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushän-digung des Sicherungsscheines gemäß § 651t BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines, der Informationen zu Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise gibt, wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig.2.2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises einge-treten, so haben Sie bis zur erfolgten Zahlung an uns keinen An-spruch auf unsere Reiseleistungen. 2.3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsge-bühren sind sofort fällig. 2.4. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht ent-sprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal-tungsrecht Ihrerseits besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.1. zu belasten.

7. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Reiseantritt / Rücktrittskosten7.1. Rücktritt mit Entschädigungszahlung/StornogebührTreten Sie vor Reisebeginn zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit kein Fall nach Ziffer 7.3. dieser AGB vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Auf-wendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlan-

gen. Die Entschädigung steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vor Reiseantritt und der jeweiligen Reiseart, sowie den ersparten Aufwendungen, den allenfalls zu erwartenden Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistung sowie der tatsächlich zu leistenden Zahlungen an die Leistungsträger. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Für ausgeschriebene Reisen, bei denen die Raiffeisen- und Volksbanken Touristik GmbH als Ver-anstalter auftritt, gelten folgende Stornogebühren, sofern in der Reiseausschreibung keine anderen Stornosätze vereinbart werden:

bis 60. Tag vor Reiseantritt 20 %59. bis 46. Tag vor Reiseantritt 35 %45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 50 %30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 65 %14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80 %7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90 %am Anreisetag bzw. bei No-Show 90 %Flugtickets ab Ausstellung, exklusive Steuer 100 %

Wird durch Rücktritt/Storno ein Platz in einer Doppel- oder Mehr-bettkabine storniert, beträgt unser pauschalierter Schadensersat-zanspruch für den Kreuzfahrtanteil am Reisepreis des zurücktreten-den Kunden 100 %. Bei Rücktritt/Storno des Zimmerpartners bei Buchung eines Doppelzimmers, fällt zusätzlich zu den o.g. Storno-sätzen der Einzelzimmerzuschlag an.Bereits von uns getätigte und nachweislich nicht erstattungsfähige Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, nicht erstattungsfähige Anzahlun-gen für Hotels und andere Leistungen, Tickets ohne Rückerstat-tungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze von Ihnen zu begleichen.Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden ent-standen ist als die von uns geforderte, oben genannte Pauschale.7.2. Rücktrittserklärunga) Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:Sie können jederzeit uns bzw. dem Vermittler, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Stornierung/Rücktritt empfiehlt es sich zu Beweiszwecken, dies mittels Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je ange-meldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (während der Öff-nungszeiten); an Wochenenden und Feiertagen der Werktag da-nach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.

Die vollständigen AGBs können Sie unter www.rv-touristik.de ein-sehen. Diese gehen Ihnen zusätzlich mit der Reisebestätigung zu. Weitere Informationen zum Datenschutz: www.rv-touristik.de/datenschutz

Stand Juni 2018

Reiseveranstalter:RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH

Geschäftsführer: Bernhard Hofbauer, Patrik WeitzerSitz der Gesellschaft: MünchenRegistergericht München HRB Nr. 65309

AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN FORMBLATT ZUR PAUSCHALREISE NACH § 651A DES BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Raiffeisen- und Volksbanken Touristik GmbH (kurz: RV Touristik) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen RV Touristik über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz.

WICHTIGSTE RECHTE NACH DER RICHTLINIE (EU) 2015/2302

– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Rei-seleistungen.

– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Rei-severanstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschal-reise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preis-senkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geän-dert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rück-trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

– Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretba-ren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchge-führt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

– Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

– Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die RV Touristik hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden – Tel. 0611 / 5335859 E-Mail: [email protected]) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von RV Touristik verweigert werden.

– Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.

HINWEISE:

AUSKUNFT UND ANMELDUNG: