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Nichtamtlicher Teil - 770 Jahre Jagow 10 - Gottesdienste 10 - Uckerland-Festspiele 11 - Sportfest der Kita’s 2013 14 - Rezitatoren in Lychen 14 - Haie, die außergewöhnlichen Fische 15 - Veranstaltungen 16 - Stellenausschreibung 17 - Wohnungen 17 Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Nieder- schrift der 48. Sitzung 2 - Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland (HS) vom 3. Mai 2013 5 - Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind 9 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 9

Uck 2013 ausgabe 04

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Page 1: Uck 2013 ausgabe 04

Nichtamtlicher Teil- 770 Jahre Jagow 10- Gottesdienste 10- Uckerland-Festspiele 11- Sportfest der Kita’s 2013 14- Rezitatoren in Lychen 14- Haie, die außergewöhnlichen Fische 15- Veranstaltungen 16- Stellenausschreibung 17- Wohnungen 17

InhaltAmtlicher Teil- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Nieder- schrift der 48. Sitzung 2- Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland (HS) vom 3. Mai 2013 5- Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind 9- Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 9

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2 Nr. 04/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 48. Sitzung der- Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 29.04.2013

Sitzungsdatum: 07.03.2013Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Lübbenow/

Hauptstraße 43, 17337 UckerlandBeginn: 19.03 UhrEnde: 21.17 Uhr

Anwesenheitanwesend: Frau Christine Wernicke, Herr Herbert

Heinemann, Herr Josef Menke, Herr Herbert Schütt, Herr Hans-Werner Brandau, Herr Henri Wernicke, Herr Friedhelm Rogasch, Herr Winfried Winter, Herr Olaf Ringk, Herr Lothar Holzmeier, Frau Silke Mandelkow, Frau Evelin Freuck

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-

gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-

gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 31.01.2013

Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 31.01.2013. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-

lung der TagesordnungDie Gemeindevertreter stellen keine Änderungsanträge zur Tagesordnung. 04. Einwohnerfragestunde1) Herr A. Krieser informiert über einen Artikel der Mär-

kischen Oderzeitung vom Dienstag, den 05.03.2013, indem über eine drohende Schließung verschiedener Bahnhöfe im Landkreises Uckermark berichtet wur-de, unter anderem auch die Haltestelle in Nechlin. Er macht den Vorschlag, dass sich die Gemeinde bei der Bahn erkundigt, ob der Artikel der Wahrheit entspricht. Sollte dies der Fall sein, bittet Herr A. Krieser die Ge-meindevertretung um ihre Positionierung.

Zu diesem Thema wurde sich bereits in einer Gemein-devertretersitzung 2012 verständigt, erinnert Frau Wernicke. Sie informiert über eine Konferenz des Verkehrsbundes Berlin-Brandenburg (VBB), in der geäußert wurde, dass in den nächsten Jahren keine Haltestellen geschlossen werden. Vier Wochen später berichtete der Fernsehsender rbb über die Sperrung von kleinen Bahnhöfen in der Uckermark, die weniger als 50 Tagesreisende haben und bei denen ein hoher Investitionsbedarf besteht. Des Weiteren überprüft die Bahn, inwieweit sich die Kommunen um die Erhaltung ihrer Bahnhöfe bemühen. Aufgrund dessen hat die Gemeindevertretung beschlossen, einen Parkplatz

zu errichten. Eine gute Ausstattung wurde bereits mit Unterstützung der Deutschen Bahn AG durch das An-bringen von elektronischen Anzeigen und den Aufbau von Fahrgasthallen an den Bahnsteigen erreicht.

05. Informationen der Bürgermeisterin1) Die Sparkasse Uckermark und die Firma Müritz Comp

aus Prenzlau haben für die Grundschule Uckerland einen Klassensatz mit 18 Computern inklusive Zubehör gesponsert.

2) Bezugnehmend auf die Anfrage des Herrn Gampe, ob, im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage in Wilsickow, eine Massenbi-lanz existiert, die den Verbleib der Stoffe ausweist, die bei der Behandlung der Tiere mit Antibiotika bzw. mit Wachstumshormonen entstehen, antwortet Frau Wer-nicke, dass dies nicht Bestandteil der Genehmigung zur Errichtung und Betriebnahme der Hähnchenmast-anlage in Wilsickow ist. Nach Auskunft des Bau- und Ordnungsamtsleiters, Herrn Mattukat, sollte sich Herr Gampe mit seinem Anliegen an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Pots-dam als Genehmigungsbehörde wenden.

3) Auf den Hinweis von Herrn Brandau zum Veranstal-tungsort des Weihnachtsmarktes 2013 macht Frau Wernicke deutlich, dass sich jeder Ortsteil der Ge-meinde Uckerland für die Ausrichtung dieses Festes bewerben kann.

4) In der letzten Gemeindevertretersitzung bat Herr Ringk um Auskunft zum Haus am Weinberg in Jagow. Frau Wernicke informiert, dass der Eigentümer, nach eige-nen Angaben, das Grundstück mit einem Wildzaun gesichert hat. Er erklärte, dass diese Fläche derzeit für die Schafhaltung genutzt und der Zaun durch den Tierhalter auf Beschädigungen kontrolliert wird.

5) Zur Anfrage von Frau Freuck, wann das Seniorenfrüh-jahresfest in diesem Jahr stattfindet, teilt Frau Werni-cke mit, dass diese Veranstaltung am Freitag, den 07. Juni 2013, ab 15.00 Uhr, in Nechlin durchgeführt wird.

6) Frau Wernicke informiert über einen Vor-Ort-Termin in Jagow mit einem Pflegedienst aus Pasewalk und der Architektin Frau Beate Schulz, bei dem über die wei-tere Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses beraten wurde. In einem Teil des Gebäudes sollen betreute Wohngruppen eingerichtet werden mit kleinen Zim-mern inklusive Nasszellen und einem großen Aufent-haltsraum mit Küche sowie einem Bad. Hierbei soll über den Pflegedienst ein Arbeitsplatz entstehen und, je nach dem, welche Pflegeleistungen die Bewohner über die Krankenkasse beziehen, entsprechend viele Schwestern anwesend sein. Für diese Maßnahme kön-nen über „LandZukunft“ Fördermittel beantragt werden. Vorerst ist jedoch eine Überprüfung der Wirtschaftlich-keit notwendig, so Frau Wernicke.

7) Frau Wernicke informiert über die 18. Planungsaus-schusssitzung der Regionalplanung am 04.03.2013 in Angermünde, an der sie und Herr Heinemann teilge-nommen haben. Anhand einer Tabelle legt Frau Wer-

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3Nr. 04/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

nicke die Flächenaufstellung der Windeignungsgebiete dar. Sie erklärt, dass die Windeignungsgebiete derzeit eine Größe von 789 ha betragen. Der erste Entwurf des Regionalplanes 2011 sah ein Windeignungsgebiet mit einer Gesamtfläche von 1.482 ha vor. Nach dem derzei-tigen Kenntnisstand und der Anpassung aller möglichen Kriterien, wie der Wegfall des 5.000-Meter-Abstandes zwischen den Windkraftanlagen und der Festlegung des 1.000-Meter-Abstandes zur Wohnbebauung sowie die Herabsetzung der Kranichbrutstände von 5.000 Me-ter auf 2.000 Meter, wurde eine Fläche zur Aufstellung von Windkraftanlagen von 1.341 ha ausgewiesen. Des Weiteren geht sie auf die einzelnen Windeignungsge-biete ein und erläutert diese.

Die Regionale Planungsstelle hat beschlossen, mit den Kommunen zwei Gespräche zu führen und ihnen Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. Frau Wernicke macht deutlich, dass eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Überprüfung dem Windeignungsgebiet Milow ge-widmet wird, aufgrund des 1.000 Meter Tabukriteriums und des 800 Meter Restriktionskriteriums. Die Regio-nale Planungsstelle erklärte, dass sie die Grenzen des Windeignungsfeldes festlegen und die Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit die Wind-eignungsgebiete strukturieren.

Herr Heinemann fügt hinzu, dass die Festlegung des 1.000-Meter-Abstandes der Bauplanung der Gemein-de obliegt. Besondere Aufmerksamkeit muss deshalb bei den Abständen in einem bestehenden Windeig-nungsgebiet, welches erweitert werden soll, erfolgen. Dabei sind die Maßstäbe zu einem benachbarten Ort zu klären.

8) Die Jahresrechnung 2011 ist erstellt worden und kann zur Prüfung vorgelegt werden.

9) Am 01.03.2013 haben ein Erzieher in der Kita „Ucker-landspatzen“ in Werbelow und eine Erzieherin in der Kita „Grashüpfer“ in Jagow ihren Dienst angetreten.

10) Der Aktionstag der Jugendfeuerwehr des Feuerwehr-verbandes des Landkreises Uckermark findet am 27.04.2013 in Lübbenow statt. Es werden etwa 450 Gäste, davon 300 Kinder mit Betreuern, erwartet. Frau Wernicke bittet alle Gemeindevertreter um Anwesen-heit.

11) Frau Wernicke informiert über ihre Teilnahme an der Tagung der Deutschen Kreditbank AG zum Thema „Stiftungen als Problemlöser ? – Erfahrungen und An-regungen“ am 06.03.2013 in Wildau. Sie macht den Vorschlag, dieses Thema als Tagesordnungspunkt aufzunehmen und in einer der kommenden Gemein-devertretersitzungen zu beraten.

12) Des Weiteren teilt Frau Wernicke mit, dass sie einen Vortrag der Finanzgruppe Ostdeutscher Sparkassen-verband zur Förderperiode 2014 bis 2020 besucht hat.

06. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

1) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 25.04.2013, um 19.00 Uhr, in Milow statt.

2) Aufgrund des vorliegenden Antrages des Ortsbei-rates Wismar wird die Gemeindevertretersitzung am 30.05.2013 in Wismar durchgeführt.

07. Vorstellung und Lagebericht RevierpolizistinFrau Juljane Kind, Polizeikommissarin und Revierpolizistin, stellt sich vor und erläutert ihren beruflichen Werdegang.

Sie ist zuständig für den Bereich Uckerland sowie stell-vertretend auch für den Bereich Nordwestuckermark und Ansprechpartnerin für die Bürger, Gemeinden, Schulen und Kindertagestätten. Des Weiteren koordiniert sie die Revierpolizisten der Polizeidirektion Uckermark.Frau Kind erklärt, dass die Gemeinde Uckerland, trotz leicht erhöhter Delikte zum Vorjahr, keine Schwerpunkt-gemeinde ist. Im Jahr 2012 wurden 103 Diebstähle, Sach-beschädigungen und Verkehrswidrigkeiten verzeichnet, wobei 2011 nur 89 Vorfälle erfasst wurden. Die Aufklä-rungsquote beträgt 47,6 Prozent. Im vergangenem Jahr sind besonders schwere Sachbeschädigungen in den Ortsteilen Wilsickow, Jagow und Wolfshagen aufgetreten. Bei den Ermittlungen wird die Revierpolizei von Behörden aus Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Eine gute Zu-sammenarbeit besteht auch mit der Schule und den Kita’s der Gemeinde. Frau Kind macht deutlich, dass sie die anstehenden Auf-gaben gut erfüllen möchte und bittet alle Einwohner dieser Gemeinde, sie bei Problemen anzusprechen oder mit ihr Kontakt aufzunehmen. Dies ist auch über die Gemeindever-waltung möglich. Des Weiteren macht sie darauf aufmerk-sam, dass Hinweise aus der Bevölkerung zu Straftaten und deren schnellstmögliche Anzeigen bei der Polizei entschei-dend für den Erfolg von Ermittlungen sind.08. Vorstellung DRKHerr Habben, stellvertretender Vorsitzender des DRK - Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e. V., stellt sich und Frau Ursula Wagner, Leiterin der Häuslichen Kranken-pflege Prenzlau des DRK -Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e. V., vor. Frau Wagner, Krankenschwester und Pflegedienstleiterin, erklärt, dass sie in Prenzlau, aber auch im Gebiet der Ge-meinde Uckerland in der ambulanten Pflege tätig ist. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Pflege bedürftiger Men-schen und die Beratung von Angehörigen. Ziel ist es, so Frau Wagner, Informationen weiterzugeben und den Menschen in den Gemeinden zu helfen. Sie bittet die Gemeindevertretung, das DRK in ihrer Aufklärungsar-beit zu unterstützen, in dem die Bürger auf den Kreisver-band aufmerksam gemacht werden, wie beispielsweise in Seniorennachmittagen oder Veranstaltungen. Frau Wernicke macht deutlich, dass durch eine Tagespflege der Pflegedienste in den Dörfern, die Bürger in der Gemein-de bleiben können und somit der ländliche Raum gestärkt wird. Das DRK bietet an, sich bei den Senioren in den Orten vorzustellen und Fragen zu beantworten sowie Hilfe zu ge-ben. Ein Kontakt kann auch über die Gemeindeverwaltung vermittelt werden, so Frau Wernicke. 09. (BV-Nr.: 0377/13) Abgabe einer Stellungnahme als

Behörde und Träger öffentlicher Belange zum Be-bauungsplan A II „Industrie- und Gewerbegebiet“ der Stadt Prenzlau

Die Stadt Prenzlau beabsichtigt die Änderung des beste-henden Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbe-gebiet Prenzlau-Nord“. Mit der Planänderung sollen die städtebaulichen Voraussetzungen für die Errichtung einer zusätzlichen Windkraftanlage mit einer Spitzenhöhe von 200 m über Grund im Industriegebiet geschaffen werden, erläutert Herr Heinemann. Er fügt hinzu, dass dieses Vor-haben keine Belange der Gemeinde Uckerland berührt. Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öf-fentlichen Belange werden von der 4. Änderung des Be-

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4 Nr. 04/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

bauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“ der Stadt Prenzlau nicht berührt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

10. Stand B-Plan WEG BandelowHerr Meier-Schomburg, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt der Firma neuvia ingenieure, berichtet über den aktuellen Stand der Entwicklung des Windeignungsgebietes Bandelow.Im Jahr 2011 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. einen entsprechenden Flächennutzungsplan zu entwickeln, erinnert Herr Meier-Schomburg. Er sagt, dass die Gemein-devertreter in den nächsten Sitzungen regelmäßig von ihm über den Verlauf des Verfahrens informieren werden.In der Sitzung der Regionalen Planungsgemeinschaft wur-den die neuen Flächen vorgestellt. Herr Meier-Schomburg hat eine Karte als Grundlage für die weitere Arbeit erstellt. Die Regionalplanung gibt den Rahmen vor und in Abstim-mung mit der Gemeindevertretung werden die Kriterien dann vor Ort erfasst. Anhand von Kartenmaterial erläutert Herr Meier-Schomburg das Windeignungsgebiet Bandelow. In weiteren Schritten werden die örtlichen Themen betrachtet, die naturschutz-rechtlichen Bedingungen geprüft, die Abstände von Orten bemessen und in den Bebauungsplan aufgenommen, ent-sprechend dem Ziel der gemeindlichen Entwicklung. Im Anschluss wird die Firma neuvia ingenieure einen Bebau-ungsplanvorentwurf erstellen, der im Flächennutzungsplan als Teilflächennutzungsplan für den Bereich Bandelow mit aufgenommen werden muss. In Form einer Graphik und einem Erläuterungsbericht gelangt dieser dann in die öf-fentliche Beteiligung. Die Regionale Planungsstelle veranstaltet bis zum Sommer zwei Treffen mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren, in denen die Kommunen ein Mitspracherecht erhalten, er-gänzt Frau Wernicke. Sie schlägt vor, Frau Henze und Herr Felgenhauer zur näheren Erklärung und Erläuterung in eine Gemeindevertretersitzung einzuladen. Aufgrund der im IV. Quartal stattfindenden Sitzung des Regionalausschusses und der Regionalversammlung, kann davon ausgegangen werden, dass im Herbst eine relative Plansicherheit ge-geben ist und ein positives Votum von der Planungsstelle ausgesprochen werden kann. Die Gemeindeverwaltung wird der Regionalen Planungsstelle über den derzeitigen Planungsstand berichten.11. Anfragen der Gemeindevertreter1) Frau Freuck möchte wissen, ob es nähere Informatio-

nen zur Straßensperrung an der B 198 gibt. Der Beginn der Bauarbeiten an der B 198 zwischen

Wolfshagen und Schlepkow wurde auf das nächste Jahr verschoben, teilt Frau Wernicke mit.

Sie fügt hinzu, dass im Juni/Juli 2013 eine Vollsperrung zwischen Jahnkeshof und Starkshof vorgenommen wird. Auf der B 104 werden Werterhaltungsmaßnahen durchgeführt. Die Umleitung, laut Auskunft des Stra-ßenbauamtes, soll über Blumenhagen erfolgen.

2) Eine Information zum Ausbau der Brücke zwischen Bandelow und Trebenow liegt der Gemeindeverwal-tung nicht vor, teilt Frau Wernicke auf Nachfrage von Herrn Heinemann mit.

3) Herr Heinemann erinnert an den Beschluss der Ge-meindevertretung, die Gemeindeverwaltung damit zu beauftragen, die Ortsbeiräte anzuhören, ob sie bereit sind, den Weihnachtsmarkt 2013 durchzuführen. Er informiert, dass in der Gemeindeverwaltung bisher eine Bewerbung zur Ausrichtung des Weihnachtsmarktes 2013 eingegangen ist.

Frau Wernicke erläutert, dass der Ortsbeirat Wismar sich bereit erklärt hat, den Weihnachtsmarkt 2013 der Gemeinde Uckerland in ihrem Ortsteil durchzuführen. Zunächst muss die Bewerbungsfrist zur Abgabe einer Antwort der Ortsbeiräte bis zum 31.03.2013 abgewar-tet werden. Anschließend wird die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung über diese Anträge beraten und abstimmen.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-

gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 31.01.2013

Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 31.01.2013. 02. Beteiligung an einer Windkraftanlage in BandelowHerr Heinemann schlägt vor, zur nächsten Sitzung der Ge-meindevertretung eine Beschlussvorlage vorzubereiten, in der das Angebot einer Beteiligung abgelehnt wird. Gründe dafür sind die Absicherung des Haushaltes und die nicht vorliegende Kreditwürdigkeit der Gemeinde sowie die der-zeitige politische Unsicherheit. 03 (BV-Nr.: 0372/13) Auftragsvergabe Dachsanierung

Gutsspeicher Wolfshagen Los 1 GerüstbauDie Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Auftragsvergabe zur Dachsanierung des Guts-speichers Wolfshagen Los 1 – Gerüstbau. Die Gemein-devertretung erteilt der Firma WMW Bau-Handels GmbH Blindow den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

04. (BV-Nr.: 0373/13) Auftragsvergabe Dachsanierung Gutsspeicher Wolfshagen Los 2 Maurer-, Zimme-rer- und Holzbau

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Auftragsvergabe zur Dachsanierung des Guts-speichers Wolfshagen Los 2 – Maurer-, Zimmerer- und Holzarbeiten. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma BDP Baudenkmalpflege aus Prenzlau den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

05. (BV-Nr.: 0374/13) Auftragsvergabe Dachsanierung Gutsspeicher Wolfshagen Los 4 Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Auftragsvergabe zur Dachsanierung des

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5Nr. 04/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Gutsspeichers Wolfshagen Los 4 – Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten. Die Gemeinde- vertretung erteilt der Firma DBP Dachbau Prenzlau GmbH und Co.KG den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 10 0 2 0

06. (BV-Nr.: 0375/13) Auftragsvergabe Sanierung Trep-penhaus Bandelow 64–66 Maurer- und Malerar-beiten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Auftragsvergabe zur Sanierung der Treppen-häuser Bandelow 64–66, Maurer- und Malerarbeiten. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Fischer u. Reschke GbR aus Prenzlau den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

07. (BV-Nr.: 0376/13) Auftragsvergabe Instandsetzung/Reparatur Fassade Trebenow 23–25 und Gneisen-au 26–27

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Auftragsvergabe zur Instandsetzung/Repara-tur Fassade Trebenow 23–25 und Gneisenau 26–27. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma BLHW Bau-Partner GmbH aus Strasburg den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

08 (BV-Nr.: 0356/12) Anschluss des Dorfgemein-schaftshauses Kutzerow an das Wärmenetz der Bioenergie Menke GmbH & Co.KG

Es ist eine Überarbeitung des Vertrages erforderlich. Auf-grund dessen kann der Gemeindevertretung noch keine Be-schlussvorlage und kein Vertragsentwurf vorgelegt werden.Diese Beschlussvorlage wird vertagt.09. Anfragen der Gemeindevertreter1) Herr Ringk fragt nach, ob an der Straße von Taschen-

berg kommend in Richtung Lübbenow verstärkt Ver-kehrsleiteinrichtungen aufgestellt werden oder ein Umbau des Straßenverlaufes in eine kurvenärmeren Wegstrecke erfolgen könnte.

Diese Straße ist eine Kreisstraße, antwortet Frau Wer-nicke.

2) Das Abfräsen von Beton und Aufschütten einer Deck-schicht der Straße zwischen Schlepkow und Gneise-nau war eine gute Methode zur Sanierung der Stra-ßenschäden durch Witterungseinflüsse, erinnert Herr Winter. Er möchte wissen, ob die Möglichkeit einer Straßenerneuerung zwischen Hetzdorf und Fahrenholz ebenfalls besteht.

10. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Infor-mationen.11. Informationen der BürgermeisterinDie Bürgermeisterin hat keine Informationen für die Ge-meindevertretung. 12. Schließung der SitzungDer Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sit-zung um 21.17 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 29.04.2013

WernickeBürgermeisterin

Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland (HS) vom 3. Mai 2013Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalver-fassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. De-zember 2007 (GVBl. I S. 286), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland in ihrer Sitzung am 25.04.2013 folgende Hauptsatzung beschlossen:

§ 1Name der Gemeinde

(1) Die Gemeinde führt den Namen „Uckerland“.(2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsfreien Gemeinde.

§ 2Wappen, Flagge und Dienstsiegel

(1) Das Wappen der Gemeinde zeigt im roten, mit elf gol-denen Samenkörnern (Kugeln) bestreuten Schild eine vierblättrige goldene Rapsblüte mit Butzen und vier Kelchblättern.

(2) Die Flagge der Gemeinde zeigt drei Streifen in den Farben Rot-Gelb-Rot (Rot-Gold-Rot) und im Verhältnis 1:3:1 mit dem Gemeindewappen in der Mitte.

(3) Das Dienstsiegel der Gemeinde zeigt in der Mitte das Gemeindewappen. Im oberen Teil des Dienstsiegels lautet die Umschrift: GEMEINDE UCKERLAND. Durch je ein Sternchen links und rechts abgetrennt lautet die Umschrift im unteren Teil des Dienstsiegels: LAND-KREIS UCKERMARK.

§ 3Förmliche Einwohnerbeteiligung

(1) Neben Einwohneranträgen (§ 14 BbgVerf), Bürger-begehren und Bürgerentscheiden (§ 15 BbgKVerf) beteiligt die Gemeinde ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten förmlich mit fol-genden Mitteln:1. Einwohnerfragestunden der Gemeindevertretung2. Einwohnerversammlungen3. Unternehmerforum.

(2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Formen der Einwohnerbeteiligung werden in einer Sat-

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6 Nr. 04/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

zung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohner-beteiligung in der Gemeinde Uckerland näher geregelt.

(3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben unberührt.

§ 4Ausschluss der Briefabstimmung bei

BürgerentscheidenAbweichend von § 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die Durchführung eines Bürgerentscheides im Sinne von § 15 BbgKVerf die Möglichkeit der Briefabstimmung ausge-schlossen.

§ 5 Gleichstellungsbeauftragte(1) Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu

geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Aus-wirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht ihre Auffassung von der des Hauptverwaltungsbeamten ab, hat sie das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder ihre Ausschüsse zu wenden.

(2) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem sie sich an den Vorsitzenden der Gemeindever-tretung oder des Ausschusses wendet und den ab-weichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsit-zende unterrichtet die Gemeindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.

(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist durch die Gemein-devertretung auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbe-amten durch Abstimmung zu benennen.

(4) Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem ge-schlechtsspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen.

§ 6Entscheidungen der Gemeindevertretung über

Vermögensgegenstände der GemeindeDie Gemeindevertretung entscheidet über Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde, sofern der Wert 5.000 € nicht unterschreitet (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf). Entscheidungen bis zur Wertgrenze trifft der Hauptaus-schuss (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf), es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf).

§ 7 Mitteilungspflicht von ausgeübtem Beruf oder anderer Tätigkeit

(1) Gemeindevertreter und sachkundige Einwohner teilen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben sind:1. der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitge-

bers beziehungsweise Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tä-tigkeit anzugeben.

2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristi-schen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwer-punkt in der Gemeinde.

(2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung inner-halb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.

§ 8Öffentlichkeit der Sitzungen

(1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeinde-vertretung werden spätestens 7 Tage vor der Sitzung nach § 9 Abs. 4 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.

(2) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Aus-schüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszu-schließen, wenn überwiegende Belange des öffentli-chen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen von Angelegenheiten der Fall:

1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben,3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Ein-

zelner,4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten.

§ 9Bekanntmachungen

(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Hauptverwal-tungsbeamten.

(2) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften beste-hen, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Ge-meinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Orts-teilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lüb-benow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen“.

(3) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntma-chung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Haupt-verwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Aus-legung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der Ausle-gung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen.

(4) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Ta-gesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse, sowie durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürger-begehren und Bürgerentscheiden, die die gesamte Gemeinde betreffen, durch Aushang in folgenden Be-kanntmachungskästen vollzogen:1. 17337 Uckerland, Fahrenholz 17a, gegenüber

der Bushaltestelle,

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7Nr. 04/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

2. 17337 Uckerland, Lindhorst gegenüber Nr. 12 an der Bushaltestelle,

3. 17337 Uckerland, Güterberg 5 Haupteingang Dorfgemeinschaftshaus,

4. 17337 Uckerland, Carolinenthal vor Nr. 4 vor der Bushaltestelle,

5. 17337 Uckerland, Gneisenau vor Nr. 4 an der Bushaltestelle,

6. 17337 Uckerland, Hetzdorf vor Nr. 18 neben dem Denkmal,

7. 17337 Uckerland, Kleisthöhe an der Bushalte-stelle,

8. 17337 Uckerland, Lemmersdorf 9 an der Gara-ge,

9. 17337 Uckerland, Schlepkow zwischen Nr. 46 u. 48 am Containerplatz,

10. 17337 Uckerland, Jagow gegenüber Nr. 11 vor der Kirche,

11. 17337 Uckerland, Kutzerow vor Nr. 1 an der Bu-shaltestelle vor dem Dorfgemeinschaftshaus

12. 17337 Uckerland, Taschenberg vor Nr. 8–10 vor dem Wohnblock,

13. 17337 Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35 vor dem Verwaltungsgebäude,

14. 17337 Uckerland, Milow gegenüber Nr. 65 vor der Kirche,

15. 17337 Uckerland, Jahnkeshof gegenüber Nr. 7,16. 17337 Uckerland, Nechlin gegenüber Nr. 14 an

der Bushaltestelle, 17. 17337 Uckerland, Trebenow vor Nr. 50 vor dem

Dorfgemeinschaftshaus,18. 17337 Uckerland, Bandelow gegenüber Nr. 31

am Containerplatz,19. 17337 Uckerland, Werbelow zwischen Nr. 20

und 21 am Feuerwehrhaus,20. 17337 Uckerland, Wilsickow vor Nr. 8 am Gä-

stehaus der Agrargenossenschaft, 21. 17337 Uckerland, Wismar gegenüber Nr.70/71

gegenüber dem Dorfgemeinschaftshaus,22. 17337 Uckerland, Hansfelde vor Nr. 37 an der

Bushaltestelle,23. 17337 Uckerland, Wolfshagen, neben Prenzlau-

er Straße 22 an der Bushaltestelle,24. 17337 Uckerland, Amalienhof gegenüber Nr. 3

am Dorfplatz,25. 17337 Uckerland, Ottenhagen vor Nr. 5.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses erfolgt abweichend von Satz 1 im „Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nech-lin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen“.

(5) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tages-ordnung der Sitzungen der Ortsbeiräte sowie durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene ortsübliche Be-kanntmachungen und Bekanntmachungen im Zusam-menhang mit Wahlen, die einzelne Ortsteile betreffen, durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Be-kanntmachungskästen der Gemeinde im jeweiligen Ortsteil öffentlich bekannt gemacht:1. Ortsbeirat des Ortsteils Fahrenholz

a) 17337 Uckerland, Fahrenholz 17a gegen-über der Bushaltestelle,

b) 17337 Uckerland, Lindhorst gegenüber Nr. 12 an der Bushaltestelle,

2. Ortsbeirat des Ortsteils Güterberga) 17337 Uckerland, Güterberg 5 Hauptein-

gang Dorfgemeinschaftshaus,b) 17337 Uckerland, Carolinenthal vor Nr. 4

vor der Bushaltestelle,3. Ortsbeirat des Ortsteils Hetzdorf

a) 17337 Uckerland, Gneisenau vor Nr. 4 an der Bushaltestelle,

b) 17337 Uckerland, Hetzdorf vor Nr. 18 ne-ben dem Denkmal,

c) 17337 Uckerland, Kleisthöhe an der Bushal-testelle,

d) 17337 Uckerland, Lemmersdorf 9 an der Garage,

e) 17337 Uckerland, Schlepkow zwischen Nr. 46 u. 48 am Containerplatz,

4. Ortsbeirat des Ortsteils Jagowa) 17337 Uckerland, Jagow gegenüber Nr. 11

vor der Kirche,b) 17337 Uckerland, Kutzerow vor Nr. 1 an

der Bushaltestelle vor dem Dorfgemein-schaftshaus

c) 17337 Uckerland, Taschenberg vor Nr. 8–10 vor dem Wohnblock,

5. Ortsbeirat des Ortsteils Lübbenowa) 17337 Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35

vor dem Verwaltungsgebäude,6. Ortsbeirat des Ortsteils Milow

a) 17337 Uckerland, Milow gegenüber Nr. 65 vor der Kirche,

b) 17337 Uckerland, Jahnkeshof gegenüber Nr. 7,

7. Ortsbeirat des Ortsteils Nechlina) 17337 Uckerland, Nechlin gegenüber Nr.

14 an der Bushaltestelle,8. Ortsbeirat des Ortsteils Trebenow

a) 17337 Uckerland, Trebenow vor Nr. 50 vor dem Dorfgemeinschaftshaus,

b) 17337 Uckerland, Bandelow gegenüber Nr. 31 am Containerplatz,

c) 17337 Uckerland, Werbelow zwischen Nr. 20 und 21 am Feuerwehrhaus,

9. Ortsbeirat des Ortsteils Wilsickowa) 17337 Uckerland, Wilsickow vor Nr. 8 am

Gästehaus der Agrargenossenschaft,10. Ortsbeirat des Ortsteils Wismar

a) 17337 Uckerland, Wismar gegenüber Nr. 70/71 gegenüber dem Dorfgemein-schaftshaus,

b) 17337 Uckerland, Hansfelde vor Nr. 37 an der Bushaltestelle,

11. Ortsbeirat des Ortsteils Wolfshagena) 17337 Uckerland, Wolfshagen, neben

Prenzlauer Straße 22 an der Bushaltestelle,b) 17337 Uckerland, Amalienhof gegenüber

Nr. 3 am Dorfplatz,c) 17337 Uckerland, Ottenhagen vor Nr. 5.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte erfolgt abweichend von Satz 1 im „Amts-blatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow,

Page 8: Uck 2013 ausgabe 04

8 Nr. 04/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfs-hagen“.

(6) Die Aushänge in den Bekanntmachungskästen nach Abs. 4 und 5 sind 7 volle Tage vor dem Sitzungstag auszuhängen, den Tag des Anschlags nicht mitgerech-net. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen.

Die Dauer des Aushangs der ortsüblichen Bekanntma-chungen beträgt 14 Tage. Hierbei werden der Tag des Anschlags und der Abnahme nicht mitgerechnet. Der Tag des Anschlags ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme bei der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch die Unterschrift des jeweiligen Be-diensteten zu vermerken. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tage, nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde.

(7) Ist eine Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekom-men, so ist diese Verletzung gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Sat-zung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzen Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Diese gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung verletzt worden sind. Satz 1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise ver-lässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten. Dies gilt entsprechend für den Flächennut-zungsplan und für Verordnungen der Gemeinde (§ 3 Abs. 4 und 6 BbgKVerf).

§ 10Gemeindebedienstete

Die Gemeindevertretung entscheidet nach § 62 Abs. 3 BbgKVerf auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin über das Er-gebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begrün-dung eines Beamtenverhältnisses sowie über die Einstel-lung und Entlassung von Arbeitnehmern.

§ 11Bildung von Ortsteilen

(1) In der Gemeinde Uckerland bestehen die folgenden Ortsteile im Sinne von §§ 45 ff. BbgKVerf: 1. Fahrenholz, in den Grenzen der Gemarkungen

Fahrenholz und Lindhorst2. Güterberg, in den Grenzen der Gemarkung Gü-

terberg3. Hetzdorf, in den Grenzen der Gemarkungen

Gneisenau, Hetzdorf, Lemmersdorf und Schlep-kow

4. Jagow, in den Grenzen der Gemarkungen Ja-gow, Kutzerow und Taschenberg

5. Lübbenow, in den Grenzen der Gemarkung Lüb-benow

6. Milow, in den Grenzen der Gemarkung Milow7. Nechlin, in den Grenzen der Gemarkung Nechlin8. Trebenow, in den Grenzen der Gemarkungen

Bandelow, Herrenwiesen, Trebenow und Wer-below

9. Wilsickow, in den Grenzen der Gemarkung Wil-sickow

10. Wismar, in den Grenzen der Gemarkungen Wis-mar und Hansfelde

11. Wolfshagen, in den Grenzen der Gemarkungen Amalienhof, Ottenhagen und Wolfshagen.

(2) In den in Absatz 1 aufgeführten Ortsteilen wird jeweils ein Ortsbeirat gewählt. Der Ortsbeirat besteht jeweils aus drei Mitgliedern. Das Wahlverfahren für die Ortsbeiräte richtet sich in allen Ortsteilen nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes.

(3) Jeder Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören:1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Orts-

teil,2. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flä-

chennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrecht-lichen Satzungen, soweit sie sich auf den Orts-teil beziehen,

3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil,

4. Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil,

5. Änderung der Grenzen des Ortsteils,6. Erstellung des Haushaltsplans,7. Grundstücksangelegenheiten, sofern sie das

Territorium des Ortsteils betreffen,8. Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetz-

buch (Bauanträge), sofern sie das Territorium des Ortsteils betreffen,

9. Friedhofsangelegenheiten, soweit sie die kom-munalen Friedhöfe der Ortsteile betreffen,

10. Wohnungsangelegenheiten im Ortsteil,11. Investitionen, sofern sie das Territorium des

Ortsteils betreffen. Eine Anhörung findet nicht statt, soweit der Ortsbeirat

tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung sei-nes Anhörungsrechts gehindert ist (§ 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf).

(4) Soweit es sich nicht um ein Geschäft laufender Verwal-tung (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf) handelt, entscheiden die Ortsbeiräte gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf über folgende Angelegenheiten:1. Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung

und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Nebenanlagen, deren Bedeu-tung nicht über den Ortsteil hinausgeht,

2. Pflege des Ortsbildes und die Pflege und Aus-gestaltung von öffentlichen Park- und Grünanla-gen, Friedhöfen, Badestellen sowie Boots- und Kahnanlegestellen in dem Ortsteil und

3. Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öf-fentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht.

(5) Der Ortsbeirat entscheidet über die Verwendung von Mitteln, die ihm jährlich von der Gemeindevertretung zur Förderung von Kultur, Sport, Seniorenbetreuung, Vereinen und Jubiläen zur Verfügung gestellt werden.

(6) Ist der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Aus-übung seines Entscheidungsrechts gehindert, so tritt an seine Stelle die Gemeindevertretung (§ 46 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf).

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9Nr. 04/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

(7) Die Sitzungen jedes Ortsbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Der § 8 Abs. 2 findet entsprechende Anwen-dung.

(8) Für die Mitglieder der Ortsbeiräte findet § 7 Abs. 1 und 2 entsprechende Anwendung.

§ 12Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentli-chen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.

Uckerland, den 3. Mai 2013

Christine WernickeBürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit den §§ 14, 16 und 17 Bauge-setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hatte die Gemein-devertretung der Gemeinde Uckerland am 30.06.2011 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungs-bereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind, beschlossen.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schloss nunmehr auf ihrer Sitzung am 25.04.2013 die 1.

Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Wind-felder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind, die hiermit bekannt gemacht wird.

Uckerland, den 3. Mai 2013

WernickeBürgermeisterin

1. Änderungssatzung vom 3. Mai 2013 zur Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausge-wiesen sind vom 01.07.2011

Auf Grund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch und § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der derzeit jeweils geltenden Fassung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland in ihrer Sitzung am 25.04.2013 die Änderung von § 5 der Satzung über die Veränderungssperre, die am 30. Juni 2011 beschlossen und in der Sonderausgabe 01/2011des Amtsblattes am 08.07.2011 öffentlich bekannt gemacht wurde, wie folgt:

„§ 5 Geltungsdauer der VeränderungssperreDie Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 3 Jahren seit ihrer Bekanntmachung, am 8. Juli 2014, außer Kraft.“

In-Kraft-TretenDie Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannt-machung in Kraft.

Uckerland, den 3. Mai 2013

WernickeBürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf

Folgende Ortsbeiräte haben getagt:Ortsbeirat Wismar Sitzung am: 13.03.13Ortsbeirat Nechlin Sitzung am: 14.03.13Ortsbeirat Wolfshagen Sitzung am: 31.03.13Ortsbeirat Jagow Sitzung am: 09.04.13Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informations-vorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte ein-schließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen

können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, ( Zimmer 03 ) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 24. April 2013

WernickeBürgermeisterin

Ende Amtlicher Teil

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10 Nr. 04/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Ucker-land, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • E-Mail: [email protected] (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

ISSN 1612-1511

Nichtamtlicher Teil

Nächste Ausgabe Nr. 05/13Juli 2013Anzeigenschluss: 26.06.2013Redaktionsschluss: 17.06.2013Erscheinungstermin: 09.07.2013

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 UhrKontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: [email protected] www.uckerland.de

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebe-now, Wilsickow, Wismar, WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 UckerlandBezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: [email protected] für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

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ISSN 1612-1511

Aus den Ortsteilen

770 Jahre Jagow – ein Jubiläumsfest ist zu vermelden!

Vom 05.07. bis 06.07.2013 begehen wir dieses schöne Jubiläum!Dem Anlass entsprechend mit großem Festumzug, Feuerwerk, Diskothek und Vielem mehr auf dem Fest-platz in Taschenberg. Eine neu erarbeitete Dorfchronik wird zu diesem Anlass für alle Interessierten zu erwer-ben sein.Am 05.07.2013 startet um 13.00 Uhr der große Festum-zug an der Bushaltestelle in Kutzerow. Am 06.07.2013 beginnt ab 19.00 Uhr der Einlass zur Disko.

Der Ortsbeirat

Gottesdienste

Datum Uhrzeit Ort19.05.2013 10.30 Uhr Lübbenow25.05.2013 14.00 Uhr Nechlin26.05.2013 09.00 Uhr

10.30 UhrHetzdorfTrebenow

01.06.2013 18.30 Uhr Wilsickow02.06.2013 09.00 Uhr

10.30 UhrGüterbergMilow

22.06.2013 14.00 Uhr Nechlin23.06.2013 09.00 Uhr

10.30 UhrWolfshagenLübbenow

29.06.2013 10.00 Uhr Hetzdorf30.06.2013 10.30 Uhr Trebenow

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11Nr. 04/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Feuerwehr

Uckerland-Festspiele

„Was macht ihr denn mit euren Kindern? Trainiert ihr 5 mal in der Woche?“ Diese Frage wurde mir nach der Siegereh-rung am 27.04.2013 beim Jugendfeuerwehrausscheid des Landkreises Uckermark mehrfach gestellt. Keiner konnte so richtig glauben, dass die Bandelower „Firekids“ erneut den 1. Platz in der Altersklasse I erreicht haben. Der Jubel war natürlich riesengroß, denn mit dieser Platzierung hatte niemand gerechnet. Besonders als in der Vorbereitungs-phase für diesen Aktionstag feststand, dass die älteren Mitglieder der Jugendfeuerwehr Bandelow aufgrund von Stellproben für Jugendweihe und Konfirmation nicht an dem Aktionstag in Lübbenow teilnehmen konnten und dann auch noch der Jugendwart Carsten Rabe und seine Frau Anne eine Woche vorher unerwartet ausfielen, schien das Chaos perfekt. Unsere Jüngsten, welche zum Teil noch nie an einem Ausscheid teilgenommen hatten, mussten jetzt ihr Können unter Beweis stellen. Wir trafen uns dann am Dienstag vor dem Aktionstag zum ersten gemeinsamen Üben in diesem Jahr. Der Löschangriff klappte ganz gut, aber die Stafette mit den neuen Aufgaben war beim er-sten Durchlauf eine totale Katastrophe. Mit viel Geduld erklärte der stellvertretene Jugendwart Adrian Westphal den Kindern, worauf sie achten müssen und gab Hinweise und Ratschläge. Am Freitag übten wir dann noch mal die Stafette – diesmal mit wesentlich besserem Ergebnis. Als wir uns am Sonnabendfrüh auf den Weg nach Lübbenow machten, war für die Kinder klar: „Der 1.Platz im Vorjahr in Meichow war einmalig – so etwas erreichen wir nie wieder.“ Nach dem Festumzug durch Lübbenow gingen insgesamt 20 Jugendwehren mit mehr als 200 Kindern und Jugend-lichen aus der gesamten Uckermark an den Start. Total entspannt und ruhig begannen wir mit den einzelnen Wett-kämpfen. Nach dem Pflichtteil Löschangriff, Stafette und Knotenbinden aßen wir gemeinsam Mittag und dann wur-den die freiwilligen Stationen noch bewältigt. Beim Spiel- und Spaßteil, welcher durch die Erzieherinnen der Gemeinde Uckerland organisiert und durchgeführt wur-de, hatten die Kinder jede Menge Freude. Auch Bogen-schießen und Kart-Fahren wurde ausprobiert. Zum Schluss gestalteten die Kinder noch ein Bild auf Leinwand mit ihren Handabdrücken und ihren Namen. An dieser Station, die von Frau Husemann und Frau Amzoll betreut wurde, sind

im Laufe des Tages viele wunderschöne Bilder entstanden. Dann hieß es auch schon Aufstellung nehmen zur Sieger-ehrung. Folgende Platzierungen wurden erreicht:

Altersklasse ILöschan-griff

Stafette Knoten-binden

Gesamt-wertung

1. Platz Bandelow Milow Bandelow Bandelow2. Platz Nechlin Bandelow Milow Milow3. Platz Brüssow Gerswalde Wismar Warthe

Altersklasse IILöschan-griff

Stafette Knoten-binden

Gesamt-wertung

1. Platz Güterberg Güterberg Hetzdorf I Güterberg2. Platz Mittenwal-

deWeggun Güterberg Weggun

3. Platz Hetzdorf II Mittenwal-de

Hetzdorf II Mittenwal-de

Von 18 möglichen Platzierungen erreichten die Jugend-wehren aus Uckerland 13 Plätze und sicherten sich auch in beiden Altersklassen den Gesamtsieg. Milow belegte in der Gesamtwertung der Altersklasse I den 2. Platz. Die Kreisjugendwartin Kareen Bechert stellte zum Abschluss der Siegerehrung fest, dass dieser Aktionstag der Jugend-feuerwehren des Landkreises Uckermark aufgrund der sen-sationellen Platzierungen auch in „Uckerland-Festspiele“ umbenannt werden könnte. Wir gratulieren allen Kindern und Jugendlichen nochmals ganz herzlich und wünschen weiterhin viel Spaß und Er-folg bei der Jugendfeuerwehr. Bei allen fleißigen Helfern, die bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieses erlebnisreichen Tages geholfen haben, möchten wir uns ganz herzlich bedanken. Ein besonderes Dankeschön auch noch einmal an die vielen Sponsoren, denn ohne die finanzielle Unterstützung wäre die Ausrichtung dieses Tages in der Gemeinde Uckerland nicht möglich gewesen.

Marleen Glasow

20 Jugendwehren nahmen am Aktionstag teil

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12 Nr. 04/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Königsdisziplin Löschangriff

Konzentration beim Knotenbinden

Auch das Kuppeln will gekonnt sein

Flott geht es durch den Tunnel

Nicht nur die Kinder hatten Spaß

Eröffnung durch Bürgermeisterin Christine Wernicke, Vize-Landrä-tin Karina Dörk, Gemeindejugendwart Martin Mandelkow sowie Kreisjugendwartin Kareen Bechert.

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13Nr. 04/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Tolle Kunstwerke sind entstanden

Wer stapelt die meisten Kästen? Strahlende Gesichter bei der Siegerehrung

Sponsoren des Aktionstages

Ganz besonders möchten wir uns bei Familie Dörk aus Lübbenow bedanken.

Vielen Dank an: Pflanzenbau-Hof Fichtner • Agrar-genossenschaft eG Wilsickow/Milow • Gut Werbe-low GbR • Christine Grossmann • Autohaus Woldegk GmbH • Uwe Kretschmann • Lothar Krause • Rosen-hof Flemming • Frank Zabel • Raiffeisen HG Strasburg • Dr. C. Schuart • Neitzke Fahrzeugservice • Heinfried Sommer • Mineralölhandel Glaser • Ines Gerasch • Haustechnik GmbH Strasburg • Christine Wernicke • LW Carsten Rabe • Iris Herrmann • Reinhard Kurzhals • NOTUS ENERGY Plan • Ute Freitag • MV-Systems • Fulbrecht/Steinberg/Sprossmann GbR • Helga u. Josef Menke • LW Martin Mandelkow • Matthias Schil-ling • Klaus H. Lienau • E.ON edis AG • Milchviehbe-trieb Wolters GmbH

Die Trebenower nahmen mit Pferden am Umzug teil.

Gespannt wartet die Milower Jugend auf die Ergebnisse.

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14 Nr. 04/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kinder- und Jugendarbeit

Sportfest der Kita’s 2013

Am 09.04.2013 hieß es für die Kinder der Kita „Ucker-landspatzen“, „Grashüpfer“ und „Regenbogen“ wieder „Sport frei“. Das Sportfest startete in diesem Jahr mit über 60 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Die An- und Abreise erfolgte dank der Organisation von Frau Ballin mit einem Extrabus der UVG. So war es für die jüngeren Kinder, die zum ersten Mal am Sportfest teilnahmen, viel angenehmer.Um 9.00 Uhr trafen sich alle Kinder in der Turnhalle der Grundschule Uckerland in Werbelow zur Aufwärmrunde. Beim Bewegungslied „Theo, Theo“ machten alle Kinder aktiv mit. Nach dem Aufwärmen ging es dann an die Stati-onen, die schon am Tag zuvor aufgebaut wurden. Folgende Aufgaben hatten die Kinder hier zu bewältigen: über Bänke balancieren, Hindernisse überwinden, hüpfen, springen, kriechen und werfen. Ein besonderer Höhepunkt war die Station „Wäsche aufhängen“. Die Kinder konnten hier die Wäsche mit einer Klammer aufhängen und später wieder abnehmen. Eine kleine Pause zwischen den einzelnen Stationen ermöglichte es den Kindern, ihre Obstpause und ein Getränk zu sich zu nehmen. Nachdem alle Stationen durchlaufen waren, halfen alle Kinder fleißig mit, die Geräte

… macht allen viel Spaß

wieder an ihren Platz zu räumen. Das „Fliegerlied“ regte die kleinen Sportler nochmals an, sich eifrig zu bewegen. Zum Abschluss kämpften alle Kinder um den Sieg beim altbewährten Spiel „Feuer, Wasser, Sturm“. Danach bekam jeder Sportler eine Medaille und eine Urkunde. Erschöpft, aber überglücklich machten sich alle Kinder und Erzieher auf den Weg zurück in ihre Einrichtungen.

Jasmin Habig, Nadine Graetsch und Antche Onnasch

Erschöpft vom Sport genießen die Kleinen ihre Obstpause

Hüpfen, Springen, kriechen ...

Rezitatoren in LychenEin Gedicht lernen, wie fängt man das an? Inwendig, bis man’s auswendig kann.

Walther Petri

Fleißig auswendig gelernt hatten alle neun unserer Teil-nehmer des Rezitatorenwettbewerbs. Das bewiesen sie bereits beim Gedichtwettbewerb der Grundschule Ucker-land in ihren Klassen. Die besten Interpreten erhielten eine Einladung zum Uckermärker Rezitatorenwettbewerb nach Lychen. Nur Auswendiglernen genügte nicht, das war allen klar. Neben der Textsicherheit ging es um das richtige Sprechtempo, die Aussprache, die Betonung, die Mimik und Gestik. Gut vorbereitet, voller Freude und sehr aufgeregt starteten wir am 16. April. Begrüßt mit einem sportlich-musikalischem Programm, musste dann jeder

Schüler in seiner Jahrgangsstufe „seinen Mann stehen“. Das gelang allen sehr gut, wenn wir auch keine ersten Plätze belegten. Bei 165 Teilnehmern war das keine leich-te Aufgabe. Vielleicht gelingt es im nächsten Jahr. Es war ein schöner, ein besonderer Tag für uns! Möglich war dies nur durch die Nutzung des neuen Feuerwehrfahrzeugs der Gemeinde Uckerland und die Bereitschaft von Herrn Spietz, dieses zu fahren. Ein dickes Dankeschön an die Gemeinde Uckerland, die FFw und Herrn Spietz.

A. Herrmann

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15Nr. 04/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Haie, die außergewöhnlichen FischeSind Haie wirklich so blutrünstige Ungeheuer? Auf diese und andere Fragen wollten die Schüler der Klasse 5 wäh-rend ihrer Exkursion ins Meereskundemuseum in Stralsund am 5. März 2013 Antworten finden. Unter Leitung einer Museumspädagogin bearbeiteten sie dafür eine einein-halbstündige Themenwerkstatt. Dazu gehörte eine Führung durch bestimmte Ausstellungsbereiche des Hauses und eine kurze Videoeinspielung. Natürlich wurde auch auf das Wissen der Kinder zurückgegriffen. Einige Schüler mussten bei deren Darlegungen regelrecht gebremst werden, um auch anderen die Chance zu geben, sich zu äußern. In einem Quiz konnten dann alle unter Beweis stellen, wie aufmerksam sie den Ausführungen ihrer Mitschüler und der Museumspädagogin gefolgt waren. Alle Schüler kamen übrigens zu dem Fazit, dass Haie keineswegs solche Mon-ster sind, sondern meistens menschliches Fehlverhalten Anlass der Attacken von Haien ist. Den Besuch im Mee-reskundemuseum verbanden die Schüler noch mit einer Besichtigung des Ozeaneums. Hier begaben sie sich in die Unterwasserwelt, um nicht nur den kleinen Clownfisch Nemo zu suchen, sondern auch um sich von den Riesen

der Meere, den Walen, in ihren Bann ziehen zu lassen. Die Schüler der Klasse 5 bedanken sich bei Frau Schmidt für ihre Begleitung nach Stralsund.

Die Schüler der Klasse 5

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Veranstaltungen

Datum Ort Art der Veranstaltung15.05. Wolfshagen Rentnerkaffee18.05. Wolfshagen Fußballturnier/Volleyballturnier

20.05. Werbelow Mühlentag mit Familienkon-zert Tarme

25.05. Bandelow Fußballturnier26.05. Werbelow Flohmarkt01.06. Trebenow Kindertag (Thema Piraten)01.06. Milow Kindertag – Fahrt Werbelow01.06. Milow Orgelkonzert01.06. Jagow Radtour07.06. Nechlin Frühlingsfest der Senioren08.06. Milow Heimatfest und 80 Jahre Fw

08./09.06. Karlstein Rosenblütenfest und Bran-denburger Landpartie

09.06. Jagow Radtour12.06. Wolfshagen Rentnerkaffee

15.06. WismarFeuerwehrausscheid der Gemeinde

15./16.06. Offene Gärten in der Um.19.06. Milow Seniorenklub23.06. Werbelow Flohmarkt28.06. Hetzdorf Lagerfeuer29.06. Hetzdorf 80 Jahre Feuerwehr Hetzdorf01.07. Werbelow Puppentheater selbstgemacht03.07. Wolfshagen Rentnerkaffee05. bis 07.07. Lübbenow Reitturnier

05./06. Jagow Dorffest Jagow12./13.07. Werbelow Jazzfest Uckermark12./13.07. Wolfshagen Rosenfest

13./14.07. Karlstein Karlsteiner Rosentage mit großem Entenrennen

14.07. Jagow Radtour15.07. Werbelow Schaf ist Scharf21.07. Werbelow Flohmarkt29.07. Werbelow Skulpturen und Objekte07.08. Wolfshagen Rentnerkaffee11.08. Jagow Radtour18.08. Werbelow Flohmarkt24.08. Wolfshagen Grillabend mit Singegruppe31.08. Nechlin 2. Uckerland-Tag31.08. Bandelow Erntefest31.08/01.09 Jagow Radtour04.09. Wolfshagen Rentnerkaffee07.09. Trebenow Erntefest07.09. Jagow Radtour07./08.09. Offene Gärten in der Um.08.09. ges. Bereich Tag des offenen Denkmals21.09. Werbelow Konzertorchester Brandenburg21./22.09 Karlstein Kürbisfest22.09. Werbelow Flohmarkt25.09. Milow Seniorenklub

Für Kinder auf dem Sonnenhof-Uckermark

www.sonnenhof-uckermark.de

Wie die Indianer Übernachten im Tipi und kochen am Feuer

- im Kontakt mit der Natur sein- besondere Bäume besuchen- Kristallen lauschen- Klangerfahrung mit Klangschalen - Aquaklangerfahrung - Toben auf dem Abenteuerspielplatz mit Trampolin- sich messen an der Tischtennisplatte- Abkühlen im Außen-Pool u. Baden im See- Salzgrotten-Besuch- Blütenmandalas legen- künstlerische Angebote- Nachtwanderung u. v. m.

Termin: 22.07.2013 bis 26.07.2013Ort: Sonnenhof-Uckermark nördliche Uckermark-SchlepkowKosten: 190,00 €Leitung: Perdia Kirsten Strehlow Dipl. Sozialpädagogin/HeilpädagoginTelefon: 039745-86720

Kennenlern-Termin des Grundstücks und meiner Person möglich, bitte telefonisch vereinbaren.

Tag der offenen Tür auf dem Sonnenhof-Uckermark

wann: 22.06.2013 ab 13.00Uhrwo: Schlepkow 47, 17337 Uckerland

• Besichtigung der neueröffneten Sauna und Salz-grotte Klangmassage

• Besichtigung des Sonnenhofes mit Tipis • 14.00 Uhr Gesundheitsvortrag mit Saganja C.

Derissen – Heilpraktikerin aus Berlin • 15.00 Uhr Vortrag: „2. Standbein – nicht nur für

Selbstständige“• 17.00 Uhr Ausklang mit einem Klangschalen-

Konzert „Klangteppich“

Für Kinder gibt es verschiedenste Möglichkeiten zum Spielen.

Es kann Kaffee und Kuchen erworben werden

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Die Gemeinde Uckerland sucht zum 01.09.2013 befristet bis zum 31.08.2014

eine Verwaltungsfachangestellte/einen Verwaltungsfachangestelltenzum Einsatz in der Verwaltung der Gemeinde Uckerland für die Aufgabenbereiche Hauptamt und Kämmerei in Teilzeit (30 h/Woche).

Erwartet wird:• Qualifikation für den mittleren nichttechnischen Ver-

waltungsdienst,• Fähigkeit zum selbständigen, strukturierten und sorg-

fältigen Arbeiten,• hohes Maß an Serviceorientierung, Teamfähigkeit,

Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative,• gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise,• freundliches und sicheres Auftreten,• gute Kenntnisse in MS Office, insbesondere Word,

Excel,• gute Kenntnisse in Anwendersoftware, Anordnungs-

wesen, idealerweise C.I.P.,• Führerschein Klasse B.

Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD – V.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung ent-stehen, werden nicht erstattet.Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ge-wünscht, ist ein ausreichend frankierter Umschlag bei-zulegen.

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den ent-sprechenden Nachweisen bis zum 31.05.2013 an:

Gemeinde UckerlandHauptamt, Frau GlasowKennwort: „Verwaltung“

Lübbenow/Hauptstraße 3517337 Uckerland

Wohnungen

Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend.Täglich zu erfragen in Lübbenow. Telefon: 039745/86115 oder 039745/86125

Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen: 0175/2937365 und 0160/96990408 (nur für Notfälle)

Ortsteil Fahrenholz m2 Kaltmiete in €2-Raum Fahrenholz 1 58,23 260,293-Raum Fahrenholz 2 67,64 302,353-Raum Fahrenholz 3 67,61 302,22

Ortsteil Güterberg2-Raum Güterberg 23 47,92 214,20

Ortsteil Jagow1-Raum Taschenberg 8 36,39 147,021-Raum Taschenberg 8 36,39 150,651-Raum Taschenberg 8 36,39 143,383-Raum Taschenberg 8 66,55 268,861-Raum Taschenberg 9 34,37 135,422-Raum Taschenberg 10 56,98 230,203-Raum Taschenberg 10 72,52 285,734-Raum Taschenberg 25 97,42 434,732-Raum Taschenberg 26 62,17 244,82

Ortsteil Hetzdorf3-Raum Gneisenau 24 66,17 302,404-Raum Gneisenau 24 77,20 352,802-Raum Gneisenau 27 57,47 262,642-Raum Gneisenau 27 57,47 262,644-Raum Gneisenau 28 77,20 368,244-Raum Gneisenau 28 77,20 360,522-Raum Gneisenau 29 57,47 262,643-Raum Lemmersdorf 25 77,90 169,04

Ortsteil Lübbenow3-Raum DS 13 69,70 325,502-Raum DS 14 49,10 229,302-Raum DS 14 46,88 223,622-Raum DS 16 51,85 242,143-Raum HS 29 66,28 272,33

Ortsteil Lübbenow m2 Kaltmiete in €1-Raum HS 29 29,47 132,141-Raum HS 29 29,47 132,402-Raum HS 29 52,36 215,123-Raum HS 31 67,06 275,543-Raum HS 31 67,06 300,714-Raum HS 31 80,44 330,523-Raum HS 33 66,97 275,171-Raum HS 33 29,47 121,08

Ortsteil Milow4-Raum Milow 56 a 146,15 473,535-Raum Milow 56 b 118,53 373,37

Ortsteil Trebenow1-Raum Trebenow 23 37,36 178,211-Raum Trebenow 23 37,36 174,473-Raum Trebenow 23 63,58 284,201-Raum Trebenow 24 37,36 174,471-Raum Trebenow 24 36,46 170,742-Raum Trebenow 25 53,77 245,732-Raum Bandelow 64 44,33 207,022-Raum Bandelow 64 44,33 198,853-Raum Bandelow 66 56,44 269,222-Raum Bandelow 66 44,33 207,02

Ortsteil Wilsickow3-Raum Wilsickow 81 81,41 335,601-Raum Wilsickow 85 35,90 169,453-Raum Wilsickow 86 66,90 309,08

Ortsteil Wolfshagen4-Raum Prenzlauer Str. 4 78,37 373,824-Raum Prenzlauer Str. 4 77,33 353,402-Raum Prenzlauer Str. 6 56,19 262,41

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