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Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 11. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland 2 - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 12. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland 9 - 2. Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Mitglieder der Gemeindevertretung, Ausschüsse und der Ortsbeiräte der Gemeinde Uckerland vom 25.11.2008 17 - Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung 17 - Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2016 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung 18 Nichtamtlicher Teil - Uckerlandtag – Leistungsschau der Gemeinde Uckerland 19 - Fahrt der Jugendfeuerwehr Uckerland zum Kletterwald 22 - Kinder- und Jugendarbeit 23 - Gemeinsames Frühstück der Reinigungskräfte 25 - Kultur aus eigener Kraft 26 - 85-Jahre FFW & 5-Jahre JFW Güterberg 27 - Uckerländer Weihnachtsmarkt/Rentnertreffen 28 - 640 Jahre Lindhorst 29 - Gesetz über den Brandschutz 30 - Veranstaltungskalender 31 - Wohnungen 32 - Geburtstage November/Dezember 33

Uck 2015 ausgabe 09

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Page 1: Uck 2015 ausgabe 09

InhaltAmtlicher Teil- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 11. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland 2- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 12. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland 9- 2. Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Mitglieder der Gemeindevertretung, Ausschüsse und der Ortsbeiräte der Gemeinde Uckerland vom 25.11.2008 17- Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung 17- Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2016 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung 18

Nichtamtlicher Teil- Uckerlandtag – Leistungsschau der Gemeinde Uckerland 19- Fahrt der Jugendfeuerwehr Uckerland zum Kletterwald 22- Kinder- und Jugendarbeit 23- Gemeinsames Frühstück der Reinigungskräfte 25- Kultur aus eigener Kraft 26- 85-Jahre FFW & 5-Jahre JFW Güterberg 27- Uckerländer Weihnachtsmarkt/Rentnertreffen 28- 640 Jahre Lindhorst 29- Gesetz über den Brandschutz 30- Veranstaltungskalender 31- Wohnungen 32- Geburtstage November/Dezember 33

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2 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Sitzungsdatum: 25.06.2015Tagungsort: Schloss, Güterberg 5, 17337 UckerlandBeginn: 18:00 UhrEnde: 22:16 Uhr

anwesend: Christine Wernicke, Herr Christopher Dörk, Frau Evelin Freuck, Frau Heidi Hartig, Herr Gerd Haupt, Herr Herbert Heinemann, Frau Ilsa-Marie von Holt-zendorff, Herr Andreas Krieser, Herr Josef Menke, Herr Matthias Horst Schil-ling, Herr Jürgen Steinberg, Herr Henri Wernicke, Frau Corinna Woldegk

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die An-wesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 28.05.2015

Frau Hartig (SPD / Die Linke) bittet um Änderungen im Punkt 12 – Votum zum Erhalt des Landkreises Ucker-mark.

Frau Hartig bittet um Streichung des Satzes „In diesem Zusammenhang erklärt Frau Hartig (SPD / Die Linke), dass in Zukunft viele Dinge per Internet erledigt werden können.“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland stimmt über diese Änderung ab.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 11 0 2 0

03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-lung der Tagesordnung

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung informiert darüber, dass sie von der Bürgermeisterin zwei Bean-standungen zu Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 28.05.2015 erhalten hat.

TOP 07 – Transparenz und Informationsqualität von Vorlagen

TOP 08 – Schlüssel für die Kirche Wolfshagen Diese Punkte sollten auf die heutige Tagesordnung

hinter den „TOP 06 – Information der Vorsitzenden der Gemeindevertretung“ gesetzt werden.

Frau von Holtzendorff (CDU) lässt über diese Änderung der Tagesordnung abstimmen.

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 11. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland

Uckerland, den 12.10.2015

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 12 0 1 0

Frau Wernicke beantragt, dass die Beschlussvorlage „0071/15 – Überplanmäßige Aufwendungen/Auszah-lungen für Rechtsanwaltskosten in einem Verwaltungs-gerichtsverfahren“ in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 5 7 1 0

Herr Menke (CDU) beantragt die Aufnahme des Ta-gesordnungspunktes „Prüfung der Tagungsorte der Gemeindevertretersitzungen“. Frau von Holtzendorff (CDU) schlägt vor, diesen Punkt unter „TOP 19 – An-fragen der Gemeindevertreter“ zu behandeln.

04. Einwohnerfragestunde Herr Brandau bittet um die Anbringung von Handläufen

an der Treppe des Dorfgemeinschaftshauses Milow. Frau Wernicke nimmt diese Anregung für die Haus-haltsplanung 2016 mit.

05. Informationen der Bürgermeisterin 1) Über das Votum der Gemeindevertretung zum Erhalt

des Landkreises Uckermark wurden der Ministerprä-sident, die Präsidentin des Landtages, der Präsident des Kreistages des Landkreises Uckermark und der Landrat Dietmar Schulze informiert.

2) Die Anfrage von Herrn Gampe zum geldwerten Vorteil wurde schriftlich beantwortet.

3) In Nechlin fand ein Treffen der Brandenburger Bahn-hofstour mit dem Mitglied des Landtages Michael Jung-claus statt. Teilnehmer waren neben Frau Wernicke auch Herr Trester (CDU), Herr Heinemann (UL), Frau und Herr Müller, Frau von Holtzendorff (CDU) und Herr Schilling sen..

4) In der letzten Sitzung des Regionalausschusses wurde das Windeignungsgebiet Bandelow sowie das Wind-eignungsgebiet Milow abgewogen. Die Schule wurde wieder als Wohngebiet bewertet, so dass der 1.000 m – Abstand gilt.

5) Frau von Holtzendorff (CDU) und Herr Krieser (SPD / Die Linke) haben sich bei der Kommunalaufsicht über die Bürgermeisterin beschwert, da bisher keine Auslegung der Unterlagen der Windeignungsgebiete Wilsickow I und Wilsickow II erfolgt ist und die Gemein-devertretung diesbezüglich nicht informiert wurde. Eine bewusste Verhinderungs- und Verzögerungstaktik wird Frau Wernicke unterstellt. Zudem sei eine rechtliche Prüfung der Planungsunterlagen für die Auslegung nicht nötig. Herr Krieser (SPD / Die Linke) selbst habe

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3Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

die Unterlagen prüfen lassen und es gäbe keine Grün-de, weshalb die Gemeindevertreter die Auslegung nicht beschließen könnten.

6) Frau Wernicke informiert die Gemeindevertreter über ein Fördermittelprogramm für Langzeitarbeitslose.

7) Eine überplanmäßige Aufwendung für Rechtsanwalts-kosten aufgrund eines Verwaltungsgerichtsverfah-rens ist entstanden. Im Jahr 2014 erfolgten auf einem Grundstück in Wilsickow mehrere Veranstaltungen, die zu Beschwerden von Anwohnern führten. Laute Musik und Gespräche sowie Feuerwerk störten die Nachtruhe. Mehrere Polizeieinsätze waren nötig. Nach der Durchführung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens wurde festgestellt, dass eine Ordnungswidrigkeit vor-liegt. Am 03.03.2015 wurde eine Ordnungsverfügung erlassen, mit der zum Schutz der Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr das Durchführen und Dul-den von Veranstaltungen gleich welcher Art, bei denen Musik gespielt wird, auf Grundstücken in Wilsickow un-tersagt wurde. Die sofortige Vollziehung wurde ange-ordnet. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld von 1.000,- € angedroht. Gegen die Ord-nungsverfügung wurde am 13.03.2015 Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig beantragte die Eigentümerin der Grundstücke beim Verwaltungsgericht Potsdam die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Ordnungsverfügung vom 03.03.2015 wiederherzu-stellen. Aufgrund eines anhängigen Gerichtsverfahrens im Ordnungsrecht war die Hinzuziehung eines Rechts-anwaltes zur Vertretung der Gemeinde Uckerland notwendig und unabweisbar. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 6.100,- €. Diese übersteigen die geplanten Kosten. Die notwendigen Mittel sind bereit-zustellen. Der o.g. Antrag wurde vom Verwaltungsge-richt Potsdam geprüft und am 05.06.2015 abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass die Wohnruhe der An-wohner, welche durch die nächtlichen Veranstaltungen beeinträchtigt wird, schützenswerter als das finanzielle Interesse der Antragstellerin zur Vermietung der Räum-lichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen ist. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes hat die Antragstellerin Beschwerde eingelegt. Dies wurde der Gemeinde durch die beauftragte Anwaltskanzlei am 22.06.2015 mitgeteilt. Für die rechtsanwaltliche Vertretung der Gemeinde sind deshalb weitere Mittel bereitzustellen.

8) Auf die Fragen zur Stellungnahme der Gemeinde Uckerland von Wilfried Brandau in der Gemeindever-tretersitzung vom 29.01.2015 erfolgte bislang keine schriftliche Antwort durch die Vorsitzende der Gemein-devertretung.

06. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

1) Frau von Holtzendorff (CDU) hat sich telefonisch bei Herrn Wilfried Brandau gemeldet und sich zu seiner Anfrage erkundigt.

2) Als Termine für die nächsten Gemeindevertreter-sitzungen werden der 27.08., 24.09., 05.11. und 10.12.2015 bekannt gegeben. Die Orte werden von der Vorsitzenden der Gemeindevertretung noch fest-gelegt.

07. Beanstandung Beschluss vom 28.05.2015 – TOP 07 – Transparenz und Informationsqualität von Vorlagen

Frau von Holtzendorff (CDU) verliest die Beanstan-dung des Beschlusses vom 28.05.2015, wonach die Ortsbeiräte / Ortsvorsteher Kopien von allen Informa-tionen / Unterlagen, die den Gemeindevertretern für die Sitzungsvorbereitung im öffentlichen Teil von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden, erhalten sollen.

Im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung sowie nach den Vorschriften der Kommunalverfassung ist die Anfertigung der Kopien für die Ortsbeiräte / Orts-vorsteher nicht erforderlich. Zudem sind von den 32 Mitgliedern der Ortsbeiräte auch 14 Mitglieder in der Gemeindevertretung. Die Unterlagen der Gemeinde-vertretersitzungen können in der Verwaltung eingese-hen werden. In der letzten Sitzung wurde beschlossen, dass auch die Ortsbeiräte Kopien von allen Informa-tionen / Unterlagen, die den Gemeindevertretern für die Sitzungsvorbereitung im öffentlichen Teil von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden, erhalten sollen. Diese erhalten sie dann noch einmal vor der Beschlussfassung. Zudem würden die Gemeindever-treter, die auch im Ortsbeirat sind, Sitzungsunterlagen doppelt erhalten, wenn der Beschluss so bestehen bleibt, erklärt Frau Wernicke.

Herr Schilling (SPD / Die Linke) ist der Meinung, dass dies eine Fehlinterpretation des Beschlusses sei. Die Kernaussage dieses Beschlusses sollte sein, dass die Ortsvorsteher Informationen in Form von Kopien erhalten.

Dann muss der Beschluss auch dementsprechend formuliert werden, so Frau Wernicke . Sie schlägt vor, dass der Beschlussvorschlag folgendermaßen lautet:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, dass Beschluss- und Informationsvorlagen, die den Ortsteil und seine Gemarkung betreffen, alle Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertre-tung sind, erhalten.

Die Gemeindevertreter stimmen über diesen Be-schlussvorschlag ab.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 12 0 1 0

08. Beanstandung Beschluss vom 28.05.2015 – TOP 08 – Schlüssel für Kirche in Wolfshagen

Frau von Holtzendorff (CDU) verliest die Beanstandung des Beschlusses vom 28.05.2015, wonach der Pastor der Kirchgemeinde und die gewählte Kirchenälteste in Wolfshagen je einen Schlüssel für die Außentür und die Zwischentür der Kirche Wolfshagen erhalten sollen.

Begründet wird die Beanstandung mit dem Verstoß gegen die Nutzungsordnung für die Überlassung und Benutzung der kommunalen Einrichtungen. Danach hat der Ortsvorsteher oder im Auftrag des Ortsvorste-her ein Mitglied des Ortsbeirates das Hausrecht für diese kommunalen Einrichtungen. Durch ihn wird der Zutritt gestattet bzw. verwehrt. Für den Fall, dass der Ortsvorsteher das Hausrecht nicht ausüben möchte, obliegt dieses der Bürgermeisterin. Da der Ortsbeirat

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4 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

über das Hausrecht verfügt, entscheidet er auch über den Zugang und die Vergabe der Schlüssel.

Für die nächste Sitzung des Ortsbeirates Wolfshagen wird eine Beschlussvorlage vorbereitet, wonach der Pastor der Kirchgemeinde und die gewählte Kirchenäl-teste in Wolfshagen je einen Schlüssel für die Außentür und die Zwischentür der Kirche Wolfshagen erhalten sollen, erklärt Frau Wernicke.

Eine entsprechender Beschluss des Ortsbeirates Wolfshagen liegt nicht vor. In der Gemeindevertreter-sitzung am 28.05.2015 erklärte der Ortsvorsteher Herr Holzmeier (SPD / Die Linke) nur, dass er sich für eine Schlüsselübergabe an Frau Gest ausgesprochen hat.

Herr Schilling (SPD / Die Linke) erläutert, dass Frau Gest einen ihr zugesagten Schlüssel für die Kirche Wolfshagen nicht erhalten hat und sämtliche ehren-amtlichen Tätigkeiten, wie Kirchenbesichtigungen oder das Führen der Ortschronik sowie ihre Mitgliedschaft im Kulturverein niedergelegt hat. Aufgrund dessen hat die Fraktion SPD / Die LINKE den Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretersitzung am 28.05.2015 vor-bereitet.

Dazu erklärt Frau Wernicke, dass sie Herrn Holzmeier (SPD / Die Linke) in einem Schreiben vom Novem-ber 2014 darüber informiert hat, dass Frau Gest den Schlüssel zur Kirche jederzeit über den Ortsvorsteher oder über Herrn Tutschek erhalten kann. Es wurde auch festgestellt, dass sich nicht an die Nutzungsver-einbarung gehalten wurde, da der Altar nach Gottes-diensten nicht beräumt wurde.

Herr Krieser (SPD / Die Linke) bestätigt aufgrund seiner Erfahrungen, dass ein Zugang zur Kirche Wolfsha-gen jederzeit über den Schlüssel von Herrn Tutschek möglich ist. Außerdem weist er die Gemeindevertreter darauf hin, dass der Orstvorsteher das Hausrecht über kommunale Einrichtungen hat und die Gemeindever-treter nicht darüber hinweg entscheiden können. Dem Ortsbeirat obliegt die entsprechende Schlüsselverga-be.

Herr Schilling (SPD / Die Linke) ist der Meinung, dass der Ortsbeirat keine Beschlüsse fassen kann. Er fragt Frau Wernicke nach einem konstruktiven Vorschlag zur Schlüsselvergabe und schlägt vor, die Kirche offen zu lassen. Somit ist der Zugang jedem möglich.

Durch Herrn Heinemann (UL) wird bestätigt, dass der Ortsbeirat über die Schlüssel entscheiden kann. Es muss dann aber auch sicher gestellt werden können, dass die Räumlichkeiten wieder ordnungsgemäß hin-terlassen werden.

Für Herrn Menke (CDU) ist es nicht nachvollziehbar, dass der Pfarrer keinen Schlüssel hat und er für die Nutzung anfragen muss.

Dem entgegnet Herr Krieser (SPD / Die Linke), dass die Nutzung mit der Gemeinde abgesprochen werden muss, da sie Eigentümer der Kirche ist. Der Pfarrer muss daher die Gemeinde vor einer Nutzung fragen, da ansonsten Überschneidungen mit Trauungen ent-stehen können.

Die Ortsvorsteher sind für die kommunalen Einrich-tungen verantwortlich und auch bei einer kostenfreien Nutzung muss eine Nutzungsvereinbarung abge-schlossen werden, damit eine Terminübersicht besteht, so Herr Wernicke (UL).

Frau von Holtzendorff (CDU) stellt den Antrag, dass der Pfarrer Herr Kasparick Rederecht erhält.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 9 0 4 0

Herr Kasparick macht Ausführungen zum Kirchenrecht und zur Widmung von Kirchen sowie zur Glaubens-freiheit entsprechend des Grundgesetzes. Er bittet die Gemeindevertreter um eine vertragliche Regelung zur Nutzung der Kirche Wolfshagen.

Dazu erklärt Frau Wernicke, dass sie sich mit dem Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und der evangelischen Kirche beschäftigt hat. In diesem Ver-trag ist nicht geregelt, dass die Kommunen diesen zu beachten haben. Außerdem weist Frau Wernicke Herrn Kasparick darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Errich-tung der Kirche das Grundgesetz noch nicht galt. Sollte die Widmung der Kirche auch gewisse Hausrechte beinhalten, so wird eine entsprechende Vertragsge-staltung mit der Gemeinde erfolgen. Ansonsten gilt die Nutzungsordnung der Gemeinde Uckerland.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, dass der Ortsbeirat Wolfshagen eine Be-schlussvorlage zur nächsten Sitzung erhält, die den Antrag der Fraktion SPD / Die Linke beinhaltet, dass für die Kirche in Wolfshagen der Pastor der Kirchge-meinde und die gewählte Kirchenälteste in Wolfshagen je einen Schlüssel sowohl für die äußere Kirchtür als auch für die Zwischentür zum Kirchinnenraum erhält.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 13 0 0 0

09. (BV-Nr.: 0061/15) Entwurfs- und Auslegungsbe-schluss 2. Änderung Flächennutzungsplan Lüb-benow 1

Herr Krieser (SPD / Die Linke) fragt nach den Gründen, warum keine Beschlussvorlage vorliegt.

Der Beschluss ist noch nicht von Prof. Dr. Otto geprüft und daher ist keine Vorlage der Beschlussvorlage mög-lich, so Frau Wernicke.

Herr Krieser (SPD / Die Linke) stellt den Antrag, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland die Verwaltung der Gemeinde Uckerland beauftragt, sich um einen neuen Rechtsbeistand in Sachen Planungs-verfahren zu bemühen.

Da sich der neue Rechtsanwalt erst in die Vorgänge einarbeiten muss, werden die Kosten wesentlich höher, erklärt Frau Wernicke und weist gleichzeitig darauf hin, dass das Versäumnis nicht bei Herrn Prof. Dr. Otto liegt.

Frau von Holtzendorff (CDU) möchte über den Antrag von Herrn Krieser (SPD / Die Linke) abstimmen las-sen. Dazu erklärt Herr Menke (CDU), dass er sich vor der Abstimmung erst kurz mit der Fraktion beraten möchte und bittet um eine Unterbrechung der Sitzung für 5 Minuten.

Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.

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5Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Als die Sitzung wieder fortgeführt wird, erklärt Herr Krieser (SPD / Die Linke), dass während der Beratung der Fraktionen noch Fragen aufgetreten sind, welche noch extern geprüft werden sollten. Daher zieht er sei-nen Antrag zurück.

Herr Menke (CDU) schlägt vor, dass einige Gemein-devertreter in der Verwaltung die Unterlagen und den Schriftverkehr zu den Windeignungsgebieten einse-hen, um die Gründe für das Nichtvorliegen der Be-schlussvorlage zu erfahren. Dieses sei selbstverständ-lich möglich, bestätigt Frau Wernicke.

Herr Wernicke (UL) ist der Auffassung, dass bereits bei der Feststellung der Tagesordnung die Beschlussvor-lagen vorliegen sollten. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten die entsprechenden Punkte nicht in die Tages-ordnung aufgenommen werden. Frau von Holtzendorff (CDU) erklärte, dass sie in Zukunft auch dementspre-chend handeln wird.

Herr Heinemann (UL) stellt den Antrag, dass der TOP 09. (BV-Nr.: 0061/15) Entwurfs- und Auslegungsbe-schluss 2. Änderung Flächennutzungsplan Lübbenow 1 vertagt wird.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt den TOP 09. (BV-Nr.: 0061/15) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 2. Änderung Flächennutzungs-plan Lübbenow 1 zu vertagen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 6 2 5 0

10. (Beschlussvorlagen-Nr.: 0062/15) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2

„Sondergebiet Windenergie - Windfeld Milow“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-

schließt den TOP 10. (BV-Nr.: 0062/15) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2 „Sonder-gebiet Windenergie - Windfeld Milow“ zu vertagen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 6 2 5 0

11. (Vorlagen-Nr.: 0069/15) 1. Änderung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes Nr. 1

„Windpark I, repowert als Wilsickow III“ der Ge-meinde Uckerland, für ein Gebiet zwischen Jahnkeshof, Hohen Tutow und der Autobahn A20

Frau von Holtzendorff (CDU) und Herr Wernicke (UL) melden für TOP 11 und 12 Befangenheit an.

Herr Krieser (SPD / Die Linke) übernimmt die Leitung der Sitzung und stellt den Antrag, der Fa. Tandem Rederecht einzuräumen um zu erklären, warum die rechtliche Prüfung noch nicht vollzogen werden konnte.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 10 0 1 2

Frau Wernicke stellt anhand der Planungsunterlagen die Unterschiede zwischen den einzelnen Windeig-

nungsgebiete dar. Während für Wilsickow III und Milow Entwürfe vorliegen, hat die Firma Tandem sofort die 1. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung vorge-legt. Nach den Eintragungen in der Karte kann dann in diesem Gebiet keine landwirtschaftliche Nutzung mehr erfolgen.

Da der Gemeinde keine haushaltsrechtlichen Mittel für die Prüfung zur Verfügung stehen und der Investor sich nicht zur Übernahme der Kosten bereit erklärt, konnte Prof. Dr. Otto bisher noch keine Prüfung vornehmen.

Herr Krieser (SPD / Die Linke) weist die Gemeinde-vertreter darauf hin, dass es sich momentan nur um die Auslegung handelt. Frau Wernicke widerspricht dieser Aussage, da die Firma Tandem keinen Entwurf, sondern einen Satzungsbeschluss vorgelegt hat.

Herr Krieser (SPD / Die Linke) beantragt, der Firma Tandem erneut ein Rederecht einzuräumen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 7 3 1 2

Herr Dr. Unland erklärt als Rechtsanwalt der Firma Tandem, dass in den vorgelegten Unterlagen zwar „Satzung“ und nicht „Entwurf“ steht, dies aber so üblich sei. Außerdem zweifelt er die Veränderungssperre an.

Nach einer weiteren Diskussion beantragt Herr Menke (CDU) eine kurze Pause zur Beratung innerhalb der Fraktionen.

Die Sitzung wird für 3 Minuten unterbrochen. Während der Pause weist Frau Wernicke darauf hin, dass keine Beratung der Fraktionen, sondern mit den Investoren stattfinden.

Herr Krieser (SPD / Die Linke) führt die Sitzung fort und schlägt folgenden Beschlusstext vor:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Wilsickow II, repowert als Wilsickow III“ der Gemeinde Uckerland, für ein Gebiet zwischen Jahnkeshof, Hohen Tutow und der Autobahn A20 zur 1. Auslegung zu bringen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 8 3 0 2

12. (Vorlagen-Nr.: 0070/15) 1. Änderung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes Nr. 2

„Windpark Wilsickow II“ der Gemeinde Uckerland, für ein Gebiet zwischen Jahnkeshof, Hohen Tutow und der Autobahn A20

Herr Krieser (SPD / Die Linke) schlägt folgenden Be-schlusstext vor:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Wilsickow II“ der Gemeinde Uckerland, für ein Gebiet zwischen Jahnkeshof, Hohen Tutow und der Autobahn A20 zur 1. Auslegung zu bringen.

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6 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 8 3 0 2

13. (BV-Nr.: 0064/15) Ausschreibung der Verträge zum Straßenwinterdienst

Frau von Holtzendorff (CDU) übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung des Straßenwinterdienstes nach Variante 2.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 13 0 0 0

14. Änderung der Entschädigungssatzung für ehren-amtliche Mitglieder der Gemeindevertretung, ih-rer Ausschüsse und der Ortsbeiräte der Gemeinde Uckerland vom 25.11.2008

Frau von Holtzendorff (CDU) verliest den Beschluss-vorschlag der Fraktion SPD / Die Linke für die 2. Än-derung der Entschädigungssatzung.

Herr Heinemann (UL) ist sehr verwundert, dass diese Änderung auf der Tagesordnung steht, da sich bei Bil-dung der Fraktionen darüber geeinigt wurde, dass auf Fraktionsgelder verzichtet wird. Ein entsprechender Beschluss wurde von der Gemeindevertretung gefasst. Bei einer Summe von ca. 3.500,- € im Jahr sieht Herr Heinemann keine symbolische Zuwendung, die dem Gemein- und Gemeindewohl dient.

Dem entgegnet Herr Schilling (SPD / Die Linke), dass für die politische Arbeit in den Fraktionen oft auch Be-rater hinzugezogen werden müssen. Deren Bezah-lung aus Privatgeldern sei nicht im Sinne der Bürger und Bürgerinnen, so Herr Schilling (SPD / Die Linke). Der frühere Beschluss wurde seiner Meinung übereilt gefasst, da es noch keine Erfahrungen mit der Frakti-onsarbeit gab.

Auf Nachfrage von Herrn Haupt (UL) zur Verwendung der Fraktionsgelder entgegnet Frau Freuck (SPD / Die Linke), dass nicht offen gelegt werden muss, wofür Fraktionsgelder eingesetzt werden.

Frau Wernicke widerspricht dieser Aussage. Alle Ge-meindevertreter erhalten bereits für die Arbeit in der Gemeindevertretung eine Aufwandsentschädigung, z.B. für Papier, Fahrtkosten, Telefon.

Herr Schilling (SPD / Die Linke) erklärt, dass lt. Rund-erlass III Nr. 74/1994 auch Mittel für das Hinzuziehen von Referenten und Sachverständigen zu Fraktions-sitzungen verwendet werden können. Außerdem ist es eine symbolische Art und Weise zu dokumentieren, dass die Fraktionen über ihre Arbeit hinweg bestimmte Mittel verwenden können.

Mit dem Beschluss des Haushaltes 2015 wurde be-schlossen, dass alle über das geplante Ergebnis erwirt-schafteten Gelder i.H.v. 20.000,- € für die Feuerwehr genutzt werden sollen, so Frau Wernicke. In der heu-tigen Sitzung wurde bereits auf zusätzliche Rechts-anwaltskosten von 6.100,- € hingewiesen. Auch die Fraktionsgelder werden dann von diesen 20.000,- € bezahlt, es sei denn, eine andere Haushaltsstelle wird

gekürzt. Dieses muss von den Gemeindevertretern beschlossen werden.

Herr Schilling (SPD / Die Linke) unterbreitet den Vor-schlag, dass die Fraktionsgelder aus dem Topf finan-ziert werden, aus dem auch die Anwaltskosten be-zahlt werden. Sollte dies nicht funktionieren, könnte die Rücklage genutzt werden. Wenn das auch nicht funktioniert, können auch die Mehreinnahmen der Ein-kommensteuer genutzt werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die 2. Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Mitglieder der Gemeindevertretung, ihrer Ausschüsse und der Ortsbeiräte der Gemeinde Uckerland.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 6 5 2 0

15. Nutzungsvereinbarung Kirche Wolfshagen Frau von Holtzendorff (CDU) verliest den Beschluss-

vorschlag der CDU-Fraktion: Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Bezie-

hungen zwischen der Kirchgemeinde Hetzdorf und der Gemeindeverwaltung, insbesondere die Nutzung der Kirche in Wolfshagen betreffend vertraglich zu regeln. Der Vertrag ist der Gemeindevertretung zur Beschluss-fassung spätestens im Dezember 2015 vorzulegen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 10 1 2 0

16. (Informationsvorlagen Nr.: 0065/15) Ergebnis der Bestandsaufnahme von der Pflasterstraße Wolfs-hagen-Amalienhof

Herr Heinemann (UL) erkundigt sich, ob die Einwohner Amalienhofs an den Kosten der Maßnahme beteiligt werden. Außerdem fragt er nach der Haltbarkeit der kostengünstigsten Variante.

Für Straßen außerhalb von Ortslagen wird eine Son-dersatzung erlassen, erklärt Frau Wernicke. Zur Halt-barkeit kann keine Aussage getroffen werden. Sie bittet die Gemeindevertreter um die Aussage, welche der vier Vorschläge als Variante für den Haushalt 2016 eingeplant werden soll.

Herr Menke (CDU) beantragt, dass dieses Vorhaben in den Bauausschuss verwiesen wird.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 7 3 3 0

17. (BV-Nr.: 0063/15) Deckung eines Fehlbetrages für eine überplanmäßige Ausgabe zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an der Aussichtsplatt-form des Burgfrieds in Wolfshagen

Die Gemeindevertretung beschließt die Deckung eines Fehlbetrages von 5.500,00 € für eine überplanmäßige Ausgabe zur Sanierung der Aussichtsplattform am Burgfried in Wolfshagen.

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7Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 12 1 0 0

18. (BV-Nr.: 0066/15) Umschuldung Darlehen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland

beschließt das derzeit bei der Sparkasse Uckermark valutierende Darlehen für die Wohnungsbaumoderni-sierung (Altschulden der kommunalen Wohnungen und des Verwaltungsgebäudes) mit einer Gesamtsumme von 798.608,12 EUR zum 21.07.2015 umzuschulden. Den Zuschlag erhält die Sparkasse Uckermark mit dem Ratendarlehen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 12 0 1 0

19. (BV-Nr.: 0067/15) Kulturmittel 2015 des Ortsbeirates Wismar

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt Kultur-mittel für den Ortsteil Wismar in Höhe von 700,00 EUR vom Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 13 0 0 0

20. (Informationsvorlagen-Nr.: 0068/15) Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019

Frau Wernicke bittet die Gemeindevertreter sich zu diesem Leitbildentwurf zu positionieren.

Da dieser Entwurf sehr umfangreich ist, schlägt Herr Krieser (SPD / Die Linke) eine Vertagung vor.

Herr Wernicke (UL) ist der Meinung, dass die Eigen-ständigkeit der Gemeinde so lange wie möglich erhal-ten bleiben sollte.

Für die Meinungsbildung sollten die Bürger informiert und befragt werden, um dann einen entsprechenden Auftrag an die Verwaltung geben zu können, so Herr Schilling (SPD / Die Linke). Frau Freuck (SPD / Die Linke) und Herr Haupt (UL) schließen sich dieser Aus-sage an.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland befürwortet, dass die Gemeinde Uckerland so lange wie möglich eigenständig erhalten bleibt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 12 0 1 0

21. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Herr Menke (CDU) bittet darum, dass bei Personal-

entscheidungen in Gemeindevertretersitzungen die Räumlichkeiten berücksichtigt werden, damit der Per-sonalrat nicht vor die Tür geschickt werden muss.

Ort, Zeit und Tag der Sitzungen legt nach der Kom-munalverfassung die Vorsitzende der Gemeindever-tretung fest, so Herr Krieser (SPD / Die Linke).

Frau von Holtzendorff (CDU) erklärt, dass sie bei Fest-legung der Tagesordnung prüfen wird, ob im Falle von Personalentscheidung für den Personalrat entspre-chende Räumlichkeiten in dem jeweiligen Dorfgemein-schaftshaus vorhanden sind.

2) Frau Freuck (SPD / Die Linke) bemängelt, dass bei vier von fünf nicht vorliegenden Beschlussvorlagen für die heutige Sitzung der Name des Mitarbeiters, der dafür zuständig ist, genannt ist und bei einer fehlenden Beschlussvorlage kein Name erwähnt wurde.

Dem entgegnet Frau Wernicke, dass bei der Be-schlussvorlage, wo der Name fehlt, aber der Grund angegeben ist. Da sich die Banken an ihr Zinsangebot nur wenige Tage bzw. Stunden halten, konnte diese Beschlussvorlage erst am Tag der Sitzung den Ge-meindevertretern zur Verfügung gestellt werden.

Herr Schilling (SPD / Die Linke) ist der Meinung, dass solche Dinge intern geregelt werden müssen und nicht in die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Für ihn ist das Mobbing. Dazu erklärt Frau Wernicke, dass der Name des Mitarbeiters nur den Gemeindevertretern durch die Sitzungsunterlagen bekannt ist und nur durch die Diskussionen der Gemeindevertreter in der Gemein-devertretersitzung an die Öffentlichkeit gelangen.

Frau Freuck (SPD / Die Linke) interessiert nicht, wel-cher Mitarbeiter die Beschlussvorlage nicht rechtzeitig vorgelegt hat, denn letztendlich ist die Bürgermeisterin dafür verantwortlich.

3) Frau Woldegk bittet um Veröffentlichung von Informati-onen zur Entsorgung von Gartenabfällen im Amtsblatt. Sie hat bemerkt, dass diese Abfälle häufig an Wegrä-ndern illegal entsorgt werden.

4) Herr Krieser (SPD / Die Linke) erkundigt sich nach der Umsetzung des Beschlusses zur Einschaltung der Straßenbeleuchtung. Der Auftrag wurde sofort nach der letzten Gemeindevertretung ausgelöst, bestätigt Frau Wernicke.

5) Herr Schilling (SPD / Die Linke) fragt nach den Grün-den, warum die Wohnungen im Dorfgemeinschafts-haus Milow seit langem nicht mehr vermietet sind. Nach seiner Kenntnis gab es mehrere Interessenten, welche aber angeblich wegen des schlechten Zustands der Wohnungen nicht eingezogen sind. Aufgrund der fehlenden Mieteinnahmen sollte sich um die Vermie-tung gekümmert werden. Frau Wernicke bestätigt, dass es zwei Interessenten gab. Allerdings passte der Zuschnitt der Wohnung nicht und auch die enormen Heizkosten aufgrund der hohen Räume sowie die Lage über dem Dorfgemeinschaftshaus führten dazu, dass kein Mietvertrag abgeschlossen wurde.

6) Weiterhin erkundigt sich Herr Schilling (SPD / Die Lin-ke) nach den Holzhütten, die für den Uckerland-Tag an-geschafft werden sollten. Dazu liegen schon Angebote vor, so Frau Wernicke. Allerdings seien diese Hütten nicht mit dem gewünschten Stecksystem ausgestattet. Es werden jetzt neue Angebote eingeholt.

7) Herr Schilling (SPD / Die Linke) fragt nach der Marsch-richtung zur Umsetzung des Energieleitbildes. Dies-bezüglich weist Frau Wernicke darauf hin, dass die Gemeindevertreter beschließen müssen, welche Maß-nahmen für die Haushaltsplanung berücksichtigt wer-den sollen.

8) Durch einen Artikel im Nordkurier hat Herr Schilling (SPD / Die Linke) erfahren, dass zwischen Strasburg

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8 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

und Penkun auf einer Fläche von 2.000 ha neue Wind-kraftanlagen gebaut werden. Er weist darauf hin, dass die Bürger entsprechend informiert werden.

9) Herr Schilling (SPD / Die Linke) ist Geschäftsführer des Schibri-Verlages und arbeitet aufgrund der Her-stellung des Amtsblattes der Gemeinde Uckerland eng mit der Verwaltung zusammen. Er beantragt, dass die Gemeindevertreter ein Votum zu der weiteren Zusam-menarbeit diesbezüglich abgeben.

Da das Amtsblatt ein Geschäft der laufenden Verwal-tung ist, entscheidet darüber die Bürgermeisterin, so Frau Wernicke. Sie hält an dieser sehr guten Zusam-menarbeit fest.

In diesem Zusammenhang stellt Herr Schilling (SPD / Die Linke) den Antrag, dass im Amtsblatt eine Seite für die Gemeindevertreter zur Verfügung gestellt wird. Über diese Entscheidung müsste noch mal beraten werden und der Antrag sollte daher vertagt werden, so Herr Menke (CDU). Daraufhin zieht Herr Schilling (SPD / Die Linke) seinen Antrag zurück.

10) Herr Heinemann (UL) informiert darüber, dass die Planungsgesellschaft beschlossen hat, dass der Re-gionalplan noch mal für zwei Monate zur Auslegung kommen soll. Im Dezember soll der Regionalplan dann beschlossen werden.

11) Der Kreistag hat beschlossen, Maßnahmen gegen den LKW-Durchgangsverkehr aufgrund der Mautproblema-tik zu ergreifen, so Herr Heinemann (UL).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, die Gemeindevertretersitzung nach 22.00 Uhr fortzuführen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

13 7 5 1 0 Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht

öffentlichen Teils der Sitzung

01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 28.05.2015

Die Gemeindevertretung hat keine weiteren Einwen-dungen gegen die Niederschrift über den nicht öffent-lichen Teil der Sitzung am 28.05.2015.

02. (BV-Nr.: 0045/15) Grundstücksverkauf im Ortsteil Trebenow

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt den Verkauf einer Teilfläche der Gemarkung Trebenow.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

13 13 0 0 0

03. (BV-Nr.: 0060/15) Auftragsvergabe zur Neugestal-tung der Außenanlage an der Grundschule Ucker-land

Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Tollense GA-LA Bau Neubrandenburg den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

13 13 0 0 0

04. (BV-Nr.: 0059/15) Auftragsvergabe zur Erneuerung der Wohnungsabschlusstüren in Gneisenau 26-27

Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Steinberg GmbH aus Uckerland den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

13 12 0 1 0

05. Anfragen der Gemeindevertreter Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-

schließt, dass Beschlussvorlagen, die nicht zur Sitzung vorliegen, nicht namentlich bekundet werden.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

13 9 2 2 0

06. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

07. Informationen der Bürgermeisterin

08. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die

Sitzung um 22.16 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Sekretariat, (Zimmer 24) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 12.10.2015

WernickeBürgermeisterin

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9Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 12. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland

Uckerland, den 12.10.2015

Sitzungsdatum: 27.08.2015Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Wismar 70,

17337 UckerlandBeginn: 18.00 UhrEnde: 22.06 Uhr

anwesend: Christine Wernicke, Frau Evelin Freuck, Frau Heidi Hartig, Herr Gerd Haupt, Herr Herbert Heinemann, Frau Ilsa-Ma-rie von Holtzendorff, Herr Lothar Holz-meier, Herr Andreas Krieser, Herr Josef Menke, Herr Matthias Horst Schilling, Herr Dirk Schmidt, Herr Jürgen Stein-berg, Herr Hartmut Trester, Herr Henri Wernicke, Frau Corinna Woldegk

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwe-senheit und die Beschlussfähigkeit fest und informiert die Anwesenden, dass sich Herr Wernicke (UL) etwas verspätet.

02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 25.06.2015

Es liegen keine Einwände vor.

03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-lung der Tagesordnung

Herr Schilling (SPD/Die Linke) stellt den Antrag, dass die von ihm vor Beginn der Sitzung verteilte Tischvor-lage bezüglich des Milower Sees nach dem TOP 7 aufgenommen wird.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Aufnahme des TOP „Aufnahme Rena-turierung des Milower Dorfsees in den Bebauungsplan Nr. 2 Sondergebiet Windenergie Windfeld Milow“ nach dem TOP 7.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

14 10 3 1 0

Frau von Holtzendorff (CDU) teilt mit, dass 3 Beschlüs-se, welche auf der letzten Gemeindevertretersitzung gefasst wurden, von der Bürgermeisterin beanstandet wurden.

Diese sollten hinter den TOP 6 in die Tagesordnung aufgenommen werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Aufnahme der beanstandeten Beschlüsse

der letzten Gemeindevertretersitzung in die Tagesord-nung hinter TOP 6.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

14 11 0 3 0

Frau Wernicke weist die Vorsitzende der Gemein-devertretung darauf hin, dass die Reihenfolge der 3 beanstandeten Beschlüsse noch festgelegt werden muss. Dazu bittet Frau von Holtzendorff (CDU) um Vorschläge.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt folgende Reihenfolge:

1. BV 069/15, 2. BV 070/15 und 3. TOP 14 „Änderung der Entschädigungssatzung“ der 11. Gemeindevertretersit-zung.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

14 10 2 2 0

04. Einwohnerfragestunde Es wurden keine Fragen gestellt.

05. Informationen der Bürgermeisterin Von Herrn Ringk wurde mehrfach darauf hingewiesen,

dass im Kreuzungsbereich der Straße in Karlstein Was-ser steht. Der Landkreis hat nach einer Vor-Ort-Besich-tigung Kontakt zu den Eigentümern der anliegenden Grundstücke aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Drainage zu klären.

Für die Straße zwischen Bandelow und Trebenow läuft momentan das Planfeststellungsverfahren. Baubeginn wird dort voraussichtlich 2017 sein.

Die Fördermittel für den Parkplatz Nechlin werden bereits in diesem Jahr zur Verfügung gestellt. Somit können dort 8 PKW-Stellplätze errichtet werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 18.06.2015 festgestellt, dass die Übertragung der Stra-ßenreinigung auf die Anlieger rechtskonform ist.

Frau Wernicke hat die Anfrage von Herrn Müller be-züglich der Beteiligung der Gemeinde Uckerland am Energieeffizienznetzwerk an Frau von Holtzendorff (CDU) weitergeleitet.

Im Land Brandenburg gibt es ein Beschwerdeportal, welches z. Z. von etwa 70 Kommunen genutzt wird. Hier können sich Bürger online direkt an die Kommune wenden und es ist der Einblick in den Bearbeitungs-stand möglich. Das Portal ist kostenlos. Frau Werni-cke bittet die Gemeindevertreter zu überlegen, ob die Gemeinde Uckerland dieses Portal auch nutzen will.

Frau Wernicke zeigt auf einer Karte die geplanten Windfelder in Mecklenburg-Vorpommern, die in Rich-tung Uckerland errichtet werden sollen.

Die Anfragen von Herrn Schilling (SPD/Die Linke) be-züglich der Windeignungsgebiete wurden vom zustän-

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10 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

digen Fachamt bearbeitet. Frau Wernicke verliest die Antwort.

06. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

Frau von Holtzendorff (CDU) entschuldigt sich, da sie die Anfrage von Herrn Müller zur Beteiligung am Ener-gieeffizienznetzwerk nicht beantworten kann. Sie hat diese nur an die Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet und ist nicht darauf vorbereitet, in dieser Sitzung da-rüber zu referieren.

Herr Heinemann (UL) erklärt, dass er keine Unterlagen von Frau von Holtzendorff (CDU) erhalten hat. Frau von Holtzendorff (CDU) entschuldigt sich dafür und sichert zu, die Unterlagen nachzureichen.

Am 09.07.2015 fand in Milow der runde Tisch zum Thema „Gewaltfreie Kommunikation in den Gremien der Gemeinde Uckerland“ statt. Prof. Dr. Metelmann begleitet als Mediator/Moderator dieses Gespräch, in welchem offen aufeinander zugegangen werden sollte. Teilnehmer waren die Bürgermeisterin, Mitglieder der Gemeindevertretung sowie der Personalrat. Frau von Holtzendorff (CDU) erklärt, dass Frau Wernicke sich von weiteren Gesprächsrunden dieser Art abgegrenzt hat. Um Probleme lösen zu können, sollten diese Ge-spräche weitergeführt werden, meint Frau von Holtzen-dorff. Außerdem sollte sich nicht immer nur am Gesetz orientiert werden, so Frau von Holtzendorff (CDU).

Dem entgegnet Frau Wernicke, dass sie sich nicht grundsätzlich gegen den runden Tisch ausgesprochen hat. Jeder sollte sich an den gesetzlichen Rahmen halten. Der gesetzliche Rahmen, den die Bürgermei-sterin und die Gemeindevertreter zusammenführt ist ein anderer gesetzlicher Rahmen, als der, den Bürger-meisterin und Personalrat zusammenführt. Es ist nur eine ganz kleine Schnittmenge vorhanden, welche Per-sonalrat und Gemeindevertretung zusammenführt. Der Ansprechpartner sowohl für die Gemeindevertretung als auch für den Personalrat ist die Bürgermeisterin. Es muss der Datenschutz beachtet werden und nicht alle Informationen, welche die Gemeindevertretung erhält, dürfen an den Personalrat weitergeleitet wer-den. Dieses gilt auch umgekehrt. Jedes Gremium hat seinen Aufgabenbereich und sollte sich im Interesse der Entwicklung der Gemeinde diesen Aufgaben wid-men. Politisches Engagement ist nicht die Aufgabe des Personalrates. Verwaltung und Politik muss sauber getrennt sein. Frau Wernicke spricht sich für eine gute und offene Zusammenarbeit in den Gegebenheiten aus, in denen Berührungspunkte vorhanden sind. In dem Gespräch wurde deutlich, dass der Personalrat Politik machen möchte. Dies ist nicht seine Aufgabe. Dann hätte er für die Gemeindevertretung kandidieren müssen, so Frau Wernicke. Aus diesem Grund hat Frau Wernicke sich gegen die Gesprächsrunde aus-gesprochen.

07. (BV-Nr.: 0069/15) Änderung des vorhabenbezo-

genen Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Wil-sickow I, repowert als Wilsickow III“ der Gemeinde Uckerland, für ein Gebiet zwischen Jahnkeshof, Hohen Tutow und der Autobahn A 20

Frau von Holtzendorff (CDU) verliest die Beanstandung des Beschlusses.

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung meldet Be-fangenheit zu TOP 07 und 08 an. Herr Krieser (SPD/Die Linke) übernimmt die Leitung der Sitzung.

Herr Menke (CDU) fragt nach, warum die Gemeinde-vertreter für diesen Beschluss bis heute keine Unterla-gen erhalten haben. Da der Gemeinde bis heute kein Ergebnis über die Prüfung der Unterlagen bekannt ist, konnten den Gemeindevertretern bislang keine Unterlagen vorgelegt werden.

Herr Krieser (SPD/Die Linke) erklärt, dass nach seiner Kenntnis die Prüfung bereits abgeschlossen ist und es dazu auch einen mail-Verkehr mit Herrn Prof. Dr. Otto gibt, der Frau Wernicke vorliegt. Frau Wernicke be-stätigt, dass der Gemeinde die Satzung zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorliegt. Die Unterlagen, die Herr Hohlfeld an Prof. Dr. Otto zur Prüfung übersandt hat, sind ihr jedoch nicht bekannt. Ebenso liegt der Gemeinde das Ergebnis der Prüfung bislang nicht vor. Da den Gemeindevertretern keine Unterlagen vom Sitzungsdienst zur Verfügung gestellt wurden, kann auch keine Auslegung erfolgen, da nicht nachvollziehbar ist, was die Gemeindevertreter in der letzten Sitzung beschlossen haben.

Herr Menke (CDU) weist Frau Wernicke darauf hin, dass sie als Hauptverwaltungsbeamtin für die Vorbe-reitung der Beschlüsse verantwortlich ist. Er wirft Frau Wernicke vor, dass sie den Beschlussvorschlag von den Gemeindevertretern beschließen lässt und diesen dann im Nachhinein beanstandet. Dem entgegnet Frau Wernicke, dass sie keinen Beschlussvorschlag erstellt hat.

Herr Krieser (SPD/Die Linke) versteht nicht, warum die rechtliche Prüfung so lange dauert, obwohl die Unterla-gen der Gemeinde bereits seit Oktober 2014 vorliegen. Das liegt daran, dass die Kostenfrage nicht geklärt ist, so Frau Wernicke. Herr Hohlfeld war bislang nicht zur Kostenübernahme der Prüfung bereit und es existiert im Gegensatz zu den anderen Windeignungsgebieten kein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor Fa. Tan-dem.

Herr Haupt erklärt: „Wir haben hier einen Investor, der keine Kosten dafür übernehmen will. Der führt uns vor. Ich glaube, ich bin im falschen Film. Wenn er möchte, dass wir uns irgendwas angucken, muss er das recht-lich prüfen lassen. Es kann doch nicht sein, dass die anderen sagen jawohl wir übernehmen die Kosten und der will uns linken und dann diskutieren wir darüber stundenlang. Herr Otto will bezahlt werden und ich werde einen Teufel tun und die Kosten für den Investor übernehmen.“

Frau Wernicke weist die Gemeindevertreter darauf hin, dass geprüft werden muss, ob die Interessen der Gemeinde berücksichtigt werden. Die fachliche und rechtliche Prüfung liegt in der Verantwortung von Frau Wernicke, so Herr Menke (CDU). Frau Wernicke bestätigt dies und erklärt, dass der Fachbereich zu dieser Prüfung nicht in der Lage ist. Zudem haben die Gemeindevertreter Kriterien beschlossen, deren Einhaltung ebenfalls zu prüfen ist. Das Verfahren kann nicht durch die Gemeinde beeinflusst werden, solange die Kostenfrage nicht geklärt ist.

Herr Krieser (SPD/Die Linke) ist der Meinung, dass die Unterlagen ausgelegt werden können, da Herr Hohlfeld inzwischen die rechtliche Prüfung beauftragt hat.

Page 11: Uck 2015 ausgabe 09

11Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Herr Hohlfeld wurde bereits am 17.12.2014 über die Vorgehensweise der Auslegung informiert und er hat sich bis zum Sommer 2015 gegen die Kostenübernah-me der Prüfung gewehrt, erklärt Frau Wernicke.

Herr Wernicke (UL) nimmt ab 18.53 Uhr an der Sitzung teil. Er meldet Befangenheit für diesen und den näch-sten TOP an.

Nach weiteren Diskussionen stellt Frau Freuck (SPD/Die Linke) den Antrag, dass den Gemeindevertretern zur nächsten Sitzung die Unterlagen ohne Prüfung vorgelegt werden und dann der Beschluss gefasst wird.

Frau Wernicke erklärt, dass sie als Bürgermeisterin zur Prüfung verpflichtet ist, um auch die Gemeindever-treter vor Schaden zu bewahren. Nur so können die Beschlüsse im rechtlichen Rahmen gefasst werden. Sie weist die Gemeindevertreter darauf hin, dass sie auch eine Verantwortung zu tragen haben.

Auch die Gemeindevertreter haben einen Anspruch auf Rechtsberatung auf Kosten der Gemeinde, so Herr Krieser (SPD/Die Linke). In seinem Amt als Vorsitz beauftragt Herr Krieser (SPD/Die Linke) einen Rechts-anwalt zur Rechtsberatung. Frau Wernicke fragt Herrn Krieser (SPD/Die Linke) nach der entsprechenden Haushaltsstelle zur Deckung der Kosten und bittet ihn um Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze. Dieses muss im Vorfeld geklärt sein.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beauftragt die Vorsitzenden der Fraktionen, Frau Wol-degk, die Bürgermeisterin, Herrn Hohlfeld und Prof. Dr. Otto mit der Sachstandsprüfung der eingereichten Unterlagen von Oktober 2014 und die Vorbereitung für die nächste Gemeindevertretersitzung.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 9 1 3 2

08. (BV-Nr.: 0070/15) Änderung des vorhabenbezo-genen Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Wil-sickow II“ der Gemeinde Uckerland, für ein Gebiet zwischen Jahnkeshof, Hohen Tutow und der Auto-bahn A 20

Herr Krieser (SPD/Die Linke) fragt nach, ob bei die-ser Beanstandung genauso wie bei der vorherigen Beanstandung verfahren werden soll und bittet um Abstimmung.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 12 0 1 2

Herr Krieser (SPD/Die Linke) übergibt die Leitung der Sitzung wieder an Frau von Holtzendorff (CDU).

09. Änderung der Entschädigungssatzung für ehren-amtliche Mitglieder der Gemeindevertretung, ih-rer Ausschüsse und der Ortsbeiräte der Gemeinde Uckerland vom 25.11.2008

Frau von Holtzendorff (CDU) verliest die Beanstan-dung der Bürgermeisterin zu dem Beschluss vom 25.06.2015 für die 2. Änderung der Entschädigungs-satzung für ehrenamtliche Mitglieder der Gemeinde-

vertretung, ihrer Ausschüsse und der Ortsbeiräte der Gemeinde Uckerland. Da der Beschlusstext nicht ver-lesen wurde und der in der Begründung der Fraktion SPD/Die Linke genannte Runderlass nicht mehr gültig ist, wurde dieser Beschluss beanstandet.

Herr Schilling (SPD/Die Linke) bittet die Gemeindever-treter diesen Beschluss erneut zu fassen, da lediglich ein alter Tatbestand wieder hergestellt wird. Die po-litische Handlungsfähigkeit muss gewährleistet sein. Zudem wurden auch klare Aussagen zur Finanzierung der Aufwandsentschädigung getroffen. Er schlägt vor, dass zur Finanzierung der Fraktionsgelder auch die Gelder vom Bahnhof Nechlin, welche nicht benötigt werden, genutzt werden können.

Den Vorschlag, die Gelder aus dem Projekt Bahnhof Nechlin zu nutzen, ist haushaltsrechtlich nicht umsetz-bar, da zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt unter-schieden werden muss, so Frau Wernicke.

Herr Heinemann (UL) ist der Meinung, dass der Be-trag von 3.000,- € eine beachtliche Größenordnung und somit auch eine Belastung für den Haushalt dar-stellt. Das Geld sollte daher besser für Spielgeräte als für Fraktionsmitglieder eingesetzt werden. Es wird bereits eine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Gemeindevertreter gezahlt und eine Zahlung zu-sätzlich für die Fraktionen ist daher nicht notwendig, meint Herr Heinemann (UL). Des weiteren weist er die Gemeindevertreter darauf hin, dass es offensichtlich eine Verwechslung zwischen Fraktionsgeldern und Sitzungsgeldern gibt.

Dem stimmt Herr Haupt (UL) zu. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Frakti-

onsvorsitzenden in der Gemeindevertretung eine Auf-wandsentschädigung von 50,- € gewährt bekommen. § 4 wird mit diesem Absatz 2 ergänzt.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Sit-zungsgelder den Mitgliedern der Fraktionen nur für die Teilnahme an den Sitzungen gewährt werden, die der Vorbereitung einer Sitzung oder eines Ausschusses dienen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 9 6 0 0

Mit „Ja“ haben gestimmt: Fraktion „CDU“: J. Menke, J. Steinberg, H. Trester,

I.-M. von Holtzendorff Fraktion „SPD/Die Linke“: M. Schilling, E. Freuck, H.

Hartig, A. Krieser, L. Holzmeier

Mit „Nein“ haben gestimmt: Fraktion „Uckerländer“: H. Heinemann, G. Haupt, H.

Wernicke, D. Schmidt C. Woldegk C. Wernicke

10. (BV-Nr.: 0071/15) Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für Rechtsanwaltskosten in einem Verwaltungsgerichtsverfahrens

Frau von Holtzendorff (CDU) meldet Befangenheit an und Herr Krieser (SPD/Die Linke) übernimmt die Lei-tung der Sitzung.

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12 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Herr Menke (CDU) erklärt, dass die Fraktion „CDU“ die Ansiedlung von Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft unterstützt. Er fragt nach, ob vor diesem Klageverfah-ren ein Versuch der gütlichen Einigung erfolgte oder ob ein Konzept für die Weiterführung dieses Gewerbes erstellt worden ist. Für Herrn Menke (CDU) spiegelt sich hier die persönliche Neigung bzw. Abneigung der Bürgermeisterin wider und er spricht den Vorwurf des Amtsmissbrauches und der Befangenheit der Bürger-meisterin an. Er fordert, dass mit diesem Verfahren die stellvertretende Bürgermeisterin beauftragt wird. Weiterhin ist Herr Menke (CDU) der Meinung, dass die Gemeindevertreter über diesen Vorgang viel zu spät informiert wurden.

Herr Krieser (SPD/Die Linke) verweist auf § 54 der BbgKVerf und wirft Frau Wernicke vor, dass bereits im März 2015 die Gemeindevertreter über dieses Verfah-ren hätten informiert werden müssen. Dieses betrifft Vorgänge ab einem Wert von 5.000,- €, so Herr Krieser.

Herr Schilling (SPD/Die Linke) hat zu diesem Ver-fahren zusammen mit Frau Hartig (SPD/Die Linke) die Akten in der Verwaltung der Gemeinde Uckerland eingesehen. Auch Herr Schilling (SPD/Die Linke) ist der Meinung, dass die Bürgermeisterin die Gemein-devertreter schon im März 2015 und nicht erst im Juni 2015 informieren hätte müssen.

Auf die von Herrn Menke (CDU) genannte Äußerung zur Unterstützung von Gewerbebetrieben informiert Frau Wernicke , dass für dieses Unternehmen kei-ne Gewerbeanmeldung vorliegt. Vor dem Erlass des Bescheides aufgrund der Ordnungswidrigkeiten er-folgten Anhörungen. Der Rechtsanwalt desjenigen, gegen den die Ordnungsverfügung gerichtet war, hatte Akteneinsicht genommen. Es erfolgte jedoch keine Reaktion. Es geht hier nicht um persönliche Abneigung, die von Herrn Menke (CDU) unterstellt wird, sondern um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, so Frau Wernicke. Für sie ist dieser Vorwurf eher der Versuch der Schädigung ihres Rufes. Da nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz gearbeitet wird, liegt auch kein Amtsmissbrauch vor. Bei der Bearbeitung dieser Ordnungswidrigkeit wurde festgestellt, dass nicht nur Lärmschutzmaßnahmen fehlen. Es wird auf diesem Gelände auch gegen weitere Gesetze und Regelungen verstoßen, welche jetzt vom Landkreis betrachtet wer-den. Es kann nicht von Amtsmissbrauch die Rede sein, wenn die Bürgermeisterin die entsprechenden Unter-lagen weiterleiten muss, erklärt Frau Wernicke.

Bei der Akteneinsicht durch Herrn Schilling (SPD/Die Linke) und Frau Hartig (SPD/Die Linke) wurde korrekt festgestellt, dass am 13.03.2015 der Widerspruch ge-gen die Ordnungsverfügung eingelegt wurde, so Frau Wernicke. Nachdem Frau Wernicke mehrmals von Herrn Krieser unterbrochen wird, bittet Frau Wernicke ihn darum, sie ausreden zu lassen. Frau Wernicke sagt zu Herrn Krieser: „Sie sind immer so ungeduldig. Las-sen Sie mich meinen Vortrag bitte erst zu Ende brin-gen. Da müssen Sie noch ein bisschen älter werden.“ Am 05.06.2015 wurde durch den Richter der Streitwert festgelegt. Erst dann stand fest, wie hoch die Kosten für die Gemeinde sind. Frau Wernicke weist weiterhin darauf hin, dass nicht die Gemeinde geklagt hat und ein Verfahren in Gang gesetzt hat, sondern dass die Gemeinde die Beklagte ist. Des weiteren erklärt sie,

dass erst mit Bekanntgabe des Kostenfestsetzungsbe-schlusses am 05.06.2015 fest stand, dass die Kosten höher als 5.000,- € sind und es sich somit nicht mehr um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Die Gemeindevertretung wurde darüber in ihrer Sitzung am 25.06.2015 informiert.

Herr Schilling (SPD/Die Linke) wirft er Frau Wernicke vor, dass die Gemeindevertreter nicht mehr vermittelnd in diesen Rechtsstreit eingreifen konnten, da sie zu spät informiert wurden.

Dieser Vorwurf muss nicht an die Bürgermeisterin ge-richtet sein, sondern an denjenigen, der sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten hat, so Frau Wernicke. Es kann nicht sein, dass jemand ohne die entsprechenden rechtlichen Anmeldungen und Geneh-migungen ein Gewerbe betreibt. Weiterhin führt Frau Wernicke aus, dass die Gemeindevertreter großen Wert auf die Einhaltung des Lärmschutzes bei Wind-kraftanlagen legen. Während die Gemeindevertreter dort nachts nur 35 dB zulassen möchten, muss der Anwohner in Wilsickow nachts 70 dB ertragen. Somit beschwert sich der Bürger zu Recht und der Verursa-cher ist in der Verantwortung. Auch das Gericht hat festgestellt, dass das Bedürfnis der Nachtruhe der Bürger höher einzuschätzen ist als das Betreiben des Unternehmens.

An Gesetze und Bestimmungen muss man sich halten und dafür ist der Verursacher verantwortlich, so Herr Wernicke (UL). Außerdem möchte er nicht über jede Beschwerde oder Klage, die die Gemeinde führt, in-formiert werden. Dann müssten beispielsweise auch alle Beschwerden über freilaufende Hunde dargelegt werden. Dem fügt Herr Krieser (SPD/Die Linke) hin-zu, dass sich niemand um freilaufende Hunde in der Gemeinde Uckerland kümmert.

Frau Hartig (SPD/Die Linke) erklärt, dass sie während der Akteneinsicht in der Gemeindeverwaltung nicht entnehmen konnte, was eine Anhörung ist. Weiterhin könnten ja nicht so viele Beschwerden vorliegen, wenn im Haushalt dafür nur 200,- € eingestellt wurden, meint Frau Hartig (SPD/Die Linke). Außerdem empfindet es Frau Hartig (SPD/Die Linke) als sehr ungehörig, dass Herr Krieser von Frau Wernicke als „grüner Junge“ dargestellt wird.

Herr Schilling (SPD/Die Linke) macht deutlich, dass den Gemeindevertreter die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und das Wohl der Bürger sehr wichtig ist, aber in diesem Fall wurde die formale Ebene nicht eingehalten, da die Gemeindevertreter keine Infor-mationen erhalten und somit keine Möglichkeit zum Verhindern der Ordnungsverfügung hatten.

Dem entgegnet Frau Wernicke, dass dies ein Geschäft der laufenden Verwaltung und keine Aufgabe der Ge-meindevertreter ist. Zu jedem Vorfall wurden Anhö-rungen durchgeführt und um Stellungnahmen gebeten, allerdings erfolgten vom Verursacher keine Reaktionen oder Antworten, die den Inhalt entkräften konnten, so dass die Ordnungsverfügung erlassen wurde. Dem Rechtsanwalt des Verursachers wurde Akteneinsicht gewährt. Die Ordnungsverfügung wurde für die Zukunft erlassen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt überplanmäßige Aufwendungen / Auszah-lungen für Rechtsanwaltskosten in einem Verwaltungs-

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13Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

gerichtsverfahrens aus dem Konto 12201.54310000 i. H. v. 6.100,- €.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 4 9 1 1

11. „Aufnahme Renaturierung des Milower Dorfsees in den Bebauungsplan Nr. 2 Sondergebiet Winde-nergie Windfeld Milow“

Frau von Holtzendorff (CDU) übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

Von Herrn Schilling (SPD/Die Linke) wurde vor Beginn der Sitzung der Beschlussvorschlag eingebracht, den Milower Dorfsee in den Bebauungsplan Nr. 2 Sonder-gebiet Windenergie Windfeld Milow aufzunehmen.

Herr Brandau spricht sich für die Aufnahme der Rena-turierung in den Bebauungsplan aus.

Im Vorfeld solcher Maßnahmen empfiehlt Frau Wol-degk die Besichtigung der Fischtreppe in Lemmersdorf, welche auch als Ausgleichsmaßnahme angelegt wur-de. Der gesamte Bereich dort ist in einem verwilderten Zustand und sie befürchtet, dass es so dann auch bei den zukünftigen Maßnahmen in den Orten aussieht. Herr Haupt (UL) bemängelt ebenfalls die fehlende Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Investoren sollten vom Ordnungsamt angeschrieben werden, schlägt Herr Krieser (SPD/Die Linke) vor.

Frau Wernicke spricht sich trotz aller Bedenken für die Aufnahme des Dorfsees als Ausgleichs- und Ersatz-maßnahme aus und verweist auf die Regelungen in den städtebaulichen Verträgen, wonach die Investoren sich verpflichtet haben, auch Maßnahmen im Sinne der Gemeinde durchzuführen.

In vorherigen Sitzungen wurden auch Vorschläge über andere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterbrei-tet, welche aber im Bebauungsplan nicht enthalten sind, so Herr Heinemann (UL). Es fanden auch keine weiteren Gespräche statt, kritisiert er.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Aufnahme der Renaturierung des Milo-wer Dorfsees einschließlich nördlicher Randbereiche / Nordufer in den Bebauungsplan Nr. 2 Sondergebiet Windenergie Windfeld Milow.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 14 1 0 0

12. (BV-Nr.: 0061/15) Entwurfs- und Auslegungsbe-schluss 2. Änderung Flächennutzungsplan Lüb-benow 1

Herr Heinemann (UL) weist darauf hin, dass die zu be-schließende Fläche lt. Karte größer ist als die Fläche, die von der Regionalplanung vorgegeben wird. Der 1.000 m Abstand könnte außerdem gefährdet sein, da der Nachsatz „entsprechend der regionalplanerischen Vorgaben“ gestrichen wurde.

Weiterhin weist Herr Heinemann (UL) auf die Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen hin. Ziel war es immer, dass das Ortsbild verbessert wird. Für die Pflege einer Trockenrasenfläche, welche kein Mensch sieht, sind

200.000,- € veranschlagt worden. Es sollte noch mal durchdacht werden, ob diese Maßnahme sinnvoll für die Orte ist.

Der ständige Wechsel der Wünsche für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist für Herrn Krieser (SPD/Die Linke) nicht verständlich.

Die Trockenrasenmaßnahme, welche aufgrund der 20-jährigen Pflege fast 50% des Augleichsvolumens in Anspruch nimmt, sollte nach Meinung von Frau Wer-nicke nicht ausgeführt werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt den Entwurf und die öffentliche Auslegung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans (ehemals Amtsflächennutzungsplan) Lübbenow 1 der Gemeinde Uckerland.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 15 0 0 0

13. (BV-Nr.: 0062/15) Entwurfs- und Auslegungsbe-schluss Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Wind-energie - Windfeld Milow“

Herr Menke (CDU) gibt zu Bedenken, dass es aufgrund der vorhanden Vorbelastung kaum möglich sein wird, den Beschluss der 35 dB nachts durchzusetzen.

Frau Freuck (SPD/Die Linke) verlässt den Sitzungs-raum.

Im Plan wird noch vom Planungsstand 2013 gespro-chen, so Frau Wernicke und bittet um redaktionelle Anpassung. Auf Seite 13 Punkt 4.3 heißt es: „Die Realisierung der erforderlichen Kompensationsmaß-nahmen hat mit Inbetriebnahme der Windkraftanla-ge sichergestellt zu sein.“ Frau Wernicke fragt Frau Hartwich (ENERTRAG), was „sichergestellt zu sein“ bedeutet. Weiterhin bemängelt sie die Formulierung, dass die Regelung entsprechend der Kostenerstat-tungssatzung nur „ausnahmsweise“ möglich sein soll. Sie möchte ebenfalls von Frau Hartwich wissen, ob im B-Plan Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden können, die nicht gesichert sind und was heißt gesichert.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland erteilt Frau Hartwich Rederecht.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

14 13 0 1 0

Frau Freuck (SPD/Die Linke) nimmt wieder an der Sitzung teil.

Frau Hartwich erklärt, dass mit Inbetriebnahme der Windkraftanlage der Investor sagen muss, welche Aus-gleichsmaßnahme er umsetzen möchte. Die Maßnah-me sollte bei Inbetriebnahme schon umgesetzt worden sein, so Frau Wernicke und bittet um entsprechende Formulierung.

Herr Krieser (SPD/Die Linke) ist der Meinung, dass Frau Wernicke korinthenkackerische Komma-, Punkt oder Wortfehler bemängelt und erklärt, dass er keine Lust hat, in jeder Sitzung alles 5 mal zu beschließen und zu diskutieren. Er stellt die Forderung, dass Frau

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14 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Wernicke damit aufhört, die Planer durcheinander zu bringen. Daraufhin erklärt Frau Wernicke, dass sie von ihrem Recht Gebrauch macht, Fragen an die Planer zu stellen.

Frau Hartwich erklärt, dass mit der Formulierung „si-chergestellt“ gemeint ist, dass der Investor nachweisen muss, dass er diese Maßnahme durchführen kann.

Kann der Bebauungsplan schon beschlossen werden, wenn diese Maßnahme noch nicht sichergestellt ist, fragt Frau Wernicke. Zum Satzungsbeschluss müssen die Maßnahmen sicher gestellt sein, so Frau Hartwig.

Frau Wernicke stellt den Antrag, dass der Pflegezeit-raum bei privaten Grundstücke auf 3 Jahre begrenzt wird. Die Maßnahmen müssen eine Verbesserung für die Einwohner bringen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, dass die Maßnahmen (alt M1 –M7) für den Ausgleich zu überarbeiten sind. Sofern es sich um Gemeindegrundstücke handelt, bleiben die Maßnah-men so bestehen wie sie sind. Bei privaten Grundstü-cken wird der Pflegeaufwand auf 3 Jahre beschränkt. Die Umwandlung von Ackerflächen, Anpflanzung von Sträuchern und Bäumen mit extensiver Grünlandpflege (alt M5) entfällt komplett.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 12 0 3 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Ergänzung der Formulierung „nach den Vorgaben der Regionalplanung“ auf Seite 7 Punkt 6.1, 2. Absatz.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 12 0 3 0

Herr Heinemann ( UL) bittet um Aufnahme des Trebe-nower Dorfteiches als Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-me.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Aufnahme des Trebenower Dorfteiches als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 15 0 0 0

Herr Schilling (SPD/Die Linke) stellt den Antrag, Schutzbepflanzungen für die betroffenen Bürger in Milow, Werbelow und Wilsickow. Nach Rücksprache mit den betroffenen Bürgern lehnen die meisten Wil-sickower diese Bepflanzung ab, so Herr Wernicke (UL).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt Schutzbepflanzungen für die betroffenen Bürger in Milow als Ausgleich aufzunehmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 14 0 1 0

Herr Schilling (SPD/Die Linke) stellt den Antrag, dass der Betroffenheitsradius in die Planung aufgenommen wird.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Aufnahme des Betroffenheitsradius in die Planung.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 13 1 1 0

Frau Wernicke stellt nach Rücksprache mit Herrn Bran-dau den Antrag, dass das nächste am Windfeld Milow gelegene Wohnhaus mit nicht mehr als 45 dB belastet wird.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, dass das nächste am Windfeld Milow ge-legene Wohnhaus mit nicht mehr als 45 dB belastet wird.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 11 0 4 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt den Entwurf mit den beschlossenen Ände-rungen und die öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Windenergie - Windfeld Milow“.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 14 0 1 0

14. (Vorlagen-Nr.: 0081/15) Regionalplan Uckermark - Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Roh-stoffsicherung und -gewinnung“ Entwurf 2015

Frau Wernicke bittet die Gemeindevertreter um Fest-legung, ob eine Stellungnahme von der Gemeinde abgegeben werden soll.

Sie erklärt, dass im Wesentlichen eine Übereinstim-mung mit der Regionalplanung und der Planung der Gemeinde besteht. Sollten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse aufkommen, ist keine Stellungnahme notwendig.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, dass bis zur nächsten Sitzung entsprechende Vorschläge oder Einwendungen für die Stellungnahme schriftlich einzureichen sind.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 15 0 0 0

15. Anfragen der Gemeindevertreter 1.) Herr Krieser (SPD/Die Linke) bezeichnet die neue

Broschüre über die Gemeinde Uckerland als Wahlwer-bung. Er musste sich bereits persönliche Beschimp-fungen diesbezüglich anhören und die Broschüre wurde als Schmutzblatt bezeichnet. Die Hauptverwal-tungsbeamtin sollte in der Öffentlichkeit klar stellen,

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15Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

dass nicht die Gemeindevertreter, sondern die Ge-meindeverwaltung diese Broschüre beauftragt hat, so Herr Krieser (SPD/Die Linke). Danach verliest er einen Teil des Protokolls der Gemeindevertretersitzung vom November 2014. Dort hatte Frau Wernicke die Gemein-devertreter über die Erstellung der Broschüre bereits informiert und erklärt, das es mit Verlag im Februar 2015 weitere Abstimmungen zu dieser Broschüre ge-ben wird. Weiterhin führt Herr Krieser (SPD/Die Linke) aus, dass angeblich ein Bürger von der Verwaltung die Auskunft erhalten hat, dass die Gemeindevertreter die Herausgeber der Broschüre sind. Nach Meinung von Herrn Krieser (SPD/Die Linke) sind die Texte und Bilder veraltet und er bezeichnet es als Frechheit, dass die Gemeindevertreter über diese Broschüre nicht in-formiert wurden.

Auf Nachfrage von Frau Wernicke erklärt Herr Krieser (SPD/Die Linke), dass die Bürgerin telefonisch von der Bürgermeisterin die Information zu dieser Broschüre erhalten. Frau Wernicke versichert, dass sie keine te-lefonische Nachfrage zum Herausgeber der Broschüre erhalten hat und demzufolge auch keine Antwort dazu gegeben hat. Des weiteren berichtet Frau Wernicke über ein sehr positive Resonanz von den Einwohnern. Die Texte zu den Ortsteilen wurden bereits vor einigen Jahren mit den Ortsbeiräten für die Internetpräsentati-on der Gemeinde Uckerland abgesprochen. Die Kritik als Wahlwerbung ist für Frau Wernicke nicht nachvoll-ziehbar, denn in der Broschüre wird die Gemeinde Uckerland repräsentiert und auf der Prioritätenliste hatten die Gemeindevertreter die bessere Präsentation der Gemeinde beschlossen.

Herr Haupt (UL) erklärt, dass auch er von den Ein-wohnern bisher nur positive Äußerungen zu dieser Broschüre erhalten hat. Er kritisiert das aggressive Ver-halten von Herrn Krieser (SPD/Die Linke) gegenüber Frau Wernicke in der heutigen Sitzung und weist ihn auf einen vernünftigen und angemessenen Rahmen für seine Äußerungen hin.

Frau von Holtzendorff (CDU) kritisiert ebenfalls die fehlende Information der Gemeindevertreter und be-mängelt, dass weder der Speicher in Nechlin noch andere Gastronomieansiedlungen genannt wurden.

Die Texte zu den Ortsteilen wurden mit den Ortsbei-räten abgestimmt, wiederholt Frau Wernicke und die Erstellung dieser Broschüre ist ein Geschäft der lau-fenden Verwaltung. In der Sitzung im November 2014 wurde die Gemeindevertretung informiert und in dieser Sitzung, so erinnert Frau Wernicke, hat Herr Krieser (SPD/Die Linke) sich auch über die Preise der Annon-cen in der Broschüre aufgeregt. Die Verwaltung hatte keinen Einfluss auf die Schaltung der Annoncen. Die Finanzierung der Broschüre erfolgte über die Anzei-gen. In der Broschüre werden die einzelnen Ortsteile, Dorfgemeinschaftshäuser, Kitas, Schule und die Be-sonderheiten der Gemeinde dargestellt.

Frau Freuck (SPD/Die Linke) kritisiert auch, dass die Ortsvorsteher und Gemeindevertreter nicht vorgestellt wurden. Dem entgegnet Frau Wernicke, dass in dieser Broschüre die Gemeinde vorgestellt werden soll und nicht die Ortsvorsteher oder Gemeindevertreter. Sie fragt Frau Freuck (SPD/Die Linke), welche Angaben in dieser Broschüre nicht korrekt sind. Dazu erklärt Frau Freuck (SPD/Die Linke), dass es ihr nicht um den Inhalt

gehe, sondern um das Prinzip der Einbeziehung der Gemeindevertreter. Grundsätzlich ist die Außendar-stellung der Gemeinde richtig, aber die Darstellung hätte anders erfolgen können, so Frau Freuck (SPD/Die Linke).

2.) Herrn Schmidt (UL) liegen mehrere Beschwerden zu einem Gemeindevertreter vor, der das Brandschutzge-setz missachtet hat. Am 21.07.2015 hat ein Mähdre-scher auf dem Gutshof in Nechlin gebrannt. Nachdem der Besitzer des Mähdreschers seine Feuerlöscher verbraucht hatte, bat dieser zusammen mit Mitgliedern der Feuerwehr den Nachbar Andreas Krieser (SPD/Die Linke) um Hilfe. Herr Krieser (SPD/Die Linke) ver-weigerte die Herausgabe seiner Feuerlöscher. Herr Schmidt (UL) bittet um Veröffentlichung von Kapitel 2 des brandenburgischen Brandschutzgesetzes, damit jeder Bürger seine Rechte und Pflichten im Brandfall kennt.

Herr Krieser (SPD/Die Linke) bestätigt, dass an diesem Tag eine Person zu ihm gekommen sei und nach einem Feuerlöscher gefragt hatte. Da Herr Krieser (SPD/Die Linke) sich zu diesem Zeitpunkt im laufenden Betrieb einer gastronomischen Einrichtung befand, wäre bei Herausgabe des Feuerlöschers sein Haus nicht mehr gesichert gewesen, meint Herr Krieser (SPD/Die Lin-ke). Daher verweigerte er die Ausgabe des Feuerlö-schers. Herr Schmidt (UL) weist Herrn Krieser (SPD/Die Linke) darauf hin, dass er zur Herausgabe des Feuerlöschers verpflichtet war und beschreibt, wie ge-fährlich die Situation aufgrund des Umfeldes auf dem Gutshof war.

Dem entgegnet Herr Krieser (SPD/Die Linke), dass die Vorgeschichte auch zu berücksichtigen ist und es um das Prinzip geht. Für seinen Betrieb musste sich Herr Krieser (SPD/Die Linke) für den Brandschutz ausrüsten und er stellt die Frage, von wem er die Ko-sten für den Feuerlöscher erstattet bekommen hätte. Außerdem wäre seiner Meinung nach der Versiche-rungsschutz für sein Gebäude nicht mehr gewährlei-stet, wenn er einen Feuerlöscher ausgegeben hätte.

Herr Schmidt (UL) beendet darauf hin die Diskussion. 3.) Herr Holzmeier (SPD/Die Linke) erkundigt sich nach

dem aktuellen Stand der Bauarbeiten auf der B 198. Frau Wernicke bestätigt, dass die Strecke zwischen

Wolfshagen und Schlepkow ab dem 31.08.2015 ge-öffnet sein soll.

4.) Herr Haupt (UL) fragt nach dem Stand der Holzhütten. Es erfolgte bereits eine Ausschreibung, so Frau Wer-nicke. Allerdings waren die Angebote zu teuer und es wird eine freihändige Vergabe vorbereitet.

5.) Zum Start der Bauarbeiten auf der B 104 bei Wilsickow erkundigt sich Herr Wernicke (UL). In der nächsten Wo-che findet die Bauanlaufberatung zu dieser Baustelle statt, so Frau Wernicke.

6.) Als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens bittet Frau Freuck (SPD/Die Linke) um eine definitive Ant-wort zu der Freigabe der B 198. Für eine definitive Antwort muss sich Frau Freuck (SPD/Die Linke) an die entsprechende Behörde, dem Landesbetrieb für Straßenwesen wenden, erklärt Frau Wernicke.

7.) Aufgrund des Artikels im letzten Amtsblatt fragt Frau Freuck (SPD/Die Linke), wie das Auswahlverfahren für die Teilnahme an einer Fahrt zur polnischen Partnerge-meinde Wegorzyno stattfindet. Bei Interesse kann man

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16 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

sich gern in der Verwaltung melden, so Frau Wernicke. Es können 16-20 Personen mitfahren. Frau Freuck (SPD/Die Linke) schlägt vor, im Vorfeld die Ortsvor-steher zu fragen, welche Personen als Auszeichnung die Teilnahme ermöglicht werden sollte.

8.) Frau Woldegk hatte im August das 2. Uckerländer Spielplatzfest in Gneisenau ausgerichtet. Im Vorjahr fand dieses in Lübbenow statt. Leider war die Teilnah-me an Kindern sehr gering. Für das nächste Jahr sollte sich ein Ortsteil zur Ausrichtung bereit erklären, damit dieses Fest zur Tradition wird.

9.) Von Frau Woldegk wird die Anzahl und der Ort der „schwarzen Bretter“ in den einzelnen Ortsteilen be-mängelt. Als sie die Plakate für das Spielplatzfest aushängen wollte, hat sie einige dieser Aushangmög-lichkeiten gar nicht gefunden. Herr Trester (CDU) teilt diese Meinung nicht, denn er hat die Plakate für den Uckerlandtag gut anbringen können.

10.) Herr Trester (CDU) fragt, ob bei der Gemeinde bekannt ist, dass die Straße zwischen Werbelow und Nechlin mit einer dicken Splitschicht überzogen wurde. Frau Wernicke wird diese Anfrage an das Ordnungsamt weiterleiten. Für die Radfahrer ist die Straße kaum be-fahrbar, so Herr Trester (CDU) und die Straßenabläufe liegen 3 cm tiefer.

11.) Herr Schilling (SPD/Die Linke) erinnert an die von Frau von Holtzendorff (CDU) bereits angesprochene Ver-anstaltung zur Energieeffizienz. Diese Veranstaltung sollte seiner Meinung nach in Nechlin stattfinden und er bittet Frau Wernicke, dass die Verwaltung dieses in die Wege leitet. Da die Kostenfrage nicht geklärt ist, bittet sie die Gemeindevertreter um einen entsprechenden Beschluss. Da neben den Kosten auch der Termin nicht geklärt ist, kann dazu kein Beschluss gefasst werden, so Herr Wernicke (UL). Herr Schilling (SPD/Die Linke) erklärt sich dazu bereit, bis zur nächsten Gemeinde-vertretersitzung die entsprechenden Informationen zu beschaffen.

12.) Frau Woldegk bittet bei der Terminfestlegung für uckerlandweite Veranstaltungen – wie bspw. dem Uckerland-Tag oder Feuerwehrausscheid – im Vor-feld zu prüfen, ob an diesem Tag auch uckermarkweite Veranstaltungen stattfinden wie der Tag der offenen Gärten. Der Uckerlandtag findet laut Beschluss der Gemeindevertretung immer am ersten September-Wochenende statt, so Herr Krieser (SPD/Die Linke) und er hat diesen auch schon so für das nächste Jahr wieder eingeplant.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung

01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 25.06.2015

Es liegen keine Einwände vor.

02. (BV-Nr.: 0075/15) Auftragsvergabe zum Wechsel des kommunalen Softwareanbieters

Die Gemeindevertretung erteilt der KSL Kommunal-service GmbH den Zuschlag für die Lizenzen, für die Dienstleistungen (Datenübernahme aus CIP/KD und Schulungen) und für den jährlichen Pflegeaufwand.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 15 0 0 0

03. (BV-Nr.: 0077/15) Auftragsvergabe zur Durchfüh-rung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen in der Gemeinde Uckerland

Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Straßen- und Winterdienstservice Susanne Collier aus Brüssow den Zuschlag zur Durchführung des Winterdienstes in der Gemeinde Uckerland für den Zeitraum von Oktober 2015 bis März 2020.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 14 0 1 0

04. (BV-Nr.: 0080/15) Auftragsvergabe zur Sanierung der Aussichtsplattform am Burgfried in Wolfsha-gen

Die Gemeindevertretung erteilt der Firma BDP Bau-denkmalpflege Prenzlau GmbH & Co.KG.aus Prenzlau den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 15 0 0 0

05. (BV-Nr.: 0079/15) Auftragsvergabe zur Errichtung eines Parkplatzes am Bahnhof Nechlin

Die Gemeindevertretung erteilt der Firma PERGA Prenzlauer Tiefbaubetrieb aus Prenzlau den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

15 15 0 0 0

06. Anfragen der Gemeindevertreter

07. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertre-tung

Frau von Holtzendorff (CDU) hat keine Informationen.08. Informationen der Bürgermeisterin

09. Schließung der Sitzung Frau von Holtzendorff schließt die Sitzung um 22.06

Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Sekretariat, (Zimmer 24) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 12.10.2015

WernickeBürgermeisterin

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17Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

2. Änderung der Entschädigungssatzungfür ehrenamtliche Mitglieder der Gemeindevertretung, Ausschüsse und der Ortsbeiräte der

Gemeinde Uckerland vom 25.11.2008

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in ihrer Sitzung am 27.08.2015 folgende Änderung beschlos-sen:

Artikel 1Die Satzung zur Entschädigung für ehrenamtliche Mitglie-der der Gemeindevertretung, Ausschüsse und der Orts-beiräte der Gemeinde Uckerland vom 25.11.2008 wird wie folgt geändert:

§ 4Zusätzliche Aufwandsentschädigungen

1) Der Vorsitzende der Gemeindevertretung erhält neben der Aufwandsentschädigung nach § 3 eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung von 200 €.

2) Für Fraktionsvorsitzende in der Gemeindevertretung wird eine Aufwandsentschädigung von 50 € (in Worten: fünfzig) gewährt.

3) Für den Vorsitzenden des Hauptausschusses, soweit er nicht hauptamtlicher Bürgermeister ist, wird eine Aufwandsentschädigung von 170 € gewährt.

4) Stehen zusätzliche Aufwandsentschädigungen nach Abs. 1 und 2 nebeneinander zu, so wird nur die höhere Aufwandsentschädigung gewährt. Stehen zusätzliche Aufwandsentschädigungen nach den Absätzen 1 und 3 nebeneinander zu, so ist die Aufwandsentschädigung nach Abs.3 um 50 von Hundert zu mindern.

5) Den Stellvertretern wird für die Dauer der Wahrneh-mung besonderer Funktionen 50 von Hundert der Auf-wandsentschädigung des Vertretenen gewährt, wenn die Vertretungsdauer länger als sechs Wochen an-dauert. Abs. 4 ist zu beachten. Die Aufwandsentschä-digung des Vertretenen ist entsprechend zu kürzen. Ist eine Funktion nach Abs. 1 – 3 nicht besetzt und wird sie daher von einem Stellvertreter in vollem Umfang wahrgenommen, so erhält dieser für die Dauer der

Wahrnehmung der Aufgabe 100 von Hundert der nach Abs. 1 – 4 zugelassenen Beträge.

§ 6Sitzungsgeld für Mitglieder kommunaler Vertretungen1) Ehrenamtliche Mitglieder der Gemeindevertretung,

der Ortsbeiräte und ihrer Ausschüsse erhalten für jede Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 €. Ortsvorste-her oder ihren Stellvertretern wird für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung ein Sitzungsgeld gewährt, wenn die Teilnahme im Rahmen ihrer Zustän-digkeit erfolgt.

2) Sitzungsgelder werden den Mitgliedern der Fraktionen nur für die Teilnahme an den Sitzungen gewährt, die der Vorbereitung einer Sitzung der Vertretung oder eines Ausschusses dienen.

3) Vorsitzenden von Ausschüssen, die keine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 4 Abs. 1 und 3 erhal-ten, wird für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung ein zusätzliches Sitzungsgeld gewährt.

4) Einem Mitglied eines Gremiums nach § 4 Abs. 1 und 3 wird für die Leitung der Sitzung dieses Gremiums ein doppeltes Sitzungsgeld gewährt, wenn der Vorsitzende des Gremiums an der Sitzungsteilnahme gehindert ist und eine Entschädigung nach § 4 Abs. 5 nicht gewährt wird.

Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 28.08.2015 in Kraft.

Uckerland, den 14.09.2015

WernickeBürgermeisterin

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016in der Gemeinde Uckerland

durch öffentliche BekanntmachungDiese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung be-trifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung in der im letzten Grundsteuerbescheid veranlagten Höhe festgesetzt.Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Bekannt-machung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbe-scheides.Sollten sich Besteuerungsgrundlagen oder Eigentumsver-hältnisse ändern, ergeht gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuer-gesetz ein Änderungsbescheid. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel des Jahresbe-trages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Abwei-chend hiervon wird für Jahreszahler der Jahresbetrag am 01.07. fällig.

Soweit die Abbuchungsermächtigung erteilt ist, werden die Steuern zu den angegebenen Fälligkeiten vom Konto des Steuerpflichtigen abgebucht. RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Wider-spruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Gemeinde Uckerland – Die Bürgermeisterin – Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland schriftlich oder zur Nieder-schrift einzulegen.

Uckerland, den 07.09.2015

Christine WernickeBürgermeisterin

Page 18: Uck 2015 ausgabe 09

18 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Ende Amtlicher Teil

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • E-Mail: [email protected] (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

ISSN 1612-1511

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2016 in der Gemeinde Uckerland

durch öffentliche BekanntmachungDiese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2016 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr gemäß § 12a Kommunalabgabengesetz für das Land Bran-denburg durch diese öffentliche Bekanntmachung in der im letzten Steuerbescheid veranlagten Höhe festgesetzt.Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Bekannt-machung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbe-scheides.Sollten sich Besteuerungsgrundlagen ändern, ergeht ein Änderungsbescheid. Die Hundesteuer wird zu je einem Viertel des Jahresbe-trages am 15. 02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Abwei-chend hiervon wird für Jahreszahler der Jahresbetrag am 01.07. fällig.Soweit die Abbuchungsermächtigung erteilt ist, werden die Steuern zu den angegebenen Fälligkeiten vom Konto des Steuerpflichtigen abgebucht.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Wider-spruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Gemeinde Uckerland – Die Bürgermeisterin – Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland schriftlich oder zur Nieder-schrift einzulegen.

Uckerland, den 07.09.2015

Christine WernickeBürgermeisterin

„Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Bundesmodellprogramm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ initiiert. Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannte/-n Erzieher/-in für Quereinsteiger soll mit diesem Programm unterstützt werden.

Voraussetzung für die sogenannten Quereinsteiger/-innen sind: • mind. mittlerer Schulabschluss sowie • abgeschlossene fachfremde Ausbildung oder eine in Abhängigkeit von der Dauer der Ausbildung gleichwertige Qualifikation.

Weitere Informationen finden Sie unter www.quereinstieg-kita.de.

Hinweis der Gemeindekasse

Zur Gewährleistung einer termingerechten Zahlung der Steuern und Abgaben möchte ich auf den Fälligkeitstermin 15.11.2015 hinweisen.

Die fälligen Beträge entnehmen Sie bitte den Abgabenbe-scheiden.

Sollten Sie der Gemeinde Uckerland eine Einzugsermäch-tigung erteilt haben, werden diefälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht

NowottnikKassenleiterin

Nichtamtlicher Teil

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19Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Uckerlandtag – Leistungsschau der Gemeinde Uckerland

Am 05.09.2015 beging die Gemeinde Uckerland auch mit dicken grauen Wolken und Regen den 4. Uckerlandtag Lei-stungsschau der Gemeinde Uckerland – in Nechlin.

Die Gäste des 4. Uckerlandtages wurden von der Bürgermeisterin Christine Wernicke und dem Ortsvorsteher von Nechlin Hartmut Trester begrüßt.

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Uckerland trugen unter Regie von Frau Borchert und Frau Kruppa ihr Programm vor und erhielten stürmischen Beifall.

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20 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Die Erzieherinnen aus den Kindertagesstätten der Gemein-de sorgten dafür, dass auch die Kinder keine lange Weile haben mussten.

Großen Spaß hatten die Kinder auch auf der Hüpfburg der Gemeinde Uckerland.

Der Verein „Nechliner Signale“ e.V. hatte das Gemeindefest bestens vorbereitet. Alle Gäste konnten sich am Kuchen-büfett reichlich bedienen.

Eine Programmdarbietung gab es vom Tanzklub Pasewalk-Strasburg.

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21Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Die Gewerbetreibenden der Gemeinde Uckerland und der Umgebung hatten die Gelegenheit sich zur Leistungsschau der Gemeinde vorzustellen, so wie der Rosenhof Flemming Fleischerei Bertram, Schibri-Verlag, Bauernkäserei Wolters.

Der FSV Bandelow e.V. führte ein Fußballturnier durch.

Zum Abschluss des 4. Uckerlandtages führte der Verein Nechliner Signale e.V. das Märchen „Rumpelstilzchen“ auf, dass großen Anklang fand.

Wir möchten allen, die den Uckerlandtag vorbereitet,durchgeführt und unterstützt haben, recht herzlich danken.

Gabriele Dominik-Pfau

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22 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Fahrt der Jugendfeuerwehr Uckerland zum Kletterwald nach Waren an der Müritz

Die Lust am Klettern ist bei den Kindern so groß, dass wir am 03.10.2015 bereits das zweite Mal zu einem Ausflug in einen Kletterwald aufbrachen.Wir mieteten einen Bus und los ging die Fahrt um 08.30 Uhr von der Grundschule Werbelow zum Kletterwald Waren an der Müritz.Es nahmen 31 Kinder und 14 Betreuer teil. Da wir im Vorfeld von den Kindern gefragt wurden, ob es wieder „leckere Salamibrötchen" zum Frühstück gibt, stärk-ten sich alle nach der 2-stündigen Fahrt mit den mitgenom-menen belegten Brötchen sowie dem frischen Obst und Gemüse.Nachdem alle mit den notwendigen Sicherheitsstandards wie Helmen und Gurten ausgestattet waren, erfolgte durch den Trainer die Einweisung. Es wurde die einfache Hand-habung der Sicherungskarabiner erklärt und Hilfestellung beim Klettern im „Einweisungs-Parcours" gegeben.

Nun mussten alle in dem Einweisungs-Parcours zeigen, dass sie die Anweisungen und Belehrungen verstanden haben.

Dann konnte in den Parcours mit Namen wie „Greenhorn“, „Robin Hood“, „Nervenkitzel“, „Schwarze Witwe“ und „Über-flieger“, „Big Foot“, „Eichhörnchen“ und „Eiger Nordwand“ die Umgebung erklettert werden.

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23Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kinder- und Jugendarbeit

Nach der zweistündige Klettertour waren dann doch alle mehr oder weniger geschafft.

Da so viel Bewegung an der frischen Luft hungrig macht, wurden die liebevoll geschmierten Brötchen vollständig verzehrt. Anschließend ging es dann mit dem Bus wieder nach Hause.Dieser Tag war für alle ein wunderschönes Erlebnis. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Helfern für die Un-terstützung recht herzlich bedanken.

Ilona Schmidt

Musikalisch – künstlerisch ging es am Montag, dem 12. Oktober an unserer Schule zu. Viele verschiedene Stationen luden zur Beschäftigung ein. Mit Frau Reinhold wurde getrommelt, mit Herrn Hellmann das Spiel auf der Maultrommel geübt und mit Herrn Stor-nowski der Körper zur body percussion genutzt.Diese drei musikalischen Stationen wurden durch die fi-nanzielle Unterstützung des Schulfördervereins ermöglicht.

Musik liegt in der LuftDoch es gab noch mehr Möglichkeiten zur Betätigung. Einige Schüler probierten sich in Line dance aus, andere texteten, übten Sprechrhythmen, die kanonartig vorgetra-gen wurden, malten Bilder zur Musik und stellten große und kleine Rhythmusinstrumente her. Viel Freude hatten die jüngeren Grundschüler beim Singen und Gestalten des cup songs, wenn auch so mancher Rhythmus-Becher den Nachbarn nicht erreichte.Für das leibliche Wohl sorgte ein von Schülern vorbereitetes gesundes Frühstück.Am Dienstag in der 1. Stunde präsentierten alle, was sie so gelernt haben. Vorfreude gibt es auf den Donnerstag. Das Kammerorchester der Philharmonie Prenzlau wird er-wartet und musiziert „Pan und Apollo“ Teil 2. Die Meinung von Schülern zum Musikprojekt: Das war cool. War besser als Schule.Na, die Schule werden wir nicht wegfallen lassen, jedoch noch so manches interessantes Projekt starten.

Angela Herrmann

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24 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

„Das richtige Verhalten im Straßenverkehr“ ist ein kleines Projekt, welches uns mehrere Tage in der Kita „Ucker-landspatzen“ begleitete. Viele Bücher, Spiele, Lieder und Arbeitsblätter zur Verkehrserziehung durchlebten mit den Kindern den Alltag. Zum Abschluss am 19.08.2015 be-suchten wir den Verkehrsgarten in Werbelow. Viele Ver-kehrsschilder hatten die Kinder zu beachten. Gemeinsame Rücksichtnahme, Konzentration sowie ein Rundumblick waren gefragte Kompetenzen der Kinder. Als Highlight und zum Abschluss unseres Projektes bekam jedes Kind einen Fahrradführerschein sowie eine Urkunde überreicht. Im Verkehrsgarten hatten wir eine tolle Zeit und viel Spaß!

Lisa Acksel, Erzieherin

Achtung und aufgepasst – jetzt kommen wir!

„Toter Winkel“

Wie schnell ist es passiert? Ein LKW oder ein Bus biegt ab und übersieht dabei einen Fußgänger oder Radfahrer. Niemand möchte in eine solche Situation geraten.Aus diesem Grunde griff unsere Schulleitung unter dem Aspekt der Unfallprävention das Thema „Gefahren des Toten Winkels“ auf. Ein Mitarbeiter der Verkehrssicherheit Berlin-Brandenburg GmbH erläuterte den Schülern die Gefahrenbereiche um den LKW. Aber nicht nur theoretisch erfolgte dieses, son-dern auch praktisch. Jeder durfte selbst mal auf dem Sitz eines LKW-Fahrers Platz nehmen und sich in den Spiegeln orientieren, was zu sehen oder eben leider nicht zu sehen ist. Eindrucksvoll wurde den Kindern so diese Problematik stärker ins Bewusstsein gebracht. Deutlich gemacht wurde auch, dass nur ein umsichtiges Verkehrsverhalten aller dazu beiträgt, Unfälle zu vermeiden.

Heiderose Heinemann

Wie wäre es denn mal mit Handball?

Fragt man die Kinder, welche Sportart sie in ihrer Freizeit betreiben, kommt von den Jungen meist als Antwort Fuß-ball und von den Mädchen Reiten. Vereinzelt wird auch Karate oder Volleyball spielen genannt. Aber damit hat’s sich oft. Vorbei die Zeit, da die Jugendlichen bzw. Kinder zum Handballspiel eilten.

Der Handball-Verband Brandenburg möchte den Nach-wuchs wieder mehr an diese Sportart führen und hatte deshalb für den September einen Grundschulaktionstag für Schüler der 3. und 4. Klasse angeboten. Auch unsere Schule beteiligte sich daran. Am 29.09.2015 begrüßten sie Herrn Hoffmann vom SV Fortuna Prenzlau e.V., der lange Jahre bereits Trainer in dem Verein ist und Herrn Heinemann vom Förderverein der Schule, der selbst viele Jahre als Handballschiedsrichter tätig war. Im Stationsbetrieb zum Thema „Spielen mit Hand & Ball“ führten die Kinder verschiedene Staffelspiele aus, übten sie sich im Zielwerfen und absolvierten handballnahe Spiel-formen. Mit viel Begeisterung waren sie bei der Sache. Beide Klassen äußerten sich durchgängig positiv zu dem Grundschulaktionstag. Und vielleicht haben die Aktivitäten in den 3 Stunden ja den einen oder anderen für diese Sport-art sensibilisiert. Schön wäre es.

H. Heinemann

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25Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Eltern – Schüler – Turnier an der Grundschule Uckerland in Werbelow

Am Freitag, dem 2.10.2015, trafen sich auf Einladung des Vereins der Freunde und Förderer der Grundschule Uckerland Schüler und Eltern zu einem Fußballturnier der besonderen Art. Aus der Zahl der sportlich Aktiven wurden vier Mannschaf-ten aus je vier Schülern und ein oder zwei Erwachsenen gebildet. In einer Spieldauer von 15 Minuten konnten alle ihre Fertigkeiten zur Geltung bringen. Es gab in jeder Mann-schaft Höhen und Tiefen. Die Väter, meist im Tor eingesetzt, hatten sich den Angriffen der Schüler zu erwehren. Neben guten Paraden gelang dies nicht immer erfolgreich, wie einige hohe Ergebnisse ( 6:0, 7:0 ) belegen.Im Vordergrund stand aber vor allem der Spaß an der Sache, was auch die faire Spielweise belegte, und eine großzügige Regelauslegung, besonders bei kleinen Sport-freunden, durch den Schiedsrichter erlaubt. Am Ende gab es keine Tränen, denn jede Mannschaft hatte mindestens

einmal gewonnen und jeder konnte einen kleinen Preis mit nach Hause nehmen. Ein Ergebnis des Abends war der Wunsch etwas Ähnliches im späten Frühjahr auf dem Sportplatz durchzuführen.Parallel zum sportlichen Teil gab es vor der Halle die Mög-lichkeit sich bei Bratwurst und Getränken über Schule, An-liegen des Schulvereins und andere Dinge auszutauschen. Für die Durchführung und Vorbereitung der Veranstaltung bedankt sich der Förderverein bei Anja Bartel, Irene Rae-kow, Evelin Freuck, Angela Herrmann, Jörg Westphal und Herbert Heinemann.Für weitere Aktivitäten wünscht sich der Verein weitere Mitstreiter, um ein noch breiteres Angebot machen zu kön-nen. Informationen dazu findet man auf der Webseite der Grundschule Uckerland.

Der Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Uckerland

Gemeinsames Frühstück der Reinigungskräfte der Gemeinde Uckerland

Bei einem nett gedeckten Frühstückstisch mit regionalen Spezialitäten haben wir ein paar schöne Stunden in der Bauernkäserei Wolters in Bandelow verbracht. Nach meh-reren Anläufen hat es nun endlich mal geklappt, gemeinsam etwas Zeit zu verbringen. Für die tolle Bewirtung möchten wir uns auf diesem Wege bei den Mitarbeiterinnen der Kä-serei bedanken.

Die Reinigungsfrauen

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26 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

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Aus den Ortsteilen

Kultur aus eigener Kraft oder: der grosse Beitrag der kleinen Dorfgemeinschaft„Was kann denn so eine kleine Dorfgemeinschaft noch beitragen zur Gegenwartskultur?“ - So oder ein wenig an-ders könnte man fragen, wenn man an die Zukunft der „kleinen Dörfer“ denkt. Meist wird diese Frage in Grau- und Molltönen beantwortet. Nicht so in Milow. Wieder einmal zeichnete das Dorffest am 22. August, zu dem Dorfverein und Ortsbeirat eingeladen hatten, ein paar mutige Farbtöne in die uckermärkische Landschaft......im wahrsten und im übertragenen Sinne des Worts. Neben den klassischen Unterhaltungs- und Stimmungbei-trägen die auf einem solchen Dorffest nicht fehlen durften, waren es der „Milower Foto Klub“ (Silke Steinberg, Susanne Schulz und Angelika Gampe)

und das Musik-Duo „Vanessa und Falk“ die unser Milower Kulturschaffen zur Geltung brachten. Unter dem Titel „Künstler Natur“ wurden (und werden) 15 gross- und 15 kleinformatige Bilder gezeigt und, und das ist neu, allesamt waren sie versehen mit passenden „philoso-phischen Kurztexten“. Es ergab sich somit eine einmalige Spannung zwischen dem Bild auf der einen und dem Wort auf der anderen Seite. Viel Zeit verbrachten mancher Be-sucher in der Ausstellung um Bild und Text auf sich einwir-ken zu lassen. Dabei war auch an anregendes Flüssiges gedacht worden - eben wie bei einer echten Vernissage - draussen in der grossen Stadt.

Die Bilder wurden, nebenbei bemerkt, vom Dorfvereins eigenen Grossdrucker erzeugt, der von der Firma „notus“ zum grössten Teil gespendet worden war. Nachdem das „Pommersche Blasorchester“ die Stimmung angeheizt hatte, trat das zweite Milower Kulturelement in Aktion. Unser Gesangsduo brachte ehrwürdige Folk-Musik zu Gehör, meistens aus „der Neuen Welt“ von jenseits des Atlantik, unterstützt durch Gitarre und Rhythmusinstru-menten. Es passten nicht nur die beiden Stimmen zueinan-der (ein glöckchenheller Sopran und ein sonorer Bariton) sondern sie trafen auch die Stimmung ihrer Zuhörer. Dass die Verbindung zwischen diesen beiden „Neu-Milo-wern“ von Anfang an so gut klappt, hängt sicher nicht nur von dieser Art von alternativer Musik ab - sondern über-haupt....es ist eben die besondere Bio-Dynamik die sich auch in dieser Musik entfaltet.Der Tag klang mit viel Musike und Tanz aus - bis Mitternacht hatten die Autoritäten erlaubt, dass sich die Milower laut vergnügen durften. Wer die Foto-Ausstellung im Milower Dorfgemeinschafts-haus besuchen möchte, der melde sich bitte unter: 0171 8228581. Dann kann das nächste Dorffest ja kommen!

Fritz Gampe

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27Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

85-Jahre FFW & 5-Jahre JFW GüterbergEin Jubiläum zu feiern macht Spaß, bringt Freunde, Ver-wandte und Bekannte zusammen und ist eine schöne Gele-genheit sich zu präsentieren. So war es auch am 01. August 2015 in Güterberg. Die Feuerwehr und die Jugendwehr von Güterberg feierten an dem Tag stolzen „90. Geburtstag“. Der Festumzug bildete mit der Schalmeienkapelle Rossow und den Ortswehren der Gemeinde Uckerland und der FFW Schönhausen den Auftakt zum Festtag. Wunderschön anzusehen waren dabei die Wasserfontänen am Güterberg Teich, welche von den Wehren Nechlin und Schönhausen aufgebaut wurden.

Auf dem Festplatz wurde dann Aufstellung genommen und viele Glückwünsche und Geschenke hat die Wehr erhalten. Von der Feuerwehr der Partnergemeinde Wegorzyno gab es ein Maskottchen für das Fahrzeug und Herr Drewlo vom Feuerwehrverband des Landkreises Uckermark überreichte eine Urkunde.Anschließend gab es ein gemeinsames Mittagessen mit Erbseneintopf. So gestärkt konnte der Spiel & Spaß mit den Jugendwehren und den Feuerwehren beginnen. Quer über dem Sportplatz mussten so einige Hindernisse überwunden und das Wasser transportiert werden. Mit viel Geschicklich-keit, Schnelligkeit und noch mehr Spaß beteiligten sich alle an diesen sehr kreativen Spielen.

Zur besten Kaffeezeit gab dann Oma Lisbeth ihr Bestes, um jedem Gast ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Und das ist ihr auch sehr gut gelungen. Die Tanzgruppe „Ho-ney Moons“ aus Strasburg begeisterten ihr Publikum mit Tanzschritten, die so leicht nicht nach zu tanzen sind. Für weiteren Spaß sorgten das Preiswürfeln (Gewinn: eine elektrische Motorsense), Kegeln, Scheibenschießen, Bo-genschießen, Adlerschießen und Bierkistenstapeln. Allen Gewinnern nochmals Herzlichen Glückwunsch.

Einen wunderschönen Anblick boten auch die 90 roten Luft-ballons mit Glückwunschkarten, die von den Güterbergern und ihren Gästen in den strahlend blauen Himmel über der Uckermark fliegen gelassen wurden.

Am Abend wurde im großen Festzelt getanzt und den Hö-hepunkt präsentierte uns Karsten Nix mit seiner außerge-wöhnlichen Feuershow. Ein gelungenes Fest und ein wunderschöner Tag. Wir ha-ben allen Grund, uns zu freuen, über so viel Zuspruch, Hilfe und Unterstützung. VIEL DANK an ALLE. Güterberg feiert immer wieder gerne und darum laden wir schon heute zu unserem Lichterfest am 13. November ein und freuen uns über jeden Gast.

Korina Schimske,Vorsitzende Gemeinnütziger Dorfverein Güterberg e.V.

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28 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Regelmäßig treffen sich die Rentner in Wismar zu einem gemütlichen Beisammensein. Das nächste Treffen findet am 09.12.2015 statt.

Foto: Christine Wernicke

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29Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

640 Jahre Lindhorst - GedenksteinenthüllungLindhorster sind stolz auf heimischen Findling

Am 19.09.2015 feierte der kleine Ort mit seinen knapp 40 Einwohnern und seinen zahlreichen Gästen 640 Jahre Lind-horst. Lindhorst, einst Gutssiedlung, später Rittergut und heute Ortsteil der Gemeinde Uckerland.Für Lindhorst ist der von Lenné entworfene Friedhof mit Kapelle und freistehender Glocke, dem Ehrenhain für die gefallenen Helden des 1. Weltkrieges, den Gräbern der Familie von Stülpnagel und der Arbeiterfamilien charakteri-stisch ebenso wie der naturbelassene 1825 gestaltete Guts-park mit Teich sowie der alte Speicher mit den typischen Ochsenaugenfenstern.Schon lange gab es die Idee und den Wunsch einen Ge-denkstein aufzustellen. Doch einen geeigneten Stein zu fin-den, der den Ansprüchen gerecht wird, war nicht so einfach.Auf der Sitzung des Ortsbeirates im März 2015 wurde die-ser Wunsch von Ortsvorsteherin Ingrid Wesener als Vor-haben schriftlich festgehalten. Am 01. August wurden Nägel mit Köpfen gemacht. Es wurde in Lindhorst ein geeigneter Stein gefunden. Dank des Landwirtschaftsbetriebes von Oppen/von Stülpnagel, heute geführt von Axel Schulze aus Zernikow, konnte der Stein nach Prenzlau transportiert wer-den. Am 01. September wurde der Stein in Lindhorst auf-gestellt und am nächsten Tag erfolgte die Außengestaltung (Pflaster- und Pflanzarbeiten). Durch die gute Absprache zwischen dem Ortsvorstand, Herrn von Stülpnagel, dem Steinmetzbetrieb Marion Belitz sowie dem Landwirtschafts-betrieb Schulze konnte diese Aktion gelingen. Mit Technik und Geschick der Männer ist uns ein kleines Meisterwerk gelungen, welches den Ansprüchen unseres ortstypischen Charakters entspricht.Am 19.September um 15.00 Uhr versammelten sich die Lindhorster und Besucher am Gedenkstein. Sogar unsere älteste Bürgerin Frau Gertrud Zimmermann mit ihren fast 93 Jahren wollte sich dieses historische Ereignis nicht ent-gehen lassen.Als Gast durften wir Frau Ölgart von Stülpnagel (Ehefrau von Siegfried von Stülpnagel, der als Kind in Lindhorst auf-wuchs) die extra aus Neumünster angereist ist, begrüßen.

Der Stein wurde enthüllt und gleichzeitig stiegen Luftballons in die Höhe, 100 Stück an der Zahl. Die Ortsvorsteherin Frau Wesener sagte in ihrer kleinen Ansprache: „Je ein Luftballon für einen Lindhorster und ehemaligen Lindhorster, die heute nicht bei uns sein kön-nen und die, die nicht mehr unter uns sind. Sie alle hätten sich über diese Aktion sicher gefreut.“Die Sonne strahlte genau während dieser Aktion den Gedenkstein und die davon fliegenden Luftballons an. Es war ein schöner und bewegender Moment.

Danach ging es in die herbstlich geschmückte Scheune. Die Singegruppe aus Wolfshagen stimmte die Lindhorster und ihre Gäste auf den Herbst ein. Es gab großen Applaus.Bei selbst gebackenem Kuchen, das Angebot war über-wältigend, und Kaffee wurde ganz viel erzählt und gelacht.Viele ehemalige Lindhorster waren gekommen. Für die Kinder war eine Hüpfburg aufgestellt. Die jubelnden Kin-derstimmen waren nicht zu überhören. Bilder über die ganze Aktion konnten begutachtet werden. Ein Gästebuch war ausgelegt. Am Ende der Veranstaltung konnten wir nur über so viele Eintragungen staunen.Frau Ute Leisler bot eine Besichtigung des alten Speichers an, den sie liebevoll restauriert hat. Das ließen sich die Besucher natürlich nicht zweimal sagen.Herr Günter Rusch und Herr Friedhelm von Stülpnagel bedankten sich bei den Organisatoren.Wir, der Ortsbeirat und der Vorstand des Heimatvereins Fahrenholz-Lindhorst e.V., schätzen die Veranstaltung als gelungen ein. Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen recht herzlich bedanken, die sich an der ganzen Aktion beteiligt haben.Dank noch mal an den Landwirtschaftsbetrieb Axel Schul-ze, besonders Dank dem Mitarbeiter Maik Kurzeier. Dank Herrn Friedhelm von Stülpnagel für die Absprachen im Hintergrund und die großzügige finanzielle Unterstützung.Dank an Herrn Werner Wesener, Herrn Dieter Klein und Herrn Roland Vetter für die Gestaltungsarbeiten am und um den Gedenkstein.Dank an Familie Masch für die Aktion mit den Luftballons und deren Finanzierung.Dank an Frau Kati Dobranz für die Gestaltung der Plakate und Geldspende.Dank an die Familien Zimmermann, Richter, Kramp und Vetter für die Ausschmückung.Dank auch an unsere Lindhorster mit Nebenwohnsitz, die sich sehr gut mit einbrachten und ihre Hilfe anboten.Wir freuten uns über ein sauberes und gepflegtes Grün im Ort (trotz einiger Schmutzecken) und deshalb noch ein Dank an den Landwirtschaftsbetrieb , den Gemeindearbei-tern und Herrn Harald Gutsch ( 1,-€ Job).Ein letztes großes Dankeschön geht an alle fleißigen Ku-chenbäcker. Jeder Kuchen war ein Unikat und super lecker.Ohne diese vielen lieben Helfer könnte so etwas Schönes nicht entstehen.Die ganze Veranstaltung war, von der Vorbereitung bis hin zur Durchführung „von einem Miteinander“ geprägt und so wünschen wir uns das auch für die Zukunft.Festhalten an Traditionen und ganz einfach aufeinander zugehen.

I. Wesener

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30 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Gesetz über den Brandschutz

§ 11 GefahrenverhütungJede Person hat sich beim Umgang mit Sachen und Stoffen mit einer besonderen Brand- oder Explosionsgefährdung oder mit sonstigen gesundheitsschädlichen Sachen und Stoffen so zu verhalten, dass Menschen, Tiere und Sachwerte nicht gefährdet werden. Bestehende Gefahren hat sie, soweit ihr zumutbar, zu beseitigen.

§ 12 MeldepflichtWer einen Brand oder ein sonstiges Ereignis bemerkt, durch das Menschen, Tiere, Sachwerte oder die Umwelt gefähr-det sind, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 oder die Polizei über den Notruf 110 zu be-nachrichtigen. Wer um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist hierzu im Rahmen seiner Möglichkeiten ver-pflichtet, wenn der Ersuchende zur Gefahrenmeldung nicht selbst im Stande ist.

§ 13 Hilfeleistungspflichten(1) Jede über 18 Jahre alte Person ist auf Anordnung der Einsatzleitung im Rahmen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Hilfeleistung verpflichtet, um von dem Einzelnen oder der Allgemeinheit unmittelbare Gefahr abzuwenden. Die Hilfe-leistung kann nur verweigern, wer durch sie eine erhebliche Gefährdung befürchten oder mindestens gleichrangige Pflich-ten verletzen müsste.(2) Personen, die zur Hilfeleistung verpflichtet werden oder freiwillig mit Zustimmung der Einsatzleitung bei der Gefahren-bekämpfung Hilfe leisten, haben für die Dauer ihrer Hilfelei-stung die Rechtsstellung von Mitgliedern einer Hilfsorgani-sation nach § 19.(3) Auf Anordnung der Gesamtführung oder der Einsatzlei-tung sind dringend benötigte Fahrzeuge, Geräte, bauliche Anlagen oder technische Einrichtungen sowie sonstige Sach- und Werkleistungen von jedermann zur Verfügung zu stellen.(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Übungen entsprechend, soweit dies zur Erreichung des Übungszieles dringend er-forderlich ist.(5) Personen, die an den Hilfsmaßnahmen oder Übungen nicht beteiligt sind, dürfen diese nicht behindern. Sie sind verpflichtet, die Anweisungen der Einsatzleitung, insbeson-dere Platzverweise und Sperrungen von Einsatzgebieten, unverzüglich zu befolgen.

§ 14 Vorsorgepflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken

(1) Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberech-tigte von Grundstücken und baulichen Anlagen mit einer besonderen Brand- oder Explosionsgefährdung oder von Grundstücken und baulichen Anlagen, von denen im Falle eines sonstigen gefahrbringenden Ereignisses Gefahren für die Gesundheit oder das Leben einer größeren Zahl von Menschen, Gefahren für erhebliche Sachwerte oder aku-te Umweltgefahren ausgehen können, sind verpflichtet, die Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 bei der Vorbereitung der Gefahrenabwehr besonders zu unterstützen. Sie haben den Aufgabenträgern nach § 2 Abs. 1 die für die Alarm- und Ein-satzplanung notwendigen Informationen und die erforderliche Beratung zu gewähren sowie bei einem Schadensereignis auf dem Grundstück oder in der baulichen Anlage die zustän-digen Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 über zweckmäßige

Maßnahmen der Gefahrenabwehr unverzüglich, sachkun-dig und umfassend zu beraten. Darüber hinaus können die Eigentümer, Besitzer, sonstigen Nutzungsberechtigten und Betreiber, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung be-steht, von dem jeweils zuständigen Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 verpflichtet werden, zum Zwecke der Verhütung oder Bekämpfung von Bränden, Explosionen oder sonstigen gefahrbringenden Ereignissen auf eigene Kosten1. die erforderlichen Ausrüstungen und Einrichtungen bereit-

zustellen, zu unterhalten und für deren ordnungsgemäße Bedienung zu sorgen,

2. für die Bereitstellung von ausreichendem Löschwasser über den Grundschutz hinaus, Sonderlöschmitteln und anderen notwendigen Materialien zu sorgen,

3. alle weiteren notwendigen organisatorischen Vorkeh-rungen zu treffen, insbesondere

a. betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (interne Notfallpläne) aufzustellen, fortzuschreiben und mit den Alarm- und Einsatzplänen der Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 abzustimmen,

b. Übungen durchzuführen,c. sich an Übungen der Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 zu

beteiligen, die einen Unfall in der betreffenden Anlage zum Gegenstand haben, sowie

4. eine jederzeit verfügbare und gegen Missbrauch ge-schützte Verbindung zur zuständigen Leitstelle einzu-richten und zu unterhalten.

(2) Die Herstellung, Verarbeitung und Lagerung von Sachen und Stoffen mit einer besonderen Gefährlichkeit im Sinne von Absatz 1 Satz 1 und das Erfordernis, im Falle von Bränden besondere Löschmittel einzusetzen, sind dem Träger des örtlichen Brandschutzes unverzüglich anzuzeigen.

§ 15 Unterstützungspflichten der Eigentümer und Be-sitzer von Grundstücken

(1) Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken und baulichen Anlagen sind verpflichtet, im Gefahrenfalle den Einsatzkräften der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes den Zutritt zu gestatten, soweit andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Sie haben Löschmittelvorräte, die sich in ihrem Besitz befinden oder auf ihrem Grundstück gewonnen werden können, für den Einsatz zur Verfügung zu stellen. Sie haben die von der Gesamtfüh-rung oder der Einsatzleitung angeordneten Maßnahmen zu dulden, insbesondere die Räumung des Grundstückes, die Beseitigung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Anlagen, Ein-friedungen und Pflanzen oder die Errichtung von baulichen Anlagen, die für die Gefahrenabwehr erforderlich sind.(2) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 obliegen auch den Eigentümern, Besitzern oder sonstigen Nutzungsberechtigten der in der Nähe der Einsatzstelle gelegenen Grundstücke und baulichen Anlagen.(3) Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 dürfen nicht zu Schäden führen, die erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.(4) Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken und baulichen Anlagen sind verpflichtet, das Anbringen von Alarm- und Warneinrichtungen sowie Hin-weisschildern für Zwecke des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes entschädigungslos zu dulden.

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg

(Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.197)geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 12], S.202, 206)

Auszug aus Kapitel 2 - Pflichten der Bevölkerung

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31Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Datum Ort Art der Veranstaltung30.10. Trebenow Halloween30.10. Gneisenau Herbsttanz06.11. Nechlin Jahresauswertung Sportver-

ein Jagow e.V.11.11. Wolfshagen Kaffeerunde13.11. Güterberg Lichterfest20.11. Wolfshagen Tischtennis21.11. Wolfshagen Skat & Rommé26.11. Milow Buchlesung27.11. Fahrenholz Jahreshauptversammlung

der Feuerwehren Uckerland28.11. Bandelow Weihnachtsbaumaufstellen28.11. Trebenow Weihnachtsbaumaufstellen05.12. Gneisenau Nikolausfeier05.12. Wolfshagen Weihnachtsfeier09.12. Wismar Rentnernachmittag12.12. Fahrenholz Weihnachtsmarkt der

Gemeinde Uckerland16.12. Milow Weihnachtsfeier 18.12. Wolfshagen Tischtennis20.12. Wolfshagen Weihnachtssingen Kirche

Sitzungskalenderfür die Gemeindevertretung 2015

Nummer Sitzung14. 05.11.201515. 10.12.2015

Veranstaltungskalender

Liebe Freunde der Chormusik – bitte vormerken!Mit Winter- und Weihnachtsliedern möchten wir,

die Chorgemeinschaft Strasburg e.V., Sie wieder auf die Weihnachtszeit einstimmen:

Freitag, 04.12.2015 19.oo Uhr StrasburgSamstag, 05.12.2015 16.oo Uhr BredenfeldeSonntag, 06.12.2015 15.oo Uhr BandelowMittwoch, 23.12.2015 19.oo Uhr Röpersdorf

Bitte verfolgen Sie die Pressemitteilungen in der Tagespresse, insbesondere den Freizeitkurier am Donnerstag.

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 UhrKontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35,

17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10E-Mail: [email protected], www.uckerland.de

Pfarrer Ulrich KasparickHetzdorf 16 • 17337 Uckerland • Telefon: 039745/20256E-Mail: [email protected] • www.kirche-im-uckerland.de

Datum Uhrzeit Ort31.10.2015 17.00 Uhr Werbelow01.11.2015 10.00 Uhr Lübbenow08.11.2015 10.00 Uhr Hetzdorf14.11.2015 14.00 Uhr Nechlin15.11.2015 9.00 Uhr Schlepkow15.11.2015 10.30 Uhr Wilsickow22.11.2015 9.00 Uhr Milow22.11.2015 10.30 Uhr Trebenow05.12.2015 14.00 Uhr Nechlin06.12.2015 10.00 Uhr Lübbenow13.12.2015 10.00 Uhr Wolfshagen20.12.2015 10.00 Uhr Wilsickow31.10.2015 17.00 Uhr Werbelow

Weitere Informationen über unsere Veranstaltungen ent-nehmen Sie bitte den Aushängen in unseren Schaukästen.

Gottesdienste

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32 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetz-dorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 UckerlandBezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 22583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: [email protected] für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 22583, E-Mail: [email protected] und Abonnements:Schibri-Verlag, Katharina Thiele • Tel.: 039753/22757, Fax: 22583, E-Mail: [email protected]: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg

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ISSN 1612-1511

Wohnungen

Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend.Täglich zu erfragen 0381/2035822 oder per E-Mail: [email protected]

Ortsteil Fahrenholz m2 Kaltmiete in €2-Raum Fahrenholz 1 57,88 251,782-Raum Fahrenholz 1 42,97 185,402-Raum Fahrenholz 1 58,23 251,233-Raum Fahrenholz 2 67,64 291,851-Raum Fahrenholz 3 37,59 175,553-Raum Fahrenholz 3 67,61 303,97

Ortsteil Güterberg4-Raum Güterberg 22 73,74 351,742-Raum Güterberg 23 47,92 181,162-Raum Güterberg 23 47,92 180,805-Raum Güterberg 23 106,03 399,15

Ortsteil Jagow1-Raum Taschenberg 8 36,39 131,403-Raum Taschenberg 8 66,55 209,113-Raum Taschenberg 8 66,55 208,021-Raum Taschenberg 8 36,39 131,363-Raum Taschenberg 9 66,71 209,681-Raum Taschenberg 9 34,37 124,202-Raum Taschenberg 10 56,98 179,132-Raum Taschenberg 10 56,98 199,222-Raum Taschenberg 10 57,07 179,341-Raum Taschenberg 10 41,33 129,623-Raum Taschenberg 10 72,52 204,854-Raum Taschenberg 25 97,42 329,243-Raum Taschenberg 30 73,73 282,55

Ortsteil Hetzdorf3-Raum Gneisenau 24 66,17 264,364-Raum Gneisenau 24 77,20 360,522-Raum Gneisenau 25 57,47 275,002-Raum Gneisenau 27 57,47 229,59 4-Raum Gneisenau 28 77,20 368,244-Raum Gneisenau 28 77,20 308,422-Raum Gneisenau 29 57,47 268,382-Raum Gneisenau 29 57,47 229,59

Ortsteil Lübbenow1-Raum Hauptstraße 29 29,47 132,143-Raum Hauptstraße 29 66,28 204,181-Raum Hauptstraße 29 29,47 98,97

2-Raum Hauptstraße 29 52,36 161,294-Raum Hauptstraße 31 80,44 330,523-Raum Hauptstraße 33 66,97 206,311-Raum Hauptstraße 33 29,47 120,00

Ortsteil Trebenow3-Raum Trebenow 23 63,58 255,311-Raum Trebenow 24 37,36 174,472-Raum Trebenow 24 37,36 147,082-Raum Trebenow 25 53,31 209,882-Raum Trebenow 25 53,31 209,883-Raum Bandelow 64 56,44 221,342-Raum Bandelow 64 44,33 201,152-Raum Bandelow 65 44,33 174,863-Raum Bandelow 65 56,44 220,362-Raum Bandelow 65 44,33 189,272-Raum Bandelow 65 44,33 172,922-Raum Bandelow 66 44,33 175,963-Raum Bandelow 66 56,44 225,00

Ortsteil Wilsickow2-Raum Wilsickow 58 49,00 209,803-Raum Wilsickow 85 79,40 370,003-Raum Wilsickow 85 66,90 283,912-Raum Wilsickow 85 52,80 224,072-Raum Wilsickow 85 52,80 224,073-Raum Wilsickow 86 66,90 309,08

Ortsteil Wismar3-Raum Wismar 55 54,90 224,73

Ortsteil Wolfshagen4-Raum Prenzlauer Str. 2 72,59 346,253-Raum Prenzlauer Str. 4 56,50 269,504-Raum Prenzlauer Str. 4 77,33 280,532-Raum Prenzlauer Str. 6 56,19 203,723-Raum Prenzlauer Str. 8 65,89 239,324-Raum Prenzlauer Str. 8 76,85 278,45

Ortsteil Milow4-Zimmer Milow 55/56 118,00 373,375-Zimmer Milow 55/56 146,15 473,53

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33Nr. 09-10/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Wir gratulieren den Jubilaren herzlich zum Geburtstag und wünschen viel Gesundheit und alles Gute!

Christine WernickeBürgermeisterin der Gemeinde Uckerland

sowie die Ortsvorsteher der Ortsteile

Geburtstage

02.11. Anita Schmolmann zum 64. Lindhorst02.11. Hartmut Trester zum 65. Nechliner Bahnhof04.11. Otto Köhlke zum 75. Lübbenow05.11. Martin Bruchmann zum 65. Wilsickow05.11. Bernd Erdmann zum 68. Neumannshof05.11. Elisabeth Krüger zum 89. Wilsickow06.11. Jürgen Engel zum 64. Werbelow06.11. Otto Rutzen zum 80. Wolfshagen06.11. Karl-Heinz Schimske zum 71. Güterberg06.11. Waltraud Schulz zum 76. Kutzerow06.11. Lotte Starost zum 89. Trebenow07.11. Heinz Kapischke zum 85. Lemmersdorf08.11. Paul Fink zum 76. Wolfshagen08.11. Irmgard Kostack zum 82. Trebenow08.11. Erich Sobolewski zum 89. Güterberg09.11. Karin Brandau zum 74. Milow09.11. Roswitha Kleschis zum 65. Taschenberg09.11. Margot Schulz zum 90. Taschenberg10.11. Karl-Joachim Geier zum 81 Wilsickow10.11. Helmut Köhler zum 63. Gneisenau10.11. Gertrud Zimmermann zum 93. Lindhorst11.11. Christine Bruder zum 61. Wolfshagen11.11. Elisabeth Scheibner zum 95 Uhlenhof13.11. Gerda Beyer zum 78. Kutzerow13.11. Willi Opitz zum 79. Bandelow13.11. Margitta Pankow zum 63. Gneisenau14.11. Willi Fels zum 77. Bandelow14.11. Karin Kloke zum 60. Gneisenau16.11. Gisela Dowe zum 63. Taschenberg16.11. Günter Rusch zum 82. Lindhorst16.11. Ursula Westphal zum 74. Nechlin17.11. Reinhard Balzer zum 66. Amalienhof18.11. Lieselotte Behrend zum 86. Trebenow18.11. Siegfried Fernow zum 73. Bandelow18.11. Charlotte Tutschek zum 82. Wolfshagen19.11. Ursula Rutzen zum 81. Wolfshagen20.11. Kurt Kretschmann zum 60. Werbelow20.11. Martha Vorwerk zum 78. Wilsickow22.11. Helga Blauch zum 71. Gneisenau22.11. Ilse Gaude zum 84. Wilsickow23.11. Hannelore Krüger zum 80. Milow23.11. Waltraud Quade zum 65. Gneisenau24.11. Margit Bett zum 75. Kutzerow24.11. Irmgard Kapischke zum 86. Lemmersdorf24.11. Elise Kaufmann zum 87. Wismar

24.11. Wolfgang Knauthe zum 78. Wolfshagen24.11. Wernfried Schröder zum 75. Schlepkow24.11. Wolfgang Schulz zum 67. Schlepkow24.11. Vera Senftleben zum 64. Kutzerow26.11. Waltraud Kullick zum 95. Wolfshagen27.11. Erika Berg zum 81. Lübbenow27.11. Wolfgang Hoppe zum 65. Amalienhof28.11. Elke Michael zum 68. Lübbenow28.11. Dr. Gerd Müller zum 74. Trebenow28.11. Renate Schulz zum 81. Trebenow29.11. Lilli Märtens zum 76. Güterberg29.11. Hildegard Päts zum 75. Kutzerow30.11. Heidemarie Herrmann zum 72. Gneisenau30.11. Waltraud Schultz zum 80. Lübbenow30.11. Marianne Thun zum 61. Werbelow30.11. Lotte Zibulski zum 78. Kutzerow01.12. Gabriele Waltraut Lauer zum 65. Wilsickow01.12. Hannelore Mattern zum 80. Neumannshof03.12. Margret Jatzek zum 81. Wilsickow05.12. Karin Gutsch zum 66. Güterberg05.12. Christa Stiller zum 77. Lemmersdorf06.12. Helga Maschewski zum 64. Bandelow07.12. Gisela Kreusch zum 84. Milow08.12. Johannes Lerke zum 83. Güterberg09.12. Oswald Vorwerk zum 78. Wilsickow10.12. Roswitha Hritz zum 60. Wismar10.12. Alfred Path zum 63. Wilsickow10.12. Ida Sobolewski zum 84. Güterberg11.12. Margarete Glaser zum 86. Wilsickow11.12. Anna Schulz zum 79. Fahrenholz13.12. Erika Erdmann zum 64. Wolfshagen13.12. Heinz Sproßmann zum 83. Taschenberg14.12. Hubert Dembovski zum 63. Werbelow14.12. Christiane Dworek zum 65. Wolfshagen14.12. Rudi Michael zum 64. Lübbenow17.12. Aurelia Beuster zum 82. Lübbenow17.12. Astrid Desens zum 73. Wolfshagen17.12. Gudrun Großmann zum 76. Amalienhof17.12. Sieglinde Röhmeyer zum 63. Gneisenau18.12. Gisela Dethloff zum 74. Gneisenau18.12. Kurt Lerke zum 64. Güterberg18.12. Klaus-Heinrich Lienau zum 68. Werbelow19.12. Peter Pontzen zum 60. Lübbenow19.12. Margarete Rusch zum 82. Lindhorst20.12. Christiane Splisteser zum 66. Wolfshagen

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34 Nr. 09-10/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Nächste Ausgabe Nr. 11/12November/Dezember 2015Anzeigenschluss: 03.12.2015Redaktionsschluss: 23.11.2015Erscheinungstermin: 17.12.2015

BUCHVORSTELLUNG„Theas Stein, 10 Kapitel über Familie Jacoby, Eine Familiengeschichte aus der Uckermark“ von Ulrich Kasparick, erschienen im Schibri-VerlagDer Autor Ulrich Kasparick ist Pastor der Gemeinde Hetzdorf in der Uckermark. Vielen Interessierten ist er noch als Politiker aus der Bundespolitik bekannt, viele kennen und schätzen ihn auch für seinen Internetrosengarten. Mit seinem aktuellen Werk „Theas Stein, 10 Kapitel über Familie Jacoby, Eine Familiengeschichte aus der Uckermark“ führt er die Leser nun zurück in die „Kurmark“ des letzten Jahrhunderts, genauer in sein Pastorat zu Zeiten der Entstehung und der grauenhaften Machtergreifung des Dritten Reiches.

Wir treffen uns mit Ben, der sich auf der Suche nach Ruhe und Zeit ebenfalls nach zum kirch-lichen Anwesen des Autors begibt und setzen gemeinsam mit Ben und Kasparick die Reise in Richtung Usedom fort. Schon während wir noch in Hetzdorf verweilen beginnt der Autor uns von der Familie Jacoby aus Hetzdorf zu berichten. Eine Kaufmannsfamilie mit eigenem Acker, Paul Jacoby, seine Frau Erna sowie deren Kinder Ruth, Herbert und Thea. Sie alle sind fester Bestandteil der Dorfgemeinschaft, Paul ist sogar Schützenkönig, sein Bruder Theodor ist im Krieg gefallen und die gesamte Familie besucht die kirchlichen Gottesdienste – und das trotzdem sie Juden sind. Was anfangs keinen Unterschied macht, entwickelt sich jedoch mit den Jahren ab 1934 Stück für Stück zu einem völligen Ausschluss der Familie aus der Gemeinschaft, deren Flucht nach Berlin und letztlich Deportation und Ermordung in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten.Durch die aufwändige Recherche und lebendige Erzählweise ermöglicht Kasparick uns nicht nur den Perspektivwechsel in die Rollen der erst so anerkannten und letztlich verfolgten und geächteten Mitglieder der Familie Jacoby. Darüber hinaus gibt es uns auch einen guten Einblick in die Reaktion der Gesellschaft „um die Jacobys herum“. Da sind die Judenhasser, die sich vor der Machtergreifung der Nazis nur nicht trauten ihre Meinung zu sagen, da sind die, die nur einschreiten, wenn ihr eigenes Hab und Gut auch Gefahr zu laufen droht und dann sind die von der Zahl her sehr wenigen, die tatsächlich auch Nachteile für sich selbst in Kauf nehmen, um der Familie Jacoby zu helfen, wie der Pastor Hans Müller oder Vater Schulz. Mit „Theas Stein“ begibt sich Kasparick mit seinem Gast Ben und uns zu einem guten Glas Wein auf die Insel Usedom, aber nicht nur um uns die Chronik einer Familie vorzustellen, sondern um bei uns etwas anzuregen. Es geht darum sich von den letzten Lebenden der Zeit des Nationalsozialismus nicht mehr nur mit einem „wir haben doch davon nichts gewusst“ abspeisen zu lassen sondern nachzufragen, zu recherchieren und im Dialog mit dieser Generation zu ergründen, weshalb und wie sich diese Vorkriegs- und Kriegsgeneration so verhalten hat wie sie es tat. Letztlich um für die eigene Familie einen Frieden zu erschaffen, der der Familie Jacoby leider nicht vergönnt war. Der Pastor Müller wäre sicher stolz auf seinen Nachfolger.

Daniel Behrendt im September 2015

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