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tern. Auf mehrmaliges Nachfragen des WDR um eine Stellungnahme hat Firmeninhaber Hermann Jakobs bislang nicht reagiert. „Die Firma steht sehr gut da, die Bau- branche steht bundesweit gut da, der Laden brummt“, sagt IG-Bau Gewerkschaftssekretär Bodo Matthey. Seit 20 Jahren engagiert er sich schon in der westfälischen Baustoffindustrie. Aber ein „so krasser“ Fall wie in Marsberg sei ihm noch nicht untergekommen: „Das ist ein kleiner Gutsherr, so was kommt selten vor in der Bundesrepublik. Er denkt, wir wollen ihm was wegnehmen.“ Firmeninhaber Jakobs hat Matthey Haus- verbot erteilt, doch der hat seinen Zutritt ge- richtlich eingeklagt und gewonnen. [...] René Heißig will jedenfalls nicht aufgeben: „Wir werden das alles durchstehen und Strafanzeige erstatte ich auf jeden Fall. Der Chef muss auch mal seine Grenzen aufgezeigt bekommen.“ Elfie Schader: Die Arbeiter, der Unternehmer und der Beton, Westdeutscher Rundfunk, 23.2.2012 M1 Unternehmer will Betriebsrat verhindern Viele der 130 Beschäftigten der Firma „Kombi Massiv Bauelemente“ in Marsberg im Sauer- land sind aufgebracht – der Inhaber soll damit gedroht haben, sie alle vor die Tür zu setzen. Grund: Die Belegschaft hat einen Betriebsrat gegründet. René Heißig bekommt seit Januar keinen Lohn mehr. Der 42-Jährige wurde im De- zember 2011 zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Mit Heißig hatten noch 19 andere Mitarbeiter für den Posten kandidiert. „Es stehen Existenzen auf dem Spiel, die Leute wissen nicht mehr ein noch aus“, sagt der Be- tonfacharbeiter, der seit 15 Jahren im Unter- nehmen ist. Der Familienvater lebt derzeit von Erspartem und weiß nicht, wie lange er das durchhalten wird. Trotzdem haben er und sei- ne Kollegen beschlossen, den Betriebsrat nicht aufzulösen. [...] „Kombi Massiv Bauelemente“ (KMB) produziert seit 40 Jahren Stahlbetonfertigteile und erwirtschaftete 2011 nach Angaben der Gewerkschaft einen Jahresumsatz von 13,3 Millionen Euro. Die 130 Mitarbeiter arbeiten in zwei Werkshallen auf 36.000 Quadratme- 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Unterrichtseinheit | Sek I Mitbestimmung Ein Transparent am Firmengelände, Foto: Matthey A1 Beschreibe das Problem in dem Betrieb. Was ist los im Betrieb?

Unterrichtseinheit Sek I Mitbestimmung - Hans-Böckler ... Regularien für die Wahl von Betriebsräten dargelegt. • M5 und M6 greifen auf der Grundlage der nun erworbenen Grundkenntnisse

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tern. Auf mehrmaliges Nachfragen des WDR um eine Stellungnahme hat Firmeninhaber Hermann Jakobs bislang nicht reagiert. „Die Firma steht sehr gut da, die Bau-branche steht bundesweit gut da, der Laden brummt“, sagt IG-Bau Gewerkschaftssekretär Bodo Matthey. Seit 20 Jahren engagiert er sich schon in der westfälischen Baustoffindustrie. Aber ein „so krasser“ Fall wie in Marsberg sei ihm noch nicht untergekommen: „Das ist ein kleiner Gutsherr, so was kommt selten vor in der Bundesrepublik. Er denkt, wir wollen ihm was wegnehmen.“ Firmeninhaber Jakobs hat Matthey Haus-verbot erteilt, doch der hat seinen Zutritt ge-richtlich eingeklagt und gewonnen. [...] René Heißig will jedenfalls nicht aufgeben: „Wir werden das alles durchstehen und Strafanzeige erstatte ich auf jeden Fall. Der Chef muss auch mal seine Grenzen aufgezeigt bekommen.“

Elfie Schader: Die Arbeiter, der Unternehmer und der Beton, Westdeutscher Rundfunk, 23.2.2012

M1 Unternehmer will Betriebsrat verhindern

Viele der 130 Beschäftigten der Firma „Kombi Massiv Bauelemente“ in Marsberg im Sauer-land sind aufgebracht – der Inhaber soll damit gedroht haben, sie alle vor die Tür zu setzen. Grund: Die Belegschaft hat einen Betriebsrat gegründet. René Heißig bekommt seit Januar keinen Lohn mehr. Der 42-Jährige wurde im De-zember 2011 zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Mit Heißig hatten noch 19 andere Mitarbeiter für den Posten kandidiert. „Es stehen Existenzen auf dem Spiel, die Leute wissen nicht mehr ein noch aus“, sagt der Be-tonfacharbeiter, der seit 15 Jahren im Unter-nehmen ist. Der Familienvater lebt derzeit von Erspartem und weiß nicht, wie lange er das durchhalten wird. Trotzdem haben er und sei-ne Kollegen beschlossen, den Betriebsrat nicht aufzulösen. [...] „Kombi Massiv Bauelemente“ (KMB) produziert seit 40 Jahren Stahlbetonfertigteile und erwirtschaftete 2011 nach Angaben der Gewerkschaft einen Jahresumsatz von 13,3 Millionen Euro. Die 130 Mitarbeiter arbeiten in zwei Werkshallen auf 36.000 Quadratme-

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Unterrichtseinheit | Sek I

Mitbestimmung

Ein Transparent am Firmengelände, Foto: Matthey

A1 Beschreibe das Problem in dem Betrieb.

Was ist los im Betrieb?

Unterrichtseinheit | Mitbestimmung

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M2 Betriebsräte beißen nicht

Unternehmer mögen keinen Betriebsrat. Zu-mindest so lange nicht, wie es in ihrem Un-ternehmen keinen gibt. Denn der Betriebsrat als Interessenvertretung der Beschäftigten ei-nes Unternehmens wird ja wohl in erster Li-nie versuchen, dem Chef das Leben schwer zu machen und ihm das Geld aus der Tasche zu ziehen. Einige Unternehmer setzen deshalb al-les daran, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern [...]. Unternehmer, die schon über längere Zeit mit einem Betriebsrat zusammenarbeiten, se-hen das Thema in der Regel wesentlich ent-spannter. Betriebsräte beißen nicht, zumindest nicht ohne Grund. Sie sollen die Interessen der Beschäftigten vertreten und sind dabei gemäß Betriebsverfassungsgesetz dazu verpflichtet, vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusam-

M3 Rechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz

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menzuarbeiten. Auch alle ihre übrigen Rechte und Pflichten sind in diesem Gesetz festge-schrieben. [...] Sobald ein Unternehmen fünf fest ange-stellte Arbeitnehmer hat, können diese die Einrichtung eines Betriebsrats fordern. Aller-dings geschieht das in derart kleinen Unter-nehmen selten, da dort Probleme in der Regel im direkten Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelöst werden. In größeren Unternehmen jedoch, in denen kein Chef mehr den Überblick über die Interessen aller seiner Mitarbeiter hat, können Betriebsräte äußerst hilfreich sein, um innerbetriebliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu fin-den. [...]

Detlef Gürtler in Zusammenarbeit mit der Redaktion der Tagesschau: Betriebsräte, in: Die Tagesschau erklärt die Wirtschaft, Reinbek bei Hamburg 2010, S. 204ff., gekürzt

Mitbestimmung und Mitwirkung des Betriebsrates

Soziales

Zustimmung des Betriebsrates zwingend notwendig, z.B.

Betriebsordnung Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb Beginn und Ende der täglichen

Arbeitszeit und Pausen Verteilung der Arbeitszeit auf die

Wochentage vorübergehende Veränderung der

üblichen Arbeitszeit Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan Leistungsmessung, Überwachung der

Arbeitnehmer Verhütung von Arbeitsunfällen und

Berufskrankheiten Sozialeinrichtungen Festsetzen der Akkord- und Prämiensätze Regeln für Gruppenarbeit Sozialplan bei Betriebsänderungen

Personalthemen

Zustimmung des Betriebsrates erforderlich, Widerspruch hat aufschiebende Wirkung

Personalplanung Personalbedarf Berufsbildung Einstellungen Versetzungen Umgruppierungen Kündigungen – ohne Anhörung des

Betriebsrates unwirksam

Informationsrechte

Wirtschaftliche & organisatorische Themen

Arbeitgeber informiert über wirtschaftliche Lage Produktions- und Absatzlage Rationalisierungsvorhaben

Betriebsrat wird informiert, ist aber nicht an Entscheidungen beteiligt, z.B. bauliche Veränderungen technische Anlagen Veränderung von Arbeitsverfahren und -abläufen Betriebsstilllegungen

Unterrichtseinheit | Mitbestimmung

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M6 Eine Sitzung

Thomas Plaßmann

„Ein Betriebsrat verursacht nur Kosten und verzögert Entscheidungen.“

„Der Betrieb gehört dem Chef und da bestimmt nur er.“

„Der Betriebsrat verschreckt ausländische Unternehmer.“

„Ein Betriebsrat darf in Wirklich-keit nur bei bestimmten Themen mitbestimmen.“

„Ein Chef soll sich wegen Einstel-lungen oder Entlassungen nicht bevormunden lassen.“

„In einer demokratischen Gesell-schaft gehört Demokratie auch in den Betrieben dazu.“

„Gerade bei Personalangelegenheiten ist es gut, wenn jemand auf Seiten der Beschäftigten steht, der sich auskennt.“

„Wenn es einen Betriebsrat gibt, können viele Themen im Gespräch geklärt werden.“

M5 Meinungen zum Thema Betriebsrat

M4 Wahlgrundsätze, Wahlberechtigte und Strafen

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebs-räte gewählt.• Zur Wahrnehmung der Aufgaben der im Be-

trieb vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Arbeit-gebers Zugang zum Betrieb zu gewähren.

• Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören.

• Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

• Der Betriebsrat wird in geheimer und unmit-telbarer Wahl gewählt.

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• Zur Wahl des Betriebsrats können die wahl-berechtigten Arbeitnehmer und die im Be-trieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvor-schläge machen.

• Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Wahl des Betriebsrats behindert oder beeinflusst.

nach Betriebsverfassungsgesetz § 1, 7, 8, 14 und 119

A2 Arbeitet in Kleingruppen die wich-tigsten Aussagen der Materialien 2, 3 und 4 heraus. Entwickelt mithilfe dieser Kenntnis-se eine Position zu dem Fall aus M1. Stellt eure Ergebnisse vor und diskutiert sie in der Klasse.

A3 Die Schritte a und b können in ar-beitsteiligen Gruppen bearbeitet werden.a] Arbeitet in euren Gruppen die Pro- und Kontra-Position zum Betriebsrat in M5 heraus. Wer hat Recht? Diskutiert die beiden Positionen in eurer Gruppe. b] Erarbeitet die Aussage der Karikatur M6. Tipp: Worauf macht der Zeichner aufmerk-sam? Stellt diese Aussage der Karikatur in Bezug zu den Bestimmungen in M3. Nehmt nun Stellung zu der Aussage „Mitbestim-mung – Prima!“ c] Stellt eure Arbeitsergebnisse und Stel-lungnahmen in der Klasse vor. Diskutiert in der Klasse zum Thema: „Ist Mitbestimmung nützlich oder hinderlich?“

Unterrichtseinheit | Mitbestimmung

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A4 Begründet, warum nach dem Modell M7 beide Seiten gewinnen (Win-win). Überlegt, ob ihr Situationen erlebt habt, wo ein Kompromiss für beide Seiten gut war.

ökonomischer NutzenNutzen für Beschäftigte

Harte Verhandlungen führen zum Ziel

Innovationsfeld direkterökonomischer Nutzen

Win-win-Innovationen

Betriebsräte wollenInnovationen sozial regulieren

Die Geschäftsführung willInnovationen ökonomisch vertretbar machen

Vorschläge der Geschäftsführung Vorschläge der Betriebsräte

kooperativerInnovationsbereich

Innovationsfeld direkterBeschäftigtennutzen

Schwarz-Kocher u.a. 2010 | Böckler Impuls 3/2010

M7 Zwei Vorschläge, eine Lösung

Bereits 1952 wurde das Betriebsver-fassungsgesetz verabschiedet. Bis heute ist das Gesetz in Kraft, auch wenn es in einigen Punkten verändert wurde. Vor fast 100 Jahren (1920) wurde in Deutschland das erste Ge-setz verabschiedet, das erlaubte, dass in Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten Betriebsräte gebildet werden. Während des Nationalsozi-alismus waren Gewerkschaften und Betriebsräte verboten. Nach dem Zweiten Weltkrieg hoben die Alliier-ten die Verbote auf. Die 1949 gegrün-dete Bundesrepublik Deutschland knüpfte an die demokratische Traditi-on der Weimarer Republik an. Eine Jugend und Auszubilden-denvertretung (JAV) wird in Betrie-ben mit in der Regel mindestens fünf

Arbeitnehmern gewählt, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Bei Auszu-bildenden erhöht sich diese Alters-grenze auf 25 Jahre. Die Wahlen finden alle zwei Jahre statt. Die JAV kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. Werden Angelegenheiten behandelt, die be-sonders Jugendliche bzw. Azubis be-treffen, so hat dabei die gesamte JAV ein Teilnahmerecht. Die Vertreter der JAV haben Stimmrecht im Betriebs-rat, wenn die zu fassenden Beschlüs-se des Betriebsrats überwiegend junge Beschäftigte betreffen. Eine Innovation ist eine Erfin-dung, die zum technischen Fortschritt beiträgt. Manchmal werden auch ver-änderte Abläufe oder Produktions-schritte als Innovation bezeichnet.

Eine Gewerkschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmern. Die Or-ganisation muss dauerhaft bestehen, nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut und zu Arbeitskämpfen fähig sein. Tarifverhandlungen und Arbeitskämpfe führen, Tarifverträ-ge schließen und ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewähren gehören zu den grundlegenden Aufgaben ei-ner Gewerkschaft. Im Betriebsver-fassungsgesetz ist geregelt, dass Gewerkschaften bei Betriebsrats-wahlen mitwirken, indem sie u.a. Wahlvorschläge machen. Gewerk-schaftsvertreter können auf Be-schluss des Betriebsrates an dessen Sitzungen teilnehmen.

E R K L Ä R U N G E N

Unterrichtseinheit | Mitbestimmung

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Unterrichtseinheit | Sek I

Mitbestimmung

Didaktisch-methodischer Kommentar

Was ist los im Betrieb?

Das Thema Mitbestimmung wird in den Lehrplänen für die Sekundarstufe I eher allgemein behandelt: Es werden in den meisten Fällen Gewerkschaften, deren Ur-sprünge (teilweise im Fach Geschichte), Tarifverträge und Arbeitnehmerrechte (oft im Zusammenhang mit der sozialen Grundordnung der Bundesrepublik) angespro-chen. Erst in der Sekundarstufe II und dort vornehmlich an Berufsschulen findet das Thema einen breiteren Raum. In der gymnasialen Oberstufe bleibt das Thema oft am Rande. Neben den Fächern Politik/Wirtschaft kann es im Bereich der Wirt-schaftsethik (Ethik, Philosophie, Werte und Normen) Raum finden.

Ziel der vorliegenden Unterrichtseinheit ist es daher, den Schülerinnen und Schü-lern bereits in der Sekundarstufe I einen altersangemessenen Zugang zum Thema zu ermöglichen. Entsprechend werden die wesentlichen Aspekte auf einfache Wei-se dargestellt und von Situationen ausgegangen, die die Schülerinnen und Schüler leicht nachvollziehen können:

• So stellt M1 einen konkreten Fall vor, der in überschaubarer Weise die abwehren-de Haltung eines mittelständischen Unternehmers gegenüber der Arbeit eines Betriebsrates darstellt.

• M2 greift diese abwehrende Haltung auf und stellt dann gut fassbar die Vorteile von Betriebsräten dar. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit einer abwägenden Gegenüberstellung.

• Nach dieser Einführung werden in M3 und M4 die Rechte und Aufgaben sowie die Regularien für die Wahl von Betriebsräten dargelegt.

• M5 und M6 greifen auf der Grundlage der nun erworbenen Grundkenntnisse die Meinungsverschiedenheiten über Aufgaben und Bedeutung von Betriebsräten wieder auf und fordern zur meinungsbildenden und Stellung beziehenden Diskus-sion auf.

• Das abschließende Material M7 stellt eine positive Zusammenfassung dar: Be-triebsräte und Geschäftsführungen arbeiten – auch wenn ihre Prämissen, Auf-gaben und einzelnen Zielsetzungen höchst unterschiedlich sind – an einem ge-meinsamen Ziel: der Verbesserung der Situation des jeweiligen Betriebes. Sind sich beide Parteien dieser Tatsache bewusst, lässt sich durchaus eine „Win-win-Situation“ erreichen.

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