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Stellungnahme zur Einführung einer saarländischen Pflegekammer zur Anhörung des Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landtages des Saarlandes am 05.11.2014 Ursula Hubertus und Professor Robert Roßbruch Landespflegerat Saarland 1 U. Hubertus, Präsidentin des LPR Saarland Prof. Robert Roßbruch, HTW des Saarlandes

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Stellungnahme zur Einführung einer saarländischen Pflegekammer zur Anhörung des Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des

Landtages des Saarlandes am 05.11.2014

Ursula Hubertus und Professor Robert Roßbruch

Landespflegerat Saarland

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U. Hubertus, Präsidentin des LPR Saarland Prof. Robert Roßbruch, HTW des Saarlandes

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Folgende Mitglieder hat der Landespflegerat:

BVPM LG Saarland Bundesverband Pflegemanagement Landesgruppe Saarland

DPV Deutscher Pflegeverband

BeKD Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.

DRK Deutsche Schwesternschaft Rheinland-Pfalz-Saar e.V

DBfK Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe RV Südwest e.V.

SHV Saarländischer Hebammenverband e.V.

ADS Schwesternverbände und Pflegeorganisationen Rheinland-Pfalz-Saar e.V.

DGF Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste

IK Initiative Krankenpflege e.V.

BLGS Landesverband Saarland

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Wer ist der Landespflegerat???

Der Landespflegerat Saarland (LPR) ist eine Kooperation der Pflegeverbände, Arbeitsgemeinschaften und Hebammen. Er orientiert sich am Gemeinwohl.

Entwickeln gemeinsamer Positionen zu gesundheits- und sozialpolitischen Fragen und deren Vertretung nach außen.

Initiierung und Förderung von Qualitätsentwicklung in allen berufsrelevanten Feldern des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens.

Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der Professionalität in Pflege und Hebammenwesen, einschließlich der akademischen Bildung in diesen Bereichen.

Förderung der Selbstverwaltung und Übernahme von Aufgaben der Selbstverwaltung der Pflege- und Gesundheitsberufe.

Mitgestaltung bei Strukturveränderungen und Anpassungsprozessen in allen berufsrelevanten Bereichen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen im Saarland.

Kooperation und Diskussion mit Repräsentanten und Entscheidungsträgern der Politik.

Darstellung der Bedeutung und des Nutzens professioneller Pflege und des Hebammenwesens für ein effektives und effizientes Gesundheitssystem im Interesse der Bevölkerung.

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Was ist eine Pflegekammer?

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• Eine Berufskammer

• Berufskammern sind Körperschaften des öffentlichen

Rechts, die die Interessen der Gesellschaft stellvertretend für den Staat wahrnehmen, sie übernehmen staatliche Aufgaben

• Die verkammerten Berufsmitglieder verpflichten sich, ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen

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Gründe für eine Pflegekammer:

Die Pflegenden fühlen sich in ihren demokratischen freiheitsichernden Rechten eingeschränkt.

Durch die hohe Leistungsverdichtungen und den nachweislichen Stellenabbau in den Krankenhäusern (z.B. aktuell den geplanten Stellenabbau von 150 Stellen im Universitätsklinikum des Saarlandes) ist die Patientenversorgung gefährdet .

Abgesenkte Zugangsvoraussetzungen für die Pflegeausbildung.

Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sind wir immer noch Schlusslicht bei der akademischen Ausbildung.

Nicht zu vergessen ist die vernachlässigte Pflegeforschung und Pflegewissenschaft (der Wissenschaftsrat hat hier Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfach-berufe am 06.07.2012 beschrieben).

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Es gibt aufgrund fehlender Registrierung keine validen Zahlen bzgl. der Beschäftigtenzahl, des Altersdurchschnitts der Berufsangehörigen und deren Qualifikationsprofile. Daher ist keine prospektive Aus- und Weiterbildungskapazitätsplanung möglich.

Die Öffentlichkeit ist über die Pflegeberufe kaum informiert.

Dies spiegelt sich in verschiedenen Presseberichten wider:

- Mindestlohn für Pflegende

- Schleckerfrauen in den Pflegeberuf usw.

- Pflegeskandale

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Um eine Selbstverwaltung zu gewährleisten müssen in der Pflegekammer folgende Aufgaben übernommen werden:

Die Sicherstellung und Überwachung einer sachgerechten und professionellen

pflegerischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes nach

aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen.

Durch die einheitliche Berufspflicht und Überprüfung der Qualifikation wird die

Bevölkerung vor unqualifizierten Pflegenden und Pflege geschützt.

Eine auf Augenhöhe stattfindende Beteiligung und Beratung bei dem Gesetz- und

Verordnungsgeber ist selbstverständlich.

Die Überwachung und Einhaltung der Berufspflicht (Berufsordnung Saarland) der

professionellen Pflege ist durch die Mitgliedschaft in der Pflegekammer gewährleistet.

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Die Regelung der Berufsausübung der Kammermitglieder in Zeiten des Pflegenotstandes und der damit verbundene Einsatz von Pflegekräften aus fremden Kulturen ist für die Bevölkerung ein wichtiges Qualitätsmerkmal und gibt zusätzlich Sicherheit und Vertrauen.

Die Regelung des Berufsstandes führt nach Auffassung des Landespflegerates zu einer zusätzlichen rechtlichen Sicherheit in einem ansonsten berufsrechtlich eher unterreguliertem Bereich des Pflegeberufes.

Die Pflegekammer muss die Interessen der Berufsgruppe wahren und die Interessen der verschiedenen Pflegefachberufe berücksichtigen (z.B. Altenpflege, psychiatrische Pflege, Fachpflege).

Standardisierung der Expertenstandards

Mindestanforderungen Fort und Weiterbildung (s. Berufsordnung)

Standardisierung der Dokumentation

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Gestaltung der Weiterbildungsverordnung

Mindeststandard der Bildungsangebote

Gleichberechtigter Partner im Gesundheitswesen

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Welche Aufgaben hat die Pflegekammer nicht > Tarifpolitischen Fragen und Tarifverhandlungen

> keine Übernahme der Aufgaben des „Pflege-TÜVs“ des MDKs und oder der Heim-

Aufsicht

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Pflegekammer versus Arbeitskammer

Zur Frage, ob gegebenenfalls eine wie auch immer geartete Anbindung an eine bestehende Kammer wie die Arbeitskammer sinnhaft und möglich ist?

Zwecke und Aufgaben der Arbeitskammer

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Arbeitskammer des Saarlandes

(Arbeitskammergesetz) vom 8. April 1992, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7.

November 2001 (Amtsblatt S. 2158) hat die Arbeitskammer des Saarlandes die Aufgabe,

„... die allgemeinen wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen

der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wahrzunehmen und die auf die Hebung der

wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Lage der Arbeitnehmer und

Arbeitnehmerinnen abzielenden Bestrebungen zu fördern.“.

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Die einzelnen Aufgabenbereiche werden im Arbeitskammergesetz nur sehr

allgemein dargestellt.

Neben der Beratung von Landesregierung und Behörden, der Beteiligung an vielschichtigen Planungsaufgaben und gutachterlichen Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen sind dies vor allem Fragen

> der Arbeitsverhältnisse,

> von Arbeits-, Arbeitnehmer- und Unfallschutz,

> Sozialversicherung,

> Arbeitsmarkt und

> Mitbestimmung sowie

> andere soziale, wirtschaftliche und kulturelle Angelegenheiten der

Arbeitnehmerschaft als Ganzes, etwa auf dem Gebiet der Wirtschafts-,

Sozial-, Verkehrs- und Bildungspolitik, des Wohnungsbaus sowie der

Regional- und Strukturplanung.

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Welche Aufgaben hat die Arbeitskammer des Saarlandes nicht?

> Die spezifischen berufspolitischen Interessen der professionell Pflegenden zu

vertreten und Identifizierung der Kammermitglieder im und für den Beruf zu

fördern

> Die Sicherung und Überwachung einer sachgerechten professionellen pfle-

gerischen Versorgung der Bevölkerung nach aktuellen pflegewissenschaftlichen

Erkenntnissen zu gewähren ( Schutz der Bevölkerung vor unqualifizierter Pflege)

> Die Selbstverwaltung des Berufstandes

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Dass die Arbeitskammer des Saarlandes von ihrer Zwecksetzung und

damit sowohl strukturell als auch organisatorisch nicht auf bestimmte

Berufe und schon gar nicht auf Heilberufe ausgerichtet ist, ergibt sich

bereits aus deren Organigramm. Dort gibt es weder eine Stabstelle

noch eine Abteilung, die auch nur annähernd auf die Vertretung der

spezifischen Interessen der Pflegeberufe hinweist.

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Organigramm der Arbeitskammer des Saarlandes (Stand: Januar 2014)

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Mögliches Organigramm der künftigen Pflegekammer in Rheinland-Pfalz