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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 1 Lfd. Nr.: 4 Jahr 2016 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Marktgemeinde Altenberg bei Linz Datum: 29.06.2016 Zeit: 19:30 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: ÖVP 1 Bgm. Kaineder Ferdinand 2 Vzbgm. NR Mag. Hammer Michael 3 Schinagl Anna 4 Horner Erwin 5 Landl Josef 6 Ing. Gumpinger Florian, MBA 7 Hofer Bettina 8 Landl Peter 9 Ing. Mayr Florian 10 Akad. Vkfm. Baumgartner Maximilian 11 Biberauer Martin 12 Ing. Stiftinger Dominik 13 Traunmüller Johannes GRÜNEN 14 Dober Gerhard, MSc 15 DI Dr. Auzinger Dietmar 16 Mag. Stern Josefine 17 Leitenbauer Michael 18 Landl Franz, Bakk.art FPÖ 19 Dr. Schrenk Harald, MBA 20 Scheibenreif Philipp 21 Öller Johanna 22 Scheibenreif Johannes SPÖ 23 Kremeier Christian 24 Zauner Hedwig 25 Ing. Pirngruber Christoph Ersatzmitglieder: Biberauer Martin für Grinninger Karin Ing. Stiftinger Dominik für Lackinger Hannes Traunmüller Johannes für Aichhorn Philipp Landl Franz, Bakk.art für Mag. Gierlinger Elisabeth Leitenbauer Michael für Mag. Neumüller Gerhard Es fehlten entschuldigt: Mag. Neumüller Gerhard Mag. Hackl Elke Grinninger Karin

VERHANDLUNGSSCHRIFT - Die Grünen AltenbergÜber Initiative der Klima- und Energiemodellregion wird eine Infoveranstaltung zum Thema „Mein Wald in Zeiten des Klimawandels“ am 30.09.2016

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 1

Lfd. Nr.: 4 Jahr 2016

VERHANDLUNGSSCHRIFT

über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Marktgemeinde Altenberg bei Linz Datum: 29.06.2016 Zeit: 19:30 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: ÖVP 1 Bgm. Kaineder Ferdinand

2 Vzbgm. NR Mag. Hammer Michael 3 Schinagl Anna 4 Horner Erwin 5 Landl Josef 6 Ing. Gumpinger Florian, MBA 7 Hofer Bettina 8 Landl Peter 9 Ing. Mayr Florian 10 Akad. Vkfm. Baumgartner Maximilian 11 Biberauer Martin 12 Ing. Stiftinger Dominik 13 Traunmüller Johannes

GRÜNEN 14 Dober Gerhard, MSc 15 DI Dr. Auzinger Dietmar 16 Mag. Stern Josefine 17 Leitenbauer Michael 18 Landl Franz, Bakk.art FPÖ 19 Dr. Schrenk Harald, MBA 20 Scheibenreif Philipp 21 Öller Johanna 22 Scheibenreif Johannes SPÖ 23 Kremeier Christian

24 Zauner Hedwig 25 Ing. Pirngruber Christoph

Ersatzmitglieder: Biberauer Martin für Grinninger Karin Ing. Stiftinger Dominik für Lackinger Hannes Traunmüller Johannes für Aichhorn Philipp Landl Franz, Bakk.art für Mag. Gierlinger Elisabeth Leitenbauer Michael für Mag. Neumüller Gerhard Es fehlten entschuldigt: Mag. Neumüller Gerhard Mag. Hackl Elke Grinninger Karin

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Lackinger Hannes Aichhorn Philipp Mag. Gierlinger Elisabeth

Es fehlten unentschuldigt: --- Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gerhard Pfarrhofer Der Schriftführer: AL Gerhard Pfarrhofer Ausfertigung der Verhandlungsschrift: Roswitha Pfarrhofer ======================================================================= Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm – dem Bürgermeister* - Vizebürgermeister* - einberufen wurde; b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht am, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, erfolgt ist; der Termin der heutigen Sitzung nicht im Sitzungsplan (§45 Abs. 1 Oö. GemO 1990) ent-halten ist und die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitge-recht schriftlich am 20.06.2016 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde*;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11.05.2016 bis zur heutigen Sitzung

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegen und gegen diese Verhandlungsschriften bis zum Sit-zungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Der TOP 19 „Sanierung des Löschteiches in Würschendorf; Auftragsvergabe, Aufteilung der Kosten“ wird von der Tagesordnung abgesetzt, da hierfür noch weitere Gespräche notwendig sind.

Dringlichkeitsantrag Das unterfertigte Mitglied des Gemeinderates, stellt gemäß § 46 Abs. 3 O.Ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand Auftrag für die Erweiterung der WC-Anlage beim Fußball-Klubgebäude (Freizeitanlage Al-tenberg) in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2016 aufzunehmen und begründet die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt: Im Fußball-Klubgebäude wurde bei der Errichtung nur ein Damen-WC vorgesehen. Die Praxis hat aber gezeigt, dass dies nicht den Anforderungen entspricht, weshalb ein weiteres WC eingebaut wer-den soll. Da diese bauliche Maßnahme in den kommenden Ferien, mit Eigenleistungen der Sektion, umgesetzt werden soll, ist eine Beauftragung in der heutigen Sitzung notwendig.

Der Antrag wird vom Gemeinderat e i n s t i m m i g angenommen und unter Punkt 25 der Ta-gesordnung abgehandelt.

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Dringlichkeitsantrag Das unterfertigte Mitglied des Gemeinderates, stellt gemäß § 46 Abs. 3 O.Ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand Projekt Kindergartenzubau mit Krabbelstube; Erweiterung des Auftrages für die Herstellung eines Kunstobjektes im Eingangsbereich in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2016 aufzunehmen und begründet die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt: In der GR-Sitzung am 30.3.2016 wurde der Auftrag an Herrn Meinrad Mayrhofer für die Errichtung eines Kunstobjektes im Eingangsbereich des Kindergartens erteilt. Im Zuge der derzeitigen Umsetzung mit den Kindern wurde von den Pädagoginnen der Wunsch ge-äußert, auch die Kinder der Krabbelstube in das Projekt einzubeziehen und anstatt 130 ca. 200 von den Kindern bemalte Figuren anzubringen. Damit das Projekt fertiggestellt werden kann, ist eine heutige Entscheidung notwendig.

Der Antrag wird vom Gemeinderat e i n s t i m m i g angenommen und unter Punkt 26 der Ta-gesordnung abgehandelt.

Bgm. Ferdinand Kaineder Informationen betreffend Intranet für die Gemeinderatsmitglieder: Ich bitte um Entschuldigung, dass die Um- bzw. Neugestaltung unserer Homepage gerade in diese Zeit der GR Sitzung hineingefallen ist. Vielleicht wurde schon gesehen, dass unsere Homepage ein neues „Gesicht“ bekommt. Daher gab es Überschneidungen, sodass Informationen im Intranet nicht abrufbar waren. Es meldeten sich einige Mandatare, dass sie im Intranet nicht mehr zugreifen kön-nen. Es wurden noch per mail diverse Unterlagen versendet.

Tagesordnung: 1. Bericht des Bürgermeisters

2. Bericht des Prüfungsausschusses vom 16.6.2016; Kenntnisnahme des Prüfungsergebnisses

3. Nachwahl eines Ersatzmitgliedes für den Infrastrukturausschuss u. eines Ersatzmitgliedes für den Kindergartenbeitrat, nach dem Verzicht auf die Ersatzmitgliedschaft im Gemeinderat von Herrn Harald Perkmann.

4. Nominierung Europa-Gemeinderäte/innen (Initiative „Europa fängt in der Gemeinde an“)

5. Änderung des Dienstpostenplanes der Marktgemeinde Altenberg bei Linz (Gemeindebauhof, Schulwart, Reinigungsdienst)

6. Änderungen (Einzeländerungen) des Flächenwidmungsplanes bzw. Örtlichen Entwicklungs-konzeptes; Grundsatzbeschluss

7. Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Raiffeisenweg-Prangl II“; Grundsatzbeschluss

8. Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Wirt z’Bairing“; Beschlussfassung

9. Entscheidung über das Ansuchen von Wilhelm u. Barbara Wolfersberger, Oberwinkl, bzgl. Auflassung von öffentlichem Gut im Bereich Franzosenkreuz

10. Erstellung eines Vorentwurfs samt Kostenschätzung für das Projekt „Umbau Feuerwehrhaus Altenberg“; Auftrag an Bmst. Ing. Erwin Hartl

11. Änderung des Finanzierungsplanes für das Projekt „Amtsgebäude, Marktplatz 3 (Erwerb des Objektes)“, Beschlussfassung

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12. Finanzierungsplanes für das Projekt „Sanierung Güterweg Würschendorf“; Beschlussfassung

13. Finanzierungsplanes für das Projekt „Straßenbau 2016 bis 2018“; Beschlussfassung

14. Ergänzung zum Straßenbauprogramm 2016-2018; Erweiterung des Auftrages für die Sanie-rung der Linzer Straße.

15. Zustimmung zur Vergabe von Lieferungen/Leistungen für die Sanierung der Volks- u. Haupt-schule, durch den Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Altenberg & Co KG; Außengestaltung

16. Errichtung einer E-Ladestation im Ortszentrum; Neue Standortvariante

17. Entschädigung/Ablöse für die Errichtung der Ortswasserleitung von Oberwinkl bis Pargfried; Interessengemeinschaft Pargfried

18. Errichtung eines Löschwasserbehälters in Oberwinkl; Ausschreibung, Dienstbarkeitsvertrag, Zustimmungserklärung

19. abgesetzt 20. Sanierung bzw. Neuerrichtung eines Löschteiches/Badeteiches in Willersdorf;

Kostenbeteiligung

21. Beschließung eines Vermessungsplanes u. Teilungsausweises; Wegumlegung im Bereich Oberweitrag 13

22. Aufstellung von Verkehrszeichen „Freiwillig 30“; Grundsatzentscheidung

23. Resolution zum fairen Handel u. Bekenntnis zur FAIRTRADE - Gemeinde

24. Spende für die gemeinnützige Stiftung “Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim“

25. Auftrag für die Erweiterung der WC-Anlage beim Fußball-Klubgebäude (Freizeitanlage Al-tenberg)

26. Projekt Kindergartenzubau mit Krabbelstube; Erweiterung des Auftrages für die Herstellung eines Kunstobjektes im Eingangsbereich

27. Allfälliges

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1.) Bericht des Bürgermeisters Die Arbeiten beim Hochbehälter gehen zügig voran. Derzeit Bau der Ab- bzw. Zuleitung, nimmt we-gen der Tiefe einige Zeit in Anspruch. Wir sind in einem Teil fast 4 m tief, mal sehen auf welches Material dabei noch gestoßen wird, es wurde uns ja schon prophezeit. Hoffe nicht, dass es so drama-tisch wird.

Bei entsprechender zeitlicher Übersicht werde ich versuchen einen Eröffnungstermin festzulegen, es soll der Bevölkerung gezeigt werden wie die Versorgungseinrichtung aussieht und funktioniert. Da dieses Projekt doch viel Geld verschlingt, soll die Bevölkerung die Möglichkeit haben, es zu besich-tigen, welche Technik dahintersteckt und was dieses Projekt hergibt. Wir sind einer der größten Be-zieher beim Fernwasserverband und dieser feierte im Herbst 50 Jahre.

Der Verein Akzent hat die Statuten in Richtung Dorfentwicklung angepasst und wird daher auch in diesem Bereich aktiv sein.

Kürzlich fand ein Beratungsgespräch mit Herrn Hofrat Sabo bezüglich Möglichkeiten beim Objekt Marktplatz 3 und Raumerfordernis-Programm für Gemeindeamt und Entwicklung des Ortszentrums statt, es soll einen Ideenwettbewerb geben.

Über Initiative der Klima- und Energiemodellregion wird eine Infoveranstaltung zum Thema „Mein Wald in Zeiten des Klimawandels“ am 30.09.2016 in Altenberg stattfinden, Einladungen ergehen an die Waldbesitzer. Gerade in Stadtnähe gibt es Waldbesitzer, welche nicht Landwirte sind und diese vielleicht den Wald nicht so beobachten, wie ein Landwirt, deshalb ist es eine andere Geschichte. Wird uns in Summe kein Geld kosten, nur, dass wir als Gemeinde ein Schreiben versenden.

Es gibt eine Diskussion bezüglich Errichtung von PV Anlagen am Kindergarten und am Schulgebäu-de. Herr DI. Dr. Peer und Herr DI. Dr. Auzinger bemühen sich hier um Informationen und Umset-zungsmöglichkeiten, wobei der Eigenverbrauch im Vordergrund steht. Ob Contracting oder Selbstin-vestition oder auch Bürgerbeteiligung steht noch nicht fest, da die Fördermöglichkeiten und Wirt-schaftlichkeiten noch geprüft werden. Im Herbst wird dieses Projekt bei einer GR-Sitzung zur Be-schlussfassung vorgelegt. Sollte wegen der Förderung schon vorher ein Antrag zu stellen sein, werde ich diesen stellen, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Anschaffung eines Dienstautos für den Bauhof. Das derzeitige Fahrzeug (Opel) ist Baujahr 2003 und wird daher ausgetauscht. Im GV wurde der Ankauf eines E-Autos Citroen Berlingo beschlossen, wo-für es auch eine Bundesförderung von 3.000,- Euro gibt. Für die Akkus beträgt die Garantiedauer 7 Jahre. Ein Kostenvergleich mit einem Dieselfahrzeug zeigt, dass sich die höheren Anschaffungskos-ten für das E-Fahrzeug nach etwa 12 Jahre durch die geringeren Instandhaltungs- u. Verbrauchskos-ten ausgleichen werden. Wir sind auch Klimabündnisgemeinde, beim EGEM Prozess und deshalb ist das eine gute Entscheidung.

Herr Stoiber wird mit 30.06.2016 nach 16 Jahren seinen Dienst als Schulwart beenden. Er war ein sehr umsichtiger Schulwart und gerade in den letzten Jahren war er aufgrund der umfangreichen Sa-nierungsarbeiten stark gefordert. Er hat immer darauf geachtet, dass „seine“ Schule gut erhalten bleibt. Darf mich sehr herzlich bedanken.

Ausschreibung eines Dienstpostens für den Bauhof mit 25 Wochenstunden wurde vom GV beschlos-sen. Dienstbeginn 1. Oktober 2016. Die Ausschreibung wurde notwendig, da Bauhofleiter Oberhu-mer in Zukunft, nach dem Ausscheiden des Lehrlings (er wird von der Gemeinde nicht übernommen)

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in der Bauabteilung mitarbeiten wird und daher weniger im Bauhof tätig sein kann. Aus unserer Sicht erscheint diese Kombination sehr sinnvoll.

2.) Bericht des Prüfungsausschusses vom 16.6.2016; Kenntnisnahme des Prü-fungsergebnisses

BERICHT DES VORSITZENDEN:

1. Unangekündigte Prüfung der Gemeinde-Amtskasse (Bargeldkassa) Der Prüfungsausschuss hat unangekündigt die Amtskasse (Hauptkasse) der Marktgemeinde Alten-berg auf folgende Kriterien geprüft:

• Wie und wo bzw. wie sicher ist die Amtskasse aufbewahrt bzw. versperrt? • Wie hoch ist der in der Amtskasse befindliche Bargeldbestand und deckt sich dieser mit der

vom Bürgermeister festgelegten Höchstgrenze des Bargeldbestandes? • Entspricht der Bargeld-Ist-Bestand dem buchmäßigen Bargeld-Soll-Bestand? • Gibt es eine entsprechende Versicherung für die Kassa? • Werden die Kassengeschäfte ordnungsgemäß geführt?

Die Kassenführerin machte einen Kassenabschluss und zählte dabei vor den Augen der PA-Mitglieder den Bargeldbestand. Der Bargeld-IST-Bestand war zum Zeitpunkt der Prüfung € 3.698,18 – und stimmte mit dem Kassen-SOLL-Bestand genau überein und lag auch im vom Bürgermeister festgelegten Rahmen (von max. 4.000,-- Euro).

Die Bargeldkassa wird entsprechend sicher in einem Tresor verwahrt. Es besteht eine entsprechende Kasseneinbruchsversicherung. Es waren auch sonst keinerlei Mängel betreffend Führung der Amts-kasse der Marktgemeinde Altenberg festzustellen. So wird u.a. ein Kassenbuch mit den einzelnen Tageseinnahmen und -ausgaben elektronisch geführt. Einzahlungs- und Auszahlungsquittungen wer-den ausgestellt.

Angeregt wurde vom Prüfungsausschuss ein Banknotenprüfgerät anzuschaffen.

Im Zuge dieser Amtskassenprüfung wurde auch kontrolliert, ob und wie weit die bargeldlosen Kon-tobewegungen der verschiedenen Bankkonten aufgebucht sind.

Nachdem die Marktgemeinde Altenberg einen wöchentlichen Buchungsabschluss durchführt, wurden die Stände mit Buchungsdatum Freitag 10.06.2016 angesehen und es war auch hier eine Überein-stimmung zwischen SOLL- und IST-Bestand festzustellen.

2. Allfälliges Unter diesem TOP erfolgten keine nennenswerten Wortmeldungen. ANTRAG VON GR JOHANNA ÖLLER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge das vorgetragene Prüfungsergebnis zur Kenntnis neh-men. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR JOHANNA ÖLLER:

Einstimmige Annahmen durch Handerheben.

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3.) Nachwahl eines Ersatzmitgliedes für den Infrastrukturausschuss u. eines Er-satzmitgliedes für den Kindergartenbeitrat, nach dem Verzicht auf die Er-satzmitgliedschaft im Gemeinderat von Herrn Harald Perkmann.

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Gemeinderat-Ersatzmitglied Herr Harald Perkmann hat mit Schreiben vom 07.05.2016 auf seine Ersatzmitgliedschaft im Gemeinderat der Marktgemeinde Altenberg verzichtet.

Siehe Schreiben!

Da Herr Perkmann als Ersatzmitglied im Infrastrukturausschuss und Ersatzmitglied im Kindergar-tenbeirat tätig war, ist hierfür eine Nachwahl durchzuführen. Von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion wurde daher ein entsprechender Wahlvorschlag eingebracht, welcher wie folgt lautet.

Ersatzmitglied Infrastrukturausschuss: GR-Ersatzm. Hubert Schreiner

Ersatzmitglied Kindergartenbeirat: GV Philipp Schreibenreif Bei der Nachwahl handelt es sich um eine Fraktionswahl – nur Mitglieder der FPÖ-Fraktion sind stimmberechtigt.

Grundsätzlich geheime Abstimmung - der Gemeinderat kann jedoch einstimmig eine andere Form der Abstimmung beschließen.

BERATUNG:

GV Philipp Scheibenreif Wie schon vorgetragen ist es aufgrund des Ausscheidens vom Harald Perkmann eine Nachbesetzung. ANTRAG VON GV ERWIN HORNER:

Ich stelle den Antrag auf eine offene Abstimmung. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GV ERWIN HORNER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

Bgm. Ferdinand Kaineder lässt über den vorliegenden Wahlvorschlag der FPÖ-Fraktion abstimmen.

ABSTIMMUNG ÜBER DEN WAHLVORSCHLAG DER FPÖ-FRAKTION:

Einstimmige Wahl durch die Mitglieder der FPÖ-Fraktion (Handerheben).

4.) Nominierung Europa-Gemeinderäte/innen (Initiative „Europa fängt in der Gemeinde an“)

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hat in Zusammenarbeit mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich vor fünf Jahren die Initiative „Europa fängt in der Gemeinde an“ ins Leben gerufen.

Nach der GR-Wahl im Herbst des vergangenen Jahres wurde diese Initiative nunmehr wieder in Erinnerung gerufen.

Unterlagen dazu ergingen an die Gemeinderäte/innen per Mail am 23.5.

Die Europa-Gemeinderäte sind vom Gemeinderat zu nominieren und sollen Ansprechpartner/in für

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Europa- bzw. EU-Themen sein u. eine Drehscheibenfunktion zwischen Bürgern u. Verwaltung einnehmen.

INTERESSENTEN/IN Ing. Christoph PIRNGRUBER / Dr. Harald SCHRENK, MBA Mag. Gerhard NEUMÜLLER / Mag. Elisabeth GIERLINGER Ing. Florian GUMPINGER, MBA / Ing. Florian MAYR ANTRAG VON GV ERWIN HORNER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die vorgetragenen Personen als Europa-Gemeinderäte/ in nominieren. BERATUNG:

GV Erwin Horner Ich finde Europa fängt in Gemeinde an und wir müssen es auch so sehen. Ganz Europa hat eine „Friedensaufgabe“. Man sieht ja was letzte Woche in England passiert ist, über den Ausgang kann noch nichts gesagt werden. Wir stehen hinter diesen 6 Personen, welche sich sicher gut engagieren werden. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GV ERWIN HORNER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

5.) Änderung des Dienstpostenplanes der Marktgemeinde Altenberg bei Linz (Gemeindebauhof, Schulwart, Reinigungsdienst)

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Nachdem sich heuer niemand in der Gemeindeverwaltung (Bauamt) um eine Lehrstelle beworben hat, ist geplant den Bauhofleiter teilweise im Bauamt zu integrieren. Dies hat jedoch zur Folge, dass für den Bauhof, um einen Engpass zu verhindern, eine zusätzliche Person aufgenommen werden soll. Hierbei ist die Ausschreibung einer Person mit einem Stundenausmaß von 25 Std./Wo vorgesehen, wofür jedoch zuerst der Dienstpostenplan zu ändern ist. Des weiteren geht der Schulwart – Hr. Herbert Stoiber – mit 1.7.2016 in Pension, sodass dieser Dienstposten aus dem Dienstpostenplan gestrichen werden kann.

Beim Reinigungsdienst ist eine kleine Änderung notwendig, hier soll die Anzahl der Personaleinhei-ten von 8,5 auf 9,0 PE erhöht werden, da dies durch die Zubauten im Kindergartenbereich und die damit verbundenen Aushilfskräfte notwendig wird.

Die Dienstpostenplanänderung wurde den Mitgliedern des Gemeinderates im Intranet zur Kenntnis gebracht.

ANTRAG VON GV JOSEF LANDL:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung des Dienstpostenplanes der Marktge-meinde Altenberg bei Linz (Gemeindebauhof, Schulwart, Reinigungsdienst) zustimmen und den Dienstpostenplan in der vorliegenden Form beschließen.

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GV JOSEF LANDL:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

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6.) Änderungen (Einzeländerungen) des Flächenwidmungsplanes bzw. Örtli-chen Entwicklungskonzeptes; Grundsatzbeschluss

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Es ist ein sehr umfangreicher TOP, dabei geht es um die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes u. ÖEK. Manche Änderungen langten schon sehr früh ein, wir haben dann die entsprechenden Ansu-cher/innen dahingehend informiert, dass wir aufgrund der gegebenen Situation (laufendes Verfahren für FWP-Änderung bzw. FWP-Erstellung) zuwarten müssen.

In der Zeit, in der die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4, bzw. die Erstellung des FWP Nr. 5 stattgefunden hat, sind div. Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes (Einzelände-rungen) am Marktgemeindeamt Altenberg eingelangt, über welche nun, nach einer kurzen Schilde-rung der Chronologie, beraten werden soll.

Flächen der angesuchten Änderungen in der BA-Sitzung am 22.3. 2016 vorgestellt.

Ausschussmitglieder haben Unterlagen zu den Umwidmungsansuchen erhalten (gewünschte Änderungsflächen als Plan FWP und Orthofoto).

Besichtigung vor Ort in der BA-Sitzung am 25.4.2016, um sich ein gutes Bild für die Ent-scheidung schaffen zu können

Besprechung mit den zuständigen Sachverständigen vom Amt d.OÖ.LR am 2.5.2016. Beratung im BA-Ausschuss am 31.5.2016 u. Vorschlag an den Gemeinderat.

Folgende Änderungsansuchen wurden am Marktgemeindeamt Altenberg eingebracht – die Checklis-ten, welche zur Grundlagenforschung erstellt wurden – liegen den Ansuchen bei:

Ich meine, die Vortragung der Checkliste ist nicht notwendig. Wir gehen nun alle Anträge der Reihe nach durch, werde dazu die Ansuchen vorlesen, werde bei der Präsentation darauf eingehen und wir machen Einzelabstimmungen d. h. wenn der Punkt vorgetragen ist, wird gleich abgestimmt.

01. Ansuchen vom 29.11.2014 / Oberbairing, Schwarz Umwidmung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 900m² (750m²)

Siehe Ansuchen 01 ! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die Umwidmung von Grünland in Bauland „Wohnge-biet“, Oberbairing, Schwarz positiv beschließen und in das Verfahren einsteigen und bitte um Zu-stimmung.

BERATUNG:

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Vbgm. NR Mag. Michael Hammer Der Bürgermeister hat das Verfahren schon vorgestellt, wie wir im Bauausschuss vorgegangen sind. Wir haben uns die Fälle wirklich intensiv angeschaut. Möchte auch hier, nachdem es der erste Fall ist, wo wir zur Abstimmung kommen, sagen, wir sind erstmalig, und wir waren hier Vorreiter, alle Fälle mit den Sachverständigen des Landes durchgegangen. Um ein Gespür dafür zu bekommen, ob diese Ansuchen überhaupt durchführbar sind. Weil wir nicht die Grundeigentümer in ein Verfahren schicken wollten, welche am Ende ohnehin nicht durchgehen. Dazu kommt noch, dass auch das Land nun einen digitalen Einreichplan verlangt, für die Widmungen, bei denen Kosten von 600 – 800 € entstehen. Wenn das aussichtslos ist, bringt es nichts. Wir haben hier gute Erfahrungen gemacht, und ich sage auch dazu, dass hier die Sachverständigen des Landes OÖ wirklich bemüht waren, mit der Gemeinde, unser Ziel für Einheimische etwas zu machen, das auch fachlich vertretbar ist, mitge-tragen haben. Und dieser erste Fall ist schon ein solcher, wo wir im Bauausschuss relativ unsicher waren. Die Sachverständigen aber sagten, dass, wenn dieser Grund dazu kommt, es als Siedlung geschlossen ist, da im Kurvenbereich auch noch ein Baugrund ist. Damit wäre die Siedlung als geschlossen anzusehen. Somit ist hier das Ende von Umwidmungen. Der Sachverständige teilte mit, dass dies ein Fall ist, der absolut positiv zu sehen ist.

Bgm. Ferdinand Kaineder Ich darf dazu ergänzen, angesucht wurde um 900 m², der Sachverständige würde es auf 750 m² reduzieren, damit wäre es ein schönerer Abschluss in diesem Siedlungsbereich.

Gerhard Dober, MSc Wir haben heute eine ganze Reihe von Ansuchen zum Abstimmen. Grundsätzlich stehen wir immer wieder vor der Frage wie schnell und passend lassen wir Altenberg wachsen. Ich denke es ist wichtig, mit entsprechendem Augenmaß vorzugehen und keine lokale Politik zu machen, sich aber auch nicht zu weit „hinauslassen“. Möchte Herrn Bürgermeister und Vizebürgermeister danken, dass es aufgeschlüsselt dargestellt wurde. Deshalb bitte ich auch über die einzelnen Punkte abzustimmen.

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

02-A. Ansuchen vom 19.01.2015 / Preising, Winter-Schwarz Umwidmung von Grünland in Bauland „Dorfgebiet“ im Ausmaß von ca. 3.000 m² - bzw. 1.900m²

Siehe Ansuchen 02 ! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

02-B. Ansuchen vom 19.01.2015 / Preising, Winter-Schwarz

Umwidmung von Grünland in Bauland „Dorfgebiet“ im Ausmaß von ca. 3.000m² - bzw. 1.900 m²

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 11

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge diese Umwidmung ablehnen.

BERATUNG:

Bgm. Ferdinand Kaineder Es gab hier eine Reduktion von 3.000 m² auf 1.900 m², d. h. es wurde verkleinert.

Vbgm. NR Mag. Michael Hammer Ja bei diesem Fall ist eines der großen Probleme, die regionale Grünzone. Zwischenzeitig haben wir im Bauausschuss gesagt, wenn man die Fläche reduziert, dann ist nur mehr ein Teil in der Grünzone. Haben es mit den Sachverständigen nochmals abgeklärt, es wurde aber ausgeführt, dass dort keine Genehmigung gegeben werden kann. Wir haben es im Bauausschuss bereits besprochen, wenn die Rückmeldung vom Land negativ ist, wir auch den Fall negativ behandeln. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Ablehnung durch Handerheben.

03. Ansuchen vom 13.02.2015 / Bruckbachweg, Mayrhofer Umwidmung von Grünland in Bauland „Dorfgebiet“ im Ausmaß von ca. 850m²

Siehe Ansuchen 03! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge diese Umwidmung ablehnen.

BERATUNG:

Vbgm. NR Mag. Michael Hammer Franz Mayrhofer hat um diese 2 möglichen Parzellen angesucht. Die regionale Grünzone geht bei beiden Parzellen durch. Weiters ist in unserer Checkliste u.a. auch ein Kriterium, Abstand zu bestehenden Betrieben, hier Fa. Rabmer, ist ein großer Betrieb, zu haben und daher ist dieses Ansuchen eindeutig negativ und abzulehnen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Ablehnung durch Handerheben.

04. Ansuchen vom 31.03.2015 / Unterweitrag, Gabl Umwidmung v. Grünland in Sonderausweisung Erholungsfläche Teichanlage im Ausmaß von ca. 3.300m²

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 12

Siehe Ansuchen 04! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge diese Umwidmung (Sonderausweisung) durchführen und zustimmen. BERATUNG:

Bgm. Ferdinand Kaineder Hier handelt es sich um die Fischzucht-Anlage im Mirellental. Diese Anlage besteht schon seit den 60-Jahren. Es gab seither nie Probleme. Es gibt jetzt einen anderen Besitzer, die Anlage ist sauber hergerichtet. Es gab schon einige behördliche Verfahren.

Vbgm. NR Mag. Michael Hammer Wie schon der Bürgermeister ausgeführt hat, die Fischzucht besteht schon seit „ewigen“ Zeiten, wo es noch keinen Flächenwidmungsplan gab. Mittlerweile gibt es einen neuen Besitzer, der diese Anla-ge toll hergerichtet hat. Hat entsprechende Genehmigungen, was Wasserrecht betrifft, aber nicht was das Baurecht und die Flächenwidmung betrifft. Wir haben es auch mit den Sachverständigen intensiv durchgesprochen. Diese überlegten auch, welche ist dort die beste Widmung. Man kam dazu eine Umwidmung von Grünland in Sonderausweisung Erholungsfläche Teichanlage durchzuführen und beantragt, damit legalisiert ist, was ohnedies mehr oder weniger da ist.

DI Dr. Dietmar Auzinger Es wurde schon ausgeführt, es ist lange her, dass es errichtet wurde und das illegal. Es ist mit großem Aufwand saniert worden. Mein Problem ist, es im Nachhinein zu legalisieren. Ich werde mich der Stimme enthalten.

Franz Landl, Bakk.art Für mich ist nicht ganz klar, was dort Erholungsflächen sind. Es ist eindeutig eine gewerblich genutz-te Fischzucht. Eine Erholungsfläche ist dort nicht erkennbar.

Bgm. Ferdinand Kaineder Es ist eine Definition. Wir haben es mit Sachverständigen für Fischzucht durchdiskutiert. Man hat auch eine landwirtschaftliche Sondernutzung angedacht, auch das ist nicht ganz einfach. Es ist keine eindeutige Situation. Grundsätzlich glaube ich, auch wenn es schon lange besteht, soll es in irgendei-ner Form legalisiert werden. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

(GR Gerhard Dober ist bei der Abstimmung nicht im Saal) Mehrstimmige Annahme durch Handerheben: Dafür: ÖVP/SPÖ Stimmenthaltung: FPÖ/GRÜNE

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05. Ansuchen vom 05.08.2015 / Oberkulm, Oggolder Umwidmung von Grünland in Bauland „Dorfgebiet“ im Ausmaß von ca. 3.000m²

Siehe Ansuchen 05! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge, der Umwidmung von Grünland in Bauland „Dorfge-biet“ Oberkulm, Oggolder wie vorgetragen, zustimmen.

BERATUNG:

Bgm. Ferdinand Kaineder Dieser Plan ist im ÖEK schon drinnen und jetzt sollen diese Fläche in Bauland umgewidmet werden. Ist eine Vollziehung dessen, was man sich im ÖEK schon vorstellen konnte.

Vbgm. NR Mag. Michael Hammer Wir haben uns in diesem Fall intensiv mit ÖEK auseinandergesetzt. Es gab ursprünglich dort ein Ansuchen um größere Flächen umzuwidmen. Im Stellungnahmeverfahren und der Abklärung mit dem Amt der OÖ. Landesregierung sagte man, man könnte diese Siedlung so abrunden, wie es hier am Plan dargestellt wird. Ich halte es durchaus sinnvoll, der landwirtschaftliche Betrieb ist nicht mehr aktiv, sondern wird vermietet. Nachdem es im ÖEK schon positiv drinnen ist, bitte ich dem zu- zustimmen.

GV Christian Kremeier Generell hätte ich gerne in der ganzen Abstimmungssache, dass alle Flächenwidmungen dem Baulandsicherungsvertrag unterliegen. D.h. die Bebauungspflicht nachher im Gesamtkonvolut bei allen Abstimmungen auferlegt wird. Dass der Baulandsicherungsvertrag eingehalten wird. Dass wir auch darüber abstimmen, dass fixiert wird, dass der Baulandsicherungsvertrag auch angewendet wird.

Bgm. Ferdinand Kaineder Grundsätzlich gebe ich dir recht in diese Richtung, dass wir darüber abstimmen. Bei so großen Flächen kommt es auch eher zum Tragen, als bei Einzelflächen. Aber in Zusammenschau mit den Widmungen, wird darauf geachtet, dass der Baulandsicherungsvertrag auch zum Tragen kommt. Es wäre geschickt, dass wir nochmals auf die Gesamtsituation zurückkommen, und es so machen könnten, dass die bestehenden Ansuchen auch mit dieser Situation bedient. D. h. ich würde jetzt dar-über abstimmen, wenn ihr als Gemeinderatsmitglieder damit einverstanden seid, dass man sagt, dass generell bei allen Baulandwidmungen, die Vorgaben des Baulandsicherungsvertrages angewendet werden. Ist man damit einverstanden, dass man es momentan zeitlich verzögert, aber in diesem Zu-sammenhang ist wesentlich sichtbarer geworden, wenn es um so eine größere Fläche geht, dass diese Vorgaben zum Tragen kommen. ZUSATZANTRAG VON GV CHRISTIAN KREMEIER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die Zustimmung geben, dass bei allen Flächenwid-mungsänderungen der Baulandsicherungsvertrag zum Tragen kommt.

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BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ZUSATZANTRAG VON GV CHRISTIAN KREMEI-ER:

Einstimmige Annahmen durch Handerheben.

BERATUNG:

GR Gerhard Dober, MSc Es ist grundsätzlich eine gute Sache, dass allen jungen Altenberger/innen oder Junggebliebenen in Altenberg die Möglichkeit gibt, sich Wohnraum zu schaffen bzw. zu bauen. Hat man in diesem Fall mitbedacht, dass hier die Landwirtschaft wiederaufleben bzw. betrieben werden könnte. Dann die Abstände nicht gegeben sind. Wurden diese Umstände mitberücksichtigt.

Vbgm. NR Mag. Michael Hammer Wir haben hier in diesem Fall das mitberücksichtigt. Nur hier ist der Antragsteller der Gleiche, dem auch die Landwirtschaft gehört. Sollte er jemals wieder die Landwirtschaft betreiben wollen, so muss er sich das mit seinen Anrainern ausmachen. Es steht momentan vom Antragsteller nicht zur Diskussion. Man kann allerdings nicht bei einer ehemaligen Landwirtschaft darauf schließen, dass diese für die Ewigkeit stillgelegt wird, dort sagen, hier darf man nichts widmen, denn diese könnte wieder mal als Landwirtschaft betrieben werden.

Bgm. Ferdinand Kaineder Es ist dies mit Herrn Oggolder besprochen worden. Er wollte grundsätzlich mehr Fläche. Es wurde mit den Sachverständigen darüber gesprochen. Es ist auch nicht die Fläche, die er wirklich wollte, weil dort der Hausstockbereich ist. Aufgrund der Gespräche mit der Landesregierung und Herrn Oggolder hat man sich auf diese Fläche geeinigt. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Mehrstimmige Annahme durch Handerheben: Dafür: ÖVP(ausgen. Schinagl u. Biberauer) /SPÖ/FPÖ/GRÜNE Stimmenthaltung: Anna Schinagl, Martin Biberauer 06. Ansuchen vom 09.11.2015 / Niederbairing, Mühlberger Umwidmung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 800m²

Siehe Ansuchen 06! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Umwidmung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ Niederbairing, Mühlberger nicht zustimmen. BERATUNG:

Vbgm. NR Mag. Michael Hammer

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In diesem Fall ist neben dem Bau ein Sternchenbau, es ist schon ein Bau im Grünland. Neben einem Sternchenbau ist eine Widmung nicht mehr möglich. Eine Erweiterung ist unharmonisch, vom Sachverständigen absolut negativ. Eventuell wäre die Fläche zwischen der Wohngebietswidmung und dem Sternchenbau vorstellbar – dies muss aber familienintern geklärt werden. Der jetzige Vorschlag ist daher abzulehnen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Ablehnung durch Handerheben.

07. Ansuchen vom 18.01.2016 / Oberwinkl, Schinagl Umwidmung von Grünland in Bauland „Dorfgebiet“ im Ausmaß von ca. 1.900m² Siehe Ansuchen 07! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder Frau GR Anna Schinagl ist, wegen Befangenheit, für die Beratung u. Abstimmung zu diesem Punkt (07) nicht im Saal.

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Umwidmung von Grünland in Bauland „Dorfgebiet“ Oberwinkl, Schinagl nicht zuzustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Es befindet sich im Dorfgebiet Oberwinkl, man sieht die 3 bestehenden Häuser. Es sind ebenfalls Sternchenbauten, Bauten im Grünland. Hier gilt dasselbe, wie im vorigen Fall, dass neben Sternchen-bauten keine Widmung mehr möglich ist. Hier kommt dazu, dass ein aktiver landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar daneben ist und zusätzlich eine Getreidetrocknungsanlage vorhanden ist. Deshalb war dies aus fachlicher Sicht abzulehnen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Mehrstimmige Ablehnung durch Handerheben. Dafür: ÖVP (ausgen. Biberauer), GRÜNE, FPÖ, SPÖ Stimmenthaltung: Martin Biberauer

08. Ansuchen vom 23.02.2016 / Oberweitrag, Ramerstorfer Änderung der best. Widmung MB – Gebäude zulässig im Ausmaß der best. Widmung (Parz. 1862)

Siehe Ansuchen 08! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

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ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung der best. Widmung MB in Ober-weitrag, Ramerstorfer zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Beim Ramerstorfer ist es so, dass er beim Lagerplatz schon Überdachungen hat, welche unterbrochen sind. Es war eine Auslegung, dass die Überdachung nicht durchgehen darf. Lt. Vorberatung wäre die Änderung bzw. Löschung dieser Passus möglich, der hier festgehalten ist. D.h. die teils offenen Überdachungen und Rückwände zu schließen. Ist aus Sicht des Sachverständigen in Ordnung und wurde auch vor Ort besichtigt. Es heißt nicht, dass er ein Gebäude hinstellen darf, aber dass er diese Mauer schließen kann.

Bgm. Ferdinand Kaineder Im Wesentlichen geht es darum, die jetzige Überdachung zu vervollständigen. Ich meine, alle hier anwesenden Gemeinderäte kennen diesen Bau. Wenn der Wind hineinkann, dass auch Regen und Schnee hineinfällt bzw. hineinweht. Es ist so, dass diese Überdachung sehr wenig für die Holz-lagerung bringt, deshalb ist es notwendig, diese entsprechend zu schützen. Daher ist diese Änderung notwendig. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

09. Ansuchen vom 24.02.2016 / Föhrenweg, Geissler Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 250m²

Siehe Ansuchen 09! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ Föhrenweg, Geissler zuzustimmen.

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BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Bei dieser Parzelle wurde damals parallel zum Waldabstand angelegt. Der Wald hat sich dementsprechend verändert. Diese Parzelle könnte aufgrund der Siedlungsstruktur anders ausgewiesen werden, was hier auch Sinn macht. Man sieht es hier, dass das Bauland mit der Gegenüberseite abschließt. Aus Sicht der Raumordnungsbehörde und forstlicher Sicht ist diese Widmung positiv und bitte daher um die Genehmigung und Zustimmung. Das wurde auch mit Forst so abgeklärt.

GV Christian Kremeier Ich würde sagen, dass er uns „an der Nase“ herumführt. Als erstes hat er uns durch die Wasser-leitung, welche wir nicht wie geplant, graben durften, sekkiert. Durch die Umlegung der Wasser-leitung kam es zur Zurückdrängung des Waldes. Dadurch wurde der Abstand zum Wald größer. Und jetzt schenken wir ihm, sage ich mal, billigeres Grünland, welches er dazu gekauft hat, zurück. Ich sage das ist nicht fair für den damaligen Verkäufer. Dieser bekam billigeren Preis für diese Fläche. Und jetzt wird es in Bauland umgewidmet. Er dürfte, meines Wissens nach, nicht Rechtsanwalt sein, kennt sich aber genau aus bzw. hat einen Rechtsanwalt der sich in dieser Materie ganz gut auskennt. Denn für jede Fläche unter 250 m², die nachwirkend umgewidmet wird, braucht dem Verkäufer nichts mehr bezahlt werden. Würden es 251 m² sein, müsste er dem Verkäufer etwas nachzahlen. Deshalb werde ich mich bei diesem Punkt meiner Stimme enthalten.

GR Gerhard Dober, MSc Es ist die Wasserleitung frisch an der Waldgrenze errichtet worden. Hat sich die Waldgrenze als Parzelle auch verschoben, oder nicht. Ist das mit Forst abgeklärt.

Bgm. Ferdinand Kaineder Im Grunde genommen nicht, es ist nur die Bewaldung. Wir wissen von früher, dass der Wald in den Randbereichen von Feldern und Wiesen oft die Bewaldung drüber hing. In diesem Fall ist die Sache bereinigt. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Mehrstimmige Annahme durch Handerheben: Dafür: ÖVP, Franz Landl (Grüne) Dagegen: Ing. Christoph Pirngruber Stimmenthaltung: Christian Kremeier, Hedwig Zauner, FPÖ, GRÜNE (außer Franz Landl)

10. Ansuchen vom 01.03.2016 / Panwinklerweg, Ellinger/Weber Änderung von Grünland in Bauland „Dorfgebiet“ im Ausmaß von ca. 235m²

Siehe Ansuchen 10! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

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Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung von Grünland in Bauland „Dorf-gebiet“ im Panwinklerweg, Ellinger/Weber zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Hier geht es um Erweiterung der Baulandfläche, eigentlich um das gleiche Ausmaß wie bei den Parzellen daneben. Es geht dort darum, dass sie dort eine entsprechende Bewerbung machen können. Wir schauten uns das mit den Sachverständigen an, ist grundsätzlich machbar und vertretbar, weil es an der Bebauung nichts ändert und bitte dem zuzustimmen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

11. Ansuchen vom 29.02.2016 / Zöchstraße, Steininger Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 70m² Siehe Ansuchen 11! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“, Zöchstraße, Steininger zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Dort geht es um eine geringfügige Erweiterung beim Zöchteich. Es soll ein Carport errichtet werden. Wir haben es auch besichtigt. Ist fachlich vertretbar und wird positiv bewertet und bitte dem zuzustimmen.

GR Gerhard Dober, MSc Ich sehe das problematisch, weil ich mir wünsche, dass wir es wieder einmal schaffen, die Ruine Zöch zu entwalden und sichtbar zu machen. Als Kulturgut und Wahrzeichen von Altenberg wiederbeleben. Es ist im Vorfeld schon viel passiert, soll kein Vorwurf sein. Ein Zugang und die Sicht sind kaum mehr möglich. Mit dieser zusätzlichen Baumaßnahme wird die Sicht noch mehr eingeschränkt. Denke es ist nicht notwendig und im Sinne der Allgemeinheit und für die Zukunft, bin ich dagegen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Mehrstimmige Annahme durch Handerheben: Dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ, Landl Franz Dagegen: Gerhard Dober MSc, DI Dr. Dietmar Auzinger, Mag. Josefine Stern Stimmenthaltung: Michael Leitenbauer

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12. Ansuchen vom 14.03.2016 / Wetterbergweg, Peneder-Hofer Änderung von Grünland in Sondergebiet „Schrebergarten“ im Ausmaß von ca. 3500m²

Siehe Ansuchen 12! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung von Grünland in Sondergebiet „Schrebergarten“ am Wetterbergweg, Peneder-Hofer nicht zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Zu diesem Punkt ganz einfach, wir haben eine Grundlinie. Es wurde schon vor Jahren gesagt, dass wir eine Schrebergartensiedlung nicht fördern. Es sind keine Steuereinnahmen zu erwarten. Passt in eine Siedlungsstruktur nicht hinein. Geringe Wertschöpfung gegenüber doch hohen Kosten für die Errichtung der Infrastruktur. Auch der Bauausschuss stimmte dagegen. Daher bitte ich um Ablehnung. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Ablehnung durch Handerheben.

13. Ansuchen vom 05.05.09, 12.01.13 / Windpassing, Mayr Änderung von Grünland in Bauland „WE“ im Ausmaß von ca. 1800m²

Siehe Ansuchen 13! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER: Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung von Grünland in Bauland „WE“ in Windpassing, Mayr zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Aus diesem Ansuchen geht schon hervor, dass dieses von uns schon mal abgelehnt wurde. Muss auch dazusagen, dass dies aus einer Zeit kommt, wo es auch von Landesseite so ausgelegt wurde, dass Baulandwidmungen innerhalb der regionalen Grünzone definitiv gar nicht möglich waren. Jetzt gibt

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es aber eine Neuauslegung, dass Abrundungen, wenn es an Bauland anschließt, innerhalb der regionalen Grünzone möglich ist. Haben die Abrundungen innerhalb der regionalen Grünzone auch im ÖEK so drinnen. Hier trifft dies zu und wurde auch mit den Sachverständigen besprochen. Daher werde ich dieses Ansuchen aus jetziger Sicht positiv bewerten und bitte diesem auch zuzustimmen.

GR DI Dr. Dietmar Auzinger Dieses Anliegen haben wir schon öfters diskutiert, es betrifft die Erweiterung eines Siedlungssplit-ters; es gibt klare Regelungen und daher stimme ich nicht zu.

GR Gerhard Dober, MSc Ich schließe mich auch dem Wortlaut des Fraktionskollegen an. Mit den Abrundungen, wenn wir definitiv in den Siedlungen erweitern, dann sollte das Wort Abrundungen nicht so scheinheilig benützt werden. Es ist eine klare Erweiterung. Wenn es notwendig ist und begründet werden kann, kann man darüber diskutieren. Geht hier nicht der Wanderweg auch hinein.

Bgm. Ferdinand Kaineder Das ist ein Privatweg. Der Wanderweg geht sowieso weiter durch. Eine Änderung in dieser Situation ist sowieso notwendig. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ing. Florian Mayr bei der Abstimmung nicht im Saal. Mehrstimmige Annahme durch Handerheben: Dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ Dagegen: GRÜNE

14. Ansuchen vom 18.03.2016 / Donach, Pirngruber Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 800m² Siehe Ansuchen 14! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“, Donach, Pirngruber nicht zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Hier handelt es sich um einen vergleichbaren Fall, wie wir ihn heute schon mehrmals hatten, wo das Land definitiv sagt, neben Sternchenbau keine Erweiterung im Grünland. Es wird dort eindeutig negativ gesehen, daher ist dieses Ansuchen abzulehnen.

GV Christian Kremeier Mit dieser Causa beschäftigen wir uns schon länger und wir von der SPÖ waren immer für eine Bebauung dort und daher werden wir gegen den Antrag von Herrn Hammer stimmen.

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GV Philipp Scheibenreif Wir haben uns mit dortiger Situation auch befasst. Die Infrastruktur ist ja gegeben. Aber aufgrund des Sternchenbaus sehen wir es auch so.

GR Gerhard Dober, MSc Wir haben uns im Vorfeld mit dieser Sache auseinandergesetzt und haben es als sehr positiv empfunden. Es ist sehr schwierig, was ist ein Sternchenbau, was bestimmt einen Sternchenbau. Die unterschiedliche Behandlung ist schon zu bedenken, obwohl die gesetzliche Grundlage gilt. Ich weiß nicht, wie aussichtsreich es ist, dass das Land einmal ja dazu sagt. Den Versuch könnte man wagen und zwar aus dem Grund, weil eben diese Ortsnähe gegeben ist und, was man jetzt nicht sieht, eine Siedlung besteht.

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Grundsätzlich dazu, dass alle wissen, was ein Sternchenbau ist. Das ist nie willkürlich von jemanden festgelegt worden, sondern das sind definitiv Bauten im Grünland, die irgendwo verstreut sind. Als die Flächenwidmungspläne aufkamen, hat man gesagt, dort gibt es keine eine Baulandwidmung, somit kam ein Sternchen darauf. Das ist eine Kennzeichnung, dass man weiß, dort gibt es niemals eine Baulandwidmung. Das ist ein Bau im Grünland. Das ist ein Rechtstatus der für das Land höchste Gültigkeit hat. Dieser kann auch nicht abgeändert werden. Wir haben, hier im Saal, einstimmig beim ÖEK den Sternchenkatalog mitbeschlossen. D. h. das habt ihr alle mitbeschlossen, dass dort ein Sternchen draufkommt. Damit kann nicht jetzt gesagt werden, das hat willkürlich jemand festgelegt. Der Gemeinderat hat das einstimmig beschlossen. Und zur Gerechtigkeit möchte ich sagen, gerechter kann man nicht mehr sein, als dass man sich einen Sachverständigen herholt und jeden Fall nach gleichen Maßstäben beurteilt. Der Sachverständige sagte hier, vergesst das, das kommt nicht zustande. Wir haben im Bauausschuss das eingehend beraten. Da kommt sich ein Sachverständiger auch „gehänselt“ vor, wenn man einen ganzen Nachmittag herumfährt und sagt das wird negativ und wir beschließen es dann. Wir bleiben bei der sachlichen Entscheidung, es kann aber jeder entscheiden und bestätige meinen Antrag.

GR Gerhard Dober, MSc Zur Kritik über das Beschließen des Sternchenkataloges. Bei einem Sternchenbau, das weiß ich schon und habe es auch mitbekommen (so alt bin ich schon), war auch die Möglichkeit über Beeinspruchung das eine oder andere Objekt wieder umzuwidmen oder nicht in den Sternchen-katalog mit einzubeziehen. Dem/der einen oder anderen ist es auch gelungen. Es gab schon einmal eine Grundlage oder ein Kriterium dafür und war nicht 100 % festgehalten. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Mehrstimmige Ablehnung durch Handerheben: Dafür: ÖVP (Ausnahme Anna Schinagl), FPÖ, GRÜNE (ausgen. Gerhard Dober u. Michael Lei-tenbauer) Dagegen: Christian Kremeier, Hedwig Zauner, Michael Leitenbauer Stimmenthaltung: Anna Schinagl, Gerhard Dober, MSc Ing. Christoph Pirngruber stimmt wegen Befangenheit nicht mit.

15. Ansuchen vom 16.03.2016 / Altenbergerstr., Stöger Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 4.000 m²

Siehe Ansuchen 15! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 22

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“, Altenberger Straße, Stöger nicht zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Bei diesen Flächen geht zur Gänze der Grünzonenplan drüber. Dazu kommt noch, dass wir in unseren Zielbestimmungen im ÖEK grundsätzlich drinnen haben, dass wir uns im Süden von Altenberg nicht mehr sonderlich erweitern wollen. Aus diesen Gesichtspunkten und aus fachlicher Sicht ist dieser Punkt negativ zu beurteilen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Ablehnung durch Handerheben.

16. Ansuchen vom 25.04.2016 / Buchenweg, Danner/Geyer Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 269m²

Siehe Ansuchen 16! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“, Buchenweg, Danner/Geyer zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Dort ist eine Wohnanlage entstanden. Damit dort zusätzliche Parkplätze geschaffen werden können, benötigt man die Baulandwidmung. Wir besichtigten die Lage, es bringt für die Gemeinde keinen Nachteil, im Gegenteil, es entstehen Flächen, wo Fahrzeuge abgestellt werden können und daher ist der Antrag positiv zu behandeln.

GR Mag. Josefine Stern Wenn ich vorhabe so eine Wohnanlage zu bauen, ich weiß nicht, wie viele Wohnungen es sind. Dass ich nicht im Vorhinein schaue oder plane, wo die Autos abgestellt werden. Diese Stelle ist zum aus- und einparken eine kritische Stelle, denn ich fahre dort oft. Speziell im Winter, wenn man die Kurve

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geschafft hat und es parkt jemand aus, dann hat man Schwierigkeiten beim wieder Wegfahren.

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Diese Parkplätze die hier angedacht wurden, haben mit dem Wohnprojekt nichts zu tun. Er hat ohnedies beim Einreichen der Wohnanlage genügend Autoabstellplätze einplanen müssen. Diese hat er auch. Es wären noch zusätzliche Besucherparkplätze geplant. Die Auflagen, die wir generell haben, sind hier deutlich erfüllt, hier wäre es ein Zusatz.

GV Christian Kremeier Grundsätzlich ist das Bauland. Ich weiß zwar, dass der Bürgermeister im Zuge der Straßenbezüge bis 8 m Einspruch hat, egal was hin gebaut wird. Kann man hier eine Auflage geben, dass es nur als Parkplatz genutzt werden darf. Die Abstandbestimmungen von seiner Parzelle, denn, was ist, wenn er einmal eine Gartenhütte hin baut. Denn seine Baufläche wird ja dadurch größer.

Bgm. Ferdinand Kaineder Das ist ein Thema, das wirklich im Raum steht. Ich äußere mich dazu nicht, weil es momentan nicht relevant ist. Mit den 8 m, gebe ich dir recht. Dort wird man genau prüfen müssen, welche Möglich-keiten dort sind und wie man es gestaltet. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Mehrstimmige Annahme durch Handerheben: Dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ, Gerhard Dober, Franz Landl Dagegen: Mag. Josefine Stern Stimmenthaltung: DI Dr. Dietmar Auzinger, Michael Leitenbauer

17-A. Ansuchen vom 21.04.2016 / Edt-Preising, Hainzl Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 1800m²

Siehe Ansuchen 17! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

17-B. Ansuchen vom 21.04.2016 / Edt-Preising, Hainzl Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 1800m²

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ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“, Edt-Preising, Hainzl nicht zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Das sind die zwei Möglichkeiten, eine am Güterweg nach Preising, die andere im Ortszentrum von Preising. Die erste Variante ist am Güterweg nach Preising. Hier ist es aus fachlichen Gründen nicht möglich, es geht teilweise die Grünzone drüber, es wäre eine 2. Reihe, die hinten begonnen wird. Die Aufschließung ist somit schwierig und daher negativ zu beurteilen. Die 2. Variante, im Dorfgebiet Preising, ist auch teilweise in der Grünzone. Aber in der Nähe von landwirtschaftlichen Objekten und absolut keine Bebauung. Daher ist der Antrag für beide Varianten negativ zu beurteilen.

GR Anna Schinagl Die Landwirtschaft ist auch aufgelassen. Ich glaube, dass auf dem Hof keine Tiere mehr gibt. Wegen der 50 m. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Ablehnung durch Handerheben.

18. Ansuchen vom 30.05.2016 / Linzerstraße, Hammerschmied Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 10m²

Siehe Ansuchen 18! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“, Linzerstraße, Hammerschmied, zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Die Familie Hammerschmied plant einen Garagenbau und geringfügige Ausweitung des Baulandes. Es spricht hier nichts dagegen und ich ersuche dem zuzustimmen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

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BERICHT DES VORSITZENDEN:

Die Checkliste wurde zu den vorliegenden Fällen ausgefüllt und dient gleichzeitig als Grundlagen- forschung.

Es wird informiert, dass jedes Ansuchen, welches an das Land zur Stellungnahme weitergeleitet wird, ab sofort nur mehr in digitalisierter Form stattfinden darf. D.h. bereits im Stellungnahmeverfah-ren müssen exakte Pläne beim Land vorgelegt werden, was bedeutet, dass auch bereits hier die Kos-ten des Ortsplaners zustande kommen. Je nach Arbeitsaufwand müssen die Antragsteller mit Kosten von 600 bis 800 € (bei zusätzlicher ÖEK-Änderung mit ca. 1.000 €) rechnen. Die Antragsteller wer-den nach Beschluss des Gemeinderates, bzw. vor dem Stellungnahmeverfahren auf die Kostenvor-schreibung des Ortsplaners hingewiesen. In Zukunft wird natürlich bereits bei Abgabe des Ansuchens auf diese Kosten hingewiesen.

7.) Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Raiffeisenweg-Prangl II“; Grund-satzbeschluss

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Ansuchen der Anrainer vom 21.12.2015 Entwurf eines Bebauungsplanes nach BA-Sitzung am 21.1.2016 Information der Bevölkerung in der Gemeindezeitung 2/2016

Im Zuge dieser Mitteilung wurden 2 Stellungnahmen abgegeben:

1) Fam. Ramerstorfer Ingrid u. Josef: Aufforderung, dass der BBP auch auf die Grundstücke 1568/18 und 1568/25 ausgeweitet wird, auf-grund der Befürchtung, dass der Grundstücksbesitzer eventuell das Gebäude der Höhe nach verän-dern will (Höhenbegrenzung ist wichtig für Sonneneinstrahlung). Richtigstellung des „Seitenabstandes“ von 5,0 m auf 3,0 m auf Parzelle 1568/19

2) Fam. Leitner Erwin u. Christine BBP-Vorschlag entspricht nicht dem BBP aus dem Jahr 1994. Als Verschlechterung wird die nord-seitig 3 geschossige Erscheinungsform und die Ausweitung der Bauflucht auf der Südseite angeführt. Durch die Erweiterung der Bauflucht auf der Südseite kommt es für die best. Objekte zu erheblichen Wertminderungen. Die damals vorgeschriebene 2-geschossige Erscheinungsform hat auch zu Wohn-raumverlust und wertgeminderten Räumen geführt. Es wird auf eine Ungleichbehandlung hingewiesen.

Beratungsverlauf – Grundlagenforschung: Ortsplaner Kubernat hat hierzu bereits Stellung bezogen: Die Seitenabstände lt. Stellungnahme von Fam. Ramerstor-fer wurden bereits korrigiert. Aufgrund der derzeitigen bzw. möglichen Bebauungssitua-tion sollen die Grundstücke 1568/26, 1568/22 und 1568/25 nicht in diesen BBP aufgenommen werden. Eine verdichtete Bebauung des noch nicht bebauten Grund-stückes hat keine negative Auswirkung (in Bezug auf Licht, Aussicht, etc) auf die südlich gelegenen Parzellen. Das Gebäude auf Grundstück 1568/25 wurde erst vor kur-zem bewilligt und einer weiteren Vergrößerung durch Woh-nungen würde die Gemeinde nicht zustimmen. Falls hier ein Antrag eingebracht werden würde, dann besteht die Mög-lichkeit zur Erlassung eines Neuplanungsgebietes.

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 26

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Raiffeisenweg-Prangl II“; Grundsatzbeschluss zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Wir haben im Bauausschuss intensiv darüber beraten den dortigen Bebauungsplan nun so zu erstellen und rechtskräftig werden zu lassen. Wir haben den Bebauungsplan so erstellt, wie wir ihn in anderen Bereichen auch erstellen, dass zeitgerechtes Bauen möglich ist. Natürlich dem Gelände angepasst. Die Stellungnahme haben wir soweit es möglich war, was die Abstandsvorschriften betrifft, eingearbeitet. Die Erläuterungen wurden gegeben, weil der Bebauungsplan nicht auf andere Flächen erweitert wird, weil man auch die Möglichkeit eines Neuplanungsgebietes hat. Der Bebauungsplan ist gut aufbereitet und wird die passende Lösung dort bringen und bitte um Zustimmung in diesem Verfahren, damit es durchgeführt werden kann. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Herr GV Christian Kremeier ist bei der Abstimmung nicht im Saal.

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

8.) Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Wirt z’Bairing“; Beschlussfassung BERICHT DES VORSITZENDEN:

Grundlagenforschung: Beim Gasthaus Wirt z´Bairing ist geplant, die bestehenden Gebäude im Westen des Grundstückes 442/2, KG Oberbairing (ehemalige Kegelbahn, ehemaliges Stallgebäude, Lager) zu sanieren, da diese baufällig sind, bzw. nicht mehr der Nutzung entsprechen. Im Zuge der Umbaus, bzw. der Sanierung soll der Saal mittels Terrasse an der Westseite erweitert werden und ebenfalls ein Übergang vom Saal in das Nebengebäude (welches als Lager genutzt wer-

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 27

den soll) geschaffen werden. Weiters ist im Zuge der Umbauarbeiten, die Neuerrichtung der Kegel-bahn-Anlage geplant. Aufgrund der gültigen baurechtlichen Abstandsbestimmungen wären die Zu- u. Umbauten, bzw. Sa-nierungsmaßnahmen teilweise nicht möglich. Deshalb soll für die Parzelle 442/2, KG Oberbairing ein Bebauungsplan erlassen werden, sodass die Umbauarbeiten, bzw. Ausbauten auch baurechtlich bewilligt werden können. Die Kosten für die Er-stellung des Bebauungsplanes (Plankosten) werden von Seiten Fam. Mayr übernommen. Der Grundsatzbeschluss über die Erstellung wurde am 30.03.2016 vom Gemeinderat gefasst. Das Stellungnahmeverfahren gem. §33 bzw. 36 Oö. ROG ergab keine Einwände (siehe Schreiben vom 18.05.16) Öffentliche Auflage inkl. nachweislicher Verständigung erfolgte von 24.05.2016 bis 21.06.2016. Auch hier wurden keine Einwände gegen die Erstellung des BBP am Gemeindeamt abgegeben.

ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Wirt z’Bairing“ in der vorliegenden Form zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR MAG. Michael Hammer Wir haben diesen vom Bürgermeister vorgetragenen Bebauungsplan im GR schon beschlossen (Grundsatzbeschluss). Es sind im Stellungnahmeverfahren und in der öffentlichen Auflage keine Einwände gekommen und somit wäre der Beschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes zu fassen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Herr GV Christian Kremeier ist bei der Abstimmung nicht im Saal

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

9.) Entscheidung über das Ansuchen von Wilhelm u. Barbara Wolfersberger, Oberwinkl, bzgl. Auflassung von öffentlichem Gut im Bereich Franzosen-kreuz

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Schreiben der Ehegatten Wilhelm u. Barbara Wolfersberger, Oberwinkl 38, vom 6.9.2015 wegen Auflassung öffentliches Gut, Parz. 4561 u. Versetzung des Franzosenkreuzes.

Versetzung des Franzosenkreuzes am 11.5.2016 in der GR-Sitzung behandelt.

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 28

Antrag auf Auflassung des öffentlichen Weges wurde am 31.5.2016 im Bauausschuss behandelt.

Lt. Baurecht kann der Weg erst unterhalb der beiden Objek-te Oberwinkl 37 bzw. 38 aufgelassen werden, da Herr Klaus Riener am 17.4.2012 eine Zu- u. Umbaubewilligung beim bestehenden Gebäude erhalten hat, welche in dieser Form nur möglich war durch das angrenzende öffentliche Gut. (Garage an der Grundgrenze mit Fenster). Auflassung nur möglich, wenn öffnungslose Wand hergestellt würde.

Siehe Schreiben der Familie Riener! Vorgetragen von Bgm. Ferdinand Kaineder ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge der Auflassung von öffentlichen Gut im Bereich Franzosenkreuz in Oberwinkl nicht zustimmen. BERATUNG:

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Wir haben uns mit dieser Causa schon das letzte Mal beschäftigt. Jetzt im Bauausschuss, wo es um die Auflassung des öffentlichen Gutes geht. Der Bürgermeister hat zum einen ausgeführt, dass die Auflassung parallel zu den Häusern aufgrund der Bebauung nicht möglich ist. Zum anderen haben wir uns dies vor Ort angeschaut und sehen keine Veranlassung dieses öffentliche Gut aufzulassen und daher wäre der Antrag dieses öffentliche Gut so zu belassen, wie es ist. Was die Geschichte des Franzosenkreuzes betrifft, ist hier nicht betroffen, das wird man in weiterer Folge sehen. Heute geht es um das öffentliche Gut und bitte der Auflassung nicht zuzustimmen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Ablehnung durch Handerheben.

10.) Erstellung eines Vorentwurfs samt Kostenschätzung für das Projekt „Um-bau Feuerwehrhaus Altenberg“; Auftrag an Bmst. Ing. Erwin Hartl

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Am 26.3.2014 wurde vom GR der Grundsatzbeschluss für einen Neu- od. Zu- u. Umbau des Feuerwehrhauses Altenberg gefasst.

Nach Gesprächen mit dem Amt der Oö. Landesregierung wurde von Bmst. Ing. Erwin Hartl eine Gebäudesubstanz-Analyse durchgeführt.

Mit Schreiben vom 10.4.2016 wurde von der IKD des Amtes der Oö. Landesregierung, nach Prüfung durch die Direktion Umwelt u. Wasserwirtschaft, Abteilung Umwelt-, Bau- und An-lagentechnik, das Raumerfordernisprogramm für das Projekt „Erweiterung des Feuerwehr-hauses Altenberg“ genehmigt.

Kostenrahmen in der Höhe von 1,2 Mio (brutto) Errichtungskosten werden anerkannt. Nunmehr ist ein Vorentwurfsprojekt samt Kostenschätzung vorzulegen. Hierfür soll wieder Herr Bmst. Ing. Erwin Hartl, Haslach 9, beauftragt werden. Angebot für Vorentwurf und Kostenschätzung beläuft sich, nach Sondernachlass von 25 %

auf 6.825 € (eingegangen am 24.6.2016)

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 29

Der Umbau vom Feuerwehrhaus Oberbairing wurde schon mit Herrn Ing. Hartl gemeinsam mit den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr durchgeführt. Es war ein sehr gutes Einvernehmen. An Ab-sprache mit Kommandant von der FF Altenberg soll auch hier mit Ing. Hartl zusammengearbeitet werden. Ing. Hartl hat bei der Substanzanalyse schon sein Bestes gegeben. ANTRAG VON GR PETER LANDL:

Ich stelle hiermit den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für den Vorentwurf samt Kosten-schätzung an Herrn Ing. Erwin Hartl erteilen. BERATUNG:

GR Peter Landl Ing. Hartl hat die Gebäudeanalyse schon durchgeführt und kennt daher das Gebäude bestens. Es wurde bei der FF Oberbairing durch Ing. Hartl die Feuerwehr miteingebunden, damit zweckent-sprechend gebaut wurde. Wir wollen keinen architektonischen, sondern einen zweckmäßigen, der Zeit entsprechenden Bau errichten. Ing. Hartl ist regional, immer da und daher bitte ich um die Auftragserteilung für den Vorentwurf und die Kostenschätzung.

GR Ing. Christoph Pirngruber Wir haben eine sehr aktive Feuerwehr, nicht nur im Sinn unserer Sicherheit, sondern auch in der sportlichen Jugendarbeit. Das Gebäude entspricht nicht mehr den jetzigen Erfordernissen, ist in die Jahre gekommen. Es freut uns, dass wir es neu bauen können. Wir wollen, da es wieder für 30 Jahre einsatzfähig sein soll, dass Damenumkleiden und Damen-Sanitärräume eingerichtet werden. Es soll so wie in Oberbairing auch eingeplant und ausgeführt werden. Das fordern wir.

Bgm. Ferdinand Kaineder Herr Pirngruber, das ist im Raumerfordernisprogramm der FF schon enthalten. Es wird landesweit schon so gehandhabt und der FF ist dies auch bewusst. GR Peter Landl Wie ich jetzt vernommen habe, einen Neubau streben wir nicht an. Es wird ein Zu- bzw. Umbau durchgeführt, um hier nicht falsche Meldungen zu verbreiten.

Bgm. Ferdinand Kaineder Das ist ein wichtiger Hinweis in diese Richtung. Es geht um Zu- bzw. Umbau. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR PETER LANDL:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

11.) Änderung des Finanzierungsplanes für das Projekt „Amtsgebäude, Markt-platz 3 (Erwerb des Objektes)“, Beschlussfassung

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Im Jahr 2010 wurde das Objekt Marktplatz 3 vom Verein zur Förderung der Infrastruktur der Markt-gemeinde Altenberg & Co KG angekauft, um dieses später für ein Amtshaus zu adaptieren.

Im Jahr 2015 wurden hierfür bereits 100.000 € an Bedarfszuweisungsmittel bewilligt und nunmehr werden weitere 300.000 € für das Finanzjahr 2016 in Aussicht gestellt. Im Vorjahr hatten wir ein Ge-spräch mit LR Hiegelsberger, dieser sprach uns 300.000 € zu und heute geht es um die Flüssigma-chung. Ein entsprechend geänderter Finanzierungsplan wurde daher vom Amt der Oö. Landesregierung vor-gelegt, welcher vom Gemeinderat zu beschließen ist

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 30

ANTRAG VON GV JOSEF LANDL:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung des Finanzierungsplanes für das Projekt „Amtsgebäude, Marktplatz 3 (Erwerb des Objektes), in der vorliegenden Form, zustimmen.

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GV JOSEF LANDL:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

12.) Finanzierungsplanes für das Projekt „Sanierung Güterweg Würschendorf“; Beschlussfassung

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Für die im Vorjahr durchgeführte Sanierung des Güterweges Würschendorf werden nunmehr für das Jahr 2016 Bedarfszuweisungsmittel in Aussicht gestellt.

Vor Flüssigmachung dieser Mittel ist jedoch vom Gemeinderat die nachfolgende Finanzierung noch zu beschließen.

ANTRAG VON GV JOSEF LANDL:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge dem Finanzierungsplan für das Projekt „Sanierung Güterweg Würschendorf“, zustimmen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GV JOSEF LANDL:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

13.) Finanzierungsplanes für das Projekt „Straßenbau 2016 bis 2018“; Beschluss-fassung

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Auch für das Straßenbauprogramm 2016-2018 werden Landesmittel in Aussicht gestellt. Ein von der IKD des Amtes der Oö. Landesregieurng vorgelegter Finanzierungplan ist hierfür zu be-schließen. Auch hier wurden uns vom LR Hiegelsberger Mittel zugesprochen.

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 31

Solche Mitteilungen sind immer erfreulich.

ANTRAG VON GR PETER LANDL:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge dem Finanzierungsplan für das Projekt „Straßenbau 2016 – 2018“, in der vorliegenden Form, zustimmen. BERATUNG:

GR Peter Landl Es ist erfreulich, wenn wir Geld bekommen. Damit fällt es uns leichter die Straßen in Stand zu halten, zu verbessern bzw. zu erneuern. Straßenbau verschlingt viel Geld. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR PETER LANDL:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 32

Anmerkung: GR Johanna Öller Noch zu TOP 6/16 Danner Ich möchte dazu noch eine Frage stellen. Gibt es dazu eine Möglichkeit, wie man noch kurz darauf zurückkommen könnte. Es ist nur eine Kleinigkeit. Dabei geht es um die Parkplätze beim Danner, die in Bauland umgewidmet werden sollen. Es gibt Aufregung über den 3-stöckigen Bau von den Anrai-nern. Passt dieses Projekt in das Siedlungsgebiet. Der Vorwurf war auch mit den Parkplätzen. Wären die Parkplätze damals schon mitgewidmet worden, wäre auch der Abstand zu Dr. Kaiser gegenüber in der 10 m Zone gewesen und Herr Dr. Kaiser hätte dann über den Bau mitbestimmen können.

Bgm. Ferdinand Kaineder Ich darf darauf verweisen, wir sind bei der TOP 6 vorbei. Da dieser Punkt schon abgehandelt wurde gibt es keine Möglichkeit mehr jetzt darauf einzugehen. Unter Allfälliges kann noch eine Wortmel-dung machen. Möchte dazu aber sagen, dass, sich die Parzelle nicht verändert, baurechtlich ist der Platz sowieso da. Es ändert sich durch die Umwidmung für Dr. Kaiser auch nichts. Grundsätzlich ist das Bauvorhaben mit den Stellungnahmen durchgegangen.

14.) Ergänzung zum Straßenbauprogramm 2016-2018; Erweiterung des Auftra-ges für die Sanierung der Linzer Straße.

BERICHT DES VORSITZENDEN:

In der Gemeinderatssitzung am 18.11.2015 wurde das Gemeindestraßenbauprogramm für das Jahr 2016 beschlossen, welches auch die Sanierung der Gemeindestraße Linzer Straße mit ei-nem geschätzten Bauvolumen von ca. 120.000 € beinhaltet. Damals bereits vorgemerkt, dass sich, auf Grund des unbekannten Unterbaues, die Bausumme noch ändern kann.

Durch Firma TPA (Gesellschaft für Qualitätssicherung und Innovation GmbH) wurde festge-stellt, dass grundsätzlich kein Austausch des Unterbaues notwendig ist, kann jedoch fallweise im Zuge der Bauarbeiten notwendig werden.

Vor den Asphaltierungsarbeiten werden jeweils noch 10 cm 0/63 bzw. 0/32 Schotter für die Grob- und Feinplanie aufgebracht.

Einbindung der Schmiedgasse in die Linzer Straße soll in die Sanierung mit einbezogen wer-den.

Eine neue überarbeitete Kostenschätzung beläuft sich nun auf ca. 134.000 € Da die Straßenbreiten auf der Linzer Straße sehr groß variieren (von 5,90 m bis zu 9,40 m)

wird auch die Fahrbahnbreite variabel ausgebaut werden, so dass keine direkte Straßenbrei-tenangabe für die Fahrbahn möglich ist.

Vom Bauhofleiter und Bauamt wird die Bauausführung folgendermaßen vorgeschlagen: Bankett: ca. 0,30 m Gehweg: 1,50 m Fahrbahn, restlich verbleibende Breiten von 4,50 m bis zu 7,90 m Bei den Abschnitten wo eine beidseitige Bebauung schon Bestand ist, soll kein Bankett er-richtet werden, sondern die Asphaltdecke nach Möglichkeit bis an die Grundgrenze errichtet werden.

Für den Gehweg wird vorgeschlagen keine höhentechnische Abgrenzung (Leistenstein) zu er-richten, sondern diesen mit Leitpflöcken abzugrenzen. Dies wurde im Bauausschuss bespro-chen.

Nach Absprache mit dem Verkehrstechniker Ing. Schmid vom Amt der Oö. Landesregierung bestehen seinerseits keine Einwendungen für diese Bauausführung.

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 33

Anregung im Zuge der Bautätigkeiten beim Objekt Fuchs, Linzer Straße, die Zufahrtsstraße (Verbindungsstraße Linzer Straße – Reichenauer Straße) ebenfalls zu asphaltieren. Das ist durchaus eine sinnvolle Aktion, da wir beim Haus Fuchs die Situation haben, dass hier entsprechende Nei-gungsverhältnisse sind und eine Verbesserung hergestellt werden soll. Habe auch mit Hr. Traunmüller gesprochen, wir werden hier keinen zusätzlichen Grund erwerben. Mit den vorgegebe-nen Metern müssen wir auskommen, das ist Be-dingung. Es wurden keine Preisverhandlungen durchgeführt.

Kostenschätzung hierfür ca. 25.000 €. ANTRAG VON GV ERWIN HORNER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge der Erweiterung des Auftrages für das Straßenbau-programm 2016 – 2018 (Sanierung der Linzer Straße mit Beleuchtung) zustimmen. BERATUNG:

GV Erwin Horner Die Linzer Straße ist ein leidiges Thema, das wir schon länger verfolgen. Grundprobleme sind immer wieder vorhanden. Ich glaube, wir sind nun zu einer guten Lösung gekommen, damit alle Verkehrs-teilnehmer wie Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger,… zufrieden sein können. Es soll im Zuge der Sanierung auch daran gedacht werden, dass eine Beleuchtung, welche von den Anrainern schon länger gefordert wird, installiert oder zumindest vorgesehen wird.

GR Mag. Josefine Stern Handelt es sich hier um einen Geh- oder Radweg oder nur Gehweg.

Bgm. Ferdinand Kaineder Jetzt ist es ein Gehweg. Man wird nach weiteren Möglichkeiten dort noch schauen.

GR DI Dr. Dietmar Auzinger Wegen der Breite ?

Bgm. Ferdinand Kaineder Werde mit dem Verkehrstechniker noch mal sprechen. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn man vom Ortszentrum Richtung Siedlung im Westen schaut, dass hier eine unterschiedliche Breite gemacht wird. Es sollte schon eine geschickte Lösung bzw. Breite gefunden werden, da wir im Ortsgebiet und im Westen schon einen vorgegebenen Bestand haben. Die Fahrbahnbreite sollte schon durchgehend gleich verlaufen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GV ERWIN HORNER.

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

15.) Zustimmung zur Vergabe von Lieferungen/Leistungen für die Sanierung der Volks- u. Hauptschule, durch den Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Altenberg & Co KG; Außengestaltung

BERICHT DES VORSITZENDEN:

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 34

Im Zuge der Volks- u. Hauptschulsanierung sind noch Restarbeiten zu machen. Durch den neuen Musikschulabgang kann nun die Fläche auf der Südseite der Musikschule u. Volks-schule als Bewegungsraum für die immer mehr werdenden Volksschulkinder genutzt werden. Möch-te dazu sagen, dass in der Volksschule in der Nachmittagsbetreuung auch am Vormittag die Außen-bereiche, auch südlich der Musikschule für die Schüler/innen genützt werden.

Für Gartengestaltung u. Zaunerrichtung wurden Angebote eingeholt, sodass der Vergabe dieser Leis-tungen nunmehr zugestimmt werden soll.

Fa. Heiligenbrunner, Kronstorf Zaun 2.580,00 € (eckl. Ust.) Fa. Penn, Altenberg Böschungsbepflanzung, 7.600,00 € (exkl. Ust.) Holzbretter

Fa. Huemer, Veitsdorf Rindenmulch, Rasenerde 2.101,74 € (exkl. Ust.) ANTRAG VON GR ANNA SCHINAGL:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge der Vergabe von Lieferungen/Leistungen für die Sanierung der Volks- und Hauptschule, durch den Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Altenberg & Co KG; Außengestaltung zustimmen. BERATUNG:

GR Anna Schinagl Hier geht es um den alten Zugang zur Musikschule. Es ist eine schon lange bestehende Situation und die soll nun renoviert werden. Jetzt wird ein neuer Zaun errichtet, bepflanzt und Rindenmulch aufgetragen.

GV Philipp Scheibenreif Wir sind dafür und werden auch zustimmen. Wie weit geht VFI und wie lange können hier weitere Objekte aufgenommen werden, wann ist hier ein Stopp?

Bgm. Ferdinand Kaineder Die Volks- und Hauptschule, Familientreff, Objekt Marktplatz 3, sind Gebäude, welche in diesem Bereich zu behandeln sind. Es wird auch in diese Richtung kein Gebäude mehr dazu kommen. Weil auch die Strategie seitens des Landes diejenige ist, die mit diesem Konstrukt wieder zurückgeht. Es kann auch sein, dass das Objekt Marktplatz 3, bevor mit den Umbauarbeiten begonnen wird, wiederrum an die Gemeinde rückübertragen wird. Das muss steuerlich und abwicklungstechnisch geprüft werden. Diese Maßnahme ist im Bereich dieses Gebäudes zu machen. Der Bau des Reinwasser-Ableitungskanals und der Sanierung des Zugangs zur Musikschule, dort musste auch die Entwässerung in den Kanal miteingebunden werden. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR ANNA SCHINAGL:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

16.) Errichtung einer E-Ladestation im Ortszentrum; Neue Standortvariante BERICHT DES VORSITZENDEN:

Es sind im Mai entsprechende Diskussionen entstanden, Beschlussfassungen, auch Nachwehen. Es hat aber auch Anregungen gegeben.

Nach dem Grundsatzbeschluss am18.11.2015 wurde beim Land OÖ um Förderung angesucht. Dieses Ansuchen wurde mit Schreiben vom Jänner 2016 von LR Mag. Dr. Michael Strugl bereits positiv beurteilt. Basisförderung 5.000 € und Förderung-Betriebsführung 2.000 €

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Kosten der E-Ladestation: Kaufvertrag u. Betriebsführungsvertrag mit ENAMO Ökostrom GmbH, Linz Variante E-Lade-SÄULE mit 2 x 11 kW …………… 8.990,-- € (inkl.Ust.) Betriebsführung …………….. 45,-- €/mtl.

Vertragsentwürfe im Intranet Weiters: Das Standortkonzept gilt auch für den neuen Standort. Für Installationsarbeiten (Elektriker) fallen ca. 1.500 € an. Netzentgelt fällt nicht an, da die Leistung vorhanden ist, bzw. vom Objekt Reichenauer Straße 10 (Theatergebäude) über-tragen werden kann. Markierung von 2 Standplätzen notwen-dig. Diese befinden sich hinter dem Amtsgebäude. Es werden hierfür 2 Parkplätze der Mitarbeiter/innen weggenommen um dort die E-Ladestation zu errichten. Das ist nun die gegebene Situation. Die ande-re Ladestation bleibt nach wie vor drüben. Ich habe den Sachverständigen von der Landesregierung wegen der Förderung kontaktiert, damit wir hiermit keine Probleme bekommen. Wir haben um die Fristverlängerung für die Umsetzung ange-sucht, sonst wäre es relativ knapp geworden. Dort habe ich eine positive, verbale Zusicherung erhal-ten, schriftliche noch nicht, wird aber auch in diese Richtung ergehen.

ANTRAG VON GR ING. FLORIAN GUMPINGER, MBA:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge für die Errichtung einer E-Ladestation im Ortszentrum; Neue Standortvariante einen Kaufvertrag und Betriebsführungsvertrag mit ENAMO Ökostrom GmbH, Linz und einem Elektroinstallationsbetrieb beschließen.

BERATUNG:

GR Dr. Harald Schrenk, MBA Zum Thema Betriebsführungsvertrag hätte ich mehrere Fragen. Ich habe diesen heute durchgeschaut. Dabei fielen mir ein paar Punkte auf. Dieser Vertrag sollte die Versorgung sicherstellen, mir fehlen hier grundlegende Vereinbarungen über Reaktionszeit (diese ist nicht geregelt) Wird der noch verhandelt, oder ist er schon ausverhandelt.

Bgm. Ferdinand Kaineder Grundsätzlich ist es ein Standardvertrag.

GR Dr. Harald Schrenk, MBA Der Abschluss auf 5 Jahre ohne Ausstiegsklausel. Wenn das Objekt nicht mehr zur Verfügung steht, dann habe ich die ganzen Gebühren im Vorhinein. Bei diesem Vertrag gibt es Verbesserungsbedarf, auf den ich hinweisen möchte.

GR DI Dr. Dietmar Auzinger Die Betriebsführung ist ja so kalkuliert, dass sich die Betriebsförderung von 2.000 € für die 5 Jahre ausgehen würde. Man kann nur hoffen, dass das Land das solche Verträge mit anderen Gemeinden abschließt, auch darauf achtet. Die Gebühren für die Nutzung sind nach wie vor offen, da die Strombetreiber noch keine Gebühren herausgaben. Hoffe, dass es hier zu einer vernünftigen Lösung kommt. Generell möchte ich sagen, wir haben in der letzten GR-Sitzung über dieses Thema sehr heftig diskutiert und keine Einigung gefunden. Bedanken möchte ich mich beim Herrn Bürgermeister (ich weiß nicht, wer noch im Hintergrund mitgewirkt hat), dass doch noch ein Standort gefunden wurde. Die Bediensteten müssen auf ihre Parkplätze verzichten, weiß nicht wie intensiv diese genutzt wurden. Aber Parkplätze sind ja immer ein Thema. In diesem Sinne herzlichen Dank und es freut

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GR-Protokoll_29.06.2016 Seite 36

mich, dass es doch noch möglich geworden ist.

Bgm. Ferdinand Kaineder Herr Auzinger, im Zusammenhang mit den Parkplätzen, hier rumort es unter den Mitarbeitern ein wenig. Ich nehme an, dass es so akzeptiert wird. Es ist einfach wesentlich, dass wir auch in Zu-sammenschau mit Klima- und Energiemodellregion und des Abschlusses des EGEM-Prozesses in diesem Sinne Maßnahmen setzen. Mir tut es leid, dass es so lange gedauert hat. Jetzt kommen wir zu einem guten Ende.

GV Philipp Scheibenreif Ich finde es ist eine sinnvolle Lösung. Bleibt diese E-Ladestation nach Marktplatzgestaltung erhalten.

Bgm. Ferdinand Kaineder Herr Scheibenreif, dazu möchte ich eines feststellen. Würde jetzt noch nicht zur Diskussion stehen und mir jetzt nicht anmaßen, was nachher die Idealsituation ist. Man wird insgesamt mal das Ver-halten anschauen müssen, wir haben die Raiffeisenbank, Geschäfte hier. Man muss auch kalkulieren, wo ist der Weg weiter zur Ladestation für diejenigen, die wirklich die Nutzer sind. Es ist ein ent-scheidender Faktor, es hat in der letzten GR-Sitzung doch einige Diskussionen gegeben. Es kamen Vorschläge wie Lagerhaus, Bauhof. Wenn ich dort das Fahrzeug zum Aufladen abstelle, dann geht man nicht in den Ort einkaufen. Der Vorschlag beim Theatergebäude war schon wesentlich näher, auch beim Kindergarten (Lage ist besser, aber man muss bergauf gehen). Aus meiner oder jetzigen Sicht darf ich dazusagen, dass der Standort auch in Zukunft bewährter sein wird, ohne einer Ent-scheidung des GR oder der Gremien vorzugreifen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR ING. FLORIAN GUMPINGER, MBA:

Mehrstimmige Annahme durch Handerheben: Dafür: ÖVP (Ausnahme Maximilian Baumgartner, Akad. Vkfm.), GRÜNE, FPÖ, SPÖ Stimmenthaltung: Maximilian Baumgartner, Akad. Vkfm.

17.) Entschädigung/Ablöse für die Errichtung der Ortswasserleitung von Oberwinkl bis Pargfried; Interessengemeinschaft Pargfried

BERICHT DES VORSITZENDEN: Auf Grund eines Ansuchens der Bewohner der Ortschaft Weignersedt (17.11.2015) bzgl. Er-

richtung einer Ortswasserleitung, wurde vom GR am 16.12.2015 an das Büro Karl & Peherstorfer ZT-OG der Auftrag für eine Planung erteilt.

Als bestmögliche Variante wird nunmehr die Verlängerung der Wasserleitung von Pargfried nach Weignersedt angesehen.

Die Wasserleitung vom HB Oberwinkl bis Pargfried wurde jedoch im Jahr 1990, z. Teil (Gra-bungsarbeiten, usw.) von der Interessentengemeinschaft Pargfried errichtet und danach der Marktgemeinde übergeben. Es waren auch die Anschlussgebühren gemäß der damaligen Wassergebührenordnung zu entrichten.

Da nunmehr eine weitere Ortschaft angeschlossen werden soll, ist aus moralischen Gründen, eine Abgeltung für die Herstellung der Leitung an die Interessentengemeinschaft, im Infra-strukturausschuss am 4.5.2016 diskutiert worden.

Der Ausschuss schlägt eine Entschädigung im Ausmaß von 15.000 € für die ca. 1.600 m lan-ge Leitung (damaligen Errichtungskosten 14.903 € bzw. 205.075,54 ATS – lt. damaligen Sprecher Ing. Siegfried Hörschläger) vor.

Dazu darf ich noch eines bemerken, Herr Ing. Hörschläger ist nunmehr auf das Gemeindeamt zuge-kommen ist und es wurden noch weitere Rechnungen € 474,36 (für Arbeitsleistungen sowie Kosten für Traktoren und Kipper vorwiegend bei der Sanierung von Wegen € 512,63 (für Grabungsarbeiten

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auf öffentlichen Gut zur Entwässerung eines Verteilerschachtes und Beitrag für die Zuleitung zu den Häusern von Eckerstorfer Konrad und Walter) vorgelegt. Ich würde den Vorschlag machen, so wie der Ausschuss im Mai beschlossen hat, die Entschädi-gungszahlung von 15.000 € an die Interessengemeinschaft Pargfried so zu belassen und stelle in diese Richtung den Antrag und bitte um Zustimmung. ANTRAG VON BGM. FERDINAND KAINEDER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge eine Entschädigungszahlung/Ablöse für die Errichtung der Ortswasserleitung von Oberwinkl bis Pargfried an die Interessentengemeinschaft Pargfried in Höhe von 15.000 € beschließen. BERATUNG:

GR Dr. Harald Schrenk, MBA Wir haben dieses Thema im Infrastrukturausschuss behandelt und diskutiert. Meine Meinung dazu ist bekannt. Wir sprechen hier von einem 25 Jahre alten Vertrag. Der Vertrag hat Rechtsgültigkeit, d. h. die Leitung ist Eigentum der Gemeinde. Für die Instandsetzung und Reparatur der Leitung ist auch die Gemeinde in den vergangenen Jahren zuständig gewesen. Und jetzt kommt man in eine Situation, man löst etwas ab, was eh schon der Gemeinde gehört. Mit der Aussage, aus moralischen Gründen, haben wir ein kleines Problem, das ist mir zu wenig. Denn die moralischen Gründe haben wir bei den Rundungswidmungen auch nicht gehabt. Aus diesem Grund möchten wir nicht zustimmen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON BGM. FERDINAND KAINEDER:

Mehrstimmige Annahme durch Handerheben: Dafür: ÖVP, GRÜNE (Ausnahme Mag. Josefine Stern), SPÖ Stimmenthaltung: FPÖ, Mag. Josefine Stern

18.) Errichtung eines Löschwasserbehälters in Oberwinkl; Ausschreibung, Dienstbarkeitsvertrag, Zustimmungserklärung

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Am 9.12.2014 wurde vom LFK OÖ. ein Lokalaugenschein bezüglich der Errichtung einer neuen Löschwasserversorgungsanlage im Bereich Oberwinkl anberaumt. Derzeit gibt es einen Löschteich, welcher einer Gemeinschaft von Personen aus Oberwinkl grundbücherlich zugeordnet ist, aber nicht mehr den Voraussetzungen entspricht.

Bei der geplanten Löschwasserversorgung handelt es sich um einen gedeckten Behälter mit ca. 100 m³ Volumen. Die Kos-ten belaufen sich dabei auf ca. 26.000€ (inkl. Ust), wobei max. 9.400€ vom LFK subventioniert werden können.

Zusätzlich wäre noch ein Drainagenableitung mit einer Länge von ca.150 lfm zu errichten, welche, durch Herstellung in Ei-genregie, ca. 4.250 € kosten würde.

In Oberwinkl gibt es ein entsprechendes Drainagensystem, wo dann die Abwässer eingeleitet werden können. Die Situation ergibt sich so, dass sich in diesem Bereich der Hochbehälter befindet. Der Teich wird von oben immer wieder gespeist. Das Wasser verflüchtigt sich lt. Informationen. Der neue Behälter wird mit dem Wasser vom Hochbehälter befüllt, und kann als Ausgleichssystem her-genommen werden. Wenn der Hochbehälter gereinigt wird, kann man dann Wasservolumen ablas-sen.

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Das LFK soll um die Durchführung der Ausschreibung, stellvertretend für die Marktgemeinde Alten-berg, gebeten werden. Konzessionierte Bauunternehmer sind daher namhaft zu machen. Vorschlag: Fa. Rabmer Hochbau, Altenberg Fa. Wolf Systembau GmbH, Scharnstein Fa. Ing. Ganglberger, Wartberg/Kr. Fa. Gebr. Oitner, Perwang Fa. Simader Baumeister und Zimmermeister GmbH, Linz

Damit die Löschwasseranlage überhaupt errichtet werden kann, ist vorher noch die Abgabe einer Er-klärung zur Löschwasseraktion des Landes-Feuerwehrverbandes Oberösterreich durch die Grundei-gentümer, sowie der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit den Grundeigentümern notwendig.

Beides wurde dem Gemeinderat im Intranet bereits zur Kenntnis gebracht Nach Errichtung des Löschwasserbehälters ist daran gedacht, den derzeit für viele Personen anteili-gen Grundbesitz, auf einen Grundeigentümer zu vereinen.

Das ist dann eine Situation der Grundeigentümer, die es dann selbst in der Gemeinschaft regeln müs-sen. Das ist nicht mehr Aufgabe der Gemeinde. Wie sie das aufteilen, ist nicht mehr Sache der Ge-meinde. Wir haben dort ein Gespräch geführt. Es ist bei manchen bei der Übergabe das Gründstück nicht übertragen worden, daher ist der Senior noch Besitzer, aber das müssen sie selber abwickeln. Und wie ich die Oberwinklinger kenne, gibt es eine sehr gute Dorfgemeinschaft, die eine gute Eini-gung erzielen. Wichtig ist, dass wir entsprechende Wasserentnahmestellen haben. Wir sahen es beim Brand in der „Satzinger-Siedlung“, wo es wichtig ist, dass man entsprechende Löschmittel zur Ver-fügung hat. Es war auch Thema im Infrastrukturausschuss.

ANTRAG VON GR DR. HARALD SCHRENK, MBA:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge der Errichtung eines Löschwasserbehälters in Oberwinkl; Ausschreibung durch LFK, Dienstbarkeitsvertrag, Zustimmungserklärung zustimmen. BERATUNG:

GR Dr. Harald Schenk, MBA Wir haben dort oben die Situation, dass wir einen Löschteich haben, welcher aber, als solcher nicht mehr benützt werden kann.

GR Gerhard Dober, MSc Ich sehe das ein wenig anders. Der Teich in Oberwinkl ist ein Wahrzeichen, ein Naturjuwel und Lebensraum für die Vielfalt an Tieren und Pflanzen, welches das Ökosystem mit sich bringt. Ich hätte mir eine Sanierung des Teiches gewünscht um einen Löschteich mit allem Drum und Dran zu erhalten, und es ein lebendiges Altenberg bleibt. Man spürt es schon, hinter den derzeitigen Löschteichen und Stauden stehen schon die Betonwägen und Eisengitterbetreiber und wollen dort große Betonbehälter hineinbauen. Die Behälter sind dann drinnen und es schaut dann nur mehr ein schöner Stutzen heraus, der aus Nirosta oder verzinkten Stahl besteht. Ich stelle mir Altenberg als lebenswerte Gemeinde anders vor, wollen auch die Vielfalt fördern. Denke mir, das wäre wieder dahingehend eine Möglichkeit zur Umsetzung gewesen. Es gibt Bereiche, wo dies so durchgeführt wurde, wo man naturnahe und -freundliche Lösungen findet. Das wird hier wieder ein mehrheitlicher Beschluss werden, ich bin nicht dafür.

GR Maximilian Baumgartner, Akad. Vkfm. Ich verstehe die Bedenken vom Herrn Dober schon. Es ist ein Naturjuwel - das würde ich nicht sagen - es ist allerdings ein ökologischer Lebensraum für Tiere. Denke aber auch, wir sind im GR nicht nur dafür da, dass wir uns um die Tiere kümmern, sondern dafür, dass wir bei Bedarf genügend Löschwasser bei Bränden bereit haben und wir nicht in die Lage kommen, nicht zu löschen. Es sind

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in der Nähe einige landwirtschaftliche Betriebe und Häuser. Ich selber möchte auch nicht, wenn mein Haus gelöscht wird, dass dann zusätzlich im Haus Algen usw. sind und noch höhere Reinigungs-kosten entstehen, als eh schon vorher passiert ist. Glaube auch, dass sich in der Dorfgemeinschaft vielleicht jemand findet und einen Teich macht, damit auch die Tiere wieder ihren Lebensraum finden.

Bgm. Ferdinand Kaineder Ich möchte zur Antwort vom Herrn Baumgartner eines hinzufügen, es ging dort nicht einmal zum Löschen. Es konnte einfach nicht mit den Löschgeräten angesaugt werden. Das muss man sich mal vor Augen führen, wenn wirklich eine Notsituation eintritt.

GR Mag. Josefine Stern Hat man sich hier eine Sanierung oder andere Lösung überlegt oder bedacht ?

GR Anna Schinagl Es geht hier darum, dass sich keiner bereit erklärte, sich um den Teich anzunehmen. Um das ökologische Gleichgewicht erhalten zu können, muss man ständig „dahinter“ sein. Um diesen als Löschwasserteich benützen zu können, dürfen keine Algen wachsen, mit den Pflanzen aufpassen… Ich glaube schon, dass es möglich ist, aber es ist ein intensiver Arbeitseinsatz erforderlich. Da muss einer sagen, ja das mache ich und kümmere mich darum. Hier gab es keine Bereitschaft. Diese Lösung wird für die Benützung als Löschwasserbehälter die einfachere sein. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR DR. HARALD SCHRENK, MBA:

Mehrstimmige Annahme durch Handerheben: Dafür: ÖVP, SPÖ, FPÖ Dagegen: Gerhard Dober, MSc, DI Dr. Dietmar Auzinger, Mag. Josefine Stern, Michael Lei tenbauer Stimmenthaltung: Franz Landl, Bakk.art

19.) abgesetzt!

20.) Sanierung bzw. Neuerrichtung eines Löschteiches/Badeteiches in Willers-dorf; Kostenbeteiligung

BERICHT DES VORSITZENDEN: In Willersdorf wurde von der Dorfgemeinschaft der bestehende Löschteich vergrößert, welche nun-mehr auch als Badeteich genutzt wird.

Siehe Ansuchen! Vorgetragen vom Bgm. Ferdinand Kaineder

Die Dorfgemeinschaft Willersdorf ersucht nunmehr um finanzielle Unterstützung.

Kosten für die Errichtung: Material (Kies, Splitt, Steine, Schachtring, usw… 13.300 € Maschinen……….. 6.100 € Gesamt……………19.400 € Unentgeltliche Eigenleistung ca. 855 Std./Handarbeit u. Maschineneinsatz.

Vom Infrastrukturausschuss wird ein Zuschuss von 6.000 € vorgeschlagen.

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ANTRAG VON GR DR. HARALD SCHRENK:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge einer Kostenbeteiligung in Höhe von 6.000 € von Seite der Gemeinde für die Sanierung bzw. Neuerrichtung eines Löschteiches/Badeteiches in Willerdorf beschließen. BERATUNG:

GR-Ersatzmitgl. Franz Landl, Bakk.art Ich unterstütze und schätze dieses Projekt sehr. Es ist Ausdruck einer guten Dorfgemeinschaft. Man sieht bei diesem Projekt, wenn ein Dorf zusammenhält und möchte, dass so ein Teich gebaut wird, dann funktioniert das relativ gut. Der Löschteich hat ein Fassungsvermögen von ca. 100 m³ und wird zu einem Betrag hergestellt, der einen Bruchteil zu den Kosten eines Behälters steht. Hat auch einen wesentlichen Mehrwert, sei es Sport- und Freizeit, in ökologischer Hinsicht, Wasserentnahme für Straßenbau, Nutzwasserentnahme, für Dorfgemeinschaft. Verstehe nicht ganz, warum die Gemeinde für dieses Projekt nicht die Gesamtkosten übernimmt. Man sieht ja zum Gegensatz die Uneinigkeit der Dorfbewohner in Oberwinkl. Hier wird ein Wasserbehälter errichtet, ist sicher eine sinnvolle Sache. Aber den Mehrwert durch einen Löschteich möchte ich schon zu bedenken geben.

Bgm. Ferdinand Kaineder Ich darf mich sehr herzlich bei Hubert Landl für die Grundbereitstellung bedanken. Ich verstehe durchwegs das Ansinnen vom Herrn Landl. Dort war aber schon ein bestehender Teich, daher diese Situation. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR DR. HARALD SCHRENK:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

21.) Beschließung eines Vermessungsplanes u. Teilungsausweises; Wegumlegung im Bereich Oberweitrag 13

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Im Zuge der Errichtung des Bauvorhabens der Diakonie für das Objekt Oberweitrag 13, soll auch das öffentliche Gut verlegt werden (bessere Zufahrtmöglichkeiten, Abgrenzung zwi-schen Objekt Oberweitrag 13 u. 14 könnte dadurch erreicht werden).

Lokalaugenschein am 13.5.2016 mit Geometer DI Anzinger (Büro Loidolt) – Naturstand stimmt nicht mit Kataster überein.

In einem weiteren Gespräch in diesem Zusammenhang, bei dem auch Herr Robert Landl dabei war, wurde festgestellt, dass auch im Bereich „Reiterberg“, seit der Asphaltierung vor ca. 20 Jahren, die Grundgrenzen nicht mehr stimmten. Beteiligte sind hier ebenfalls die Diakonie, Herr Landl u. die Marktgemeinde Altenberg (öffentliches Gut). Diese Bereinigung soll in einem eigenen Ver-fahren vorgenommen werden. Es gab noch eine Änderung der m² zuerst wa-ren es 419 m², jetzt sind es 428 m². Es wurde anhand eines Lageplanes erörtert. Es wurde auch vom Bauausschuss besichtigt und befür-wortet.

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Vermessungsbüro Dipl. Ing. Josef Loidolt – GZ 7849A v. 7.6.2016

ANTRAG VON GR PETER LANDL:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Vermessungsplan u. Teilungsausweis für die Wegumlegung im Bereich Oberweitrag 13 und damit die Bereinigung beschließen. BERATUNG:

GR Peter Landl Ich finde es gut, dass diese Bereinigung jetzt durchgeführt wird, bevor mit den Baumaßnahmen beim ehemaligen „Königsmair-Gut“ begonnen wird. Es dient sicher der Vereinheitlichung, wenn beim Landl nicht mehr durchgefahren wird und dort eine ordentliche Abgrenzung besteht. Das Gebäude eine ordentliche Zufahrt bekommt. Es ist dort zu schmal. Es ist eine ordentliche Klarstellung, dort entsteht eine öffentliche, sinnvolle Einrichtung mit eigener Zufahrt. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR PETER LANDL:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

22.) Aufstellung von Verkehrszeichen „Freiwillig 30“; Grundsatzentscheidung BERICHT DES VORSITZENDEN:

Von der Siedlergemeinschaft Edt, ist die Aufstellung von Verkehrszeichen „Freiwillg 30“ auf dem Güterweg Preising (Siedlung Edt) geplant. Dies soll, lt. Bauausschuss (22.2.2016) ein Pilotprojekt darstellen und könn-te auch für anderen Straßenzüge im Gemeindegebiet ein Thema sein. Für diverse Ansuchen bzgl. einer Geschwindigkeitsbegrenzung, bei denen V85 zu niedrig ist, könnte dies eine Alternative sein. Vorschlag: Tafel „Freiwillig 30“ mit einem Foto der Kinder aus der Siedlung Kosten ca. 387 € 50 % Kostenbeteiligung durch Anrainer.

Für folgende Straßenzüge wurde aktuell um eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder um eine ge-schwindigkeitsregulierende Maßnahme angesucht: a) GW Katzgraben – Siedlung Katzgrabenstraße

Geschwindigkeitsmessung September 2014, V85 50 km/h bzw. 46 km/h b) Gemeindestraße Windpassing – Hansen Siedlung

Keine Geschwindigkeitsmessung: Hier sind das große Problem die Radfahrer, welche den Wanderweg, der durch die Siedlung führt, mit hoher Geschwindigkeit passieren.

c) Güterweg Eckerstorfer, Windpassung Geschwindigkeitsmessung Dezember 2015, V85 31 km/h bzw. 42 km/h

d) Güterweg Preising – Siedlung Edt Geschwindigkeitsmessung November 2015, V85 54 km/h bzw. 59 km/h

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Ich glaube es ist wichtig, dass auch der GR dieses Thema behandelt.

ANTRAG VON GR ING. FLORIAN MAYR:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge einer Grundsatzentscheidung für die Aufstellung von Verkehrszeichen „Freiwillig 30“ zustimmen. BERATUNG:

GR Ing. Florian Mayr Wie Herr Bürgermeister schon vorgetragen hat, geht es hier um die „Freiwillig 30“ Zonen. Was mir persönlich sehr gut gefällt. Man weiß, dass die eigenen Anrainer auch nicht am langsamsten fahren, weil diese ja die Straße kennen. Deshalb ein Pilotprojekt, ob ein solches überhaupt angenommen wird bzw. Wirkung zeigt. Finde grundsätzlich die Kostenbeteiligung von Anrainern nicht schlecht, denn sonst hätten wir es in jeder Straße. Wenn es etwas kostet, wird eher überlegt, macht es Sinn oder nicht.

Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Weil es auch im Ausschuss diskutiert wurde. Wir möchten diese Tafel als Pilotprojekt in Edt-Preising aufstellen, möchten einmal schauen, ob es etwas bringt. Dieses Mal auf die Kostenbeteiligung noch verzichten. Danach eine neuerliche Messung veranlassen und anschließend im Ausschuss festlegt, wie die Kostenbeteiligung durch die Anrainer erfolgt. Jetzt soll es eine Pilotstrecke sein, danach schaut man sich das Modell im Detail an. Damit auch eine kleine Abänderung des Antrages.

GR Gerhard Dober, MSc Ich finde es auch sehr gut. Dass es zu Beginn einer sogenannten Testphase einmal zur Verfügung stellt und probiert, ob es auch funktioniert. Damit Vergleichswerte entstehen. Wenn dies nicht funktioniert, würde ich vorschlagen, auf die „harte“ Variante umzusteigen. D. h. Geschwindigkeits-begrenzungen, entsprechende Kontrollen oder bauliche Maßnahmen. Schnellfahren in Siedlungs-gebieten ist nicht notwendig und die Lebensqualität hat mit Sicherheit damit auch zu tun. Bin auch dafür, dass sich der GR dahingehend einsetzt. ABÄNDERUNGSANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge, den Antrag von GR Ing. Florian Mayr dahingehend abändern, dass die Gemeinde Altenberg für dieses Pilotprojekt die gesamten Kosten übernimmt und bitte um Zustimmung. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ABÄNDERUNGSANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

23.) Resolution zum fairen Handel u. Bekenntnis zur FAIRTRADE - Gemeinde BERICHT DES VORSITZENDEN:

Eine Maßnahme aus dem in der letzten Sitzung des Gemeinderates (11.5.2016) beschlossenen Maßnahmenplan, im Rahmen des E-GEM-Prozesses, ist auch der Beitritt FAIRTRADE-GEMEINDE

So wie Bund und Länder haben auch die Gemeinden die Möglichkeit, eine gerechte und menschliche Entwicklung durch gezielten Einkauf von fair ge-handelten Produkten zu unterstützen.

Ein erster Schritt dazu ist, dass sich die Gemeindevertretung bewusst dazu bekennt und die Beschaffungskriterien entsprechend ausrichtet.

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Eine entsprechende Resolution und die Ziele dazu, wurden den Mitgliedern des Gemeinderates im In-tranet bereits zur Kenntnis gebracht. Es wurde auch im Ausschuss entsprechend behandelt. Hierzu wird Herr DI. Dr. Auzinger sicher eine entsprechend gute Wortmeldung haben. ANTRAG VON GR DI DR. DIETMAR AUZINGER:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die Resolution zum fairen Handel und Bekenntnis zur FAIRTRADE-Gemeinde beschließen. BERATUNG:

GR DI Dr. Dietmar Auzinger Ja, diese Maßnahme haben wir im Rahmen des EGEM-Prozesses beschlossen haben. Es geht um fairen und gerechten Handel, dass die Menschen, welche auf den Plantagen arbeiten, faire Arbeits-bedingungen haben und eine gerechte Bezahlung erhalten. Das ganze Projekt ist sehr auf Nachhaltig-keit bedacht. Sehr stark soll die Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeitsarbeit dahingehend sein, dass regionale, saisonale Produkte vermehrt angeboten werden. Dass die Produkte, welche bei uns zurzeit nicht wachsen, auch nicht gekauft werden. Sondern die regionalen, saisonalen und biolog-ischen Produkte aus der Region zum Kaufen angeboten werden. Dieses Thema passt in den EGEM-Prozess. Es erfolgt in einzelnen Schritten. Der 1. Schritt wäre die Resolution zu beschließen, der 2. Schritt die Gründung der FAIRTRADE-Gruppe. Es gibt einige Interessenten, wir diskutierten es schon im Vorfeld mit diesen anzudiskutieren, um Einrichtungen bzw. Betriebe zu finden. Dazu bereit erklärten sich u. a. Herr Strutz vom WM, Renate von der KFB, Huemer Andreas von der Schöpf-ungsverantwortung, Volksschule, Anna Schinagl von der bäuerlichen Seite. Es ist geplant, in der nächsten Gemeindezeitung das Projekt vorzustellen. In dieser wird zur Mitarbeit von interessierten Bürgern/innen aufgerufen. Ein weiterer Schritt wäre, wie viele Geschäfte und Gastronomie die Produkte verfügbar machen. Dann folgt das Thema Öffentlichkeitsarbeit. Es entstehen als Nebensache viele Synergien. Es ist auch mit den Nachbargemeinden Engerwitzdorf und Alberndorf angedacht eine FAIRTRADE-Region zu gründen.

GR Mag. Josefine Stern Es sollen dadurch Kleinstbauern unterstützt werden. Die Leute können dortbleiben, es ist auch eine wesentliche Antwort auf Wirtschaftsflüchtlinge. Dadurch gibt man ihnen die Chance in ihrer Heimat zu leben unter fairen Arbeitsbedingungen und fairen Preisen.

GR Anna Schinagl Frau Auzinger hat mich angerufen, ob ich Interesse an der Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe habe. Zuerst überlegte ich, ob es Sinn macht, mich daran zu beteiligen. Mein Zugang war der, dass verstärkt unsere regionalen Produkte in den Betrieben angeboten bzw. hingebracht werden können. Mit den Geschäften, wie z.B. Winkler Markt, haben wir keine Probleme, den diese sind bereits regionale Händler. FAIRTRADE ist sicher eine gute Sache und hoffe, dass die Bauern dort unterstützt werden. Es ist sehr weit weg von uns, ich selber kaufe FAIRTRADE-Produkte und glaube daran. Es gibt Leute, die mögen keinen FAIRTRADE-Kaffee. Ich bin dagegen, dass man in Gast-häuser geht und sagt, so und ihr müsst jetzt FAIRTRADE-Kaffee und Orangensaft anbieten und verkaufen. Ich weiß auch, dass Betriebe viele regionale Lebensmittel, wie z. B. Prangl kauft die Eier von Hoader z’Oberwinkl, Fleisch hauptsächlich vom Traunmüller, Erdäpfel vom Moar z‘Donach kaufen. Man soll nicht zu den Leuten gehen und dazu auffordern, dass sie dies oder jenes zu machen haben, sondern das Positive, was von den Bürgern schon gemacht wird in den Vordergrund bringt. Die Bürger selber Werbung über die regionalen und saisonalen Produkte machen können. Ich will nicht, dass die Bürger in etwas „hineingedrängt“ oder ihnen etwas „aufgeschwätzt“ wird. Gerade den Wirten wurde in letzter Zeit viel Zwang angetan wie z. B. Raucher- und Allergenbestimmungen. Es muss vorsichtig damit umgegangen werden. Wenn es richtig angepackt wird, ist es eine gute Sache.

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GR DI Dr. Dietmar Auzinger Wichtig ist, dass Überzeugungsarbeit geleistet wird und diese soll auch nur unterstützend sein.

GR Ing. Florian Mayr Es ist sicher eine gute Sache und habe nichts gegen FAIRTRADE. Was mich jetzt ein wenig wundert, dass auch die Regionalität dazu genommen wird. Würde es nicht FAIRTRADE-Gemeinde nennen, sondern FAIRTRADE-REGIONAL. Ich glaube, dass die Regionalität wesentlich mehr Einfluss auf unsere Gemeinde und unsere Wirtschaft hat. D. h. wir nehmen regionale Firmen, regionale Produkte und nicht nur auf FAIRTRADE.

Bgm. Ferdinand Kaineder Ich glaube auch, wenn man Klimabündnisgemeinde ist, dass man dieses Thema ansprechen muss. In dieser Hinsicht war ich schon bei einigen Veranstaltungen dabei, es wurde immer wieder die Regionalität und Saisonalität miteingeschlossen. Und ich glaube, dass wir, wenn wir die Resolution beschließen, damit auch gut leben können.

GR DI Dr. Dietmar Auzinger Diese Resolution ist einmal nur der Formalakt. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR DI DR. DIETMAR AUZINGER:

Mehrstimmige Annahme durch Handerheben. Dafür: ÖVP (Ausnahme Maximilian Baumgartner, Akad. Vkfm.), GRÜNE, FPÖ, SPÖ Stimmenthaltung: Maximilian Baumgartner, Akad.Vkfm.

24.) Spende für die gemeinnützige Stiftung “Lern- und Gedenkort Schloss Hart-heim“

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Es ist eine Einrichtung, welche immer wieder Unterstützung braucht. Wir haben damals, als diese Einrichtung gegründet wurde, auch einen Beitrag geleistet.

Die Stiftung Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim hat alle Oö. Gemeinden, auch im Namen von Herrn LH Dr. Josef Pühringer, angeschrieben und um einen einmaligen Unterstützungsbeitrag (Richtwert: 1,00 € pro Hauptwohnsitzeinwohner) gebeten.

Ansuchen im Intranet zur Kenntnis gebracht Entsprechend einem Schreiben der IKD des Amtes der Oö. Landesregierung ist dieser Beitrag als „Freiwillige Ausgabe mit Sachzwang“ und damit außerhalb des 18-Euro-Rahmens kategorisiert.

Beitrag lt. GR-Beschluss vom 14.12.2005 …............................500,00 € (Vorschlag 1,45 €/EW) Restbeitrag lt. GR-Beschluss vom 13.12.2006 nach einem neuerlichen Ersuchen………….…………….….5.622,50 €

Lt. Bürgermeister-Bezirkskonferenz gibt es Gemeinden, welche den vorgeschlagenen Betrag bezah-len, aber auch viele die weniger oder nichts bezahlen.

Vorschlag: 0,50 €/EW-HWS ……………. 2.256,00 €

ANTRAG VON GR ING. FLORIAN GUMPINGER, MBA:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge 0,50 € /Altenberger als Spende für die gemeinnützige Stiftung „Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim“ zur Verfügung stellen, um die Forschung und Erinnerung diesem Verein zu ermöglichen. BERATUNG:

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GR Ing. Florian Gumpinger, MBA Ich habe aus Interesse heute noch zusätzliche Informationen vom Bund eingeholt. Um festzustellen, in wie weit es hier Bezüge zu Altenberg gibt. Dazu schrieb mir ein Historiker, Herr Mag. Schwaninger, ein mail. Möchte es jetzt vorlesen. „Ich habe ihnen in unserer Datenbank nachgesehen und konnte 2 Personen mit Bezug zu Altenberg finden. A.M., geb. 1860, wurde am 20. Juni 1940 aus dem Fürsorgeheim Schlierbach nach Hartheim zur Ermordung gebracht. F.P., geb. 1871 wurde am 25. Juni 1940 aus der Heil- und Pflegeanstalt Niedernhart (Vorgänger vom Wagner Jauregg) nach Hartheim zur Ermordung gebracht. Beide wurden mit großer Sicherheit noch am selben Tag in Hartheim ermordet. Darüber hinaus finden sich in den Sterbescheinen der Anstalt Niedernhart (Wagner Jauregg) die Namen von zwei Personen, die dort zu Tode kamen. J.P., geb. 1912, am 30.9.1940 angeblich gestorben an Influenza. K.S., geb. 1914 am 7. März 1943 angeblich an Herzmuskelentzündung. Ob diese zwei Personen vorsätzlich ermordet wurden, oder an den schlechten Lebensbedingungen in der Anstalt zum Opfer fielen, kann man nicht mehr mit 100 % Sicherheit sagen. Dr. Lonauer, der Leiter vom Niedernhart und Hartheim, ermordete in Niedernhart zahlreiche Personen selbst. Hunderte starben aber auch aufgrund schlechter Versorgung.“ Es wurden noch Details angeführt, woher er diese Informationen hat. Die Daten der erwähnten Personen dürfen aufgrund des Opferschutzes nicht in Zeitungen veröffentlicht werden, außer es stimmen die Angehörigen zu. Daher bitte ich im Protokoll die Namen nicht anzuführen, außer anonymisiert. 4 Altenberger sind hier konkret als Opfer betroffen, ob Täter oder Angestellte aus Altenberg auch dabei waren, kann man hier nicht so einfach sagen. Von den 30.000 Ermordeten in Hartheim hat man bis jetzt erst 22.000 Namen eruieren können. Es kann durchaus sein, dass es noch mehrere waren, aber in anderen Orten.

GV Philipp Scheibenreif Ich kann diesem auch zustimmen, ich möchte trotzdem, dass dies das Land übernimmt und sich nicht aus der Verantwortung zieht, deshalb möchte ich einen Gegenantrag stellen. Darf ich diesen vorlesen. „Der Gemeinderat möge beschließen: Dem wichtigen kulturellen Auftrag, den die Landesregierung hat, möge sie gerecht werden, indem sie dessen Abdeckung die vorgesehenen Landesmittel heranzieht. Die Landesregierung wird aufgeford-ert ihren von ihr selbst eingegangenen historischen Verpflichtungen auch selbst nachzukommen. Sie darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen und die Kosten in Form einer neuen Zwangsabgabe auf die Bürger und die Gemeinden abwälzen. Das Land OÖ im Allgemeinen, und Kulturrefent LH Dr. Pühringer im Besonderen werden aufgefordert, die benötigten Mittel für das Institut Hartheim aus Landesmitteln aufzubringen. Als Lösungsansatz empfehlen wir dem geschätzten Herrn Landeshauptmann, eine Effizienz-Evaluierung der gesamten Landesförderung vorzunehmen, um damit allenfalls freiwerdende Mittel für die gegenständliche Stiftung zu lukrieren.“ GR Ing. Christoph Pirngruber Ich sehe das sehr wohl als Aufgabe in der Gemeinde an. Es ist Aufgabe unserer Generation, dass, das was damals passiert ist, nicht in Vergessenheit geraten wird. Sehe das als unseren Beitrag in der Gemeinde, den wir dazu leisten können.

GR Gerhard Dober, MSc Im Grunde genommen, hat Herr Pirngruber meine Worte gefunden. Es ist auch ein Beispiel dafür, wie das Denken und Handeln was damals passiert ist, dem Denken und Handeln, was jetzt passiert, nicht auskommt. Es soll schon in die Gemeinden hinausgetragen werden, nicht nur vom Bund und Land, dass uns einfach wieder bewusst wird, was damals passierte. Zu sagen, dass soll der Bund oder das Land machen und die Bevölkerung damit nicht mehr konfrontiert, finde ich nicht richtig. Die Bevölkerung wurde damals damit konfrontiert und finde es ist ganz wichtig, dass es in die Gegenwart und bis in die Regionalität transportiert wird. Werde dem Gegenantrag keinesfalls zustimmen.

GEGENANTRAG VON GV PHILIPP SCHEIBENREIF:

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Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge der Spende für die gemeinnützige Stiftung „Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim“ nicht zustimmen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GV PHILIPP SCHEIBENREIF:

Mehrstimmige Ablehnung durch Handerheben. Dafür: FPÖ Dagegen: ÖVP, SPÖ, GRÜNE BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR ING. FLORIAN GUMPINGER:

Mehrstimmige Annahme durch Handerheben. Dafür: ÖVP, SPÖ, GRÜNE Dagegen: FPÖ

25.) Auftrag für die Erweiterung der WC-Anlage beim Fußball-Klubgebäude (Freizeitanlage Altenberg)

BERICHT DES VORSITZENDEN:

Beim Bau des Fußball-Klubgebäudes im Jahr 2003 wurde nur 1 Damen-WC (Behinderten-WC) ein-geplant. Die Praxis hat aber gezeigt, dass schon länger ein 2. WC notwendig ist, wes-halb die Überlegung entstanden ist den eingeplanten Kassaraum, der ohnehin für diese Zwecke nicht genutzt wird, hierfür zu adaptieren. Da dieses Vorhaben in den Ferien umgesetzt werden sollte, wurde ein Angebot von der Fa. Wohl-schlager, Linz eingeholt. Angebotssumme: 6.247,00 € (exkl. Ust). Diese Summe würde sich um etwa 2.000 €, durch Eigenleistungen der Sektion Fußball, reduzieren. Wir sehen ja, dass unsere Sportanlage sehr gut frequentiert ist und das ist sicher eine gute Maßnah-me. Deshalb sollten auch die diversen Anlagen geschaffen sein. ANTRAG VON GR MAXIMILIAN BAUMGARTNER, AKAD. VKFM.:

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Erweiterung der WC-Anlage beim Fußball-Klubgebäude (Freizeitanlage Altenberg) erteilen und dem zustimmen. BERATUNG:

GR Maximilian Baumgartner, Akad. Vkfm. Wie Herr Bürgermeister schon vorgetragen hat, gibt es am Fußballplatz ein gemeinsam benütztes Behinderten-, Damen-WC. Wer schon öfters am Sportplatz war, hat mitbekommen, dass ein WC zu wenig ist. Es gibt auch genug Damen auf dem Fußballplatz. Aus diesem Grund ist ein zweites WC notwendig und sinnvoll. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR MAXIMILIAN BAUM-GARTNER, AKAD. VKFM.:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

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26.) Projekt Kindergartenzubau mit Krabbelstube; Erweiterung des Auftrags für die Herstellung eines Kunstobjektes im Eingangsbereich

BERICHT DES VORSITZENDEN: In der GR-Sitzung am 30.3.2016 wurde der Auftrag (5.892,24 €) an den Künstler Herrn Meinrad Mayrhofer für die Errichtung eines Kunstobjektes im Eingangsbereich des Kindergartens vergeben.

Im Zuge der derzeitigen Umsetzung mit den Kindern wurde von den Pädagoginnen der Wunsch geäußert, auch die Kinder der Krabbelstube in das Projekt einzubeziehen und anstatt 130 ca. 200 von den Kindern bemalte Figuren anzubringen. Lt. dem Künstler würde dies 2.000 € (exkl. Ust) kosten. Wir sind hier noch unterhalb der Betragsgrenze, für den künstlerischen Betrag von der Gemeinde. Die Krabbelstube ist in diesem Bereich integriert und sehe es als sinnvolle Maßnahme, dass die Kin-der auch miteingebunden sind.

ANTRAG VON GR ANNA SCHINAGL: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge dem Projekt Kindergartenzubau mit Krabbelstube; Erweiterung des Auftrages für die Herstellung eines Kunstobjektes im Eingangsbereich zustimmen. BERATUNG:

GR Anna Schinagl Ich glaube Herr Meinrad ist nicht nur ein guter Künstler, auch ein guter Geschäftsmann. Es sollen auch die Krabbelstuben-Kinder dazukommen, damit alle Kinder dort „verewigt“ sind.

Bgm. Ferdinand Kaineder Möchte es nicht so definieren, der Wunsch dahingehend kam von den Pädagoginnen. Wir haben sehr gute Pädagoginnen sowohl im Kindergarten als in der Krabbelstube. Es sollen auch ihre Anforderungen bzw. Anregungen erfüllt werden. Die Vielfalt, die in diesem Haus geboten wird, dementsprechend auch im künstlerischen Bereich einbezieht. Das möchte ich in diese Richtung betont haben.

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR ANNA SCHINAGL:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

27.) Allfälliges GV Erwin Horner Es ist die letzte Sitzung vor der Sommerpause, eine lange Sitzung ohne Pause. Es war das vergange-ne Halbjahr stark und das kommende wird wieder stark werden. Deshalb sollten wir uns im Sommer ein wenig ausrasten, zurückschalten und neue Ideen sammeln. Das heißt den Urlaub genießen. Wün-sche ein gutes Erntewetter, schönen Urlaub und dass wir im August wieder losstarten können.

GV Philipp Scheibenreif Ich möchte auch von der FPÖ einen erholsamen Urlaub wünschen und möchte zu unserem Früh-schoppen am 14. August einladen.

GV Christian Kremeier Auch die besten Wünsche von der SPÖ. Sehr gute Erholung, schaut, dass ihr politisch wieder ein we-nig „herunterkommt“, dass wir im Herbst wieder energisch diskutieren können. Es wird wieder ge-

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nügend Anlass dazugeben, dass wir unser Hirn wieder auf Vordermann bringen, welches wir in den Ferien abgebaut haben. Wir von der SPÖ haben auch Veranstaltungen: Die Sommernacht in Rot-weiß-rot am 12. August im Gasthaus Prangl – bei schöner Tanzmusik, Weinbar, Grillerei einen gemütlichen Abend zu verbringen – und weil ich als „Altmann“ von den Naturfreunden auch noch hier bin,für den nächsten Tag, 13. August zum „4-Seasons“ alle jungen und jung gebliebenen zum Fest im Katzjaga-Stadl, auch schon bekannt, einladen. Ich wünsche schöne Veranstaltungen.

GR Gerhard Dober, MSc Ich hänge mich auch gleich mit den Einladungen zu den Veranstaltungen an. Es gibt einen Radaus-flug, am Samstag 6.8. und ein Sommerkino am Ortsplatz am 20.8. und hoffen auf ein gutes Wetter. Wir haben hineingestartet in eine neue Legislaturperiode. Diese ist vielfältiger, offener und sehr gut und konstruktiv im Miteinander. Dafür möchte ich mich stellvertretend wirklich bei Allen und vor allem beim Bürgermeister bedanken. Denn der Bürgermeister schafft es immer wieder, wenn ein Zwiespalt drinnen ist, uns „herunter zu holen“. Am Ende immer wieder gute Lösungen finden.

Bgm. Ferdinand Kaineder Es ist auch Aufgabe des Bürgermeisters, das Beste für die Gemeinde, im Sinne der Gemeindebe-völkerung zu erreichen. Ich bemühe mich auch in diese Richtung. Bedanke mich sehr herzlich für das konstruktive Miteinander, auch für die guten Begegnungen gegenüber mir. Bedanke mich auch für die diversen Einladungen. Wünsche gutes Gelingen bei den Festen und ein kooperatives Miteinander. Wünsche allen schöne Ferien, wozu ich sage, das politische Leben geht auch in den Ferien weiter. Es ist nicht so, dass man komplett abbauen kann. Die Pflicht gegenüber den Bürgern muss auch gegeben sein. Bedanke mich heute herzlich beim Amtsleiter und dem gesamten Team für die Vorbereitungen, die konstruktive Zusammenarbeit, wünsche schöne Ferien und einen schönen Abend.

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