6
Mitgliedsgemeinden: Birkenhügel, Blankenberg, Blankenstein, Harra, Neundorf, Pottiga, Schlegel Jahrgang 2017 Freitag, den 9. Juni 2017 Nummer 6 VGS-Anzeiger Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Saale-Rennsteig“ Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Seite Bekanntmachungen 2 Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Saale-Rennsteig Öffentliche Bekanntmachung 2 der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters Gemarkung Neundorf Hauptamt 3 Nichtamtlicher Teil Ordnungsamt 4 Finanzen 4 Nachrichten aus dem Meldeamt 4 Veranstaltungen 5 Sonstiges 6 Die nächste Ausgabe des „VGS-Anzeigers“ erscheint am 14.07.2017. Redaktionsschluss ist der 05.07.2017. Samstag ab 14:00 Uhr Kaffeestube ab 15:00 Uhr Festzeltbetrieb ab 20:30 Uhr spielt die Band „Granny Pearl“ Sonntag ab 09:30 Uhr Frühschoppen ab 14:00 Uhr Kaffeestube ab 15:00 Uhr Programm der Feuerwehr z. B. Fahrten mit der Feuerwehr möglich - im Bierzelt spielt Blasmusik Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! in Harra 17./18.06.

VGS-Anzeiger - VG Saale-Rennsteig 06_17.pdf · Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Saale-Rennsteig“ - 2 - Nr. 6/2017 Bekanntmachungen Bekanntmachung über die öffentliche

  • Upload
    hakiet

  • View
    224

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Mitgliedsgemeinden:Birkenhügel, Blankenberg, Blankenstein, Harra, Neundorf, Pottiga, Schlegel

Jahrgang 2017 Freitag, den 9. Juni 2017 Nummer 6

VGS-AnzeigerAmtsblattder Verwaltungsgemeinschaft „Saale-Rennsteig“

Inhaltsverzeichnis

Amtlicher Teil

SeiteBekanntmachungen 2Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Saale-Rennsteig

Öffentliche Bekanntmachung 2der Offenlegung über die Fortführung des LiegenschaftskatastersGemarkung Neundorf

Hauptamt 3

Nichtamtlicher Teil

Ordnungsamt 4

Finanzen 4

Nachrichten aus dem Meldeamt 4

Veranstaltungen 5

Sonstiges 6

Die nächste Ausgabe des

„VGS-Anzeigers“

erscheint am 14.07.2017.

Redaktionsschluss ist der 05.07.2017.

Samstagab 14:00 Uhr Kaffeestubeab 15:00 Uhr Festzeltbetriebab 20:30 Uhr spielt die Band „Granny Pearl“

Sonntagab 09:30 Uhr Frühschoppenab 14:00 Uhr Kaffeestubeab 15:00 Uhr Programm der Feuerwehr z. B. Fahrten mit der Feuerwehr möglich - im Bierzelt spielt Blasmusik

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt!

in Harra 17./18.06.

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Saale-Rennsteig“ - 2 - Nr. 6/2017

Bekanntmachungen

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Haushaltssiche-rungskonzeptes der Gemeinde Birkenhügel nach § 53a (4) ThürKO

Die Gemeinde Birkenhügel hat mit Beschlussfassung 97 - 8/2017 vom 07.03.2017 für die Gemeinde ein Haushaltssiche-rungskonzept (HSK) entsprechend § 53a ThürKO beschlossen. Mit Bescheid vom 15.05.2017 wurde das vorgelegte HSK unter Auflagen genehmigt.Nach § 53a (4) ThürKO wird hiermit bekannt gegeben, dass das genehmigte HSK der Gemeinde Birkenhügel und seine Anlagen im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Saale - Rennsteig“ Rennsteig 2 in 07366 Blankenstein im Zimmer 2.5. während der üblichen Dienststunden jederzeit eingesehen wer-den kann.

Landesamt für Vermessung und GeoinformationKatasterbereich Pößneck

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Ka-tasterbereich Pößneck, wurde das Liegenschaftskataster fortge-führt.Folgendes Flurstück ist von der Fortführung betroffen:Gemarkung NeundorfFlur 7 Flurstück 559

Der entsprechende Fortführungsnachweis kann von den Grund-stückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechtevom 19.06.2017 bis 18.07.2017in der Zeit von Mo bis Do 08:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Fr 08:00-12:00 Uhr Di auch 13:00-18:00 Uhrin den Räumen des Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Pößneck Rosa-Luxemburg-Str. 7 07381 Pößneckeingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinfor-mationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) be-kannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

RechtsbehelfsbelehrungGegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Pößneck Rosa-Luxemburg-Str. 7 07381 Pößneckschriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Pößneck, den 24.05.2017gez. Scheelen (OVR)

www.thueringen.de/vermessung>Landesamt>Öffentliche Be-kanntmachungen

Satzungen

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Saale-Rennsteig (Landkreis Saale-Orla)

für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) erläßt der Gemeinderat der VG Saale-Rennsteig mit Beschluss (§ 57 ThürKo) vom 24.11.2016 folgende Haushaltssatzung:

§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließtim Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.926.100,00 €und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 70.600,00 €ab.

§ 2Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu-ern werden wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 0 v.H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 0 v.H.

2. Gewerbesteuer 0 v.H.

§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 321.000,00 € festgesetzt.

§ 6Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage der Gemeinden beträgt 501.720,00 €. (120,00 €/Einwohner bei einer Einwohnerzahl von 4.181)Die Umlage zum Betreiben der gemeinschaftlichen Kinderein-richtung beträgt 551,10 € monatlich je zu betreuendes Kind aus den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft.Für anfallende Investitionsausgaben (Ansatz 2017 4.000,00 €) in der gemeinschaftlichen Kindereinrichtung wird eine Umlage von maximal 31,00 € jährlich je zu betreuendes Kind aus den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft erhoben.Die Umlage zum Betreiben der Horteinrichtung für Kinder der Gemeinde Harra beträgt 245,10 € monatlich je zu betreuendes Kind. Die Umlage ist nur durch die Gemeinde Harra zu tragen.Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

Blankenstein, d. 17.12.2016

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Saale-Rennsteig“ - 3 - Nr. 6/2017

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 57 Abs. 3 ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), § 82 letzte Änderung §§ 63, 80, 85 und 114 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 558) unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan und seine Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 in der Zeitvom Montag, den 12.06.2017 bis zum Donnerstag, den 29.06.2017 und jederzeit bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnungim Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Saale-Rennsteig“ Rennsteig 2 in 07366 Blankenstein im Zimmer 2.5. während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffent-lich ausgelegt ist.Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt nach § 21 Ab-satz (3) ThürKO.Die Rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung liegt vom 16.12.2016 vor.

Hauptamt

Beschlüsse der GemeindenBlankenbergB Nr. 144 - 15/17 Genehmigung der Niederschrift der

öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.03.2017

B Nr. 145 - 16/17 Vergabe der Elektroarbeiten zur Installati-on von LED-Strahlern in der Turnhalle der Gemeinde Blankenberg

B Nr. 146 - 17/17 Anbringung einer Treppe am Zugang Schlossruine und Vergabe der Arbeiten

B Nr. 147 - 18/17 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Ergänzung des Haushaltssicherungs-konzeptes (HSK) 2017

HarraB Nr. 129 - 6/17 Änderung der Entgeltordnung

NeundorfB Nr. 78 - 8/17 Genehmigung der Niederschrift der

öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.02.2017

B Nr. 79 - 9/17 Hebesatzsatzung 2017B Nr. 80 - 10/17 Aufhebung Beschlussfassung Nr. 70-28/16

Entwurf Haushaltsplan und Finanzplan 2017 und

Beschlussfassung 66-24/16 Antrag auf Bedarfszuweisung

2017B Nr. 81 -11/17 Kenntnisnahme des 2. Planentwurfes für

das Haushaltsjahr 2017B Nr. 82 - 12/17 Fortschreibung des Haushaltssicherungs-

konzeptesB Nr. 83 - 13/17 Antragstellung auf Bedarfszuweisung 2017

Gemeinschaftsversammlung der VGB Nr. 47 - 2/17 Genehmigung der Niederschrift der öf-

fentlichen Sitzung der Gemeinschaftsver-sammlung vom 24.11.2016

B Nr. 48 - 3/17 Kenntnisnahme der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016

B Nr. 49 - 4/17 Kenntnisnahme der Kindergartenabrech-nung in Trägerschaft der VG Saale-Renn-steig befindlicher Kindertagesstätten in der Gemeinde Blankenberg, Blankenstein, Harra und Neundorf

B Nr. 50 - 5/17 Beschlussfassung zur Stellenausschrei-bung des Gemeinschaftsvorsitzenden

Nichtamtlicher Teil

Gemeinde Blankenstein

Sommerfest mit Wasserbombenvolleyball am Wanderstützpunkt

Wann: Samstag, 24. Juni 2017Von: 16:00 bis 20:00 UhrWo: am Wanderstützpunkt in BlankensteinVeranstalter: Gemeinde Blankenstein

Geplant ist ein lustiges Wasserbombenvolleyball-Turnier mit Musik ab 16:30 Uhr

Leckeres vom Grill,verschiedene Cocktails, Bowlen sowie Früchtebuffet

Für musikalische Unterhal-tung ist bestens gesorgt

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Saale-Rennsteig“ - 4 - Nr. 6/2017

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Jubiläen durch das Ein-wohnermeldeamt hier veröffentlicht werden, sofern der Veröffent-lichung nicht oder nicht rechtzeitig widersprochen wurde.

GeburtenBlankenberg02.05.2017 Mila Dubs

SterbefälleBirkenhügel01.04.2017 Rudolf Heilscher im Alter von 80 Jahren

Blankenberg13.05.2017 Alice Fischer, geb. Korupkat im Alter von 86 Jahren24.05.2017 Walter Rank im Alter von 92 Jahren

Blankenstein15.05.2017 Armin Schmidt im Alter von 60 Jahren17.05.2017 Karl Völkel im Alter von 65 Jahren23.05.2017 Erich Hager im Alter von 94 Jahren

Harra29.04.2017 Wolf Mende im Alter von 67 Jahren

Goldene HochzeitBlankenberg08.07.2017 Günter und Gisela Ludwig

Eiserne HochzeitHarra05.07.2017 Theo und Brigitte Schirmer

Wir gratulieren recht herzlich und wünschenGlück und Gesundheit

Es wird darauf hingewiesen, dass alle beim Einwohner-meldeamt eingehenden Mitteilungen über Eheschließun-gen bzw. Ehejubiläen veröffentlicht werden, sofern der Veröffentlichung nicht oder nicht rechtzeitig widerspro-chen wurde.

Das Ordnungsamt informiert

Standfestigkeitsprüfung von GrabmalenIn der 24. Kalenderwoche findet auf den Friedhöfen der Ge-meinden Birkenhügel, Blankenberg, Blankenstein, Neundorf und Schlegel/Seibis die alljährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen gem. VSG 4.7 Gartenbau - Berufsgenossen-schaft statt.Die Überprüfung wird durch eine Fachfirma vorgenommen.Ergeben sich Beanstandungen werden die Nutzungsberech-tigten durch Aufkleber auf das nicht mehr standfeste Grabmal hingewiesen und durch die Friedhofsverwaltung schriftlich auf-gefordert, die Standfestigkeit fachmännisch wiederherzustellen.

Finanzen informiert

Kommunale Wohnungen zur VermietungNeundorf:Dorfbachweg 13 OG rechts 51,71 m2

Kaltmiete : 5,11 €/m2 zuzüglich BKPottiga:Schulstraße 4 DG rechts 58 m2

Kaltmiete : 4,20 €/m2 zuzüglich BK Ab 01.08.2017

Bereich Finanzen Bauplätze!

In folgenden Gemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft ste-hen vollerschlossene Bauparzellen für Bauinteressenten zur Ver-fügung.Gemeinde Neundorf Baugebiet „An der Kuppel“ Preis 46,02 €/m2

Gemeinde Schlegel Baugebiet „In den Beunten“ Preis 35,79 €/m2

Gemeinde Harra Baugebiet „Not“ Preis 47,55 €/m2

Gemeinde Blankenberg Baugebiet „Flurweg“ Preis 39,00 €/m2

Gemeinde Pottiga Baugebiet „Waldstraße“ Preis 24,28 €/m2

Preis 21,81 €/m2

Das Einwohnermeldeamt informiert

Geburtstagsjubiläen Juli 2017Blankenberg24.07. Anitta Diezel zum 70. Geburtstag

Blankenstein09.07. Margitta Grießbach zum 70. Geburtstag11.07. Christine Flügel zum 80. Geburtstag12.07. Bernd Haindl zum 70. Geburtstag

Harra05.07. Erika Wachter zum 95. Geburtstag

Neundorf10.07. Wolfgang Fritzsche zum 80. Geburtstag

Schlegel05.07. Roswitha Spörl zum 75. Geburtstag30.07. Horst Nowak zum 80. Geburtstag

Wir gratulieren recht herzlich und wünschenallen Jubilaren Glück und Gesundheit

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Saale-Rennsteig“ - 5 - Nr. 6/2017

Veranstaltungen

Veranstaltungstipps Juni/Juli 201722.06. „Probieren und Trainieren“ Schützenverein Blankenberg 1907.1999 e.V. Von 18 Uhr bis 20:00 Uhr24.06. Tag der offenen Tür „Rosenthal im Wandel der

Zeit“ Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal GmbH 10:00 Uhr - Einlass/Beginn 10:15 Uhr - Begrüßung im Festzelt durch Herrn Nossol 10:30 Uhr - Festrede im Festzelt durch Herrn Bodo Ramelow ab 11:30 Uhr - Musik und Verpflegung im Festzelt bis 16:00 Uhr - Möglichkeit zur Betriebsbesichtigung (Kinderprogramm, Ausstel-

lung, Infostände) 17:00 Uhr - Ende der Veranstaltung24.06. Sommerfest mit Wasserbombenvolleyball am

Wanderstützpunkt Gemeinde Blankenstein Beginn 16:00 Uhr mit Früchtebuffet und Cocktails Für das leibliche Wohl sowie musikalische

Unterhaltung ist bestens gesorgt.24.06. 19. Rennsteig-Staffellauf GutsMuths-Rennsteiglaufverein e.V. Start 5 Uhr Frauen- und Mix-Mannschaften Start 6 Uhr Männer-Mannschaften24.06. Fahrtag der Feldbahn Blankenberg zum „Tag der offenen Tür in der ZPR“ jeweils in der Zeit von 10 bis 17 Uhr24.06. Sonnenwendfeuer auf dem Marienberg Frankenwaldverein OG Seibis Beginn 18 Uhr25.06. Wanderung zum Altvaterturm Frankenwaldverein OG Blankenberg e.V. Beginn 11 Uhr28.06. Sportfest in Neundorf Freizeit- und Seniorentreff Beginn 14 Uhr,01.07. Wanderpokalschiessen um den Marmorpokal Rennsteigschützen Blankenstein e.V. Beginn 16 Uhr01.07. Feuerwehrfest in Schlegel Feuerwehrverein Schlegel Beginn 15:00 Uhr mit einer Feuerwehrübung mit

Nachbarwehren sowie Beginn des Festbetriebes am Saal der

Gaststätte Munzert ab 20:30 Uhr spielt die Band „Feeling“ zum Tanz Für Essen und Getränke ist bestens gesorgt!01.07. Jahresversammlung Gartenverein „Schöne

Aussicht“ in Harra06.07. „Probieren und Trainieren“ Schützenverein Blankenberg 1907.1999 e.V. von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr08.07. Sommerfest am Getränkehandel Petzold Bad

Lobenstein Sozialverband VdK OV Bad Lobenstein Beginn: 14:00 Uhr Wir laden alle Mitglieder herzlich ein. Vortrag: Experte spricht über Wellness und Ge-

sundheit Ihre Rückmeldung nehmen wir bis zum 01.07.

entgegen. Frau Sabine Heinßmann Tel.: 036640/22107 Frau Christine Wenzel Tel.: 036642/22354jeden Montag: ZUMBA für Jedermann mit Jana Weidauer 19:00-20:00 Uhr Turnhalle Harra

BITTE BEACHTEN !!!!!

Neuausstellung von Dokumenten

Werte Bürgerinnen und Bürger,aus gegeben Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Neuaus-stellung von Dokumenten (Reisepass, Bundespersonalausweis, Kinderreisepass) nur noch mit Vorlage von Geburts- bzw. Eheur-kunde erfolgt.Bitte bringen Sie diese bei der Beantragung mit, ansonsten kann keine Neuausstellung von Dokumenten erfolgen.gez. i.A. PeterEinwohnermeldeamt

BITTE BEACHTEN !!!!!

Bei Zuzug vorzulegende Unterlagen bezogen auf die anzumeldenden Personen

· alle vorhandenen Dokumente (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass)· Geburtsurkunde· Eheurkunde· Scheidungsurteil· Vaterschaftsanerkennung· Sorgerechtserklärung· Zustimmungserklärung des nicht mit zuziehenden Elternteils

bei gemeinsamen Sorgerecht· Wohnungsgeberbestätigung/-scheinigung nach § 19

Bundesmeldegesetz (BMG)

gez. i.A. PeterEinwohnermeldeamt

Informationen durch die MeldebehördeLaut § 1 ThürPAuswG unterliegen Deutsche, die das 16. Lebens-jahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterlie-gen, der Ausweispflicht.Das heißt, dass jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr in Besitz eines gültigen Dokumentes (Bundespersonalausweis oder Rei-sepass) sein muss.Durch das Meldeamt wird darauf hingewiesen, dass die Doku-mente nur eine begrenzte Gültigkeit von maximal 10 Jahren be-sitzen (abhängig vom Alter bei der Beantragung).Wer es unterlässt, für sich einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er der Ausweispflicht unterliegt, begeht eine Ordnungs-widrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden.Bei der Erst- bzw. Neubeantragung sind die Geburts- oder Eheurkunde und das alte Dokument vorzulegen.Die Gebühren für das neue Dokument werden bei der Antrag-stellung fällig.Auskünfte dazu erteilt das Meldeamt der VG Saale-Rennsteig unter der Rufnummer 036642/296014 zu den Sprechzeiten der VG.

Mo. 9.00 Uhr - 12.00 UhrDie. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 UhrMi. geschlossenDo. 9.00 Uhr - 12.00 UhrFr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr

i.A. PeterEinwohnermeldeamt

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Saale-Rennsteig“ - 6 - Nr. 6/2017

turführertätigkeit ist einer der wesentlichen Erfolgsgaranten. Die Naturparkverwaltung definiert sich als weltoffen, demokratisch und völkerverständigend. Für Menschen mit rechter Gesinnung ist eine Teilnahme daher nicht möglich.

Weitere Informationen und formlose Bewerbungen bitte unter fol-gender Adresse:Naturparkverwaltung „Thüringer Schiefergebirge/ Obere Saale“Herrn Manfred KlöppelWurzbacher Straße 1607338 LeutenbergTel. 0361 - 57 39 25 093Fax: 0361 - 57 39 25 [email protected]

jeden Dienstag: Rennsteigschützen Blankenstein e.V. 18.00 - 20.00 Uhr Trainingsschießen für Jeder-

mann Schießanlage Blankenstein Sportverein Blankenberg e.V. 17.00 - 19.00 Uhr Tischtennistraining für Kinder

und Jugendliche Turnhalle Regelschule BlankenbergjedenDienstag und Freitag: Trainingsschießen für Jedermann Schützenverein Blankenstein 2000 e.V.jeden Donnerstag: Volkssolidarität Harra 14.00 Uhr ehemalige Schule Harra Rentnertreff, Kaffee- und Spiele-Nachmittag

Änderungen vorbehalten!

Blankenstein, d. 24.05.2017

C. MitschingTouristen-Informationder VG Saale Rennsteig Blankenstein

E-Mail: [email protected]

Sonstiges

Öffnungszeiten der VerwaltungsgemeinschaftMontag 09:00 - 12:00 UhrDienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 09:00 - 12:00 UhrFreitag 08:00 - 11:00 Uhr

Ausbildung zum Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer startet im August 2017Die Naturparkverwaltung in Leutenberg und der Heimatbund Thüringen e.V. bilden ab 19. August 2017 „Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer (ZNL)“ aus. Interessenten für den auf 16 Teilnehmer begrenzten Lehrgang melden sich bitte bis 20. Juni 2017 über die unten stehenden Kontakte bei der Naturparkver-waltung an.Die Ausbildung umfasst 70 Zeitstunden und findet vorzugsweise an den Wochenenden statt. Neben Themen zu Fauna, Flora und Regionalentwicklung stehen vor allem Fragen zur Methodik, Di-daktik und Pädagogik im Vordergrund. Ergänzt wird sie durch ei-nen separaten Erste-Hilfe-Lehrgang. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, in der die Naturführer ein Angebot entwickeln. Die Übergabe der Zertifikate erfolgt nach erfolgreich absolvierter Prüfung Ende 2017. Ein Eigenbeitrag von 150,00 Euro pro Teil-nehmer ist erforderlich.Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer werden nach bundes-weit einheitlichen Kriterien ausgebildet und arbeiten überwie-gend ehrenamtlich oder gegen Aufwandsentschädigung. Sie unterstützen die Naturparkverwaltung und touristische Anbieter bei deren Arbeit. Damit erhöhen sie die Attraktivität der Region und werden von verschiedenen Zielgruppen gebucht. „Die aus-zubildenden Natur- und Landschaftsführer sollen die bereits vor-handenen Naturerlebnisangebote räumlich und inhaltlich ergän-zen.“, so Manfred Klöppel von der Naturparkverwaltung.Für eine erfolgreiche Teilnahme sind naturkundliche Vorkennt-nisse hilfreich. Von den künftigen Natur- und Landschaftsführern werden jedoch neben einem hohen Interesse an den Besonder-heiten der Region auch ein Interesse an der Tier- und Pflanzen-welt und vor allem Freude am Umgang mit Menschen erwartet. Ein aktiver und offener Umgang mit Menschen während der Na-

Impressum

Amtsblattder Verwaltungsgemeinschaft „Saale-Rennsteig“Herausgeber und Redaktion: VGS „Saale-Rennsteig“, 07366 BlankensteinRennsteig 2, Tel.: 03 66 42 / 29 60 0, Fax: 03 66 42 / 29 60 28Gesamtherstellung: LINUS WITTICH MEDIEN KG, In den Folgen 43, 98704 Lan-gewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0Fax 0 36 77 / 20 50 - 21Verantwortlich für Anzeigen: David Galandt, LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel.: 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax: 0 36 77 / 20 50 - 21; Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-beilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbab-weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.