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VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Tempelhofer Damm 1-7, Bauteil A1, Turm 6 - 12101 Berlin
Tel. +49 30 81453-0 - Fax +49 30 81453-150
Lärmaktionsplan Schönefeld
gemäß EU-Richtlinie 2002/49/EG
Berlin, 22.08.2008
Lärmaktionsplan Schönefeld gemäß EU-Richtlinie 2002/49/EG
erarbeitet für:
Gemeinde Schönefeld Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
erarbeitet durch:
VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Tempelhofer Damm 1-7
12101 Berlin
Bearbeiter: Dipl.-Ing. Rainer Voigt
Dipl.-Geogr. Patrick Klemm
Unterauftragnehmer:
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Torstraße 7 10119 Berlin
Staadtplan Ingenieur GmbH Berliner Straße 71 E+F
14467 Potsdam
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 3
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Ausgangssituation .................................................................... 6
2 Vorgehensweise ........................................................................ 7
3 Einordnung des Untersuchungsgebietes ................................ 9
4 Datengrundlagen ....................................................................... 9
4.1 Datenübernahme der Lärmkartierung 2007 .......................... 9
4.2 Anpassungen der Datengrundlagen für das Betrachtungsjahr 2008 (Stufe 1) ......................................... 10
4.2.1 Straßenmodell ........................................................... 10
4.2.2 Gebäudemodell ......................................................... 11
4.2.3 Lärmschutzanlagen ................................................... 12
4.2.4 Betroffenenpotenziale/Einwohner .............................. 12
4.2.5 Fassadenpunkte (Immissionspunkte) ........................ 13
4.3 Anpassungen der Datengrundlagen für das Betrachtungsjahr 2012 (Stufe 2) ......................................... 13
4.3.1 Straßenmodell ........................................................... 13
4.3.2 Gebäudemodell ......................................................... 13
4.3.3 Lärmschutzanlagen ................................................... 13
4.3.4 Betroffenenpotenziale/Einwohner .............................. 13
4.3.5 Fassadenpunkte (Immissionspunkte) ........................ 14
5 Bewertungsgrundlagen ........................................................... 15
6 Ergebnisse der Lärmberechnungen 2008 .............................. 17
7 Maßnahmenplanung zur Lärmminderung 2008 .................... 19
7.1 Bereits vorhandene Maßnahmen ....................................... 19
7.2 Bereits geplante Maßnahmen ............................................ 20
7.3 Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre ............ 20
7.4 Geplante Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete für die nächsten fünf Jahre................................................. 22
7.5 Langfristige Strategie zur Regelung von Lärmproblemen .................................................................. 22
7.6 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen ........................................................ 22
8 Ausblick auf das Jahr 2012 .................................................... 23
9 Fazit und Ausblick .................................................................. 25
Literaturverzeichnis ...................................................................... 27
Abkürzungsverzeichnis ................................................................ 28
Kartenanhang ................................................................................ 29
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 4
Abbildungsverzeichnis Seite
Abbildung 1 Arbeitspakete der Projektbearbeitung ......................... 8
Abbildung 2 Bewertungen vom Lärmbelastungen ......................... 15
Abbildung 3 Problembereiche mit möglichen Pegelüberschreitungen im Gemeindegebiet 2008 am Beispiel des Nachtlärms ............................. 18
Abbildung 4 Ausdehnung der Tempo-30-Maßnahme in der Berliner Straße .......................................................... 21
Abbildung 5 Problembereiche mit möglichen Pegelüberschreitungen im Gemeindegebiet 2012 am Beispiel des Nachtlärms ............................. 24
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Termine gemäß der EU-Umgebungsrichtlinie .............. 6
Tabelle 2 Grenz- und Richtwerte zur Bewertung der Lärmsituation nach BMU 2007 .................................. 16
Tabelle 3 Anzahl durch Lärm belasteter Gebäude und Flächen im Jahr 2008 ................................................ 17
Tabelle 4 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2008 für das Gemeindegebiet nach Fassadenpegel (LDEN) ............................................... 17
Tabelle 5 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2008 für das Gemeindegebiet nach Fassadenpegel (LNight) ............................................... 17
Tabelle 6 Zahl der Betroffenen in den Problembereichen 2008 nach max. Fassadenpegel am Gebäude (LDEN und LNight) .......................................................... 19
Tabelle 7 Bereits umgesetzte Maßnahmen in der Gemeinde Schönefeld .............................................. 20
Tabelle 8 Schätzwerte für die Veränderung der vom Umgebungslärm betroffenen bzw. entlasteten Personen (LDEN) im Problembereich 3 bei Einführung von Tempo 30 in der Berliner Straße nach max. Lärmpegel am Gebäude .............. 22
Tabelle 9 Schätzwerte für die Veränderung der vom Umgebungslärm betroffenen bzw. entlasteten Personen (LNight) im Problembereich 3 bei Einführung von Tempo 30 in der Berliner Straße nach max. Lärmpegel am Gebäude .............. 23
Tabelle 10 Anzahl durch Lärm belasteter Gebäude und Flächen im Jahr 2012 (nicht kumuliert) ..................... 23
Tabelle 11 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2012 nach Fassadenpegel (LDEN) ...................... 23
Tabelle 12 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2012 nach Fassadenpegel (LNight) ..................... 24
Tabelle 13 Betroffenheiten in den Problembereichen 2012 nach max. Fassadenpegel am Gebäude (LDEN und LNight) .................................................................. 25
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 5
Kartenanhang
Karte 1 Übersichtskarte Gemeinde Schönefeld 2008
Karte 2 Kfz-Verkehrsbelastung (Lärmkartierung 2007)
Karte 3 Geschwindigkeiten (Lärmkartierung 2007)
Karte 4 Art der Straßenoberfläche (Lärmkartierung 2007)
Karte 5 Isophonenflächen LDEN (Lärmkartierung 2007)
Karte 6 Isophonenflächen LNight (Lärmkartierung 2007)
Karte 7 Veränderung der Verkehrsinfrastruktur (2008 gegen-
über Lärmkartierung 2007)
Karte 8 Kfz-Verkehrsbelastung 2008
Karte 9 Geschwindigkeiten 2008
Karte 10 Art der Straßenoberfläche 2008
Karte 11 Isophonenflächen LDEN 2008
Karte 12 Isophonenflächen LNight 2008
Karte 13 Kfz-Verkehrsbelastung 2012
Karte 14 Isophonenflächen LDEN 2012
Karte 15 Isophonenflächen LNight 2012
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 6
1 Ausgangssituation
Gemäß der geltenden EU-Umgebungslärmrichtlinie über die Bewer-
tung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002
(2002/49/EG) sowie des sechsten Teils des Bundesimmissionsschutz-
gesetzes §47a-f (BImSchG, vgl. [1]) ist die Gemeindeverwaltung
Schönefeld verpflichtet, für das Gemeindegebiet einen Lärmaktions-
plan aufzustellen. Dieser Aktionsplan hat dabei den Mindestanforde-
rungen des Anhangs V der genannten EU-Umgebungslärmrichtlinie zu
entsprechen (vgl. [4]).
Als Bewertungsgrundlage liegen durch das Landesumweltamt Bran-
denburg erarbeitete Kartierungen des Umgebungslärms für die be-
troffenen Gemeinden bereits vor. Dabei wurden gemäß der EU-
Umgebungslärmrichtlinie in Stufe 1 Gemeinden mit Straßenabschnit-
ten betrachtet, welche im Jahr eine Verkehrsbelastung von mehr als 6
Millionen Kraftfahrzeugen (rd. 16.400 Kfz/Tag) aufweisen1. Für diese
Bereiche ist die Höhe der Lärmbelastung darzustellen, entsprechende
lärmmindernde Maßnahmen zu entwickeln, deren Wirkung nachzuwei-
sen und innerhalb des Lärmaktionsplans wiederzugeben.
Für den Zeithorizont 2012/2013 sollen in einer zweiten Stufe die
bestehenden Lärmkartierungen im Hinblick auf infrastrukturelle Verän-
derungen und/oder aufgrund von Belastungsveränderungen hin
überprüft und neu bewertet werden, um ggf. diese dann in zukünftige
1 Als weitere Kriterien gelten laut EU-Umgebungslärmrichtlinie Ballungsräume mit einer
Einwohnerzahl größer 250.000, Haupteisenbahnstrecken (mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr) und Großflughäfen (mit 50.000 Flugbewegungen/Jahr).
Aktionsplanungen mit einfließen zu lassen. Des Weiteren sind laut der
EU-Umgebungslärmrichtlinie für diesen Zeithorizont veränderte Rah-
menparameter anzusetzen. Unter anderem sind in der Lärmkartierung
der Stufe 2 Straßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen (rd. 8.200
Kfz/Tag) zu berücksichtigen. Eine Aktualisierung der Lärmaktionspla-
nung muss nach Abschluss der zweiten Stufe alle fünf Jahre erfolgen.
Datum Termin Stufe
30.06.2007 Abschluss der Lärmkartierung 1. Stufe
18.07.2008 Erstellung des Aktionsplans
31.12.2008 Meldung an die EU-Kommission
2. Stufe 30.06.2012 Abschluss der Kartierung
18.07.2013 Erstellung des Aktionsplans
Tabelle 1 Termine gemäß der EU-Umgebungsrichtlinie
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 7
2 Vorgehensweise
Der vorliegende Bericht beschreibt die Situation und die einzusetzen-
den Maßnahmen bezüglich der Lärmimmissionen des Straßenver-
kehrs. Andere Lärmquellen (Luftverkehrs-, Gewerbe- und Schienen-
verkehrslärm) sind nicht Bestandteil dieser Untersuchung.
In der Bearbeitung soll neben der Darstellung der Straßenverkehrssi-
tuation der ersten Stufe (2008) auch die Betrachtung des Zeitraums
der zweiten Stufe (2012/2013) erfolgen. Dabei sollen Veränderungen
bei der verkehrlichen Straßeninfrastruktur sowie Veränderungen des
Fahrtenaufkommens berücksichtigt werden, um dementsprechend die
Lärmaktionsplanung für die zweite Stufe auszurichten.
Die Durchführung der Projekt-Bearbeitung erfolgt dabei in einem
mehrstufigen Prozess.
In einem ersten Hauptarbeitspaket (AP 100) erfolgt unter Einbeziehung
der Gemeinde Schönefeld eine sachgerechte Bewertung der vorlie-
genden strategischen Lärmkarten des Jahres 2007 für die Abschnitte
des Hauptverkehrsstraßennetzes mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen
pro Jahr. Grundlage der Bewertung bildet die Zusammenstellung der
Bereiche mit hohen Lärmbelastungen und hohen Betroffenenzahlen
auf Basis der vorliegenden Lärmkartierung.
Folgende Arbeitsschritte werden hierbei durchgeführt:
Übernahme der Datengrundlagen der Lärmberechnung
Überprüfung und Aktualisierung der städtebaulichen Daten-
grundlagen
Aktualisierung der verkehrlichen Datengrundlagen auf den
Zeithorizont Mai 2008 mit Inbetriebnahme der A113 und den
Zeithorizont 2012
Die Ergebnisse dieses Arbeitspaketes können Kapitel 4 entnommen
werden.
In einem weiteren Hauptarbeitspaket (AP 200) werden gemeinsam mit
der Gemeinde Schönefeld Planungsmaßnahmen im betroffenen
Straßennetz zusammengestellt. Dies schließt alle längerfristigen
Maßnahmen aus der Gemeinde- und Verkehrsentwicklungsplanung in
den betroffenen Bereichen ein. Auf diesen Grundlagen werden die
Erfolg versprechenden Maßnahmen für eine Minderung der Lärmbe-
lastung durch den Straßenverkehr im Kontext zu vorhandenen und
geplanten Maßnahmen der Verkehrsentwicklungsplanung, der Ge-
meindeentwicklungsplanung und der Flughafenplanung zusammenge-
stellt. Darüber hinaus werden die für den Basisfall 2008 und den
Planungsfall 2012 gültigen Kfz-Belastungen ermittelt. Anschließend
erfolgt die Bereitstellung der aktualisierten Berechnungsgrundlagen für
eine Neuberechnung der Lärmbelastung und der Ableitung der Verän-
derungen in den Betroffenenzahlen für das Landesumweltamt Bran-
denburg.
Das Landesumweltamt Brandenburg hat sich bereit erklärt, bei Vorlie-
gen aktualisierter Datengrundlagen, die Lärmsituation neu zu berech-
nen (AP 300). Es sollen sowohl für den Basisfall 2008 als auch für den
Planungsfall 2012 neue Lärmbelastungen und Betroffenendaten durch
das Landesumweltamt berechnet werden. Hintergrund der Wahl der
Zeithorizonte sind u. a. die geplanten Veränderungen in der verkehrli-
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 8
chen Infrastruktur sowie im Quell- und Zielverkehrsaufkommen im
Untersuchungsgebiet.
Das AP 400 dient der Analyse der Ergebnisse der Neuberechnung
(vgl. Kapitel 6) anhand von definierten Kriterien, der Ableitung von
Maßnahmen, der Abschätzung deren Lärmminderungspotenzials und
der Erarbeitung des Lärmaktionsplans für die erste Stufe.
Im Ergebnis werden für die einzelnen Maßnahmen die notwendigen
Voraussetzungen hinsichtlich Planung und Realisierung dargelegt
(siehe Kapitel 7). Weiterhin erfolgt im Kapitel 8 auch ein Ausblick über
die Entwicklung der Lärmbelastung für den Zeithorizont 2012.
Abbildung 1 gibt einen Überblick über die einzelnen Arbeitsschritte der
Projektbearbeitung.
Lärmaktionsplan für die Gemeinde SchönefeldLärmaktionsplan für die Gemeinde Schönefeld
AP 100 AP 200 AP 400AP 300
AP 210
AP 220
AP 230
AP 310
AP 320
AP 110
AP 120
AP 130
AP 410
AP 420
AP 430
GrundlagenGrundlagen
Übernahme der
Datengrundlagen der
vorhandenen Lärmkarten
Überprüfung und
Aktualisierung der
städtebaulichen Grundlagen
Überprüfung und
Aktualisierung der
verkehrlichen Grundlagen
Maßnahmen und
Wirkungsanalyse
Maßnahmen und
Wirkungsanalyse
Ableitung der Maßnahmen
Basisfall / Planfall
Bereitstellung der
Verkehrsbelastungen
Aufbereitung der Daten-
grundlagen für die Aktuali-
sierung der Lärmkarten
Neuberechnung
der Lärmsituation
Neuberechnung
der Lärmsituation
Berechnung der
Lärmsituation
Bereitstellung der
Ergebnisse der
Neuberechnung
Analyse/Bewertung
Maßnahmen
Analyse/Bewertung
Maßnahmen
Bewertung der Lärm-
situation und Ableitung
ergänzender Maßnahmen
Erstellung des
Lärmaktionsplans
Abstimmung und
Präsentation
AP 140
Ursachenanalyse der
Überschreitungen
(LUA)
(LUA)
Lärmaktionsplan für die Gemeinde SchönefeldLärmaktionsplan für die Gemeinde Schönefeld
AP 100 AP 200 AP 400AP 300
AP 210
AP 220
AP 230
AP 310
AP 320
AP 110
AP 120
AP 130
AP 410
AP 420
AP 430
GrundlagenGrundlagen
Übernahme der
Datengrundlagen der
vorhandenen Lärmkarten
Überprüfung und
Aktualisierung der
städtebaulichen Grundlagen
Überprüfung und
Aktualisierung der
verkehrlichen Grundlagen
Maßnahmen und
Wirkungsanalyse
Maßnahmen und
Wirkungsanalyse
Ableitung der Maßnahmen
Basisfall / Planfall
Bereitstellung der
Verkehrsbelastungen
Aufbereitung der Daten-
grundlagen für die Aktuali-
sierung der Lärmkarten
Neuberechnung
der Lärmsituation
Neuberechnung
der Lärmsituation
Berechnung der
Lärmsituation
Bereitstellung der
Ergebnisse der
Neuberechnung
Analyse/Bewertung
Maßnahmen
Analyse/Bewertung
Maßnahmen
Bewertung der Lärm-
situation und Ableitung
ergänzender Maßnahmen
Erstellung des
Lärmaktionsplans
Abstimmung und
Präsentation
AP 140
Ursachenanalyse der
Überschreitungen
(LUA)
(LUA)
Abbildung 1 Arbeitspakete der Projektbearbeitung
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 9
3 Einordnung des Untersuchungsgebietes
Die Gemeinde Schönefeld befindet sich im nördlichen Bereich des
Landkreises Dahme-Spreewald (Land Brandenburg). Es führen regio-
nal und überregional bedeutende Straßenwege durch das Gebiet der
Gemeinde (vgl. Karte 1). Hierbei ist vor allem die in Nord-Süd-Richtung
verlaufende Trasse der am 23. Mai 2008 frei gegebenen Bundesau-
tobahn A113 zu nennen. Diese verbindet zusammen mit der A117
(ehemals A113) das Berliner Stadtgebiet mit Brandenburg und im
weiteren Verlauf mit Sachsen sowie über die A12 das Bundesland
Brandenburg mit Polen. Weiterhin stellt die Bundesautobahn A113
eine wichtige Verbindungsachse zum zukünftigen Flughafen Berlin
Brandenburg International (BBI) dar.
Als weitere bedeutende Straße ist die Bundesstraße B96a zu nennen.
Die B96a verbindet die nahe Berlin gelegenen Gemeinden der Land-
kreise Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald und Potsdam-Mittelmark mit
dem Berliner Stadtgebiet. Dabei bündelt sie die in Ost-West-Richtung
verlaufenden Kfz-Verkehre und stellt somit eine wichtige Tangential-
verbindung bis in die Landeshauptstadt Potsdam dar.
4 Datengrundlagen
4.1 Datenübernahme der Lärmkartierung 2007
Die Daten zur Berechnung des Umgebungslärms wurden durch die
Gemeinde Schönefeld im Auftrag des Landesumweltamtes Branden-
burg zur Verfügung gestellt. Die Daten wurden für die Lärmkartierung
mit dem Bezugsjahr 2007 verwendet. Es wurden folgende berech-
nungsrelevante Daten übergeben:
a) Straßennetzmodell
Trassenverlauf
Kfz-Verkehrsbelastung (Kfz/Tag und Kfz/Stundengruppe) und
Schwerverkehrsanteil (SV) des Jahres 2005
Art des Straßenoberflächenbelages
Zuschläge für Straßenoberflächenbelag
zulässige Höchstgeschwindigkeiten (Pkw und Lkw)
Abstand der äußeren Fahrstreifen2
b) Gebäudemodell
Gebäudeflächen und Gebäudehöhen
Nutzungsart
Angaben über die Anzahl der Bewohner je Gebäude mit Wohnnut-
zung
2 Angaben zu Steigung wurden nicht geliefert, da durch Längsneigungen bedingte Lärmpegel-
Zuschläge für das Untersuchungsgebiet vernachlässigt werden können.
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 10
c) Fassadenpunkte (Immissionspunkte)
Angaben zu den Lärmpegeln (Day, Evening, Night) an der Fassade
der Wohnbebauung mit jeweiliger Zuordnung der Anzahl betroffe-
ner Personen
d) Lärmschutzanlagen
Angaben über die Lage, die Abmessung und die Art der Lärm-
schutzeinrichtung
e) Höhenpunkte
Angaben über die räumliche Lage von Höhenpunkten3
f) Isophonenbänder
Angaben zu Flächen mit gleichem Lärmpegelniveau in dB(A),
unterteilt in Lärmklassen gleicher Breite
3 Angaben zu den Höhen über NN wurden nicht durch das LUA übergeben.
4.2 Anpassungen der Datengrundlagen für das
Betrachtungsjahr 2008 (Stufe 1)
4.2.1 Straßenmodell
Trassenverlauf
Aufgrund von durchgeführten Erweiterungen und Veränderungen der
Verkehrsinfrastruktur mit ihren erheblichen verkehrlichen Wirkungen im
Straßennetz der Gemeinde Schönefeld sind Anpassungen der Tras-
senverläufe im Modellnetz für das Jahr 2008 notwendig. Dies betrifft
folgende Bereiche:
Fertigstellung und Freigabe der neuen A113 zwischen der Berliner
Stadtgrenze und der AS Berlin-Grünau (Eröffnung im Mai 2008)
Umfahrung der Ortsteile Waßmannsdorf (B96a) und Selchow
(L75/K6163)
Abstufung der Mittenwalder Straße, Glasower Straße und Alte
Selchower Straße zur Gemeindestraße und Veränderung der Ver-
kehrsführung der L75
Entwidmung der der Goethestraße im Rahmen des Ausbaus zum
Flughafen BBI
Eine Übersicht über die angepassten Verläufe der Netzabschnitte ist
Karte 7 zu entnehmen.
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 11
Verkehrsbelastung
Zur Ermittlung der Lärmsituation wurde durch das Landesumweltamt
Brandenburg die Straßenverkehrszählung (SVZ) 2005 des Landesbe-
triebs Straßenwesen Brandenburg verwendet. Aufgrund von Netzän-
derungen (z. B. Straßenneubauten) und Änderungen im Quell-Ziel-
Verkehrsaufkommen ist eine Ermittlung der aktuellen Verkehrsbelas-
tungen (Stand 2008) im Hauptverkehrsstraßennetz notwendig.
Da noch keine netzweiten Zählungen für das Bezugsjahr vorliegen,
werden die benötigten Belastungszahlen rechnerisch ermittelt. Hierfür
wird das Programmsystem VISUM-IV eingesetzt. Das vorliegende
VISUM-Modellnetz entspricht dabei dem Stand Juli 2008 und enthält
alle benannten Infrastrukturmaßnahmen im Untersuchungsgebiet. Zur
Ermittlung der absoluten Schwerverkehrsanteile werden die prozentua-
len Anteile der SVZ 2005 und die Kfz-Belastungen des Jahres 2008
herangezogen. Bei der Neubaustrecke der A113 wird dabei der gleiche
SV-Anteil der jetzigen A117 angenommen. Karte 8 im Anhang zeigt die
Kfz-Belastung für das Betrachtungsjahr 2008.
Geschwindigkeiten
Durch das Dezernat I (Bürgerdienste) der Gemeinde Schönefeld
wurden aktuelle Geschwindigkeiten (vzul) im Untersuchungsnetz zur
Verfügung gestellt. Unter Zuhilfenahme dieser Geschwindigkeitsanga-
ben wurde das Straßennetzmodell hinsichtlich der hinterlegten Be-
rechnungsgeschwindigkeiten aktualisiert. Hierbei erfolgte ebenfalls
eine Differenzierung der Geschwindigkeiten nach Hauptfahrbahnen
und Rampen. Weiterhin wurden Lkw-Geschwindigkeits-
beschränkungen auf 80 km/h auf den betreffenden Strecken berück-
sichtigt. Die für die Lärmberechnung 2008 zugrunde liegenden Ge-
schwindigkeitsdaten können der Karte 9 entnommen werden.
Fahrbahnoberflächen
Neben den Geschwindigkeiten wurden durch das Dezernat II (Bau-
und Investorenservice) der Gemeinde Schönefeld Angaben über die
Art der Fahrbahnoberfläche übergeben. Diese Angaben wurden für
das Straßenmodell übernommen. Eine Übersicht der Fahrbahnoberflä-
chen zeigt Karte 10.
4.2.2 Gebäudemodell
Aufgrund des Ausbaus des Flughafengeländes wurden Bebauungsflä-
chen im Gemeindegebiet von Schönefeld zurückgebaut. Dies betrifft
die Ortsteile Selchow (Teilrückbau), Diepensee, Kienberg und Teile
der Bebauung entlang der neu errichteten A113 in der Ortslage Schö-
nefeld. Hierzu wurden Angaben der Gemeinde Schönefeld für die
Aktualisierung genutzt. Laut Aussage der Gemeinde wird der Bereich
Kienberg bis Ende des Jahres 2008 nicht mehr bewohnt sein. Die
Rückbauarbeiten sind hier bereits fortgeschritten. Aus diesem Grund
werden die Gebäudekanten bei der Berechnung des Umgebungslärms
für die Phase 1 (2008) nicht mehr berücksichtigt.
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 12
Des Weiteren werden bei der Aktualisierung der Gebäudekanten
Neubauten mit einbezogen, welche in der Lärmkartierung 2007 noch
nicht berücksichtigt worden sind. Hier wurden durch das Ingenieurbüro
Bertels aktuelle ALK-Gebäudekanten (Stand: März 2008) zur Verfü-
gung gestellt.
Die durch das LUA übergebenen Daten zu den Gebäudehöhen und
-nutzungen wurden für die Berechnung übernommen.
4.2.3 Lärmschutzanlagen
Durch das Landesumweltamt Brandenburg wurden Daten über beste-
hende Lärmschutzanlagen (Schirme) mit dem Stand 2007 zur Verfü-
gung gestellt. Als aktiver Lärmschutz im übergeordneten Straßennetz
der Gemeinde Schönefeld wurde hierbei eine Lärmschutzwand an der
A113 (Höhe Waltersdorf) angegeben.
Aufgrund der unter Punkt 4.2.1 beschriebenen Veränderungen der
Verkehrsinfrastruktur (vor allem bei Neubauten oder wesentlichen
Änderungen von Straßenwegen) wurden neben der Lärmschutzwand
an der A113 weitere Lärmschutzanlagen im Untersuchungsgebiet
installiert. Weiterhin sind in der Lärmkartierung 2007 einige bestehen-
de Lärmschutzwände bzw. Lärmschutzwälle nicht berücksichtigt
worden. Bei den bisher nicht berücksichtigten oder dem im Rahmen
von Infrastrukturmaßnahmen errichteten Lärmschutz handelt es sich
um folgende Maßnahmen:
Lärmschutzwand bzw. -Wall an der A113, Höhe Kiekebusch
Lärmschutzwände an der A113 – Bereich Schönefeld
Lärmschutzwand bzw. -Wall an der Ortsumgehung Waßmannsdorf
(B96a)
Die Angaben zur Art des Lärmschutzes und zu den Abmessungen
wurden anhand von Kartenmaterialien des Brandenburgischen Auto-
bahnamtes, aus aktuellen Luftbildern sowie von Vor-Ort-Begehungen
übernommen.
4.2.4 Betroffenenpotenziale/Einwohner
Die hinterlegten Einwohnerdaten zur Ermittlung der Betroffenzahl4
entsprechen dem Stand 31.12.2005. Hierbei muss eine Aktualisierung
der Betroffenen für das Jahr 2008 erfolgen. Für die Berechnung wird
daher auf die aktuellen Einwohnerzahlen aus dem adressscharfen
Melderegister des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde Schönefeld
(Stichtag 11.06.2008) zurückgegriffen. Somit ist eine Zuordnung der
gelieferten Einwohnerzahlen auf Gebäudeebene möglich. Wenn für
Gebäude keine Einwohnerzahlen zugeordnet werden können, wird auf
den Einwohnerstand vom 31.12.2005 zurückgegriffen.
4 Die Ermittlung der Betroffenzahl erfolgt nach der „Vorläufigen Berechnungsmethode zur
Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“ (VBEB, vgl. [7]). Hierbei können amtlich vorliegende Einwohnerzahlen genutzt werden. Dabei muss mindestens eine Aggrega-tion der Daten auf Orts- bzw. Gemeindeebene vorliegen.
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 13
4.2.5 Fassadenpunkte (Immissionspunkte)
Fassadenpunkte dienen zur Berechnung des durch die Lärmquelle
entstehenden Lärmpegels am Immissionsort (Fassade). Hierbei wird
das Wohngebäude gemäß VBEB 2007 nach Abschnitten gegliedert
und für jeden Abschnitt ein Fassadenpunkt vergeben. Für jeden
Fassadenpunkt wird der spezifische Lärmpegelwert berechnet sowie
die Bewohner des betrachteten Gebäudes zu gleichen Teilen auf die
Fassadenpunkte verteilt. Mit Hilfe der erzeugten Fassadenpegel
können letztendlich die vom Umgebungslärm betroffenen Bewohner-
anteile (Betroffenheiten) ermittelt werden.
4.3 Anpassungen der Datengrundlagen für das
Betrachtungsjahr 2012 (Stufe 2)
4.3.1 Straßenmodell
Gegenüber dem Basisjahr 2008 werden bis zum Jahr 2012 weitere
Neubaustrecken im Gemeindegebiet fertig gestellt. Hierzu zählt die
Fertigstellung des Flughafenzubringers im Bereich der A113. Diese
Infrastrukturmaßnahme wird mit den entsprechenden Attributen (Ge-
schwindigkeiten, Fahrbahnoberflächen und Kfz-Verkehrsbelastungen)
im Netzmodell für die Lärmberechnung mit abgebildet.
Für die Errechnung der netzweiten Kfz-Verkehrsbelastung wurde eine
Kfz-Fahrtenmatrix des StEP-Verkehr (StEP 2015, Szenario 1) für die
Berechnung der Grundbelastung genutzt. Weiterhin wurde eine Diffe-
renzierung hinsichtlich bis zum Jahr 2012 realisierter Bauvorhaben
(Flughafennutzung, Gewerbe- und Einzelhandelsgebiete) im Bereich
des Flughafens vorgenommen und dementsprechend die Anzahl der
Kfz-Fahrten sowie deren Einspeisungen in das Netzmodell angepasst.
Die berechneten Kfz-Verkehrsstärken sind der Karte 13 zu entnehmen.
4.3.2 Gebäudemodell
Neben den Neubauten im Gemeindegebiet mit dem Fertigstellungsda-
tum 2008 wurden durch das Ingenieurbüro Bertels ebenfalls geplante
und bereits beantragte Gebäude als digitale Grundlage zur Verfügung
gestellt. Da davon auszugehen ist, dass diese Planungen bis zum Jahr
2012 umgesetzt werden, sind die betreffenden Gebäudekanten zur
Berechnung des Umgebungslärms mit einzubeziehen.
4.3.3 Lärmschutzanlagen
Für das Gemeindegebiet von Schönefeld sind keine weiteren Planun-
gen für Lärmschutzanlagen bis zum Jahr 2012 bekannt.
4.3.4 Betroffenenpotenziale/Einwohner
Für das Prognosejahr 2012 sind keine Einwohnerdaten auf Gebäude-
ebene verfügbar. Daher wird der aktualisierte Datenbestand des
Jahres 2008 verwendet.
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 14
4.3.5 Fassadenpunkte (Immissionspunkte)
Die Fassadenpunkte des Jahres 2008 werden für den Zeithorizont
2012 übernommen, da für die noch zu errichtenden Neubauten bisher
keine Einwohnerdaten (und somit keine möglichen Betroffenheiten)
gebäudescharf vorliegen.
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 15
5 Bewertungsgrundlagen
Das subjektive Hörempfinden ist von der Frequenz abhängig. Höher
frequente Geräusche werden als lauter empfunden als nieder frequen-
te Geräusche mit dem gleichen Schalldruck (dB). Daher wird eine sog.
A-Bewertung vorgenommen, bei der die Frequenz in die Betrachtung
einbezogen wird. (vgl. [8]). Diese Schallpegel werden in dB(A) ange-
geben. Die im Lärmaktionsplan dargestellten Lärmindizes sind die A-
bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987
(vgl. [2]).
Ab einer Differenz von ungefähr 3 dB(A) gelten Lautstärkeänderungen
als deutlich wahrnehmbar. Eine Steigerung des Lärmpegels um 10
dB(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden (vgl. [8]).
Für die Bewertung des durch den Straßenverkehr erzeugten Umge-
bungslärms der IST-Situation sowie der Wirkung der eingesetzten
Maßnahmen wird durch die EU-Richtlinie 2002/49/EG die Einteilung in
tageszeitlich differenzierte und gemittelte Lärmpegel LDay, LEvening und
LNight vorgegeben. Der Gesamttag wird unter dem zusammenfassen-
den Lärmpegelindex LDEN (24 Stunden) dargestellt. Die Abgrenzung
der Zeiträume für die Indizes stellt sich wie folgt dar:
LDay – 12 Stunden, beginnend um 6 Uhr
LEvening – 4 Stunden, beginnend um 18 Uhr
LNight – 8 Stunden, beginnend um 22 Uhr (vgl.[6]).
Zur Darstellung und Bewertung des Umgebungslärms sollen gemäß
des Anhangs VI der EU-Richtlinie 2002/49/EG die Lärmpegel der
tageszeitlichen Indizes LDEN und LNight verwendet werden.
Des Weiteren sind unter Einbeziehung der vorliegenden Bevölke-
rungsdaten Abschätzungen über die Höhe der durch Verlärmung
betroffenen Personen vorzunehmen. Dabei wird eine Einteilung in
Lärmklassen mit gleicher Breite von 5 dB(A) vorgegeben, in denen die
Abschätzung der Betroffenenzahl erfolgen soll:
LDEN mit den dB(A)-Klassen >55-60, >60-65, >65-70, >70-75, >75
LNight mit den dB(A)-Klassen >45-50, >50-55, >55-60, >60-65, >65-
70 und >70
Weiterhin kann die Höhe des gemittelten Lärmpegels, dem die be-
troffenen Personen ausgesetzt sind, anhand der Lärmklassen in
Abbildung 2 bewertet werden.
LDEN
Belastung/
Belästigung
hohe
Belastung
sehr hohe
Belastung
<65 dB(A) 65-70 dB(A) >70 dB(A)
LNight <55 dB(A) 55-60 dB(A) >60 dB(A)
Abbildung 2 Bewertungen von Lärmbelastungen
Neben der Anzahl der Betroffenen sollen ebenfalls Angaben über
lärmbelastete Flächen, die geschätzte Zahl betroffener Wohnungen
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 16
sowie die Anzahl von lärmsensiblen Nutzungen (Schulgebäude und
Krankenhäuser) innerhalb des lärmkartierten Gebietes mit in die
Betrachtung einfließen. Für die Bewertung der Lärmsituation wird
hierbei der Index LDEN mit den Wertebereichen >55-65, >65-75 und
>75 dB(A) herangezogen.
Für die Identifikation lärmkritischer Bereiche unter Berücksichtigung
ortstypischer Gegebenheiten (Siedlungstypen und Nutzungen) können
die differenziert vorliegenden nationalen Grenz- und Richtwerte ge-
nutzt werden. Diese sind aber aufgrund anderer Ermittlungsverfahren
nicht direkt mit den Lärmindizes LDEN und LNight vergleichbar. Daher
wurde eine überschlägige Übertragung der Lärmindizes durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) durchgeführt (vgl. Tabelle 2).
Im Wesentlichen sollen als Prüfwerte gemittelte Lärmpegel in Höhe
von 65 dB(A) im 24-Stunden-Verlauf bzw. 55 dB(A) nachts (hohe
Belastung) angewendet werden. Bei Erreichen oder Überschreitung
dieser Werte muss durch das Instrument der Lärmaktionsplanung
entgegengewirkt werden.
Nutzung
Grenzwerte für die Lärmsanierung an
Straßen in Baulast des Bundes
Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Lärm-
schutzmaßnahmen in Betracht kommen
Grenzwerte für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und
Schienenwegen (Lärmvorsorge)
Richtwerte für Anlagen im Sinne des
BImSchG, deren Einhaltung sichergestellt werden soll
Tag in dB(A) Nacht in dB(A) Tag in dB(A) Nacht in dB(A) Tag in dB(A) Nacht in dB(A)
Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kurgebiete,…
70 (71) 60 (60) 57 (58) 47 (47) 45 (46) 35 (35)
reine Wohngebiete 70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 50 (51) 35 (35)
allgemeine Wohngebiete 70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 55 (56) 40 (40)
Dorf-, Misch- und Kerngebiete 72 (73) 62 (62) 64 (65) 54 (54) 60 (61) 45 (45)
Gewerbegebiete 75 (76) 65 (65) 69 (70) 59 (59) 65 (66) 50 (50)
Industriegebiete - - - - 70 (71) 70 (70)
Tabelle 2 Grenz- und Richtwerte zur Bewertung der Lärmsituation nach BMU 20075
5 ermittelter Richtwert in Klammern, nationaler Grenzwert ohne Klammern
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 17
6 Ergebnisse der Lärmberechnungen 2008
Die in den folgenden Tabellen dargestellten Ergebniswerte wurden
durch das Landesumweltamt Brandenburg mit Hilfe des Programmsys-
tems LIMA berechnet. Hierbei fand die „Vorläufige Berechnungsme-
thode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“
(VBEB, vgl. [7]) ihre Anwendung. Grundlage für die Berechnung
bildete der unter Punkt 4.2 aktualisierte Datenbestand. Die Karten 11
und 12 zeigen die für das Jahr 2008 neu erzeugten Isophonenbänder
im Gemeindegebiet von Schönefeld.
LDEN [dB(A)] 2008 >55-65 >65-75 >75
Fläche in km² 13 5 2
Anzahl Wohnungen 233 88 1
Anzahl Schulgebäude 1 0 0
Anzahl Krankenhausgebäude 0 0 0
Tabelle 3 Anzahl durch Lärm belasteter Gebäude und Flächen im Jahr 2008
LDEN [dB(A)] 2008 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75
Belastungsbewertung Belastung/ Belästigung hohe Belastung sehr hohe Belastung
Anzahl Betroffene 248 25 112 29 2
Tabelle 4 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2008 für das Gemeindegebiet nach Fassadenpegel (LDEN)
Tabelle 5 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2008 für das Gemeindegebiet nach Fassadenpegel (LNight)
Bei der Identifizierung von Problembereichen wurden in einem ersten
Schritt die Gebiete selektiert, welche im näheren Bereich der erzeug-
ten Isophonenbänder lagen (Abbildung 3). In einem zweiten Schritt
wurden diese Gebiete dann auf eine Pegelüberschreitung (LDEN >65
dB(A), LNight >55 dB(A)) untersucht sowie die Anzahl der Betroffenen
für das jeweilige Gebiet ermittelt.
Hierbei ist anzumerken, dass durch das LUA die Summe der Betrof-
fenheiten je Pegelklasse für das Gemeindegebiet ausgegeben wurden,
welche auf der Aggregationsebene Fassadenpegel gemäß VBEB
beruhen (Tabelle 4 und Tabelle 5). Für die Detailbetrachtung in den
Problemgebieten konnten diese Daten durch das LUA nicht zur Verfü-
gung gestellt werden. Daher werden für die Analyse der Betroffenhei-
ten die Einwohnerdaten auf Gebäudeebene genutzt. Durch das Pro-
grammsystem LIMA wurde statt der Einzelpegel jeder Fassade die
lauteste Fassade am Gebäude (max. Fassadenpegel) herangezogen.
Dieser Fassade werden alle Einwohner als potenzielle Betroffene
zugeordnet.
Es ist dabei zu berücksichtigen, dass somit die hier ermittelten Be-
troffenzahlen aufgrund der unterschiedlichen Aggregationsebenen
LNight [dB(A)] 2008 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70
Belastungsbewertung Belastung/ Belästigung
hohe Belastung sehr hohe Belastung
Anzahl Betroffene 447 89 73 73 6 0
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
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(Fassadenebene und Gebäudeebene) nicht direkt mit den ausgewie-
senen Betroffenzahlen für das gesamte Gebiet der Gemeinde (Tabelle
4 und Tabelle 5) vergleichbar sind. Nach der angewendeten Methodik
(Zuordnung der Einwohner eines Gebäudes zur lautesten Fassade am
Gebäude) wird daher innerhalb der Detailbetrachtung die mögliche
maximale Betroffenheit in den Problemgebieten dargestellt. Die Er-
gebnisse können der Tabelle 6 entnommen werden.
8
1
2
5
4
3
6
7
Abbildung 3 Problembereiche mit möglichen Pegelüberschreitungen im Gemeindegebiet 2008 am Beispiel des Nachtlärms
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
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lfd. Nr.
Name
maximaler Fassadenpegel am Gebäude
LDEN >55-65 dB(A)
LNight >45-55 dB(A)
LDEN >65 dB(A)
LNight >55 dB(A)
Belastungsbewertung Personen mit
Belastung/Belästigung
Personen mit hoher/ sehr hohe
Belastung
1 Schönefeld (B96a)6 27 35 43 43
2 Schönefeld (A113) 102 316 0 0
3 Waltersdorf (inkl. Berliner Straße)
299 431 212 212
4 Streusiedlung Walters-dorf
7 7 0 0
5 Siedlung Hubertus 0 11 0 0
6 Kiekebusch 125 158 0 0
7 Karlshof 2 57 0 0
8 Waßmannsdorf 0 0 0 0
Tabelle 6 Zahl der Betroffenen in den Problembereichen 2008 nach max. Fassadenpegel am Gebäude (LDEN und LNight)
Wie aus Tabelle 6 ersichtlich, wird in zwei Bereichen (Waltersdorf und
Schönefeld) der Prüfwert für den Gesamttag und für die Nacht über-
schritten. Als Auslöser für die Pegelüberschreitung im Bereich Wal-
tersdorf kann die Berliner Straße angesehen werden. Als Grund für die
Höhe der Lärmpegel am Gebäude ist vor allem der geringe Abstand
zwischen Gebäude und Straßenachse der Berliner Straße zu nennen.
6 Die Personen in diesem Bereich sind bereits passiv geschützt (vgl. Punkt 7.1).
Die im näheren Umfeld befindlichen Autobahnabschnitte (A113 und
A117) führen aufgrund ihrer Lärmemission nicht zu hohen oder sehr
hohen Belastungen der Einwohner im Gebiet.
Grund für die erhöhten Lärmwerte entlang der B96a (OT Schönefeld
ist ebenfalls der geringe Abstand zwischen Bebauung und Straßen-
kante.
In der Gemeinde Waßmannsdorf sind aufgrund der Abschirmungswir-
kung des vorhandenen Lärmschutzwalls bzw. der Lärmschutzwand
keine Wohngebäude betroffen.7
Es lässt sich abschließend feststellen, dass die hier dargestellten
Straßenabschnitte, welche zu einer stärken Verlärmung der Umge-
bung beitragen, nicht in die Baulastträgerschaft der Gemeinde fallen.
Somit kann die Gemeinde nur als beratende und beantragende Institu-
tion in der unter Kapitel 7 dargestellten Maßnahmenplanung agieren.
7 Maßnahmenplanung zur Lärmminderung 2008
7.1 Bereits vorhandene Maßnahmen
Im Gebiet der Gemeinde wurden die in der Tabelle 7 dargestellten
Maßnahmen in der Vergangenheit umgesetzt. Diese Maßnahmen sind
7 Im Rahmen der Bearbeitung wurden nur Isophonenflächen und Lärmpegel an Gebäuden mit
LDEN >55 dB(A) und LNight >45 dB(A) betrachtet. Mögliche Lärmpegel an Gebäuden, welche unter diesen Werten liegen, sind nicht mit ausgewiesen worden, da diese nicht Bestandteil der Lärmkartierung bzw. der Lärmaktionsplanung sind.
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 20
bereits in der aktualisierten Lärmberechnung für das Jahr 2008 be-
rücksichtigt worden.
Im Zuge des Ausbaus auf 2 x 2 Fahrstreifen wurden im Bereich Waß-
mannsdorfer Chaussee (B96a, OT Schönefeld) durch den Baulastträ-
ger 10 Gebäude ermittelt, welche Ansprüche auf passiven Lärmschutz
haben. Daraufhin wurden an 7 Gebäuden Lärmschutzmaßnahmen
durchgeführt, sodass sich gemäß der Lärmaktionsplanung kein weite-
rer Handlungsbedarf in diesem Bereich ergibt.
Datum/Zeitraum Maßnahme zur Lärmminderung
1999 Lärmschutzwall bzw. –Wand Bereich Kiekebusch
Oktober 2002 – Februar 2006
Passivlärmschutz B96a (OT Schönefeld)
2003 Lärmschutzwall bzw. –Wand Bereich Waltersdorf
Oktober 2007 Lärmschutzwall bzw. –Wand Bereich Waßmannsdorf
Mai 2008 Neubau der A113 mit verkehrlicher Entlastung der A117
Mai 2008 Lärmschutzwände entlang der A113 (neu)
Tabelle 7 Bereits umgesetzte Maßnahmen in der Gemeinde Schöne-feld
7.2 Bereits geplante Maßnahmen
Im Gebiet der Gemeinde sind bisher keine Maßnahmen zum Lärm-
schutz geplant.
7.3 Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre
Die im Folgenden benannte Maßnahme (Geschwindigkeitsreduzierung
im Straßenraum) stellt einen Vorschlag für die Lärmaktionsplanung
dar. Da die Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen laut BIm-
SchG §47d Abs.1 im Ermessen der zuständigen Behörde liegt, muss
im Zuge der Planung ein Einvernehmen mit der zuständigen Behörde
hergestellt werden. Für den betreffenden Straßenabschnitt ist der
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg zuständig. Die dauerhafte
Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen kann im Rahmen des
Lärmschutzes durch die Gemeinde Schönefeld beantragt werden.
Weiterhin ist anzumerken, dass die lärmmindernde Wirkung der
Maßnahme nur bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung
durch die Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann. Gegebenen-
falls sind begleitende organisatorische Maßnahmen in Betracht zu
ziehen.
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Geschwindigkeitsreduzierung Berliner Straße
avisierte Maßnahme:
- Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h
Ort:
- Berliner Straße (OT Waltersdorf)
Ausdehnung:
- zwischen Schulzendorfer Straße und Grünauer Straße (L400, ehem.
B179), ca. 420 Meter
bereits vorhandene Maßnahmen:
- keine
geplanter Zeitraum der Umsetzung:
- wird durch das Dezernat II (Bau- und Investorenservice) der Ge-
meindeverwaltung Schönefeld mit dem Baulastträger abgestimmt
Bemerkung:
In Abstimmung mit der verkehrsrechtlich anordnenden Behörde ist
abzustimmen, ob die Geschwindigkeitsreduzierung hierbei für den
Gesamttag (24h) oder für den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) einzurichten ist.
Abbildung 4 Ausdehnung der Tempo-30-Maßnahme in der Berliner Straße
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7.4 Geplante Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete8 für die
nächsten fünf Jahre
Im Gemeindegebiet werden keine ruhigen Gebiete im Sinne des
BImSchG §47d Abs. 2 festgesetzt.
7.5 Langfristige Strategie zur Regelung von Lärmproblemen
Im Rahmen der Bauleitplanung soll die zukünftige Ausweisung von
neuen Wohngebieten in verlärmten Bereichen des Gemeindegebietes
durch die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte nach
DIN 18005-1 (vgl. [5] und Kapitel 5) vermieden werden.
Hierbei ist auch mittelfristig die Entwicklung der Lärmbelastung im
Gemeindegebiet bis zum Jahr 2012 zu berücksichtigen (vgl. auch
Kapitel 8).
7.6 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen
Personen
Die Schätzwerte der unten stehenden Tabellen wurden unter Berück-
sichtigung der unter Punkt 7.3 angegebenen Maßnahme ermittelt. Die
Schätzwerte werden für jede Maßnahme jeweils für den Gesamttag
und für den Nachtzeitraum einzeln aufgelistet.
8 Als ruhige Gebiete sind sowohl bebaute als auch unbebaute Flächen zu verstehen, welche
einen hohen Erholungswert für die Bevölkerung darstellen und somit vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind (vgl. [3], S. 3 und S. 5).
Geschwindigkeitsreduzierung Berliner Straße
Aufgrund der Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30
km/h kann im betreffenden Abschnitt die Lärmbelastung um ca. 2,4
dB(A) (LDEN) und um ca. 2,4 dB(A) (LNight) verringert werden9. Aufgrund
dieses Minderungspotenzials sind die in Tabelle 8 und Tabelle 9
abgeschätzten Betroffenen- bzw. Entlastetenzahlen ermittelt worden.
max. Fassadenpegel am Gebäude LDEN [dB(A)]
>55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75
Belastungsbewertung Belastung/ Belästigung
hohe Belastung
sehr hohe Belastung
Veränderung betroffene und
entlastete Personen10
268 (-11)
20 (-1)
193 (+161)
0 (-179)
0 (0)
Tabelle 8 Schätzwerte für die Veränderung der vom Umgebungslärm betroffenen bzw. entlasteten Personen (LDEN) im Problembe-reich 3 bei Einführung von Tempo 30 in der Berliner Straße nach max. Lärmpegel am Gebäude
9 Alle weiteren Parameter der Berechnung des Umgebungslärms (SV-Anteil, Fahrbahnoberflä-
che etc.) werden bei der Abschätzung der Minderungswirkung als unverändert angesehen. 10
Veränderung der Betroffenenzahl durch Maßnahmeneinsatz in Klammern, resultierende
Betroffenzahl durch Maßnahmeneinsatz ohne Klammern
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
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max. Fassadenpegel am Gebäude LNight
[dB(A)] >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70
Belastungsbewertung Belastung/ Belästigung
hohe Belastung sehr hohe Belastung
Veränderung betroffe-ne und entlastete
Personen
360 (+12)
83 (-1)
193 (+173)
0 (-191)
0 (0)
0 (0)
Tabelle 9 Schätzwerte für die Veränderung der vom Umgebungslärm betroffenen bzw. entlasteten Personen (LNight) im Problembe-reich 3 bei Einführung von Tempo 30 in der Berliner Straße nach max. Lärmpegel am Gebäude
8 Ausblick auf das Jahr 2012
Für den Ausblick zum Jahr 2012 fließen in der Betrachtung veränderte
Kfz-Belastungswerte (aufgrund von Infrastrukturänderungen und
Änderungen der Verkehrsnachfrage) sowie Veränderungen der Be-
bauungssituation (Neubauten seit dem Jahr 2008) ein. Die Daten
wurden unter Zuhilfenahme der Grundlagen, welche unter Punkt 4.3
dargestellt wurden, ermittelt.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass die Betrachtung im Rahmen der
Lärmaktionsplanung auf Straßen mit 3. Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.200
Kfz/Tag) ausgeweitet wird. Darüber hinaus ist die mögliche Umsetzung
die unter Punkt 7.3 benannten Maßnahmen für das Jahr 2008 (Ge-
schwindigkeitsreduzierungen) bereits in der Modellierung berücksich-
tigt worden. Die modellierte Kfz-Belastungssituation für das Jahr 2012
ist in Karte 13 dargestellt. Es wird deutlich, dass neben den hoch
belasteten Autobahn- und Bundesstraßen auch geringer belastete
Abschnitte von Bundesstraßen, Landesstraßen und nachgeordneten
Straßen im Gemeindegebiet mit in die Betrachtung einfließen. Die
Einbeziehung des Abschnitts der L75 zwischen Groß- und Kleinziethen
resultiert aus den Quell-Ziel-Verkehren zwischen den Ortschaften,
welche zu einer Überschreitung der 8.200 Kfz/Tag (insgesamt ca.
8.400 Kfz/ Tag) führt.
Die in den folgenden Tabellen dargestellten Ergebniswerte wurden
durch das Landesumweltamt Brandenburg mit Hilfe des Programmsys-
tems LIMA berechnet. Die Karten 14 und 15 zeigen die für das Jahr
2012 neu erzeugten Isophonenbänder im Gemeindegebiet von Schö-
nefeld.
LDEN [dB(A)] 2008 >55-65 >65-75 >75
Fläche in km² 17 7 2
Anzahl Wohnungen 754 354 28
Anzahl Schulgebäude 1 0 0
Anzahl Krankenhausgebäude 0 0 0
Tabelle 10 Anzahl durch Lärm belasteter Gebäude und Flächen im Jahr 2012 (nicht kumuliert)
LDEN [dB(A)] 2008 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75
Belastungsbewertung Belastung/ Belästigung hohe Belastung sehr hohe Belastung
Anzahl Betroffene 590 273 279 112 23
Tabelle 11 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2012 nach Fassadenpegel (LDEN)
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 24
LNight [dB(A)] 2008 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70
Belastungsbewer-tung
Belastung/ Belästigung
hohe Belastung sehr hohe Belastung
Anzahl Betroffene 794 378 277 194 32 2
Tabelle 12 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2012 nach Fassadenpegel (LNight)
Aufgrund der veränderten Randbedingungen können für den Zeithori-
zont 2012 die in Abbildung 5 dargestellten Problembereiche identifi-
ziert werden. Im Vergleich zum Jahr 2008 erhöht sich die Zahl der
Problemgebiete auf 11. Hierbei sind zusätzlich die Ortslage Rotberg
sowie die Ortsrandlagen Groß- und Kleinziethen betroffen.
Dabei handelt es sich um Ortslagen, welche sich im näheren Bereich
der dargestellten Isophonenflächen befinden.
Die Tabelle 13 gibt die Pegelüberschreitungen für die verlärmten
Gebiete mit den gebietsbezogenen Betroffenheiten wieder.
8
1
2
5
4
3
6
7
9
10
11
Abbildung 5 Problembereiche mit möglichen Pegelüberschreitun-gen im Gemeindegebiet 2012 am Beispiel des Nacht-lärms
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 25
lfd. Nr.
Name
maximaler Fassadenpegel am Gebäude
LDEN >55-65 dB(A)
LNight >45-55 dB(A)
LDEN >65 dB(A)
LNight >55 dB(A)
Belastungsbewertung Belastung/Belästigung hohe/ sehr hohe
Belastung
1 Schönefeld
(B96a)11
23 76 50 50
2 Schönefeld (A113) 553 655 137 212
3 Waltersdorf (inkl. Berliner Straße mit Tempo 30)
304 399 408 415
4 Streusiedlung Waltersdorf
7 5 0 2
5 Siedlung Hubertus 0 36 0 0
6 Kiekebusch 111 111 51 51
7 Karlshof 32 84 0 0
8 Waßmannsdorf 0 5 0 0
9 Rotberg 106 148 128 128
10 Kleinziethen (Nord) 0 0 31 31
11 Großziethen (Süd) 6 6 0 0
Tabelle 13 Betroffenheiten in den Problembereichen 2012 nach max. Fassadenpegel am Gebäude (LDEN und LNight)
Da für die Darstellung dieser Betroffenheiten nur der berechnete
maximale Fassaden-Lärmpegel je Gebäude und nicht die Einzelfassa-
den mit den jeweiligen Pegeln und zugeordneten Bewohnern herange-
11
Die Personen in diesem Bereich sind bereits passiv geschützt (vgl. Punkt 7.1).
zogen werden kann, ist eine direkte Vergleichbarkeit mit den Tabelle
10 bis Tabelle 12 nicht möglich (vgl. auch Kapitel 6).
Zur Bekämpfung des Umgebungslärms in den Problembereichen
empfiehlt sich der mögliche Einsatz der nachfolgenden Maßnahmen.
Eine differenzierte Bewertung der Maßnahmenwirkungen sowie deren
Auswahl für einen Einsatz müssen im Rahmen der Aktionsplanung für
die Stufe 2 im Jahr 2012 erfolgen:
Sanierung der Fahrbahnoberfläche in den Bereichen Kiekebusch
und Rotberg
Einführung weiterer Tempo-30-Abschnitte, differenziert nach Tag
und Nacht
Im Zusammenhang mit der Infrastrukturerweiterung sollten Möglichkei-
ten zur Bündelung des Schwerlastverkehrs sowie zur Verlagerung von
Verkehren aus hoch sensiblen Bereichen geprüft werden. Hierzu sind
gemeinsame Konzepte mit den Nachbargemeinden zu entwickeln.
9 Fazit und Ausblick
Mit dem Lärmaktionsplan stehen aktuelle Datengrundlagen und Be-
rechnungsergebnisse zur Lärmbelastung im Gemeindegebiet zur
Verfügung.
In der Stufe 1 (Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 16.400 Kfz/Tag)
werden die Bereiche Waltersdorf (Berliner Straße) und Schönefeld
(B96a) als kritisch ausgewiesen.
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 26
Entlang der hoch belasteten neuen Straßenabschnitte (A113, Ortsum-
fahrung Waßmannsdorf) wurde durch den Baulastträger durch aktive
Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände und -wälle) Vorsorge vor
sehr hohen Lärmbelastungen getragen.
Im Bereich der A113 (Höhe Friedenstraße) werden mit einem Eigen-
tümer Verhandlungen über passive Lärmschutzmaßnahmen geführt.
Für die ausgewiesenen kritischen Bereiche wird empfohlen, die An-
ordnung von Tempo 30 zu beantragen. Somit könnte die Zahl der
Betroffenen deutlich reduziert werden.
Mit der Stufe 2 wird die Lärmaktionsplanung auf Straßen mit mehr als
8.200 Kfz/Tag ausgedehnt, in deren Folge die Anzahl der durch den
Umgebungslärm Betroffenen zunimmt.
In den kritischen Bereichen mit schlechtem Fahrbahnzustand (Kieke-
busch und Rotberg) sollte im Rahmen der Straßenausbauplanung eine
Zustandsverbesserung angestrebt werden.
Lokal differenziert könnte über die Einführung von Tempo 30 Abschnit-
ten eine Minderung der Lärmbelastung erreicht werden. Hierbei ist die
Frage der Akzeptanz und Befolgung durch den Verkehrsteilnehmer zu
berücksichtigen.
Grundsätzlich sollte bei allen weiteren infrastrukturellen und städtebau-
lichen Planungen der Nachweis der Einhaltung der Lärmgrenzwerte
als zwingende Planungsvoraussetzung gelten.
Zukünftig sollten die verschiedenen Planungsebenen (Verkehrsent-
wicklungsplanung, Bauleitplanung, Lärmaktionsplanung, Luftreinhalte-
planung) zusammengeführt werden, um deren Wechselwirkungen
frühzeitig im Planungsprozess berücksichtigen zu können sowie die
Datengrundlagen kontinuierlich und fachlich übergreifend fortschreiben
zu können. Die vorliegenden Berechnungsergebnisse basieren auf
Modellrechnungen, da aktuelle Zähldaten in Folge der Infrastrukturda-
ten gegenwärtig nicht verfügbar sind. Die zugrunde liegende Ver-
kehrsbelastung sollte anhand aktueller Verkehrserhebungsdaten
überprüft und fortgeschrieben werden.
Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld
Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 27
Literaturverzeichnis
[1]
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen
und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -
BImSchG), September 2002 in der Fassung der Bekanntma-
chung Juni 2005
[2] ISO 1996-2 (1987): Acoustics – Description and measurement of
environmental noise - Part 2: Acquisition of data pertinent to land
use
[3] LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung gemäß UMK Umlaufbe-
schluss 33/2007 vom 30. August 2007, herausgegeben von der
Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)
[4] Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie), Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften L189/12 vom 18.07.2002
[5] Städtebauliche Lärmfibel – Hinweise für die Bauleitplanung,
herausgegeben durch das Ministerium für Stadtentwicklung,
Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg und das Ministeri-
um für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des
Landes Brandenburg, Potsdam, November 2001
[6] Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bun-
desimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartie-
rung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006. In: Bundesgesetzblatt I,
S. 516
[7] Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belasteten-
zahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 –
Nicht amtliche Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger
Nr. 75 vom 20. April 2007
[8] Eckhart Heinrichs: Lärmminderungsplanung in Deutschland,
Dortmunder Beiträge zur Raumplanung, Verkehr 2, Institut für
Raumplanung (IRPUD), Universität Dortmund, Fakultät für Raum-
planung, Dortmund 2002, S. 26
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Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungen und Akronyme
Erläuterung
ALK Automatisierte Liegenschaftskarte
AP Arbeitspaket
BBI Berlin Brandenburg International
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung
BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit
dB(A) Frequenzbewerteter Schalldruckpegel (A-Bewertung)
EU Europäische Union
ISO Die Internationale Organisation für Normung – kurz ISO (von gr.: „isos“; zu dt. „gleich“, engl. International Organization for Standardization)
IV Individualverkehr
Kfz Kraftfahrzeug
km/h Kilometer/Stunde
km² Quadratkilometer
LDEN Lärmindex für den Gesamttag (Day-Evening-Night)
LEvening Lärmindex für den Abend
LIMA Anwendung zur Berechnung des Umgebungslärms
Lkw Lastkraftwagen
LNight Lärmindex für die Nacht
LUA Landesumweltamt
MIV Motorisierter Individualverkehr
NN Normalnull (bezogen auf den Meeresspiegel)
Abkürzungen und Akronyme
Erläuterung
OT Ortsteil
ÖV Öffentlicher Verkehr
Pkw Personenkraftwagen
StEP Verkehr Stadtentwicklungsplan Verkehr
SV Schwerverkehr
SVZ Straßenverkehrszählung
VBEB Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belasteten-zahlen durch Umgebungslärm
VISUM Verkehr-in-Städten-Umlegung, Anwendung zur Modellierung des Verkehrs
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Kartenanhang
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