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VT Sichtprüfung 1+2 SLV Lehrgang in Zusammenarbeit mit der DGZfP VT 1+2 VT 2 Rez. A+R Abschluss: Qualifizierungsprüfung VT 2 Q Ausbildung und Qualifizierungsprüfung entsprechen DIN EN ISO 9712 Lehrgang: 29.01.-02.02. 2018 5,0 Tage 14.05.-18.05. 2018 10.09.-14.09. 2018 26.11.-30.11. 2018 Prüfung: 03.02. 2018 1,0 Tage 1 Tag 19.05. 2018 15.09. 2018 01.12. 2018 Gebühr Rezertifizierung: € 1.340,- DVS/DGZfP-Firmenmitglied: Gebühr Rezertifizierung: € 1.139,- Gebühr Lehrgang: € 2.323,- Gebühr Prüfung: 688,- DVS/DGZfP-Firmenmitglied: Gebühr Lehrgang: € 1.975,- Gebühr Prüfung: 568,- Lehrgang: 16.07.-17.07. 2018 2,0 Tage 29.10.-30.10. 2018 Prüfung: 18.07. 2018 1,0 Tage 31.10. 2018 Unterrichtszeit Montag bis Freitag: 08:00-17:00 Uhr Gebühren sind von der Mehrwertsteuer befreit

VT Sichtprüfung 1+2 - Aktuelles aus der SLV Mannheimslv-mannheim.de/Flyer/VT-Sichtpruefung-1-2.pdf · ISO 9712 sind, abhängig vom Prüfver-fahren, bestimmte Erfahrungszeiten nachzuweisen

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VT Sichtprüfung 1+2SLV Lehrgang in Zusammenarbeit mit der DGZfP

VT1+2

VT2 Rez. A+R

Abschluss: Qualifizierungsprüfung VT 2 Q

Ausbildung und Qualifizierungsprüfung entsprechen DIN EN ISO 9712

Lehrgang: 29.01.-02.02. 20185,0 Tage 14.05.-18.05. 2018 10.09.-14.09. 2018 26.11.-30.11. 2018

Prüfung: 03.02. 20181,0 Tage 1 Tag 19.05. 2018 15.09. 2018 01.12. 2018

Gebühr Rezertifizierung: € 1.340,-

DVS/DGZfP-Firmenmitglied:Gebühr Rezertifizierung: € 1.139,-

Gebühr Lehrgang: € 2.323,-Gebühr Prüfung: € 688,-

DVS/DGZfP-Firmenmitglied:Gebühr Lehrgang: € 1.975,-Gebühr Prüfung: € 568,-

Lehrgang: 16.07.-17.07. 20182,0 Tage 29.10.-30.10. 2018

Prüfung: 18.07. 20181,0 Tage 31.10. 2018

Unterrichtszeit Montag bis Freitag: 08:00-17:00 UhrGebühren sind von der Mehrwertsteuer befreit

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Qualifizierung durch Weiterbildung

VT Sichtprüfung 1+2

Kursusinhalte Stufe 1 + 2

Als Sichtprüfung bezeichnet man das Erfassen und Bewerten von oberflächen-bezogenen Qualitätsmerkmalen, wie Oberflächenbeschaffenheit (z. B. Rauheit), Gestaltabweichungen (z. B. bei Schweißnähten) und Unregelmäßigkeiten („Fehler“) eines Produktes. Dies geschieht in einfachen Fällen direkt mit dem Auge ohne weitere Hilfsmittel („unbewaffnetes Auge“). Für höhere Empfindlichkeiten oder spezielle Aufgaben werden je nach Anwendungsfall optische Hilfsmittel wie Lupe, Endoskop oder ein Kamerasystem eingesetzt. Der Kursus VT 1/2 richtet sich an Personen, die Prüfanweisungen erarbeiten müssen, Prüfaufsichtsfunktionen wahrnehmen sollen oder die Durchführung komplexerer Prüfungen im Rahmen von Revisionen als Hauptaufgabe haben. Der Kursus erfüllt auch die Anforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie.

SLV Mannheim I Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH Käthe-Kollwitz-Straße 19 I 68169 Mannheim Telefon: 0621 - 3004 - 0 I Telefax 0621 - 3004 - 292 E-Mail: [email protected] I www.slv-mannheim.de Ihre Teilnahme melden Sie bitte schriftlich ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn per Post, Mail ( [email protected] ) oder Telefax ( 0621 - 30 04 292 ).

- Revisionsprüfungen von Industrie- und Kraftwerksanlagen- Umgang mit Normen und Regelwerken- Funktionskontrollen- Dokumentation und Bewertung der Befunde- Erstellen von Prüfanweisungen

- Physikalische und physiologische Grundlagen- Techniken und Ausrüstung für die Sichtprüfung- Endoskopie und Kamerasysteme- Prüfung von Walz- und Schmiedeprodukten- Prüfung von Gussstücken- Prüfung von Schweißverbindungen

Teilnahmevoraussetzung

Organisatorische Voraussetzungen- Der Teilnehmer wurde schriftlich angemeldet.- Die Anmeldung wurde von der SLV Mannheim GmbH bestätigt.- Die Gebühren wurden bezahlt.

Kenntnisse des Teilnehmers- Gute Kenntnisse der Deutschen Sprache in Wort und Schrift.- Sicheres Beherrschen der Grundrechenarten.- Für Kurse der Stufe 1 und 2 wird die Ausbildung in einem technischen Beruf vorausgesetzt, ersatzweise langjährige Berufserfahrung auf technischem Gebiet.

Industrielle ZfP-ErfahrungDer Teilnehmer sollte mit der Anwendung des Prüfverfahrens an seinem späteren Arbeitsplatz bereits vertraut sein, um die Einsatzbedingungen, das Prüfobjekt und das Prüfziel zu kennen. Gemäß DIN EN ISO 9712 sind, abhängig vom Prüfver-fahren, bestimmte Erfahrungszeiten nachzuweisen. Bis zur Qualifizierungs-prüfung muss mindestens 10 % der geforderten Erfahrungszeit erworben sein, ein Zertifikat wird erst dann ausge-stellt, wenn die komplette Erfahrungszeit absolviert wurde.

Teilnahme an QualifizierungsprüfungenFür die Teilnahme an einer Qualifizierungs-prüfung sind drei Voraussetzungen zu erfüllen: - Nachweis eines Sehtestes, der nicht älter als ein Jahr ist, - Nachweis von mindestens 10 % der geforderten industriellen ZfP-Erfahrungs- zeit, - Nachweis der vollständigen Absolvierung der geforderten ZfP-Ausbildungszeiten an einer anerkannten Ausbildungseinrich- tung.