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GOES/IKA 1/16 An: Zur Kenntnis: Von: Dr. Jörg Wötzel Gegenstand: Nutzung der Webanwendung IPA-KON durch überwachende Behörden Datum: November 2016 1. Grundsätzliches Was ist IPA-KON? Im elektronischen Nachweisverfahren ist der Entsorgungsnachweis durch den Beförderer nicht mehr während des Transportes mitzuführen. Die den Beförderer während des Transportes überwachenden Behörden haben somit keine direkte Möglichkeit mehr, die Angaben aus dem Begleitschein (die weiter durch den Beförderer gemacht werden müssen) mit dem Entsorgungsnachweis abzugleichen. Um diese Lücke zu schließen, wurde im Rahmen eines durch das Bundesinnenministerium geförderten und ge- meinsam von der Länderarbeitsgemeinschaft Gemeinsame Abfall-DV-Systeme der Länder (kurz „GADSYS“) mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) durchgeführten Projektes die Webanwendung IPA-KON (für „Informationsportal Abfallbewertung Modul Kontrolle“) entwickelt, die es den überwachen- den Behörden erlaubt, online direkt vom Ort der Kontrolle aus in den entsprechenden Fach- Datenbanken der Länder nach einzelnen Entsorgungsnachweisen zu recherchieren. Zudem kann über IPA-KON nach Stammdaten von Abfallerzeugern und -entsorgern sowie nach Ansprechpartnern in den Behörden gesucht werden. Eine über die Webanwendung IPA-KON gestellte Anfrage wird von IPA-KON direkt an das entsprechende Bundesland weitergegeben und dort durch eine Suche in der Fachanwen- dung ASYS (für Abfallüberwachungssystem) beantwortet. Das Suchergebnis wird anschließend in der Anwendung angezeigt. Im Anhang 4 dieses Dokumentes sind die Recherchemöglichkeiten, die die Anwendung IPA-KON bietet, detailliert dargestellt. 2. Organisatorisches Wer darf IPA-KON nutzen? Der Zugang zur Webanwendung IPA-KON steht neben dem Bundesamt für Güterverkehr auch allen anderen Behörden offen, die entsprechend ihrer Zuständigkeit an der Überwachung der Abfallentsor- gung beteiligt sind oder Verstöße gegen abfallrechtliche Festlegungen verfolgen. Die Nutzung der An- wendung IPA-KON ist für diese Behörden kostenfrei. Wenn Ihre Behörde die Web-Anwendung IPA-KON nutzen möchte, drucken Sie bitte als ersten Schritt die im Anhang 1 angefügte Erklärung zur Zuständigkeit der Behörde und zum Datenschutz aus und senden Sie uns diese ausgefüllt zu.

Was ist IPA-KON? - asysnet.de · Teilen Sie uns die DOI -IP -Adresse(n), über die Sie die Anwendung IPA -KON nutzen wollen, über die E -Mail -Adresse ipa-kon@goes -sh.de mit oder

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An:

Zur Kenntnis:

Von: Dr. Jörg Wötzel

Gegenstand: Nutzung der Webanwendung IPA-KON durch überwachende Behörden

Datum: November 2016

1. Grundsätzliches – Was ist IPA-KON?

Im elektronischen Nachweisverfahren ist der Entsorgungsnachweis durch den Beförderer nicht mehr

während des Transportes mitzuführen. Die den Beförderer während des Transportes überwachenden

Behörden haben somit keine direkte Möglichkeit mehr, die Angaben aus dem Begleitschein (die weiter

durch den Beförderer gemacht werden müssen) mit dem Entsorgungsnachweis abzugleichen. Um diese

Lücke zu schließen, wurde im Rahmen eines durch das Bundesinnenministerium geförderten und ge-

meinsam von der Länderarbeitsgemeinschaft Gemeinsame Abfall-DV-Systeme der Länder (kurz

„GADSYS“) mit dem Bundesamt für Güterverkehr („BAG“) durchgeführten Projektes die Webanwendung

IPA-KON (für „Informationsportal Abfallbewertung Modul Kontrolle“) entwickelt, die es den überwachen-

den Behörden erlaubt, online direkt vom Ort der Kontrolle aus in den entsprechenden Fach-

Datenbanken der Länder nach einzelnen Entsorgungsnachweisen zu recherchieren. Zudem kann über

IPA-KON nach Stammdaten von Abfallerzeugern und -entsorgern sowie nach Ansprechpartnern in den

Behörden gesucht werden. Eine über die Webanwendung IPA-KON gestellte Anfrage wird von IPA-KON

direkt an das entsprechende Bundesland weitergegeben und dort durch eine Suche in der Fachanwen-

dung ASYS (für „Abfallüberwachungssystem“) beantwortet. Das Suchergebnis wird anschließend in der

Anwendung angezeigt.

Im Anhang 4 dieses Dokumentes sind die Recherchemöglichkeiten, die die Anwendung IPA-KON bietet,

detailliert dargestellt.

2. Organisatorisches – Wer darf IPA-KON nutzen?

Der Zugang zur Webanwendung IPA-KON steht neben dem Bundesamt für Güterverkehr auch allen

anderen Behörden offen, die entsprechend ihrer Zuständigkeit an der Überwachung der Abfallentsor-

gung beteiligt sind oder Verstöße gegen abfallrechtliche Festlegungen verfolgen. Die Nutzung der An-

wendung IPA-KON ist für diese Behörden kostenfrei.

Wenn Ihre Behörde die Web-Anwendung IPA-KON nutzen möchte, drucken Sie bitte als ersten Schritt

die im Anhang 1 angefügte Erklärung zur Zuständigkeit der Behörde und zum Datenschutz aus und

senden Sie uns diese ausgefüllt zu.

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3. Technisches – Was wird zur Nutzung der Webanwendung IPA-KON benötigt?

Die Webanwendung IPA-KON steht auf einem von der IKA (InformationsKoordinierende Stelle Abfall

DV-Systeme der Länder) betriebenen Server zur Verfügung. Zur Nutzung ist lediglich ein Browser not-

wendig. Eine Zusammenstellung der technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Webanwendung

IPA-KON im Detail finden Sie im Anhang 2.

Die Verbindung zwischen den durch die überwachende Behörde genutzten Rechnern und dem IPA-

KON-Server wird über das DOI-Netz (Deutschland-Online-Infrastrukturnetz, Nachfolger des „TESTA-D“-

Netzes) hergestellt. Hierzu ist es notwendig, dass die durch die überwachende Behörde genutzten

Rechner Zugang zum DOI-Netz haben und zum Zugriff auf die Webanwendung IPA-KON freigeschaltet

sind. Eine Zusammenstellung der zur Einrichtung der Freischaltung notwendigen Schritte finden Sie im

Anhang 3.

4. Ansprechpartner:

Dr. Jörg Wötzel

InformationsKoordinierende Stelle Abfall DV-Systeme - IKA

c/o GOES mbH

Gesellschaft für die Organisation der

Entsorgung von Sonderabfällen mbH

Havelstraße 7

24539 Neumünster

Telefon: 04321 / 999424

Telefax: 04321 / 999444

eMail: [email protected]

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Anhang 1:

Erklärung zur Zuständigkeit der Behörde und zum Datenschutz

Angaben zur erklärenden Behörde:

Behörde

(Name und Adresse)

Ansprechpartner /

Telefon /

E-Mail-Adresse

Voraussichtliche Anzahl

der Anwender

Genutzte IP-Adressen im DOI-Netz

Unsere Behörde ist entsprechend ihrer Zuständigkeit an der Überwachung der Abfallentsorgung beteiligt

oder verfolgt Verstöße gegen abfallrechtliche Festlegungen.

Die über IPA-KON zur Verfügung gestellten Daten werden von den Mitarbeiter(inne)n unserer Behörde

ausschließlich zu dienstlichen Zwecken genutzt und verarbeitet. Dies betrifft insbesondere Angaben, die

unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis* fallen können sowie personenbezogene Daten**.

Unsere Mitarbeiter(innen) halten den Behördenzugang zu IPA-KON (Anwendername der Behörde und

Passwort) geheim und stellen ihn Dritten nicht zur Verfügung.

Wir bestätigen hiermit, dass wir unsere Mitarbeiter(innen) schriftlich über die oben genannten Anforde-

rungen zum Datenschutz informiert und dazu verpflichtet haben. Die entsprechenden Dokumente wer-

den archiviert und können bei Bedarf vorgelegt werden.

Ort & Datum

Unterschrift & Stempel

*Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die

nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtig-tes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen (Bonk/Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 2001, § 30 Rn. 13).

** Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürli-

chen Person (§ 3 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz).

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Anhang 2:

Technische Mindestanforderungen zur Nutzung der Web-Anwendung IPA-KON

Verbindung ins DOI-Netz mit einer Bandbreite ab 64 kbps, empfohlen 384 kbps oder mehr

Freischaltung der Kommunikation mit dem IPA-KON-Server,

Der/Die zum Zugriff auf die IPA-KON-Anwendung genutzte/n Rechner muss/müssen die Berechti-

gung besitzen auf die folgende URL im DOI-Netz zuzugreifen: http://ipa-kon.landsh.doi-

de.net/ipa/ipa.php (genaueres siehe unter Anhang 3)

Browser Internet Explorer ab Version 7.0 (andere aktuelle Browser dürften kompatibel sein, werden

aber weder supportet, noch bei Tests berücksichtigt)

Browser-Einstellungen (erlaubt in Voreinstellung aller aktuellen Browser):

Nutzung von HTTP 1.1 erlaubt

Darstellung von Bildern erlaubt

JavaScript erlaubt

Session-Cookies erlaubt

Bildschirm:

Mindestbreite 1024 Pixel (z.B. 1024*768)

Farbtiefe min. 16bit

Freischaltung des Ports 80 der (aktuellen) Domains www.hlug.de, www.abfall-nrw.de und

www.abfallbewertung.org (empfohlen)

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Anhang 3:

So wird Ihre Behörde IPA-KON-Nutzer

Folgende Schritte sind notwendig, um IPA-KON-Nutzer zu werden:

Aufgabe

von

1) Einrichtung eines DOI-Zugangs für den bzw. für die durch Sie als überwa-

chende Behörde genutzten Rechner.

Der/Die zum Zugriff auf die IPA-KON-Anwendung genutzte/n Rechner

muss/müssen die Berechtigung besitzen auf die folgende URL im DOI-Netz

zuzugreifen: http://ipa-kon.landsh.doi-de.net/ipa/ipa.php.

Die Einrichtung erfolgt durch die Stelle in Ihrem Land, die den DOI-Übergang

in das jeweilige Landesnetz/Verwaltungsnetz betreut, bzw. durch die IT-

Abteilung Ihrer Behörde. Bei der Einrichtung des DOI-Zugangs wird für die

genutzten Rechner auch eine sog. DOI-IP-Adresse festgelegt.

Behörde

2) Zudem muss auf unserer Seite der Zugriff auf die IPA-KON-Anwendung für

die genutzten Rechner ebenfalls freigeschaltet werden.

Teilen Sie uns die DOI-IP-Adresse(n), über die Sie die Anwendung IPA-KON

nutzen wollen, über die E-Mail-Adresse [email protected] mit oder tragen

Sie diese in der die Erklärung zur Zuständigkeit Ihrer Behörde und zum Da-

tenschutz (s. folgender Punkt) ein.

Behörde

3) Füllen Sie die Erklärung zur Zuständigkeit Ihrer Behörde und zum Daten-

schutz (Anlage 1) aus und senden Sie uns diese zu.

Behörde

4) Einrichtung der auf unserer Seite notwendigen Freischaltung zum Zugriff auf

den IPA-KON-Server

Wir veranlassen alle hierzu notwendigen Schritte.

IKA

5) Nach Erhalt der Erklärung zur Zuständigkeit Ihrer Behörde und zum Daten-

schutz sowie Einrichtung der Freischaltung auf unserer Seite senden wir

Ihnen Ihre Benutzerkennung und Ihr Passwort auf dem Postweg zu.

IKA

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Anhang 4:

Recherchemöglichkeiten in IPA-KON

Suchen nach Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen

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Suche nach Abfallarten

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Suchen nach Entsorgungsanlagen

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Suchen nach Abfallerzeugern

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Suche nach Ansprechpartnern