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Weimar, 27. August 2009 Gunter ScheibnerBereich Koordination/Netzabrechnung VE Transmission GmbH
Trennung und koordiniertes Zusammenwirken von Energiegeschäft und Systemführung bei VE Transmission
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 2
Gliederung
Teil 11. Motivation zur Änderung der Aufgabenverteilung Folie 03
2. Aufgabenzuordnung Folie 04
3. Funktionswandel hin zu einem TCC Folie 07
4. Koordiniertes Zusammenwirken Folie 08
5. Umgesetzte Struktur ab 01.07.2007 Folie 09
6. Front Office Folie 10
Teil 2 Verhältnis § 11 EEG und § 13, Abs. 2 EnWG
7. Sachverhalt Folie 17
8. Ergebnis aus Sicht VE-T Folie 19
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 3
Motivation zur Änderung der Aufgabenverteilung
Trennung der Verantwortung des Netzbetreibers für die Systemsicherheit einerseits von seiner wirtschaftlichen Verantwortung (Leistungs- und Energiebeschaffung, Führen der ÜNB-eigenen-Bilanzkreise) andererseits
Dabei einzuhaltende Grundsätze:
Aufgaben, welche direkt oder indirekt die Systemsicherheit betreffen (u. A. insbesondere Engpassmanagementmaßnahmen), werden von der Systemführung wahrgenommen.
Die Beschaffung und wirtschaftliche Optimierung der Bilanzkreise übernimmt das Energy Management und stellt der Systemführung die entsprechend der Systemführung erforderliche Leistung/Energie bereit.
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 4
Aufgabenzuordnung - Netzverluste
Mengenbestimmung
IST - auf Basis State Estimation durch Systemführung
zählwertbasierter Vergleichswerte - aus der Bilanzkreis-abrechnung durch Energy Management.
PrognosewerteJahresprofil/RMP - vergangenheitsbasiert durch Energy Management auf Basis von Eingangsgrößen aus der Systemführung (Monatsmengenprognose und estimierte Ist-Menge).
Day-ahead-Prognose - vergangenheitsbasiert durch Systemführung auf Basis Topologie, Last, Erzeugung, Wetterprognose.
aufgeteilt nach längerfristiger Terminbeschaffung und kurzfristiger Day-ahead-Beschaffung durch Energy Management.
Beschaffung
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 5
Aufgabenzuordnung - Regelenergie
Systemführung
Verantwortung für die Systemsicherheit entsprechend §§ 12-14 EnWG – Frequenz und Spannungshaltung, Stabilitätssicherung (u.a. (n-1))- Maßnahmen zur Engpaßvermeidung und –beherrschung- Sicherstellung des Betriebes des Übertragungsnetzes unter Normal- und gestörten Bedingungen im nationalen und internationalen Verbund- Sicherstellung des Betriebes ohne Verbindungen zu anderen TSO (Inselbetrieb)
Beschaffung der erforderlichen Regelleistung - entsprechend der regulatorischen Vorgaben - Entwicklung der Regelenergiemärkte
Energy Management
Präqualifikation von Regelleistunganbietern- Systemführung: technische Aspekte- Energy Management: wirtschaftliche und vertragliche Aspekte
Systemführung und Energy Management
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 6
Aufgabenzuordnung – EEG-Ausgleich
Systemführung
Prognosen der zu erwartenden Windeinspeisung und Hochrechnung- (ggf. auch knotenscharf für die Lastflussprognose) - Einfluß der EEG-Einspeisungen und des EEG-Ausgleiches auf Engpassmanage- ment und Horizontalen Belastungsausgleich und die Systemsicherheit
Führung des EEG-Bilanzkreises - Beschaffung und Vermarktung langfristig, mittelfristig, day-ahead, intraday - Einsatz von PSW-Leistung und EEG-Ersatzleistung
Energy Management
Engpassmanagement - Systemführung: Durchführung u. Ableitung von Vorgaben für den EEG-Ausgleich- Energy Management: Berücksicht. der Einschränkungen zur EEG-Vermarktung
Systemführung und Energy Management
Dimensionierung und Beschaffung der EEG-Ersatzleistung
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 7
Funktionswandel hin zu einem TCC
HSL TCC
Daten-management
Daten-management
Auktionierung NetzkapazitätenAuktionierung
Netzkapazitäten
Windpower-managementWindpower-management
KoordinationENTSO-E
KoordinationENTSO-E
Wide Area MonitoringWide Area Monitoring
Auktionierung Kraftwerke
Auktionierung Kraftwerke
Ausschreibung von SDLAusschreibung von SDL
zukunftsorientiertes Control Center
Video-überwachung
Video-überwachung
Regelzonenmanagement/SystemführungRegelzonenmanagement/Systemführung
SpannungshaltungSpannungshaltung
FrequenzhaltungFrequenzhaltung
Stabilitäts-überwachung
Stabilitäts-überwachung
Steuerung/Überwa-chung virtueller KWSteuerung/Überwa-chung virtueller KW
Fulfillment of basis protection
concept
Fulfillment of basis protection
concept
EM
EM
Systemführung
EM
EM
EMEM Energy Management
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 8
Koordiniertes Zusammenwirken
Beschaffung der erforderlichen Regelleistung
Beschaffung der Netzverlustenergie
Bewirtschaftung der ÜNB Bilanzkreise
Datenmanagement/Prozeßbewertung
Auktionierung Netzkapazität/ Kraftwerke
Stabilitätsüberwachung/ Spannungshaltung
Dimensionierung Regelleistung und Netzverluste
Frequenzhaltung/Steuerung/ Überwachung virtueller KW
Windpowermanagement
Prozeßbewertung und netzwirtschaftliche Abrechnung
Bilanzkreismanagement
EEG- und KWK-G-Abwicklung
RZ-Management/ Systemführung
&Energy Management
Energy Management Regelzonenmanagement/Systemführung
FO
FO
BO
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 9
Umgesetzte Struktur ab 01.07.2009
andere Bereiche
GT Technik
T-S Systemführung&Sicherheit/SoS
T-SK Regelzonen-kooperation/SoS
T-SP Regelzonen-prozesse
T-SO Operative Systemführung
GK Kaufmännisches
Energy Management
T-EP Portfolio-management
T-EK Koordination/Netzabrechnung
T-EXF FRONT OFFICE
Darauf aufbauend wurde die neue Struktur bei VE Transmission zum 01.07.2007 eingeführt.
T-E andere Bereiche
Front Office
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 10
Front Office - Klare Trennung der wirtschaftlichen Optimierung von der Systemverantwortung
• Netzverlustbeschaffung und EEG-Ausgleich mit klarem wirtschaftlichen Fokus.
• Berücksichtigung von marktbasiertem Engpassmanagement (§ 13 (1) EnWG).
• Day-ahead/Intraday-Beschaffung/ Vermarktung über EEX.
• Intraday-Beschaffung/Vermarktung OTC bzw. über Dienstleister.
• Marktanalysen.
• kurzfristige Ausschreibungen.
Funktionen des Front Office Effekte durch …
• verbesserte Marktkenntnis
• rein wirtschaftlichen Fokus bei der Führung der Netzbilanzkreise
• speziell dafür ausgebildete Mitarbeiter
• optimale Nutzung verbleibender Handlungsspielräume bei Netzengpässen
• optimale Einbeziehung der Kenntnis über die Systembilanz
• Portfolio-Effekte zwischen den unter-schiedlichen TSO-Energie-Produkten
=> Entlastung der Systemführung von marktbezogenen Aufgaben – wichtig aufgrundder stetig steigenden Anforderungen aus kritischen Netzbelastungen.
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 11
Front Office - Historie und Highlights
Sep 08 Okt 08
Start EEX (5-Tage)DA (7 Tage)
1. September
Nov 08 Dez 08 Jan 09 Feb 09 Apr 09Mär 09
Start EEX (7-Tage)
1. Oktober
Start IDim 1-Schichtbetrieb
1. Dezember
Start IDim 2-Schichtbetrieb
1. Februar
Erstes ID-Geschäftan der EEX
27. Februar
Start DA-Handelfür Dritte
1. März
Start ID-Handelfür Dritte
16. März
Start IDim 3-Schichtbetrieb
1. April
Vollst. Trennung von FPM und Front Office gewährleistet
15. Januar
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 12
0,00
100,00
200,00
300,00
400,00
500,00
600,00
700,00
800,00
900,00
1000,00
sep okt nov dez jan feb mrz apr mai jun jul
Handelsvolumen [GWh]
2008 2009
Übersicht der von VE-T gehandelten DA-Volumina
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 13
Front Office - Erklärung an die EEX zum Intraday-Handel
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 14
Front Office – Werbung für den EEX-Intraday-Handel
DATUM 04.03.2009Vattenfall Europe Transmission stärkt Intraday-Handel an der EEXAls erster Übertragungsnetzbetreiber wickelt VE Transmission Intraday-Geschäfte an der EEX ab Weitere Grundlage zur effizienten Erfüllung der TSO Aufgaben somit geschaffen
VE Transmission ist als erster Transmission System Operator (TSO) nun auch im innertäglichen Börsenhandel der deutschen Strombörse EEX aktiv und wird damit die Liquidität des Marktes maßgeblich erhöhen und den Wettbewerb auf dem Strommarkt stärken. Bereits seit 11.08.2008 ist VE Transmisson an der EEX zugelassen und tätigt tägliche Day-ahead-Geschäfte. Möglich wurde die Ausweitung auf den innertäglichen Handel durch die organisatorische Trennung von Systemführung und Energiemanagement, wodurch die von der Börse geforderte Anonymität der Handelspartner gewährleistet werden kann. Mit den neuen Prozessen ist VE Transmission Vorreiter bei der Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Aufgaben, insbesondere der Aufnahme, Veredelung und dem Transport des aus erneuerbaren Energien eingespeisten Stroms gemäß EEG.
VE Transmission ist der verantwortliche TSO für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Berlin und Hamburg und ist nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) zur vollständigen Abnahme des in der Regelzone erzeugten regenerativen Stroms verpflichtet. Aufgrund der hohen Zuwachsraten bei der Windkraft auf dem Gebiet der östlichen Bundesländer übernimmt VE Transmission mit etwa 41 % einen überproportional hohen Anteil des deutschlandweit erzeugten Windstroms von den Anlagenbetreibern. Da die Stromlieferanten ein monatliches Lieferband mit konstanter Leistung erhalten, muss VE Transmission die starken Fluktuationen der Einspeisung ausgleichen, d.h. in windstarken Phasen den überschüssigen Strom verkaufen und in windschwachen Phasen die fehlende Energie zukaufen.
Mit der Aufnahme des Intradayhandels an der EEX können die für den Ausgleich erforderlichen Stromhandelsgeschäfte nunmehr auch im Innertagesbereich an der EEX realisiert werden. Mit der zunehmenden Nutzung des standardisierten Marktes der EEX wird VE Transmission zusätzliche Transparenz schaffen und durch die zusätzliche Liquidität den Wettbewerb auf dem Strommarkt fördern.
…Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen ist: Meike Wulfers, PressesprecherinTelefon +49 (0)30 / 51 50 34 16, E-Mail: [email protected]
(Auszug)
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 15
Frontoffice - BNetzA-Beschluß BK6-08-226In dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung zum Bilanzkreis für Energie nach dem EEG wurde am 12.05.2009 beschlossen:
1. Die im Rahmen der Bewitschaftung des EEG-Bilanzkreises von den Übertragungsnetzbe-treibern durchzu-führende Beschaffung bzw. Veräußerung der Strom mengen zur Herstel-lung des von Letztverbraucher beliefernden Elektrizitätsversorgungsunternehmen abzu-nehmenden Bandes hat über einen börslich organisierten Handelsplatz zu erfolgen.
2. Über den vortäglichen Handel ist für jede Stunde des Folgetages die Differenz zwischen der gemäß Vor-tagesprognose vorhergesagten Einspeiseleistung auserneuerbaren Energien und dem zu liefernden Band zubeschaffen bzw. zu veräußern. Der Ausgleich hat in voller Höhe zu erfolgen. Sämtliche Kauf- bzw.Verkaufsangebote sind preisunabhängig einzustellen.
3. Die Abweichungen zwischen den sich aus den untertäglichen Prog-nosen ergebenden Einspeiseleistungen und den auf Basis der Vor-tagesprognose bereits beschafften bzw. veräußerten Strommengen sind über den untertäglichen Handel auszugleichen.
6. Die Beschaffung bzw. Veräußerung der Strom-mengen zur Herstellung des Bandes darf auf einen anderen Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses übertragen werden.
8. Die Vorgaben sind beginnend mit dem 01.08.2009 umzusetzen.
…
…
…Sind auf Kurs!
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 16
Teil 2
Verhältnis § 11 EEG und § 13, Abs. 2 EnWG
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 17
Sachverhalt
EnWG § 13 Abs. 2
Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems
EEG 2009 §§ 11 und 12
Einspeisemanagement nach § 11 und die Härtefallregelung nach § 12 aufgenommen.
Wie ist das Verhältnisses des § 13 Abs. 2 EnWG zu diesen neuen Vorschriften?
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 18
1. Ist nach Erlass des § 11 EEG die Abregelung von WEA nach § 13 Abs. 2 EnWG weiterhin möglich, ohne vorher § 11 EEG angewendet zu haben?
2. Gibt es einen Unterschied zwischen den Rechtsfolgen des § 12 EEG und eventuellen Schadenersatzansprüchen nach § 13 EnWG, was gilt insoweit für die Wälzbarkeit über die NNE?
Sachverhalt - Detailfragestellungen
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 19
Ergebnis aus Sicht VE-T 1
Der Aufruf von Maßnahmen nach § 13 Abs. 2 EnWG durch VE-T, ohne vorher EEG-Einspeisemanagement nach § 11 EEG im Übertragungsnetz durchgeführt zu haben ist weiter möglich, da
Abregelung nach § 13 Abs. 2I weiter möglich?
derzeit mangels Vorliegen seiner Voraussetzungen § 11 EEG von VE-T nicht zur Anwendung kommen kann
keine Überlastung durch Strom aus direkt am Übertragungsnetz angeschlossenen EE/KWK/ Grubengas-Anlagen
grundsätzlich kein Vorrang des § 11 EEG gegenüber § 13 Abs. 2 EnWG
Hinweis: die gesetzlichen Regelungen zum Verhältnis §§ 11 EEG/ 13 EnWG sind auch nach allgemeiner Auffassung in der juristischen Literatur misslungen und unklar
27.08.2009 VE Transmission / Scheibner 20
Danke für Ihre Aufmerksamkeit !