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Elektronische Dienstplanung in Sachsen gestartet Seite 4 Ambulante Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Seite 4 Abrechnung von Leistungen für im Ausland Krankenversicherte Seite I und Beilage 9 • 2015 Wie verbindlich sind Arzttermine?

Wie verbindlich sind Arzttermine? - kvs-sachsen.de · 2020. 1. 20. · Ärzten in der Vergangenheit hin und wie - der schon mal Kopfzerbrechen. In der Kinderarztpraxis reagierte der

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Elektronische Dienstplanung in Sachsen gestartetSeite 4

Ambulante Versorgung von Flüchtlingen und AsylbewerbernSeite 4

Abrechnung von Leistungen für im Ausland KrankenversicherteSeite I und Beilage

9 • 2015

Wie verbindlich sind Arzttermine?

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1

Inhalt

ARMIN: Server für Medikationspläne zertifiziert und in Betrieb 5ARMIN

Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) Sachsen erhieltZertifikat „Geprüfter Datenschutz“ 8

Nachrichten

Klarer Vertrauensbeweis von über 6.000 Patienten 8Meinung

Wir suchen Sie 6

Leipziger Ärzteball am 5. Dezember 2015 7

In eigener Sache

Informationen zur ambulanten Versorgung von Flüchtlingenund Asylbewerbern 4

Aktuelles

Elektronische Dienstplanung in Sachsen gestartet 4Online-Initiative

Editorial Wie verbindlich sind Arzttermine? 3

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015

Zur Lektüre empfohlen Bourgery 12

Impressionismus – Expressionismus 12

Robert Koch und Louis Pasteur 12

Antibiotika und AntimykotikaSubstanzen – Krankheitsbilder – Erregerspezifische Therapie 11

Buchvorstellung

Impressum 10

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KVS-Mitteilungen Heft 9/2015

Inhalt

Beilagen: Informationen im Umgang mit der Europäischen Krankenversichertenkarte

SWK Chemnitz – Curriculum „Psychosomatische Grundversorgungbei Kindern und Jugendlichen“

Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“

Anzeigenbeilage: PVS Sachsen – Imagekampagne / Postkarte

Informationen In der Heftmitte zum Herausnehmen

Sicherstellung

Wenn das Herz stolpert: Neue Aspekte in der Präventionund Therapie bei Herzinfarkt und Schlaganfall VIII

Fortbildungsangebote der KV SachsenOktober und November 2015 IX

Fortbildung

Verordnungshinweise für einzelimportierte Arzneimittel nach§ 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG) VII

Verordnung von Arznei-Heil- und Hilfsmitteln

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen II

Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen (Stand August 2015) III

Personalia In Trauer um unsere Kollegen XII

Abrechnung Abrechnung von Leistungen für Personen, die im Auslandkrankenversichert sind I

Qualitätssicherung Fortbildungsstatut der KV Sachsen VII

Schutzimpfungen Korrekte Verordnungsweise von Impfstoffen IV

Verschiedenes Hinweise zur Leichenschau und zum Ausfüllen derTodesbescheinigung V

2

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Editorial

3KVS-Mitteilungen Heft 9/2015

Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unlängst veröffentlichte eine große regio-nale Tageszeitung einen Beitrag zumThema Arzttermine. Im Mittelpunktstand ein Vater, der seine 10-jährige Toch-ter in eine Kinderarztpraxis zum Impfenbegleitete. Nach 40-minütiger Wartezeitmusste er dann von der Ärztin erfahren,dass der für das Kind vorgesehene Impf-stoff kurz vor der Behandlung ausgegan-gen sei.

Natürlich sorgt eine solche Nachricht beiden Betroffenen für Frust. Aus der Situa-tion heraus sind jedoch leider derartigeHiobsbotschaften durchaus mal möglich.Gerade beim Impfen bereiteten kurzfris -tige Lieferausfälle den niedergelassenenÄrzten in der Vergangenheit hin und wie-der schon mal Kopfzerbrechen. In derKinderarztpraxis reagierte der Vater je-denfalls höchst ungehalten. Als Reaktionauf die aus seiner Sicht vertane Zeit be-zifferte er den dadurch für ihn entstande-nen materiellen Ausfall auf 182,84 Euround stellte diesen der Ärztin in Rechnung.Man kann darüber natürlich durchaus ge-teilter Meinung sein, zumal es sich, wiegeschildert, sicherlich um einen Einzel-fall handelt.

Bei allem Ärger für die Patienten muss esjedoch gestattet sein, die Sache einmalumgekehrt zu betrachten. Denken wirbeispielsweise an unser ServiceTelefon,mit dem die KV Sachsen seit November2014 mit einigem Aufwand, aber durch-aus guten Ergebnissen für Patienten, Ter-mine vermittelt. Man könnte sich hier dieFrage stellen, welche Möglichkeiten oderwelches Recht haben eigentlich eine Ärz-tin oder ein Arzt, wenn im Umkehrschlussvereinbarte Termine von Patienten nicht

wahrgenommen bzw. sehr kurzfristig ab-gesagt werden?

Man sollte es nicht glauben, aber dieskommt gar nicht so selten vor. Nach einervon der KBV im September 2014 in Auf-trag gegebenen Studie des Institutes fürangewandte Sozialwissenschaften (infas)in rund 1.000 Arztpraxen, liegt die kurz-fristige Nichtinanspruchnahme verein-barter Termine in niedergelassenen Pra-xen deutschlandweit bei durchschnittlichca. sechs Prozent. Schon im Hinblick aufihre Terminplanung schätzten 26 Prozentder befragten Ärzte diesen Fakt als pro-blematisch ein.

Und der finanzielle Aspekt? Wenn mandie Arztminute moderat mit einemDurchschnittswert von 90 Cent berech-net, entsteht dem Arzt bei einer durch-schnittlichen Konsultationszeit von 15Minuten ein wirtschaftlicher Schadenvon 13,50 Euro pro Patient. Diesen er-folgreich geltend zu machen, ist derzeitnur sehr schwer möglich. Ich kann mirvorstellen, was es für einen Aufschrei geben würde, wenn ein Arzt den ihm entstandenen Schaden, nach meiner Mei-nung eigentlich zu Recht, dem Verur-sacher in Rechnung stellt. Das Vorurteilder Raffkes im weißen Kittel hätte wohldann in der Öffentlichkeit wieder Hoch-konjunktur.

Wenn bislang in Einzelfällen Streitigkei-ten um Terminabsagen mal vor Gerichtlandeten, fielen die Urteile unterschied-lich aus. Höchstrichter liche Entscheidun-gen hierzu gibt es noch nicht. Sofern einAnspruch auf Ausfallhonorar oder Scha-densersatz des Arztes bejaht wurde, warjeweils Voraussetzung, dass der Terminfest vereinbart war und der Schaden im

Einzelnen konkretisiert wurde. Dies be-deutet, dass der Arzt den Termin nicht anderweitig nutzen konnte, z. B. durchErledigung schriftlicher Arbeiten oderpraxisinterner Bürotätigkeit.

Aus meiner Sicht kann man alles disku-tieren, aber dann bitte nicht einseitig.Am besten wäre es freilich, wenn die Beteiligten solche Probleme friedlich untereinander klären. Denn es bleibt da-bei: Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist einhohes, aber auch sensibles Gut.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

IhrStellvertretender VorstandsvorsitzenderClaus Vogel

Wie verbindlich sind Arzttermine?

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Aktuelles/Online-Initiative

KVS-Mitteilungen Heft 9/20154

Einrichtung einer Praxisin Dresden

Die KV Sachsen betreibt seit dem 14.September 2015 in den Räumen der Kas-senärztlichen Bereitschaftspraxis Dres-den, Fiedlerstraße 25, eine Praxis zurambulanten Versorgung von Asylbe-werbern. Grundlage dafür ist eine Ver-einbarung mit der Landesdirektion Sach-sen und der Stadt Dresden.

Die Einrichtung und der vorerst bis zum31. Dezember 2015 befristete Praxis-betrieb erfolgen aufgrund der besonde-ren Situation der medizinischen Versor-gung von Asylbewerbern in der DresdnerErstaufnahmeeinrichtung einschließlichder Außenstellen.

Grundlage der Behandlung ist der ge-setzliche Versorgungsumfang gemäߧ 4 Asylbewerberleis tungsgesetz. Überdie Fortführung der Dresdener Einrich-

tung sowie die mögliche Schaffung ähn-licher Einrichtungen in Chemnitz undLeipzig wird zu gegebener Zeit entschie-den.

Die Bereitstellung von Dolmetschernwird über die Stadt Dresden gesichert.Eine sozialpädagogische Grundbetreu-ung ist vorgesehen. Kostenträger sindausschließlich die Landesdirektion Dres-den und die Stadt Dresden.

Sofern die Praxiskosten aus den Erträgender Praxis nicht vollständig finanziertwerden können, tritt der Freistaat Sachsenfür einen möglichen Fehlbetrag ein.

Der Praxisbetrieb erfolgt im Rahmen einer medizinischen Basisversorgung(Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, ggf.chirurgische Versorgung) von Montagbis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr, außer Feier- und Brückentagen sowiedem 24. und 31. Dezember.

Bitte um Unterstützung

Die KV Sachsen sucht für diese Praxisweitere ärztliche und nichtärztliche Mit-arbeiter.

Ärzte können auch auf Honorarbasisan der ärztlichen Versorgung mit -wirken.

Es werden zur Weiterbehandlung auchambulante fachärztliche Behandlungs -kapazitäten (insbesondere Gynäkologie,Augenheilkunde und Orthopädie-Unfall-chirurgie) benötigt.

Bei Fragen und Interesse an einer Mitar-beit wenden Sie sich bitte an Herrn Ro-bert Baierl unter Tel. 0351 8828-225 oderper E-Mail: [email protected].

Hier ist es auch möglich, der KV Sachsenzu signalisieren, wenn Kapazitäten gese-hen werden, vereinzelt Flüchtlinge/Asyl-bewerber in der eigenen Praxis zu behan-deln. Vielen Dank.

– ÖA/BGStDD –

Aktuelles

Informationen zur ambulanten Versorgung von Flüchtlingen undAsylbewerbern

Unterstützung durch die KV Sachsenbei der Organisation der Bereitschafts-dienste

Eine händische Dienstplanung bezie-hungsweise eine Planung mit einer Excel-Liste kann für den ärztlichen Dienst-planer im Kassenärztlichen Bereit-schaftsdienst sehr schnell aufwändig wer-den. Dabei besteht, entsprechend den regionalen Absprachen die Aufgabe, dieDienste möglichst gerecht an die dienst-verpflichteten Ärzte eines Bereiches zuverteilen.

Jeder kann sich leicht vorstellen, dasseine faire Diensteinteilung mit wachsen-

der Gruppenstärke schwieriger wird.Hinzu kommen gesonderte Regelungenan Feier- und Brückentagen, Krankhei-ten, Diensttauschen und Ausfällen bis hinzu Änderungen in der KassenärztlichenBereitschaftsdienstordnung, welche dieErstellung der Dienstpläne zu einer Her-ausforderung machen können.

Um zukünftig die Dienstplangestalter beiihrer Arbeit zu unterstützen, stellt die KVSachen das Programm „Bereitschafts-dienst Online“, kurz „BD-Online“, derFirma MEDLINQ, als Anwendung imKV-SafeNet* bereit. In zahlreichen Kas-senärztlichen Vereinigungen, wie bei-spielsweise in der KV Thüringen, KV

Westfalen-Lippe, KV Baden-Württem-berg und KV Niedersachsen, ist dasDienstplanungsprogramm bereits im Ein-satz.

Ein Bestandteil von BD-Online sind„Fairnesspunkte“. Diese Punkte werdenfür jeden geleisteten Dienst vergeben, umunter Berücksichtigung der individuellenWünsche und der örtlichen Gegeben-heiten einen mathematisch gerechten undfür alle Gruppenmitglieder transparentenPlan zu erstellen.

Ein Beispiel für eine faire Dienstplanungist die Zuteilung zu Feiertagsdiensten:Ein Arzt, welcher im Zeitraum zwischen

Online-Initiative

Elektronische Dienstplanung in Sachsen gestartet

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Online-Initiative/ARMIN

5KVS-Mitteilungen Heft 9/2015

Dresden/Weimar, 14. August 2015 –Ärzte und Apotheker, die sich an der Arzneimittelinitiative ARMIN beteiligen,können ab sofort mit höchster Datensi-cherheit Informationen austauschen. Seitheute ist der ARMIN-Medikationsplan-server erfolgreich für das sichere Netz derKVen zertifiziert und in Betrieb genom-men worden. Durch die Zertifizierungwird sichergestellt, dass die Anforderun-gen an Datenschutz und -sicherheit erfülltwerden. Der Server ist nur von den be-treuenden Ärzten und Apothekern mitHilfe eines speziellen Routers (KV-Safe-Net*) erreichbar. Über diesen Server können zukünftig ARMIN-Ärzte und-Apotheker die Medikationspläne einge-schriebener Patienten einsehen und stetsaktuell halten.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassen-ärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr.Klaus Heckemann zeigt sich zufrieden:„Das Herz von ARMIN schlägt. Die Hersteller der Praxisverwaltungssystemesind auf einem guten Weg, eine zügigeAnbindung an den ARMIN-Medikations-planserver zu ermöglichen. Wir werdenalle Prozesse umfangreich testen und mitErhalt des Datenschutzsiegels das dritteModul von ARMIN in den Routinebe-trieb überführen.“

Die ersten ARMIN-Pilotapotheken sindbereits an das sichere Netz der KVen an-gebunden. Die Prozesse werden getestet,danach kann der Startschuss für alle an-

deren eingeschriebenen Apotheken fal-len. Nach und nach können dann alle ARMIN-Apotheken auf die elektroni-schen Medikationspläne ihrer ARMIN-Patienten zugreifen. „Dazu muss der Zugang zum Medikationsplanserver viaKV-SafeNet* in das bestehende Apo-thekenverwaltungssystem implementiertwerden. Es wird bei der technischen Um-setzung sicher die eine oder andere Frageauftreten. Bei der Klärung dieser Fragenwird der Verband seine Mitglieder nachMöglichkeit tatkräftig unterstützen“, er-läutert Thomas Dittrich, Vorsitzender desSächsischen Apothekerverbandes.

„Mit dem Medikationsplanserver wurdeein wichtiger Teil der ARMIN-Infra-struktur aufgebaut. Erstmals im deut-schen Gesundheitssystem werden sichÄrzte und Apotheker in einem sicherenIT-System zur medikamentösen Therapiezahlreicher AOK PLUS-Versicherter aus-tauschen können. Für die Arzneimittel-therapiesicherheit der Patienten ist dasein Meilenstein“, ergänzt die Vorstands-vorsitzende der Kassenärztlichen Ver-einigung Thüringen, Frau Dr. AnnetteRommel.

Der Vorsitzende des Thüringer Apothe-kerverbandes, Stefan Fink, der bereits dieTestphase aktiv begleitet hat, ist begeis -tert: „ARMIN wird bald für alle erfahr-bar. Gemeinsam mit den Apothekensoft-warehäusern arbeiten wir an praxis-tauglichen Lösungen zum Medikations-

management. Erste Basisschulungen pla-nen wir für Ende August.“

Auch die Kassenärztliche Bundesvereini-gung (KBV) freut sich über die Fort-schritte des Modellvorhabens. „Das istein großer Beitrag dafür, die Arzneimit-teltherapiesicherheit für die Patienten inSachsen und Thüringen zu erhöhen“, er-klärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. ReginaFeldmann.

Die Arzneimittelinitiative ARMIN istein gemeinsames Projekt der Ärzte undApotheker Sachsens und Thüringenssowie der AOK PLUS. Mit dem Mo-dellvorhaben, bei dem Ärzte Wirkstoffeverordnen und die Apotheker die ent-sprechenden Medikamente ausgeben,soll die Qualität und Wirtschaftlichkeitder Arzneimittelversorgung erhöhtwerden. Der Medikationsplan ist Teildes dritten und abschließenden Mo-duls von ARMIN, dem Medikationsma-nagement. Es soll vor allem chronischkranken Patienten helfen, die mehrereMedikamente einnehmen.

Weitere Informationen finden Sie aufder ARMIN-Internetpräsentation:www.arzneimittelinitiative.de

* Rechtlicher Hinweis:Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit derFirma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger odervertraglicher Verbindung steht.

– Pressemitteilung vom 14. August 2015 –

ARMIN

ARMIN: Server für Medikationspläne zertifiziert und in Betrieb

Karfreitag und Ostermontag einen Dienstgeleistet hat, wird erst dann wieder durchBD-Online für einen Dienst zu Osterneingeplant, wenn alle anderen Ärzteebenfalls zwischen Karfreitag und Oster-montag einen Dienst absolviert haben.

Durch BD-Online erhalten die Dienst-plangestalter ein Werkzeug, mit welchemgerechte Dienstpläne in vergleichsweisekurzer Zeit entstehen können. Darüberhinaus kann der elektronische Dienstplanauch durch die Vermittlungsstellen ge-nutzt werden und muss nicht separat

übermittelt und ggf. händisch weiterver-arbeitet werden.

BD-Online auch in IhremDienstbereich?

Bereits heute sind mehr als 70 Prozentder Dienstplaner der allgemeinärztlichenBereiche einführend in das Programmeingewiesen. Nach einer weiteren Schu-lung werden die geschulten DienstplanerBD-Online für die kommenden Dienst-pläne einsetzen. In über 20 sächsischen

Dienstgruppen findet das Programm be-reits Anwendung.

Weitere Informationen zum Dienstpla-nungsprogramm „Bereitschaftsdienst-Online“ erhalten Sie durch die Ansprech-partner in Ihrer Bezirksgeschäftsstelle.

– Sicherstellung/fak –

*Rechtlicher Hinweis:Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit derFirma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger odervertraglicher Verbindung steht.

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In eigener Sache

KVS-Mitteilungen Heft 9/20156

Die Stadt Reichenbach ist eine Große Kreisstadt mit 18.879 Einwohnern, zentral in der Vier-länderregion Bayern, Tschechien, Sachsen und Thüringen gelegen, verfügt über eine sehr guteVerkehrsanbindung: die A 72, die Bundesstraßen 173 und 94 sowie über einen Fernbahnhofan der Sachsen-Franken-Magistrale, einer Hauptstrecke der Bahn.

Wir bieten Ihnen:■ flexible Möglichkeiten der hausärztlichen Tätigkeit, insbesondere:

✔ in Anstellung – auch Teilzeit✔ Neuniederlassung in Einzelpraxis ✔ Neuniederlassung in Berufsausübungsgemeinschaft

■ Unterstützung beim Einstieg in die niedergelassene Tätigkeit✔ Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung, nach Betreuungsmöglichkeiten

für Ihre Kinder und nach einem Arbeitsplatz für Angehörige■ Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen

Anforderungen an die Bewerberin/den Bewerber:■ Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin mit dem Wunschhausärztlich tätig zu sein

■ Interesse an einer ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum■ Durchführung von Hausbesuchen und Teilnahme am organisierten Bereitschaftsdienst■ Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und hohe soziale Kompetenz

Ihre Ansprechpartnerin:Frau Tobisch – Telefon: 0371 2789-403

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte ausschließlich schriftlichbis zum 30. September 2015mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ an die

Kassenärztliche Vereinigung SachsenBezirksgeschäftsstelle ChemnitzGeschäftsführungCarl-Hamel-Straße 309116 Chemnitz

Wir suchen Sieals Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizinoder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin

für eine hausärztliche Tätigkeit in Reichenbach im Vogtland.

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Abrechnung Informationen zum Herausnehmen

IKVS-Mitteilungen Heft 9/2015

Abrechnung

Abrechnung von Leistungen für Personen, die im Auslandkrankenversichert sind

Im Rahmen des Sozialversicherungsab-kommens stellen sich immer wieder Fra-gen zur Abrechnung von Leistungen vonPersonen, die im Ausland krankenversi-chert sind.

Um Ihnen eine allgemeingültige Hand-lungsanweisung zu geben, liegt dieserKVS-Mitteilung eine Vorlage für IhrePraxis bei. Auf dieser finden Sie denschematischen Ablauf im Umgang mitder Europäischen Krankenversicherten-karte (EHIC).

Für die ärztliche Behandlung von Patien-ten, die im Ausland gesetzlich kranken-versichert sind und während ihres Auf-enthaltes in Deutschland erkranken,bestehen je nach Herkunftsland unter-schiedliche Abrechnungsmodalitäten.Ausführliche Informationen finden Sieim Internet unter www.kbv.de bzw.www.dvka.de → Urlaub in Deutschland→ Informationen für Leistungserbrin-ger → Vertragsärztliche Versorgung.

Aufgrund einer nach wie vor hohen An-zahl von Regressanträgen seitens derKrankenkassen bitten wir im Fall derLeis tungserbringung für Patienten ausden Staaten des europäischen Wirt-schaftsraumes (EWR) und der Schweiz,die eine Europäische Krankenversicher-tenkarte (EHIC) oder eine ProvisorischeErsatzbescheinigung (PEB) vorlegen,zwingend um Einhaltung folgender Ab-rechnungsmodalitäten:

1. Patient legt zur Behandlung gültigenAnspruchsnachweise (EHIC oderPEB) und Identitätsnachweis vor

2. Praxis prüft, ob der Anspruchsnach-weis gültig ist und den Behandlungs-zeitraum abdeckt und achtet darauf,dass das Muster 81 vollständig vomPatienten ausgefüllt wird

3. Praxis kopiert den Anspruchs- undIdentifikationsnachweis jeweils zwei-fach – besteht keine Möglichkeit denAnspruchs- und Identifikationsnach-weis zu kopieren, sind ersatzweise die

Daten vollständig auf das Muster 80zu übertragen.

4. Abrechnung:

● Praxis rechnet die Kosten zu Lastenund zu den Bedingungen der ge-wählten deutschen Krankenkasseüber die KV Sachsen ab

● die Abrechnung erfolgt nach denRegelungen des Ersatzverfahrensunter der Besonderen Personen-gruppe „7“

5. Praxis schickt eine Ausfertigung derUnterlagen = Kopien des Anspruchs-und Identitätsnachweises (ersatzweiseMuster 80) und Muster 81 unverzüg-lich an die gewählte deutsche Kran-kenkasse und bewahrt die zweite Aus-fertigung zwei Jahre lang auf.

Ergänzende Hinweise:

→ Das Muster 80 wird häufig anstellevon Kopien des Anspruchs- und Iden-titätsnachweises genutzt. Es darf aus-schließlich nur dann verwendet wer-

den, wenn keine Kopiermöglichkeitbesteht. Sofern die Nutzung des Mus -ters 80 unumgänglich ist, achten Siebitte auf Vollständigkeit beim Ausfül-len. Alle Felder sind Pflichtfelder.

→ Das Muster 81 ist zwingend zusätz-lich auszufüllen. Bitte achten Sie auchhier auf Vollständigkeit. Das Datum,bis zu dem sich der Patient inDeutschland aufhält, die Angabenzum Versicherten und auch die Unter-schrift des Versicherten sind unent-behrlich. Alle Felder des Musters 81sind Pflichtfelder.

→ Sofern Sie Laborleistungen veranlas-sen, müssen diese im Aufenthaltszeit-raum des Patienten in Deutschland an-gefordert und seitens des Laborsabgerechnet werden. Oftmals erfolgtdie Abrechnung der Laborleistungenzu einem Zeitpunkt, welcher nichtvom Muster 81 abgedeckt wird. DieseKosten können seitens der Kranken-kassen nicht gegenüber den ausländi-schen Versicherungsträgern geltendgemacht werden. Bitte achten Sie da-rauf, nur Laborleistungen zu veran-lassen, die notwendig sind.

→ Bitte beachten Sie, dass diese Ver -fahrensweise auch gilt, wenn Sieauf Grundlage einer Überweisungin Anspruch genommen wird.

→ Ein Schutz vor Regressanträgen derKrankenkassen ist nur dann gewähr-leistet, wenn alle geforderten Unter-lagen vollständig und zeitnah der gewählten deutschen Krankenkassevorliegen.

Patienten, die keinen bzw. nicht denrichtigen Anspruchsnachweis vorle-gen: Die Praxis informiert den Patienten,dass das Arzthonorar auf Basis der GOÄprivat zu bezahlen ist und auch Arznei-,Heil- und Hilfsmittel nur auf Privatrezeptverordnet werden können.

– BGST Dresden/fn –

3 Name ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZABCDEFGHIJKLMN4 Given names ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZABCDEFGHI

DD/MM/YYYY 12345678901234567890 1234567890 – ABCDEFGHIJKLMNO

12345678901234567890 DD/MM/YYYY

3 Name Name4 Given names 5 Date of birth First name, other names DD/MM/YYYY

RSSMRO62B25E205Y

DD/MM/YYYY

Muster EHIC:

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SicherstellungInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015II

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V folgende Vertragsarztsitze in den Planungs-bereichen zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sieals Hausarzt tätig sein wollen.Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte fürAllgemeinmedizin bewerben.

Nähere Informationen hinsichtlich des räumlichen Zuschnitts sowie der arztgruppenbezogenen Zuordnung zu den ein-zelnen Planungsbereichen bzw. Versorgungsebenen sind auf der Internetpräsenz der KV Sachsen abrufbar:www.kvsachsen.de → Mitglieder → Arbeiten als Arzt → Bedarfsplanung und sächsischer Bedarfsplan.

Wir weisen außerdem darauf hin,• dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,• dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,• dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Allgemeine fachärztliche Versorgung

15/C042 Psychiatrie Zwickau 24.09.2015(hälftiger Vertragsarztsitz)

Spezialisierte fachärztliche Versorgung

15/C043 Innere Medizin/SP Kardiologie/SP Angiologie Chemnitz, Stadt 12.10.2015(hälftiger Vertragsarztsitz)

Sicherstellung

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-geschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403 zu richten.

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Allgemeine fachärztliche Versorgung

15/D043 Kinder- und Jugendmedizin Riesa-Großenhain 12.10.2015

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-geschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Tel. 0351 8828-310 zu richten.

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Sicherstellung Informationen zum Herausnehmen

IIIKVS-Mitteilungen Heft 9/2015

Abgabe von VertragsarztsitzenVon der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme veröffentlicht:

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Fachrichtung Planungsbereich Bemerkung

Hausärztliche Versorgung

Allgemeinmedizin*) Plauen geplante Abgabe: 01.10.2016

Allgemeinmedizin*) Stollberg geplante Abgabe: spätestens 2017

Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64,09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403.

Fachrichtung Planungsbereich Bemerkung

Hausärztliche Versorgung

Allgemeinmedizin*) Görlitz Abgabe: ab sofort

Allgemeinmedizin*) Görlitz Abgabe: 02.01.2017

Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12,01099 Dresden, Tel. 0351 8828-310.

– Sicherstellung/rö –

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen (Stand August 2015)

Neu bestellt:

ab 01.08.2015:01589 RiesaDr. Thomas HeduschkeElblandklinikum RiesaWeinbergstraße 8

ab 01.06.2015:01307 DresdenProf. Dr. Klaus-DieterSchaserUniversitätsklinikumCarl Gustav CarusFetscherstraße 74

ab 13.05.2015:01099 DresdenDr. Thomas LeinDiakonissenkrankenhausDresdenHolzhofgasse 29

ab 22.04.2015:01796 PirnaDipl.-Med. Mathias WenkeHELIOS-Kliniken

MVZ PirnaSchillerstraße 28b

ab 01.01.2015:01139 DresdenDr. Katy MederackeChirurgische PraxisOverbeckstraße 33

ab 01.01.2015:09111 ChemnitzDr. Gerfried GrohsDIAKOMED –MVZ Chemnitz gGmbHCarolastraße 7a

ab 01.01.2015:01705 FreitalDr. Thomas BetherChirurgische PraxisFuhrmannstraße 5

ab 29.07.2014:04643 GeithainDr. Chris RabeChirurgische PraxisRobert-Koch-Straße 8

ab 28.07.2014:04860 TorgauDipl.-Med. Jörg HödeChirurgische PraxisAugust-Bebel-Straße 1a

Datenänderung:ab 01.06.2015:09120 ChemnitzDr. Viktor ReitenbachMVZ edia.med.gGmbHPaul-Bertz-Straße 20

Ausgeschieden:ab 31.07.2015:01589 RiesaDipl.-Med. Peter RoszeitisElblandklinikum RiesaWeinbergstraße 8

zum 31.07.2015:08261 AdorfDr. Christian FuchsParacelsus-KlinikSchöneck/AdorfAlbertplatz 1

zum 31.05.2015:01307 DresdenProf. Dr. Hans ZwippUniversitätsklinikumCarl Gustav CarusFetscherstraße 74

zum 31.05.2015:01099 DresdenDr. Gunter HeinigDiakonissenkrankenhausDresdenHolzhofgasse 29

zum 31.12.2014:09111 ChemnitzDr. Hans OstDIAKOMED –MVZ Chemnitz gGmbHCarolastraße 7a

zum 31.07.2014:01705 FreitalDr. Mirko KotheChirurgische PraxisFuhrmannstraße 5

– Sicherstellung/rö –

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SchutzimpfungenInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015IV

Im Rahmen der gemeinsamen Arbeits-gruppe Arzneimittel der KV Sachsen undder Landesverbände der Krankenkassensowie des Verbandes der Ersatzkassen inSachsen möchten wir Sie auf die korrekteund wirtschaftliche Verordnungsweisevon Impfstoffen hinweisen. Impfstoffesind in der Regel als Sprechstundenbe-darf zu verordnen. Dabei wird unterschie-den zwischen:

✔ der Verordnung von Impfstoffen fürImpfungen nach ImpfvereinbarungSachsen – Pflichtleistungen Impfun-gen nach der Schutzimpfungs-Richt-linie (SI-RL) zu Lasten der AOKPLUS (VKNR 95101, IK-Nummer107299005) – siehe Abb. 1

und

✔ die Verordnung von Impfstoffen fürSatzungsleistungen, sofern eine ver-tragliche Vereinbarung mit der KVSachsen besteht, zu Lasten derKV Sachsen (VKNR 98999, IK-Nr.331460748) – siehe Abb. 2.

Hinweis: Da es für viele ImpfungenPflicht- und Satzungsleistungen gibt, be-ziehen sich die Beispiele auf den Einsatz imjeweiligen Indikations- bzw. Alters bereich.

Grundsätzlich erfolgt die Verordnung vonImpfstoffen:

✔ auf einem gesonderten Rezeptblatt(Vordruck Muster 16),

✔ ohne Namensnennung von Versicher-ten,

✔ stattdessen im Namensfeld der Begriff„Impfstoffe“ (keine Praxisanschriftim Namensfeld),

✔ durch Kennzeichnung der Markie-rungsfelder „8“ und „9“ durch Kreuzoder Zifferneintrag,

✔ mit vollständigen Arztangaben, Aus-stellungsdatum und Arztunterschrift.

Impfstoffe, die verordnet werden sollen,aber nicht als Großpackung sondern nurals Einzeldosis im Handel verfügbar sind(z. B. „Zostavax®“), sind ebenfalls invorgenannter Weise und ohne Versicher-tenbezug zu verordnen.

In wenigen Ausnahmefällen ist die pa-tientenkonkrete Verordnung von Impf-stoffen zu Lasten der jeweiligen Kranken-kasse korrekt. Dies betrifft die von ein-zelnen Krankenkassen erstatteten Reise-schutzimpfungen und bei einzelnenKrankenkassen die HPV-Impfung fürFrauen ab dem vollendeten 18. bis zumvollendeten 26. Lebensjahr.

Hinweise zur Vermeidung vonImpfstoffverwurf(z. B. bei Grippeimpfstoffen)

Durch die Vernichtung von nicht ver-brauchten und abgelaufenen Impfstoffen

entstehen der Versichertengemeinschaftin Sachsen jährlich beträchtliche finan-zielle Verluste. Im Rahmen eines verant-wortungsbewussten, ressourcenschonen-den Umgangs mit den zur Verfügungstehenden Impfstoffen bitten wir Sie, vorallem für eine angemessene Bevorratungmit Grippeimpfstoffen Sorge zu tragen.

Ein Anhaltspunkt für ihre Bestellpraxiskönnte die Anzahl monatlich verimpfterDosen des Vorjahres sein. Durch die Ver-träge der Krankenkassen mit der Industriezur Belieferung von Grippeimpfstoffenist sichergestellt, dass eine ausreichendeAnzahl von Impfdosen bereit steht, dieauch jederzeit nachgeordert werden kön-nen. Eine Bevorratung für die gesamteSaison ist deshalb nicht notwendig.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Impf-leistung in Analogie zur Impfstoffverord-nung mit den entsprechenden Leistungs-ziffern aus der jeweiligen Impfvereinba-rung abrechnen.

Detaillierte kassenspezifische Informa-tionen dazu erhalten Sie in der „Gesamt-übersicht Schutzimpfungen“. Sie fin-den diese unter www.kvsachsen.de →„Mitglieder“ → „Impfen und Prävention“→ „Dokumente“.

– AG Arzneimittel/st –

Schutzimpfungen

Korrekte Verordnungsweise von Impfstoffen

Revaxis FER N2: 10 x 1 St.

Td RIX ISU N2: 10 St.

ROTATEQ LQE 10 x 2 ml

107299005

jeweilige Nr. jeweilige Nr. 18.09.2015

AOK PLUS

Impfstoffe

Vertragsarztstempel &Unterschrift

Krankenkasse bzw. Kostenträger

Name, Vorname des Versicherten

geb. am

Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status

Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum

Abgabedatumin der Apotheke

Vertragsarztstempel

Unterschrift des ArztesMuster 16 (10.2014)

Bei Arbeitsunfallauszufüllen!

Gebührfrei

BVGHilfs-mittel

Impf-stoff

Begr.-Pflicht Apotheken-Nummer / IK

Spr.-St.Bedarf

Geb.-pfl.

autidem

autidem

autidem

noctu

Unfall

Arbeits-unfall

Sonstige

6 7 8 9Zuzahlung Gesamt-Brutto

Unfalltag Unfallbetrieb oder Arbeitgebernummer

Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr. Faktor Taxe

1. Verordnung

2. Verordnung

3. Verordnung

Freigabe 01.09.2014

Verbindliches Muster

MMR Vaxpro FER 10 x 0,5 ml

Boostrix Polio ISU N2: 10 x 1 St.

Twinrix Erwachsene ISU N2: 10 x 1 St.

331460748

jeweilige Nr. jeweilige Nr. 18.09.2015

KV Sachsen

Impfstoffe

Vertragsarztstempel &Unterschrift

Krankenkasse bzw. Kostenträger

Name, Vorname des Versicherten

geb. am

Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status

Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum

Abgabedatumin der Apotheke

Vertragsarztstempel

Unterschrift des ArztesMuster 16 (10.2014)

Bei Arbeitsunfallauszufüllen!

Gebührfrei

BVGHilfs-mittel

Impf-stoff

Begr.-Pflicht Apotheken-Nummer / IK

Spr.-St.Bedarf

Geb.-pfl.

autidem

autidem

autidem

noctu

Unfall

Arbeits-unfall

Sonstige

6 7 8 9Zuzahlung Gesamt-Brutto

Unfalltag Unfallbetrieb oder Arbeitgebernummer

Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr. Faktor Taxe

1. Verordnung

2. Verordnung

3. Verordnung

Freigabe 01.09.2014

Verbindliches Muster

Abbildung 1Impfstoff-Rezept AOK PLUS (Pflichtleistungen nach SI-RL)

Abbildung 2Impfstoff-Rezept KV Sachsen

rechts oben: Kennzeichnung „8“ für Impfstoff, Kennzeichnung „9“ für Sprechstundenbedarf

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Verschiedenes Informationen zum Herausnehmen

VKVS-Mitteilungen Heft 9/2015

Hinweise zur Leichenschau und zum Ausfüllen der Todesbescheinigung

Aufgaben und Bedeutung derLeichenschau (beispielhaft)

1. (sichere) Todesfeststellung (+ Feststel-lung der Identität)– dient der Vermeidung von Schein-todesfällen

– ist Voraussetzung für Organexplan-tation

2. Feststellung der Todesursache– Grundlage der Todesursachen-statis tik

– wichtig für die Ressourcenvertei-lung im Gesundheitswesen

3. Feststellung des Sterbezeitpunktes/-raumes– ist Voraussetzung für eine korrekteFührung des Personenstandsregis -ters

– kann eine wichtige Rolle beim Erb-recht spielen

4. Festlegung der Todesart– dient der Rechtssicherheit– häufig entscheidend im Zivil-/Ver-sicherungs-/Versorgungsrecht

5. Melde-/Informationspflichten– bei nicht natürlichem Tod, Todesartungeklärt und unbekannter Identität

– gemäß IfSG (Sachsen zusätzlichIfSGMeldeVO)

– gemäß ChemG– gemäß § 202 SGB VII – Berufs-krankheiten

Definition Leiche § 9 SächsischesBestattungsgesetz (SächsBestG)

Eine menschliche Leiche im Sinne desGesetzes ist der Körper eines Menschen,der sichere Zeichen des Todes (gemäß Todesbescheinigung: Totenstarre, Toten-flecke, Fäulnis, Verletzungen, die nichtmit dem Leben vereinbar sind, Hirntod)aufweist.

Als menschliche Leiche gilt auch einKörperteil, ohne den ein Lebender nichtweiterleben könnte.

Als menschliche Leiche gilt ferner derKörper eines Neugeborenen, bei dem

nach vollständigem Verlassen des Mutter-leibes, unabhängig vom Durchtrennender Nabelschnur oder von der Aussto-ßung der Plazenta,

1. entweder das Herz geschlagen oderdie Nabelschnur pulsiert oder die na-türliche Lungenatmung eingesetzt hat(Lebendgeborenes) und das danachverstorben ist

oder

2. keines der unter Nummer 1 genanntenLebenszeichen festzustellen war, dasGeburtsgewicht jedoch mindestens500 g betrug (Totgeborenes)

Vornahme der Leichenschau

– Umfeld untersuchen (Zustand derWohnung, Medikamente, alkoholischeGetränke, Drogenutensilien, ...)

– Bekleidung prüfen (Zustand, Beschä-digung, …)

– Leiche auskleiden, umwenden – be-achte Ausnahmen § 13 Abs. 3 Sächs-BestG (bei Anhaltspunkten für nichtnatürlichen Tod/Leiche eines Unbe-kannten)

– gründliche Untersuchung aller Körper-regionen einschließlich aller Körper-öffnungen (u. a. „Mundgeruch“ – Prü-fung durch Druck auf den Thorax:Alkohol, Azeton, Urämie, Blausäure –Bittermandelgeruch)

– Verletzungen, Narben – z. B. Handge-lenk (alter Suizidversuch)

– Schwangerschaftszeichen (z. B. dunkleWarzenhöfe, gelbliche Flüssigkeit ausMamillen auspressbar)

Ausfüllen der Todesbescheini-gung – § 14 SächsBestG

Die Todesbescheinigung muss über dieverstorbene Person die folgenden Anga-ben enthalten (Auszug):

– minutengenauer Zeitpunkt des Todes,Ort des Todes (Straße, Hausnummer,PLZ, Ort – anhand des Personalauswei-ses) oder Auffindens; ein Sterbezeit-

raum darf nur angegeben werden, wennder minutengenaue Todeszeitpunktnicht bekannt ist

– Angaben über übertragbare Krankhei-ten oder radioaktive Verstrahlung

– Art des Todes (natürlich, nicht natür-lich oder ungeklärt)

– Angaben zur Krankheitsanamnese

– unmittelbare oder mittelbare Todesur-sachen sowie weitere wesentlicheKrankheiten oder Veränderungen zurZeit des Todes mit der vollständigenTextangabe und der Verschlüsselungnach der Internationalen Klassifikationder Krankheiten ICD-10-WHO in derjeweils aktuellen Version

Beachte:

Das Ergebnis der sorgfältig und an derunbekleideten Leiche durchgeführtenUntersuchung (Ausnahmen – § 13 Abs. 3SächsBestG) ist unverzüglich („ohneschuldhaftes Zögern“) nach Beendigungder Leichenschau (§ 14 Abs. 1 Sächs-BestG) in die Todesbescheinigung, auchfür andere lesbar, einzutragen. Keine Spe-kulationen!

Identifizierung

aufgrund eigener Kenntnisse, nach Bild(Personalausweis, Reisepass), nach An-gaben von Angehörigen oder Dritten, auf-grund besonderer Körpermerkmale (z. B.Tätowierung, Zahnstatus)Ist eine Identifizierung nicht möglich,ist die Polizei zu benachrichtigen!

Angabe Geburtsdatum

Die Eintragung richtet sich nach § 31Abs. 1 Pkt. 1 des Personenstandsreform-gesetzes vom 01.01.2009.

Zum Beispiel:

– 24.01.1970

– im Jahr 1970, d. h. ??.??.1970

– kein Geburtsdatum bekannt,d. h. ??.??.????

Sterbeort/Auffindungsort

Besteht bei einer tot aufgefundenen Per-son Grund zu der Annahme, dass sie an

Verschiedenes

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VerschiedenesInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015VI

einem anderen Ort als dem Auffindungs-ort verstorben ist und ist der Sterbeortnicht ermittelt oder nicht ohne weiteresermittelbar, ist der Auffindungsort anzu-geben.

Beispiele:

– in der Gemarkung X, im Steinwäld-chen tot aufgefunden

– in X bei Stromkilometer 105 tot aus derElbe geborgen

– auf der Fahrt zwischen A-dorf und B-dorf

Sterbezeitpunkt/Sterbezeitraum

Kann der Arzt den Sterbezeitpunkt nichtgenau feststellen, ist entweder der unge-fähre Zeitpunkt des Todes oder der Zeit-raum anzugeben, in dem der Tod eingetre-ten ist.

Beachte:

Die Feststellung des Sterbezeitpunktes/-raumes obliegt gemäß Verwaltungsvor-schrift des Sächsischen Staatsministeri-ums für Soziales und Verbraucherschutzzur Durchführung bestimmter Regelun-gen des Sächsischen Bestattungsgesetzesgrundsätzlich dem Leichenschauarzt.

Die Eintragung kann zum Beispiel lauten:

– am 24.06.2012 05:58 Uhr

– am 24.06.2012 gegen 06:00 Uhr

– am 24.06.2012 zwischen 05:50 Uhrund dem 24.06.2012 um 06:10 Uhr

– am 24.06.2012 zu unbekannter Uhrzeit

– zwischen dem 23.06.2012 um 18:00Uhr und dem 24.06.2012 um 10:15 Uhr

– zwischen dem 23.06.2012 zu unbe-kannter Uhrzeit und dem 24.06.2012um 10:15 Uhr

Sterbezeitraum – bei zweiter Zeitangabeimmer Datum und Uhrzeit:

Als Zeitangabe ist die Zeit von 00.00 Uhr(Zeit bis zur Vollendung der ersten Mi-nute eines Tages) bis 23.59 Uhr (Zeit biszur Vollendung der letzten Minute einesTages) zu nutzen.

Ist der Sterbezeitraum vor Ort beim Auf-finden eines Leichnams mit deutlichenspäten Leichenveränderungen (z. B. teilsskelettierte verfaulte Leiche) nicht fest-stellbar, so ist beim Sterbezeitraum die erste Zeitangabe zunächst offen zulassen(Ermittlung der Polizei, wann die/der Be-treffende zuletzt lebend gesehen wurde)und bei der zweiten Zeitangabe der Zeit-

punkt der Leichenauffindung einzutra-gen. Die erste Zeitangabe ist nach Rück-frage bei der Polizei zu vervollständigen.(ggf. über eine gesonderte Mitteilungnachzureichen!)

Bei Ende der mitteleuropäischen Som-merzeit ist bei der Angabe der doppelt erscheinenden Stunde der Großbuch-stabe A für die erste und der Großbuch-stabe B für die zweite zusätzlich einzu-tragen.

Todesursache/klinischer Befund

In die Todesbescheinigung sind Endzu-stände wie beispielsweise Herzstillstand(I46.9), Herz-Kreislauf-Stillstand (I46.9)und Atemstillstand (R09.2) nicht einzu-tragen.

Soweit bekannt, sind die Zeitdauer zwi-schen Beginn der Krankheit (nichtKrankheitsfeststellung) bzw. Verletzungund dem Tod einzutragen.

Bei den Eintragungen in der Rubrik To-desursache, klinischer Befund sollte essich möglichst um eigenständige Krank-heiten (Verletzungen) handeln.

Die Eintragungen sollen von Ic (Grund-leiden) über Ib (Folgeerkrankung) nach Ia(unmittelbare Todesursache) eine klarekausale Abfolge dokumentieren.

Unter II sind andere wesentliche Krank-heiten (Verletzungen), die zum Tod beige-tragen haben, ohne mit der unmittelbarenTodesursache oder dem Grundleiden imZusammenhang zu stehen, anzuführen.

Abkürzungen sollten, wenn möglich,nicht verwendet werden. Verwendung nuramtlicher Abkürzungen! Falls sich hin-ter einer Abkürzung mehrere Krankhei-ten etc. verbergen können, bitte aus-schreiben (z. B. ABS 1. acute brain syn-drome – Delirium und 2. Aorten-bogensyndrom)!

Vorgenommene Änderungen auf der To-desbescheinigung stets absignieren!

Angabe einer Telefonnummer für eventu-elle Rückfragen durch Standesamt, Ge-sundheitsamt, Polizei, …

Ort der Leichenschau – gemeint ist hierdie Ortschaft

Feststellung der Todesart

Ist neben sicherer Todesfeststellung

wichtigste Aufgabe des totenschauhal-tenden Arztes.

Die Todesart ist weniger ein medizini-scher, sondern vielmehr ein rechtlicherBegriff.

Ein natürlicher Tod ist anzunehmen,wenn konkrete Befunde für eine lebens-bedrohliche Krankheit bekannt sind, dieeinen Tod aus krankhafter Ursache undvöllig unabhängig von rechtlich bedeut-samen Ereignissen (z. B. Unfall) plausi-bel erklären.

Beispiele:

– akuter Myokardinfarkt (I21.9) bei ko-ronarer Herzkrankheit (I25.1)

– COPD (J44.9)

– metastasiertes Mammakarzinom(C50.9)

Anhaltspunkte für einen nicht natürli-chen Tod sind der Tod infolge einer äuße-ren Einwirkung (Unfall, Selbsttötung,Tod durch fremde Hand, Komplikationmedizinischer Behandlung) bzw. der be-gründete Verdacht darauf. Gemäß Sächs-BestG auch unerwarteter Tod währendoder nach ärztlichen Eingriffen. Unerheb-lich ist der Zeitraum zwischen der äuße-ren Einwirkung und dem Tod, so lange einKausalzusammenhang besteht.

Beispiel:

– Hypostatische Pneumonie (J18.2) beiapallischem Syndrom (G93.80) nachPolytrauma (T07)

Unter Todesart ungeklärt versteht man,dass keine Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod erkennbar sind, die To-desursache nicht bekannt ist sowie trotzsorgfältiger Untersuchung und Einbezie-hung der Vorgeschichte keine konkre-ten Befunde einer lebensbedrohlichenKrankheit vorliegen, die einen Tod auskrankhafter natürlicher Ursache und völ-lig unabhängig von rechtlich bedeutsa-men Faktoren (z. B. Unfall) plausibel er-klären.

Bei Anhaltspunkten für einen nicht na-türlichen Tod bzw. bei Todesart unge-klärt ist die zuständige Polizeidienst-stelle/Staatsanwaltschaft zu informierenund in der Todesbescheinigung das ent-sprechende Kästchen anzukreuzen.

Bei Anhaltspunkten für einen nicht na-türlichen Tod ist zusätzlich die E(Ergän-zende)-Klassifikation auszufüllen.

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Verschiedenes/Qualitätssicherung/Verordnung von AHH Informationen zum Herausnehmen

VIIKVS-Mitteilungen Heft 9/2015

Melde- und Informationspflichten

Hatte der Verstorbene an einer melde-pflichtigen Krankheit im Sinne des § 6 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000gelitten oder besteht ein solcher Ver-dacht und ist zu befürchten, dass die Er-reger dieser Krankheit durch den Um-gang mit der Leiche verbreitet werden(Ansteckungsgefahr), hat der Arzt unver-züglich das Gesundheitsamt zu benach-richtigen und dafür zu sorgen, dass dieLeiche, der Sarg und der Umschlag derTodesbescheinigung entsprechend ge-kennzeichnet werden (§13 Absatz 5SächsBestG).

Verfasser:

Dr. med. Uwe Möbus, Landeshaupt-stadt Dresden, Gesundheitsamt, Hy-gienischer Dienst, Vortrag im Rahmender ärztlichen Weiterbildung „Ärztli-che Leichenschau“ am 15. April 2015in der KV Sachsen, Bezirksgeschäfts-stelle Dresden – gering überarbeitet.

Fragen zum Thema beantworten Ihnendie Mitarbeiter Ihrer Bezirksgeschäfts-stelle sowie der Abteilung Service undDienstleistungen gern:

Bezirksgeschäftsstelle Dresden:Herr Baierl, Tel.: 0351 8828-225 oder perE-Mail: [email protected]äftsstelle Chemnitz:Herr Hübschmann,Tel.: 0371 2789-402 oder per E-Mail:[email protected]äftsstelle Leipzig:Herr Beder,Tel.: 0341 2789-402 oder per E-Mail:[email protected]

Abteilung Service und Dienstleistungen:Frau Bake-Kellner,Tel.: 0341 23493-722 bzw. 755 oderper E-Mail: [email protected]

Qualitätssicherung

Fortbildungsstatut der KV Sachsen

Die KV Sachsen möchte für Ihre Mitglie-der auch ein kompetenter Partner auf demGebiet der Fortbildung sein und durch dieOptimierung der Rahmenbedingungenzum Erfolg der ärztlichen und psychothe-rapeutischen Fortbildung beitragen. Indem Zusammenhang beschloss der Vor-stand die Erarbeitung eines Fortbildungs-statuts.

Der Fokus liegt dabei auf der Initiierungvon Veranstaltungen, die auf Grund vondiversen Rechtsgrundlagen von den Mit-gliedern der KV Sachsen zwingend be-sucht werden müssen. Durch Verträge mitKrankenkassen, QS-Vereinbarungen oder

GBA-Richtlinien wird neben der allge-meinen Fortbildungsverpflichtung auchimmer mehr ein spezifischer Fortbil-dungsnachweis gefordert. Ein entspre-chendes Angebot an spezifischen Fort-bildungsveranstaltungen zu initiieren,ist Ziel des Statuts.

Weiterhin möchte die KV Sachsen mit-hilfe des Fortbildungsstatuts die Service-qualität von Fortbildungsveranstaltun-gen durch gezielte Maßnahmen steigern,bspw. durch einheitliche Absprachen mitden Kammern hinsichtlich der Punktebe-wertung, Hilfestellung und Unterstützungbei der Etablierung neuer Fortbildungs-

veranstaltungen durch klar geregelte Zuständigkeiten und Verwaltungsabläufeinnerhalb der KV Sachsen bis hin zu einheitlichen Teilnahmebescheinigungenund Feedbackbögen.

Weiterführende Informationen zumThema sowie Angaben zu den konkre-ten Ansprechpartnern finden Sie aufder Internetpräsenz der KV Sachsenwww.kvsachsen.de → Mitglieder →Fortbildung → Fortbildungsstatut. Dieentsprechenden Antragsformulare stehenIhnen dort zum Download zur Verfügung.

– Qualitätssicherung/hel –

Verordnungshinweise für einzelimportierte Arzneimittel nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)

Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln

Die Kassenärztlichen VereinigungenSachsen und Thüringen und die AOKPLUS haben vereinbart, die Vertragsärztefrühzeitig auf unzulässige Verordnungenund sich daraus ergebende mögliche Re-gressgefährdungen hinzuweisen.

Dadurch sollen entsprechende Einzelfall-

prüfanträge der AOK PLUS möglichstvon vornherein vermieden werden. DieRegelungen zu Richtgrößen- oder Zufäl-ligkeitsprüfungen werden hierdurch nichtbeeinflusst.

In diesem Rahmen werden die sozial-rechtlichen Vorgaben erläutert, die bei der

Verordnung von in Deutschland nicht zu-gelassenen Arzneimitteln zu beachtensind. Es ist wichtig, die gesetzlichen Re-gelungen zu kennen, um sich vor einemArzneikostenregress zu schützen.

Diese Ausführungen beziehen sich nichtauf sogenannte Reimporte* oder Parallel-

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Verordnung von AHH/FortbildungInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015VIII

Fortbildung

importe* von in Deutschland zugelasse-nen Arzneimitteln.

Unterscheidung zwischen gesetzlicherZulässigkeit und vertragsrechtlicherErstattungsfähigkeit durch die GKV:

Die Einzelimportregelung nach § 73 Abs.3 im Arzneimittelgesetz (AMG) ermög-licht in Ausnahmefällen den Zugang zu inDeutschland nicht zugelassenen Arznei-mitteln (d. h. ohne deutsche bzw. europa-weite Zulassung), wenn es in Deutschlandhinsichtlich Wirkstoff und Wirkstärkekein vergleichbares Arzneimittel für dasbetreffende Anwendungsgebiet gibt.

Die Zulässigkeit eines Einzelimportesnach dem AMG ist aber nicht gleichzuset-zen mit dem Leistungsrecht der gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV). FürArzneimittel ohne deutsche oder europa-weite Zulassung besteht grundsätzlichkeine Leistungspflicht der GKV.

Unter welchen Voraussetzungen über-nimmt die GKV die Kosten für einenrechtlich zulässigen Einzelimport?

In einem Urteil des BSG vom 4. April2006 (Az: B 1 KR 7/05 R) hat sichdas Gericht zu den Voraussetzungen ge-äußert, unter denen Verordnung und so-zialversicherungsrechtliche Erstattungs-fähigkeit für in Deutschland nicht zu-gelassene Arzneimittel ausnahmsweisemöglich sind.

Folgende Kriterien müssen kumulativerfüllt sein:

✔ Es liegt eine lebensbedrohliche oderregelmäßig tödliche Erkrankung mit

einem notstandsähnlichen Charak-ter vor.

✔ Es steht keine allgemein anerkannte,dem medizinischen Stand entspre-chende Behandlung (mehr) zur Verfü-gung.

✔ Es besteht eine auf Indizien gestützte,nicht ganz fern liegende Aussicht aufHeilung oder wenigstens auf einespürbare positive Einwirkung auf denKrankheitsverlauf.

✔ Der voraussichtliche Nutzen über-wiegt in einer Abwägung zwischenChancen und Risiken.

✔ Es darf keine Zulassungsversagungdes Bundesinstituts für Arzneimittelund Medizinprodukte (BfArM) oderder Europäischen Arzneimittel-Agen-tur (EMA) vorliegen.

✔ Die Anwendung darf nicht im Rah-men einer klinischen Studie erfol-gen.

Durch Prüfen der Kriterien können Sieabwägen, ob eine von Ihnen beabsichtigteVerordnung auch zum Leistungsumfangder GKV gehört. Wir empfehlen Ihnen,vorab einen begründeten Antrag beider AOK PLUS zu stellen. Nach Aus-sage der AOK PLUS liegt die Bearbei-tungszeit je nach Fragestellung bei ca.drei Wochen. Wird der MedizinischeDienst der Krankenversicherung (MDK)mit einbezogen, kann die Bearbeitung biszu fünf Wochen dauern. Dieses Vorgehenist grundsätzlich auch bei Versichertender anderen gesetzlichen Krankenkassenmöglich.

Bitte denken Sie unter haftungsrecht-lichen Aspekten an die hinreichende Do-kumentation Ihrer Entscheidung (und derGründe, welche dazu führten) sowie derAufklärung des Patienten und dessen Zustimmung (am besten schriftlich) zuder Therapie.

– Gemeinsame Arbeitsgruppe derKV Sachsen, der KV Thüringen

und der AOK PLUS zur Vermeidungvon Arzneikostenregressen/st –

* Definitionen:

Einzelimport: Import von Arzneimit-teln, welche im Ausland hergestelltund für den dortigen Markt zugelassenwurden. Eine Zulassung durch dasBrArM (für Deutschland) oder dieEMA (für die EU) existiert nicht.

Reimport: Wiedereinfuhr von Arz-nei-mitteln, welche in Deutschland fürden ausländischen Markt hergestelltwurden. Diese Arzneimittel verfügenin Deutschland über eine Zulassungdurch das BfArM.Durch Ausnutzung von Differenzenbei der Preisfestsetzung im Auslandsoll eine Kosteneinsparung erreichtwerden.

Parallelimport: Einfuhr von Arznei-mitteln, welche im Ausland hergestelltund durch das BfArM für den deut-schen Markt zugelassen wurden.Durch Ausnutzung von Preisdifferen-zen durch niedrigere Herstellungs -kosten soll eine Kosteneinsparung er-reicht werden.

Wenn das Herz stolpert:Neue Aspekte in der Prävention und Therapie bei Herzinfarkt und Schlaganfall!

Termin: Samstag, 31. Oktober 2015, 10:00 – 13:00 Uhr

Ort: Deutsches Hygiene-MuseumLingnerplatz 1, 01069 Dresden, Martha-Frenkel-Saal

Zielgruppe: Informationsveranstaltung für Betroffene, Familienangehörige und InteressierteEintritt frei

Unter der Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbrauchschutz

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Fortbildung Informationen zum Herausnehmen

IXKVS-Mitteilungen Heft 9/2015

Fortbildungsangebote der KV Sachsen Oktober und November 2015

Die nachfolgenden Veranstaltungen entsprechen dem Stand zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der KVS-Mitteilungen. Detaillierte Beschreibungen, Aktualisierungen sowie das Online-Anmeldeformular finden Sie tagesaktuell auf der Internetpräsenzder KV Sachsen: www.kvsachsen.de → Veranstaltungen.

Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.

C31 02.10.2015 Vorsorgevollmacht – Patienten- KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte,14:00–18:00 Uhr verfügung – Testament für Carl-Hamel-Straße 3 Psychotherapeuten

Praxisinhaber 09116 Chemnitz

C23 07.10.2015 Workshop – Verordnung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–18:00 Uhr von Arzneimitteln Carl-Hamel-Straße 3

09116 Chemnitz

C15-2 09.10.2015 Curriculum „Psychosomatische KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte14:00–20:30 Uhr Grundversorgung Erwachsener“ Carl-Hamel-Straße 3

Modul C-Ps1 – Theoretische 09116 ChemnitzFolgetermin Grundlagen10.10.201514:00–20:30 Uhr

C24 28.10.2015 Verantwortliche für Hygiene KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte, Psycho-15:00–19:00 Uhr in der Arztpraxis – Was nun? Carl-Hamel-Straße 3 therapeuten, nicht-

09116 Chemnitz ärztliches Personal

C25 28.10.2015 Workshop RLV Fachärzte KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–17:00 Uhr Carl-Hamel-Straße 3

09116 Chemnitz

C03 30.10.2015 QM-Seminar Ärzte Gruppe XIX – KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–18:00 Uhr 4. Teil der Seminarreihe Carl-Hamel-Straße 3

(Beginn 30.01.2015) 09116 Chemnitz

S15-13 30.10.2015 Workshop: QZ-Neugründung, KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte,15:00–18:00 Uhr QZ-Übernahme, QZ-Wieder- Carl-Hamel-Straße 3 Psychotherapeuten

belebung 09116 Chemnitz

C26 04.11.2015 Berufspolitische Stadthalle Limbach-Oberfrohna Ärzte,16:00–19:00 Uhr Informationsveranstaltung BGST Chemnitz Psychotherapeuten

Jägerstraße 209212 Limbach-Oberfrohna

C03 06.11.2015 QM-Seminar Ärzte Gruppe XIX – KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte14:00–17:00 Uhr 5. Teil der Seminarreihe Carl-Hamel-Straße 3

(Beginn 30.01.2015)

C27 14.11.2015 Notfallmedizinische Fortbildung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–17:00 Uhr für Vertragsärzte Carl-Hamel-Straße 3

09116 Chemnitz

C28 27.11.2015 Informationsveranstaltung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte und09:30–15:30 Uhr „Praxiseinsteiger“ Carl-Hamel-Straße 3 Psychotherapeuten,

09116 Chemnitz die ihre Praxis-tätigkeit aufnehmen

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

NEU

NEU

ABGESAGT

ABGESAGT

Für die Anmeldung zu den Veranstaltungen der KV Sachsen steht Ihnen auf der Homepage der KV Sachsen www.kvsachsen.deunter der gewünschten Veranstaltung jeweils ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Anmeldung formlos unter der E-Mail-Adresse [email protected] erfolgen.

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FortbildungInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015X

Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.

D04 07.10.2015 Hygieneworkshop: KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,15:00–18:00 Uhr „Alles sauber oder was?“ Schützenhöhe 12 nichtärztliches

Hygiene in der Arztpraxis 01099 Dresden Personal

D10 07.10.2015 Workshop – Abgrenzung und KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,15:00–18:00 Uhr Möglichkeiten von Heilmitteln Schützenhöhe 12 nichtärztliches

01099 Dresden Personal, Fachärzte

D15-4 07.10.2015 Workshop – Neue Arzneimittel KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte16:00–19:00 Uhr 2014/2015, Frühe Nutzen- Schützenhöhe 12

bewertung 01099 Dresden

D17 28.10.2015 Workshop – „Regressschutz“ KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte, Fachärzte,16:00–18:00 Uhr für Praxisbeginner Schützenhöhe 12 die jeweils innerhalb

01099 Dresden von drei Monatenvor Veranstaltungs-termin ihre Tätigkeitaufgenommenhaben

D12 04.11.2015 Workshop – Schüssler Salze KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,16:00–19:00 Uhr Schützenhöhe 12 Fachärzte

01099 Dresden

D32 04.11.2015 Abrechnungsworkshop – KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,16:00–19:00 Uhr Hausärzte Schützenhöhe 12 Hausärzte

01099 Dresden

D44 07.11.2015 Rehabilitations-Curriculum KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte09:00–17:00 Uhr Schützenhöhe 12

01099 Dresden

D26 11.11.2015 Workshop: „Regressangst KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte16:00–19:00 Uhr vermeiden“ – Verordnung von Schützenhöhe 12

Heilmitteln 01099 Dresden

D13 11.11.2015 Workshop – Verordnung von KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte.16:00–19:00 Uhr Arzneimitteln in der Schützenhöhe 12 Hausärzte

hausärztlichen Versorgung 01099 Dresden

D54 21.11.2015 Existenzgründer- und Landeszahnärztekammer Ärzte,09:30–15:00 Uhr Praxisabgebertag Sachsen Psychotherapeuten

FortbildungsakademieSchützenhöhe 1101099 Dresden

D39 25.11.2015 Seminar für Praxisbeginner KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,15:00–20:00 Uhr Schützenhöhe 12 Psychotherapeuten

01099 Dresden

D15-19 25.11.2015 Nicht natürlicher Tod/ Polzeidirektion Dresden Ärzte,16:00–19:00 Uhr ungeklärte Todesursache und Schießgasse 7 vornehmlich aus

die sich daraus ergebenen 01069 Dresden dem StadtgebietAufgaben bei der polizeilichen DresdenErmittlung

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

AUSGEBUCHT

ABGESAGT

NEU

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Fortbildung Informationen zum Herausnehmen

XIKVS-Mitteilungen Heft 9/2015

Für die Anmeldung zu den Veranstaltungen der KV Sachsen steht Ihnen auf der Homepage der KV Sachsen www.kvsachsen.deunter der gewünschten Veranstaltung jeweils ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Anmeldung formlos unter der E-Mail-Adresse [email protected] erfolgen.

Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.

D15-16 27.11.2015 Bilddokumentation und KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,16:30–19:30 Uhr Befundung im Bereich Ultraschall Schützenhöhe 12 Der Workshop

der Säuglingshüfte 01099 Dresden richtet sich an alleÄrzte mit der ent-sprechenden Ge-nehmigung bzw.die diese innächster Zeiterlangen möchten

NEU

Bezirksgeschäftsstelle Leipzig

Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.

L39 07.10.2015 Notfallkurs mit praktischen KV Sachsen, BGST Leipzig nichtärztliches14:00–18:00 Uhr Übungen Braunstraße 16 Personal

04347 Leipzig

L15-8 14.10.2015 Was hab’ ich? – verständliche KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte15:00–17:30 Uhr Kommunikation mit Patienten Braunstraße 16

04347 Leipzig

L41 24.10.2015 Existenz- und Praxisabgeberforum KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte09:30–15:00 Uhr Braunstraße 16 Anmeldung über

04347 Leipzig [email protected]

L42 28.10.2015 Workshop Impfen KV Sachsen, BGST Leipzig niedergelassene/15:00–17:00 Uhr Braunstraße 16 angestellte

04347 Leipzig Kinderärzte

L10 28.10.2015 QM-Seminar Psychotherapeuten KV Sachsen, BGST Leipzig Psychotherapeuten15:00–17:00 Uhr Gruppe XIV-L – 5. Teil der Braunstraße 16

Seminarreihe (Beginn 18.03.2015) 04347 Leipzig

L43 04.11.2015 Notfallkurs mit praktischen KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte15:00–19:00 Uhr Übungen Braunstraße 16

04347 Leipzig

L44 04.11.2015 Datenschutz bei Patientendaten – KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte,15:00–17:00 Uhr Fallstricke im ärztlichen Alltag Braunstraße 16 Psychotherapeuten

04347 Leipzig

L45 04.11.2015 Erläuterung der Unterlagen KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte15:00–17:30 Uhr des Honorarbescheides Braunstraße 16

04347 Leipzig

L46 04.11.2015 Hygieneworkshop: KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte,15:00–18:15 Uhr „Alles sauber oder was“? Braunstraße 16 nichtärztliches

Hygiene in der Arztpraxis 04347 Leipzig Personal

AUSGEBUCHT

NEU

AUSGEBUCHT

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Fortbildung/PersonaliaInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 9/2015XII

Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.

L47 21.11.2015 Fortbildungskurs Kassenärzt- KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte09:00–13:30 Uhr licher Bereitschaftsdienst Braunstraße 16

(ABCD-Kurs) – Baustein C 04347 Leipzig

L48 25.11.2015 Notfallkurs mit praktischen KV Sachsen, BGST Leipzig nichtärztliches14:00–18:00 Uhr Übungen Braunstraße 16 Personal

04347 Leipzig

L49 25.11.2015 Berufspolitische KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte,15:00–19:00 Uhr Informationsveranstaltung Braunstraße 16 Psychotherapeuten

04347 Leipzig

L22 27.11.2015 „QM-Seminar Ärzte Gruppe KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte14:00–17:00 Uhr XXXIX-L“ – 4. Teil der Seminar- Braunstraße 16

reihe (Beginn 08.05.2015) 04347 Leipzig

L40 28.11.2015 Fortbildungskurs Kassenärzt- KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte09:00–13:30 Uhr licher Bereitschaftsdienst Braunstraße 16

(ABCD-Kurs) – Baustein B 04347 Leipzig

Für die Anmeldung zu den Veranstaltungen der KV Sachsen steht Ihnen auf der Homepage der KV Sachsen www.kvsachsen.deunter der gewünschten Veranstaltung jeweils ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Anmeldung formlos unter der E-Mail-Adresse [email protected].

In Trauer um unsere Kollegen

Personalia

Herr OA Dipl.-Med. Jörg Köhlergeb. 12.03.1958 gest. 16.06.2015

als FA für Innere Medizin im Rahmen einer Ermächtigung bei der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH tätig

Herr Dr. med. Hellmut Glöcknergeb. 29.04.1926 gest. 21.12.2014

bis 30.09.1993 als niedergelassener FA für Allgemeinmedizin in Brand-Erbisdorf tätig

Herr Dr. med. Roland Jahngeb. 05.12.1937 gest. 31.07.2015

bis 31.12.2003 als niedergelassener FA für Allgemeinmedizin in Lengenfeld tätig

Herr Bernd Eckertgeb. 25.09.1950 gest. 26.07.2015

Praktischer Arzt in Görlitz

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In eigener Sache

7KVS-Mitteilungen Heft 9/2015

KLUG UND VERLÄSSLICH: DIE PRAXISSOFTWARE MIT DEM SELBST-UPDATEBisher waren Updates oft harte Arbeit. medatixx macht Schluss damit: Mit medatixx laufen alle erforderlichen Updates von selbst – und Ihr Praxisbetrieb läuft ungestört weiter.

Mehr erfahren unter: alles-bestens.medatixx.de

aktuellalles

ARBEITE

NICHT HART!KLUG

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

trotz der sehr sommerlichen Temperatu-ren laufen beim Ärzte-Förderverein-Leipzig e. V. die Vorbereitungen für denLeipziger Ärzteball im Dezember aufvollen Touren. Sie sollten sich den5. Dezember 2015 unbedingt vormer-ken, denn im Hotel THE WESTIN Leipzig erwartet Sie ein stimmungs-voller Abend mit angenehmer Unterhal-tung. Dazu möchten wir Sie herzlich einladen.

Sie können sich am kalt-warmen Büfettnach Herzenslust bedienen, Cocktails genießen und natürlich das Tanzbein

schwingen zu den Klängen der BandMadDoxxx. Neben dem geselligen Bei-sammensein wird wieder eine Spendean eine gemeinnützige Einrichtung über-geben, denn das caritative Ziel des Ver-eines ist es, ansässige gemeinnützige Einrichtungen und Vereine zu unterstüt-zen.

Im Eintrittspreis von 125,00 Euro sinddas Büfett, Getränke (außer Spirituosen)sowie ein Mitternachtsimbiss enthalten.

Für alle, die gerne einmal Ärzteball-Luftschnuppern möchten, bietet der Verein ab22:00 Uhr eine sogenannte „Flanierkarte“zum Preis von 40,00 Euro an. Darin sindGetränke, ein Cocktail sowie der Mitter-nachtsimbiss enthalten.

Wir freuen uns, Sie als Gäste am 5. De-zember 2015 begrüßen zu können.

– Ärzte-Förderverein-Leipzig e. V. –

In eigener Sache

Leipziger Ärzteball am 5. Dezember 2015

Kartenreservierungen können unter derTelefonnummer 0341 2432-310 oder per E-Mail

[email protected] vorgenommen werden.

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Meinung/Nachrichten

KVS-Mitteilungen Heft 9/20158

Patientenzufriedenheit – Das Ver-trauen der Patienten in die Ärzte inDeutschland ist ungebrochen hoch.Dies zeigen die hohen Zufriedenheits-werte von 6.089 Befragten der neuenVersichertenbefragung der KBV.

„Das Vertrauensverhältnis der Patientenzu ihren Ärzten ist hervorragend undspiegelt den ungeheuren Arbeitseinsatzder niedergelassenen Kolleginnen undKollegen in den Praxen wider“, sagteDr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzen-der der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung (KBV), bei der Vorstellung der Versichertenbefragung 2015. Demnachhaben 92 Prozent aller Befragten ein „gutes“ bis „sehr gutes“ Vertrauensver-hältnis zu ihrem Arzt.

Auch die Patientenmeinungen zu denWartezeiten bleiben im Vergleich zumVorjahr konstant. „Wartezeiten werden inder objektiven Betrachtung nur in weni-gen Fällen als Problem gesehen. Nur je-der zehnte Patient erachtet sie als zulang“, konstatierte Gassen. Fast zweiDrittel aller Befragten bekommen inner-halb von drei Tagen einen Termin. Nuretwa ein Zehntel der Patienten wartet län-ger als drei Wochen. Gassen betonte: „Si-cherlich kommt es aufgrund der freienArztwahl in einigen Praxen vereinzelt zulängeren Wartezeiten.“

„Auch bei den Vorsorge- und Impf-schutzuntersuchungen spiegelt sich diehohe Zufriedenheit der Patienten wider“,führte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV, aus. „Die Patientenwünschen sich ihren Arzt als zentralenAnsprechpartner.“ Mehr als die Hälfteder Befragten (55 Prozent) möchte Infor-mationen über die nächste Vorsorgeunter-suchung von ihrem Arzt erhalten. Ledig-lich 18 Prozent sprechen sich dafür aus,von der Krankenkasse informiert zu werden. „Dies unterstreicht einmal mehrdie wichtige Rolle der niedergelassenenKolleginnen und Kollegen für die Patien-ten“, sagte Feldmann.

Sie betonte, dass die Umfrage der KBVauch zeige, wie wichtig es sei, die Nie-derlassung für den medizinischen Nach-wuchs interessant zu gestalten. „Immer-hin 76 Prozent der Befragten sagen, dasses genügend Hausärzte in ihrer Um-gebung gibt. Dieser Wert ist gleich ge-blieben zu unserer letzten Befragungvon vor zwei Jahren. Doch wir wissen,wie die Altersstruktur unter den nieder -gelassenen Ärzten aussieht. Bis 2021 gehen wir davon aus, dass rund 50.000Mediziner altersbedingt aus der am-bulanten Versorgung ausscheiden wer-den.“

Ein weiteres Thema der Versichertenbe-fragung bildeten die Individuellen Ge-sundheitsleistungen (IGeL). Der über-wiegende Teil der Patienten (83 Prozent),dem diese Zusatzleistungen angebotenwurden, hatte nach eigenen Angaben ge-nug Bedenkzeit, sich für diese zu ent-scheiden. Die Zahl der Patienten, denennach ihrem Empfinden zu wenig Zeit ein-geräumt wurde, ist in den letzten zweiJahren gestiegen – von neun Prozent imJahr 2013 auf aktuell 16 Prozent. „Natür-lich müssen wir darauf achten, dass derPatient genug Zeit hat, eine Entscheidungzu treffen. Um eine Grundlage für Ent-scheidungen zu schaffen, haben Bundes-ärztekammer und KBV gemeinsam dieBroschüre ‚Selbst zahlen? Ein IGeL-Rat-geber für Ärzte und Patienten‘ herausge-geben“, erklärte Gassen.

Die KBV hatte die ForschungsgruppeWahlen mit der Versichertenbefragungbeauftragt. Die Datenerhebung per Tele-fon fand vom 30. März bis 5. Mai 2015statt und umfasste 6.089 zufällig aus-gewählte Bürger. Detaillierte Ergebnis-se sind im Internet unter www.kbv.de/html/versichertenbefragung.php zu fin-den.

– Presseinformation der KBVvom 28. August 2015 –

Klarer Vertrauensbeweis von über 6.000 Patienten

Meinung

Der Abrechnungsdienstleister erhielt alseiner der ersten deutschlandweit das Zertifikat des TÜV Saarland „Geprüfter Datenschutz“.

Der verantwortungsvolle Umgang mitPatientendaten ist seit 25 Jahren einer derErfolgsgründe für die ärztliche Gemein-schaftseinrichtung PVS Sachsen. Sie ent-wickelte ein professionelles und transpa-rentes Datenschutzmanagement: Es wird

stets sowohl an technische als auch ge-setzlich bedingte Anforderungen ange-passt.

Bereits 2010 erstellte die PVS in Koope-ration mit dem Verband der Privat ärzt-lichen Verrechnungsstellen e. V. Daten-schutzrichtlinien, die deutlich über gesetzlich geforderte Maßstäbe hinaus-gehen. Auf der Internetseite der PVSSachsen www.pvs-sachsen.de stehen sie

als Abrechnungs- und Datenschutzkodexzum Download bereit.

Dass die PVS Sachsen einer der erstendeutschen Anbieter in diesem Bereich„geprüfter Datenschützer“ ist, unter-mauert zudem die Vorreiterrolle des Unternehmens, wenn es um Datenhand-ling geht.

– Information der PVS Sachsen –

Nachrichten

Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) Sachsen erhielt Zertifikat„Geprüfter Datenschutz“

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9KVS-Mitteilungen Heft 9/2015

Ärztehaus Halle– Ernst-Kamieth-Straße 11 –

Moderne Praxisflächenzu vermieten!

Vermietungdirekt durch die Eigentümer –rufen Sie uns bi�e einfach an: Telefon 0341/231033­0

Das großzügege Ärztehaus di-rekt am Hauptbahnhof Halleist bereits jetzt eine der TOP-Adressen für die medizinischeVersorgung in und um Halle.Die Ernst-Kamieth-Straße isteine gute Geschäftslage mitüberwiegend gewerblicherNutzung. Das Objekt ist ca.700 m vom Stadtzentrum ent-fernt und hat in unmittelbarerNähe Bus-, Bahn- und Stra-ßenbahnanbindung.

Dieses Objekt bietet mit einermedizinischen Gesamtnutz-fläche von rund 3.000 m2 alle

erdenklichen Entfaltungsmög-lichkeiten. Es wurde als Poli-klinik in massiver Bauweiseerrichtet.

Im Objekt befinden sichneben einer Apotheke undeiner Pflegestation das renom-mierte Kopfzentrum, Praxenim Bereich Logopädie, Gy-näkologie sowie Augenheil-kunde. Ein Labor und ein medizinischer Dienst sindebenfalls integriert.

Parkplätze sind vor dem Ärz-tehaus vorhanden. Derzeitsind zwischen 100–300 m2 zurVermietung verfügbar.

Uwe GeislerRechtsanwalt

Fachanwalt für MedizinrechtFachanwalt für Steuerrecht

Beratung in allen medizinrechtlichen Fragen, insbesondere Arzthaftung, Berufsrecht der Ärzte und Apotheker,Zulassungsfragen, Honorarbeitreibung, Regress, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Vertragsgestaltung bei Praxis-gemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Praxisübernahmen, MVZ und Verträge zur Integrierten Versorgung

sowie Steuerberatung, Arbeitsrecht und Kapitalanlagerecht

Albrecht Alberter Stephan Gumprecht Leonhard Österle Georg Wolfrum Mandy KrippalyRechtsanwalt und Rechtsanwalt und Rechtsanwalt und Rechtsanwalt SteuerberaterinFachanwalt für Fachanwalt für Fachanwalt fürSteuerrecht Arbeitsrecht Steuerrecht

Kasernenstraße 1, 08523 Plauen, Tel. 03741 7001-0, Fax 03741 [email protected]

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KVS-Mitteilungen Heft 9/201510

Dr. Ines Lissina-Ristau – „Hypnose für die Psychotherapie“

Akkreditierte Fortbildungen für Ärzte und Psychotherapeuten in Dresden

15.11.2015 Wie Hypnose hil� Emotionen zu regulieren05.03.2016 Wie Hypnose uns bei der Behandlung von Traumata hil� 12.11.2016 Wenn Hypnose auf chronischen Schmerz tri�

Informationen und Anmeldung Dr. Ines Lissina-Ristau: www.lissina.de/events oder telefonisch (0351) 41 89 09 12

PRAX ISKOOPERAT IONAllgemeinmedizinische Praxis im Großraum Bautzen sucht

Kooperation mit Arbeits- bzw. Betriebsmediziner (FA/FÄ)Zuschriften unter Chiffre 910 an die KV Sachsen, Landesgeschäftsstelle

Dresden, PF 100 636, 01076 Dresden

Facharzt (m/w) für Allgemeinmedizin oder Innere Medizinin der Altenheimgesellschaft Muldental gGmbH

Die Muldentalkliniken GmbH Gemeinnützige Gesellschaft ist ein erfolgreichagierendes kommunales Unternehmen, das 1997 aus dem Zusammenschluss derKrankenhäuser Grimma und Wurzen entstanden ist. Mehr als 970 Mitarbeiter in denKrankenhäusern, den angeschlossenen Medizinischen Versorgungszentren, denAltenpflegeeinrichtungen sowie der Servicegesellschaft sichern mit höchstem Einsatzund modernster Technik die regionale Gesundheitsversorgung im Landkreis Leipzig.

Alle Informationen zum Stellenangebot finden Sie unter:http://www.kh-muldental.de/beruf_karriere/stellenangebote

Vor dem Hintergrund einer ruhestandsbedingten Nachfolgeregelung suchen wirfür die Altenheimgesellschaft eine dynamische, innovative sowie medizinisch undökonomisch kompetente Persönlichkeit, in Teil- oder Vollzeit, als Facharzt (m/w)für Allgemein- oder Innere Medizin, die unsere Patienten ambulant medizinisch imMVZ in Colditz betreut.

BewerbungFachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Andrea Zimmermann, MVZ Organisationund Controlling unter Telefon: +49 3425 932872. Wir freuen uns auf Ihre vollständi-gen Unterlagen. Bitte senden Sie uns diese per E-Mail an: [email protected].

Muldentalkliniken GmbH · Kutusowstraße 70 · 04808 Wurzen

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KVS-MitteilungenOrgan der Vertragsärzte des Freistaates SachsenKassenärztliche Vereinigung Sachsen

HerausgeberKASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSENKörperschaft des öffentlichen Rechts

ISSN 0941-7524

RedaktionDr. med. Klaus Heckemann

Vorstandsvorsitzender (V. i. S. d. P.)Dr. med. Claus Vogel

Stellvertretender VorstandsvorsitzenderDr. agr. Jan Kaminsky

HauptgeschäftsführerDipl.-Ing. oec. Andreas Altmann

Stellvertretender HauptgeschäftsführerDipl.-Wirtsch. Klaus Schumann

Anschrift RedaktionKASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSENLandesgeschäftsstelleRedaktion „KVS-Mitteilungen“Schützenhöhe 12 · 01099 DresdenTel.: 0351 8290 - 630 · Fax: 0351 8290 - 565E-Mail: [email protected] der Bezirksgeschäftsstellen:Chemnitz: [email protected]: [email protected]: [email protected]

AnzeigenverwaltungDruckerei BöhlauRanftsche Gasse 14 · 04103 LeipzigTel.: 0341 6883354 · ISDN: 0341 9608307-8Fax: 0341 9608309E-Mail: [email protected] Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 10 gültig.Anzeigenschluss ist der 20. des Vormonats.

Satz und DruckDruckerei Böhlau, Ranftsche Gasse 14, 04103 Leipzig

BuchbindereiG. Fr. Wanner, Leipzig

Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte wirdkeine Haftung übernommen. Mit vollem Namen ge-kennzeichnete bzw. Fremdbeiträge decken sichnicht immer mit den Ansichten des Herausgebers.Sie dienen dem freien Meinungsaustausch der Ver -tragsärzte. Die Redaktion behält sich vor, ggf. Bei -träge zu kürzen.

Wichtiger Hinweis: Für den Inhalt von Anzeigensowie für Angaben über Dosierungen und Applika -tionsformen in Beiträgen und Anzeigen kann vonder Redaktion keine Gewähr übernommen werden.

Die Zeitschrift erscheint monatlich jeweils am 20. des Monats (ein Heft Juli/August).Bezugspreis: jährlich € 33,–; Einzelheft € 3,–. Be -stellungen werden von der KV Sachsen, Landesge -schäftsstelle, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, ent -gegengenommen.Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

Für die Mitglieder der Kassenärztlichen Verei -nigung Sachsen ist der Bezugspreis mit der Mitgliedschaft abgegolten.

ImpressumAnzeigen

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Buchvorstellung

11KVS-Mitteilungen Heft 9/2015

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Erfolgsfaktoren in der Praxis: Wie positioniere ich mich richtig? Gesundheitsversorgung gehört zu den menschlichen Grundbedarfen und rangiert deshalb in der Bedürfnisstruktur der Menschen ganz weit oben. Für den Gesundheitsmarkt ist das eine sehr gute Nach-richt, denn das bedeutet ungebrochene Nachfrage und immenses Entwicklungspoten zial. Trotzdem stehen Ärzte, Zahnärzte und Apothe ker vor vielen Herausforderungen, aber auch Chancen, die sie für ihre Positionierung nutzen können.

Die neue Publikation der HypoVereinsbank, der „HVB BranchendialogGesundheit“, beschäftigt sich mit diesem Potenzial, möglichen Erfolgs-faktoren der Branche und folgenden Positionierungstypen:

• dem Allrounder, der sich breit im Markt aufgestellt hat,• dem Fachexperten, der sich fachlich spezialisiert, • dem Komfortanbieter, der in seinem Angebot

besonders auf Komfort, Service und Nähe setzt,• und dem Kundenspezialisten, der sich ganz gezielt auf

eine Kundengruppe ausgerichtet hat.

Doch welche Positionierung ist die individuell richtige? Ist es gegebenen-falls sinnvoll, die eigene Positionierung zu überdenken? Fragen, die un-sere HVB Heilberufespezialisten gerne persönlich mit Ihnen diskutieren.

Ihren persönlichen „HVB Branchendialog Gesundheit“ können Sie gerne anfordern oder Sie sprechen direkt mit den HVB Heil berufespezialisten.

HVB Branchen dialogGesundheit

Uta Seiler Leiterin Heilberufe DresdenTelefon: 0351 8215 [email protected]

Anja Suchy Leiterin Heilberufe LeipzigTelefon: 0341 9858 1231

[email protected]

Buchvorstellung

Antibiotika und Antimykotika Substanzen – Krankheitsbilder – Erregerspezifische Therapie

Der richtige Einsatz eines Antibiotikumserfordert Fachwissen und Fingerspitzenge-fühl, denn die Therapie soll effektiv, kos -tengünstig und für den Patienten gut ver-träglich sein.

In ihrem Buch „Antibiotika und Anti-mykotika“ hat das Expertenteam um PDDr. med. Grit Ackermann alle wichtigenFakten zu diesem Thema zusammenge-stellt. Besonders hilfreich ist hierbei die unterschiedliche Herangehensweise in densechs Teilen.

Während der kurz gefasste Teil A dieGrundlagen lediglich skizziert, geht dasAutorenteam in den einzelnen Kapiteln inTeil B ausführlich, in Form von Wirkstoff-monografien auf alle Antibiotika, Anti-mykotika und Antituberkulotika ein.

Im Teil C werden umfangreich, ausgehendvom Erreger ganz konkret verschiedeneTherapieoptionen erläutert. Dem schließen

sich der Teil D „Therapie der Sepsis“ undder zwar kurze aber nicht weniger span-nende Teil E „Antimikrobielle Therapiespezieller Patientengruppen“ an. Den Teil Fstellen ein Fertigarzneimittel- sowie einSachregister dar.

Das übersichtlich strukturierte, wissen-schaftlich hoch aktuelle und fachlich sehrdetaillierte Nachschlagewerk eignet sichfür Mediziner und Pharmazeuten mit demWunsch, die mikrobiologischen Grundla-gen aufzufrischen und zu vertiefen.

Zwei kleine Kritikpunkte des sonst sehr gelungenen Buches sind die unterschied-lichen Termini, die den verschiedenen Au-toren in den einzelnen Kapiteln geschuldetsind und das Fehlen einer tabellarischenKurzübersicht der wichtigsten Erkrankun-gen und deren wirksamsten Antibiotika.

– Verordnungs- und Prüfwesen/st –

Grit Ackermann (Hrsg.)Antibiotika und Antimykotika660 Seiten, 293 Tab., 27 Zeichn.Kartoniert, Format 17 x 24 cm69,80 Euro, WissenschaftlicheVerlagsgesellschaft StuttgartISBN 978-3-8047-2940-7

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Zur Lektüre empfohlen

KVS-Mitteilungen Heft 9/201512

Zur Lektüre empfohlen

Jean-Marie Le Minor, Henri Sick

Bourgery Atlas der menschlichen Anatomieund der Chirurgie

2015.722 Seiten, zahlreiche farb. Abb. Format 24 x 33,5 cmHardcover, 2 Bände im Schuber, 39,99 €TASCHEN VerlagISBN 978-3-8365-3106-1

Jean Baptiste Marc Bourgery’s (1797–1849)„Atlas d’ anatomie humaine“ schrieb nichtnur Medizingeschichte, sondern ist bis heuteeine der umfassendsten und aufwendig illustrierten Abhandlungen über Anatomie,die je veröffentlicht wurden. Bourgery be-gann die Arbeit an dem prächtigen Atlas imJahr 1830 in Zusammenarbeit mit dem Illu-strator Nicolas Henri Jacob (1782–1871).Die Fertigstellung des Werks gelang erstnach zwei hingebungsvollen Jahrzehnten.Bourgerys Werk deckt die Bereiche be-schreibende Anatomie, chirurgische Anato-mie und Techniken (mit detaillierter Schil-derung aller gängigen Operationen, die inder ersten Hälfte des 19. Jahrhundertsdurchgeführt wurden), allgemeine Anato-mie und Embryologie sowie mikroskopi-sche Anatomie ab. Jacobs spektakuläre,handkolorierte Lithografien bestechendurch ihre Klarheit, Farbgebung und Ästhe-tik. In ihnen spiegelt sich eine Kombinationaus unmittelbaren Beobachtungen im Laborund Recherche auf dem Gebiet der medizi-nischen Illustration wider.

Die einzigartigen Bilder bieten einen er-staunlichen Einblick in die menschlicheAnatomie und dürften nicht nur Leser ausmedizinischen Berufen faszinieren, sondernauch Künstler, Studenten und all diejenigen,die sich für die wundersame Wirkungsweiseund Beschaffenheit unseres Körpers interes-sieren. Mehrsprachige Ausgabe.

Hg. Angelika Wesenberg

Impressionismus –Expressionismus Kunstwende

2015.320 Seiten, 230 Abbildungen in Farbe Format 24,5 x 29,5 cm gebunden, 49,90 €HIRMER VerlagISBN 978-3-7774-2343-2

Die Gemälde des Impressionismus und desExpressionismus sind weltweit Publikums-magneten. Das Buch widmet sich explizitdem Vergleich beider Stile. Meisterwerkeimpressionistischer Künstler wie Monet,Degas, Renoir, Liebermann und Corinthtreffen auf Hauptwerke des Expressionis-mus von Kirchner, Nolde, Pechstein, Vla-minck u. a. Das Katalogbuch zur hochkarä-tigen Berliner Schau in der Nationalgaleriezeigt erstmals in der direkten Gegenüber-stellung Gemeinsamkeiten und Unter-schiede der beiden populären Stilrichtun-gen auf.

Der Aufbruch in die Moderne und die Ab-lehnung akademischer Kunstvorstellungen,die Hochschätzung der Freilichtmalerei wiedie Entlastung der Malerei von Gedanken-fracht verbinden Impressionismus und Ex-pressionismus. Konzentrieren sich die einendabei auf das Sehen, setzen die anderen aufAffekte und Gefühle. Sobald sich das Publi-kum an die skizzenhaft-spontane Pinsel-schrift gewöhnt hatte, begann der bis heuteandauernde Siegeszug beider Stilrichtungenund ihrer dem Alltag entnommenen Motive:die Stadt mit ihren Straßen und Plätzen, dieMenschen in den Cafés, Bars und dem pri-vaten Umfeld. Rund 170 Meisterwerke ausinternationalen Museen und der National-galerie Berlin werden in dem Katalog ver-eint. Ein fundierter und reich illustrierterBand mit Texten ausgewiesener Fachleute.

Maxime Schwartz, Annick Perrot

Robert Koch undLouis Pasteur Duell zweier Giganten

2015.240 Seiten, zahlreiche farb. Abb. Format 14,5 x 21,7 cm gebunden mit Schutzumschlag, 24,95 €THEISS VerlagISBN 978-3-8062-3150-2

Robert Koch und Louis Pasteur waren abso-lute Giganten der Wissenschaft. Beide gel-ten als Wegbereiter der Mikrobiologie, derBakteriologie und Virologie. Ihre Arbeit hatsicherlich Millionen von Menschen das Le-ben gerettet. Aber sie waren auch große Ri-valen und Konkurrenten. Und so genießensie bis heute in ihren Heimatländern höchsteAnerkennung und werden als Pioniere dermodernen Wissenschaft gefeiert – dennochsind sie im jeweiligen Nachbarland nahezuunbekannt. So wirkt die Rivalität der beidenGenies sogar bis heute nach. Vor dem Hin-tergrund großer politischer Spannungenzwischen Deutschland und Frankreich imausgehenden 19. Jahrhundert zeigen die Au-toren, wie es zur Gegnerschaft zwischenKoch und Pasteur kam und wie sie die For-schung der beiden Kontrahenten beein-flusste. Somit ist dieser Fall ein Paradebei-spiel dafür, welche Auswirkungen die Poli-tik auf die Wissenschaft haben kann – aberauch dafür, wie Rivalität den Fortschritt beflügeln kann.

Die Autoren Maxime Schwartz, Mikrobio-loge und jahrelanger Leiter des Institute Pas - teur und Annick Perrot, ehemalige Kuratorinam Musée Pasteur, veröffentlichen mit die-sem spannenden Buch einen fesselndenSchlagabtausch. „Ein scharfsinniges Buchüber zwei Gelehrte, die sich bekriegten. EinStreit, der Wissenschaft erfahrbar macht.“(Livres Hebdo)

Robert KochLouis Pasteur

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