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Elektronische Dienstplanung in Sachsen gestartetSeite 4
Ambulante Versorgung von Flüchtlingen und AsylbewerbernSeite 4
Abrechnung von Leistungen für im Ausland KrankenversicherteSeite I und Beilage
9 • 2015
Wie verbindlich sind Arzttermine?
1
Inhalt
ARMIN: Server für Medikationspläne zertifiziert und in Betrieb 5ARMIN
Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) Sachsen erhieltZertifikat „Geprüfter Datenschutz“ 8
Nachrichten
Klarer Vertrauensbeweis von über 6.000 Patienten 8Meinung
Wir suchen Sie 6
Leipziger Ärzteball am 5. Dezember 2015 7
In eigener Sache
Informationen zur ambulanten Versorgung von Flüchtlingenund Asylbewerbern 4
Aktuelles
Elektronische Dienstplanung in Sachsen gestartet 4Online-Initiative
Editorial Wie verbindlich sind Arzttermine? 3
KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Zur Lektüre empfohlen Bourgery 12
Impressionismus – Expressionismus 12
Robert Koch und Louis Pasteur 12
Antibiotika und AntimykotikaSubstanzen – Krankheitsbilder – Erregerspezifische Therapie 11
Buchvorstellung
Impressum 10
KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Inhalt
Beilagen: Informationen im Umgang mit der Europäischen Krankenversichertenkarte
SWK Chemnitz – Curriculum „Psychosomatische Grundversorgungbei Kindern und Jugendlichen“
Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“
Anzeigenbeilage: PVS Sachsen – Imagekampagne / Postkarte
Informationen In der Heftmitte zum Herausnehmen
Sicherstellung
Wenn das Herz stolpert: Neue Aspekte in der Präventionund Therapie bei Herzinfarkt und Schlaganfall VIII
Fortbildungsangebote der KV SachsenOktober und November 2015 IX
Fortbildung
Verordnungshinweise für einzelimportierte Arzneimittel nach§ 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG) VII
Verordnung von Arznei-Heil- und Hilfsmitteln
Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen II
Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen (Stand August 2015) III
Personalia In Trauer um unsere Kollegen XII
Abrechnung Abrechnung von Leistungen für Personen, die im Auslandkrankenversichert sind I
Qualitätssicherung Fortbildungsstatut der KV Sachsen VII
Schutzimpfungen Korrekte Verordnungsweise von Impfstoffen IV
Verschiedenes Hinweise zur Leichenschau und zum Ausfüllen derTodesbescheinigung V
2
Editorial
3KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unlängst veröffentlichte eine große regio-nale Tageszeitung einen Beitrag zumThema Arzttermine. Im Mittelpunktstand ein Vater, der seine 10-jährige Toch-ter in eine Kinderarztpraxis zum Impfenbegleitete. Nach 40-minütiger Wartezeitmusste er dann von der Ärztin erfahren,dass der für das Kind vorgesehene Impf-stoff kurz vor der Behandlung ausgegan-gen sei.
Natürlich sorgt eine solche Nachricht beiden Betroffenen für Frust. Aus der Situa-tion heraus sind jedoch leider derartigeHiobsbotschaften durchaus mal möglich.Gerade beim Impfen bereiteten kurzfris -tige Lieferausfälle den niedergelassenenÄrzten in der Vergangenheit hin und wie-der schon mal Kopfzerbrechen. In derKinderarztpraxis reagierte der Vater je-denfalls höchst ungehalten. Als Reaktionauf die aus seiner Sicht vertane Zeit be-zifferte er den dadurch für ihn entstande-nen materiellen Ausfall auf 182,84 Euround stellte diesen der Ärztin in Rechnung.Man kann darüber natürlich durchaus ge-teilter Meinung sein, zumal es sich, wiegeschildert, sicherlich um einen Einzel-fall handelt.
Bei allem Ärger für die Patienten muss esjedoch gestattet sein, die Sache einmalumgekehrt zu betrachten. Denken wirbeispielsweise an unser ServiceTelefon,mit dem die KV Sachsen seit November2014 mit einigem Aufwand, aber durch-aus guten Ergebnissen für Patienten, Ter-mine vermittelt. Man könnte sich hier dieFrage stellen, welche Möglichkeiten oderwelches Recht haben eigentlich eine Ärz-tin oder ein Arzt, wenn im Umkehrschlussvereinbarte Termine von Patienten nicht
wahrgenommen bzw. sehr kurzfristig ab-gesagt werden?
Man sollte es nicht glauben, aber dieskommt gar nicht so selten vor. Nach einervon der KBV im September 2014 in Auf-trag gegebenen Studie des Institutes fürangewandte Sozialwissenschaften (infas)in rund 1.000 Arztpraxen, liegt die kurz-fristige Nichtinanspruchnahme verein-barter Termine in niedergelassenen Pra-xen deutschlandweit bei durchschnittlichca. sechs Prozent. Schon im Hinblick aufihre Terminplanung schätzten 26 Prozentder befragten Ärzte diesen Fakt als pro-blematisch ein.
Und der finanzielle Aspekt? Wenn mandie Arztminute moderat mit einemDurchschnittswert von 90 Cent berech-net, entsteht dem Arzt bei einer durch-schnittlichen Konsultationszeit von 15Minuten ein wirtschaftlicher Schadenvon 13,50 Euro pro Patient. Diesen er-folgreich geltend zu machen, ist derzeitnur sehr schwer möglich. Ich kann mirvorstellen, was es für einen Aufschrei geben würde, wenn ein Arzt den ihm entstandenen Schaden, nach meiner Mei-nung eigentlich zu Recht, dem Verur-sacher in Rechnung stellt. Das Vorurteilder Raffkes im weißen Kittel hätte wohldann in der Öffentlichkeit wieder Hoch-konjunktur.
Wenn bislang in Einzelfällen Streitigkei-ten um Terminabsagen mal vor Gerichtlandeten, fielen die Urteile unterschied-lich aus. Höchstrichter liche Entscheidun-gen hierzu gibt es noch nicht. Sofern einAnspruch auf Ausfallhonorar oder Scha-densersatz des Arztes bejaht wurde, warjeweils Voraussetzung, dass der Terminfest vereinbart war und der Schaden im
Einzelnen konkretisiert wurde. Dies be-deutet, dass der Arzt den Termin nicht anderweitig nutzen konnte, z. B. durchErledigung schriftlicher Arbeiten oderpraxisinterner Bürotätigkeit.
Aus meiner Sicht kann man alles disku-tieren, aber dann bitte nicht einseitig.Am besten wäre es freilich, wenn die Beteiligten solche Probleme friedlich untereinander klären. Denn es bleibt da-bei: Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist einhohes, aber auch sensibles Gut.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
IhrStellvertretender VorstandsvorsitzenderClaus Vogel
Wie verbindlich sind Arzttermine?
Aktuelles/Online-Initiative
KVS-Mitteilungen Heft 9/20154
Einrichtung einer Praxisin Dresden
Die KV Sachsen betreibt seit dem 14.September 2015 in den Räumen der Kas-senärztlichen Bereitschaftspraxis Dres-den, Fiedlerstraße 25, eine Praxis zurambulanten Versorgung von Asylbe-werbern. Grundlage dafür ist eine Ver-einbarung mit der Landesdirektion Sach-sen und der Stadt Dresden.
Die Einrichtung und der vorerst bis zum31. Dezember 2015 befristete Praxis-betrieb erfolgen aufgrund der besonde-ren Situation der medizinischen Versor-gung von Asylbewerbern in der DresdnerErstaufnahmeeinrichtung einschließlichder Außenstellen.
Grundlage der Behandlung ist der ge-setzliche Versorgungsumfang gemäߧ 4 Asylbewerberleis tungsgesetz. Überdie Fortführung der Dresdener Einrich-
tung sowie die mögliche Schaffung ähn-licher Einrichtungen in Chemnitz undLeipzig wird zu gegebener Zeit entschie-den.
Die Bereitstellung von Dolmetschernwird über die Stadt Dresden gesichert.Eine sozialpädagogische Grundbetreu-ung ist vorgesehen. Kostenträger sindausschließlich die Landesdirektion Dres-den und die Stadt Dresden.
Sofern die Praxiskosten aus den Erträgender Praxis nicht vollständig finanziertwerden können, tritt der Freistaat Sachsenfür einen möglichen Fehlbetrag ein.
Der Praxisbetrieb erfolgt im Rahmen einer medizinischen Basisversorgung(Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, ggf.chirurgische Versorgung) von Montagbis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr, außer Feier- und Brückentagen sowiedem 24. und 31. Dezember.
Bitte um Unterstützung
Die KV Sachsen sucht für diese Praxisweitere ärztliche und nichtärztliche Mit-arbeiter.
Ärzte können auch auf Honorarbasisan der ärztlichen Versorgung mit -wirken.
Es werden zur Weiterbehandlung auchambulante fachärztliche Behandlungs -kapazitäten (insbesondere Gynäkologie,Augenheilkunde und Orthopädie-Unfall-chirurgie) benötigt.
Bei Fragen und Interesse an einer Mitar-beit wenden Sie sich bitte an Herrn Ro-bert Baierl unter Tel. 0351 8828-225 oderper E-Mail: [email protected].
Hier ist es auch möglich, der KV Sachsenzu signalisieren, wenn Kapazitäten gese-hen werden, vereinzelt Flüchtlinge/Asyl-bewerber in der eigenen Praxis zu behan-deln. Vielen Dank.
– ÖA/BGStDD –
Aktuelles
Informationen zur ambulanten Versorgung von Flüchtlingen undAsylbewerbern
Unterstützung durch die KV Sachsenbei der Organisation der Bereitschafts-dienste
Eine händische Dienstplanung bezie-hungsweise eine Planung mit einer Excel-Liste kann für den ärztlichen Dienst-planer im Kassenärztlichen Bereit-schaftsdienst sehr schnell aufwändig wer-den. Dabei besteht, entsprechend den regionalen Absprachen die Aufgabe, dieDienste möglichst gerecht an die dienst-verpflichteten Ärzte eines Bereiches zuverteilen.
Jeder kann sich leicht vorstellen, dasseine faire Diensteinteilung mit wachsen-
der Gruppenstärke schwieriger wird.Hinzu kommen gesonderte Regelungenan Feier- und Brückentagen, Krankhei-ten, Diensttauschen und Ausfällen bis hinzu Änderungen in der KassenärztlichenBereitschaftsdienstordnung, welche dieErstellung der Dienstpläne zu einer Her-ausforderung machen können.
Um zukünftig die Dienstplangestalter beiihrer Arbeit zu unterstützen, stellt die KVSachen das Programm „Bereitschafts-dienst Online“, kurz „BD-Online“, derFirma MEDLINQ, als Anwendung imKV-SafeNet* bereit. In zahlreichen Kas-senärztlichen Vereinigungen, wie bei-spielsweise in der KV Thüringen, KV
Westfalen-Lippe, KV Baden-Württem-berg und KV Niedersachsen, ist dasDienstplanungsprogramm bereits im Ein-satz.
Ein Bestandteil von BD-Online sind„Fairnesspunkte“. Diese Punkte werdenfür jeden geleisteten Dienst vergeben, umunter Berücksichtigung der individuellenWünsche und der örtlichen Gegeben-heiten einen mathematisch gerechten undfür alle Gruppenmitglieder transparentenPlan zu erstellen.
Ein Beispiel für eine faire Dienstplanungist die Zuteilung zu Feiertagsdiensten:Ein Arzt, welcher im Zeitraum zwischen
Online-Initiative
Elektronische Dienstplanung in Sachsen gestartet
Online-Initiative/ARMIN
5KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Dresden/Weimar, 14. August 2015 –Ärzte und Apotheker, die sich an der Arzneimittelinitiative ARMIN beteiligen,können ab sofort mit höchster Datensi-cherheit Informationen austauschen. Seitheute ist der ARMIN-Medikationsplan-server erfolgreich für das sichere Netz derKVen zertifiziert und in Betrieb genom-men worden. Durch die Zertifizierungwird sichergestellt, dass die Anforderun-gen an Datenschutz und -sicherheit erfülltwerden. Der Server ist nur von den be-treuenden Ärzten und Apothekern mitHilfe eines speziellen Routers (KV-Safe-Net*) erreichbar. Über diesen Server können zukünftig ARMIN-Ärzte und-Apotheker die Medikationspläne einge-schriebener Patienten einsehen und stetsaktuell halten.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassen-ärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr.Klaus Heckemann zeigt sich zufrieden:„Das Herz von ARMIN schlägt. Die Hersteller der Praxisverwaltungssystemesind auf einem guten Weg, eine zügigeAnbindung an den ARMIN-Medikations-planserver zu ermöglichen. Wir werdenalle Prozesse umfangreich testen und mitErhalt des Datenschutzsiegels das dritteModul von ARMIN in den Routinebe-trieb überführen.“
Die ersten ARMIN-Pilotapotheken sindbereits an das sichere Netz der KVen an-gebunden. Die Prozesse werden getestet,danach kann der Startschuss für alle an-
deren eingeschriebenen Apotheken fal-len. Nach und nach können dann alle ARMIN-Apotheken auf die elektroni-schen Medikationspläne ihrer ARMIN-Patienten zugreifen. „Dazu muss der Zugang zum Medikationsplanserver viaKV-SafeNet* in das bestehende Apo-thekenverwaltungssystem implementiertwerden. Es wird bei der technischen Um-setzung sicher die eine oder andere Frageauftreten. Bei der Klärung dieser Fragenwird der Verband seine Mitglieder nachMöglichkeit tatkräftig unterstützen“, er-läutert Thomas Dittrich, Vorsitzender desSächsischen Apothekerverbandes.
„Mit dem Medikationsplanserver wurdeein wichtiger Teil der ARMIN-Infra-struktur aufgebaut. Erstmals im deut-schen Gesundheitssystem werden sichÄrzte und Apotheker in einem sicherenIT-System zur medikamentösen Therapiezahlreicher AOK PLUS-Versicherter aus-tauschen können. Für die Arzneimittel-therapiesicherheit der Patienten ist dasein Meilenstein“, ergänzt die Vorstands-vorsitzende der Kassenärztlichen Ver-einigung Thüringen, Frau Dr. AnnetteRommel.
Der Vorsitzende des Thüringer Apothe-kerverbandes, Stefan Fink, der bereits dieTestphase aktiv begleitet hat, ist begeis -tert: „ARMIN wird bald für alle erfahr-bar. Gemeinsam mit den Apothekensoft-warehäusern arbeiten wir an praxis-tauglichen Lösungen zum Medikations-
management. Erste Basisschulungen pla-nen wir für Ende August.“
Auch die Kassenärztliche Bundesvereini-gung (KBV) freut sich über die Fort-schritte des Modellvorhabens. „Das istein großer Beitrag dafür, die Arzneimit-teltherapiesicherheit für die Patienten inSachsen und Thüringen zu erhöhen“, er-klärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. ReginaFeldmann.
Die Arzneimittelinitiative ARMIN istein gemeinsames Projekt der Ärzte undApotheker Sachsens und Thüringenssowie der AOK PLUS. Mit dem Mo-dellvorhaben, bei dem Ärzte Wirkstoffeverordnen und die Apotheker die ent-sprechenden Medikamente ausgeben,soll die Qualität und Wirtschaftlichkeitder Arzneimittelversorgung erhöhtwerden. Der Medikationsplan ist Teildes dritten und abschließenden Mo-duls von ARMIN, dem Medikationsma-nagement. Es soll vor allem chronischkranken Patienten helfen, die mehrereMedikamente einnehmen.
Weitere Informationen finden Sie aufder ARMIN-Internetpräsentation:www.arzneimittelinitiative.de
* Rechtlicher Hinweis:Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit derFirma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger odervertraglicher Verbindung steht.
– Pressemitteilung vom 14. August 2015 –
ARMIN
ARMIN: Server für Medikationspläne zertifiziert und in Betrieb
Karfreitag und Ostermontag einen Dienstgeleistet hat, wird erst dann wieder durchBD-Online für einen Dienst zu Osterneingeplant, wenn alle anderen Ärzteebenfalls zwischen Karfreitag und Oster-montag einen Dienst absolviert haben.
Durch BD-Online erhalten die Dienst-plangestalter ein Werkzeug, mit welchemgerechte Dienstpläne in vergleichsweisekurzer Zeit entstehen können. Darüberhinaus kann der elektronische Dienstplanauch durch die Vermittlungsstellen ge-nutzt werden und muss nicht separat
übermittelt und ggf. händisch weiterver-arbeitet werden.
BD-Online auch in IhremDienstbereich?
Bereits heute sind mehr als 70 Prozentder Dienstplaner der allgemeinärztlichenBereiche einführend in das Programmeingewiesen. Nach einer weiteren Schu-lung werden die geschulten DienstplanerBD-Online für die kommenden Dienst-pläne einsetzen. In über 20 sächsischen
Dienstgruppen findet das Programm be-reits Anwendung.
Weitere Informationen zum Dienstpla-nungsprogramm „Bereitschaftsdienst-Online“ erhalten Sie durch die Ansprech-partner in Ihrer Bezirksgeschäftsstelle.
– Sicherstellung/fak –
*Rechtlicher Hinweis:Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit derFirma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger odervertraglicher Verbindung steht.
In eigener Sache
KVS-Mitteilungen Heft 9/20156
Die Stadt Reichenbach ist eine Große Kreisstadt mit 18.879 Einwohnern, zentral in der Vier-länderregion Bayern, Tschechien, Sachsen und Thüringen gelegen, verfügt über eine sehr guteVerkehrsanbindung: die A 72, die Bundesstraßen 173 und 94 sowie über einen Fernbahnhofan der Sachsen-Franken-Magistrale, einer Hauptstrecke der Bahn.
Wir bieten Ihnen:■ flexible Möglichkeiten der hausärztlichen Tätigkeit, insbesondere:
✔ in Anstellung – auch Teilzeit✔ Neuniederlassung in Einzelpraxis ✔ Neuniederlassung in Berufsausübungsgemeinschaft
■ Unterstützung beim Einstieg in die niedergelassene Tätigkeit✔ Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung, nach Betreuungsmöglichkeiten
für Ihre Kinder und nach einem Arbeitsplatz für Angehörige■ Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen
Anforderungen an die Bewerberin/den Bewerber:■ Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin mit dem Wunschhausärztlich tätig zu sein
■ Interesse an einer ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum■ Durchführung von Hausbesuchen und Teilnahme am organisierten Bereitschaftsdienst■ Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und hohe soziale Kompetenz
Ihre Ansprechpartnerin:Frau Tobisch – Telefon: 0371 2789-403
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte ausschließlich schriftlichbis zum 30. September 2015mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ an die
Kassenärztliche Vereinigung SachsenBezirksgeschäftsstelle ChemnitzGeschäftsführungCarl-Hamel-Straße 309116 Chemnitz
Wir suchen Sieals Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizinoder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin
für eine hausärztliche Tätigkeit in Reichenbach im Vogtland.
Abrechnung Informationen zum Herausnehmen
IKVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Abrechnung
Abrechnung von Leistungen für Personen, die im Auslandkrankenversichert sind
Im Rahmen des Sozialversicherungsab-kommens stellen sich immer wieder Fra-gen zur Abrechnung von Leistungen vonPersonen, die im Ausland krankenversi-chert sind.
Um Ihnen eine allgemeingültige Hand-lungsanweisung zu geben, liegt dieserKVS-Mitteilung eine Vorlage für IhrePraxis bei. Auf dieser finden Sie denschematischen Ablauf im Umgang mitder Europäischen Krankenversicherten-karte (EHIC).
Für die ärztliche Behandlung von Patien-ten, die im Ausland gesetzlich kranken-versichert sind und während ihres Auf-enthaltes in Deutschland erkranken,bestehen je nach Herkunftsland unter-schiedliche Abrechnungsmodalitäten.Ausführliche Informationen finden Sieim Internet unter www.kbv.de bzw.www.dvka.de → Urlaub in Deutschland→ Informationen für Leistungserbrin-ger → Vertragsärztliche Versorgung.
Aufgrund einer nach wie vor hohen An-zahl von Regressanträgen seitens derKrankenkassen bitten wir im Fall derLeis tungserbringung für Patienten ausden Staaten des europäischen Wirt-schaftsraumes (EWR) und der Schweiz,die eine Europäische Krankenversicher-tenkarte (EHIC) oder eine ProvisorischeErsatzbescheinigung (PEB) vorlegen,zwingend um Einhaltung folgender Ab-rechnungsmodalitäten:
1. Patient legt zur Behandlung gültigenAnspruchsnachweise (EHIC oderPEB) und Identitätsnachweis vor
2. Praxis prüft, ob der Anspruchsnach-weis gültig ist und den Behandlungs-zeitraum abdeckt und achtet darauf,dass das Muster 81 vollständig vomPatienten ausgefüllt wird
3. Praxis kopiert den Anspruchs- undIdentifikationsnachweis jeweils zwei-fach – besteht keine Möglichkeit denAnspruchs- und Identifikationsnach-weis zu kopieren, sind ersatzweise die
Daten vollständig auf das Muster 80zu übertragen.
4. Abrechnung:
● Praxis rechnet die Kosten zu Lastenund zu den Bedingungen der ge-wählten deutschen Krankenkasseüber die KV Sachsen ab
● die Abrechnung erfolgt nach denRegelungen des Ersatzverfahrensunter der Besonderen Personen-gruppe „7“
5. Praxis schickt eine Ausfertigung derUnterlagen = Kopien des Anspruchs-und Identitätsnachweises (ersatzweiseMuster 80) und Muster 81 unverzüg-lich an die gewählte deutsche Kran-kenkasse und bewahrt die zweite Aus-fertigung zwei Jahre lang auf.
Ergänzende Hinweise:
→ Das Muster 80 wird häufig anstellevon Kopien des Anspruchs- und Iden-titätsnachweises genutzt. Es darf aus-schließlich nur dann verwendet wer-
den, wenn keine Kopiermöglichkeitbesteht. Sofern die Nutzung des Mus -ters 80 unumgänglich ist, achten Siebitte auf Vollständigkeit beim Ausfül-len. Alle Felder sind Pflichtfelder.
→ Das Muster 81 ist zwingend zusätz-lich auszufüllen. Bitte achten Sie auchhier auf Vollständigkeit. Das Datum,bis zu dem sich der Patient inDeutschland aufhält, die Angabenzum Versicherten und auch die Unter-schrift des Versicherten sind unent-behrlich. Alle Felder des Musters 81sind Pflichtfelder.
→ Sofern Sie Laborleistungen veranlas-sen, müssen diese im Aufenthaltszeit-raum des Patienten in Deutschland an-gefordert und seitens des Laborsabgerechnet werden. Oftmals erfolgtdie Abrechnung der Laborleistungenzu einem Zeitpunkt, welcher nichtvom Muster 81 abgedeckt wird. DieseKosten können seitens der Kranken-kassen nicht gegenüber den ausländi-schen Versicherungsträgern geltendgemacht werden. Bitte achten Sie da-rauf, nur Laborleistungen zu veran-lassen, die notwendig sind.
→ Bitte beachten Sie, dass diese Ver -fahrensweise auch gilt, wenn Sieauf Grundlage einer Überweisungin Anspruch genommen wird.
→ Ein Schutz vor Regressanträgen derKrankenkassen ist nur dann gewähr-leistet, wenn alle geforderten Unter-lagen vollständig und zeitnah der gewählten deutschen Krankenkassevorliegen.
Patienten, die keinen bzw. nicht denrichtigen Anspruchsnachweis vorle-gen: Die Praxis informiert den Patienten,dass das Arzthonorar auf Basis der GOÄprivat zu bezahlen ist und auch Arznei-,Heil- und Hilfsmittel nur auf Privatrezeptverordnet werden können.
– BGST Dresden/fn –
3 Name ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZABCDEFGHIJKLMN4 Given names ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZABCDEFGHI
DD/MM/YYYY 12345678901234567890 1234567890 – ABCDEFGHIJKLMNO
12345678901234567890 DD/MM/YYYY
3 Name Name4 Given names 5 Date of birth First name, other names DD/MM/YYYY
RSSMRO62B25E205Y
DD/MM/YYYY
Muster EHIC:
SicherstellungInformationen zum Herausnehmen
KVS-Mitteilungen Heft 9/2015II
Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V folgende Vertragsarztsitze in den Planungs-bereichen zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sieals Hausarzt tätig sein wollen.Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte fürAllgemeinmedizin bewerben.
Nähere Informationen hinsichtlich des räumlichen Zuschnitts sowie der arztgruppenbezogenen Zuordnung zu den ein-zelnen Planungsbereichen bzw. Versorgungsebenen sind auf der Internetpräsenz der KV Sachsen abrufbar:www.kvsachsen.de → Mitglieder → Arbeiten als Arzt → Bedarfsplanung und sächsischer Bedarfsplan.
Wir weisen außerdem darauf hin,• dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,• dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,• dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist
Allgemeine fachärztliche Versorgung
15/C042 Psychiatrie Zwickau 24.09.2015(hälftiger Vertragsarztsitz)
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
15/C043 Innere Medizin/SP Kardiologie/SP Angiologie Chemnitz, Stadt 12.10.2015(hälftiger Vertragsarztsitz)
Sicherstellung
Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-geschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403 zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Reg.-Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist
Allgemeine fachärztliche Versorgung
15/D043 Kinder- und Jugendmedizin Riesa-Großenhain 12.10.2015
Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-geschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Tel. 0351 8828-310 zu richten.
Sicherstellung Informationen zum Herausnehmen
IIIKVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Abgabe von VertragsarztsitzenVon der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme veröffentlicht:
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Fachrichtung Planungsbereich Bemerkung
Hausärztliche Versorgung
Allgemeinmedizin*) Plauen geplante Abgabe: 01.10.2016
Allgemeinmedizin*) Stollberg geplante Abgabe: spätestens 2017
Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64,09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403.
Fachrichtung Planungsbereich Bemerkung
Hausärztliche Versorgung
Allgemeinmedizin*) Görlitz Abgabe: ab sofort
Allgemeinmedizin*) Görlitz Abgabe: 02.01.2017
Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12,01099 Dresden, Tel. 0351 8828-310.
– Sicherstellung/rö –
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Änderungen zur Liste der D-Ärzte in Sachsen (Stand August 2015)
Neu bestellt:
ab 01.08.2015:01589 RiesaDr. Thomas HeduschkeElblandklinikum RiesaWeinbergstraße 8
ab 01.06.2015:01307 DresdenProf. Dr. Klaus-DieterSchaserUniversitätsklinikumCarl Gustav CarusFetscherstraße 74
ab 13.05.2015:01099 DresdenDr. Thomas LeinDiakonissenkrankenhausDresdenHolzhofgasse 29
ab 22.04.2015:01796 PirnaDipl.-Med. Mathias WenkeHELIOS-Kliniken
MVZ PirnaSchillerstraße 28b
ab 01.01.2015:01139 DresdenDr. Katy MederackeChirurgische PraxisOverbeckstraße 33
ab 01.01.2015:09111 ChemnitzDr. Gerfried GrohsDIAKOMED –MVZ Chemnitz gGmbHCarolastraße 7a
ab 01.01.2015:01705 FreitalDr. Thomas BetherChirurgische PraxisFuhrmannstraße 5
ab 29.07.2014:04643 GeithainDr. Chris RabeChirurgische PraxisRobert-Koch-Straße 8
ab 28.07.2014:04860 TorgauDipl.-Med. Jörg HödeChirurgische PraxisAugust-Bebel-Straße 1a
Datenänderung:ab 01.06.2015:09120 ChemnitzDr. Viktor ReitenbachMVZ edia.med.gGmbHPaul-Bertz-Straße 20
Ausgeschieden:ab 31.07.2015:01589 RiesaDipl.-Med. Peter RoszeitisElblandklinikum RiesaWeinbergstraße 8
zum 31.07.2015:08261 AdorfDr. Christian FuchsParacelsus-KlinikSchöneck/AdorfAlbertplatz 1
zum 31.05.2015:01307 DresdenProf. Dr. Hans ZwippUniversitätsklinikumCarl Gustav CarusFetscherstraße 74
zum 31.05.2015:01099 DresdenDr. Gunter HeinigDiakonissenkrankenhausDresdenHolzhofgasse 29
zum 31.12.2014:09111 ChemnitzDr. Hans OstDIAKOMED –MVZ Chemnitz gGmbHCarolastraße 7a
zum 31.07.2014:01705 FreitalDr. Mirko KotheChirurgische PraxisFuhrmannstraße 5
– Sicherstellung/rö –
SchutzimpfungenInformationen zum Herausnehmen
KVS-Mitteilungen Heft 9/2015IV
Im Rahmen der gemeinsamen Arbeits-gruppe Arzneimittel der KV Sachsen undder Landesverbände der Krankenkassensowie des Verbandes der Ersatzkassen inSachsen möchten wir Sie auf die korrekteund wirtschaftliche Verordnungsweisevon Impfstoffen hinweisen. Impfstoffesind in der Regel als Sprechstundenbe-darf zu verordnen. Dabei wird unterschie-den zwischen:
✔ der Verordnung von Impfstoffen fürImpfungen nach ImpfvereinbarungSachsen – Pflichtleistungen Impfun-gen nach der Schutzimpfungs-Richt-linie (SI-RL) zu Lasten der AOKPLUS (VKNR 95101, IK-Nummer107299005) – siehe Abb. 1
und
✔ die Verordnung von Impfstoffen fürSatzungsleistungen, sofern eine ver-tragliche Vereinbarung mit der KVSachsen besteht, zu Lasten derKV Sachsen (VKNR 98999, IK-Nr.331460748) – siehe Abb. 2.
Hinweis: Da es für viele ImpfungenPflicht- und Satzungsleistungen gibt, be-ziehen sich die Beispiele auf den Einsatz imjeweiligen Indikations- bzw. Alters bereich.
Grundsätzlich erfolgt die Verordnung vonImpfstoffen:
✔ auf einem gesonderten Rezeptblatt(Vordruck Muster 16),
✔ ohne Namensnennung von Versicher-ten,
✔ stattdessen im Namensfeld der Begriff„Impfstoffe“ (keine Praxisanschriftim Namensfeld),
✔ durch Kennzeichnung der Markie-rungsfelder „8“ und „9“ durch Kreuzoder Zifferneintrag,
✔ mit vollständigen Arztangaben, Aus-stellungsdatum und Arztunterschrift.
Impfstoffe, die verordnet werden sollen,aber nicht als Großpackung sondern nurals Einzeldosis im Handel verfügbar sind(z. B. „Zostavax®“), sind ebenfalls invorgenannter Weise und ohne Versicher-tenbezug zu verordnen.
In wenigen Ausnahmefällen ist die pa-tientenkonkrete Verordnung von Impf-stoffen zu Lasten der jeweiligen Kranken-kasse korrekt. Dies betrifft die von ein-zelnen Krankenkassen erstatteten Reise-schutzimpfungen und bei einzelnenKrankenkassen die HPV-Impfung fürFrauen ab dem vollendeten 18. bis zumvollendeten 26. Lebensjahr.
Hinweise zur Vermeidung vonImpfstoffverwurf(z. B. bei Grippeimpfstoffen)
Durch die Vernichtung von nicht ver-brauchten und abgelaufenen Impfstoffen
entstehen der Versichertengemeinschaftin Sachsen jährlich beträchtliche finan-zielle Verluste. Im Rahmen eines verant-wortungsbewussten, ressourcenschonen-den Umgangs mit den zur Verfügungstehenden Impfstoffen bitten wir Sie, vorallem für eine angemessene Bevorratungmit Grippeimpfstoffen Sorge zu tragen.
Ein Anhaltspunkt für ihre Bestellpraxiskönnte die Anzahl monatlich verimpfterDosen des Vorjahres sein. Durch die Ver-träge der Krankenkassen mit der Industriezur Belieferung von Grippeimpfstoffenist sichergestellt, dass eine ausreichendeAnzahl von Impfdosen bereit steht, dieauch jederzeit nachgeordert werden kön-nen. Eine Bevorratung für die gesamteSaison ist deshalb nicht notwendig.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Impf-leistung in Analogie zur Impfstoffverord-nung mit den entsprechenden Leistungs-ziffern aus der jeweiligen Impfvereinba-rung abrechnen.
Detaillierte kassenspezifische Informa-tionen dazu erhalten Sie in der „Gesamt-übersicht Schutzimpfungen“. Sie fin-den diese unter www.kvsachsen.de →„Mitglieder“ → „Impfen und Prävention“→ „Dokumente“.
– AG Arzneimittel/st –
Schutzimpfungen
Korrekte Verordnungsweise von Impfstoffen
Revaxis FER N2: 10 x 1 St.
Td RIX ISU N2: 10 St.
ROTATEQ LQE 10 x 2 ml
107299005
jeweilige Nr. jeweilige Nr. 18.09.2015
AOK PLUS
Impfstoffe
Vertragsarztstempel &Unterschrift
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name, Vorname des Versicherten
geb. am
Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status
Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum
Abgabedatumin der Apotheke
Vertragsarztstempel
Unterschrift des ArztesMuster 16 (10.2014)
Bei Arbeitsunfallauszufüllen!
Gebührfrei
BVGHilfs-mittel
Impf-stoff
Begr.-Pflicht Apotheken-Nummer / IK
Spr.-St.Bedarf
Geb.-pfl.
autidem
autidem
autidem
noctu
Unfall
Arbeits-unfall
Sonstige
6 7 8 9Zuzahlung Gesamt-Brutto
Unfalltag Unfallbetrieb oder Arbeitgebernummer
Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr. Faktor Taxe
1. Verordnung
2. Verordnung
3. Verordnung
Freigabe 01.09.2014
Verbindliches Muster
MMR Vaxpro FER 10 x 0,5 ml
Boostrix Polio ISU N2: 10 x 1 St.
Twinrix Erwachsene ISU N2: 10 x 1 St.
331460748
jeweilige Nr. jeweilige Nr. 18.09.2015
KV Sachsen
Impfstoffe
Vertragsarztstempel &Unterschrift
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name, Vorname des Versicherten
geb. am
Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status
Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum
Abgabedatumin der Apotheke
Vertragsarztstempel
Unterschrift des ArztesMuster 16 (10.2014)
Bei Arbeitsunfallauszufüllen!
Gebührfrei
BVGHilfs-mittel
Impf-stoff
Begr.-Pflicht Apotheken-Nummer / IK
Spr.-St.Bedarf
Geb.-pfl.
autidem
autidem
autidem
noctu
Unfall
Arbeits-unfall
Sonstige
6 7 8 9Zuzahlung Gesamt-Brutto
Unfalltag Unfallbetrieb oder Arbeitgebernummer
Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr. Faktor Taxe
1. Verordnung
2. Verordnung
3. Verordnung
Freigabe 01.09.2014
Verbindliches Muster
Abbildung 1Impfstoff-Rezept AOK PLUS (Pflichtleistungen nach SI-RL)
Abbildung 2Impfstoff-Rezept KV Sachsen
rechts oben: Kennzeichnung „8“ für Impfstoff, Kennzeichnung „9“ für Sprechstundenbedarf
Verschiedenes Informationen zum Herausnehmen
VKVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Hinweise zur Leichenschau und zum Ausfüllen der Todesbescheinigung
Aufgaben und Bedeutung derLeichenschau (beispielhaft)
1. (sichere) Todesfeststellung (+ Feststel-lung der Identität)– dient der Vermeidung von Schein-todesfällen
– ist Voraussetzung für Organexplan-tation
2. Feststellung der Todesursache– Grundlage der Todesursachen-statis tik
– wichtig für die Ressourcenvertei-lung im Gesundheitswesen
3. Feststellung des Sterbezeitpunktes/-raumes– ist Voraussetzung für eine korrekteFührung des Personenstandsregis -ters
– kann eine wichtige Rolle beim Erb-recht spielen
4. Festlegung der Todesart– dient der Rechtssicherheit– häufig entscheidend im Zivil-/Ver-sicherungs-/Versorgungsrecht
5. Melde-/Informationspflichten– bei nicht natürlichem Tod, Todesartungeklärt und unbekannter Identität
– gemäß IfSG (Sachsen zusätzlichIfSGMeldeVO)
– gemäß ChemG– gemäß § 202 SGB VII – Berufs-krankheiten
Definition Leiche § 9 SächsischesBestattungsgesetz (SächsBestG)
Eine menschliche Leiche im Sinne desGesetzes ist der Körper eines Menschen,der sichere Zeichen des Todes (gemäß Todesbescheinigung: Totenstarre, Toten-flecke, Fäulnis, Verletzungen, die nichtmit dem Leben vereinbar sind, Hirntod)aufweist.
Als menschliche Leiche gilt auch einKörperteil, ohne den ein Lebender nichtweiterleben könnte.
Als menschliche Leiche gilt ferner derKörper eines Neugeborenen, bei dem
nach vollständigem Verlassen des Mutter-leibes, unabhängig vom Durchtrennender Nabelschnur oder von der Aussto-ßung der Plazenta,
1. entweder das Herz geschlagen oderdie Nabelschnur pulsiert oder die na-türliche Lungenatmung eingesetzt hat(Lebendgeborenes) und das danachverstorben ist
oder
2. keines der unter Nummer 1 genanntenLebenszeichen festzustellen war, dasGeburtsgewicht jedoch mindestens500 g betrug (Totgeborenes)
Vornahme der Leichenschau
– Umfeld untersuchen (Zustand derWohnung, Medikamente, alkoholischeGetränke, Drogenutensilien, ...)
– Bekleidung prüfen (Zustand, Beschä-digung, …)
– Leiche auskleiden, umwenden – be-achte Ausnahmen § 13 Abs. 3 Sächs-BestG (bei Anhaltspunkten für nichtnatürlichen Tod/Leiche eines Unbe-kannten)
– gründliche Untersuchung aller Körper-regionen einschließlich aller Körper-öffnungen (u. a. „Mundgeruch“ – Prü-fung durch Druck auf den Thorax:Alkohol, Azeton, Urämie, Blausäure –Bittermandelgeruch)
– Verletzungen, Narben – z. B. Handge-lenk (alter Suizidversuch)
– Schwangerschaftszeichen (z. B. dunkleWarzenhöfe, gelbliche Flüssigkeit ausMamillen auspressbar)
Ausfüllen der Todesbescheini-gung – § 14 SächsBestG
Die Todesbescheinigung muss über dieverstorbene Person die folgenden Anga-ben enthalten (Auszug):
– minutengenauer Zeitpunkt des Todes,Ort des Todes (Straße, Hausnummer,PLZ, Ort – anhand des Personalauswei-ses) oder Auffindens; ein Sterbezeit-
raum darf nur angegeben werden, wennder minutengenaue Todeszeitpunktnicht bekannt ist
– Angaben über übertragbare Krankhei-ten oder radioaktive Verstrahlung
– Art des Todes (natürlich, nicht natür-lich oder ungeklärt)
– Angaben zur Krankheitsanamnese
– unmittelbare oder mittelbare Todesur-sachen sowie weitere wesentlicheKrankheiten oder Veränderungen zurZeit des Todes mit der vollständigenTextangabe und der Verschlüsselungnach der Internationalen Klassifikationder Krankheiten ICD-10-WHO in derjeweils aktuellen Version
Beachte:
Das Ergebnis der sorgfältig und an derunbekleideten Leiche durchgeführtenUntersuchung (Ausnahmen – § 13 Abs. 3SächsBestG) ist unverzüglich („ohneschuldhaftes Zögern“) nach Beendigungder Leichenschau (§ 14 Abs. 1 Sächs-BestG) in die Todesbescheinigung, auchfür andere lesbar, einzutragen. Keine Spe-kulationen!
Identifizierung
aufgrund eigener Kenntnisse, nach Bild(Personalausweis, Reisepass), nach An-gaben von Angehörigen oder Dritten, auf-grund besonderer Körpermerkmale (z. B.Tätowierung, Zahnstatus)Ist eine Identifizierung nicht möglich,ist die Polizei zu benachrichtigen!
Angabe Geburtsdatum
Die Eintragung richtet sich nach § 31Abs. 1 Pkt. 1 des Personenstandsreform-gesetzes vom 01.01.2009.
Zum Beispiel:
– 24.01.1970
– im Jahr 1970, d. h. ??.??.1970
– kein Geburtsdatum bekannt,d. h. ??.??.????
Sterbeort/Auffindungsort
Besteht bei einer tot aufgefundenen Per-son Grund zu der Annahme, dass sie an
Verschiedenes
VerschiedenesInformationen zum Herausnehmen
KVS-Mitteilungen Heft 9/2015VI
einem anderen Ort als dem Auffindungs-ort verstorben ist und ist der Sterbeortnicht ermittelt oder nicht ohne weiteresermittelbar, ist der Auffindungsort anzu-geben.
Beispiele:
– in der Gemarkung X, im Steinwäld-chen tot aufgefunden
– in X bei Stromkilometer 105 tot aus derElbe geborgen
– auf der Fahrt zwischen A-dorf und B-dorf
Sterbezeitpunkt/Sterbezeitraum
Kann der Arzt den Sterbezeitpunkt nichtgenau feststellen, ist entweder der unge-fähre Zeitpunkt des Todes oder der Zeit-raum anzugeben, in dem der Tod eingetre-ten ist.
Beachte:
Die Feststellung des Sterbezeitpunktes/-raumes obliegt gemäß Verwaltungsvor-schrift des Sächsischen Staatsministeri-ums für Soziales und Verbraucherschutzzur Durchführung bestimmter Regelun-gen des Sächsischen Bestattungsgesetzesgrundsätzlich dem Leichenschauarzt.
Die Eintragung kann zum Beispiel lauten:
– am 24.06.2012 05:58 Uhr
– am 24.06.2012 gegen 06:00 Uhr
– am 24.06.2012 zwischen 05:50 Uhrund dem 24.06.2012 um 06:10 Uhr
– am 24.06.2012 zu unbekannter Uhrzeit
– zwischen dem 23.06.2012 um 18:00Uhr und dem 24.06.2012 um 10:15 Uhr
– zwischen dem 23.06.2012 zu unbe-kannter Uhrzeit und dem 24.06.2012um 10:15 Uhr
Sterbezeitraum – bei zweiter Zeitangabeimmer Datum und Uhrzeit:
Als Zeitangabe ist die Zeit von 00.00 Uhr(Zeit bis zur Vollendung der ersten Mi-nute eines Tages) bis 23.59 Uhr (Zeit biszur Vollendung der letzten Minute einesTages) zu nutzen.
Ist der Sterbezeitraum vor Ort beim Auf-finden eines Leichnams mit deutlichenspäten Leichenveränderungen (z. B. teilsskelettierte verfaulte Leiche) nicht fest-stellbar, so ist beim Sterbezeitraum die erste Zeitangabe zunächst offen zulassen(Ermittlung der Polizei, wann die/der Be-treffende zuletzt lebend gesehen wurde)und bei der zweiten Zeitangabe der Zeit-
punkt der Leichenauffindung einzutra-gen. Die erste Zeitangabe ist nach Rück-frage bei der Polizei zu vervollständigen.(ggf. über eine gesonderte Mitteilungnachzureichen!)
Bei Ende der mitteleuropäischen Som-merzeit ist bei der Angabe der doppelt erscheinenden Stunde der Großbuch-stabe A für die erste und der Großbuch-stabe B für die zweite zusätzlich einzu-tragen.
Todesursache/klinischer Befund
In die Todesbescheinigung sind Endzu-stände wie beispielsweise Herzstillstand(I46.9), Herz-Kreislauf-Stillstand (I46.9)und Atemstillstand (R09.2) nicht einzu-tragen.
Soweit bekannt, sind die Zeitdauer zwi-schen Beginn der Krankheit (nichtKrankheitsfeststellung) bzw. Verletzungund dem Tod einzutragen.
Bei den Eintragungen in der Rubrik To-desursache, klinischer Befund sollte essich möglichst um eigenständige Krank-heiten (Verletzungen) handeln.
Die Eintragungen sollen von Ic (Grund-leiden) über Ib (Folgeerkrankung) nach Ia(unmittelbare Todesursache) eine klarekausale Abfolge dokumentieren.
Unter II sind andere wesentliche Krank-heiten (Verletzungen), die zum Tod beige-tragen haben, ohne mit der unmittelbarenTodesursache oder dem Grundleiden imZusammenhang zu stehen, anzuführen.
Abkürzungen sollten, wenn möglich,nicht verwendet werden. Verwendung nuramtlicher Abkürzungen! Falls sich hin-ter einer Abkürzung mehrere Krankhei-ten etc. verbergen können, bitte aus-schreiben (z. B. ABS 1. acute brain syn-drome – Delirium und 2. Aorten-bogensyndrom)!
Vorgenommene Änderungen auf der To-desbescheinigung stets absignieren!
Angabe einer Telefonnummer für eventu-elle Rückfragen durch Standesamt, Ge-sundheitsamt, Polizei, …
Ort der Leichenschau – gemeint ist hierdie Ortschaft
Feststellung der Todesart
Ist neben sicherer Todesfeststellung
wichtigste Aufgabe des totenschauhal-tenden Arztes.
Die Todesart ist weniger ein medizini-scher, sondern vielmehr ein rechtlicherBegriff.
Ein natürlicher Tod ist anzunehmen,wenn konkrete Befunde für eine lebens-bedrohliche Krankheit bekannt sind, dieeinen Tod aus krankhafter Ursache undvöllig unabhängig von rechtlich bedeut-samen Ereignissen (z. B. Unfall) plausi-bel erklären.
Beispiele:
– akuter Myokardinfarkt (I21.9) bei ko-ronarer Herzkrankheit (I25.1)
– COPD (J44.9)
– metastasiertes Mammakarzinom(C50.9)
Anhaltspunkte für einen nicht natürli-chen Tod sind der Tod infolge einer äuße-ren Einwirkung (Unfall, Selbsttötung,Tod durch fremde Hand, Komplikationmedizinischer Behandlung) bzw. der be-gründete Verdacht darauf. Gemäß Sächs-BestG auch unerwarteter Tod währendoder nach ärztlichen Eingriffen. Unerheb-lich ist der Zeitraum zwischen der äuße-ren Einwirkung und dem Tod, so lange einKausalzusammenhang besteht.
Beispiel:
– Hypostatische Pneumonie (J18.2) beiapallischem Syndrom (G93.80) nachPolytrauma (T07)
Unter Todesart ungeklärt versteht man,dass keine Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod erkennbar sind, die To-desursache nicht bekannt ist sowie trotzsorgfältiger Untersuchung und Einbezie-hung der Vorgeschichte keine konkre-ten Befunde einer lebensbedrohlichenKrankheit vorliegen, die einen Tod auskrankhafter natürlicher Ursache und völ-lig unabhängig von rechtlich bedeutsa-men Faktoren (z. B. Unfall) plausibel er-klären.
Bei Anhaltspunkten für einen nicht na-türlichen Tod bzw. bei Todesart unge-klärt ist die zuständige Polizeidienst-stelle/Staatsanwaltschaft zu informierenund in der Todesbescheinigung das ent-sprechende Kästchen anzukreuzen.
Bei Anhaltspunkten für einen nicht na-türlichen Tod ist zusätzlich die E(Ergän-zende)-Klassifikation auszufüllen.
Verschiedenes/Qualitätssicherung/Verordnung von AHH Informationen zum Herausnehmen
VIIKVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Melde- und Informationspflichten
Hatte der Verstorbene an einer melde-pflichtigen Krankheit im Sinne des § 6 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000gelitten oder besteht ein solcher Ver-dacht und ist zu befürchten, dass die Er-reger dieser Krankheit durch den Um-gang mit der Leiche verbreitet werden(Ansteckungsgefahr), hat der Arzt unver-züglich das Gesundheitsamt zu benach-richtigen und dafür zu sorgen, dass dieLeiche, der Sarg und der Umschlag derTodesbescheinigung entsprechend ge-kennzeichnet werden (§13 Absatz 5SächsBestG).
Verfasser:
Dr. med. Uwe Möbus, Landeshaupt-stadt Dresden, Gesundheitsamt, Hy-gienischer Dienst, Vortrag im Rahmender ärztlichen Weiterbildung „Ärztli-che Leichenschau“ am 15. April 2015in der KV Sachsen, Bezirksgeschäfts-stelle Dresden – gering überarbeitet.
Fragen zum Thema beantworten Ihnendie Mitarbeiter Ihrer Bezirksgeschäfts-stelle sowie der Abteilung Service undDienstleistungen gern:
Bezirksgeschäftsstelle Dresden:Herr Baierl, Tel.: 0351 8828-225 oder perE-Mail: [email protected]äftsstelle Chemnitz:Herr Hübschmann,Tel.: 0371 2789-402 oder per E-Mail:[email protected]äftsstelle Leipzig:Herr Beder,Tel.: 0341 2789-402 oder per E-Mail:[email protected]
Abteilung Service und Dienstleistungen:Frau Bake-Kellner,Tel.: 0341 23493-722 bzw. 755 oderper E-Mail: [email protected]
Qualitätssicherung
Fortbildungsstatut der KV Sachsen
Die KV Sachsen möchte für Ihre Mitglie-der auch ein kompetenter Partner auf demGebiet der Fortbildung sein und durch dieOptimierung der Rahmenbedingungenzum Erfolg der ärztlichen und psychothe-rapeutischen Fortbildung beitragen. Indem Zusammenhang beschloss der Vor-stand die Erarbeitung eines Fortbildungs-statuts.
Der Fokus liegt dabei auf der Initiierungvon Veranstaltungen, die auf Grund vondiversen Rechtsgrundlagen von den Mit-gliedern der KV Sachsen zwingend be-sucht werden müssen. Durch Verträge mitKrankenkassen, QS-Vereinbarungen oder
GBA-Richtlinien wird neben der allge-meinen Fortbildungsverpflichtung auchimmer mehr ein spezifischer Fortbil-dungsnachweis gefordert. Ein entspre-chendes Angebot an spezifischen Fort-bildungsveranstaltungen zu initiieren,ist Ziel des Statuts.
Weiterhin möchte die KV Sachsen mit-hilfe des Fortbildungsstatuts die Service-qualität von Fortbildungsveranstaltun-gen durch gezielte Maßnahmen steigern,bspw. durch einheitliche Absprachen mitden Kammern hinsichtlich der Punktebe-wertung, Hilfestellung und Unterstützungbei der Etablierung neuer Fortbildungs-
veranstaltungen durch klar geregelte Zuständigkeiten und Verwaltungsabläufeinnerhalb der KV Sachsen bis hin zu einheitlichen Teilnahmebescheinigungenund Feedbackbögen.
Weiterführende Informationen zumThema sowie Angaben zu den konkre-ten Ansprechpartnern finden Sie aufder Internetpräsenz der KV Sachsenwww.kvsachsen.de → Mitglieder →Fortbildung → Fortbildungsstatut. Dieentsprechenden Antragsformulare stehenIhnen dort zum Download zur Verfügung.
– Qualitätssicherung/hel –
Verordnungshinweise für einzelimportierte Arzneimittel nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)
Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
Die Kassenärztlichen VereinigungenSachsen und Thüringen und die AOKPLUS haben vereinbart, die Vertragsärztefrühzeitig auf unzulässige Verordnungenund sich daraus ergebende mögliche Re-gressgefährdungen hinzuweisen.
Dadurch sollen entsprechende Einzelfall-
prüfanträge der AOK PLUS möglichstvon vornherein vermieden werden. DieRegelungen zu Richtgrößen- oder Zufäl-ligkeitsprüfungen werden hierdurch nichtbeeinflusst.
In diesem Rahmen werden die sozial-rechtlichen Vorgaben erläutert, die bei der
Verordnung von in Deutschland nicht zu-gelassenen Arzneimitteln zu beachtensind. Es ist wichtig, die gesetzlichen Re-gelungen zu kennen, um sich vor einemArzneikostenregress zu schützen.
Diese Ausführungen beziehen sich nichtauf sogenannte Reimporte* oder Parallel-
Verordnung von AHH/FortbildungInformationen zum Herausnehmen
KVS-Mitteilungen Heft 9/2015VIII
Fortbildung
importe* von in Deutschland zugelasse-nen Arzneimitteln.
Unterscheidung zwischen gesetzlicherZulässigkeit und vertragsrechtlicherErstattungsfähigkeit durch die GKV:
Die Einzelimportregelung nach § 73 Abs.3 im Arzneimittelgesetz (AMG) ermög-licht in Ausnahmefällen den Zugang zu inDeutschland nicht zugelassenen Arznei-mitteln (d. h. ohne deutsche bzw. europa-weite Zulassung), wenn es in Deutschlandhinsichtlich Wirkstoff und Wirkstärkekein vergleichbares Arzneimittel für dasbetreffende Anwendungsgebiet gibt.
Die Zulässigkeit eines Einzelimportesnach dem AMG ist aber nicht gleichzuset-zen mit dem Leistungsrecht der gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV). FürArzneimittel ohne deutsche oder europa-weite Zulassung besteht grundsätzlichkeine Leistungspflicht der GKV.
Unter welchen Voraussetzungen über-nimmt die GKV die Kosten für einenrechtlich zulässigen Einzelimport?
In einem Urteil des BSG vom 4. April2006 (Az: B 1 KR 7/05 R) hat sichdas Gericht zu den Voraussetzungen ge-äußert, unter denen Verordnung und so-zialversicherungsrechtliche Erstattungs-fähigkeit für in Deutschland nicht zu-gelassene Arzneimittel ausnahmsweisemöglich sind.
Folgende Kriterien müssen kumulativerfüllt sein:
✔ Es liegt eine lebensbedrohliche oderregelmäßig tödliche Erkrankung mit
einem notstandsähnlichen Charak-ter vor.
✔ Es steht keine allgemein anerkannte,dem medizinischen Stand entspre-chende Behandlung (mehr) zur Verfü-gung.
✔ Es besteht eine auf Indizien gestützte,nicht ganz fern liegende Aussicht aufHeilung oder wenigstens auf einespürbare positive Einwirkung auf denKrankheitsverlauf.
✔ Der voraussichtliche Nutzen über-wiegt in einer Abwägung zwischenChancen und Risiken.
✔ Es darf keine Zulassungsversagungdes Bundesinstituts für Arzneimittelund Medizinprodukte (BfArM) oderder Europäischen Arzneimittel-Agen-tur (EMA) vorliegen.
✔ Die Anwendung darf nicht im Rah-men einer klinischen Studie erfol-gen.
Durch Prüfen der Kriterien können Sieabwägen, ob eine von Ihnen beabsichtigteVerordnung auch zum Leistungsumfangder GKV gehört. Wir empfehlen Ihnen,vorab einen begründeten Antrag beider AOK PLUS zu stellen. Nach Aus-sage der AOK PLUS liegt die Bearbei-tungszeit je nach Fragestellung bei ca.drei Wochen. Wird der MedizinischeDienst der Krankenversicherung (MDK)mit einbezogen, kann die Bearbeitung biszu fünf Wochen dauern. Dieses Vorgehenist grundsätzlich auch bei Versichertender anderen gesetzlichen Krankenkassenmöglich.
Bitte denken Sie unter haftungsrecht-lichen Aspekten an die hinreichende Do-kumentation Ihrer Entscheidung (und derGründe, welche dazu führten) sowie derAufklärung des Patienten und dessen Zustimmung (am besten schriftlich) zuder Therapie.
– Gemeinsame Arbeitsgruppe derKV Sachsen, der KV Thüringen
und der AOK PLUS zur Vermeidungvon Arzneikostenregressen/st –
* Definitionen:
Einzelimport: Import von Arzneimit-teln, welche im Ausland hergestelltund für den dortigen Markt zugelassenwurden. Eine Zulassung durch dasBrArM (für Deutschland) oder dieEMA (für die EU) existiert nicht.
Reimport: Wiedereinfuhr von Arz-nei-mitteln, welche in Deutschland fürden ausländischen Markt hergestelltwurden. Diese Arzneimittel verfügenin Deutschland über eine Zulassungdurch das BfArM.Durch Ausnutzung von Differenzenbei der Preisfestsetzung im Auslandsoll eine Kosteneinsparung erreichtwerden.
Parallelimport: Einfuhr von Arznei-mitteln, welche im Ausland hergestelltund durch das BfArM für den deut-schen Markt zugelassen wurden.Durch Ausnutzung von Preisdifferen-zen durch niedrigere Herstellungs -kosten soll eine Kosteneinsparung er-reicht werden.
Wenn das Herz stolpert:Neue Aspekte in der Prävention und Therapie bei Herzinfarkt und Schlaganfall!
Termin: Samstag, 31. Oktober 2015, 10:00 – 13:00 Uhr
Ort: Deutsches Hygiene-MuseumLingnerplatz 1, 01069 Dresden, Martha-Frenkel-Saal
Zielgruppe: Informationsveranstaltung für Betroffene, Familienangehörige und InteressierteEintritt frei
Unter der Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbrauchschutz
Fortbildung Informationen zum Herausnehmen
IXKVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Fortbildungsangebote der KV Sachsen Oktober und November 2015
Die nachfolgenden Veranstaltungen entsprechen dem Stand zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der KVS-Mitteilungen. Detaillierte Beschreibungen, Aktualisierungen sowie das Online-Anmeldeformular finden Sie tagesaktuell auf der Internetpräsenzder KV Sachsen: www.kvsachsen.de → Veranstaltungen.
Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.
C31 02.10.2015 Vorsorgevollmacht – Patienten- KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte,14:00–18:00 Uhr verfügung – Testament für Carl-Hamel-Straße 3 Psychotherapeuten
Praxisinhaber 09116 Chemnitz
C23 07.10.2015 Workshop – Verordnung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–18:00 Uhr von Arzneimitteln Carl-Hamel-Straße 3
09116 Chemnitz
C15-2 09.10.2015 Curriculum „Psychosomatische KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte14:00–20:30 Uhr Grundversorgung Erwachsener“ Carl-Hamel-Straße 3
Modul C-Ps1 – Theoretische 09116 ChemnitzFolgetermin Grundlagen10.10.201514:00–20:30 Uhr
C24 28.10.2015 Verantwortliche für Hygiene KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte, Psycho-15:00–19:00 Uhr in der Arztpraxis – Was nun? Carl-Hamel-Straße 3 therapeuten, nicht-
09116 Chemnitz ärztliches Personal
C25 28.10.2015 Workshop RLV Fachärzte KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–17:00 Uhr Carl-Hamel-Straße 3
09116 Chemnitz
C03 30.10.2015 QM-Seminar Ärzte Gruppe XIX – KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–18:00 Uhr 4. Teil der Seminarreihe Carl-Hamel-Straße 3
(Beginn 30.01.2015) 09116 Chemnitz
S15-13 30.10.2015 Workshop: QZ-Neugründung, KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte,15:00–18:00 Uhr QZ-Übernahme, QZ-Wieder- Carl-Hamel-Straße 3 Psychotherapeuten
belebung 09116 Chemnitz
C26 04.11.2015 Berufspolitische Stadthalle Limbach-Oberfrohna Ärzte,16:00–19:00 Uhr Informationsveranstaltung BGST Chemnitz Psychotherapeuten
Jägerstraße 209212 Limbach-Oberfrohna
C03 06.11.2015 QM-Seminar Ärzte Gruppe XIX – KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte14:00–17:00 Uhr 5. Teil der Seminarreihe Carl-Hamel-Straße 3
(Beginn 30.01.2015)
C27 14.11.2015 Notfallmedizinische Fortbildung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte15:00–17:00 Uhr für Vertragsärzte Carl-Hamel-Straße 3
09116 Chemnitz
C28 27.11.2015 Informationsveranstaltung KV Sachsen, BGST Chemnitz Ärzte und09:30–15:30 Uhr „Praxiseinsteiger“ Carl-Hamel-Straße 3 Psychotherapeuten,
09116 Chemnitz die ihre Praxis-tätigkeit aufnehmen
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
NEU
NEU
ABGESAGT
ABGESAGT
Für die Anmeldung zu den Veranstaltungen der KV Sachsen steht Ihnen auf der Homepage der KV Sachsen www.kvsachsen.deunter der gewünschten Veranstaltung jeweils ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Anmeldung formlos unter der E-Mail-Adresse [email protected] erfolgen.
FortbildungInformationen zum Herausnehmen
KVS-Mitteilungen Heft 9/2015X
Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.
D04 07.10.2015 Hygieneworkshop: KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,15:00–18:00 Uhr „Alles sauber oder was?“ Schützenhöhe 12 nichtärztliches
Hygiene in der Arztpraxis 01099 Dresden Personal
D10 07.10.2015 Workshop – Abgrenzung und KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,15:00–18:00 Uhr Möglichkeiten von Heilmitteln Schützenhöhe 12 nichtärztliches
01099 Dresden Personal, Fachärzte
D15-4 07.10.2015 Workshop – Neue Arzneimittel KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte16:00–19:00 Uhr 2014/2015, Frühe Nutzen- Schützenhöhe 12
bewertung 01099 Dresden
D17 28.10.2015 Workshop – „Regressschutz“ KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte, Fachärzte,16:00–18:00 Uhr für Praxisbeginner Schützenhöhe 12 die jeweils innerhalb
01099 Dresden von drei Monatenvor Veranstaltungs-termin ihre Tätigkeitaufgenommenhaben
D12 04.11.2015 Workshop – Schüssler Salze KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,16:00–19:00 Uhr Schützenhöhe 12 Fachärzte
01099 Dresden
D32 04.11.2015 Abrechnungsworkshop – KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,16:00–19:00 Uhr Hausärzte Schützenhöhe 12 Hausärzte
01099 Dresden
D44 07.11.2015 Rehabilitations-Curriculum KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte09:00–17:00 Uhr Schützenhöhe 12
01099 Dresden
D26 11.11.2015 Workshop: „Regressangst KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte16:00–19:00 Uhr vermeiden“ – Verordnung von Schützenhöhe 12
Heilmitteln 01099 Dresden
D13 11.11.2015 Workshop – Verordnung von KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte.16:00–19:00 Uhr Arzneimitteln in der Schützenhöhe 12 Hausärzte
hausärztlichen Versorgung 01099 Dresden
D54 21.11.2015 Existenzgründer- und Landeszahnärztekammer Ärzte,09:30–15:00 Uhr Praxisabgebertag Sachsen Psychotherapeuten
FortbildungsakademieSchützenhöhe 1101099 Dresden
D39 25.11.2015 Seminar für Praxisbeginner KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,15:00–20:00 Uhr Schützenhöhe 12 Psychotherapeuten
01099 Dresden
D15-19 25.11.2015 Nicht natürlicher Tod/ Polzeidirektion Dresden Ärzte,16:00–19:00 Uhr ungeklärte Todesursache und Schießgasse 7 vornehmlich aus
die sich daraus ergebenen 01069 Dresden dem StadtgebietAufgaben bei der polizeilichen DresdenErmittlung
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
AUSGEBUCHT
ABGESAGT
NEU
Fortbildung Informationen zum Herausnehmen
XIKVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Für die Anmeldung zu den Veranstaltungen der KV Sachsen steht Ihnen auf der Homepage der KV Sachsen www.kvsachsen.deunter der gewünschten Veranstaltung jeweils ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Anmeldung formlos unter der E-Mail-Adresse [email protected] erfolgen.
Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.
D15-16 27.11.2015 Bilddokumentation und KV Sachsen, BGST Dresden Ärzte,16:30–19:30 Uhr Befundung im Bereich Ultraschall Schützenhöhe 12 Der Workshop
der Säuglingshüfte 01099 Dresden richtet sich an alleÄrzte mit der ent-sprechenden Ge-nehmigung bzw.die diese innächster Zeiterlangen möchten
NEU
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.
L39 07.10.2015 Notfallkurs mit praktischen KV Sachsen, BGST Leipzig nichtärztliches14:00–18:00 Uhr Übungen Braunstraße 16 Personal
04347 Leipzig
L15-8 14.10.2015 Was hab’ ich? – verständliche KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte15:00–17:30 Uhr Kommunikation mit Patienten Braunstraße 16
04347 Leipzig
L41 24.10.2015 Existenz- und Praxisabgeberforum KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte09:30–15:00 Uhr Braunstraße 16 Anmeldung über
04347 Leipzig [email protected]
L42 28.10.2015 Workshop Impfen KV Sachsen, BGST Leipzig niedergelassene/15:00–17:00 Uhr Braunstraße 16 angestellte
04347 Leipzig Kinderärzte
L10 28.10.2015 QM-Seminar Psychotherapeuten KV Sachsen, BGST Leipzig Psychotherapeuten15:00–17:00 Uhr Gruppe XIV-L – 5. Teil der Braunstraße 16
Seminarreihe (Beginn 18.03.2015) 04347 Leipzig
L43 04.11.2015 Notfallkurs mit praktischen KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte15:00–19:00 Uhr Übungen Braunstraße 16
04347 Leipzig
L44 04.11.2015 Datenschutz bei Patientendaten – KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte,15:00–17:00 Uhr Fallstricke im ärztlichen Alltag Braunstraße 16 Psychotherapeuten
04347 Leipzig
L45 04.11.2015 Erläuterung der Unterlagen KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte15:00–17:30 Uhr des Honorarbescheides Braunstraße 16
04347 Leipzig
L46 04.11.2015 Hygieneworkshop: KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte,15:00–18:15 Uhr „Alles sauber oder was“? Braunstraße 16 nichtärztliches
Hygiene in der Arztpraxis 04347 Leipzig Personal
AUSGEBUCHT
NEU
AUSGEBUCHT
Fortbildung/PersonaliaInformationen zum Herausnehmen
KVS-Mitteilungen Heft 9/2015XII
Veranstal- Termin Veranstaltung Ort Zielgruppetungsnr.
L47 21.11.2015 Fortbildungskurs Kassenärzt- KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte09:00–13:30 Uhr licher Bereitschaftsdienst Braunstraße 16
(ABCD-Kurs) – Baustein C 04347 Leipzig
L48 25.11.2015 Notfallkurs mit praktischen KV Sachsen, BGST Leipzig nichtärztliches14:00–18:00 Uhr Übungen Braunstraße 16 Personal
04347 Leipzig
L49 25.11.2015 Berufspolitische KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte,15:00–19:00 Uhr Informationsveranstaltung Braunstraße 16 Psychotherapeuten
04347 Leipzig
L22 27.11.2015 „QM-Seminar Ärzte Gruppe KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte14:00–17:00 Uhr XXXIX-L“ – 4. Teil der Seminar- Braunstraße 16
reihe (Beginn 08.05.2015) 04347 Leipzig
L40 28.11.2015 Fortbildungskurs Kassenärzt- KV Sachsen, BGST Leipzig Ärzte09:00–13:30 Uhr licher Bereitschaftsdienst Braunstraße 16
(ABCD-Kurs) – Baustein B 04347 Leipzig
Für die Anmeldung zu den Veranstaltungen der KV Sachsen steht Ihnen auf der Homepage der KV Sachsen www.kvsachsen.deunter der gewünschten Veranstaltung jeweils ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Anmeldung formlos unter der E-Mail-Adresse [email protected].
In Trauer um unsere Kollegen
Personalia
Herr OA Dipl.-Med. Jörg Köhlergeb. 12.03.1958 gest. 16.06.2015
als FA für Innere Medizin im Rahmen einer Ermächtigung bei der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH tätig
Herr Dr. med. Hellmut Glöcknergeb. 29.04.1926 gest. 21.12.2014
bis 30.09.1993 als niedergelassener FA für Allgemeinmedizin in Brand-Erbisdorf tätig
Herr Dr. med. Roland Jahngeb. 05.12.1937 gest. 31.07.2015
bis 31.12.2003 als niedergelassener FA für Allgemeinmedizin in Lengenfeld tätig
Herr Bernd Eckertgeb. 25.09.1950 gest. 26.07.2015
Praktischer Arzt in Görlitz
In eigener Sache
7KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
KLUG UND VERLÄSSLICH: DIE PRAXISSOFTWARE MIT DEM SELBST-UPDATEBisher waren Updates oft harte Arbeit. medatixx macht Schluss damit: Mit medatixx laufen alle erforderlichen Updates von selbst – und Ihr Praxisbetrieb läuft ungestört weiter.
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aktuellalles
ARBEITE
NICHT HART!KLUG
Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,
trotz der sehr sommerlichen Temperatu-ren laufen beim Ärzte-Förderverein-Leipzig e. V. die Vorbereitungen für denLeipziger Ärzteball im Dezember aufvollen Touren. Sie sollten sich den5. Dezember 2015 unbedingt vormer-ken, denn im Hotel THE WESTIN Leipzig erwartet Sie ein stimmungs-voller Abend mit angenehmer Unterhal-tung. Dazu möchten wir Sie herzlich einladen.
Sie können sich am kalt-warmen Büfettnach Herzenslust bedienen, Cocktails genießen und natürlich das Tanzbein
schwingen zu den Klängen der BandMadDoxxx. Neben dem geselligen Bei-sammensein wird wieder eine Spendean eine gemeinnützige Einrichtung über-geben, denn das caritative Ziel des Ver-eines ist es, ansässige gemeinnützige Einrichtungen und Vereine zu unterstüt-zen.
Im Eintrittspreis von 125,00 Euro sinddas Büfett, Getränke (außer Spirituosen)sowie ein Mitternachtsimbiss enthalten.
Für alle, die gerne einmal Ärzteball-Luftschnuppern möchten, bietet der Verein ab22:00 Uhr eine sogenannte „Flanierkarte“zum Preis von 40,00 Euro an. Darin sindGetränke, ein Cocktail sowie der Mitter-nachtsimbiss enthalten.
Wir freuen uns, Sie als Gäste am 5. De-zember 2015 begrüßen zu können.
– Ärzte-Förderverein-Leipzig e. V. –
In eigener Sache
Leipziger Ärzteball am 5. Dezember 2015
Kartenreservierungen können unter derTelefonnummer 0341 2432-310 oder per E-Mail
[email protected] vorgenommen werden.
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Meinung/Nachrichten
KVS-Mitteilungen Heft 9/20158
Patientenzufriedenheit – Das Ver-trauen der Patienten in die Ärzte inDeutschland ist ungebrochen hoch.Dies zeigen die hohen Zufriedenheits-werte von 6.089 Befragten der neuenVersichertenbefragung der KBV.
„Das Vertrauensverhältnis der Patientenzu ihren Ärzten ist hervorragend undspiegelt den ungeheuren Arbeitseinsatzder niedergelassenen Kolleginnen undKollegen in den Praxen wider“, sagteDr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzen-der der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung (KBV), bei der Vorstellung der Versichertenbefragung 2015. Demnachhaben 92 Prozent aller Befragten ein „gutes“ bis „sehr gutes“ Vertrauensver-hältnis zu ihrem Arzt.
Auch die Patientenmeinungen zu denWartezeiten bleiben im Vergleich zumVorjahr konstant. „Wartezeiten werden inder objektiven Betrachtung nur in weni-gen Fällen als Problem gesehen. Nur je-der zehnte Patient erachtet sie als zulang“, konstatierte Gassen. Fast zweiDrittel aller Befragten bekommen inner-halb von drei Tagen einen Termin. Nuretwa ein Zehntel der Patienten wartet län-ger als drei Wochen. Gassen betonte: „Si-cherlich kommt es aufgrund der freienArztwahl in einigen Praxen vereinzelt zulängeren Wartezeiten.“
„Auch bei den Vorsorge- und Impf-schutzuntersuchungen spiegelt sich diehohe Zufriedenheit der Patienten wider“,führte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV, aus. „Die Patientenwünschen sich ihren Arzt als zentralenAnsprechpartner.“ Mehr als die Hälfteder Befragten (55 Prozent) möchte Infor-mationen über die nächste Vorsorgeunter-suchung von ihrem Arzt erhalten. Ledig-lich 18 Prozent sprechen sich dafür aus,von der Krankenkasse informiert zu werden. „Dies unterstreicht einmal mehrdie wichtige Rolle der niedergelassenenKolleginnen und Kollegen für die Patien-ten“, sagte Feldmann.
Sie betonte, dass die Umfrage der KBVauch zeige, wie wichtig es sei, die Nie-derlassung für den medizinischen Nach-wuchs interessant zu gestalten. „Immer-hin 76 Prozent der Befragten sagen, dasses genügend Hausärzte in ihrer Um-gebung gibt. Dieser Wert ist gleich ge-blieben zu unserer letzten Befragungvon vor zwei Jahren. Doch wir wissen,wie die Altersstruktur unter den nieder -gelassenen Ärzten aussieht. Bis 2021 gehen wir davon aus, dass rund 50.000Mediziner altersbedingt aus der am-bulanten Versorgung ausscheiden wer-den.“
Ein weiteres Thema der Versichertenbe-fragung bildeten die Individuellen Ge-sundheitsleistungen (IGeL). Der über-wiegende Teil der Patienten (83 Prozent),dem diese Zusatzleistungen angebotenwurden, hatte nach eigenen Angaben ge-nug Bedenkzeit, sich für diese zu ent-scheiden. Die Zahl der Patienten, denennach ihrem Empfinden zu wenig Zeit ein-geräumt wurde, ist in den letzten zweiJahren gestiegen – von neun Prozent imJahr 2013 auf aktuell 16 Prozent. „Natür-lich müssen wir darauf achten, dass derPatient genug Zeit hat, eine Entscheidungzu treffen. Um eine Grundlage für Ent-scheidungen zu schaffen, haben Bundes-ärztekammer und KBV gemeinsam dieBroschüre ‚Selbst zahlen? Ein IGeL-Rat-geber für Ärzte und Patienten‘ herausge-geben“, erklärte Gassen.
Die KBV hatte die ForschungsgruppeWahlen mit der Versichertenbefragungbeauftragt. Die Datenerhebung per Tele-fon fand vom 30. März bis 5. Mai 2015statt und umfasste 6.089 zufällig aus-gewählte Bürger. Detaillierte Ergebnis-se sind im Internet unter www.kbv.de/html/versichertenbefragung.php zu fin-den.
– Presseinformation der KBVvom 28. August 2015 –
Klarer Vertrauensbeweis von über 6.000 Patienten
Meinung
Der Abrechnungsdienstleister erhielt alseiner der ersten deutschlandweit das Zertifikat des TÜV Saarland „Geprüfter Datenschutz“.
Der verantwortungsvolle Umgang mitPatientendaten ist seit 25 Jahren einer derErfolgsgründe für die ärztliche Gemein-schaftseinrichtung PVS Sachsen. Sie ent-wickelte ein professionelles und transpa-rentes Datenschutzmanagement: Es wird
stets sowohl an technische als auch ge-setzlich bedingte Anforderungen ange-passt.
Bereits 2010 erstellte die PVS in Koope-ration mit dem Verband der Privat ärzt-lichen Verrechnungsstellen e. V. Daten-schutzrichtlinien, die deutlich über gesetzlich geforderte Maßstäbe hinaus-gehen. Auf der Internetseite der PVSSachsen www.pvs-sachsen.de stehen sie
als Abrechnungs- und Datenschutzkodexzum Download bereit.
Dass die PVS Sachsen einer der erstendeutschen Anbieter in diesem Bereich„geprüfter Datenschützer“ ist, unter-mauert zudem die Vorreiterrolle des Unternehmens, wenn es um Datenhand-ling geht.
– Information der PVS Sachsen –
Nachrichten
Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) Sachsen erhielt Zertifikat„Geprüfter Datenschutz“
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9KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
Ärztehaus Halle– Ernst-Kamieth-Straße 11 –
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Dieses Objekt bietet mit einermedizinischen Gesamtnutz-fläche von rund 3.000 m2 alle
erdenklichen Entfaltungsmög-lichkeiten. Es wurde als Poli-klinik in massiver Bauweiseerrichtet.
Im Objekt befinden sichneben einer Apotheke undeiner Pflegestation das renom-mierte Kopfzentrum, Praxenim Bereich Logopädie, Gy-näkologie sowie Augenheil-kunde. Ein Labor und ein medizinischer Dienst sindebenfalls integriert.
Parkplätze sind vor dem Ärz-tehaus vorhanden. Derzeitsind zwischen 100–300 m2 zurVermietung verfügbar.
Uwe GeislerRechtsanwalt
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sowie Steuerberatung, Arbeitsrecht und Kapitalanlagerecht
Albrecht Alberter Stephan Gumprecht Leonhard Österle Georg Wolfrum Mandy KrippalyRechtsanwalt und Rechtsanwalt und Rechtsanwalt und Rechtsanwalt SteuerberaterinFachanwalt für Fachanwalt für Fachanwalt fürSteuerrecht Arbeitsrecht Steuerrecht
Kasernenstraße 1, 08523 Plauen, Tel. 03741 7001-0, Fax 03741 [email protected]
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KVS-Mitteilungen Heft 9/201510
Dr. Ines Lissina-Ristau – „Hypnose für die Psychotherapie“
Akkreditierte Fortbildungen für Ärzte und Psychotherapeuten in Dresden
15.11.2015 Wie Hypnose hil� Emotionen zu regulieren05.03.2016 Wie Hypnose uns bei der Behandlung von Traumata hil� 12.11.2016 Wenn Hypnose auf chronischen Schmerz tri�
Informationen und Anmeldung Dr. Ines Lissina-Ristau: www.lissina.de/events oder telefonisch (0351) 41 89 09 12
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Alle Informationen zum Stellenangebot finden Sie unter:http://www.kh-muldental.de/beruf_karriere/stellenangebote
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KVS-MitteilungenOrgan der Vertragsärzte des Freistaates SachsenKassenärztliche Vereinigung Sachsen
HerausgeberKASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSENKörperschaft des öffentlichen Rechts
ISSN 0941-7524
RedaktionDr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender (V. i. S. d. P.)Dr. med. Claus Vogel
Stellvertretender VorstandsvorsitzenderDr. agr. Jan Kaminsky
HauptgeschäftsführerDipl.-Ing. oec. Andreas Altmann
Stellvertretender HauptgeschäftsführerDipl.-Wirtsch. Klaus Schumann
Anschrift RedaktionKASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSENLandesgeschäftsstelleRedaktion „KVS-Mitteilungen“Schützenhöhe 12 · 01099 DresdenTel.: 0351 8290 - 630 · Fax: 0351 8290 - 565E-Mail: [email protected] der Bezirksgeschäftsstellen:Chemnitz: [email protected]: [email protected]: [email protected]
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Satz und DruckDruckerei Böhlau, Ranftsche Gasse 14, 04103 Leipzig
BuchbindereiG. Fr. Wanner, Leipzig
Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte wirdkeine Haftung übernommen. Mit vollem Namen ge-kennzeichnete bzw. Fremdbeiträge decken sichnicht immer mit den Ansichten des Herausgebers.Sie dienen dem freien Meinungsaustausch der Ver -tragsärzte. Die Redaktion behält sich vor, ggf. Bei -träge zu kürzen.
Wichtiger Hinweis: Für den Inhalt von Anzeigensowie für Angaben über Dosierungen und Applika -tionsformen in Beiträgen und Anzeigen kann vonder Redaktion keine Gewähr übernommen werden.
Die Zeitschrift erscheint monatlich jeweils am 20. des Monats (ein Heft Juli/August).Bezugspreis: jährlich € 33,–; Einzelheft € 3,–. Be -stellungen werden von der KV Sachsen, Landesge -schäftsstelle, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, ent -gegengenommen.Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres.
Für die Mitglieder der Kassenärztlichen Verei -nigung Sachsen ist der Bezugspreis mit der Mitgliedschaft abgegolten.
ImpressumAnzeigen
Buchvorstellung
11KVS-Mitteilungen Heft 9/2015
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Erfolgsfaktoren in der Praxis: Wie positioniere ich mich richtig? Gesundheitsversorgung gehört zu den menschlichen Grundbedarfen und rangiert deshalb in der Bedürfnisstruktur der Menschen ganz weit oben. Für den Gesundheitsmarkt ist das eine sehr gute Nach-richt, denn das bedeutet ungebrochene Nachfrage und immenses Entwicklungspoten zial. Trotzdem stehen Ärzte, Zahnärzte und Apothe ker vor vielen Herausforderungen, aber auch Chancen, die sie für ihre Positionierung nutzen können.
Die neue Publikation der HypoVereinsbank, der „HVB BranchendialogGesundheit“, beschäftigt sich mit diesem Potenzial, möglichen Erfolgs-faktoren der Branche und folgenden Positionierungstypen:
• dem Allrounder, der sich breit im Markt aufgestellt hat,• dem Fachexperten, der sich fachlich spezialisiert, • dem Komfortanbieter, der in seinem Angebot
besonders auf Komfort, Service und Nähe setzt,• und dem Kundenspezialisten, der sich ganz gezielt auf
eine Kundengruppe ausgerichtet hat.
Doch welche Positionierung ist die individuell richtige? Ist es gegebenen-falls sinnvoll, die eigene Positionierung zu überdenken? Fragen, die un-sere HVB Heilberufespezialisten gerne persönlich mit Ihnen diskutieren.
Ihren persönlichen „HVB Branchendialog Gesundheit“ können Sie gerne anfordern oder Sie sprechen direkt mit den HVB Heil berufespezialisten.
HVB Branchen dialogGesundheit
Uta Seiler Leiterin Heilberufe DresdenTelefon: 0351 8215 [email protected]
Anja Suchy Leiterin Heilberufe LeipzigTelefon: 0341 9858 1231
Buchvorstellung
Antibiotika und Antimykotika Substanzen – Krankheitsbilder – Erregerspezifische Therapie
Der richtige Einsatz eines Antibiotikumserfordert Fachwissen und Fingerspitzenge-fühl, denn die Therapie soll effektiv, kos -tengünstig und für den Patienten gut ver-träglich sein.
In ihrem Buch „Antibiotika und Anti-mykotika“ hat das Expertenteam um PDDr. med. Grit Ackermann alle wichtigenFakten zu diesem Thema zusammenge-stellt. Besonders hilfreich ist hierbei die unterschiedliche Herangehensweise in densechs Teilen.
Während der kurz gefasste Teil A dieGrundlagen lediglich skizziert, geht dasAutorenteam in den einzelnen Kapiteln inTeil B ausführlich, in Form von Wirkstoff-monografien auf alle Antibiotika, Anti-mykotika und Antituberkulotika ein.
Im Teil C werden umfangreich, ausgehendvom Erreger ganz konkret verschiedeneTherapieoptionen erläutert. Dem schließen
sich der Teil D „Therapie der Sepsis“ undder zwar kurze aber nicht weniger span-nende Teil E „Antimikrobielle Therapiespezieller Patientengruppen“ an. Den Teil Fstellen ein Fertigarzneimittel- sowie einSachregister dar.
Das übersichtlich strukturierte, wissen-schaftlich hoch aktuelle und fachlich sehrdetaillierte Nachschlagewerk eignet sichfür Mediziner und Pharmazeuten mit demWunsch, die mikrobiologischen Grundla-gen aufzufrischen und zu vertiefen.
Zwei kleine Kritikpunkte des sonst sehr gelungenen Buches sind die unterschied-lichen Termini, die den verschiedenen Au-toren in den einzelnen Kapiteln geschuldetsind und das Fehlen einer tabellarischenKurzübersicht der wichtigsten Erkrankun-gen und deren wirksamsten Antibiotika.
– Verordnungs- und Prüfwesen/st –
Grit Ackermann (Hrsg.)Antibiotika und Antimykotika660 Seiten, 293 Tab., 27 Zeichn.Kartoniert, Format 17 x 24 cm69,80 Euro, WissenschaftlicheVerlagsgesellschaft StuttgartISBN 978-3-8047-2940-7
Zur Lektüre empfohlen
KVS-Mitteilungen Heft 9/201512
Zur Lektüre empfohlen
Jean-Marie Le Minor, Henri Sick
Bourgery Atlas der menschlichen Anatomieund der Chirurgie
2015.722 Seiten, zahlreiche farb. Abb. Format 24 x 33,5 cmHardcover, 2 Bände im Schuber, 39,99 €TASCHEN VerlagISBN 978-3-8365-3106-1
Jean Baptiste Marc Bourgery’s (1797–1849)„Atlas d’ anatomie humaine“ schrieb nichtnur Medizingeschichte, sondern ist bis heuteeine der umfassendsten und aufwendig illustrierten Abhandlungen über Anatomie,die je veröffentlicht wurden. Bourgery be-gann die Arbeit an dem prächtigen Atlas imJahr 1830 in Zusammenarbeit mit dem Illu-strator Nicolas Henri Jacob (1782–1871).Die Fertigstellung des Werks gelang erstnach zwei hingebungsvollen Jahrzehnten.Bourgerys Werk deckt die Bereiche be-schreibende Anatomie, chirurgische Anato-mie und Techniken (mit detaillierter Schil-derung aller gängigen Operationen, die inder ersten Hälfte des 19. Jahrhundertsdurchgeführt wurden), allgemeine Anato-mie und Embryologie sowie mikroskopi-sche Anatomie ab. Jacobs spektakuläre,handkolorierte Lithografien bestechendurch ihre Klarheit, Farbgebung und Ästhe-tik. In ihnen spiegelt sich eine Kombinationaus unmittelbaren Beobachtungen im Laborund Recherche auf dem Gebiet der medizi-nischen Illustration wider.
Die einzigartigen Bilder bieten einen er-staunlichen Einblick in die menschlicheAnatomie und dürften nicht nur Leser ausmedizinischen Berufen faszinieren, sondernauch Künstler, Studenten und all diejenigen,die sich für die wundersame Wirkungsweiseund Beschaffenheit unseres Körpers interes-sieren. Mehrsprachige Ausgabe.
Hg. Angelika Wesenberg
Impressionismus –Expressionismus Kunstwende
2015.320 Seiten, 230 Abbildungen in Farbe Format 24,5 x 29,5 cm gebunden, 49,90 €HIRMER VerlagISBN 978-3-7774-2343-2
Die Gemälde des Impressionismus und desExpressionismus sind weltweit Publikums-magneten. Das Buch widmet sich explizitdem Vergleich beider Stile. Meisterwerkeimpressionistischer Künstler wie Monet,Degas, Renoir, Liebermann und Corinthtreffen auf Hauptwerke des Expressionis-mus von Kirchner, Nolde, Pechstein, Vla-minck u. a. Das Katalogbuch zur hochkarä-tigen Berliner Schau in der Nationalgaleriezeigt erstmals in der direkten Gegenüber-stellung Gemeinsamkeiten und Unter-schiede der beiden populären Stilrichtun-gen auf.
Der Aufbruch in die Moderne und die Ab-lehnung akademischer Kunstvorstellungen,die Hochschätzung der Freilichtmalerei wiedie Entlastung der Malerei von Gedanken-fracht verbinden Impressionismus und Ex-pressionismus. Konzentrieren sich die einendabei auf das Sehen, setzen die anderen aufAffekte und Gefühle. Sobald sich das Publi-kum an die skizzenhaft-spontane Pinsel-schrift gewöhnt hatte, begann der bis heuteandauernde Siegeszug beider Stilrichtungenund ihrer dem Alltag entnommenen Motive:die Stadt mit ihren Straßen und Plätzen, dieMenschen in den Cafés, Bars und dem pri-vaten Umfeld. Rund 170 Meisterwerke ausinternationalen Museen und der National-galerie Berlin werden in dem Katalog ver-eint. Ein fundierter und reich illustrierterBand mit Texten ausgewiesener Fachleute.
Maxime Schwartz, Annick Perrot
Robert Koch undLouis Pasteur Duell zweier Giganten
2015.240 Seiten, zahlreiche farb. Abb. Format 14,5 x 21,7 cm gebunden mit Schutzumschlag, 24,95 €THEISS VerlagISBN 978-3-8062-3150-2
Robert Koch und Louis Pasteur waren abso-lute Giganten der Wissenschaft. Beide gel-ten als Wegbereiter der Mikrobiologie, derBakteriologie und Virologie. Ihre Arbeit hatsicherlich Millionen von Menschen das Le-ben gerettet. Aber sie waren auch große Ri-valen und Konkurrenten. Und so genießensie bis heute in ihren Heimatländern höchsteAnerkennung und werden als Pioniere dermodernen Wissenschaft gefeiert – dennochsind sie im jeweiligen Nachbarland nahezuunbekannt. So wirkt die Rivalität der beidenGenies sogar bis heute nach. Vor dem Hin-tergrund großer politischer Spannungenzwischen Deutschland und Frankreich imausgehenden 19. Jahrhundert zeigen die Au-toren, wie es zur Gegnerschaft zwischenKoch und Pasteur kam und wie sie die For-schung der beiden Kontrahenten beein-flusste. Somit ist dieser Fall ein Paradebei-spiel dafür, welche Auswirkungen die Poli-tik auf die Wissenschaft haben kann – aberauch dafür, wie Rivalität den Fortschritt beflügeln kann.
Die Autoren Maxime Schwartz, Mikrobio-loge und jahrelanger Leiter des Institute Pas - teur und Annick Perrot, ehemalige Kuratorinam Musée Pasteur, veröffentlichen mit die-sem spannenden Buch einen fesselndenSchlagabtausch. „Ein scharfsinniges Buchüber zwei Gelehrte, die sich bekriegten. EinStreit, der Wissenschaft erfahrbar macht.“(Livres Hebdo)
Robert KochLouis Pasteur
DDuueellll zzwweeiieerr GGiiggaanntteenn
AA..PPeerrrroottMM..SScchhwwaarrttzz
J.M. Bourgery & N.H. Jacob
THE COMPLETE
ATLAS OF HUMAN ANATOMYAND SURGERY
Atlas d’anatomie humaine et de chirurgieAtlas der menschlichen Anatomie und der Chirurgie
– Recherchiert und zusammengestellt von der Redaktion –
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Dresden – Zwinger, Semperoper, FrauenkircheMeißen – Porzellanmanufaktur, Albrechtsburg und DomSilberstadt Freiberg – Dom mit Silbermannorgel,weltgrößte MineraliensammlungSeiffen im Erzgebirge – Heimat der HolzschnitzereiElbsandsteingebirge – Dampfschifffahrt zur Festung Königstein und zum Basteifelsen
… sind im Umkreis von 40 km zu erreichen.
Wir laden Sie herzlichst ein!Familie Sohr und das Team vom Bergschlößchen
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