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Wirtschaftsdirektion
Spendenabsetzbarkeit
Stand November 2009
Wirtschaftsdirektion
Spendenabsetzbarkeit
Nach langjährigen Bemühungen wurde im März 2009 per Gesetz die
Spendenabsetzbarkeit
für Geld- und Sachspenden für mildtätige Zwecke, für bestimmte Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe rückwirkend ab 1. Jänner 2009 beschlossen.
Spendenabsetzbarkeit
Die begünstigten Spendenempfänger (Vereine, … ) werden auf der Homepage des BMF
www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbarkeitvonSpenden/start.htmauf drei Listen veröffentlicht. Zwei dieser Listen betreffen jene Organisationen, die – ab 2009 neu – als begünstigte Spendenempfänger in Betracht kommen.
Telefonische Auskünfte und Informationen:Tel: 01/71129 –DW 9807, DW 9896, DW 9713
SpendenabsetzbarkeitÜberblick zu den Spendenlisten
Liste für Liste für
Forschung undErwachsenenbildung
unmittelbare Mildtätigkeit, Entwicklungs-und Katastrophenhilfe
Sammelverein Mildtätigkeit, Entwicklungs-und Katastrophenhilfe
Regelung gilt ab bereits vor 2009 01.01.2009
absetzbar sind (als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben)
Geld- und Sachspenden Private: Geldspenden
Unternehmen:
Geld- und Sachspenden
Höchstbetrag Privatspenden
10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte
10% des Gesamtbetrages derVorjahreseinkünfte (ohne Anrechnung vonUnternehmensspenden)
HöchstbetragBetriebsspenden
10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres
10% des Gewinnes des letztenWirtschaftsjahres
Listen werdenveröffentlicht
einmal jährlich (auf der BMF-Homepage)
mindestens einmal jährlich (auf der BMF-Homepage)
Weitere begünstigteSpendempfängeraußerhalb der Liste
ja, unmittelbar gesetzlichbestimmte Spenden-empfänger, z.B. Museen,Universitäten von KÖR
nein
Spendenabsetzbarkeit
Welche Voraussetzungen muss eine Einrichtung, die Spenden sammelt, erfüllen?
Es muss sich um eine österreichische juristische Person (Stiftungen, Vereine, GesmbH, …) des privaten Rechts handeln.
Die Statuten müssen diesen Zwecken entsprechen. Die Einrichtung muss seit mindestens drei Jahren
ununterbrochen der Sammlung von Geld für diese Zwecke dienen.
Die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses Die Verwaltungskosten dürfen 10% der
Spendeneinnahmen (ausgenommen Fundraising-Personalkosten, Material) und Öffentlichkeitsarbeit nicht übersteigen.
Spendenabsetzbarkeit
Welche Verpflichtung hat der Spenden- empfänger gegenüber der SpenderIn?
Damit die SpenderIn ihre Spende als Betriebsausgabe bzw. Sonderausgabe absetzen kann, muss sie einen Nachweis für die Leistung der Spende erbringen.
Spendenabsetzbarkeit
Nachweise:
Einzahlungsbelege, Kontoauszüge, Bestätigung bei Spendenbarzahlung
(Haussammlungen, Kirchensammlung) durch den Spendenempfänger (Name, Anschrift) und der SpenderIn (Name und Anschrift und der Zeitpunkt der Zuwendung, Betrag)
Spendenabsetzbarkeit
Spendenabsetzbarkeit
Spendenabsetzbarkeit
Ab 2011 muss die SpenderIn bei jeder Spende, die als Sonderausgabe absetzbar sein soll, dem Spendenempfänger ihre Versicherungsnummer melden. Ab diesem Jahr muss der Spendenempfänger der Abgabebehörde bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres elektronisch die Höhe der im Kalenderjahr geleisteten Spenden mit Versicherungsnummer bzw. Kennnummer der jeweiligen SpenderIn übermitteln.
Bezüglich des Datenschutzes laufen noch Verhandlungen.
Spendenabsetzbarkeit
Folgende steirische kirchliche Einrichtungen haben die Auflagen zur Spendenabsetzbarkeit erfüllt:
Caritas Missio Dreikönigsaktion (DKA) Welthaus (Entwicklungszusammenarbeit des
Welthauses mit der Diözese Graz-Seckau Welthaus USL in Kooperation mit der Organisation: Aktion
Leben Österreich (Gemeinschaft zum umfassenden Schutz menschlichen Lebens)
Sei so frei (KMB) in ÖO,S,K (Bruder in Not) – Die steirische KMB sucht eine gesamtösterreichischen Lösung.
Spendenabsetzbarkeit - Caritas
CARITAS
Möglichkeiten im Rahmen der Caritas Spenden für mildtätige Zwecke an die Pfarren abzusetzen:
1. Sammlungen im Auftrag der Caritas, die zu 100% an die Caritas weitergeleitet werden. Die Pfarre übermittelt die Daten der SpenderInnen an die Caritas, diese stellt die Bestätigungen aus.a. Listenb. Caritas Erlagscheine
(Aufschrift: „…sammlung der Pfarre XY“)
Spendenabsetzbarkeit - Caritas
2. Bei den Haussammlungen der Caritas bleiben 10% der Spendeneinnahmen in der Pfarre und 90% werden an die Caritas überwiesen. Die Pfarre ist verpflichtet diese 10% für mildtätige Zwecke zu verwenden.
Spendenabsetzbarkeit - Caritas
3. Projekte oder Programme im Rahmen der Pfarrcaritas (Pfarre betreibt eine Notschlafstelle, Pfarre sammelt für eine Familie in Not im Pfarrgebiet, Spenden an die Pfarrcaritas, …) sowie Auslandshilfeprojekte oder –programme von Pfarren:
a. Die Pfarre schließt mit der Caritas über das Projekt einen Kooperationsvertrag ab. Die Pfarre bleibt der Projektträger. Voraussetzung ist die Errichtung eines gemeinsamen Sonderkontos der Pfarre und der Diözesancaritas.b. Übernahme des Projektes in die Trägerschaft der Caritas und Besetzung eines Beirates durch die
Pfarre (z.B. „Hilfswerk Schwester Emmanuelle“)
Spendenabsetzbarkeit - Caritas
Bedingungen für die Projektdurchführung (nach Erstellung eines Kooperationsvertrages mit der Caritas)
1. Die Pfarre verpflichtet sich einen schriftlichen Vertrag mit der Partnerorganisation im Empfängerland abzuschließen. Die Vereinbarung ist der Caritas zu übermitteln.
2. Die Pfarre übermittelt der Caritas einen Abschluss-Jahresbericht mit inhaltlicher Beschreibung und Verwendung der Spendenmittel.
3. Die Pfarre informiert die Caritas über Veränderungen im Projekt.
Spendenabsetzbarkeit - Caritas
4. Die Pfarre kontrolliert die widmungsgemäße Verwendung – der pfarrliche Wirtschaftsrat prüft die pfarrliche Gebarung des Projektes.
5. Die Pfarre erhält, die für dieses Projekt eingegangenen Spenden.
- Voraussetzung: gemeinsames Sonderkonto (Pfarre, Diözesancaritas)Kontobezeichnung: Pfarrname, Projektz.B. Pfarrcaritas der Pfarre XY
- alleinige Verfügungsgewalt bleibt bei der Pfarre.
Spendenabsetzbarkeit - DKA
Dreikönigsaktion (DKA)
Die Begleitperson der Sternsingergruppe hat eine Liste (Kopiervorlage Seite 7 im Aktionsheft der DKA) in der die Daten gesammelt werden.
In die Liste werden Spender und Spenderinnen nur nach Wunsch aufgenommen.
Die ausgefüllten Listen werden in der Pfarre gesammelt, abgestempelt und unterzeichnet. Eine Kopie bleibt in der Pfarre. Das Original wird an das Sekretariat Junge Kirche, Bischofplatz 4, 8010 Graz gesendet.
Die Spendenbestätigungen werden von der diözesanen Jungschar an die Spender/innen übermittelt.
Spendenabsetzbarkeit - Missio
Missio
2 Kirchensammlungen Online Spenden Erlagschein
Anfragen an: www.missio.atoder Tel: 01/5137722 DW 50, 23, 62
Spendenabsetzbarkeit - Welthaus
Welthaus
http://graz.welthaus.at Sammlungen in der Pfarre (Listen müssen beim
Welthaus angefordert werden.) Spenden direkt online oder per Erlagschein:
KtoNr:0001-913300; BLZ 20815 Für 2009 erhalten alle Spender, die direkt an das
Welthauskonto mehr als € 50,00 gespendet haben, unaufgefordert eine Spendenbestätigung. Jene, die weniger gespendet haben, können selbst eine anfordern.
Spendenabsetzbarkeit - USL
USL (Umfassender Schutz des Lebens)
in Kooperation mit der Aktion Leben Österreich – Gemeinschaft zum umfassenden Schutz menschlichen Lebens
Erlagscheine mit dem Spendenabsetzbarkeitsstempel sind über Aktion Leben Österreich erhältlich. Von allen steirischen Spendern werden 30% an die Organisation USL überwiesen.
Steuerliche Absetzbarkeit - KBO
Steuerliche Absetzbarkeit auf € 200 verdoppelt!
Kirchenbeitragsorganisation
Steuerliche Absetzbarkeit - KBO
Steuerliche Absetzbarkeit auf € 200 verdoppelt!
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung wird der bezahlte Kirchenbeitrag bekannt gegeben. Eine Zahlungsbestätigung ist dabei nicht erforderlich. Die Steuerersparnis beträgt bei einem Durchschnittseinkommen ein gutes Drittel des Kirchenbeitrags. Die Absetzbarkeit gilt pro Person und Jahr, also auch für Kirchenbeiträge, die für Ehepartner oder Kinder geleistet werden.
Kirchenbeitragsorganisation