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www.wsi.de Dr. Thorsten Schulten Tariftreueregelungen in Deutschland und Europa – ein Überblick DGB Bezirk Sachsen, Betrieb- und Personalrätekonferenz „Tariftreuegesetz für Sachsen – keine Vergabe unter 8,50 €“ Dresden, 20. September 2011

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Dr. Thorsten Schulten

Tariftreueregelungen

in Deutschland und Europa –

ein Überblick

DGB Bezirk Sachsen, Betrieb- und Personalrätekonferenz

„Tariftreuegesetz für Sachsen – keine Vergabe unter 8,50 €“

Dresden, 20. September 2011

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1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen

2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland

3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze und ihrer Umsetzung in der Praxis

Inhalt

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Geschichte von TariftreueregelungenErgebnisse der historischen Forschung: Regelungen über

soziale Kriterien bei öffentlicher Auftragsvergabe finden sich bereits Mitte des 19. Jahrhunderts

Motive: Sozialpolitik und Qualität der Arbeit

Öffentliche Vergabe spielte in vielen europäischen Ländern eine wichtige Rolle bei der Festlegung gesetzlicher Mindestlöhne und der Entstehung und Stabilisierung des Tarifvertragssystems

Umfangreiche Studie über internationale Erfahrungen bei der Nutzung öffentlicher Aufträge zur Durchsetzung sozialer Ziele

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Geschichte von Tariftreueregelungen

Dokumentation des

Kaiserlichen Amtes für Statistik

aus dem Jahre 1907:

„Die Regelung des Arbeitsverhältnisses

bei Vergebung öffentlicher Arbeiten“

Mehreren Länder und zahlreichenStädte des damaligen DeutschenReiches verfügten über gesetzlicheVorgaben über die Zahlung ortsüblicher oder tariflicher Löhne bei öffentlichen Aufträgen

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Geschichte von Tariftreueregelungen

Dresden:

„Die städtische Arbeiten ausführenden beziehungsweise liefernden Unternehmen sind vertragsmäßig zu verpflichten, die in dem Gewerbe beziehungsweise Beruf etwa durch Tarif zwischen Unternehmen und Arbeitern festgelegten Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erfüllen.“

Antrag an den Rat der Stadt Dresden vom 30. Juni 1906, der jedoch von der Mehrheit abgelehnt wurde

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Tariftreueregelungen in Großbritannien

Fair Wage Resolution (1909):

Verpflichtung öffentlicher Auftragnehmer zur Zahlung üblicher Löhne und zur Bereitstellung üblicher Arbeitsbedingungen 1983 unter Margaret Thatcher aufgehoben gilt heute noch in Irland

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Tariftreueregelungen in den USA

Davis-Bacon Act (1931): Verpflichtung zur Zahlung ortsüblicher Löhne bei der Durchführung öffentlichen Bauaufträgen

Walsh-Healey Public Contracts Act (1936): Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen

Living-Wage-Regelungen:Örtliche Mindestlöhne für öffentliche Aufträge

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Legitimität von Tariftreueregelungen

„Die Verträge … müssen Klauseln enthalten, die den beteiligten Arbeitnehmern Löhne (einschließlich Zulagen), eine Arbeitszeit und sonstige Arbeitsbedingungen gewährleisten, die nicht weniger günstig sind als die Bedingungen, die im gleichen Gebiet für gleichartige Arbeit in dem betreffenden Beruf oder in der betreffenden Industrie gelten auf Grunda) eines Gesamtarbeitsvertrages (…)c) der innerstaatlichen Gesetzgebung.“ (Artikel 2)

ILO Konvention 94 über die Arbeitsklauseln in den von Behörden abgeschlossenen Verträgen (1949)

Ratifizierung von 60 Staaten

11 EU-Staaten: AT, BE, BU, CY, DK, ES, FI, FR, IT, NL, UK

Nicht von Deutschland!

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Legitimität von Tariftreueregelungen

„Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.“ (Artikel 26)

Vergaberichtlinie der

Europäischen Union (2004)

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Legitimität von TariftreueregelungenGesetz zur Modernisierung des

Vergaberechts 2009 (§ 97, Abs. 4)

„Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen

an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit dem

Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“

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Legitimität von Tariftreueregelungen

Keine Benachteiligungtariftreuer Unternehmen

Verdrängungswettbewerb überdie Lohnkosten entgegenwirken

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schutz der Beschäftigung solcher Arbeitnehmer,

die bei tarifgebundenen Unternehmen arbeiten Erhaltung als wünschenswert

angesehener sozialer Standards Entlastung der Sozialversicherungssysteme Unterstützung des Tarifvertragssystems !!!

Bundesverfassungsgericht(Urteil zum Berliner Vergabegesetz von 2006)

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Warum sind Tariftreueregelungen wichtig ?

Erosion des Tarifvertragssystems abnehmende Tarifbindung Ausdehnung des Niedriglohnsektors

Ökonomische Bedeutung öffentlicher Beschaffung Erhebliche Marktmacht der öffentlichen Auftraggeber

17% des BIP: 409 Mrd. in Deutschland (2009) 900 Mio. Land Sachsen (Vergabebericht 2010)

Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen

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1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen

2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland

3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze und ihrer Umsetzung in der Praxis

Inhalt

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Zwei Phasen:

1. Vor dem Rüffert-Urteil des EuGH(März 2008)

2. Nach dem Rüffert-Urteil (2008ff.)

Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland

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20.09.2011 Dr. Thorsten Schulten15

Tariftreueregelungen vor dem Rüffert-Urteil1999ff.: Erste Tariftreuegesetze auf Landesebene:

Berlin (1999), Bayern (2000), Saarland (2000), Sachsen-Anhalt (2001)

2002: Scheitern eines bundesweiten Tariftreuegesetzes im Bundesrat

2002ff.: Verabschiedung von weiteren Tariftreuegesetzen in Niedersachsen (2002), Bremen (2002), NRW (2002), Schleswig-Holstein (2003), Hamburg (2004)

Aufhebung des Tariftreuegesetzes in Sachsen-Anhalt (2002) und NRW (2006)

2006: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur prinzipiellen Zulässigkeit von Tariftreueregelungen

2008: Verabschiedung neuer Tariftreugesetze: Hessen, Rheinland-Pfalz (geplant), Erweiterung bestehender Gesetze: Berlin, Bremen (geplant),

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Tariftreueregelungen vor dem Rüffert-Urteil

Politische Dynamik:

Immer mehr Bundesländer mit Tariftreueregelungen

Immer größer werdender Geltungsbereich von Tariftreueregelungen

Von Bauindustrie und ÖPNV bis zur Aufhebung der Branchenbeschränkung in Berlin und Bremen

Einführung von Mindestlohnregelungen Berlin und Bremen (2007ff.)

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Das Rüffert-Urteil des EuGH(April 2008)

Tariftreueregelung verstößt gegen:

Die Europäische EntsenderichtlinieEuGH-Interpretation: Nur gesetzliche Mindestlöhne und allgemeinverbindliche Tarifverträge sind gedeckt.

Die Europäische DienstleistungsfreiheitEuGH-Interpretation: Keine besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers, da Tariftreueregelungen nur auf öffentliche Aufträge beschränkt sind

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20.09.2011 Dr. Thorsten Schulten18

Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil2008ff.: Alle Bundesländer

setzen ihre Tariftreuegesetze aus !!!

2008: Revision in Niedersachsen und Hamburg

2009: Revision in BremenAufhebung in Bayern

2010: Revision in Berlin und dem SaarlandErstmalige Einführung in Rheinland-Pfalz

2011: Erstmalige Einführung in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

Geplante Einführung:

Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt

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20.09.2011 Dr. Thorsten Schulten19

Nach dem Rüffert-Schock

ist das Thema wieder auf

der Tagesordnung

Derzeit haben

9 Bundesländer

Tariftreuegesetze

Perspektivisch könnten es

12 von 16 Bundesländer

sein

Comeback der Tariftreue !

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20.09.2011 Dr. Thorsten Schulten2020

1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen

2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland

3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze und ihrer Umsetzung in der Praxis

Inhalt

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20.09.2011 Dr. Thorsten Schulten21

Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil

Drei Ansätze zur Regelung eines bestimmtenLohnniveaus bei öffentlichen Aufträgen

1. Tariftreueerklärung auf der Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)

2. Umfassende Tariftreureglung für den Verkehrssektor begründet durch seine europarechtlichen Sonderstellung

3. Festlegung eines allgemeinen vergabespezifischen Mindestlohns

Weitere soziale und ökologische Kriterienbei der Auftragsvergabe

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20.09.2011 Dr. Thorsten Schulten22

Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil

BrancheMindestlohn pro

Stunde in € in Sachsen

Abfallwirtschaft 8,24

Berufliche Weiterbildung 7,60-10,93

Bauhauptgewerbe 9,75

Dachdeckerhandwerk 10,80

Elektrohandwerk 8,40

Maler- und Lackiererhandwerk 9,75

Gebäudereinigerhandwerk 7,00/8,88

Pflegebranche 7,50

Wach- u. Sicherheitsgewerbe 6,53

Wäschereidienstleistungen 6.75

Leiharbeit (AÜG) 6,89

Arbeitnehmer-Entsende-gesetzes

Quelle: WSI-Tarifarchiv, Stand 1. September 2011

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Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-UrteilKlassische Tariftreuereglung im Verkehrssektor Europarechtliche Sonderregelung

für den Verkehr (Art. 51 Abs. 1 EGV)

Rüffert-Urteil nicht übertragbar !!!

Eigene EU-Verordnung für den ÖPNV (VO 1370/2007)

Anwendung:

Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland; Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen

Geplant: Baden-Württemberg, NRW

Konflikt:

Tariftreue bei allen oder nur repräsentativen Tarifverträgen

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Vergabespezifische Mindestlohn

Eingeführt in 4 Bundesländern: Berlin, Bremen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz

In Planung in 2 weiteren Bundesländer:Baden-Württemberg und NRW

Zwischen 7,50 und 8,62 Euro pro Stunde

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Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil

Weitere soziale und ökologische Kriterienbei der Auftragsvergabe Bevorzugte Vergabe bei

Frauenförderung

Bereitstellung von Ausbildungsplätze

Beschäftigung von Behinderten

Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei öffentlicher Beschaffung

Einhaltung ökologischer Kriterien bei öffentlicher Beschaffung

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Tariftreue in der Praxis

Kontrolle von Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben

Landeseigene Service-, Beratungs- und Kontrollstelle zur Unterstützung der lokalen Vergabestellen

Präqualifizierung

Hoher Anteil von Verstößen

Vergabestellen sind mit der Kontrolle oft überfordert

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Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil

Fazit: Comeback der Tariftreue

Erweiteter Geltungsbereich (Keine Branchenbegrenzung) Erweiterte inhaltlichen Regelungen (Tariftreue, Mindestlohn, ILO-Kernarbeitsnormen usw.)

Bei der Tariftreue fehlt aberdie Verbindlichkeit der gesamten Lohntabelle

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Weitere Informationen:www.tariftreue.de