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Zahnärzteblatt SACHSEN 27. AUGUST 2015, 26. JAHRGANG, 5,50 , F 45733, ISSN 0938-8486 DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN Obleute-Treffen und VV der KZV Sachsen Treffen mit tschechischer Zahnärztekammer Orale Gesundheit und „Fast Food“ Gibt es Indikationen für Devitalisations- pasten? Beilage zur Fachdental mit Hallenplan ANZEIGE 7 + 8 15 Sächsischer Fortbildungstag für Zahnärzte und Praxisteam 25./26.09.2015 Stadthalle Chemnitz Workshops Vorträge Dentalausstellung Die Ganze Zahnmedizin – Update 2015 – Landeszahnärztekammer Sachsen rperschades öffentlichen Rechts

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ZahnärzteblattSACHSEN

27. AUGUST 2015, 26. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486

D I E M O N AT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N

Obleute-Treffenund VV der KZV Sachsen

Treffen mit tschechischer Zahnärztekammer

Orale Gesundheit und „Fast Food“

Gibt es Indikationenfür Devitalisations-pasten?

Beilagezur Fachdentalmit Hallenplan

ANZEIGE

7+815

Sächsischer Fortbildungstagfür Zahnärzte und Praxisteam

25./26.09.2015Stadthalle Chemnitz

WorkshopsVorträgeDentalausstellung

Die Ganze Zahnmedizin – Update 2015 –

Landeszahnärztekammer SachsenKörperschaft des öff entlichen Rechts

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Gemeinsamer Festvortrag: Das bewegte Gehirn – über den Einfluss von Sport auf unsere Gesundheit, unser Wachstum und unser DenkenPD Dr. Volker Busch, Regensburg

Programm Zahnärzte

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Klaus Böning, Dresden

CMD-Therapie mittels Okklusionsschiene –Wie effektiv ist unsere Behandlung?Prof. Dr. Olaf Bernhardt, Greifswald

Vollkeramische ImplantateProf. Dr. Ralf J. Kohal, Freiburg

Dentale lokale AnästhesieDr. Dr. Wolfgang Jakobs, Speicher

KariesinfiltrationProf. Dr. Hendrik Meyer-Lückel, Aachen

Ernährung und stomatognathes SystemDr. Andrea Diehl, Berlin

Toxikologie und Allergologie von Zahn-Kunststoff-materialienProf. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl, München

Information: Fortbildungsakademie der LZK Sachsen, Frau Kokel, Telefon 0351 8066-102Anmeldungen bitte schriftlich per Fax 0351 8066-106; per E-Mail [email protected]

Programm Praxismitarbeiterinnen

Wissenschaftliche Leitung: Dr. René Tzscheutschler, Schwarzenberg

Rund um die ErnährungDr. Andrea Diehl, Berlin

Gelebte Ergonomie in der täglichen PraxisJens-Christian Katzschner, Hamburg

Infektionsgefahren durch wenig beachtete Infektionswege in der ZahnarztpraxisDr. Tobias Bensel, Leipzig

Gekonnt assistieren bei adhäsiven TechnologienDr. Stephan T. Jacoby, Zabeltitz

Mundhygiene – Update 2015Dr. Steffen Richter, Dresden

Moderne Umgangsformen in der ZahnarztpraxisBetül Hanisch, Freiburg

Update zur richtigen Berechnung von Endodontie- und Restaurationsverfahren für Versicherte der GKV und PKVSylvia Wuttig, Heidelberg

Sächsischer Fortbildungstagfür Zahnärzte und Praxisteam

Die Ganze Zahnmedizin –Update 2015

26. September 2015Stadthalle Chemnitz

Tagungsgebühren:

Zahnärzte 130 €Studenten 25 €Praxismitarbeiterinnen 60 €Auszubildende 25 €

Schonangemeldet?

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,wenn Sie diese Doppelausgabe Ihres ZBS in der Hand halten, haben die meisten vonuns ihren wohlverdienten Jahresurlaub hinter sich. Ich hoffe, Sie hatten alle das richti-ge Ziel gewählt und sind gut erholt zurückgekommen, um den Jahresendspurt mit Lustund guter Laune zu meistern. Die Standespolitik hat in diesem Jahr gar kein so richtiges Sommerloch erlebt. VieleThemen haben unsere Aufmerksamkeit gefordert.Nehmen wir das Transatlantische Freihandelsabkommen, kurz TTIP. Jetzt könnte manja meinen, was geht uns die Wirtschaft an. Weit gefehlt, das TTIP kann auch ganzschnell in unserem Sektor zu massiven Veränderungen führen. Das beginnt damit,dass Freie Berufe mit ihren Besonderheiten dem Gewerbe angepasst dereguliert undStandards im Berufszugang herabgesetzt werden sollen. Ein weiterer Knackpunkt desTTIP ist die Möglichkeit, dass Fremdkapitalfirmen auch im Gesundheitswesen Zutrittbekommen. Wer Geld hat, hält sich dann eben einen Zahnarzt.Auch entstehen dann noch mehr Kettenpraxen mit jeder Menge „Bohrknechten“. Ein-fangen kann man die Zahnärzte damit, dass man regelmäßige feste Gehälter ver-spricht, Verantwortung abnimmt und die Investitionskosten für Praxisübernahmenoder Neugründungen wegfallen. Gerade in der heutigen Zeit, wo doch für viele dieWork-Life-Balance wichtiger ist als Selbstständigkeit, sehe ich hier einen klaren An-griff auf die Freiberuflichkeit.Der Dentalindustrie selbst würde diese Entwicklung auch in die Hände spielen. Unswird erklärt, dass das Allheilmittel der modernen Zahnmedizin die Digitalisierung inallen Bereichen ist. Amortisation und technische Entwicklung stehen aber in der Ein-zelpraxis zunehmend in keinem Verhältnis. Der Einsatz von Fremdkapital in denGroßpraxen könnte da ganz schnell Abhilfe schaffen. Vor Kurzem habe ich mich auch zur DH in Deutschland geäußert. Der Vorstand derBZÄK wird im August zu diesem Thema eine Sondersitzung durchführen. Nicht nurdie Schaffung von reinen Prophylaxe-Praxisketten durch Fremdkapitalgeber, sondernauch die Selbstständigkeit der Berufsausübung der DH wird diskutiert werden. Ent-scheidend ist nicht zuletzt, was unser Berufsstand wirklich will. Sind die zur Delegati-on von Leistungen aufgestellten berufsrechtlichen Regelungen noch zeitgemäß oderwerden wir, wie die Ärzte, Teile unserer Berufsausübung anderen überlassen?Das Bundesgesundheitsministerium will unter allen Umständen im Jahr 2016 denStart der elektronischen Gesundheitskarte mit definiertem (ggf. erweiterbarem) Funkti-onsumfang. Trotz der Schwierigkeiten z. B. mit den Lesegeräten der Karte – keines derim Feld befindlichen Kartenterminals ist gegenwärtig zum eHealth-Kartenterminal up-datebar und damit zertifizierbar – wird am Konzept festgehalten. Der Datenabgleichmit den Krankenkassen wird ein spannendes Experiment. Auf unsere Kosten habenwir das Problem, dass entsprechend der technischen Entwicklung in Zukunft aller 4 bis 5 Jahre der Computer erneuert werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will Ihnen für die Berufsausübung nicht den Mutnehmen, Sie sollen nur sehen, mit welchen vielschichtigen Problemen jenseits der di-rekten Patientenbehandlung wir es zu tun haben. In der Klausurtagung des Vorstandesder Kammer im August wird es deshalb auch um die Zukunftsvisionen für die Kammerin den nächsten zehn Jahren gehen. Dabei haben Entscheidungen für die Kollegenschaftund der Erhalt der Freiberuflichkeit oberste Priorität. Dafür steht Ihr Vorstand der LZKS.

Mit kollegialen Grüßen und allen guten Wünschen für den Rest des Jahres

Ihr Dr. Mathias Wunsch

Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 3Leitartikel

Digitalisierung, Praxisketten, DH – Entscheidend ist, was der Berufsstand will

Dr. Mathias Wunsch

Präsident der LandeszahnärztekammerSachsen

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Impressum

Zahnärzteblatt SACHSEN

HerausgeberInformationszentrum Zahngesundheit Sachsen

Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsenund der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsenwww.zahnaerzte-in-sachsen.de

SchriftleitungDr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig

Redaktion Gundula Feuker, Beate Riehme

Mitarbeiterin Ines Maasberg

RedaktionsanschriftInformationszentrum ZahngesundheitSchützenhöhe 11, 01099 DresdenTelefon 0351 8066-276, Fax 0351 8066-279E-Mail: [email protected]

VerlagSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-611

Anzeigen, Satz, Repro und VersandGesamtherstellungSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-610www.satztechnik-meissen.de

AnzeigenabteilungSabine SperlingTelefon 03525 718-624E-Mail: [email protected]

AnzeigenpreiseZurzeit ist die Preisliste Nr. 17 vom Januar 2012 gültig.

Bezugspreis/AbonnementpreiseJahresabonnement 45,00 EuroEinzelverkaufspreis 5,50 Eurozzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer

Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlun-gen im In- und Ausland entgegen.

Auflage5.365 Druckauflage, II. Quartal 2015

VertriebDas Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlichbis auf August + September (Doppelausgabe). Mitglie-der der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrerMitgliedschaft.

Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos undZeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichneteoder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe und unauf -gefordert eingesandte Beiträge sinngemäß gekürzt zu veröffent -lichen.Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestat-tet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheber-rechtlich geschützt.

© 2015 Satztechnik Meißen GmbH

ISSN 0938-8486

Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/154Inhalt

LeitartikelDigitalisierung, Praxisketten, DH –Entscheidend ist, was der Berufsstand will 3

AktuellGeneration Y und die zahnärztliche Berufsausübung von morgen 5

KZV-Vertreter diskutieren Notfalldienstordnung 6

Damit Komplikationen nicht in Behandlungsfehler münden 8

Erfahrungsaustausch zu Berufsausübung der tschechischen und sächsischen Kammern 10

Aktuelle ZBS-Leserfrage 11

Spitzentreffen der Kammer mit Zahntechniker-innungen 11

Bestellung ehrenamtlicher Richter 12

Studententreffen 12

Erik Bodendieck neuer Präsident der Sächsischen Landesärztekammer 14

„www.zahnaerzte-in-sachsen.de“ auf dem Prüfstand 14

GEMA-Gebühren für Radiomusik in Praxen entfallen 14

Praxisausschreibung 15

Neuzulassungen im KZV-Bereich Sachsen 15

FortbildungFrühjahrstagung der Gesellschaft für ZMK Dresden e. V. 24

Orale Gesundheit und „Fast Food“ 26

Gibt es Indikationen für Devitalisierungspasten? 31

TerminePatientenakademie 15

Stammtische 15

Kurse im September/Oktober 2015 16

PraxisführungIdentische Erneuerung und Wiederherstellung animplantatgetragenem Zahnersatz (Teil 8) 18

Aktuell mit dem GOZ-Infobrief 20

Wie geht das mit der Analogie? 20

GOZ-Telegramm 21

Das Wohnortprinzip – gültig für alle gesetzlichen Kassen 22

RechtDokumentation und Aufklärung – schon verloren, wenn die Dokumentation fehlt? 23

PersonalienNachrufe, Nachruf für Prof. Dr. Dr. Wilhelm Kirch 9

Geburtstage 35Redaktionsschluss für die Ausgabe Oktober

ist der 16. September 2015

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det, was den Gesundheitssektor bereitsheute einschließt und auch in Zukunftmannigfaltig beeinflussen wird. Er sieht die Digitalisierung als Herausfor-derung, aber auch als Chance für eineneue Sichtweise auf Gesundheit undKrankheit. Es werden sich seiner Meinungnach neue Handlungsschwerpunkte mitPrävention, Zunahme der Zahl der Pfle-gebedürftigen, Erhöhung des Behand-lungsaufwandes und Ungleichverteilung

kunft der Arbeit und Trends der heilberufli-chen Entwicklung auf der Grundlage derneuen technologischen Möglichkeiten.Demnach gleicht das Tempo der technolo-gischen Entwicklung einer exponentiellenFunktion, wobei ein Blick 10 Jahre in dieZukunft einem Rückblick 20 Jahre in dieVergangenheit ähneln soll. Hierbei prog-nostiziert er eine rasante Entwicklung imBereich des Internets, die in einer Digitali-sierung nahezu aller Lebensbereiche mün-

Trends in der ambulanten ZahnmedizinIm ersten Vortrag illustrierte Jens Leutloff,Prokurist, Bereich Gesundheitsmärkte und-politik der Deutschen Apotheker- undÄrztebank, die aktuelle Situation in derambulanten Zahnmedizin Deutschlands.Er konstatierte eine Abnahme der Anzahlder wirtschaftlich selbständigen Zahnärzteum rund 1.600 in einem Zeitraum von2009 bis 2013. Demgegenüber ist die Zahlder angestellten Zahnärzte im gleichenZeitraum um knapp 4.000 angestiegen. Des Weiteren wurden die Ergebnisse derStudie „Chance Niederlassung“ präsen-tiert, die im Auftrag der Deutschen Apo-theker- und Ärztebank durchgeführt wur-de. Als Fazit dieser Studie lässt sichfeststellen, dass sich die zahnärztlichenExistenzgründer immer später niederlas-sen und die Zahl der Praxen bei gleich-zeitig steigender Zahl der approbiertenZahnärzte sinkt. Der Trend geht hier zugrößeren Struktureinheiten (Vielbehand-lerpraxen).

„Blick in die Zukunft“Im Hauptvortrag, der mit freundlicher Un-terstützung der Deutschen Apotheker- undÄrztebank ermöglicht wurde, referierte derFuturologe Dr. Jörg Wallner über die Zu-

Generation Y und die zahnärztliche Berufsausübung von morgen

Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 5Aktuell

Die Obleute und Vertreter der KZV Sachsen versuchten beim diesjährigen Obleutetreffen am 26. Juni 2015 in Dresden,gemeinsam mit dem Trendforscher Dr. Jörg Wallner einen Blick in die Zukunft zu werfen. Eine steigende Lebenserwar-tung sowie die neue Zahnarztgeneration – Generation Y – sollen dann wohl die Praxistätigkeit bestimmen.

Dr. Thomas Breyer moderierte die Podiumsdiskussion mit Dr. Jörg Wallner, Juliane von Hoyningen-Huene, Dr. Volker Ulrici sowie Jens Leutloff (v.l.n.r.)

Die Obleute und Vertreter erfuhren während der Referate und der Podiumsdiskussi-on, wie sich die technologischen sowie soziologischen Veränderungen auf die Arbeitin den Zahnarztpraxen auswirken könnten

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/156Aktuell

KZV-Vertreter diskutieren Notfalldienstordnung

In seinem Bericht betonte der Vorsitzendeder Vertreterversammlung, dass man eherpessimistisch in die Vertragsverhandlungenfür 2015 gegangen sei, jedoch positiv über-rascht wurde. Bis Ende Juni konnten bereitsalle Verhandlungen mit den Krankenkas-sen abgeschlossen werden.Dr. Nikolaus wird seine Tätigkeit für dieKZV Ende 2015 beenden. Deshalb ist esnotwendig, in der nächsten VV ein neueshauptamtliches Vorstandsmitglied zu wäh-len. Dr. Breyer informierte, dass dem Fin-dungsgremium, welches diese Wahl vor-bereitet, nach Ablauf der Bewerbungsfristzwei Bewerbungen vorliegen. Nach Ab-schluss der Gespräche und Vertragsver-handlungen werden die Vertreter fristge-recht informiert.

Punktwerte erfolgreichverhandeltEs folgte der Bericht des Vorstandes von Dr. Holger Weißig. Er informierte detailliertüber die z. T. äußerst schwierigen Vertrags-verhandlungen mit den einzelnen Kran-kenkassen. Er ist besonders froh, dass es ge-lungen ist, alle Verhandlungen mit den

dass es sich dabei lediglich um eine Auf-wandsentschädigung handelt. TatsächlicheKosten sind damit nicht gedeckt. Es scheintbei den Krankenkassen an Wertschätzungfür diese ehrenamtliche Tätigkeit zu fehlen.Es gibt auch Positives von den Kassen zuberichten. Mit der DAK konnte ein kollekti-ver Selektivvertrag zur Erhaltung der Mund-gesundheit bei jungen Familien abge-schlossen werden. Dieser beinhaltet ab 1. Oktober 2015 die Möglichkeit einer FUbereits ab dem 6. Lebensmonat und gleich-zeitig eine IP der Mutter, im Sinne von Be-ratung zur Entwicklung, Kariesprophylaxe,Ernährung etc.Auch die ältere Generation wird verstärktbetreut. Dr. Weißig berichtete, dass derzeit113 Zahnarztpraxen insgesamt 148 Ko-operationsverträge mit Pflegeeinrichtun-gen abgeschlossen haben. Klare gesetzliche Vorgaben, wie z. B. derSicherstellungsauftrag, sowie aktuell aufge-tretene Probleme bei der Auslegung derNotfalldienstordnung durch einzelne Ver-tragszahnärzte machen es notwendig, dieNotfalldienstordnung zu ändern bzw. zukonkretisieren. Dr. Weißig dankte dem Sat-zungsausschuss für seine Arbeit und beton-

Kassen abzuschließen – selbst mit denvdek-Kassen, wo wir noch letztes Jahr indas Schiedsamt mussten. Nochmals erklär-te er, dass der ZE-Punktwert auf Bundes-ebene verhandelt wird. Ausgehend davon,dass die bundesweiten ZE-Verhandlungs -ergebnisse als Maß der Dinge gelten, kön-ne man in Sachsen durchaus eine positiveBilanz ziehen. Denn mit den sächsischenVertragsabschlüssen habe man letztlichüber das gesetzliche Maß hinaus einenOst-West-Angleich erreichen können. Umauch weiterhin belastbare Zahlen und Ar-gumente für Vertragsverhandlungen zu ha-ben, bat Dr. Weißig die Kollegen, sich ander Kostenstrukturerhebung der KZBV zubeteiligen.

Prophylaxe für Jung und AltIn Vorbereitung gestellter Anträge erläuter-te der Vorstandsvorsitzende die Entwick-lung der Vergütung der Gruppenprophyla-xe. Seit Jahren bewegt sich nichts und dieVerhandlungen mit den Krankenkassensind erneut gescheitert. Gemessen an derInflationsrate sind 60 Euro je Stunde dieMindestforderung, wobei jedem klar ist,

der medizinischen Ressourcen (Stadt-Land-Gefälle) ergeben, die auch mithilfeder Digitalisierung und Vernetzung in Lö-sungsstrategien münden könnten.

„Generation Y“Falls es dem geneigten Leser mit dem Ver-ständnis so gehen sollte, wie dem Autor: Inder Soziologie wird als „Generation Y“diejenige bezeichnet, deren Mitglieder imZeitraum von etwa 1990 bis 2010 zu denTeenagern zählten. Je nach Quelle wirddiese Generation auch als Millennials (zudeutsch etwa die Jahrtausender) bezeich-net, so Wikipedia. Mit deren Arbeits- undWertvorstellungen machte uns Juliane von

Hoyningen-Huene (stellvertretende Vorsit-zende des Bundesverbandes der zahnme-dizinischen Alumni in Deutschland(BdZA) vertraut.

Struktureinheit Vielbehandler-praxisKollege Dr. Volker Ulrici ermöglichte ab-schließend Einblicke in eine große Struk -tureinheit (Vielbehandlerpraxis). Er zeigtedie Möglichkeiten auf, die aus dem zuneh-menden Anstellungswunsch zahnärztli-cher Kollegen zum einen und dem Aufei-nandertreffen und gelegentlichen Reibenzwischen unterschiedlichen Generati-onen zum anderen resultieren können.

Die anschließende Podiumsdiskussionwurde von Dr. Thomas Breyer, dem Vorsit-zenden der Vertreterversammlung der KZVSachsen, moderiert. Ein klares Nein zumTod der Einzelpraxen kam hier von HerrnLeutloff (Apobank). Kritisch angemerkt wur-de ein zunehmender Einzug wirtschaftli-cher Abwägungen in die Behandlungsab-läufe. Ein ausgewogenes Verhältnis zwi-schen betriebswirtschaftlichen Belangenund (zahn)medizinischen Erfordernissenwurde angemahnt (Stichwort Kommerziali-sierung großer Struktureinheiten). Ein aus-gewogenes Nebeneinander kleiner und gro-ßer Struktureinheiten wurde als sinnvoll er-achtet.

Dr. med. dent. Thomas Grimm

Am 27. Juni 2015 pünktlich 9 Uhr begrüßte Dr. Thomas Breyer in Dresden die 36 anwesenden gewählten Vertreter, Obleu-te, den Vorstand der KZV und ganz besonders Frau Gorski-Goebel, die erstmals in ihrer Funktion als Geschäftsführerin derKZV an der Vertreterversammlung teilnahm.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 7Aktuell

te in diesem Zusammenhang aber auch,dass z. B. Änderungen bei historisch ge-wachsenen Strukturen nicht Reglementie-rung, sondern auch Erleichterung sein kön-nen. In der Tat gibt es in den einzelnen Be-reichen völlig verschiedene Regelungen.

Compliance-Leitlinie und InternetkompendiumDer Vorstandsvorsitzende informierte dieKollegen auch über die Arbeit auf Bundes-ebene. Besonders zu erwähnen sei die vonder KZBV in erweiterter Fassung verab-schiedete Compliance-Leitlinie. Darin fest-geschrieben ist geltendes Vertragszahnarzt-recht. Sollte eine Rechtswidrigkeit bekanntwerden, muss die KZV dies zur Anzeigebringen. Näheres und spezielle Beispielesind auf unserer Homepage nachzulesen.Abschließend informierte Dr. Weißig überdas Projekt der Körperschaften, ein Inter-netkompendium zu erstellen. Ein ambiti -oniertes Vorhaben, am Ende soll es einStandardwerk – ähnlich einem Lexikon –für unsere tägliche Arbeit werden, mit demZiel, Bürokratie abzubauen und den Ser-vice für die Kollegen deutlich zu erhöhen.Dies steht im Zusammenhang mit einemneuen Internetauftritt, der nach über achtJahren notwendig ist und vor allem zeitge-mäßer werden muss.Neues gibt es auch von der elektronischenGesundheitskarte. Im IV. Quartal 2015 sollen die ersten „friendly user“ mit demTestbetrieb beginnen. Es wird mit etwa 60 teilnehmenden sächsischen Praxen ge-rechnet. Die KZV müsste dann mit der He-rausgabe der Praxiskarte (SMC-B-Karte) andie Testpraxen beginnen. Mit dem Online-

Rollout an alle sächsischen Praxen ist imzweiten Halbjahr 2016 zu rechnen.

Einstimmig beschlossene AnträgeNach kurzer Diskussion wurde über dievorliegenden Anträge diskutiert und abge-stimmt.Einstimmig wurde beschlossen, den Ge-setzgeber aufzufordern, Früherkennungs-untersuchungen bereits ab 6. Lebensmonatin den Leistungskatalog der GKV aufzu-nehmen.Der Antrag an die sächsische Staatsregie-rung, sich für den Erhalt der Freien Berufeeinzusetzen, wurde kurzfristig modifiziert,da sich der Landtag Mitte Juni bereits mitdiesem Thema befasst hat.Ebenfalls einstimmig wurde eine Änderungder Geschäftsordnung der VV beschlossen.

Antrag zur Änderung der Notfall-dienstordnung rücküberwiesenNach einer kurzen Pause verlas Dr. UweReich, Vorsitzender der Satzungskommis-sion, den Antrag zur Änderung der Notfall-dienstordnung. Notwendig wird diese, daNotfalldienst auch in der sprechstunden-freien Zeit zu gewährleisten ist und die Terminologie bisher dazu nicht ausreicht.Regelungen zur Rufbereitschaft müsstenkonkretisiert werden und es ist eine genaueDefinition des Beginns und Endes des Not-falldienstes notwendig. Außerdem ist ge-plant, zukünftig die Notfalldienstkreisevom Vorstand der KZV festlegen zu lassen.In der sich anschließenden, sehr sachlichgeführten Diskussion wurde deutlich, wieverschieden die bisherige Notfalldienstord-

nung in den einzelnen Gebieten gehandhabtwird. So gibt es z. B. Bereiche mit wochen-weiser Einteilung, welche mit Dienst ab Freitag 19 Uhr, andere mit Dienst nur Sams-tag/Sonntag und so weiter. Auch die Mög-lichkeit der Befreiung vom Notfalldienst istunterschiedlich bzw. gar nicht geregelt. Sollte bereits in einer Präambel betont wer-den, dass durch die KZV auch in der sprech-stundenfreien Zeit eine Versorgung sicher-zustellen ist? Wiederholt wurde mit Hin-weis auf § 75 SGB V betont, dass ein Zahn-arzt jederzeit für Notfälle zur Verfügungstehen muss. Was ist ein Notfall und wiekann dies dem Patienten vermittelt werden?Ist es für ihn zumutbar, mehrere Kilometerzum nächsten Bereitschaftsdienst zu fah-ren? Wie viel Interpretationsspielraum be-kommt der einzelne Notfalldienstbereichund wie liberal sollte formuliert werden?Oder doch Regelungen en détail? WelcheRolle können die Unikliniken spielen? Istzwischen Versorgung in den Großstädtenund der „auf dem Land“ zu differenzieren?Intention des Vorstandes ist es, den Kolle-gen Sicherheit und Schutz zu geben, ohnezu sehr einzuschränken, jedoch den Vorga-ben des Gesetzgebers Rechnung zu tragen.Durch die lange Diskussion wurde klar,dass es mehr Fragen als Antworten gibt. Eswurde deshalb beantragt, den Antrag zurNeuregelung der Notfalldienstordnung inden Ausschuss zurückzuüberweisen, umall die guten Gedanken und Anregungeneinzuarbeiten. Dies wurde mit großerMehrheit befürwortet.Nach Bekanntgabe weiterer Termine been-dete Dr. Breyer die Versammlung.

Dr. med. Angela Grundmann

Geschäftsführerin Meike Gorski-Goebel und der Erweiterte Beratungskreis informierten gemeinsam mit dem Vorstand die an-wesenden Vertreter zu aktuellen standespolitischen Entwicklungen im Bereich der KZV Sachsen

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/158Aktuell

Ein weiterer Schwerpunkt galt funktionel-len Belastungsfragen unter Berücksichti-gung der Gegenkiefersituationen. Ganzkonkret wurde die Thematik langer Frei-endsättel und einer festsitzenden Gegen-bezahnung erörtert.

Dabei wurden folgende allgemeingültigeHinweise herausgearbeitet:– Die klassische 2-Teleskoplösung hat ei-

ne hohe Komplikationsrate.– Eine Aufstellung von Zähnen im dista-

len Drittel eines Freiendsattels solltevermieden werden.

– Deckprothesen sollten in der Regelnicht mit retentiven Doppelkronen aus-gestattet sein, sondern flache Stützkonisollten anstelle von Teleskopkronenzum Einsatz kommen.

Das dritte Themengebiet beschäftigte sichmit Extensionsbrücken sowie Monoreduk-toren und mündete in einer eindeutigenStellungnahme dazu. Monoreduktoren als eine besondereForm der Extensionsbrücke sind generellobsolet und nicht mehr Bestandteil einergesetzlichen Zahnersatzversorgung. Ex-tensionsbrücken bedürfen vitaler Pfeiler-zähne mit geringem Substanzverlust so-wie einer steilen retentiven und substanz-schonenden Präparation. Eine generelleKontraindikation stellen endodontischvorbehandelte Zähne mit umfangreichenAufbaufüllungen und Stift-Stumpf-Auf-bauten dar.Im Weiteren unterzog Prof. Böning weit-spannige Brücken mit einem Unterstüt-zungsimplantat einer kritischen Bewer-tung. Der dargestellte Fall dokumentierteeine Dezementierung der Brücke durcheine „Schaukelbewegung“ über dem Im-plantat. Begrenzte zahntechnische Präzi-sion und die unterschiedlichen Mobili-tätsgrade osseointegrierter Implantateund natürlicher Zähne sind hier maßgeb-liche Ursachen.Eine außerordentlich kritische Bewertunggalt der Thematik der Bisserhöhungen mitdem unmissverständlichen Hinweis aufVorsicht bei solch geplantem therapeuti-

Damit Komplikationen nicht in BehandlungsfehlermündenAm 29. Mai 2015 fand im ZahnärztehausDresden unter der Leitung von Gutachter-referent Dr. med. habil. Volker Ulrici tradi-tionell ein Gutachterstammtisch statt, zudem alle sächsischen Vertragsgutachterherzlichst eingeladen waren. An der alszusätzliche Fortbildung angebotenen Ver-anstaltung beteiligten sich 90 Gutachter.Zum Thema „Prothetische Misserfolge –Analyse und Vermeidung“ referierteUniv.-Prof. Dr. med. dent. Klaus Böning,Leiter der Vorklinik Zahnmedizin der Po-liklinik für Zahnärztliche Prothetik desUniversitätsklinikums Carl Gustav CarusDresden.Mit einem Zitat der Tennislegende BorisBecker: „Aus meinen Misserfolgen habeich mehr gelernt als aus meinen Erfolgen“leitete Prof. Böning seinen Vortrag einund generierte damit schon erstmals dieZustimmung der Zuhörer. Er verwies außerdem auf die Besonder-heiten prothetischer Misserfolge hinsicht-lich entstehender Folgekosten, der expo-nierten Stellung des prothetisch tätigenZahnarztes, der psycho-sozialen Kompo-nenten, der Frage der Biomaterialien undder Patientensicht eines Handwerkermo-dells, die mit einer Erwartungshaltung andie prothetische Arbeit, einem Gewähr-leistungsanspruch und einer ggf. redu-zierten Adaptationsfähigkeit verbundensind. Anhand von zehn Misserfolgsfällenwurden im Wesentlichen sechs Themati-ken anschaulich dargestellt und ausführ-lich erörtert.So widmete sich Prof. Böning dem Zerstö-rungsgrad und der unzureichenden Stabi-lisierung vorgeschädigter Zähne und legtedabei besonderes Augenmerk auf die Über-kronung avitaler Zähne unter besondererBerücksichtigung der Präparationsregelnmit einer zirkumferenten, zervikalen Fas-sung des Dentinrandes von 1 – 2 mm,auch unter den Begriffen Fassreifeneffektoder Ferule Design bekannt. Einer kriti-schen Wertung wurden dabei weitspan-nige Brücken, Extensionsbrücken undDoppelkronen unterzogen, die einer un-eingeschränkt hohen und kompromisslo-sen Zahn- bzw. Pfeilerqualität bedürfen.

schen Vorgehen. Eine Veränderung in dervertikalen Dimension erfordert immer ei-ne präprothetische Vorbehandlung.Abrasionen sind auch keine Erkrankung!Nach Berry und Pole, 1976 kompensie-ren Sekundärdentinbildung, Alveolarfort-satzwachstum und Adaptation der Kau-muskulatur die Abrasion, und man kannnicht automatisch bei einer Abrasion voneiner Bisssenkung ausgehen. Wird aller-dings die prothetische Versorgung einesAbrasionsgebisses erforderlich, so ist ge-nerell die Frage nach der Platzgewinnungfür den prothetischen Ersatz von größterBedeutung. Dies gelingt additiv durch eine Bisserhöhung oder subtraktiv durcheine chirurgische Kronenverlängerung.Das Thema werkstoffkundlicher Proble-matiken insbesondere bei implantat-getragenem Zahnersatz ist von hoher Brisanz und für jeden Kollegen von unsvon immenser Praxisrelevanz. Die signifi-kant höhere Chippingrate bei verblende-ten Zirkoniumdioxidgerüsten im Ver-gleich zu metallkeramischen Konstruk-tionen sollte bei implantat-prothetischenVersorgungen Berücksichtigung finden.Nach Prof. Böning folgt die Lehrmeinungin Dresden einer grundsätzlichen Zurück-haltung bei Zirkoniumdioxid als Gerüst-werkstoff für implantatgetragenen Zahn-ersatz.Resümee dieses außerordentlich interes-santen und aufschlussreichen Vortragesist die Erkenntnis, dass Komplikationennicht gleich Behandlungsfehler sind –aber Komplikationen durch nicht indi-zierte Folgemaßnahmen in Behandlungs-fehler münden können.Abschließende Worte unseres Gutachter-referenten Dr. Volker Ulrici, verbundenmit einem großen Dank an unseren kom-petenten und fachkundigen Referentensowie einem großen Dank der hervorra-genden Organisation der KZV-Mitarbeite-rinnen, beendeten diesen Gutachter-stammtisch als eine gelungene Veranstal-tung, die von allen Teilnehmern mit sehrguter Resonanz aufgenommen wurde.

Dr. med. dent. Andreas Höfner

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Veranstalter: Die Dental-Depots in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Über 200 Aussteller präsentieren ihr umfangreiches Produkt- und Dienstleistungsportfolio für Zahnmedizin und Zahntechnik. Sammeln Sie bis zu zehn Fortbildungs-punkte auf dem Symposium des Dental Tribune Study Clubs und informieren Sie sich auf der Messe über die Top-Themen: Digitaler Workfl ow – vom Scan bis zum Zahnersatz Implantologie – Spezialwissen vertiefen Hygiene in Praxis und Labor

www.fachdental-leipzig.de

11. – 12. SEPTEMBER LEIPZIGER MESSE

Mit den Highlights der IDS

Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15

Nachruf für Prof. Dr. Dr. Wilhelm KirchWir erhielten die traurige Mitteilung,dass Prof. Dr. Dr. Wilhelm Kirch, lang-jähriger Vorsitzender der Arzneimittel-kommission der Bundeszahnärztekam-mer, am 7. Juli 2015 verstorben ist.Nach dem Studium der Zahnmedizinund Medizin führte der berufliche Wer-degang den geborenen Kölner überMainz, Essen und Kiel schließlich 1993nach Dresden, wo er als Direktor des Instituts für Klinische Phar-makologie und Therapie der Medizinischen Fakultät der Techni-sche Universität Dresden und des Forschungsverbundes PublicHealth Sachsen tätig war. 2001 war Prof. Kirch der wissenschaft-liche Leiter des damals Sächsischen Zahnärztetages.Für seine prägenden Verdienste erhielt der Arzt und Zahnarzt imOktober 2010 von der BZÄK die Silberne Ehrennadel der Deut-schen Zahnärzteschaft.

Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Die Landeszahnärztekammer Sachsen

Wir trauern um unsere Kollegen

Dr. med. dent. Werner Böhme(Meißen)geb. 01.08.1928 gest. 25.01.2015

Dipl.-Stom. Matthias Eschler(Waldheim)geb. 23.10.1959 gest. 27.05.2015

Dipl.-Med. Egbert Hoffmann(Hoyerswerda)geb. 21.08.1953 gest. 15.06.2015

Wir trauern um unsere Kollegin

Zahnärztin Anneliese Seifert(Dresden)geb. 25.01.1924 gest. 04.07.2015

Wir werden Ihnen ein ehrendes Andenken bewahren.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1510Aktuell

Erfahrungsaustausch zu Berufsausübung der tschechischen und sächsischen Kammern

Die tschechischen Vertreter unter Leitungdes Präsidenten der Kammer, MU Dr. Pa-vel Chrz, berichteten über die zahnmedi-zinische Versorgung in der tschechischenRepublik. Derzeit gibt es dort rund 8.000berufstätige Zahnärzte. Davon sind 5.100Zahnärztinnen und 2.900 Zahnärzte. Es gibt, ähnlich wie in Sachsen, eineFachzahnarztweiterbildung für Kieferor-thopäden und Oralchirurgen. Die Prü-fung allerdings wird in der TschechischenRepublik von staatlichen Stellen abge-nommen. Die tschechische Zahnärztekammer istfür das ganze Land zuständig, und wirdwie bei uns durch einen ehrenamtlichenVorstand geführt. Es gibt 61 regionalenicht selbstständige Unterabteilungen derKammer, in denen die Zahnärzte auf loka -ler Basis organisiert sind. Alle vier Jahrefinden Wahlen statt, wobei 94 Mitgliederder Kammerversammlung gewählt wer-den, welche aus ihren Reihen den Präsi-denten, den Vizepräsidenten und die wei-teren Vorstandsmitglieder wählen. Die Kollegen berichteten weiterhin, dass 6 Prozent der berufstätigen Zahnärzte eineausländische Staatsbürgerschaft besitzen.

Die meisten davon kommen aus derUkraine und aus Russland. In diesem Jahrzunehmend auch aus China. Grund dafürist ein Besuch des tschechischen Staatsprä-sidenten im vergangenen Jahr in China.Dabei hat er auf die geringe Versorgungs-dichte in der tschechischen Republik hin-gewiesen.Im Gegensatz zu Deutschland könnendie tschechischen Kolleginnen und Kolle-gen direkt nach dem Studium eine ver-tragszahnärztliche Tätigkeit aufnehmen.Allerdings erfolgt die Zulassung durch dieKassen. Da aber in weiten Teilen dertschechischen Republik eher eine Unter-versorgung herrscht, gibt es auch mit derZulassung keine Probleme. Alle Bürgerinnen und Bürger sind kassen-versichert. Es existiert eine Kassengebüh-renordnung, die zwischen dem Verbandder wenigen Krankenkassen und derZahnärztekammer ausgehandelt wird.Sollte es zu keiner Einigung kommen, ent-scheidet das Ministerium. Das war aber inden letzten 20 Jahren erst zweimal derFall. Die Zahnärzte rechnen nach der Kassen-gebührenordnung, die die Leistung direkt

in Kronen bemisst, also nicht wie bei unsden Umweg über einen Punktwert geht,mit den Kassen ab. Eine Budgetierung gibtes nicht. Auch eine KassenzahnärztlicheVereinigung ist in der tschechischen Re-publik nicht vorhanden. Alle Leistungen,die nicht in der Gebührenordnung ste-hen, werden mit den Patienten abgerech-net. Der Kassenkatalog ist im Gegensatzzu uns stark eingeschränkt und die Be-wertung ist deutlich geringer. Auch in der tschechischen Republik gibtes einen Mindestlohn, der aber so niedrigist, dass er in der Tätigkeit der Zahnarzt-praxen keine Rolle spielt. Auf Anregungder Zahnärztekammer zahlen die Kran-kenkassen im Rahmen der Qualitätsför-derung den Zahnärzten, die eine be-stimmte Fortbildungsintensität nachwei -sen, eine höhere Vergütung.Dies war einer der wenigen Punkte, wosächsische und tschechische zahnärztli-che Standespolitiker einen unterschiedli-chen Standpunkt haben. Ansonsten sinddie Probleme auf beiden Seiten der Gren-ze ähnlich gelagert. Insbesondere die zu-nehmende Bürokratisierung und die Ten-denz des Staates, sich immer stärker in dieBerufsausübung einzumischen, sind bei-den Systemen offensichtlich immanent. Jedes Jahr im Herbst veranstaltet dietschechische Zahnärztekammer in Prageinen großen Kongress unter dem TitelPrag-Dental-Days. Der gut vierstündige Gedankenaustauschendete in einem Rundgang durch dasZahnärztehaus, in dem insbesondere dieFortbildungsakademie das Interesse derGäste fand. An dieser Stelle gilt der Dankder Landeszahnärztekammer Sachsenunserem Kollegen Dr. Hans-Rainer Fi-scher, der die gesamte Zeit mit einer gran-diosen simultanen Übersetzungsleistungzur Völkerverständigung zwischen Tsche-chen und Sachsen einen entscheidendenBeitrag leistete.

Dr. Thomas Breyer

Am 17. Juni trafen sich die Präsidien der tschechischen und sächsischen Zahnärztekammer in Dresden. Die Teilnehmerführten einen intensiven Meinungsaustausch über die Berufsausübung der Zahnärzte in Deutschland und Tschechien.

Ph Dr. Ladislav Solc, Chefredakteur des Journals LKS, Dr. Hans-Rainer Fischer, Zahn-arzt in Sachsen und Dolmetscher, RN Dr. Marie Svabova, Büroleiterin in der Tsche-chischen Kammer, MU Dr. Robert Houba, Vizepräsident, MU Dr. Pavel Chrz, Präsi-dent der Tschechischen Kammer, Dr. Mathias Wunsch, Präsident der LZK Sachsen,Sabine Dudda, Geschäftsführerin und Dr. Thomas Breyer, Vizepräsident der LZKS

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 11Aktuell

Aktuelle ZBS-LeserfrageEine aktuelle Frage zum Thema Urlaub er-reichte uns von einer Zahnärztin, die eineAuszubildende in ihrer Praxis beschäftigt:

Welche Möglichkeiten hat der/die Ausbil-der/in, wenn in der Berufsschulzeit diePraxis geschlossen ist (z. B. wegen Urlaub)?Der Urlaub eines/einer Auszubildendensoll It. Ausbildungsvertrag § 6/3 zusam-menhängend und in der Zeit der Berufs-schulferien erteilt und genommen werden.Für den Fall, dass der/die Ausbilder/in Ur-laub außerhalb der Schulferien geplant hat,muss er dafür Sorge tragen, dass der/dieAuszubildende in dieser Zeit den Ausbil-dungspflichten nachkommen kann.Ergibt sich diese Situation, so besteht dieMöglichkeit, die/den AZUBI zur Hospitati-on in eine andere Zahnarztpraxis oder inein zahntechnisches Labor zu delegieren.Ziel sollte es sein, Kenntnisse und Fähigkei-ten zu vertiefen, Einblicke in ein anderesFachgebiet der Zahnmedizin zu ermögli-chen sowie andere Organisationsformenund Arbeitsweisen kennenzulernen.Es ist zu beachten, dass dem/der Auszubil-denden keine zusätzlichen Kosten (z. B.Fahrkosten) entstehen.Die Zahlung der Ausbildungsvergütung erfolgt in der Regel weiterhin vom/von derdelegierenden Zahnarzt/Zahnärztin.

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Spitzentreffen der Kammer mit Zahntechnikerinnungen

Grund für das Treffen war primär dieAuftraggeberhaftung des Zahnarztesnach dem Mindestlohngesetz.Die Vertreter der Innung und der Landes-zahnärztekammer sind sich einig darü-ber, dass die Innungsbetriebe den Zahn-ärzten in geeigneter Weise die Einhal-tung des Mindestlohngesetzes bestätigen.Übereinstimmung bestand auch darin,dass das Zahntechnikerhandwerk der-zeit einem starken Wandel unterliegt.Auf der einen Seite kommt es zur Kon-zentration größerer zahntechnischerEinheiten, auf der anderen Seite schreitetdie Industrialisierung des Handwerkesdurch Fräszentren und CAD/CAM-Tech-nik weiter voran. Die Anzahl der In-nungsbetriebe liegt in Sachsen bei etwa50 Prozent der Handwerksbetriebe. DieAuftragslage hat sich auf niedrigem Niveau konsolidiert. Nach Angaben derVertreter der Zahntechniker liegt der Unterschied der Zahntechnikpreise imVergleich zu den alten Bundesländernbei etwa 5 bis 7 Prozent. Der Bereich des Auslandszahnersatzeslässt sich naturgemäß schwer einschät-

zen, wird aber als relativ konstante Grö-ße angesehen. Auch in der Zahntechnikgibt es einzelne Betriebe, die mit Aus-landszahnersatzanbietern zusammenar-beiten.Präsident Dr. Wunsch sprach noch ein-mal die sensible Zusammenarbeit zwi-schen Zahntechniker und Zahnmedizi-ner im direkten Patientenkontakt an. Ermachte auf die Grenzen des Zahnheil-kundegesetzes aufmerksam, die eine Ar-beit des Zahntechnikers im Mund des Pa-tienten untersagt. Vertreter der Innungenbestätigten, dass auch sie ihre Betriebe indieser Richtung sensibilisieren. Insgesamtkann die Zusammenarbeit der Landes-zahnärztekammer mit den Innungen alsäußerst konstruktiv eingeschätzt werden.Debatten, wie auf Bundesebene, wo einzelne Zahntechnikerinnungen dasPraxislabor kriminalisieren, finden inSachsen traditionell nicht statt.Die Teilnehmer verständigten sich da-rauf, den Kontakt auch weiterhin in ge-wohnter Weise zu pflegen.

Dr. Thomas Breyer

Ende Juni trafen sich Präsident Dr. Mathias Wunsch und Vizepräsident Dr. ThomasBreyer mit den Obermeistern der Sächsischen Zahntechnikerinnungen Lutz Bigl,Innungsbereich Westsachsen, und Achim Schubert, Innungsbereich Dresden-Leipzig.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1512Aktuell

Bestellung ehrenamtlicher RichterBestellung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Berufsgerichts für dieHeilberufe beim Landgericht Dresden nach dem Sächsischen Heilberufekammerge-setz

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 fürdie Dauer von fünf Jahren nachfolgend genannte Kolleginnen und Kollegen zum eh-renamtlichen Richter des Berufsgerichts für die Heilberufe beim Landgericht Dresdennach dem Sächsischen Heilberufekammergesetz bestellt:

Herr Dr. med. Achim AwißusZahnarzt in Annaberg-Buchholz Herr Dipl.-Stom. Karl-Dieter BellZahnarzt in Taucha Herr Dr. med. Hans-Lutz Erler Zahnarzt in Weißenborn Herr Dr. med. dent. Tobias GehreZahnarzt in Leipzig

Frau Dr. med. Angela GrundmannZahnärztin in Löbau Herr Dr. med. Andreas HillmannZahnarzt in Leisnig Herr Dipl.-Stom. Bertold KunzeZahnarzt in Coswig

Ich danke allen genannten Kolleginnenund Kollegen für ihre Bereitschaft, diesesEhrenamt zu übernehmen. In den vergan-genen 25 Jahren wurde durch die Landes-zahnärztekammer Sachsen weder das Be-

Bestellung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Landesberufsgerichtesfür die Heilberufe beim Oberlandesgericht Dresden nach dem Sächsischen Heilberu-fekammergesetz

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat mit Wirkung vom 1. Januar 2016 fürdie Dauer von fünf Jahren nachfolgend genannte Kolleginnen und Kollegen zum eh-renamtlichen Richter des Landesberufsgerichts für die Heilberufe beim Oberlandesge-richt Dresden nach dem Sächsischen Heilberufekammergesetz bestellt:

Herr Prof. Dr. med. dent. Christian HannigZahnarzt in Dresden Frau Dr. med. Grit HantzscheZahnärztin in Pirna Herr Dipl.-Stom. Dirk LachmannZahnarzt in Leipzig Herr Dr. med. dent. Frank LiebetrauZahnarzt in Plauen Herr Dr. med. dent. René LoosZahnarzt in Chemnitz

Herr Dipl.-Stom. Edgar SchenkZahnarzt in Zwickau Herr Dipl.-Stom. Andreas TschöpeZahnarzt in Oelsnitz Herr Dr. med. dent. Thorsten WernerZahnarzt in WerdauHerr Martin ZeitschelZahnarzt in Meißen

rufsgericht noch das Landesberufsgerichtin Anspruch genommen.

Dr. Mathias Wunsch Präsident der LZKS

Studententreffen„Zusammen ist man weniger allein“ –Dieser Roman- und Filmtitel trifft auchauf die Zahnärzte und -ärztinnen in Sach-sen zu. Da jedoch der Beruf des Zahnarz-tes mit dem des gemeinen gallischenDruiden nur die scharfe Klinge und dieFarbe der Arbeitskleidung teilt, zeigensich auch in den Gemeinschaften signifi-kante Unterschiede.So trafen sich am 20. Mai 2015 34 Dresd-ner und 18 Leipziger Studenten in derLandeszahnärztekammer, um diese, ihreAufgaben und ihre Räumlichkeiten aufder Schützenhöhe kennenzulernen. Gewohnt zeitplanbewusst gingen die Dozenten auf die Historie und Bedeu-tung der Kammer für den praktizieren-den Zahnmediziner ein, wobei Herr Dr. Wunsch in seiner Funktion als Präsi-dent der LZK Sachsen sowohl den Anfangals auch das Ende der Vorträge bildete.Besonders beliebt bei den Studenten, vondenen sich die meisten im Abschlussjahrihrer Ausbildung befinden, ist auch dieVorstellung von in Sachsen tätigen Zahn-ärzten, die auf Assistentensuche sind. Beidem anschließenden Essen war die Mög-lichkeit gegeben, mit diesen erste Kontak-te zu knüpfen oder sich mit Kommilito-nen aus der jeweils anderen Universitätauszutauschen. Herr Prof. Böning bot im Anschluss nocheinen Rundgang durch das Gebäude anund ging hierbei auf die Vorteile der fir-men- und konzernunabhängigen Fortbil-dungen der Kammer ein. So bot sich je-dem Studenten ein Einblick auf dieVorzüge des verkammerten Berufes unddem, was die LZK Sachsen seit ihrerGründung nach der Wiedervereinigunggemacht hat. Gerade in Zeiten der mögli-chen Beschneidung jener durch die EU,wie dies derzeit bei Architekten diskutiertwird, ist diese Erfahrung viel wert – strengnach dem Motto: Wenn jeder allein seinSüppchen kocht, wird selten ein Zauber-trank daraus.

Florian Gethöffer

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Keine GEMA-Gebühr für Hintergrundmusikin Zahnarztpraxen

Bundesgerichtshof folgt EuGH-Rechtsprechung

Kontakt:

Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)Daniel LüdtkeSteuerberater

Musik kann beruhigend wirken, vor allem als „fast un -hörbare“ Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen – beilangwierigen Behandlungen wie auch im Wartebereich.Doch bislang stand auch die deutsche Musikverwertungs-gesellschaft GEMA mit im Wartezimmer oder am Be-handlungsstuhl und forderte Gebühren. Die Höhe derGebühren lag zwischen 100 und 900 Euro pro Jahr undhing von der Größe der Praxisräume und davon ab, obMusik aus dem Radio oder Fernsehen, vom MP3-Playeroder per CD abgespielt wird. Die Lizenzgebühren wur -den dann an die Urheber weitergeleitet, d. h. an Kompo-nisten, Texter, Verleger.

EuGH und BGH entscheiden zugunsten der Praxisinhaber Bereits 2012 entschied der Europäische Gerichtshof(EuGH), dass Tonträger in einer Zahnarztpraxis kostenfreiwiedergegeben werden dürfen. Nach Auffassung der Lu-xemburger Richter handelt es sich bei der Wiedergabe inder Zahnarztpraxis nicht um eine „öffentliche Wiederga-be“ im Sinne des europäischen Rechts. Die kostenloseWiedergabe von Tonträgern im Rahmen der Ausübungeines freien Berufs für Patienten, die unabhängig von ih-rem Willen in den Genuss dieser Wiedergabe kommen,führe nicht zu einem Anspruch auf Vergütung zugunstender Tonträgerhersteller. Das Urteil betraf allerdings dieitalienische Schwester der GEMA, die Verwertungsgesell-schaft Società Consortile Fonografici (SCF). Die GEMAhatte daher auch weiterhin ihre Gebühren erhoben. Be-troffene Zahnärzte ließen sich das jedoch nicht gefallen.Sie beriefen sich auf das Urteil des EuGH, kündigten denLizenzvertrag mit der GEMA und beendeten die Zahlungder GEMA-Gebühren. Die GEMA wehrte sich, klagte, je-doch in allen Instanzen ohne Erfolg. Nun haben auch deutsche Zahnarztpraxen rechtliche Si-cherheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dassdie Wiedergabe von Hintergrundmusik in einer Zahn-

arztpraxis keine vergütungspflichtige Wiedergabe nachdem Urheberrecht darstellt. Der BGH setzt damit dasEuGH-Urteil richtlinienkonform in nationales Recht um.

GEMA- und GEZ-Gebühren sind zwei verschiedene Dinge Auch wenn keine GEMA-Gebühr mehr anfällt. An derGEZ-Gebühr ändert sich nichts. Die Gebühreneinzugs-zentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten inder Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ist die gemeinsa-me Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffent -lich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BundesrepublikDeutschland. Sie zieht die festgesetzten Rundfunkge-bühren für Rundfunkempfangsgeräte von allen Rund-funkteilnehmern ein. GEZ-Gebühren müssen auch nachden Entscheidungen des EuGH und des BGH weiter ge-zahlt werden. Sie fallen immer an, wenn das Wartezim-mer per Radio oder TV beschallt wird. Es genügt schon,wenn ein Fernsehgerät im Wartezimmer steht oder wennnur am Empfang oder im Aufenthaltsraum ein Radio fürdie Helferinnen aufgestellt wird.

Haben Sie Fragen zu den Themen? Dann sprechen Sie unsan.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1514Aktuell

Erik Bodendieck neuer Präsident der Sächsischen LandesärztekammerDer Allgemeinmediziner Erik Bodendieckist neuer Präsident der Landesärztekam-mer. Er wurde am Freitag vom Sächsi-schen Ärztetag zum Nachfolger von JanSchulze und für fünf Jahre gewählt. Fürden 48-Jährigen stimmten 70 Mitgliederder Kammerversammlung, bei zwölf Ge-genstimmen und sieben Enthaltungen.Bodendieck, der eine Praxis in Wurzen(Landkreis Leipzig) hat, war seit 2007 Vi-zepräsident der Landesärztekammer. Der

geschiedene Vater dreier Töchter ist auchDiabetologe und arbeitet zudem alsSucht- und Palliativmediziner. Er gehörtauch der Bundesärztekammer in Berlinan. Vorgänger Schulze mahnte in der Ab-schiedsrede einen Richtungswechsel inder Gesundheitspolitik an. Bürokratieund Ökonomisierung raubten den Ärztenimmer mehr Zeit, die für die Behandlungund Zuwendung zum Patienten fehle, kri-tisierte er. Durch die aktuellen Strukturen

werde die Rolle des Arztes karikiert – undärztlich-ethische Maßstäbe würden redu-ziert. „Die Politik muss dafür sorgen, dassdie Demokratie den Markt bestimmt undnicht umgekehrt“, sagte Schulze. Zudemmüssten die Gesundheit selbst stärker ge-fördert und das Gesundheitssystem aufVorbeugung ausgerichtet werden.

PM SLÄK

Erste Aktivitäten laufen

Vor einem Jahr stellte Dr. Holger Weißig,Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen,den Obleuten und Vertretern der KZV dasProjekt „Kompendium“ vor. Dankenswer-terweise haben sich aus den Reihen derZahnärzte engagierte Mitstreiter gefunden.Nur mit deren Hilfe und fachlichem Sach-verstand wird dieses Projekt realisierbarsein. Am Ende sollen die sächsischen Pra-xen mit diesem Kompendium schnell undmit wenig Aufwand die gewünschten In-formationen bekommen und, so erforder-lich, Formulare direkt an die Körperschaf-ten versenden können. Insgesamt möchtenwir damit die Praxisverwaltungstätigkeitenerleichtern und entbürokratisieren. Des Weiteren beschäftigt sich eine ge-meinsame Internet-Arbeitsgruppe mit derNeugestaltung des Internetauftrittes. ImVorfeld hatte sich das IZZ in einer Klausur

„www.zahnaerzte-in-sachsen.de“ auf dem PrüfstandFast acht Jahre ist es her, dass KZV und LZKSachsen den neuen gemeinsamen Inter-netauftritt für die sächsischen Zahnärztestarten konnten. Mittlerweile hat sich die-ses Medium bei vielen Nutzern etabliert:als unentbehrliche und jederzeit erreich-bare Informationsplattform.

Neue Technik für mehr ServiceAuf den respektablen Zugriffszahlen aus-ruhen wollen sich KZV und LZK allerdingsnicht, denn es hat sich einiges getan. Sogibt es neue Technologien, die den Nut-zern ein Mehr an Qualität und Service er-möglichen sollen. Zugleich hat sich dasNutzerverhalten geändert. Gerade die jün-gere Generation greift bereits jetzt ver-stärkt von mobilen Geräten aus auf das In-ternet zu. Dem wollen sich auch diesächsischen Körperschaften LZK und KZVnicht verschließen.

aufzeigen lassen, welche Potenziale zurWeiterentwicklung der Website beste-hen.

Umfrage in den Praxen geplantDie Vorbereitungen für einen neuen Web-auftritt sind also in vollem Gange. Um dieAkzeptanz für www.zahnaerzte-in-sachsen.de auch in einem erneuerten For-mat bei den sächsischen Zahnärzten undihren Teams zu erhalten bzw. zu stärken,möchten wir diese nun gern einbeziehen.Dazu wird es eine Umfrage geben. Diesewird über den Internetauftritt sowie zu denVeranstaltungen Fachdental und Fortbil-dungstag der LZK Sachsen durchgeführt.Wir hoffen auf rege Beteiligung daran undwünschen uns entsprechend viele kriti-sche Hinweise, Anmerkungen und Verbes-serungsvorschläge aus den Reihen derNutzer.

GEMA-Gebühren für Radiomusik in Praxen entfallenEinem hartnäckigen Zahnarzt sei Dank, derdie Gebührenpflicht für seine Radiohinter-grundmusik bis zum Bundesgerichtshof in-frage stellte. Die Richter dort urteilten am15. Juni 2015 und folgten damit einem Ur-teil des Europäischen Gerichtshofes, dass

mit dem Abspielen von Radiomusik in denPraxisräumen eine Gebührenpflicht an dieVerwertungsgesellschaft GEMA entfällt.Nicht eingeschlossen in dieses Urteil ist dasAbspielen anderer Tonträger. Dort bestehtweiterhin die Abgabeverpflichtung.

Zahnärzte, die durch dieses Urteil betrof-fen bzw. besser befreit werden, solltenschnellstens bei der GEMA den Vertrag un-ter Bezug des Bundesgerichtshof-Urteils(Az.: I ZR 14/14) kündigen und ggf. bereitsgezahlte Jahresbeiträge zurückfordern.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 15Termine

Patientenakademie Termin: Samstag, 7. November 2015

10 bis ca. 13 Uhr Ort: Zahnärztehaus, Hörsaal Schützenhöhe 11

Dresden Thema: Hormonelle Umstellungen in verschiedenen

Lebensphasen und ihre Auswirkungen auf dieZahn- und Mundgesundheit

Referenten: Dr. med. Maren Goeckenjan (Dresden) PD Dr. med. habil. Barbara Noack (Dresden)

Im Laufe des Lebens erfährt der menschliche Körper in seinenEntwicklungsphasen verschiedene hormonelle Umstellungen.Die Pubertät, Schwangerschaft und Wechseljahre seien an die-ser Stelle genannt. Diese können einen nicht unwesentlichen Einfluss auf dieZahn- und Mundgesundheit haben. Frau Dr. Goeckenjan undFrau Dr. Noack werden in ihren Ausführungen sowohl die Aus-wirkungen auf die Gesamtgesundheit als auch die Wechselwir-kung auf die Zahn- und Mundgesundheit darstellen. Sie werden Bezug nehmen auf die vielfältigen Verhaltensverän-derungen in der Pubertät, auch hinsichtlich Zahn- und Mund-hygiene, und wie Ess- und Trinkgewohnheiten Zahnfleischer-krankungen beeinflussen können.Der Eintritt für Ihre Patienten ist wie immer frei.

Weitere Informationen:Telefon: 0351 8066-257 oder -256 (Frau Koeppel/Frau Hoegg).

Görlitz

Datum: Mittwoch, 2. September 2015, 20 Uhr; Ort: Landrats-amt, Görlitz; Themen: Zahnmedizinische Versorgung von Asylbewerbern, Kindeswohlgefährdung – Kinderschutz: EinThema für Zahnärzte?!, Organisation und Durchführung derGruppenprophylaxe in Görlitz; Information: Dr. med. RüdigerPfeifer, Telefon 03581 402328

Datum: Montag, 14. September 2015, 19 Uhr; Ort: Hotel „Goldener Hirsch“, Kamenz; Thema: Aktuelle Standespolitikund Punktwertverhandlungen; Information: Dr. med. GunterGebelein, Telefon 035797 73537

Datum: Mittwoch, 23. September 2015, 19 Uhr; Ort: Mercure-Hotel, Riesa; Themen: Aktuelle Standespolitik, Vortrag „Moder-ne gerinnungshemmende Medikamente – Was sollen Zahnärz-te wissen und beachten“, „Vortrag „Endokarditis-Prophylaxe“;Information: Dipl.-Stom. Cornelia Jähnel, Telefon 03525733136

Datum: Mittwoch, 23. September 2015, 19 Uhr; Ort: Hotel„Stadt Löbau“, Löbau; Themen: Validierung des Aufbereitungs-prozesses, Eckpunkte möglicher Praxisbegehungen; Informati-on: Dr. med. Angela Grundmann, Telefon 03585 862012

Datum: Donnerstag, 24. September 2015, 19 Uhr; Ort: Bürger-haus in Niesky; Thema: Dentine Hypersensitivität: Rezession –Abrasion – Erosion, Ursachen und Therapie in der Prophylaxe,Information: Dipl.-Stom. Helmtraud Schönrich, Telefon 03588205514

Datum: Dienstag, 29. September 2015, 20 Uhr; Ort: Gaststätte„Apels Garten“, Leipzig; Information: Dr. med. Angela Echter-meyer-Bodamer, Telefon 0341 4612012

Datum: Dienstag, 29. September 2015, 19 Uhr; Ort: Hotel „ZurPost“, Pirna; Themen: Neue Gesetze im Gesundheitswesen:GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, Präventionsgesetz, Gesetzzur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, Com-pliance-Leitlinie der KZBV; Information: Dr. med. dent. KarstenGünther, Telefon 03501 528554

Datum: Mittwoch, 30. September 2015, 19 Uhr; Ort: Gaststätte„Goldener Stern“, Memmendorf; Themen: StandespolitischeNeuigkeiten, Streifzug durch QM, Zahntechnische Abrechnungin der Zahnarztpraxis; Information: Dr. med. Gudrun Fritzsche,Telefon 03726 2938

Stammtische

Löbau

Niesky

Leipzig

Sächsische Schweiz

Kamenz

Riesa-Großenhain

Susann Müller DresdenBozhidara Naydenova LeipzigDipl.-Stom. Karin Noffke OppachHristina Radeva Leipzig

Neuzulassungen im KZV-BereichSachsenFolgenden Zahnärzten wurde im Juni 2015 die Zulassung alsVertragszahnarzt ausgesprochen:

Kennziffer 3036/0797Planungsbereich NordsachsenÜbergabetermin 01.04.2016Fachrichtung AllgemeinPraxisart Einzelpraxis

Die Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich unter u. g. Kennzif-fer an die KZV Sachsen, PF 100 954, 01079 Dresden.

Praxisausschreibung

Freiberg/Flöha

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1516Termine

Manifestation von Kinderkrankheiten bzw. Krankheiten bei D 66/15 Dr. Bernhard Lüders 23.09.2015,Kindern im Mundraum – Was ist aus kinderärztlicher Sicht 15:00-19:00 Uhrfür den Zahnarzt wichtig?Paediatrie meets Kinderzahnheilkunde/Kieferorthopädie

Die zahnmedizinische Betreuung von Menschen mit D 67/15 Dr. Imke Kaschke 30.09.2015,Behinderung – eine Herausforderung für das Praxisteam 14:00-18:00 UhrSicherheit im Umgang mit Patienten mit Behinderung gewinnen!(auch für Praxismitarbeiterinnen)

Implantate in der ästhetischen Zone – Erfolg und Risiko D 68/15 Dr. Falk Nagel 30.09.2015,Holm Preußler (ZTM) 14:00-19:00 Uhr

Aufbereitung mit NiTi-Instrumenten: Welche Instrumente D 69/15 Dipl.-Stom. Michael Arnold 02.10.2015,eignen sich wofür? 14:00-19:00 Uhr

Die PAR-Behandlung – von der Planung bis zur Abrechnung D 70/15 Inge Sauer 02.10.2015,(auch für Praxismitarbeiterinnen) Dr. Tino Schütz 14:00-19:00 Uhr

Periimplantitis – Eine Herausforderung für die Zahnarztpraxis D 72/15 Dr. Elyan Al-Machot 10.10.2015,09:00-16:00 Uhr

PowerPoint für Fortgeschrittene D 203/15 Inge Sauer 28.10.201514:00-19:00 Uhr

Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen nach BEMA D 204/15 Dipl.-Stom. Steffen Laubner 30.10.2015und die Mehrkostenvereinbarung in der Kieferothopädie 13:00-19:00 Uhr

Kniffliges für die Abrechnungsspezialisten der Praxis D 73/15 Dr. Thobias Gehre 30.10.2015,Simona Günzler 14:00-19:00 Uhr

Dresden

für Zahnärzte

Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106E-Mail: [email protected]

Petra Kokel (Ressortleiterin, Kurse Strahlenschutz): Tel. 0351 8066-102Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel. 0351 8066-108Anett Hopp (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-107Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-113

Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unseren Fortbildungsprogrammen für das 2. Halbjahr 2015 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de

Fortbildungsakademie: Kurse im September/Oktober 2015

Abrechnungsdschungel Suprakonstruktionen entwirrt L 07/15 Dr. Tobias Gehre 11.09.2015,(auch für Praxismitarbeiterinnen) Simona Günzler 14:00-18:00 Uhr

Qualitätsmanagement – leben und weiterentwickeln L 09/15 Inge Sauer 30.09.2015,(auch für Praxismitarbeiterinnen) 14:00-17:00 Uhr

Leipzig

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 17Termine

Update Ernährung: Ernährungstrends aus oralprophylak- D 163/15 Dipl. oec. troph. 02.09.2015tischer Sicht Roselinde Karalus 14:00-19:00 Uhr

Update Instrumentierung – Praktisches Intensivseminar für D 165/15 Simone Klein 03.09.2015,die ZMF/ZMP 09:00-17:00 Uhr

Recall bei PAR-Patienten: Ist nicht nur PZR – ist so viel mehr – D 169/15 Simone Klein 05.09.2015,ist UPT (für die ZMF/ZMP) 09:00-17:00 Uhr

Kommunikation mit Versicherungen und Beihilfestellen D 175/15 Helen Möhrke 16.09.2015,14:00-18:00 Uhr

Zahngesundheit und Ernährung D 177/15 Dipl. oec. troph. 23.09.2015,Grundlagen für die Prophylaxe Roselinde Karalus 14:00-19:00 Uhr

Abrechnungstraining für Fortgeschrittene – D 185/15 Ingrid Honold 07.10.2015,Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen 13:00-19:00 Uhr(auch für Zahnärzte)

Yoga am Arbeitsplatz und für den Alltag (Kurs 2) D 186/15 Cornelia Groß 07.10.2015,(auch für Zahnärzte) 14:00-18:00 Uhr

Prophylaxe aktiv! D 187/15 Martha Holzhauser-Gehrig 09.10.2015,09:00-18:00 Uhr

Yoga am Arbeitsplatz (Kurs 1) D 183/15 Cornelia Groß 09.10.2015,(auch für Zahnärzte) 14:00-18:00 Uhr

Dresden

für Praxismitarbeiterinnen

Kniffliges für die Abrechnungsspezialisten der Praxis C 03/15 Dr. Tobias Gehre 04.09.2015,(auch für Praxismitarbeiterinnen) Simona Günzler 14:00-19:00 Uhr

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz C 04/15 PD Dr. Dr. Matthias Schneider 11.09.2015,(mit vorherigem Selbststudium) 14:00-17:30 Uhr

Abrechnungsdschungel Suprakonstruktionen entwirrt C 05/15 Dr. Tobias Gehre 02.10.2015,(auch für Praxismitarbeiterinnen) Simona Günzler 14:00-18:00 Uhr

Chemnitz

ZahnärztekammerMecklenburg-VorpommernKörperschaf t des ö f fent l ichen Rechts

Weitere Informationen und Anmeldung*www.zaekmv.de

ZMK Meck lenburg-Vorpommersche Gese l l -schaf t fü r Zahn- , Mund- und K ie fe r-he i l kunde an den Un ive rs i tä ten Gre i f s -wa ld und Ros tock e. V.

Foto: © Neptun Warnemünde

Text

Text„Risiken kennen - Komplikationen managen“

24. Zahnärztetag & 66. Jahrestagung

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1518Praxisführung

Neben den in der vergangenen Ausgabevorgestellten Wiederherstellungsmaß-nahmen ist dem Festzuschuss-Befund 7.7beispielsweise auch die Unterfütterungeiner implantatgetragenen Prothese alsLeistung hinterlegt.

Hinweise zum Beispiel 1:Es liegt die Ausnahmeindikation der ZE-Richtlinie 36 b vor, so dass es sich um eineRegelversorgung handelt. Die Abrechnungerfolgt über die KZV. Handelt es sich um eine implantatgetrage-ne Prothese, kommt der Festzuschuss-Be-fund 7.7 zum Ansatz – unabhängig davon,ob eine Prothese teilweise oder vollständigunterfüttert wird.Bei dem vorliegenden Fall ist es aufgrundvon schwierigen Bissverhältnissen erfor-derlich, auch den Gegenkiefer vollständigmit abzuformen. Deshalb findet sich aufder Laborrechnung die BEL II-Pos. 012 8„Einstellen in den Mittelwertartikulator“. Das zahnärztliche Honorar wird nach BEMA berechnet und der jeweiligen Posi-tion ist die Kennzeichnung „i“ für implan-tatgetragenen Zahnersatz hinzuzufügen.

Hinweise zum Beispiel 2:Da die Ausnahmeindikation der ZE-Richt-linie 36 b nicht vorliegt, handelt es sich umeine andersartige Wiederherstellungsmaß-nahme. Die Abrechnung erfolgt direkt mitdem Patienten. Das zahnärztliche Honorar wird nach derGOZ berechnet und der Zahntechnikerstellt die Leistungen nach einem privatenVerzeichnis in Rechnung. Hierbei ist im-mer zu beachten, dass der Laborauftragden Hinweis auf das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen der Ausnahmeindikation der ZE-Richtlinie 36 b beinhalten muss. Ansonstenist es für den Zahntechniker nicht möglich,eine korrekte Rechnung zu erstellen.

Identische Erneuerung und Wiederherstellung an implantatgetragenem Zahnersatz (Teil 8)

Im Gegensatz zum Beispiel 1 wurde im Beispiel 2 der Fixator zur Bisslagesicherungberechnet. Lediglich der Oberkiefer wurde für die Unterfütterung abgeformt. Das Ge-genkiefermodell wird in Form eines sogenannten Kontermodells durch den Zahntech-niker hergestellt. Das Kontermodell gibt im Unterschied zum Oberkiefermodell nichtdie genaue Situation von Zähnen und Kieferteilen oder bereits vorhandenem Zahner-satz im Original wieder. Nur der Zahnkranz der zu unterfütternden Prothese wird inGips abgedrückt. Dennoch kann der Techniker hierfür ein Modell, in diesem Beispiel„Modell aus Superhartgips“, berechnen.

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www.zahnaerzte-in-sachsen.de

Festzuschuss 1 x 7.7BEMA 1 x 100 ci

Beispiel 1: Teilunterfütterung einer implantatgetragenen OK-Totalprothese – Ausnahmeindikation der ZE-Richtlinie 36 b liegt vor

Fremdlaborrechnung BEL II (Beispiel 1)

Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl

001 8 Modell bei Implantatversorgung 1001 0 Modell 1012 8 Einstellen in Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung 1808 8 Teilunterfütterung/implantatgestützt 1933 8 Versandkosten bei Implantatversorgung 2

Prüfung der Plausibilität (Beispiel 1)

FZ-Befund BEMA BEL II1x 7.7 100 ci 1 x 808 8

Festzuschuss 1 x 7.7GOZ 1 x 5270

Beispiel 2: Teilunterfütterung einer implantatgetragenen OK-Totalprothese –Ausnahmeindikation der ZE-Richtlinie 36 b liegt nicht vor

Fremdlaborrechnung NBL (Beispiel 2)

Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl

NBL Modell aus Superhartgips 2NBL Fixator 1NBL Basisteil unterfüttern 1NBL Versandkosten 2

Prüfung der Plausibilität (Beispiel 2)

FZ-Befund GOZ NBL1x 7.7 5270 Basisteil unterfüttern

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 19Praxisführung

Hinweise zum Beispiel 3:Das BEL II sieht für zahntechnische Leis-tungen im Zusammenhang mit Suprakons-truktionen entsprechend ZE-Richtlinie 36 a und b gesonderte Einzelpositionenvor. Dies ist in den Einleitenden Bestim-mungen zum BEL II im § 2 Abs. 2 geregelt. Erkennen kann man diese Einzelpositi -onen daran, dass die 4. Stelle der jeweili-gen BEL II-Nummer entweder die Ziffer 6oder 8 aufweist. Alle weiteren im Zusam-menhang mit Implantaten erbrachtenzahntechnischen Leistungen werdennach tatsächlichem Aufwand abgerech-net. Zum Beispiel sieht das BEL II für den Fixa-tor keine gesonderte Nummer, die auf 6oder 8 endet, vor. Damit ist es für denZahntechniker möglich, in das privateGebührenverzeichnis auszuweichen. Bei der Unterfütterung nach der BEL II-Pos. 809 0/809 8 wird eine Prothese voll-ständig mit Kunststoff unterlegt. Die vollständige Erneuerung einer Kunst-stoffbasis nach BEL II-Pos. 810 0/810 8 istindiziert, wenn der Prothesenkunststoffinsgesamt erneuerungsbedürftig ist. Es bleibt lediglich der Zahnkranz erhal-ten. Alle weiteren Kunststoffteile werdenerneuert. Welche der beiden zahntechni-schen Leistungen erbracht und berechnetwerden, entscheidet die Praxis mit demLaborauftrag beziehungsweise in Abspra-che mit dem Zahntechniker.

Zur Erinnerung: Alle Wiederherstellungs-maßnahmen unterliegen ebenfalls der24-monatigen Gewährleistung gemäß § 137 Abs. 4 SGB V: „Der Zahnarzt über-nimmt für Füllungen und die Versorgungmit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr.Identische und Teilwiederholungen vonFüllungen sowie die Erneuerung undWiederherstellung von Zahnersatz ein-schließlich Zahnkronen sind in diesemZeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzu-nehmen.“ Die Beurteilung, ob es sich um einen Ge-währleistungsfall handelt, ist abhängigvom Verschulden.

Hinweise zum Beispiel 4:Mit der BEMA-Umrelationierung im Jahr 2004 wurde aus Qualitätssicherungsgründendie direkte vollständige Unterfütterung als nicht mehr anerkannte Behandlungsmetodeeingestuft. Aus diesem Grund handelt es sich um eine nicht bezuschussungsfähigeLeistung. In diesem Fall ist es bei der Abrechnung möglich, das Erstellen eines privatenHeil- und Kostenplanes mit zu berechnen. Dies ist immer nur dann der Fall, wenn sichdie Krankenkassen an den Kosten einer Versorgung nicht beteiligen.

Inge Sauer/Simona Günzler

Prüfung der Plausibilität (Beispiel 3)

Festzuschuss 1 x 7.7BEMA 1 x 100 ei

Beispiel 3: Vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung einer implantatgetragenen OK-Totalprothese – Ausnahmeindikation der ZE-Richtlinie 36 bliegt vor

Fremdlaborrechnung BEL II/ggf. NBL (Beispiel 3)

Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl

001 8 Modell bei Implantatversorgung 1001 0 Modell 1011 2 Fixator 1

oderNBL Fixator 1809 8 vollständige Unterfütterung / implantatgestützt 1

oder810 8 Prothesenbasis erneuern / Implantatversorgung 1933 8 Versandkosten bei Implantatversorgung 2

FZ-Befund BEMA BEL II1x 7.7 100 ei 809 8 oder 810 8

Festzuschuss ––––––––GOZ 5280

Beispiel 4: Direkte vollständige Unterfütterung einer implantatgetragenen OK-Total-prothese – Ausnahmeindikation der ZE-Richtlinie 36 b liegt vor

Eigenbeleg (Beispiel 4)

Material für die direkte Unterfütterung

Prüfung der Plausibilität (Beispiel 4)

FZ-Befund GOZ NBL––––––– 5280 Unterfütterungsmaterial

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1520Praxisführung

Wie geht das mit der Analogie?In § 6 Abs. 1 GOZ heißt es: „(1) Selbst-ständige zahnärztliche Leistungen, die indas Gebührenverzeichnis nicht aufge-nommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwandgleichwertigen Leistung des Gebühren-verzeichnisses dieser Verordnung berech-net werden. Sofern auch eine nach Art,Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigeLeistung im Gebührenverzeichnis dieserVerordnung nicht enthalten ist, kann dieselbstständige zahnärztliche Leistung ent-sprechend einer nach Art, Kosten- undZeitaufwand gleichwertigen Leistung derin Absatz 2 genannten Leistungen des Ge-bührenverzeichnisses der Gebührenord-nung für Ärzte berechnet werden.“Die Weiterentwicklung in der Zahnmedi-zin führt dazu, dass Leistungen erbrachtwerden, die weder Bestandteil noch einebesondere Ausführung einer anderenLeistung nach dem gültigen Gebühren-verzeichnis sind. Um eine adäquate Ab-rechnung solcher Leistungen zu ermögli-

chen, wurde die Analogie auch in dieGOZ 2012 übernommen und erweitert.Daher gelten für die Berechnung vonLeistungen folgende Grundsätze:1. Ist eine Leistung in der GOZ beschrie-

ben, dann kommt uneingeschränkt dieentsprechende Gebührenposition derGOZ zur Abrechnung.

2. Ist eine Leistung nicht in der GOZ, je-doch in den zugelassenen Abschnittender GOÄ beschrieben, dann kommt dieGebührenposition der zugelassenenAbschnitte der GOÄ zur Abrechnung.

3. Ist eine Leistung weder in der GOZnoch in den zugelassenen Abschnittender GOÄ beschrieben, dann kann die-se Leistung analog gemäß Satz (1) zurAbrechnung gebracht werden.

Die GOZ 2012 erlaubt dabei den unein-geschränkten Zugriff auf eine Gebühren-position der GOZ oder die zugelassenenBereiche der GOÄ. Einziges Kriterium fürdie Auswahl der Analogposition ist der

Zugriff auf eine nach Art, Kosten- undZeitaufwand gleichwertigen Leistung.Die ausgewählte Leistung soll etwa soschwierig, zeitaufwendig und anspruchs-voll sein. Gleichwertig heißt also nichtgleichartig. Es ist daher nicht gefordert,dass z. B. ein mehrschichtiger Aufbau ver-loren gegangener Zahnhartsubstanz mitKompositmaterial in Adhäsivtechnik ein-schließlich Lichthärtung als Vorbereitungzur Aufnahme einer Krone analog mit ei-ner Füllungsposition zu liquidieren ist.Aus diesem Grunde wurde auch in denzur Verfügung stehenden Analoglistender BZÄK und in unserem Infosystem aufdie Benennung oder Empfehlung mögli-cher Analogpositionen verzichtet. Es istallein Sache des Zahnarztes zu entschei-den, welche Leistung er als gleichwertigerachtet. Die individuellen betriebswirt-schaftlichen Daten der Praxis (Stunden-satz) sind dabei zu berücksichtigen, abernicht als alleiniges Merkmal zur Auswahlder Analogposition heranzuziehen.

Aktuell mit dem GOZ-InfobriefDas GOZ-Infosystem der Landeszahnärz-tekammer Sachsen hat sich in vielensächsischen Zahnarztpraxen zu einemwertvollen Arbeitsmittel beim Umgangmit der GOZ entwickelt.Damit neue Informationen schnell diePraxis erreichen, wurde das bestehendeSystem um eine Funktion erweitert. DerGOZ-Infobrief erfüllt die Aufgabe einesNewsletters. Er wird immer dann ver-sandt, wenn neue Informationen wie z. B.Berechnungshinweise, Patienteninforma-tionen oder Kommentierungen der Recht-sprechung zur Verfügung stehen.Mit wenigen Klicks kann der Informati-onsservice genutzt werden:1. Anmeldung unter

http://goz.lzk-sachsen.org2. unter Benutzereinstellung das Käst-

chen GOZ-Infobrief aktivieren3. die geänderten Daten speichern.Neugierig geworden? Nutzen Sie den Ser-vice!

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15

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Wie wird die Behandlung einer Dentitio difficilis berechnet?

In Abhängigkeit der durchgeführten Therapiemaßnah-men stehen z. B. folgende Gebühren für eine Leistungs-berechnung zur Verfügung:

• Geb.-Nr. 4020 GOZ – Auftragen Medikament und/oder einfache Spülung der Zahnfleischtascheund/oder

• Geb.-Nr. 4025 – Einbringen eines antibakteriell wirkenden Medikamentes und/oder

• Geb.-Nr. 3300 GOZ – z. B. Drainage oder• Geb.-Nr. 3070/4080 GOZ – Exzision (Entfernung

bedeckender Schleimhaut) und/oder• Geb.-Nr. 2428 GOÄ – Eröffnung eines oberflächlich

unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszessesoder eines Furunkels

Begleitende Maßnahmen, wie z. B. Beratungen, Untersuchungen, Röntgen, Anästhesien, Entfernung von Belägen, Konkrementen u. Ä. werden zusätzlich berechnet.

Kommentar der BZÄKGOZ-Infosystem

Frage

Antwort

Fundstelle

Auch für die ausgewählte Analogpositiongilt, dass dem Zahnarzt als Vergütungengemäß § 3 GOZ die Gebühren, Entschä-digungen und der Ersatz von Auslagenzustehen. Sind also durch die Auswahlder Analogposition entsprechende Ausla-gen und Materialkosten nicht abgegolten,können diese selbstverständlich zusätz-lich berechnet werden. Zudem ist der Ge-bührenrahmen zu berücksichtigen. DieHöhe des Steigerungssatzes (§ 5 GOZ)soll auch für die Erbringung der Analog-position unter Berücksichtigung derSchwierigkeit und des Zeitaufwandes derLeistung sowie der Umstände bei derenAusführung nach billigem Ermessen be-stimmt werden. Ein Steigerungsfaktor > 2,3 (1,8) erfordert eine entsprechendeBegründung. Ebenso ist es möglich, diefür die erbrachte Leistung analog heran-gezogene Gebührenposition in einer Ver-einbarung nach § 2 Abs.1 festzuhalten.Ein Muster für eine solche Vereinbarungfinden Sie im GOZ-Infosystem.

Die Rechnungslegung erfolgt gemäß § 10Abs. 4 GOZ. Der Gebührennummer derals gleichwertig herangezogenen Leis-tung wird der Buchstabe „a“ zugefügt.Der Leistungstext ist für den Zahlungs-pflichtigen verständlich zu beschreiben(siehe Beispiel Kompositaufbau oben)und mit dem Hinweis „entsprechend“ so-wie der Bezeichnung der als gleichwertigerachteten Leistung zu versehen.Die Mühe für eine verständliche und kla-re Vereinbarung mit dem Patienten/Zah-lungspflichtigen und einer den Formerfor-dernissen entsprechenden Rechnungzahlt sich doppelt aus – Sie vermeiden Er-klärungsnot im Nachgang, und der Zah-lungspflichtige sowie die Erstattungsstel-len werden keine Argumente finden, IhreAbrechnung anzufechten.

Dr. med. Peter Mensinger

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1522Praxisführung

Das Wohnortprinzip – gültig für alle gesetzlichen KrankenkassenGibt man den Begriff „Krankenkassen“bei einer Suchmaschine ein, erscheinenmehr als 8 Millionen Ergebnisse. Diesebasieren auf der Vielzahl von Kranken-kassen, deren Anzahl jedoch immer klei-ner wird. Seit dem Jahr 1970 hat sich diese von 1.815 auf heute 124 Kranken-kassen reduziert.

Struktur der gesetzlichen KrankenversicherungDie Krankenkassen sind Träger der Ge-setzlichen Krankenversicherung, derengesetzliche Grundlage im Sozialgesetz-buch V zu finden ist.Der Spitzenverband Bund der gesetzli-chen Krankenkassen bildet seit dem 1. Ju-li 2008 die zentrale Interessenvertretungder gesetzlichen Krankenkassen. Aufgabeist vor allem die Gestaltung des Ord-nungsrahmens, innerhalb dessen derWettbewerb der Krankenkassen unterei-nander stattfinden soll. Unterhalb des Spitzenverbandes habensich gegründet:– der AOK-Bundesverband – der Verband der Ersatzkassen e. V.– der IKK e. V. – der BKK Dachverband e. V.– die Knappschaft-Bahn-See sowie – die Sozialversicherung für Landwirt-

schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)vormals Landwirtschaftliche Kranken-kasse

Eigene Krankenkassen undFremdkassen – HistorieJede zahnärztliche Abrechnung wurdeunterschieden in eigene Krankenkassenmit Punktwerthoheit bei der KZV Sachsenund Fremdkassen mit Punktwerthoheitbei der KZV am jeweiligen Krankenkas-sensitz. Bis zum Jahr 2003 vereinbarte die KZVSachsen eine Gesamtvergütung undPunktwerte für die vertragszahnärztlicheVersorgung mit jeder eigenen Kranken-kasse, die ihren Kassensitz/Verbandssitzin Sachsen hatte (Kassensitzprinzip).

heitlichen Kassenverzeichnis (BKV)enorm erhöht. Dieser Datenzuwachs re-sultiert daraus, dass für die Kassen, dievom Wohnortprinzip betroffen sind, je-weils regionale Wohnortvarianten zu un-terscheiden sind. Zu den jeweiligen Kas-sennummern kommen also jeweilsweitere 17 dazu, entsprechend der An-zahl der Kassenzahnärztlichen Vereini-gungen.

FazitDie KZV Sachsen übernimmt im Verhält-nis zu den Krankenkassen die Abwick-lung der Vergütung für alle Versicherten,die in Sachsen wohnen, direkt.

Nicht tangiert wird das Verhältnis desZahnarztes zur KZV Sachsen. Unverän-dert werden alle Leistungen, die sächsi-sche Zahnärzte an gesetzlich versicher-ten Patienten erbracht haben, mit derKZV Sachsen abgerechnet – unabhängigvom Wohnort des Versicherten. Hierkommt lediglich ein anderer Punktwertzum Ansatz. Aktuelle Punktwertinforma-tionen für eigene Krankenkassen undFremdkassen finden Sie unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de .

Der Ansatz des Punktwertesam Beispiel

Krankenkasse: IKK gesund plus

Kassensitz: Sachsen-Anhalt

a) Wohnort des Versicherten: Dresden–> Punktwert KZV Sachsen

b) Wohnort des Versicherten: Kassel–> Punktwert KZV Hessen

Frank Enge

Die zahnärztliche Abrechnung eines Ver-sicherten, dessen Krankenkasse ihren Sitznicht im Freistaat Sachsen hatte, wurdeim Rahmen der Fremdkassenabrechnungan die zuständige KZV weitergeleitet.

Das WohnortprinzipAb dem Jahr 2003 hat sich die Sachlagedurch das Gesetz zur Einführung desWohnortprinzips erheblich verändert.Zunächst nur für die Betriebs- und In-nungskrankenkassen umgesetzt, wird esseit Januar 2015 für alle Krankenkassenangewendet. Grundsätzlich wird ein Versicherter derKZV zugeordnet, in dem er seinen Wohn-sitz hat. Eine Ausnahme gilt für den Versi-cherten mit Wohnsitz im Ausland. Dieserwird der KZV zugeordnet, in dem seineKrankenkasse ihren Sitz hat.Die KZV Sachsen vereinbart nunmehr mitjeder Krankenkasse bzw. -verband eineGesamtvergütung und Punktwerte für dievertragszahnärztliche Versorgung derVersicherten, die ihren Wohnsitz im Be-reich der KZV Sachsen (Gebiet FreistaatSachsen) haben. Dies gilt auch für derenFamilienangehörige mit Wohnsitz außer-halb Sachsens.

Mit der Einführung des Wohnortprinzipswird für länderübergreifende Kranken-kassen anstelle des bis dahin geltendenKassensitzprinzips das Wohnortprinzipangewendet. Daraus folgt, dass bei län-derübergreifenden Krankenkassen quasivirtuelle Teilkrankenkassen entstehen, diefür jeden KZV-Bereich, in dem Versicher-te wohnen, die eigenständige direkte Ab-rechnung durch die KZV Sachsen ermög-lichen.In der Folge gelangen nur noch zahnärzt-liche Abrechnungen in den Fremdkassen-ausgleich, bei denen der Versicherte in ei-ner Fremdkasse versichert ist und nicht inSachsen wohnt. Zu beachten ist hier, dassunter Fremdkassen auch die Wohnortva-rianten der sächsischen Krankenkassenzählen. Dadurch hat sich die Anzahl derKostenträger-Nummern im Bundesein-

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 23Recht

Dokumentation und Aufklärung – schon verloren,wenn die Dokumentation fehlt?Das LG Mönchengladbach hat in einemUrteil vom 07.01.2015 (4 S 74/14) einenZahnarzt zur Zahlung von Schadenser-satz verurteilt, weil er eine Patientin nichthinreichend über die Folgen des Unter-lassens einer gebotenen zahnmedizini-schen Behandlung (nämlich der Verlustdes Zahnes) in Form einer Wurzelkanal-behandlung aufgeklärt hat. Dabei hat derZahnarzt in der Dokumentation vermerkt,dass die Durchführung einer Trepanationdurch Brücke empfohlen werde. Das Gericht verneint hier eine ordnungs-gemäße Aufklärung, da der Zahnarztnicht dezidiert auf die Umstände hinge-wiesen haben soll, die eintreten, wenndie notwendige Behandlung ausbleibt.Der Zahnarzt hat es unterlassen, die be-sondere Dringlichkeit der Maßnahme zudokumentieren. Für das Fehlen der gebotenen Aufklärungberuft sich das Gericht dabei auf die Ver-mutungsregelung des § 630h Abs. 3 BGB,wonach bei einer fehlenden Dokumenta-tion regelmäßig vermutet wird, dass dieentsprechende Maßnahme auch nichtdurchgeführt worden ist. Das LG Mön-chengladbach stellt hier kurz und knappfest, dass bei fehlender Dokumentationvon Einwilligung und Aufklärung das Feh-len der Aufklärung und Einwilligung ver-mutet wird.Was bedeutet dies nun für die zahnärztli-che Praxis? Ist die Aufklärung noch um-fangreicher und genauer zu dokumentie-ren? Für die rechtliche Bewertung ist zu unter-scheiden zwischen der Aufklärungs-pflicht und der Dokumentationspflicht.Zunächst ist der Arzt verpflichtet, den Pa-tienten vor Gefahren zu warnen, diedurch das Unterlassen einer ärztlichenBehandlung entstehen können. Der Arzthat dabei insbesondere die Dringlichkeiteiner konkreten Maßnahme darzustellen,nur dann kann sich nach der Rechtspre-chung der Patient entscheiden, eine be-stimmte Maßnahme auch tatsächlichdurchführen zu lassen. Die Weigerung ei-nes Patienten, eine bestimmte Behand-lung dann nicht durchführen zu lassen, ist

nur dann beachtlich, wenn der Arzt zuvorauch den Patienten auf die Dringlichkeitgesondert hingewiesen hat. Der Umfangder Aufklärung kann hier nur im Einzelfallbeurteilt werden.Nach dem zu entscheidenden Sachver-halt des LG Mönchengladbach war eineWurzelkanalbehandlung wohl geboten.Der Zahnarzt hatte auch eine Behand-lungsmöglichkeit vorgeschlagen, die je-doch „zugewartet“ werden sollte. Ob danach dann durch den Zahnarzt diebesondere Dringlichkeit der Maßnahmevor Augen zu führen war, kann nur nachdem jeweiligen Einzelfall entschiedenwerden. Ein konkreter Zahnverlust müss-te überwiegend wahrscheinlich sein.Dies muss dann durch den Sachverständi-gen entschieden werden, wie dringlichtatsächlich eine bestimmte Behandlungist und ob ein Zuwarten medizinischnoch vertretbar ist. Eine andere Frage ist dann, inwieweit die-se Aufklärung dokumentationspflichtig ist und bei fehlender Dokumentationdann die Vermutungsregelung des § 630hAbs. 3 BGB gilt. Nach einer neueren Entscheidung desBGH vom 28.01.2014 (VI ZR 143/13),wobei der zu entscheidende Sachverhaltvor der Verkündung der Änderungen imBGB zu den Patientenrechten lag, ist eineDokumentation der Aufklärung regelmä-ßig nicht erforderlich. An das Fehlen einer Dokumentation soll ausdrücklichkeine Beweisskepsis geknüpft werden.Der Arzt soll die Möglichkeit erhalten,auch ohne Dokumentation den Nach-weis einer ordnungsgemäßen Aufklärungzu führen, deshalb dürfen keine überzo-genen Anforderungen an den Arzt gestelltwerden. Die eigene Darstellung des Arz-tes muss nur schlüssig und „einiger“ Be-weis für ein Aufklärungsgespräch geführtsein. Das ist eine deutliche Abschwä-chung der Anforderungen an den Beweisder Aufklärung des Patienten.Durch die seit dem 01.01.2013 geltendeRechtslage ist nun durch die Vorschriftdes § 630f Abs. 2 BGB geklärt, dass auchEinwilligungen und Aufklärungen in die

Patientenakte aufzunehmen sind. Wasfolgt aber daraus, wenn es in der Patien-tenakte an entsprechenden Angabenfehlt? Gelten dann noch die Ausführun-gen des BGH aus dem vorher zitierten Ur-teil vom 28.01.2014? Oder kehrt sich dieBeweislast dahingehend gem. § 630h Abs. 3 BGB um, dass nun automatischvermutet wird, dass keine Aufklärung er-folgt ist, wie dies auch von dem LG Mön-chengladbach angenommen worden ist?Unzweifelhaft ist die Dokumentation derAufklärung rechtlich geboten, es bleibtaber bei der Feststellung des BGH, dassaus medizinischer Sicht – anders als beiBehandlungsmaßnahmen – eine Doku-mentation der Aufklärung nicht gebotenist. Diese Feststellung steht auch im Ein-klang mit der Regelung des § 630h Abs. 3BGB, der die Vermutungsregelung nur aufmedizinisch gebotene wesentliche Maß-nahmen erstreckt. Die Aufklärung ist ge-rade keine medizinische Maßnahme.Dem Zahnarzt bleibt es also unbenom-men, eine durchgeführte Aufklärung auchdurch ein schlüssiges mündliches Aufklä-rungsgespräch nachzuweisen. Die Vorgaben des BGH in der Entschei-dung vom 28.01.2014 berücksichtigendurchaus realistisch den Praxisalltag. Klar ist: Im Streitfall ist eine ausführlicheDokumentation in der Patientenakte im-mer besser, von einer Verschärfung derFolgen einer nicht dokumentierten Auf-klärung kann aber nicht gesprochen wer-den.

RA Matthias Herberg

Die natürliche Gerechtigkeit ist eineAbmachung über das Zuträgliche, um einander gegenseitig weder zuschädigen noch sich schädigen zu lassen.

Epikur von Samos (341 – 271 v. Chr.)griechischer Philosoph

Zitat des Monats

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1524Fortbildung

Frühjahrstagung der Gesellschaft für ZMK Dresden e.V.In den schönen Räumen des neuen Boulevardtheaters in der Maternistraße in Dresden fand am 11. April die diesjährigeFrühjahrstagung der Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Dresden e.V. statt.

Die wissenschaftliche Leitung der Tagunghatten Dr. Gabriele Viergutz, Bereich Kin-derzahnheilkunde der Poliklinik für Zah-nerhaltung, und Professor Dr. Tomasz Ged-range, Direktor der Poliklinik für Kiefer-orthopädie der TU Dresden. Thema derdiesjährigen Frühjahrstagung war „Kinder-zahnheilkunde und Kieferorthopädie ausSicht des Praktikers“. Die Begrüßung undEröffnung übernahm Professor Dr. ThomasHoffmann, Vorsitzender der Fachgesell-schaft und Direktor der Poliklinik für Paro-dontologie, der TU Dresden.Professor Gedrange führte das Tagungsthe-ma mit den erfreuenden Worten ein, dassaufgrund verbesserter Mundhygiene beiKindern eine geringere Kariesprävalenz zuverzeichnen sei. Professor Schiffner, Poliklinik für Zahner-haltung und Präventive Zahnheilkunde desUniversitätsklinikums Hamburg-Eppen-dorf, gab interessante Einblicke in den ak-tuellen Stand der Kariesprophylaxe mitFluoriden. In der Zwischenbilanz zu denvon der Bundeszahnärztekammer heraus-gegebenen Mundgesundheitszielen biszum Jahre 2020 ist festzustellen, dass derAnteil naturgesunder Gebisse bei den 6-bis 7-Jährigen im Jahre 2009 bei 53,9 Pro-zent lag. Ziel ist, dass im Jahre 2020 80 %der 6- bis 7-Jährigen kariesfrei sein sollen.Prof. Schiffner rief folglich dazu auf, früheran die Kinder heranzutreten. Derzeit wer-den viele Initiativen gegründet, Kinder vordem 3. Lebensjahr zur Risikoabschätzungin die Praxis zu bringen. Auch die Wirkungsweise und die Applika-tionswege von Fluoriden wurden vorge-stellt. Eine strikte Trennung der Applikati-onswege ist nicht möglich. Wichtig sei es,dass die Fluoridapplikation lokal am demi-neralisierten Zahn stattfindet, denn nurdann würde das Fluorid auch in den Zahn„einsickern“, betonte Prof. Schiffner.Die Problematik der Fluoridprophylaxeliegt in den regional unterschiedlichenLeitlinien. Marinho et al. (2003) bestätigteine klare Evidenz, dass Zahnpasta Fluoridenthalten soll. Generell gilt, dass gesicherteEffekte ab 1.000 ppm nachgewiesen wer-

den können. Es wurde empfohlen, den va-liden und evidenz-basierten Leitlinien zurAnwendung von Fluoriden der DGZMK2013 zu folgen.

Dr. S. Rüder, Anästhesiologe des Universi-tätsklinikums Dresden und zuständig fürdie Narkosen im Bereich Kinderzahnheil-kunde, sprach über die Möglichkeiten dereinfachen Sedierung sowie der Intubati-onsnarkose (ITN). Fach- und Zahnärzte be-kamen die Möglichkeit, ihr Wissen überdie Sofortmaßnahmen zur Ersthilfeleistungfür ihre Praxis aufzufrischen. Weitere Fragen wie etwa „Schadet eineNarkose dem Gehirn?“ und „Wann sindAnästhesieleistungen in der Zahnmedizinnotwendig“ wurden beantwortet. Empfehlungen zur ambulanten Anästhesiebei Neugeborenen, Säuglingen und Klein-kindern sowie zur Sedierung bei Zahnbe-handlung wurden gegeben.Eine gemeinsame Stellungnahme aus anäs-thesiologischer und zahnärztlicher Sichtdes BDAs und der DGA zum Einsatz vonLachgas zeigte, dass der Einsatz desselbenzur minimalen Sedierung bei zahnärztli-chen Prozeduren bei Kindern unter Be-rücksichtigung spezieller Indikationen,Kontraindikationen, organisatorischen, ap-parativen und personellen Anforderungennach dem heutigen Stand des Wissens ausSicht der Deutschen Gesellschaft für Anäs-thesiologie und Intensivmedizin in speziel-lem Umfang vertretbar ist. Aufgrund deshohen Aufwands zur sicheren Anwendung

von Lachgas und dem dazu im Vergleichstehenden zu geringen Benefit kommt inder Dresdner Uniklinik Lachgas allerdingsnicht zum Einsatz.

Prof. Dr. J. Henker zeigte die interessanteKomorbidität von Zöliakie – welche auch„das Chamäleon“ unter den Erkrankungengenannt wird – und Zahnschmelzhypopla-sie auf. Quintessenz dieses Vortrags wardie dringende Bitte, Patienten mit Zahn-schmelzhypoplasie zum Kindergastroente-rologen bzw. ab dem 18. Lebensjahr zumGastroenterologen zu schicken.

In ihrem sehr eindrucksvollen und bewe-genden Vortrag über die „Betreuung vonKindern und Jugendlichen mit Behinderun-gen – eine Herausforderung für den Zahn-arzt“ stellte Prof. R. Heinrich-Weltzien, Lei-terin der Poliklinik für Präventive Zahnheil-kunde und Kinderzahnheilkunde in Jena,anhand von sehr praxisorientierten Tippsdar, wie Zahnärzte ihre Verhaltens- undKommunikationsführung von Patienten mitgeistiger und Mehrfachbehinderung ver-bessern können. Klinische Besonderheitenstellen ausgeprägter Kariesbefall, häufigeschwerwiegende gingivale und parodonta-le Erkrankungen, besonders bei Antikonvul-siva-Therapie, häufige Kieferfehlstellungen– insbesondere der offene Biss, Hypersali-vation, Zahnaplasien, Formveränderungender Zähne und durch häufiges Stürzen be-dingte Zahntraumata dar. So wurde betont,dass diese Kinder und Jugendlichen als „In-dividuen mit speziellem Bedarf an medizi-nischer Versorgung“ – und nicht etwa als„Behinderte“ – anzusehen sind. Zahlreicheursachen- und patientenbezogene Barrie-ren im Versorgungssystem wurden erläu-tert. Auch wurde auf die dringende Not-wendigkeit der Fixierung des Patienten unddie entsprechenden Leitlinien der Ameri-can Academy of Pediatric Dentistry (kurz:AAPD) 2013 zur protektiven Stabilisierungdes Patienten aufmerksam gemacht.

Dr. Ute Botzenhart, Oberärztin in der Poli-klinik für Kieferorthopädie in Dresden, gab

Professor K.-H. Dannhauer, Direktor derPoliklinik für Kieferorthopädie, Leipzig

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 25Fortbildung

mit ihrem Vortrag „Schnittstelle KZHK –KFO – Wann muss der Kieferorthopädeeinbezogen werden?“ einen gelungenenAuftakt in das Zweitthema der Tagung. Anhand von zahlreichen Studien demons-trierte Frau Dr. Botzenhart, wo die Schnitt-stelle zur Kieferorthopädie genau liegt.Wichtig für eine gute kieferorthopädischePlanung sind das Timing, die Art undSchwere der Anomalie, das Alter und dieCompliance der Patienten. Eine sofortigeÜberweisung an den Kieferorthopäden istim Falle des frühzeitigen Milchzahnverlus-tes wichtig, da dies die häufigste Ursachefür eine Störung in der Gebissentwicklungund der Platzverlust in den ersten drei Mo-naten am größten ist. Bei frühzeitigemMilchzahnverlust gibt die Verzahnung Auf-schluss über eventuelle Wanderung der 6-Jahr-Molaren. Im Falle von vorhandenenLageabweichungen permanenter Zahnkei-me ist es wichtig, den Durchbruch zu steu-ern. Frau Dr. Botzenhart sprach auch überdie Indikationen zur interzeptiven Frühbe-handlung bei extremen Kieferlagen, dasSchlaf-Apnoe-Syndrom bei Kindern mitKlasse II sowie die Dringlichkeit der frühenAbstellung von Habits (wie Daumenlut-schen oder Lippenbeißen). Mesiodentessind häufig ein Zufallsbefund. Jungen sinddoppelt so oft betroffen wie Mädchen, einegenetische Prädisposition wird angenom-men. Um weitere Abweichungen in derGebissentwicklung zu verhindern, solltenMesiodentes frühzeitig entfernt werden.Sehr häufig kommen eine vergrößerte sa-gittale Stufe im Milchgebiss, primärer Eng-stand im Wechselgebiss sowie ein Kreuz-biss vor. Anzeichen hierauf wurden ge-schildert und sollten von Zahnärzten, dieKinder behandeln, frühzeitig erkannt wer-den. Bei einem unbehandelten Kreuzbissbesteht beispielsweise die Gefahr derasymmetrischen Unterentwicklung desUnterkiefers mit dem Risiko der Manifesta-tion und Adaptation in den Kiefergelenken.

Professor K.-H. Dannhauer, Direktor derPoliklinik für Kieferorthopädie in Leipzigsprach über die „Über- und Unterzahl vonZähnen – Therapiestrategien in Abstim-mung zwischen KZHK und KFO“. In derPräsentation bekamen die Zuhörer Ge-schichtliches, virtuell beeindruckend dargestellte klinische Beispiele und die ver-schiedenen Therapiemöglichkeiten aufge-

zeigt. Die im Raum des Erzgebirges um-weltbedingt häufig vorkommenden Nicht-anlagen erfordern ein diagnostisches Wax-up zur besseren Entscheidungsfindung undPatientenaufklärung. Die Autotransplanta-tion eines 3. Molaren in die Alveole des 2. Milchmolaren sei eine in Leipzig zuneh-mende mögliche Therapievariante, welchebei den Patienten auf höhere Akzeptanzstößt. Ebenfalls wurden viele praktischwertvolle Hinweise für den Kliniker gege-ben, z. B., dass Doppelanlagen ein Mikro-symptom einer Spaltbildung sein können.Zusammenfassend sind eine genaue Ab-wägung und die interdisziplinäre Abstim-mung zwischen der KZHK, der Prothetik,Implantologie und der Kieferorthopädiezielführend für eine individuell gerechteTherapie von Patienten mit über- oder un-terzähligen Zähnen. Wichtig ist es, die inProfessor Dannhauers Vortrag erwähntenÄnderungen der Therapiestrategien zuetablieren und somit die Schnittmengezwischen der Kinderzahnheilkunde undder Kieferorthopädie in der Therapie best-möglich zu vereinen. Je früher die konzep-tionelle Planungsphase stattfindet, destogrößer fällt die Variantenvielfalt der Thera-piemöglichkeiten aus.

Über den Einfluss einer verbesserten Ok-klusion durch eine KFO-Behandlung aufdie Ästhetik, das Profil, die Nasenatmungund das multifaktoriell bedingte Krank-heitsbild der craniomandibulären Dys-funktionen sprach am Nachmittag Profes-sor Dr. A. Sabbagh, Erfinder u. a. desAquasplints und der SUS-Apparatur aus Er-langen. Der Referent gab viele hilfreichepraxisorientierte Tipps. Unter anderemwies er darauf hin, Patienten mit Deck- undZwangsbiss erst mit Hilfe des Aquasplints

zu entkoppeln. Der Aquasplint wirke nachdem Archimedes Gesetz und statt des lan-gen Einschleifens würden fünf MinutenStuhlzeit ausreichen, um den Patienten ineine muskulär entspannte Position zu brin-gen, gab Professor Dr. Sabbagh an. „Funkti-on versus Ästhetik – KFO aus funktionellerSicht mit Schwerpunkt Kiefergelenksdiag-nostik“ war Thema seines Vortrags. DieFrage der Extraktion oder der Expansion inHinblick und Zusammenhang mit einerVerbesserung der Atmung wurde ebenfallsgenauer beleuchtet. Auch gab Prof. Dr.Sabbagh eine Checkliste wichtiger funkti-oneller Proben, die nicht zuletzt aus foren-sischen Gründen unabdingbar routine-mäßig vor jeder kieferorthopädischen Be-handlung, aber auch prothetischen Neu-versorgung durchzuführen sind. Die Behandlung von Atmungsstörungenwie das Schnarchen mittels Protrusions-schienen wurde erläutert. Die Diagnoseder allgemeinen Bindegewebsschwächemit ihren kieferorthopädisch längeren The-rapiezeiten sowie höheren Rezidivratenwurde hervorgehoben.

Zum Schluss gab Dr. Marie-Theres Weberaus der Poliklinik für Zahnerhaltung, Dres-den, eine gelungene Übersicht über dasThema: „Was kann die ,ästhetische‘ Zahn-heilkunde richten?“. Sie stellte einigedurchgängig spannende Fallbeispiele vonkonservierender Weiterversorgung nachTrauma und Kieferorthopädie sowie nachkieferorthopädischem Lückenschluss beiAplasie der seitlichen Schneidezähne mitanschließender konservierender Umge-staltung der Eckzähne vor. Die minimalnon-invasive Kombination mit Komposit-aufbauten stellt heutzutage eine beeindru-ckende Alternative zu prothetischen Lö-sungen dar.

Bis zum Schluss war das Auditorium mitrund 240 aufmerksamen Fachspezialistenbesetzt, die viele anregende praktischeTipps mit in ihren Alltag nehmen konnten. Die Vorfreude auf die im Herbst stattfin-dende nächste Tagung am 24. Oktober2015 über „Oralchirurgische Aspektezahnärztlicher Therapie“ steht bereits fest!

MDDr. Lilian BauerZahnärztin

Poliklinik für Kieferorthopädie

Professor J. Henker (li.) und Professor T. Hoffmann (re.), Dresden

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1526Fortbildung

Orale Gesundheit und „Fast Food“

„Weil Speis und Trank in dieser Welt doch Leib und Seel’ zusammenhält.“ Dieses Zitat stammt aus dem Libretto des Sing-spiels von Hinrich Hinsch zu „Don Quijote“. Es zeigt die elementaren Grundbedürfnisse des Menschen auf. Der Menschheutzutage möchte allerdings nicht nur Hunger und Durst stillen, sondern das Essen und Trinken als „Genuss“ wahrneh-men. Der definitionsgemäß breite Ermessensspielraum zählt dabei von „Fast Food“ bis hin zum Gourmet-Restaurant.Auswirkungen auf die Gesundheit sind möglich. Der häufige und übermäßige Konsum moderner Lebensmittel kann zuAdipositas, Stoffwechselstörungen und Allgemeinerkrankungen führen. Doch auch die Mundgesundheit kann betroffensein. Ein erhöhtes Kariesrisiko, Parodontopathien und Schmelzerosionen können entstehen.

Allgemeine Gesundheit und ErnährungStudien belegen den Zusammenhangzwischen sozialer Herkunft und Ernäh-rungsgewohnheiten (1). Beachtlich, dassnicht nur das bürgerschaftliche Engage-ment und die soziale Vernetzung, son-dern auch das Gesundheitsverhalten vomerreichten Bildungsgrad mitbestimmtwerden (2). Ernährungsmuster werdenschon in der frühen Erziehung eingeübt,die in der Regel die Jugendzeit überdau-ern und, wenn überhaupt, erst im Er-wachsenenalter hinterfragt und gegebe-nenfalls geändert werden. Unsere Nah -rungsaufnahme beeinflusst entscheidendunseren gesundheitlichen Lebenswegund ist bei einer Vielzahl von zum Todeführenden Krankheiten von immenser Be-deutung (3). Hierzu zählen koronare Er-krankungen, die häufig durch Bluthoch-druck, Diabetes mellitus und Überge -wicht hervorgerufen werden (3). Die Ver-änderungen der Essgewohnheiten habennachweisbar dazu geführt, dass sie derGesundheit Schaden zufügen. Untersu-chungen haben gezeigt, dass Kinder be-reits im Mutterleib eine Vorliebe für be-stimmte Lebens- und Genussmittelentwickeln und das Ernährungsverhaltenunmittelbar beeinflussen können (4).Frühzeitige gezielte Aufklärungsprogam-me können Mütter bzw. Eltern und Kinderunterstützen. Regeluntersuchungen soll-ten auch eine Ernährungsberatung ein-schließen, ebenso der Hinweis auf diezahnärztliche Untersuchung. In derjüngsten Stellungnahme (April 2015) derBZÄK zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung undder Prävention durch die Bundesregie-rung wird eine Änderung des § 26, SGB V

in ihrer Kindheit übergewichtig oder adi-pös waren, blieben dies auch im Erwach-senenalter (10).

Fast Food – schnell und gesund?Der Begriff „Fast Food“ wurde in den1950er Jahren in den Vereinigten Staatenvon Amerika geprägt. Obwohl häufig an-genommen wird, dass die Amerikaner„Erfinder“ dieser Esskultur sind, gab es inder Tat schon in der Zeit der Römer inStädten viele arme Menschen, die wederPlatz zum Kochen noch Geld zum Ein-kaufen in Lebensmittel-Geschäften hatten(11). Überliefert ist bereits ein sog. „Drivein“ im 12. Jahrhundert nahe der Themsein London, in dem vor allem hungrigeReisende rund um die Uhr „schnelles Es-sen“ kaufen konnten (11). Der Aufbau derImbiss-, Schnell- und Systemgastronomiein Deutschland beförderte den Zugriff auf die „schnelle“ Mahlzeit, und große„Burger“-Ketten verhalfen schließlichdem „Fast Food“ zum anhaltenden Sie-geszug. Die Aufnahme von „Fast Food“-Produkten in den täglichen Speiseplangeht hierbei auf die Zeitersparnis. Beson-dere Vorkehrungen für den Verzehr müs-sen nicht wahrgenommen werden. Ge-deck wird bereitgestellt, Beseitigung vonGeschirr ist nicht notwendig und es kannsowohl im Restaurant als auch per „Drivein“ an jedem beliebigen anderen Ort kon-sumiert werden. Die tägliche Arbeit oderdie berufliche Verpflichtung muss nurkurz unterbrochen werden, 10 bis 15 Mi-nuten reichen dazu meistens aus. AlleSpeisen und Getränke sind für „kleines“Geld zu erwerben, Gutscheinaktionenund Werbeflyer in der Boulevardpresseund in Jugendzeitschriften bieten prozen-

zur Verbesserung der zahnärztlichen Ver-sorgung von Kleinkindern im Alter zwi-schen 0 und 3 Jahren gefordert (5). ImHinblick auf eine frühestmögliche zahn-ärztliche Betreuung, kombiniert mit denFrüherkennungsuntersuchungen der Kinderärzte, stellt dies einen wichtigenSchritt zur Vorbeugung frühkindlicher Karies dar. Übergewicht (BMI 25–30) und Adipositas(Fettleibigkeit, BMI > 30) haben in fast al-len europäischen Ländern in den vergan-genen zehn Jahren zugenommen (6). Je-der zweite deutsche Erwachsene (51,4 %/2009) ist dabei entweder übergewichtig(36,7 %/2009) oder sogar adipös (weib-lich 13,8 %, männlich 15,7 %/2014), dieTendenz ist steigend. Hierbei spielt wohlauch die Wirtschaftskrise eine Rolle (7).Die Auswirkungen chronischer Erkran-kungen lassen dabei auch die Kosten dergesundheitlichen Versorgung ansteigen(7). Zudem erschreckend, dass immermehr Kinder und Jugendliche betroffensind (7). Der Auslöser von Überernäh-rung, Übergewicht und der daraus resul-tierenden Stoffwechselstörungen ist häu-fig das zuviel aufgenommene Fett undSalz in Kombination mit Zucker. Dochzählen hierzu noch einige andere Ursa-chen, neben ungesunder Ernährung wiez. B. Schlafmangel, Einnahme bestimm-ter Medikamente, Alter, Hormonproble-me, Stress, Bewegungsmangel, ungüns-tige Familienstrukturen, ethnische Her-kunft sowie psychische, sozioökonomi-sche und genetische Faktoren (8). Ob-wohl in Europa mittlerweile bekannt ist,dass der Anteil übergewichtiger und fett-leibiger Menschen rapide zunimmt (9),wurde festgestellt, dass sich die Grundla-gen für Fettleibigkeit schon im Kindesal-ter manifestieren (10). Kinder, die bereits

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 27Fortbildung

Theorie und Demonstrationenam Humanpräparat

an der Medizinischen Akademie Dresden

Freitag 9. Oktober – Samstag 10. Oktober 2015

Anatomiekurs mit praktischen Übungen am Humanpräparat2 Tage (FR und SA) � 750,– €

Auffrischungskurs mit Demonstrationen am Humanpräparat1 Tag (nur FR) � 275,– €

Anmeldung:DGZI e. V.

Paulusstrasse 1, 40237 DüsseldorfTel.: 0211 16970-77, Fax: 0211 16970-66

[email protected]

*(inkl. Literaturstudium und Lernerfolgskontrolle)

Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie e.V.

FORTBILDUNGSPU

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tuale Rabatte. Wichtig ist auch der welt-weit gleichbleibende Geschmack inner-halb der jeweiligen Systemgastronomie-Kette. In den entsprechenden Lokalenherrscht eine lockere, entspannte Kanti-nenatmosphäre, die keine festen Essens-zeiten kennt, Tischmanieren nicht betontund auf klassische Essgewohnheiten ver-zichtet. Die Umgebung und die Einrich-

tung sprechen Kinder, Jugendliche und Er-wachsene an, Mobiliar und Tischordnungvermitteln einen besonderen Stil. Werkommt bei all diesen Aspekten schon da-rauf, dass es bei übermäßigem Konsummoderner Lebensmittel zu Adipositas,Stoffwechselstörungen oder Allgemein-erkrankungen, ja sogar zu Zahnerkran-kungen kommen kann. Möchte man dennoch den Genuss des Essens ohneGewissensbisse zelebrieren, sei an dieserStelle auf die Empfehlungen der Ameri-can Heart Association aus dem Jahre2006 hingewiesen (12). Diese gebenTipps rund um den Besuch eines „FastFood“-Restaurants, von Informati onenüber den Gehalt an Kalorien, Fett undSalz bis hin zu Empfehlungen zu den ein-zelnen Gerichten. Dass bei Pizza nachweniger Käse, dafür nach fettreduziertemBelag wie Gemüse gefragt werden soll,

von Pizzen überflüssiges Fett mit Serviet-ten abzutupfen wäre, auf kleine Größenzurückgegriffen und der Genuss auf spe-zielle Anlässe beschränkt wird, sind hier-bei nur ein paar Beispiele. Da Untersu-chungen bei Kindern gezeigt haben, dass

Abb. 1 – Fehlernährung und Karies Abb. 2 – Fehlernährung und Karies

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1528Fortbildung

ein Zusammenhang zwischen Gewichtund Kariesfreiheit besteht (13), steht imFokus etlicher Empfehlungen die Wis-sensvermittlung, was bei solcher Ernäh-rung passieren, und dass die Wahl gesun-den Essens ein Ernährungsbewusstseinbei Kindern schaffen kann (12).

Bedrohung der oralen GesundheitAllgemein anerkannt als Bedrohung derZahngesundheit sind neben einem erhöh-ten Kariesrisiko Parodontopathien undSchmelzerosionen, die durch den Genussmoderner Lebensmittel hervorgerufenwerden. Kohlenhydrate wie Glucose,Fructose, Lactose, aber auch Saccharosehaben Einfluss auf die Entstehung von ka-riösem Zahnbefall, ebenso Stärke (14).Sie verringern die Härte des Zahnschmel-zes und bewirken den Verlust elementa-rer Schmelzbestandteile wie Calcium,Phosphor und Sauerstoff (14). Die VierteDeutsche Mundgesundheitsstudie (Ergeb-nisse der DMS V werden erst im Herbst2016 erwartet) stellt Ergebnisse zur Zahn-gesundheit von Kindern und Jugendli-chen vor (15). Die Entwicklung des Ka-riesindex bzw. DMFT-Werts (Decayed-kariöse, missing-fehlende und filled-ge-füllte teeth-Zähne) bei 12-Jährigen von1983 bis 2005 fiel hierbei von 6,8 auf 0,7(15). Verglichen mit der DMS III (1997) istein Rückgang der Karieserfahrung um58,8 % zu verzeichnen (15). Hervorzuhe-ben ist auch, dass 70,1 % der Kinder und46,1 % der Jugendlichen ein Gebiss ohnejegliche Karies, Füllungen oder fehlendeZähne aufwiesen (15). In der epidemiolo-gischen Begleituntersuchung zur Grup-penprophylaxe 2009 mit Gutachten ausden Bundesländern bzw. Landesteilen la-gen die dmf-t-Werte (dmf-t/kleingeschrie-ben: Milchzähne; DMF-T/großgeschrie-ben: bleibende Zähne) bei den 6- bis7-jährigen Kindern in Rheinland-Pfalz bei1,78 (DMT-T 0,03), in Mecklenburg-Vor-pommern bei 2,26 (DMF-T 0,08) und inSachsen bei 1,89 (DMF-T 0,03) vergli-chen niedriger als in Bayern mit 2,36(DMF-T 0,11). Der mittlere dmf-t fürDeutschland in dieser Altersgruppe lag imJanuar 2004 bei 2,16 nach einem Wertvon 2,21 im Jahre 2000 und einem von2,89 im Jahre 1994/95. Der Prozentsatz

der kariesfreien Kinder in dieser Alters-gruppe variierte 2009, je nach Bundes-land (RLP 55,5 %, MV 44,4 %, Sachsen51,9 %, Bayern 50,4 %) (6). Auch bei den12- und 15-Jährigen kann die steigendeTendenz der Kariesfreiheit beobachtetwerden (RLP 12-j 0,66 DMF-T und 70 %kariesfrei; MV 12-j 0,98 DMF-T und 60,4 %kariesfrei, Sachsen 12-j 0,65 DMF-T und71,9 % kariesfrei, Bayern 12-j 1,06 DMF-Tund 62,3 % kariesfrei) (6). Dies deutetzwar auf einen Erfolg hin, lässt aber außerAcht, dass im Laufe des letzten Jahrzehntsweitere Inhaltsstoffe in Lebensmitteln inerhöhter Konzentration wie Fette, Salz,Konservierungsmittel und Zucker hinzu-gekommen sind. Deshalb weist die WHOdarauf hin (16), den „versteckten Zucker“zu entdecken und dann zu meiden. Le-bensmittel, die nicht süß schmecken,können einen hohen Anteil an Zuckerenthalten, wie z. B. Fertiggerichte (z. B.Auflauf, Suppen, Pizza, Lasagne, Curry-wurst, Tomatenketchup, Würzmischun-gen, Fleischpanaden, Sauerkraut, Hül-senfrüchte, Chips, Cracker). Viele derheutzutage konsumierten Zucker sind„versteckt“ und werden nicht als Süßig-keiten angesehen (16). Beispielsweiseenthält ein Esslöffel Ketchup ca. 4 Grammfreien Zuckers (16), eine einfache Geträn-ke-Dose zucker-gesüßter Limonade ent-hält bis zu 40 Gramm Zucker (ca. 10 Ess-löffel) (16). Auch die kürzlich in Deutsch-land eingeführten Cola-Produkte ver-schiedener Hersteller mit Stevia-Zusatz

sind sehr kritisch zu betrachten, da dieseimmer noch in einem halben Liter 34Gramm Zucker enthalten (17), was z. B.die laut WHO empfohlene Tageshöchst-dosis (22,5 g) bereits übersteigt (17). DieWHO weist in ihrer am 4. März 2015 (16)veröffentlichten Leitlinie Empfehlungenaus, dass Erwachsene und Kinder ihre täg-liche Einnahme freien Zuckers auf weni-ger als 10 % ihrer täglichen totalen Ener-gieaufnahme reduzieren sollten. Einzusätzlicher Benefit entstehe bei weite -rer Reduktion unterhalb von 5 % oder et-wa 25 Gramm (6 Teelöffeln entspre-chend) am Tag würde zudem gesundheit-liche Vorteile bieten (16). Ausgenommensind in der WHO-Leitlinie außerdem Zu-cker in frischen Früchten und Gemüse so-wie natürlich vorkommende in Milchpro-dukten, weil diese keine Evidenz nach-teiliger Auswirkungen auf den Menschenhaben (16).

Parodontopathien und Zahnhart-substanzverluste durch ErosionDie Entstehung und das Fortschreiten vonParodontitis hängt mit dem Lebensstilund der Ernährung zusammen. Übermä-ßiges Körpergewicht und dadurch sich er-gebender Körperfettanteil führen nach-weislich zur Erkrankung des Zahnhalte-apparates (18). Die im Fettgewebe produ-zierten Substanzen nehmen Einfluss aufdas Knochengerüst und die Knochen-dichte (19). Leidet der Körper unter Man-gelerscheinungen, etwa Vitamin C und B,beeinflusst dies die parodontale Situationganz erheblich. Wird also das Gewichtauf Normalmaß reduziert, eine ausgewo-gene Ernährung und körperliche Bewe-gung initiiert, so steht dem allgemeinenund oralen Wohlbefinden nichts im We-ge, denn die Nahrungsaufnahme nimmtwesentlichen Einfluss auf geistiges, psy-cho- und physiologisches sowie sozialesWohlbefinden (20). Ist allerdings dieZahnhartsubstanz geschwächt, etwadurch Säureeinwirkungen, entstehen ero-sionsbedingte Zahnschäden. SäurehaltigeZusätze wie Zitronensäure, Phosphorsäu-re, Ascorbinsäure, Kohlensäure oderauch Weinsäure und Aromastoffe führenzu einem pH-Abfall. Der für die Entste-hung von Entmineralisierungen des Zahn-schmelzes kritische pH-Wert liegt bei 5,5;

Abb. 3 – Erosion in Kombination mit Abrasion

Abb. 4 – ErosionQuelle: Univ.-Prof. Dr. med. dent.

Dipl.-Chem. B. Willershausen

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 29Fortbildung

des Milchzahnschmelzes bei 6,3 bis6,59, wie Untersuchungen gezeigt haben(21, 22). Die bei jungen Erwachsenen be-liebten Alkopops mit Fruchtzusatz, diezusätzlich Koffein enthalten können, ge-hören zu den erosionsfördernden Geträn-ken (23). Als empirisch belegt gelten dieTrinkgewohnheiten als wesentlicher Fak-tor bei der Entstehung von Erosionen (24).Infolge der veränderten Konsumgewohn-heiten nehmen Zahnhartsubstanzverlusteimmer mehr zu. Häufiger Genuss von Li-monaden, Brausen, Fruchtsaftgetränkenwie Apfelsaft und Orangensaft sowie SoftDrinks, in verdünnter wie auch in unver-dünnter Form, verstärken dieses Problemund rufen, erst recht mit dem Einhergehenschlampiger Verhaltensweisen in derZahnpflege, nach Prophylaxe und späte-rer Restauration. Zuckerfreie Kaugummishaben zwar keinen relevanten mechani-schen Zahn-Putz-Effekt, stimulieren aller-dings den Speichel beim Kauen erhöhenden pH-Wert und fördern die Reminerali-sation (25). Imfeld empfiehlt daher denGenuss zahnfreundli -cher Kaugummisnach Mahlzeiten und kohlehydrathalti-gen Snacks, falls keine sonstige Möglich-keit mechanischer Plaquereduktion zurMundhygiene möglich ist (25).In einer Querschnittsstudie unter 4.246Erwachsenen, bei der neben zahnärztli-chem Befund mit Parodontalem Scree-ning Index (PSI) auch BMI und Bauchum-fangmessung durchgeführt wurde, konnteeine Korrelation zwischen Bauchumfangund Parodontitis beobachtet werden, al-

lerdings kein Zusammenhang mit demBMI (26). Wenn auch bei Patienten mitmetabolischem Syndrom (abdominelleFettleibigkeit, Bluthochdruck, Hypertri-glyzeridämie, geringem HDL und erhöh-ter Glucosekonzentration im Blut oder Insulinresistenz) eine Korrelation zu Paro-dontalerkrankungen (TT ≥ 2,5 mm) beiFrauen signifikant ermittelt wurde, so hatdie abdominelle Fettleibigkeit trotzdemwesentlichen Einfluss bei beiden Ge-schlechtern (27). In einem systematischenReview mit Meta-Analyse konnte einepositive Korrelation zwischen hohemÜbergewicht und Parodontalerkrankun-gen bestätigt werden (28). Eine eindeutigeAussage, ob Fettleibigkeit ein Risikofaktorfür Parodontalerkrankungen ist, konnteallerdings basierend auf nur wenigen soli-den Studien nicht getroffen werden,wenn auch der klinische Alltag häufig ei-nen Zusammenhang vermuten lässt (28).Dennoch gibt es Studien, die einen Zu-sammenhang zwischen BMI und Paro-dontitis bei Frauen und Männern eindeu-tig belegen, wie auch Morita et al. in einerStudie über einen 5-Jahres-Zeitraum be-schrieben (29). Untersucht man einen Zu-sammenhang zwischen Zahnlosigkeitund Übergewicht, kann bei Frauen im Al-ter von 55–74 Jahren eine signifikanteKorrelation festgestellt werden, währenddiese bei Männern (55–84 Jahre) deutlichschwächer und lediglich in einer Umfra-ge gesichert werden konnte. In einer Un-tersuchung von 2071 Grundschulkindernin Mainz konnten bei Untergewichtigen

49,6 % kariesfreie Gebisse und 50,4 %Gebisse mit Karies beobachtet werden(30). Bei Normalgewichtigen (46,9 % und53,1 %) stieg der prozentuale Anteil bishin zu übergewichtigen (39,1 % und 60,9 %) und adipösen Kindern mit nurnoch 36,3 % kariesfreien Gebissen und63,7 % Gebissen mit Karies und somitzahnärztlichem Behandlungsbedarf (30).Eine signifikante Beziehung zwischenÜbergewicht und Kariesfrequenz imMilch- sowie im bleibenden Gebisskonnten ebenso beobachtet werden (31).Auch Costacurta et al. konnten einen di-rekten Zusammenhang zwischen Adipo-sitas und Kariesinzidenz belegen (32).Daher sollten Präventionsprogrammenicht nur auf die Bedeutung der Ernäh-rung in Bezug auf Allgemeinkrankheiten,sondern auch im Hinblick auf die Entste-hung von kariösen Läsionen abzielen(31). Wenn auch häufig ein Zusammen-hang zwischen Übergewicht und Karies -prävalenz besteht, kann eine zwangsläu-fige Verknüpfung nicht immer bestätigtwerden. Ein übermäßiger Genuss vonsäurehaltigen Getränken wie Fruchtsäftenund „Soft Drinks“ kann zu erheblichenSchädigungen der Zahnhartsubstanz füh-ren (33). Dieser Zahnhartsubstanzverlustist irreversibel und meist schmerzlos; derchemische Prozess entsteht durch Entmi-neralisierung ohne die Beteiligung vonBakterien (33). In einer Studie unter 795Jugendlichen in Norwegen wurden 2014bei 59 % der Probanden Erosionen erfasst(34). Betroffen waren hier meistens die

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Ob nun gekündigt oder regulär abgelaufen, Verträge, die in derZeit von 1995 bis 2007 abgeschlossen und erst ab 2003 beendetwurden, können bei fehlerhaften Widerspruchs- und Rücktritts-belehrungen heute noch durch Versicherungsnehmer rückabge-wickelt werden. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesge-richtshof haben hierfür in 2014 und 2015 Meilensteine zumSchutze der Versicherungsnehmer gesetzt. Steuervorteile müs-sen nicht zurückgezahlt werden. Zum Beispiel kann bei gescheiterter Praxisfinanzierung aus 1996die Nachzahlung aus 2011 an die Bank dadurch kompensiertwerden, dass wegen Fehlern in der Widerspruchsbelehrung heu-te noch dem Lebensversicherungsvertrag widersprochen wird. Eingezahlte Prämien müssen mit 7 % verzinst werden. Nach

Abzug der Versicherungsleistung ergibt sich ein Nachschlag vonbis zu weiteren 25 %, der beim Versicherer durchzusetzen ist.Fazit: Eine Selbstüberprüfung des Dokumentenarchives kann

sich lohnen. Gern überprüfen wir weitere Policen zurEinschätzung der Erfolgsaussichten.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1530Fortbildung

palatinalen Bereiche der oberen Front-zähne (48 %) und die Höcker der oberenMolaren (66 %). Einen Zusammenhangzwischen Erosionen und kariösen Läsi -onen, sozioökonomischem Hintergrundoder Wohnort gab es nicht (34). Auch derhäufige und übermäßige Konsum von Zitrusfrüchten, die mittlerweile wesentli-cher Bestandteil der täglichen Ernährungsind, kann erheblichen erosiven Schadender Zahnhartsubstanz hervorrufen (35).Wesentlich hierbei sind die Art der Nah-rungsaufnahme, die Dauer des Genussessowie länger andauernd exponierteZahnflächen (35). In einer Studie in Süd-indien aus dem Jahre 2013 wurden bei605 Schulkindern im Alter von 11–14 Jah-ren Ernährungsgewohnheiten und Mund-hygiene erfragt sowie diese zahnärztlichuntersucht (36). Dabei wurde bei Kin-dern mit häufigem Genuss von Zitronen-saft und kohlesäurehaltigen Getränkenvermehrt erosiver Schaden beobachtet.Dieser erstreckte sich zwar meist nur aufdie Schmelzbereiche (94,5 %), wurdenallerdings öfter im Molaren- (65 %) als imFrontzahnbereich (35 %) festgestellt (36).Interessant war dabei auch, dass Kinderaus Privatschulen vermehrt erosive De-fekte aufwiesen (36). Auch von Zhang etal. (37) konnten erosive Schäden bei Kin-dern mit Karies-Erfahrung auf den häufi-gen Genuss von Soft-Drinks und Vitamin-C-Ergänzungen zurückgeführt werden(37). Eine Korrelation starker Erosionenmit häufigem Konsum von Softdrinks,vorhandener kariöser Läsionen und BMIkonnte zudem von Isaksson et al. in derGruppe schwedischer 20-Jähriger beob-achtet werden (38). Bei einer verglei-chenden Untersuchung von sechs ver-schiedenen Getränken, darunter auchApfel- und Orangensaft, zeigte sich einsignifikanter Schmelzverlust (39). DieErosion korrelierte mit dem pH-Wert derGetränke und der Calcium-Konzentrati-on und durch den Vorgang der mechani-schen Bearbeitung, dem Zähneputzen,ging zusätzliche Zahnhartsubstanz ver-loren (39).Zwar konnte in vitro das erosive Potenzialdurch einen Verlust verschiedener Ele-mente wie Calcium, Phosphor und Sauer-stoff im Zahnschmelz der ersten undzweiten Dentition nach verschiedenenInkubationsbedingungen beobachtet und

ein Verlust des jeweiligen Elements in Tie-fen bis zu 40 µm erkannt werden (40), solässt sich aufgrund der zahlreichen modi-fizierenden in vivo beeinflussenden Fak-toren eine unmittelbare Aussage zurmenschlichen Zahnhartsubstanz nur mitVorsicht treffen (40).Weißwein hat z. B. ein höheres erosivesPotenzial als Rotwein (41), was bei häufi-gem Konsum ebenfalls zu ernsthaftenErosionen führen kann. BeeinflussendeCo-Faktoren wie die Schutzeigenschaftendes Speichels, Glykoproteine als auch diePellikelschicht müssen an dieser Stelle er-wähnt werden. Die Unterschiede der pH-Werte von Getränken, Nahrungsmittelnals auch des Speichels beeinflussen diedentale Erosion ebenso wie die Pufferka-pazität des letzteren als auch der variableMineraliengehalt an Calcium, Phosphorund Fluorid der Flüssigkeiten und Nah-rungsmittel.

Aufklärung – Kontrolle – oder doch Genuss?Aufklärungsarbeit und präventive Maß-nahmen müssen in der pränatalen Phasebei den Müttern bzw. den Eltern einset-zen. Ist bei ihnen ein Grundwissen überpotenzielle Gefahren und Auswirkungenbeim Genuss zucker- bzw. säurehaltigerGetränke niedergelegt, fällt es ihnennicht schwer, dieses Wissen und die dazunotwendigen Verhaltensweisen mit ihrenKindern einzuüben. Dem Zuckergehalt,in reiner Form und durch Ersatzstoffe,wie man sie in Fruchtsäften oder kohlen-säurehaltigen Limonaden findet, gilt dieAufmerksamkeit. Hier soll nicht der tota-le Verzicht ausgesprochen werden, je-doch ist eine Reduktion von entschei-dender Bedeutung für eine spätere guteZahngesundheit. Gegen eine Regelunter-suchung beim Zahnarzt ab einem gewis-sen Zahnstatus (Kinderarzt) mit Testat istnichts einzuwenden, eine Früherken-nungsuntersuchung ab dem 6. bis zum30. Lebensmonat jedoch sehr zu empfeh-len. Die Pflege der kindlichen Zähnesollte so früh wie möglich beginnen. El-tern, Erzieher/-innen und Lehrer/-innensollten immer wieder unterstützend auf-klären und, wenn möglich, Zeit hierfüreinräumen. Gleichzeitig sollten Ernäh-rungsempfehlungen gegeben werden,

die darauf abzielen, abwechslungsreicheNahrung zu sich zu nehmen, um den Organismus insgesamt, hier den oralenBereich, mit Nährstoffen, Vitaminen undSpurenelementen zu versorgen. Mit Be-wegung wäre dies der richtige Schritt zueiner guten Zahngesundheit. Wie aus an-deren medizinischen Fachgebieten be-kannt, wären Hinweise oder Ratschlägezur allgemeinen Gesundheitsvorsorgedurch die behandelnden Zahnmedizinernicht nur empfehlenswert, sondern eineunverzichtbare und wichtige Maßnahmezur Prävention (42). Der Snack, der Keksoder Schokoriegel als kleine Zwischen-mahlzeit darf dabei auch weniger süßausfallen und durch andere Gaben (Käse,Fleischstückchen) ersetzt werden. Sosollte auch ein Stück Schokoladenku-chen lieber mit Freude als mit einemSchuldgefühl konsumiert werden, habenKuijer & Boyce (43) herausgefunden.Dies habe einen positiven Effekt bei Ge-wichtsverlust über einen 3-Monats-Zeit-raum (43). Zudem kann auch der mode-rate Schokoladenkonsum zu einemreduzierten Diabetesrisiko führen (44),ja sogar dunkle Schokolade positive Effekte auf kardiovaskuläre Parameterhaben (45). Und nicht zuletzt konnte inder Literatur der Konsum von Schokola-de, der bekanntlich kognitive Funktionensteigert, positiv korreliert werden mit derAnzahl der Nobelpreisträger des jeweili-gen Herkunftslandes (46). Demnach istdie Anzahl von Nobelpreisträgern in Ländern wie Schweden und der Schweizmit entsprechend hohem Schokoladen-konsum höher als in Ländern wie bei-spielsweise Japan und Brasilien mit einerniedrigen Anzahl von Nobelpreisträgernund geringem Schokoladenkonsum,Deutschland rangiert auf Platz sieben(46) – ein klarer Appell an alle wissen-schaftlichen und nicht-wissenschaftli-chen Schokoladen-Genießer: Schokola-de macht’s möglich.

Dr. med. dent. Thomas G. WolfUniv.-Prof. Dr. med. dent. Dipl.-Chem.

Brita WillershausenPoliklinik für Zahnerhaltungskunde und

ParodontologieUniversitätsmedizin der

Johannes-Gutenberg-Universität [email protected]

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 31Fortbildung

Gibt es Indikationen für Devitalisationspasten?Devitalisierungsmittel sind in der Zahn-heilkunde schon sehr lange bekannt. Ur-sprünglich zur Bekämpfung von Zahn-schmerzen gedacht, wurden arsenhaltigePasten in schmerzende Zähne appliziert.Aufgrund zahlreich beschriebener Neben-wirkungen wie Entzündungen des Paro-donts, Nekrosen der Gingiva sowie des Al-veolarknochens bis hin zu systemischenNebenwirkungen wurden diese Pasten An-fang des 20. Jahrhunderts durch Medika-mente mit Zusatz von Paraformaldehyd er-setzt (1, 2, 3). Fränkel beschrieb 1924 inseiner Dissertationsschrift erstmals ein Re-zept für eine Paste auf Paraformaldehydba-sis unter Zusatz von Stoffen mit anästhesie-render Wirkung (4). Der Kontakt mit Para -formaldehyd bewirkt im vitalen Gewebedie Koagulation der Zellwandproteine unddamit das Absterben der Zellen. Durch diedabei entstehenden Mikrothromben und

damit bedingter weiterer Störung der Mik -rozirkulation kommt es zur Fixation desGewebes (5). Bis in die heutige Zeit findendie paraformaldehydhaltigen Devitalisati-onspasten breite Anwendung, obwohl inder Literatur mehrere Fallberichte die Ne-benwirkungen wie Weichgewebsnekrosender Interdentalpapille, Nekrosen der Gingi-va und des Alveolarknochens sowie aller-gische Reaktionen nach Anwendung vonparaformaldehydhaltigen Devitalisations-mitteln belegen (3, 6, 7, 8, 9). Weitere Un-tersuchungen bestätigen die Zytotoxizität,Mutagenität, Kanzerogenität bei Formalde-hydexposition (10, 11). Die Deutsche Ge-sellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheil-kunde (DGZMK) sowie die EuropeanSociety of Endodontology (ESE) sehen dieAnwendung von paraformaldehydhaltigenDevitalisationspasten, abgesehen von Aus-nahmefällen, nicht mehr vor (12, 13).

Die in der Bundesrepublik Deutschlandam häufigsten verwendeten paraformal-dehydhaltigen Devitalisationspasten sindDepulpin (Firma Voco, Cuxhaven) und To-xavit (Firma lege artis Pharma, Dettenhau-sen). Für das Jahr 2014 bestätigten dreiDentaldepots die Abgabe von insgesamtmehr als 150 Einheiten paraformaldehyd-haltiger Devitalisationspasten an circa diegleiche Anzahl Zahnärzte im GroßraumDresden. Exemplarisch zeigen die Abbildungen 1 bis6 das klinische Erscheinungsbild für lokaleNebenwirkungen nach Applikation vonparaformaldehydhaltiger Devitalisations-paste bei undichter Deckfüllung. Die Ab-bildungen 7 – 15 zeigen den weiterenWundheilungs- und Behandlungsverlaufunter Verlust der Interdentalpapille. Nach den Gebrauchs- und Fachinforma-tionen beider Hersteller der paraformalde-

Abb. 1 – Insuffiziente Deck-füllung Zink-Phosphat-Ze-ment mit Füllungsfrakturen

Abb. 2 – Röntgenaufnahmedes Ausgangsbefundes mitVerdacht auf eine insuffizien-te Deckfüllung

Abb. 3 – Ansicht von okklusalnach Entfernung des mesialenTeiles der Füllung: Nekrose derInterdentalpapille, der Gingi-va und beginnend am Alveo-larknochen

Abb. 4 – Ansicht von bukkal

Abb. 5 – Ansicht von okklusalnach abgeschlossener Präpa-ration mesial

Abb. 6 – Zustand nach präen-dodontischer schmelz-dentin -adhäsiver Aufbaufüllung undDarstellung des Pulpacavummit Blick auf die Devitalisati-onspaste

Abb. 7 – Pulpacavum nachEntfernung der Devitalisati-onspaste

Abb. 8 – Zustand 14 Tagenach initialer Behandlung,Verlust der Interdentalpapille,Ansicht von bukkal

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1532Fortbildung

hydhaltigen Devitalisationspasten müssenunter anderem folgende Rahmenbedin-gungen erfüllt sein (14, 15).1. Die Devitalisationspaste ist nur dann an-

zuwenden, wenn besondere Gründevorliegen, welche die Anwendung alde-hydfreier Medikamente verhindern. Vor-stellbar ist der Fall einer nicht ausrei-chenden Anästhesietiefe. Ursachendafür sind häufig falsche Injektionstech-nik und/oder in Menge oder Dosierungnicht ausreichendes Anästhetikum.Durch die heute zur Verfügung stehen-den Anästhetika und zusätzliche Anäs-thesieverfahren wie intraligamentäreund ggf. intrapulpale/intrakanaläre An-ästhesie kommen „Anästhesieversager“nahezu nicht mehr vor.

2. Es ist ein dichter und kaustabiler Ver-schluss zu gewährleisten, der den Aus-tritt des Devitalisationsmittels verhin-dert. Gegebenenfalls muss insuffizien-tes Füllungsmaterial am betroffenenZahn entfernt werden. Anschließend istder Zahn mittels Glasionomerzementoder schmelz-dentinadhäsiv mit Kom-posit zu restaurieren, um die Dichtheitzu gewährleisten. Vorhandene Restaura-tionen aus Amalgam, Zink-Phosphat-Zement oder Cavit (Firma 3M Espe, See-

feld) erfüllen nicht vollständig die gefor-derten Vorgaben (16).

3. Jeder Kontakt der Devitalisationspastezum umliegenden Gewebe ist zu ver-meiden. Das ist nahezu nicht ausschließ-bar und bedeutet, dass der Behandler dasVorliegen von akzessorischen Kanälen,Rissen und Frakturen, Perforationen undResorptionen im Rahmen der Intrakoro-nalen endodontischen Diagnostik (IKD)detektieren muss. Dies ist ohne optischeVergrößerung mittels Kamera, Lupen-brille oder Dentalmikroskop nahezuausgeschlossen (17, 18).

4. Der Patient ist über den Einsatz sowie al-le damit verbundenen erwünschten undunerwünschten Wirkungen des benutz-ten Devitalisierungsmittels aufzuklären.Die aldehydfreien Alternativen sind demPatienten aufzuzeigen. Nicht erst seit In-krafttreten des Patientenrechtegesetz am26.02.2013 sind die Anamnese, dieSymptomatik, klinische und paraklini-sche Befunde, Diagnosen und Differen-zialdiagnosen sowie die Aufklärung desPatienten hinsichtlich der Befunde, dergeplanten Behandlung und deren Alter-nativen dezidiert zu dokumentieren.

Gegen die Anwendung der paraformalde-

Abb. 9 – Ansicht von okklusal Abb. 10 – Ansicht von lingual Abb. 11 – Masterpointaufnah-me

Abb. 12 – Kontrolle nachWurzelfüllung vor postendo-dontischer Restauration

Abb. 13 – Klinisch nach Wur-zelfüllung, mesiale Wurzel-füllung

Abb. 14 – Klinisch nach Wur-zelfüllung, distale Wurzelfül-lung

Abb. 15 – Röntgenkontrollenach Abschluss der Behand-lung

hydhaltigen Devitalisationspasten spre-chen1. die in vielen Falldarstellungen und tier-

experimentellen Untersuchungen bestä-tigten unerwünschten Wirkungen,

2. die geforderte umfangreiche Aufklärungvor Anwendung paraformaldehydhalti-ger Devitalisationspasten,

3. der zeitliche und instrumentelle Aufwandfür die Herstellung einer dichten präen-dodontischen Aufbaufüllung mit Glasi -onomerzement oder in schmelz-dentin -adhäsiver Technik mittels Komposit,

4. der große zeitliche und instrumentelleAufwand für die Intrakoronale endodon-tische Diagnostik (IKD) zum Ausschlussvon akzessorischen Kanälen, internenResorptionen, Rissen und Frakturen,

5. die Verfügbarkeit von paraformaldehyd-freien Alternativen,

6. die rechtliche Einordnung der Anwen-dung paraformaldehydhaltiger Devitali-sationspasten beim Eintreten von Kom-plikationen (19, 20).

Dr. med. dent. Mario Schulze, DresdenPraxis für Zahnerhaltung und Endodontie

Literaturverzeichnis abrufbar unter:www.zahnaerzte-in-sachsen.de

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 33Herstellerinformation

Maßstäbe hinausgehen. Auf der Inter-netseite stehen sie als Abrechnungs-und Datenschutzcodex zum Downloadbereit.„Das gegenseitige Vertrauen zwischenAuftraggeber und PVS Sachsen ist Basisunserer gesamten Arbeit“, hält Ge-schäftsführer Michael Penth fest. „Nurso funktioniert unser Anspruch, Prob-lemlöser für Ärzte sowie Klinikverwal-tungen zu sein und dadurch den enor-men Verwaltungsaufwand spürbar zureduzieren“, erläutert er. Mit dem Zertifikat des TÜV Saarlandwird dieses Vertrauen nun offiziell be-kräftigt. Dass die PVS Sachsen einer derersten deutschen Anbieter in diesemBereich „geprüfter Datenschützer“ ist,untermauert zudem die Vorreiterrolledes Unternehmens, wenn es um Daten-handling geht.

Weitere Informationen:Sabine Sickora Datenschutzbeauftragte PVS Sachsen GmbH Telefon: 0351-8981374

Digitale bildgebende Systeme in der PraxisDer Boom von digitalen bildgebendenSystemen in der Zahnmedizin wirft beiBehandlern im Wesentlichen zwei Fra-gen auf: Zum einen die nach der Sinn-haftigkeit der unterschiedlichen Tech-nologien für die eigene Praxis undzum anderen die nach deren Bedien-barkeit. Antworten hierzu gibt das 1. Symposium „Analog goes Digital“,das am 4. und 5. März 2016 unter demMotto „Von Anwendern für Anwen-der“ in Frankfurt am Main stattfindet.Das Symposium will den Teilnehmerneinen direkten Dialog mit Expertenund damit individuelle Antworten auf

nehmer ihre 2D-Röntgen-Diagnostikverbessern wollen, vielleicht noch tie-fer in das Thema 3D-Diagnostik ein-steigen wollen oder sie sich für die Ab-drücke mit intraoralen Scannerninteressieren – es wird mit Sicherheitfür jeden etwas Interessantes dabeisein“, umreißt Dr. Oliver Müller dasThemenspektrum von „Analog goesDigital“. Imaging-Spezialist Carestream Dentalunterstützt die Veranstaltung als Gold-Sponsor. „Es ist unser übergeordnetesZiel, immer nah an den Bedürfnissender Anwender zu sein. Bei „Analog goes Digital“ steht der anwendungs-bezogene Nutzen von digitalen bild-gebenden Technologien im Vorder-

Datenschutz mit PrüfsiegelSie macht auch vor Zahnärzten nichthalt: die Digitalisierung der Geschäfts-welt. Auch in einer Zahnarztpraxis wer-den Daten online gesendet, empfan-gen und digital abgelegt. Das stellt anIT-Prozesse, Sicherheit im Web und Da-tenübertragungswege immer weitersteigende Anforderungen. Besonderssensibel wird dieses Thema im Umgangmit Patienten: Vertrauliche Daten müs-sen in ihrer digitalen Verarbeitung lü-ckenlos geschützt werden. Vorbildwir-kung im Umgang mit solchen Datenhat die PVS Sachsen. Der Abrechnungs-dienstleister erhielt als einer der erstendeutschlandweit das Zertifikat „Ge-prüfter Datenschutz“.Der verantwortungsvolle Umgang mitPatientendaten ist seit 25 Jahren einerder Erfolgsgründe für die ärztliche Ge-meinschaftseinrichtung PVS Sachsen.Sie entwickelte ein professionelles undtransparentes Datenschutzmanage-ment: Es wird stets sowohl an techni-sche als auch gesetzlich bedingte An-forderungen angepasst. Die ausgereifte und gute Qualität die-

ses Managements ist nun vom TÜVSaarland mit dem Zertifikat „GeprüfterDatenschutz“ bestätigt worden.Grundlage der Zertifizierung warendie Einhaltung des Bundesdaten-schutzgesetzes, die weiterführendenNormen im Bereich Technik und Infor-mationsschutz sowie die zutreffendenBestimmungen des Sozialgesetzes. Bereits 2010 erstellte das Unterneh-men in Kooperation mit dem Verbandder Privatärztlichen Verrechnungsstel-len e.V. Datenschutzrichtlinien, diedeutlich über gesetzlich geforderte

Fortsetzung auf nächster Seite

individuelle Fragen ermöglichen. Diezwölf Referenten – vorwiegend Prakti-ker – beschäftigen sich seit vielen Jah-ren mit digitalen bildgebenden Ver-fahren und geben den reichhaltigenFundus ihres Wissens weiter. Die Vor-träge sind praxisnah und mit vielenFallbeispielen gespickt. „Ob die Teil-

Alle Herstellerinformationen sind Informationen der Produzenten. Sie geben nicht die Meinung des Herausgebers/der Redaktion wieder.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/1534Herstellerinformation/Kleinanzeigen

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Beilagenhinweis:Dieser Ausgabe liegt eine Beilage zur Fachdental Leipzig bei.

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„Man muss Glück teilen, um es zu multiplizieren.“Marie von Ebner-Eschenbach

grund“, erklärt Frank Bartsch, TradeMarketing Manager bei CarestreamDental, die Motivation des Unterneh-mens zum Sponsoring. Der erste Fortbildungstag am 4. Märzsteht ganz im Zeichen der Workshops.Jeder Teilnehmer kann bei der Anmel-dung aus drei von sechs Workshops zuden Themen Abrechnung, DVT-Bedie-nung, Diagnostik, DVT-Druck, Naviga-tion, CAD/CAM und Vernetzung digi-taler Geräte wählen. Die Teilnehmerzahl pro Workshop istauf 12 – 20 Personen begrenzt: FrühesAnmelden sichert also Plätze in den fa-vorisierten Workshops. „Am Ende die-ses ersten Fortbildungstages könnensich Teilnehmer und Referenten überdie Digitale Welt in der Zahnheilkunde

austauschen oder einfach nur denAbend genießen, der vielleicht nochdie eine oder andere Überraschungmit sich bringt“, kündigt Dr. OliverMüller an. Am 5. März hält das Programm insge-samt neun spannende Vorträge bereit.Die vielfältigen Themen verfolgen ei-nen roten Faden: Die wirtschaftliche,diagnostisch und therapeutisch sinn-volle Integration digitaler bildgeben-der Systeme in die zahnmedizinischePraxis. Besonderer Fokus wird dabeiauf die Fachgebiete Endodontie undImplantologie gelegt. Die Kosten des Symposiums betragen790 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmerinkl. Übernachtung, Abendveranstal-tung, Catering, Workshops und Kurs -

unterlagen. Bei einer Buchung bis zum30.10.2015 nur 740 Euro zzgl. MwSt.Die Teilnehmer erhalten 14 Fortbil-dungspunkte. Das Symposium ist aufmaximal 100 Teilnehmer begrenzt. Sowird sichergestellt, dass auch die Be-antwortung individueller Fragen undein enger Dialog mit den Referentenmöglich sind. Weitere ausführliche Informationenzur Veranstaltung und eine Anmelde-möglichkeit finden Sie unterwww.analoggoesdigital.de.

Weitere Informationen:Carestream Health DeutschlandGmbHTelefon 0711 20 70 73 06www.carestreamdental.de

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Zahnärzteblatt SACHSEN 7+8/15 35Personalien

60 03.09.1955 Dipl.-Stom. Herbert Eggert08548 Syrau

05.09.1955 Dipl.-Stom. Stephan Fritzsche01309 Dresden

06.09.1955 Dipl.-Stom. Fedor Ekelmann04275 Leipzig

06.09.1955 Dr. med. Regine Hoffmann01917 Kamenz

06.09.1955 Dipl.-Stom. Ralf Zschelletzschky02681 Crostau

07.09.1955 Dipl.-Stomat. Martina Greiner-Lar01277 Dresden

07.09.1955 Dipl.-Stom. Christel Laue09127 Chemnitz

09.09.1955 Dr. med. Frank Arnold09509 Pockau

11.09.1955 Dr. med. Gerd Weiher04229 Leipzig

13.09.1955 Dipl.-Stom. M.Sc. Andreas Krüger09119 Chemnitz

15.09.1955 Dipl.-Stom. Thomas Bauer09376 Oelsnitz

16.09.1955 Dipl.-Stom. Regine Förster01558 Großenhain

17.09.1955 Dipl.-Stom. Sybille Hellwig09599 Freiberg

17.09.1955 Dr. med. Thomas Kühn01219 Dresden

18.09.1955 Dipl.-Stom. Oda Kade01809 Heidenau

23.09.1955 Dipl.-Stomat. Andreas Rocktäschel09130 Chemnitz

27.09.1955 Dr. med. Gert Diedtemann02827 Görlitz

28.09.1955 Petra Schindelhauer04779 Wermsdorf OT Calbitz

65 01.09.1950 Dr. med. Michael Mönch02681 Wilthen

03.09.1950 Barbara Zemelka04299 Leipzig

06.09.1950 Dipl.-Med. Bärbel Tetzlaff01219 Dresden

07.09.1950 Dr. med. Matthias Mehner09419 Thum

13.09.1950 Dr. med. Heiner Stohl09114 Chemnitz

16.09.1950 Dipl.-Med. Katrina Knorr08223 Falkenstein

17.09.1950 Dipl.-Med. Petra Anke04288 Leipzig

17.09.1950 Dr. med. Elfriede Dittel01465 Langebrück

22.09.1950 Dr./Med.Univ.Budapest Joachim Fritzsche09439 Amtsberg

27.09.1950 Dr. med. Frank-Ulrich Harzmann01217 Dresden

Geburtstage im September 201530.09.1950 Doz. Dr. med. habil. Michael Fröhlich

01067 Dresden70 04.09.1945 Dipl.-Stom. Renate Dehne

08058 Zwickau08.09.1945 Dipl.-Med. Rainer Sonntag

09212 Limbach-Oberfrohna12.09.1945 Georgij Solodowskij

08451 Crimmitschau14.09.1945 Dr. med. Roland Klar

02826 Görlitz16.09.1945 Dipl.-Med. Ingrid Streit

08525 Plauen18.09.1945 Dr. med. Ingrid Gitt

04207 Leipzig18.09.1945 Dr. med. Christian Jelinek

01109 Dresden19.09.1945 Dipl.-Med. Christian Seidel

01445 Radebeul29.09.1945 Dipl.-Med. Karla Meinel

08060 Zwickau75 16.09.1940 Dr. med. dent. Uwe Schönherr

04288 Leipzig18.09.1940 Helga Hor

01665 Käbschütztal OT Krögis27.09.1940 Dr. med. dent. Jürgen Neuhaus

09337 Hohenstein-Ernstthal80 25.09.1935 Prof. Dr. med. habil. Hannelore Schmidt

04157 Leipzig26.09.1935 MR Dr. med. dent. Marianne Günther

09212 Limbach-Oberfrohna28.09.1935 Dr. med. dent. Peter Kaplan

04249 Leipzig81 14.09.1934 SR Dr. med. dent. Gudrun Schröter

04107 Leipzig20.09.1934 Dr. med. dent. Karin Böhme

01561 Lampertswalde82 27.09.1933 Dr. med. dent. Lieselotte Matz

04155 Leipzig83 06.09.1932 Dr. med. dent. Gisela Lutoschka

01328 Dresden84 03.09.1931 SR Dr. med. dent. Waltraud Barthel

04159 Leipzig86 15.09.1929 Prof. Dr. med. habil. Dr. med. dent. Wolfgang Seela

21075 Hamburg21.09.1929 SR Dr. med. dent. Edmund Schmidt

01217 Dresden87 02.09.1928 SR Dr. med. dent. Hans-Egon Roßmann

01877 Demitz-Thumitz88 09.09.1927 SR Dr. med. dent. Jutta Weiskopf

04316 Leipzig11.09.1927 Dr. med. dent. Heinz Seifert

04279 Leipzig90 26.09.1925 SR Dr. med. dent. Harry Kanis

08233 WetzelsgrünWir gratulieren!Jubilare, die keine Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Sachsen wünschen, informieren bitte die Redaktion.

Page 36: Zahnärzteblatt - zahnaerzte-in-sachsen.de08.pdf · Nachrufe, Nachruf für Prof. Dr. Dr. Wilhelm Kirch 9 Geburtstage 35 Redaktionsschluss für die Ausgabe Oktober ist der 16. September

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