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zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 2 • April 2013 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB INHALTSÜBERSICHT Editorial 2 ZBV INFO Mitgliederbewegung 3 Ungültigkeitserklärung von Zahnarztausweisen 3 Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 3 Meldeordnung 4 Mitgliedsbeiträge 4 Terminbekanntmachung 4 Zahnärztliche Nachrichten Niederbayern – ZNN 5 SEPA-Umstellung beim ZBV Niederbayern 5 Nutzung moderner Kommunikations- möglichkeiten 7 Homepage des ZBV Niederbayern 8 Ehrung für Dr. Ekkehart Brückmann und Dr. Ludwig Leibl 9 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 10 Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen/ Zahnmedizinische Fachangestellte 11 Niederbayerische Herbstfortbildung 2013 12 Notfall- und Reanimationstraining für die Zahnarztpraxis 14 Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 1. u 2. Halbjahr 2013 16 GOZ Update – Schnittstelle zwischen BEMA und GOZ 18 Modernes Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis 19 54. Bayerischer Zahnärztetag 20 27. Oberpfälzer Zahnärztetag 2013 21 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 22 VERSCHIEDENES 29 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 30 DAS MERKWÜRDIGE AN DER ZUKUNFT IST WOHL DIE VORSTELLUNG, DASS MAN UNSERE ZEIT EINMAL DIE GUTE ALTE ZEIT NENNEN WIRD. Ernest Hemingway Sommerabschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte am 19. Juni 2013 (siehe Seite 20 – 21) Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2013 (siehe Seite 13) www.zbv-niederbayern.de – Neuer Internetauftritt ZNN jetzt auch online abrufbar! Kostenlose Kleinanzeigen online aufgeben – so funktioniert’s! (siehe Seite 8)

zahnärztliche nachrichten - zbv-niederbayern.de · So me rab schl up üf ng für Zahnmedizinische Fachangestellte am 19. Juni 2013 (siehe Seite 20 –21) Fortbildungen des ZBV Niederbayern

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zahnärztliche nachrichten niederbayernAusgabe 2 • April 2013

Organ des ZBV Niederbayern und derBezirksstelle Niederbayern der KZVB

INHALTSÜBERSICHT

Editorial 2

ZBV INFO

Mitgliederbewegung 3

Ungültigkeitserklärungvon Zahnarztausweisen 3

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 3

Meldeordnung 4

Mitgliedsbeiträge 4

Terminbekanntmachung 4

Zahnärztliche Nachrichten Niederbayern –ZNN 5

SEPA-Umstellung beim ZBV Niederbayern 5

Nutzung moderner Kommunikations- möglichkeiten 7

Homepage des ZBV Niederbayern 8

Ehrung für Dr. Ekkehart Brückmann und Dr. Ludwig Leibl 9

REFERAT FORTBILDUNG

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 10

Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte 11

Niederbayerische Herbstfortbildung 2013 12

Notfall- und Reanimationstrainingfür die Zahnarztpraxis 14

Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 1. u 2. Halbjahr 2013 16

GOZ Update – Schnittstelle zwischen BEMA und GOZ 18

Modernes Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis 19

54. Bayerischer Zahnärztetag 20

27. Oberpfälzer Zahnärztetag 2013 21

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 22

VERSCHIEDENES 29

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 30

D A S M E R K W Ü R D I G E A N D E R Z U K U N F TI S T W O H L D I E V O R S T E L L U N G , D A S S M A N U N S E R E Z E I T E I N M A L D I E G U T E A LT E Z E I T N E N N E N W I R D .

Ernest Hemingway

Sommerabschlussprüfungfür Zahnmedizinische Fachangestellte

am 19. Juni 2013(siehe Seite 20 – 21)

Fortbildungen des ZBV NiederbayernJahresübersicht 2013

(siehe Seite 13)

www.zbv-niederbayern.de – Neuer InternetauftrittZNN jetzt auch online abrufbar!

Kostenlose Kleinanzeigen online aufgeben –so funktioniert’s!

(siehe Seite 8)

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Dr. Peter Maier1. Vorsitzender

geht es Ihnen eigentlich auch so? Fastjeden Tag liegen in der Postmappe eineoder mehrere Zeitschriften. Auf manchewartet man schon, andere werden einemmehr oder weniger unaufgefordert zuge-sandt. Aber egal, ob Bayerisches Zahn-ärzteblatt (BZB), Zahnärztliche Nachrich-ten Niederbayern (ZNN), ZahnärztlicheMitteilungen (ZM), Transparent, Deut-sche Zahnärztliche Zeitschrift (DZZ), DerFreie Zahnarzt, Die Zahnarztwoche(DZW), Spectator Dentistry, Dental Tribu-ne German Edition, Dental-Barometer,ZWR – Das Deutsche Zahnärzteblatt,Teamwork, Zahnärztliche Rundschau,Implantologie-Journal, Quintessenz oderirgendein anderes Journal (Aufzählungselbstverständlich ohne Wertung!),jedesmal wieder kostet es mich Überwin-dung, eines davon ungelesen wegzuwer-fen. Bei jeder einzelnen Zeitschrift denkeich mir: Wenigstens mal überfliegen,vielleicht verpasst du sonst doch irgend-was Wichtiges! Oder vielleicht bekommstDu doch endlich den fachlichen Tipp, derDir das Leben leichter macht. Leider istdas bei der Mehrzahl der Veröffent-lichungen selten der Fall. Natürlich sindsolide Fachzeitschriften und die Blätterder Berufsvertretungen unentbehrlich. Jegroßformatiger, hochglänzender undbunter aber die Hefte, desto wenigerWissenswertes findet sich meistens darin.Ganz im Gegenteil bringen diese Zeit-schriften sogar reichlich Unruhe in meinZahnarztleben. Wenn ich einen spannen-den Fallbericht mit tollen Fotos über einegelungene Füllungstherapie mit dem

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

neuen Material XY lese, habe ich sofortein schlechtes Gewissen, weil ich diesesfantastische Material noch nicht in mei-ner Praxis einsetze und meinen Patientennach wie vor unseren alten Kram zumute.Oder diese „Benchmark“-Artikel, wo manlesen kann, welche tollen Ergebnisseandere Praxen erwirtschaften. Ich binwohl einer der wenigen wirtschaftlichvöllig unfähigen Zahnärzte in Deutsch-land, so mühsam, wie ich mein Geld ver-dienen muss! Interessant sind auch vieleArtikel über diverse neue gesetzliche Vor-gaben für unsere Praxen, egal ob Hygie-ne, Qualitätsmanagement, Trinkwasseroder ähnliches. Da überfällt einen ge-radezu ein leichtes Gruseln, was allespassieren kann oder was von uns erwar-tet wird. Gottseidank liefern die Autorenaber meistens gleich die richtigen mehroder weniger preiswerten Lösungsmög-lichkeiten in derselben Ausgabe mit, oftschon bevor die gesetzlichen Regelungenüberhaupt Wirklichkeit geworden sind.Diese Angelegenheiten werden dagegenin unseren Standesblättern doch echtlangweilig dargestellt, mit so vielen Fak-ten und wenigen Farbbildern! Überhauptdie vielen wirtschaftlichen Beratungsan-gebote: Hat Ihre eigene Praxis wirklichnoch keinen Unternehmensberater oderanderweitigen Coach? Wie können Sie danoch ruhig schlafen? Andererseits hattendie vielen namhaften deutschen Firmen,die in den letzten Jahrzehnten Pleitegegangen sind, alle kurz vorher diebesten Unternehmensberaterfirmen zuHilfe gerufen. Vielleicht sollten Sie doch

noch ein bisschen damit warten. Insge-samt kann die Zeitschriftenflut jedenfallsganz schön nervig sein. Im Nachhineinhabe ich eigentlich nie ein solches Blätt-chen von dort zurückholen müssen, woes letztlich doch immer landet, in meiner„Ablage P“, wie Papierkorb. Die ZNNstellt hoffentlich in dieser Hinsicht keinezu hohen Anforderungen an Sie und„Ablage P“ ist auch kein Problem, dieZNN gibt’s nämlich online!

Dr. Peter Maier1. Vorsitzender

EDITORIAL

2 ZNN 2-2013

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ZNN 2-2013 3

ZBV INFO

Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern betrauert das Ableben

seines Mitglieds:

Frau Dr. Kristina Geisert

Plattlinger Straße 25a94486 Osterhofen

geboren 12.02.1969verstorben 04.03.2013

Anmeldungen: von:ZA Antel Maximilian, Ruhstorf OberpfalzZÄ Brunner Sandra, Pfarrkirchen ErstmeldungZÄ Eiglsperger Anja, Straubing ErstmeldungDr. Gehring Maria Theresia, Bad Abbach OberpfalzZA Holzner Lorenz, Velden OberbayernDr. Janke Florian Benjamin, Landshut TübingenZA Janosi Pál, Eichendorf ErstmeldungDr. Lehner Jonas, FachZA Oralchirurgie, Sinzing OberpfalzZÄ Mallog Nina, Regensburg OberpfalzZÄ Popp Christiane, Regensburg ErstmeldungZA Seizew Michael, Pfarrkirchen ErstmeldungDr. Senft Hans-Martin, Neufahrn OberpfalzZA Schirrotzki André Peter, Witzmannsberg ErstmeldungZÄ Strauchs Veronika Ulrike Dèsirée, Regensburg OberpfalzZA Turko Jekaterina, Eggenfelden Erstmeldung

Abmeldungen: nach:Dr. Bieck Alexandra, Kirchseeon München Stadt u. LandDr. Detterbeck Andreas, Simmelsdorf MittelfrankenZÄ Kellner Christina, Weiden OberpfalzDr. Procher Eduard, Wien ÖsterreichZÄ Schemel Victoria Maribél, Straubing München Stadt u.LandDr. Zimmermann Franz-Zeno, Hengersberg München Stadt u. Land

Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender des ZBV NiederbayernErnst Binner 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern

Mitgliederbewegungen

ZBV NiederbayernMontag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag u. Donnerstag14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr

KontaktdatenTelefonzentrale: 0 94 21/56 86 88-0 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerinnen:

Melanie Schattenkirchner• Vorstandssekretariat• Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung • Fortbildung

Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-30E-Mail: [email protected] Blaschzok• Mitgliederverwaltung• Meldewesen• FortbildungTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-50E-Mail: [email protected]

Brigitte Zimmermann• Ausbildung zahnärztliches Personal• Kursverwaltung Prothetik/ProphylaxeTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-40E-Mail: [email protected] eine Ansprechpartnerin nichterreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständ-lich gerne eine Kollegin weiter.

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayernund der KZVB Bezirksstelle Niederbayern

KZVB Bezirksstelle Nieder-bayernMontag bis Donnerstag08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag08.00 bis 12.00 Uhr

Ansprechpartnerin:Martina Ottl • Assistentengenehmigungen • Zahnarztregister • Zulassungen / Praxisabgaben • Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-21Fax: 0 94 21/56 86 88-88E-Mail: [email protected] Notdienst unter:www.notdienst-zahn.de

Ungültigkeits-erklärungenvon Zahnarztaus-weisen

Der Zahnarztausweis Nr. 50.917, ZÄJulia Faltermeier, geb. 14.10.1982, Unterislinger Weg 28, 93053 Regens-burg, wird für ungültig erklärt.

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ZBV INFO

4 ZNN 2-2013

Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZKist jedes neue Mitglied eines Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes verpflichtet, sichbei diesem zu melden. Es ist ein Melde-bogen auszufüllen, den der Zahnärzt-liche Bezirksverband ausgibt. Dem Mel-debogen sind die Approbationsurkundebzw. die Erlaubnis nach § 13 des Geset-zes über die Ausübung der Zahnheilkun-de, ggf. die Promotionsurkunde und dieFachgebietsanerkennung beizufügen.Alle Urkunden müssen mit einem origi-nalen amtlichen Beglaubigungsvermerkversehen sein.

In ihrem eigenen Interesse erinnern wirauch bereits geführte Mitglieder umBeachtung der Meldeordnung, da Ände-rungen und Mitteilungen unter Umstän-den Auswirkungen auf Beitragseinstu-fungen und Postzustellungen haben.

So besteht für Mitglieder Anzeigepflichtnach § 3 Abs. 2 der Meldeordnunggegenüber dem Zahnärztlichen Bezirks-verband bei:

Der Mitgliedsbeitrag für das 2. Quartal2013 war am 01. April 2013 zur Zahlungfällig.Den für Sie gültigen Beitrag entnehmenSie bitte Ihrem Beitragsbescheid, derIhnen per Post im Dezember 2012 zuge-gangen ist.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Beiträgeimmer rechtzeitig zum 1. eines Quartalsüberwiesen werden.

Mitgliedsbeiträge

Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern

Gruppe 1 2A 2B 3A 3B 3C 3D 5Euro 90,– 21,– 15,– 32,– 32,– 21,– 15,– 50 v.H. der Beitragshöhe nach

der betreffenden Beitragsgruppe

Bankverbindung:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eGMünchenKonto 2 743 736, BLZ 300 606 01IBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36,BIC DAAEDEDDXXX

Sparkasse Niederbayern-MitteKonto 5900, BLZ 742 500 00

IBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00,BIC BYLADEM1SRG

Meldeordnung

a) erstmaliger oder erneuter Zulassungsowie bei jeder sonstigen Aufnahmeder Berufsausübung,

b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheidenaus einer Praxis,

c) sonstiger vorübergehender oder dau-ernder Aufgabe der Berufsausübung,

d) Arbeitsplatzwechsel,e) Verlegung der Hauptwohnung im Sin-ne des Melderechts, sowohl innerhalbdes Bereichs des ZahnärztlichenBezirksverbandes als auch über dessenGrenze hinweg,

f) Änderung von Name oder Familien-stand, Erwerb einer Promotion.

Weiterhin bitten wir um Mitteilung beiÄnderungen Ihrer Bankdaten. Formularefür Einzugsermächtigungen könnenbeim ZBV angefordert werden.Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gernebeim ZBV Niederbayern Frau GabiBlaschzok unter der Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email: [email protected]

Wir bitten darüber hinaus alle Praxisin-haberinnen und Praxisinhaber, demZBV umgehend mitzuteilen, dass Sieeine Assistentin bzw. einen Assistentenin Ihrer Praxis beschäftigen oder wenneine angestellte Zahnärztin bzw. einangestellter Zahnarzt bei Ihnen tätigwird. Insbesondere sollten Sie uns überden Beginn und die Beendigung derar-tiger Arbeitsverhältnisse informieren,auch wenn die betroffenen Zahnärztegrundsätzlich selbst zu diesen Meldun-gen verpflichtet sind. Diese Angabensind zum einen notwendig zur Fest-stellung der korrekten Beitragsgruppeder betroffenen Kolleginnen und Kolle-gen, zum anderen unterstützen Sie unsdabei, unserem zahnärztlichen Nach-wuchs in Zukunft mehr Beratung undHilfestellung anbieten zu können.

Sitzung des Landeswahlausschusses zurFeststellung des Ergebnisses der Nach-wahl im Wahlbezirk Mittelfranken zurWahl der Delegierten zur Delegierten-versammlung der Bayerischen Landes-zahnärztekammer 2010.

Die Sitzung des Landeswahlausschusseszur Feststellung des Ergebnisses derNachwahl im Wahlbezirk Mittelfrankenfindet statt am

Freitag, den 03. Mai 2013, 14.00 UhrHaus der Bayerischen Landeszahnärzte-kammer,Fallstraße 34, 81369 München

Die Sitzung ist für Mitglieder der zahn-ärztlichen Bezirksverbände öffentlich. DasBereithalten von Personalausweis oderReisepass ist daher erforderlich.

München, den 05.03.2013

Rechtsanwalt Hansjörg StaehleLandeswahlleiter

Termin-bekanntmachung

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ZNN 2-2013 5

ZBV INFO

Was ist SEPA?

SEPA (Single Euro Payments Area) ist dereinheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum,in dem die grenzüberschreitenden undinländischen Zahlungen nach gleichenRegeln (einfach, schnell und effizient)behandelt werden.

Durch die gesetzlich vorgeschriebeneAbschaltung der nationalen Euro-Zahl-verfahren steht auch der ZBV vor derHerausforderung, die SEPA-Umstellungerfolgreich und rechtzeitig zu meistern.

Für den ZBV gilt es nun, in den nächstenMonaten den gesamten Zahlungsverkehrauf die SEPA-Zahlverfahren umzustellen.Ab 01.02.2014 dürfen Nationale Euro-Zahlverfahren für Überweisungen undLastschriften grundsätzlich nicht mehrweiterbetrieben werden (Zwangsabschal-tung).

Was bedeutet das für Sie?!

Beim ZBV Niederbayern hinterlegteEinzugsermächtigungen (= Mandate)für Zahlungen per Lastschrift müssenneu erteilt werden.

Zusätzlich zu Ihrer Bankverbindungmit Bankleitzahl und Kontonummer istes unabdingbar, künftig die IBAN und

BIC-Kundenkennungen bei SEPA-Last-schriften auszuweisen.

IBAN ist eine international standardisier-te Bankkontonummer, die im Rahmenvon SEPA-Zahlungen verwendet wird.Die IBAN ist international einheitlichzusammengesetzt und besteht aus einemLänderkennzeichen (= DE), einer Prüfzif-fer sowie einer nationalen Komponente –in Deutschland sind das die Bankleitzahldes Kreditinstituts und die Kontonum-mer. Die IBAN hat in Deutschland 22Stellen.

BIC ist eine international standardisierteBankleitzahl. Oftmals auch als SWIFT-Code bezeichnet, ist der BIC neben derIBAN als zweites Identifikationsmerkmalfür die Weiterleitung von SEPA-Zahlun-gen zu verwenden.

Wo finden Sie Ihre IBANund BIC?

Beide Kundenkennungen werden aufden Kontoauszügen der Kreditinstitutebereits ausgewiesen.

Ein Großteil unserer Mitglieder hat unsdie erforderlichen Daten bereits mitge-teilt. Alle beitragspflichtigen Mitglie-der, die dem ZBV Niederbayern noch

SEPA-Umstellung beim ZBV Niederbayern

kein Mandat erteilt haben, bitten wirum Übermittlung.

Nachfolgend finden Sie das entsprechen-de Formular. Selbstverständlich könnenSie dieses auch von unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de herunterla-den.

Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns imVoraus sehr herzlich.

Ihr ZBV-Team

Sie haben die Möglichkeit, die ZNNonline per Email zu erhalten. So habenSie die Zahnärztlichen Nachrichten Niederbayern schneller und können siebesser archivieren.

Wenn Sie die ZNN online bestellen(kostenfrei), erhalten Sie keine gedruckteAusgabe mehr.

Zahnärztliche Nachrichten Niederbayern – ZNN

So einfach funktioniert‘s:

� Startseite des ZBV Niederbayern –www.zbv-niederbayern.de

� Register „ZNN”

� „ZNN-Online abonnieren”

� Formular ausfüllen

� absenden

Online-Ausgabe abonnieren – schneller informiert

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ZBV INFO

6 ZNN 2-2013

Z

Zahnärztlicher Bezirksverband NiederbayernKörperschaft des Öffentlichen Rechts

Am Essigberg 1494315 StraubigTel. 0 94 21-56 86 88-0Fax 0 94 21-56 86 [email protected]

Gläubiger-Identifikationsnummer DE27ZZZ00000110645

Mandatsreferenz

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Ich ermächtige den Zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern (ZBV Niederbayern), Zahlungen von meinem Konto mittels Last-schrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Niederbayern auf mein Konto gezogenen Lastschrifteneinzulösen.

Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich binnicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.

Vorname und Name (Kontoinhaber)

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut

BIC des Kreditinstituts

DE- / / / / /IBAN

Datum, Ort und Unterschrift

Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für Beitragszahlungen von

Vorname und Name

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ZNN 2-2013 7

ZBV INFO

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der ZBV Niederbayern beabsichtigt,Informationen künftig per Email zuversenden.

Über die Homepage des ZBV lassen sichjetzt schon z.B. Termine und Formulareoder Fortbildungsausschreibungen ein-sehen oder ausdrucken.

Derzeit erhalten Sie das Fortbildungsan-gebot des ZBV Niederbayern ausschließ-lich auf dem Postweg. Künftig könnenSie sich durch den Versand per Emailbequem online anmelden und erhalteninnerhalb weniger Minuten vom ZBVeine Rückbestätigung.

Um Ihnen diese Kommunikationsmög-lichkeit so schnell als möglich zur Verfü-gung stellen zu können, ist die Bekannt-gabe Ihrer Email-Adresse zwingendnotwendig.

Für Ihre Mithilfe zur modernen, kosten-und zeitsparenden Umstellung bedankenwir uns vielmals.

Dr. Peter Maier1. Vorsitzender mit ZBV-Team

Nutzung moderner Kommunikationsmöglichkeiten

Rückfax an: 0 94 21-56 86 88 88oder per E-Mail an: [email protected]

Bitte nehmen Sie mich in den Infomail-Verteiler des ZBV Niederbayern auf:

Name / Vorname

Straße / Haus-Nr.

PLZ / Ort

E-Mail

(Bitte unbedingt gut leserlich in Druckbuchstaben)

Ich wünsche keine Aufnahme in den Info-Verteiler des ZBV Niederbayern

WICHTIG!

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ZBV INFO

8 ZNN 2-2013

ZahnärztlicherBezirksverband

Niederbayern

Unsere Homepage finden Sie unter www.zbv-niederbayern.de

„Anzeigen“ sind hier: Startseite Informationen Anzeigen

Anzeige aufgebenUnter dem Menüpunkt "Anzeigen" können Zahnärzte und Praxispersonal kostenlos Kleinanzeigen aufgeben.

So funktioniert die Kleinanzeigenbörse

Die Anzeigenbörse des ZBV Niederbayern ist in drei Bereiche aufgeteilt:

• Stellenmarkt• Verkäufe / Gesuche• Sonstiges

Nachdem der Text im Anzeigenfeld formuliert wurde, kann in einer Vorschau zunächst geprüft werden, wiedie Anzeige online erscheinen wird. Soll der Text noch geändert oder Fehler behoben werden, sind noch Korrekturen möglich, bevor die Anzeige mit einem Mausklick abgesandt werden kann.

Nach Absenden der Anzeige erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem der ZBVdie Anzeige freigeschaltet hat, wird der Auftraggeber nochmals per Email benachrichtigt und die Anzeige wirdauf der Website angezeigt.

In der Email befindet sich ein Link – damit kann die Anzeige auch schon vor Ablauf der dreimonatigen Lauf-zeit selbständig gelöscht werden, sollte sich das Anliegen erledigt haben.

Aufgegebene Anzeigen werden maximal drei Monate angezeigt und danach automatisch gelöscht.

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ZNN 2-2013 9

ZBV INFO

Ehrung für Dr. Ekkehart Brückmannund Dr. Ludwig Leibl

Dr. Ekkehart Brückmann hat seit 1995die Anpassungsfortbildungen „Prophyla-xe Basiskurs“ für den ZahnärztlichenBezirksverband Niederbayern in Lands-hut durchgeführt. Er war damit überJahrzehnte hinweg maßgeblich an derFortbildung unseres zahnärztlichen Per-sonals beteiligt. Der Vorstand des ZBVwollte nicht versäumen, sich bei Herrn Dr.Brückmann für dieses langjährige Enga-gement persönlich zu bedanken und ludihn deshalb zur seiner Vorstandssitzungam 6. Februar 2013 in Straubing ein.Dort wurde ihm als kleines Zeichen derAnerkennung auch ein kulinarischesGeschenk überreicht.

Im Rahmen dieser Vorstandssitzungkonnten die Mitglieder des ZBV-Vor-standes auch Dr. Ludwig Leibl nach 30 Jahren Berufsschullehrertätigkeiterneut gratulieren; diesmal zu seinem 60. Geburtstag, den unser Kollege am19. Januar 2013 feierte.

Verabschiedung Dr. Ekkehart Brückmann

Gratulation Dr. Ludwig Leibl

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REFERAT FORTBILDUNG

10 ZNN 2-2013

ZA Walter WanningerReferent für Fortbildung

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs

– Kursvoraussetzungen –

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

um eine effiziente Kursgestaltung undeinen reibungslosen Kursablauf gewähr-leisten zu können, bitten wir höflich umBeachtung folgender Anmerkungen:

Die Kurse verlangen den Besitz von Vor-kenntnissen seitens der fortzubildendenTeilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe desKurses, die Zahnmedizinische Fachange-stellte mit der Thematik erstmals vertrautzu machen. Vielmehr sollen die bereitsbestehenden Kenntnisse und Fertigkei-ten verbessert, vertieft und bestätigt wer-den.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dassdie Fortbildungskurse als Bausteine zurZMF-Weiterbildung anerkannt werdenund deshalb eine Mindestqualifikationvorausgesetzt werden muss.

Unabdingbare Kursvoraussetzungen:• überdurchschnittliches Engagement inder täglichen Praxis

• überdurchschnittlich gute Noten beider Helferinnen-Abschlussprüfung

• und/oder mehrjährige Berufserfahrung• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fort-bildung (kein „geschickt“ werden)

• Fähigkeit zum selbstständigen undgründlichen Arbeiten

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prothetische Assistenz“:• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in derPraxis

wünschenswert:• Modellherstellung in der Praxis• mindestens 10-malige Anfertigung vonprovisorischenKronen in der Praxis

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prophylaxe-Basiskurs“:• Ermöglichung der Umsetzung der er-lernten Fähigkeiten in einem tragfähigenProphylaxekonzept in der Praxis nachdem Kurs (verhindert Demotivation)

wünschenswert:• mögliche Kandidatinnen zur späterenZMF-Ausbildung

• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Pro-phylaxe

Dr. Peter Maier ZA Walter Wanninger1. Vorsitzender Fortbildungsreferent

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ZNN 2-2013 11

REFERAT FORTBILDUNG

Kursteil I Prophylaxe Basiskurs Ort Straubing Kursgebühr Euro 595,–

Kursteil II Prothetische Assistenz Ort Landshut Kursgebühr Euro 395,–

Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung fürZahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelferinnen

Termine werden nach Bedarf aufgrundder Anmeldeeingänge festgelegt.

Eingangsvoraussetzungen für beideKurse – Zahnarzthelferinnenbrief bzw. Helferinnenurkunde

– Fachkundlicher Nachweis gemäß § 18a(3) der RöV (nicht älter als 5 Jahre!)

Anmeldung und Information ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing Telefon 0 94 21/56 86 88-0 Fax 0 94 21/56 86 88-88

ANMELDUNG

Prophylaxe Basiskurs Kursort: Straubing

Prothetische Assistenz Kursort: Landshut

für Frau geb.

in

Praxisadresse

Tel. Praxis: Tel. Privat:

� Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitenden Leistungs-kontrollen zur Erlangung des Zertifikates über eine erfolgreiche Kursteilnahme.

Fotokopien des Helferinnenbriefes und der aktuellen Röntgenbefähigung nach § 18a(3) der Röntgenverordnung liegen bei.

Ort/Datum

Unterschrift der Teilnehmerin

Einzugsermächtigung

Ich ermächtige den ZahnärztlichenBezirksverband Niederbayern, dieGebühr von 395,– / 595,– Euro vonmeinem

Konto

BLZ

bei (Bank/Sparkasse)

abzubuchen.

Ort

Datum

Unterschrift des Kontoinhabers/Praxisstempel

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12 ZNN 2-2013

REFERAT FORTBILDUNG

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ZNN 2-2013 13

REFERAT FORTBILDUNG

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Z

14 ZNN 2-2013

REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

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ZFortbildungen des ZBV NiederbayernÜbersicht 1. Halbjahr 2013

Übersicht 2. Halbjahr 2013

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REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

GOZ Update – Schnittstelle zwischen BEMA und GOZReferentin Irmgard Marischler (ZMV, ZMF)

Das Jahr 2012 war das Jahr der neuenGOZ. Erste Erfahrungen mit der Abrech-nung der neuen Gebührennummern,Abrechnungsprobleme bei Liquidations-erstellung bis zur Nichterstattung einzel-ner Leistungen der PKVen liegen hinteruns.

Am 27.02.2013 referierte zu diesemThemenblock Frau Irmgard Marischler imZBV Niederbayern.

Das Erstattungsverhalten der Privatversi-cherungen, Zusatzversicherungen undBeihilfestellen hat sich leider auch mitder neuen GOZ nicht geändert.

Strittige Auslegungen bei Anwendungder Analogberechnungen nach § 6 Abs.1GOZ für zahnärztliche Leistungen, dienicht in der Gebührenordnung enthaltensind, Begründungen bei Honorarberech-nungen mit Faktor über 2,3 sowie diemedizinische Notwendigkeit (z. B. Geb.Nr. 1040 PZR) zeichneten sich ab.Viele zahnmedizinische Fachangestelltenutzten dieses Intensivseminar, um IhreKenntnisse im Bereich der HKP-Erstel-lung, Abrechnung neuer Leistungen undGebührennummern aufzufrischen undzu erweitern.

In diesem Seminar vermittelte FrauMarischler Kenntnisse über die rechts-wirksame Abrechnung für vertraglicheund außervertragliche Leistungen in derPraxis bei GKV- und PKV-Patienten.

Anhand von Fallbeispielen wurden dieMöglichkeiten der korrekten Abdingungund Abrechnung bei Kassen- und Privat-patienten erläutert, um somit den Teil-nehmerinnen eine Hilfestellung für ihretägliche Arbeit zu bieten.

Im Einzelnen wurden folgende Punkteangesprochen:

• Definition der Grenze zwischen gesetz-lichem Anspruch und Mehrkostenbe-rechnung

• Rechtliche Grundlagen- Auszug aus den GOZ-Paragraphen- Korrekte Auslegung des zahnärztlichen Gebührenrechts

- Dokumentation

• Behandlungsvereinbarungen- Aufklärung- Gestaltung- Argumentation

• Fallbeispiele- Dentinadhäsive Füllungen- Endodontie- Professionelle Zahnreinigung- PAR-Behandlung

- Funktionsanalytische Leistungen(FAL)

- Prothetische Leistungen.

Am Ende des Seminars waren die Teil-nehmerinnen äußerst glücklich darüber,mit den Kenntnissen aus diesem Seminargut gewappnet zu sein für die kommen-den Herausforderungen der künftigenMonate.

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REFERAT FORTBILDUNG

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Modernes Hygienemanagement in der ZahnarztpraxisReferentin Marina Nörr-Müller

Nach wie vor oder vielleicht sogar mehrdenn je ist das Thema Hygiene in derZahnarztpraxis ein Dauerbrenner. Stän-dig ist dieser Bereich Neuerungen seitensder Behörden aber auch der Industrieunterworfen. Dies führt dazu, dassimmer mehr Praxen das Angebot derHygieneseminare in Anspruch nehmen,um den Mitarbeiter(innen) auf diesemWege aktuelles Fachwissen angedeihenzu lassen.

Am 08. März 2013 referierte Frau Nörr-Müller zu diesem Thema im ZBV Nieder-bayern.

In diesem Kurs ging es wieder einmaldarum, Aktuelles zu vermitteln, bereitsUmgesetztes zu überprüfen und auchdarum, Missverständnisse bzw. Unsicher-heiten zu diesem Thema auszuräumen.Die Zahl an Informationen zum ThemaHygiene ist für Zahnarztpraxen immens.Diese stammen oft aus sehr unter-schiedlichen Quellen mit jeweils unter-schiedlicher Interpretation, was nicht selten zur Verwirrung der Praxisbetrei-ber(innen) und vor allem der Mit-arbeiter(innen) führt.

Deshalb war das Ziel dieses Kurses, konkret über das zu informieren, was inder Hygiene heute Stand der Dinge inBayern ist. Die Teilnehmerinnen zeigtendafür großes Interesse und waren, trotzschönem Wetter und Freitagnachmittag,mit großer Anteilnahme bei der Sache. Eshat sich wieder gezeigt, dass die Mitar-beiter(innen) der Praxen Willens sind, dieHygienerichtlinien so korrekt wie mög-lich umzusetzen und sich sehr für praxis-nahe Umsetzungsbeispiele interessieren.

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REFERAT FORTBILDUNG

Fortbildungen/ Veranstaltungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe

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Information/AnmeldungZahnärztlicher Bezirksverband OberpfalzAlbertstraße 8, 93047 Regensburg, Fax 09 41-5 92 04-70

Programm für Zahnärzte u. Zahntechnikeram Samstag, 29.06.2013

Fu� r die Anmeldung der Zahntechniker wenden Sie sich bitte direktan den Förderverein Fachgruppe Zahntechnik e.V.Herrn Roland Birner, Böhmerwaldstr. 17, 93128 Regenstauf,Tel. 0 91 29/4 03 06 71, Fax 0 91 29/4 03 05 56 71

Fortbildungen/Veranstaltungender Bayerischen Landeszahn-ärztekammer – andere ZBVe

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Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal /

Haushalt

Die Schwangerschaft von zahnmedizini-schen Fachangestellten muss demzuständigen Gewerbeaufsichtsamt ge-meldet werden.

Entsprechende Anträge bzw. Formularesowie das Mutterschutzgesetz mit Rege-lung des Beschäftigungsverbotes findenSie unter:www.blzk.de

Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz

– Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt(Benachrichtigung nach § 5 MuSchG)

– Meldung an die Krankenkasse

Zuständig für Niederbayern ist dasGewerbeaufsichtsamt Landshut, Gestüt-straße 10, 84028 Landshut, Tel. 08 71-8 08-01

Zahnarzt„Login“

Arbeits-sicherheit

Kapitel B =Arbeitnehmer

B05Mutterschutz-

gesetz

EINSTIEG ZUM AUFSTIEGBeruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/rNeuer Informations-Flyer der Bayerischen Landeszahnärztekammer

München – Der neu aufgelegte Flyer„Eine glänzende Entscheidung“ derBayerischen Landeszahnärztekammer(BLZK) gibt einen Überblick über dasBerufsbild Zahnmedizinische/r Fachan-gestellte/r ZFA. Er beantwortet wichtigeFragen zu Ausbildung und Aufstiegs-chancen und vermittelt einen ersten Ein-blick in die Arbeitswelt des/r ZFA, umjunge Menschen für den Ausbildungsbe-ruf in der Zahnarztpraxis zu interessieren.

Schulabschluss und Eintritt in dasBerufsleben – für Schulabgänger stehtspätestens mit Ende des Schuljahres diegroße Entscheidung an: Welche Ausbil-dung ist die richtige? Welcher Beruf hatZukunft? Gute Aussichten bietet eineAusbildung zum/zur ZahnmedizinischenFachangestellten ZFA.

Der Flyer zeigt, welche Grundvorausset-zungen ein junger Mensch erfüllen sollte,wenn er sich für eine Ausbildung in einerZahnarztpraxis entscheidet, wie z.B.Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicherenUmgang mit Menschen jeden Alters,Kommunikationsfähigkeit, Verantwor-

tungsbewusstsein und Interesse an Tech-nik. In Stichpunkten werden die Ausbil-dungsinhalte im dualen System in Praxisund Berufsschule, die Dauer der Ausbil-dung, die Zwischen- und Abschlussprü-fung und die Vergütungsempfehlungdargestellt.

Nach erfolgreich abgeschlossener Be-rufsausbildung ergeben sich umfangrei-che Perspektiven zur berufsbegleitendenFort- und Weiterbildung. Nach derAnpassungsfortbildung ProphylaxeBasiskurs und Prothetische bzw. Kieferor-thopädische Assistenz folgen Aufstiegs-fortbildungen

• zur Zahnmedizinischen Prophylaxeas-sistenz ZMP für den Bereich Prophyla-xe und Gesundheitsberatung,

• zur Zahnmedizinischen FachassistenzZMF, tätig in der Prävention, Praxisor-ganisation und Mitarbeiterführung

• zur Dentalhygieniker/in DH, speziali-siert für die Praxis mit parodontologi-schem Schwerpunkt,

• für Organisation, Management und

Abrechnung bietet sich die Zahnmedi-zinische Verwaltungsassistenz ZMV an.

Als Kernaussage soll den Interessenten„ZFA: Ihr Beruf – vielseitig, verantwor-tungsvoll und zukunftssicher mit Per-spektiven durch Qualifikation“ imGedächtis bleiben. Für weitere Informa-tionen zum Berufsbild ZFA verweist derFlyer auf die Zahnärztlichen Bezirksver-bände als Ansprechpartner vor Ort.

Den Flyer gibt es als PDF zum Herunter-laden, Ansehen oder Ausdrucken auf derInternetseite der Bayerischen Landes-zahnärztekammer. Er ist auch kostenfreials Druckwerk im Online-Shop unterwww.blzk.de/shop oder per Fax unter089/7 24 80-272 erhältlich.

Kontakt:Referat Zahnärztliches Personal derBayerischen Landeszahnärztekammer,Telefon 089/7 24 80-172,Fax 089/7 24 80-173,E-Mail:[email protected]

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Am 16.01.2013 fand in Landshut derschriftliche Teil der Winterabschlussprü-fung für Zahnmedizinische Fachange-stellte der Berufsschulen Landshut, Pas-sau und Straubing statt. Der praktischeTeil wurde für die Teilnehmerinnen ausPassau und Straubing am 07.02.2013 inStraubing und für die Teilnehmerinnenaus Landshut am 08.02.2013 in Landshutdurchgeführt.

Zwei von ihnen wurden aufgrund ihrerLeistungen vorzeitig zur Prüfung zuge-lassen, bei 10 Auszubildenden war diereguläre Ausbildungszeit erfüllt. Drei Teil-nehmerinnen hatten ihre Ausbildung auf-grund schulischer Vorbildung verkürzt.Vierzehn Teilnehmerinnen haben dieAbschlussprüfung erfolgreich abge-schlossen. Fünf Teilnehmerinnen habendie Abschlussprüfung nicht bestanden.

Zwei Prüflinge haben die Röntgenprü-fung nicht bestanden.

Ergebnisse der Winterabschlussprüfung in Niederbayern am 16.01.2013

Berufsschule davon vorzeitige verkürzt Wiederholer Prüfung Röntgen regulär nicht bestanden bestanden

Landshut (9) 4 1 3 1 0 9

Passau (6) 4 0 0 2 2 5

Straubing (4) 2 1 0 1 3 2

Als Prüfungsbeste erzielte Frau KatrinHutzenthaler (Ausbildende Praxis Dr.Thomas Kiermeier, Landshut), imGesamtergebnis die Note „gut“ mit86,74 Punkten.

Der Zahnärztliche Bezirksverband Nie-derbayern gratulierte mit einem kleinenPräsent.

Wir gratulieren den erfolgreichen Teil-nehmerinnen herzlichst!

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

Sommerabschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte am 19.06.2013

Zulassung

Zur Sommerabschlussprüfung 2013 wer-den die Auszubildenden zugelassen,deren Ausbildungszeit bis 30. September2013 endet und die die sonstigen Prü-fungsvoraussetzungen erfüllen, sowieAuszubildende, die von den Zahnärztli-chen Bezirksverbänden zur Prüfungzugelassen werden.

Z E I T P L A N

Mittwoch, 19.06.2013

08.30 – 10.00 Uhr:Bereich Behandlungsassistenz(einschließlich Röntgen)

10.00 – 11.00 Uhr:Bereich Praxisorganisation und -verwaltung

11.00 – 11.45 Uhr:Pause

11.45 – 13.15 Uhr:Bereich Abrechnungswesen

13.15 – 14.00 Uhr:Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Aufgabensätze für die BereicheBehandlungsassistenz und Praxisorgani-sation und -verwaltung werden gemein-sam ausgeteilt. Zur Bearbeitung beiderAufgabensätze steht die Zeit von 8.30 –11.00 Uhr zur Verfügung. Es ist mit demBereich Behandlungsassistenz zu begin-nen.

Die Aufgabensätze für die BereicheAbrechnungswesen und Wirtschafts- undSozialkunde werden gemeinsam ausge-

teilt. Zur Bearbeitung beider Aufgaben-sätze steht die Zeit von 11.45 – 14.00 Uhrzur Verfügung. Es ist mit dem BereichAbrechnungswesen zu beginnen.

Bereich Praxisorganisation und–verwaltung

Für diesen Bereich wird den Schulen inder Anlage eine aktuelle Übersicht derwesentlichen Prüfungsthemen überge-ben.

Die beiden Musteraufgaben für dieschriftliche Prüfung dürfen zu Übungs-zwecken verwendet werden.

Bereich Abrechnungswesen

Eine Privatliquidation (entsprechend derGOZ-Hilfsliste der BLZK 2012), ein Er-fassungsschein und ein Heil- und Kosten-

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plan sind zu erstellen. Es werden auchgleichartige Versorgungen geprüft.Zusätzlich werden 10 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Im Heil- und Kostenplan sind die Euro-Beträge der Festzuschüsse in Spalte 4nicht mehr anzugeben. Die Summe derFestzuschüsse wird vorgegeben. Nach-trägliche Leistungen sind unter Berück-sichtigung der Bonussituation zu berech-nen.

Für diese und alle folgenden Prüfungeneinschließlich der Zwischenprüfungengilt:

1. Im Bereich Abrechnungswesen wirddie Prüfung ohne die Hilfsliste Bemazur konservierend/chirurgischen Be-handlung durchgeführt.

2. Jeder/m Auszubildenden ist die bei-liegende Hilfsliste Bema zu Übungs-zwecken in der Berufsschule zur Verfügung zu stellen. Bitte weisenSie darauf hin, dass in denAbschluss- und Zwischenprüfungennur Bema-Positionen aus dieser Listegeprüft werden. Die in der HilfslisteBema grau unterlegten Positionensind nicht prüfungsrelevant.

3. Wiederholungsprüflinge aus derSommerabschlussprüfung 2012 oderfrüher sind von der o. g. Regelungausgenommen. Diese bekommen dieHilfsliste Bema für die Wieder-holungsprüfung zusammen mit denUnterlagen von normtest erneut zurVerfügung gestellt. Wir bitten dieaufsichtsführenden Lehrkräfte zuüberprüfen, ob sämtlichen Wieder-holungsprüflingen diese Liste zurPrüfung vorliegt.

Erstmalige Wiederholungsprüflingeaus der Winterprüfung 2013 erhal-ten diese Liste nicht.

Es wird auch der Bereich Implantologie inden Prüfungsbereichen Behandlungsas-sistenz und Abrechnungswesen abge-fragt.

Im Bereich Abrechnungswesen könnenbei der Erstellung der Privatliquidationalle in der GOZ/GOÄ-Hilfsliste aufgeführ-ten Leistungen geprüft werden.

Hilfsmittel

Den Prüflingen werden folgende Hilfs-mittel zur Verfügung gestellt:

1. die Hilfsliste für die Privatliquidation(GOZ 2012)

2. die Hilfsliste für die Bema-PositionenProthetik mit GOZ-Positionen Zahnersatz und Einzelkronen (GOZ2012)

3. eine Hilfsliste für die Festzuschüssezum Zahnersatz (Bema)

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusätzlich zum kompletten Stoff der 10.Jahrgangsstufe werden aus der 11. Jahr-gangsstufe die Themen Wahlen, Gewal-tenteilung und oberste Bundesorganeabgefragt. Aus der 12. Jahrgangsstufewerden Fragen zur EZB sowie zu denWirtschaftslagen und Möglichkeiten ihrerBeeinflussung (Konjunktur, magischesSechseck) gestellt.

Röntgenprüfung

Die Röntgenprüfung gilt als bestanden,wenn mindestens 50 % der Fragen rich-tig gelöst werden. Der Inhalt des „Nach-weisheftes Röntgen“ und die digitalenTechniken gehören zum Prüfungsum-fang. Eine nicht bestandene Röntgen-prüfung kann nur im Rahmen einer zeit-nahen Nachschulung (10-Stunden-Kurs)außerhalb der Berufsschule wiederholtwerden. Für eine spätere Erlangung desNachweises der Kenntnisse im Strahlen-schutz ist ein 24-Stunden-Kurs erforder-lich.

Eine Sammlung von Röntgenfragen, dieinhaltlich als Muster dienen sollen, wurdeden Schulen zur Verfügung gestellt.

Das in den Praxen vorhandene Heft „Qua-litätssicherung in der zahnärztlichenRöntgendiagnostik“ wird zur Vorberei-tung ebenfalls empfohlen.(Zu finden auf der Homepage der BLZKunter: → Shop → Publikationen fürZahnärzte oder die Broschüre direkt impdf-Format unter http://www.blzk.de/service/shop/down.asp?i=329)

Praktische Prüfung

Diese Prüfung kann bis zu max. 2 Kalen-derwochen vor der schriftlichen Prüfungstattfinden (Ferienzeit wird nicht mitge-rechnet). Der praktische Teil und derschriftliche Teil sind voneinander unab-hängig, d. h. das Nichtbestehen einesTeils der Prüfung schließt die Teilnahmean dem jeweils anderen Teil nicht aus.

Ende der Ausbildungszeit/Ergänzungs-prüfung

Der letzte Ausbildungstag ist der (letzte)Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung.Dies gilt auch für Auszubildende, dienicht an der Ergänzungsprüfung teilneh-men müssen.

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag desPrüflings durch eine mündliche Ergän-zungsprüfung zu ergänzen, wenn dies fürdas Bestehen der Prüfung den Ausschlaggeben kann. Bitte beachten Sie bei derBeratung der Prüflinge zur mündlichenErgänzungsprüfung den § 14 Abs. 8 derPrüfungsordnung, wonach der Prüflingnur in einem Bereich der schriftlichenPrüfung eine Ergänzungsprüfung able-gen kann.

Täuschungshandlungen undOrdnungsverstöße

Um Verstößen gegen § 19 Prüfungsord-nung (Täuschungshandlungen und Ord-nungsverstöße) vorzubeugen, sollen diePrüflinge darauf hingewiesen werden,dass am Tag der Prüfung die Mitnahmevon Mobiltelefonen und elektronischenSpeichergeräten in den Prüfungsraumuntersagt ist.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

Es gelten folgende voraus-sichtliche Prüfungsterminefür 2014Winterabschlussprüfung 15.01.2014Zwischenprüfung 09.04.2014Sommerabschlussprüfung 04.06.2014

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Beschäftigungsverbot für Jugendliche an Samstagen

Aus gegebenem Anlass wird auf dasBeschäftigungsverbot für Jugendliche(unter 18 Jahren) an Samstagen hinge-wiesen.

Vereinzelte Praxen bieten ihren Patientenauch Sprechstunden an Samstagen an.Hier dürfen jugendliche Auszubildendenicht beschäftigt werden! Das Gewerbe-aufsichtsamt der Regierung von Nieder-bayern moniert dies in einem Schreibenan einen Kollegen, der regelmäßig in

seiner Samstagsprechstunde eine Aus-zubildende unter 18 Jahren eingesetzthatte.

Dies ist nach § 16 Jugendarbeitsschutz-gesetz nicht zulässig. Die Ausnahmen,die der §16 im Absatz 2 zulässt, beziehensich praxisrelevant nur auf außerbetrieb-liche Ausbildungsmaßnahmen (Ziffer 8)und den ärztlichen Notdienst (Ziffer 10).Hier dürfen Jugendliche beschäftigt wer-den. Sie sind nach Absatz 3 des §16 an

einem anderen berufsschulfreien Arbeits-tag derselben Woche freizustellen, damitdie Fünf-Tage-Woche gemäß § 15JArbSchG sichergestellt ist.

Verstöße gegen diese Regelungen sindnach GAA Ordnungswidrigkeiten undkönnen mit Bußgeld geahndet werden.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

Nach § 21 des Berufsbildungsreformge-setzes endet das Berufsausbildungsver-hältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit.Besteht die Auszubildende die Ab-schlussprüfung vor Ablauf der Ausbil-dungszeit, so endet das Ausbildungs-verhältnis mit Bestehen der Ab-schlussprüfung und Aushändigung desNachweises über die bestandene Prü-fung. Das Datum auf dieser Bescheini-gung ist der letzte Ausbildungstag (beibestandener Prüfung). In diesem Fall istab dem folgenden Tag anstelle der Aus-bildungsvergütung das Gehalt einergeprüften Helferin im 1. Berufsjahr nachden getroffenen Vereinbarungen zu zah-len.

Besteht die Auszubildende die Ab-schlussprüfung nicht, so verlängert sichdas Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlan-gen bis zur nächstmöglichen Wiederho-lungsprüfung, höchstens um ein Jahr, essei denn, die Auszubildende erklärt ihrenschriftlichen Verzicht.

Wird die Auszubildende im Anschluss andas Berufsausbildungsverhältnis weiter-beschäftigt, ohne dass hier ausdrücklichetwas vereinbart worden ist, so gilt einArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeitals begründet, das schriftlich durch einenArbeitsvertrag zu regeln ist.Hat der Prüfungsteilnehmer bei nichtbestandener Prüfung in einem Bereich

des schriftlichen Teils der Prüfung oderim praktischen Teil mindestens ausrei-chende Leistung erbracht, so ist aufAntrag des Prüfungsteilnehmers die Prü-fung insoweit nicht zu wiederholen,sofern dieser sich innerhalb von zweiJahren – gerechnet vom Tag der Beendi-gung der nicht bestandenen Prüfung an– zur Wiederholungsprüfung anmeldet.(§ 25 Abs. 2 Satz 1 PrüfungsordnungZahnmedizinische/r Fachangestellte/r).

Die Abschlussprüfung kann insgesamtzweimal wiederholt werden. Nach Been-digung der vereinbarten Ausbildungszeithaben Sie zwei Möglichkeiten, sich aufdie Wiederholungsprüfung vorzuberei-ten.

1. Mit Verlängerung des Ausbildungs-vertrages(auf Antrag der Auszubildenden)

Wenn der Ausbildungsvertrag aufWunsch des Auszubildenden verlängertwird, bleibt die Auszubildende berufs-schulpflichtig, sofern sie das 21. Lebens-jahr noch nicht vollendet hat. Die Aus-bildenden haben den Besuch derBerufsschule zu gestatten.

2. Ohne Verlängerung des Ausbil-dungsvertrages

Die Wiederholungsprüfung kann auch alsexterner Prüfling (die Prüfung wird vom

Prüfling selbst bezahlt) durchgeführtwerden. Die freiwillige Teilnahme amBerufsschulunterricht ist ohne Ausbil-dungsvertrag nicht möglich.

In der Zeit bis zur Prüfung besteht dieMöglichkeit, als ausgelernte, aber nichtgeprüfte Zahnmedizinische Fachange-stellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten.

3. Nichtbestandene Röntgenprüfung

Sollten die Auszubildenden lediglich dieRöntgenprüfung nicht bestanden haben,können sie das Röntgenzertifikat durchdie Belegung eines 10-stündigen Rönt-genkurses erlangen. Nähere Auskünfteerteilt der Zahnärztliche Bezirksverband.

Bayerische LandeszahnärztekammerReferat Zahnärztliches Personal

Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach be-standener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit

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Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung

Bei Abschluss eines Ausbildungsvertragesbitten wir Sie höflich darauf zu achten,dass für die Zulassung zur Abschlussprü-fung lt. Prüfungsordnung Stichtage fest-gelegt sind.

Wer die Ausbildungszeit zurückgelegthat oder wessen Ausbildungszeit nichtspäter als am 31. März beziehungsweiseam 30. September des Kalenderjahresendet, in dem die Prüfung stattfindet,

gelten folgende Stichtage:• bis 31. März:Zulassung zur Winterprüfung

• bis 30. September:Zulassung zur Sommerprüfung

Ende der Probezeit

Sollten sich während der ProbezeitBedenken über die Weiterführung derAusbildung in den nächsten 2 ½ Jahreneinstellen, ist jetzt der geeignete Zeit-punkt, die Beendigung des Ausbildungs-vertrages in Erwägung zu ziehen.

Nur während der Probezeit kann dasAusbildungsverhältnis jederzeit ohneEinhaltung einer Kündigungsfrist schrift-lich von beiden Seiten (Arbeitgeber oderAuszubildende) gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur noch auswichtigem Grund schriftlich mit Angabedes Kündigungsgrundes fristlos beendetwerden.

Die Auszubildende kann mit einer Kündi-gungsfrist von 4 Wochen den Ausbil-dungsvertrag beenden, wenn sie die Be-rufsausbildung aufgeben oder sich füreine andere Berufstätigkeit ausbildenlassen will.

Das bedeutet nicht, dass die Auszubil-dende mit einer Frist von 4 Wochen kün-digen kann, wenn sie den Ausbildungs-platz wechseln und die Ausbildung ineiner anderen Zahnarztpraxis fortsetzenmöchte. In diesem Fall ist die Auszubil-dende gehalten, mit ihrem jetzigen Aus-bildenden eine Aufhebung des Ausbil-dungsvertrages im beiderseitigen Ein-vernehmen anzustreben. Einen Anspruchdarauf hat sie nicht.

Wir bitten um Beachtung, dass Ihnen alsArbeitgeber im Ausbildungsverhältnisnach Ablauf der Probezeit nur nochdie fristlose Kündigung (eingeschränktdurch die Vorgaben des Berufsbildungs-gesetzes) oder die Aufhebung im beider-seitigen Einvernehmen möglich ist.

„Drum prüfe, wer sich 3 Jahre bindet“ vorAblauf der Probezeit.

Dr. Silvia MorneburgZBV Mittelfranken

Quelle: MZM 5-2012

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Ausbildungsverträge sind nur in Papier-form erhältlich und beim ZBV Niederbay-ern schriftlich oder telefonisch im Origi-nal anzufordern und können nicht vomNetz geladen werden.

Ansprechpartner beim ZBV Niederbay-ern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 21-56 86 88-40.

Ausbildungs-verträge für ZFA

Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nurmehr online zur Verfügung. Es werdenkeine gedruckten Verträge beim ZBVmehr vorgehalten.

Die stets aktuellen Verträge sind auf derInternetseite der BLZK unter der Rubrik„Praxispersonal“ – Beruf, Unterpunkt„Dienstvertrag“ online abrufbar.

Dienstverträgefür ZAH / ZFA

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,bitte beachten Sie, dass die Ausbildungs-verträge vor Beginn der Ausbildungdem ZBV Niederbayern zur Genehmi-gung und Eintragung in die Stammrollevorzulegen sind.

Einreichung beim ZBV Niederbayern:• drei Originalexemplare, von allen Ver-tragspartnern unterschrieben– bei Minderjährigen beide Elternteile– gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen,die das alleinige Sorgerecht haben,eine Sorgerechtsbestätigung erfor-derlich (= Negativattest – kann kos-tenfrei beim für den Wohnort derMutter zuständigen Jugendamtangefordert werden)

• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendar-beitsschutzgesetz(Auszubildende, die bei Beginn derAusbildung das 18. Lebensjahr nochnicht vollendet haben)

• Kopie der Arbeitserlaubnis oder derunbefristeten Aufenthaltsgenehmigung(Auszubildende, die keine deutscheStaatsbürgerschaft besitzen)

• Ergänzungsfragebogen(ergänzende Fragen zur Ausbildung)

Ausbildungszeit:• grundsätzlich exakt drei Jahre(z.B. 01.09.2013 bis 31.08.2016)

• tatsächliches Ausbildungsende:Mit Bestehen der Abschlussprüfung

• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzungmöglich

Merkblatt – Ausbildungsverträge

Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto):

• 1. Ausbildungsjahr 500,00 € • 2. Ausbildungsjahr 550,00 € • 3. Ausbildungsjahr 600,00 €

Vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung:Bei entsprechenden Leistungen inBerufsschule und Praxis kann ein Antragauf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird diePrüfung an dem unmittelbar der regulä-ren Prüfung vorausgehenden Prüfungs-termin abgelegt.

Als Nachweis der schulischen Leistungenfür die Zulassung zur vorzeitigen Prü-fung ist das Jahreszeugnis der Jahr-gangsstufe 10 bzw. der Leistungsstandder 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februarmaßgeblich.

Ärztliche Nachuntersuchung:Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetzhat sich der Arbeitgeber ein Jahr nachAufnahme der Beschäftigung dieBescheinigung über die erste Nachunter-suchung vorlegen zu lassen, sofern dieAuszubildende zu Beginn des 2. Ausbil-dungsjahres noch nicht volljährig ist. DieNachuntersuchung darf nicht länger alsdrei Monate zurückliegen. Die Anmel-dung zur Zwischenprüfung ist ohnediese Bescheinigung nicht möglich.Für die Ausbildungszeit wünschen wirviel Erfolg.

Die Ausstellung von Zweitschriften vonUrkunden, wie z. B. Zahnarzthelferin-nenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,Röntgenbescheinigung, Teilnahmebe-scheinigungen etc., verursacht Arbeits-und Kostenaufwand.

Der Zahnärztliche Bezirksverband Nie-derbayern stellt Zweitschriften nur mitVorauszahlung aus (Überweisung). Vondieser Regelung bleiben die satzungsge-mäßen Mitglieder des ZBVNiederbayern selbstverständlich ausge-nommen. Einzelheiten klären Sie bittevorab unter Tel. 0 94 21/56 86 88-0.

Gebühren fürZweitschriften

§ 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzesschreibt eine ärztliche UntersuchungJugendlicher vor Antritt der Ausbildungvor. Eine Kopie der Untersuchungsbe-scheinigung muss dem ZBV vorgelegtwerden. Nach Ablauf des ersten Ausbildungsjah-res ist eine Nachuntersuchung (§ 33)erforderlich. Die ärztlichen Untersuchungsbescheini-gungen über die gesundheitliche Eig-nung sind dem Arbeitgeber vorzulegenund von diesem aufzubewahren. Eine Kopie der Bescheinigung der Nach-untersuchung muss mit der Anmeldungzur Zwischenprüfung dem ZBV vorgelegtwerden. Bei Fehlen dieser Bescheinigungkann keine Zulassung zur Zwischenprü-fung erfolgen.

Dr. Silvia Morneburg ZBV Mittelfranken

Ärztliche Untersuchung bei Auszubildenden

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

28 ZNN 2-2013

Checkliste für den/die Praxisinhaber/in bzgl. Azubi

Einweisung der/des Auszubildendenbei Arbeitsbeginn

- Vorstellung der Kolleginnen und derenArbeitsbereiche

- Besprechung der Arbeits- und Schul-zeiten

- Vorstellung der wichtigsten Funktions-räume

- Hygieneunterweisung: persönlicheHygiene, Hygiene am Arbeitsplatz,Umgang mit kontaminierten Gegen-ständen (z.B. bei Fußbodenkontakt),Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizen-den Lösungen ect.

- Aufklärung über die Schweigepflicht

- Wesentliches aus der Unfallverhü-tungsvorschrift erläutern

- Umgang mit Patienten (korrekteAnsprache, Begrüßung und Verabschie-dung)

- Vermeidung von Habits

- Erläuterung der Arbeitsgebiete der ers-ten Tage

- Zuordnung zu einer Assistenzhelferin

- Gemeinsame Vor- und Nachbereitungdes Behandlungsplatzes

- Einweisung in Verhalten und Mitwir-kung während der Behandlung

- Einweisung in die Dokumentation(Karteikarte, Reitersystem ect.)

- Instrumentenreinigung unter Aufsicht

- Empfehlung eines Merkheftes fürFachbegriffe, Behandlungsabläufe ect.

- Einführung in das Berichtsheft

ProbezeitSeit dem 01.04.2005 beträgt die maximalzulässige Probezeit für Auszubildende 4Monate. Diese dient der gegenseitigen„Erprobung“. Die Auszubildende soll fürsich überprüfen, ob die Ausbildung ihrenVorstellungen und Neigungen ent-spricht, der Ausbildende sollte hingegenprüfen, ob die Auszubildende in seinTeam passt und ob ihre Fähigkeiten undihr Verhalten Anlass zur Hoffnunggeben, dass sie die Ausbildung erfolg-reich absolvieren wird.

BerichtsheftDie Berichtshefte werden zusammen mitden eingetragenen Verträgen vom ZBVan die Praxen gesandt.Bitte überprüfen Sie als Ausbilder, dassdas Berichtsheft ordnungsgemäß undvollständig von der Auszubildenden

geführt wird. Wir müssen Sie darauf hin-weisen, dass die Leistungsinhalte imBerichtsheft Bestandteil des praktischenTeils der Abschlussprüfung für Zahnme-dizinische Fachangestellte sind. Das Berichtsheft ist bei der Anmeldungzur Prüfung dem Prüfungsausschuss zurEinsicht vorzulegen.

Hepatitisimpfung + G 42Zahnarzthelferinnen/ZahnmedizinischeFachangestellte müssen sich nicht gegenHepatitis B impfen lassen, haben jedocheinen Rechtsanspruch auf die Durchfüh-rung der Impfung.In Zahnarztpraxen ist eine Impfunggegen Hepatitis B bei MitarbeiterwunschPflicht. Zu empfehlen ist eine Impfunggegen Hepatitis A und B mit Doppelimpf-stoff Tinix, der nur unwesentlich teurerals der Impfstoff gegen Hepatitis B ist.Da weder die Krankenkasse noch dieBerufsgenossenschaft für Gesundheits-dienst und Wohlfahrtspflege hierfür dieKosten übernehmen, ist der Arbeitgeberzur Kostenübernahme verpflichtet.Außerdem muss er dem Arbeitnehmer dieMöglichkeit zur Durchführung der Imp-fung anbieten.

(Verfasser: Zahnarzt Walter Wanninger )

Fit for work 2012

Folgende Förderrichtlinien für das Aus-bildungsprogramm wurden auch für diejetzt beginnenden Ausbildungsverhält-nisse wieder beschlossen:

• Richtlinie zur Förderung zusätzlicherbetrieblicher Ausbildungsstellen inBayern 2012

• Richtlinie zur Förderung der betrieb-lichen Ausbildung von Absolventender Praxisklassen bayerischer Haupt-schulen und von Jugendlichen ohneSchulabschluss 2011 bis 2013(Praxisklassenrichtlinie)

• Mobilitätshilferichtlinie 2012

• Richtlinie zur Förderung der Ver-bundausbildung in Bayern 2012(Verbundausbildungsrichtlinie)

Alle Richtlinien enthalten die genauenFördervoraussetzungen, die am bestenim Einzelfall in der zutreffenden Richtli-nie nachzulesen sind. Die Richtlinien unddie notwendigen Formulare könnenunter folgender Internetadresse vollstän-dig eingesehen oder ausgedruckt werdenhttp://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork/2012.php

Zuständig für die Gewährung der Förde-rungen ist das Zentrum Bayern Familie undSoziales unter folgenden Kontaktdaten:

Zentrum BayernFamilie und SozialesHegelstraße 295447 BayreuthTel.: 09 21-605-33 [email protected]

Bayer. LandeszahnärztekammerReferat Zahnärztliches PersonalFallstr. 34, 81369 MünchenTel.: 0 89-7 24 80-172Fax: 0 89-7 24 80-173E-Mail: [email protected]: www.blzk.de

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ZNN 2-2013 29

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

id deutschland als „Maßstab für morgen”

Messetermine

2013• id nord: Hamburg, 21.9.2013

• id süd: München, 19.10.2013

• id mitte: Frankfurt, 08./09.11.2013

2014

• id west: Düsseldorf, 19./20.9.2014

• id süd: München, 18.10.2014

• id ost: Berlin, 01.11.2014

• id mitte: Frankfurt, 07./08.11.2014

Weitere Informationen finden Sie unter:http://www.iddeutschland.de

Ansprechpartner:

CCC – Gesellschaft für Marketing & Werbung mbHChristoph Hofmann (Projektleiter)Tel.: 02 21 931813-60E-Mail: [email protected]

Pressekontakt:

CCC GmbH / Nadim HajroussiKartäuserwall 28e50678 KölnTel.: 02 21 931813-68Fax: 02 21 931813-90E-Mail:[email protected]

VERSCHIEDENES

Berufsinfomesse in LandshutPremiere: Zum ersten Mal nahm der ZBV-Niederbayern an der Berufsinfomesse inLandshut teil.

Die Knappheit an qualifizierten Praxis-mitarbeitern – vor allem im Raum Lands-hut – hat den ZBV dazu bewogen, miteinem eigenen Stand auf der Berufsinfo-messe an der FH in Landshut teilzuneh-men. Die Messe, die von der Arbeitsge-meinschaft „Schule und Wirtschaft“bereits zum 10ten Mal organisiert wurde,stand unter dem Motto „Schüler fragenAzubis“. Es nahmen ca. 60 Aussteller teil.Es waren verschieden große Firmen wieBMW, E.ON, Deutsche Bahn, Lufthansa,Polizei und Bundeswehr vertreten. Eben-so auch die Handwerksinnungen derBereiche Elektrik, Gartenbau, Friseur-handwerk, Gastronomie und viele mehr.Aus dem Gesundheitsbereich warensowohl die Pflegeschule des KlinikumLandshut, das Rote Kreuz, die Caritasund der ZBV vertreten.

Die Messe war mit 2000 Interessentensehr gut besucht. Es gab im zahnärztli-chen Bereich einige Anfragen, die sichvor allem auf die Weiterbildungs- undAufstiegsmöglichkeiten bezogen. Auchdie Nachfrage an Praktikumsplätzen warsehr hoch.

Für die nächste Messe wäre es schön,wenn Kollegen im Bereich der Berufs-schule Landshut verfügbare Praktikums-plätze an den ZBV melden würden, umden Interessentinnen und Interessenten

durch einen Praktikumsplatz den Ein-stieg in den Beruf der/des ZFA zu erleich-tern.

Dr. Winfried BendaReferent Praxisführung

Dr. Benda und sein Team für den ZBV auf der Berufsinfomesse

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30 ZNN 2-2013

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

ZA Ernst BinnerBezirksstellenvorsitzender

Der aktuelle Wochenendnotdienstkann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de

Termine für die Zulassungssitzungenfür Zahnärzte

201315. Mai 201303. Juli 201304. September 201309. Oktober 201306. November 201311. Dezember 2013

Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungendurch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Ernst Binner oder durch die stellver-tretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß . Terminvereinbarungen bitte bei Frau M. Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21.

Assistenten- undNiederlassungsberatung

Da der Zulassungsausschuss an Ladungs-fristen gebunden ist, sind die erforderli-chen Unterlagen spätestens einen Monatvor dem jeweiligen Sitzungstermin ein-zureichen. Eine Bearbeitung des Antra-ges zum gewünschten Sitzungsterminkann ansonsten nicht erfolgen.

Eine rückwirkende Genehmigung/Been-digung ist nicht möglich.

Hinweis zur Notdienst-Bereitschaft

Entsprechend der Notdienstordnung be-steht neben den Zeiten mit Anwesen-heitspflicht in der Praxis von 10 – 12 Uhrund von 18 bis 19 Uhr für den gesamtenKalendertag des eingeteilten Notdienstes(= 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) eine telefoni-sche Rufbereitschaft. Außerdem bestehtdie Verpflichtung, während dieser Zeit

auch zahnärztliche Behandlungsmaß-nahmen in der Praxis durchführen zukönnen. Bitte achten Sie darauf, dassdeshalb auch eine dementsprechendeVereinbarung mit dem Assistenz-Praxis-personal hinsichtlich Rufbereitschaftgetroffen werden sollte.

Vollständigkeitshalber weisen wir daraufhin, dass die telefonische Rufbereitschaftin anderen Bezirksstellen-Bereichen derKZVB wie z. B. Oberpfalz anders geregeltsein kann, dort gilt z.B. bereits eine frei-willige Rufbereitschaft am Vortag ab 18Uhr.

ZA Ernst M. J. BinnerBezirksstellenvorsitzender

Zahnärztlicher Notdienst 2014

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

die Einteilung zum zahnärztlichen Not-dienst 2014 sollte möglichst frühzeitigerfolgen, um Ihnen die Möglichkeit zugeben, die Termine rechtzeitig zu erfah-ren und dementsprechend planen zukönnen.

Es ist deswegen notwendig, bis spätes-tens 31.05.2013 der Bezirksstelle Nieder-bayern folgendes mitzuteilen:

1. eine Änderung der Praxisanschriftbzw. Telefonnummer

2. eine vorgesehene Beendigung derTätigkeit als Vertragszahnarzt im Jahr2013

3. eine eventuelle Verlegung der Praxis4. ein eventuelles „Ruhen der Zulassung“5. eine beabsichtigte Befreiung vom

Notdienst

Zu Punkt 5:

Eine grundsätzliche Befreiung vom Not-

dienst ist nicht möglich, dazu ist einbegründeter Antrag erforderlich. Über dieBefreiung entscheidet die BezirksstelleNiederbayern. Eine ausgesprocheneBefreiung für das vergangene Jahr ver-längert sich nicht automatisch, sondernmuss jedes Jahr neu beantragt werden.

Wünsche, Anträge zum zahnärztlichenNotdienst können nach dem31.05.2013 nicht mehr berücksichtigtwerden!

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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

Notdienstsuche jetzt auch per HandyKZVB-App hilft Schmerzpatienten – Digitales Bonusheft

München, 20.03.2012 – Einen echtenMehrwert für Patienten hat die Appder Kassenzahnärztlichen VereinigungBayerns (KZVB), die ab sofort sowohl füriPhones und iPads als auch für Android-Smartphones erhältlich ist. Wer amWochenende oder an Feiertagen Zahn-schmerzen hat, findet den nächstenzahnärztlichen Notdienst dank GPS-basierter Suche jetzt auch unterwegs.

Doch die App, die unter dem Namen„Zahnärzte BY“ kostenlos in den Storesvon Apple und Google erhältlich ist, kannnoch mehr: Gesetzlich Versicherte kön-nen mit der Handykamera ihr Bonusheftfotografieren. Geht es verloren, kann der

Zahnarzt mit Hilfe des digitalen Bonus-hefts auf dem Handy und der Einträgeauf der Karteikarte des Patienten einneues Heft ausstellen. Außerdem gibt eseine lustige Zahnputzuhr für Kinder, die in Zusammenarbeit mit der Landes-arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit er-stellt wurde. Der Löwe Dentulus und derSeelöwe Goldie ermuntern den Nach-wuchs mit lustigen Liedern wie dem„Zahnputzrap“, die eingestellte Putzzeiteinzuhalten. Auch für Erwachsene hältdie App Zahnpflegetipps bereit. Außer-dem sind wichtige Kontaktadressen, etwadie der Zahnarzt-Zweitmeinung derKZVB, enthalten. Die App findet man in

den Stores auch mit Suchbegriffen wie„Zahnärzte Bayern“, „Notdienst Zahn“oder „KZVB“.

„Die KZVB wird mit dieser App ihremAnspruch als Dienstleister der bayeri-schen Vertragszahnärzte gerecht“, be-tont der Vorsitzende des Vorstands Dr.Janusz Rat.

Wer kein Smartphone hat, findet denNotdienst der bayerischen Zahnärzteauch weiterhin im Internet unterwww.notdienst-zahn.de sowie in vielenTageszeitungen und Anzeigenblättern.

ANZEIGENAUFTRAGName/Vorname

Straße

PLZ/Ort Telefon

Anzeigengröße Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes

1/8 Seite (90 x 64 mm) 80,00 Euro 85,00 Euro 95,00 Euro

90 x 50 mm 69,00 Euro 75,00 Euro 85,00 Euro

1/16 (90 x 32 mm) 48,00 Euro 51,00 Euro 69,00 Euro

1/32 (42 x 32 mm) 30,00 Euro 33,00 Euro 42,00 Euro

Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro 7,00 EuroZahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck

Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug

Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Bank Kto.-Nr. BLZ

ANZEIGENTEXT:

Alle Preis zzgl. 19% MwST.

HaasVerlag & MedienagenturSalzbergweg 20, 85368 WangTelefax 0 8761-7290541

ZNN – Ausgabe Nr.:

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Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender Dr. Peter Maier und Bezirksstelle Niederbayern derKZVB, Vorsitzender ZA Ernst Binner. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-0, Telefax 0 94 21/ 56 86 88-88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richtenSie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigen-marketing und Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlaggestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia – Verlag & Agentur für Print-medien. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Wang – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas – siehe Verlagsadresse – Bezugsbedingungen:Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl.Versandspesen. Erscheinungsweise: alle 2 Monate.

Notdienständerungper Fax an: 0 94 21/56 86 88-88

KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88

Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl

Notdienstbereich:

Termin:

übernimmt:

Termin:

übernimmt:

Datum, Unterschrift ABE-Stempel