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  • Zugestellt an die Staatsanwaltschaft Bayreuth, ein Staatsanwalt will Kasse von einem Schwerstbehinderten Menschen machen

    ohne Legitimierung und Legitimen Richter und Gericht !!! Anonyme Rechnung mit dem Namen R001

    R => Rumpelstilzchen ?00 = ein Scheihaus ?1 = ein Krimineller ?

    Im Vorherigen Verfahren,(ohne Gerichtsverhandlung) (40 Tage Haft ,ohne Begrndung) hatte der Anonyme Richter mit einen

    Nummernstempel unterschrieben LCHERLICH !!!! Sie wissen also ganz genau das, daSS was sie da tun ILLEGAL und

    KRIMINELL ist !!!

    Komplette ZURCKWEISUNG und Schadensersatzforderung:

    (Gekrzte / hnliche Webversion)Behinderte Menschen haben gehobene Rechte, wenn Sie als

    Staatsanwalt und Richter auch behindert sind, oder nicht lesen knnen, lassen Sie sich es vorlesen! Wenn Sie zu bld sind das geschriebene zu verstehen, geben Sie es an ihren Vorgesetzten

    ab ! Danke.Natrlicher Mensch nach 1 BGB, Jens Friedbert Bothe, Weidenloh 17, 13a (91278) Pottenstein,

    im Deutschen Reich. Web http://jens-bothe-kettwiesel.de

    Ich stelle hiermit - Strafantrag - Verpflichtungsklage Leistungsklage Unterlassungsklage Schadensersatzklage usw... (Genaue Auflistung, siehe Seitenende)

    Sie sind nicht zustndig! doch sie mssen das weiterleiten, dazu sind sie verpflichtet! Denn Sie geben sich ja als

    Staatsanwalt aus !Sie haben verlangt, das ich gegen mich selbst aussagen solle ohne das Sie sich selbst je

    Legitimiert haben !!!! Nicht zu vergessen die berall fehlenden Unterschriften! Zur Schriftform gehrt grundstzlich die eigenhndige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 6.

    Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32 ; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544) und BGH 19.06.2007 Aktenzeichen: VI ZB 81/05

    BGH 09.06.2010 Aktenzeichen: XII ZB132/09 . Weshalb eine Zusammenarbeit Abgelehnt wurde und ist! Schwerste Krperverletzung an mir durch ihre Lakaien, ich soll in den Knast

    weil mir ein Polizist mit einen abgelaufenen Dienstausweis mir drohte mich und meinen Wohnwagen mit der Kettensge zu zerlegen ? Und mir drohte mich von Hunden

    Zerfleischen zu lassen ??? Nicht zu vergessen die Psychatresierungsversuche und die Brutalen berflle und Entfhrungen! Ihr Handeln ist nichts Anderes als Sittenwidrige

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  • Schdigung , Ntigung von Schutzbefohlenen, Verfolgung unschuldiger, Freiheitsberaubung , Bildung krimineller Banden (Mafia), Bandenbetrug, Schwerer

    Landesfriedensbruch ecpp. Ihrem verhalten zu folge, haben sie kein einziges meiner vorherigen Schreiben berhaupt gelesen, verstanden, oder sind auf die Legitimierungs

    Aufforderungen nur ansatzweise eingegangen ! Die Befangenheitserklrungen haben sie ebenfalls ignoriert !

    Nur Weil Sie Landes und Hochverrat begehen knnen Sie nicht erwarten, das ich das selbige Tue !Ihre Rechtsbeugung ist eine Straftat und das ist nichts anderes als

    Faschismus ! Ich habe meinen Eid abgelegt auf das Deutsche Reich und deren Vlker!

    Prambel: Eine Prambel ist keine Gesetzgebung, sondern eine Kurz Zusammenfassung damit es der bldste versteht ! Dies ist eine Zusammenfassung fr BRD Doofe! Es gilt

    ausschlielich Reichsrecht ! Mit der Verfassung von 1871, in der Grenzgebung von 1914.Prambel Ende.

    Begrndung nach ihren ungltigen Grundgesetzen usw...Es liegen doch offenbar ECHT Grundgesetz-Verste vor, gegen Artigel GG Artigel 1 / 2 / 5 / 6 / 7 / 11 / 17 / 19 / 20 / 24 / 28 / 43 / 45 / 69 / 73 / 74 / 93 / 100 / 116 / 120 / 139 / 140 / 146 . Und sie verstoen gegen die Beschlsse [ BVerfG, 1 BvL 1/09 ] (BVerfGE 18, 385 (386 f.); BVerfGE 30, 415 (428); BVerfGE 42, 312 (321 f.) und [ BVerGE 17, 192 = DVBI 1964, 147 ] [ BVerGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363) ] BVerGG 31. Sie haben keine hoheitliche Aufgaben zu erfllen, siehe Urteil. Den Haag . Ich bin ein Souverner Mensch siehe GG Art, / 139 & 146 / (UN-RES 56/83 Art. 9.) Nur als Hinweis zu verstehen!) Weitere Beweise sind vorzulegen : ZPO 315 (1) StPO 275 (2) VwGO 117 (1) BVerfGG 30 (1) VwVfG 37 (2)(3)(5) VwVfG 34 (2) (3) BeurkG 49 (1)(4) BverwG Beschluss von 27.01.2003 - 1 B 92.02; OVG Schleswig auch BGH Urteil Unterschriften ist eine Wirksamkeit Erfordernis BGB 126 (1) BGB 126a BGB 125 VwVfG 44 (1) (4) (5) ZPO 317 (2)(4) [ Rosenberg/Schwab die Nichtentscheidung ist ein Null-um ] ( Stein/Jonas Das Nichturteil entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung "Zunhst beendet es die Instanz nicht" Jede Partei kann also die Fortsetzung des Verfahrens beantragen. ZPO 21 Auflage vor 578 Rn6 siehe auch Bereinigungsgesetze [ BVerGE 17, 192 = DVBI 1964, 147 ] [ BVerGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363) ] [ BVerGG 31 ( GG Art 20) ] [ BVerGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363) ] BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866ff, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006 BGBl. 2007, Teil I, Nr. 59, S. 2614ff, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007 BGBl. 2010, Teil I, Nr. 63, S. 1864ff, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010 und HLKO Art. 7 Angestellte oder ( Beamte ? ) haften Privat ! Weitere Beweise sind vorzulegen Friedensvertrag und eine Verfassung. Der sogenannte 2+4 Vertrag wurde bereits ebenfalls als ungltig besttigt!http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/10/10_06/index.html und http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/13/index.html

    Ich denke ich brauche ihnen als angebliche Staatsanwaltschaft nicht zu erklren was im Bundesbereinigungsgesetz der Justiz steht ! Siehe Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG) vom 23.11.2007 Geltung ab 30.11.2007 vom 23.11.2007 Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG). 1 Aufhebung von Besatzungsrecht(1) Die von Besatzungsbehrden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mrz 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (berleitungsvertrag),werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht berfhrt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren

    (2)Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 ber Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt gendert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission fr Deutschland S. 103).

    2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften ber die Bereinigung von Besatzungsrecht

    Es werden aufgehoben:

    1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),

    2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),

    3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3)

    4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).

    Es sollte ihnen auch bekannt sein , das Vlkerrecht Landesrecht Bricht !!! Ihre Kinder und Kindeskinder mssen Somit fr Ihre

    Vlkerrechts Verbrechen gegen mich haften auch wenn ich schon unter der Erde liege !

    Verbrechen nach dem Vlkerstrafgesetzbuch verjhren nicht !1. Vlkerrechtliche Abkommen und Vertrge

    Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebruche des Landkriegs (HLKO) vom 18.10.1907: Art. 3: 430

    Charta der Vereinten Nationen vom 26.6.1945 (BGBl 1974 II S. 769): Art. 2: 1044; Art. 51: 1044

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  • 2. Die antizipierte Zustimmung des

    Gesetzgebers bei nderungen vlkerrechtlicher

    Vertrge nach Art. 59 Abs. 2 GG Urteils des Bundesverwaltungsgerichts

    vom 25. Januar 2007, 4 C 1.06, DV 2007,

    795ff.

    3. Wiener bereinkommen ber das Recht der vlkerrechtlichen

    Vertrge vom 23.5.1969 (BGBl 1985 II S. 926):

    Art. 2: 337; Art. 20: 337; Art. 31: 143, 335; Art. 32: 335

    4. Gesetz zur Lastentragung im Bund-Lnder-Verhltnis

    bei Verletzung von supranationalen oder vlkerrechtlichen Verpflichtungen (Lastentragungsgesetz LastG)

    vom 5.9.2006 (BGBl I S. 2098): 1: 749; 4: 749; 5: 749

    5. Die antizipierte Zustimmung des

    Gesetzgebers bei nderungen vlkerrechtlicher

    Vertrge nach Art. 59 Abs. 2 GGUrteils des Bundesverwaltungsgerichts

    vom 25. Januar 2007, 4 C 1.06, DV 2007, 795ff.

    Sittenwidrige Schdigung, 826 BGBEin Verhalten ist im Allgemeinen nicht bereits deshalb sittenwidrig, weil der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermgensschaden hervorruft. Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann.

    VStGB 6 Vlkermord(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religise oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstren,1.ein Mitglied der Gruppe ttet, (der versuch ist strafbar)2.einem Mitglied der Gruppe schwere krperliche oder seelische Schden, insbesondere der in 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufgt,3.die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre krperliche Zerstrung ganz oder teilweise herbeizufhren,4.Maregeln verhngt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,5.ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe berfhrt,wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.(2) In minder schweren Fllen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fnf Jahren.

    226 Schikaneverbot, 226 Schwere Krperverletzung, 240 Ntigung und Ntigung von Schutzbefohlenen.

    7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevlkerung1. einen Menschen ttet, (der Versuch ist Strafbar)2. in der Absicht, eine Bevlkerung ganz oder teilweise zu zerstren, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstrung ganz oder teilweise herbeizufhren,3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmat,4. einen Menschen, der sich rechtmig in einem Gebiet aufhlt, vertreibt oder zwangsweise berfhrt, indem er ihn unter Versto gegen eine allgemeine Regel des Vlkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmanahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,

    5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche krperliche oder seelische Schden oder Leiden zufgt, die nicht lediglich Folge vlkerrechtlich zulssiger Sanktionen sind,

    6. einen anderen Menschen sexuell ntigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution ntigt, der Fortpflanzungsfhigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevlkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwngerte Frau gefangen hlt,

    7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lsst, dass er in der Absicht, ihn fr lngere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,a)ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entfhrt oder sonst in schwerwiegender Weise der krperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzglich wahrheitsgem Auskunft ber sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oderb)sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzglich Auskunft ber das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a

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  • seiner krperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,8. einem anderen Menschen schwere krperliche oder seelische Schden, insbesondere der in 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufgt,9. einen Menschen unter Versto gegen eine allgemeine Regel des Vlkerrechts in schwerwiegender Weise der krperlichen Freiheit beraubt oder10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religisen Grnden, aus Grnden des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Vlkerrechts als unzulssig anerkannten Grnden grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschrnkt

    14 Unterlassen der Meldung einer Straftat(1) Ein militrischer Befehlshaber oder ein ziviler Vorgesetzter, der es unterlsst, eine Tat nach diesem Gesetz, die ein Untergebener begangen hat, unverzglich der fr die Untersuchung oder Verfolgung solcher Taten zustndigen Stelle zur Kenntnis zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fnf Jahren bestraft.

    Jeder der in diese Kategorie fllt ist somit verpflichtet gegen diesen Vlkermord, der gegen einen verbt, ist verpflichtet dieses Kriminelle berfalltrios das Handwerk zu legen ! Notfalls sich selbst !!!(2) 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

    StGB 125a Besonders schwerer Fall des LandfriedensbruchsIn besonders schweren Fllen des 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Tter1. eine Schuwaffe bei sich fhrt,2. eine andere Waffe oder ein anderes gefhrliches Werkzeug bei sich fhrt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden,3. durch eine Gewaltttigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschdigung bringt oder4. plndert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.

    DIE PLNDERUNG ERFOLGTE MEHRFACH BER DIE VOLKSBANK VORCHHEIM AN DIE ANGEBLICHE Landes(Betrugs)justizkasse Bamberg ! Auf anfrage der Rechtsbegrndung wurde das Konto Kommentarlos gekndigt ! Was luft da ? Und ein neues Konto wird mir verweigert ! Ich dachte jeder hat ein Recht auf ein Konto ? Laut Strassburger BeschluSS. 263 Betrug (Gewerbsmiger Bandenbetrug)

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermgensvorteil zu verschaffen, das Vermgen eines anderen dadurch beschdigt, da er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrckung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhlt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.(3) In besonders schweren Fllen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Tter1. gewerbsmig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenflschung oder Betrug verbunden hat,2. einen Vermgensverlust groen Ausmaes herbeifhrt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine groe Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermgenswerten zu bringen,3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtstrger mibraucht oder5. einen Versicherungsfall vortuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstrt oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    StGB 129a Bildung terroristischer Vereinigungen und 129

    323cUnterlassene HilfeleistungWer bei Unglcksfllen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umstnden nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten mglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.Sprich 1x das StGB rauf und runter! Und bitte nicht vergessen, das jedes sogenannte Amtsgericht eine Firma ist !

    Siehe dazu auch die schreiben aus Berlin und Bonn. Laut Artikel 120 des Grundgesetzes der BR i D, trgt der Bund die Aufwendungen fr Besatzungskosten. Anweisung des Bundesministerium der Justiz,Berlin 10.Mrz.2011, Gestempelt 69, Unterschrieben und Beglaubigt.

    Sie haben keine hoheitliche Aufgaben zu erfllen

    Das Grundgesetz (GG) wurde mit dem Genehmigungsschreiben der Militrgouverneure der britischen, franzsischen und amerikanischen Besatzungszone vom 12. Mai 1949 mit verschiedenen Vorbehalten genehmigt, was damit besttigt das das GG keine Verfassung ist des Deutschen Volkes:

    http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm

    Es wurde am 23. Mai 1949 verkndet und gem seinem Art. 145 in der britischen, franzsischen und amerikanischen Besatzungszone in Kraft gesetzt:

    http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html

    GG Art. 146 hatte damals den folgenden Wortlaut:Dieses Grundgesetz verliert seine Gltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier

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  • Entscheidung beschlossen worden ist.

    Nicht wird ! Sondern ist ! Unsere wahre Verfassung ist die aus dem Jahre 1871. Diese habe ich angenommen und habe mich damit Entnazifiziert in Gegensatz zu jeden der einen Personalausweis Trgt ! Wer mich also als NAZI beschimpft beweist damit nur seine eigene grenzenlose Dummheit !

    http://www.deutsche-reichsverfassung.de

    Auf der Basis des GGs gibt es somit keine staatlich und gesetzlich legitimierten Einrichtungen oder mter und die jeweiligen Mitarbeiter solcher mter agieren mit voller persnlicher Haftung. Fr die Mitarbeiter solcher mter gibt es keine Amtshaftung, ebenso keine sogenannte Amtshilfe.

    Selbst ich bin nur ein Bediensteter im Dienst des Deutschen Reiches, ich darf mich auch nicht Beamter nennen, denn ich habe das zu erfllen was mir meine Beamten Vorgesetzten vorgeben ! Auch ich muss mich an die Remonstrationspflicht halten ! Wenn Sie jetzt also glauben ein Beamter zu sein, wre es zu berlegen ob man fr Sie nicht einen Betreuungsverfahren einzuleiten, so wie es der Angeblichen Richter Daniel Gtz mehrfach bei mit versucht hatte ! Wo bleibt der Schadensersatz hierfr ? Warum wird keine Strafverfolgung gegen diesen Mann eingeleitet ? Es fehlt bis heute der Nachweis nach 15 GVG das die agierenden Personen echte Staatsrichter und ein Staatsgericht sind! Sie wissen ganz genau das sie nur nach Handelsrecht agieren ! Ihr Unternehmen arbeitet im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keine Staatsangehrigen einer Bundesrepublik Deutschland. Insofern knnen Sie auch keine Legitimation nachweisen. Eine Urteilsverkndung mit dem Wortlaut im Namen des Volkes ist somit an Spott nicht mehr zu bertreffen! Sollten Sie diese vermeintlich dennoch haben oder Sie mir eine Staatsangehrigkeit einer Bundesrepublik Deutschland nachweisen knnen, bitte ich um Zusendung der Dokumente incl. einer notariell beglaubigten Kopie der Grndungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland sowie des Bundeslandes.

    Kann dieser Nachweis von Ihnen nicht innerhalb von 21 Tagen erbracht werden, zeigen Sie damit an, dass es zwischen den mtern und Behrden und mir keine ffentlich-rechtliche Vertragsbasis, auf der sich eine gesetzliche und staatliche Forderung begrnden liee. Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher mter und uns.

    Um diese Lcke zu schlieen, legen wir fr die knftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns die beigefgten allgemeinen Geschftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese AGB's automatisch in Kraft treten, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zu mir aufnimmt.Durch das einwerfen ihres Briefes haben Sie dies bereits mehrmals besttigt!

    Was sie auch in meiner Allgemeine Zustellungs- Vorschriften und Gebhrenordnung zur Bereinigung von politisch-juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus im Sinne der Justizbeitreibungsordnung RaBeStTe von Jens Friedbert Bothe finden.Alle Vertrge, die eventuell versehentlich und unter Tuschung im Rechtsverkehrs Ihrerseits durch Konkludentes Handeln meinerseits in der Vergangenheit zustande gekommen sind, z.B. Annahme von Akten- und Geschftszeichen, werden hiermit ausdrcklich widerrufen und gekndigt. Ich mache vorsorglich BGB 119 geltend. Es werden ebenfalls nochmals alle Schadensersatzforderungen gefordert, die Sie bereits im Vorfeld als Einschreiben durch Ihre Unterschriften besttigt haben !

    Haager Landkriegsordnung: Verffentlicht am 10.12.2013 im: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergnzungsblatt Nr. 1, S. 7-9 sowie document Archiv.de (vgl. Haager Landkriegsordnung, Art. 43 vom 18.10.2007; RGBI. 1910, S. 107) oder Aktenzeichen 1BvL11/51 Verffentlicht am 16.04.2012. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, 3. Februar 2012; Gerichtliche Immunitten des Staates (Deutschland gegen Italien: Griechenland intervenierend); Prsident Hisashi Owada; (www.icj-cij.org). BRD IST KEIN STAAT Original-Dokumente: http://www.icj-cij.org/docket/files/143/16883.pdf * http://www.icj-cij.org/docket/files/143/16897.pdf was , wie jetzt [( keine )] hoheitliche Aufgaben zu erfllen.

    Bis heute sind Sie mir die Beweise, wie eines Friedensvertrag oder eine Verfassung schuldig geblieben. Und das Angestellte oder [ Beamte ? ] eine Zulassung der Militrregierung haben. Und halten Sie sich an das Vlkerrecht [ Menschenrecht ] .Wir melde jeden, der sich nicht an die hier vorgeschriebenen Gesetze hlt !!! Je nach Zustndigkeit, aber auch zur Verhinderung weiterer Straftaten, und zwar "An den Haupt Militr-Staatsanwalt Cholsunow Pereulok 14 119852 Moskau K 160 - Russische Fderation, Europischer Gerichtshof fr Menschenrechte Council of Europe 67075 Strasbourg-Cedex , Internationaler Strafgerichtshof Maanweg 174 2516 AB Den Haag. ", U.S. Department of Justice, 950 Pennsylvania Avenue, NW Washington, DC 20530-0001.

    und ber, und vor allem an das fr mich Zustndige Gericht:

    Amtsanschrift:Reichsprsidium, Schlo Bellevue

    Spreeweg 1[10557] 1 Berlin

    c/oberleitungs-Postanschrift:

    Bundes- und ReichsprsidiumAlt Vorst 20,

    41564 Kaarst-VorstBundes- und Reichsprsidium Prsidialsenat Herr Erhard Lorenz und Herr Waldemar Rosin

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  • Die Forderung / Pfndung wird durch meine Vorgesetzten durchgefhrt.Diesem Schreiben Lege ich Aktuelle RGBl mit bei die es nochmals Beweisen das Sie mir Hoheitsrechte vorgaukeln und alles Tun um mir zu Schaden!

    Versto gegen das Vlkerrecht.Ich mache Sie auch darauf aufmerksam das .Die Schadensersatzzahlungen sind somit . .. Dieses Schreiben ist somit auch als 2 und X'te Mahnung zu verstehen, da bis heute keinerlei Schadensersatzzahlung erfolgte!

    Sie hatten mich doch verurteilt ohne Gerichtsverhandlung und gltigen Richter... als der Bse Bse Wortverletzer... Wo ist jetzt der Depp ? Diese Frage drfen Sie sich selbst beantworten ! Alleine die Tatsache, das ihre Lakaien, versteckt in der sogenannten Justizbeitreibungsordnung, Gesetze von Adolf Hitler Benutzen ! Wer ist hier der NAZI ?Ich bin nicht gewillt mich nach Gesetzen von Adolf Hitler richten zu lassen !!! Auch bin ich nicht gewillt mich von dem Organisierten Verbrechern, Namens Bayreuther Justiz Mafia zu unterwerfen ! Zitat Richter Heindl spricht in seiner Eidesstattlichen Erklrung von Organisierter Kriminalitt in der Bayrischen Staatsanwaltschaft .Organisierte Kriminalitt deshalb, weil nach Paragraph 258 a StGB, die Staatsanwaltschaft Straftaten nicht verfolgt, die es gibt. Dafr verfolgt die Staatsanwaltschaft aber angebliche Straftaten, die es nicht gibt! und die vom Anklger nur vorgetuscht sind ( 344 und 345 StGB). Das alles um Personen zu schtzen, von denen sich mancher Richter Vorteile verspricht. Zitat Ende !

    Alle hier aufgefhrten Beweise sind somit durch Sie eindeutig,Punkt fr Punkt, zu widerlegen! Die Nichtigkeit zwecks 125 Formnagels, aller ihrer Verfahren ist hiermit mehr als begrndet! Offenkundige Tatsachen bedrfen keinen Beweis vor Gericht ! Hinzu kommt das Sie willkrlich angebliches Beweismaterial bestimmt haben! Die Kamera z.B. die Sie Unterschlagen haben, damit wurde der Ton nicht aufgenommen !!! Und nicht zu vergessen die Beweise die sie Selbst vernichtet haben, die Sie selbst belasten ! Wo sind mein PC und meine Daten ? 274 Urkundenunterdrckung, Beweismittelunterdrckung, 269 StGB Flschung beweiserheblicher Daten, 258 StGB Strafvereitelug (Zitat Werner Mildner: Den PC wirst du nie wieder sehen!)

    Ach ja htte ich ja fasst vergessen... es sollte ihnen klar sein, das ich seit ca. 15 Jahren durch Sie, nur drangsaliert werde, und meine sogenannte Grundsicherung nie erfllt wurde ich dementsprechend einen Anspruch auf Schadensersatz Anspruch wegen unterlassener Hilfeleistung habe ! Es wird zeit das Sie alle da hin kommen wo sie hingehren ! Vor ein Kriegsgericht an den Galgen !

    Liste der Straftter:

    Offene, ungetilgte Schadensersatz Ansprche wegen schwerer Verletzung der Grund und Menschenrechte, Beihilfe zu Straftaten, Bildung Krimineller Banden, ble Nachrede, Erpressung, Meineid, unterlassene Hilfeleistung, Tuschung im Rechtsverkehr, Schwerer Landesfriedensbruch bis hin zur Entfhrung und Krperverletzung, Bewaffneter Raubberfall, Morddrohungen, versuchte Brandstiftung, Urkundenflschung usw an Jens Friedbert Bothe. Verste ohne nhere Angaben, kurz gesagt das

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  • Strafgesetzbuch ein mal rauf und runter. X bedeutet nicht mehr Zhlbar. Den selben Namentlich hier genannten Personen, wird ebenfalls ein Betretungs und Besuchsverbot ausgesprochen auf Lebenszeit! Sie haben sich von mir fern zu halten egal wo ich bin! Gesamt-Betrag min. 250.000,00 je Versto

    Name des Tters Bezeichnet sich alsFirma

    Verste

    (Siehe online Tabelle ohne Nhere Angaben)http://oekoinselkettwiesel.wordpress.com/2014/01/07/menschen-und-grundrechtsverletzer-an-jens-friedbert-bothe/

    Aus dem ganzen ergibt sich fr jeden einzelnen.. Ich Jens Friedbert Bothe lege die sofortige Strafanzeige / Strafantrag ein, gegen die bisherigen Handlungen, des Personenkreises, wie folgt: Das Amtsgericht Bayreuth, Staatsanwaltschaft Bayreuth, Landratsamt, Polizei Pegnitz / Bayreuth usw. Landesjustizkasse Bamberg Herrn / Frau Vor- und Zuname, mir Namentlich unbekannte Personen handelnd als BRD-Funktion des Amtes in LK Bayreuth Herrn / Frau Vor- und Zuname, mir Namentlich unbekannte Personen handelnd als, handelnd als BRD-Funktion des Amtes in BRD-Stadt-Bayreuth und ALLEN im Gebude dieses BRD-Amtes handelnden Privatpersonen. Sollte die ermittelte Person nicht die verantwortliche Person gewesen sein, haftet die derzeitig als BRD Leiter handelnden, Herrn / Frau Vor-und Zuname, oder ohne Vornamen, mir Namentlich unbekannte Personen, wegen Versto gegen nachfolgende geltende Reichsgesetze, wie im Einzelnen aufgefhrt: Versto gegen das Vlkerstrafgesetzbuch:

    VStGB 6 Vlkermord, 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit ( 343 StGB Folterverbot, Aussageerpressung)

    826 BGB Sittenwidrige Schdigung

    StGB 3 Zitat: Die Strafgesetze des Deutschen Reichs finden Anwendung auf alle im Gebiete desselben begangenen strafbaren Handlungen, auch wenn der Tter ein Auslnder ist.

    239 StGB Freiheitsberaubung

    339 StGB Rechtsbeugung

    136a StPO Anwendung von Verbotene Vernehmungsmethoden

    306a StGB versuchte Brandstiftung

    303 StGB Sachbeschdigung

    250 StGB Schwerer Raub

    212 StGB versuchter Totschlag, versuchter Mord

    223, 224 StGB Gefhrliche Krperverletzung

    STGB 47, 48, 49, 49a Beihilfe, gemeinschaftliche Tterschaft, Anstiftung,

    StGB 132, 234 Amtsanmaung

    StGB 125 bzw. 125a Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs

    StGB 153 Meineid

    StGB 240 Ntigung

    StGB 241 mehrfache Drohung und Morddrohung

    StGB 263 Betrug

    StGB 339 Rechtsbeugung Der Versuch ist strafbar

    274 StGB Urkundenunterdrckung, Beweismittelunterdrckung

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  • 269 StGB Flschung beweiserheblicher Daten

    258 StGB Strafvereitelung

    StGB 303 Sachbeschdigung

    StGB 306 Versuchte Brandstiftung

    StGB 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen

    StGB 323c Unterlassene Hilfeleistung

    StGB 221 Aussetzung

    StGB 263 Bandenbetrug

    StGB 239 Mehrfache Freiheitsberaubung

    StGB 223 Krperverletzung

    StGB 26 Anstiftung zu Straftaten

    StGB 129 Bildung terroristischer Vereinigungen

    StGB 831 Haftung fr den Verrichtungsgehilfen

    BBG 63 vorstzliche Verletzung der Remonstrationspflicht

    StGB 238 Nachstellung

    BGB 823 Schadensersatzpflicht

    CPO 579 Nichtigkeitsklage wegen Befangenheit, nicht vorschriftsmig besetzt

    CPO 42. Ablehnung eines Richters CPO 16 Gerichtsstand ist das Deutsche Reich, (CPO ist Civilprozeordnung)

    GVG 15 Gerichte sind Staatsgericht (aus dem GVG 1900 im BGB 1-5 zu finden) GVG 16 Ausnahmegerichte sind unstatthaft.

    Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. ( 101 GG)

    StGB 267, 268 Urkundenflschung

    StGB 271 vorstzliche Falschbeurkundung eventuell auch StGB 341, 342, 344, 348 Falschbeurkundung im Amt

    BGB 125 Nichtigkeit wegen Formmangels

    BGB 126 Gesetzliche Schriftform, eigenhndig, wurde nicht eingehalten, somit nichtig CPO 315 Unterschrift der Richter, wurde nicht eingehalten

    StPO 275 Frist und Form der Urteilsniederschrift, wurde nicht eingehalten

    GVG 155 Dienst- und Geschftsverhltnis des Zusteller, nichtig Versto gegen das Kontrollratsgesetz Nr. 1 zur Ausrottung der Nazigesetze (vom 20. Sept. 1945) Daraus folgert der Tatbestand:

    StGB 81/2u.4, 84, 87, 88, 89, 90, Landesverrat, Hochverrat Daraus folgert aber auch, da Rechtsmittelbelehrungen, Fristen, Beschlsse und Urteile des betreffenden Personenkreis keine Rechtskraft erlangen knnen und somit de jure nichtig sind. Bei Nichtbeachtung dieser Tatsache bleibt auch durch Dritte in Folge, der Tatbestand des Landesverrat erhalten. Verletzung und berschreitung von internationalen Gesetzen: Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Europische Menschrechtskonvention Art. 6 II EMRK; Internationaler Pakt fr brgerliche und politische Rechte Art. 11; Vlkerstrafrecht, Vlkerstrafgesetzbuch Haager Landkriegsordnung; Besatzungsgesetzen (Kontrollratsgesetze, Kontrollratsdirektiven, SHAEF- und SMAD Gesetze); Mein Recht wird gesetzlich garantiert ber:

    CPO 291 Tatsachen, welche bei dem Gericht offenkundig sind, bedrfen keines Beweises.

    BGB 823, 824, 826, 829, 830, 839 Privathaftung auch bei Amtspflichtverletzung

    VStGB 5 Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhngten Strafen verjhren nicht.

    Die Reichsverfassung von 1871 (Stand: 28.10.1918) ist meine staatsrechtliche Grundlage. Aus allem Vorgetragenen, resultiert eine damit verbundene privatrechtliche Strafanzeige mit Schadenersatzklage gegen jeden Einzelnen des genannten Personenkreis, die nicht verjhrt oder verwirkt.

    Anfragen senden Sie bitte direkt an : (nur in Schriftlicher Form mit Unterschrift)

    Anschrift: (wie nachfolgend verwenden)Justitia DeutschlandAlt Vorst 2041564 Kaarst-Vorst

    ffentliche Aufklrung:

    Rechtsverletzung gegen SHAEF_Gesetzgeber USA, SMAD-Befehlsgeber Fderation Russland und gegen die Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit des Staates Deutsches Reich

    Sehr geehrte Damen und Herren,

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  • zur Kenntnisnahme

    Die Strafanzeige liegt im Original per Einschreiben dem Empfnger vor.

    Diese Gestellung wird Ihnen zur Wahrung der Rechte von Herrn Jens Friedbert Bothe, da durch Ihr Grundrechtverletzendes Gebaren, dringendes Handeln angesagt ist. Der Int. Haftbefehl gegen die angezeigten Personen / Straftter ist derzeit seitens der alliierten Militrstaatsanwaltschaft zu veranlassen und zu vollziehen, sptestens durch das Reichsgericht.

    Jegliche Fortfhrung Ihrer illegalen Handlung, erzwingt eine weitere Strafanzeige mit erweiterter Schadenersatzklage, gegen jede einzelne und mitwirkende Person.

    Strafanzeige an das US Department of Justice

    U.S. Department of Justice950 Pennsylvania Avenue, NWWashington, DC 20530-0001

    Belehrung ber geltendes Recht im Gebiet des 1. Londoner Protokolls Artikel I-II,

    der Besonderen Zone Berlin und das Gebiet in den Grenzen vom 31.12.1937. (1914)

    Durch den Rechtsakt der Vier Mchte am 17.07.1990 in Paris, ist die gesamte grundgesetzliche Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland mit Rechtskraft zum 18.07.1990 erloschen.

    Durch diesen Rechtsakt hat die gesamte Bundesrepublik aufgehrt zu existieren.

    Zur Durchsetzung reichsrechtlicher Rechtsnormen fr und gegen Staatsbrger des Staates Deutsches Reich sind Ministerien, Behrden, mter und Gerichte sowie Amtverhltnistrger, Beamte, bedienstete, Staatsanwlte und Richter einer de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland weder zugelassen noch dienstverpflichtet worden.

    Durch Ihre ungesetzliche Anwendung erloschener grundgesetzlicher Rechtsnormen, einer de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland, haben Sie Rechtsverletzungen gegen SHAEF-Gesetzgeber USA, SMAD-Befehlsgeber Fderation Ruland und gegen die Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit des Staates Deutsches Reich begangen und den Tatbestand des Hoch- und Landesverrats durch Negierung der bestehenden Reichsverfassung gegen das gesamte Deutsche Volk erfllt.

    Darber hinaus haben Sie die, den Staatsbrgern des Staates Deutsches Reich zustehende und in Anspruch genommene Exterritorialitt gegenber der gesamten Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wissentlich und vorstzlich verletzt.

    Staatsbrger des Staates Deutsches Reich unterstehen ausschlielich der Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit des SHAEF-Gesetzgebers USA.

    Gem der gesetzlichen Bestimmungen des Artikels IV der fortgeltenden SHAEF-Proklamation Nr. 1 der USA vom 13.02.1944 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A S. 1) wurde alliiertengesetzlich gezwungen, Strafanzeige beim

    1. US Department of Justice, Washington D.C. gestellt.

    2. und bei der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Fderation gestellt werden mssen.

    Anlagen: aktuelle Reichsgesetzbltter ihre Lgenschreiben (Mll) Korrigiert zurck diverse Nachweis liste der bekannten Straftter Anlagen Blatt auf dem alle ungltigen Gesetze der BRD aufgelistet sind

    insgesamt 84 Seiten Aufforderung der Gerichts verwertbare Erklrung von Staatsanwalt und Richter

    (Legitimierung)

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  • Jens Friedbert Bothe E h r e n a m tli c h e r u n d u n e n t g e l tli c h Bediensteter mit Unbefristeten- Schwerstbehinderungsgrad 50%- Deutscher Recht Konsulent- Freier Journalist der Reichsdruckerei- Menschenrechtler und anerkannter Kriegsdienstverweigerer- Umweltschtzer beim NABU (Naturschutzbund)fr das Deutsche Reich.

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  • Die sogenannte Rechnung ist die Grte Lachnummer aller Zeiten, vor allem will man ja damit auf eine Abgegoltene Gefngnisstrafe, nachtrglich nochmals nach legen !!!!

    Das ist der Pure Faschismus !!!!jetzt schlgts 13 !!!

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  • So einen Schwachsinn kann kein Mensch mehr ernst nehmen !!!

    Gesetz, betreffend Zulassung der Staatsanwaltschaft im Deutschen Reichverordnet am 23.05.2013, im Namen des Deutschen Reiches

    In Kraft gesetzt am 13.06.2013 durch Verffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

    Nr. 19

    1.

    Die Zulassung zur Staatsanwaltschaft wird gem Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 27. Januar 1877 allen Personen versagt bzw. als nichtig erklrt, die nicht im Sinne dieses Gesetzes zugelassen sind und gilt rckwirkend ohne Beachtung von Geschlecht, Staatsangehrigkeit, Alter, Herkunft oder bisheriger Verdienste als unumstlich. Alle bisherigen und auch weiteren Handlungen des genannten Personenkreises sind soweit verbindlich, falls keinerlei Schadensersatzklage bei dem betroffenen Gericht gem 15 Gerichtsverfassungsgesetz erhoben wird.

    2.

    Die Berufung auf das Deutsche Richtergesetzes, des Gerichtsverfassungsgesetzes nach dem 28.10.1918, der Bundesrepublik Deutschland als Staat, eines Bundes der BRD als Staat, das Grundgesetz fr die Bundesrepublik Deutschland, sonstiger Gesetze, Verfassungsordnungen oder Regeln die seit dem 29.10.1918 auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches eingefhrt wurden, sind mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes unter Strafe verboten.

    3.

    Die Berufung auf europisches Recht oder Zulassung ist im gesamten Deutschen Reich mit in Kraftsetzung dieses Gesetzes verboten und unterliegt der Berufsqualifikation gem geltender Reichsverfassung, Reichsgesetze zum Stand 28.10.1918 bzw. den Rechtsvorschriften die als bergangsvorschriften durch den Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag in Kraft gesetzt wurden.

    4.

    Alle zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berhrt.

    5.

    Die rtliche und unabhngige Zustndigkeit der Staatsanwaltschaften ergibt sich aus 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes im Allgemeinen aus dem Gerichtsverfassungsgesetz nach der Fassung vom 27. Januar 1877.

    6.

    Gem 148 und 150 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann gegen einen Staatsanwalt bzw. einer Staatsanwltin bis zur Entscheidung darber, ob von der Befugnis zur Zurcknahme der Zulassung gem Gerichtsverfassungsgesetz Gebrauch gemacht wird, ein Vertretungsverbot im Einzelfall erlassen werden. Die Vertretung des Staatsanwaltes bzw. der Staatsanwltin geht gem 148, 150 des Gerichtsverfassungsgesetz entsprechend in Anwendung und ist an die Oberreichsanwaltschaft zu bertragen.

    7.

    Die Zurcknahme der Zulassung zur Staatsanwaltschaft gilt als wichtiger Grund zur Kndigung mit dem Anspruch einer Schadenersatzklage der von dem Staatsanwalt bzw. der Staatsanwltin als Dienstberechtigter oder Dienstgeber abgeschlossenen Dienstvertrge und Angestelltenvertrge und zur Zurcknahme einer erteilten Vollmacht in rechtlichen Angelegenheiten aller Art.

    8.

    Dieses Gesetz tritt mit der Verffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

    Gesetz, betreffend Zulassung der Richter im Deutschen Reichgegeben am 04.02.2014, im Namen des Deutschen Reiches

    In Kraft gesetzt am 14.02.2014 durch Verffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

    Nr. 04

    1.

    Die Zulassung zum Richter oder ehrenamtlichen Richter wird gem Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 27. Januar 1877 allen Personen versagt bzw. als nichtig erklrt, die nicht im Sinne dieses Gesetzes zugelassen sind und gilt rckwirkend ohne Beachtung von Geschlecht, Staatsangehrigkeit, Alter, Herkunft oder bisheriger Verdienste als unumstlich. Alle bisherigen und auch weiteren Handlungen des genannten Personenkreises sind soweit verbindlich, falls keinerlei Schadensersatzklage bei dem betroffenen Gericht gem 15 Gerichtsverfassungsgesetz erhoben wird.

    2.

    Die Berufung auf das Deutsche Richtergesetz, des Gerichtsverfassungsgesetzes nach dem 28.10.1918, der Bundesrepublik Deutschland als Staat, eines Bundes der BRD als Staat, das Grundgesetz fr die Bundesrepublik Deutschland, sonstiger Gesetze, Verfassungsordnungen oder Regeln die seit dem 29.10.1918 auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches eingefhrt wurden, sind mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes unter Strafe verboten.

    3.

    12 Von 13 Seiten

  • Die Berufung auf europisches Recht oder Zulassung ist im gesamten Deutschen Reich mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes verboten und unterliegt der Berufsqualifikation gem geltender Reichsverfassung, Reichsgesetze zum Stand 28.10.1918 bzw. den Rechtsvorschriften die als bergangsvorschriften durch den Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag in Kraft gesetzt wurden.

    4.

    Alle zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berhrt.

    5.

    Die Fhigkeit zum Richter, zur Richterin oder ehrenamtlichen Richter, - Richterin ergibt sich fr den betreffenden Personenkreis aus 2. 3. und 4. des Gerichtsverfassungsgesetzes im Allgemeinen aus dem Gerichtsverfassungsgesetz nach der Fassung vom 27. Januar 1877.

    6.

    Gem 69 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann gegen die betreffende Richterschaft bis zur Entscheidung darber, ob von der Befugnis zur Zurcknahme der Zulassung gem Gerichtsverfassungsgesetz Gebrauch gemacht wird, ein Vertretungsverbot im Einzelfall erlassen werden. Die Vertretung der Richterschaft ergibt sich fr die bergangszeit bis zum Widerruf dieses Gesetzes aus dem RGBl-1211281-Nr17-Gesetz-Rechtspflege-im-Deutschen-Reich so auch in allen Fllen durch das Deutsche Reichsgericht.

    7.

    Die Zurcknahme der Zulassung zum Richter, zur Richterin gilt als wichtiger Grund zur Kndigung mit dem Anspruch einer Schadenersatzklage der von den Gerichten als Dienstberechtigter oder Dienstgeber abgeschlossenen Dienstvertrge und Angestelltenvertrge und zur Zurcknahme einer erteilten Vollmacht in rechtlichen Angelegenheiten aller Art.

    8.

    Dieses Gesetz tritt mit der Verffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft

    http://deutscher-reichsanzeiger.de

    Gekrzte Webversion, ohne genaue Angaben der Straftter. 30.04.2014

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