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Urologe 2012 · 51:721–723 DOI 10.1007/s00120-012-2857-y Online publiziert: 7. April 2012 © Springer-Verlag 2012 M. Neuhäuser 1  · S. Schöne 2  · M. Meilinger 3  · C. Ruf 4  · A. Martinschek 5 1  Klinik für Urologie und Kinderurologie, Dr. Horst-Schmidt-Kliniken, Wiesbaden 2    Klinik für Urologie, Kinderurologie und urologische Onkologie,  Krankenhaus Hetzelstift, Neustadt/Weinstraße 3  Klinik für Urologie, Diakonie-Klinikum Stuttgart, Stuttgart 4  Abteilung für Urologie, Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Hamburg 5  Abteilung für Urologie, Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Ulm Zusatzbezeichnung  „Medikamentöse  Tumortherapie“ Stellungnahme der GeSRU GeSRU Die medikamentöse Tumorthera- pie war in den letzten Jahren Gegen- stand heftigster Diskussionen und Debatten. Nach der letzten Neufas- sung der Musterweiterbildungsord- nung der Bundesärztekammer wur- de zusätzlich zum Facharzt für Urolo- gie die medikamentöse Tumorthera- pie als Zusatzweiterbildung neu defi- niert. Dies birgt zwei Probleme. Zum einen ist die medikamentöse Tumor- therapie somit nicht mehr integra- ler Bestandteil der Facharztweiter- bildung zum Urologen mit Ausnah- me von Berlin. Zum anderen „berech- tigt das urologische Facharztzeugnis nicht mehr zur Ausübung der uroon- kologischen Tätigkeit im bisherigen vollen Umfang“ [1]. Anforderungen Nach der neuen Musterweiterbildungs- ordnung der Bundesärztekammer um- fasst die Zusatzweiterbildung medika- mentöse Tumortherapie „in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anwendung und Überwachung der medikamentösen Therapie solider Tumorerkrankungen des jeweiligen Gebiets einschließlich suppor- tiver Maßnahmen und der Therapie auf- tretender Komplikationen. Ziel (…) ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz (…) nach Ableistung der vorgeschriebe- nen Weiterbildungszeit und Weiterbil- dungsinhalte“ [1]. Voraussetzung zum Erwerb der Zu- satzbezeichnung medikamentöse Tumor- therapie ist der Nachweis von 300 Che- motherapiezyklen einschließlich nach- folgender Überwachung sowie 500 zy- tostatische, immunmodulatorische, anti- hormonelle und supportive Therapiezyk- len bei soliden Tumoren des Fachgebietes einschließlich der Beherrschung auftre- tender Komplikationen. Diese Mindest- zahlen müssen unter der Anleitung eines Weiterbildungsbefugten für medikamen- töse Tumortherapie oder unter der Anlei- tung eines Hämatoonkologen durchge- führt werden. Hierzu bedarf es einer Wei- terbildungszeit von mindestens 12 Mona- ten, die nach Anerkennung zum Fach- arzt zusätzlich abgeleistet werden muss [2]. Ausnahmen bilden die Ärztekam- mern Nordrhein, Westfalen- Lippe, Thü- ringen, Bayern, Baden-Württemberg und Berlin. In Berlin konnte erreicht werden, dass die medikamentöse Tumorthera- pie in die Facharztausbildung zum Uro- logen reimplementiert wurde und die ge- forderten Mindestzahlen im Rahmen der Facharztweiterbildung anerkannt werden. Eine zusätzliche Prüfung ist hier nicht er- forderlich. Die Berechtigung zur medikamentö- sen Tumortherapie wird mit Erhalt des Facharztes erteilt. In Bayern können so- wohl die geforderten Therapiezyklen als auch die Mindestweiterbildungszeit von 12 Monaten im Rahmen der Facharztaus- bildung zum Urologen erlangt werden. In Nordrhein, Westfalen-Lippe, Thürin- gen und Baden-Württemberg können 6 der 12 Monate im Rahmen der Facharzt- ausbildung anerkannt werden. Die ver- bleibenden 6 Monate Mindestweiterbil- dungszeit müssen nach Erlangung des Facharztstatus abgeleistet werden. Den- noch ist hier eine zusätzliche Prüfung wie in allen anderen Bundesländern nach Facharztanerkennung notwendig. Problemstellung Leider sind die Möglichkeiten zur Ausbil- dung und Erlangung der Zusatzbezeich- nung medikamentöse Tumortherapie im Fachgebiet Urologie begrenzt. So bieten aktuell nur knapp 75% aller urologischen Universitätskliniken und etwa 40% aller für die Urologie weiterbildungsberechtig- ten Abteilungen die medikamentöse Tu- 721 Der Urologe 5 · 2012|

Zusatzbezeichnung „Medikamentöse Tumortherapie“ : Stellungnahme der GeSRU

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Page 1: Zusatzbezeichnung „Medikamentöse Tumortherapie“ : Stellungnahme der GeSRU

Urologe 2012 · 51:721–723DOI 10.1007/s00120-012-2857-yOnline publiziert: 7. April 2012© Springer-Verlag 2012

M. Neuhäuser1 · S. Schöne2 · M. Meilinger3 · C. Ruf4 · A. Martinschek5

1 Klinik für Urologie und Kinderurologie, Dr. Horst-Schmidt-Kliniken, Wiesbaden2  Klinik für Urologie, Kinderurologie und urologische Onkologie, 

Krankenhaus Hetzelstift, Neustadt/Weinstraße3 Klinik für Urologie, Diakonie-Klinikum Stuttgart, Stuttgart4 Abteilung für Urologie, Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Hamburg5 Abteilung für Urologie, Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Ulm

Zusatzbezeichnung „Medikamentöse Tumortherapie“Stellungnahme der GeSRU

GeSRU

Die medikamentöse Tumorthera-pie war in den letzten Jahren Gegen-stand heftigster Diskussionen und Debatten. Nach der letzten Neufas-sung der Musterweiterbildungsord-nung der Bundesärztekammer wur-de zusätzlich zum Facharzt für Urolo-gie die medikamentöse Tumorthera-pie als Zusatzweiterbildung neu defi-niert. Dies birgt zwei Probleme. Zum einen ist die medikamentöse Tumor-therapie somit nicht mehr integra-ler Bestandteil der Facharztweiter-bildung zum Urologen mit Ausnah-me von Berlin. Zum anderen „berech-tigt das urologische Facharztzeugnis nicht mehr zur Ausübung der uroon-kologischen Tätigkeit im bisherigen vollen Umfang“ [1].

Anforderungen

Nach der neuen Musterweiterbildungs-ordnung der Bundesärztekammer um-fasst die Zusatzweiterbildung medika-mentöse Tumortherapie „in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anwendung und Überwachung der medikamentösen Therapie solider Tumorerkrankungen des jeweiligen Gebiets einschließlich suppor-tiver Maßnahmen und der Therapie auf-

tretender Komplikationen. Ziel (…) ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz (…) nach Ableistung der vorgeschriebe-nen Weiterbildungszeit und Weiterbil-dungsinhalte“ [1].

Voraussetzung zum Erwerb der Zu-satzbezeichnung medikamentöse Tumor-therapie ist der Nachweis von 300 Che-motherapiezyklen einschließlich nach-folgender Überwachung sowie 500 zy-tostatische, immunmodulatorische, anti-hormonelle und supportive Therapiezyk-len bei soliden Tumoren des Fachgebietes einschließlich der Beherrschung auftre-tender Komplikationen. Diese Mindest-zahlen müssen unter der Anleitung eines Weiterbildungsbefugten für medikamen-töse Tumortherapie oder unter der Anlei-tung eines Hämatoonkologen durchge-führt werden. Hierzu bedarf es einer Wei-terbildungszeit von mindestens 12 Mona-ten, die nach Anerkennung zum Fach-arzt zusätzlich abgeleistet werden muss [2]. Ausnahmen bilden die Ärztekam-mern Nordrhein, Westfalen- Lippe, Thü-ringen, Bayern, Baden-Württemberg und Berlin. In Berlin konnte erreicht werden, dass die medikamentöse Tumorthera-pie in die Facharztausbildung zum Uro-logen reimplementiert wurde und die ge-forderten Mindestzahlen im Rahmen der

Facharztweiterbildung anerkannt werden. Eine zusätzliche Prüfung ist hier nicht er-forderlich.

Die Berechtigung zur medikamentö-sen Tumortherapie wird mit Erhalt des Facharztes erteilt. In Bayern können so-wohl die geforderten Therapiezyklen als auch die Mindestweiterbildungszeit von 12 Monaten im Rahmen der Facharztaus-bildung zum Urologen erlangt werden. In Nordrhein, Westfalen-Lippe, Thürin-gen und Baden-Württemberg können 6 der 12 Monate im Rahmen der Facharzt-ausbildung anerkannt werden. Die ver-bleibenden 6 Monate Mindestweiterbil-dungszeit müssen nach Erlangung des Facharztstatus abgeleistet werden. Den-noch ist hier eine zusätzliche Prüfung wie in allen anderen Bundesländern nach Facharztanerkennung notwendig.

Problemstellung

Leider sind die Möglichkeiten zur Ausbil-dung und Erlangung der Zusatzbezeich-nung medikamentöse Tumortherapie im Fachgebiet Urologie begrenzt. So bieten aktuell nur knapp 75% aller urologischen Universitätskliniken und etwa 40% aller für die Urologie weiterbildungsberechtig-ten Abteilungen die medikamentöse Tu-

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mortherapie im Rahmen ihrer Weiterbil-dungsberechtigung an (eigene Recher-che; Stand 02/2012). Darüber hinaus sind einige niedergelassenen Urologen zumin-dest für einen Teil der Weiterbildungszeit weiterbildungsberechtigt. Die Weiterbil-dungsbefugten sind auf den jeweiligen Homepages der zuständigen Landesärz-tekammern aufgelistet.

Da das urologische Facharztzeugnis nicht mehr zur Ausübung der uroonko-logischen Tätigkeit in vollem Umfang be-rechtigt, ist der junge Assistenzarzt u. U. gezwungen nach seiner Facharztausbil-dung an eine Ausbildungsstätte mit Wei-terbildungsermächtigung zu wechseln. Wie aber aus oben genannten Zahlen hervorgeht sind diese Stellen in benötig-tem Umfang gar nicht vorhanden. Es ist daher zwingend erforderlich, dass urolo-gische Chefärzte, Oberärzte oder nieder-gelassene Kollegen mit uroonkologischer Tätigkeit die Zusatzweiterbildungsbefug-nis erwerben, damit die uroonkologische Expertise in unserem Fachgebiet ver-ankert bleibt und zum einen Weiterbil-dungsmöglichkeiten für den Nachwuchs bestehen, andererseits dem Patienten eine umfassende und kompetente uroonkolo-gische Versorgung gewährleistet werden kann.

Lösungsmöglichkeiten

Oberstes Ziel sollte die Erhaltung der uroonkologischen Expertise in unserem Fachgebiet sein, um eine umfassende und kompetente uroonkologische Patienten-versorgung gewährleisten zu können. Hierfür muss dem aktuellen Mangel an qualifizierten Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsermächtigten entgegen ge-wirkt werden. Im Interesse der Urologie sowie der Patienten bitten wir als GeSRU daher alle Chef- bzw. Oberärzte, die Wei-terbildungsberechtigung für medikamen-töse Tumortherapie zu erwerben sofern sie am jeweiligen Krankenhaus durchge-führt und gelehrt wird. Urologische Klini-ken und Belegabteilungen, die die medi-kamentöse Tumortherapie für ihre Patien-ten mit urogenitalen Malignomen nicht anbieten, bitten wir um Bildung von Alli-anzen mit kooperierenden Hämatoonko-logen. Denn nur dort, wo die systemische Chemotherapie praktiziert wird, kann sie

erlernt werden. Nur so kann einerseits der heranwachsende Nachwuchs allumfas-send ausgebildet und einer Abwanderung in Ausbildungsstätten mit entsprechen-der Weiterbildungsbefugnis entgegen ge-wirkt werden. Andererseits ist dies zwin-gend notwenig, um dem Verlust eines der wichtigsten Inhalte der Urologie entgegen zu wirken.

Nachvollziehbare und erreichbare Vo-raussetzungen zur Erhaltung der Weiter-bildungsbefugnis sind zwingend notwen-dig. So halten wir die Festsetzung der ge-forderten Mindestzahlen für nicht ange-messen. Laut dem Positionspapier zur urologischen Onkologie der Deutschen Gesellschaft für Urologie, des Berufsver-bandes der Deutschen Urologen und der Arbeitsgemeinschaft Urologische Onko-logie der Deutschen Krebsgesellschaft wurde „eine Mindestmenge für niederge-lassene Hämatoonkologen definiert und von diesen zwei Drittel als Mindestmen-ge für Urologen festgesetzt“ [3].

Weiterhin heißt es in dem Positions-papier, dass Mindestmengen keineswegs Kompetenz demonstrieren und nur dann Sinn machen, wenn sie bezogen werden auf spezifische Tumorentitäten sowie auf Behandlungszahlen anderer onkologisch verantwortlicher Fachärzte [3]. Diese Aussagen treffen den Kern sehr gut. Vie-le andere Inhalte der Weiterbildung wie z. B. die urologische Notfallbehandlung oder die Früherkennung, Diagnostik und Therapie urologischer Erkrankungen sind zu Recht nicht mit Mindestzahlen belegt. Sie werden im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Urologie allumfassend gelehrt und im Rahmen der Facharztprü-fung verifiziert. Die GeSRU fordert daher eine Abschaffung, zumindest aber eine deutliche Reduzierung der geforderten Mindestzahlen und verwehrt sich keines-wegs gegen eine Prüfung zur Demonstra-tion einer entsprechenden Qualifikation und Kompetenz.

Aufgrund der zunehmenden Komple-xität und Vielfältigkeit der medikamentö-sen Behandlung urologischer Malignome ist eine Neudefinition der medikamen-tösen Tumortherapie nachvollziehbar. Durch die Schaffung einer zusätzlichen Qualifikation mit der Zusatzbezeichnung „Medikamentöse Tumortherapie“ wird nach außen Kompetenz demonstriert.

An vielen urologischen Kliniken werden die Inhalte der medikamentösen Tumor-therapie während der Weiterbildung zum Facharzt in vollem Umfang vermittelt. Hier ist die Ausbildung und umfassende Erfahrung in der onkologischen System-therapie urogenitaler Erkrankungen voll-umfänglich gegeben. Durch Forderung einer zusätzlichen Weiterbildungszeit zur Erlangung der Zusatzbezeichnung me-dikamentöse Tumortherapie wird nach Auffassung der GeSRU die Ausbildungs-zeit unnötig verlängert. Die GeSRU als be-rufspolitischer Vertreter der urologischen Assistenzärzte fordert daher die Reinteg-ration der medikamentösen Tumorthera-pie in die Weiterbildungsinhalte der Fach-arztausbildung zum Urologen. Werden die Inhalte der medikamentösen Tumor-therapie nicht im Rahmen der Facharzt-weiterbildung vermittelt, so müssen die-se zusätzlich an einer anderen Klinik er-worben werden.

Begleitend zur Weiterbildung aber auch zur Implementierung und Aktuali-sierung erlernter Inhalte der medikamen-tösen Tumortherapie ist der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen notwendig. Hierfür existiert ein umfang-reiches Angebot seitens des Arbeitskrei-ses Onkologie (AKO) sowie der Arbeits-gemeinschaft Urologische Onkologie der Deutschen Krebsgesellschaft (AUO). Ex-emplarisch genannt sei an dieser Stel-le der curriculär stattfindende mehrtägi-ge AKO-AUO-Intensivkurs zur urologi-schen Onkologie. Auch die GeSRU hat es sich zur Aufgabe gemacht, in Eigenregie ein entsprechendes Fortbildungsangebot speziell für den urologischen Nachwuchs mit dem jährlichen Uroonko-Workshop in Hamburg zu etablieren. Das Angebot zur spezifischen Fortbildung ist vielfältig und ausreichend. Gefordert ist an dieser Stelle jeder einzelne Urologe, die Fortbil-dungsangebote in Eigeninitiative und falls erforderlich mit Unterstützung durch den Vorgesetzten wahrzunehmen.

Die Deutsche Gesellschaft für Uro-logie, der Berufsverband der Deutschen Urologen und der Arbeitsgemeinschaft Urologische Onkologie der Deutschen Krebsgesellschaft fordert weiter in ihrem Positionspapier zur urologischen Onko-logie eine „kompetente (…) Versorgung und Begleitung von Patienten mit uro-

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GeSRU

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genitalen Krebserkrankungen durch ein Fachgebiet mit Kompetenz für alle Sta-dien dieser Erkrankungen“ [3]. Bei al-len Kontroversen um die medikamentö-se Tumortherapie sollte dies Ziel aktueller Debatten und Diskussionen sein. Hierfür lohnt sich ein Schulterschluss aller Uro-logen über alle Führungsebenen hinweg. Wir – die GeSRU – unterstützen und be-fürworten das oben mehrfach zitierte Positionspapier in vollem Maße.

Korrespondenzadresse

Dr. M. NeuhäuserKlinik für Urologie und Kinderurologie, Dr. Horst-Schmidt-Kliniken,Ludwig-Erhard-Straße 100, 65199 [email protected]

Interessenkonflikt.  Der korrespondierende Autor gibt für sich und seine Koautoren an, dass kein Interes-senkonflikt besteht.

Literatur

  1.  Gschwend JE (2010) Zusatzweiterbildung „Medika-mentöse Tumortherapie“. Werden die Inhalte aus-reichend vermittelt? Urologe 49:925–929

  2.  Steffens JA (2008) Wie kann die „Medikamentö-se Tumortherapie“ in die Uroonkologie implemen-tiert werden? Urologe 47:945–948

  3.  Hakenberg OW, Schröder A, Gschwend J et al (2011) Positionspapier zur Urologischen Onkolo-gie. Urologe 50:165–167

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