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Mythen und Irrtümer ums Arbeitsrecht verunsichern viele Mitarbeiter. Was man sich gefallen lassen muss – und wogegen sich Arbeitnehmer wehren können M üssen Mitarbeiterin- nen es hinnehmen, wenn der Chef ihnen einen Klaps auf den Po verpasst? Darf der Boss seinen Angestellten gefährliche Sport- arten wie Klettern oder Para- gliding verbieten? Und was ist mit privaten Telefonaten oder Chats am Arbeitsplatz? In ihrem Buch „Was Chefs nicht dürfen – und was doch“ beantworten ZWEI EXPERTEN KLÄREN AUF Was Chefs wirklich dürfen – NICHT MIT MIR! Im Arbeitsrecht gelten klare Regeln. Überschreitet der Chef seine Befugnisse, müssen Mitarbeiter das nicht hinnehmen und was nicht! v Antworten auf wei- tere spannende Fragen finden Sie im Buch „Was Chefs nicht dürfen – und was doch“ (Ullstein, 9,99 €, ab sofort im Buchhandel) von Ulf Weigelt, Fach- anwalt für Arbeitsrecht, und Sabine Hockling, Journalistin und Betreiberin der Website „Die Ratgeber“ (www. die-ratgeber.info). Sabine Hockling Ulf Weigelt INFO ZUM THEMA ben nur in Notfällen er- laubt. Aber wie sieht es mit privatem Chatten aus? Das entscheidet der Arbeitgeber. Gibt es ein Verbot, riskieren Arbeit- nehmer, die dagegen verstoßen, eine Abmah- nung und im Wieder- holungsfall die fristlose Kündigung. Kann der Chef gefährliche Sportarten verbieten? Klettern, Fallschirmspringen, Tauchen – vielen Arbeitgebern gefällt es nicht, wenn ihre Mit- arbeiter gefährliche Sportarten betreiben. Schließlich steigt dadurch die Unfallgefahr und damit das Risiko, längere Zeit auf den Mitarbeiter verzichten zu müssen. Doch daran hindern kann ein Chef seine Angestellten nicht. Denn was diese in ihrer Freizeit tun, geht ihn nichts an. Es gibt jedoch ein großes Aber: Denn kommt es tatsächlich zu einem Unfall, kann der Arbeit- geber in den ersten sechs Wo- chen den Lohn („Entgeltfort- zahlung im Krankheitsfall“) streichen. Diese Möglichkeit hat er stets dann, wenn der Mit- arbeiter die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat. Dürfen Mitarbeiter bei ihren kranken Kindern bleiben? Ja, für jedes Kind stehen einem berufstätigen Elternteil 10 Ar- beitstage im Jahr zu. Bei Allein- erziehenden sind es 20 – bei fort- laufendem Gehalt. In einigen Arbeitsverträgen ist diese Mög- lichkeit jedoch ausgeschlossen. Dann erhalten Betroffene für die Ausfallzeiten keinen Lohn. Dies ist rechtens, solange kein Tarif- men? Besser nicht. Auch wenn Hunde am Arbeitsplatz erwie- senermaßen das Risiko senken, psychisch oder körperlich zu er- kranken, müssen sie draußen bleiben, wenn der Chef Vier- beiner nicht duldet. Muss der Arbeitgeber privates Chatten tolerieren? Private Telefonate während der Arbeitszeit sind in vielen Betrie- vertrag dagegen spricht. In sol- chen Fällen können sich Eltern an die gesetzliche Krankenversi- cherung halten. Ist das Kind noch keine zwölf Jahre alt und bei dem Elternteil mitversichert, ersetzt die Kasse den Lohnaus- fall. Vorausgesetzt, es gibt nie- manden im Haushalt, der das Kind pflegen kann. Muss man sich einen Klaps auf den Po gefallen lassen? Auf keinen Fall! Wer von einem Vorgesetzten sexuell belästigt wird, hat sogar Anspruch auf Schmerzensgeld. Je nach Situa- tion kann es aber sein, dass nicht der Kollege, sondern der Arbeitgeber zahlen muss. Haben die Mitarbeiter ein Recht auf hitzefrei? Nein, einen solchen Rechts- anspruch gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss jedoch Maß- nahmen ergreifen, wenn am Arbeitsplatz über 26 Grad Cel- sius herrschen. Dazu zählen z. B. regelmäßiges Lüften und das Be- reitstellen von kalten Getränken. PRIVAT-CHAT VERBIETEN KIND KRANK – LOHN STREICHEN KLAPS AUF DEN PO HUND RAUSWERFEN RISIKO-SPORT UNTERSAGEN Anwalt Ulf Weigelt und Journa- listin Sabine Hockling wichtige Fragen rund ums Arbeitsrecht. Exklusiv in neue woche nennen die Experten einige Beispiele. Darf der Chef Hunde am Arbeitsplatz verbieten? Mitarbeiter mit Hund wissen oft nicht, wo sie das Tier während der Arbeitszeit lassen sollten. Aber einfach mit ins Büro neh-

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Mythen und Irrtümer ums Arbeitsrecht verunsichern viele Mitarbeiter. Was man sich gefallen lassen muss – und wogegen sich Arbeitnehmer wehren können

SCHNÄPPCHEN

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Hochwertige Glas­karaffe, Chef’s Collec­tion von Crofton, mit Deckel­ Ausgießer und abnehmbarem Frucht­spieß, für 1 Liter, 9,99 € Wellness­Shorts, für Damen, Gr. S–L, jeweils 5,99 € Wellness­Shirt, für Damen, Gr. S–L, jeweils 4,99 € Norma

ab Mo., 3.7. Longtop mit Spitze, Gr. M–XL, im 2er­Set, 7,99 € Jojoba Mako­Jersey­Bett­wäsche, 135 x 200 cm und 80 x 80 cm, reine Baumwolle, 19,99 € Penny ab Do., 6.7. Tiptoi Spiele, von Ravens­burger, audio digitales Lernsystem, Tiptoi­ Stift (Basis­Ausrüstung), 29,99 €; Lernspiele, je 17,99 €; Wissen & Quizzen, je 6,99 € Tomtom Navigationsgerät, Modell „Start 25 M EU“, 13­cm­ Touch screen­ Display, tageszeit­abhängige Routenberechnung, täg­liche Kartenaktualisierung, 109 € Tchibo ab Di., 4.7. Turban­Handtuch, Farben: Flamingo­ Rot oder Grau, beson­ders saugfähig, optimaler Halt dank spezieller Form mit Knopf­verschluss am Hinterkopf, 9,99 € Frottier­Badetuch, Farben: Flamingo­ Rot, Grau oder Mint, 70 x 140 cm, besonders weich und saugfähig, aus reiner Bio­Baumwolle, 12,99 € Wool worth ab Mo., 3.7. Damen­ Bigshirt, Gr. S–XXL, in drei Farben, jeweils 5,99 € Zucker­watte­ Maschine, 500 Watt, in Pink oder Weiß, 19,99 €

Müssen Mitarbeiterin­nen es hinnehmen, wenn der Chef ihnen einen Klaps auf den

Po verpasst? Darf der Boss seinen Angestellten gefährliche Sport­arten wie Klettern oder Para­gliding verbieten? Und was ist mit privaten Telefonaten oder Chats am Arbeitsplatz? In ihrem Buch „Was Chefs nicht dürfen – und was doch“ beantworten

ZWEI EXPERTEN KLÄREN AUF

Was Chefs wirklich dürfen –

NICHT MIT MIR! Im Arbeits recht gelten klare Regeln. Über schreitet der Chef seine Befugnisse, müssen Mitarbeiter das nicht hinnehmen

CLEVER SPAREN

Die lästigen Mehrkosten bei der Handy­Nutzung im EU­Aus­

lang („Roa ming“) gehören endlich der Vergangenheit an! Telefonie­ren, Simsen oder Surfen darf jetzt EU­weit nicht mehr kosten als zu Hause. Flat rates gelten grenz­überschreitend. Doch Vorsicht: Wer nicht aufpasst, zahlt trotzdem drauf! Denn trotz der Abschaffung lauern noch zahlreiche Kosten­fallen auf Verbraucher. So gilt die Abschaffung der Roaming­Gebüh­ren z. B. nicht für Telefonate aus Deutschland in andere EU­Länder. Auch Nutzer von Community­ Flat­rates (z. B. Aldi Talk, Tchibo und Lidl Connect) müssen aufpassen, denn die in Deutschland geltenden Vergünstigungen bei netz internen Gesprächen sind ebenfalls von der Neuregelung ausgenommen. Gleiches gilt für die Handy nutzung auf Kreuzfahrtschiffen. Fragen Sie im Zweifel beim Anbieter nach.

Für guten Zahnersatz werden schnell mehrere Tausend Euro

Eigenanteil fällig. Zahnzusatzver­sicherungen übernehmen einen Großteil der Rechnung. Die Versi­cherung sollte man aber abschlie­ßen, solange die Zähne noch ge­sund sind. Bereits bestehende Probleme sind vom Schutz ausge­nommen. Zu den Top­Angeboten zählt laut „Finanztest“ der güns­tige Tarif „dentZE.90“ der Halle­schen. Mehr Infos: www. test.de.

TELEFON: Günstige Vorwahlen nutzenOrtsgespräche Mo.–Fr.: 0 10 79 1,49 bis 1,84 ct/Min. Wochenende: 0 10 79 1,49 ct/Min. Ferngespräche Mo.–Fr.: 0 10 45 0,94 bis 1,63 ct/Min. Wochenende: 0 10 45 0,94 ct/Min. Stand: 22. Juni 2017

GESUNDHEIT: An Zahnersatz denken

REISE: Telefonieren im EU-Ausland billiger!

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und was nicht!

v Antworten auf wei­tere spannende Fragen finden Sie im Buch

„Was Chefs nicht dürfen – und was doch“ (Ullstein, 9,99 €, ab sofort im Buch handel) von Ulf Weigelt, Fach­anwalt für Arbeitsrecht, und Sabine Hockling, Journalistin und Betreiberin der Web site „Die Ratgeber“ (www. die-ratgeber.info).

Sabine Hockling Ulf Weigelt

INFO ZUMTHEMA

ben nur in Notfällen er­laubt. Aber wie sieht es mit privatem Chatten aus? Das entscheidet der Arbeit geber. Gibt es ein Verbot, riskieren Arbeit­nehmer, die dagegen verstoßen, eine Abmah­nung und im Wieder­holungs fall die fristlose Kündigung.

Kann der Chef gefährliche Sportarten verbieten? Klettern, Fallschirmspringen, Tauchen – vielen Arbeitgebern gefällt es nicht, wenn ihre Mit­arbeiter gefährliche Sport arten betreiben. Schließlich steigt dadurch die Unfallgefahr und damit das Risiko, längere Zeit auf den Mitarbeiter verzichten zu müssen. Doch daran hindern kann ein Chef seine Angestellten

nicht. Denn was diese in ihrer Freizeit tun, geht ihn nichts an. Es gibt jedoch ein großes Aber: Denn kommt es tatsächlich zu einem Unfall, kann der Arbeit­geber in den ersten sechs Wo­chen den Lohn („Entgelt fort­zahlung im Krankheits fall“) streichen. Diese Möglichkeit hat er stets dann, wenn der Mit­arbeiter die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat. Dürfen Mitarbeiter bei ihren kranken Kindern bleiben? Ja, für jedes Kind stehen einem berufstätigen Elternteil 10 Ar­beits tage im Jahr zu. Bei Allein­erziehenden sind es 20 – bei fort­laufendem Gehalt. In einigen Arbeitsverträgen ist diese Mög­lichkeit jedoch ausgeschlossen. Dann erhalten Betroffene für die Ausfall zeiten keinen Lohn. Dies ist rechtens, solange kein Tarif­

men? Besser nicht. Auch wenn Hunde am Arbeitsplatz er wie­senermaßen das Risiko senken, psychisch oder körperlich zu er­kranken, müssen sie draußen bleiben, wenn der Chef Vier­beiner nicht duldet. Muss der Arbeitgeber privates Chatten tolerieren? Private Telefonate während der Arbeitszeit sind in vielen Betrie­

vertrag dagegen spricht. In sol­chen Fällen können sich Eltern an die gesetzliche Krankenversi­cherung halten. Ist das Kind noch keine zwölf Jahre alt und bei dem Eltern teil mitversichert, ersetzt die Kasse den Lohn aus­fall. Vorausgesetzt, es gibt nie­manden im Haushalt, der das Kind pflegen kann. Muss man sich einen Klaps auf den Po gefallen lassen? Auf keinen Fall! Wer von einem Vorgesetzten sexuell belästigt wird, hat sogar Anspruch auf Schmerzensgeld. Je nach Situa­tion kann es aber sein, dass nicht der Kollege, sondern der Arbeitgeber zahlen muss. Haben die Mitarbeiter ein Recht auf hitzefrei? Nein, einen solchen Rechts­anspruch gibt es nicht. Der

Arbeit geber muss jedoch Maß­nahmen ergreifen, wenn am Arbeits platz über 26 Grad Cel­sius herrschen. Dazu zählen z. B. regelmäßiges Lüften und das Be­reitstellen von kalten Getränken.

PRIVAT-CHAT VERBIETENKIND KRANK – LOHN STREICHEN

KLAPS AUF DEN PO

HUND RAUSWERFEN

RISIKO-SPORT UNTERSAGEN

Anwalt Ulf Weigelt und Journa­listin Sabine Hockling wichtige Fragen rund ums Arbeitsrecht. Exklusiv in neue woche nennen die Experten einige Beispiele.

Darf der Chef Hunde am Arbeitsplatz verbieten? Mitarbeiter mit Hund wissen oft nicht, wo sie das Tier während der Arbeitszeit lassen sollten. Aber einfach mit ins Büro neh­Foto

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