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Reiner Spieker
Pflanzen, Tiere und die Patentierung biologischen Materials Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 17.11.10 unter www.hss.de/download/Berichte/101110_RM_Spieker.pdf Autor Dr. Reiner Spieker Veranstaltung Biopatent, Schöpfungsethik und Ordnungspolitik Expertentagung der Hanns-Seidel-Stiftung am 10.11.10 Konferenzzentrum München
Pflanzen, Tiere und die Patentierung biologischen Materials
Dr. Reiner Spieker
Der Vortrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.
www.dpma.de
Was hat es mit der Patentierung von Pflanzen und Tieren auf sich?von Pflanzen und Tieren auf sich?
Patente für Pflanzen und Tieren werden bei Betrachtung des fü fPatentierungssystems für chemische Erfindungen verständlich.
1. Kulturpflanzen und Haustiere würden ohne das Zutun des Menschen (künstliche Zuchtwahl) nicht existieren. Sie sind in den letzten 10.000 ( )Jahren erst erzeugt worden – Thema „Technizität“.
2. Pflanzen und Tiere werden, da „Leben“ naturwissenschaftlich bisher nicht exakt faßbar ist im Weltbild der Chemie alsnicht exakt faßbar ist, im Weltbild der Chemie als Stoffzusammensetzungen beschrieben – Thema „Stoffpatente“.
Wöhler 1828 Harnstoff-Synthese (1. Synthese eines Stoffes von Lebewesen im Labor)
2
Wie ist die Patentierung von Pflanzen und Tieren im Patentgesetz eingebettet?und Tieren im Patentgesetz eingebettet?
§ 2a Patentgesetz (PatG)i ht t ilt
150jährige (1) Patente werden nicht erteilt für
1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren;
2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen
Rechts-Entwicklung
g ,
Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren.
(2) Patente können erteilt werden für Erfindungen,
spiegelt sich in § 2a PatG wieder 1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung
der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;
2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt § 1a Abs 3 gilt
wieder
Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. § 1a Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen
enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann;
2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;
3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht;
4 "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition
3
4. Pflanzensorte eine Sorte im Sinne der Definition ...
Ab ca. 1860 Teerfarben-Industrie: Kontrolle der Stoff SynthesewegeKontrolle der Stoff-Synthesewege
MethylenblauPatentschutz des Synthesewegs,
seit 1877
Steinkohlenteer
1877 bis 1968 Stoffschutz-Verbot1877 bis 1968 Stoffschutz-Verbotab 1968 absoluter Stoffschutz;
1972 BGH „Imidazoline“
4
Ab ca. 1910 großindustrielle Stoff Synthesen durch MikroorganismenStoff-Synthesen durch Mikroorganismen
Patentschutz desPatentschutz des Synthesewegs
Ethanol, MilchsäureA (E l i ff )Aceton (Explosivstoffe)Butanol (Gummiherstellung)Antibiotika
Biomasse
Patente auf mikrobielle Synthesen kriegswichtiger Stoffe im 1 Weltkrieg
5
kriegswichtiger Stoffe im 1. Weltkrieg
Ist belebte Natur patentierbar? BGH Rote Taube“ 1969BGH „Rote Taube 1969
Patentierung der belebten Natur:- planmäßige Ausnutzung biologischer Naturkräfte - technisch- Auswahl/Selektion ist Teil des Züchtungsverfahrens
k i i h Wi d h lb k it d Zü ht f h- keine sichere Wiederholbarkeit des Züchtungsverfahrens, wenn Auswahl allein auf phänotypischem Merkmal beruht
6
BGH Bäckerhefe“ 1975BGH „Bäckerhefe 1975
Wiederholbarkeit:Wiederholbarkeit:- bei mikrobiologischen Verfahren gegeben- Sachschutz für Mikroorganismen, wenn nacharbeitbarer Weg
der Erzeugung aufgezeigt ist - Hinterlegung der Zellen bei Stammsammlungen
B dapester Vertrag 1977 Regel ngen international- Budapester Vertrag 1977: Regelungen zu international anerkannten Stammsammlungen; Beitritt Deutschlands 1981
- Hinterlegung von menschlichen Zell-Linien, Pflanzensamen
7
g g ,
Einbettung von Technologie Abfolgen in § 2a PatGTechnologie-Abfolgen in § 2a PatG
(1) Patente werden nicht erteilt für
1 Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologischeSynthese 1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren;
2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen
Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für
yca. 1860
Stoff Schutz Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren.
(2) Patente können erteilt werden für Erfindungen,
1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pfl t d Ti b h ä kt i t
Mikrobiologie
Stoff-Schutz, 1968
Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren
oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. § 1a Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
ca. 1910
Mikroorganismen-( )1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen
enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann;
2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;
gSchutz, 1975
mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur
Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht;
4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition ...
8
Kontrolle der Synthesewegedurch GV Mikroorganismendurch GV-Mikroorganismen
Patentschutz des Synthesewegs, 1877
Stoff-Schutz, 1968
ButanolAntibiotika
Mikroorganismen-Schutz, 1975
Insulin (1982)Biomasse
Nukleinsäure-Schutz führt zu GV-Mikro-organismen-Schutz
9
§ 2a Abs 2 PatG: Pflanzen und Tiere§ 2a Abs. 2 PatG: Pflanzen und Tiere
Patente können erteilt werden für Erfindungen deren Gegenstand„Patente können erteilt werden für Erfindungen, ... deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist “beschränkt ist.
- Erzeugung transgener Organismen - GVOs- Überschreitung der Artgrenzen mit mikrobiologischen Verfahren
(Agrobacterium) - Patentanspruch: „Wirtszelle, enthaltend DNA ATGC.“- vgl. EPA G3/95 vom 27.11.1995
10
vgl. EPA G3/95 vom 27.11.1995
Kontrolle der Synthesewegedurch mehrzellige GV Organismendurch mehrzellige GV-Organismen
Patentschutz des Synthesewegs, 1877
Stoff-Schutz, 1968
ButanolAntibiotika
Mikroorganismen-Schutz, 1975
t b ot aInsulinStärke (Nahrung allg.)
Ausgangsstoffe
Nukleinsäure-SchutzNukleinsäure-Schutz führt zu GVO-Schutz,Hinterlegung
11
Technologie Abfolgen in § 2a PatGTechnologie-Abfolgen in § 2a PatG(1) Patente werden nicht erteilt für
1 Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische G t h ikSynthese 1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische
Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren;2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des
menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen
Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für
Gentechnikca. 1980
yca. 1860
Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren.
(2) Patente können erteilt werden für Erfindungen,
1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pfl t d Ti b h ä kt i t
MikrobiologiePflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;
2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. § 1a Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
ca. 1910
( )1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen
enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann;
2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;
3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht;
4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition ...
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Brokkoli Tomate und § 2a PatG/Art 53 EPÜBrokkoli, Tomate und § 2a PatG/Art. 53 EPÜ
Nicht-GV-Pflanzen (B1/B2-Patentschriften)Nicht GV Pflanzen (B1/B2 Patentschriften)2001-2009 2010
EP 40 5US 1.417 131
§ 2a PatG/Art. 53 EPÜ... Patente werden nicht erteilt für ...... Patente werden nicht erteilt für ...... Pflanzensorten und Tierrassen sowie im
Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren;von Pflanzen und Tieren; ...
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Technologie Abfolgen in § 2a PatGTechnologie-Abfolgen in § 2a PatG(1) Patente werden nicht erteilt für
1 Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische G t h ikSynthese 1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische
Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren;2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des
menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen
Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für
Gentechnikca. 1980
yca. 1860
Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren.
(2) Patente können erteilt werden für Erfindungen,
1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pfl t d Ti b h ä kt i t
MikrobiologiePflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;
2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. § 1a Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
ca. 1910Marker-assistierte
( )1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen
enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann;
2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;
Züchtung ca. 1930
mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur
Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht;
4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition ...
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BGH Rote Taube“ 1969BGH „Rote Taube 1969
- keine sichere Wiederholbarkeit des Züchtungsverfahrens, wenn Auswahl allein auf phänotypischem Merkmal beruhtwenn Auswahl allein auf phänotypischem Merkmal beruht
- Phänotyp „Rote Taube“ beruht auf Pigmentsynthese
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Brokkoli Patent“ EP 1 069 819„Brokkoli-Patent EP 1 069 819
1. „Verfahren zur Herstellung von Brassica oleracea mit erhöhten Mengen an XY, bei dem man a) wilde ... Spezies mit ... Zuchtlinien kreuzt und b) Hybride mit Mengen an XY auswählt, die über diejenigen erhöht ) y g , j gsind, die man anfänglich in ... Zuchtlinien findet.“
13. „Broccoli-Pflanze mit erhöhten Mengen XY, ... .“
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Schrumpeltomate Patent“ EP 1 211 926„Schrumpeltomate-Patent EP 1 211 926
1. „Verfahren zum Züchten von Tomatenpflanzen, die Tomaten mit verringertem Fruchtwassergehalt erzeugen, umfassend die Schritte: Kreuzen ...; Sammeln ...; Züchten von Pflanzen ...; Bestäuben ...; Sammeln ...; Züchten ...; ...; und Durchmustern auf verringerten Fruchtwassergehalt, ... .“
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ZüchtungsverfahrenZüchtungsverfahren
Große Beschwerdekammer G2/07, G1/08
i W tli h bi l i h V f h Zü ht
,(verhandelt 20. und 21. Juli 2010)
„... im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren ...“: Verfahren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen (Kreuzung, Selektion) beruht (§ 2a PatG)
- bedeutet „natürlich“ ein Phänomen ohne menschliches Zutun? –Thema Züchtung seit Jahrtausenden“Thema „Züchtung seit Jahrtausenden
- was, wenn Selektion einen technischen Schritt einschließt oder dieser über Unwesentliches hinausgeht?
Schutzumfang: Arbeitsverfahren oder Herstellungsverfahren? -Patentschutz nur auf Verfahren oder auch auf die Pflanzen
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Kombinatorische Chemie: Auswahl ScreeningKombinatorische Chemie: Auswahl-Screening
Herstellungsverfahren: Patentschutz derPatentschutz der unmittelbaren Produkte der Synthese
Synthesewege
Auswahl Arbeitsverfahren: Kein Patentschutz der unmittelbaren Verfahrensprodukte
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Ab ca. 2000 „Synthetische Biologie“: Von der Gentechnik zu synthetischem LebenVon der Gentechnik zu synthetischem Leben
Im Gegensatz zur Gentechnik keine gVeränderung oder Einschleusung einzelner Gene mehr:Mycoplasma mycoides JCVI-syn1.0Mycoplasma mycoides JCVI syn1.0– erste Zelle neuprogrammiert mit vollständig synthetischem Genom (Craig Venter 2010)(Craig Venter, 2010)
Hardware Software (Quellcode)
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Hardware Software (Quellcode)
Technologie Abfolgen in § 2a PatGTechnologie-Abfolgen in § 2a PatG(1) Patente werden nicht erteilt für
1 Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische G t h ikSynthese 1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische
Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren;2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des
menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen
Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für
Gentechnikca. 1980
yca. 1860
Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren.
(2) Patente können erteilt werden für Erfindungen,
1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pfl t d Ti b h ä kt i t
MikrobiologiePflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;
2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. § 1a Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
ca. 1910Marker-assistierte
( )1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen
enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann;
2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;
SynthetischeBiologie
Züchtung ca. 1930
mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur
Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht;
4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition ...
Biologieca. 2000
21
Art 53 EPÜ; Regel 27 EPÜArt. 53 EPÜ; Regel 27 EPÜ
G t h ikSynthese Artikel 53
i h il Gentechnikca. 1980
yca. 1860
Europäische Patente werden nicht erteilt für:
a) ...b) Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren.
gilt nicht
Mikrobiologie
Dies gilt nicht für mikrobiologische Verfahren und
die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse;
c) Verfahren ... Dies gilt nicht für Erzeugnisse,
insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem dieser Verfahren
Regel 27Biotechnologische Erfindungen sind auch dann
patentierbar,
ca. 1910dieser Verfahren.
Marker-assistierte
wenn sie zum Gegenstand haben:a) biologisches Material, das mithilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, auch wenn es in der Natur schon vorhanden war;b) Pflanzen oder Tiere, wenn die Ausführung der Erfindung
SynthetischeBiologie
Züchtung ca. 1930
technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;c) ein mikrobiologisches oder sonstiges technisches Verfahrenoder ein durch diese Verfahren gewonnenes Erzeugnis, sofern
es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse
Biologieca. 2000
22
handelt.
Formales Element:S t k ll ( l Q ll d “)Sequenzprotokoll (vgl. „Quellcode“)
Nukleinsäure-Molekül:Basenabfolge (Sequenz) in
P t t ld lPatentanmeldungen als Sequenzprotokoll
23
Richtlinie 98/44/EG: Biologisches MaterialRichtlinie 98/44/EG: Biologisches Material§ 2a Abs. 3 PatG/Regel 26(3)
EPÜFunktion
EPÜ:- enthält genetische Information
selbst reproduzierend (Zellen)- selbst reproduzierend (Zellen) oder in biologischem System reproduzierbar (Viren)
§ 1 Abs. 2 Satz 2 PatG/Regel 27(a) EPÜ:ist auch dann eine Erfindung
genetische Information
biologisches Material
- ist auch dann eine Erfindung, wenn es in Natur schon vorhanden war
EuGH C-428/08, 6.7.2010:- nur in biologischem Material
BioMatHintV/Regel 31 EPÜ:- hinterlegbar wie Mikro-
organismen Pflanzensamen
erfüllt genetische Information ihre Funktion (anzugeben gemäß § 1a Abs 3 PatG)
24
organismen, Pflanzensamen gemäß § 1a Abs. 3 PatG)
Patentschutz biologischen Materials: § 9a PatGPatentschutz biologischen Materials: § 9a PatG
FunktionSchutz des biologischen
Materials erstreckt sich auf jegliches Nachkommen-jegliches NachkommenMaterial (gewonnen durch vegetative oder generative Vermehrung) mit denVermehrung) mit den patentierten Eigenschaften genetische
Informationbiologisches Material
Funktion
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Patentierungsverbot und Patentschutz IPatentierungsverbot und Patentschutz-I§ 2a Abs. 1 PatG: Funktion„Patente werden nicht erteilt
für ... Pflanzensorten und Tierrassen ...“Tierrassen ...
Patentanspruch: „Biologisches Material, enthaltend die genetische Information ATGC “
genetische Information
biologisches MaterialInformation ATGC.
Schutzumfang??
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1 Objekt: Zwei Definitionen Patentierungsverbot und Patentschutz IIPatentierungsverbot und Patentschutz-II
Pflanzensorte biologisches Material
EuGH C 377/98 9 10 2001 (Klage auf Nichtigerklärung 98/44/EG)EuGH C-377/98, 9.10.2001 (Klage auf Nichtigerklärung 98/44/EG)Nr. 46: „... umfaßt dieser Schutz jedes biologische Material, ... das die
patentierte Information enthält. Der Patentschutz kann sich also auf eine Pfl t t k h d di lb t t ti b ä “Pflanzensorte erstrecken, ohne dass diese selbst patentierbar wäre.“
vgl. EPA G1/98 vom 20.12.1999 zu Art. 53(b) EPÜ
27
g ( )
1 Objekt: Zwei Definitionen1 Objekt: Zwei Definitionen
Embryonenschutzgesetz BGH Xa ZR 58/07 definiert „Embryo“;Bezugnahme in § 2 Abs. 2 Satz 2 PatG zur
(17.12.2009); Vorlagean EuGH (C-34/10): Wie definiert 98/44/EGSatz 2 PatG zur
Umsetzung der 98/44/EGWie definiert 98/44/EG patentrechtlich „Embryo“?
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Erbgut-basierte Züchtung G i bi l i h M t i l ?= Gewinnung biologischen Materials?
Auswahl neuer Eigenschaften über Genetische Marker: Basenänderungen (Polymorphismen SNPs) in Genen gegenüberBasenänderungen (Polymorphismen, SNPs) in Genen gegenüber der Standard-Basensequenz („Wildtyp“)
- Polymorphismus (Allel-Variante) im Leptinrezeptor-Gen: S h i P t t“ EP 1 651 777„Schweine-Patent“ EP 1 651 777
- Patentrechtlich: Polymorphismus = genetische Information?
Funktion
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Funktion
„Over-ride“-Effekt durch bi l i h M t i l i § 2 P tG?
(1) Patente werden nicht erteilt für
1 Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische G t h ikSynthese
biologisches Material in § 2a PatG?
1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren;
2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen
Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für
Gentechnikca. 1980
yca. 1860
Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren.
(2) Patente können erteilt werden für Erfindungen,
1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pfl t d Ti b h ä kt i t
MikrobiologiePflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;
2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. § 1a Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
ca. 1910Marker-assistierte
( )1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen
enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann;
2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;
SynthetischeBiologie
Züchtung ca. 1930
mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur
Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht;
4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition ...
Biologieca. 2000
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Schutzumfang von GVO-Sachpatenten:E GH C 428/08 6 7 2010EuGH C-428/08, 6.7.2010
Patentschutz des Synthesewegs, 1877 Stoff-Schutz, 1968
Pfl hlLi h L f Mi li
Mikroorganismen-Schutz, 1975
PflanzenmehlLicht, Luft, Mineralien
Nukleinsäure-Schutz führt zu GVO Schutz
„DNA ATGC“Wi t ll th lt d ATGC“führt zu GVO-Schutz
Glyphosat-Resistenzgen – EP 546 090
„Wirtszelle, enthaltend ATGC“
62 „Da die Richtlinie einer patentierten DNA-Sequenz, die ihre Funktion nichterfüllen kann, keinen Schutz bietet, verwehrt es die ausgelegte Bestimmung daher einem nationalen Gesetzgeber einer patentierten DNA Sequenz alsdaher einem nationalen Gesetzgeber, einer patentierten DNA-Sequenz als solcher, unabhängig davon, ob sie die Funktion, die sie in dem sie enthaltenden Material innehat, erfüllt oder nicht, einen absoluten Schutz zu gewähren “
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gewähren.
Überlegungen zur Auslegung von EuGH C 428/08von EuGH C-428/08
kein Stoff-Schutz
Pfl hlLi h L f Mi li
auf das Produkt desSynthesewegs
Pflanzenmehl
„Gensequenz ATGC“Wi t ll th lt d ATGC“
Nukleinsäure-Schutz führt zu GVO Schutz
Licht, Luft, Mineralien
Patentschutz kein absoluter
„Wirtszelle, enthaltend ATGC“führt zu GVO-Schutz
Patentschutz von GVOs alsbiologisches
kein absoluterPatentschutz vongenetischer Information
Material als solcher
32
Zwei Weltbilder
F kti
Zwei Weltbilder
Funktion
1860 1910 1930 1980 20001860, 1910, 1930, 1980 2000
geo-zentrisch
helio-t i h zentrischzentrisch
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EuGH C-377/98 und C-428/08:H t i P t ti b t h B d t ?
„Die Patentierung von Funktion
Hat ein Patentierungsverbot noch Bedeutung?
„Die Patentierung von Tieren und Pflanzen(GVOs und Nicht-GVOs) ist verboten.“
genetische Information
biologisches Material
FunktionDer Patentschutz für biologisches Materialkann sich auf Pflanzenkann sich auf Pflanzen oder Tiere erstrecken, auch wenn deren
34
Patentierung verboten ist.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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