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Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426

07.12.2015

VORLAGE FÜR DIE SITZUNG DES HAUSHALTS- UND FINANZAUSSCHUSSES

AM 10. DEZEMBER 2015

ÖFFENTLICH NICHT ÖFFENTLICH

TOP: III. 4 (staatlich) TOP: III. 4 (städtisch)

Vorlage 19/90 L Vorlage 19/91 S

Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo HB 2020) Phase A für den Zeitraum 2016 - 2018 Maßnahme aus dem EFRE-Programm Land Bremen 2014 - 2020 hier: Erteilung einer zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung

Beteiligung von Ausschüsse/Dep. für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

Zustimmung. Ergebnis wird nachgereicht. Die Deputation berät am 10.12.2015. nein, nicht erforderlich.

Wirtschaftlichkeit: WU-Übersicht ist beigefügt. Keine WU

Beschlussempfehlung

1. Der Haushalts- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.2. Der Haushalts- und Finanzausschuss stimmt der Erteilung folgender zusätzlicher

Verpflichtungsermächtigungen (insgesamt 6,55 Mio.€) zu:• i.H.v. 5.500.000 € für der Haushaltsstelle 0703/891 20-9 „Investitionszuschüsse für

Innovationsförderung“ mit Abdeckung (2016: 1.500.000€, 2017: 1.500.000€ und2018: 2.500.000€)

• i.H.v. 1.050.000€ für die Haushaltsstelle 0703/686 17-6 „Förderung von Transfer-stellen“ mit Abdeckung (2016, 2017 und 2018: jeweils 350.000€ p.a.)

Zentrales Ziel des Programmes ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Bremer Luft- und Raumfahrtindustrie. Insbesondere soll durch Kompetenzstärkung und überregio-nale strategische Platzierung die Hebelwirkung zur Akquise weiterer externer Mittel (Bund/EU/USA) verbessert werden. Das gesamte Programm hat ein Volumen von 11,4 Mio. €. dav. entfallen auf Phase A (2016-2018) 6,55 Mio. €

dav. EFRE-Mittel (4 Mio inv./1 Mio kons.) 5,11 Mio. € investive Landesmittel FHB 1,44 Mio. €

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Die Co-Finanzierung des Programmes erfolgt überwiegend durch industrielle Eigenmittel (ca. 3,73 Mio. €). Leider können die Forschungsinstitute, kleinere Unternehmen o.ä. nicht die 50%ige EFRE-Co-Finanzierung aus Eigenmitteln aufbringen, so dass die o.g. Lan-desmittel notwendig sind. Für die Phase B (2019-2021) werden weitere 4,85 Mio. € benötigt, die sich zu ca. 85% aus EFRE-Mitteln speisen sollen. Zur Umsetzung des Programmes ist die Erteilung folgender Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. insgesamt 6,55 Mio.€ notwendig:

• i.H.v. 5.500.000 € für der Haushaltsstelle 0703/891 20-9 „Investitionszuschüsse für Innovationsförderung“ mit Abdeckung (2016: 1.500.000€, 2017: 1.500.000€ und 2018: 2.500.000€)

• i.H.v. 1.050.000€ für die Haushaltsstelle 0703/686 17-6 „Förderung von Transfer-stellen“ mit Abdeckung (2016, 2017 und 2018: jeweils 350.000€ p.a.)

Sofern das Projekt nicht bei der Aufteilung der maßnahmenbezogenen Investitionsplanung berücksichtigt wird, wird das Fachressort eine Abdeckung innerhalb des Produktplanes 71 sicherstellen. Der Senat wird das Projekt sowie dessen Finanzierung am 08.12.2015 beschliessen. Die zuständige Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wird das Projekt am 10.12.2015 beraten. Über die Ergebnisse wird ein Vertreter des Fachressorts mündlich in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses berichten.

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Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

Datum, 30.11.2015

Bastian Müller, Carsten Ulrich Tel.: 0421/361-18399

Vorlage für die Sitzung des Senats am 8. Dezember 2015

Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo HB 2020)

Phase A für den Zeitraum 2016 – 2018

Maßnahme aus dem EFRE-Programm Land Bremen 2014 – 2 020 A. Problem Die Luft- und Raumfahrt (LuR) ist als Innovationscluster ein wichtiger Bestandteil der Bremer In-dustrie. In der Region Bremen ist der Luft- und Raumfahrtbereich mit etwa 12.000 Beschäftigten, 140 Unternehmen, 20 Forschungsinstituten und einem Jahresumsatz von rund 4 Milliarden Euro seit jeher eine der Schlüsselindustrien. Die herausragende Bedeutung für die Hansestadt basiert in erster Linie auf dem sehr hohen FuE-Wertschöpfungsanteil von ca. 40 % sowie dem weltwei-ten Aktivitätsradius dieser Branche. Rund ein Drittel der Gesamtbelegschaft arbeitet im hochqua-lifizierten FuE-Bereich, was wiederum nachhaltig auf die gesamte bremische FuE-Szenerie aus-strahlt. Damit trägt dieser Wirtschaftszweig maßgeblich zur Entwicklung Bremens als Hochtech-nologie-Standort bei und ist darüber hinaus zu einem der wichtigsten bremischen Imageträger geworden.

Für das Innovationscluster Luft- und Raumfahrt wurden 2013 folgende Ziele in der Clusterstra-tegie 2020 des Landes Bremen verabschiedet:

• Sicherung der europaweiten Technologieführerschaft • Stärkung von Systemkompetenzen der Unternehmen • Sicherung der FuE-Kompetenz im Wissenschaftsbereich • Verbreiterung der technologischen Basis durch länderübergreifende Kooperationen • Umwelt- und Ressourcenschutz • Ausbildung und Qualifizierung

Mit der der Fortschreibung des Masterplans Industrie wurden darüber hinaus 2014 u.a. fol-gende zentrale Zielsetzungen für eine zukunftsträchtige Industriepolitik festgeschrieben:

• Die Stärkung der bremischen Industrie insbesondere durch eine wettbewerbsfähige Posi-tionierung zukunftsträchtiger Branchen im internationalen Vergleich

• Die Sicherung der industriellen Kerne durch Modernisierung (u. a. FuE-Kooperation von Endproduzenten und wissenschaftlichen Einrichtungen unter verstärkter Einbeziehung von Zuliefer-KMU)

• Die Stabilisierung der Industriestruktur durch Diversifizierung und Stärkung der Wert-schöpfungsketten mit den unternehmensnahen Dienstleistungen.

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Die Ziele dienen u.a. dazu, den Industriestandort Bremen zu profilieren, Innovation, Technologie und Forschung zu unterstützen, den industriellen Mittelstand zu stärken, dem Fachkräftebedarf zu begegnen und unterstützende Rahmenbedingungen und Infrastrukturen zu schaffen.

Ein wichtiger Schwerpunkt der Bremer Luft- und Raumfahrtstrategie 2020 wird das “EcoMaT – Center for Eco-efficient Materials & Technologies“ (vgl. Vorlage Nr. 18/171-L der staatlichen De-putation WAH vom 27. Juni 2012), welches in der Airport-Stadt gebaut und 2018 in Betrieb ge-nommen wird.

Für den Luft- und Raumfahrtstandort Bremen zeichnen sich für die kommenden Jahre mehrere neue technologische Herausforderungen ab, die in der Bremer Luft- und Raumfahrtstrategie 2020 näher erläutert sind, und daher an dieser Stelle nur kurz zusammengefasst werden:

1. Leichtbau und Fertigungsprozesse: Neue Materialien und Fertigungsprozesse sind für die Bremer Luftfahrt ein wichtiger Innovationstreiber. Wichtige Felder sind Industrie 4.0 (z.B. Automatisierung in der Produktion, Additive Manufacturing), Werkstoffe (CFK, Smart Materials, Pulver für 3D-Druck) sowie Bionische Konstruktionsweisen und Prüf- und Test-technologie in der Luftfahrt. Mit der Inbetriebnahme des EcoMaT (2018) wird die Zusam-menarbeit weiter fokussiert (auch über die Luftfahrt hinaus). Die Unterstützung seitens Bremens für einen „fliegenden Start“ ist hierfür von hoher Bedeutung für den Erfolg.

2. Hochauftriebs- und Frachtlade-Systeme : Unter dem Schlagwort „Intelligente Flügel“ werden Disziplinen und Technologien der Hydraulik, Aerodynamik und Sensorik zukünftig enger miteinander verwachsen. Dies ist ein wesentliches Arbeitsfeld der Bremer Luftfahrt.

3. Remotely Piloted Airborne Systems (RPAS): Dies Systementwicklung unbemannter Fluggeräte und deren Erprobung ist mit Technologien wie Avionik, Sensorik, Elektronik und Robotik branchenübergreifend wichtig für die Bremer Industrien Luftfahrt, Raumfahrt, Offshore-Windenergie und maritime Sicherheit.

4. Satelliten und Downstreamprodukte : Satelliten sind mit ihren Diensten essential für Navigation, Kommunikation und Erdbeobachtung. Hierfür ist Bremen – allen voran mit den Galileo-Satelliten – ein wichtiger Produktionsstandort. Für die Zukunftsfähigkeit sind neue Technologien (wie z.B. elektrische Antriebe) und der Ausbau satelliten-gestützter Dienstleistungen (Downstreamprodukte) von hoher Relevanz.

5. Trägersysteme und astronautische Raumfahrt : Die Erforschung des Weltalls und For-schung unter Weltraumbedingungen liefern wichtige Erkenntnisse für Naturwissenschaf-ten und unterstützen technologische Entwicklungen. Hierfür ist die Internationale Raum-station ISS ein wichtiges Erprobungsfeld ebenso wie das geplante ORION-Modul der NASA. Für beides liefert Bremen wichtige Anteile. Zudem ist der unabhängige Zugang zum Weltall die Grundlage für alle wichtigen Raumfahrtaktivitäten. Dies wird auf europäi-scher Ebene mit der Weiterentwicklung zur Ariane 6 sichergestellt – Bremen liefert hierfür die Oberstufe.

Vor dem Hintergrund wird empfohlen, für den Zeitraum 2016 – 2021 den Industriestandort Bre-men mit einem eigenen Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm und geeigneten Begleitmaß-nahmen zu stärken und die Inbetriebnahme des EcoMaTs zu unterstützen.

Gemäß des Senatsbeschlusses vom 29.09.2015 zur „Aufstellung der Haushalte 2016 und 2017 sowie der Planung 2018 bis 2020“ sind „Senatsvorlagen sowie Ausschuss- und Deputationsvor-lagen, die eine Vorbelastung für künftige Haushaltsjahre darstellen, vorab rechtzeitig dem Senat zur Beschlussfassung vorzulegen.“

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B. Lösung

Das Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo HB 2020) adressiert we-sentliche Ziele aus der „Clusterstrategie 2020 für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung“, dem „Strukturkonzept Land Bremen 2020“ und dem „Masterplan Industrie – Fortschreibung 2014“. Das Programm stellt eine Ergänzung zu bestehenden Instrumenten wie Clustermanage-ment, Förder- und Finanzierungsprogrammen dar.

Das LuRaFo HB 2020 und seine Begleitmaßnahmen soll in zwei Phasen umgesetzt werden. Phase A soll den Zeitraum 2016 – 2018 umfassen und wird im Rahmen der EFRE-Maßnahmen evaluiert. Bei positiver Evaluation soll Phase B als Beschlussvorschlag für den Zeitraum 2019 – 2021 vorgelegt werden.

Für das gesamte Programm wurde ein Mittelbedarf von 11,4 Mio. € ermittelt. Die Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Kapitel 3 und 4 dieser Vorlage) umfassen die Planungen für Phase A und B, um bereits zu dem Beschlussvorschlag von Phase A eine Übersicht zu dem ge-samten Vorhaben zu verschaffen.

Zielsetzung der beabsichtigten Aktivitäten

Die für die Bremer Luft- und Raumfahrt wichtigen inhaltlichen Schwerpunkte sind in dem beilie-genden Programmpapier „Strategische Planung für die Bremer Luft- und Raumfahrtindustrie 2020“ (Anlage 1) formuliert. Das LuRaFo HB 2020 (Anlage 2) dient der operationellen Umset-zung der Strategie.

Zentrales Ziel des LuRaFo HB 2020 ist die weitere Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Bremer Luft- und Raumfahrtindustrie. Im Rahmen der FuE-Projekte sollen bestehende Kompe-tenzen gestärkt und überregional strategisch platziert werden. Als industriepolitisches Programm ist die Zielgruppe des LuRaFo HB 2020 in erster Linie die Bremer Luft- und Raumfahrtindustrie mit den KMU und OEM. Andere Branchen sowie Wissenschaft und Luftverkehr können an dem Programm partizipieren, insofern hierdurch ein Mehrwert für die originäre Zielgruppe entsteht.

Insbesondere soll eine Hebelwirkung für die Akquise von Drittmitteln in zukünftigen Programmen von Bund/EU/ESA für die Bremer Luft- und Raumfahrtindustrie erzielt werden. Durch die Aktivie-rung von industriellen Eigenmitteln für FuE am Standort werden zudem hochqualifizierte Arbeits-plätze in der Luft- und Raumfahrt in Bremen gesichert und geschaffen.

Im Rahmen der Begleitmaßnahmen sollen gezielt die Koordination von Projektanträgen unter-stützt werden, die eine hohe Anzahl Bremer Akteure umfassen und/oder wichtige Bremer Schwerpunktthemen im Fokus haben. Ebenso dienen die Begleitmaßnahmen dazu, gezielt Part-ner zusammenzuführen und so insbesondere eine branchenübergreifende Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Bremen verbessern sowie die Projektergebnisse des LuRaFo HB 2020 überregional sichtbar zu machen. Durch die strategische Einbindung des DLR (Projektträ-ger des Luftfahrt-Forschungs-Programms und als Raumfahrtagentur des Bundes) soll die Nach-haltigkeit der in Bremen implementierten Projekte zudem verbessert werden. Dadurch werden Themen vorbereitet, die in zukünftigen Programmen von Bund/EU/ESA behandelt werden.

Darüber hinaus soll das Netzwerk rund um EcoMaT gestärkt und eine gemeinsame F&E-Roadmap der Partner erstellt werden, um eine erfolgreiche Inbetriebnahme des EcoMaT in 2018 damit zu flankieren. Ebenso ist der Ausbau des zielgerichteten Marketings des EcoMaTs im Vor-feld und zur Inbetriebnahme wichtig.

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Umsetzung des LuRaFo und der Begleitmaßnahmen

Zur Umsetzung von FuE-Projekten wurde seitens SWAH eine Richtlinie nach AGVO (Europäi-scher Gemeinschaftsrahmen für FuE-Beihilfen) und unter Maßgabe der EFRE-Richtlinien erar-beitet, die als Anlage 2 dieser Vorlage beiliegt. Zentrale Zielsetzungen der Richtlinie sind:

- Priorisiert werden FuE-Verbundprojekte in der Luft- und Raumfahrt mit Bremer Konsortien (Wissens- und Technologietransfer) mit Fokus auf Einbindung von KMU und die Anschluss-fähigkeit der Projekte an überregionale Förderprogramme.

- Angedacht sind 2-4 größere Leuchtturmprojekte analog zum vergangenen QS-CFK Projekt, die auch eine Verbesserung der Bremer FuE-Infrastruktur als Bestandteil haben, sowie 5-10 kleinere Projekte insbesondere mit KMU.

- Die Beihilfeintensivität der einzelnen FuE-Verbundprojekte soll eine Förderquote von 50% nur in Ausnahmen überschreiten.

- Die durchgängige Einreichung von Projekten ist möglich. Ausnahme hiervon sind optionale Projektausschreibungen zu technologischen Schwerpunkten, die sich v.a. an KMU richten.

Die Förderrichtlinie LuRaFo HB 2020 ist als Entwurfsfassung beigefügt, da die Vorschriften der EFRE-Verwaltungsbehörde des Landes Bremen für die Verwendung von EFRE-Mitteln im Zeit-raum 2014 bis 2020 noch Ergänzungen erfahren werden.

Um die durchgängige Annahme und Abwicklung von Projekten sicherzustellen, soll ein Gremium bestehend aus Vertretern des Wirtschaft- und des Wissenschaftsressorts sowie der WFB mit der Auswahl von FuE-Projekten im Rahmen der Richtlinie LuRaFo HB 2020 befasst werden.

Es wird angeregt, dass ein Beirat bestehend aus Bremer Vertretern des Landes, der Industrie und der Wissenschaft gebildet wird, um den Informationsfluss und die Zusammenarbeit am Standort zu verbessern, gemeinsame Maßnahmen zu entscheiden und Themen für die Fort-schreibung der „Strategischen Planung für die Bremer Luft- und Raumfahrtindustrie 2020“ einzu-bringen.

Die inhaltliche und verwaltungstechnische Umsetzung der FuE-Projekte und der unten aufgeführ-ten Begleitmaßnahmen soll durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen als Projektträgerin erfolgen. Hierfür soll diese vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen beliehen werden. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags und einer Abrechnung der Kosten auf Stundenbasis. Die Kalkulation beinhaltet auch einen Mehraufwand für die Verwaltung durch die EFRE-Mittel (s. Punkt 3).

Darüber hinaus wird auch die Bewilligung zweier Maßnahmenpakete für begleitende Aktivitäten empfohlen, die ebenfalls durch die WFB umgesetzt werden soll:

Begleitmaßnahmen LuRaFo: Hierdurch sollen unterstützende Maßnahmen zu den Projekten des LuRaFo HB 2020 durch Dritte umgesetzt werden, hierzu gehören insbesondere:

- Beauftragung Dritter zur Koordination von Projektanträgen bei Bund/EU/ESA von hohem Bremer Interesse aufgrund der Thematik und/oder einem großen Bremer Konsortiums.

- Bedarfsorientierte Workshops und Veranstaltungen zur Findung oder Definition von FuE-Projekten sowie dem Matching von Projektpartnern (z.B. Space Weekend, Bionik-Workshop etc.) entweder im Rahmen von LuRaFo HB 2020 oder in zukünftigen Programmen von Bund/EU/ESA.

- Maßnahmen zur überregionalen Vermarktung der Projektergebnisse aus dem LuRaFo (z.B. ILA oder IAC) und Positionierung des LuR-Standortes Bremen in den ausgewählten Schwer-punktthemen.

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- Strategische Zusammenarbeit mit Projektträgern von Bund/EU und der ESA (wie z.B. dem DLR), um Bremer Themen und die Fortführung von LuRaFo-Projekten dort nachhaltig zu platzieren.

Begleitmaßnahme EcoMaT: Diese dient der Fortführung der Koordinationsstelle EcoMaT bei der WFB. Gemäß dem Beschluss der der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zur Vorlage Nr. 18/390-L vom 26.06.2013 wurden die Maßnahmen der ersten Phase evaluiert. Ein Kurzbericht zu der erfolgreichen Umsetzung des ersten Maßnahmenpaketes ist in der Anlage beigefügt. Die Weiterführung des Maßnahmenpakets soll parallel zum Bau des EcoMaT (2016-2018) die inhaltliche Zusammenarbeit in Bremen und die Außendarstellung der Kompetenzen unterstützen. Hierdurch sollen das Netzwerk EcoMaT weiter ausgebaut und weitere Mieter akqui-riert werden.

C. Alternativen Bei einer Umsetzung des LuRaFo HB 2020 unter vollständigem Verzicht von Landesmitteln müsste auf die avisierten Begleitprogramme weitgehend verzichtet werden. Darüber hinaus müsste die Förderquote drastisch reduziert werden, um die Kosten der Projektträgerschaft mitfi-nanzieren zu können. Das Ziel des Wissens- und Technologietransfers durch die Einbindung der Bremer Institute würde weitgehend entfallen, da diese keine 50% Eigenmittel für die Mitarbeit in Projekten aufbringen können.

D. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirku ngen, Gender-Prüfung

Kosten und Finanzierung für Projekte und Maßnahmen

Der Finanzmittelbedarf für Phase A ist wie folgt zu untergliedern (in T€ ):

Jahr Beihilfen für FuE-Projekte

Projektträ-gerin WFB

LuRaFo-Maßnahmen

EcoMaT-Maßnahmen

Gesamt

2016 1.200 150 150 350 1.850 2017 1.200 150 150 350 1.850 2018 2.200 150 150 350 2.850

Insgesamt 4.600 450 450 1.050 6.550

Die vorgesehenen Mittel zur Umsetzung von Phase A belaufen sich auf max. 6,55 Mio. € und werden durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bereitgestellt. Die Finanzierung er-folgt insbesondere über EFRE-Mittel (rd. 4,06 Mio. € investiv und rd.1,05 M io. € konsumtiv, insgesamt rd. 5,11 Mio. €) und investive Landesmittel (ca. 1,44 Mio. €). Die Kofinanzierung der EFRE-Mittel erfolgt maßgeblich durch die industriellen Eigenmittel in den FuE-Projekten (ca. 3,73 Mio. €) .

Zur Finanzierung der Phase A sind folgende Verpflichtungsermächtigungen erforderlich:

a. in Höhe von 5.500.000 € bei der Haushaltsstelle 0703/891 20-9 „Investitionszuschüs-se für Innovationsförderung“ mit Abdeckung i.H.v. 1.500.000 € in 2016, 1.500.000 € in 2017 und 2.500.000 € in 2018 sowie

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b. in Höhe von 1.050.000 € bei der Haushaltstelle 0703/686 17-6 „Förderung von Trans-ferstellen“ mit Abdeckung i.H.v. jeweils 350.000 € in den Jahren 2016, 2017 und 2018.

Die VE-Anträge i.H.v. 6,55 Mio. € mit Abdeckung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 sind als Anlage 5 beigefügt.

Sofern eine Berücksichtigung bei der Aufteilung der maßnahmenbezogenen Investitionsplanung nicht möglich ist, wird das Ressort eine Finanzierung innerhalb des Produktplans 71 sicherstel-len.

Für die avisierte Phase B wurden vorbehaltlich einer positiven Evaluierung zur Weiterführung der Maßnahmen weitere 4,85 Mio. € (rd. 85% EFRE-Mittel) für den Zeitraum 2019 – 2021 angemel-det.

Insgesamt wurden für das LuRaFo HB 2020 ein Mittelbedarf von 11,4 Mio. € ermittelt, die sich für den Zeitraum 2016 bis 2021 wie folgt aufgliedern:

- Beihilfen für FuE-Projekte nach LuRaFo-Richtlinie: 8,50 Mio. €

- Umsetzung der Maßnahmen durch die WFB als Projektträgerin 0,75 Mio. €

- LuRaFo-Begleitmaßnahmen durch Dritte 0,75 Mio. €

- Fortführung Maßnamenpaket EcoMaT 1,40 Mio. €

Die Finanzierung erfolgt über EFRE-Mittel (8,9 Mio. €) und investive Landesmittel (2,5 Mio. €) Die Kofinanzierung der EFRE-Mittel erfolgt maßgeblich durch die industriellen Eigenmittel in den FuE-Projekten. Zu den Gesamtkosten kommen avisierte 6,5 Mio. € – 8,0 Mio. € als Eigenmittel aus der Wirtschaft im Rahmen der FuE-Projekte.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Phase A und B)

Für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde der avisierte Gesamtzeitraum des LuRaFo HB 2020 herangezogen, um einen ganzheitlichen Überblick des Programms darzustellen. Für das Gesamtprojektvolumen von mind. 17,9 Mio. € Förderung inkl. Eigenmittel der Industrie von mind. 6,5 Mio. € kann eine kalkulatorische Nutzen-Kosten-Berechnung über 10 Jahre nach Ende des Programms bis 2030 herangezogen werden. Hierfür werden Einnahmen nach LFA pro Jahr und Arbeitsplatz von 986 € (Quelle: Senatorin für Finanzen) sowie einem Abzinsungs-Zinssatz von 1,92 % (Quelle: Senatorin für Finanzen) angenommen.

Auf Basis der Barwertmethode des von Prognos bereitgestellten Instrumentes für die Wirtschaft-lichkeitsuntersuchung von Maßnahmen im Bereich Tourismus, Infrastruktur und wissenschaftli-chen Einrichtungen (s. Internetseite: Senatorin für Finanzen) ist eine Einschätzung unter folgen-der Annahme möglich: In Abhängigkeit des gesamten Projektvolumens werden in der anwen-dungsorientierten Forschung je 210.140,00 € ein neuer Arbeitsplatz geschaffen bzw. je 105.070,00 € ein Arbeitsplatz erhalten (Vgl. Handbuch zum Prognos BewertungsTool S. 61).

Auf dieser Basis lässt sich für das Programm durch die Schaffung von rd. 85 neuer und rd. 170 gesicherter Arbeitsplätze für die von Bremen verwendeten Landesmittel in Höhe von 2,5 Mio. € ein Einnahme-Überschuss in Höhe rd. 394.000 € nach LFA bis 2030 prognostizieren.

Diese Berechnung ergibt eine konservative Schätzung. Durch die von der WFB kalkulierten Pro-jektanträge und Erfahrungswerten aus vergangenen Projekten, werden durch das Förderpro-gramm 120 neue geschaffene und 300 gesicherte Arbeitsplät ze prognostiziert. Auf dieser Basis ist nach den oben genannten Parametern ein Einnahme-Überschuss in Höhe von rd. 2,19 Mio. € nach LFA zu erwarten.

Durch beide Prognosen ergibt sich durch die direkte Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen eine Amortisierung der eingesetzten Landesmittel zwische n den Jahren 2024 (Prognose auf Basis der WFB Daten) und 2028 (Prognose auf Basis der Prognos Daten).

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Weitere indirekte und induzierte regionalwirtschaftliche Effekte sind bei dieser Kalkulation nicht berücksichtigt. Ebenso wurden keine fiskalischen Effekte durch die Akquise von Folgeprojekten und erfolgreicher Projektakquise im Rahmen der Begleitmaßnahmen berücksichtigt, da diese sich ex-ante nicht zuverlässig bewerten lassen. Auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jah-re, kann aber über den Zeitraum der Förderung und in den darauf folgenden Jahren ein Projekt-volumen durch Bremer Unternehmen und Institute mit Drittmitteln von Bund/EU/ESA von 15 - 25 Mio. € erwartet werden. Gender-Prüfung und negative Mittelstandsbetroffenhe it

Sowohl die Ziele des Vorhabens als auch die Möglichkeit, sich an dem Projekt zu beteiligen, sind grundsätzlich als geschlechterneutral einzuschätzen. Auch ansonsten folgen die beabsichtigten Aktivitäten dem Prinzip der Nichtdiskriminierung. Die Prüfung nach dem Mittelstandsförderungsgesetz hat keine qualifizierte (negative) Betroffen-heit für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen ergeben. Von den Fördermöglichkeiten der LuRaFo-Richtlinie und den Begleitmaßnahmen sollen insbesondere KMU profitieren.

E. Beteiligung und Abstimmung Die Vorlage wurde mit der Senatorin für Wissenschaft und der Senatorin für Finanzen bzgl. der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abgestimmt. F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Die Senatsvorlage kann nach Beschlussfassung über das zentrale elektronische Informationsre-gister veröffentlicht werden. E. Beschlussvorschlag

1. Der Senat beschließt die „Strategische Planung für die Bremer Luft- und Raumfahrtindust-rie“ und das „Bremer Luft- und Raumfahrtforschungsprogramm 2020“ inklusive der Be-gleitmaßnahmen und die Finanzierung mit insgesamt 6,55 Mio. € in den Jahren 2016, 2017 und 2018.

2. Der Senat stimmt der Erteilung von zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen gemäß den beigefügten VE-Anträgen (Anlage 5) zu:

a. in Höhe von 5.500.000 € bei der Haushaltsstelle 0703/891 20-9 „Investitionszu-schüsse für Innovationsförderung“ mit Abdeckung i.H.v. 1.500.000 € in 2016, 1.500.000 € in 2017 und 2.500.000 € in 2018 sowie

b. in Höhe von 1.050.000 € bei der Haushaltstelle 0703/686 17-6 „Förderung von Transferstellen“ mit Abdeckung i.H.v. jeweils 350.000 € in den Jahren 2016, 2017 und 2018.

3. Der Senat bittet den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen die erforderlichen weiteren Schritte zur Umsetzung des LuRaFo HB 2020 und der Begleitmaßnahmen einzuleiten.

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Anlagen:

1. Strategische Planung für die Luft- und Raumfahrtindustrie Bremen 2020

2. Förderrichtlinie des Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramms 2020

3. Kurzbericht: EcoMaT-Maßnahmenpaket 2013-2015

4. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: Übersicht und Berechnung

5. VE-Anträge

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Anlage 1: Strategische Planung für die Luft- und Raumfahrtindustrie Bremen 2020

zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase A

Strategische Planung für die

Luft- und Raumfahrtindustrie

Bremen 2016 – 2020

Bremen, 27.10.2015

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Anlage 1: Strategische Planung für die Luft- und Raumfahrtindustrie

Bremen 2020 zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase A

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INHALTVERZEICHNIS

1 INNOVATIONSCLUSTER LUFT- UND RAUMFAHRT............................................- 3 -

2 SPEZIFISCHE BREMER KOMPETENZEN.............................................................- 4 -

2.1 LEICHTBAU UND FERTIGUNGSPROZESSE ............................................................... - 5 -

2.2 HOCHAUFTRIEBS- UND FRACHTLADESYSTEME ....................................................... - 6 -

2.3 REMOTELY PILOTED AIRBORNE SYSTEMS (RPAS) ................................................ - 7 -

2.4 SATELLITEN UND DOWNSTREAMPRODUKTE ........................................................... - 7 -

2.5 TRÄGERSYSTEME UND ASTRONAUTISCHE RAUMFAHRT........................................... - 8 -

3 GLOBALE UND ÜBERREGIONALE ENTWICKLUNG...........................................- 9 -

3.1 LUFTFAHRTINDUSTRIE........................................................................................ - 10 -

3.2 RAUMFAHRTINDUSTRIE ...................................................................................... - 11 -

3.3 NATIONALE UND INTERNATIONALE FÖRDERPOLITIK .............................................. - 12 -

4 STRATEGISCHE HANDLUNGSFELDER .............................................................- 13 -

4.1 INTERNATIONALISIERUNG ................................................................................... - 14 -

4.2 KOMPETENZEN VERNETZEN ................................................................................ - 15 -

4.3 KLUGE KÖPFE................................................................................................... - 17 -

5 SCHWERPUNKTE.................................................................................................- 18 -

5.1 RPAS-ERPROBUNGSZENTRUM .......................................................................... - 19 -

5.2 DOWNSTREAMPRODUKTE ................................................................................... - 19 -

5.3 ADDITIVE MANUFACTURING UND INDUSTRIE 4.0................................................... - 20 -

5.4 FORSCHUNGSZENTRUM ECOMAT ....................................................................... - 20 -

5.5 NEW SPACE ECONOMY ...................................................................................... - 21 -

5.6 EXPLORATION UND FORSCHUNG ......................................................................... - 21 -

6 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK.............................................................- 22 -

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1 Innovationscluster Luft- und Raumfahrt

In Bremen wollte man schon immer hoch hinaus. Flugzeuge, Satelliten, Weltraumla-

bore. „The sky is the limit“, eine Phrase, die man an der Weser noch nie ernst ge-

nommen hat. Grenzen galt und gilt es zu durchbrechen. Wagemut und Leidenschaft

für Technologien haben Bremen in der Luft- und Raumfahrt nach ganz oben ge-

bracht. Das schon seit 1907 mit den Flugzeugpionieren Focke und seit 1964 auch in

der Raumfahrt mit dem Entwicklungsring Nord (ERNO). Die Bremer Luft- und Raum-

fahrtindustrie hat sich in den letzten 100 Jahren zu einem nicht mehr wegzudenken-

den, zukunftsorientierten Wirtschaftszweig entwickelt – untermauert mit schlagkräfti-

gen Zahlen:

Mehr als 140 Unternehmen und 20 Institute mit rund 12.000 Beschäftigten erwirt-

schaften pro Jahr mehr als 4 Mrd. Euro. Die Auslastung insbesondere der OEM ist

über das Jahr 2020 hinaus am Standort Bremen sicher.

Das Land Bremen hat gemessen an den Einwohnern die höchste Luft- und Raum-

fahrtbeschäftigungsdichte in Deutschland. Maßgeblich beteiligt sind daran führende

Industrieunternehmen der Branche wie die Airbus Group, Rheinmetall Defence

Electronics OHB und deren Zuliefererbetriebe, die in Bremen entwickeln und produ-

zieren. Der Erfolg gründet sich auf die hervorragende Qualifikation der Menschen in

Bremen und umzu im Bereich der Luft- und Raumfahrt, die durch eine Vielzahl von

Studien- und Ausbildungsgängen sichergestellt wird. Zukunftsträchtige Arbeitsplätze,

insbesondere für hochqualifizierte Menschen, zeichnet die Branche aus. Dies wird

nachhaltig durch Spitzenforschung am Standort unterstützt: Werkstoffwissenschaften

und Fertigungstechnologien, Raumfahrtsystemtechnik und -forschung, Erdfernerkun-

dung und Atmosphärenforschung, Simulation und Berechnung, Bionik und Vieles

mehr. Hinzu kommt ein großes und kontinuierlich gewachsenes Netz an Zulieferern

im gesamten Nordwesten. Mit dem EcoMaT – Center for Eco-efficient Materials &

Technologies schafft Bremen in naher Zukunft zudem einen wichtigen Kristallisati-

onspunkt für das Thema Leichtbau – nicht nur für die Luft- und Raumfahrt.

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Das Innovationscluster Luft- und Raumfahrt – gemeinsam durch die WFB und den

Branchenverband AVIABELT Bremen e.V. betreut – verfolgt folgende Ziele:

Stärkere Sichtbarkeit für die Branchen außerhalb Bremens und Imagege-

winn für Bremer Unternehmen durch Stärke des Clusters

Verbesserte Wertschöpfung am Standort durch höhere Wettbewerbs- und

Innovationsfähigkeit sowie Ansiedlungen und Gründungen

Erhalt und Ausbau der Bremer industriellen Arbeitsanteile an den Groß-

programmen der ESA, der EU und bei nationalen Programmen wie dem

Luftfahrt-Forschungsprogramm (LuFo) des Bundes

Die Clusteraktivitäten in Unternehmen und Verbänden werden durch passende Maß-

nahmen der Wirtschaftsförderung unterstützt. Dazu gehören das Bremer Luft- und

Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 und das EcoMaT.

2 Spezifische Bremer Kompetenzen

Die bestehenden Kompetenzen der Bremer Industrie und Wissenschaft sind maßge-

bend für das Innovationscluster Luft- und Raumfahrt. Die Strategie des Landes Bre-

men will diese Stärken weiter forcieren und bedarfsorientiert mit den Partnern am

Standort entwickeln. Mit der Universität Bremen, der einzigen Exzellenzuniversität in

Norddeutschland, drei Hochschulen und der Jacobs University bietet Bremen hierfür

eine hervorragende Umgebung. Der Fallturm im Technologiepark Bremen ist ein

Wahrzeichen des Weltraumtechnologie-Standortes an der Weser, hier gewinnen

Bremer Forscher grundlegende Erkenntnisse über das Verhalten von Stoffen und

Materialien in Schwerelosigkeit. Kompetenzfelder der Bremer Luft- und Raumfahrtin-

dustrie sind:

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2.1 Leichtbau und Fertigungsprozesse

Wie in keiner anderen Branche ist Gewicht in der Luft- und Raumfahrt ein erheblicher

Kostentreiber. Leichter bedeutet weniger Treibstoffbedarf und damit weniger Kosten

und eine geringere Umweltbelastung. Daher haben moderne Leichtbautechnologien

für die Luft- und Raumfahrt eine zentrale Bedeutung in Bremen: Neue Materialien, in-

telligente Strukturen und nanostrukturierte Oberflächen sind nur einige Beispiele für

das Spektrum des Leichtbaus. Der weiteren Entwicklung von Leichtbauwerkstoffen

kommt für die Optimierung von Luft- und Raumfahrtfahrzeugen eine Schlüsselpositi-

on zu. Fortschrittliche Faserverbundwerkstoffe, wie thermoplastische Halbzeuge,

wettbewerbsfähige Keramiken oder neuartige Hochtemperaturfasern ermöglichen

durch weitere Funktionalitäten. Aber auch ressourcen- und kosteneffiziente Konstruk-

tionen durch Multimaterialdesign sowie die dafür notwendigen Fügetechnologien sind

ein Bremer Schwerpunkt.

Aber nicht nur das Material als solches ist von Bedeutung, auch die industrielle An-

wendung. Materialinnovationen müssen auch in Produkte umgesetzt werden. Hierzu

müssen Materialien und Fertigungstechnologien getestet und zugelassen werden.

Diese Industrialisierung ist eine wichtige Bremer Kompetenz bei Industrie und Wis-

senschaft. Zu den kurz- bis mittelfristigen Zielen gehören unter anderem die Weiter-

entwicklung von Bohr- und Niettechnologien, die Vernetzung von Produktionsmitteln

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und die automatische Erfassung und Erkennung von Halbzeugen und Bauteilen inkl.

Position, Form und Abweichungen bzgl. der inneren und äußeren Qualität. Mittelfris-

tige Ziele sind der fehlertolerante, automatisierte Prozess, das heißt die Fähigkeit, im

laufenden Prozess auf Fehler zu reagieren und Korrekturen vorzunehmen, sowie die

Zusammenarbeit von Robotern mit Menschen in der Produktion bis hin zu kraftver-

stärkenden Arbeitsmitteln (CoBots).

2.2 Hochauftriebs- und Frachtladesysteme

Die Entwicklung, das Testen und die Montage komplexer Sekundärstrukturen des

Flugzeugs ist eine wichtige Bremer Systemkompetenz. Ebenso gehören hierzu so-

wohl Konzepte zur Entwicklung multifunktionaler Klappensysteme als auch voll inte-

grierte Systeme zur aktiven Strömungskontrolle. Ein Anwendungsbeispiel: Während

der Steigungsfluges nach dem Start fällt ein Triebwerk aus. Um die veränderte Be-

lastung auf die Flugzeugstruktur zu verringern, kann mittels Strömungskontrolle am

Ruder dessen Effektivität gesteigert werden. Dadurch sinken der Gesamtwidderstand

und das Strukturgewicht.

Mit dem „Hochauftriebszentrum Deutschland“ von Airbus ist die interdisziplinäre

Plattform für alle Hochauftriebssysteme des Airbus-Konzerns in Bremen beheimatet.

Die Kompetenzen des Zentrums reichen von der Flugphysik, die für die aerodynami-

sche Auslegung der Hochauftriebssysteme und deren Integration in den Gesamtent-

wurf des Rumpf- und Leitwerkdesigns verantwortlich ist, über die interdisziplinäre

Entwicklung bis hin zur anschließenden Fertigung und Montage. Ziel des Zentrums

ist die Senkung der Kosten, des Verbrauchs und der Emissionen durch kontinuierli-

che Verbesserung der Flugzeugsysteme und Flugverfahren

Die Frachtlade-Systeme und alle dazugehörigen Komponenten (z.B. im Bereich Tü-

ren, Brandschutz und Verkleidung) werden von Bremen aus für alle Airbus-

Flugzeugtypen entwickelt. Im angeschlossenen „Cargo Test Zentrum“ wird die me-

chanische Auslegung und die Konstruktion von Frachträumen erprobt. Zulieferer leis-

ten in Bremen darüber hinaus wichtige Beiträge mit ihren Entwicklungen für Fracht-

lade-Systeme und die Kabine (Beleuchtung, Isolierung, Innenpanele und Verkabe-

lung) sowie der daran anschließenden Produktion.

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2.3 Remotely Piloted Airborne Systems (RPAS)

Entwicklungen in den Bereichen Flugrobotik für zivile Anwendungen sind von heraus-

ragender Bedeutung für den Luft- und Raumfahrtcluster am Standort Bremen (Inno-

vationsprogramm 2020). An der Schnittstelle zu den Innovationsclustern Maritime

Wirtschaft, Logistik und Windenergie entwickelt sich ein Markt um Remotely Piloted

Airborne Systems (RPAS), in dem zahlreiche Bremer Unternehmen bereits aktiv

sind. Die Nutzung lokaler Synergien von Entwicklung und Produktion mit Zulieferern,

Dienstleistern, Inspektions-/Wartungs- und Schulungs-/Ausbildungsbetrieben in den

Bereichen Luftfahrt, Windenergie, Logistik führt auch zur Stärkung von System- und

Materialkompetenzen. Durch Technologietransfer wird zudem die Robotik jenseits

der Luftfahrt befruchtet.

Im März 2015 trafen sich Vertreter der EU-Staaten und der Europäischen Kommissi-

on sowie Repräsentanten von Industrie und Datenschutzbehörden, um eine Strategie

zur Entwicklung eines europäischen RPAS-Markts zu erarbeiten. Sowohl Industrie

als auch Behörden betonten die Bedeutung der Entwicklung der RPAS-Technologie.

Um die sichere und nachhaltige Entwicklung innovativer Dienstleistungen in Europa

zu fördern, einigte man sich mit der „Riga Declaration on Remotely Piloted Aircraft“

auf die Grundlagen für ein Regelwerk, welches die europäische Flugsicherheitsbe-

hörde bis Ende dieses Jahres entwirft. Der Industrie fällt hier die Aufgabe zu, ihre An-

forderungen zu formulieren. Bei der Verfolgung des langfristigen Ziels von ESA (Eu-

ropean Space Agency), EASA (European Aviation Safety Agency), Eurocontrol und

EDA (European Defence Agency) zivile, militärische und nichtreglementierte Luft-

räume zur Sicherheit aller Nutzer mit Satelliten zu überwachen und steuern, wurden

u.a. die Nordsee als Testgebiet für RPAS bestimmt und grundsätzlich die Notwen-

digkeit für Erprobungszentren für RPAS festgestellt.

2.4 Satelliten und Downstreamprodukte

Orbitale Hochtechnologie Bremen oder kurz OHB – nicht nur in Bremen stehen diese

drei Buchstaben für Kompetenz im Satellitenbau. Der Aufstieg eines maritimen

Kleinstunternehmens zu einem internationalen Raumfahrtkonzern in 30 Jahren ist

beispiellos. Bremen ist einer der weltweit führenden Standorte der Satellitenprodukti-

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on. Hier wird der Großteil der Satelliten für das europäische Navigationssystem „Gali-

leo“ – das deutlich präziser als GPS arbeitet – entwickelt und gefertigt.

Aber auch diverse Kommunikations- und Erdbeobachtungssatelliten (Small

Geo/Luxor), Wettersatelliten (MSG, MTG), Aufklärungssatelliten (SARLupe) und

Kleinsatelliten (BremSat, Rubin und CubeSat) werden in Bremen hergestellt, ebenso

aber auch Instrumente für wissenschaftliche Missionen wie das SCIAMACHY-Modul

des Envisats.

Mit dem Kommunikationssatelliten Electra wird im Rahmen des ESA-Programms

ARTES 33 in Bremen auch eine zukunftsweisende Plattform für elektrisch angetrie-

bene Satelliten über drei Tonnen entwickelt. Eine einmalige Kompetenz in Europa

und ein immenses Marktpotenzial, da durch diese Technologie der Treibstoffver-

brauch – der limitierende Faktor der Lebenszeit – bei großen Satelliten, erheblich re-

duziert wird.

Aber auch die Nutzung der Daten für Forschung und als Dienste für Firmen und Pri-

vatpersonen erfolgt in Bremen in mehreren Bereichen. Dies ist auch ein wichtiges

Handlungsfeld für die Zukunft.

2.5 Trägersysteme und astronautische Raumfahrt

Um die Systeme letztendlich in den Orbit zu bringen wird auch mit Bremer Kompe-

tenz gebaut. Die Oberstufe der Trägerrakete ARIANE wird in der Bremer Airport-

Stadt fertiggestellt und wesentliche Teile werden von Bremer Akteuren geliefert. Dies

wird sich auch mit der ARIANE 6 und dem wiederzündbaren Triebwerk VINCI nicht

ändern. Bremen greift beim Bau der Tanksysteme und bei Kryo-Technologien – ins-

besondere beim flüssigen Treibstoff – auf eine lange Tradition und eine sehr gute Inf-

rastruktur zurück.

Entwurf, Entwicklung und Bau von Raumfahrtsystemen nach höchsten Standards bei

entsprechender Qualität und Zuverlässigkeit – inklusive Integration und Tests unter

Reinraumbedingungen – ist eine wichtige Bremer Kompetenz. Nicht umsonst wurde

Bremen bereits als „Silicon Valley der Raumfahrt“ bezeichnet.

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Das Automated Transfer Vehicle (ATV) bildet das Bindeglied zwischen Robotik und

der astronautischen Raumfahrt in Bremen. Denn auch letzteres, also die Fähigkeit

Menschen ins Weltall zu bringen, bildet eine wichtige Kompetenz an der Weser. Mit

dem ATV wurde mehrmals Ausrüstung erfolgreich zur Internationalen Raumstation

ISS gebracht – das Andockmanöver bei über 20.000 km/h erfolgte vollautomatisch.

Aber auch um Weltraummüll (Space Debris) mittels robotischen Einheiten aus dem

Orbit der Erde zu entfernen, wurde die passende Technologie in Bremen in der

Deutschen Orbitalen Servicing Mission (DEOS) entwickelt.

Prominente Produkte aus Bremen sind das Spacelab für die Shuttle-Missionen der

USA, das europäische Weltraumlabor Columbus der ISS und das bereits erwähnte

ATV. Diese Technologie findet auch bei der NASA Anklang. Auf der Basis der ATV-

Technologie wird derzeit im Auftrag der ESA die Antriebs- und Versorgungseinheit

der amerikanischen ORION-Raumkapsel entwickelt.

In Bremen ist auch die industrielle Leitstelle für den Betrieb der europäischen Teile

der ISS beheimatet, zudem erfolgt wichtige Unterstützung beim Training der europäi-

schen Astronauten aus Bremen.

3 Globale und überregionale Entwicklung

Die Luft- und Raumfahrt ist nicht nur eine technologieintensive Branche, sondern ist

auch Technologietreiber für Regionen und Staaten. Neben Europa ist derzeit die

USA die führende Nation sowohl in der Luftfahrt wie auch in der Raumfahrt. Aber

auch andere Nationen investieren stark – allen voran die BRIC-Staaten Brasilien,

Russland, Indien und China. Die internationalen Benchmarks sind Toulouse und Se-

attle. Innerhalb Europas ist die Airbus Group der wichtigste Luft- und Raumfahrtkon-

zern und geprägt durch transnationale Produktionslinien und Zulieferernetzwerke.

Ein wichtiger Standortfaktor in diesem Wettbewerb sind qualifizierte Fachkräfte und

funktionelle Strukturen. In beiden Punkten sind die europäischen Standorte gut auf-

gestellt. Ein Fachkräftemangel besteht aber insbesondere bei Spezialisten, um be-

stimmte Technologien für Programme und Missionen in Anwendung zu bringen. In-

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nerhalb von Deutschland kommt Bremen als Standort die hohe Arbeitsplatzdichte der

Luft- und Raumfahrt zugute, während v.a. in Süddeutschland die relativ kleine Luft-

und Raumfahrtbranche mit dem Automobil- und Maschinenbau in hoher Konkurrenz

um Fachkräfte steht.

3.1 Luftfahrtindustrie

Für die kommenden 20 Jahre wird ein Marktwachstum von ca. 5% p.a. erwartet, was

perspektivisch zu einer Verdoppelung der weltweiten Flugzeugflotte führen wird.

Wachstumsmarkt ist vor allem Asien, während Europa und die USA weitgehend

stabil bleiben. Mit dem „Flightpath 2050“ der Europäischen Kommission hat sich die

Luftfahrt selbst hohe Ziele gesetzt, hierzu zählen unter anderem:

Reduktion von über 75% der Schadstoffemissionen per Passagier-

Kilometer

Life-cycle-process mit hoher Wiederverwendbarkeit der Ressourcen

50% Reduktion der Produktionskosten

Marktführerschaft im globalen Wettbewerb (mehr als 40% Marktanteil)

Globale Technologieführerschaft in zentralen Bereichen

Diese Ausrichtung wurde 2014 vom BMWi durch „Die Luftfahrtstrategie der Bundes-

regierung“ bekräftigt. Zur Erreichung der Ziele und zur Sicherung der eigenen Wett-

bewerbssituation hat die europäische Luftfahrtindustrie in den vergangenen Jahren –

unter Führung von Airbus als zentrales Industrieunternehmen der Luftfahrt – weitge-

hende Veränderungen in Gang gesetzt:

Entwicklung hin zu Systemintegratoren und damit einhergehend eine Kon-

solidierung der Zuliefererindustrie auf wenige 1st-Tier (direkte Zulieferer)

Keine neuen Flugzeugentwicklungen in naher Zukunft sondern Fokussie-

rung auf inkrementelle Verbesserungen

Interne Restrukturierung und Bündelung von Kompetenzen an Standorten

Ein höherer Grad an Automatisierung für die Produktion

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Mit der Endlinienfertigung von Airbus in Hamburg,den Airbus-Werken in Stade und

Bremen sowie den Werken von Premium Aerotec in Nordenham und Varel sind mehr

als 20.000 Personen der Airbus Group in Norddeutschland beschäftigt – davon mehr

als 4.000 in Bremen. Zur besseren Einbindung des Mittelstands, Zulieferer und wis-

senschaftlichen Einrichtungen wurden in den vergangenen Jahren FuE-Zentren in

unmittelbarer Nähe zu den Werken aufgebaut.

In Bremen erfolgt dies perspektivisch mit dem EcoMaT als Zentrum für Leichtbau –

hier mit der Besonderheit, dass Airbus selbst als zentraler Ankermieter direkt im Ge-

bäude ist und so noch enger mit Partnern vor Ort zusammenarbeiten kann.

3.2 Raumfahrtindustrie

Die Raumfahrt bietet die Grundlage für die moderne Gesellschaft: Internet, Mobiltele-

fon, Navigation und vieles mehr wäre ohne die durch die Raumfahrt gestaltete Infra-

struktur nicht möglich. Hieraus ist auch die traditionell enge Verflechtung der Raum-

fahrt mit der Wirtschaftsstrukturpolitik als Innovationstreiber mit hohem Prestige her-

zuleiten: Raumfahrt ist vorwiegend Infrastruktur und als solche Aufgabe des Staates.

Aber der Orbit wird eng und Space Debris – also Weltraummüll – wird eine zuneh-

mende Gefahr für die globale Infrastruktur.

Staatliche Raumfahrtagenturen steuern die Programme und Missionen, aus denen

sich Aufträge und Projekte für Industrie und Wissenschaft ableiten. Auf nationaler

Ebene steuert dies das DLR Raumfahrtmanagement, auf europäischer Ebene ist es

vorwiegend die ESA sowie die EU in einzelnen Bereichen. Nationale und internatio-

nale Programme und Missionen greifen ineinander, so dass die Raumfahrtbranche

wie keine andere global und vor allem innerhalb Europas stark komplementär aufge-

stellt ist. Beispiele sind die Internationale Raumstation ISS, das europäische Träger-

system ARIANE oder GALILEO als europäisches Navigationssystem – Projekte mit

internationaler Arbeitsteilung und starker Bremer Beteiligung.

Neue Impulse in die Raumfahrt erfolgen derzeit primär aus zwei Richtungen: Zum ei-

nen stärken Nationalstaaten wie China, Russland und Indien ihre eigene Raumfahrt

und drängen in den globalen Markt mit hohen eigenen Raumfahrtbudgets. Zum an-

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deren entdecken Technologiekonzerne wie Google die Raumfahrt als Technologie-

treiber und Marketinginstrument: Die New Space Economy!

Dadurch verändert sich auch der Raumfahrtmarkt an sich. Zunehmend fokussiert

sich Raumfahrt auf den Nutzen für terrestrische Anwendungen und neue Konzepte

finden Einzug in den Markt. So zum Beispiel mit der Initiative OneWeb: Anstatt wie

bisher wenige langlebige und hoch zuverlässige Satelliten in einen stabilen Orbit zu

bringen, ist hier die Strategie mehr als 600 kleine, dafür kostengünstige Satelliten in

einem erdnahen Orbit zu platzieren, die nur wenige Jahre Service bieten, dann aus-

fallen und in der Atmosphäre verglühen: Masse statt Klasse! Die Gefahr von Space

Debris wird vermieden und auch kein Neuer erzeugt. Dieses bedarf aber auch ein

Umdenken in der Branche bzgl. der Anforderungen an Raumfahrttechnologie und ih-

re Fertigung.

3.3 Nationale und internationale Förderpolitik

Als globalvernetzte und technologieintensive Branche spielen nationale Forschungs-

programme und ihr Beitrag zu europäischen Strukturen eine zentrale Rolle für die

Luft- und Raumfahrt – sie sind ein wichtiger Faktor im internationalen Standortwett-

bewerb. Deshalb ist es von hoher Bedeutung als Standort den Zugang zu diesen

Forschungsprogrammen für Institute und Unternehmen zu verbessern und politisch

auf nationaler und internationaler Ebenen zu unterstützen.

Um öffentliche Mittel nachhaltig einzusetzen, ist von Seite der Fördergeber eine ab-

gestimmte Industriepolitik notwendig. Hier ist Bremen ein wichtiger Partner auf natio-

naler und internationaler Ebene. In der Raumfahrt sind Baden-Württemberg und

Bayern wichtige Kooperationspartner, um die gemeinsamen Interessen auf nationa-

ler und europäischer Ebene zu formulieren. In der Luftfahrt sind es Hamburg und

Niedersachsen, mit denen Bremen norddeutsche Interessen vertritt.

In Deutschland haben einige Bundesländer explizite Luftfahrtforschungsprogramme

wie z.B. Bayern und Hamburg. Aber auch in Bremen hat dies Tradition: Mit AMST 1

und 2 sowie BEOS und weiteren Projekten wie Go-Cart!, QS-CFK, BreTeCe, CFKI

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hat Bremen das Innovationscluster gestärkt. Für 2016 – 2020 wird diese Tradition mit

dem Bremer Luft- und Raumfahrtforschungsprogramm fortgeführt.

Auf nationaler Ebene ist das DLR der primäre Projektträger des Bundes. Für die Luft-

fahrt sind das Luftfahrt-Forschungs-Programm und das Luftfahrzeugausrüsterpro-

gramm des BMWi die zentralen Instrumente. Für die Raumfahrt gibt es zum einen

eigene Forschungsprogramme und wissenschaftliche Förderung, zum anderen nati-

onale Missionen als Auftragsentwicklung oder als Bestandteil internationaler Koope-

rationen.

Auf europäischer Ebene existieren seitens der EU Programme für Forschung- und

Entwicklung (z.B. CleanSky) aus den Themen Aerospace oder Space Transportati-

on. Darüber hinaus bestehen auch langfristige Infrastrukturplanungen wie GALILEO

oder der Aufbau einer Leitstelle für Weltraummüll. Für die Raumfahrt der wichtigere

Projektträger ist jedoch die ESA, die europäische Missionen und Technologieprojek-

te, wie z.B. das Trägersystem ARIANE, finanziert. Die Besonderheit bei der ESA ist

das Prinzip des „geo-returns“, d.h. im Verhältnis der Beiträge der Nationalstaaten er-

geben sich die nationale Verteilung an Aufträgen und Projekten.

4 Strategische Handlungsfelder

Zusammenfassend steht die deutsche Luft- und Raumfahrt länderübergreifend vor

ähnlichen Herausforderungen:

Internationalisierung: Die globale Luft- und Raumfahrtbranche wächst,

die wichtigen Wachstumsmärkte liegen jedoch in Asien. Hier stehen zu-

dem neue Wettbewerber in den Startlöchern, die ebenfalls auf den Markt

drängen. Die Herausforderung insbesondere des Mittelstandes ist es sich

dort neue Märkte zu erschließen und sich spezifische Technologieführer-

schaft zu erhalten – auch in dem Bereich der New Space Economy.

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Kompetenzen vernetzen: Die Reduktion der direkten Zulieferer der OEM

auf wenige große Systemhersteller als 1st-Tier ist insbesondere für die in

Deutschland ausgeprägten, mittelständischen Wirtschaftsstrukturen der

Luft- und Raumfahrt schwierig. Gleichzeitig erfolgt auf internationaler Ebe-

ne eine Bündelung von einzelnen Themen innerhalb der OEM an einzel-

nen Standorten. Die Herausforderung für den Mittelstand ist es, transnati-

onal die eigenen Kompetenzen in die Supply-Chain zu integrieren sowie

sich neue Märkte zu erschließen.

Kluge Köpfe: Die FuE-Strategien sind stark durch nationale und internati-

onale Programme geprägt – viele davon mit sehr langer Laufzeit. Hier sind

häufig spezifische Kenntnisse notwendig, die dann aber nach Programm-

ende für lange Zeit nicht benötigt werden. Herausforderungen liegen da-

her im Erhalt und Ausbau von spezifischen Kompetenzen und darin, neue

Technologien frühzeitig zu beherrschen.

Diesen Herausforderungen muss sich Bremen stellen, um hochqualifizierte Arbeits-

plätze und technologische Kompetenzen langfristig am Standort zu erhalten und

auszubauen. Hierzu ist es wichtig, die Stärken und Standortvorteile Bremens effektiv

und effizient zu nutzen.

4.1 Internationalisierung

Die Luft- und Raumfahrt ist international: industrielle Standards und Wertschöp-

fungsketten, Projekte und Missionen. Der Zugang zu dem globalen Netzwerk ist für

Unternehmen und Wissenschaft nicht immer ganz einfach: Der direkte Kontakt und

eine internationale Sichtbarkeit sind Erfolg versprechende Wege.

Daher ist die politische Unterstützung in der Luft- und Raumfahrt als direkter „Türöff-

ner“ für die Bremer Unternehmen wichtig. Insbesondere in den BRIC-Ländern beste-

hen z.T. erhebliche Markteintrittsbarrieren, um eigene Industrien zu schützen oder

um Produktionsverlagerungen ins eigene Land zu forcieren.

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Wichtige Instrumente hierfür sind:

Direkte Kontakte zu den Zielmärkten: Delegationsreisen in Zielregionen,

wie in den vergangenen Jahren in die USA und nach China, und der Emp-

fang Solcher in Bremen sind wichtig für die Bremer Wirtschaft insbesonde-

re für KMU, um in direkten Kontakt mit Entscheidungsträgern zu kommen.

Internationale Leitmessen: Die Präsenz des Standortes Bremen auf in-

ternationalen Messen und Kongressen wie dem IAC, der ILA und der Pa-

ris Airshow ist wichtig, um Bremen und die Kompetenzen am Standort in-

ternational sichtbar zu machen.

Ausrichtung von Fachkongressen und -messen: Mit der Space Tech

Expo in 2015 und der erfolgreichen Bewerbung für eine erneute Ausrich-

tung des IAC 2018 in Bremen sind die Weichen gestellt, um Experten,

Entscheidungsträger und Politik international zu erreichen.

Internationale Netzwerke: Bremen ist Mitglied in mehreren Netzwerken

wie z.B. EACP, CVA und NEREUS. Diese ermöglichen bedarfsorientierte

Kontaktanbahnungen in andere europäische Regionen sowie gute Infor-

mationsflüsse bzgl. Aktivitäten auf europäischer Ebene.

Die internationale Sichtbarkeit in Fachkreisen und die Erschließung direkter Kommu-

nikationswege sind von großer Bedeutung, um sowohl die Bremer Luft- und Raum-

fahrt international zu unterstützen, als auch Ansiedlungen in Bremen zu forcieren.

Um international insbesondere in der Luftfahrt zukünftig noch besser sichtbar zu

sein, soll die in den vergangenen Jahren sehr gute Kooperation mit Hamburg ge-

meinsam auf einer norddeutschen Ebene ausgebaut werden. Ziel ist es, international

als Luft- und Raumfahrtstandort Norddeutschland gemeinsam eine höhere Strahlkraft

zu entwickeln.

4.2 Kompetenzen vernetzen

Die Systemfähigkeit der Industrie inkl. der Zulieferer und die hohe Integration von

KMU in die globalen Zulieferstrukturen der OEM sind wichtige Faktoren für den

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Standort Bremen. Die Reduktion der Wertschöpfungstiefe der OEM und Konsolidie-

rung der Zulieferstrukturen führt bei KMU und Instituten zu ähnlich gelagerten Her-

ausforderungen: Wer und wo sind die richtigen Kontakte für meine Kompetenzen –

sei es als Zulieferer oder für ein Forschungsprojekt – und welche Themen sind zu-

künftig wichtig für OEM? Oft fehlt der direkte Kontakt der KMU zu den OEM.

Hieraus ergeben sich für Bremen wichtige Handlungsfelder, um insbesondere den

Mittelstand der Luft- und Raumfahrt zu unterstützen:

Plattformen schaffen: Veranstaltungen wie Innovationswerkstätten und -

foren zu spezifischen Themen dienen dem Austausch und der Kontaktan-

bahnung. Darüber hinaus ist es wichtig, die Bremer Kompetenzen zu bün-

deln und überregional sichtbar zu platzieren – insbesondere bei wichtigen

Technologiefeldern für die Zukunft (s. Kapitel 5).

Struktur und Prozesse: Normen und Standards sind elementar, damit ei-

ne industrielle Wertschöpfungskette funktioniert. KMU auf diesem Weg zu

unterstützen ist Aufgabe der bundesweiten Initiative „Supply Chain

Excellence“, bei der Bremen mitwirkt mit dem Ziel KMU sowohl zu qualifi-

zieren als auch Kompetenzen standortübergreifend zu vernetzen.

Kooperationen stärken: Bremen wird auch weiterhin die Zusammenar-

beit des Mittelstandes im Innovationscluster unterstützen. Von der Kon-

taktvermittlung bis hin zur Unterstützung bei der Akquise von Projekten

und gemeinsamen Aufträgen hilft Bremen KMU vor Ort. Insbesondere das

EcoMaT bietet als Zentrum zukünftig die Möglichkeit der unmittelbaren

Zusammenarbeit.

Die nachhaltige Fortführung des integrierten Clustermanagements der WFB Wirt-

schaftsförderung Bremen GmbH und des AVIABELTs Bremen e.V. in enger Zu-

sammenarbeit mit den Senatorischen Behörden des Landes ist nach wie vor ein

zentraler Baustein für die weitere Stärkung des Bremer Innovationsclusters. Die

Schaffung von Zugängen zu OEM und überregionalen Netzwerken, die Anbahnung

von Kooperationen und Projekten sowie die Bereitstellung von Informationen sind

wichtige Aufgaben des Clustermanagements.

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4.3 Kluge Köpfe

Die Budgets für die Entwicklung von neuen Technologien sind immens und der Weg

von der Idee bis zur Anwendung ist in der Luft- und Raumfahrt langwierig. Aus die-

sem Grund sind es vor allem nationale und europäische Forschungsprogramme,

durch die wichtige Technologien in die Branche gelangen. „Think global, act local“ ist

daher in der Luft- und Raumfahrt wichtiger als in vielen anderen Branchen. Die Bre-

mer Luft- und Raumfahrt ist mit den spezifischen Stärken der Akteure am Standort

ein wichtiger industrieller und wissenschaftlicher Innovationsmotor. Der Treibstoff für

diese technologieorientierte Branche sind kluge Köpfe. Menschen sind die treibende

Kraft hinter den Innovationen. Um die richtige Kompetenz am richtigen Ort zur richti-

gen Zeit parat zu haben, ist das Zusammenspiel zwischen Wirtschaft, Bildungsträger

und Wissenschaft essentiell.

Dies wird in Bremen, dem Land der kurzen Wege, gelebt und praktiziert. Mit dem

GymProLuR – als Akronym für Gymnasiales Oberstufenprofil Luft- und Raumfahrt

Bremen – besteht eine einzigartige Kooperation zwischen Schulen, Hochschule und

Wirtschaft in Bremen. Luft- und Raumfahrt wird für interessierte Schüler und Schüle-

rinnen so in Vorträgen, Projektarbeiten und Schulpraktika erfahrbar. Auch das breite

Angebot an Ausbildungsberufen und Studiengängen in Bremen wird kommuniziert.

So gelingt es junge Fachkräfte bereits früh zu erkennen, zu fördern und in Bremen zu

halten. Neben den Studiengängen der Universität aus dem Bereich Ingenieurwesen,

Werkstoff- und Wirtschaftswissenschaften bietet insbesondere die Hochschule Bre-

men spezifische Bachelor- und Masterstudiengänge der Luft- und Raumfahrt an.

Auch für die weitere Berufsausbildung ist die Zusammenarbeit zwischen Unterneh-

men und Bildungsträgern elementar für Bremen: Ausbildungsplätze, Duales Studium,

Bachelor- und Masterarbeiten, Praktika und Gastvorlesungen aus der Praxis sind nur

einige Beispiele für den engen Schulterschluss in Bremen. Auf nationaler Ebene ist

die geringere Konkurrenz um Fachkräfte für Bremen ein wichtiger Standortvorteil im

Vergleich zu Bayern, Baden-Württemberg oder auch Hamburg.

Wichtige Handlungsfelder für Bremen in der Luft- und Raumfahrt sind in den kom-

menden Jahren:

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Wissens- und Technologietransfer: Der Transfer von Know-how aus der

Wissenschaft in die industrielle Anwendung sowie der cross-sektorale

Technologietransfer sind wichtig. Dies erfolgt häufig erfolgreich über ge-

meinsame Forschungsprojekte – regional auch mit Bremer Förderung.

Lehre und Ausbildung: Die bessere Implementierung von zukünftigen

Bedarfen der Wirtschaft in die Lehre ist ein essentieller Baustein für die

zukünftige Zusammenarbeit im Bremer Innovationscluster, um kluge Köpfe

auch langfristig in Bremen zu halten.

Existenzgründungen: Die Unterstützung insbesondere von Ausgründun-

gen aus den Hochschulen, wie z.B. im Rahmen eines New Space Inkuba-

tors und die gezielte Vernetzung mit potenziellen Partnern sind bedeutend

für das Innovationscluster und werden auch weiter vorangetrieben, um

auch insbesondere externe Gründer für Bremen zu gewinnen.

Die bestehende und zukünftige fachliche und inhaltliche Unterstützung seitens des

Landes sind Voraussetzungen für den erfolgreichen Wissenstransfer. Nur durch ein

zentrales Management können die Aktivitäten koordiniert und entlang des Bildungs-

wegs gezielt unterstützt werden. Um kluge Köpfe in Bremen zu halten, müssen Kon-

takte zwischen KMU und Absolventen frühzeitig angebahnt werden.“

5 Schwerpunkte

Das Zusammenspiel aus regionalen Förderprogrammen, um Technologien zu entwi-

ckeln und zu demonstrieren, und der politischen Begleitung, um Themen als Standort

oder gemeinsam mit anderen Partnern auf nationaler oder internationaler Ebene zu

forcieren, ist eine wichtige Stärke Bremens. Die in der Vergangenheit bewährte Zu-

sammenarbeit in der Luftfahrt mit den norddeutschen Bundesländern und die Zu-

sammenarbeit mit Bayern und Baden-Württemberg in der Raumfahrt werden daher

weitergeführt und ausgearbeitet.

Als Luft- und Raumfahrtstandort müssen darüber hinaus frühzeitig Impulse gesetzt

werden, um sich als Region authentisch für Themen zu positionieren und diese dann

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perspektivisch in nationale und europäische Strategien zu implementieren. Erfolg

versprechende Märkte und Technologiefelder für die kommenden Jahre sind daher:

5.1 RPAS-Erprobungszentrum

Für die Feststellung, ob ein unbemanntes Luftfahrtsystem sicher betrieben werden

kann, müssen verschiedene Tests eingeführt werden – im Ansatz analog zu den

Systemen der bemannten Luftfahrt. Damit eine derartige Musterprüf- oder Zulas-

sungsstelle auch eine wirtschaftliche Grundlage erhält, ist durch die EU im RIGA-

Protokoll vom März 2015 ein Erprobungszentrum als effiziente Möglichkeit identifi-

ziert worden. Die Nordsee wurde darin als ein potenzielles Erprobungsgebiet be-

nannt. Bremen ist somit prädestiniert, gleichzeitig seine RPAS-Industrie und die

übergeordneten europäischen Ziele zu unterstützen.

In Abgrenzung zu den bereits gestarteten Initiativen in Bayern und Ber-

lin/Brandenburg kann sich Bremen mit seinen maritimen Wurzeln in der Nutzung und

Vernetzung mit den Schlüsselthemen maritime Wirtschaft (in Kooperation mit

MARISSA und dem DLR) und Offshore-Windenergie (z.B. bei der Überwachung von

Windenergieparks) profilieren. Für das Land Bremen ergibt sich durch die Einrich-

tung eines Erprobungszentrums ein nationales Alleinstellungsmerkmal im nordwest-

europäischen Umfeld, da eine derartige Kombination momentan nur in Dänemark,

Wales und in Spanien existiert.

5.2 Downstreamprodukte

Die Nutzung von raumfahrtbasierten Daten für terrestrische Anwendungen wird zu-

künftig an Bedeutung gewinnen. Zum einen ist die Entwicklung neuer Infrastrukturen

durch die Verknüpfung der etablierten Raumfahrtbereiche (Kommunikation, Navigati-

on, Erdbeobachtung) wichtig für die die moderne Gesellschaft und vernetzte Wirt-

schaftssysteme. Zum anderen bietet diese Infrastruktur auch die Möglichkeit für neue

branchenspezifische Anwendungen und Dienstleistungen, wie z.B. für die Energie-

wirtschaft, im Offshore Bereich, bei Life-Style-Produkten, für Logistik oder für Medi-

zintechnik.

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Bremen kann hier durch die Nutzung der geographischen Lage im maritimen Bereich

als Vorreiter fungieren. Anwendungsbereiche sind exemplarisch die Sicherheit bei

Häfen und Schiffsführung, Dienste für Windparks und Küsten-/Deichobservierung.

5.3 Additive Manufacturing und Industrie 4.0

Sowohl das Themenfeld Werkstoffe und Leichtbau als auch die zunehmende Digita-

lisierung (Schlagwort: Industrie 4.0) in der industriellen Fertigung sind branchenüber-

greifende Herausforderungen. Dies beinhaltet für den Industriestandort Bremen ein

hohes Synergiepotenzial, da Unternehmen cross-sektoral voneinander lernen und

neue Lösungen für gemeinsame Herausforderungen entwickeln können. Dies zeigt

sich in dem generischen Fertigungsverfahren des Additive Manufacturings (industri-

eller 3D-Druck). Produkte mit neuem Design, individuell angepasst und/oder mit

leichteren Strukturen sind hierdurch möglich. Dies bedarf aber unabhängig von der

Branche eines geschulten Umgangs mit den Daten und dem Material. Die kontinuier-

liche Verbesserung von Produkten und Prozessen hängt maßgeblich von verbesser-

ten Berechnungsverfahren und -werkzeugen ab. Eine schnelle virtuelle Umsetzung

und Bewertung wird die Entwicklungszyklen verkürzen. Hohe Kompetenzen beste-

hen hier in Bremen seitens der Wissenschaft, aber auch bei Unternehmen wie BEGO

oder der Airbus Group.

5.4 Forschungszentrum EcoMaT

Das EcoMaT ist der zentrale Baustein für die Bündelung der Kompetenzen in den

Disziplinen Materialentwicklung, Materialverarbeitung und Materialprüfung. Neben

der Großindustrie werden dort KMU und Institute gemeinsam neue Lösungen erar-

beiten. Das Bündeln der Aktivitäten von Industriepartnern aus unterschiedlichen

Branchen und mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen erhöht die kritische Masse

verfügbarer Ressourcen für die Forschung und Entwicklung. Hierdurch werden tech-

nologische Herausforderungen gemeistert, die einzelne Partner aus Wirtschaft oder

Wissenschaft alleine nicht bewältigen könnten. Das EcoMaT ist als „Thinktank für

Leichtbau“ konzipiert, in dem Experten unterschiedlicher Disziplinen aus Wissen-

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schaft und Wirtschaft gemeinsam in Projekten und Aktivitäten – auch unter einem

räumlichen Dach – vereint sind. Durch den täglichen Austausch sowie die Verfügbar-

keit von Wissen und Informationen verschiedener Akteure entstehen nicht nur neue

Ideen und Lösungen, sondern das EcoMaT bietet auch das Umfeld, gute Ideen sys-

tematisch zu Innovationen reifen zu lassen.

Diese langfristige Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wirkt auch

dem Fachkräftemangel entgegen. Benötigte Kompetenzen können direkt in die Lehr-

angebote einfließen und der qualifizierte Nachwuchs findet über gemeinsame Projek-

te einen unkomplizierten Einstieg in das Berufsleben.

5.5 New Space Economy

Unter dem Schlagwort „New Space“ lassen sich weltweit Aktivitäten der Raumfahrt

zusammenfassen, die mit neuen Konzepten und Anwendungen in der Raumfahrt

aufwarten. Themen sind hier z.B. die breite Nutzung von Satellitendaten sowie kos-

ten-effizientere Produktion und Konzepte (low cost space). In gewisser Weise ist

Bremen mit dem etablierten Unternehmen OHB ein Vorreiter für diesen Trend. Aktu-

ell ist es das Unternehmen SpaceX (USA), das als neuer Star der Branche mit neuen

Konzepten aufwartet. Für die „New Space Economy“ ist kennzeichnend, dass hier

v.a. junge, dynamische Unternehmen aktiv sind, die nicht in den staatlich-geprägten

Wegen der traditionellen Raumfahrt agieren. Konzerne wie Google oder Amazon tre-

ten als Auftraggeber auf. Hier darf Bremen als der wichtigste Raumfahrt-Standort in

Deutschland nicht den Anschluss verlieren und muss für diese neue, internationale

Gründerszene attraktiv bleiben.

5.6 Exploration und Forschung

Für die langfristige Positionierung Bremens im internationalen Kontext insbesondere

in der Raumfahrt ist die frühzeitige Beteiligung Bremer Wissenschaft und Industrie

bei neuen Missionen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Ob in der Astrophysik bei der Er-

forschung dunkler Materie, Relativitätseffekten und Gravitationswellen, bei der Erfor-

schung des Weltalls mittels Teleskopen und Sonden oder bei Missionen wie Mond-

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oder Marslandung – hier wird der Horizont der Menschheit erweitert. Neue Erkennt-

nisse, Technologien und Anwendungen entstehen an dieser Grenze.

Für den Standort Bremen bedeutet dies die Einwerbung erheblicher Drittmittel und

langfristig, technologische und wissenschaftliche Kompetenzen zu stärken und aus-

zubauen. Hierdurch wird auch die Attraktivität als Studien- und Arbeitsstandort für die

„klugen Köpfe von Morgen“ maßgeblich gestärkt und somit auch die Zukunftsfähig-

keit der Luft- und Raumfahrtindustrie Bremens.

6 Zusammenfassung und Ausblick

Bremens Stärke sind die kurzen Wege! Die unmittelbare und vertrauensvolle Zu-

sammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und dem Land Bremen ist einzigar-

tig – dies ist nicht zuletzt der Implementierung der Innovationscluster geschuldet.

Dieses Zusammenspiel wird durch die Integration des Verbandes AVIABELT in das

Clustermanagement der WFB weiter gestärkt. Hierdurch soll insbesondere die Au-

ßendarstellung des Innovationsclusters konsistenter und die Aktivitäten insgesamt

am Standort Bremen einheitlicher kommuniziert werden.

Industriepolitisch ist der Erhalt und Ausbau der Arbeitsanteile im Flugzeugbau und in

den großen Raumfahrtprogrammen der ESA und EU essentiell für den Standort. Hier

ist der Wettbewerb um das letzte Los für die Produktion der GALILEO-Satelliten –

zum Erreichen der Stückzahl 27 plus 3 für die Gesamtkonstellation – besonders her-

vorzuheben. Aber auch die nationalen Programme, allen voran das Luftfahrt-

Forschungsprogramm des Bundes mit knapp 18 Mio. € für das Land Bremen für

2016 bis 2019, sind wichtig.

Mit dem Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 bietet das Land,

ergänzend zu den bestehenden Programmen und Maßnahmen, ein hervorragendes

Instrument, um diese Kompetenzen am Standort weiterzuentwickeln sowie frühzeitig

neue Technologiefelder und Märkte zu erschließen, die auf lange Sicht in Program-

me auf nationaler und europäischer Ebene eingespielt werden.

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Mit dem Bau des EcoMaT und seiner Inbetriebnahme 2018 entsteht in und durch

Bremen ein Forschungs- und Entwicklungszentrum von internationaler Bedeutung in

der Airport-Stadt. Hier werden die Kompetenzen im Leichtbau gebündelt und sichtbar

gemacht.

Das Land Bremen hat gemeinsam mit Mittelstand, Wissenschaft und Industrie des

Innovationsclusters Luft- und Raumfahrt die Weichen für die Zukunft gestellt.

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Anlage 2: Förderrichtlinie des Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020

zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase A

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

Richtlinie

„Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sollen Unter-nehmen des Landes Bremen aus der Luft- und Raumfahrt sowie damit unmit-telbar zusammenhängender Tätigkeiten1 bei der Erhöhung ihrer Innovations-kraft und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. Sie sollen angeregt wer-den, ihre technologische und wirtschaftliche Kompetenz durch Innovations-sprünge zu erweitern und ihre Innovationsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Im Rahmen dieser Richtlinie werden ausschließlich Vorhaben der zivilen Anwen-dung gefördert.

Das Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 wird maßgeblich aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finan-ziert mit dem Ziel der „Steigerung der FuE- und Innovationsleistungen in den bremischen Unternehmen“ durch „Förderung von Investitionen der Unterneh-men in Forschung und Innovation, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor“: „Die Förderung ist direkt auf die Steigerung der FuE-Aktivitäten in den Unternehmen ausgerichtet mit dem Ziel, die bei derartigen Vorhaben überdurchschnittlich hohen technischen und wirtschaftlichen Risiken zu reduzieren, die Projektergebnisse in neue und verbesserte Produkte, Ver-fahren und Dienstleistungen umzusetzen und so die Innovations- und Wett-bewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig zu stärken sowie hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.“ 2

Die Förderung soll im Sinne des Subsidiaritätsprinzips helfen, das technische und wirtschaftliche Risiko, das mit Forschung und Entwicklung verbunden ist, zu mindern, zu Kooperationen mit bremischen Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung zu animieren und die Unternehmen zu größeren An-strengungen in Forschung und Entwicklung anzuregen.

1.2 Rechtsgrundlage

1.2.1 Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen gewährt durch die Projektträgerin WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH

1 Insbesondere Unternehmen der NACE-Klassifikation C. 30.30 (Luft- und Raumfahrzeugbau).

2 Kapitel 2.1.2.2.1, S. 30 (Spezifisches Ziel 2 der Investitionspriorität 1b) des „Operationellen Programms Bremen 2014-2020 für den EUROPÄISCHEN FONDS FÜR REGIONALE ENT-WICKLUNG (OP EFRE Bremen).

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aus Mitteln des EFRE und des Landes Bremen Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und §§ 48, 49 und 49 a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der jeweils gültigen Fassung.

1.2.2 Die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Bei-hilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Ver-trags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfrei-stellungsverordnung - AGVO)3 sind zu beachten.

2. Allgemeine Fördervoraussetzungen

2.1 Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der ge-werblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Für die Bestimmung der KMU-Eigenschaft gilt die Definition der Europäischen Union.4

Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 50 Per-sonen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme10 Mio. EUR nicht übersteigt.Als mittlere Unternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen und deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

Bei der Ermittlung der Unternehmensgröße ist insbesondere zu berücksichti-gen, ob es sich bei dem antragstellenden Unternehmen nach Maßgabe der KMU-Definition um ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunterneh-men handelt.

2.2 Für die Förderung nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten5, die den Tatbestand einer Beihilfe nach Artikel 107 Abs. 1 AEUV nicht erfüllen, sind auch die bremischenEinrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung6 als Kooperations-partner eines Unternehmens antragsberechtigt, sofern ein besonderer For-schungsbedarf im Rahmen eines anwendungsbezogenen FuE-Verbundvorhabens besteht.

3 ABl.EU Nr. L 187 vom 26.06.2014, S. 1. Die Förderung beruht insbesondere auf Kapitel III Abschnitt 4 (Art. 25) in Verbindung mit Kapitel I AGVO und unterliegt den darin aufgeführten Förderkategorien, -intensitäten und Regelobergrenzen. Soweit die darin aufgeführten Voraus-setzungen erfüllt werden, ist die Förderung im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit dem Gemeinsamen Markt verein-bar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.

4 Empfehlung der Kommission v. 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl.EU Nr. L 124/36 v.20.5.2003), s. auch An-hang 1 der AGVO.

5 Für die Einordnung der Tätigkeiten als nichtwirtschaftlich bzw. wirtschaftlich ist insbesondere Abschnitt 2 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Ent-wicklung und Innovation (ABl.EU Nr. C 198/1 v. 27.6.2014) heranzuziehen.

6 Für " Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung" gilt die Begriffsbestimmung ge-mäß nach Art. 2 Abs. 83 AGVO, s. Anhang.

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2.3 Die Förderung erfolgt in der Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse unterhalb der Anmeldeschwellen gemäß Artikel 4 AGVO. Die Zuwendungen dienen ausschließlich der direkten Projektförderung.

2.4 Voraussetzung für die Förderung nach dieser Richtlinie ist, dass die Beihilfe einen Anreizeffekt hat. Beihilfen gelten als Beihilfen mit Anreizeffekt, wenn der Beihilfenempfänger den Beihilfeantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt hatund der Antrag die Angaben gemäß Nr. 5 enthält.

Vorhandene Verträge, auch Vorverträge, stehen einer Förderung dann nicht entgegen, wenn im Vertragstext die Förderung als aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit formuliert ist.

Um darüber hinaus förderwürdig im Sinne dieser Richtlinie zu sein, muss ein FuE-Vorhaben insgesamt folgenden Kriterien gerecht werden:

auf Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienst-leistungen abzielenmit einem technischen und finanziellen Risiko behaftet seinregionalwirtschaftlich relevant sein mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen.

2.5 Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

dem Vorhaben öffentliche Interessen entgegenstehen,der gleiche Fördergegenstand im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bereits bezu-schusst wird,das Projekt oder die Arbeit im Auftrag Dritter, auch auf Grund eines nachträglich erteilten Auftrages, durchgeführt oder ganz oder teilweise von Dritten finanziert wird.

2.6 Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge ge-leistet hat, dürfen nach dieser Richtlinie keine Beihilfen gewährt werden.

2.7 Diese Richtlinie gilt nicht für Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten7.

2.8 Eine Zuwendung ist ferner in den weiteren Fallgruppen des Artikels 1 Absätze2 bis 5 AGVO ausgeschlossen.

7 Für "Unternehmen in Schwierigkeiten" gilt die Begriffsbestimmung nach Art. 2 Abs. 18 AGVO, s. Anhang.

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2.9 Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung be-steht nicht. Die Projektträgerin entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

3. Besondere Fördervoraussetzungen für FuE-Verbundvorhaben

3.1 Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien aus dem Bereich der Luft- und Raumfahrt auf der Grundlage von Artikel 25 AGVO.

FuE-Verbundvorhaben werden vorrangig gefördert. Dies sind Forschungs-und Entwicklungsvorhaben, die auf der Grundlage eines Kooperationsvertra-ges eine wirksame Zusammenarbeit8 zwischen Unternehmen der gewerbli-chen Wirtschaft oder von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bre-mischen Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung beinhalten.

Die Förderung einzelbetrieblicher FuE-Vorhaben ist in besonders begründeten Einzelfällen möglich.

3.2 Der geförderte Teil eines FuE-Vorhabens muss vollständig einer oder mehre-rer der folgenden Kategorien zugeordnet sein:9

Industrielle ForschungExperimentelle EntwicklungDurchführbarkeitsstudie

Ist ein FuE-Vorhaben insgesamt nicht eindeutig einer Kategorie zuzuordnen, so ist eine eindeutige Aufteilung auf Ebene der Arbeitspakete vorzunehmen.

Durchführbarkeitsstudien sind förderfähig, wenn sie mit einem förderfähigen FuE-Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung verbunden sind.

3.3 Die Beihilfeintensität für Unternehmen beträgt bei FuE-Vorhaben für Arbeits-anteile der experimentellen Entwicklung bis zu 25%, für Arbeitsanteile der in-dustriellen Forschung sowie für Durchführbarkeitsstudien bis zu 50% der för-derfähigen Aufwendungen.

Diese Beihilfenintensität kann um 10% für ein mittleres Unternehmen, um 20% für ein kleines Unternehmen erhöht werden.

Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten von Einrichtungen für Forschung und Wis-sensverbreitung (s. Nr. 2.2) können bis zu 100% der förderfähigen Kosten übernommen werden.

Für Unternehmen kann die Beihilfenintensität um 15% (bis zu einer Obergren-ze von max. 80%) für Arbeitsanteile der experimentellen Entwicklung und der industriellen Forschung erhöht werden, wenn das Vorhaben eine wirksame Zusammenarbeit beinhaltet

8 Für "wirksame Zusammenarbeit" gilt die Begriffsbestimmung Art. 2 Abs. 90 AGVO, s. Anhang.

9 Für "industrielle Forschung", "experimentelle Entwicklung" und "Durchführbarkeitsstudien" gelten die Begriffsbestimmungen gemäß Art. 2 Abs. 85 ff. AGVO, s. Anhang.

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a) zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten be-streitet,

b) zwischen einem Unternehmen und einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die mindestens 10% der beihilfefähi-gen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergeb-nisse zu veröffentlichen.

Grundsätzlich wird bei FuE-Verbundvorhaben eine angemessene Eigenbetei-ligung vorausgesetzt, so dass die Beihilfeintensität in der Regel 50% der ge-samten förderfähigen Kosten des FuE-Verbundvorhabens nicht übersteigt.

3.4 Die beihilfefähigen Kosten des FuE-Vorhaben sind vorkalkulatorisch zu ermit-telnde Kosten und einer dieser Kostenarten zuzuordnen:

a) Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden. Förderfähig sind Kosten für eigenes, sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal. Abrech-nungsfähig ist der Bruttolohn inklusive der Sozialversicherungsbeiträge und sonstiger im Gehalt enthaltener gesetzlicher Kosten. Kosten für sonstiges Personal können nicht berücksichtigt werden.

b) Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden und soweit diese den Betrag von 500 EUR im Einzelfall übersteigen. Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet wer-den, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfe-fähig;

c) Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm's-length-Prinzips10 von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden soweit diese den Betrag von 500 EUR im Einzelfall übersteigen;

d) Zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter ande-rem für Material, Bedarfsartikel, Reise- und Veranstaltungskosten etc.), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen und den Betrag von 500 EUR im Einzelfall übersteigen.

e) Die beihilfefähigen Kosten von Durchführbarkeitsstudien sind die Kosten der Studie.

Die genannten Punkte umfassen alle Kosten, die unmittelbar im FuE-Vorhaben entstehen und inhaltlich notwendig für dieses sind. Darüber hinaus wird eine Zuwendung zur Deckung der weiteren Kosten gewährt, die ebenfalls unmittelbar durch das FuE-Vorhaben indirekt für z.B. die Nutzung bestehender Infrastrukturen, Verwaltung und Betriebsmittel entstehen. Dieser wird in Form eines Pauschalsatzes von 25 % der gesamten direkten förderfähigen Kosten (Punkte 3 a) – d) gewährt, wobei die direkten förderfähigen Kosten für Unter-

10 Für "Arm's-Length-Prinzip" gilt die Begriffsbestimmung nach Art. 2 Nr. 89 AGVO, s. Anhang.

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verträge, von Ressourcen, die von Dritten zur Verfügung gestellt und nicht auf dem Gelände des Empfängers genutzt werden, sowie die finanzielle Unter-stützung für Dritte nicht berücksichtigt werden.11

4. Kumulierung

Eine Beihilfe nach dieser Richtlinie kann mit einer anderen Beihilfe nach die-ser Richtlinie, einer anderen nach der AGVO freigestellte Beihilfe oder einer De-minimis-Hilfe12 kumuliert werden, wenn diese Beihilfen unterschiedlichem jeweils bestimmbare beihilfefähige Kosten betreffen.

Für dieselben beihilfefähigen Kosten darf eine Beihilfe nach dieser Richtlinie nicht mit einer anderen Beihilfe nach dieser Richtlinie, einer anderen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung freigestellten Beihilfe oder einer De-minimis-Hilfe kumuliert werden, wenn aufgrund dieser Kumulierung der Beihilfenhöchstbetrag oder die Beihilfeintensität nach Maßgabe der AGVOüberschritten wird.

5. Verfahren

5.1 Eine Förderung erfolgt durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH als Projektträgerin.

Kontakt zur Projektträgerin WFB:Langenstraße 2 – 428195 BremenTel.: (0421) 9600-30 Fax: (0421) 9600-830

5.2 Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Phasen:

In der Ideenphase sind zunächst Projektskizzen von max. 10 Seiten einzu-reichen, die alle zur Beurteilung und Bewertung des Projekts wesentlichen Aussagen enthalten, insbesondere über

das Projektkonzept (Kurzbeschreibung, Zielsetzung, Projektrisiko, Qua-lifikationsnachweis);die Art der in dem Projekt entwickelten Produkte, Verfahren bzw. Dienstleistungen sowie deren wirtschaftlichen Auswirkungen auf das

11 Art. 25 der AGVO i.Vm. Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 (ABl. EU Nr. L 347/81 vom 20.12.2013) über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für For-schung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) i.V.m. Art. 20 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 (ABl. EU Nr. L 138/5 vom 13.05.2014) zur Ergänzung mit gemeinsamen Bestimmungen über den EFRE.

12 Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission v. 18.12.2013 über die Anwendung der Arti-kel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABL.EU Nr. L 352.

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antragstellende Unternehmen und Neuheitsgrad des Entwicklungsge-genstandes;die Überlegungen für ein Umsetzungskonzept sowie den voraussichtli-chen Zeitbedarf für die Realisierung; Angaben zur marktlichen Verwer-tung;den voraussichtlichen Umfang der Projektkosten und den Zuwen-dungsbedarf.

Für die Antragsphase ist die Projektskizze zu konkretisieren (Projektbeschrei-bung). Zusätzlich ist mit der Antragstellung ein Konzept zur Erfolgskontrolle vorzulegen, das

das Ziel des Projekts operational beschreibt,Projekt-Meilensteine ausweist,eindeutige und nach Abschluss des Projekts mit angemessenem Auf-wand feststellbare Erfolgskriterien definiert undein Verfahren festlegt, dass die Durchführung der Erfolgskontrolle in an-gemessenem zeitlichen Abstand zum Projektabschluss sicherstellt und dessen Ergebnis Eingang in den Verwendungsnachweis findet.

5.3 Vordrucke (für Projektskizzen und Anträge) sowie nähere Erläuterungen kön-nen bei der Projektträgerin angefordert werden. Anträge können nur auf offizi-ellem Vordruck – mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen – gestellt werden. Veränderungen der Vordrucke sind unzulässig.

5.4 Die Projektträgerin ist berechtigt, weitere Unterlagen anzufordern und /oder Prüfungen bei den Zuwendungsempfängern vor Ort durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben.

6. Bewilligungsverfahren und Durchführung

Der Projektträgerin obliegt insbesondere die Beratung der Antragstellenden,die Prüfung der Antragsskizzen und Anträge, die Förderentscheidung, die Überprüfung von Projektmeilensteinen, die kassentechnische Abwicklung der Zuwendungen und die rechnerische und sachliche Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise. Sie kann Sachverständige zur Begutachtung der Vorhaben einschalten. Sachverständige werden nur nach vorheriger Zustim-mung des Antragstellenden hinzugezogen. Die entstehenden Kosten trägt das antragstellende Unternehmen. Die Sachverständigen sind ebenso wie das Personal der Projektträgerin zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Legen mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Antrag vor, ist die Zusam-menarbeit zwischen den Projektpartnern in einem Kooperationsvertrag zu re-geln. Entsprechendes gilt für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und ggf. erforderliche Aufhe-bung der Zuwendungsbescheide und die Rückforderung der gewährten Zu-wendungen gelten die Landeshaushaltsordnung (LHO) und §§ 48, 49 und

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49 a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der jeweils gültigen Fassung.

Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Abweichend von Ziffer 3 der gültigen ANBest-P gelten ersetzend die Regelungen zur Vergabe von Aufträgen gemäß EFRE.13

Die Richtlinien zur Verwendung von Mitteln der Europäische Fonds für Regi-onale Entwicklung werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben wird am dem 1.6.2016 jede Einzelbeihil-fe über 500.000 EUR gemäß Artikel 9 AGVO veröffentlicht werden.14 Diese Daten betreffend den Zuwendungsnehmer sind bei Antragsbewilligung der Projektträgerin (s. Nr. 6) zur Verfügung zu stellen.

Der Bewilligungsbescheid erhält einen ausdrücklichen Verweis auf die ein-schlägigen Bestimmungen der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung unter Angabe des Titels und der Fundstelle.

Der Projektträgerin ist spätestens 3 Monate nach Projektabschluss ein Ver-wendungsnachweis vorzulegen.

Im Falle einer Verlegung eines geförderten Unternehmens bzw. einer geför-derten Betriebsstätte in ein anderes Bundesland oder in das Ausland inner-halb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach Beendigung eines mit Mitteln des Landes Bremen geförderten Projektes bleibt eine Rückforderung der gewähr-ten Zuwendung vorbehalten.

Der Zuwendungsnehmende ist verpflichtet, an der Durchführung von ex-post-Evaluierungen der Projektträgerin bis 5 Jahre nach Projektende mitzuwirken.

7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2016 in Kraft und am 30.06.2021 außer Kraft.

Bremen, den

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

13 Gemäß der Publikation unter www.efre-bremen.de.

14 Zu veröffentlichen sind Name und Identifikator des Empfängers, Art des Unternehmens (KMU/großes Unternehmen) zum Zeitpunkt der Gewährung, Region, in der der Beihilfeemp-fänger seinen Standort hat (auf NUTS-II-Ebene), Wirtschaftszweig auf Ebene der NACE-Gruppe, Beihilfeelement (in Euro), Beihilfeinstrument, Tag der Gewährung, Ziel der Beihilfe, Bewilligungsbehörde, Nummer der Beihilfemaßnahme.

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ANHANG: Begriffsbestimmungen gemäß Artikel 2 AGVO

"Unternehmen in Schwierigkeiten" (Nr. 18): Unternehmen, auf das mindestens einer der folgenden Umstände zutrifft:

a) Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ausgenommen KMU, die noch keine drei Jahre bestehen): Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapi-tals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.

b) Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbe-schränkt für die Schulden der Gesellschaft haften (ausgenommen KMU, die noch keine drei Jahre bestehen): Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausge-wiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.

c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines In-solvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.

d) Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.

e) Im Falle eines Unternehmens, das kein KMU ist: In den letzten beiden Jahren be-trug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und das anhand des EBITDA berechnete Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0.

„Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung“ (83): Einrichtungen wie Hochschulen oder Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovati-onsmittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen,unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) oder Fi-nanzierungsweise, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenfor-schung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben oder die Ergebnisse solcher Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstrans-fer zu verbreiten. Übt eine solche Einrichtung auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen.

Unternehmen, die beispielsweise als Anteilseigner oder Mitglied bestimmenden Ein-fluss auf eine solche Einrichtung ausüben können, darf kein bevorzugter Zugang zu den von ihr erzielten Forschungsergebnissen gewährt werden;

"industrielle Forschung" (Nr. 85): planmäßiges Forschen oder kritisches Erfor-schen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produk-te, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungenbei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologi-schen Grundlagen notwendig ist;

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"experimentelle Entwicklung" (Nr. 86): Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nut-zung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger ein-schlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produk-te, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrati-onsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder ver-besserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatz-bedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maß-nahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern.

Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations-und Validierungszwecke zu teuer wäre.

Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten;

"Durchführbarkeitsstudie" (Nr. 87): Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung seiner Stärken und Schwächen sowie der mit ihm verbundenen Möglich-keiten und Gefahren zu erleichtern und festzustellen, welche Ressourcen für seine Durchführung erforderlich wären und welche Erfolgsaussichten das Vorhaben hätte;

„Arm's-length-Prinzip“ (Nr. 89): Nach diesem Grundsatz dürfen sich die Bedingun-gen des Rechtsgeschäfts zwischen den Vertragsparteien nicht von jenen unterschei-den, die bei einem Rechtsgeschäft zwischen unabhängigen Unternehmen festgelegt werden würden, und es dürfen keine wettbewerbswidrigen Absprachen vorliegen.

Wenn ein Rechtsgeschäft auf der Grundlage eines offenen, transparenten und dis-kriminierungsfreien Verfahrens geschlossen wird, wird davon ausgegangen, dass es dem Arm's-length-Prinzip entspricht.

"Wirksame Zusammenarbeit" (Nr. 90): Arbeitsteilige Zusammenarbeit von mindes-tens zwei unabhängigen Partnern mit Blick auf einen Wissens- oder Technologieaus-tausch oder auf ein gemeinsames Ziel, wobei die Partner den Gegenstand des Ver-bundprojekts gemeinsam festlegen, einen Beitrag zu seiner Durchführung leisten und seine Risiken und Ergebnisse teilen.

Die Gesamtkosten des Vorhabens können von einem oder mehreren Partnern getra-gen werden, so dass andere Partner von den finanziellen Risiken des Vorhabens befreit sind. Auftragsforschung und die Erbringung von Forschungsleistungen gelten nicht als Formen der Zusammenarbeit.

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Anlage 3: Kurzbericht: EcoMaT-Maßnahmenpaket 2013-2015

zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase A

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Maßnahmenpaket zur Entwicklung der Themenfelder Leichtbau und innovative Materialien im Kontext des geplanten Technologiezent-rums „EcoMaT“

Abschlussbericht des Umsetzungsstands

1. Hintergrund und rechtlicher Rahmen

Auf Basis der durch die für Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen beschlossenen Vor-lage Nr. 18/390-L vom 26.06.2013 wurde die WFB (Abt. Innovation) durch SWAH (Ref. 13) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags (GBV) beauftragt, das geplante Maßnah-menpaket für den Zeitraum 07/2013 – 12/2014 umzusetzen. Die Maßnahmen wurden im Rahmen einer „Aktivitätenplanung“ am 28.08.2013 zwischen SWAH und WFB festgelegt und liegen dem GBV bei.

Die Finanzierung des Mittelbedarfs von insgesamt 750.000 Euro erfolgt aus dem EFRE-Programm Land Bremen 2007 – 2013.

Das Maßnahmenpaket wird in zwei getrennten Rahmenprojekten umgesetzt:

„Betrieb der Koordinationsstelle EcoMaT (Personalkosten der WFB)“Budget: 240.000 Euro

„Entwicklungsmaßnahmen EcoMaT (Sachkosten)“Budget: 510.000 Euro

Bei den Kosten für Sachmittel und Entgelt handelt es sich um Bruttobeträge (inkl. MwSt.). Zwischen WFB und SWAH findet im Rahmen des vereinbarten GBV ein umsatzsteuerpflich-tiger Leistungsaustausch statt, dieser bezieht die Inanspruchnahme von Leistungen externer Dienstleister mit ein.

Die Laufzeit des Maßnahmenpakets war ursprünglich bis zum 31.12.2014 geplant. Auf-grund der Notwendigkeit einer zeitlichen Verschiebung einiger Projektaktivitäten wur-de eine kostenneutrale Verlängerung der Maßnahmen bis zum 30.06.2015 vereinbart.

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Anlage 3: Kurzbericht: EcoMaT-Maßnahmenpaket 2013-2015

zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase A

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2. Rahmenprojekt: Betrieb der Koordinationsstelle EcoMaT

Das 3./4. QT 2013 wurde intensiv genutzt, um das Maßnahmenpaket für 2013/2014 (s.u. Sachkosten) im Detail zu definieren und verwaltungstechnisch vorzubereiten (Ausschreibun-gen, Bewertung der Angebote etc.).

Da die Entwicklung der Inhalte des EcoMaT eng mit den infrastrukturellen Anforderungen und der Verfügbarkeit von Laboren und technischen Geräten korrespondiert, war die Aufga-be der Vermittlung zwischen Partnern in 2013 und im 1. Halbjahr 2014 parallel zu dem Archi-tektenwettbewerb (Ende 02.10.2013) und der anschließenden Vorentwurfsplanung (Ab-schluss 04/2014) ein wesentlicher Bestandteil der Koordinationsstelle der WFB in Abstim-mung mit dem Koordinator Dr. Hubertus Lohner von Seiten Airbus.

In enger Zusammenarbeit mit Airbus wurden die Treffen des Lenkungskreises EcoMaT, als Steuerungsrunde zwischen den Partnern, vorbereitet und durchgeführt.

Im Zeitraum 04/2014 – 06/2015 waren mehrere Schwerpunkte im Rahmen der Koordinati-onsstelle EcoMaT dominant:

A) Enge Zusammenarbeit mit den Abteilungen Immobilien und Erschließung/Hochbau bei der infrastrukturellen Entwicklung des EcoMaT. Dies umfasst sowohl inhaltliche Koordina-tion bei der Laborplanung und Verhandlungen bei den Mietverträgen, als auch Moderationzwischen Mietern und WFB-Planern sowie weitere unterstützende Aktivitäten. Erreichte Meilensteine waren hierbei:

- Abschluss der Entwurfsplanung zum 23.07.2014 und Vorbereitung/Einreichung der Vorlage der EcoMaT-Investitionsentscheidung für die Deputation Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 22.10.2014.

- Feierliche Enthüllung des Projektschildes EcoMaT auf dem Baugrund mit Charles Champion (Airbus) und Bürgermeister Jens Böhrnsen am 18.12.2014 und Unter-zeichnung eines Memorandum of Understanding (Ausarbeitung/Abstimmung durch WFB).

- Im 1. Quartal 2015 wurde die Finalisierung der Mietverträge und die Unterzeich-nung von 80% Vorvermietung realisiert, September 2015 wurde der Erbpachtver-trag mit Airbus gezeichnet.

- Erfolgreiche Kooperationsanbahnung zwischen Mercedes und Airbus für gemein-same Aktivitäten im EcoMaT im Bereich Qualitätssicherung/Messtechnik.

- Akquise von weiteren Mietern und Unterstützung bei Mietvertragsverhandlungen. Derzeit liegen insgesamt Mietinteressen von mehr als 15 Partnern vor.

Die Erhöhung der Mietkosten (ca. 20% zum LoI in 2012), mieterseitige Umplanungen der Labore und der insgesamt erhöhte Abstimmungsbedarf führte im Dezember 2014 zu einer Aktualisierung der Planung mit neuem Fertigstellungstermin 2018.

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Anlage 3: Kurzbericht: EcoMaT-Maßnahmenpaket 2013-2015

zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase A

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B) Teilintegration FIBRE im EcoMaT: Das FIBRE soll als wissenschaftlicher Ankermieter von Räumlichkeiten der Universität ins EcoMaT ziehen und dort weitere FuE-Kompetenzfelder aufbauen. Dies kann nur unter der Prämisse einer langfristigen, verlässlichen Finanzier-barkeit erfolgen. Eine komplette räumliche Integration des FIBRE in das EcoMaT ist durch eine landesseitige Finanzierung nicht darstellbar. Hauptgrund sind zum einen gestiegene Mietkosten und zum anderen ist es dem FIBRE bislang nicht gelungen, ausreichend In-dustrieaufträge zu akquirieren, wie es ursprünglich seitens des FIBRE in Aussicht gestellt wurde. Dies wurde im Sommer/Herbst 2014 in mehreren Terminen mit SWAH, SBW und dem FIBRE deutlich. Hierfür wurde gemeinsam eine Lösung erarbeitet. Im Ergebnis ist ein landesseitiges Projekt geplant, das eine Teilintegration des FIBRE ermöglicht.

Aufgaben / Tätigkeiten im Rahmen der Koordinationsstelle EcoMaT:- Unterstützung des FIBRE bei der Antragsstellung - Unterstützung bei der Raum-/ Laborplanung im EcoMaT - Kooperation mit Airbus: Airbus wird das FIBRE aus eigenen Kosten als Zulieferer

qualifizieren- Unterstützung bei Projektakquise (Thema 3D-Druck, LuFo, ZIM etc.)

C) Die Umsetzung des Rahmenprojektes EcoMaT (s. Kapitel 3) und darüber hinaus Aufga-ben im Bereich Kommunikation und Netzwerkmanagement, wie Internetauftritt, Newslet-ter, EcoMaT-Stammtisch und Gremienarbeit.

Zur überregionalen Abstimmung der FuE-Inhalte des EcoMaT wurden mehrere Arbeits-treffen mit dem ZAL (Hamburg) durchgeführt sowie mit dem CTC/CFK-Nord (Stade) und den Technologiezentren Varel und Nordenham. Ebenso wurden Netzwerke/Verbände mit in die Planungen einbezogen, wie AVIABELT Bremen, WAB, Automotive Nordwest, Ma-chining Innovation Network, Forschungsflughafen Braunschweig, CFK-Valley, Neue Mate-rialien Niedersachsen, Niedersachsen Aviation.

Aufgabe der Koordinationsstelle war auch die inhaltliche Vorbereitung von Veranstaltun-gen, (z.B. i2b 12/2013, Vortrag auf dem DGLR-Kongress 09/2013, Eröffnung der LightMat 10/2013) und die inhaltliche Zuarbeit für Presseinformationen. Ebenso die redaktionelle Pflege der Internetseite www.ecomat-bremen.de und dem bedarfsorientieren Versand von Newslettern via E-Mail im Netzwerk.

Der EcoMaT-Stammtisch wurde 2014 initiiert. Interessierte, Mieter und potenzielle Pro-jektpartner treffen sich 2-3 mal im Jahr abends in Bremen in informeller Runde. Organi-siert wird dies durch die WFB im Rahmen der Koordinationsstelle.

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Anlage 3: Kurzbericht: EcoMaT-Maßnahmenpaket 2013-2015

zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase A

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3. Rahmenprojekt: Entwicklungsmaßnahmen EcoMaT

Die WFB hat SWAH in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung Bericht er-stattet. Mit dem Bericht wurde eine Übersicht an SWAH übermittelt, aus der die bisher ange-fallenen Kosten und die über Aufträge gebundene Mittel hervorgehen. Die Ergebnisse im Detail können den Akten und Ergebnisberichten entnommen werden.

Marketing und Veranstaltungen (PP/2000-65/A100):

Zur Umsetzung der Roadshow/Unternehmensbesuche wurde der AVIABELT beauftragt, die-se in das laufende Projekt „Kompetenzatlas Material und Prozesse“ bei der Metropolregion HB/OL zu integrieren. In diesem Rahmen fanden 6 Termine statt mit jeweils zwischen 15 und30 Teilnehmenden. Inhaltlich dienen die Veranstaltungen der Vorstellung der Kompetenzen des Gastgebers (Vorträge und Besichtigung) und dem anschließenden Austauschs im Rah-men eines Imbisses. Zielsetzung ist, dass sich die Partner im Netzwerk besser untereinander kennen, um darüber Projekte / Aktivitäten anzustoßen.

Zur besseren Visualisierung des Projektes EcoMaT wird ein repräsentatives Messemodell des Gebäudes angefertigt. Dies ist für die Darstellung besser geeignet als Werbetafeln o.ä. Das EcoMaT wurde im Rahmen des Bremer/Hamburger Gemeinschaftsstandes auf der ILA 2014 in Berlin präsentiert. Hierfür kam das Messemodell erstmalig zum Einsatz und konnte sich als Exponat bewähren. Zudem wurden Inhalte und Partner des EcoMaT medial über einen Multi-Touch-Tisch dargestellt. Da von der Hamburger Seite das ZAL mit auf dem Stand präsentiert wurde, konnte in Berlin die norddeutsche Zusammenarbeit der Länder sehr gut demonstriert werden. Beide Technologiezentren wurden auch im Rahmen des Norddeut-schen Senatsempfangs thematisiert.

Darüber hinaus wurde das EcoMaT auf mehreren Messen und Konferenzen präsentiert, wie dem DGLR-Kongress (Stuttgart 2013), der WISSENSWERTE (Bremen 2013), der Windforce (Bremen 2014), der ITHEC (Bremen) und der Expo Real (München 2014). Hierüber wurden einige Kontakte geknüpft, aber v.a. dienten diese Auftritte der Bewerbung des innovativen Industriestandortes Bremen am Beispiel EcoMaT.

Im September 2014 wurde mit EcoMaT-Partnern eine Innovationswerkstatt zum Thema „De-sign Thinking“ durchgeführt (10 Teilnehmende im WTC), mit Automotive Nordwest e.V. und Airbus wurde im Oktober 2014 gemeinsam das Innovationsforum „Leichtbau für die Automo-bilindustrie“ mit rd. 60 Teilnehmenden durchgeführt.

Am 21. Mai 2015 fand in Kooperation mit der Handwerkskammer die Innovationwerkstatt „Verarbeitung und Nutzung innovativer Verbundkunststoffe für den Mittelstand“ statt. Das Format war eine Kombination von Vorträgen und Tempomeeting und wurde von den Teil-nehmenden aus Wissenschaft und Mittelstand sehr gut angenommen.

Mit der Bionik ist ein interdisziplinäres Arbeitsfeld auf dem Vormarsch, welches systematisch die Funktionsprinzipien der Natur auf die Technik überträgt und sich durch die Zusammen-wirkung der Ingenieurwissenschaften und der Biologie auszeichnet. Aber auch neue Ferti-

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Anlage 3: Kurzbericht: EcoMaT-Maßnahmenpaket 2013-2015

zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase A

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gungstechnologien ermöglichen die Umsetzung von neuen Bauweisen und Strukturen. Ins-besondere das Additive Manufacturing, also der industrielle 3D-Druck, erschließt neue Frei-heitsgrade in der Fertigung. Mehr als 50 Fachleute und Interessierte trafen sich am 21. Juli 2015 im BITZ Bremen, um sich beim ganztägigen Innovationsforum „BIONIK: Lösungen für die Industrie – Innovative Werkstoffe & Verfahren“ über das Thema auszutauschen und in spannenden Vorträge zur Bionik und deren Anwendung Neues aus Wirtschaft und Wissen-schaft zu erfahren. Das Forum wurde gemeinsam von der HSB und der WFB als Plattform im Rahmen von EcoMaT für Wissenschaft, Großindustrie und Mittelstand organisiert.

Geschäftsmodell / Netzwerk (PP/2000-65/A200):

Die Umsetzung gemäß der Aktivitätenplanung 08/213 von Organisation, IPR, Prozesse, IKT-Strukturen, Technikum-Katalog etc. als geplante Einzelmaßnahmen wurde als nicht effizient bewertet. Zum einen würde das für Partner/Mieter des EcoMaT eine Vielzahl von Einzelbe-fragungen beinhalten, zum anderen sind die Felder ineinander eng verzahnt. Daher wurde in Abstimmung mit SWAH 10/2013 eine umfangreichere „EcoMaT Struktur- und Bedarfsanaly-se“ öffentlich ausgeschrieben. Für die Durchführung wurde 03/2014 ein Konsortium der Uni-versität Bremen (TZI, IPMI, BIBA, BIAS) mit dem KMU Innojoin und AVIABELT beauftragt.

Die gemeinschaftliche Konzeption von Strukturen und Prozessen der Zusammenarbeit und des „Miteinanders Tür an Tür unter einem Dach“ ist Zielsetzung der Analyse. Hierzu wurden zunächst die Mieter des EcoMaT befragt und die bestehende Prozesse/Strukturen analysiert. Auf dieser Basis wurden Handlungsempfehlungen bzgl. gemeinsamer Strukturen erstellt, die sowohl für eine Betreibergesellschaft EcoMaT als auch für die inhaltliche Zusammenarbeit –insbesondere aus Sicht von KMU – Impulse gibt. Darüber hinaus werden Handlungsempfeh-lungen für übergreifende Organisations- und IKT-Strukturen erstellt, auch hinsichtlich einer Cluster-Exzellenz im Rahmen der EU. Durch diese Maßnahme wurden auch 2 EU-Projekte initiiert und im Sommer 2015 eingereicht.

- Projektantrag bei Horizon 2020 mit primären Partnern Bremen und Aquitanien (Frankreich) mit Airbus Defence ans Space, den jeweiligen Universitäten und Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Projektziel ist es in den Bereichen Werk-stoffwissenschaften, Leichtbau, Fertigungstechnologien eine bessere Transpa-renz (v.a. für KMU) entlang der Wertschöpfungskette der Luft- und Raumfahrt.

- Projektantrag bei Interreg EU mit den gleiechen regionalen Partnern, um zum ei-nen Innovations-unterstützende Maßnahmen in den Region zu vergleichen und zu bewerten und zum anderen aus dem ersten Projekt Rückschlüsse für die Weiter-entwicklung der RIS3 der einzelnen Regionen abzuleiten.

Eine Potenzialanalyse für ein „Structutal Health Monitoring Verification & Validation Center“(SHM V&V Center) im EcoMaT wurde unter Federführung der TESTIA GmbH erfolg-reich2014 durchgeführt. Potenzielle Partner im EcoMaT wurden analysiert und erste Ge-spräche geführt, wie dies inhaltlich und organisatorisch umgesetzt werden kann. Weitere Konkretisierung soll 2015 erfolgen. Ziel ist es SHM-Technologien für den Produkteinsatz zu zertifizieren. Dies wird im ersten Schritt für die Luftfahrt (Airbus) erfolgen, angedacht sind

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Anlage 3: Kurzbericht: EcoMaT-Maßnahmenpaket 2013-2015

zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase A

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hier auch Automotive, Raumfahrt und Windenergie sowie der Anlagen- und Maschinenbau im Rahmen von „Industrie 4.0“. Betreiber soll hier die Airbustochter TESTIA GmbH sein, die innerhalb der Airbus Group für das Technologiefeld eine zentrale Rolle in Bremen einneh-men will. Ziel sind langfristige Kooperationen im EcoMaT mit Bremer KMU und Instituten, zu Durchführung von Tests und Prüfungen im Unterauftrag von TESTIA. Mittelfristig ist die Ausweitung der Dienstleistung auf andere Branchen anvisiert, um hierüber auch Technolo-gietransfer bzgl. Prüf- und Testmethoden zu betreiben. TESTIA dient hierbei als Türöffner zur Airbus Group für Institute und KMU und als organisatorischer Anker des Themas im EcoMaT.

Die Markenanmeldung EcoMaT wurde vorgenommen, um gemeinsame Aktivitäten der Part-ner unter dem Label zu ermöglichen.

Erste Grundlagen für einen EcoMaT Verein wurden erstellt und mit Airbus abgesprochen, eine Vereinsgründung wurde erst nach Baustart des EcoMaT als sinnvoll empfunden.

Forschungsagenda (PP/2000-65/A300):

Die inhaltliche Definition des Technologieprofils EcoMaT erfolgt unter den Partnern im Rah-men der Koordinationsstelle der WFB. Hier werden zum einen über die bestehenden Kompe-tenzen einzelne Technologiefelder erfasst und beschrieben (Technical Domains). Zum ande-ren wurden in bilateralen Terminen gemeinsamen Aktivitäten (z.B. Projekte, Aufträge, Ko-operationen) zwischen den Partnern erarbeitet. Hier ist insbesondere Airbus als industrieller Kernpartner der Treiber.

Im Rahmen der Zusammenarbeit wurden ab Sommer 2014 in mehreren Workshops Themen für das Luftfahrt-Forschungs-Programm Call 5-2 (LuFo) des BMWI mit den EcoMaT-Partnern eruiert. Der beantragte Projektumfang lag bei über 60 Mio. €, genehmigt werden nach ers-tem Rücklauf ca. 20 Mio. €, hiervon ein Großteil der Arbeitspakete in Bremen. Beispiele für Projekte im Rahmen von LuFo 5-2: ALM2Air (metallischer 3D-Druck), NICO (Oberflächen-schutz ohne Nickel und Cadmium), FACTOR (Fügetechnik und Reparatur). Zusätzlich sind Projekte mit Wissenschaft und KMU erfolgreich eingereicht worden, z.B. zum Thema Orga-noblech (IWT/Formtech) und CFK-Fräsen (FIBRE/cbp).

Die materialwissenschaftlichen Institute, die im EcoMaT involviert sind (FIBRE, BIAS, IFAM und IWT), erarbeiteten im Rahmen einer gemeinsamen Wissenschaftsstrategie mögliche Technologiethemen im EcoMaT. Ziel ist es gemeinsame, wissenschaftliche Fragestellungen zu definieren. Diese werden zum einen in konkrete Projektanträge umgesetzt, zum anderen soll hieraus auch ein Konzept für ein langfristiges Forschungsvorhaben (z.B. Graduiertenkol-leg, SFB, DFG-Forschergruppe) im EcoMaT initiiert werden, um eine Einbindung der Univer-sität Bremen über einzelne Projekte zu erzielen. Für 2016 konnte zudem der VDI Kongress Leichtbau erfolgreich nach Bremen geholt werden. Ebenso ist die Verzahnung des EcoMaT mit der Exzellenz-Strategie der Universität ein angestrebtes Ziel, hierzu werden Gespräche mit MaPEx als zentrale Einrichtung der Universität für die Themen Material und Prozesse geführt.

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Anlage 3: Kurzbericht: EcoMaT-Maßnahmenpaket 2013-2015

zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase A

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Additive Manufacturing (AM oder ALM als Add. Layer Man.) und 3D-Druck wurde als ein wei-teres Handlungsfeld für Technologietransfer und eine überregionale Zusammenarbeit identi-fiziert. Eine „geplante Creative Unit“ an der Universität Bremen wurde nicht genehmigt, unter Federführung des IFAM wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse Gespräche mit Indust-riepartnern aus Bremen (Airbus, Mercedes, Hella, OHB, Bego u.a.) geführt, wie eine ge-meinsam betriebene Anlage konfiguriert werden kann. Weitere Aktivitäten im Bereich AM:

- Der in Bremen in den 1990er geründete Vernad Rapid Prototyping Zentrum e.v. wird zukünftig unter dem Label Additive Manufacturing Nordwest firmiren. Zielset-zung ist es die Kompetenzen in Norddeutschland besser darzustellen und ge-meinsame Projekte zu initiieren.

- Unter Federführung von Airbus wird ein R&T Plateau bis Ende 2015 am Standort aufgebaut, um branchenübergreifend an dem Thema zusammenzuarbeiten.

- Im BITZ baut die Firma Materialise eine Fertigungsinfrastruktur mittels AM auf, neben einer Förderung im Rahmen von LIP wurden auch erste Kontakte zu Air-bus aufgenommen.

- Zur Verbesserung der Norddeutschen Zusammenarbeit finden regelmäßig Treffen zu dem Thema zwischen Hamburg, Bremen und Niedersachsen statt. Ziel ist es gemeinsam gegenüber anderen Regionen als Kompetenzzentrum aufzutreten.

- Im Rahmen der BMBF-Ausschreibung ProMat3D wurde ein gemeinsamer Antrag von Airbus, FIBRE und VEW eingereicht. Die Zusammenarbeit erfolgte auf Basisdes FEI-Projekte BAGEMINT.

- Die Entwicklung eines speziellen zweimonatigen Fortbildungslehrgangs für den Umgang mit Technologien additiver Fertigungsverfahren sowie der damit verbun-denen konstruktiven Bauteilgestaltung (Partner: BuB GmbH, 3D Sam, Hochschule Bremen; Kooperation, erste Schulung 3.QT 2015). Fortbildung wird v.a. über Bil-dungsgutscheine der Agentur für Arbeit finanziert. Die Kooperation wurde durch die Denkfabrik im Rahmen der Beauftragung durch die WFB angeschoben.

- Weitere Projekte mit KMU wurden durch die Denkfabrik im Rahmen der Beauftra-gung initiiert, jedoch derzeit noch nicht beantragt (Entscheidung der KMU) wie z.B. „Entwicklung innovativer Produktionsabläufe für die automatisierte generative Fertigung von hybriden Strukturen“ (Partner: InnoJoin, SWMS).

Die Aktivitäten erproben die Zusammenarbeit der EcoMaT-Partner in konkreten Projekten bereits vor der Fertigstellung des Gebäudes und sind wesentlich für einen „fliegenden Start“ des EcoMaT.

4. Ausblick und weiteres Vorgehen

Die Ergebnisse der „Struktur- und Bedarfsanalyse EcoMaT“ und der damit verbundenen Workshops werden analysiert und daraus weitere Begleitmaßnahmen abgeleitet. Bezüglich der Organisation in einem Verein oder ähnlichem Konstrukt werden derzeit mehrere Optio-nen geprüft bzw. weiterverfolgt. Dies betrifft zum einen den Kreis der EcoMaT-Mieter und hierbei auch das Zusammenspiel mit der HAGE als Bauherr. Zum anderen den erweiterten

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Anlage 3: Kurzbericht: EcoMaT-Maßnahmenpaket 2013-2015

zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase A

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Kreis an Partnern im Rahmen von Projekten und Kooperationen, hier bedarf es einer um-sichtigen Konzeption, um bestehende Verbände wie AVIABELT, Automotive etc. nicht zu untergraben.

Die Gespräche zum Thema SHM V&V-Center werden fortgesetzt, erste Anwendungsfälle werden Airbus intern erprobt. Die Konzeption der Geschäftsprozesse und die Auswahl der Partner werden kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu ist TESTIA derzeit auch mit Boeing im Gespräch.

Die Sichtbarkeit der Kompetenzen im Bereich Additive Manufacturing soll verbessert werden, hierfür ist der Verband AM Nordwest e.V. ein geeigneter Träger, um dies auch bundesland-übergreifend zu leisten. Parallel hierzu ist die Zielsetzung, eine „AM Prozesskette“ als De-monstrator und Dienstleistung im EcoMaT zu integrieren. Gespräche werden sowohl mit den Mitgliedern des AM Nordwest e.V. als auch mit der Airbus Group hierzu geführt.

Im Zuge der Umstrukturierung der Internetseiten Bremen-online, SWAH und WFB wird auch ein konzeptioneller Umgang mit den Themenseiten, wie Industrie 4.0, Home-of-Innovation, Brennerei und EcoMaT erarbeitet. Hierauf aufbauend ist eine Überarbeitung der EcoMaT-Seite bzgl. Design, Technik und Inhalt für die Zukunft geplant. Handlungsfelder sind zum einen die inhaltlichen Felder, wie Technologieprofil und Projekte sowie die Darstellung der Mieter und das Angebot an Laboren/Anlagen. Zum anderen sollte auch die Baudokumentati-on online verfügbar sein.

Weitere Projekte sollen ab 2016 im Rahmen des Bremer LuRaFo initiiert werden, auch hin-sichtlich einer Fortführung im LuFo 5-3 (ab 2017/2018). Hierzu wurden bereits erste Vorge-spräche bzgl. Inhalte und Partner geführt.

Die Akquise von weiteren Mietern und die Flächenbelegung im EcoMaT bis 2018 wird eine weitere wichtige Tätigkeit sein, um 2018 das EcoMaT erfolgreich in Betrieb nehmen zu kön-nen. Hierfür sind zum einen Workshops mit den Ankermietern geplant, um aus deren Bedarf explizite Wünsche an Partnern zu erfahren, die im EcoMaT angesiedelt werden. Zum ande-ren ist es sinnvoll für Interimsmieter (hier insbesondere KMU) ein Angebot zu entwickeln, um partiell tageweise oder wochenweise im EcoMaT zu arbeiten – also eine bedarfsorientierte Nutzung von Infrastruktur und Büro zu ermöglichen.

Sowohl für die Unterstützung der Akquise als auch um die Bremer Innovationsfähigkeit an-hand eines konkreten Projektes darzustellen, ist eine Weiterführung der Messeteilnahmen sinnvoll. Neben den Luftfahrtmessen wie ILA und Paris Airshow wird mit den Partnern des EcoMaT derzeit eruiert, ob die Hannover Messe auch ein potenzielles Betätigungsfeld dar-stellt. Darüber hinaus sind Bremer Konferenzen wie die ITHEC oder der VDI Leichtbaukon-gress 2016 gute Plattformen, um für Bremen und das EcoMaT zu werben.

Für das weitere Vorgehen empfiehlt die WFB eine gemeinsame Eruierung der Maßnahmen 2013 – 2015, um daraus einen Aktivitätsplan für die kommenden Jahre abzuleiten. Auf die-ser Basis sollte die Beauftragung der WFB zeitnah verlängert werden, um die initiierten Akti-vitäten und Tätigkeiten zeitnah fortzuführen und die inhaltliche Zusammenarbeit im EcoMaT auch im Kontext des Bremer LuRaFo HB 2020 weiter zu unterstützen.

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Anlage : Wirtschaftlichkeitsuntersuchungs-Übersicht (WU-Übersicht)Anlage 4 zur Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase ADatum : 29.10.2015

Seite 1 von 1

Stand: 10.2.15

Benennung der(s) Maßnahme/-bündelsBremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo HB 2020)

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Projekte mit einzelwirtschaftlichen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen

Methode der Berechnung (siehe Anlage)Rentabilitäts/Kostenvergleichsrechnung Barwertberechnung Kosten-Nutzen-AnalyseBewertung mit standardisiertem gesamtwirtschaftlichen Berechnungstool

Ggf. ergänzende Bewertungen (siehe Anlage)Nutzwertanalyse ÖPP/PPP Eignungstest Sensitivitätsanalyse Sonstige (Erläuterung)

Anfangsjahr der Berechnung : 2016Betrachtungszeitraum (Jahre): 14 Unterstellter Kalkulationszinssatz: 1,92 %

Geprüfte Alternativen (siehe auch beigefügte Berechnung)

Nr. Benennung der Alternativen Rang

1 Barwertmethode auf Basis der Prognos-Daten 1

2 Barwertmethode auf Basis der WFB-Daten 2

n

Ergebnis

Durch beide Prognosen ergibt sich durch die direkte Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen eine Amortisierung der eingesetzten Landesmittel zwischen den Jahren 2024 (Prognose auf Basis der WFB Da-ten) und 2028 (Prognose auf Basis der Prognos Daten).

Weitergehende Erläuterungen

Zeitpunkte der Erfolgskontrolle:1. 30.06.2021 2. 31.12.2023 n.

Kriterien für die Erfolgsmessung (Zielkennzahlen)

Nr. Bezeichnung Maßeinheit Zielkennzahl

1 Gesicherte / geschaffene Arbeitsplätze AP VZÄ 255,54

2 Gesicherte / geschaffene Arbeitsplätze AP VZÄ 255,54

n

Baumaßnahmen mit Zuwendungen gem. VV 7 zu § 44 LHO: die Schwellenwerte werden nicht überschritten /die Schwellenwerte werden überschritten, die frühzeitige Beteiligung der zuständigen technischen bremischenVerwaltung gem. RLBau 4.2 ist am erfolgt.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht durchgeführt, weil:Ausführliche Begründung

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Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase AAnlage 4: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Übersicht und Berechnung

Stand: 29.10.2015

1.9.2015

27.10.20152016

1,92 zur Erweiterung des Betrachtungszeitraums siehe Anweisung unten

1. Investitionsausgaben 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 20301.1. 405.702 405.702 625.000 625.000 438.5961.2.

1.3. Summe der Investitionsausgaben 405.702 405.702 625.000 625.000 438.596 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2. Personalkosten

2.1. Beamte

2.1.1. Dienstbezüge

2.1.2. Versorgungsumlage 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.1.3. Dienstunfallfürsorge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.1.4. Summe der Kosten für Beamte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.2. Arbeitnehmer/-innen TV-L

2.2.1. Gehälter

2.2.2. Zuschlag für Zusatzversorgung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.2.3. gesetzliche Unfallversicherung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.2.4. Summe der Kosten für Arbeitnehmer TV-L 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.3. Arbeitnehmer/-innen TVÖD

2.3.1. Löhne

2.3.2. Zuschlag für Zusatzversorgung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.3.3. gesetzliche Unfallversicherung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.3.4. Summe der Kosten für Arbeitnehmer TVÖD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.4. Beihilfen lt. Anlage Personal

2.5. Summe der Personalkosten (Teil der Folgekosten) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Übertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

. . . . . . Investive Landesmittel

Barwertmethode zurück zum Inhalt

Eingabe in den gelben FeldernMaßnahme: LuRaFo HB 2020

Bearbeiter: Bastian Müller

Variante Nr. und Bezeichnung: Prognos-Daten

Bezugszeitpunkt (T.T./M.M.)Erstes Jahr des Zeitvergleichs:

Zinssatz für die Abzinsung (z.B.: 1,25):

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Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase AAnlage 4: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Übersicht und Berechnung

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030Übertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

3. Sachausgaben3.1. Sachausgaben*3.1.1. Betriebsstoffe3.1.2. Versicherungen/Steuern3.1.3. Wasser, Energie, Brennstoffe3.1.4. Miete3.1.5. Bürobedarf3.1.6. Fremdleistungen3.1.7. weitere 3.1.8. Summe der Sachausgaben (Teil der Folgekosten) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

3.2. Ausgabeverbundene Gemeinkosten3.2.1.

3.2.2.3.2.3. Summe der Gemeinkostenzuschläge (Teil der Folgekosten) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

3.3.3.3.1.

3.3.2.

4. 405.702 405.702 625.000 625.000 438.596 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0nachr.: Summe der Folgekosten (gem. VV zu § 102 LHO) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Übertrag 405.702 405.702 625.000 625.000 438.596 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Summe der Ausgaben zu 1 - 3

Büroarbeitsplätze (20 % auf Summe der Personalkosten)Nicht- Büroarbeitsplätze (15 % auf Summe der Personalkosten)

Übrige FolgekostenUnterhaltungs- und Instandsetzungsausgaben

Sonstige Ausgaben

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Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase AAnlage 4: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Übersicht und Berechnung

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030Übertrag 405.702 405.702 625.000 625.000 438.596 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

5. Auf-/Abzinsfaktoren 1,00 0,98 0,96 0,94 0,93 0,91 0,89 0,88 0,86 0,84 0,83 0,81 0,80 0,78 0,77

6. Barwerte der Ausgaben 405.702 398.059 601.674 590.339 406.469 0 0 0 0 0 0 0 0 0 07. Einnahmen7.1. Gebühren und Leistungsentgelte7.2. Abfall- und Nebenprodukte7.3. Mieteinahmen7.4. Wiederverkäufe7.5. . . . . . fiskalische Effekte durch AP nach LFA 40.889 81.779 144.770 207.762 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.9667.6. . . . . . (frei benutzbar)

7.7. Summe der Einnahmen 40.889 81.779 144.770 207.762 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966 251.966

8. Auf-/Abzinsfaktoren 1,00 0,98 0,96 0,94 0,93 0,91 0,89 0,88 0,86 0,84 0,83 0,81 0,80 0,78 0,77

9. Barwerte der Einnahmen 40.889 80.238 139.367 196.240 233.510 229.111 224.795 220.560 216.405 212.328 208.328 204.404 200.553 196.775 193.068

Summe der Barwerte der EinnahmenSumme der Barwerte der AusgabenKapitalwert der Maßnahme

Kumulierte Nutzen-Kosten-Berechnung -364.812 -682.634 -1.144.940 -1.539.040 -1.711.999 -1.482.889 -1.258.094 -1.037.534 -821.129 -608.801 -400.473 -196.069 4.484 201.259 394.328

Die Eingabefelder sind gelb unterlegt, Felder mit Formeln oder Verknüpfungen sind geschützt.

* Sind in den Arbeitsplatzkosten enthalten

zur Erweiterung des Betrachtungszeitraums sind folgende Arbeitsschritte nötig:1. Die Spalte K mit gedrückter linker Maustaste nach rechts über die erforderlichen neuen Spalten ziehen.

Danach Einfügen/ Blattspalten einfügen wählen.2. Die Spalte J mit der linken Maustaste markieren und danach mit der rechten Maustaste auf Kopieren gehen.3. Alle Spalten K bis letzte Spalte mit der linken Maustaste markieren und mit der rechten Maustaste auf Einfügen (ganz links) gehen.

2.796.5712.402.243394.328

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Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase AAnlage 4: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Übersicht und Berechnung

Stand: 29.10.2015

1.9.2015

30.09.20152016

1,92 zur Erweiterung des Betrachtungszeitraums siehe Anweisung unten

1. Investitionsausgaben 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 20301.1. 405.702 405.702 625.000 625.000 438.5961.2.

1.3. Summe der Investitionsausgaben 405.702 405.702 625.000 625.000 438.596 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2. Personalkosten

2.1. Beamte

2.1.1. Dienstbezüge

2.1.2. Versorgungsumlage 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.1.3. Dienstunfallfürsorge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.1.4. Summe der Kosten für Beamte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.2. Arbeitnehmer/-innen TV-L

2.2.1. Gehälter

2.2.2. Zuschlag für Zusatzversorgung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.2.3. gesetzliche Unfallversicherung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.2.4. Summe der Kosten für Arbeitnehmer TV-L 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.3. Arbeitnehmer/-innen TVÖD

2.3.1. Löhne

2.3.2. Zuschlag für Zusatzversorgung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.3.3. gesetzliche Unfallversicherung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.3.4. Summe der Kosten für Arbeitnehmer TVÖD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2.4. Beihilfen lt. Anlage Personal

2.5. Summe der Personalkosten (Teil der Folgekosten) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Übertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

. . . . . . Investive Landesmittel

Barwertmethode zurück zum Inhalt

Eingabe in den gelben FeldernMaßnahme: LuRaFo HB 2020

Bearbeiter: Bastian Müller

Variante Nr. und Bezeichnung: WFB-Daten

Bezugszeitpunkt (T.T./M.M.)Erstes Jahr des Zeitvergleichs:

Zinssatz für die Abzinsung (z.B.: 1,25):

Page 57: Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 ... · Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 07.12.2015 VORLAGE FÜR DIE SITZUNG DES HAUSHALTS- UND

Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase AAnlage 4: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Übersicht und Berechnung

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030Übertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

3. Sachausgaben3.1. Sachausgaben*3.1.1. Betriebsstoffe3.1.2. Versicherungen/Steuern3.1.3. Wasser, Energie, Brennstoffe3.1.4. Miete3.1.5. Bürobedarf3.1.6. Fremdleistungen3.1.7. weitere 3.1.8. Summe der Sachausgaben (Teil der Folgekosten) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

3.2. Ausgabeverbundene Gemeinkosten3.2.1.

3.2.2.3.2.3. Summe der Gemeinkostenzuschläge (Teil der Folgekosten) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

3.3.3.3.1.

3.3.2.

4. 405.702 405.702 625.000 625.000 438.596 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0nachr.: Summe der Folgekosten (gem. VV zu § 102 LHO) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Übertrag 405.702 405.702 625.000 625.000 438.596 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Summe der Ausgaben zu 1 - 3

Büroarbeitsplätze (20 % auf Summe der Personalkosten)Nicht- Büroarbeitsplätze (15 % auf Summe der Personalkosten)

Übrige FolgekostenUnterhaltungs- und Instandsetzungsausgaben

Sonstige Ausgaben

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Vorlage LuRaFo HB 2020 Phase AAnlage 4: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Übersicht und Berechnung

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030

Übertrag 405.702 405.702 625.000 625.000 438.596 0 0 0 0 0 0 0 0 0 05. Auf-/Abzinsfaktoren 1,00 0,98 0,96 0,94 0,93 0,91 0,89 0,88 0,86 0,84 0,83 0,81 0,80 0,78 0,77

6. Barwerte der Ausgaben 405.702 398.059 601.674 590.339 406.469 0 0 0 0 0 0 0 0 0 07. Einnahmen7.1. Gebühren und Leistungsentgelte7.2. Abfall- und Nebenprodukte7.3. Mieteinahmen7.4. Wiederverkäufe7.5. . . . . . fiskalische Effekte durch AP nach LFA 67.204 134.407 237.937 341.467 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.1207.6. . . . . . (frei benutzbar)

7.7. Summe der Einnahmen 67.204 134.407 237.937 341.467 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120 414.120

8. Auf-/Abzinsfaktoren 1,00 0,98 0,96 0,94 0,93 0,91 0,89 0,88 0,86 0,84 0,83 0,81 0,80 0,78 0,77

9. Barwerte der Einnahmen 67.204 131.875 229.057 322.531 383.785 376.556 369.462 362.502 355.673 348.973 342.399 335.948 329.620 323.410 317.318

Summe der Barw erte der EinnahmenSumme der Barw erte der AusgabenKapitalw ert der Maßnahme

Kumulierte Nutzen-Kosten-Berechnung -338.498 -604.682 -977.299 -1.245.107 -1.267.791 -891.235 -521.773 -159.271 196.402 545.374 887.773 1.223.721 1.553.341 1.876.751 2.194.069

Die Eingabefelder sind gelb unterlegt, Felder mit Formeln oder Verknüpfungen sind geschützt.

* Sind in den Arbeitsplatzkosten enthalten

zur Erweiterung des Betrachtungszeitraums sind folgende Arbeitsschritte nötig:1. Die Spalte K mit gedrückter linker Maustaste nach rechts über die erforderlichen neuen Spalten ziehen.

Danach Einfügen/ Blattspalten einfügen wählen.2. Die Spalte J mit der linken Maustaste markieren und danach mit der rechten Maustaste auf Kopieren gehen.3. Alle Spalten K bis letzte Spalte mit der linken Maustaste markieren und mit der rechten Maustaste auf Einfügen (ganz links) gehen.

4.596.3122.402.2432.194.069

Page 59: Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 ... · Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 07.12.2015 VORLAGE FÜR DIE SITZUNG DES HAUSHALTS- UND

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen, 18.Nov 2015Vorlage 19/ L

Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am : TOP : III.

Haushalt der Freien Hansestadt Bremen 2015Produktgruppe: 71.01.01 Wirtschaftsstrukturpolitik

Kamerale Finanzdaten:

neueHst. : 0703/891 20-9 Investitionszuschüsse für Innovationsförderung

BKZ : 700, FBZ:

Zur Verfügung stehen: nachrichtlichINSGESAMT(Anschlag)

0,00 € valutierende VE 1.500.000,00 €

Hiervon bereits erteilt 0,00 €

5.500.000,00 € Erteilung einer zusätzlichen VE

Abdeckung der beantragten 2016 : 1.500.000,00 € 2017 : 1.500.000,00 €Verpflichtungsermächtigung 2018 : 2.500.000,00 € 2019 : €

2020 : € 2021 : €2022 : € 2023 : €2024 : € 2025ff: €

Ausgleich bei:

PGR Hst. Zweckbestimmung €71.01.01 0709/888 56-0 EU-Programme EFRE 2014-2020 -investiv- 5.500.000,00

Auswirkungen auf Personaldaten, Leistungsziele / -kennzahlennein ja (Darstellung der Veränderungen auf gesondertem Blatt)

Die Übersicht zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU-Übersicht) istbeigefügt.nicht erforderlich.

Empfehlung der Senatorin für Finanzenfür den Haushalts- und Finanzausschuss:

Zustimmung

Stellungnahme:

V E R F Ü G U N G

1. Wie beantragt genehmigt.

2. Ausfertigungen mit der Bitte um Kenntnisnahme an(1-fach)

den Rechnungshof (1-fach)

Landeshauptkasse – (OKZ) 101 - (2-fach)

Bremen, Die Senatorin für FinanzenIm Auftrag

V

Page 60: Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 ... · Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 07.12.2015 VORLAGE FÜR DIE SITZUNG DES HAUSHALTS- UND

Begründung zum Antrag vom 18.Nov 2015 zur PGR: 71.01.01 / Ausführungen zu Art. 131a LV

Das Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo HB 2020) adressiert wesentliche Ziele aus der „Clusterstrategie 2020 für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung“, dem „Strukturkonzept Land Bremen 2020“ und dem „Masterplan Industrie – Fortschreibung 2014“. Das Programm stellt eine Ergänzung zu bestehenden Instrumenten wie Clustermanagement, Förder- und Finanzierungsprogrammen dar. Die für die Bremer Luft- und Raumfahrt wichtigen inhaltlichen Schwerpunkte sind in dem Programmpapier „StrategischePlanung für die Bremer Luft- und Raumfahrtindustrie 2020“ formuliert. Das Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo HB 2020) dient der operationellen Umsetzung der Strategie. Das LuRaFo HB 2020 und seine Begleitmaßnahmen soll in zwei Phasen umgesetzt werden. Phase A soll den Zeitraum 2016 – 2018 umfassen. Hierfür wurde ein Mittelbedarf von 6,55 Mio. € ermittelt, um sowohl die Projekte als auch die notwendigen Begleitmaßnahmen umzusetzen.Ziel der Maßnahme ist insbesondere eine Hebelwirkung für die Akquise von Drittmitteln in zukünftigen Programmen von Bund/EU/ESA für die Bremer Luft- und Raumfahrtindustrie zu erzielen. Durch die Aktivierung von industriellen Eigenmitteln für FuE am Standort werden zudem hochqualifizierte Arbeitsplätze in der Luft- undRaumfahrt in Bremen gesichert und geschaffen. Darüber hinaus soll das Netzwerk rund um EcoMaT gestärkt, um eine erfolgreiche Inbetriebnahme des EcoMaT in 2018 damit zu flankieren. Weitere Ausführungen bezgl. der Ziele und der Umsetzung des LuRaFo HB 2020 können der Deputationsvorlage Nr. 19/072-L vom 02.12.2015 und deren Anlagen entnommen werden.Die vorgesehenen Mittel zur Umsetzung von Phase A belaufen sich auf max. 6,55 Mio. € und werden durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bereitgestellt. Die Finanzierung er-folgt insbesondere über EFRE-Mittel (rd. 4,06 Mio. € investiv und rd.1,05 Mio. € konsumtiv, insgesamt rd. 5,11 Mio. €) und investive Landesmittel (ca. 1,44 Mio. €). Die Kofinanzierung der EFRE-Mittel erfolgt maßgeblich durch die industriellen Eigenmittel in den FuE-Projekten (ca. 3,73 Mio. €). Zur Finanzierung der Phase A sind folgende Verpflichtungsermächtigungen erforderlich::a.in Höhe von 5.500.000 € bei der Haushaltsstelle 0703/891 20-9 „Investitionszuschüsse für Innovationsförderung“ mit Abdeckung i.H.v. 1.500.000 € in 2016, 1,.500.000 € in 2017 und 2.500.000 € in 2018 sowie b.in Höhe von 1.050.000 € bei der Haushaltstelle 0703/686 17-6 „Förderung von Trans-ferstellen“ mit Abdeckung i.H.v. jeweils 350.000 € in den Jahren 2016, 2017 und 2018

i.A. Gürbüz

ZustimmungProduktgruppenverantwortlicher ja nein, nicht erforderlichProduktbereichsverantwortlicher ja nein, nicht erforderlichProduktplanverantwortlicher ja nein, nicht erforderlichAusschüsse ja nein, nicht erforderlichDeputation ja nein, nicht erforderlich

An dieSenatorin für Finanzenmit der Bitte um Zustimmung weitergereicht.

V

Page 61: Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 ... · Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 07.12.2015 VORLAGE FÜR DIE SITZUNG DES HAUSHALTS- UND

Technischer Erfassungsbogen

Finanzdaten

Haushaltsstelle 0703/891 20-9

Haushaltsstelle Vorjahr

Kennung konsumtiv/investiv nicht erforderlich

Zweckbestimmung Investitionszuschüsse für Innovationsförderung

Berechtigungsgruppe 71.01.01 B 700F

Art der Haushaltsstelle 1 - Haushaltsstelle

Bewirtschaftungskennzahl 700

Übertragbarkeit ja nein

Funktionenkennzahl

Konzernkennung

Konzernkennung 2

Verpflichtungsgrad nicht erforderlich=00

Drittmittelkennung nicht erforderlich=00

SfF ISP/SRF/SH/ESF-Kennung

Kennung Verrechnungen/Erstattungen nicht erforderlich=00

SfF Aufgabenfeld

Fremdbewirtschaftungszahl

SfF Haushaltsvermerk K X

SfF außerplanmäßige Hst. A N

SfF Änderung im Dispositiv K B

Produktgruppe 71.01.01

Deckungsring-Nummer

CO-Kontierung in der SAP-Systemtabelle Kostenstelle:

Innenauftrag:

Leistungsdaten

Stat. Kennzahl: Bezeichnung: Stat. Kennzahl: Bezeichnung: Einheit: Typ: Festwert Einheit: Typ: Festwert

Zuordnung zur Kennzahlengruppe Zuordnung zur Kennzahlengruppe

Reihenfolge der stat. Kennzahl: Reihenfolge der stat. Kennzahl: PBR/PGR: für PBR/PGR :

Jahresplanung Jahresplanung Verteilungsschlüssel 0 - Manuelle Verteilung Verteilungsschlüssel 0 - Manuelle Verteilung

Periode Periodenwert Periode Periodenwert 01 0102 0203 0304 0405 0506 0607 0708 0809 0910 1011 1112 12

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Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen, 18.Nov 2015Vorlage 19/ L

Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am : TOP : III.

Haushalt der Freien Hansestadt Bremen 2015Produktgruppe: 71.01.01 Wirtschaftsstrukturpolitik

Kamerale Finanzdaten:

neueHst. : 0703/686 56-9 Förderung von Transferstellen

BKZ : 700, FBZ:

Zur Verfügung stehen: nachrichtlichINSGESAMT(Anschlag)

0,00 € valutierende VE 0,00 €

Hiervon bereits erteilt 0,00 €

1.050.000,00 € Erteilung einer zusätzlichen VE

Abdeckung der beantragten 2016 : 350.000,00 € 2017 : 350.000,00 €Verpflichtungsermächtigung 2018 : 350.000,00 € 2019 : €

2020 : € 2021 : €2022 : € 2023 : €2024 : € 2025ff: €

Ausgleich bei:

PGR Hst. Zweckbestimmung €71.01.01 0709/686 56-9 EU-Programme EFRE 2014-2020 -konsumtiv -- 1.050.000,00

Auswirkungen auf Personaldaten, Leistungsziele / -kennzahlennein ja (Darstellung der Veränderungen auf gesondertem Blatt)

Die Übersicht zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU-Übersicht) istbeigefügt.nicht erforderlich.

Empfehlung der Senatorin für Finanzenfür den Haushalts- und Finanzausschuss:

Zustimmung

Stellungnahme:

V E R F Ü G U N G

1. Wie beantragt genehmigt.

2. Ausfertigungen mit der Bitte um Kenntnisnahme an(1-fach)

den Rechnungshof (1-fach)

Landeshauptkasse – (OKZ) 101 - (2-fach)

Bremen, Die Senatorin für FinanzenIm Auftrag

V

Page 64: Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 ... · Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 07.12.2015 VORLAGE FÜR DIE SITZUNG DES HAUSHALTS- UND

Begründung zum Antrag vom 18.Nov 2015 zur PGR: 71.01.01 / Ausführungen zu Art. 131a LV

Das Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo HB 2020) adressiert wesentliche Ziele ausder „Clusterstrategie 2020 für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung“, dem „Strukturkonzept Land Bremen 2020“ und dem „Masterplan Industrie – Fortschreibung 2014“. Das Programm stellt eine Ergänzung zu bestehenden Instrumenten wie Clustermanagement, Förder- und Finanzierungsprogrammen dar. Die für die Bremer Luft- und Raumfahrt wichtigen inhaltlichen Schwerpunkte sind in dem Programmpapier „Strategische Planung für die Bremer Luft- und Raumfahrtindustrie 2020“ formuliert. Das Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo HB 2020) dient der operationellen Umsetzung der Strategie. Das LuRaFo HB 2020 und seine Begleitmaßnahmen soll in zwei Phasen umgesetzt werden. Phase A soll den Zeitraum 2016 – 2018 umfassen. Hierfür wurde ein Mittelbedarf von 6,55 Mio. € ermittelt, um sowohl die Projekte als auch die notwendigen Begleitmaßnahmen umzusetzen.Ziel der Maßnahme ist insbesondere eine Hebelwirkung für die Akquise von Drittmitteln in zukünftigen Programmen von Bund/EU/ESA für die Bremer Luft- und Raumfahrtindustrie zu erzielen. Durch die Aktivierung von industriellen Eigenmitteln für FuE am Standort werden zudem hochqualifizierte Arbeitsplätze in der Luft- undRaumfahrt in Bremen gesichert und geschaffen. Darüber hinaus soll das Netzwerk rund um EcoMaT gestärkt, um eine erfolgreiche Inbetriebnahme des EcoMaT in 2018 damit zu flankieren. Weitere Ausführungen bezgl. der Ziele und der Umsetzung des LuRaFo HB 2020 können der Deputationsvorlage Nr. 19/072-L vom 02.12.2015 und deren Anlagen entnommen werden.Die vorgesehenen Mittel zur Umsetzung von Phase A belaufen sich auf max. 6,55 Mio. € und werden durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bereitgestellt. Die Finanzierung er-folgt insbesondere über EFRE-Mittel (rd. 4,06 Mio. € investiv und rd.1,05 Mio. € konsumtiv, insgesamt rd. 5,11 Mio. €) und investive Landesmittel (ca. 1,44 Mio. €). Die Kofinanzierung der EFRE-Mittel erfolgt maßgeblich durch die industriellen Eigenmittel in den FuE-Projekten (ca. 3,73 Mio. €). Zur Finanzierung der Phase A sind folgende Verpflichtungsermächtigungen erforderlich::a.in Höhe von 5.500.000 € bei der Haushaltsstelle 0703/891 20-9 „Investitionszuschüsse für Innovationsförderung“ mit Abdeckung i.H.v. 1.500.000 € in 2016, 1,.500.000 € in 2017 und 2.500.000 € in 2018 sowie b.in Höhe von 1.050.000 € bei der Haushaltstelle 0703/686 17-6 „Förderung von Trans-ferstellen“ mit Abdeckung i.H.v. jeweils 350.000 € in den Jahren 2016, 2017 und 2018

i.A. Gürbüz

ZustimmungProduktgruppenverantwortlicher ja nein, nicht erforderlichProduktbereichsverantwortlicher ja nein, nicht erforderlichProduktplanverantwortlicher ja nein, nicht erforderlichAusschüsse ja nein, nicht erforderlichDeputation ja nein, nicht erforderlich

An dieSenatorin für Finanzenmit der Bitte um Zustimmung weitergereicht.

V

Page 65: Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 ... · Senatorin für Finanzen Schröder Referat 20 Tel.: 361-2426 07.12.2015 VORLAGE FÜR DIE SITZUNG DES HAUSHALTS- UND

Technischer Erfassungsbogen

Finanzdaten

Haushaltsstelle 0703/686 56-9

Haushaltsstelle Vorjahr

Kennung konsumtiv/investiv nicht erforderlich

Zweckbestimmung Förderung von Transferstellen

Berechtigungsgruppe 71.01.01 B 700F

Art der Haushaltsstelle 1 - Haushaltsstelle

Bewirtschaftungskennzahl 700

Übertragbarkeit ja nein

Funktionenkennzahl

Konzernkennung

Konzernkennung 2

Verpflichtungsgrad nicht erforderlich=00

Drittmittelkennung nicht erforderlich=00

SfF ISP/SRF/SH/ESF-Kennung

Kennung Verrechnungen/Erstattungen nicht erforderlich=00

SfF Aufgabenfeld

Fremdbewirtschaftungszahl

SfF Haushaltsvermerk K X

SfF außerplanmäßige Hst. A N

SfF Änderung im Dispositiv K B

Produktgruppe 71.01.01

Deckungsring-Nummer

CO-Kontierung in der SAP-Systemtabelle Kostenstelle:

Innenauftrag:

Leistungsdaten

Stat. Kennzahl: Bezeichnung: Stat. Kennzahl: Bezeichnung: Einheit: Typ: Festwert Einheit: Typ: Festwert

Zuordnung zur Kennzahlengruppe Zuordnung zur Kennzahlengruppe

Reihenfolge der stat. Kennzahl: Reihenfolge der stat. Kennzahl: PBR/PGR: für PBR/PGR :

Jahresplanung Jahresplanung Verteilungsschlüssel 0 - Manuelle Verteilung Verteilungsschlüssel 0 - Manuelle Verteilung

Periode Periodenwert Periode Periodenwert 01 0102 0203 0304 0405 0506 0607 0708 0809 0910 1011 1112 12


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