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Ergebnisse der Betriebsprüfung 2015

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Page 1: Ergebnisse der Betriebsprüfung 2015

Steuer-Luchs

Ergebnisse der Betriebsprüfung 2015

Das Bundesministerium der Finanzen hat vor kurzem die Ergebnisse der Betriebsprüfung für

das Jahr 2015 veröffentlicht. Im Jahr 2015 waren bundesweit 13.620 Betriebsprüfer unter-

wegs, die 191.787 Betriebe prüften. Das entspricht einer Prüfungsquote von 2,4 % bezogen

auf die 7.920.418 Betriebe, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind. Dabei

wurde ein Mehrergebnis von 16,8 Milliarden Euro erzielt. Von diesem entfällt ein Mehrergeb-

nis von 12,8 Milliarden Euro auf die Prüfung von Großbetrieben. Von den 196.402 Großbe-

trieben wurden im Jahr 2015 41.886 Betriebe, also 21,3 % geprüft. Im Vergleich dazu wur-

den von 1.214.853 Kleinbetrieben lediglich 39.126 geprüft, das entspricht einer Quote von

3,2 %.

Für die Finanzverwaltung zählt das Mehrergebnis. Im Gegensatz dazu bedeutet eine Prü-

fung für den Unternehmer neben den Steuernachzahlungen zusätzlich einen enormen zeitli-

chen Mehraufwand, Kosten und nicht zuletzt auch Nerven. Bei Großbetrieben hat es

manchmal den Anschein, dass ständig ein Prüfer im Haus ist. So geben sich die verschiede-

nen Betriebsprüfer, der „normalen“ Prüfung und der Sonderprüfungen, wie z.B. Lohnsteuer-,

Umsatzsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung, quasi die Klinke in die Hand.

Wie oft ein Unternehmen geprüft wird, hängt davon ab, in welche Größenklasse es fällt. Seit

dem 01. Januar 2016 gibt es folgende Größenmerkmale:

Autohandelsbetriebe

Großbetriebe: Umsatzerlöse über 8,0 Millionen € oder Steuerlicher Gewinn über 310.000 €

Mittelbetriebe: Umsatzerlöse über 1,0 Millionen € oder Steuerlicher Gewinn über 62.000 €

Kleinbetriebe: Umsatzerlöse über 190.000 € oder Steuerlicher Gewinn über 40.000 €

Servicebetriebe

Großbetriebe: Umsatzerlöse über 6,2 Millionen € oder Steuerlicher Gewinn über 370.000 €

Mittelbetriebe: Umsatzerlöse über 840.000 € oder Steuerlicher Gewinn über 70.000 €

Kleinbetriebe: Umsatzerlöse über 190.000 € oder Steuerlicher Gewinn über 40.000 €

Wird Ihr Betrieb als Großbetrieb eingestuft, was bei Autohausbetrieben auf Grund der teuren

Waren sehr schnell der Fall ist, dann können Sie von einer lückenlosen Prüfung Ihres Unter-

nehmens ausgehen. Das bedeutet für Großbetriebe, dass alle drei bis vier Jahre der Be-

triebsprüfer da ist und die letzten drei oder vier Jahre aufrollt.

Hinweis:

Beachten Sie ein paar Grundregeln, die für alle Betriebsprüfungen gelten. Kontrollieren Sie

zunächst die Prüfungsanordnung, welche Zeiträume und welche Steuerarten geprüft werden.

Treten Sie dem Betriebsprüfer freundlich entgegen, benennen Sie ihm einen Ansprechpart-

ner und achten Sie darauf, dass er die angeforderten Belege und Aufzeichnungen zeitnah

erhält. Und nehmen Sie Ihren steuerlichen Berater zeitnah mit ins Boot, damit dieser gege-

benenfalls Anfragen direkt mit dem Prüfer bespricht. So sollte doch die nächste Betriebs-

prüfung gelingen.