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Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage und Abfindung

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Präsentation für Krankenpfleger-/innen an der Agnes-Carll-Schule (Krankenhaus Nordwest) in Frankfurt (2009) mit: Kündigungsschutzklage und Abfindung

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Page 1: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage und Abfindung

ARBEITSRECHT II

Agnes.Carll.Schule

Page 2: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage und Abfindung

Kündigungsschutzklage

Abwehrung der ordentlichen Kündigung Zulässigkeit

Zuständigkeit der Arbeitsgerichte Klageart und Klageinteresse (Beseitigung der

Sozialwidrigkeit) Klagefrist (3 Wochen)

Begründetheit (muss sozial gerechtfertigt sein) Wirksames Arbeitsverhältnis, das gekündigt

wurde Wirksamkeit der Kündigung

Page 3: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage und Abfindung

Kündigungsschutzklage II

Eingreifen des Kündigungsschutzes nach KSchG KSchG anwendbar Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein

Personenbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigung Betriebsbedingte Kündigung

Verhältnismäßigkeit Sozialauswahl Grundkündigungsfrist eingehalten

Beifügen der Stelle des Betriebsrates Kein gesetzlicher Abfindungsanspruch bei KSK

Page 4: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage und Abfindung

Kündigungsschutzklage III

Abwehrung der außerordentlichen Kündigung

Zulässigkeit Zuständigkeit der Arbeitsgerichte Klageart und Klageinteresse Klagefrist

Begründetheit (durch wichtigen Grund gerechtfertigt) Wirksames Arbeitsverhältnis, dass

außerordentlich gekündigt wurde

Page 5: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage und Abfindung

Kündigungsschutzklage IV

Wirksamkeit der Kündigung Vorliegen eines wichtiges

Kündigungsgrundes Tatsachen sprechen gegen Fortsetzung Dringende Verdachtsmomente Vertrauen irreparabel zerstört

Interessenabwägung Erfolglose Fortsetzung und vorherige

Abmahnung Unzumutbarkeit der Kündigung bis zum

regulären Kündigungstermin

Page 6: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage und Abfindung

Kündigungsschutzklage V

Bei Feststellen des Gerichts, dass Kündigung ungerechtfertigt war (= somit Klage begründet)

1.: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses 2.: wenn dieses nicht möglich ist:

Zahlung einer angemessenen Abfindung (Verlierer trägt alle Kosten des

Verfahrens)

Page 7: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage und Abfindung

Abfindungsanspruch, § 1a KSchG Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch

auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung Hintergrund: Prozesse werden meist nur

um Abfindung geführt. Arbeitnehmer muss aber Angebot des

Arbeitnehmers nicht annehmen. Nur eine Möglichkeit.

Page 8: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage und Abfindung

Abfindung II

Voraussetzungen Keine Kündigungsschutzklage Hinweis des Arbeitgebers auf dringende

betriebliche Gründe im Kündigungsschreiben Ebenso Hinweis auf möglichen

Abfindungsanspruch Schriftformerfordernis nach § 623 BGB (nicht

E-Mail) Höhe: 0,5 Bruttomonatsgehälter nach

Jahren der Betriebszugehörigkeit

Page 9: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage und Abfindung

Abfindung III

Bei Unterlassen des Hinweises, falsches Berechnen, Nichtbenennen der Abfindungssumme ist Abfindungsanspruch nicht wirksam entstanden Ungünstig für Arbeitgeber, weil... Arbeitnehmer kann dann aus

Klarstellungsgründen Kündigungsschutzklage einreichen

Das Gericht kann eine höhere als gesetzliche vorgeschriebene Abfindung geben...