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durchblick Das Magazin der BKK advita Ausgabe 1-2015 www.bkk-advita.de Seite 4 > Verbesserungen in der Pflege Seite 6 > Top-Tipps gegen Frühjahrsmüdigkeit

durchblick Ausgabe 1 / 2015

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durchblickDas Magazin der BKK advita

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www.bkk-advita.de

Seite 4 > Verbesserungen in der Pflege

Seite 6 > Top-Tipps gegen Frühjahrsmüdigkeit

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Vorwort

Liebe Leserinnen,liebe Leser,

was sich im vergangenen Jahr bereits abzeichnete, erfährt in den ers­ten Monaten des laufenden Jahres seine Fortsetzung. Die BKK advita wird von einem zunehmend größeren Publikum als die Krankenkasse wahrgenommen, die nicht nur mit ihrer alternativen Leistungsvielfalt, sondern auch durch ihre ökologische Unternehmensausrichtung als erste umweltzertifizierte Krankenkasse Deutschlands auffällt.

Deutlich wird dies vor allem bei der Neukundenentwicklung. Während wir uns bereits 2014 mit 1.058 Neukunden über einen fünf jährigen Höchststand freuen durften, gegenüber 2013 bedeutete dies einen Anstieg um 27 Prozent, haben wir in den ersten beiden Monaten 2015 mit 200 Neukunden schon wieder eine neue Bestmarke erreicht.

Dies zeigt uns, dass wir den richtigen Weg beschreiten.

Die Finanzentwicklung zeigt sich darüber hinaus ebenfalls verbessert. Während wir vor wenigen Wochen noch mit einem deutlichen Ausgabenüberschuss von bis zu einer Million Euro für 2014 rechnen mussten, werden wir das Minus in einem Jahr bundesweit avisierter Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nunmehr auf voraussicht­lich 400 Tausend Euro begrenzen können.

Spürbar verbessert zeigen wir uns auch nach den vorliegenden Ergeb­nissen der Kundenbefragung in 2014. Die Einschätzung der befrag­ten Kunden offenbaren aber auch weitere Verbesserungspotenziale. Vor allem geht es darum, unsere schriftliche Kommunikation noch verständlicher und einfacher zu gestalten, Sachverhalte individuell zu adressieren und unseren Kunden aktiv Lösungen und Hilfestellungen anzubieten. Wir nehmen uns diese Anregungen gerne zu Herzen und haben bereits mit den ersten Schritten dahin begonnen.

Weniger erfreut sind wir über die endgültige Ablehnung unseresVorsorgeangebots für Menschen mit überwiegend veganer oder vegetarischer Ernährung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Da wir die vorgesehene Regelung für rechtskonform halten, prüfen wir rechtliche Schritte gegen die Ablehnung.

Es gibt also auch 2015 viel zu tun. Wir packen es an.

IhrNorbert PasternackVorstand

Herausgeber: BKK advita, Mainzer Str. 5, 55232 Alzey,Tel. 06731 9474­150, Fax 06731 9474­209, www.bkk­advita.de, E­Mail: info@bkk­advita.deRedaktion: Tobias Palm, Axel Kayser, Friedhelm ZohmFotoquellen: siehe einzelne SeitenGrafische Gestaltung und Druckvorstufe: D­Sign­Grafix GmbH, Gottlieb­Daimler­Str. 9, Am Kaiser‘s Turm 2, 74076 Heilbronn, Tel. 07131 89866­333, www.dsg1.de, E­Mail: [email protected], Vertrieb: KKF­Verlag, Martin­Moser­Str. 23, 84497 Altötting, Tel. 08671 5065­10 Erscheinungsweise: viermal jährlichProjektidee: SDO GmbH, Weidelbach 11, 91550 Dinkelsbühl, Tel. 09857 9794­10, Fax 09857 9794­50, www.sdo.de, E­Mail: [email protected]: Preise und Informationen unter www.bkk­anzeigen.de Auflage: 25.800 Exemplare Bezugsquelle: direkt bei der BKK advitaKeine Reproduktion des Inhalts ohne schrift liche Genehmigung des Heraus­gebers. Für unverlangt eingesandte Manu skripte, Fotos etc. übernimmt der Her ausgeber keine Haftung. Wir behalten uns das Recht vor, Leserbeiträge auszugsweise bzw. in ge kürz ter Fassung zu veröffentlichen. Das Magazin dient der BKK advita da zu, ihre gesetzlichen Ver pflich tungen zur Auf­klärung der Versicherten über deren Rechte und Pflichten in der Sozial ver­sicherung zu erfüllen. Rechts ver bindlich für sozialrecht liche Themen sind Gesetz und Satzung.

Impressum

Vorwort, Impressum, Inhalt 02

Kurzinformationen 03

Das erste Pflegestärkungsgesetz 04

Frühjahrsmüde vs. Frühjahrsgefühle 06

Satzungsnachträge 08

Kosten im Gesundheitswesen 09

Kooperation Barmenia 10

Denksport 11

Inhalt Ausgabe 1-2015

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Kurzinformationen

Die BKK advita bleibt über das

Jahr 2014 hinaus umweltzertifiziert

durch den TÜV Süd nach ISO 1400:

2004 bis zum Jahr 2018

Mit vielen Maßnahmen wird die BKK advita ihrem

Anspruch auf nachhaltige, ökologisch verantwort­

liche Unternehmensführung gerecht. So haben wir

gemeinsam mit der Arktik GmbH in Hamburg seit

1.10.2014 bis zum 31.12.2014 durch die Unter­

stützung von Gold­Standard*­Klimapro jekten

4,7 Tonnen CO² zu 100 Prozent ausgeglichen.

Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einem

Windenergieprojekt.

* Der Gold­Standard ist der führende, unabhängige

Qualitäts standard für Klimaschutzprojekte.

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www.bkk-advita.de – die neue Website ist online

Mehr Transparenz, modernes Design und neue Features. Die BKK advita realisiert ein

neues Websitekonzept. Inspiriert durch den Wunsch nach mehr Klarheit und Emotio­

nalität hat die BKK advita ihre Kommunikationsmittel vereinfacht. Medienübergreifen­

de Informationen bieten dem Kunden die Chance, schneller an detaillierte Informatio­

nen zu gelangen.

Eine weitere Erneuerung ist die mögliche Verlinkung zu sozialen Netzwerken/Wikis

und ein BKK advita­Blog, über die User direkte Informationen zum Unternehmen, des

Vorstands oder des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit beziehen kann. Die Webseite stellt

damit einen zentralen Kommunikationspunkt dar, bei dem alle Online­Informationen

der BKK advita zusammenlaufen.

Verleihung Alternativer

Gesundheitspreis 2014

Die Bauunternehmung Krieger und Schramm

und der Partner für erneuerbare Energie-

Projekte, die Juwi-Gruppe, auf den ersten

beiden Plätzen.

Der rheinland­pfälzische Umwelt­Staats sekretär

Dr. Thomas Griese ehrte im Februar auf der Messe

BIOFACH in Nürnberg das Bauunternehmen

Krieger + Schramm GmbH & Co. KG aus Dingelstädt

und die rheinhessische Juwi­Gruppe als Partner für

erneuerbare Energien als Gewinner des alternativen

Gesundheitspreises der BKK advita mit einem Preis­

geld in Höhe von 2.500 bzw. mit 2.000 Euro. Der

weitere Finalist, Georgs Bioladen in Melle, wurde

ebenfalls prämiert.

Den Unternehmen ist es gelungen, aufgrund ihrer

langfristig angelegten, gleichermaßen ökonomisch,

ökologisch und sozial ausgerichteten Strategie einen

Beitrag zu mehr Umwelt­ und Sozialverträglichkeit

in der Gesellschaft zu leisten.

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Wir würden uns freuen, Sie auf folgenden Veranstaltungen begrüßen zu dürfen:Termin Event Ort

15.04.2015 BKK advita Workshop / Koch­Event Alzey 30.04.2015 BKK advita Workshop / Koch­Event Alzey 20. – 22.05.2015 KlimaFach Ludwigshafen 09.09.2015 Gesundheitstag / Betriebe Alzey

17. – 18.10.2015 Heldenmarkt Frankfurt 24. – 25.10.2015 Heldenmarkt Stuttgart 14. – 15.11.2015 Heldenmarkt Berlin

Bitte merken Sie sich diese Termine bereits heute vor. Selbstverständlich erreichen Sie uns aktuell auch via Facebook, Twitter und XING. Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Sie!

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Verbesserung in der pflegerischen Versorgung …… durch das erste Pflegestärkungsgesetz seit Jahresbeginn

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Die Kurzzeitpflege

Mit der neuen Gesetzesänderung ist nun geregelt, dass ab 1. Januar 2015 für Leistungen der Kurzzeitpflege 1.612 Euro für 28 Tage im Kalenderjahr aufgewendet werden können und sich der Leistungs­anspruch der Kurzzeitpflege um den vollen Betrag der Verhinde­rungspflege verdoppeln lässt. Somit kann die Dauer auf maximal acht Wochen und der Betrag bis insgesamt 3.224 Euro in Anspruch genommen werden. Der bereits beanspruchte Erhöhungsbetrag der Verhinderungspflege wird jedoch auf die Verhinderungspflege ange­rechnet.

Neu ist auch, dass Pflegebedürftige der Pflegestufe „0“ ebenfalls Anspruch auf Kurzzeitpflege haben.

Die VerhinderungspflegeDie Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist oder wegen Urlaubs nicht der Pflegetätigkeit nachkommen kann. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege von maximal 28 Tagen auf jetzt 42 Tage ausgeweitet worden.

Nun dürfen die noch nicht in Anspruch genommenen Beträge der Kurzzeitpflege maximal 50 v. H. (806 Euro), auf die Verhinderungs­pflege umgeschichtet werden, so dass ein Anspruch von sechs Wochen bis zu einem Betrag von 2.418 Euro möglich ist. Die bereits beanspruchten Beträge der Kurzzeitpflege werden auch hier auf die Kurzzeitpflege angerechnet.

Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige kann der Zeitraum auf sechs Wochen im Kalenderjahr ausgeweitet werden, allerdings sind hier die Aufwendungen auf den eineinhalb­fachen Betrag des Pflege­geldes begrenzt.

Seit dem 1. Januar 2015 wurden Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige spürbar ausgeweitet. Dies

betrifft Verbesserungen durch Leistungserhöhungen um 4 v. H., zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

sowie längere Anspruchszeiträume in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

PflegestufeLeistungshöhe

– allgemein –

Leistungshöhe– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –

0 – 123 Euro

I 244 Euro 316 Euro

II 458 Euro 545 Euro

III 728 Euro 728 Euro

Höhe des Pflegegeldes ab 1. Januar 2015

PflegestufeLeistungshöhe

– allgemein – Leistungshöhe

– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –

0 231 Euro

I 468 Euro 689 Euro

II 1.144 Euro 1.298 Euro

III 1.612 Euro 1.612 Euro

Höhe der Sachleistungen ab 1. Januar 2015

PflegestufeLeistungshöhe

– allgemein –

Leistungshöhe– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –

0

I 1.064 Euro 1.064 Euro

II 1.330 Euro 1.330 Euro

III 1.612 Euro 1.612 Euro

III + (Härtefall) 1.995 Euro 1.995 Euro

Vollstationäre Pflege ab 1. Januar 2015

PflegestufeLeistungshöhe

– allgemein –

Leistungshöhe– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –

0 231 Euro

I 468 Euro 689 Euro

II 1.144 Euro 1.298 Euro

III 1.612 Euro 1.612 Euro

Tages- und Nachtpflege ab 1. Januar 2015

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Pflege

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Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel und Umbaumaß-nahmenDer Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Vor­liegen einer Pflegestufe erhöht sich von 31 auf 40 Euro je Monat.

Ebenfalls können für die Umbaumaßnahmen seit dem 1. Januar 2015 höhere Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Bisher lag der Aufwendungsbetrag bei 2.557 Euro, aktuell wurde dieser Betrag auf 4.000 Euro erhöht. Hierbei gilt, dass die noch nicht in Anspruch genommenen Beträge für Umbaumaßnahmen mit in das Jahr 2015 übertragen werden dürfen.

Für pflegebedürftige in Wohngemeinschaften wird der Leistungs­anspruch von 10.228 Euro auf 16.000 Euro angehoben.

Leistungen der Tages- und NachtpflegeBislang wurden die Leistungen der Tages­ und Nachtpflege und am­bulante Pflegeleistungen aufeinander angerechnet; von nun an ist es möglich, den vollen Betrag zu nutzen. Das heißt, wenn Leistungen der Tages­ und Nachtpflege in Anspruch genommen werden, stehen dem Pflegebedürftigen die vollen 100 Prozent des Pflegegeldes oder der Pflegesachleistung zur Verfügung.

Auch Pflegebedürftige der Pflegestufe „0“ haben seit dem 1. Januar 2015 Anspruch auf Leistungen der Tages­ und Nachtpflege.

Ambulante WohngruppenUm eine Präsenzkraft in diesen Wohnformen sicherzustellen, stehen Pflegebedürftigen der Pflegestufe „0“ nun auch 205 Euro monatlich an zusätzlichen Leistungen zur Verfügung. Der Zuschuss der Pflege­stufen I bis III wird von 200 Euro auf 205 Euro erhöht.

PflegeunterstützungsgeldIn einer akuten Krankheitssituation ist es oft den Angehörigen nicht immer möglich, neben der beruflichen Belastung auch die schwie­rige Pflegesituation zu organisieren. Ab dem 1. Januar 2015 gibt es

folglich für Beschäftigte eine Lohnersatzzahlung. Dies wird in ähnli­cher Form wie das Kinderkrankengeld berechnet und gezahlt. Damit ist es möglich, für insgesamt zehn Tage den Verdienstausfall gegen Nachweis bei der Pflegekasse zu beantragen.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Zusätzliche Betreuungsleistungen waren bisher nur nur für Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz möglich. Seit dem 1. Januar 2015 erhalten auch Pflegebedürftige, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, solche Leistungen.

Damit ist es möglich, Kosten der Kurzzeitpflege, der Verhinderungs­pflege, der Tages­ und Nachtpflege oder beispielsweise Betreuungs­kosten durch einen ambulanten Pflegedienst sowie anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote zu finanzieren.

Dies gilt auch für die neu eingeführten niedrigschwelligen Entlas­tungs leistungen, insbesondere Leistungen von Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Alltags­ und Pflege begleiter.

Für die Pflegestufen 0 bis III steht grundsätzlich ein Grundbetrag von 104 Euro zur Verfügung. Bei Vorliegen eines besonders hohen Bedarfs an Betreuung und Beaufsichtigung steht ein erhöhter Betrag in Höhe von 208 Euro zu.

Um diese Leistung noch auszuweiten, können bei sichergestellter Pflege bis zu 40 Prozent des nicht vollumfänglich genutzten Sach­leistungsbetrages für anerkannte niedrigschwellige Angebote auf­gewandt werden.

Für die Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen bedarf es der Antragsstellung – auch das Einreichen einer Rechnung wird als Antrag angesehen.

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Gesundheit

Von schlafsüchtig bis Schmetterlinge im Bauch Das Interessante an typischen „Frühjahrs­Symptomen“: Es gibt sowohl positive als auch negative Ausformungen. Zu erstgenannten gehören zum Beispiel die berühmten Früh­lingsgefühle. Nicht nur die Natur erwacht, auch wir Menschen fühlen uns oft beschwingt, voll Tatendrang – Stichwort Frühjahrsputz – oder bereit für neue Liebe und neue Pläne. Der Grund dafür? Unter anderem die helleren Tage. Das Licht sendet nämlich dem Hirn Signale, weniger vom Hormon Melatonin auszu­schütten, das für Schläfrigkeit sorgt.

Warum also kann es trotzdem zur typischen Frühjahrsmüdigkeit kommen? Ganz einfach: Mit mal zwanzig Grad und Sonnenschein, mal Regen und frostigen Temperaturen fordert der Frühling mit seinen Kapriolen unseren Organismus ordentlich heraus. Denn für den Körper bedeutet die ständige Änderung Aufwand: Er muss sich den äußeren Umständen anpassen und auf das Ende des Winters einpendeln. Das braucht eine gewisse Zeit. Und die sollten Sie sich zugestehen.

Wetterumschwung kann Kopfschmerzen bringen

Kopfweh, Kreislaufprobleme und Schwindel sind bei solchen Wetterumschwüngen keine

Seltenheit. Steigen die Temperaturen, erweitern sich nämlich auch die Gefäße. Besonders gut lässt

sich dieser Effekt zum Beispiel in der Sauna beobachten. Dadurch versackt das Blut und der Kopf beginnt zu dröhnen. Umge­kehrt ziehen sich die Gefäße bei Kälte zusammen, was den Blutdruck steigen lässt und Schwindel verursachen kann.

Top vorbereitet ins Frühjahr startenAllen möglichen Wetterkapriolen zum Trotz: Wer fit ins Frühjahr star­ten will, sollte raus an die frische Luft. Denn die zunehmende Sonnen­stärke sorgt nicht nur für Vitamin D, das die Knochen stärkt und die Müdigkeit vertreiben hilft, sondern lässt den Körper auch Serotonin ausschütten. Dieses „Glückshormon“ sorgt für gute Laune und fördert die – genau! – Frühlingsgefühle. Doch Achtung: So gut Bewegung auch tut und so sehr sie das Erwachen aus dem Winterschlaf ankurbelt, sollte sie doch nicht übertrieben werden. Lieber langsam

Frühjahrsmüde vs. FrühjahrsgefühleSo wechselhaft wie das Frühjahr selbst, ist für viele Menschen auch die Stimmungslage in dieser Jahreszeit.

Doch woher kommt das? Und was lässt sich gegen die Wetterfühligkeit tun?

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Top-Tipps gegen

Frühjahrsmüdigkeit

• Vollkornprodukte liefern ausreichend Ballaststoffe in der täglichen

Kost. Sie sind wichtig, da sie die Verdauung fördern und somit die

Ausscheidung von Giftstoffen aller Art beschleunigen. Besonders

ballaststoffreich sind Vollkornprodukte, rohes Gemüse und Hülsen­

früchte.

• Viel trinken! Kräutertees, Mineralwasser oder Fruchtsäfte (pur

oder mit Mineralwasser gemischt) versorgen den Körper mit ausrei­

chend Flüssigkeit. Besonders lecker ist unser Vitality­Mixgetränk mit

jeder Menge Vitaminen: 80 ml Multivitaminsaft, 40 ml Möhrensaft,

40 ml Bitter Lemon. Die Zutaten einfach in ein hohes Glas gießen

und verrühren.

• Essen Sie Bananen. Denn die sind dank ihrer essenziellen Amino­

säuren echte Fitmachersnacks. Ihr Frucht­ und Traubenzucker hilft

zudem, ein Leistungstief zu überwinden.

• Kneippsche Anwendungen machen munter. Machen Sie tags­

über zwischendurch ein Armbad, bei dem beide Arme bis zum

Ellen bogen für einige Sekunden in kaltes Wasser getaucht werden.

rantasten und dem Körper die Chance geben, sich wieder an die neu erwachende Natur zu gewöhnen. Speziell Allergiker oder Menschen mit Herz­Kreislauf­Erkrankungen, denen die erblühende Natur und veränderte Wetterlage ohnehin zu schaffen machen, sollten die Aktivität behutsam steigern. Zudem gilt: an schönen warmen Tagen die Sonnencreme nicht vergessen. Gerade nach den wenig sonnigen Wintermonaten.

Grundsätzlich hilfreich gegen den Müdigkeits­Faktor kann eine ver­nünftige Menge Vitamin C sein. Das steigert die Wachheit und Leis­tungsfähigkeit und hilft, vor Infektionen zu schützen. Zusatzpräparate müssen dazu nicht herangezogen werden. Zitrusfrüchte, Beeren, Paprika, Kohl und Broccoli liefern auf natürliche Weise ordentlich Vitamin C.iS

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Satzungsnachtrag Nr. 18

Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben

vom 22. Dezember 2014 den Satzungsnachtrag

Nr.18 wie folgt genehmigt:

Artikel I§ 9 Kassenindividueller ZusatzbeitragssatzDie Betriebskrankenkasse erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag gemäß § 242 Absatz 1 SGB V.Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt 0,9 Prozentmonatlich der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.

§ 10 Fälligkeit der BeiträgeIV entfälltV entfällt.

Artikel IIInkrafttretenDer Verwaltungsrat hat diesen Nachtrag zur Satzung inseiner Sitzung am 12. Dezember 2014 beschlossen.

Er tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.Alzey, den 12. Dezember 2014, gez. Hasan Isilak,Vorsitzender des Verwaltungsrats

Satzungsnachtrag Nr. 19

Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben

vom 16. Januar 2015 den Satzungsnachtrag Nr. 19

wie folgt genehmigt:

Artikel I§ 13a ModellvorhabenIII Die Leistungen des Modellvorhabens können alle Versicherten der BKK advita in Anspruch nehmen, die­ das 9. Lebensjahr vollendet haben,­ einen Anspruch auf Biofeedback­Behandlung aufgrund

einer vor liegenden, vertragsärztlichen Heilmittelverordnung haben,

­ infolge einer Kopfschmerz­/Migräne­Erkrankung einen prog nostisch kurz oder länger dauernden Behandlungs­bedarf (Diagnosegruppen: Kopfschmerzen vom Span­nungstyp/Migräne) haben und

­ sich schriftlich mit der Durchführung nach diesem Modell­vorhaben einverstanden erklärt haben.

Die Teilnahme ist freiwillig.

Es gelten die in der Vereinbarung mit der Deutschen Gesell­schaft für Biofeedback e.V. festgelegten Regelungen, die Bestandteil der Satzung sind. Beginn und Ende der Teilnahme am Modellvorhaben richten sich nach der durch die vertrags­ärztliche Verordnung definierten Behandlungsserie.Die BKK advita informiert die Versicherten über den Inhalt und die Ziele des Modellvorhabens sowie über die jeweilsteilnehmenden Ärzte im Internet (www.bkkadvita.de).Das Modellvorhaben wird wissenschaftlich begleitet undausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung wird gemäߧ 65 SGB V veröffentlicht. Das Modellvorhaben beginntam 1. Januar 2012 und endet am 31. Dezember 2016.

Artikel IIInkrafttretenDer Verwaltungsrat hat diesen Nachtrag zur Satzung in seiner Sitzung am 12. Dezember 2014 beschlossen.

Er tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.Alzey, den 12. Dezember 2014, gez. Hasan Isilak,Vorsitzender des Verwaltungsrats

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Intern

Kosten im GesundheitswesenDie Verwaltungskosten und Vorstandsgehälterder Krankenkassen

Neben der Beitragsstabilität war eine grö­

ßere Transparenz der Ausgaben im Gesund­

heitssystem eines der vorrangigen Ziele der

Gesundheitsreform 2004. Die Versicherten

und Arbeitgeber sollten besser nachvollzie­

hen können, wofür ihre Beiträge ausgegeben

werden. Dieses Ziel unterstützt die BKK advita

uneingeschränkt. Eine besondere Rolle beim

Thema Transparenz spielen die Verwaltungs­

kosten der Krankenkassen. Dazu gehören

auch die Gehälter der Kassenvorstände. Nach

dem Sozialgesetzbuch (SGB IV, § 35a, Abs. 6)

ist auch die BKK advita verpflichtet, die Höhe

der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vor­

standsmitglieder einschließlich Nebenleistungen

sowie wesentlicher Versorgungsregelungen im

Bundesanzeiger sowie in der eigenen Mitglie­

derzeitschrift zu veröffentlichen. Immer wieder

werden die Verwaltungskosten der gesetz lichen

Krankenkassen thematisiert, wenn es um die

Kosten unseres Gesundheitswesens geht. Bis­

weilen wird sogar versucht, den Eindruck zu

erwecken, die Verwaltungskosten seien einer

der maßgeblichen Gründe für die scheinbar

unaufhaltsamen Kostensteigerungen. Doch

einer näheren Betrachtung hält dieser Vorwurf

nicht stand.

Das alles gehört zu den Verwaltungskosten

Zu den Verwaltungskosten von gesetzlichen

Krankenkassen gehören neben den sogenann­

ten sächlichen Verwaltungskosten wie Gebäu­

demieten, Kosten für Telekommunikation, tech­

nische Geräteausstattung, EDV­Software u. Ä.

auch die „persönlichen Verwaltungskosten“,

die vorwiegend Gehälter, Alterssicherungen

usw. umfassen. Hinzu kommen u. a. Kosten für

Rechtsverfolgung, für Schiedsämter, für Patien­

tenberatung bei Verdacht von Behandlungsfeh­

lern, für den Medizinischen Dienst und vieles

andere mehr. Bereits hier wird deutlich, dass

hinter dem etwas angestaubten Begriff der Ver­

waltungskosten echte Dienstleistungsaufwen­

dungen für Versicherte und Patienten stehen.

Verwaltungskosten sind überwiegend

Personalkosten

Die Betreuung der Versicherten wird – trotz

immer leistungsfähigerer Daten­ und Büro­

technik – vor allem durch die Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter der Krankenkassen und ihre

fachliche und persönliche Qualifikation ge­

währleistet. Damit liegt auf der Hand, dass die

persönlichen Verwaltungskosten den größten

Teil der Verwaltungskosten ausmachen.

Der Vorstand und seine Aufgaben

Der Vorstand einer Krankenkasse wird vom Ver­

waltungsrat der Kasse für sechs Jahre gewählt

– er hat also keinen auf Dauer garantierten

Arbeitsplatz. Der Vorstand trägt die Gesamt­

verantwortung für die Leitung seiner Kasse.

Er oder sie ist verantwortlich für alle Mitarbei­

terinnen und Mitarbeiter. Nach außen vertritt

der Vorstand seine Kasse u. a. bei Vertragsver­

handlungen und Auseinandersetzungen mit

den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte,

Krankenhäuser, Apotheker u. a.) und deren

Organisationen. Er oder sie muss die Kasse für

den Wettbewerb um bessere Leistungen und

mehr Qualität im Gesundheitswesen fit machen

und fit halten, um die optimale gesundheitliche

Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

In den vergangenen Jahren haben viele

Betriebs krankenkassen miteinander fusioniert,

um Kosten für die Versorgung der Mitglieder

zu minimieren, während die Qualität und

Quantität der Leistungen beibehalten bzw.

erweitert werden konnte.

Alles in allem ist der Vorstand des Dienstleis­

tungsunternehmens Krankenkasse in etwa

vergleichbar mit dem Geschäftsführer eines

mittelständischen Wirtschaftsunternehmens,

dem Direktor einer Krankenhausgesellschaft

oder dem Vorstand einer kleineren Aktien­

gesellschaft.

Die Leistungsausgaben, Verwaltungskos-

ten und Vorstandsgehälter der BKK advita

Im Jahr 2014 beliefen sich die Gesamtausgaben

der BKK advita auf 124.398.017 Euro. Davon

wurden 6.119.426 Euro für Verwaltungskos­

ten aufgewendet. Das entspricht einem Anteil

von 4,9 Prozent. An jährlichen Vergütungen

einschließlich Nebenleistungen erhielt der Vor­

stand 130.174 Euro. Der Vorstandsvorsitzende

des zuständigen BKK Landesverbandes Mitte

erhielt für seine Arbeit eine Grundvergütung

von 150.000 Euro, sein Stellvertreter in Höhe

von 120.000 Euro. Der Vorstandsvorsitzende

erhält zudem eine variable Vergütung in Höhe

von bis zu 30.000 Euro; er hat Anspruch auf

eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen

Regelungen (Bes.­Gr. B 3). Der Stellvertreter ist

gesetzlich rentenversichert; er hat Anspruch

auf eine betriebliche Altersversorgung nach

den Regelungen des Tarifvertrages über die

Altersversorgung der BKK­Verbände auf Grund­

lage der Konditionen vor seiner Bestellung

und erhält zusätzlich eine beitragsorientierte

Leistungszusage mit einem jährlichen Betrag

von 6.000 Euro. Der Vorsitzende des Vorstands

des GKV Spitzenverbandes Bund erhält eine

jährliche Vergütung von 242.500 Euro, der

stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes

237.500 Euro, das weitere Vorstandsmitglied

229.000 Euro.

Darüber hinaus laden wir Sie herzlich ein, sich

über Ihre BKK genauer zu informieren. Jeder,

der sich intensiver mit den Fakten auseinan­

dersetzt, wird sich schnell davon überzeugen

können, dass bei der BKK advita Leistungen,

Kosten und Beiträge in einem ausgewogenen

Verhältnis stehen. Oder besuchen Sie unsere

Homepage im Internet unter www.bkk­advita.

de. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Page 10: durchblick Ausgabe 1 / 2015

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Welches der vier „Symbole“ (a – d)

ergänzt die obere Reihe logisch?

Zahlen-Logik

…a)

b) d)

c)

Rätselspaß

Denksport

SudokuZiel des Spiels ist es, alle Felder des Spielfelds mit Zahlen so auszufüllen, dass jede Zahl von 1 bis 9 in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem hervorgehobenen Teilquadrat des Spielfelds genau einmal vorkommt. Schwierigkeitsgrad: schwer

Welcher Bildausschnitt (1, 2 oder 3) passt in den unvollständigen QR­Code. Am Ende muss der QR­Code auf eine Webseite führen.

Also: Schere raus – QR-Code basteln – Handy raus und Ergebnis checken.

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Logika) Zahl = 7 – Die Reihe zeigt gespiegelte Prim-zahlen

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Page 12: durchblick Ausgabe 1 / 2015

Ausgabe 1-2015

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