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Rechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann Steuerrecht Transferpreis Fusionen Übernahmen

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Rechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann

Steuerrecht Transferpreis Fusionen Übernahmen

Problembeschreibung

In einer Übernahme ist der Verrechnungspreis im Prinzip verhandelbar. Wenn jedoch der

vereinbarte Preis weniger ist als der Nennwert der Stammeinlage des Verkäufers zum

Stammkapital (Eigenkapital) kann die Genehmigungsbehörde das Geschaeft ablehnen und sich

weigern, die Übernahme zu genehmigen. Die Übernahme kann in der Folge auch von der

Steuerbehörde untersucht werden, die wiederum den Transferpreis überprüft, um sicherzustellen,

dass er den "Marktpreis" oder den 'Buchwert' vom Eigenkapital widerspiegelt. Wenn die

Steuerbehörde zu dem Schluss kommt, dass der Marktpreis oder Buchwert nicht angemessen

reflektiert worden ist, kann sie einen anderen Verrechnungspreis festlegen, den sie für die

Steuerverwaltungszwecke geeignet hält. Ausnahmen können für ein lokales Unternehmen

gemacht werden, welche erhebliche Verluste erlitten haben. Aus unserer Sicht ist es wichtig,

dass das Gesetz klarstellt, dass die Genehmigungsbehörde keine "Überprüfung" der

Verrechnungspreise vornehmen kann, denn das ist „per se“ eine rein kommerzielle

Angelegenheit. Dies kann nur die Steuerbehörde für Steuerzwecke tun. Es sollte klar sein, dass

ein Transferpreis bestimmt nicht den Marktpreis oder Buchwert zu reflektieren hat. Dies kann

kein Grund für die Genehmigungsbehörde sein, um die Übertragung zu blockieren, und die

Zustimmung zum Verkauf verweigern.

Darüber hinaus schaffem unklare Steuerverbindlichkeiten immer Bedenken fuer die Anleger.

Das sollte deshalb durch verbesserte Gesetze klar und eindeutig geregelt sein. Im Allgemeinen

unterliegt jede Zuordnung von Kapital dem regulären Kapitalgewinnsteuersatz (dh 22%

Körperschaftssteuer der Gewinn aus einer solchen Zuordnung abgeleitet), während der Verkauf

von Vermögenswerten der Mehrwertsteuer unterliegt (MWST) (bei einer Standard-10 % Rate),

jedenfalls in den meisten Fällen. Die Einkommensteuer der einzelnen Anbieter kann mit

verschiedenen Steuersätzen zwischen 5% und 20% für Investitionen und Kapitalzuweisung

abhängig von der Art des zu versteuernden Einkommens und dem Steuerzahler angesetzt

werden. Der Gewinn aus dem Aktientransfer in eine Aktiengesellschaft kann auch mit 0,1% des

Bruttoverkaufserlös der Steuer unterliegen.

Vietnamesische Steuervorschriften sind nicht klar und eindeutig in Bezug auf die

Kapitalertragsteuer (falls vorhanden) für eine Offshore-Akquisition (das heißt Transfer zwischen

Offshore-Verkäufer und Käufer der Beteiligung an einer Offshore-Zielgesellschaft, die

Kapitaleinlage in einem vietnamesischen Unternehmen hält). Die vietnamesische

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Oberfinanzdirektion ( "GTD") war der Ansicht, dass keine Kapitalertragsteuer Vietnams

anwendbar ist, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (i) der Erwerb liegt völlig

ausserhalb Vietnam‘s „Offshore“, (ii) das Kapital des Offshore-Ziels und in der Onshore-Tochter

bleibt intakt, (iii) das Offshore-Ziel und die Onshore-Tochtergesellschaft erhalten keine Erträge

aus der Übernahme und (iv) das Anlagezertifikat der Onshore-Tochter ändert sich nicht. Zum

Beispiel: Runderlass 2268 / TCT-CS der Steuerbehoerde vom 28. Juni 2012. Dies ist allerdings

im Zusammenhang mit einer aktuellen Entwicklung im vietnamesischen Steuerrecht

(insbesondere das Dekret 12/2015 / ND-CP Wirkung zum 1. Januar 2015) zu sehen Die

Steuerbehoerde hat in einigen ihrer Erlasse kürzlich vertreten (zum Beispiel Dienstbrief 1595 /

TCT-DNL des GTD vom 24. April 2015) dass Offshore-Akquisitionen auch der

Wertzuwachssteuer in Vietnam unterliegen. Daraus resultiert wieder eine unklare Regelung und

es ergeben sich weitere Fragen, wie diese Anwendung der vietnamesischen Kapitalertragssteuer

in der Praxis umgesetzt wird.

Mögliche Gewinne / Bedenken für Vietnam

Eindeutige Regelungen zur Kapitalertragsteuer sind wichtig für die Planung der Struktur einer

Fusion oder Uebernahme. Dieser Mangel an Klarheit darüber, ob Steuern anwendbar sind, wie

sie anwendbar sind, und / oder die Steuersätze schafft Unklarheit bei finanziellen

Verpflichtungen für Investoren.

In der Praxis sind aufgrund dieser Unklarheiten die Transaktionen in Vietnam sind oft für

längere Zeit „eingefroren“. Dies wirkt sehr negativ auf den geplanten Zeitrahmen von

Transaktionen aus. Es wird dann oft das Angebot zuurueckgenommen und die Transaktion

gestoppt.

Darüber hinaus führen die mehrdeutigen steuer rechtlichen Rahmenbedingungen und das

alleinige Ermessen der Steuerbehörden in Bezug auf die Hoehe der Steuerschulden der Parteien

zu Schwierigkeiten bei der Bestimmung und nicht einschaetzbaren Risiken (zBsp.

Steuerrückstände oder der Vorwurf der Steuerhinterziehung). Diese Risiken koennten alle

verhindert werden:

Empfehlungen und Vorschlaege zu Loesungen:

1. Die Auslegung der Verrechnungspreise muss harmonisiert werden.

2. Es muss Eindeutigkeit und Klarheit bei Berrechnung von Steuerschulden von Fusionen und

Uebernahmen geschaffen werden.

3. Das Ermessen der Behoerde muss definiert werden und es muss ein eindeutiger

Ermessensrahmen festgelegt werden

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Bitte zögern Sie nicht, Oliver Massmann unter [email protected] zu kontaktieren,

wenn Sie Fragen haben. Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam

LLC.

VIELEN DANK!