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Bürokratie für Digitale Nomaden DNX Workshop - 8. Mai 2015 Sebastian Kühn - wirelesslife.de

DNX Workshop ★ Bürokratie für Digitale Nomaden - Sebastian Kühn

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Bürokratie fürDigitale Nomaden

DNX Workshop - 8. Mai 2015 Sebastian Kühn - wirelesslife.de

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08.05.2015 - DNX Workshop Bürokratie für DN - Sebastian Kühn

Agenda

1. Aufwärmen & Kennenlernrunde

2. Existenzgründung & Selbständigkeit

Pause

3. Versicherung & Vorsorge

4. Leben und Arbeiten im Ausland

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Ziel des Workshops

Niemand soll diesen Workshop verlassen und sagen, dass bürokratische Barrieren den Weg

zum gewünschten Lifestyle blockieren 

Wir wollen: allgemeine Lösungsansätze finden und Respekt vor Bürokratie und Gesetzen ablegen

Wir machen keine: steuerliche und rechtliche Fachberatung von individuellen Fragen

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Existenzgründung

1. Finanzierung

2. Rechtsform

3. Behördengänge

4. Steuern

5. Internetrecht

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Gründungszuschuss• Bis zu 18.000 Euro von der Arbeitsagentur

• Voraussetzungen: arbeitslos gemeldet mit Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I und schwer vermittelbar auf dem ersten Arbeitsmarkt (erlernter Beruf)

• Beantragung von Fördergeldern mindestens 1 Monat vor der Gründung (Hilfe von Gründungsberatern und IHK, wasserdichter Businessplan)

• Weitere Förderprogramme und Kredite für Gründer im Fördercheck und der Förderdatenbank des BMWi

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Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung

• Sobald du eine selbständige Tätigkeit aufnimmst (wiederkehrende Einnahmen mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht) und kein Freiberufler bist.

• Aber: Du kannst dein Gewerbe auch noch 3 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit rückwirkend anmelden (danach dann kann das Gewerbeamt ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verhängen – §146 GewO).

• Nebenberufliche Selbständigkeit: selbständige Tätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von maximal 18 Stunden, die in Einkommen und Arbeitszeit die Hauptbeschäftigung nicht überschreitet. Relevant für die Sozialversicherung. Beachten: Pflichten als Arbeitnehmer aus bestehendem Arbeitsvertrag (Arbeitgeber informieren) und Einkommen aus der Selbständigkeit zur Beitragsberechnung bei der Krankenkasse angegeben. Achtung: Scheinselbständigkeit bei nur einem Auftraggeber.

• Gründen aus der Arbeitslosigkeit: nebenberuflich selbständig, wenn die Tätigkeit unter 15 Stunden in der Woche bleibt und maximal 165 Euro hinzuverdient werden (ansonsten Abzüge beim Arbeitslosengeld). Nebengewerbe muss der Arbeitsagentur gemeldet werden.

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Freiberufler oder Gewerbetreibender?

• 2 Perspektiven: Gewerbeanmeldung (Anzeige bei staatlichen Stellen über den Ort des Gewerbes, in vielen Fällen nicht zwingend notwendig) und Steueranmeldung (zwingend notwendig für den Erhalt der Steuernummer). Gewerbeanzeige wird von Finanzämtern weder geprüft noch gefordert.

• Freiberufler: Katalogberufe in kreativen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereichen nach §18 EStG (z.B. Autoren, Fotografen, Designer, Übersetzer). Vorteile: keine Gewerbesteuer (für Gewerbetreibende ab 24.501 Euro Jahresgewinn), keine doppelte Buchführung (für Gewerbetreibende ab 50.001 Euro Jahresgewinn / 500.001 Euro Jahresumsatz), keine Gewerbeanmeldung, Besteuerung nach Ist-Einnahmen, keine IHK-Mitgliedschaft.

• Anmeldung als Gewerbetreibender nur, wenn klare gewerbliche Tätigkeit und festes Büro, Lager oder Verkaufsstätte vorliegt. Im Zweifel sollten Tätigkeiten getrennt werden (Achtung: Infizierung freiberuflicher Einkünfte durch gewerbliche Einkünfte).

Ausführliche Infos im Booklet zur Gewerbeanmeldung

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RechtsformenEinzelunternehmer(Kleinunternehmer)

GbR(Personengesellschaft)

GmbH (UG)(Kapitalgesellschaft)

Mindesteinlage keine keine 25.000 Euro (UG = 1 Euro)

Haftung unbeschränkt unbeschränkt nur mit Gesellschaftsvermögen

Geschäftsführung Inhaber Gesellschafter Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung

Handelsregister nein nein ja

Buchhaltung EÜR (Kleingewerbetreibende bis 50.000 Euro Jahresgewinn)

EÜR (Kleingewerbetreibende bis 50.000 Euro Jahresgewinn)

doppelte Buchführung, Bilanzierung, Geschäftskonto ist Pflicht

Steuern ESt, USt (nicht für Kleinunternehmer), GewSt ESt, USt, GewSt ESt, USt, GewSt, KörpSt, LSt

Geeignet für Solopreneure, Freelancer lose Teams, Freiberufler Startups mit Angestellten, Freiberufler

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1. Jahr als Unternehmer1. Anmeldung beim Gewerbeamt/Ordnungsamt: 15 – 60 Euro, Formular zur

Gewerbeanmeldung und Personalausweis (gewerblicher Mittelpunkt in Deutschland bzw. ladungsfähige Geschäftsadresse). Gegenstand des Gewerbes und Rechtsform können jederzeit geändert oder erweitert werden (Formular zur Gewerbeummeldung).

2. Beantragung der Steuernummer für Freiberufler (Gewerbetreibende bekommen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch zugeschickt).

3. Pflicht zur Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Standeskammer für Freiberufler (u.a. Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Architekten) klären (Post kommt automatisch). Ausgenommen sind Existenzgründer in den ersten beiden Jahren, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und einen jährlichen Gewinn von 25.000 Euro nicht überschreiten.

4. Pflicht zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft klären (spätestens eine Woche nach Gewerbeanmeldung). Freiberufler können sich bei Versorgungswerk (Rentenversicherung für kammerpflichtige freie Berufe) und Künstlersozialkasse melden (Sozialversicherung für bestimmte freie Berufe wie Künstler und Publizisten).

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1. Jahr als Unternehmer5. Nur für Handelsunternehmen (nicht Kleingewerbetreibende): Eintragung im

Handelsregister (wird in der Regel von einem Notar übernommen), Genossenschaftsregister und notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag.

6. monatliche Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgeben (Kleinunternehmer und einige freiberufliche Tätigkeiten sind umsatzsteuerbefreit).

7. vierteljährliche Vorauszahlungen für die Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer. Diese werden vom Finanzamt festgelegt und in der Regel am 10. des Monats März, Juni, September und Dezember bezahlt.

8. Bis zum 31.05. des Folgejahres (mit Steuerberater bis zum 31.12.) die Steuererklärung für Einkommenssteuer (Gewerbesteuer bei Jahresgewinn über 24.500 Euro, Lohnsteuer bei Angestellten, Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften) beim Finanzamt abgeben

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Steuern• Kleinunternehmer: Einkommenssteuer auf Einkünfte aus

Gewerbe bei Gewinnen am Jahresende, Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), Gewerbesteuer ab Jahresumsatz von 24.500 Euro

• Freiberufler: Einkommenssteuer auf selbständige Einkünfte bei Gewinnen am Jahresende, Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), eventuell Umsatzsteuervoranmeldungen

• Alle anderen: monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen, vierteljährliche Vorauszahlungen für Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer (GwSt ab 24.500 Euro Jahresgewinn, wird zu 90% auf die ESt angerechnet), doppelte Buchführung (ab 50.001 Euro Jahresgewinn oder 500.001 Euro Jahresumsatz)

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Buchhaltung - EÜR• Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR): Freiberufler und Kleingewerbetreibende

(nicht im Handelsregister eingetragen und Umsatz/Gewinn unter 500.000/50.000 Euro im Jahr) können die EÜR nach §4 Absatz 3 EStG anwenden. EÜR = betriebliche Einnahmen – betriebliche Ausgaben = Gewinn (oder Verlust). Laufende Geschäftsvorgänge werden in einem Journal (Excel-Tabelle oder Software) festgehalten. Der Steuererklärung wird die Anlage EÜR beigelegt. Kleinunternehmer können ein eigenes Muster für die EÜR verwenden.

• Absetzbare Betriebsausgaben (§4 Abs. 4 EStG): müssen betrieblich bedingt sein. Gemischte Ausgaben (betrieblich und privat) dürfen nur zu max. 10% privat veranlasst sein. Beispiele: Arbeitsplatz (Coworking Space, Home-Office anteilig), Telefon, Internet, Geschäftsessen, Geschäftsreisen, Hardware, Software, Werbe- und Akquisekosten, Buchführung, Weiterbildung, für Freiberufler sind Pauschalabzüge möglich (25-30% auf Gesamteinkünfte)

• Sonderausgaben (§10 EStG): sind Aufwendungen für die private Lebensführung und werden von den Einkünfte abgezogen, wenn sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro) überschreiten. (z.B. Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen, Kinderbetreuung und -ausbildung, Unterhaltsleistungen, Beiträge zur SV, Spenden)

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Internetrecht• Impressum: Auskunftspflichten nach §5 TMG (Telemediengesetz) und §55 Abs.

2 RStV (Rundfunkstaatsvertrag), u.a. Rechtsform und Vertretungsbefugnis, Verantwortlicher für den Inhalt, USt-ID, ladungsfähige Geschäftsadresse (bei nicht vorhandener Meldeadresse in Deutschland Admin-C angeben und virtuelle Büroservices nutzen).

• Urheberrecht: Nutzungsrechte für Bilder und andere Inhalte (Lizenzen kaufen, kostenlose Lizenzen oder Creative Commons). Unterschiede bei kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung beachten (im Zweifel immer kommerziell). Immer mit Angabe des Urheberhinweises (Link zum Original).

• Haftung (Abmahnfallen): Du haftest für eigene Inhalte (§ 8 Abs. 1 TMG) aber nicht für Blogkommentare oder Forenbeiträge (§ 7 Abs. 2 TMG). Haftungsausschluss und Datenschutzerklärung einbauen (z.B. mit e-recht24.de). Für Online-Shops zusätzlich AGB und Widerrufsbelehrung. Newsletter mit Double Opt-in und Impressum. Markenrecht bei Domainregistrierungen beachten. Werbung angemessen als solche kennzeichnen.

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Versicherung & Vorsorge

1. Krankenversicherung

2. Sonstige Absicherung

3. Vorsorge

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KV als Selbständiger• Wahl zwischen GKV (freiwillig versichert) und PKV. Rückkehr von der PKV in die

GKV möglich als Arbeitnehmer unter 55 Jahren.

• Gesetzliche Krankenversicherung: abhängig vom Einkommen (jeweils zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber), Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder) sind unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen beitragsfrei mitversichert, Beiträge sind unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, automatisch Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung.

• Private Krankenversicherung: unabhängig vom Einkommen (Beitrag im Basistarif ist durch Höchstbeitrag der GKV begrenzt), Leistungen im Basistarif orientieren sich an der GKV, Familienmitglieder müssen beitragspflichtig mitversichert werden, Beiträge steigen mit Alter und Vorerkrankungen an.

• Freiberufliche Künstler (Musiker, darstellende oder bildende Kunst) und Publizisten (Schriftsteller, Journalisten) werden über die Künstlersozialkasse in die gesetzliche Sozialversicherung integriert.

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Sonstige Absicherung• Arbeitslosenversicherung: freiwillige ALV möglich, wenn in den letzten 24 Monaten

mindestens 12 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis gegeben war. Der Antrag auf Weiterversicherung muss in den ersten drei Monaten der Selbständigkeit gestellt werden.

• Unfallversicherung: für viele Gruppen von Selbständigen besteht keine Versicherungspflicht in der Berufsgenossenschaft (§4 SGB VII). Jedes Unternehmen, eingeschlossen Einzelunternehmer und Freiberufler, muss sich innerhalb von einer Woche nach der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft informieren, ob eine Anmeldung Pflicht ist. Eine freiwillige Versicherung ist immer möglich. Alternative ist eine private Unfallversicherung.

• Firmenrechtsschutzversicherung: Versichert werden Kosten für juristische Auseinandersetzungen, also Anwälte, Gerichtsverfahren, Gutachter u.ä. Die häufigsten Ursachen für Streitigkeiten im Internet sind Verletzungen von Urheberrecht und Markenrecht.

• Betriebshaftpflichtversicherung: Abgedeckt werden können Sachschäden, die du (oder deine Mitarbeiter) während der Arbeit verursachst. Beratende Berufe wie Anwälte oder Coaches können sich mit einer Zusatzversicherung auch gegen eine fehlerhafte Erbringung von Dienstleistungen bzw. den Folgen daraus absichern. (Haftung als Selbständiger: Allgemeine Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (§ 823 I BGB))

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Vorsorge• Gesetzliche Rentenversicherung: Die Ansprüche aus der gesetzlichen

Rentenversicherung bleiben erhalten. Eine freiwillige Beitragszahlung ist auch als Selbständiger nach Antrag möglich. Beitragshöhe und die Dauer der Einzahlungen kannst du innerhalb von Mindest- und Höchstbeiträgen selbst bestimmen und jederzeit ändern.

• Berufsunfähigkeit: Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, wer innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat. Option: private Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Besser in eigene Fähigkeiten und ein langfristiges Geschäftsmodell investieren?

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Im Ausland

1. Locations

2. Visum

3. Digitales Büro

4. Wohnsitz abmelden

5. Krankenversicherung

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Vorsorge

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“Standortfaktoren”

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Visum• Beantragung von Visa bei der jeweiligen Botschaft oder über Visaagenten

(Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt), Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig und genügend freie Seiten, Erforderliche Unterlagen können sein:  Einladungen, Meldebestätigungen, Reiseversicherung, Flug- und Hotelbuchungen.

• Wichtig: Art des Visum (in der Regel Touristenvisa, das Arbeiten im Land untersagt), Dauer der Reise und Anzahl der Ein- und Ausreisen (single, multiple).

• In vielen Ländern kann das Touristenvisum vor Ort offiziell im Immigration Bureau oder inoffiziell durch einen “Border Run” sowie Visaagenten verlängert werden.

• Langfristige Aufenthalte nur über Arbeitsvisum (Angestelltenverhältnis), Studentenvisum, Work & Travel (max. 2 Jahre) oder Investment Visa (Unternehmen oder Niederlassung im Ausland)

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Visum - Beispiele

VISUMSFREIE EINREISE

Belize, Thailand (30 Tage), Argentinien, Brasilien, Chile,

Costa Rica, Ecuador, Honduras, Hong Kong,

Jamaika, Japan, Marokko, Mexiko, Neuseeland,

Singapur, Tunesien, Uruguay, Venezuela (90 Tage),

Kanada, Panama, Paraguay, Peru (180 Tage)

VISUM ON ARRIVAL

Indonesien, Kambodscha, Laos,

Philippinen, Vietnam (30 Tage),

Nicaragua, Südafrika (90 Tage)

VORAB-VISUM

Indien, Myanmar, Kuba, Saudi-Arabien, (30 Tage), Thailand (60

Tage), Australien (90 Tage), China (max. 180

Tage), USA (Visum Waiver)

*aktuelle Angaben beim Auswärtigen Amt

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Digitales Büro• Dokumente digitalisieren: Dokumente einscannen (DocScan, Scanbot) oder

einscannen lassen und in der Cloud ablegen (Dropbox, Backblaze).

• Buchhaltung digitalisieren: Cloud Accounting Tools wie Fastbill, Wave oder Freshbooks und Weiterleitung von Reports an deinen Buchhalter.

• Briefpost: Nachsendeauftrag über Dropscan oder E-Postscan der Deutschen Post. Briefe verschicken über PixelLetter.

• Telefon: kostenlose deutsche Festnetznummer über Sipgate (VoIP) oder eine Skype Nummer mit Weiterleitung auf das Handy. Im Ausland lokale SIM Karte oder globale SIM Karte (HolidayPhone, Go SIM, World Sim).

• Internet: Co-Working Spaces (Sharedesk), Hotspots an öffentlichen Orten (Skype WiFi, WI-FI Finder), mobiles Internet mit günstigen Datenpaketen. VPN in öffentlichen WiFi-Netzwerken nutzen (Strong VPN, Private WiFi).

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Wann muss ich abmelden?

Allgemeine Meldepflichten nach Bundesmeldegesetz (§ 17 Anmeldung, Abmeldung):

“(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der

Meldebehörde abzumelden. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße.”

Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben, wenn ich im Ausland lebe? 

Ja, wenn dir in Deutschland eine Wohnung mit Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische jederzeit zur Verfügung steht (Eltern, Freunde, …).

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Wann sollte ich abmelden?

1. Passangelegenheiten bei der Auslandsvertretung

2. außerordentliche Kündigung von Verträgen

3. als Nachweis für das Finanzamt

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Abmeldung aus DWohnsitz abgemeldet

Steuern Beschränkt oder nicht steuerpflichtig

KFZ keine Zulassung mehr möglich

Krankenversicherung keine Krankenversicherungspflicht mehr

Sozialversicherungen Einzahlungen in SV sind freiwillig

Passangelegenheiten Beantragung des Reisepasses bei der Auslandsvertretung

Wahlregister automatische Abmeldung aus dem Wahlregister

Postadresse keine offizielle Adresse zur Zustellung von behördlicher Post

Verträge Recht zur außerordentlichen Kündigung von bestehenden Verträgen

Gewerbe bestehendes Gewerbe braucht eine ladungsfähige Anschrift

Bankkonto Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland ist schwierig

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KV im Ausland• Reiseversicherung: zeitlich begrenzt, bis zu 5 Jahre möglich (für unter 1 Euro/Tag, z.B.

Hanse Merkur, ADAC)

• Auslandskrankenversicherung: langfristige, weltweite Lösungen mit Vollschutz (Zahnarztkosten, stationäre Behandlungen, Rehabilitation), Kosten ab ca. 100 Euro im Monat

• Anwartschaft: unnötig für gesetzliche Pflichtversicherte (GKV ist nach §5 SGB V zur Wiederaufnahme verpflichtet). Sinnvoll für freiwillig gesetzlich Versicherte und privat Versicherte (Option auf Wiedereinstieg mit 100% Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung).

• Pflegeversicherung: Leistungsanspruch im Pflegefall hat derjenige, der innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Die Anwartschaftsversicherung sorgt dafür, dass diese Zeit als vollwertige Versicherungszeiten angerechnet werden.

• Haftpflichtversicherung: gibt es für weltweite, zeitlich begrenzte Absicherung bereits für unter 50 Euro im Jahr.

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Vielen Dank und viel Erfolg