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Newsletter November 2009 1
Informationen für gutes HörenNewsletter November 2009
Tarifvertrag 2010Was für Sie ändert
IV-RevisionStaatseinkauf stoppen
Hörsysteme Tiefe Preise in der Schweiz
Tarifvertrag 2010: Was für Sie ändert
Ab 1. Januar 2010 gilt ein neuer Tarifvertrag für Hörgeräte. Damit spart das Bundesamt
für Sozialversicherungen (BSV) jedes Jahr 17 Mio. Franken. Für die Hörgeräteträgerinnen und
Hörgeräteträger ändert sich dabei nur wenig.
Im Frühjahr haben die Branchenver-bände einen neuen Tarifvertrag mitdem Bundesamt für Sozialversicherun-gen abgeschlossen. Die Verhandlungenwaren schwierig und dauerten lange.Am Schluss schlug das BSV die erarbei-teten Verbesserungsvorschläge zugun-sten der Kunden aus und forderte miteinem Ultimatum tiefere Tarife. Diesetreten nun am 01. Januar 2010 in Kraft.
Sparbeitrag zugunsten der IVDamit sparen die IV und die AHV ab2010 jedes Jahr 17 Mio. Franken. An derVersorgung mit Geräten ändert sich
grundsätzlich nichts. Die Sozialversiche-rung muss einfach weniger bezahlen.Bei den voll von der IV finanzierten Ge-räten gelten tiefere Preise, die Kundenmerken von der Veränderung nichts. Beiden Hörgeräten, für welche die Kundeneine Zuzahlung leisten müssen, wird eshingegen ab 2010 keine amtliche, vomBSV kontrollierte Preisliste mehr geben.Damit werden die Akustiker-Fachge-schäfte eigene Preislisten erstellen. FürSie als Kundin oder Kunde ist das eineChance: So können Sie im Markt Preiseund Leistungen vergleichen und wäh-len was Ihnen entspricht.
Tiefe Preise in der SchweizDamit werden in der Schweiz zahlrei-che Hörgeräte deutlich billiger zu ha-ben sein als im angrenzenden Ausland(siehe S. 4). Davon profitieren ganz di-rekt die Sozialversicherungen als Ko-stenträger aber auch die Hörgerätetra-genden. Im Bereich der teureren Geräteist die Preisgestaltung neu frei. VieleAkustiker werden ihre Preise genau un-ter die Lupe nehmen und den neuenGegebenheiten anpassen – zum Wohlihrer Kundschaft.
Newsletter November 20092
IV-Revision: Staatseinkauf stoppen
Die 6. IV-Revision wird demnächst im Bundesrat diskutiert. Darin ist eine neue Rechtsgrundlage
vorgesehen. Sie würde es erlauben, dass der Bund die Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle
selber einkauft. Die Folgen wären schwerwiegend: Die Wahlfreiheit der Betroffenen würde massiv
eingeschränkt: wer nicht ganz auf IV-Unterstützung verzichten kann, würde gezwungen, ein von
der IV ausgewähltes Gerät zu nehmen (Aufhebung der Austauschbefugnis).
Der Bund plant einen massiven Ein-griff in den Markt von Hilfsmitteln. Erwill eine Rechtsgrundlage für denstaatlichen Einkauf aller Hilfsmittel inder Invalidenversicherung. Dabei willer sich nicht auf Produkte beschrän-ken, die er auch vollständig finanziert.Im Gegenteil: Der Bund will auch Hör-geräte einkaufen, an die er nur einenTeilbetrag bezahlt.
Wartelisten sind die FolgeInsgesamt werden neun von zehn Ge-räten nicht mehr erhältlich sein. Wer
ein Gerät ausserhalb des Staatsangebo-tes braucht, muss auf den Beitrag derIV verzichten. In allen Ländern mitstaatlicher Hilfsmittelbeschaffung sindmonate- oder jahrelange Wartelistenentstanden. In Grossbritannien wartenSie zum Beispiel eineinhalb Jahre, bisSie Ihre Hörgeräte erhalten. Dies liegtan der komplexen Logistik. In derSchweiz müssten in einem Logistikzen-trum die Lieferung von 80‘000 Hörge-räten und rund 40‘000 Reparaturfällenund Garantielieferungen jährlich abge-wickelt werden – auf Kosten der IV.
Kunden stärkenDie Alternative liegt in einer Stärkungder Menschen mit Hörproblemen. Esist Aufgabe der Sozialversicherung undder Behindertenorganisationen, dieKunden zu informieren und zu stärken,wo es nötig ist. Die Hörgerätebrancheleistet dabei bereits einen Beitrag. Siefinanziert die Ombudsstelle für Hörge-räteprobleme. Die Stärkung der Kun-den fordert auch eine Petition, welchevon der Organisation Zentrum fürselbstbestimmtes Leben (ZSL Schweiz)lanciert worden ist (siehe S. 3).
hörenschweiz
Wie hoch sind die Margen der Hörgerätebranche?
Die Margen derGeräte sind sehrunterschiedlich –wie bei anderentechnischen Gerä-ten auch. Die Her-steller benötigen
die Marge, um in Forschung und Ent-wicklung zu investieren – in der Schweizallein 80 Mio. Franken pro Jahr. Nur dankdem freien Markt gibt es einen Anreiz,immer bessere Geräte zu entwickeln. ImFalle eines Staatseinkaufes ist dieser An-reiz weg, weil jene Hersteller Zugang zumMarkt erhalten, welche die staatlichenAnforderungen möglichst billig knappübertreffen.
Das BSV zur Zukunft der Hörgeräteversorgung
In öffentlichen Referaten zeigte das BSV,wie es die Versorgung mit Hörgeräten derZukunft plant: Statt eine breite Palettevon Hörsystemen können Sie nur nochaus einem eng begrenzten Staatssorti-ment auswählen. Zur Anpassung und fürdie gesamte Nachbetreuung sollen in Zu-kunft noch gut sechs Arbeitsstunden aus-reichen (heute zwei bis dreimal mehr)!Wer selber ein Hörgerät hat, weiss: Dasgenügt unmöglich für eine persönlicheBeratung und die individuelle Anpassungan den betroffenen Menschen, schon garnicht für komplizierte Fälle oder die Ver-sorgung von Kindern. Inoffiziell erklärtdas BSV, man müsse kompliziertere Fällehalt nach drei oder vier Anpasssitzungenabschliessen.
Staatseinkauf bedeutet veraltete Geräte
In einem System mitstaatlicher Beschaf-fung von Hilfsmittelnsetzt sich nicht mehrder Hersteller mit dembesten Gerät zumgünstigsten Preis
durch. Beim Staatseinkauf gewinnt, werdie staatlichen Anforderungen knapp er-füllt und den tiefsten Preis bietet. For-schung und Innovation lohnen sich in die-sem System nicht mehr. Die Betroffenensind abhängig von der Geräteauswahl ineinem Bundesamt. Neue Technologienmüssen zuerst dort ausgelesen werden.Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
hörenschweiz
Newsletter November 2009 3
Betroffene stärken statt staatlich bevormunden
Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Schweiz (ZSL) hat Ende September eine Petition
gestartet und sammelt Unterschriften gegen das geplante Hilfsmittelmonopol des Staates.
Ziel ist es, dass die Betroffenen selber entscheiden sollen, was für sie gut ist und was nicht.
Selbstbestimmung bedeutet bei den Hilfs-mitteln, dass Menschen mit Behinderun-gen als Kunden und Leistungsbezügerernst genommen werden. Sie sind die ein-zigen Expertinnen und Experten in eige-ner Sache. Den Entscheid, was sie für einHörgerät, Rollstuhl oder Prothese für ihrLeben benötigen, können sie nicht ohneFolgen an einen Schreibtischtäter in derBundesverwaltung abgeben.
Petition gestartet: Unterschreiben Sie auch!Die Petition setzt sich genau gleich gegenetwaige Kartelle der Industrie wie auchStaatsmonopole ein. Beides geht für PeterWehrli, Leiter des ZSL Schweiz, sofort aufKosten der betroffenen Menschen. Nur derfreie Markt mit informierten Kunden setztdie richtigen Anreize und begünstigt Her-steller und Leistungserbringer die produ-zieren, was Betroffene benötigen. DiesenEntscheid an den Staat zu delegieren wäreein Rückschritt. Diesem Newsletter liegteine Unterschriftenkarte bei. Unterschrei-ben Sie auch.
Petition
Mit der Unterschrift unter diese Petition fordern wir
das Parlament und den Bundesrat auf:
a) zu verhindern, dass die Invalidenversicherung zum
Monopoleinkäufer wird und damit die Qualität der
Hilfsmittel noch weiter verschlechtert, die Kunden
noch mehr entmündigt werden! Monopole und Kar-
telle gehen immer zu Lasten der Kunden – und der Sozialversicherung.
b) in der 6. IV-Revision dem individuellen Bedarf angemessene Direktzahlungen
(Pauschalen) an die Betroffenen einzuführen und dafür zu sorgen, dass diese ihre
Kundenmacht auf einem weltweiten Markt ausüben können.
c) Die Invalidenversicherung soll regelmässig überprüfen, welche Preise bezahlt wer-
den, und die Pauschalen diesen Preisen entsprechend korrigieren. Alle Erfahrungen
zeigen, dass die Qualität steigt und die Kosten sinken, wenn ein freier Markt um die
Bedürfnisse der Kunden für harten Wettbewerb sorgt.
d) Die Invalidenversicherung soll den Selbsthilfeorganisationen Leistungsaufträge er-
teilen, damit diese die betroffenen KundInnen adäquat über die Marktentwicklung,
Produkte, Service und Preise informiert.
e) Bei Hilfsmitteln mit massiven Zunahmen bei der Nachfrage und grossem technolo-
gischen Entwicklungen (z.B. Hörgeräten) sind die vorhandenen Mittel auf die schwer
betroffenen Menschen und ihren Bedarf zu fokussieren.
Ihre Unterschrift zählt. Senden Sie die Karte ein oder unterschreiben Sie im Internet
auf der Webseite www.behinderte-gegen-hilfsmittelmonopole.ch
hörenschweiz
Hörsysteme: Tiefe Preise in der Schweiz
Die Preise für Hörgeräte sind in der Schweiz nicht höher als in anderen Ländern.
Dies haben verschiedene Preisvergleiche ergeben. Im kommenden Jahr will die
Hörgerätebranche die Auswirkungen des neuen Tarifvertrages erheben.
Sind die Preise für Hörgeräte in derSchweiz zu hoch? Wer genau hinsieht,erhält ein differenziertes Bild. Die rei-nen Gerätepreise sind weder hierzu-lande noch im Ausland bekannt – undfür alle Akustiker unterschiedlich. Ver-glichen werden darum die Preise fürdas Hörsystem inklusive Anpassung,Garantie und Service während der ge-samten Lebensdauer des Hörgerätes (5bis 8 Jahre).
Falsche BehauptungenSorgfältige Anpassung und Service ha-ben ihren Preis – und ihren Nutzen fürdie Hörgeräteträgerinnen und Hörgerä-teträger. In keinem Land werden dieGeräte so intensiv getragen wie in derSchweiz. Dies ergab eine Studie derUniversität Basel. Der Preis eines Hör-systems aus Grossbritannien kann also
nicht einfach mit einer Versorgung ausder Schweiz verglichen werden, weilAnpassung und Service nicht ver-gleichbar sind. Am ehesten ist dasnoch mit Deutschland möglich.
Oft günstigere PreiseEin direkter Vergleich von 64 Gerätenmit Deutschland bringt es an den Tag.Die Preise insbesondere für die vielverwendeten komplexen Hörsystemeist in der Schweiz meist tiefer als inDeutschland. Dies bestätigt auch dieEidgenössische Finanzkontrolle (EFK)in ihrem unabhängigen Bericht vomJuni 2007. Mit dem neuen Tarifvertrag2010 gibt die Hörgerätebranche nochtiefere Preise an die Sozialversicherun-gen weiter. Gleichzeitig will sie imneuen Jahr erneut einen Preisvergleichdurchführen.
«hörenschweiz» ist die Kommunikations-
plattform der Hörgerätebranche. Die Verbände
der Hersteller und Dienstleister haben sich
zusammengetan, um die Öffentlichkeit über
die Hörgeräteversorgung in der Schweiz,
neuste Entwicklungen auf dem Hörgerätemarkt
und die Prävention von Beeinträchtigungen des
Gehörs zu informieren.
«hörenschweiz»Informationen für gutes Hören
Postfach 511, CH-3000 Bern 7Telefon +41 (0)31 312 28 50www.hoerenschweiz.ch
Zum Speichern der Adresse fotografieren Sie
den Beetagg mit Ihrem Beetagg-Reader.
Sie haben noch keinen BeeTagg
Reader auf Ihrem Handy?
Senden Sie eine SMS mit Bee an die 989
und folgen den Bildschirmanweisungen.
(Kosten: SMS je nach Anbieter)
Sorgfältige Anpassung und Service
haben ihren Preis – und ihren
Nutzen für die Hörgeräteträgerinnen
und Hörgeräteträger.