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© RA Dr. Ulbricht 2009
Twitter in der Unternehmenskommunikation
13.10.2009Stuttgart
© RA Dr. Ulbricht 2009 2
Der Referent: Dr. Carsten Ulbriccht
IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz und Datenschutz
Beratung von Unternehmen in den Bereichen Web 2.0 & Enterprise 2.0
Blog „Web 2.0 & Recht“ unter
www.rechtzweinull.de
© RA Dr. Ulbricht 2009 3
Überblick
A. Twitter und RechtB. Dos and Donts C. Eigene Erfahrungen D. Zusammenfassung
© RA Dr. Ulbricht 2009 4
A. Twitter & Recht
© RA Dr. Ulbricht 2009 5
A. Twitter & Recht
eignen sich zum Transport von (meinungsrelevanten) Inhalten
sind klassischerweise vernetzt haben Verletzungspotential erlauben Interaktion enthalten „Content“ – neu geschaffenen und
anderweitig beschafften finden im Internet statt
© RA Dr. Ulbricht 2009 6
A. Twitter & Recht
Warum müssen Unternehmen etwas über den rechtlichen Rahmen wissen ?
Sie treten mit Inhalten nach außen –werden sichtbar
Dafür gibt es besondere „Spielregeln“
Hohe Relevanz bei geschäflicher Twitternutzung
© RA Dr. Ulbricht 2009 7
Welche Vorschriften sind anwendbar?
TDG
ergänzt und modifiziert durch
Geistiges Eigentum GRU
ND
GES
ETZ
Spezifische Vorschriften: Internet, Presse, MedienMDStV RfStVTelemedienG (neu)
Allgemeine VorschriftenStrafrecht Zivilrecht
A. Twitter & Recht
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B. Dos and Donts
© RA Dr. Ulbricht 2009 9
B. Dos and Donts
Account Name Ähnlich Domain (umfangreiche
Rechtsprechung) Markenverletzung Fake-Accounts Vorsicht bei
Marken Namen von Unternehmen und von
Prominenten Titeln von Zeitschriften, Firmen und Software Städtenamen staatliche Einrichtungen
© RA Dr. Ulbricht 2009 10
B. Dos and Donts
Account Name
Vorherige Prüfung
Eigener Name (www.namechk.com)
Sonderfall: Kritische Auseinandersetzung muss zum Ausdruck kommen
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B. Dos and Donts
Profilbild
Urheberrechte Recht am eigenen Bild Markenzeichen
Vorsicht bei fremde Fotografien Abbildungen anderer Personen Markenzeichen oder Unternehmenslogos
© RA Dr. Ulbricht 2009 12
B. Dos and Donts
Impressumspflicht
Informationspflichten nach § 5 TMG und §§ 54, 55 RfStV
Für geschäftsmässige Telemedien
Impressumspflicht sehr umstritten
Wer ganz sicher gehen will Link zum Impressum im Feld “Web” Angaben in der Hintergrundgrafik
WIE BITTE ???
© RA Dr. Ulbricht 2009 13
Inhalte:
Differenzierung zwischen Tatsachen-behauptung und Meinungsäußerung
Tatsachen sollten wahr, Meinungs-äußerungen sollten vertretbar sein
Art. 5 GG schützt die Meinungsfreiheit Unabhängig von Qualität oder auch
Anonymität
B. Dos and Donts
© RA Dr. Ulbricht 2009 14
B. Dos and Donts
Wettbewerbsrecht
Verschleierte Wettbewerbshandlungen verstoßen gegen § 4 Nr.3 UWG
Unternehmen klar erkennbar
Direct Messages können als Spam deklariert werden (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG)
Gemässigter Einsatz / keine Massenmails
© RA Dr. Ulbricht 2009 15
B. Dos and Donts
Linkhaftung
Verantwortlichkeit für Links / Short Links abhängig vom Kontext
möglich bei Zu-eigenmachen von rechtswidrigen Inhalten
individuelles „Distanzieren“ Link Disclaimer wirkungslos
© RA Dr. Ulbricht 2009 16
B. Dos and Donts
Urheberrecht
Schutzfähigkeit von „Tweets“ Notwendige SchöpfungshöheIn der Regel kein Urheberrechtschutz Re-tweeten wohl zulässig
Schutzfähigkeit bei Twitter Streams !!! Zustimmung einholen (Zitate / Mashups)
© RA Dr. Ulbricht 2009 17
B. Dos and Donts
Social Media Guidelines
regeln Umgang mit Social Media Grenzziehung privat – geschäftlich Arbeitsrechtliche Implikationen Kennzeichnung „offizielles Account“
„Twitter“ im Intranet Enterprise 2.0 Verschiedene Businesslösungen
© RA Dr. Ulbricht 2009 18
C. Eigene Erfahrungen
© RA Dr. Ulbricht 2009 19
C. Eigene Erfahrungen
.com/intertainment Einsatz von HootSuite Gute Vernetzung Neuer Input Mandatskontakte und Aufträge „Twitter is a must“
stärkere Nutzung als Kommunikationskanal Vernetzung in die USA
© RA Dr. Ulbricht 2009 20
RA Dr. Carsten Ulbricht M.C.L.
Hölderlinplatz 5
D-70193 Stuttgart
Tel. +49 711 228545-0
Fax +49 711 2265570
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit...
.com/intertainment